Wir sind DDR oder die Annexion der BRD

Wenn mit „Ratifizierung“ eines Rechtsaktes zeitgleich seine Rechtsgrundlage aufgehoben wird, hat dieser Rechtsakt zu keinem Zeitpunkt Rechtskraft erlangt.

Hier: Angenommener Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr und die zeitgleiche Aufhebung seiner Rechtsgrundlage (s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Art. 23 GG a.F.) via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.

Daher gab es auch keinen Beitritt der DDR zur BRD, als unbedingte Voraussetzung für die Wiedervereinigung, so dass die DDR-Verfassung auch nicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde resp. weiter fortbesteht und dem Grundgesetz folgerichtig kein Rechtskraft entfaltender Geltungsbereich (Präambel) zugewiesen wurde resp. das Grundgesetz nirgendwo mehr gilt.

Hinweis zur Ewigkeitsklausel

Die Ewigkeitsklausel war Bestandteil des Grundgesetzes und galt nur solange das Grundgesetz in Kraft war. – Mit der Beseitigung seines rechtskraftentfaltenden Geltungsbereichs wurde das Grundgesetz jedoch räumlich nicht in Kraft gesetzt, so dass die Ewigkeitsklausel keine Bedeutung mehr hat.

Hinweis zum Begriff der Annexion:

Annexion bedeutet die regelmäßig, aber nicht notwendig militärisch-gewaltsame, gegen oder jedenfalls ohne den Willen des bisherigen Gebietsherrn erfolgende, effektive Inbesitznahme eines Teils oder der Gesamtheit fremden Staatsgebiets (hier: ehem. BRD) durch einen Staat (hier:DDR) unter vollständiger Verdrängung der bisherigen Staatsgewalt (beseitigte Gewaltenteilung) mit anschließender von einer Aneignungsabsicht getragener Einverleibung dieses Gebiets in das eigene Staatsgebiet. – Quelle: Staatslexikon

Sapere aude.

Klimaschwindel – Wir werden belogen, verraten und verkauft. – Wie bei Corona!

Professor Jörgen Steffensen von der Universität Kopenhagen hat mit seinen Eiskernbohrungen des „NordGrip“-Projektes wissenschaftlich belegt, wie wir belogen werden.

Er hat die Temperaturschwankungen der letzten 120 000 Jahre untersucht.

Die Welt befindet sich seit Jahrtausenden in einem ständigen natürlichen Wechsel zwischen Kalt- und Warmzeiten, wobei es vor 2000 bis 4000 Jahren um 2,5 bis 6 Grad wärmer war als heute.

Bewiesen ist auch, dass der CO2-Gehalt mit der Erwärmung zunimmt.

Der kälteste Punkt der letzten 10 000 Jahre ist das Jahr 1875.

Ab da steigen die Temperatur und das CO2 auf natürliche Weise wieder an und geht in die nächste Wärmezeit über.

Jetzt raten Sie einmal, ab welchen Zeitpunkt unsere sogenannte Klimakrise errechnet wird?

1875.

Herr Habeck verkauft diesen natürlichen Vorgang als menschengemachte Klimakrise und will uns nun mit dem Heizungsgesetz vorschreiben, wie zu heizen ist.

Natürlich wird der Öffentlichkeit verschwiegen, wieviel CO2 denn damit eingespart wird.

Erst auf Anfrage der „bösen“ AfD musste das Wirtschaftsministerium nun eingestehen, dass erst ab 2030 eine Einsparung von lediglich 1,4 Prozent der deutschen Emissionen erfolgen würde.

Bezüglich der Weltemissionen wäre dies ein nicht mehr messbarer Anteil von 0,00025.

Für den Einbau von sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030, bei mittleren Gesamtkosten von 50 000 Euro, ergibt sich die gewaltige Summe von 300 Milliarden Euro, die die Menschen für diese Luftnummer aufbringen sollen.

Dies ist etwa 10 Prozent unserer gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung.

Für was?

Für nichts!

Die Frage muss lauten, für wen?

Antwort:

Folge den Verflechtungen der Vetternwirtschaft und des globalen Geldes und Dir werden die Augen geöffnet.

Stiller Putsch-Die feindliche Übernahme der BRD durch die DDR

De jure leben wir seit 30 Jahren im totalitären Staat der DDR, da die DDR-Verfassung nicht aufgehoben und der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ausser Kraft gesetzt wurde. Folge von Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. (Beseitigung der Rechtsgrundlage für den Beitritt).

Hinweise:

  • Eine Rechtsgrundlage ist die Basis, auf die sich jemand für sein rechtlich relevantes Handeln berufen kann.
  • Wenn die Ratifizierung eines Rechtsaktes (hier: angenommener Beitritt der DDR zur BRD) und die Aufhebung seiner Rechtsgrundlage gleichzeitig erfolgen (hier: Art. 3 i.V.m. Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.), hat der Rechtsakt keine Gültigkeit. – Die Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt, um einen Vertrag oder eine Vereinbarung rechtskräftig zu machen. Ohne eine ordnungsgemäße Ratifizierung durch die zuständigen Parteien oder Institutionen kann der Vertrag nicht in Kraft treten. Wenn die Rechtsgrundlage eines Rechtsaktes aufgehoben wird, fehlt ihm die rechtliche Basis und er kann nicht mehr wirksam sein. In diesem Fall würde der Rechtsakt resp. der Betritt seine Gültigkeit verlieren.

Infolge der Machtübernahme durch die DDR ist „Deutschland“ somit ein Land ohne einen völkerrechtskonform konstituierenden Rechtsrahmen und so der Willkür Dritter resp. einem überall umsichgreifenden Neoliberalismus, der das Land in enger Kollaboration mit den „Kartellparteien“ besetzt hat resp. Gemeingut, plündert (vgl. insb. Merkels GG-Änderung zu Gunsten ÖPP), ausgesetzt.

Wider dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gem. Art. 1 ICCPR.

Da das ehem. Grundgesetz die Rechtsgrundlage für insbesondere Wahlen, Parteien, für Bundes- und Landesminister, für den Bundespräsidenten, für Bundes- und Landesparlamente, für alle Bundes- und Landesgerichte, für die Staatsanwaltschaften, für gesetzliche Richter, für den Verfassungsschutz und den öffentlich rechtlichen Rundfunk, für die Ministerpräsidenten resp. für den Föderalismus insgesamt bildete, sind all diese demokratischen Institutionen, Elemente und Strukturen de jure nicht mehr vorhanden resp. existiert die Bundesrepublik Deutschland de jure und zunehmend de facto seit 30 Jahren nicht mehr.

Eine Überprüfung des rechtlichen Status der angeblichen „Regierungspolitiker“ würde daher ergeben, dass wir es mit Privatpersonen ohne hoheitliche Befugnisse zu tun haben und offensichtlich Dritte bestimmen, dass und auf welche Art und Weise das Land geplündert und einer destruktiven Chaotisierung, ausgesetzt wird.

Aufgrund des b.b. stillen Staatsstreiches durch die DDR, gab es ergo auch keine Wiedervereinigung, so dass auch der 2+4 Vertrag nicht in Kraft trat.

Dies deshalb, da der 2+4 Vertrag in Artikel 8 (1) S. 3 bestimmt, dass dieser Vertrag nur für das „vereinte Deutschland“ gilt.

Der 2+4 Vertrag hat daher keine rechtswirksame resp. völkerrechtliche Bedeutung, da das „vereinigte Deutschland“ de jure nicht existiert.

Somit ist nicht nur das Grundgesetz mit der Inaktivierung seines Geltungsbereiches de jure und in weiten Teilen de facto erloschen, sondern auch die völkerrechtliche Souveränität Deutschlands, die der 2+4 Vertrag eigentlich herstellen sollte.

Die Annahme das Grundgesetz sei de jure noch existent ist auch aus weiteren Gründen rechtsfehlerhaft, da es einerseits aufgrund des Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr keinen Beitritt gab und so die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des GG gem. Art. 3 EinigVtr., nicht erfüllt sind. Denn wie will man – unter den Anforderungen des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier insb. Gebot zur Normenklarheit und Beständigkeit) – den Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr. aufrecht erhalten, wenn dessen rechtliche Grundlage, seit 30 Jahren, erloschen ist ? Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.

Andererseits wurde dem Grundgesetz auch aufgrund des Art. 4 Ziff. 1 EinigVtr. keine Rechtskraft zugewiesen, da Präambeln eines Gesetzes keine normative Rechtskraft entfalten.

Zur fehlenden Ratifizierung des Beitritts.

Wie dem Art. 3 EinigVtr. zu entnehmen ist, treten sowohl die sich in Artikel 4 ergebenden Änderungen, als auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in den dort genannten Ländern, erst mit dem Wirksamwerden des Beitritts in Kraft.

Wie unschwer zu erkennen ist, ist die o.a. Inkraftsetzung also von dem „Wirksamwerden des Beitritts“ abhängig.

Wirksam kann dieser völkerrechtliche Rechtsakt des Beitrittes allerdings nur dann werden, wenn er durch eine von beiden Staatschefs unterzeichnete Ratifizierungsurkunde offiziell bestätigt und somit rechtlich verankert wurde.

Diese Ratifikationsurkunde zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt es jedoch nicht.

Hinweis:

Der EinigVtr. ist nur das Rahmenwerk zur Wiedervereinigung. Er ersetzt nicht die Ratifikationsurkunde zum Beitritt als Voraussetzung für die Wiedervereinigung.

Fazit:

Auch aufgrund der fehlenden Ratifikationsurkunde zum Beitritt gab es völkerrechtlich keinen Beitritt der DDR zur BRD und somit keine Wiedervereinigung, da der Betritt die unabdingbare Voraussetzung für die Wiedervereinigung ist.

Die DDR-Verfassung gilt daher nach wie vor, da sie nicht durch Beitritt aufgehoben wurde.

Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.

Sapere aude.

Siehe auch …

Der Verrat – Die Annexion der BRD durch die DDR.

Nochmal Artikel 23 GG a.F. (Geltungsbereich) – Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD (revidiert)

NDR-Skandal – Abschlussbericht für das dumme Volk?

Cicero hatte es auf den Punkt gebracht.

Daraufhin hatte der NDR den Prüfungs- und (!) Beratungskonzern Deloitte mit der externen Untersuchung der Vorwürfe beauftragt, obwohl der NDR selbst in 2014 zu den sg. BIG Four (PwC, Deloitte, KPMG und Ernst&Young) titelte …

Folglich fiel der Abschlussbericht gemessen an den Vorwürfen überaus wohlwollend aus …

Anders als Die Welt ...

Hinweis: Deloitte bei Lobbypedia

Im Ergebnis ist also eine „unangemessene Einflussnahme“ gleichbedeutend mit einer „ausgewogenen Berichterstattung und journalistische Unabhängigkeit“

Sapere aude

Völkerrechtswidrige Gerichte in Deutschland

Da wir in Deutschland – wie 1933 – keine Gewaltenteilung haben, gibt es auch keine unabhängigen Gerichte i.S.d. Artikel 14 (1) S.2 des UN-Zivilpaktes (ICCPR).

Zitat:

„Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“

https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763 (Seite wurde von der Tagesschau gelöscht).

Als PDF. – Oder im Internet – Archive unter … https://web.archive.org/web/20200419231036/https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

Zudem ist bekannt …

Richter am BVerfG werden von Politikern „ausgekungelt“.

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/gewaltenteilung-wie-werden-in-deutschland-richter-ausgewaehlt_222_421016.html

Ferner hatte der Europarat Deutschland – bislang vergeblich – aufgefordert ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben. Deutschland ignoriert den Europarat.

https://www.gewaltenteilung.de/europarat-pressemitteilung/

Des weiteren bleibt zu erwähnen, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtsprechung des EuGH keine EU-Haftbefehle mehr unterschreiben dürfen. Dies aus Gründen fehlender Unabhängigkeit (EuGH C-508/18, C-82/19, C-509/18).

*

Somit steht fest, dass deutsche Gerichte politisch abhängig sind und daher das Kriterium der Unabhängigkeit i.S.d. Artikel 14 (1) S. 2 ICCPR/Analognormen, nicht erfüllen.

Alle Entscheidungen deutscher Gerichte sind daher nicht nur völkerrechtswidrig, man verwehrt dem deutschen Bürger – nach wie vor – unabhängige Gerichte, als ein zentrales Element justizieller Menschenrechte.

Und was machen Amnesty Deutschland, die Gewerkschaften, die Parteien und die Medien ?

Nichts!

Sie schweigen zu diesen und anderen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.

Der Verrat – Die Annexion der BRD durch die DDR.

Wie bereits schon dargelegt, kam es aufgrund der Löschung seiner Rechtsgrundlage nicht zu einem Beitritt der DDR zur BRD, sondern zu einer dejure feindlichen Übernahme resp. einer (dejure) Annektierung der BRD durch die DDR.

Defacto kann man diese Übernahme durch massive Infiltration wichtiger Schaltstellen auch gut nachvollziehen.

Zu erwähnen sei noch, dass der Einigungsvertrag ein Beschäftigungsverbot für den ÖD, insbesondere für ehemalige Angehörige der Staatssicherheit (STASI), vorsieht …

Quelle

Ans Tageslicht !

Nachfolgend einige Informationen, die die defacto Infiltration der dejure annektierten Bundesrepublik Deutschland mit SED- Funktionären / STASI-Leuten, sowie sonstige Erkenntnisse zum Hoch- und Landesverrat, aufzeigt. – Zusätzlich noch ein paar Informationen zu den „echten“ Nazis, die in Amt und Würden waren und die Politik Deutschlands, wesentlich – bis heute – beeinflussten.

DIE LINKE IN THÜRINGEN – zusammengestellt von Sven Borner – FDP-Stadtrat für Riesa:“Da ja immer noch die Legende geht, dass die Linke in Thüringen ausschließlich aus der Person Bodo Ramelow zu bestehen hat, hier noch eine kleine Gedächtnisauffrischung. Eine „Bilanz“ der linken Thüringer Regierungslegislatur 2014-2019. Alle biografischen Details sind der Wikipedia entnommen.

Minister:

  • Birgit Klaubert (Bildung, Jugend und Sport): SED seit 1974.

  • Helmut Holter (Bildung, Jugend und Sport): SED seit 1973.

  • Heike Werner (Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie): SED seit 1988.

  • Birgit Keller (Infrastruktur und Landwirtschaft) – SED seit 1977.

  • Staatssekretäre:

  • Olaf Möller (Grüne): SED seit 1983.

  • Ines Feierabend: Studium an der SED-Parteihochschule „Karl Marx“ ab 1988.

  • Fraktion (28 Sitze):

  • André Blechschmidt: Absolvierte von 1977 bis 1982 ein Studium des Marxismus-Leninismus an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Von 1982 bis 1989 war er Mitarbeiter im Rat des Bezirkes Erfurt. Eine seiner Aufgaben war der Bereich der Kirchenfragen. Von der Spionageverwaltung der Staatssicherheit wurde Blechschmidt als „Inoffizieller Mitarbeiter mit Arbeitsakte“ (IMA) registriert, doch seine Akte gilt als verschwunden.

  • Steffen Harzer: SED seit 1980.

  • Dieter Hausold: Von 1980 bis 1983 studierte er an der Parteihochschule „Karl Marx“, danach war er bis 1990 Redakteur bei der Zeitung Volkswacht in Gera. Kurz vor der Wende stieg er zum stellvertretenden Chefredakteur auf, in der Umbruchsphase wählten ihn die Mitarbeiter zum Chefredakteur. Im Zuge der Privatisierung der Zeitung zur heutigen Ostthüringer Zeitung wurde er als SED-Mitglied entlassen.

  • Margot Jung: SED seit 1981. Von 1985 bis 1986 besuchte sie die Bezirksparteischule in Mittweida und arbeitete danach bis 1987 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die SED-Kreisleitung Werdau.

  • Ralf Kalich: SED seit 1979. Besuchte von 1979 bis 1982 die Offiziershochschule der Grenztruppen der DDR in Plauen und diente danach bis 1990 als Berufsoffizier bei den Grenztruppen.

  • Knut Korschewsky: SED seit 1979. 1988/89 besuchte er die Bezirksparteischule in Schleusingen und war dann bis 1990 in der FDJ-Kreisleitung in Suhl tätig.

  • Rainer Kräuter: Dienst bei den Grenztruppen der DDR. Nach Abschluss eines Studiums an der Fachschule des Innern „Dr. Kurt Fischer“ in Wolfen wurde er zum Leutnant der Deutschen Volkspolizei ernannt.

  • Jörg Kubitzki: Studierte von 1973 bis 1976 an der Offiziershochschule der NVA und war anschließend von 1976 bis 1990 als Berufsoffizier der NVA (zuletzt Politoffizier) tätig.

  • Tilo Kummer: Diente als Unteroffizier auf Zeit im Berliner Wachregiment „Feliks Dzierzynski“, welches zum Ministerium für Staatssicherheit gehörte.

  • Frank Kuschel: SED seit 1983. Schlug die Offizierslaufbahn ein und studierte hierfür bis 1983 an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte der NVA in Zittau, Fachrichtung Raketentruppen/Artillerie. Danach diente er zwei Jahre als Offizier in Mühlhausen, ehe er aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde. Seit 1987 arbeitete Kuschel mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zusammen. Schon vor seiner Anwerbung vermerkte das MfS, dass Kuschel bereit sei „Personen vorbehaltlos zu belasten“. 1988 unterzeichnete Kuschel eine handschriftliche Erklärung und wählte den Decknamen „Fritz Kaiser“. Fortan war er vor allem für die Beobachtung ausreisewilliger Familien zuständig, über die er Informationen an das MfS weitergab. Für seine Tätigkeit erhielt er im Januar 1989 eine Prämie. Im Oktober 1989 verriet er mehrere Personen, die mit dem Neuen Forum sympathisierten, an die Stasi. Kuschels Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit dauerte bis zur Auflösung des MfS. Kuschel selbst hat seine Akte bei der Landtagsfraktion der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und bestreitet diese Angaben.

  • 2006 erklärte die Stasi-Kommission des Thüringer Landtages Kuschel für „unwürdig, dem Parlament anzugehören“. Obwohl dieses Urteil an keine Sanktionen gebunden ist, kündigte Kuschel an, eine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen, da seine IM-Tätigkeit bereits vor der Landtagswahl 2004 bekannt gewesen sei. Beistand erhielt Kuschel vom PDS-Landesvorsitzenden Knut Korschewsky, der erklärte, dass der Landtag „erneut alten Denkstrukturen gefolgt“ sei und so „keinen wirklichen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit geleistet“ habe. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab.

  • Ina Leukefeld IM „Sonja“.: Mitglied der FDJ, später in der SED. 1986 bis 1989 war sie als Mitarbeiterin der SED-Kreisleitung in Suhl tätig. 1985/86 war sie als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) „Sonja“ für die politische Kriminalpolizei K1 tätig. Diese stand unter Führung des Ministeriums für Staatssicherheit. Leukefeld beteuerte später, dass sie von der Nähe der Abteilung K1 zum MfS nichts wusste und bereute ihre Verpflichtungserklärung. Die Tätigkeit war Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung. Im Mai 2006 wurde die „Parlamentsunwürdigkeit i. S. des § 1 Abs. 1 Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz“ festgestellt. Im Juli 2009 urteilte der Thüringer Verfassungsgerichtshof indes, dass dieser Beschluss rechtswidrig war, denn eine Tätigkeit für die Abteilung K1 wurde in der damals geltenden Fassung des Gesetzes nicht aufgeführt.

  • Ute Lukasch: SED seit 1979.

  • Gudrun Lukin: SED seit 1973. Studierte von 1973 bis 1978 marxistisch-leninistische Philosophie in Rostow am Don.

  • Johanna Scheringer-Wright: Trat 1977 der SDAJ und 1979 der DKP bei.

  • Diana Skibbe: SED seit 1986.

  • Karola Stange: Ab 1984 Mitarbeiterin der SED-Kreisleitung im Fachbereich Landwirtschaft, ab 1988 Mitarbeiterin der SED-Stadtleitung Erfurt.

  • Birgit Klaubert: SED seit 1974.

„FDJ – Auferstanden aus Ruinen?

Die blauen Hemden und das Symbol der aufgehenden Sonne sind wieder da. Die antikapitalistische Aktionsgruppe feiert die DDR und besteht vornehmlich aus Westdeutschen. Im Osten ist sie nicht besonders willkommen.“

Quelle – MDR (wurde bereits gelöscht)

Als PDF – FDJ – Auferstanden aus Ruinen_ _ MDR.DE

FDJ-Demo: Westdeutsche Kommunisten marschieren in Zwickau auf

Quelle – MDR

Es ist die erste Lenin-Statue im Westen Deutschlands

Quelle – MDR -Exakt 

„Mit Borchardt werde eine Person Richterin am Verfassungsgericht, die selbst Mitglied einer linksextremistischen Organisation sei, die vom Verfassungsschutz beobachtet werde.“

Quelle – Nordkurier

Illner war in den Achtzigern SED-Mitglied, sie war beim Staatsfernsehen der DDR und hat an der Journalistenschule in Leipzig ihre Ausbildung erhalten, einer Einrichtung, für die Linientreue Voraussetzung war, deren Seminare von Stasi-Leuten durchsetzt waren

Quelle – Welt

Schwesig – DDR war kein Unrechtsstaat

Quelle – NDR

STASI-MITARBEITER IN BEHÖRDEN – Bisher nicht geahnte Dimensionen

Quelle – FAZ

Unter dem Decknamen „Klaus“ wurde der heutige Thüringer Landtagsabgeordnete Dieter Laudenbach (AfD) von der DDR-Staatssicherheit als Inoffizieller Mitarbeiter registriert.

AFD Laudenbach

Quelle – MDR

Linke in Thüringen wählt ehemaligen Ex-Stasi-Spitzel …

Quelle – Thueringen24.de

So viel SED steckt in der CDU

Quelle – GMX

Die FAZ erinnerte daran, dass der erste CDU-Ministerpräsident von Thüringen nach dem Fall der Mauer, Josef Duchač, ein informeller Mitarbeiter der Stasi war. 

Quelle – The european

Die CDU führt die Stasi-Liste an

Quelle – taz

Bodo Ramelow (Die Linke) fordert die Aufhebung des KPD-Verbots von 1956.

Quelle – Thüringer Allgemeine

Die Linke – Kommunismus auch unser langfristiges Ziel

Quelle – Die Linke

KEIN GRUND, ZU FEIERN – 200 Jahre Karl Marx und 100 Millionen Tote

Quelle – Tichys Einblick

Das Schwarzbuch des Kommunismus: Unterdrückung, Verbrechen und Terror 

Quelle – Amazon

„Stille Integration: NSDAP-Mitglieder füllen die Reihen der SED“ (Heute Linkspartei) …

Quelle – MDR 

,So viel SED steckt in der Linkspartei

Die Linke‘ ist rechtsidentisch mit der ,Die Linkspartei.PDS‘, die es seit 2005 gab, und der PDS, die es vorher gab, und der SED, die es vorher gab.“ Zum Abschluss fügte er noch an, niemand sei „je auf die Idee gekommen“, Die Linke sei „nicht identisch mit der PDS“, also mit der SED.

Quelle – Die Welt

Linke-Politiker Ramelow provoziert mit Zweifel an Schießbefehl

Quelle – Spiegel

Die große Mutter der kleinen Nazis 

Am 8. Mai feiert die Linkspartei wieder die „antifaschistische“ DDR. Selbst DDR-Gegner glauben die Mär vom Antifaschismus. In Wahrheit machten viele Nazi-Verbrecher in der SED Karriere. …

Quelle – Focus

Der SED schlossen sich mehr ehemalige NSDAP-Mitglieder an als bisher bekannt

Quelle – Spiegel

Wie die SED ihre Wurzeln in der NSDAP vertuschte

Quelle – Die Welt

Bärbel Bohley: Die Frau, die es voraussah …

Quelle – Achgut

Der „Rote Terror“ und seine Opfer aus Cottbus

Quelle – Die Welt

20 Jahre der IM-„Sekretär“

Manfred Stolpe : Vom IM-„Sekretär“ zum Ministerpräsidenten

„Es klingt wie ein Treppenwitz der Geschichte und ist dennoch traurige Realität. 30 Jahre nach der politischen Wende in Ostdeutschland sitzen nach wie vor ehemalige Stasi-Mitarbeiter in Machtpositionen und tyrannisieren das Volk.“

Quelle – WSZ – Online

Ehemalige Stasi-Offiziere schmücken sich bis heute mit einem Doktortitel, den sie an der geheimen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erworben haben. 

Quelle – RBB 24

Thüringens Landtagspräsidentin mit SED-Vergangenheit

Quelle – Deutschlandfunk Nova

Mehrere frühere LKA-Chefs waren NS-Verbrecher

Quelle – Spiegel

So schützte die Stasi Auschwitz-Mörder

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Den Auschwitz-Täter Paul Riedel schonte die Stasi
 
 

Künftige MDR-Chefin hat SED-Vergangenheit

Karola Wille soll neue MDR-Chefin werden, dabei hat sie eine bewegte, linientreue SED-Vergangenheit.

Quelle – BZ-Berlin

Aktenvernichtungsfeldzüge der SED, wie bei der NSDAP ! – So trickreich entsorgte die SED ihre Vergangenheit

Quelle – Die Welt

Unter dem Banner des Kindeswohl dem Grundgesetz eine kräftige Prise DDR beigeben ?

Quelle – FAZ

Anetta Kahane – Mitarbeiterin der STASI (IM Viktoria)

„Menschen mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung bringen – bewährte Stasi-Methode“ …

Quelle – Jüdische Rundschau

Anetta Kahane – Die Täter sind unter uns.

Der Fall Anetta Kahane zeigt, wie einstige Helfershelfer der SED-Diktatur heute in Deutschland wieder mitmischen.

Quelle – Tichys Einblick

Landtagsabgeordneter hat für Stasi gearbeitet

Quelle – NDR

Diether Dehm – Ein Stasi-Spitzel?

Quelle – NDR

Neuer Verleger der „Berliner Zeitung“ war Stasi-IM

Quelle – Die Zeit

In der DDR bei der Stasi, heute beim Justizsenat

Quelle – BZ – Berlin

Nazihochburg – Landtag Schleswig-Holstein

Quelle – Dlf

NS-Vergangenheit deutscher Politiker

Sie waren Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister und Landesminister …

Quelle – Dorsten unterm Hakenkreuz

Der „Architekt der deutschen Einheit“ Hans-Dietrich Genscher war STASI-Spitzel und NSDAP-Mann und Teilnehmer der Bilderberger Konferenz.

Wie konnte man solch einer Person die deutsche Einheit überlassen ?

Quelle – MRV

Der Präsident des thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer ist Vorstandsmitglied der von „IM Viktoria“ alias Anetta Kahane geführten Amadeu Antonio Stiftung

Quelle – Amadeu-Antonio-Stiftung

Merkel und Göring-Eckardt – Wieviel DDR steckt noch in diesen Politikerinnen?

Quelle – Die Welt

Besonders hinterhältige Form der Gängelei – „Merkel will die Deutschen durch Nudging erziehen“

Quelle – Die Welt

Wehlings „Framing Manual“ – Dieses Dokument ist reine Demagogie. Dagegen erscheint der bekannte Schwarze Kanal der alten DDR fast noch harmloser.

Trotz Vorstrafe wegen Rechtsbeugung Anwaltszulassung für ehemalige DDR-Staatsanwältin

Quelle – RBB

Fortsetzung folgt …

 

Nochmal Artikel 23 GG a.F. (Geltungsbereich) – Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD (revidiert)

Aktualisiert am 13.11.2020

Mit dem Grundgesetz steht und fällt alles.

Vorwort: Die nachfolgend beschriebenen Mechanismen zum schleichenden Auf- und Ausbau eines Regimes, nach dem Vorbild der DDR, dienen insbesondere der Kontrolle über den Öffentlichen Dienst, damit sich der weltweit agierende Neoliberalismus auch in Deutschland, ungehindert entfalten kann.

So werden Beamte (§ 64 BBG), Angestellte (§ 6 BAT) und Richter (§38 DRiG) ggf. ultimativ damit konfrontiert, dass ihre Rechts- und Arbeitsgrundlage – das Grundgesetz resp. die Grundrechtebindung gem. Artikel 1 (3) ehem. GG – abhanden gekommen ist und sie erhebliche Nachteile erleiden müssen, falls sie sich dagegen auflehnen resp. versuchen, das Grundgesetz bzw. die Menschenrechte (ICCPR, ICESCR, CRC, EMRK u.a.m.) pflichtgemäß zu wahren und zu schützen. – Wie bei mir #1 #2.

Weitere Beispiele für unterlassene staatl. Kontrollen (§ 336 StGB) ergeben sich bspw. aus dem Bereich des Tierschutzes (Art. 20 a GG), des Arbeitsschutzes oder der Lebensmittelüberwachung (Art. 2 (2) S. 1. GG), wie wir sie tagtäglich zum Schaden der Gesellschaft erleben. – Aber auch die in Ermangelung einer notwendigen Gewaltenteilung (pdf) politisch abhängigen Richter (pdf), verfassen ihre betrügerischen Scheinurteile i.a.R. zu Gunsten des neoliberalen Merkel -Regimes.

Mausfeld Neoliberalismus

Im Kern: Die DDR hat die BRD dejure feindlich übernommen, da die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben wurde resp. der Beitritt dejure nur vorgetäuscht war.
Denn der Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr.) kann bei Beachtung des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier: Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – nicht aufrechterhalten werden, wenn deren Rechtsgrundlage, erloschen ist. – Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr.

Bärbel Boley

Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages wurde also die Rechtsgrundlage für den Beitritt der DDR zur BRD – der s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Artikel 23 GG a.F. – vgl. Artikel 4 Ziff. 2 EinigVtr. –  gelöscht bzw. folgte dem „Beitritt“ der DDR zur BRD gem. Art. 3 EinigVtr. quasi zeitgleich die Aufhebung seiner vg. Rechtsgrundlage, so dass von einem Wirksamwerden des „Beitritts“ nicht die Rede sein kann.

Denn die Bestandskraft einer Rechtsnorm kann wie b.b. nach Löschung ihrer Rechtsgrundlage, nicht aufrechterhalten werden.

Für Skeptiker … 

Wie wollen Sie denn – unter den Anforderungen des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier insb. Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – den Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr. aufrecht erhalten, wenn dessen Rechtsgrundlage, seit 30 Jahren, erloschen ist ? Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.

*

Auch trat das Grundgesetz – in Ermangelung eines rechtskraftentfaltenden territorialen Geltungsbereiches –  nicht gem. Art. 3 EinigVtr. in Kraft, da Präambeln eines Gesetzes einerseits keine normative Rechtskraft entfalten resp. nur als rechtsunverbindliches Vorwort eines Gesetzes gelten.

Der rechtsverbindlich regelnde Bereich eines Gesetzes umfasst ausschließlich die Paragraphen oder die Artikel eines Gesetzes.

Andererseits konnte das Grundgesetz nur mit Wirksamwerden des Beitritts in Kraft treten (vgl. Art. 3 EiniGVtr.).

Da der Beitritt aber aus b.b. Gründen eben nicht wirksam wurde resp. nicht stattfand, konnte das Grundgesetz auch aus diesem Gunde, nicht in Kraft gesetzt werden.

Sehen Sie auch, wie sich der vorgetäuschte Beitritt defacto darstellt resp. wie STASI & SED, Behörden und Politik infiltrieren.

Und beachten Sie auch, dass die Rechtsgrundlage für die angebliche Bundeskanzlerin seit 30 Jahren erloschen ist. – Und selbstverständlich auch für alle Bundesminister und den Bundespräsidenten; erloschen aber auch bspw. für alle Gerichte und für den Föderalismus, der als staatliches Organisationsprinzip in der BRD im Grundgesetz einmal verankert wurde.

Merkel ist deshalb dejure keine Bundeskanzlerin und war es auch noch nie !

 *

Ohne Inkrafttreten des Grundgesetzes kein Beitritt

Da gem. Art. 3 EinigVtr. zwischen dem Wirksamwerden des Beitritts und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine faktische Bindungswirkung besteht, jedoch das Grundgesetz aus b.b. Gründen nicht in Kraft trat, kann – auch aus diesem Grunde – von einem Beitritt resp. einer Vertragserfüllung, nicht die Rede sein.

Summa summarum verstoßen sowohl die Regelungen des  Art. 3 resp. Art. 4 Ziff 2 EinigVtr., als auch die Noxe für die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes gegen das Gebot zur Rechtssicherheit; hier insbesondere gegen das Rückwirkungsverbot resp. gegen das Gebot zur Normenklarheit.

Aus diesen Gründen war der Beitritt der DDR zur BRD dejure nicht wirksam, hat deshalb dejure nicht stattgefunden resp. wurde dieser nur vorgetäuscht.

Hieraus folgt ebenfalls, dass die DDR-Verfassung nicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde, sondern anstelle des Grundgesetzes, nach wie vor, Bestand hat.

Somit sind seit dem Jahre 1990 die Rechtsgrundlagen bspw. für gesetzliche Richter (ehem. Art. 101 GG), für Bundesminister (ehem. Art. 64 (1) GG), für den Bundeskanzler (ehem. Art. 63 (1) GG), für die Grundrechtebindung der Gewalten (ehem. Art. 1 (3) GG) und für alle anderen der freiheitlich demokratischen Grundordnung dienenden Elemente, die das Grundgesetz einmal vorgesehen hatte, entfallen.

Deutschland ist ein Land ohne einen völkerrechtskonform konstituierenden Rechtsrahmen und so der Willkür Dritter ausgesetzt.

Dieter Hildebrandt

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Bisheriger Beitrag unter teilweise Bezugnahme auf die „Chronik der Wende (RBB)“ ; jedoch im Ergebnis, wie die o.a. Darstellung.

Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD

Kurz:

  • Aufhebung des s.g. Beitrittartikels am 23.09.1990
  • Beitritt der DDR am 03.10.1990.

Hinweis I: Nur ein dejure vollzogener Beitritt der DDR zum Art. 23 GG a.F. hätte die DDR-Verfassung aufgehoben.

Mehr: Wer sich fragt, weshalb das Grundgesetz von den politischen Parteien ständig ausgehöhlt wird, Grundrechte und Freiheiten permanent – bei Missachtung des Zitiergebotes (Art. 19 (1) S. 2 GG) entzogen werden, es keine politisch unababhängigen Richter mehr gibt oder die Grundrechtebindung des Staates gem. Art. 1 (3) GG faktisch eliminiert wurde, der sollte sich auch die Frage nach dem Bestand des Grundgesetzes stellen und sich nicht einer Fassadendemokratie hingeben, die Recht, Ordnung und Gesetz nur vortäuscht.

Betrachtet man die chronologischen und juristischen Fakten um den Beitrittsartikel 23 GG a.F. bzw. um den ehemaligen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wird man die Ungereimtheiten wohl kaum übersehen können und zu dem Schluss kommen, dass der Geltungsbereich des Grundgesetz eben doch essentiell für einen demokratischen Rechtsstaat ist / gewesen wäre. – Vgl. i.d.Z. a. Auslandseinsätze gem. § 16 Soldatengesetz.

Denn die Löschung des Art. 23 GG a.F. hatte die planmäßige, feindliche und völkerrechtswidrige Übernahme der BRD durch die DDR zur Folge. – Jedenfalls wurde die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben, da es einen Beitritt der DDR zur BRD – dejure – nicht gab.

Ob in diesem Zusammenhang Hochverrat vorliegt, wäre ebenfalls eine dringende Frage, der man nachgehen sollte.

Fakten:

  • Am 3. Oktober 1990 erfolgte der angebliche Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes resp. zum s.g. „Beitrittsartikel“  Art. 23 GG a.F..
  • Die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. (also die Rechtsgrundlage für den Beitritt) erfolgte – nach Darstellung des RBB – jedoch schon durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885); also vor dem „Beitritt“ der DDR zur BRD.
  • Ein Beitritt der DDR zur BRD fand dejure somit nicht statt.
  • Die Wiedervereinigung fand dejure somit nicht statt.
  • Die Aufhebung der DDR-Verfassung durch Beitritt zum Artikel 23 GG a.F. fand dejure somit ebenfalls nicht statt.
  • Die DDR-Verfassung hat somit nach wie vor Bestand.

Quelle: Chronik der WendeHerausgegeben vom Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB

Hardcopy vom 26.04.2019

Hinweis II: Da der s.g. „2+4 Vertrag“ in Artikel 8 (1) S. 3 bestimmt, dass dieser Vertrag nur für das „vereinte Deutschland“ gilt, hat der 2+4 Vertrag keine rechtswirksame Bedeutung, da das „vereinigte Deutschland“ dejure nicht existiert. – Somit ist nicht nur das Grundgesetz mit der Löschung seines  Geltungsbereiches dejure und in weiten Teilen defacto erloschen, sondern auch die völkerrechtliche Souveränität Deutschlands, die der 2+4 Vertrag eigentlich herstellen sollte.

Hinweis III: Da der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (!) sämtliche durch den angeblichen Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland notwendig gewordenen Veränderungen regeln sollte, ist auch der Einigungsvertrag wegen des fehlenden bzw. vorgetäuschten Beitritts nichtig.

Mont Pèlerin Society (Teil 1): Der neoliberale Staatsstreich

Neue Debatte

Wer stand in den letzten vierzig Jahren nicht schon einmal fassungslos und mit offenem Mund vor der nahezu unübersichtlichen Vielzahl an scheinbar zusammenhanglosen Unzumutbarkeiten, die offenbar gegen alle Regeln der Vernunft politisch umgesetzt wurden?

Agenda 2010, Hartz-Gesetze, Senkung des Rentenniveaus, massiver Ausbau des Niedriglohnsektors, Lockerung der Zeitarbeit, CETA, TTIP, Emissionshandel, Bankenrettung, Streichung der Vermögenssteuer und die Privatisierung von gesellschaftlich relevanter Infrastruktur und Teilen des Gesundheitswesens sind Beispiele dafür, mit welchen Mechanismen die Politik die Wirtschaft und das Kapital bevorteilt und aus der sozialen Verantwortung entlassen hat.

Die rechtliche und soziale Absicherung der Arbeitnehmer wurde geopfert und eine angemessene Lohnentwicklung, die ihren Teil zum sozialen Frieden beiträgt, verhindert: Und die Wirtschaft boomt. Schamlos profitieren das Kapital und seine Paladine.

Längst haben sich die Besitzverhältnisse weltweit in reine Absurdität verwandelt: Eine Handvoll Superreicher in Deutschland, 45 an der Zahl, vereinigt auf sich so viel Besitz wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung…

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Tafeln – Kongolese gibt den Neoliberalen und den Rassismusskandierern Feuer

Menschliche Rassen ? – Gibt’s doch gar nicht!

Scheinbar haben diejenigen, die anderen Rassismus vorwerfen, noch nicht realisiert, dass es wissenschaftlich längst widerlegt ist, dass es so etwas wie Menschen“rassen“ überhaupt gibt.

 

Wenn es keine Menschenrassen gibt, gibt es ergo auch keinen Rassismus.

Gleichlautend beispielsweise Scentific American:

Race Is a Social Construct, Scientists Argue – Racial categories are weak proxies for genetic diversity and need to be phased out.

Zu deutsch:

Die menschliche Rasse ist ein soziales Konstrukt bzw. sind rassische Kategorien schwache Stellvertreter für die genetische Vielfalt und gehören ausgemustert. 

Quelle

Wer sich für den wahren Grund dieser Diffamierungen interessiert, dem wird klar, dass mehr dahinter steckt, als uns die Staatsmedien glauben machen wollen.

Denn Menschen mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung bringen ist und war eine bewährte Stasi-Methode.

Ebenso wie die ehemalige DDR Flüchtlinge als Druckmittel gegen die Bundesrepublik nutzte.

In diesem Zusammenhang vgl. auch Merkel`s Superwaffe Migration.

Hinzu kommt, dass IM ERIKA und IM Viktoria und sicherlich viele der seit 2009 in den Öffentlichen Dienst illegal eingeschleusten 17.000 (siebzehntausend !) STASI Mitarbeiter über profunde Kenntnisse verfügen, wie am Zerfall der Demokratie wirksam und effektiv gearbeitet wird.

Obwohl gemäß Anlage I Kap XIX A III*Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A – Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen Abschnitt III – EinigVtr  ….

…. ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war. – Quelle.

Und die asoziale sPD unterstützt das Arbeiten am Zerfall der Demokratie nach besten Kräften und wird es weiterhin in der wohl neuen Groko tun.

Aber zurück zu dem Hype um die Essener Tafel …

Da nicht zutreffender Rassismus das Einzige zu sein scheint, was manchem Zeitgenossen zum Thema „Essener Tafel“ einfällt, erlaube ich mir, etwas zu deren Heilung beizutragen.

Serge Menga ist Kongolese und bringt das auf den Punkt, was viele angeblich „gute Menschen“ und IM ERIKA’s Staatsfunk völlig ausblenden.

Da bei Herrn Menga keine solche verquere Ideologie (wirkt wie Religion+Politik) vorzufinden ist, zeigt er den Blick auf die Wirklichkeit.

Anmerkung: Das Video von Serge Menga soll mittlerweile – Dank Herrn Maas (sPD) – von der Facebook-Gesinnungspolizei gesperrt worden sein.

Auch der ehemalige AfD Politiker Paul Pawlowski spricht sich eindrucksvoll zu diesem Thema aus …

sapere aude

Sogar die Vereinten Nationen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet.

NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZDeutschland am Pranger

Kisslers Konter: Die Kritik am geplanten Gesetzesvorstoß gegen Hassrede im Internet reißt nicht ab. Sogar die Vereinten Nationen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet. Die Blamage für Heiko Maas ist damit komplett.

heiko20maas-netzwerkdurchsetzungsgesetz-zensur-meinungsfreihei-menschenrechte

Steht der Bundesjustizminister auf dem Boden des Grundgesetzes?

Quelle und mehr … 

IM Erika und die asoziale SPD wollen schwere Grundrechtseingriffe im Eilverfahren durch die Hintertür einführen

Man braucht STASI-Merkel gar nicht anhand ihrer Asylpolitik zu kritisieren.

Es gibt genug andere antidemokratische Methoden von CDU und SPD, die die Grundrechte und Freiheiten nicht nur einschränken, sondern auch beseitigen.

Trotz fehlender Gesetzgebungskompetenz versucht man nun, die vollständige Bespitzelung der Bevölkerung voranzutreiben und Grundrechte in bisher nicht gekanntem Maße dem Erdboden gleichzumachen.

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EIN BUCH RUFT ZUM STURZ AUF

Merkel arbeitet am Zerfall der Demokratie“

Armes Deutschland, würde das alles so stimmen: Der Staat als Geisel einer Machtfanatikerin, die Demokratie nur noch hohle Fassade. So ungefähr sieht es Gertrud Höhler in ihrem heute erscheinenden Buch „Die Patin“.

Quelle

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Doch nicht nur die ehemalige Sekretärin für Agitation und Propaganda und STASI Spitzel IM ERIKA arbeitet am Zerfall der Demokratie, sondern auch die asoziale SPD.

Um an dieser Stelle einem Missverständnis vorzubeugen:

Asozial bedeutet hier und in diesem Zusammenhang keine triviale Beleidigung (was sicherlich auch angebracht wäre).

Vielmehr ist mit dem Wort „asozial“ dessen Bedeutung für „gesellschaftsschädlich“ gemeint.

Die Arbeit am Zerfall der Demokratie …

Bundesregierung will schwere Grundrechtseingriffe im Eilverfahren durch die Hintertür einführen

Sechs Bürgerrechtsorganisationen – Humanistische Union e.V.; Internationale Liga für Menschenrechte e.V.; Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.; Neue Richtervereinigung e.V.; Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.; Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. – nehmen zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ im Strafverfahren Stellung. Sie kommen zu dem Ergebnis: „Es ist ein Skandal, dass die Regierung praktisch heimlich und ohne öffentliche Debatte versucht, schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen.“

Quelle

Hinweis: Wenn schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung eingeführt werden sollen, ist dies gleichzusetzen mit einer teilweisen Beseitigung der Grundrechtebindung gemäß Artikel 1 (3) GG und rechtfertigt somit den Widerstand gem. Art. 20 (4) GG.

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”
Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.

Kein gültiges Verfahren ohne gültigen Geschäftsverteilungsplan

Ein nicht ordnungsgemäßer Geschäftsverteilungesplan kann wegen Entzugs des gesetzlichen Richters zur Nichtigkeit des Verfahrens führen

Bei der Frage, ob dem Recht suchenden Bürger der gesetzliche Richter gemäß Artikel 101 GG entzogen wurde, hilft die Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan gem. § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Denn wenn der Geschäftsverteilungsplan nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellt wurde bzw. ein anderer Richter, als im Geschäftsverteilungsplan aufgeführt, die Verhandlung geleitet hat oder jemand das Verfahren geführt hat, der überhaupt gar kein Richter ist, ist das Verfahren wegen Entzug des gesetzlichen Richters nichtig.

Insofern ist bei berechtigtem Zweifel, ob ein gesetzlicher Richter im jeweiligen Verfahren vorhanden ist oder auch grundsätzlich bei Interesse an einem fairen Verfahren, die vorherige Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan nahezu Pflicht, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat (Stichwort: u.a. Prozessökonomie).

Die Gründe für den Einsatz eines Richters, wider dem geltenden Geschäftsverteilungsplan, können allerdings vielfältig sein.

Ein Grund wäre, wenn ein besonders scharfer Richter auf einen bestimmten Kläger angesetzt werden soll, um bspw. ein Exempel zu statuieren oder um eine bestimmte „Rechtsprechung“ im Lichte der Menschenrechte zu verhindern.

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Die Akteneinsicht kann als Verfahrensbeteiligter bspw. auf Grundlage der Verwaltungsgesetze der Länder oder aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und/oder u.U. als interessierter Bürger ggf. aufgrund der Ländergesetze zur Informationsfreiheit erfolgen (Beispiel für Schleswig-Holstein: Antrag gem. § 4 IZG SH).

Schwurgericht hat Urteile möglicherweise ohne rechtliche Grundlage gefällt

Das Münchner Schwurgericht hatte offenbar über Jahre hinweg keinen gültigen Geschäftsverteilungsplan, das heißt, es hatte nicht festgelegt, welcher Richter sich welches Verfahrens annehmen wird.

Das könnte nun dazu führen, dass einige Prozesse gegen bereits verurteilte Mörder neu aufgerollt werden müssen.

Ein Münchner Anwalt hatte bei einem Prozess die fehlerhafte Praxis gerügt und beim Bundesgerichtshof geklagt.

Quelle

„Scheinurteil“ Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Rechtsbeugung

Scheinurteile sind an deutschen Gerichten gang und gäbe und insbesondere mit dem Gebot zur Menschlichkeit nicht zu vereinbaren. – Schade, dass die vierte Gewalt nicht ausführlicher hierüber berichtet; schade, dass sich die Politik hierfür nicht interessiert. – Der Recht suchende Bürger hätte es verdient … http://www.rundschau-online.de/region/koeln/-scheinurteil–staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-rechtsbeugung-25601280

Scheinurteile im Fall der gemobbten Whistleblowerin Dr. Margrit Herbst – Zeitungsverlag SHZ politisch gelenkt und zur Lügenpresse mutiert

Der Fall Dr. Margrit Herbst ist ein Paradebeispiel dafür, mit welchen Methoden gegen die Interessen der Bevölkerung gearbeitet wird und wie die Medien es auf politische Weisung hin, tunlichst vermeiden, über illegale Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, wie sie in der BRDDR gang und gäbe sind, zu berichten.

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Kommt es – wie vorliegend – tatsächlich einmal zu einer Berichterstattung über menschenrechtswidrige Scheinurteile durch die s.g. seriöse Presse (hier: Schleswig-Holsteinischer ZeitungsverlagSHZ.de), wird seitens der Politik sofort interveniert, die entsprechende Passage im Artikel weisungskonform zensiert und anschließend stereotyp als Verschwörungstheorie abgetan.

Wie ein dressierter Affe …

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Was für ein investigativer Journalismus !

VerschTheo

Doch zunächst einmal der Fall der Frau Dr. Margrit Herbst, allerdings nur auszugsweise, da alle Berichterstattung in den Medien wohl hunderte Seiten füllen würde.

Frankfurter Rundschau – Tierärztin Margrit Herbst – Vor BSE-Verdacht gewarnt und gefeuert – Vor 20 Jahren stößt die schleswig-holsteinische Tierärztin Margrit Herbst auf erste Verdachtsfälle von Rinderwahnsinn. Sie warnt davor – und wird von ihrem Arbeitgeber gefeuert. Immer noch kämpft die Frau um ihre Rehabilitation. – Quelle

Whistleblower-Netzwerk über die causa Dr. Margrit Herbst – Quelle

Stiftung Warentest/Finanztest – Mutmacher: Margrit Herbst – Kämpferin für Mensch und Tier – Finanztest stellt jeden Monat Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Dr. Margrit Herbst, Tier­ärztin aus Schleswig-Holstein. Die engagierte Veterinärin sorgte als Whistleblowerin dafür, dass zurück­gehaltene Informationen über BSE-Fälle an die Öffentlichkeit kamen. – Quelle

WELT am SONNTAGTierärztin warnte vor BSE und wurde entlassen – Vor zehn Jahren bereits entdeckte die Veterinärin Margrit Herbst auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt 21 Rinder mit BSE-Symptomen. Sie bestand auf Untersuchungen. Stattdessen verlor sie ihren Job Rinderwahnsinn und Creutzfeldt-Jakob.- Quelle

Piratenpartei – Dokumentenarchiv Margrit Herbst – Quelle

Filmbeitrag RTL-Nord – Entlassen, weil sie Zivilcourage zeigte – Weil Dr. Margit Herbst Zivilcourage zeigte, änderte sich ihr Leben dramatisch. – Sie wurde gemobbt und bedroht. Mit 54 Jahren verlor sie ihren Job als Veterinärmedizinerin und fand keine Neuanstellung mehr. Dr. Margrit Herbst ist eine Whistleblowerin. 1994 warnte sie frühzeitig öffentlich vor der Rinderseuche BSE und wurde deshalb rausgeworfen. Bis heute hat das Land Schleswig-Holstein die verdiente Tierärztin, die sich dem Verbraucher- und Tierschutz verpflichtet fühlt, nie rehabilitiert. – Quelle

PlusminusDie Tierärztin Margrit Herbst erkannte BSE und wurde gekündigt.

In Brokstedt, Schleswig Holstein, lebt die ehemalige Tierärztin Margrit Herbst mit einer bescheidenen Rente. Bescheiden, weil der damals 54- Jährigen gekündigt wurde und sie danach nie wieder in ihrem Beruf arbeiten konnte. – Quelle

Wikipädia – Margrit Herbst – Quelle

SHZ – Ablehnung des Bundesverdienstkreuzes “Die Regierung von Heide Simonis war jedoch nur bereit, Herbst für die hohe Auszeichnung beim Bundespräsidialamt vorzuschlagen, wenn diese im Gegenzug auf alle finanziellen Ansprüche gegen ihren früheren Arbeitgeber, dem Kreis Segeberg, und auf Wiedergutmachung verzichtet. Der Vorschlag für diesen „dreckigen Deal“ (O-Ton Herbst) wurde von der damaligen Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter übermittelt – und von der Veterinärin unter Protest abgelehnt.“ – Quelle

shz berichtet über Scheinurteile

Da es alle Medien im Falle der Frau Herbst bisher unterlassen haben, einmal genauer auf die angeblichen Urteile zu schauen und hierüber zu berichten, habe ich mich an den Kreistag in Bad Segeberg gewandt und um die „Urteile“ zur „Causa Herbst“ gebeten.

Nach Erhalt stellte ich unschwer fest, dass es sich um bedeutungslose Scheinurteile bzw. um nicht beantragte Ausfertigungen ohne Unterschriften gesetzlicher Richter und zudem ohne gültigen Ausfertigungsvermerk handelt.

Vgl. § 317 (2) Satz 2 ZPO a.F. bzw. § 317 (2) Satz 1 ZPO n.F

Auszug Scheinurteile – Causa Frau Dr. Margrit Herbst ….

Fragebogen Seite_09Fragebogen Seite_13

Vor diesem Hintergrund hatte ich mich innerhalb einer Beschwerde (Scheinurteile im Anhang) an das Justizministerium Schleswig-Holstein (Ministerin Anke Spoorendonk SSW) gewandt; ohne Reaktion …

Beschwerde an das Justizministerium z.H. Frau Ministerin Anke Spoorendonk

Diese Beschwerde wurde dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag SHZ zugeleitet und es wurde hierüber …

zunächst berichtet ….

SHZ Scheinurteile Herbst

… und dann wieder gelöscht …

Offensichtlich aufgrund parteipolitischer oder sonstiger Einflussnahme Dritter.

Somit versetzte die „SHZ-Lückenpresse“ Frau Dr. Margrit Herbst quasi einen erneuten „Todesstoß“, so dass sowohl ihre verdiente Rehabilitation, als auch eine sachgerechte Diskussion über das Thema Scheinurteile und Scheinbeschlüsse einer breiten Öffentlichkeit, weiterhin verschlossen bleibt.

Und da fühlen sich die Medien brüskiert, wenn man ihnen vorhält, sie seien von den Parteien gelenkt und fremdbestimmt ? !

60% der Deutschen hält die Presse von der Politik und Wirtschaft gelenkt

Im Übrigen kann die halbe Wahrheit auch eine Lüge sein, wie der Meinungsmonopolist SHZ.de in einem Beitrag selbst publizierte !

Vor diesem Hintergrund den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag SHZ nicht als Lügenpresse zu bezeichnen, ginge an der Realität vorbei und zeigt, dass das angebliche Unwort „Lügenpresse“ keinesfalls nur der s.g. rechtspopulistischen Szene zuzuordnen ist.

Vielmehr soll offensichtlich das Wort Lügenpresse zur Stigmatisierung der Bürger benutzt werden, die die Lügen der Presse ans Tageslicht bringen wollen, sich aber dies nicht trauen, da sie fürchten, in die rechte „Nazi-Ecke“ geschoben zu werden.

Der Inhalt der Scheinurteile und die Kündigung von Frau Dr. Herbst wegen Verteidigung des UN Sozialpaktes verstoßen im Übrigen gegen das internationale Recht des ICESCR – Sozialpakt der Vereinten Nationen.

Hier: Artikel 12 (1) und (2) Buchst. c.) d.) i.V.m. Artikel 5 ICESCR

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Hinweis:

Dieser Beitrag wurde unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13 erstellt, wonach das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.

sapere aude

Passend dazu:

Using Refugees as Weapons – Superwaffe Migration

Bitte verbreiten.

– Ex-Präsident wittert Verschwörung – Klaus warnt vor „Migrations-Tsunami“

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Es klingt wie eine absonderliche Verschwörungstheorie: Die Flüchtlingsbewegung sei von der EU gesteuert und solle zum Ende der Nationalstaaten führen. Das erinnere an Stalin und Hitler. Allerdings stammen die Aussagen von einem früheren Präsidenten.

Quelle

Passend dazu …


Using Refugees as Weapons


Migration & Erpressung – Die neue Superwaffe

„Die Perfidie ist, dass diese Fluchtbewegungen politisch instrumentalisiert werden“

leukefeld

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US-Historiker Zuesse:

USA zerstören Europa

Jetzt beschuldigt auch der US-Historiker Eric Zuesse die US-Regierung Obama, Europa gezielt destabilisieren zu wollen.

In einem aktuellen Beitrag analysiert Eric Zuesse die Ursachen der Flüchtlingsströme in Europa und sieht in der US-Außenpolitik der letzten Jahre einen der Hauptgründe. Der folgende Text erschien zuerst auf seinem Blog Strategic Culture.

Quelle

„Gezielte Zerstörung der sozialen Sicherungssysteme in Europa“

Jürgen Roth rechnet mit der europäischen Krisenpolitik ab, die einem kalten Staatsstreich gleicht.

In Europa gibt es einen stillen Putsch, einen kalten Staatsstreich. Er erfolgt aus dem Innern diskreter wirtschaftspolitischer Machtnetzwerke und er ist gegen die Bevölkerung Europas gerichtet. So lautet die Kernthese im neuen Buch des Investigativjournalisten Jürgen Roth mit dem Titel „Der stille Putsch“.

Quelle:

 

neues wb

Die USA sind keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur der Geldeliten

Einer Studie der amerikanischen Eliteuniversität Princeton zu folge sind die USA keine Demokratie mehr. Die „Washington Times“ titelte: „Amerika ist keine Demokratie mehr – geschweige denn die demokratische Republik  wie sie durch die Gründerväter angedacht war.“

Quelle

 

America is an oligarchy, not a democracy or republic, university study finds

Quelle

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Als die die „Superwaffe Migration“ begleitenden Invasionsmechanismen sind insbesondere das s.g. Freihandelsabkommen TTIP und der ESM anzusehen, dessen zerstörerische Kraft in anderen Ländern dieser Welt bereits unter Beweis gestellt wurde.

In desem Zusammenhang sollte auch der ESM gesehen werden; eine gigantische „Absauganlage“ von Staatsvermögen bzw. Steuergeldern.

esm

Weitere Informationen zum ESM

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt

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Und alles unter tatkräftiger Initiative, Mitwirkung und Unterstützung von STASI Merkel !

VerratMerkel arbeitet am Zerfall der Demokratie – Weitere Fakten …

Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig !

Wanted wegen Heuchelei – Teil 1 – Merkel

demokraten-demokratie-deutschland-merkel-gauck-gabriel-pack-politik

Neulich habe ich dieses Plakat im Netz entdeckt, wobei ich sagen muss, dass das Übel dieses Landes – in dieser Kürze – gut zum Ausdruck gebracht wird.

Bereits Prof. Höhler (ehem. CDU-Beraterin) beschuldigte Merkel, schon vor geraumer Zeit, sie (Merkel) arbeite am Zerfall der Demokratie.

Zu Recht !

Denn dies (der Zerfall der Demokratie) geschah/geschieht nach alter DDR-Manier selbstverständlich nicht offen, direkt und für jedermann einseh- und nachvollziehbar, sondern im „eher Verborgenen“, damit man immer noch den Kampfbegriff „Verschwörungstheoretiker“ (oder sonst ein Etikett) anführen kann, falls die Merkel`schen Machenschaften dennoch einmal entdeckt würden.

Wie auf dem Plakat ersichtlich, wird IM ERIKA & Co zu Recht unterstellt, sie habe das Handelsembargo gegen Syrien verlängert, unter dem das syrische Volk leidet.

Doch das ist nicht die ganze Geschichte um den schmutzigen Krieg, den Merkel zusammen mit der EU und den USA gegen das syrische Volk führt, über deren Ursache die Atlantikbrücken- und Staatspropaganda bzw. ZDF & Co selbstverständlich, nicht berichtet.

Stattdessen Lügenberichterstattung über Merkel …

Die Syrien-Korrespondentin Karin Leukefeld schreibt ….

leukefeld

Seit über vier Jahren führen die USA mit ihren Verbündeten verdeckt Krieg gegen Syrien: sie beliefern islamistische Gruppen mit modernsten Waffen und lassen sie von Militärberatern in Lagern in der Türkei und Jordanien für den blutigen Einsatz in Syrien ausbilden. Das wahabitische Regime in Saudi-Arabien und die Golfmonarchien stellen ähnlich wie in den 70er und 80er Jahren in Afghanistan Milliarden Dollar für die Rekrutierung und Bewaffnung von ISIS und Al Nusra zur Verfügung.
An diesem schmutzigen Krieg gegen Syrien beteiligen sich EU und Bundesregierung. Seit 2011 haben sie ein Embargo gegen Syrien verhängt.

Erklärtes Ziel dieses Embargos ist es, die Wirtschaft Syriens zum Erliegen zu bringen und seine Bevölkerung zum Aufstand gegen die eigene Regierung zu treiben. Gemeinsam mit den USA und den Herrschern Saudi-Arabiens und der Golfmonarchien haben EU und Bundesregierung die Auslandsguthaben dieses Landes „eingefroren“ und die Importe aus Syrien, besonders von Rohöl, verboten. Jeder Geldverkehr wurde unterbunden, um dem Land seine Einnahmen zum Einkauf der Güter zu entziehen, die es für seine Bevölkerung und Wirtschaft benötigt. Selbst Überweisungen syrischer Gastarbeiter an ihre Verwandten sind nicht mehr möglich.

Exporte nach Syrien, insbesondere von Treibstoff, Heizöl sowie von Technologie und Ausrüstung zur Förderung und Raffination von Erdöl bzw. Verflüssigung von Erdgas und für Kraftwerke zur Stromgewinnung, wurden untersagt. Ohne Treibstoff und Strom aber kommen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, Handwerk, Industrie zum Erliegen.

Zynisch fragte die Tagesschau bereits am 14. Februar 2012: „Wie lange hält Assads Wirtschaft das durch?“ und fuhr triumphierend fort: „Jetzt geht es Syriens Wirtschaft schlecht. 30 Prozent der Menschen lebten schon vor dem Volksaufstand von nicht viel mehr als einem Euro am Tag. Die Inflation galoppiert. Lebensmittel sind doppelt so teuer, Diesel und Importe knapp. Strom wird selbst in Damaskus drei Stunden abgeschaltet, anderswo länger“. Heute, drei Jahre später, ist das Sozialprodukt Syriens um 60 % eingebrochen, die Arbeitslosenquote von knapp 15 Prozent auf 58 Prozent hochgeschnellt. 64,7 Prozent der Syrer leben in extremer Armut und können sich selbst die notwendigsten Lebensmittel nicht mehr kaufen. In dieser verzweifelten Situation gedeihen Gewalt, Fanatismus, Kriminalität, können Terrororganisationen wie ISIS und Al Nusra leicht rekrutieren.“

Quelle

Vor diesem Hintergrund ist das Analyseergebnis des US Historikers Zuesse, dass die USA Europa zerstören wollen, gut nachvollziehbar.

US-Historiker Zuesse:

USA zerstören Europa

Jetzt beschuldigt auch der US-Historiker Eric Zuesse die US-Regierung Obama, Europa gezielt destabilisieren zu wollen.

In einem aktuellen Beitrag analysiert Eric Zuesse die Ursachen der Flüchtlingsströme in Europa und sieht in der US-Außenpolitik der letzten Jahre einen der Hauptgründe.

Der ganze Artikel ….

Anzumerken bleibt, dass der TitelWanted wegen Heuchelei“ ebenfalls unvollständig ist, da sich STASI Merkel offenbar auch des Landesverrates gem. § 94 StGB schuldig gemacht hat.

Verrat

Hier eine Strafanzeige der Kanzlei SCHULTZ &FÖRSTER gegen Merkel & Co u.a. wegen Landesverrat.

Wie allerdings bekannt, ist Deutschland kein Rechtsstaat, da es neben Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen und neben ungültigen Gesetzen auch keine unabhängige bzw. nur eine politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft gibt, so dass Merkels Landesverrat eben nicht geahndet wird/werden kann.

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Nächster Artikel – Wanted wegen Heuchelei – Teil  2 – Gabriel

Seit Beginn des Krieges in Syrien …

sind mehr als eine viertel Million Menschen (250.000), insbesondere durch das Mitwirken von Friedensnobelpreisträger EU, Bundesregierung (SPD/CDU) und den USA um`s Leben gekommen.

Kinder, Frauen, Männer.

Die Ursache für die Flüchtlingsströme zur Destabilisierung europäischer Länder, als Teilstrategie amerikanischer Diktatur mit tatkräftiger Unterstützung von IM ERIKA & Co.

Verrat

Es muss zudem jedem klar sein, dass mit den Flüchtlingsströmen auch Kämpfer der IS nach Europa kommen, schon angekommen sind oder noch kommen werden, um ihr Werk ggf. zu verrichten.

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Die neue Weltordnung ?

Szenario Feindbild

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Das nächste große Schlachtfeld ist Europa

Vor einem Jahr rief der IS sein Kalifat aus. Jetzt bereiten die islamistischen Terroristen eine neue Strategie vor. Systematisch schleusen sie Kämpfer über Flüchtlingsrouten in die EU

DWO-IP-Terror-Karte-IS-Aufm

Quelle

„Die Perfidie ist, dass diese Fluchtbewegungen politisch instrumentalisiert werden“

Die Syrien-Korrespondentin Karin Leukefeld berichtet im Interview mit Jens Wernicke von einem Wirtschafts- und Stellvertreterkrieg, der zunehmend zum Exitus des syrischen Staates führe, die Bevölkerung in den Hungertod treibe und bereits 11 Millionen Syrer auf die Flucht getrieben hat.

„Seit über vier Jahren führen die USA mit ihren Verbündeten verdeckt Krieg gegen Syrien: sie beliefern islamistische Gruppen mit modernsten Waffen und lassen sie von Militärberatern in Lagern in der Türkei und Jordanien für den blutigen Einsatz in Syrien ausbilden. Das wahabitische Regime in Saudi-Arabien und die Golfmonarchien stellen ähnlich wie in den 70er und 80er Jahren in Afghanistan Milliarden Dollar für die Rekrutierung und Bewaffnung von ISIS und Al Nusra zur Verfügung.
An diesem schmutzigen Krieg gegen Syrien beteiligen sich EU und Bundesregierung. Seit 2011 haben sie ein Embargo gegen Syrien verhängt.

Quelle

Wie NATO und das US-Oligarchensystem verstrickt sind, können Sie folgender Mitteilung des Manager-Magazins entnehmen.

Goldman Sachs holt sich ehemaligen NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen heuert bei Goldman an

Das Wort VT hat ausgedient

So auch …

WTC

Wissenschaftler bestätigen: 9/11 war ein Inside Job – Blaupause für die Wahrheit (Dokumentation)

Die Spur der Troika – Eine kleine Clique plündert das Land.

Gut gemacht IM ERIKA !

Verrat

 

 

 

Das Zitiergebot – Gastbeitrag und Film von Werner May

Tenor: Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Dieses Gebot nennt man „Zitiergebot“. Gesetze, die gegen das „Zitiergebot“ verstoßen sind ungültig und davon gibt es einige…

Ich versuche mal mit einfachen Worten zu vermitteln, was Juristen unter dem Zitiergebot verstehen oder verstehen sollten. – Es gibt eine Expertise des Richter (im Ruhestand) Günter Plath zum Thema „Zitiergebot“, die ich als Grundlage verwende.

Beginnen will ich mit einen Blick in das Grundgesetz, das bekanntlich der Grund aller Gesetze sein soll und von vielen fälschlicher Weise als Verfassung bezeichnet wird.

Im Art. 19 Abs.1 GG heißt es:
„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Wenn also ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Das Wörtchen „muß“ besagt, dass es sein muss, also nicht nur sein kann oder sein soll.

Oder wie Juristen sagen:
Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späteren richterlichen Auslegung zugänglich.

Im Parlamentarischen Rat, also dem Grundgesetzgeber, ist mehrfach über das Thema beraten worden.Ich zitiere Dr. von Brentano in der 44. Sitzung des Hauptausschusses, die am 19.01.1949 stattfand:

„Ich bin nach wie vor der Meinung, der Gesetzgeber darf eben nicht vergessen, das Eingreifen in ein Grundrecht zu erwähnen. Wir waren der Meinung – und ich habe diese Meinung heute noch -, dass die Grundrechte tatsächlich so ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt werden sollten, dass ein Eingriff in ein Grundrecht nur dann statthaft sein sollte, wenn das Grundrecht in diesem Gesetz ausdrücklich bezeichnet wird, so dass auch derjenige, der das Gesetz anwendet und auf den es Anwendung findet, sich darüber im Klaren ist, dass eine gesetzliche Berechtigung und Ermächtigung zu diesem Eingriff vorliegt.“

In der 47. Sitzung des Hauptausschusses sagte Dr. Thomas Dehler am 08.02.1949:

„Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers und bitten daher, den Satz 2 aufrechtzuerhalten.“

Die „Fesselung“ des Gesetzgebers wurde dann ohne Einschränkung angenommen. Eingriffe in ein Grundrecht sind nur dann statthaft, wenn das Grundrecht in diesem Gesetz ausdrücklich bezeichnet wird.

Damit war das Zitiergebot geboren.

Welche Folgen das Zitiergebot haben kann, hat der Nazi-Jurist Dr. Hermann von Mangoldt bereits in der 44. Sitzung des Hauptausschusses aufgezeigt:

„Wir haben nicht geglaubt diese Vorschrift aufnehmen zu können, weil sie eine sehr weitgehende Fesselung des Gesetzgebers bedeutet. Bei jedem Gesetz – man stelle sich das einmal vor! – muß hier der Gesetzgeber vorher eingehend erwägen, ob nicht irgendwie in ein Grundrecht eingegriffen wird, und das geschieht fast immer. Er muß dann dieses Grundrecht bezeichnen. Vergißt er das einmal, so können die Folgen schwer sein. Wir wollen einmal überlegen, wie sich die Dinge in der Praxis gestalten. In der Vergangenheit war es sehr umstritten, ob ein Gesetz einen Eingriff in ein Grundrecht bedeutet. Die Richter und ebenso die juristische Praxis haben darum gestritten, denn es ist sehr schwer festzustellen. Nun mutet man diese Prüfung dem Gesetzgeber zu. Mit welchem Erfolg? Wenn das in der Verfassung steht, dann erscheint nachher ein bestimmter Mann, der sich verletzt fühlt, erhebt Klage und kommt an das oberste Bundesgericht oder an das Bundesverfassungsgericht, je nach der gesetzlichen Bestimmung. Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil hier eine dieser kleinen Klauseln […] nicht richtig eingehalten ist, und der Gesetzgeber muss die Arbeit von neuem anfangen.“

Bei der Abstimmung über diesen Artikel des Grundgesetzes stellt der Vorsitzende Dr. Schmidt in der 44. Sitzung des Hauptausschusses fest:

“Ich lasse über den gesamten Artikel abstimmen – Angenommen gegen eine Stimme.“

Seither ist die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers zur Nennung von Grundrechten, die durch ein Gesetz eingeschränkt werden, unter Angabe des Artikels verankert.

Und weil man das gar nicht oft genug lesen kann hier noch einmal.

Grundgesetz Art.19 Abs. 1, Satz 1 und 2:

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Der parlamentarische Rat hat mit dieser zwingenden Gültigkeitsvoraussetzung beabsichtigt, die Aushöhlung der im Bonner Grundgesetz normierten Freiheitsgrundrechte durch den einfachen Bundes- und Landesgesetzgeber zu verhindern.

Doch der Nazi-Jurist Dr. Hermann v. Mangoldt hat durch seinen bis heute einflussreichen Kommentar zum Bonner Grundgesetz, in dem er seine verfassungswidrige Ansicht über das Zitiergebot umfangreich vertreten hat, maßgeblichen Einfluss auf die grundgesetzwidrige Rechtsprechung und in der Folge auch auf die grundgesetzwidrige Gesetzgebung genommen.

So kommt es, dass es heute viele Gesetze gibt, die die Grundrechte einschränken, ohne dass das zwingende Zitiergebot beachtet worden ist. Diese Gesetze verstoßen gegen Artikel 19 des Grundgesetzes und sind seit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig.

Grundgesetzwidrig und damit ungültig sind folgende Gesetze:

  • Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950. Aufgrund der Grundrechtseinschränkungen in den transformierten Gesetzen und Verordnungen hätte des Zitiergebot auch im Rechtsvereinheitlichungsgesetz beachtet werden müssen.
  • Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) – In der Vorschrift wird die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • StPO (Strafprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die freie Wahl und Ausübung des Berufs, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • ZPO (Zivilprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • FamFG als Nachfolger des FGG (Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • SGB II (Sozialgesetzbuch) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Streikrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt. – Das dürfte für alle Hartz IV Empfänger interessant sein.
  • Abgabenordnung als Nachfolger der Reichs-AO – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und der Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • FGO (Finanzgerichtsordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • UStG (Umsatzsteuergesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
  • GBO (Grundbuchordnung) – In der Vorschrift wird das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • Seeschiffsregisterordnung – In der Vorschrift wird das Freiheitsgrundrecht das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • RPflG (Rechtspflegergesetz) – In der Vorschrift werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • Nds. VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Post und Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.

Soweit die Auflistung der ungültigen Gesetze.

Abschließend noch einige Zitate in der Sprache der Juristen:

„Jede einzelne Missachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat die Ungültigkeit eines solchen Gesetzes von Anfang an zur Folge, eine Teilnichtigkeit sehen weder Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch andere Vorschriften des Bonner Grundgesetzes vor. Zum einen dürfen diese ungültigen Gesetze weder von der zweiten Gewalt noch von den Gerichten angewandt werden, zum anderen müssen die Gerichte diese Gesetze gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur deklaratorischen Feststellung ihrer Ungültigkeit vorlegen, was die Gerichte bisher ausnahmslos unterlassen haben.

Artikel 100 GG
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.

Red. Anm.(Grundrechtepartei): »Deklaratorisch bedeutet, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

Bezogen auf die Vorlagepflicht des Art. 100 GG ist jedoch hinzukommend anzumerken, dass die Entscheidungen des BVerfG seit dessen Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im September 1951 nichtig sind, da das BVerfGG, auf dessen Grundlage die Rechtsprechung des BVerfG beruht, selbst gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und damit ungültig ist.

Hierzu kommt erschwerend, dass die vom Deutschen Bundestag gemäß Art. 94 Abs. 2 GG direkt zu wählenden Richter an das BVerfG verfassungswidrig seit 1951 von einem im Bonner Grundgesetz nicht vorgesehenen Richterwahlausschuss indirekt auf der Basis des verfassungswidrigen § 6 des wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. Satz 2 GG ungültigen BVerfGG gewählt werden. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 13.06.2013 zu der Frage „Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?“
verwiesen.

Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG unwirksam sind.“

Soweit die Ausführungen des Richters im Ruhestand Günter Plath vom 17.01.2014.

Die gesamte Expertise finden Sie auf der Web-Seite der Grundrechte-Partei.

Abgesehen davon, dass Juristen das Grundgesetz als Verfassung ansehen, hab ich dem nichts mehr
hinzuzufügen.

Ach doch. Das Grundgesetz gilt seit 1990 auch nicht mehr, da ihm der Geltungsbereich abhanden gekommen ist. Hier der ursprüngliche Artikel 23 in der Originalfassung mit der Überschrift:
Geltungsbereich des Grundgesetzes.

23 gg

Das Manuskript zu diesem Film ist auf meiner Seite: http://www.widerstand-ist-recht.de

Passend zum Thema sind meine Filme bei youtube:
Unterschriften
Urteil oder Scheinurteil ?
Wie UnRecht zu Recht gebogen wird
Die Würde des Menschen ist antastbar
Wie können wir unsere Würde zurückgewinnen ?
Und der Film: Ist der Jobcenter eine Kriminelle Vereinigung ?

Sämtliche Manuskripte mit den Originalzitaten finden Sie auf meiner Web-Seite:
http://www.widerstand-ist-recht.de
Werner May – Im Paradies – 17309 Fahrenwalde
werner(at)paradies-auf-erden.de
http://www.paradies-auf-erden.de und http://www.widerstand-ist-recht.de

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Meine Anmerkung zum Gastbeitrag:

EILMELDUNG: ANKLAGEERHEBUNG GEGEN BUNDESSPRECHER DER GRUNDRECHTEPARTEI VOR DEM AMTSGERICHT CUXHAVEN!

Die beiden Bundessprecher der Grundrechtepartei, Günter Plath und Ingmar Vetter, sind für kritische Veröffentlichungen der Grundrechtepartei über die verfassungswidrigen Machenschaften niedersächsischer Amtsträger von einem selbst in die Vorgänge involvierten Staatsanwalt vor einem ebenfalls in die Vorgänge involvierten Gericht angeklagt worden. Welche verwerflichen Untaten werden ihnen zur Last gelegt? Majestätsbeleidigung: Man hat wieder einmal das Märchen vom beleidigten Amtsträger aus der Büchse der Pandora geholt. Die zu der von uns als »Niedersachsen-Connection« getaufte Causa gehörige Dokumentation ist veröffentlicht unter: http://niedersachsenconnection.grundrechtepartei.de/

Quelle

Hierzu auch die Initiative des Vereins Justiz-Opfer e.V. /München – Bitte verbreiten.

Abschaffung des „Beleidigungsparagrafen“ – Fragebogen zur bundesweiten Aufklärung, wie die Deutsche Justiz mit dem `Beleidigungsparagrafen` Missbrauch betreibt.

Weitere Berichterstattung zum Fall.

Verwandtes Thema:

Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz seit dem 25.04.2006 außer Kraft

Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz seit dem 25.04.2006 außer Kraft

Wenn man sich fragt, wieso die Strafjustiz ständig gegen den ICCPR und andere durch „Deutschland“ ratifizierte Völkerrechtsquellen verstößt, sollte man das Thema „Grundrechtebeseitigung“ nicht außer Acht lassen.

Denn, wo es keine Grundrechte mehr gibt, herrscht zwangsläufig Willkür bzw. Diktatur, wie es Prof. Höhler (ehem. CDU – Beraterin) konstatierte.

Zitat Prof. Höhler:

Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am „Zerfall der Demokratie“. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.

Ein gewichtiger Aspekt von vorbereitender Diktatur ist die heimliche Beseitigung innerstaatlicher Normen, die eigentlich Artikel 14 ICCPR / Artikel 6 EMRK auf nationaler Ebene erfüllen und deren Einhaltung sicherstellen sollen.

Ungültige Gesetze (insb. durch Missachtung des Zitiergebotes gem. Art. 19 GG, sind seit dem Mauerfall gang und gäbe, wobei die Frage, ob das GG via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. seit dem Mauerfall beseitigt wurde oder der Umstand, dass seit 1956 alle Gesetze und Verordnung nichtig sind, sich jeder selbst beantworten kann.

Auch die systemkonformen Medien könnten das, wenn sie wollten !

Adolf Hitler hatte bei der Machtübernahme die Grundrechte „schlagartig“ beseitigt.

Wie Frau Prof. Höhler ausführt, geschieht der Zerfall der Demokratie durch Angela Merkel, anders, wie bei den Nationalsozialisten, nämlich heimlich, so dass es den meisten überhaupt nicht auffällt.

Sind die meisten doch offensichtlich mit den Inhalten der Unwahrheitspresse und des Verblödungsfernsehens und/oder mit sich selbst beschäftigt.

Immerhin … 25 % der Bevölkerung sehen sich unter IM ERIKA mit ihrer SPD in diesem Land bereits in der Diktatur, wie eine Studie der Freien Universität Berlin herausfand.

Zitat:

Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland

Reichstagsgebäude (Berlin) kurz vor herbstlichem Sonnenuntergang

Die Mehrheit der Deutschen hegt einer Studie zufolge Unbehagen gegenüber der derzeitigen Staatsform. Mehr als ein Viertel wähnt das Land gar auf dem Weg in eine Diktatur….

Quelle

In diesem Zusammenhang muss man aber auch den Inhalt der Strafanzeige der Anwälte SCHULTZ & FÖRSTER gegen Merkel, u.a. wegen des Straftatbestandes gemäß § 94 StGB (Landesverrat) sehen.

oder die Strafanzeige der hesssischen Piraten gegen Angela Merkel wegen Landesverrat und wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ gem. § 140 StGB

Jetzt fragt man sich, warum Frau Merkel aufgrund der Strafanzeigen bislang nicht angeklagt wurde.- Die Antwort hierauf liegt bekanntermaßen in der Tatsache, dass Staatsanwälte gem. § 146 GVG politisch weisungsabhängig sind.

Andererseits muss man die Frage aufwerfen, ob Weisungsabhängigkeit und nicht Gesetzes- oder Konventionsabhängigkeit bei der Staatsanwaltschaft, internationalen Normen (wie beispielsweise dem ICCPR, der Charta der Grundrechte der EU oder der EMRK) gerecht wird.

Die Außerkraftsetzung der Strafprozessordnung:

STPO nichtig

Quelle

Zur übergreifenden Information sei auf das Gebot zur Rechtssicherheit, hier insbesondere die Garantie der Rechtskraft, hingewiesen.

Sehen Sie auch nachfolgende Vorschau …

Dirk Pohlmann. – „Täuschung – die Methode Reagan“ am 5. Mai um 23 Uhr auf ARTE.

KenFM sprach mit Filmemacher Dirk Pohlmann. Seine aktuelle Dokumentation trägt den Titel „Täuschung – die Methode Reagan“ und läuft am 5. Mai um 23 Uhr auf ARTE.

In diesem Film wird u.a gezeigt wie Olaf Palme, der damalige Premierminister von Schweden, von den eigenen Militärs auf Geheiß der USA verraten wurde, indem diese an ihm vorbei eine Politik der Konfrontation mit der UDSSR verfolgten. Palme wurde später ermordet.

Hochverrat ist nicht so selten wie man meinen möchte. Hochverrat ist eher alltägliches Instrument eines Imperiums um den Willen einer anderen Nation zu brechen.

Dabei spielt es keine Rolle ob es sich bei dieser Nation um ein besiegtes Land oder aber ein Land handelt, das immer davon ausging, politisch neutral zu sein. Ob eine Regierung neutral ist oder nicht und wo diese Neutralität endet, bestimmt das Imperium.

Der aktuelle BND-Skandal beweist erneut, was das Parlament in der BRD tatsächlich zu sagen hat, oder was diese Nachkriegs-Demokratie in Wahrheit ist. Ein mehr oder weniger gut gemachtes Täuschungsmanöver.

Illegale Richter am Bundesverfassungsgericht

Wer in diesem Land meint, über angebliche Gerichtsverfahren seine verletzten Grundrechte wiedererlangen zu können, verkennt nicht nur, dass staatliche Gerichte schon seit den 1950`er Jahren ( Vgl. Historie zu § 15 GVG – I.) II.) III.) abgeschafft wurden, dass insbesondere Zivilgerichte ausschließlich Scheinurteile und Scheinbeschlüsse herausgeben, dass die Zivilprozessordnung (ZPO) wegen mehrfacher Verstöße gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 GG nichtig ist und somit keine Rechtsgrundlage für Zivilprozesse mehr existent ist, sondern insbesondere auch, dass das sog. Bundesverfassungsgericht Strukturen aufweist, die vom Grundgesetz – angenommen, das GG habe trotz Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr noch Bestand -, nicht gedeckt sind.

Der Menschenrechtler Werner May aus Fahrenwalde hat diesen Umstand in einem erklärenden Filmbeitrag ausdifferenziert und das Zustandekommen des illegalen Bundesverfassungsgerichtes, welches i.Ü. nur ca. 2,5 % aller Verfassungsbeschwerden als erfolgreich einstuft, in aller Deutlichkeit aufgezeigt.

Der Großteil der Recht suchenden Bevölkerung (97,5 %) wird vom grundgesetzlich nicht legitim errichten Bundesverfassungsgericht schroff abgewiesen, so dass nicht nur auf der unteren Ebene der Ausnahmegerichte bzw. der nicht staatlichen Gerichte Art. 47 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie Art. 14 ICCPR massiv verletzt wird, sondern auch das angebliche Bundesverfassungsgericht die Einhaltung international gültiger Grundrechte und Freiheiten nicht nur konkludent zurückweist.

Das Manuskript zum Film.

Hinweis: Die Nichtigkeit der ZPO betrifft u.a. Zwangsvollstreckungen durch illegale Gerichtsvollzieher, den Anwaltszwang, Urteile und Beschlüsse, Urkundsbeamte, Richter, Prozesskosten, die Gerichtsverhandlungen selbst u.a.m., die der geneigte Leser anhand meiner Beschwerde an die Vereinten Nationen, wegen illegaler Zwangsvollstreckung privater Gerichtsvollzieher, ergänzend nachvollziehen und für seinen eigenen Fall sinngemäß anwenden kann.

*

Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am “Zerfall der Demokratie”. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.

“Das System M”, schreibt Höhler, “etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.” Dabei scheut die Literaturwissenschaftlerin nicht den indirekten Vergleich mit Hitlers Nationalsozialismus und dem ostdeutschen Kommunismus.

*

Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland

Die Mehrheit der Deutschen hegt einer Studie zufolge Unbehagen gegenüber der derzeitigen Staatsform. Mehr als ein Viertel wähnt das Land gar auf dem Weg in eine Diktatur. – Quelle.

Meine Beschwerde über private Zwangsvollstreckungen an die UN.

Grundgesetz ohne notwendigen Geltungsbereich – Bundeswehreinsätze im Ausland ohne Legitimation ?

Stichworte: Präambel, Normenklarheit, Rechtssicherheit, Garantie der Rechtskraft, Verbot rückwirkender Gesetze, Studie Universität Princeton, IM ERIKA, Prof. Höhler, UPR 2013/2018, DIMR, Deutsches Institut für Menschenrechte, ICCPR, anonymisierte Staatsgewalt, Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Ausnahmegerichte, Polizeigewalt, EMRK, ICCPR, Menschenrechtsrat, UNHRC, UPR 2018, § 16 Soldatengesetz, Diktatur.

Wie heißt es doch immer wieder, wenn man anführt, dass Präambeln eines Gesetzes weder die Voraussetzungen für eine Rechtsnorm erfüllen noch eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit entfalten:

“ Das Grundgesetz braucht doch auch gar keinen Geltungsbereich !“

Häufig mit der Begründung:

„Die Verfassung der USA habe doch auch keinen Geltungsbereich !“

Nun, ich würde denen zunächst entgegnen, dass die USA ja auch die Todesstrafe haben ….

Also was hat das US amerikanische „Rechtssystem“ mit dem Unseren zu tun ?

Nichts !

Im Übrigen sind die USA (auch) eine Diktatur, wie die renommierte Eliteuniversität Princeton innerhalb einer Studie feststellte.

Die USA sind keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur der Geldeliten

America is an oligarchy, not a democracy or republic, university study finds

*

Die rechtswidrige Implementierung der in der Präambel genannten Bundesländer, als angeblich normierter Geltungsbereich, verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, da Präambeln eines Gesetzes keinerlei Rechtskraft entfalten und somit auch gegen die Garantie der Rechtskraft ( Gültigkeit, Bestandskraft einer Rechtsentscheidung, eines Gesetzes oder einer rechtsrelevanten Handlung), als wesentliches Merkmal der Rechtssicherheit, verstoßen.

Ein weiteres Merkmal der Rechtssicherheit ist insbesondere das

Verbot rückwirkender Gesetze

… wie es beim Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG der Fall war….

*

Eine Präambel jedenfalls ist ein bloßes Vorwort zu einem Gesetz.

Nichts weiter !

Verstöße gegen das Gebot der Rechtssicherheit und/oder Verstöße gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit bzw. gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit, führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der jeweiligen Norm.

Aus der so von IM ERIKA & Co herbeigeführten heimlichen Beseitigung des Grundgesetzes, resultiert somit auch die Beseitigung der Ordnung (Exekutive, Legislative, Judikative) gemäß ehem. Art. 20 (3) GG, sowie die damit verbundene Tatsache, dass dem deutschen Volk der gesetzliche Richter gem. ehem. Art. 101 GG entzogen wurde, wobei Ausnahmegerichte und nicht Staatsgerichte in der BRDDR, mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse ihr Unwesen treiben, da Staatsgerichte schon seit den 1950 èr Jahren beseitigt wurden (vgl. Historie zu § 15 GVG – GVG von 1877GVG  von 1950 bzw. BGBl. vom 20. Sept.1950 Nr. 40).

Was hieraus insgesamt resultiert, ist die völkerrechtswidrige Anwendung bereits gelöschter Gesetze, was Willkür, Korruption und Rechtsbeugung, Tor und Tür öffnet.

Eben so, wie es die Menschen in diesem Lande tagtäglich erleben.

Mittlerweile wurden auch Scheinurteile „legalisiert“ (vgl. § 317 (1) ZPO n.F.), obwohl insbesondere die Schriftform, wozu auch die Unterschrift eines gesetzlichen Richters gehört, zwingend bindend ist.

Diese menschenrechtsverletzende Anonymisierung von Staatsgewalt, wie sie auch bei der Nichtkennzeichnung von Polizisten vorzufinden ist, schützt die Verursacher von Gewalt, da sie nunmehr auch im judikativen Bereich zweifelsfrei nicht mehr ausgemacht werden können. – Im Bereich der Exekutive  wird die Anonymisierung der Staatsgewalt durch maschinell erstellte Verwaltungsakte vorangetrieben, die angeblich auch ohne Unterschrift gültig sein sollen, was selbstverständlich nicht der Rechtslage entspricht. – Das Maß der Perversion wird nur noch durch die Vollstreckung von Scheinurteilen oder Scheinbeschlüssen, als nicht vollstreckbare Titel oder durch die Inhaftierung gemäß § 802 g ZPO durch nicht legitimierte Privatpersonen, die sich als Gerichtsvollzieher ausgeben, überschritten.

Selbstverständlich wurde aufgrund dieser Ermächtigung zum Freihheitsentzug (Grundrechtsverletzung) gem. § 802 g ZPO das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG ebenfalls nicht beachtet; genauso wenig, ….

  • wie  Artikel 11 ICCPRNiemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

  • wie Artikel 1 des Protokoll Nr. 4 zur EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind in der Fassung des Protokolls Nr.  11- Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden -Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

ddr-4

Die Anonymisierung von Staatsgewalt in Deutschland wurde bereits während des UPR in Genf im Jahre 2013 als Menschenrechtsverletzung gerügt und wird im UPR 2018 sicherlich um die Machenschaften nicht gesetzlicher Richter (Privatpersonen) in ihren Ausnahmegerichten erweitert werden können.

Das Deutsche Institut für Menchenrechte (DIMR) weiß um diese Diktatur vorbereitenden Maßnahmen.

Es unternimmt jedoch nichts bzw. fördert den sich in Deutschland entwickelnden Faschismus durch Schweigen.

Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause - taz.deAnmerkung I

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist 14 Jahre alt, hat aber bis heute keine rechtliche Grundlage für seine Arbeit.
Das kritisieren nun die UN.

Wenn die Bundesregierung das Institut nicht bis März auf eine gesetzliche Grundlage stellt, werden ihm die Vereinten Nationen wohl den sogenannten A-Status entziehen. Dann könnte das DIfMR nicht mehr im Namen Deutschlands bei internationalen Beratungen zu Menschenrechten auftreten.

Quelle

Anmerkung II

Das DIMR ist nicht vom BRDDR Regime unabhängig, wie man in einem Flyer des Instituts lesen kann.

Denn die Arbeit des DIMR wird politisch bestimmt und die Finanzierung wird ebenfalls vom Merkel-Regime vorgenommen. – Ähnlich, wie bei Amnesty Deutschland, welches großzügige Spenden vom „Staat“ erhält.

Flyer

*

An dieser Stelle noch einmal ein gewichtiges Zitat der Frau Prof. Höhler (ehem. CDU- Beraterin):

Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am „Zerfall der Demokratie“. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.

„Das System M“, schreibt Höhler, „etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.“ Dabei scheut die Literaturwissenschaftlerin nicht den indirekten Vergleich mit Hitlers Nationalsozialismus und dem ostdeutschen Kommunismus.

Quelle:

Bundeswehreinsätze

Zitat § 16 des Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten – Soldatengesetz …

§ 16 Verhalten in anderen Staaten

Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.

 Quelle

Außerhalb des Geltungsbereiches also ….

Hier kann man erkennen, wie bedeutsam der normierte Geltungsbereich (vgl. Artikel 23 GG a.F.), insbesondere betr. anstehender Kriegsabsichten durch die von den USA besetzte BRDDR ist und wie die Kritiker, die behaupten, das Grundgesetz brauche keinen Geltungsbereich, endlich abgestraft werden.

Denn das Soldatengesetz fordert in § 16 genau diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wie dies auch andere Rechtsnormen fordern !

In Ermangelung eines normierten Geltungsbereiches für das Grundgesetz werden m.E. nun Kriegseinsätze durch das Obama-Merkel Regime weltweit möglich sein, da das Versagungsmerkmal des § 16 Soldatengesetz seit dem Mauerfall erloschen ist.

Vgl. a. Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr..

Ob nun im vom Westen durch rechtsradikale Gruppierungen initiierten Ukraine – Konflikt oder anderswo ….

Dirk Müller und andere zum Thema Ukraine – Putsch durch Faschisten …

müller

Wie in der Türkei ! – Pressefreiheit wird an deutschen Gerichten mit Füßen getreten. – As in Turkey. – The freedom of the press is still being flouted by german courts

Eine unabhängige Presse kann durch ihre Kontrollfunktion helfen, die Demokratie zu wahren und Verstöße gegen das Demokratieprinzip – wie Willkür und Manipulation – aufzudecken (Holoubek).

Pressefreiheit ist kein Privileg, sondern das Fundament jeder demokratischen Gesellschaft.

Die Deutsche Justiz erlaubt sich jedoch immer mehr, dieses Fundament zu zerstören.

Der nachfolgende Film zeigt hier an einem ganz banalen Prozess, beim Amtsgericht Karlsruhe, was die Justiz gegen die kritische Presse und kritische Prozessbeobachter so alles auffährt.

Auch gefährlich, dass das Öffentlichkeitsgebot gerade mit Juristenfüßen zertrampelt wird.

Jeder Prozessbesucher musste seinen Ausweis zeigen.

Warun denn ?

Was mit den notierten Daten geschieht; es wurde wie vieles an diesem staatsparanoiden Prozesstag nicht beantwortet.

Weltweit geltende Pressefreiheit gemäß Artikel 19 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“  bzw. der Resolution 217 A III der  Vereinten Nationen, sollen nach Ansicht der Karlsruher Amtsrichter in ihrem Haus des Unrechts nicht gelten.

Ohne Begründung !

Nicht nur die UN Res. 217 AIII garantiert die Pressefreiheit, sondern insbesondere auch Artikel 6 (1) EMRK und Artikel 14(1) ICCPR.

Auch hier zerschlägt das Amtsgericht die Pressefreiheit und schert sich nicht um weltweit geltende Menschenrechte, sondern man macht seine eigene Regeln und schüchtert die Prozessbeobachter mit völlig überzogener Polizeipräsenz ein und verbietet unabhängigen Journalismus.

Warum ?

Weil man Angst vor dem Bürger hat, der so allmählich erkennt, was an den Ausnahmegerichten dieser BRD Diktatur so alles vonstattengeht:

Nicht gesetzliche Richter an Ausnahmegerichten, die nur Scheinurteile und Scheinbeschlüsse herausgeben ?

Sicherlich.

So geht es nur in Schurkenstaaten zu, die die Meinungs- und Pressefreiheit nicht gelten lassen wollen.

Man könnte meinen, man befände sich in der Türkei.

 

Free press

 *

Through their control function an independent press can help  to preserve democracy and uncover violations of the principle of democracy – such as arbitrariness and manipulation (Holoubek).

Press freedom is not a privilege but the foundation of any democratic society.

The German judiciary allowed to destroy this foundation more and more.

The following film report shows methods of intimidation against the critical press and against critical process observers in the German district court in the city of Karlsruhe, as substantial violations of human rights.

Even with a completely trivial process!

 Also dangerous that mandatory information to the public is trampled down with lawyers feet.

Each process visitors had to show his ID.

Why ?

What happens to the recorded data ?

Nobody knows !

Worldwide human rights such as freedom of the press in accordance with Article 19 of the Universal Declaration of Human Rights“ and the resolution 217 A III of the United Nations, should not apply the Karlsruhe district court judge’s view in their house of injustice.

Not only the UN Res. 217 AIII guarantees freedom of the press, but in particular Article 6 (1) ECHR and Article 14 (1) ICCPR.

Again, the district court smashes the press freedom and does not care about worldwide existing human rights, but it makes its own rules and intimidates the trial observers with a completely excessive police presence.

Why?

Because they are afraid of the citizen who recognizes so gradually, what’s going on in the courts of this  BRDDR dictatorship.

ddr-4

All that happenes normally only in rogue states who do not want to apply the expression and press freedom.

Free press

You’d think one would be in Turkey.

The entire history you can read here: justizalltag-justizskandale.info

Die gesamte Geschichte können Sie auch hier nachlesen:justizalltag-justizskandale.in­fo

Völkerrechtswidrig – Gerichte ohne Rechtsgrundlage für Urteile und Beschlüsse. – Zwangsvollstreckungen illegal.

Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause - taz.de

Unter der rein hypothetischen Annahme, dass das Grundgesetz via Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr. nicht beseitigt wurde, lässt sich auch nach der Novelle der ZPO feststellen, dass diese eine ungültige und deshalb nichtige Rechtsnorm ist.

Dies gilt insbesondere für das Abfassen, Verkünden oder Zustellen von Urteilen bzw. Scheinurteilen oder Scheinbeschlüssen oder für die in der ZPO genannten Rechtsgrundlagen betreffend die Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern, wie zum Beispiel die der Zwangsvollstreckung gem. Abschnitt 2 der ehem. ZPO.

Begründung:

Das BverfG hatte mit seiner Entscheidung BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99 –die Zivilprozessordnung in der Fassung die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt.

Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den einfachen Gesetzgeber vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) vollständig in den Herrschaftsbereich des nachkonstitutionellen Gesetzgebers gelangt war. Damit hätte die ZPO gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG den zwingenden Gültigkeitsvorschriften ( Zitiergebot ) genügen müssen. Dieses hat der einfache Gesetzgeber bis heute unterlassen. Nach einfacher Prüfung schränkt die Zivilprozessordnung in der Fassung vom 05.12.2005 die Grundrechte aus Art. 2.1 GG, Art. 2.2 GG, Art. 6 GG, Art. 13 GG, Art. 14.1 GG ein. Dieses geschieht z.B. in den §§ 739, 740, 758, 758a, 759, 801, 808, 882h, 883, 888, 890, 901, 915, 915c, 918 ZPO.

Die ZPO ist damit ein im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 GG ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzeskraft.

Quelle

Zusatz: In Ergänzung zu der o.a. Auswahl sei der völkerrechtswidrige  § 802 g ZPO (Erzwingungshaft) als nicht i.S.d. Art. 19 GG zitierter Freiheitsentzug genannt, so dass auch aufgrund dieses vorsätzlichen „Versäumnisses“, die ZPO nichtig ist.

Darüber hinaus ist die in § 802 g ZPO vorgesehene Inhaftierung völkerrechtswidrig, da sie gegen Art. 11 ICCPR vertsößt.

Artikel 11 ICCPR
Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

*

Wie möglicherweise bekannt ist,  gehen die EMRK in Art. 6 nicht nur von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht aus, sondern auch von einem zu verkündenden Urteil aus – vgl. Art. 6 (1) S. 2 EMRK /analog Art. 14 ICCPR.

Zitat Art. 6 (1) S. 2 EMRK – Das Urteil muß öffentlich verkündet werden;

Zitat Art. 14 (1) ICCPR  ….  jedes Urteil in einer Straf- oder Zivilsache ist jedoch öffentlich zu verkünden,

Fazit

Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage zur Verkündung von Urteilen im Bereich von Zivilprozessen begeht „Deutschland“ – als ratifizierender „Staat“ – betreffend die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – BGBl. 1952 II S. 686  und betreffend den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – UN – Zivilpakt / ICCPR – BGBl. 1973 II 1553 – Rechtsmissbrauch i.S.v. Artikel 17 EMRK bzw. Artikel 5 ICCPR.

Artikel 17 EMRK – Verbot des Missbrauchs der Rechte

Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tä­tigkeit auszuüben oder eine Handlung vor­zunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.

Artikel 5 ICCPR

Artikel 5
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.
Vor dem Hintergrund einer nicht bestehenden Rechtsgrundlage für die ggf. illegalen Handlungen eines Gerichtsvollziehers, liegt ein massiver Verst0ß gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 – Paris, 20.III.1952 (Verbot der Plünderung von Eigentum) als Verstoß gegen Artikel 7 ICCPR (Verbot der unmenschlichen Behandlung) vor, was nicht nur eine Individualbeschwerde gem. Art. 13 EMRK /analog Art. 12 (3) Buchst. a.) ICCPR rechtfertigt.
*

Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am „Zerfall der Demokratie“. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.

Quelle

§ 63 – Jeder kann der Nächste sein

Nachdem im Jahre des Mauerfalls die neue STASI in Gestalt von IM ERIKA, IM LARVE u.a. das Grundgesetz via Artikel 4 Ziff. 2 EinigVtr. aus der Rechtsverbindlichkeit entlassen hatte, muss man sich selbstverständlich vor Systemkritikern schützen bzw. sie wegsperren.

psychiatrie bett leerer raum

Hält man zum Beispiel einen nicht gesetzlichen Richter eines zivilen Ausnahmegerichtes für korrupt, weil er mittels Scheinurteile das Recht gem. § 317 (1) ZPO a.F. beugt, wird diese in schwarz gekleidete Privatperson, sich im Rahmen eines Strafantrages an die Staatsanwaltschaft wenden und sich beleidigt, verleumdet und übel nachgeredet fühlen.

Selbstverständlich folgt dann die Staatsanwaltschaft diesem Wunsch der sich als Richter ausgebenden Person und klagt die Person an, welche den Vorwurf der Rechtsbeugung, also die bewusst falsche Anwendung des Rechts bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei gegenüber dem sich beleidigt fühlenden „Richter“, entgegenbrachte.

Nun könnte man ja meinen, dass es in dem anstehenden „Verfahren“ darum geht, ob ein Straftatbestand der Beleidigung etc. vorliegt oder auch nicht. – Also um die Wahrheitsfindung.

Weit gefehlt.

Denn die Staatsanwaltschaft ist hieran überhaupt nicht interessiert; ist sie doch darauf aus, den § 63 des Strafgesetzbuches (Mollathparagraphen) gegen den Whistleblower oder Systemkritiker zur Anwendung zu bringen, obwohl das angebliche Bundesverfassungsgericht selbst ausdrücklich betont, dass

die Gerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.

Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13

Die politische Verfolgung des Whistleblowers oder Systemkritikers erfolgt somit entweder aus eigenem Antrieb der STA oder auf politische Weisung hin, da Staatsanwälte bekanntermaßen von politischen Weisungen abhängig sind.

Dies geschieht zunächst durch die Beauftragung eines ebenfalls abhängigen Gutachters, der dem Angeklagten (s)eine Schuldunfähigkeit bescheinigen soll.

Ist diese kleine Hürde genommen, wird der angeblich „Beleidigende“ als gefährlich eingestuft, um sich als nicht gesetzlicher Richter in den Bereich des fehlenden Ermessensspielraumes, wie es der § 63 StGB vorsieht, zu manövrieren, um somit die Bahn frei machen zu können, den angeblich Beleidigenden zur ggf. jahrelangen Internierung in eine Zwangspsychiatrie bzw. in das jeweilige „Geheimgefängnis“ deportieren zu lassen.

Die Dauer der medizinischen Haft ist nicht, wie im Gesetz geregelt, für eine bestimmte Zeit begrenzt, sondern wird nach Belieben von der Anstaltsleitung (oder vom Weisung gebenden Politiker ?) festgelegt, welche von der jeweiligen Landesregierung bezahlt wird und unter Umständen sogar den abhängigen Gutachter stellte, nicht zuletzt, um auch für eine gute Auslastung der Forensik zu sorgen, was dem betriebswirtschaftlichen Erfolg sehr zuträglich wäre.

Ein Geschäftsmodell mit „staatlicher“ Beteiligung ….

Wäre der angeblich Beleidigende ggf. wegen begangener Straftaten ( hier §§ 185, 186, 187 StGB) verurteilt worden, käme er wahrscheinlich mit einer kleinen Geldstrafe davon.

Wenn überhaupt.

Aufgrund seiner von dem abhängigen Gutachter bestätigten angeblichen Schuldunfähigkeit, wird er nun ggf. über Jahre (oder Jahrzehnte ?) in die Zwangspsychiatrie deportiert, in der er ggf. Körperverletzungen, beispielsweise durch Zwangsmedikamentierung gesundheitsschädlicher Medikamente u.a. bzw. Folter ausgesetzt ist, obwohl gem. § 15 (1) S. 2 Arbeitsschutzgesetz die Beschäftigten der psychiatrischen Haftanstalt auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen haben, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Und was macht die Arbeitsschutzbehörde, die auch die Menschen in der Zwangspsychiatrie schützen soll ?

Haben denn die Menschen dort auch keinen Anspruch auf europäisch normierten Gesundheitsschutz und Schutz vor Gewalt ?

*

Nach alledem kann jedenfalls folgendes festgestellt werden:

  • Der nicht gesetzliche Richter verfasst weiter seine Scheinurteile.

  • Der Whistleblower ist für Jahre seiner Freiheit beraubt und erleidet ggf. Qualen der Folter (in welcher Form auch immer).

Ein hervorragender Ort die STASI Richtlinie 1/76 anzuwenden ?

Möglich …

Strafanzeige LAG SH - Anhörungsformular

*

Zur weiteren Beleuchtung des § 63 StGB:

Zitat:

§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Die Sache mit dem vom „Gesetzgeber“ gewollten fehlenden Ermessensspielraum habe ich fett markiert.

Ein anderer Satzteil gibt aber noch größere Bedenken auf:

Und zwar ….

wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“

Anmerkung:

Erhebliche rechtswidrige Taten“ ist ein „KO – Kriterium“, welches, je nach Laune des nicht gesetzlichen Richters, als solches gedeutet werden kann.

Zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung (z.B. 80 statt 50 km/h) oder das „Schubsen“ mit einem Einkaufswagen in einem Supermarkt …. (!).

Entscheidend dabei ist, dass man aufgrund des § 63 StGB aufgrund rechtswidriger Taten, die eben nicht strafbewehrt sind, dennoch in die Zwangspsychiatrie inhaftiert werden kann.

Wie gesagt:

Der § 63 StGB geht nicht von erheblichen Straftaten aus, sondern von erheblichen Rechtswidrigkeiten aus, die auch eine juristische Bagatelle darstellen können.

Und was wäre jetzt mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung wegen das Verfassen von Scheinurteilen ?

Hat sich der Richter der Rechtsbeugung schuldig gemacht ?

Was hat der „Amtsrichter“ oder die Polizei hierzu ermittelt ?

Wurde ggf. aufgrund der Beweisanträge des angeblich Beleidigenden ermittelt, ob Rechtsbeugung tatsächlich vorliegt oder nicht ?

Wie sind die Ermittlungsergebnisse ?

Um es mit einem Satz zu sagen:

Im Verfahren im Rahmen des § 63 StGB interessieren diese Fragen überhaupt nicht.

*

Nun verhält es sich so, dass die BRDDR über nationale „Gesetze“ verfügt, die mit ratifizierten Menschenrechtsquellen überhaupt nichts gemein haben.

So verstößt der § 63 des deutschen Strafgesetzbuches insbesondere gegen …

Artikel 6 (1) EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

und gegen …

Artikel 14 (1) ICCPR
Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.

Wie Sie schon anhand der fett unterlegten Worte ersehen können, nimmt § 63 StGB das Recht gem. Art. 6 EMRK und den Anspruch gem. Art. 14 ICCPR, da es hinsichtlich der Anklagepunkte überhaupt kein diesbezügliches Verfahren gibt.

Also – wie im vorliegenden Fall – der angebliche Straftatbestand der Beleidigung etc. im Sinne der EMRK und im Sinne des ICCPR überhaupt nicht Gegenstand einer Verhandlung ist.

Somit begeht das unter IM ERIKA und IM LARVE herrschende BRDDR – Regime auch hier Rechtsmissbrauch im Sinne des Artikel 17 EMRK und Rechtsmissbrauch im Sinne des Artikel 5 ICCPR.

Artikel 17 – Verbot des Missbrauchs der Rechte

Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.

Quelle

Artikel 5 ICCPR

(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.

(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Quelle

Der § 63 StGB verstößt nicht nur gegen den von Deutschland ratifizierten Zivilpakt oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), sondern auch gegen die UN – Behindertenkonvention:

„Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar“

Stereotyp bestätigt das politisch abhänge Amnesty International Deutschland, dass es in der BRDDR keine Folter gäbe.

Zitat:

Die Staaten müssen endlich ihre Doppelmoral beenden. Das Bekenntnis zum internationalen Folterverbot ist nichts wert, solange viele Staaten Misshandlungsvorwürfen nicht nachgehen, Gerichte erpresste Geständnisse verwerten und Folterer straffrei bleiben“, so Çalışkan. Aus Deutschland berichtet Amnesty keinen Folterfall, auch wenn es Berichte über Misshandlungen durch die Polizei gibt. Trotzdem müsse Deutschland endlich das Zusatzprotokoll der Anti-Folter-Konvention konsequent umsetzen.

Quelle: http://www.amnesty.de/2014/5/13/neuer-amnesty-bericht-belegt-folter-ist-vielen-laendern-alltaeglich

Hinweis

Amnesty erhält jährlich großzügige Spenden vom „deutschen Staat“. – Vgl. z.B. Rechenschaftsbericht Amnesty Deutschland z.B. aus 2011.

So erhielt Amnesty Deutschland vom „Staat“ im Jahre 2009 345.000 Euro, im Jahre 2010 229.000 Euro und im Jahre 2011 247.000 Euro, wobei realisiert werden muss, dass Amnesty International, insbesondere justizielle Menschenrechtsverletzungen in Deutschland (Scheinurteile, Anwaltszwang, nicht gesetzliche Richter, Ausnahmegerichte u.a.) nachhaltig durch Untätigkeit deckt.

Demo – Beispiel aus Gießen….

Jeder kann der Nächste sein !

Brüssel (Crime) Business – Arte Themenabend – 17.05.2014

Brüssel (Crime) Business – Arte Themenabend – 17.05.2014

„Im Oktober 2008, einen Monat nach Ausbruch der weltweiten Finanzkrise, ernannte Kommissionspräsident José Manuel Barroso eine unabhängige hochrangige Gruppe zur Aufsicht der Finanzmärkte. Ihre Aufgabe ist die Regulierung dieser Märkte, um einen Weg aus der Krise zu finden. Doch bei näherem Hinsehen entpuppt sich diese Gruppe von acht „EU-Weisen“ als gar nicht so unabhängig: drei der acht Weisen sind direkt mit jenen US-Banken verbandelt, die die Krise ausgelöst haben. Der Kopf der Gruppe ist Vorsitzender einer großen Finanzlobby. Steht nach 20 Jahren Deregulierung und Liberalisierung die Europäische Union selbst plötzlich am Rande des Zusammenbruchs? Und steht nicht vielmehr die Demokratie selbst auf dem Spiel, und mit ihr jene Werte, die uns teuer sind ?

Die wahren Zusammenhänge der korrupten EU Elite auch auf Arte Themenabend.

*

Jürgen Roth:
„Der stille Putsch.
Wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt.“
Verlag Heyne, München 2014, 320 Seiten, 20,60 Euro; ISBN: 978-3-453-20027-2, erhältlich ab 24. März.)

STASI Merkel alias IM ERIKA mit ihrer Clique ist einer der korrupten Köpfe des neoliberalen Faschismus, der nach alten DDR Mustern der Bevölkerung schleichend die Grundrechte entzieht bzw. entzogen hat.

An erster Stelle steht die Inaktivierung des Grundgesetzes via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.. und somit die faktische Beseitigung der Staatsordnung gem. ehem. Art. 20 GG.

Und für wahr….

Die so genannten Antifaschisten sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht. – Ein überaus dummer und blinder Haufen, der scheinbar nur auf Krawall aus ist und den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht ?

*

Der eigentliche Skandal ist aber, dass die politischen Parteien diese Form des Putsches noch nicht einmal offen ansprechen oder dagegen angehen und der Bevölkerung dies alles zumuten.

Sie unternehmen alles an Untätigkeiten, um diesem neoliberalen Faschismus Tag täglich immer mehr Raum zu geben, da sie offensichtlich selbst zur Elite gehören oder gehören wollen, die Jürgen Roth in seinem Buch beschrieben hat.

Pfui Spinne !

IM ERIKA – Neues Foto der Genossin Angela Merkel aufgetaucht

International Business Times – Ein neues Foto, welches die Bundeskanzlerin Angela Merkel 1972 in Uniform zeigt, erhizt derzeit die Gemüter. Merkel hat jede Verbindung zu den DDR-Machthabern immer vehement bestritten.

merkel neues fotoEin Foto aus dem Jahr 1972 zeigt eine lächelnde 17 jährige Angela Merkel in Uniform.

Jenes Foto wurde von Sonja F., 58, einer ehemaligen Klassenkameradin der Kanzlerin, deutschen Zeitungen übergeben.

Es ist keine Frage. Alle Kinder in der DDR mussten sich im kommunistischen Organisationen beteiligen, wenn sie einen Studienplatz in einer Universität wollten.

Doch bei Frau Merkel ging die Beteiligung ein wesentliches Stück weiter. Sie war auch Propaganda-Sekretärin der FDJ.

In einem neu veröffentlichten Buch kamen brisante Details über das frühere Leben der Angela Merkel hinter dem Eisernen Vorhang zum Vorschein.

In „Das Leben der Angela M.“ belegen die Historiker Ralf Georg Reuth und Günther Lachmann, dass Merkel ihren politischen Ehrgeiz nicht erst nach der Wende entdeckte, schon bereits zuvor politisch aktiv war.

Reuth’s Recherchen zeigen eine Angela M., die als Angehörige der sowjetisch geprägten Wissenschaftselite des SED-Staates zielbewusst und systemkonform als Reformkommunistin/Sozialistin für die Runderneuerung des sich in der Form nicht mehr haltbaren Sozialismus eintrat, um die Macht des SED-Staates zu erhalten.

Mail-Online:

Merkel, the Red footsoldier:

German chancellor under fire over Communist links as image of her in uniform is released

  • Photo found of her as 17-year-old marching with East German officer
  • Released as she’s forced to play down book which alleges communist past

Zum Artikel mail-online

Zum Artikel ibtimes

REVEALED: Angela Merkel – Rigid serial conformist…..

Please, don´t believe there is no resistance against this STASI Merkel. But  20 Years after the fall of the wall, fascism became more and more established. This happened basicly via the deletion of the german basic law called „Grundgesetz“ where the division of powers was defined. So all judges lost there status as a legal judge. German dissidents are arrested in an absurd manor. „Judges“ declares them as brainsick and instruct them into the forensic psychiatry, where torture happens. – 200.000 times a year !  – If you could spread it also to human rights organisations, it would be very kind of you. Best.

The Slog

…and ruthless career technocrat

Angela Merkel is often depicted by the Western media as a boring, mousey and indecisive physicist obsessed by rules and the Euro ideal. In fact, she is none of these things. Her unusual and at times murky past suggests that she is driven by the ideal of technocratic power, has no firm belief in anything, and is ruthlessly disloyal when it suits her. Her role in the former East Germany has been cleaned up by those around her. But today, The Slog puts some flesh on the real character behind the Chancellor’s image.

Angela Dorothea Merkel sits in the Berlin Chancellery today, the mistress of Europe. An extraordinary combination of bizarre events and her own driven will have put her there. But we really do not know enough about this woman to whom, it seems, the citizens of 27 countries have handed the leadership of Europe…

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Spiegel Online – Psychoterror: Experten fordern mehr Rechte für Mobbing-Opfer

Ich frage mich, was man überhaupt noch hierzu schreiben soll, was nicht schon einmal geschrieben wurde. – Mobbing wird niemals bekämpft werden können, wenn man zusammenhängende Strukturen und Phänomene noch nicht einmal analysieren möchte. Und das ist in der BRDDR immer noch der Fall.

Es gibt diverse Fragen, deren Beantwortung immer noch auf sich warten lässt.

Etwa die Frage nach der Abhängigkeit der Arbeitsgerichte von der Politik, die Mobbing in ihren Landes- und Bundesbetrieben einsetzt; etwa um Korruption zu vertuschen (Stichwort: Whistleblower) oder gar mit Hilfe des § 63 StGB in die Zwangspsychiatrie zu verfrachten, wie es Gustl Mollath ergangen ist.

So besteht bei den Arbeitsgerichten überhaupt kein Interesse daran, einen Status Quo zu schaffen, nach dem Mobbing justitiabel wird, obwohl sie es könnten.

Richter sind Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und nicht nur finanziell von ihren Arbeitgebern abhängig, sondern schützen sie in den Fällen, wo es „unbequem“ für ihren Geldgeber werden könnte, obwohl sie als Beschäftigte gemäß  (§ 2 (2) Ziff. 5 ArbSchG Arbeitsschutzpflichten haben und für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (§ 15 (1) S2. ArbSchG).

Und überhaupt ist die Hemmschwelle dem Mobbingopfer – nach dem es ggf. jahrelang die betriebliche Hölle erlebt hat – nun auch im „gerichtlichen Verfahren“ den „Kopf abzuschlagen“ (weil es ggf. politisch so gewollt ist), beliebig gering, da Richter für ihre Urteile, die keine sind, haftungsrechtlich nicht belangt, werden können.

Denn Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, wie sie an deutschen Zivilgerichten fast ausschließlich vorkommen, begründen kein Verfahren und beenden es auch nicht. – Es sind nichts anderes als Urteilsentwürfe.

Alle Arbeitsrechtler wissen das, schweigen jedoch, weil sie befürchten müssen, „Prozesse“ nicht mehr gewinnen zu können oder sonst irgendwie Ärger zu bekommen.

Es wäre ihr wirtschaftliches Aus und deshalb spielen sie das Spiel zu Lasten der Opfer in aller Regel mit.

Die Podiumsdiskussion vernachlässigt die rechtlichen Voraussetzungen für ein faires Verfahren, wie es Art. 6 EMRK oder Art. 14 ICCPR verlangt, gänzlich. – Scheinverfahren zu führen, ist extrem menschenrechtswidrig.

Dies und den fehlenden staatlichen Mobbingschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz (das seit 1996 besteht !) im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle zu beleuchten und zu hinterfragen, wird von den Parteien, auch von den Grünen, bislang strikt abgelehnt. –

Warum wohl ?

 

Businesswoman leaning head on cubicle wall

Herausnehmen möchte ich einen Satz aus dem Artikel, der zutreffend ist:

„Wie eine Straftat, die sich gegen Leib und Leben richtet“

Als Kommentar hierzu fällt mir  ein medizinisches Statement ein, welches von der bayrischen Landesregierung (Arbeitsschutz) veröffentlicht wurde.

mobb 3

Mobbing – LfAS Bayern

Und seien wir doch einmal ganz ehrlich:

Passt ein effektiver Mobbingschutz zu der STASI-Richtlinie 1/76 oder auch zum § 63 StGB in einem Land, das nicht die Wiedervereinigung, sondern 1990 die Machtübernahme durch die DDR erfahren hat ?

merkel neues foto

Merkel, the Red footsoldier: German chancellor under fire over Communist links as image of her in uniform is released

Ich glaube nicht.

Zum Spiegel – Artikel …

Focus 2010 – Auf dem Weg in die DDR 2.0

20 Jahre nach der Wiedervereinigung wird die Bundesrepublik wieder von Sozialisten regiert – meint Michael Klonovsky, der erstaunliche Parallelen zwischen dem heutigen Deutschland und der einstigen DDR erkennt.ddr-fahne

 

Zum Artikel…

Skandal – Abhängige Juristen – Wie Richter nebenbei Kasse machen

Handelsblatt – Abhängige Juristen – Wie Richter nebenbei Kasse machen

Skandal um Jura-Examen betrifft Prüfungen in mehreren Länder

Spiegel Online – Skandal um Jura-Examen betrifft Prüfungen in mehreren Länder

Der Skandal um verkaufte Examensthemen in Niedersachsen hat auch Folgen für Juraprüfungen in anderen Bundesländern. Vergangene Woche war in Mailand der flüchtige Richter Jörg L. festgenommen worden, der einen Bereich des Landesjustizprüfungsamtes in Celle leitete.

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Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, nicht gesetzliche Richter in Ausnahmegerichten

… und jetzt noch das !

 

Zum Artikel …

Siehe auch:

2000 Juristen sollen Examen gekauft haben

Der Spiegel – Bundestagsabgeordnete verheimlichen Nebentätigkeiten

Der Spiegel – Bundestagsabgeordnete verheimlichen Nebentätigkeiten

Trotz der verschärften Verhaltensregeln für Abgeordnete im Bundestag können Parlamentarier ihre Nebeneinkünfte verschleiern. Nach Recherchen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL kann beispielsweise der Berliner CDU-Abgeordnete Frank Steffel eine Unternehmensgruppe mit acht Firmen besitzen, ohne daraus Einkünfte anzeigen zu müssen……

Hier noch einige Spitzenreiter  ….

nebeneinkünfteZum Artikel …

Zwangseinweisung – Deutschland im Homogenisierungswahn

„Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen in die Psychiatrie eingewiesen“ …

Hätten Sie es gewusst, dass in Deutschland jährlich 200.000 Menschen u.a. mit Hilfe von korrupten „Gutachtern“, – entgegen der UN- Behindertenkonvention – zwangseingewiesen werden ?

In Worten:

Zweihunderttausend !

Jährlich !

Merkel into jail !

Merkel into jail !

IM ERIKA into jailImage source

Do you really know what happens in germany ? This is a playback for creative rapper who wants to „talk“ to the former STASI Spy of the GDR. Since the fall of the wall, Merkel is responsible for the step by step raising fascism in germany.

The criminal complaint against Merkel is just one reason, why Merkel should be in jail.

Unterschriften

Ein Film von Werner May – Berlin.

Bitte teilen und verbreiten. – Danke.

Fortsetzung – Nicht gesetzliche Richterinnen stellen Strafantrag wegen übler Nachrede und Beleidigung, weil sie Amtsmissbrauch, Korruption betreiben und Scheinurteile verfassen.

Politische Verfolgung in der BRDDR hat viele Gesichter und Methoden, die der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend entliehen sind.

Psychiatrisierung besonders seitens der Staatsanwaltschaften und/oder der Gerichte mit der möglichen Folge einer Internierung in ggf. KZ-gleiche Zwangspsychiatrien, in denen mit modernen Methoden ggf. gefoltert wird oder das Zugrunderichten mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse oder mit Strafbefehlen, bei Verweigerung des rechtlichen Gehörs, sind nur wenige Beispiele aus dem facettenreichen Katalog STASI gleicher Zersetzungsmethoden.

*

Nun habe ich am 15.08.2012 von Herrn POK Reimer der Polizeistation Gettorf eine Anhörung zum Strafantrag nicht namentlich benannter Richterinnen des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein , also von anonym gehaltenen Personen, die sich verleumdet, übel nachgeredet und beleidigt fühlten, weil sie Scheinurteile verfasst hatten, erhalten.

Da ich nicht gerne von anonymen Personen einer Straftat beschuldigt werde, habe ich um die Namen der Urheber bzw. um die Hergabe des Strafantrages gebeten, da ich den von den angeblichen Richterinnen unterschriebenen Strafantrag einmal in den Händen halten wollte.

Denn wo gibt es denn so etwas ?

Von anonymen Personen einer Straftat beschuldigt zu werden ?

Nun, offensichtlich bei der Staatsanwaltschaft Kiel, die, wie das Landeskriminalamt es bisher nicht ausgelassen hat, jede nur erdenkliche Möglichkeit zur Zersetzung – insbesondere durch Psychiatrisierung – der politischen Verfolgung Vorschub zu leisten, da davon auszugehen ist, dass es entsprechende Weisungen durch politische Vorgesetzte gegeben hat.

Dr. Winfried Maier – Wie unabhängig sind Staatsanwälte in Deutschland

*

Nachdem ich unnachgiebig und schriftlich darum gebeten hatte, mir den Strafantrag nun endlich zu übersenden, bekam ich am 27.09.2012 von der Staatsanwaltschaft Kiel den Strafantrag, dem ich endlich den Namen des Urhebers entnehmen konnte.

Es war mal wieder die Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holsteins Richterin Birgit Willikonsky.

Wie Sie dem Strafantrag dieser Person entnehmen konnten, wurde dieser am 21.02.2012 verfasst und mir erst am 27.09.2012 – also 17 Monate später zugestellt.

*

Wie möglicherweise bekannt ist, hat man im Falle der Zustellung eines Strafantrages – „normalerweise“ – das Recht, angehört zu werden.

Im Rahmen dieser Anhörung hat der Beschuldigte also das Recht, so genannte Beweisanträge zu stellen.

Dies gilt jedoch nur in einem Rechtsstaat, in dem faire Verfahren garantiert werden – wozu sich Deutschland durch Ratifikation insbesondere der EMRK (Art. 6) und des ICCPR (Art. 14) verpflichtet hat, diese jedoch nicht einhält (Stichwort: Anwaltszwang, Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, Verweigerung des rechtlichen Gehörs usw.).

So habe ich meine Beweisanträge der Polizeistation am 19.08.2012 zugeschickt, welche bis zum heutigen Tage, also 17 Monate  – trotz mehrfacher Anmahnungen – unbearbeitet geblieben sind und mir somit mein international gültiges Recht auf rechtliches Gehör verweigert wurde.

Stattdessen erhielt ich vom Amtsgericht Eckernförde einen Strafbefehl in gleicher Sache, obwohl gem. Artikel 7 ICCPR

niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden darf.

 Wie Sie erkennen können, wurde ich im u.a. Strafbefehl ohne Prüfung des Sachverhaltes als schuldig befunden, diverse Dinge auf einer Seite verbreitet zu haben, obwohl ich deren Inhaber nicht bin, somit keine Administratorrechte habe und deshalb auf dieser Seite auch nichts verbreiten kann.

Die Seite http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2012/03/08/ermittlungsverfahren-gegen-die-prasidentin-des-lag-schleswig-holstein-birgit-willikonsky gehört Herrn Harry Gambler, der mich dort ausschließlich zitiert hat.

Somit steht fest, dass auch die Staatsanwaltschaft Kiel die Verfolgung Unschuldiger betreibt und der „Richter“ noch nicht einmal geprüft hat, wer Inhaber der Seite ist. – So kann jeder, der im Internet zitiert wird und hierauf wegen fehlender Administratorrechte keinen Einfluss nehmen kann, einen entsprechenden Strafbefehl erhalten.

Alles unter Ausschaltung der Unschuldsvermutung gemäß Artikel 14 (2) ICCPR  …

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.

Erneute Aufforderung an den POK Reimer nun endlich den Sachstand über meine Beweisanträge herzugeben.

Einspruch und Akteneinsicht wurde zum Strafbefehl eingelegt. – Fortsetzung folgt. – Bitte verbreiten.

Danke.

Meine Beweisanträge, die teilweise universell auch auf andere Fälle angewendet werden können und der neuerliche Strafbefehl des AG Eckernförde in gleicher Sache vom 28.01.2014:

Beweisanträge an POK ReimerBeweisanträge an POK Reimer_01Beweisanträge an POK Reimer_02Beweisanträge an POK Reimer_03Beweisanträge an POK Reimer_04Beweisanträge an POK Reimer_05Beweisanträge an POK Reimer_06Beweisanträge an POK Reimer_07Beweisanträge an POK Reimer_08Beweisanträge an POK Reimer_09Beweisanträge an POK Reimer_10Beweisanträge an POK Reimer_11Beweisanträge an POK Reimer_12Beweisanträge an POK Reimer_13Beweisanträge an POK Reimer_14Beweisanträge an POK Reimer_15Beweisanträge an POK Reimer_16PDF

Strafbefehl AG Eckernförde01Strafbefehl AG Eckernförde02Strafbefehl AG Eckernförde03Strafbefehl AG Eckernförde04 PDF

Vorschau: Nicht gesetzliche Richterinnen stellen Strafantrag wegen übler Nachrede und Beleidigung, weil sie Amtsmissbrauch, Korruption betreiben und Scheinurteile verfassen.

Strafanzeige LAG SH - AnhörungsformularBitte verteilen.

Fortsetzung folgt.

Wir sind DDR – reloaded – Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen – Ganze Arbeit IM Erika !

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Petition – Nutzungsverbot für das NSA-Spionagezentrum in Wiesbaden

Bitte unterzeichnen und verbreiten !

 

Nach Angaben von Spiegel-Online wird in Wiebaden ein neues NSA-Überwachungszentrum gebaut.

Die Adressaten dieser Petition sollen aufgefordert werden, dafür Sorge zu tragen, dass die NSA diesen Gebäudekomplex in Wiesbaden unverzüglich räumt, so dass es zu keiner Ausspähung der Bevölkerung von deutschem Boden aus kommt.

Diese Petition soll ebenso zur Herstellung der Menschenrechte, in Gestalt der völkerrechtlich geschützten Privatsphäre und insbesondere zur Einhaltung des europäischen Datenschutzes im Sinne der Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU beitragen:

Artikel 7
Achtung des Privat- und Familienlebens
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

http://www.change.org/de/Petitionen/nutzungsverbot-für-das-nsa-spionagezentrum-in-wiesbaden

Bitte verbreiten !

Justizopfer Horst Arnold – Keine Indizien, keine Beweise, keine Vernehmung von Entlastungszeugen. – Wie das politisch gesteuerte Justizregime der BRDDR Menschenrechte erneut mit Füßen tritt und die Unschuld in Psychiatrien nicht vorgesehen ist !

Wie der Fall Gustl Mollath bei der bayrischen Justiz, zeigen die vorsätzlich begangenen Menschenrechtsverletzungen durch das Landgericht Darmstadt auf, dass die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK – aber auch der UN Zivilpakt (ICCPR) und die Charta der Grundrechte der EU für deutsche Richter – und somit für Deutschland – keinerlei Bedeutung findet. – Trotz Ratifizierung !

Dies dokumentiert sich nicht nur mittels der quasi schon flächendeckenden Anonymisierung der angeblich Recht sprechenden Staatsgewalt in Gestalt von völkerrechtswidrigen Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen.

Richter Dr. Christoph Trapp

Vielmehr wurde hier bewusst internationales Recht, wie das der EMRK, des ICCPR und der EU Charta durch den „Richter“ am Landgericht Darmstadt Richter Dr. Christoph Trapp missbraucht ( vgl. verbotener Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK, Artikel 5 (1) ICCPR, Artikel 54 der Charta), der Herrn Arnold zu 5 Jahren Haft verurteilte, obwohl Herr Arnold unschuldig war, was jeder juristische Laie hätte erkennen können.

Begründungen:

Der Kriminalhauptkommissar Horst Plefka war Ermittler im Fall Horst Arnold. Sein Ermittlungsergebnis: Nichts ! Keine Beweise, keine Indizien, keine Zeugen, die die Schuld von Horst Arnold hätten beweisen können. – Richter Trapp hatte es dem Kriminalhauptkommissar Plefka untersagt, vor Gericht auszusagen, obwohl Herr KHK Horst Plefka als Entlastungszeuge i.S.d. EMRK, des ICCPR gilt.

 Verstöße:

Artikel 6 (3) Buchst.d.) EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

  • Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte: Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten ….

 Artikel 14 (3) Buchst. e.) ICCPR

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

e) er darf Fragen an die Belastungszeugen stellen oder stellen lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter den für die Belastungszeugen geltenden Bedingungen er wirken ….

 Weitere Verstöße:

 Artikel 6 EMRK

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Artikel 14 (2) ICCPR

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.

 Artikel 48 (1) der EU Charta

(1) Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Die gesamte Dokumentation:

Bericht: Horst Arnold ist tot.

Insbesondere eine Frage bleibt: Warum wird der Richter für die Freiheitsberaubung und für das sonstige erlittene Leid des Herrn Arnold und das seiner Familie und für den o.a. Rechtsmissbrauch nicht zur Rechenschaft gezogen ?

Weitere Informationen:

falschbeschuldigung.org

FAZ: Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen?

Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen „Gerichten“

Je höher man nach oben kommt, um so dünner wird die Luft und um so höher das Risiko, tief zu stürzen, um dann alles zu verlieren, was man besitzt.

Im Bereich des Bergsteigens und vor Gericht trifft dies sicherlich gleichermaßen zu.

Sicherlich ?

Keinesfalls. – Als Bergsteiger haben Sie zu jedem Zeitpunkt maximale Kontrolle über das, was Sie tun; jedenfalls sollte dies so sein, falls Sie professionell unterwegs sind.

Mit anderen Worten: Sie sind Entscheidungs- und Verantwortungsträger für Ihr eigenes Handeln.

Anders als an deutschen Ausnahmegerichten (vgl. Historie § 15 GVG), an denen Sie in der Regel nur mit ggf. korruptionsverdächtigen Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen zu rechnen haben.

Denn es besteht ein so genannter Anwaltszwang, der sich lediglich in der nationalen Regelung des § 78 ZPO / Analognormen offenbart.

Spätestens ab hier, haben Sie i.d.R. alle Einflussmöglichkeiten, als selbst bestimmendes Individuum an Dritte ggf. ungewollt abgegeben bzw. abgeben müssen und sind somit praktisch vom gerichtlichen Geschehen ausgeschlossen, damit der Prozess zu Ihrer Rechtlosigkeit besser bzw. reibungsarm von statten gehen kann; mit welcher Motivlage der Akteure auch immer.

Am Ende des Tages kommt es jedenfalls nicht selten zum totalen finanziellen Desaster aber auch zum Verlust Ihrer Würde und Ihrer Gesundheit.

Anwaltszwang – Ein Instrument der deutschen Unrechtsmaschinerie.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Ihr Anwalt, als Organ der RechtspflegeScheinurteile und Scheinbeschlüsse ggf. kommentarlos, also ohne seiner anwaltlichen Beratungspflicht Ihnen gegenüber nachzukommen, einfach so akzeptiert ?

Die Antwort liegt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit behaftet in der Abhängigkeit von und zu den Gerichten bzw. zu deren Einnahmequellen, wobei die/der Recht suchende (deutsche EU-Bürger) häufig noch nicht einmal eine Randfigur in diesem ggf. abgekarteten Spiel darstellt.

Um es kurz zu machen:

Einen Anwaltszwang gibt es nicht.

Beweise und Begründungen:

I.)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE

Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.

II.)

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchst. c.) EMRK.

III.)

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR

Artikel l4 (3) Buchst. d.)

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen,wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchst. d.) ICCPR.

IV.)

Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

*

Wie Sie erkennen können, verstößt der in Deutschland praktizierte Anwaltszwang mehrfach gegen höherrangiges internationales Recht bzw. gegen justizielle Menschenrechte, wobei Amnesty, Human Rights Watch und Transparency International, (wie üblich) all dies akzeptiert bzw. tatenlos zuschaut.

Hinweis

Normenhierarchie

Mögliche Konsequenzen für Deutschland, für Richter und für Zwangsanwälte:

Insbesondere Schadensersatzleistungen wegen Durchführung eines rechtsmissbräuchlichen Anwaltszwanges wider der Charta der Grundrechte der EU, wider dem ICCPR, wider der EMRK.

Bitte weiterleiten …

*

Nachtrag:

Sollte das Vorstehende – mal wieder ohne Faktencheck – als Verschwörungstheorie abgetan werden…

dirk müller

EGMR zum Anwaltszwang – Fall KOZLITIN v. RUSSIA
Einen Anwaltszwang im Geltungsbereich der EMRK ,des ICCPR und der Charta der Grundrechte der EU, gibt es nicht !

Das Huhn, der Zaun, der Wurm, die Medien – Gustl Mollath und sein Scheinbeschluss zur Abweisung der Wiederaufnahme durch das „Landgericht Regensburg“

Wie das „Landgericht Regensburg“ mitteilte, wird es kein Wiederaufnahmeverfahren für Gustl Mollath geben, so dass Verstrickungen von Justiz & Politik (ggf. vorteilsnehmend/ggf. vorteilsgewährend) vorläufig nicht aufgeklärt werden.

Selbstverständlich erfolgte diese Abweisung nicht über einen Beschluss, sondern – wie dies in der BRDDR, nach wie vor – auch an anderen „Gerichten“ der Fall ist, via Scheinbeschluss. – Übrigens eine Anonymisierung der Staatsgewalt, die der UPR Genf 2013 als Menschenrechtsverletzung durch Deutschland ab klassifizierten. – Übrigens eine Methode auch die der alten DDR, wie sie offenkundig durch IM ERIKA favorisiert wurde/wird. 

Hinweis: Selbstverständlich gilt das Erfordernis der richterlichen Unterschrift auch im Strafrecht.

Somit besteht kein Authentizitätsnachweis, dass der Inhalt des abweisenden Pamphlets des LG Regensburg tatsächlich von einem gesetzlichen Richter stammt. – Jeder (auch Ministerin Merk) könnte den Text im Scheinbeschluss geschrieben oder in Auftrag gegeben haben.

Ist es denn so schwer zu verstehen, dass hier das eigentliche Übel des angeblichen Rechtsstaates liegt ?

Ja, ist es, ….

…. da sich der Modus des angeblich investigativen Journalismus ausschließlich in der klassischen Huhn/Zaun/Wurm Methode erschöpft.

Dies bedeutet, wenn ein Huhn einen Wurm – vor einem ein Meter breiten Zaun – sieht und ihn unbedingt haben will, wird das Huhn mit seinem Kopf immer gegen den Zaun stoßen, um zu versuchen den Wurm zu bekommen.

Eine andere Lösung an ihn (den Wurm) heranzukommen, sieht das Federvieh nicht und will und kann es auch nicht sehen, da sein Wissen um weitere Lösungen äußerst beschränkt ist und es auch keine Lust hat, Dinge hinzuzulernen, die es ermöglichen, an die leckere Beute zu kommen.

huhn

Die anderen Hühner möchte es auch nicht fragen, da es sonst als verrücktes Huhn abgestempelt wird, da die Logik eines Huhns nur eine Möglichkeit zuläßt, das begehrte Gewürm zu erhaschen:

Gegen den Zaun rennen und picken.

Auch wenn`s vergeblich ist und auch wenn das Huhn (mit dem bereits lädierten Kopf) nur zwei, drei Hühnerschritte zur Seite machen müsste, den Zaun umgehen müsste, um mit einem „Pick“ das schmackhafte und doch so begehrte Würmchen sich einzuverleiben.

Könnte es doch auch allen anderen Zweibeinern erzählen, wie genau man den Wurm – hinter diesem lächerlich kleinen Zaun – packen könnte.

Will es aber nicht !

Warum, ist klar, da das andere Hühnervolk, ….DEU VERBRAUCHER LEBENSMITTEL EIER

ihn als verrücktes Verschwörungsgefieder isolieren und vor der ganzen Gockelsippschaft lächerlich machen würde.

Schließlich gibt es nur eine anerkannte Methode den Wurm hinterm Zaun zu bekommen …..

Gegenrennen und picken !

Selbst, wenn es anders lautende Informationen eines Pfeifhahns (whistleblower), wie beispielsweise von Edward Snowhuhn geben würde.

Hatte Hahn „Eddie“ doch schon längst und unwiderlegbar bewiesen, dass der fiese Bauer alles, aber auch alles, was in seiner Massenhaltung passiert, völlig unter Kontrolle hat.

Neue Richtervereinigung – NRV e.V. konkludent für völkerrechtswidrige Scheinurteile und Scheinbeschlüsse

Die Neue Richtervereinigung – NRV und ihr Lügengerüst

             nrv foto

Wie man aus der Werbung weiss, bedeutet das Wort „neu“ nicht zwangsläufig eine Entwicklung hin zum Positiven.

Die Neue Richtervereinigung e.V. ist nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und outed sich als eingetragener Verein; also gilt somit angeblich als gemeinnnützig !

Das bedeutet: Man ist (eigentlich) dem Allgemeinwohl verpflichtet; insbesondere dem Recht suchenden Bürger.

*

Nun gibt es einen findigen Künstler aus Fahrenwalde, der sich um das Unrechtssystem BRDDR ein paar Gedanken gemacht bzw. und diverse Dinge bei diesem Verein schriftlich angefragt hat.

Werner May betreibt Widerstand ist Recht, was schon das Grundgesetz in Artikel 20 (4) postuliert.

Werner May`s schriftlich eingereichter Fragenkomplex war der Neuen Richtervereinigung wohl einigermaßen unangenehm; entsprechend deklassierend fielen die Antworten aus.

So lag es nahe, die Antworten des NRV auf die elementaren Fragen zum Staatswesen dieses Landes näher zu beleuchten, um im Endeffekt sicherstellen zu können, dass es sich um eine Richtervereinigung handelt, die sich eben nicht gemeinnützig in punkto „faire Verfahren“ verhält, verteidigt die NRV doch mit allen Mitteln ihre eigene Praxis von Scheinverfahren mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse.

 

beschluss lg rb

             Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _01 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _02Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _03 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _04 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _05 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _06 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _07 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _08 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _09 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _10 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _11 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _12 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _13 Scheinurteile und Scheinbeschlüsse - Neue Richtervereinigung _14Das Ganze als PDF

Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

So, nun ist es raus !

Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?

Sicherlich nicht.

Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker  zu pragmatischen „Faktenpraktiker“ und /oder zu  „Whistleblower“ für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?

Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Sachsen:

Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft

– Was gilt denn noch in Deutschland….?

Meine Meinung…

Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich  auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250 Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir nicht zählen können.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“


Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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Und zu guter Letzt, die Fragen des Herrn Pelzig…..

Der Faschismus in Deutschland ist längst wieder da…

Zum Begriff des Faschismus unter Bezugnahme seiner Wortherkunft „Bündelung“ (latein. fasces).

Im faschistischen System wird oft eine „Bündelung“ oder Vereinheitlichung von Meinungen und Ideologien erzwungen, denen man nicht widersprechen darf. Faschistische Regime neigen dazu, eine starke Kontrolle über die Medien, Bildungseinrichtungen und die öffentliche Meinung auszuüben, um sicherzustellen, dass nur bestimmte Ideologien und Ansichten gefördert werden. Kritik an der Regierung oder abweichende Meinungen werden oft unterdrückt, und Dissidenten werden häufig verfolgt. Dies führt zu einer Homogenisierung der öffentlichen Meinung und begrenzt die individuelle Freiheit der Meinungsäußerung.

Vor diesem Hintergrund und bei Betrachtung der seit Jahren erodierenden Grundrechte und Freiheiten, einer unablässig anhaltenden Kriegsrhetorik, einer gezielten Beeinträchtigung resp. vorsätzlichen Zerstörung der eigenen Wirtschaft, ist der Faschismus in Deutschland wieder angekommen.

Was der Wegscheider über den deutschen Faschismus zu berichten hat.

Artikel der Partei Die Basis Der Faschismus in Deutschland ist längst wieder da“

Cicero – Attacken der Bundesregierung auf die Rechtsordnung-Eine Schande für die Demokratie