Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

So, nun ist es raus !

Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?

Sicherlich nicht.

Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker  zu pragmatischen „Faktenpraktiker“ und /oder zu  „Whistleblower“ für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?

Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Sachsen:

Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft

– Was gilt denn noch in Deutschland….?

Meine Meinung…

Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich  auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250 Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir nicht zählen können.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“


Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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Und zu guter Letzt, die Fragen des Herrn Pelzig…..

Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen – Offener Brief an den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei – und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Herrn Tom Koenigs im Bundestag – Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag verweigert Menschenrechtsverteidigern das Gehör

Da es immer wieder vorkommt, dass Zwangsvollstreckungen auf Basis nicht vollstreckbarer Titel (Scheinurteile) mittels Polizeigewalt durchgesetzt werden, war es notwendig geworden, den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei und den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag – Herrn Tom Koenigs hiermit zu konfrontieren.



Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag verweigert Menschenrechtsverteidigern gem. UN Res. 53/144 das Gehör

Wie zu erwarten war, werden Menschenrechtsverteidiger vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag abgewiesen.

Sich.-Ing.Jörg Hensel Gettorf, den 03.03.2011
Bekstrasse 5a
24214 Gettorf
Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
Bundesgeschäftsstelle gdp-bund-berlin@gdp-online.de
Berlin gdp-pressestelle@gdp-online.de
Stromstraße 4
10555 Berlin
Deutscher Bundestag menschenrechtsausschuss@bundestag.de
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Anfrage – Stellungnahme der GdP zum Verhalten von Polizisten bei
Zwangsvollstreckungen ohne vollstreckbaren Titel
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Koenigs,
wie möglicherweise bekannt, ist es gängige Praxis an den BRD-Gerichten, dass Urteile
entgegen verfahrensrechtlicher Vorschriften (§ 317(1) i.V.m. § 318 ZPO) keine Unterschrift
eines gesetzlichen Richters tragen.
Nach einschlägiger Rechtsprechung insbesondere wohl des EGMR (vgl. Kleinknecht,
Meyer Goßner RN 129) handelt es sich sich hierbei um sogenannte „Scheinurteile“, die
weder ein Verfahren beenden noch Rechtskraft entfalten und gegen offensichtlich Artikel 6
der EMRK verstoßen.
Vor diesem Hintergrund liegt im Falle von Scheinurteilen/Scheinbeschlüssen insbesondere
eine Verstoßlage gegen geltendes Völkerrecht vor.
Zu nennen wäre hier insbesondere Artikel 14 (1) UN Zivilpakt, Artikel 6 EMRK, u.a.
einzuhaltende1 Normen des Völkerrechts mit Bezug auf elementare Menschenrechte.
Die Situation in der BRD ist derzeit jedoch die, dass Zwangsvollstreckungen häufig ohne
vollstreckbaren Titel (Scheinurteile/Scheinbeschlüsse) oft mit Begleitung und ggfs. unter
Einsatz der Polizei gewaltsam durchgesetzt werden, obwohl eine diesbzgl.
Rechtsgrundlage (vollstreckbarer Titel, also mit Unterschrift eines gesetzlichen Richters
i.S.d. Art. 101 GG) offenkundig nicht vorhanden ist.
Dies ist sehr belastend für die Menschen in unserem Land.
Bei meiner Darstellung der Verstöße gegen b.b. Völkerrecht bzw. gegen die ZPO i.V.m.
der Anwendung von Polizeigewalt (ggf), gehe ich theoretisch davon aus, dass das
Grundgesetz, entgegen der Tatsache, das der territorialen Geltungsbereiches des GG
aufgehoben wurde (Vgl. Einigungsvertrag Kapitel II Artikel 4 Ziffer 2) seit dem Jahre 1990
1ius cogens
dennoch besteht. – Auch gehe ich theoretisch davon aus, dass der gesetzliche Richter auf
diesem Wege der Bevölkerung nicht entzogen wurde.
Bei meiner Darstellung des Sachverhaltes gehe ich ebenfalls annahmetheoretisch davon
aus, dass im Falle der faktischen Aufhebung der Gültigkeit des GG durch vg. Passage im
Einigungsvertrag kein Verstoß gegen das Gebot zur Rechtssicherheit, (entgegen dem
Postulat des wohl damaligen Bundesverfassungsgerichtes) wegen nicht vorgenommener
Zuweisung des Geltungsbereiches des GG besteht.
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich
zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
Zitat :
„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage
sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen
Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber
überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich
qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann
könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“
Zitat ende
Aus theoretischen Überlegungen heraus, wird insofern und an dieser Stelle auch nicht die
Legitimation der Exekutive und die der Gerichte angezweifelt.
Bezüglich der Thematik „Scheinurteile“ habe ich eine Begründung unter
https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-derrechtsprechung/
verfasst.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihren Standpunkt zu obiger Thematik mitteilen
könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sich.-Ing. Jörg Hensel

Frustbrief eines aufrichtigen Patrioten

Die Verdummung und Verblödung hat Ihren Zenit erreicht. Wir haben die Aufgabe den verbliebenen kritischen Bürgern die Augen zu öffnen, wir müssen darauf hinwirken, dass ALLE endlich aufwachen, sich konsolidieren, die Verräter (auch in den eigenen Reihen) kennen und sie isolieren.

Mal wieder etwas für alle deutschen Patrioten zum Aufwachen !

Mit freiheitlichen Gruessen
Frank Wolfgang Richter

Der ganze Frustbrief …

BRD STASI GmbH – Alles im Griff – Atomnutte und STASI Spitzel – Scheinrichter und Scheinurteile – Keine Ermächtigung für die Finanzagentur GmbH und vieles mehr.

Dass alle Macht insbesondere von den Konzernen und nicht vom Volk ausgeht, ist hinlänglich bekannt, wobei sich die zügellosen Ausuferungen dieser unnachgiebigen Machtinteressen und deren kompromisslose Unterstützung durch die derzeit Regierenden in Bund und Land völlig ungeniert darbieten.

Der mafiös anmutende Greifarm funktioniert in Behörden und Gerichten genauso reibungslos, wie in der Politik.

Die angebliche parlamentarische Demokratie wird für die Machtinteressen der eigentlich Regierenden gerne in Anspruch genommen. Denn weder rechtliche noch politische Hindernisse versperren den Weg aus dem Staat hinein in ein eigenes und kontrollierbares Machtareal.

Die Voraussetzungen hierfür hatte man schon vor der Wende bereitet, indem man sukzessive alle basisdemokratischen Elemente aus dem Fundus der alten BRD entfernte.

So wurde insbesondere der Geltungsbereich des Grundgesetzes im Einigungsvertrag1 aufgehoben, was zur Folge hatte, dass die gesamte Ordnung, wie sie im ehem. Artikel 20 GG konstatiert wurde, einfach beseitigt wurde.

Insbesondere die Beseitigung der justiziellen Ordnung hatte zur Folge, dass es seit der Wende nun keine gesetzlichen Richter mehr gab bzw. wurde dem deutschen Volk der gesetzliche Richter in Ermangelung eines grundgesetzlichen Geltungsbereiches entzogen.

Dies bedeutet aber nicht, dass alle Richter in der jetzigen BRD GmbH nun von ihrem Widerstandsrecht gem. ehem. Artikel 20 (4) GG im Rahmen ihrer völkerrechtlich begründeten Demokratiepflicht Gebrauch machten.

Auch die Neue Richtervereinigung oder der Deutsche Richterbund scheint diesen Demokratiesturz zu billigen.

Denn es ist genau das Gegenteil eingetreten, was unter Berücksichtigung völkerrechtlich verbindlicher Demokratiepflicht für Richter zu erwarten war.

Hierbei ging es für die Richter zunächst darum, dass sie als Privatpersonen in Richterrobe nicht für das, was sie in ihren Scheinurteilen schreiben eines Tages haftbar gemacht werden.

Scheinurteile erfüllen diesen Zweck ganz hervorragend, da eine Urteilsbindung i.S.d. § 318 ZPO nicht eintritt.

Die an Stelle der Staatshaftung eingetretene selbstschuldnerische Haftung auch für Scheinrichter greift somit nicht.

Wie die Staatsanwälte sind Scheinrichter nunmehr politisch weisungsgebunden.

Wie sich jeder vorstellen kann, hat dieses Phänomen enorme Konsequenzen auf verbindliche Rechtsnormen des Völkerrechts.

Zu nennen wären hier grundlegende Menschenrechte gemäß

Anmerkung:

Vor diesem Hintergrund zu glauben, dass sog. EU Organe im Sinne der vg. Menschenrechte intervenieren würden, ist unzutreffend.

Trotz des Vertrages über die Europäische Union und trotz des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV oder AEU-Vertrag (ex EGV).

Jedenfalls wurde die EU Kommission und das EU Parlament hierüber in unzähligen Schreiben Beschwerde führend aufmerksam gemacht.

*

Des weiteren bleibt anzumerken, dass Herr Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) zur Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes mitteilte, dass …..

mit der Aufhebung des Art. 23 des GG aber nicht der Rest des Grundgesetzes aufgehoben sei.

Meine Antwort: Schön Herr Gysi, jedoch ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt nirgendwo, was auf eine Nichtexistenz des Gesetzes hinausläuft.

Um die Diskussion um den abgeschafften Geltungsbereich des ehem. Grundgesetz abzurunden, wäre ebenfalls anzumerken, dass mit dem Erlöschen des Geltungsbereiches des ehem. Grundgesetzes gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen wurde, da der Geltungsbereich im Einigungsvertrag nicht hätte aufgehoben werden dürfen, sondern es hätte im Einigungsvertrag dem Grundgesetz ein Geltungsbereich zugewiesen werden müssen, um das Gebot zur Rechtssicherheit zu erfüllen.

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147

Zitat :

Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.

Zitat ende

Hieraus ergibt sich, dass der Einigungsvertrag eigentlich nichtig ist !

*

In Ermangelung eines Geltungsbereiches für das Grundgesetz, sind nun auch alle Vorgaben für das Beteiligungsprozedere des Bundesrates bei Gesetzesvorhaben obsolet, was sich bei dem Vorhaben der Atomindustrie zur Laufzeitverlängerung eindrucksvoll darstellt.

Plakattext

Auf der Suche nach weiteren Antworten wird Kanzlerin Merkel nicht nur als Atomnutte bezeichnet. – Scheinbar hat Merkels Vergangenheit als STASI Spitzel auch etwas damit zu tun, dass es zur Diktatur im Unternehmen BRD nach der Wende kommen musste.

Das schweizmagazin.ch geht mit den deutschen Medien hart ins Gericht.

Über Gysis Stasiakte wird diskutiert, aber das Merkelfoto in der Haveman-Stasiakte wird der Öffentlichkeit verschwiegen.

Wie neutral ist unsere Presse noch ?

Zensiert sie sich selbst oder wird sie zensiert ?

So wichtig ist die Antwort nicht, klar wird nach diesem Bericht, dass zensiert wird.

Ist die CDU/CSU mit samt der SPD die neue SED ?

Immer mehr Überwachung und Gesinnungskontrolle.


Weiteres beim Politprofiler.

Im Zusammenhang mit dem Wort BRD GmbH wird häufig die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH erwähnt.

Nach eigenen Angaben ist diese Finanzagentur GmbH der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes, woraus zu schließen ist, dass hier sog. hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden bzw. diese von der Regierung übertragen worden sind.

Für diese Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf eine juristische Person des Privatrechts muss es aber eine Ermächtigungsgrundlage aus dem Grundgesetz geben, dass wie b.b. keinen Geltungsbereich mehr besitzt. – Diese Ermächtigungsgrundlage gibt es somit nicht.

Selbst wenn das Grundgesetz noch Gültigkeit hätte, ist eine Ermächtigungsgrundlage zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im b.b. Bereich auf eine GmbH nicht zu erkennen. –

Der Vorgang der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Finanzagentur GmbH ist somit ermächtigungswidrig und deshalb rechtswidrig.

Eine diesbzgl. Antwort aufgrund meiner Email Anfrage bei der Finanzagentur konnte eine diesbzgl. grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage nicht aufzeigen. Man verwies mich an das Bürgerreferat im Bundesfinanzministerium. Bis heute blieb auch dort diese Frage nach der Ermächtigungsgrundlage unbeantwortet.

Wer Lust hat, kann das Bürgerreferat ebenfalls befragen.


1Artikel 4 Ziffer 2 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

IM Erika

Diktatur der Richter

Diktatur der Richter

Kein Grundgesetz, keine Verfassung, keine gesetzlichen Richter, keine ordentlichen Gerichte, keine Menschenrechte.

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