Völkerrecht

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*

Internationale Gerichte

31 Gedanken zu „Völkerrecht

  1. Sonnja Geiß sagt:
    26. November 2011 um 20:32
    Habe über Den Haag mit mehreren einen Antrag gestellt auf Verrat des Deutschen Volkes. Vieleicht wollen SIE mit machen aber es sind viele.

    Gratulation!!! Danke für das Engagement! Kann ich diesen Antrag irgendwo nachlesen? Wie lange hat die Antwort gebraucht vom IStGh/ICC?

    Liebe Grüße!

  2. Sehr geehrter Herr Hensel,

    wie ich in einem anderen Thraed bereits mitteilte bin ich mir gar nicht sicher ob die UN nicht auch nur ein Konstrukt der Machenschaften sind und somit einfach nur zusehen.

    Ich fand hierzu folgenden interessanten Text:

    Dieser Rat der Außenminister entspricht exakt dem UN Sicherheitsrat der fünf Hauptmächte als ständige Mitglieder – nicht zu verwechsel mit UN Organisation (Vereinte Nationen Organisation) – die UNO als Gesamtvereinigung ist die Feindstaatenorganisation gegen das Deutsche Reich – siehe auch die Artikel 53 und 107 der „Charta“…

    Damit wird klar und deutlich, daß sich die UN und die UNO auflösen müssen genau zu dem Zeitpunkt, mit welchem der Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und seinen Feindmächten in Kraft tritt. Das wird wie bisher auch weiterhin nicht geschehen, weil ansonsten die Neue Weltordnung (New World Order / NWO) eine einzige Farce würde.

    UiUi ganz schönes Brett wenn sie mich fragen. Wie sehen Sie das denn? Es wäre wenn es so sein sollte wirklich eher davon auszugehen, das man nur zusieht und eben eine „damit wir den Ball flach halten“ Stelle zu seien scheint.

    • dies ist korrekt.
      Nur wenn wir genau zuordnen und ableiten ist das Dilemma lösbar.
      Die UN oder UNO ist die Feindesstaaten Deutschlands bis zu ihrem auflösen.
      Die UN vertritt nicht das Völkerrecht sondern UN-Recht, was aber kein Recht ist.
      Die UN-Charta oder UN-Recht hat das Völkerrecht lediglich als Arbeitsgrundlage, kann aber hieran nichts verändern. Dies kann nur die Völkergemeinschaft, am ehesten als Völkerbund, der bis heute ruht.

      Wir müssen also feststellen: Sowohl der BESTAND der BRD, wie DER UN sind DER GARANTIERTE BESTÄNDIGE WELTWEITE KRIEGSZUSTAND.
      Das ist auch der Grund warum keine Kriegserklärungen ausgesprochen werden.

  3. Hallo, hätte mal eine Frage zum ICC.
    Am 29. Okt.2011 habe ich eine Strafanzeige gegen einen Rechtspfleger und Richter in Den Haag eingereicht. Bis heute noch keine Antwort oder ein Aktenzeichen.
    Ist das normal, das man so lange benötigt, für die Bearbeitung ?
    Heißt es nicht immer, nach internationalem Recht – 21 Tage Frist?
    Für weitere Auskünfte vielen Dank im Voraus.

    • Hallo, ja das ist so eine Sache. – Es gibt betr. die Anwendung bereits gelöschter Gesetze durch Privatpersonen (angebl. Richter, Exekutive etc.) ein Vorverfahren beim ICC bzw. entsprechende Strafanträge und Strafanzeigen, wo es auch Aktenzeichen gibt. – Andere haben mit gleichem Inhalt noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.- Möglich, dass es an einer erforderlichen staatlichen Selbstverwaltung liegt, damit es zu einem Vorverfahren kommt.- Kann auch sein, dass der ICC überfrachtet wird mit Verstößen gegen das Völkerstrafgesetz, was nicht verwunderlich wäre.
      MfG.

      • Diese mail habe ich heute bekommen: ….

        Guten Abend nette Wahrheitsliebende,

        gerne möchte ich Ihnen mitteilen das wir Mitte Februar wieder nach Den Haag fahren.

        Alle Strafanzeigen bitte an die Herren Peter Frühwald oder Dieter Weser senden.
        Bitte alle Strafanzeigen in der ersten Februar Woche zusenden mit einem Unkostenbeitrag von
        20 Euro pro Strafanzeige.

        Bitte beachten Sie, daß ein persönlicher Kontakt zum IStGH und abgabe der Strafanzeigen
        sehr wichtig ist. Alle Strafannzeigen werden sofort mit einem Eingansstempel bestätigt.

        Alle Strafanzeigen werden auch im Bürgerbüro Leipzig angenommen und weitergeleitet.

        Herzlichen Gruß
        Christine Persch
        Bürgerbüro Leipzig
        christinepersch@hotmail.de

  4. Bitte um Erklärung !!

    Verstehe jetzt die Welt nciht mehr ! Auf Grund dieser Mail habe ich Kontakt mit dem Bürgerbüro aufgenommen. Alles schien klar zu gehen.
    Als ich heute nach der Adresse gefragt habe, wo die Unterlagen hingesendet werden sollen, bekam ich von Frau Persch eine abstossende und unfreundliche Antwort, ich solle mir ertstmal im Klaren sein, was ich wolle, der „BRD“ anzugehören. Solange ich nicht in der Selbstverwaltung bin, könne man nichts für mich tun!!
    Schöne Vera…, so fängt man „Mäuse“bzw. Bürger !

  5. Es muss hier auf die Arbeits-Ueberlastung der verschiedenen, dem Recht treuen Akteure hingewiesen werden; niemand kann das alleine schaffen, worum es hier geht, sondern nur viele Menschen zusammen. Dass das Voelkerrecht einzuhalten ist, sollte jedem klar sein; die Juristen beim ICC arbeiten streng danach.
    Nicht nur meckern, sondern ARBEITEN ! Arbeiten an der Wiederherstellung von Recht-Staatlichkeit – damit hilft man nicht nur sich selbst, sondern der Menschheit. Denkt mal geopolitisch in Zusammenhaengen ! Merkwuerdigerweise jmeckern meistens die Leute, die noch nie etwas fuer andere kostenlos getan haben;
    es geht aber auch nicht, dass die Akteure – wie Fr. Persch v. Buergerbuero Leipzig – ihre gesamte Lebensarbeitszeit opfern, dafuer auch noch Angriffen seitens der BRD ausgesetzt sind und dann hier so ruede angegangen werden.

  6. Hallo Herr Hensel, sehe ich das Richtig, dass in der Menschenrechtskonvention die Inhaftierung als Erzwingungshaft geduldet wird?

    MfG Müller

    • Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit*

      (1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicher­heit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzo­gen werden:

      b.) ….. zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Ver­pflichtung;

      Insofern haben Sie Recht, dass eine Erzwingungshaft nach der EMRK zulässig ist. – Voraussetzung ist allerdings, dass eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt. Im Falle des § 802 g ZPO stellt sich die Frage, ob die ZPO infolge der Missachtung des Zitiergebotes gem. 19 GG nicht nur wegen der nicht benannten Grundrechteeinschränkung aufgrund des § 802 g ZPO überhaupt noch Bestand hat.

      • In der Datenbank des EGMR können sie nach Urteilen suchen die Art. 5 1 b.) EMRK betreffen. Der Link zeigt die Ergebnisse bereits schon an.

        Wichtig wäre zu erwähnen, dass die EMRK bei einer Erzwingunghaft von „der Erfüllung einer gesetzlichen Ver­pflichtung;“
        . Somit scheidet eine Erzwingungshaft aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung aus, was auch mit Art. 11 ICCPR korrespondiert.

        Artikel 11 – ICCPR
        Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

  7. Haben Sie einen Verhaltensrat oder sogar Erfahrung, wie man mit dem Thema Erzwingungshaft umgeht? Weder Gerichtsvollzieher noch Polizei interessiert ihre Aussagen zum Unrecht, wenn die eine Abschrift eines Haftbefehls vorliegen haben.
    MfG

  8. im Moment hoffe ich das. Die Reaktionen von den Gerichten zu meinen Beschwerden sind mal noch unbeeindruckend für diese Personen. Vom GV habe ich bisher nur die Aufforderung wieder vorbei zu kommen, da ein Haftbefehl vorliegt. Dieser kam allerdings während ich im Urlaub war und bisher ist nichts passiert, was ja noch nichts heissen soll. Haben Sie die Erfahrung gemacht, dass GVZ und Polizei daraufhin zurückschrecken?

    MfG

  9. Dann bin ich mal gespannt. Der GV zumindest hatte meine Beschwerde gegen ihn und seine Vorladung, welche ich als MRV an UN, Genf u.a. aus ihrem Verteiler geschickt habe, ja auch bekommen und konnte daraus ersehen, wer diese Beschwerde bekam. Daraufhin schrieb er, dass meine Beschwerde für seine Arbeit und seinen Auftrag gegen mich für ihn keine Rolle spielen würde und wenn ich nicht zu seinem Termin käme, müsste ich damit rechnen irgendwann und irgendwo festgenommen zu werden.

    MfG

  10. EILT + EILT + EILT +

    Wer kann mir (Alg2 + Schwerbehinderter) bitte anwaltliche Hilfestellung empfehlen bzw. geben, um den durch Ignoranz der UN-Behindertenrechtskonvention seit Jahren angehäuften Rechtsmüll auf internationalem Wege abzuarbeiten. 25% Erfolgsprämie bei Individualbeschwerde!

    Bewiesenermaßen, ignorieren willkürlich und verfassungswidrig
    – Jobcenter
    – Sozialgericht Berlin
    – LSG Berlin-Brandenburg
    – Petitonsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin und
    – Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
    die UN-Behindertenrechtskonvention in allen meinen Anliegen.

    Meine Gesundheit verschlechtert sich wegen der menschenverachtenden Diskriminierung!

    • In Bezugnahme Ihres oben aufgeführten Anliegens.

      Ich bin telefonisch unter: 0157 / 30 80 20 90,
      rein privat und erreichbar und ich kann
      auf Wunsch auch gern zurückrufen.

      Mit freundlichen Grüßen.

  11. mein Begehren zur Niederschrift wie folgt: „Ich beantrage, festzustellen, daß in den 80er Jahren im Strafvollzug Berlin Rummelsburg gefoltert und Misshandelt wurde“
    Es kam auch eine Antwort der Richterin die einer AntwoAm 14.10.2014 gab ich am Verwaltungsgericht Berlinrt aus berufenem Munde eines RA bedarf.

    Diese Feststellungsklage wird angestrebt aus folgenden Gründen:

    Bis jetzt war es und ist es nicht möglich in der DDR oder BRD gegen FOLTER oder ANSTIFTUNG ZUR FOLTER Klage zu führen, schon gar nicht entsprechende vollstreckten Verfügungen über die Folterungen – im Strafvpollzug Berlin Rummesburg ( DDR) verwaltungsrechtlich zu rehabilitieren und wegen der Verjährung strafrechtlich zu ahnden als FOLTER.
    Es klafft eine Gesetzeslücke im StGB.
    Deutschland hat zwar das Völkerstrafgesetzbuch 2002 unterzeichnet, aber hat dabei den § FOLTER ff ausgeklammert, wodurch FOLTER von der Justiz des Rechtsstaates als Körperverletzung oder schwere Körperverletzung geahndet wird (!?? ) was die FOLTER keinesfalls ist:
    Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
    Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winnfried Hassemer – 2003.
    Verweis der Justiz auf Artikel 1 GG -“ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ ist nur der Beweis dafür dass die Judikative weiß dass die FOLTER als Angriff der Menschenwürde gilt, ihrer Zerstörung. Auch der Universale Folterverbot der UNO ist KEIN Gesetz dar, beinhaltet keinen Strafmaß nach dem sich Nationale StGB oder Gerichte verbindlich halten müssten. Versuch einer Bildjournalistin 2012, eine Petition zur Schließung dieser Gesetzeslücke in StGB der BRD im Petitionsausschuss einzubringen und auf Seite des Bundestages zu veröffentlichen scheiterte bereits im Vorzimmer des Ausschusses. Trotzdem laut Umfragen des ZDF 70% der Bevölkerung dafür wären. Auch mehrmalige Monierung aus den EU und UN Instanzen halfen nicht.

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