Völkerecht gegen das Unrecht im Unternehmen BRD
Grundlegendes Völkerrecht
- Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs
- Resolution 217 A (III) der UN – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- UN Res. 56-83 – Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen
- UN Res. 53_144 – Schutz von Menschenrechtsverteidigern
- Human Rights Defenders: Protecting the Right to Defend Human Rights – UN Factsheet 29
- „Die EU hat sich öffentlich verpflichtet, Menschenrechtsverteidiger zu schützen, … “ Seite 13 des Berichtes über die Maßnahmen der EU – Juli 2008 bis Dezember 2009 – Menschenrechte und Demokratie in der Welt
- UN Res. 40/34 – Erklärung über Grundprinzipien der rechtmäßigen Behandlung von Verbrechensopfern und Opfern von Machtmissbrauch (29. November 1985)
- UN Res. 48-134 – Nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte
- Schutz von Menschenrechtsverteidigern – EU Annex DOC 10111-06
KSZE Akte
- Charta von Paris
- Moskauer Treffen
- KSZE Kopenhagener Treffen
- Datenbanken der OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Die OSZE entstand zum 1. August 1975 mit der Schlussakte von Helsinki aus der vormaligen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). – Die Umbenennung wurde am 1. Januar 1995 wirksam.
Konventionen der Vereinten Nationen
- UN Behindertenkonvention
- UN Antifolterkonvention
- UN Zivilpakt – ICCPR
- UN Sozialpakt – ICESCR
- UN Frauenrechtskonvention
- UN Kinderrechtskonvention
- UN Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen
- UN Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Resolutionen der Vereinten Nationen
Hinweis: Resolutionen der UN Generalversammlung haben grundsätzlich empfehlenden Charakter.
- UN Res. 45/13 Regeln der Vereinten Nationen für den Schutz von Jugendlichen, denen ihre Freiheit entzogen ist
- Resolution 45/120 vom 14. Dezember 1990 – mit Konzentrationswirkung auf die
- Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft
- Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte
- Resolution der UN-Generalversammlung zur Errichtung des Menschenrechtsrates
- Übereinkommen, Erklärungen und andere Rechtsinstrumente in deutscher Übersetzung, veröffentlicht in Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen
- Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schußwaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen
Konventionen des Europarates
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4, 6, 7, 12 und 13o
- EU Konvention zur Verhütung von Folter …
- EU Konvention zum Schutz nationaler Minderheiten
- EU Konvention über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
- Satzung des Europarates
- Vollständige Liste der Verträge des Europarates
Weiteres EU Gemeinschaftsrecht
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
- Hinweis: Diese Charta ist als Hilfsmittel zur Auslegung der Bestimmungen des EGV heranzuziehen
- Europäische Sozialcharta (ESC)
- Zusatzprotokoll zur ESC
- Ratifikationsstand – Wichtiger Hinweis: Deutschland weigert sich dieses Zusatzprotokoll zu ratifizieren !
- Verzeichnis der Verträge zum Thema ESC
- EU Glossar der Bank für Sozialwirtschaft – Bedeutung der ESC
- Hinweis: Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung schon mehrfach auf die ESC Bezug genommen, sie dient ihm als Rechtserkenntnisquelle bei der Aufstellung Allgemeiner Grundsätze des Gemeinschaftsrechts.
- Hinweis: Auf die ESC wird in Artikel 151 AEUV (ex-Artikel 136 EGV) Bezug genommen.
- Vertrag von Lissabon
- VERTRAG ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
- Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter
- RICHTLINIE 2004-80-EG DES RATES vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten
- Ein Recht auf Entschädigung für alle Opfer von Straftaten in der Europäischen Union
- Opfer von Straftaten in der Europäischen Union – Normen und Maßnahmen
- Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung“: Alles was Sie über die europäische Gesetzgebung wissen möchten
- EUROPÄISCHER GERICHTSATLAS FÜR ZIVILSACHEN
ILO – Konventionen – International Labour Organization (ILO) – Internationale Arbeitsorganisation
- Von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte ILO-Übereinkommen
- Sämtliche ILO-Übereinkommen in deutscher Sprache
- Die ILO und Deutschland
- ILO Verfassung
*
Wir haben vom internationalen Gericht Antwort bekommen!
was hat das gericht geschrieben ?
Sonnja Geiß sagt:
26. November 2011 um 20:32
Habe über Den Haag mit mehreren einen Antrag gestellt auf Verrat des Deutschen Volkes. Vieleicht wollen SIE mit machen aber es sind viele.
Gratulation!!! Danke für das Engagement! Kann ich diesen Antrag irgendwo nachlesen? Wie lange hat die Antwort gebraucht vom IStGh/ICC?
Liebe Grüße!
Sehr geehrter Herr Hensel,
wie ich in einem anderen Thraed bereits mitteilte bin ich mir gar nicht sicher ob die UN nicht auch nur ein Konstrukt der Machenschaften sind und somit einfach nur zusehen.
Ich fand hierzu folgenden interessanten Text:
Dieser Rat der Außenminister entspricht exakt dem UN Sicherheitsrat der fünf Hauptmächte als ständige Mitglieder – nicht zu verwechsel mit UN Organisation (Vereinte Nationen Organisation) – die UNO als Gesamtvereinigung ist die Feindstaatenorganisation gegen das Deutsche Reich – siehe auch die Artikel 53 und 107 der „Charta“…
Damit wird klar und deutlich, daß sich die UN und die UNO auflösen müssen genau zu dem Zeitpunkt, mit welchem der Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und seinen Feindmächten in Kraft tritt. Das wird wie bisher auch weiterhin nicht geschehen, weil ansonsten die Neue Weltordnung (New World Order / NWO) eine einzige Farce würde.
UiUi ganz schönes Brett wenn sie mich fragen. Wie sehen Sie das denn? Es wäre wenn es so sein sollte wirklich eher davon auszugehen, das man nur zusieht und eben eine „damit wir den Ball flach halten“ Stelle zu seien scheint.
dies ist korrekt.
Nur wenn wir genau zuordnen und ableiten ist das Dilemma lösbar.
Die UN oder UNO ist die Feindesstaaten Deutschlands bis zu ihrem auflösen.
Die UN vertritt nicht das Völkerrecht sondern UN-Recht, was aber kein Recht ist.
Die UN-Charta oder UN-Recht hat das Völkerrecht lediglich als Arbeitsgrundlage, kann aber hieran nichts verändern. Dies kann nur die Völkergemeinschaft, am ehesten als Völkerbund, der bis heute ruht.
Wir müssen also feststellen: Sowohl der BESTAND der BRD, wie DER UN sind DER GARANTIERTE BESTÄNDIGE WELTWEITE KRIEGSZUSTAND.
Das ist auch der Grund warum keine Kriegserklärungen ausgesprochen werden.
Oh die Quelle des Textes ist
http://alexanderplatz1berlin.wordpress.com/category/staatsrecht/page/3/
Hallo, hätte mal eine Frage zum ICC.
Am 29. Okt.2011 habe ich eine Strafanzeige gegen einen Rechtspfleger und Richter in Den Haag eingereicht. Bis heute noch keine Antwort oder ein Aktenzeichen.
Ist das normal, das man so lange benötigt, für die Bearbeitung ?
Heißt es nicht immer, nach internationalem Recht – 21 Tage Frist?
Für weitere Auskünfte vielen Dank im Voraus.
Hallo, ja das ist so eine Sache. – Es gibt betr. die Anwendung bereits gelöschter Gesetze durch Privatpersonen (angebl. Richter, Exekutive etc.) ein Vorverfahren beim ICC bzw. entsprechende Strafanträge und Strafanzeigen, wo es auch Aktenzeichen gibt. – Andere haben mit gleichem Inhalt noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.- Möglich, dass es an einer erforderlichen staatlichen Selbstverwaltung liegt, damit es zu einem Vorverfahren kommt.- Kann auch sein, dass der ICC überfrachtet wird mit Verstößen gegen das Völkerstrafgesetz, was nicht verwunderlich wäre.
MfG.
Diese mail habe ich heute bekommen: ….
Guten Abend nette Wahrheitsliebende,
gerne möchte ich Ihnen mitteilen das wir Mitte Februar wieder nach Den Haag fahren.
Alle Strafanzeigen bitte an die Herren Peter Frühwald oder Dieter Weser senden.
Bitte alle Strafanzeigen in der ersten Februar Woche zusenden mit einem Unkostenbeitrag von
20 Euro pro Strafanzeige.
Bitte beachten Sie, daß ein persönlicher Kontakt zum IStGH und abgabe der Strafanzeigen
sehr wichtig ist. Alle Strafannzeigen werden sofort mit einem Eingansstempel bestätigt.
Alle Strafanzeigen werden auch im Bürgerbüro Leipzig angenommen und weitergeleitet.
Herzlichen Gruß
Christine Persch
Bürgerbüro Leipzig
christinepersch@hotmail.de
Bitte um Erklärung !!
Verstehe jetzt die Welt nciht mehr ! Auf Grund dieser Mail habe ich Kontakt mit dem Bürgerbüro aufgenommen. Alles schien klar zu gehen.
Als ich heute nach der Adresse gefragt habe, wo die Unterlagen hingesendet werden sollen, bekam ich von Frau Persch eine abstossende und unfreundliche Antwort, ich solle mir ertstmal im Klaren sein, was ich wolle, der „BRD“ anzugehören. Solange ich nicht in der Selbstverwaltung bin, könne man nichts für mich tun!!
Schöne Vera…, so fängt man „Mäuse“bzw. Bürger !
Es muss hier auf die Arbeits-Ueberlastung der verschiedenen, dem Recht treuen Akteure hingewiesen werden; niemand kann das alleine schaffen, worum es hier geht, sondern nur viele Menschen zusammen. Dass das Voelkerrecht einzuhalten ist, sollte jedem klar sein; die Juristen beim ICC arbeiten streng danach.
Nicht nur meckern, sondern ARBEITEN ! Arbeiten an der Wiederherstellung von Recht-Staatlichkeit – damit hilft man nicht nur sich selbst, sondern der Menschheit. Denkt mal geopolitisch in Zusammenhaengen ! Merkwuerdigerweise jmeckern meistens die Leute, die noch nie etwas fuer andere kostenlos getan haben;
es geht aber auch nicht, dass die Akteure – wie Fr. Persch v. Buergerbuero Leipzig – ihre gesamte Lebensarbeitszeit opfern, dafuer auch noch Angriffen seitens der BRD ausgesetzt sind und dann hier so ruede angegangen werden.
Hallo Herr Hensel, sehe ich das Richtig, dass in der Menschenrechtskonvention die Inhaftierung als Erzwingungshaft geduldet wird?
MfG Müller
An welcher Stelle genau meinen Sie ?
Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit*
(1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:
b.) ….. zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
Insofern haben Sie Recht, dass eine Erzwingungshaft nach der EMRK zulässig ist. – Voraussetzung ist allerdings, dass eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt. Im Falle des § 802 g ZPO stellt sich die Frage, ob die ZPO infolge der Missachtung des Zitiergebotes gem. 19 GG nicht nur wegen der nicht benannten Grundrechteeinschränkung aufgrund des § 802 g ZPO überhaupt noch Bestand hat.
In der Datenbank des EGMR können sie nach Urteilen suchen die Art. 5 1 b.) EMRK betreffen. Der Link zeigt die Ergebnisse bereits schon an.
Wichtig wäre zu erwähnen, dass die EMRK bei einer Erzwingunghaft von „der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;“
. Somit scheidet eine Erzwingungshaft aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung aus, was auch mit Art. 11 ICCPR korrespondiert.
Artikel 11 – ICCPR
Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
EMRK Artikel 5 , 1 b)
Haben Sie einen Verhaltensrat oder sogar Erfahrung, wie man mit dem Thema Erzwingungshaft umgeht? Weder Gerichtsvollzieher noch Polizei interessiert ihre Aussagen zum Unrecht, wenn die eine Abschrift eines Haftbefehls vorliegen haben.
MfG
Was denken Sie ? Würde es den Gerichtsvollzieher und die Polizei interessieren, wenn der GVZ und/oder der Polizeibeamte
bei den Vereinten Nationen aktenkundig wären ?
im Moment hoffe ich das. Die Reaktionen von den Gerichten zu meinen Beschwerden sind mal noch unbeeindruckend für diese Personen. Vom GV habe ich bisher nur die Aufforderung wieder vorbei zu kommen, da ein Haftbefehl vorliegt. Dieser kam allerdings während ich im Urlaub war und bisher ist nichts passiert, was ja noch nichts heissen soll. Haben Sie die Erfahrung gemacht, dass GVZ und Polizei daraufhin zurückschrecken?
MfG
Wenn Sie die UN in Genf und in den USA schriftlich als MRV miteinbeziehen und das dem GVZ und der Polizei zur Kenntnis geben, hätten sie eine gute Aussicht auf Erfolg.
Dann bin ich mal gespannt. Der GV zumindest hatte meine Beschwerde gegen ihn und seine Vorladung, welche ich als MRV an UN, Genf u.a. aus ihrem Verteiler geschickt habe, ja auch bekommen und konnte daraus ersehen, wer diese Beschwerde bekam. Daraufhin schrieb er, dass meine Beschwerde für seine Arbeit und seinen Auftrag gegen mich für ihn keine Rolle spielen würde und wenn ich nicht zu seinem Termin käme, müsste ich damit rechnen irgendwann und irgendwo festgenommen zu werden.
MfG
Haben Sie ihn auf das Sürmeli Urteil hingewiesen und dass Deutschland die EMRK und den ICCPR ratifiziert hat und dass Sie das Verhalten des GVZ für die nächste UPR in Genf gemeldet haben ?
ja! Nun habe ich aber das Gefühl, dass er das gar nicht versteht, da seine Welt im ZPO liegt.
EILT + EILT + EILT +
Wer kann mir (Alg2 + Schwerbehinderter) bitte anwaltliche Hilfestellung empfehlen bzw. geben, um den durch Ignoranz der UN-Behindertenrechtskonvention seit Jahren angehäuften Rechtsmüll auf internationalem Wege abzuarbeiten. 25% Erfolgsprämie bei Individualbeschwerde!
Bewiesenermaßen, ignorieren willkürlich und verfassungswidrig
– Jobcenter
– Sozialgericht Berlin
– LSG Berlin-Brandenburg
– Petitonsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin und
– Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
die UN-Behindertenrechtskonvention in allen meinen Anliegen.
Meine Gesundheit verschlechtert sich wegen der menschenverachtenden Diskriminierung!
In Bezugnahme Ihres oben aufgeführten Anliegens.
Ich bin telefonisch unter: 0157 / 30 80 20 90,
rein privat und erreichbar und ich kann
auf Wunsch auch gern zurückrufen.
Mit freundlichen Grüßen.
mein Begehren zur Niederschrift wie folgt: „Ich beantrage, festzustellen, daß in den 80er Jahren im Strafvollzug Berlin Rummelsburg gefoltert und Misshandelt wurde“
Es kam auch eine Antwort der Richterin die einer AntwoAm 14.10.2014 gab ich am Verwaltungsgericht Berlinrt aus berufenem Munde eines RA bedarf.
Diese Feststellungsklage wird angestrebt aus folgenden Gründen:
Bis jetzt war es und ist es nicht möglich in der DDR oder BRD gegen FOLTER oder ANSTIFTUNG ZUR FOLTER Klage zu führen, schon gar nicht entsprechende vollstreckten Verfügungen über die Folterungen – im Strafvpollzug Berlin Rummesburg ( DDR) verwaltungsrechtlich zu rehabilitieren und wegen der Verjährung strafrechtlich zu ahnden als FOLTER.
Es klafft eine Gesetzeslücke im StGB.
Deutschland hat zwar das Völkerstrafgesetzbuch 2002 unterzeichnet, aber hat dabei den § FOLTER ff ausgeklammert, wodurch FOLTER von der Justiz des Rechtsstaates als Körperverletzung oder schwere Körperverletzung geahndet wird (!?? ) was die FOLTER keinesfalls ist:
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winnfried Hassemer – 2003.
Verweis der Justiz auf Artikel 1 GG -“ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ ist nur der Beweis dafür dass die Judikative weiß dass die FOLTER als Angriff der Menschenwürde gilt, ihrer Zerstörung. Auch der Universale Folterverbot der UNO ist KEIN Gesetz dar, beinhaltet keinen Strafmaß nach dem sich Nationale StGB oder Gerichte verbindlich halten müssten. Versuch einer Bildjournalistin 2012, eine Petition zur Schließung dieser Gesetzeslücke in StGB der BRD im Petitionsausschuss einzubringen und auf Seite des Bundestages zu veröffentlichen scheiterte bereits im Vorzimmer des Ausschusses. Trotzdem laut Umfragen des ZDF 70% der Bevölkerung dafür wären. Auch mehrmalige Monierung aus den EU und UN Instanzen halfen nicht.
Folter bedeutet weitaus mehr als Verletzung der Menschenwürde!
http://de.wikipedia.org/wiki/Folter
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