Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

So, nun ist es raus !

Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?

Sicherlich nicht.

Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker  zu pragmatischen „Faktenpraktiker“ und /oder zu  „Whistleblower“ für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?

Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Sachsen:

Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft

– Was gilt denn noch in Deutschland….?

Meine Meinung…

Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich  auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250 Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir nicht zählen können.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“


Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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Und zu guter Letzt, die Fragen des Herrn Pelzig…..

111 Gedanken zu „Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

  1. Gratuliere, der Mann hat Zivilcourage!
    Er sagt genau das, was wir bereits wußten, aber von Amtswegen bisher nicht anerkannt wurde.
    Ich verneige mich vor so viel EHRLICHKEIT und Courage.
    Damit bestätigt er zudem, das wir keine Beamten sondern Bedienstete haben, die sich als Amtspersonen ausgeben.
    Große Klasse, Bewunderung für diese Aussagen!!

  2. Seine Aussage verwendete ich gestern in einem Schreiben an die „Post AG“, fügte sich für mich wunderbar…!

    Allerdings frage ich mich, warum er seine Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit jetzt publiziert?

    Sieht er die unausweichliche rechtlose Situation für uns ALLE, die er als unerträglich empfindet?
    Sieht er die persönliche Haftung auf ihn zukommen, weil er wohlwissend mitmacht?
    Wurde er vorab „krank“ diagnostiziert/geschrieben, und weiß, daß er nichts mehr zu verlieren hat?

    Normaler Weise äußern sich Menschen nur, wenn sie berentet sind, oder sie nichts mehr zu befürchten haben…!

    Sollte ihm nichts passieren, dann wäre es wohl mehr als ein unerklärliches „Wunder“ zu bezeichnen!

    Es wäre dann auch ein ehrlicher Gewinn für uns ALLE!!!

    • Könnte mir vorstellen, ja wünsche mir sogar, das dieser Mann, die Situation im Lande erkannt hat und Böses verhndern möchte!!
      Er hat durch seinen Beitrag/Artikel Menschlichkeit und Charisma bewiesen.

      Ich kann nur hoffen und wünschen, das er NICHT der Letzte ist, der sich bekennt und möglicherweise zu offenen Diskussionen mit dem Volk, bzw. dem Bürger bereit ist.
      Wenn seine Aussage zu einer Kettenreaktion führt, werden wir vielleicht wieder zu Personen in Uniform „Schutzmann“ sagen können!

  3. Sehr geehrter Herr Hensel,

    Ich bin kein Polizist, eher einer der (friedlich) aktiv ist gegen die zunehmenden Ungerechtigkeiten, aber möchte mich in aller Form bei ihnen bedanken, das sie kein Blatt vor dem Mund nehmen. Sie haben völlig Recht das IM Erika & Co versuchen diesen Staat und ihre Gewaltenteilung (Judikative, Legislative, Exekutive) zu demontieren. Und das wiederum führt zu neuen Auseinandersetzungen, Ungerechtigkeiten und letztendlich auch zu Gewalt und Kriminalität.

    Ich denke es ist an der Zeit bisherige Differenzen zwischen friedlichen Aktivisten (zu denen zähle ich mich) und der Polizei, zu überwinden. Wir müssen gemeinsam auf die Strasse gehen und unsere korrumpierte Politik zu einer direkten Demokratie reformieren. Es kann nicht sein das die „Vertreter des Volkes“ nicht mehr das Volk vertreten, sondern völlig eigennützig handeln.

    Im besten Sinne, alles gute

    • Genau dort sehe auch ich das Problem. Es sind ja auch nicht nur die Polizisten, die Rechts- und Staatsanwält und Richter sind ja noch schlimmer (ok, die bekommen für ihre korrumpierbarkeit auch mehr Kohle). Wäre wirklich schön, wenn es diese „Schutzmänner“ wieder gäbe, sehe aber lange noch kein Land dafür – schade…

  4. Der Beitrag wurde von der Polizeigewerkschaft entfernt…. die fackeln nicht lange, haben mächtig Angst, dass was an die Öffentlichkeit dringen kann.
    Doch haben wir nicht geschlafen.

  5. Der Beirag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

    Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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  6. Stimme dem zu, die Öffentlichkeit darf ja nichts alles wissen.
    Hierzu ein weiterer Beitrag von mir, zu diesen ungültigen Gesetzen.

    Ich zeige an : Herrn Schulze , Richter am Thür. Oberlandesgericht
    Az.: 1 Ws 453/11
    2 Qs 254/11 Landgericht Gera
    8 OWi 1164/ 11 AG Stadtroda
    ZBS Artern

    Bußgeldsache, wegen einer Verkehrswidrigkeit.
    Diese wurde zwar gezahlt, jedoch zu spät. Für die Verspätung der Zahlung wurden Gebühren erhoben. Wir haben uns geweigert diese zu zahlen.
    Mit Hinweis auf o.g. Tatsachen, wie sie Herr Volker Schöne von der Polizeigewerkschaft bestätigte, wurde dies gerichtlich verfolgt. Man drohte mit

    Erzwingungshaft.

    Nun wurde durch Herrn Schulze, Richter am Thüringer Oberlandesgericht entschieden.
    Beschluss
    „Die weitere Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
    Gründe : Die weitere Beschwerde ist unzulässig, denn sie ist nicht statthaft.
    Gegen Entscheidungen der Beschwerdekammer des Landgerichtes über die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Erzwingungshaft durch das Amtsgericht als dem nach § 68 OWiG zuständigen Gericht ist ein
    Rechtsmittel gesetzlich nicht vorgesehen
    (siehe nur OLG Hamm NStZ 1992, 443; Senatsbeschluss vom 12.07.2005, 1 Ws 245/05; Göhler/Seitz, OWiG, 15. Auflage § 96 Rdnr.22; § 104 Rdnr.13)

    Gemäß § 310 StPO der im Bußgledverfahren entsprechend gilt (§ 46 Abs.1 OwiG), können nur solche Beschlüsse des Landgerichtes, die auf die Beschwerde hin erlasssen worden sind und eine Verhaftung , eine einstweilige Unterbringung oder -unter bestimmten Voraussetzungen – die Anordung des dringlichen Arrests betreffen, mit der weiteren Beschwerde angefochten werden.Ordnungshaft und Erzwingungshaft sind damit nicht gemeint (OLG Hamm a.a. O; siehe ferner Meyer – Goßner ,StPO 54 Auflage, § 310 Rdnr.5).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 satz 1 StPO, § 46 Abs.1 OWiG. “

    Schulze

    (Stempel und der Hinweis :“Ausfertigung stimmt mit der Unterschrift überein.“
    Unkundenbeamtin der Geschäftsstelle – Paraphe.)

    Wie richtig Herr Schöne, Landesverband der Polizeigewerkschaft Sachsen erkannt hat, man hat Angst – wir auch !

    • Einfach unglaublich! Was für ein Verbrechen…, aber Vergewaltiger und Mörder laufen frei herum, für die sind die Gefängnisse zu überfüllt (ach nein, die haben die besseren Anwälte, die ’ne Golf zusammen spielen oder die Hand für den letzten Drogendeal aufhalten).
      Aber ehrlich, das geht doch schon so viele Jahre so?!

      • Ganz genau! und, nun weiß ich auch, warum vor ca. 3 Monaten publiziert wurde „Polizei stellt vermehrt Migranten ein“! Ja klar, war schon immer so – es ist einfacher einem anderen auf die Mappe zu geben als dem eigenen Volk/Mitmenschen! Nein, ich bin kein Nazi udn auch kein Ausländerhasser, ich durchschaue nur das System! Frei Meinunsgäußerung soltle auch hier gelten

  7. Helfer für Helfer
    Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.

    Mein Bekanter, POM, hat mich gebeten, diesen Artikel mittels Fax an so viele als möglich Polizeidienststellen zu faxen; man wolle nicht, dass ehrbare Schutzpolizisten politisch verheizt werden.

    Wohl denn, so habe ich bereits 26 Dienststellen angefaxt und bitte euch, das ggf. auch zu tun, weil in vielen Bekanntenkreisen Polizisten sind!

    MACHT DEUTSCHLAND WISSEND!

  8. Siehe auch „Wildwest in Rosenheim“-15jähriger(angeblich) von Polizisten verprügelt.Noch mehr Fälle mit Video auf Rosenheim 24.de.Die Wache hat keine weiße Weste,die STAA RO/TS auch nicht !-Dort wurden wir als Opfer von Toiletten-und Trinkverbot (Täterin war eine Lehrerin namens E.Kracher,ihr Helfer war Schulleiter w.Leipold,CSU)Statt Strafe für die Täter wurden wir zur Zahlung verdonnert.AZ: 1 Ws 947/00,V Zs 3287/00-GenstA b.d. OLG München,S30 Js 21096/00-Als ich per Urteilsbestätigung inhaltlich Folter nach EMRK Strafantrag 2010 erstattete,gabs die nächste Straftat:STAA Sattelberger wies diesen Strafantrag ab !–Auf der Polizeiwache Rosenheim wurde ich-zunächst unwissend,mit Oxycyanid(Quecksilber2)regelrecht am 17.3.2001 ca. 5 Uhr auf der Wache unter den Augen von Polizeibeamten vergiftet !!!Danach von einem Zahnarzt Dr. Oberländer in Brannenburg bedroht(Ich solle es nicht wagen,mich zu wehren,seine Frau Oberländer sei Staatsanwältin !)Wurde davor ebenfalls von einer STAA in Traunstein erpresst.das Interwiev ist auf Kriminalstaat.de,Autor Udo Pohlmann,zu hören.(Tel:0521-123456) AZ: LG Traunstein zu dem Fall:AZ 7 Ns 450 Js 12319/01-Eine Falschaussage von Polizist Erl gabs auch:Am 31.10.2001.-Für die Vergiftung sollte ich auch noch tausende von Euro zahlen !-Mit Haftandrohung-Die Akteneinsicht bekam ich erst ca. Oktober 2006.

  9. Da es sich, wenn auch sehr realitätsnah, hierbei um die Meinung eines enzelnen handelt, hat es vor den Instanzen keinen Wert. Denn in den einzelnen Verfahren handelt man nach dem was die Aktenlage hergibt. Weder das Grundgesetz noch die Entscheidungen des BGH finden hier Anwendung weil eben jeder Fall unabhängig auch auf der Grundlage nichtiger Gesetze abgearbeitet wird. Der einzelne Beamte müßte ja für sein Tun Verantwortung übernehmen, was ihm durchaus den Job kosten kann. Da wählt man doch lieber den Weg des geringsten Wiederstandes und macht das was alle machen: „nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“!

    • Der Kern seiner Aussage ist nicht nur eine Meinung. Es handelt sich vielmehr um Fakten.
      Zu den weiteren Fakten gehört, dass aufgrund des verlorengegangenen Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (Art. 15 GVG) es einerseits keine Staatsgerichte mehr gibt. Insofern würde es auch keine Sinn machen, irgendein Verfahren anzustrengen. – Andererseits wurde mit der Eliminierung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bevölkerung ebenfalls der „gesetzliche Richter“ entzogen, so dass Sie innerhalb eines Scheinverfahrens nicht nur mit Scheinurteilen zu rechnen hätten. Sie hätten es vielmehr auch mit Privatpersonen in schwarzen Roben zu tun, deren grundgesetzliche Legitimation als Richter (ehem. Art. 101 GG) seit 1990 abhandengekommen ist. Diese Privatpersonen wenden gelöschte Gesetze – wider § 7 VStGB – als Verbrechen gegen die Menschlichkeit – an.

      MfG.

      • Aktuell mit der Bitte um Rat.
        Im Sommer sind wir auf unserer Urlaubsreise mal schnell geblitzt wurden. Es war eine Bundesstraße, dort wäre „nur “ 50 kmh erlaubt gewesen. Wir sidn aber 70kmh gefahren. Naja, wie zu Erwarten kam die Post, Ordnungswidrigkeit, wir sollten 25,€ zahlen, habe ich abgwiesen, EGOWiG seit 2007 erloschen, außer Kraft, nach dem 2. Schreiben wurde dies an das s.g. Amtsgericht abgegeben. Jetzt erhieltne wir Post, am 6. Dezember bittet man uns zur Verhandlung.
        Das sind 500 km von unserem Wohnort entfernt. Der Richter hat „persönliches Erscheinen“ angeordnet“!
        Gelt es noch ? Wir fahren doch nicht 500 km zum Spass, weil der Richter uns sehen will durch Deutschland. Zeitlich kriegen wir das nciht mal auf die Reihe, wir sind selbständig und im Weihnachtsgeschäft!

        Bitte um Rat, wie ich mich verhalten soll, das man nicht unsere Gegendarstellung verwirft, bzw. ablehnt.
        Vielen Dank im Voraus.

        Grüße
        annekatze

    • Klasse, genau das ist die Krankheit, aber anschließend auf schwächeren herumprügeln oder sie mit ihrer „Macht“ einschüchtern, kann einfach nur noch müde grinsen – wie peinlich!
      Die wirklich „guten“ Polizisten, die ich kenne, die haben ihren Dienst quittiert, nachdem sie das Netz durschaut haben.

      • Genau! und der, den ich kenne (10 Jahre lang mit ihm zusammen zur Schule gegangen), hatte erst mal, als ich ihn damit konfrontierte alles abgestritten mit den Worten: „glaub doch nicht alles, was die Idioten ins Netz stellen“! Als ich ihm den Artikel von Deutschland today zusandte, dass es eben Strafanzeigen gegen die BRvD gibt und auch Aktenzeichen vorliegen, hat er sich nie wieder gemeldet – feige auch noch! Man muss ja das schöne Häuschen retten und dafür belügt man seine Mitmenschen schon mal

  10. Ich habe einen Beschluss in einer Kindesumgangssache und haltet euch fest: Der Richter hat in seinem Beschluss beschlossen, dass er nichts beschließt!

    Ist das nicht bekoppt? Ich hab, als ich das gelesen habe, gedacht, dass ich den Eulenspiegel (alte DDR-Satire-Zeitung) in der Hand halte, aber nee, da war ein Stempel etc. drunter. Die haben sie doch nicht mehr alle.

    Aber eines hat der emsige Richter der sich wahrlich um´s juristisch nicht definierte Kindeswohl müht gemacht. Er hat zusätzlich beschlossen, dass der Streitwert für keine Verhandlung und nix mit 1.800 Euro festgelegt wurde. Damit hat die Anwältin der Kindesentzieherin per VKH (ohne Ratenzahlung! Zahlt alles das Volk!) für einen Brief satte 608,50 EUR kassieren können. Naja, Juristen vergessen sich halt gegenseitig nicht und was interessieren schon solche Strukturen die Gelder der Bürger und Steuerzahler in diesem Lande? Im Bundestag hocken doch 156 Juristen (von 620 Parlamentarieren! —> 1/3 !!!!!), die machen halt die Gesetze so, dass ihresgleichen hier draußen satt wie ein Krebsgeschwür schmarotzen kann.

    http://www.vaeterentsorgung.de.vu und http://www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

  11. Jaja, unsere treusorgende Mutti…; formerly known as IM Erika im Projekt „Rosenholz“, wo sie gegen Robert Havemann agierte (Rosenholzdatei). Taffe Mutti. Kann man dieses Ding denn nicht in unser 17.tes Bundesland (Isreal) verfrachten? Da wäre sie auch gleich mittenmang in der EU, wo dieses friedliebende, humorvolle, penetrante Völkchen ebenfalls längst mit am gedeckten Tisch sitzt – als 28.tes EU-Land… Wo es etwas abzuräumen gibt, sind sie immer da!

  12. Sehr geehrter Herr Hensel,
    als Betroffener lese ich seit Monaten fast alles, was mir an Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD in die Hände fällt. Nun frage ich mich, was es mir nützt, wenn ich immer von den Menschenrechtsverletzungen, nicht aber von gewonnenen Verfahren vor internationalen Gerichten lese. Gibt es solche überhaupt? Haben solche Klagen wenigstens eine aufschiebende Wirkung? Ich frage dies sehr bewusst, weil ich in Kürze eine von einem Scheingericht und einigen Privatpersonen, die sich als Richter ausgaben, zu einer Haftstrafe verurteilt worden bin.
    Das ist leider die Realität nach dem Motte: „Du bist zwar im Recht, aber wir haben die Macht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Waterman

    • Recht haben und Recht bekommen, das sind bei uns leider 2 völlig verschiedene paar Schuhe – hab‘ ich auch erfahren müssen. In unserem jetzigen System helfen da nur Beziehungen oder viel, viel Geld…, leider!

  13. Hallo Herr Hensel,

    vielleicht können Sie mir einen Tipp geben bzgl. eines „Beschlusses“.
    Mein Kater wurde in einer Tierklinik, in der ich 12 Jahre Stammkundin war, falsch behandelt; schlussendlich ließ ich ihn euthanasieren. Die ruppige T-Ärztin besprach weder die Vorgehensweise, noch das Mittel mit mir, sondern kam, nachdem sie für einige Minuten aus dem Behandlungszimmer ging, mit einer verdeckt gehaltenen Spritze und haute diese (ohne Narkose) mit einer Verve dem armen Kerl (17 J.) hinter dem Brustbein direkt in die Lunge, daß er hochschreckte auf meinem Arm, schrie wie am Spieß – und ich völlig erstarrte vor Schreck und Elend. Dann dauerte es geschlagene 13 Min., bis er zusammenfiel, aber er jappste immer noch nach Luft. Sein Herz schlug auch noch – also bekam er von der empathischen TÄin noch einen Nachschlag. Dann war es 2 Min. später vorbei. Es war der blanke Horror! Das plagt mich heute noch. Später fand ich heraus, was da gespritzt wurde. T61 – übelst! Beweisen kann ich es leider nicht.

    So, aufgrund dieser Zu- und Umstände schreib ich dem Chef der TK einen Brief, in dem ich ihm die Sachlage schilderte und mitteilte, daß ich nicht gewillt bin, die Rechnung für solche Praktiken zu zahlen. Mir wurde die letzte Rechnung nach dieser jämmerlichen Aktion in die Hand gedrückt, zwecks Überweisung.
    Daraufhin kam natürlich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes – oh Wunder, da waren dann 2 TA-Rechnungen drin. Zzgl. RA-Kosten. Nachdem ich aus Urlaubsgründen nicht rechtzeitig reagierte, kam ein MB. Darauf Widerspruch meinerseits. Dann ging die Sache zum AG.
    Ich wartete auf einen Termin – vergeblich. Stattdessen kam ein gelber Brief – Inhalt: Beschluß des AGs. Kurz gesagt: Aufgrund des geringen Betrages (EUR 400,00) entstand also der Entschluß für den Beschluß. Unterschrieben, mit Stempel, von einer Justizangestellten.
    Was mache ich nun damit? Kann ich gegensteuern? Würde ich jedenfalls gerne..!!! 😉

    Herzlichen Dank für Ihre Mühe

    Fine

    • Hallo, als Katzenmutti kann ich das sehr gut nachvollziehen und bin unendlich traurig über diese Schilderung.
      Aber mir ging es mal genauso, bzw. ähnlich. Allerdings zu DDR Zeiten, wo ich keine Handhabe gegen den Tierarzt hatte.
      Was hatte Dein Katerchen ? Wolltest Du ihn einschläfern lassen ?
      ich würde Dir raten, eine Anzeige wegen Tierquälerei gegen die Tierärztin zu stellen, zum einen beim Tierschutzbund, (auch wenn Du kein Mitglied bist) und zum anderen gibt es immer einen Verband der Tierärzte.
      Wann ist es passiert? Wäre eine Opution evtl.noch möglich ?

      Wegen dem Beschluss vom AG, siehe hier auf den seiten mal nach zu „Scheinurteilen“. Dort findest Du wichtige Hinweise.
      Ansonsten helfen wir Dir gern weiter.

      Alles Gute !
      Gruß
      annekatze

      • Hallo annekatze,

        vielen Dank für Deine Anteilnahme.
        Mein Kater hatte primär Diabetes. Diese Diagnose haute mich erst mal um.
        Was da auf mich zukam mußte erst mal verarbeitet werden. Also, lt. TÄin erst mal Caninsulin spritzen und das Futtermanagement auf 2 x täglich reduzieren. Jeweils vor den Insulinspritzen.
        Mach das mal mit einem Tierchen, das +/- 17 Jahre alt ist (hatte ihn mit seiner Schwester aus dem Tierheim geholt, dort geschätztes Alter damals ca. 4-5 J.) und das über Stunden ein Häppchenfresser ist.
        Da ich den Eindruck hatte, daß man in der TK von Diabetes nicht gerade die größte Ahnung hatte, suchte im Netz nach kompetenter Hilfe. Fand ich auch bei http://www.katzendiabetes.de

        Als ich mich dort schlaumachte, fiel ich ins nächste Loch – so umfangreich und mit so vielen Punkten, die es zu beachten gab. Aber die Inh. der HP war mir eine große Hilfe! Auch die Forie´s, die alle das gleiche Schicksal haben, helfen gerne.
        Kurz und gut, mir wurde angeraten, von Caninsulin auf das Lente-Insulin Lantus umstellen zu lassen, da damit auch die strengen Futterzeiten wesentlich katerfreundlicher gestaltet werden können. Vor allem Hometesting vor der Fütterung machen – Blutabnahme am Ohr zwecks Zuckerwertemessung. Bis dahin sollte ich, lt. TÄin 2 x tgl. eine bestimmte Dosis spritzen.
        Von Hometesting war da keine Rede. Da Caninsulin keine bemerkenswerte Verbesserung der Blutwerte bewirkte, habe ich mein Anliegen in der TK vorgebracht. „Lantus? Hometesting? Was ist das denn? “ Das war die Reaktion der TÄin, die sich freute, als von meinem Kater bei ihrer Blutabnahme das Blut bis auf mein T-Shirt spritzte. „Ach, das spritzt aber schön.“
        Sowas Ruppiges habe ich noch nie erlebt – und ich war schon bei manchem TA.
        Bis auf ein einziges Mal war stets dieses Weibsstück im Dienst, wenn ich hinmußte – leider!
        Mein 8 kg Kater (Maine-Coon-EKH-Mischung) war ein Hardcore-Schmuser und hatte keine Hemmungen auf jeden zuzugehen, null Angst. Nur bei dieser Tante! Er kroch mir jedes mal in die Jacke vor Angst.

        Es gab also weder Lantus, noch war Hometesting gewünscht. Das habe ich dann in Eigenregie und mithilfe meines Apothekers hingekriegt.
        Kleiner Hinweis: das so schwierige und umfangreiche Thema Diabetes wird im Vet.-Studium in gerade mal 45 Min. abgehandelt! Schön, wenn der Studi diese Vorlesung auch besucht!
        Das weiß ich vom Apotheker.
        Kurz und gut, es kam noch eine Pankreatitis dazu, also auch noch Antibiotika. Er fiel fast stündlich mehr zusammen, verkroch sich in hinterste Ecken, hatte keine Kraft mehr, der Zuckerwert änderte sich nicht wesentlich zum Besseren, er kam nur noch auf Zuruf für Momente, verkroch sich wieder – und ich drehte am Rad.
        An dem Schicksalssonntag im Februar nahm ich ihn auf den Schoß, redete mit ihm – und bekam Acetongeruch (ähnl. wie Nagellack) in die Nase. Der Geruch war in seinem Atem.
        Aufgrund des Studierens der Katzendiabetes-HP wußte ich schlagartig, jetzt gehts um´s Ganze! Ketoazidose. Panik war angesagt, Kater also wieder einpacken und ab in die TK.
        Wer war im Dienst? Genau! Sie! „Ja, dann muß er jetzt halt für einige Tage hierbleiben, wir machen diese, jene und noch eine andere Untersuchung.“ Und da setzte es bei mir aus. Tagelang in einem Hasenkasten in der TK? X verschiedene Untersuchungen? Diese Plage sollte ich meinem „Macker“ zumuten? Nein.

        Man muß nicht alles durchziehen, nur weil es möglich ist; das ist meine Meinung. Er war ja schon so betagt. Also war meine Entscheidung: nein, er muß nicht mehr leiden, und er soll nicht mehr geplagt werden. Er darf „gehen“.
        Hätte ich geahnt, was dann kam, hätte ich den Kater gepackt und fluchtartig die Hütte verlassen! Das verdient kein Tier!
        Ich weiß nicht, ob Dir T61 / Embutramid ein Begriff ist? Es wird gerne bei Zootieren eingesetzt, und ist, soweit ich weiß, verboten – wird aber trotzdem genutzt, weil so schön billig.
        Embutramid durchdringt die Blut-Hirnschranke und lähmt die Muskeln – also auch die Lunge und das Atemzentrum. Deshalb jappsen die Tiere dann so nach Luft – und ersticken lange und qualvoll bei Bewußtsein.

        Bei meinen anderen Tieren fand immer ein Gespräch vorher über die Vorgehensweise und über das Euthanasiemittel statt. 1. Beruhigungsspritze in die Beinvene. 2. Finale Dosis.
        Das ist schon nicht einfach, aber diese Tortur, die dem kranken Kater angetan wurde, war eine echte Zäsur für mich. Tage später bekam ich eine sehr schmerzhafte Gürtelrose – die erste in meinem Leben. Das Ganze geht mir heute noch nach.

        Eine Anzeige hatte ich beim Veterinäramt erstatte; die Rückmeldung war diese: „Die TÄin bestreitet, daß sie T61 benutzt hat“. Das wars. Dabei hatte ich nicht mal gesagt, welche Vermutung ich hegte. Ich hätte es ja nicht beweisen können, also beschrieb ich nur den Verlauf der Euthanasie.
        Dem Chef der TK schrieb ich einen Brief, in dem ich ihm die diversen Prozeduren mitteilte, wegen der ich nicht gewillt bin, diese letzte Re. zu zahlen.
        Na ja, jetzt habe ich also den „Beschluß“, daß ich zahlen muß. Reimt sich sogar 😉
        Der Betrag hat sich natürlich verdoppelt durch die RA -Kosten und Gerichtskosten (MB).

        Wenn Du selbst auch Felli´s hast, geh doch mal auf diese KD-HP, die ist echt toll! Da habe auch ich noch viel gelernt. Besonders, was K-Futter betrifft. Mit der richtigen Futterwahl kann man viele Krankheiten verhindern. Das war mir vorher nicht so bewußt, da griff ich gerne mal zu dem handelsüblichen Supermarktschrott, mit ganzen 4 % Fleischanteil, Zucker und Getreide. Dafür ohne Taurin und sonstige wichtige Nährstoffe. Leider! Wobei – das darf man hier hoffentlich laut sagen – ALDI hat recht gutes K-Futter.

        Kann ich jetzt immer noch woanders gegen diese Hexe Anzeige erstatten? Oder ist es zu spät? Vielen lieben Dank für deine Hilfe.

        LG, Fine

    • Hallo!

      Ich kann das alles nachvollziehen! Vor etwa drei Jahren wurde mein entlaufener Dackel Tassilo nachts um drei von einem mörderischen Autofahrer niedergefahren! Wie es sich herausstellte, war dieser Autofahrer ein Scheinrichter an einem der himmelschreiend ungerechten Scheingerichte der BRD-GmbH. Da hat man ja gar keine Chance etwas gegen den Täter zu unternehmen!!! Kann man denn nicht über das Handelsregister, wo die eingetragen ist gegen die BRD-GmbH vorgehen? ? ?

      Das mit den IP-Adressen was hier irgendwo stand habe ich auch gehört, ich habe kürzlich gelesen, dass alle IP – Adressen, die mit 195 beginnen und als vorletzte Zahl eine 6, 7 oder 8 haben Behördenrechner sind, mit denen Spioniert und verfolgt wird, kann aber den Artikel leider nicht mehr finden! Herr Hensel, können Sie das bestätigen?!?!

      Nicht nur, dass hierzulande Stasi-Mitarbeiter geschützt und gefördert werden, uniformierte oder verdeckt operierende „Polizisten“ spitzeln und unheilvolle Aktivitäten entfalten, auch Mitarbeiter der örtlichen Entsorgungsbetriebe, welche ja indirekt mit der BRD-GmbH verbandelt sind musste ich schon beobachten, wie sie meine Mülltonnen und die der Nachbarn durchstöbern, wohl auf der Suche nach Informationen oder Einblicke in mein Leben – man kann einfach nur noch Angst haben!!!

      • Hallo,

        Kann man denn nicht über das Handelsregister, wo die eingetragen ist gegen die BRD-GmbH vorgehen? ? ?

        In einer Diktatur mit nicht gesetzlichen Richter in verbotenen Scheingerichten und fehlenden Grundrechten ist es aus meiner Sicht unmöglich mit „rechtlichen Mitteln“ der BRD GmbH gegen die BRD GmbH vorzugehen.
        Gäbe es diese Grundrechte wäre m.E. § 35 der Gewerbeordnung einschlägig. – Ich muss zugeben, dass ich mir das wohl nicht entgehen lassen werde, einmal einen Antrag auf Entziehung der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei der zuständigen „Behörde“ zu stellen. – Werde mal einen Musterantrag anfertigen.

        Andernfalls hilft hier nur das Völkerrecht.

        Vorzugsweise der UN Zivilpakt und die Charta der Grundrechte der EU, wobei man unbedingt realisieren muss, dass das, was dort steht sich nicht von allein erledigt.

        Man hat zwar diese Rechte aber bekommt sie nicht.
        In der BRD hat man keine Rechte und man bekommt sie auch nicht.

        Beschwerdeempfänger für Beschwerden nach dem UN Zivilpakt sollte das UN Büro in Genf oder Wien sein.

        MfG.

        JH

      • Hallo Hans Jochen,

        das ist ja auch übel, was mit Ihrem Hundi passierte! Da könnte man doch mit der Monstranz reinschlagen, oder!? Ich käme da vermutlich auf sehr interessante und kreative Ideen….

        Diese HERRschaften und der liebe Gott – genau in dieser Reihenfolge. Was hier abgeht, spottet jeder Beschreibung! Bei mir bleibt der Fernseher seit Langem kalt. Das einzig Beruhigende ist, daß immer mehr Leute langsam aber sicher aufwachen. Ich habe selbst leider auch bis vor ca. 1 Jahr gepennt. Bis mich ein diffuses Bauchgefühl auf die Spur brachte.

        Wenn man das Geseiere unserer Bundesmutti hört: „Wir wollen den Menschen in XXX zur Demokratie und zu ihren Menschenrechten verhelfen.“ Da könnte man doch voll reinschlagen!!!
        Das perfekt organisierte Verbrechen! Und Kriminelle machen Gesetze für Kriminelle!

        Sind Sie mit Ihrem IN-Anschluß bei der guten (?) alten (!) Tk? Diese Firma hat die 195 vorne in den IP-Adressen. Na, dann sind wir ja gute Bekannte für diese! Ich wußte das auch nicht mit dieser Schnüffel-Nummer. Danke für den Hinweis. Das würde merkwürdige Dinge im Zusammenhang mit meinem PC erklären! Updates z. B. haben seit einiger Zeit keine Chance mehr bei mir.
        Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit

        LG, Fine

    • Der Widerspruch hätte nicht stattfinden dürfen! Nun haben sie eine Unterschrift und sehen es als in das Verfahren eingelassen! Der gelbe Brief ist keine korrekte Zustellung, da solche Sachen durch Amtspersonen zugestellt werden müssen und die Post ist privatisiert!
      Auch ich hatte wegen m. Katze solche Schwierigkeiten in etwas anderer Form. Sie war klein (9 Wo. alt) und fing nach 2 Wo. an sich zu übergeben. Der Arzt hat Aufbauspritzen usw. – nun denn, es waren hinterher 210 Euro! Als er mir beim 4. Besuch sagte es sei ncihts mehr zu machen, schickte ich sie an das Katzeninstitut nach Krefeld, dort wurde eindeutig Katzenseuche diagnostiziert! Also, das hätte der Arzt auch mit einer Blutuntersuchung feststellen können – aber erst einmal melken! Dies teilte ich ihm mit und auch, dass ich seine Rechnung nicht begleichen werde wegen Unfähigkeit und Betruges – habe nie wieder von ihm gehört.
      Um zurückzukommen auf die BRvD GmbH – bitte bei youtube den Kanal Tickslbg aufsuchen „für alles kein Gesetz“!

  14. Hallo, Fine, ist ja abartig, was s.g. Ärzte so drauf haben. Aber kenne, ich habe auch so mancheTortour mit meinem Samtpfötchen durch.
    Man muss auch mal „Nein “ sagen können.
    Gibt es bei Euch keinen anständigen Tierarzt, einen der auch Tierliebe und Mitgefühl praktiziert ?
    Ich habe zwar auch lange suchen müssen, aber durch einen glücklichen Zufall habe ich meinen Tierarzt gefunden, hat eine eigene Praxis und ist immer für mich und meine Süßen da.! Meinem Katerchen ging es sehr schlecht, fraß nicht mehr und kauerte nur in seiner Ecke. der Tierarzt hatte gerade Bereitschaft, auch wenn wir einige Kilometer fahren müssen, es hat sich gelohnt, er konnte mir alles erklären, hat mir damals gesagt, das mein Katerchen eine schwere Lungenentzündung hatte und hat dementsprechend die Behandlung fortgesetzt. das Gute daran, es war abends um 20.30 Uhr als wir zu ihm gefahren sind und er hat sich auch die zeit genommen, für unseren kranken Kater.
    Ich habe seit meinem 3. Lebensjahr Katzen, ohne kann ich nicht leben.
    Dieser wunderbare Tierarzt hat es bereits 3 Mal geschafft, meine Lieblinge zu retten, es war stets fünf vor zwölf.
    Wo andere Tierärzte bereits aufgegeben haben und gemeint haben, ich sollte das Tier erlösen. Habe ich nicht, Dank dieses Tierarzt wurden meine Katzen gerettet und konnten noch einige Jahre ein schönes Katzenleben geniessen.

    Mach Dich mal stark, wende Dich an den Tierschutzbund in Bonn, schildere Deinen Fall und lasse Dich beraten. Zudem kannst Du trotzdem eine Anzeige wegen Tierquälerei bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Die müssen danach gehen. Am besten gleich Schmerzensgeld und Entschädigung gegen diese (Schweine)- Ärztin stellen.
    Die meisten Tierärzte sind mehr auf große Tiere, Schweine, Rinder, Schaffe, Pferde fixiert und geschult, da gibt es mehr Geld. Haustiere ist nur ein Nebenerwerb.
    Und sprich mal mit anderen Tierfreunden, sie können meist einen guten Tierarzt empfehlen.
    Unser Tierarzt hat selbst Hunde und Katzen, nimmt Tiere in Pflege und hat einen Gnadenhof, da bin ich mir sicher, das er selbst nie einem Tier etwas Böses tun würde.

    Wünsche Dir viel Glück und Alles Gute ! Gebe nicht auf, auch eine Niederlage kann ein Sieg sein.!!

    Grüße
    annekatze

    P.S. Im Netz bei esando.de gibt es auch ein Forum für Tierfreunde.

  15. Fine, ich nochmal. Mir ist noch was eingefallen.
    Bei Whiskas.de dort gibt es auch Rechtsbeistand, die haben auch unabhängige Tierärzte, dort kann man sich schlau machen nach Diagnosen und Präperaten, bzw. Möglichkeiten, auch helfen die einem weiter, wo man sich mit der Anzeige hinwenden kann.
    Vielleicht veröffentlicht Whiskas in ihrer Zeitschrift Deinen Fall, dann hast Du schon mal andere Tierfreunde vorgewarnt.
    Kämpfe für Deinen Katerchen, sonst wirst Du nie zur Ruhe kommen !!

  16. Hallo annekatze,

    Katzen- bzw. Tierfreunde sind eben doch eine besonders liebe Spezies! 😉
    Durch eine Bekannte habe ich kürzlich eine gute Adresse bekommen für den nächsten „Ernstfall“.
    Deine Tipps (danke) nehme ich auch in Angriff.

    Zu dem Beschluß des AG:
    Ich habe mich mit der RAin des TA schriftlich in Verbindung gesetzt. In dem Schreiben habe ich meiner „Fassungslosigkeit“ 😉 – aufgrund des „prozesslosen Beschlußes“ zur Zahlung – Ausdruck verliehen.
    Weiterhin habe ich „die Fachfrau für Recht und Gesetz“ gefragt, ob das stimmt, was ich gehört habe – was so seit 1990 alles NICHT mehr rechtens sei. Auch das mit Scheingerichten, Scheinrichtern, Schein-Gerichtsvollziehern – also fast das ganze Programm.
    Mit dem Zusatz: als zugelassene Anwältin müßte er sich doch am besten mit diesem System auskennen… Ob er mir da freundlicherweise weiterhelfen könnte, da dies ja unglaublich wäre.

    2 Sätze weiter habe ich ein Vergleichsangebot unterbreitet. 😉
    Ob das nun abgelehnt wird, werde ich in den nächsten Tagen sehen.

    Warst Du denn mal bei der Katzendiabetes-HP?
    Da wird alles rund um um die Katze behandelt, sozuasgen alles „für die Katz“.
    Man „liest“ sich wieder, hier oder beim Bienenfreund.
    Ich wünsche Dir eine gute Zeit.

    LG, Fine

  17. Hallo,

    mit Aufhebung des OwiG sowie StPo und Zpo stelle ich fest, das mein KFZ keinerlei besteurung unterliegt. Folglich ist es es auch Unsinn, ein Nummerschild an meinem Fahrzeug anzubringen. Die Polizei dürfte ja in diesem Falle mich nichteinmal anhalten.

    Sämtliche einbezahlten Steuern wie Märchensteuer etc. Lohnsteuer müssten somit ja direkt wieder zurück erstattet werden, da sie erpresst wurden.

    Hat schon jemand eine solche Klage durchgezogen?

    • Heidewitzka!
      Das stimmt völlig, wenn man die hier dargestellte Rechtslage kennt! Weg mit den Kennzeichen sagen wir!!! Derlei Klagen wurden schon sehr, sehr zahlreich eingereicht, davon kannman ja überall lesen im Internet! Nur zu am besten auch gleich an das sog. Bundesverfassungsgericht und den EGH schicken, da macht man nichts falsch!!!

  18. Pingback: Wir sind das Volk « SandoPress

  19. Guten Tag,
    Volker Schöne,

    Schau mal auf SandoPress.de vorbei. Gern würde ich Dich dort als Autor freischalten.

    namaste

    Gruß aus Dresden
    Peer Bjick

  20. Pingback: Dienstag ist Brückentag « SandoPress

  21. Meine lieben Freunde,
    die Tatsache, dass sich das Konstrukt „BRD“ zunehmend auf rechtsentleerte Strukturen stützt, macht so glaube ich, jedem von uns Angst. Nur dürfen wir nicht vergessen, dass ein Grundmaß an Ordnungserhalt in funktionierenden Gemeinwesen vor dem Abgleiten in pseudoananrchische Verhältnisse schützt. Wenn also unsere „Privatrichter“ und „Beamten“ ihr Werk ohne gesetzliche Grundlage verrichten, tun sie dies aus der Not heraus, das Gemeinwesen vor dem Chaos zu schützen. Ich denke, jeder der seinen Verstand halbwegs beisammen hat, wird sich vorstellen können, dass diese Herrschaften wissen, in welchem „luftleerem“ Raum sie sich bewegen. Und sie wissen das auch… Dummerweise können weder sie, noch die sogenannte Bundesregierung etwas an diesem Zustand ändern. Die nationale und wirtschaftliche Neutralisierung Deutschland ist seit ca.1880 ein klares Ziel der ehemaligen und neuen Kolonialen- bzw. Imperialen Mächte Europas und Amerika. Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass als Folge beider inszenierter Weltkriege Deutschland bzw. das Deutsche Reich keine Existenzberechtigung nach geltendem Völkerrecht hat. Dies müssen wir erst mal als Fakt hinnehmen. Wir sind somit das einzige Land dieser Erde, welches sich in einer scheinstaatlichen Konsistenz unter den Augen aller souveränen Länder präsentiert. Dieser Zustand wurde und wird durch die allmächtige, jetzt als Botschaft getarnte „Hohe Kommission“ der alliierten Großmächte beaufsichtigt und kontrolliert. Nun, daran wird sich aus militärischer, wirtschaftlicher und völkerrechtlicher Sicht demnächst auch nichts ändern lassen…. Die Existenz des Deutschen Reiches ist nach Völkerrecht und Gesetz unbestritten- aber leider nur auf dem Papier. Es hat von den großen Dreien bzw. Vieren niemand ein Interesse daran, in der Mitte Europas ein souveränes Land wieder entstehen zu lassen, welches die angestrebte und vielfach von führenden Politikern proklamierte „Neue Ordnung“ in Frage stellen könnte. Tja, meine Lieben – das ist die Lage… Was bleibt?
    Im Wissen dieser Tatsachen die kleinsten Verbindungen z.Bsp. Familie, Freunde, zuverlässige Bekannte etc.um sich schaaren, solidarisch mit Erkenntnis und Tat zu sein, um nach und nach Verbindungen zu knüpfen. Dies wäre eine Chance, durch die wachsende Menge Gleichgesinnter den Gegenpol zu diesen chauvinistischen Bestrebungen zu initiieren. Revolution und „Fürstentümer“ sind da eher nicht mehr zeitgemäß – smile…

  22. Nachtrag: …wenn ich mir die systematische Ausdünnung unserer Gesetzesdecke unter Inkaufnahme einer Handlungsunfähigkeit der Exekutive anschaue, keimt in mir der Verdacht, dass dies den Zweck hat, Freiräume für Europa-Gesetze zu schaffen. Dies würde die schleichende „Entnationalisierung“ bzw. Gleichschaltung Deutschlands im europäischen Sinne erklären. Es ist ja schon heute Tatsache, dass europäisches Recht nationales Recht bricht. Und das vor dem Hintergrund, dass das Europäische Parlament EINMAL im Monat zusammentritt. Frage: Wie soll ein aus 26 Staaten zusammengewürfeltes und von zweit-und drittklassigen Politikern der jeweiligen Mitgliedsstaaten besetztes Gremium vernünftige Entscheidungen im Interesse der einzelnen Nationen fällen können. Zweiter Verdacht: Es handelt sich hier um ein mit weitreichenden Befugnissen ausgestattetes, zentrales „Scheinparlament“, welches die vorrangige Aufgabe hat, die EU- Mitgliedsstaaten unter Ausschaltung ihrer nationalen Identität unter Kontrolle zu bringen. Ein weiteres Mittel dazu ist die Einheitswährung – genau – der EURO. Wer sich den EURO anschaut, wird feststellen, dass nicht mal diese Währung eine Identität hat. Kein Hinweis darauf, wer für diese Währung haftet. Deutschland soll als Prototyp der entnationalisierten Nation und mit einem 25.000 Euro Einlagevermögen (paradox) der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH die Vorreiterrolle in diesem Europäischen Würfelspiel übernehmen. Die Wiedervereinigung war eine rein wirtschaftlich-finanzielle Transaktion!!! Und wieder hielten die Siegermächte ihre Hand ganz weit auf. Ist übrigens alles belegt und entsprechende Rechtsfundstellen sind im Netz frei zugänglich. Was uns natürlich auch zeigt, dass sich niemand mehr die Mühe macht, alle vorgenannten Umstände zu verbergen. Mann fühlt sich sicher und kommt nicht im entferntesten auf die Idee, dass es Irgendwem gelingen könnte, diesen Vorgang zu stoppen bzw. rückgängig zu machen. Leider vergisst man bei diesem hochmanipulativen Spiel, dass Schach nur mit Bauern zu spielen ist und auch Bauern Damen und Könige bedrohen und ggf. schlagen können. Wenn es genug Menschen gelingt, sich aus dem Würgegriff von „Verdummungs – und Desinformationskampagnen“ zu befreien, haben wir eine reale Chance diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Ich möchte sicher sein, dass meine Kinder und Kindeskinder eine Zukunft in Würde, Freiheit und persönlicher Selbstbestimmung haben…
    Lasst uns etwas tun!!!

  23. „…also sprach Zaratustra…“ (persischer Gelehrter ca. 2500 v.Chr.)

    – gute Gedanken
    – gute Worte
    – gute Taten

    … könnte als Religion funktionieren …. smile

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  82. es schein ja doch wieder gültig zu sein seid dem 4.8.2009 ?!?

    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 04.08.2009. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 S. 2353 Art. 2, ausgegeben zu Bonn am 03. August 2009).

    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG)

    ERSTER TEIL

    Allgemeine Vorschriften

    ERSTER ABSCHNITT

    Geltungsbereich

    § 1 Begriffsbestimmung

    (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

    (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.

    § 2 Sachliche Geltung

    Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.

    § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz

    Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

    § 4 Zeitliche Geltung

    (1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.

    (2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Handlung gilt.

    (3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

    (4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

    (5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

    § 5 Räumliche Geltung

    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    § 6 Zeit der Handlung

    Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.

    § 7 Ort der Handlung

    (1) Eine Handlung ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

    (2) Die Handlung eines Beteiligten ist auch an dem Ort begangen, an dem der Tatbestand des Gesetzes, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, verwirklicht worden ist oder nach der Vorstellung des Beteiligten verwirklicht werden sollte.

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