Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren

Scheinverfahren, Scheinurteile, Scheinbeschlüsse,

Verwaltungsakte ohne Unterschrift

 Abgründe der „Rechtsprechung“

Verfall der „Rechtspflege“

Skupelose Beurkundungs- und Verwaltungspraxis

§ würfel

Die nachfolgenden Darstellungen gehen davon aus, dass das Verfahrensrecht  für den Bereich der  „Urteile“ – hier die Zivilprozessordnung – ZPO – und das Grundgesetz, hier insbesondere  Artikel 20 und Artikel 101 noch existent wäre, was jedoch offenkundig nicht der Fall ist; insbesondere aufgrund der unzähligen Verstöße gegen das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG (zuletzt § 802 g ZPO).

Auch wird hier die Situation vor der Novellierung des § 317 ZPO beschrieben, was wohl die meisten Justizopfer anbelangt, da sie wohl in aller Regel keine Urteilsausfertigungen beantragt haben. Auf die Novelle des § 317 ZPO wird an anderer Stelle gesondert eingegangen.

Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen. Deshalb ist es notwendig, Ihr „Urteil“ einmal etwas näher unter die Lupe zu nehmen.

Bitte beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Hatten Sie einen Gerichtsprozess ?
  • Haben Sie den Prozess verloren ?
  • Hat Ihnen der Prozess gesundheitlich zugesetzt ?
  • Sind Sie durch den / die Prozess/e krank geworden ?
  • Hat Ihnen der Prozess finanziell zugesetzt ?
  • Hat der Prozess Sie finanziell ruiniert ?

Dann sollten Sie einmal feststellen, ob Sie ein Urteil oder ein Scheinurteil bzw. nur eine (nicht beantragte) Ausfertigung erhalten haben und sich auch nachfolgende Fragen stellen:

  • Wurde Ihnen als Prozesspartei Ihr Urteil zugestellt ?
  • Sind Sie da ganz sicher ?

Dann suchen Sie bitte erst einmal nach den Unterschriften der Richter im Urteil selbst.

Keine Unterschriften gefunden ?

Ja dann, …. dann halten Sie kein Urteil in den Händen, sondern ein sogenanntes Scheinurteil !

Bevor Sie sich der nachfolgenden Rechtssprechung zu Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen annehmen, empfehle ich Ihnen nachstehende Fragen zur ZPO a.F. zu beantworten:

  1. Was lesen Sie in der Überschrift des § 317 ZPO ?
    1. Worin wird in der Überschrift des § 317 ZPO unterschieden ?
  2. Werden gemäß § 317 (1) S.1 ZPO den Prozessparteien „Ausfertigungen“ zugestellt ?
    1. Falls Nein, werden „Urteile“ den Prozessparteien zugestellt ?
    2. Falls Ja, ist der § 317 (1) S.1 ZPO für die Zustellung von Urteilen in Zivilprozessen einschlägig ?
    3. Falls Ja, welche Anforderungen an ein Urteil sind gemäß § 315 (1) S. 1 ZPO zu stellen ?
  3. Werden „Ausfertigungen“ gem. § 317 (2) S.2 ZPO beantragt ?
    1. Falls Ja, haben Sie ggf. eine Ausfertigung beantragt ?
    2. Warum haben Sie ggf. etwas erteilt bekommen, was Sie nicht beantragt haben ?

KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.

  • Voraussetzung für eine materiell-rechtliche Prüfung einer Sachrüge ist, dass ein vollständiges schriftliches Urteil als Prüfungsgrundlage vorliegt. Nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleistung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigstens aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten. Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren.

BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München

  • Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

       BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

  • Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.

OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02

  • Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil – wie es regelmäßig ein Stuhlurteil darstellt – „nicht mit Gründen versehen“ ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Urteilsformel verkündet worden ist oder nicht.

      OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06

      LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02

Die Unterschrift des Amtsrichters unter der Verfügung, mit der er die Zustellung des nicht unterschriebenen Urteils veranlasst hat (Bl. 96 d.A.), vermag die Unterschrift unter dem Urteil nicht zu ersetzen (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 aaO; OLG Düsseldorf, VRS 72, 118 [119]). Nach Ablauf der in § 275 StPO bestimmten Frist konnte der Mangel auch nicht mehr behoben werden

OLG Frankfurt 3. Strafsenat – 3 Ss 52/10

BAG, 18.05.2010 – 3 AZB 9/10

Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift. Fehlt sie, liegt lediglich ein „Scheinbeschluss“ vor.

BGH, Urteil vom 4. 2. 1999 – IX ZR 7/98; OLG Dresden

Haben die Parteien eine von dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichende Entscheidung zugestellt erhalten, ist die Revision gegen dieses Scheinurteil auch dann zulässig, wenn das wirklich ergangene Urteil rechtskräftig geworden ist, die von dem Scheinurteil begünstigte Partei dessen Ausfertigung jedoch nicht zurückgegeben hat.

Ferner:

Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).

Weiteres:

  • Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
  • Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG). Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452).

  • Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.

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Wussten Sie, dass „Urteile“ ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und dass diese keinerlei Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind ?

Die Pflicht der Gerichte zur Zustellung von Urteilen an die Prozessparteien ist im § 317 (1) der Zivilprozessordnung – ZPO geregelt:

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

Die Anforderungen, die an ein Urteil zu stellen sind, ergeben sich § 315 (1) ZPO:

§ 315 Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

Sie haben eine sogenannte Ausfertigung erhalten ?

Dann haben Sie kein Urteil, sondern eine Ausfertigung gemäß § 317 (2) ZPO erhalten, wobei dieser Sachverhalt ein Scheinverfahren insb. aus der Sicht der Prozessparteien begründen kann, da es ein „Verfahren“ ohne Urteil gegeben hat. Es wurde den Prozessparteien in diesem Falle nicht nur die richterliche Unterschrift auf einem Urteil, sondern sogar das ganze Urteil zum Verfahren verweigert, da es nicht zugestellt wurde und deshalb ebenfalls als Scheinverfahren bezeichnet werden muss. – Mit dem rechtswidrigen Entzug des Urteils durch unterlassener Zustellung wider § 317 (1) Satz 1 ZPO ist somit ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene richterliche Unterschrift verlorengegangen. Eine lapidare Ausrede des Gerichts, das Urteil befände sich doch in der Gerichtsakte, entbindet nicht von der Pflicht des Gerichtes zur Zustellung eines Urteils gem. § 317 (1) Satz 1 ZPO.

Merke:

Urteile müssen von den Gerichten zugestellt werden.

Jedoch …

Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt.

Also, wenn Sie zum Beispiel das Urteil beim Umzug o.ä. verloren haben. Dann können Sie sich auf § 317 (2) ZPO berufen und eine Ausfertigung Ihres Urteils beantragen.

Ein Verfahren wäre im Falle eines Scheinurteils oder im Falle einer Nichtzustellung i.S.d. § 317  (1) Satz 1 ZPO nach wie vor offen, da es nicht durch ein ordentliches Urteil beendet wurde.

Die Beurkundung einer Ausfertigung mit fehlender richterlicher Unterschrift durch Gerichtssiegel und Unterschrift eines Urkundsbeamten eines Gerichtes ist als Beweis für die Übereinstimmung dieser Ausfertigung ohne richterliche Unterschrift mit dem Scheinurteil in der Gerichtsakte anzusehen, da dieses Stück Papier ebenfalls über keine Unterschrift der Richter verfügt. – Die lapidare Ausrede das unterschrieben Urteil befände sich in der Gerichtsakte, liefert somit Beweis für eine Falschbeurkundung des Urkundsbeamten, da er die Übereinstimmung der unterschriftslosen Ausfertigung mit dem Scheinurteil in der Gerichtsakte beurkundet hat.

Oder mit anderen Worten:

Es werden zwei nicht identische Urkunden vom Urkundsbeamten als identisch beglaubigt.

Der Straftatbestand des § 348 StGB wäre insofern erfüllt.

Dieses Vorgehen der Urkundsbeamten verstößt ggf. gegen justizielle Menschenrechte (faires Verfahren) wider Art. 6 EMRK, wider Artikel 14 ICCPR, da solange ein Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden dürfen.

Vgl. § 317 (2) ZPO.

Der Urkundsbeamte hätte im Falle von Scheinurteilen gem. § 1 (2) i.V.m. § 4 des Beurkundungsgesetzes die Beurkundung grundsätzlich ablehnen müssen, da von ihm die Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.

Die Urkundsbeamten machen sich gemäß § 271 Mittelbare Falschbeurkundung und/oder gemäß  § 348 Falschbeurkundung im Amt des Strafgesetzbuches ggf. strafbar!

Analoggesetze und Urteile zum gesetzlichen Erfordernis der richterlichen Unterschrift.

Eine weitere Möglichkeit menschenrechtswidrige Scheinurteile herbeizuführen ist, wenn eine sog. „Nichtpartei“ ins Rubrum aufgenommen wird. – Die Umstände hierbei können vielfältig sein; es ist sogar schon vorgekommen, dass sogar ein Anwalt die Aufnahme einer Nichtpartei ins Rubrum vor Gericht beantragt hat. Vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht Az.: 5 U 118-06

  • Verfahrensfehlerhaft ist die angefochtene Entscheidung weiter deswegen, weil es sich bei ihr um ein Scheinurteil handelt (Zöller/Gummer/Hessler, § 538 ZPO Rn. 29). Ein solches Scheinurteil liegt dann vor, wenn – wie hier – eine Nichtpartei ins Rubrum aufgenommen worden ist (Zöller/Gummer/Hessler, vor § 511 ZPO Rn. 36).

Zum Thema Scheinbeschlüsse:

Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

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Umgangsregelungsverfahren: Wirksamkeit eines richterlichen Beschlusses bei Verweis auf eine nicht unterschriebene Anlage

Ein Beschluss ist nur dann wirksam, wenn die richterliche Unterschrift neben der Rechtsmittelbelehrung auch die Gründe erfasst. Dazu reicht eine in der Beschlussfassung enthaltene Verweisung auf eine Anlage nicht aus.

Quelle: OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 23.01.2012, 11 UF 212/11 § 38 Abs 3 FamFG

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Osnabrück vom 9.11.2011 wird aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu befinden hat.

Den Beteiligten zu 3) und 4) wird für die Beschwerdeinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G…, O…, Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

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Zum Thema Verwaltungsakte ohne Unterschrift (z.B. gerichtliche bzw. behördliche Verfügungen, Bescheide, Entscheidungen einer Gerichtsverwaltung).

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

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Zum Thema nicht von gesetzlichen Richtern unterschriebene Strafbefehle.

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Weitere wichtige Informationen !

Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger

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Fallbeschreibungen ….

Hier noch einmal die filmische Aufbereitung

des

Berliner Künstlers Werner May   …

1.429 Gedanken zu „Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren

    • Hallo an alle !
      Wer kann mir sagen wer ist für den Bereich MV Osten zuständig ? British Force ist es wohl nicht.
      Bitte um Adresse und wenn möglich Tel:
      Danke an alle

    • Also auch wenn man es scheinurteile nennen kann, es gibt mehr emotional gefällte urteile und nicht nach recht und gesetz. des weiteren gibt es absprachen die oft nicht mal vom richter ausgehen sondern von einfachen justizmitarbeiter/in die nur glauben dass sie sich an gesetz halten, da die Justiz überfordert ist. Ich streite schon seit jahren mich mit der justiz und bin in einer sehr erfolgreichen wideraufanhmesache… welch geistes kind gibt eigentlich solchen leuten noch die macht Schicksale und Existenzen zu vernichten…. weiteres auf justizpossen.de

    • Also ich wurde 2010 durch erwiesenen Falschaussagen und Unterstellungen verurteilt und durch die Unterstellungen ergab sich eine Zweite Klage die genauso unnötig war, sie musste eingestellt werden da selbst der Staatsanwalt die angebl. Zeugin bei ihrer Falschaussage erwischt hat. Obwohl auch diese Falschaussage bereits in der Anklageschrift stand nahm das Gericht die Klage an. Da die Richterin nicht mit dem Staatsanwalt konform ging musste die Klage nach mehrfachen Abmahnungen durch die Richterin eingestellt werden und in dieser Klage zeigte sich eindeutig dass meine Verurteilung zu unrecht war. Auf Empfehlung der Richterin ging ich mit neuen Beweisen in Wiederaufnahme die das AG Düsseldorf erst ablehnte und nach meiner Beschwerde verwies man auf eine “ nur Nötigung “ die aber auch im Widerspruch steht sowie Aussage gegen Aussage, aber eine Haftstrafe wäre nicht berechtigt gewesen… LG Düsseldorf lehnte dennoch am 07.08 ab und ich hätte nunmehr 30 Tage Zeit/ Frist zu einer Verfassungsklage die ich am 11.08.2014 laut Eingangsbestätigung vom Verfassungsgericht Karlsruhe bekam… Karlsruhe lehnt aber ab mit der Begründung“ Ich hätte die 30 Tagesfrist nicht eingehalten “ Beschwerde sei nicht möglich… Dennoch bin ich in Beschwerde die aber auch abgelehnt wurde… Stellt sich die Frage,.. sind die wirklich zu blöd zum zählen oder arbeiten die alle doch zusammen….
      Ich bitte euch für einen Unterschrift… Danke
      https://www.openpetition.de/petition/online/entscheidung-eines-wideraufnahmeantrag

    • Alles Theorie, im Leben sieht es anders aus. Sagen Sie doch mal zu einem Gerichtsvollzieher , dass er kein Beamter ist, keine Befugnisse hat, dass die ZPO keine Gültigkeit hat. Das der Beschluss oder Haftbefehl den er dabei hat nicht rechtens ist weil keine leserliche persönliche Unterschrift vom zuständigen Richter vorhanden ist. Der ruft die Polizei und die nehmen dich fest und bringen dich zum Haftrichter. Und wenn Sie dem das selbe sagen, ist die Wahrscheinlichkeit groß ,dass Sie mit Polizei Gewalt ins nächst gelegene Krankenhaus gebracht werden, damit der Chefarzt Prüfen soll, ob Sie Paranoid sind. Und nicht selten sieht der Arzt noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Dann werden Sie in die geschlossene Irrenanstalt gebracht. Und müssen sich Wochen oder Monate lang Psychologische Tests übergehen lassen. Und wehe Sie rebellieren weil Sie zu Unrecht festgehalten werden ( was ja Theoretisch stimmt ), dann werden Sie mit Drogen ruhig gestellt. Und dann sind Sie auf Grund der Drogen neben der Spur. Und auf Grund Ihres Verhalten wegen den Drogen, werden die Ärzte Sie für Irre erklären. Und sobald die Wirkung der Drogen nach lasst und Sie wieder rebellieren, bekommen Sie den nächsten Schuss. Und schon sind Sie in einem Kreislauf, in dem Sie so schnell nicht mehr raus kommen. Und warum???? Weil Sie im Recht waren und Ihr Recht behauten wollten. Und was haben Sie dann von Ihrem Recht????

      • Ja Bucic, so wird gemacht. Aber ist es darum nicht die Pflicht der „Wissenden“ genau dies anzuprangern. Die „Gerichte“ stehen jetzt schon einer Flut von Anträgen gegenüber, in der sie nachweisen sollen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie arbeiten.
        Je mehr Menschen sich gegen diese Rechtswillkür, Rechtsbeugung auflehnen, desto mehr gelangt an die Öffentlichkeit. Damit meine ich nicht nur die in unseren Landen, sondern auch die internationale Öffentlichkeit. Und irgendwann ist das Glas voll und läuft über.
        Genau dann wird etwas passieren!
        Und ich wünsche mir, dass dies nicht kriegerisch passiert. Dabei bin ich mir darüber voll im Klaren, dass es eine friedliche Revolution wie 1989 sehr wahrscheinlich nicht geben wird, weil der „Rechtsstaat“ sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen wird.

        Grüße von Pretorianer

      • Das wird ganz einfach in Zukunft entweder Wahrheit oder Lüge,nur diese 2 Worte sind massgebend.Dann wiederrum wird ein Unterschied gemacht zwischen Arm und Reich .Wer besser Lügen kann ,hat das Rennen um Recht in unserem „Rechtsstaat“ schon gewonnen.
        Ich selbst muss mich seit über 5Jahren zur Wehr setzen ,weil das Anwesen eines Familienmitgliedes verkauft wurde und der “ Rechtsnachfolger“ nur „Rechte“ und keine „Pflichten“will.
        Nur Heute kann ich gut mitreden ,da ich mich selbst durch den § Schungel gewühlt habe und wenn ich einen Rechtsbeistand brauche bekommt er das solange vorgetragen weshalb und wieso und um was es geht .
        Man darf sich nur nicht auf eine aussergerichtliche Einigung oder einen Vergleich einlassen ,dann ist man verratzt und verkauft.
        Aus der Praxis: ich selbst habe von der Gegenpartei durch eine “ Einstweilige Verfügung“ die nicht „Rechtskräftig “ ist ,verbote auf meinem Eigentum ausgesprochen bekommen ,da diese Verfügung gar nicht Unterschrieben ist .Also mehr „Schein “ als „Sein“. Ich kann darüber schmunzeln,die Gegenpartei aber meint ,sie haben wieder ein Recht mehr bekommen !!!

      • Mit einem Haftungssicherungsvertrag hatte sich das ändern können (selbst ausprobiert – siehe Vortrag).

        Wir sind mitten in diesem Loslösungsprozess von den alten Denkweisen und Strukturen und müssen gleichzeitig einen Spagat zwischen der alten und der neuen Seins-Ebene machen.

      • Niemand darf zur Abgabe einer VERMÖHGENSAUSKUNFT durch Androhu8ng von Gewalt oder Erzwingungshaft gezwungen werden. Ist das Richtig???

      • kann ich voll nachvollziehen.Stimmt.Habe ähnl. selbst erlitten.

      • Nun gibt es da den sogenannten Ueberleitungsvertrag. In dem steht klar und deutlich, dass das Urteil eines Gerichts der Alliierten ueber jedem Urteil eines deutschen Gerichts steht. Man macht also das Spielchen mit und verklagt dann die Scheinrichter bei einem Alliiertengericht auf eine Million Schadenersatz. Auch ein Commercial Lien ist moeglich vor allem, wenn die Polizei mit ins Spiel kommt. Das kann fuer alle Scheinbeamten sehr teuer werden und diese zwar nicht Kopf und Kragen aber ihr gesamtes Vermoegen kosten. Eine Staatshaftung gibt es ja, mangels Staat, nicht. Also erst einmal zahlen und dann das Geld zurueckfordern und einen Handelsvertrag machen. „Mit Behalten des Geldes erklaeren Sie sich bereit, im Falle einer unrechtmaessigen, Handlung einen Schadenersatzbetrag von einer Million Euro zu bezahlen“. Am besten ist es dann, wenn man sich im Nicht-Europaeischen Ausland aufhaelt und auch noch Englisch kann. Es gibt US Anwaelte, die auf Provisionsbasis arbeiten.

      • Und genau dieses Denken ist der Grund warum alle über Deutschland lachen. Weil deine Aussage ein Witz ist wie das ganze Land und 80% der Menschen die darin leben. Hier wird zu allem ja gesagt ob richtig oder falsch damit man bloß keinen Stress hat und weil man lieber eine Marionette ist als etwas für sich, sein Leben, sein Recht und die Zukunft von uns und unseren Kindern zu tun. Frankreich, England, USA usw. alle gehen für ihr Recht auf die Barrikaden. Nur hier laufen ja Sager und Versager rum. Könnt ihr morgens noch in den Spiegel sehen? Schämt euch.

      • Das sehe ich mittlerweile genauso.
        Aus eigener langjähriger Gerichtserfahrung, zuletzt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann mit entsprechenden Scheinurteilen, Scheinbeschlüssen betätigen/beweisen, dass auf nationaler sowie internationaler Ebene offensichtlich keine Rechtsstaatlichkeit herrscht. Die Welt gehört offensichtlich der Industrie mit ihren zahlreichen Lobbisten in den Regierunden, die u.a. alleinig entscheiden, wer Präsident am Bundesverfassungsgericht sein darf.

      • Zitat … „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“ – Quelle: https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

      • Zitat … „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“ – Quelle: https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

    • Hallo liebes Team, auf ihrer Website schreiben sie das die meisten Gesetze nichtig sind, da das Bundeswahlgesetz vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt wurde. Warum werden dann hier etliche Beschlüsse und Urteile zitiert und bewertet wenn sie doch eh ungültig sind ?

      • Eine Antwort auf Frage von Luk Wern von 21 November 2016 würde mich auch interessieren aber die Antwort darauf finde hier leider NICHT .Sehr komisch.

      • Es gibt Menschen, die die Ungültigkeit des BWahlG bezweifeln. – Die hier genannten „Urteile und Beschlüsse“ dienen somit der Begründung bspw. für das Vorhandensein von Scheinurteilen unter der Annahme, dass das BWahlG gültig wäre. Zudem ist es so, dass einige Erkenntnisse / Ereignisse, zeitlich auseinander liegen. Betrachten Sie deshalb alle Informationen zur Entwicklung von Mehrfachbegründungen für die Nichtigkeit vieler Normen resp. diesbzgl. Verwaltungshandelns aus verschiedenen Blickwinkeln bzw. auf unterschiedlichen Argumentationsebenen. – Zur Novellierung des § 317 ZPO werde ich noch einen kleinen Beitrag schreiben, da es bekanntermaßen viele auch höchstrichterliche Entscheidungen gibt, die die richterliche Unterschrift, zwingend vorschreiben. Da der Gesetzgeber mit der Novellierung des § 317 Scheinurteile nunmehr legalisierte, liegt hier ein Verstoß der Legislative betr. das Gebot zur Rechtssicherheit vor. Hier insb. die Wahrung des Vertrauensgrundsatzes und die Garantie der Rechtskraft. …

    • Bei automationsunterstützter Datenverarbeitung ist keine Unterschrift erforderlich.§ 79 Abs 1 GOG. Das gilt in Österreich.
      Bei meinen Urteilen (Zivil) steht dieser § unter dem Namen des Richters, keines ist mit Unterschrift oder Stempel versehen.
      Beschlussfassung enthält Verweisungen auf auf irgendwelche ON als Begründungen. Gründe sind pauschalisiert bis zur Unkenntlichkeit.
      Gelten in Österreich andere Gesetze?

    • Hallo,
      gibt es denn auch einen Rechtsanwalt der sich nicht diesen Verbrechen angeschlossen hat? Ich suche dringend einen der mir zeitnah helfen kann.
      Ich soll völlig zu Unrecht Inhaftiert werden – nur weil ich meine Rechte vertreten und gefordert habe. Keine Straftat – gar nichts! Trotzdem wird unrechtmässig Strafbefehl ausgestellt. Ich soll eine Auslöse von 900 Euro zahlen oder eben in Haft gehen. Bin für jeden Tipp dankbar.
      Grüße an alle Kämpfer,
      Ria

  1. Ihr Hinweis, dass Urteile ohne Unterschrift des Richters Scheinurteile sind, führen mich etwas in die Irre. In unserem Fall wurde die Urteilsausfertigung auch ohne Unterschrift der Richter übersandt; es enthält aber vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle den Hinweis, dass die Ausfertigung des Urteils mit der Urschrift identisch ist. Ein Original des Urteils mit Unterschrift haben wir nicht erhalten.

    MfG

    Gudrun Rödel

    • Sie schreiben, dass Ihnen eine Ausfertigung erteilt wurde, obwohl Sie diese – so vermute ich – wohl nie beantragt haben; also ist Ihnen jedenfalls kein Urteil zugestellt worden. Das ist rechtswidrig, da Ihnen als Prozesspartei ein Urteil hätte zugestellt werden müssen (§ 317(1)ZPO).

      Die Erteilung einer Ausfertigung (§ 317 (2) ZPO) seitens des Gerichtes erfüllt nicht das Zustellungserfordernis gem. § 317 (1) ZPO. Der genannte Hinweis des Urkundsbeamten ist völlig unerheblich für die Zustellungspflicht gem. § 317 (1) ZPO.

      Verwenden Sie Bitte nicht den Begriff „Original“ im o.a. Zusammenhang.

      Die ZPO kennt diesen Begriff nicht !

      Ein Urteil ist immer mit der richterlichen Unterschrift (vgl. § 315 ZPO ) versehen; diesbzgl. Anforderungen an eine Ausfertigung werden innerhalb der ZPO nicht gestellt.

      Meine Meinung ist, dass Ihnen zum Schein vorgemacht wurde, Ihnen ein Urteil zugestellt zu haben.
      Tatsächlich ist Ihnen aber eine Ausfertigung erteilt worden, obwohl Sie diese ggf. nie beantragt haben.

      Insofern dürfte auch die Ausfertigung ohne rechtliche Bedeutung sein, da einer Erteilung aus verwaltungsrechtlichen Gründen i.a.R. eine Beantragung durch den Antragsteller vorausgehen muss.

      Da Sie diesen Antrag ggf. nie gestellt haben, ist die Erteilung m.E. ohne Bedeutung. Sie haben etwas bekommen, was Sie ggf. nie beantragt haben. – Insgesamt ist das Verfahren m.E. immer noch offen, da es durch ein Urteil nicht beendet wurde.

      Der Schein eines Urteils in Form einer Ausfertigung ist in einer Motivlage begründet, die das Ziel hat,
      nicht in den Bereich der Amtshaftung gem. Palandt zu § 839 BGB zu geraten.

      Dies deshalb, da Richter nur an ihre Urteile gebunden sind. – Vgl. § 318 ZPO.

      • Ich habe nunmehr einige Zeit in Gesetzestexten gestöbert, bin aber zu keinem klaren Ergebnis gekommen. Müßte dann nach § 317 ZPO jedem Beteiligten ein Urteil mit der Unterschrift des Richters versehen zugestellt werden (d.h. keine Kopie, der Richter unterschreibt eben mehrmals).

        Oder wird die sog. „Ausfertigung“ als „Urteil“ i.S. des Gesetzes angesehen; d.h. der Richter unterschreibt jeweils nur ein Urteil, dass in den Akten verbleibt.

        Haben Sie schon mal eine Akteneinsicht beantragt und sich von der Existenz der Unterschrift überzeugt.

        mfg

        Alfons Pfeifer

      • Ich habe nunmehr einige Zeit in Gesetzestexten gestöbert, bin aber zu keinem klaren Ergebnis gekommen.

        § 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
        (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

        Was ist an diesem Satz unklar ?

        Müßte dann nach § 317 ZPO jedem Beteiligten ein Urteil mit der Unterschrift des Richters versehen zugestellt werden (d.h. keine Kopie, der Richter unterschreibt eben mehrmals).

        Ja, und den Begriff der „Kopie“ gibt es betr. Urteile in der ZPO nicht.

        Oder wird die sog. „Ausfertigung“ als „Urteil“ i.S. des Gesetzes angesehen

        Nein ! Die ZPO (Verfahrensrecht) unterscheidet zwischen Urteil (§ 317 (1)) und Ausfertigungen (§ 317 (2) S.2 ZPO).

        Urteile werden den Prozessparteien zugestellt und Ausfertigungen werden ggf. beantragt. – Für alle diejenigen, die eine Ausfertigung erhalten haben, haben i.d.R. was bekommen, was sie nie beantragt haben.

        d.h. der Richter unterschreibt jeweils nur ein Urteil, dass in den Akten verbleibt.

        Urteile verbleiben nicht in der Akte, sondern werden den Prozessparteien zugestellt, wobei es den Scheingerichten unbenommen ist, ein Urteil zu den Akten zu nehmen.

        d.h. der Richter unterschreibt jeweils nur ….

        Da es keine gesetzlichen Richter (ehem. Art. 101 GG) seit 1990 mehr gibt, kann auch keine diesbzgl. Unterschrift geleistet werden.

        MfG.

      • Das ist nicht richtig. Die Gesetzesänderung betrifft die Einfügung des Wortes Abschrift (nicht Ausfertigungen) hinter dem Wort Partei (nicht Parteien).

        Somit bezieht sich das Wort „Abschrift“ auf den zweiten Halbsatz des § 317 (1) S. 1 ZPO.
        Somit bezieht sich das Wort Abschrift nur auf das Versäumnisurteil.

        § 317
        Urteilszustellung und -ausfertigung
        (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt.

      • Das mit dem zustellen einer „Ausfertigung“ ist Bestandteil der SHEAF Gesetze Dort ist bei Gerichtsverfahren beschrieben, nach diesen Statuten hat der Beklagte das Recht auf Zustellung von „Ausfertigungen“ . Das ist wohl der Grund für diese Verfahrensweise unserer Justiz. Also im Prinzip keine Willkür der Handelnden, sondern tatsächlich reales gesetzlich konformes Handeln. Aber halt leider mit der Prämisse, dass man das uns gegenüber partout nicht zugeben will. Mit der Unterschriftenregelung habe ich dort nichts gefunden. Heißt für die hier handelnden: Machen wir dann halt wie wir wollen. Ob Ihnen (DER JUSTIZKLÜNGEL) das letztendlich was nützt bezweifle ich stark. Wenn Stunde NULL ansteht wird es egal sein, ob die Unterschrift unter dem Namen steht oder nicht. Und um Stunde NULL möglichst rasch herbei zu führen gibt es nur die Möglichkeit sich zu wehren bis der Arzt kommt. Ich bin auch nicht für Revolver und Granaten. Das tun jetzt genau die, die ES verhindern wollen. Ich stelle für später auch keine Laternen auf, obwohl ich allen Grund dazu hätte. Aber den „bürgerlichen Tod“ würde ich Ihnen ALLEN (nur diese Generation) aufbrummen, bis an deren Lebensende. Die nächste Generation JUSTIZ und deren Abkömmlinge weiß dann was Ihr blüht.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,
        ich teile Ihre Auffassung dazu. Hier im folgenden die anders lautende Antwort des Vizepräsidenten des LG Leipzig: „Zutreffend ist, dass Urteile nach §315 ZPO vom Richter zu unterschreiben sind, um gültig zu sein. Dies gilt auch für Beschlüsse. Der Beschluss ist unterschrieben. Zu unterscheiden davon ist, dass Entscheidungen, also auch Beschlüsse, die einen Vollstreckungstitel bilden und der sofortigen Beschwerde unterliegen, gem. § 329 Abs. 3 ZPO zuzustellen sind.
        Gem. § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO -diese Vorschrift gilt auch für Beschlüsse-erfolgt die Zustellung einer Abschrift der Entscheidung. Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen, § 169 Abs. 2 S. 1 ZPO. Dabei kann gemäß dem nachfolgenden Abs. 3 eine in Papierform zuzustellende Abschrift auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Dies ist vorliegend erfolgt. Der Beschluss ist wirksam, er ist auch wirksam zugestellt worden.“
        Was nun?

        Mit freundlichen Grüßen

        O. Baier

      • … „erfolgt die Zustellung einer Abschrift der Entscheidung.“ Wie bekannt, wurde die ZPO geändert, so dass seit dem nur noch Abschriften zugestellt werden. Eine Abschrift (aus meiner Sicht gleichbedeutend mit einem Scheinurteil) jedoch enthält keine richterliche Unterschrift;trotzdem werden diese Abschriften beglaubigt, was auch maschinell erfolgen kann. Die Beglaubigung bezieht sich, soll sich auf die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Dokument in der Gerichtsakte beziehen.

        Es wird also eine Beglaubigung zweier nicht identischer Dokumente vorgenommen.

        Urteile ohne richterliche Unterschrift (also auch Abschriften) entfalten jedoch keine Rechtskratft:

        Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

        Auf der einen Seite bestimmt die ZPO die Zustellung von Urteilsabschriften, die keine richterliche Unterschrift aufweisen.
        Auf der anderen Seite ist ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss regelmäßig unwirksam (höchstrichterliche Rechtsprechung).

        Somit verstößt die neue Regelung des § 317 1 S. 1 ZPo gegen das Gebot der Rechtssicherheit, da die o.a. Regelung des § 317 ZPO keine Garantie der Rechtskraft aufweist.

        Die Rechtssicherheit ist der tragende Grund für die Rechtskraft von Urteilen und das absolute Rückwirkungsverbot im Strafrecht. Rechtssicherheit ist ein Element des „grundgesetzlich“ garantierten Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).

        Da der neue § 317 (1) S. 1 ZPO gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstößt, ist die ZPO auch aus diesem Grunde nichtig.
        Ein weiterer Nichtigkeitgrund ist die Missachtung des Zitiergebotes gem. Art. 19 GG (unter der Annahme das GG hätte Bestand).

        Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Anonymisierung von Staatsgewalt dem Rechtsstaatprinzip widerspricht und es somit verletzt.

        Anonymisierung von Staatsgewalt ist .m.E. auch ein Erkennungsmerkmal von Diktatur und Willkür, wie wir es täglich an den Ausnahmegerichten erleben.

      • Der Amtsträger stellt unstreitig, daß jede Urkunde eine unechte Urkunde ist, wenn sie keine schriftliche Erklärung ist oder sie nicht mit dem vollen Namen vom Aussteller oder Erklärer (Organ der Person) unterschrieben ist oder Vor- und Familiennamen unter der Unterschrift nicht erscheint.
        Der Amtsträger stellt unstreitig, daß Amtsträger durch objektive Zurechnung den Tatbestand erfüllt: Unechte Urkunde, durch den Willen vom Geschäftsherrrn des Amtsträgers hergestellt, zur Täuschung in den Rechtsverkehr durch Einlegung in den Briefkasten abgegeben oder als nicht gebuchter Geschäftsvorfall angetragen.
        Nur die Urkundenauslieferung entlastet den Amtsträger, an einem kartellartigen Kettengeschäft von nicht identifizierbaren Namen mitzuwirken und einen Postempfänger vorsätzlich täuschen zu wollen.

      • Hallo Herr Hensel, hallo liebe Mitstreiter,
        ich wurde zu einer mündlichen Verhandlung geladen, an der ich aufgrund fehlender Legitimation und Rechtssicherheit des Gerichts nicht teilgenommen habe. Meine Bitte nach Legitimation und Rechtssichereit wurde einfach ignoriert und dem Finanzgericht habe ich sodann mitgeteit, dass ich an der Verhandlung sodann nicht teilnehmen kann, da mir nicht die Aussicht auf ein rechtskonformes Verfahren nachgewiesen wird. Die Verhandlung fand dann ohne mich statt und es erging ein „Beschluss“ , welcher unanfechtbar ist und ein „Urteil“, gegen welches eine Revision nicht zugelassen ist; die Nichtzulassung der Revision kann ich durch Beschwerde anfechten. Beide ABSCHRIFTEN, wurden durch die Justizbeschäftige von der Urschrift beglaubigt. Der Richter hat natürlich nicht unterschrieben. Ich habe die Abschriften jetzt zurückgewiesen, da ich mich u.a. in meinen Rechten verletzt sehe, denn rechtliche Fakten in meinen Vorschreiben wurden vom Finanzgericht einfach ignoriert und auf Rechtsfragen überhaupt nicht – auch nicht in widerlegter Form – eingegangen. Hinzukommend die anschl.fehlende Legitimierung sowie Erbringung der Rechtssicherheit. Ich wurde im Urteil/Beschluss (also in den Abschriften) nur abqualifiziert und beschimpft, mir wurde ein faires Verfahren verwehrt und unterschrieben hat der Richter die Abschriften ja auch nicht. Bezahlen muss ich die Verfahrenskosten auch. In meinem Fall dürfte es sich ja nun, soweit ich mich belesen habe, um ein Versäumnisurteil handeln, dem nur mit Einspruch zu begegenen ist. Ist das trotz der fehlenden Rechtsgrundlagen so richtig??? Habe ich gar nicht die Möglichkeit, dieser Ungerechtigkeit mit einer Zurückweisung zu begegnen? Was ist mit diesen Verfahrenskosten, die mM nach ebenso zu Unrecht ergangen sind? Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, denn ich habe niemanden, den ich fragen kann.
        LG sendet Ina

      • Auch das „Versäumnisurteil“ ist rechtswidrig; aber die machen, was sie wollen. Vlt. hilft das hier … rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme unterbrechen Verjährung (BFH Az.: VII R 27/08). – Ich würde, falls ich betroffen wäre, alle weiteren Beschlüsse ebenfalls als nichtig zurückweisen und pauschal Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern.

      • Ja ,klar Ausfertigung von Urteil ohne dessen Beantragung.Zählt das auch für
        Haftbefehl -Ausfertigung ,dass von Gerichtsvollzieher vorgelegt ist ohne Name und ohne Vorname des Richter und ohne Unterschrift der Richter?
        Dazu ist diese inblanco Haftbefehl auf Grund schein Urteil in Zivil Prozess wegen angebliche Zwangsvollstreckung ,dass ebenso von Richter nicht unterschrieben genauso wie Beschluss über angebliche „Schmerzensgeld “ für fragliche kriminelle Frau ! Wie kann das schein Urteil ohne Unterschrift der Richter dann mit Vollstreckbare Ausfertigung versehen werden ?
        Wie kann das sein ,dass Gerichtsvollzieher unter Vorwand seines selbst ausgefertigten Haftbefehl-Ausfertigung ganze Polizeikomando angeheuert der Mensch.die Menschen spät Nachts überfallen und sämtliche Straftaten gegen den Menschen ausüben und das mit volle Brutalität .Dazu Sachbeschädigung durch kaputt geschlagene Wohnungstüre ,Hausfriedensbruch da due keine richterliche Beschluss dazu hatten .Dazu Erpressung,Nötigung,Bedrohung ,Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung(Folter gegen Menschen),die dann von der brutalem Polizisten angezeigt wegen angebliche Widerstand g gen Vollstreckungsbeamten angezeigt wurden.
        Eine Strafanzeige gegen den brutalem 4 Polizisten und Gerichtsvollzieher bei STA wegen Körperverletzung wurde eingestellt weil diese Polizisten und GV sich gegenseitig mit Lügen Alibi gaben und dem wurde Glaube geschenkt.
        Dass die brutale Polizisten und GV verweigert haben sich zu legitimieren kam dazu.
        Wo sollen sich die geschädigte Menschen Hilfe holen wenn das so wie hier geht?
        Weiß solche STA gibt keine Chance auf Gerechtigkeit. Daher kein Sinn gegen Einstellung der Strafanzeige gegen den hoch kriminellen Polizisten und GV Einspruch zu erhebe!
        Wenn ich bedenke,dass diese Gerichtsvollzieher seit Juni 2019 eine amtliche Position als Ortsbürgermeister in unsere Dorf hat ,ist mir ganz Übel!

    • Das kommt mir doch sehr bekannt vor. Ich bin dann hingegangen und wollte einen Blick auf das Original werfen auf dem sich die Unterschirft befindet. Das war vielleicht ein Theater was die mir da vorgespielt haben. Im Endeffekt mussten sie es mir verweigern weil ich dazu kein Recht hätte. Logisch dann sähe ich ja dass dort auch nichts steht. Klarer Fall von Bunzelbürgertums und Schlafschafverarschung

      • Den Begriff des Originals kennt die ZPO nicht, sondern nur den Begriff des Urteils (§ 317 (1) ZPO) oder eine Ausfertigung. – Letzteres wird gem. § 317 (2) ZPO auf Antrag erteilt. – Urteile hingegen werden jedoch zugestellt. – Sie haben etwas erhalten, was Sie nie beantragt haben. – Wie Millionen Menschen in diesem Land erging es auch Ihnen so. – Nun sagen Sie mir bitte, ob es sich hierbei um eine bandenmäßige, organisierte Kriminalität handelt. MfG.
        .

    • Also … ich habe dagegen beschwerde erhoben … aber dann kam auch nur folgende Antwort,, beschwerde sei nicht möglich und man muss keine auskunft erteilen warum die klage nicht richterlich vorgelegt wird,,,, Selbstverständlich habe ich die unterlagen nur kopiert… und wie geschrieben.. ich habe fast 500 DINA4 Seiten hier vorliegen die eindeutig zeigen das ich unschuldig war/bin und sogar reichlich neue beweise dazu kamen ,,,, Ich habe auch noch reichliche Beweise wie die Staatsanwaltschaft ihre Klage nur mit Lügen aufbaute,, und ich meine Unschuld beweisen musste,,, statt laut gesetz.. das eine Schuld bewiesen werden muss,,,hinzu bot man mir die wiederaufnahme an wenn ich auf schadensersatz verzichten würde..leider nur unter 4 augen ,,,

    • Wie beschrieben und deren Antwort, keine Beschwerde möglich,,wurde dennoch getan mit vorliegenden Eingangsbestätigungen vom AG u. LG vom 07.08.14 und Eingangsbestätigung beim Verfassungsgericht Karlsruhe mit Datum vom 11.08.14 als Kopie,, diese sind sogar anwaltlich bestätigt… und glaube nicht das von 7 bis 11 gleich 30 tage sind oder,,, also wenn ich mich hier so durch lese…scheint die Willkür wohl bei jedem Gericht so zu sein,,,also da kann man echt nicht mehr von Rechtsstaat sprechen sondern nur noch Schurken-staat…oder zwingt man nur einen zu Selbstjustiz??? frag mich da wozu man steuern zahlt und ich sogar noch umsatzsteuer,,für so eine ominöse arbeit,,,wäre ich nur Arbeitnehmer wäre ich schon längst entlassen …

    • wurde mittels beschwerde gemacht, aber beschwerde wurde abgelehnt da das verfassungsgericht keine begründung weiter abgibt und die sei nicht anfechtbar..aber wie geschrieben,,,ich habe alle Originale mit eingangsstempel und aktzeichen vorliegen…

    • Dann hat der Urkundsbeamte (der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner ist) ja bekundet, das das Urteil keine Unterschriften enthällt. = Falschbeurkundung, Straftat nach BGB = bis zu 5 Jahre Gefängnis.

    • Ein Dokument ist nur identisch, wenn es eine Kopie ist und genauso aussieht wie das Original. Wenn die Ausfertigung nicht unterschrieben ist, wie soll dann die Urschrift unterschrieben sein? Hingehen aufs Gericht und Einsicht nehmen!

    • Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 gibt es in Deutschland seit dem 08.05.1945 keine Beamten mehr, daher auch keinen Urkundsbeamten, der ein Urteil beglaubigen kann. Genausowenig wie einen Amtsrichter. Die Richter sind nur Richter nach dem Handelsrecht. Daher auch der Aushang im Gerichtssaal „In Sachen Mueller gegen Maier“. Die Beglaubigung muss den Satz enthalten: „Die Echtheit der Unterschrift wird hiermit beglaubigt.“

  2. Ich habe gerade zum 1. Mal von Scheinurteilen gehört. Mich wundert mittlerweile gar nichts mehr. Wir sind Justizopfer und Opfer von Scheinurteilen geworden.
    Unser Leben und Gesundheit ist ruiniert. Was uns bleibt ist ein Schuldenberg.
    Wenn wir das richtig verstanden haben, ist unser Urteil nicht rechtskräftig, weil die Unterschriften der Richter fehlen.
    Wir könnten also eine Fortsetzung des Verfahrens beantragen, obwohl ein bereits eingereichtes Rechtsmittel (was somit unnötig und Blödsinn war) wiederum mit einem Schein-Beschluß abgewiesen worden ist.
    Das heißt der Justiz-Mißbrauch erfolgt kontinuierlich Hand in Hand.
    Gibt es denn Fristen um gegen die Scheinurteile noch vorgehen zu können oder werden diese irgendwann rechtskräftig?
    Wir haben leider die Richter-Willkür und dessen Machtmissbrauch im Überfluß erleben dürfen.
    Wie sollen wir gegen ein Scheinurteil vorgehen und wie können wir eine Fortsetzung des Verfahrens erreichen um endlich zu unserem Recht zu kommen?
    Wir werden vom Gericht doch wieder die gleiche Willkür erleben. Es werden wieder die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt um die Fehler zu vertuschen und nicht die Verantwortung übernehmen zu müssen.
    Wir stehen mit unserem Fall völlig alleine da.
    Wie können wir die Gerichtskosten für das Scheinurteil abblocken – ohne vollstreckt zu werden?
    Nachdem man von unserem Anwalt auch keine Beratung in Sachen Rechtsmittel oder Recht bekommt, sind wir wohl zum Scheitern verurteilt. Oder?

    • Guten Tag,
      zur Beantwortung Ihrer Frage vgl.bitte o.a. BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München.

      Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

      Meiner Meinung nach verstoßen Scheinurteile gegen Artikel 6 EMRK (Vgl. Kleinknecht, Meyer-Goßner,Einleitung Rn 129). Insofern läge m.E. eine völkerrechtswidrige Handlung i.S.d. UN Resolution 56/83 vor. Hieraus erwächst sodann eine Wiedergutmachungspflicht gem. Artikel 28 ff. der UN Res. 56/83, die man gegenüber dem Staat (i.S.d. Art. 4 ff. d. Res. 56/83) geltend machen sollte.

      Sicherlich sollte man das Strafgesetzbuch gem. § 263 StGB – bei Vorliegen eines Prozessbetruges – nicht vernachlässigen.

      http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
      http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

      Gruss

      J. Hensel

      • Hallo, Herr Hensel,
        Betreffs der Gesetzesänderung zu § 317 ZPO, habe ich jetzt ein Schreiben vom Verwaltungsgericht erhalten, indem der Hinweis gegeben wird, „Aufgrund einer Änderung der §§ 317 und 329 ZPO am 1. Juli 2014 werden Ausfertigungen nur noch auf Antrag erteilt“.Zitat Ende.
        D.h. man bekommt nur noch beglaubigte Abschriften, was einem Entwurf gleich kommt.
        Es wird immer verrückter.

    • Ebenso ging es mir.
      Hatte am 09.10.2013 den Gerichtstermin und habe am 23.10. die Förmliche Zustellung erhalten.Anbei die Ausfertigung(Protokoll)Abschrift(Protokoll)das Urteil eine Ausfertigung des urteiles und dies alles ohne Unterschrift des Richters.Was soll oder kann ich unternehmen

      • Eine EMRK Beschwerde schreiben. – Sie können das, was für Sie zutrifft aus meiner EMRK Beschwerde in Analogie anwenden.
        Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch alle „Instanzen“ zu gehen, um die Angelegenheit vor dem EGMR
        klären zu lassen. Beschwerde wegen Verletzung des Artikel 47 und 54 der Charta der Grundrechte der EU bei der EU kommission – GD Justiz, wäre
        eine weitere Option. Beschwerdeformular.

        Meine Beschwerde.

      • Wäre es möglich Vorlagen für internationale Gerichte anzulegen und diese in einem Downloadbereich zur Verfügung zu stellen? Denn es ist kaum zu erwarten Anwälte hier zufinden, die einem beim Gang begleiten, sodas ein jeder hier auf sich allein gestellt sein wird. Da wäre es schön einen Leitfaden zu haben nach dem man vorgehen kann.

      • Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007 wurde auch das Einfuehrungsgesetz und der geltungsbereich der StPO und ZPO gestrichen. Damit sind auch diese Verfahrensvorschriften genauso wie das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und das Ordnungswiedrigkeitengesetz (OWiG) aus dem gleichen Grund ungueltig.

    • Dies ist mein Kommentar auf der webseite „grundrechtforum“. Er trifft aber auch auf ihre Situation zu. Der Artikel, auf den ich am Anfang Bezug nehme steht natürlich auf der webseite „grundrechtforum“

      „Der parlamentarische Rat hat als das verfassungsgebende Organ“
      An dieser Stelle geht der Artikel durch eine Falschaussage in die falsche Richtung und das ist vorsätzlich geschehen. Der parlamentarische Rat war nie ein verfassungsgebendes Organ und hat sich auch nie als solches verstanden. Der parlamentarische Rat ist eine von den alliierten Besatzungsmächten ausgewählte und beauftragte Personengruppe,durch deren Arbeit die Besatzungsverwaltung Westdeutschlands neu organisiert werden sollte (s. 133GG; 123GG). Das Besatzungsstatut für die zukünftige BRD richtet sich an die BRD und nicht an den Kriegsgegner Weimarer Republik (Dt. Reich). Das Besatzungsstatut beschreibt die Befugnisse und Inhalte für die zukünftige BRD-(Verwaltung). Besatzungsmächte verfügen nicht über hoheitliche Rechte (sie sind kein Souverän) sondern über das militärische Gewaltrecht des Siegers (oberste Gewalt). Die von ihnen geschaffenen Organe (BRD) verfügen somit nicht über hoheitliche Rechte. Dieser Geburtsfehler der BRD ist unheilbar. Den Betreibern der BRD ist dies bekannt. Ein Jurist der BRD darf kein rechtsgültiges Urteil erstellen (volle Unterschrift). Ein Urteil ist eine hoheitliche Aufgabe. Lassen sie sich von dem Urteil eine Fotocopy schicken. Sie werden feststellen, daß das Urteil nur mit Kurzzeichen unterschrieben ist und damit nicht rechtskräftig ist. Es hat den Status eines Entwurfs.Das „Finanzamt“ darf keine Steuern erheben und erhebt auch keine Steuern. Sie berechnet sie . Anschließend wird die berechnete Steuer als „Bescheid“ mitgeteilt und nicht erhoben! Den Zahlungsverkehr regelt der §6 der AGB des Elsterprogramm (unbedingt mal rein sehen.) Der Bescheid ist keine Forderung sondern eine Mitteilung. Eine Forderung verlangt die Nennung einer natürlichen Person. Eine Namensnennung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich nicht um das Fehlen einer Namensnennung denn auf keinem Bescheid ist je ein Name genannt. Damit ist der „Bescheid“ auch kein Verwaltungsakt (VwVfG§37 Abs.3).
      In Foren dieser Art wird immer wieder versucht das GG als Verfassung darzustellen und den Interessierten zu beschäftigen. Das ist geschickt gemacht zieht den Interessierten weg von der deutschen Verfassung. Ihr seid sehr erfolgreich, meine Anerkennung. Man kann den Franzosen nicht die französiche Revolution nehmen, man kann den Russen nicht die Oktoberrevolution nehmen, man kan den USA nicht den Bürgerkrieg nehmen, man kann den Deutschen nicht die Weimarer Verfassung nehmen. Und das ist gut so.

      • Tja, wenn das Grundgesetz eine Verfassung waere, dann haette es sich selbst ungueltig gemacht. „Dieses Grundgesetz tritt ausser Kraft, wenn eine Verfassung in Kraft tritt“. Aber durch Streichung Artikel 23 GG ist es, nach Ansicht oberster Verwaltungsgerichte, seit spaetestens 25.09.1990 ohnehin ungueltig.
        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BverwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
        Da Deutschland nach 1918 keinen wirklichen Friedensvertrag bekam, es war ja eine Erpressung, ist die gueltige Verfassung die des Deutschen (Kaiser) Reichs von 1871. Carlo Schmid, Vorsitzender des Parlamentarischen Rates erklaerte klar und deutlich: „Wir haben hier keinen neuen Staat zu gruenden“. Dies wurde auch vom Bundesgrundgesetzgericht (Handelsname Bundesverfassungsgericht) bestaetigt (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83) wonach das Deutsche Reich noch besteht. Auf einem bestehenden Staat kann man keinen neuen gruenden

  3. Hallo. Mit entsetzen habe ich nach 3 Jahren festgestellt, das ich keine Unterschrift auf dem Urteil gesehen habe. Die haben mir eh schon einen Strick gedreht damals und dann finde ich noch herraus das es eine Ausfertigung ist. Ich bezahle auch immer noch Gerichtsgebühren von damals. Kann mir hier dringend jmd helfen? Was kann ich da tun? LG

    • Beschwerde wurde durch Beschwerdeformular erstellt.Ebenso schrieb ich auch den Richter und dieser wurde von mir auf die Rechtsunfähigkeit des Urteils aufmerksm gemacht Nach §315, sowie §317 Abs.2. Heute erhielt ich Post von der Justizbeamtin,diese teilte mir mit im Wortlaut : Für ein Rechtsmittel gegen das Urteil wäre es jetzt schon ein bisschen zu – d.h. 2Monate zu spät.
      Wie nun?

      • Hallo,
        Da keine Rechtskraft durch Fehlen der eigenhändigen Unterschrift eingetreten ist,ist auch keine Notfrist in Lauf gesetzt wurden.
        Demnach ist es noch ein offenes Verfahren.
        Kleiner Tipp: Mal Aktenauskunft beantragen, ob in den Akten die Unterschriften vorhanden sind, kann man als Beweismittel benutzen.

      • Bei einem rechtsungueltigen Verwaltungsakt kann keine Frist ablaufen da dieser ja niemals gueltig war. Und eine Justizbeamtin gibt es nicht, weil es laut Urteil des BVG seit dem 08.05.1945 keine Beamten mehr gibt, auch keinen Amtsrichter. BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 Und verlagen Sie eine von einem Notar beglaubigte Kopie des Amtsausweises – den ja niemand haben kann. Aber nur Beamte (oder Notare) koennen begalubigen.

  4. Seit ca. 10 Jahren kämpfe ich gegen barbarischen BRD- Justizterror an ohne den geringsten Erfolg.
    Obwohl ich alle Faktoren beachtet habe und immer auf die Illegalität der BRD- Judikative hingewiesen habe.
    Habe alles herangezogen indbesondere das US- Militärregierungsgesetz Nr. 2 Artikel IV/V §§ 7,8 und 9.
    Habe darauf hingewiesen, daß diese illegalen BRD Institutionen den Straftatbestand nach dem Völkerrechsstrafgesetzbuch §§ 6 und 7 erfüllen. Ergebnis … die machen was sie wollen!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Rainer Prutz

    • Danke, Sie haben mir sehr geholfen.Werde nun mal Aktenauskunft beantragen.
      Mal sehen,was das mir zeigt.
      Ebenso erwiderte ich das Schreiben an das Amtsgericht,das die 5 Monate noch nicht um sind ganz ausführlich mit Paragraphen usw.
      Auch habe ich das von Ihnen genannte Beschwerdeformular geschrieben,ausgefüllt und Anlagen dazu getan.Heute mit der Post versandt.

      • Es kann auch aufschlussreich sein, direkt, ohne (schriftlichen) Antrag auf Aktensicht beim Gericht aufzutauchen und Akteneinsicht zu fordern.
        Denn Anträge können auch vor Ort und mündlich gestellt werden. – Schriftlicher Antrag ist nicht notwendig.
        Einfach zum Gericht gehen und sagen „Ich möchte Akteneinsicht nehmen“. Vgl § 27 LDSG SH / Analognormen.

    • Wenn die DDR ein Unrechtsstaat war so ist die NewBRD ein Verbrecherstaat. Bandenmäßige Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, und genau das kann man in Sachsen massenhaft nachweisen. Akteneinsicht wird verweigert, wie die Unterschriften von Staatsanwälten und Richtern. Bestallungsurkunden werden ebenfalls nicht vorgezeigt. GG, Bundesrecht und auch EU-Recht werden mit Füßen getreten.
      Die DDR praktizierte Kriegsrecht wegen des kaltenn Krieges, doch hatten die Bürger absolute Rechtsicherheit wenn es „unpolitisch“ war. Von Rechtssicherheit kann der Bundesbürger inzwischen nicht einmal mehr träumen.Das größte Unglück der Deutschen nach dem WK2 war die friedliche Revolution. Wenn jeder Politverbrecher „geschmückte“ Laternenpfähle gesehen hätte so wurden sich heute viele etwas anständiger benehmen.

  5. Die Judikative in dem provisorischen Besatzungs- Konstrukt erinnert an die Zeiten des Volksgerichtshofes.
    Es sind unglaubliche Menschenverachtende faschistische Verbrecher, ohne Gewissen, Anstand, Ehre, Seele, Gefühl, daß müssen Reptoloide sein. Das sind Völkermörder, welch das eigen Volk umbringen.
    Hier gilt nur das Völkerrechtsstrafgesetzbuch §§ 6 und 7.
    Die Einweltregierung werden sie nicht hinbekommen, wenn man nur diese Kreatur Kissinger, oder Rockefeller anschauht überkommt ein nur noch Ekel.
    Die Marionette der bereits schon bestehenden Einweltregierung wird von dieser ekelerregenden Kreatur Kissinger gelenkt, übrigenz Altkanzler Schmidt ist mit so einem Ungeheuer auch noch befreundet, daran kann man doch sehen wie die Kahasaren uns fertig machen. Zur Masse muss man leider sagen gehirnloser Pöbel ohne auch nur die geringste Anstrengung zu unternehmen Brot und Spiel auf solche Masse kann wohl jedes Volk verzichten.

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  8. Hallo

    Vor 5 Jahren wurde mir das ABR für mein Kind entzogen.
    Mein Kind lebte dennoch bis vor 1,5 Jahren bei mir, nämlich bis der Vater unser Kind
    während meines Krankenhausaufenthalts ins Heim gab. (gemeinsames Sorgerecht)
    Danach gab es eine richterliche Anhörung, bei der mir weitere Teile des Sorgerechts
    entzogen wurden.
    Sämtliche Beschlüsse wurden nur mit einer unkenntlichen Paraphe unterzeichnet, also
    gar nicht.
    Laut Rechtssprechung müsste ich demnach weiterhin im Besitz des gesamten Sorgerechts sein, oder?

    Was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ch. Eckersberger

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  11. Ich habe eine Abschrift vom Urteil ohne Unterschrift und ohne Siegel.Nur der Eingansstempel vom Anwalt ist darauf.
    Ich habe auf einer Richter Datenbank mal nachgesehen und der Richter xxxx hat erst nach diesen Urteil dort angefangen zu Arbeiten ein anderer Richter mit dem selben Nachnamen war nicht aufzufinden,auch nicht unter Richter die dort nicht mehr arbeiten.
    Zur mündlichen Verhandlung war ich nicht geladen,ich habe keine Mitteilung über den Termin (1993)erhalten.Angeblich war mein damaliger Anwalt aber dort.Ich hatte 2002 versucht eine Kopie von diesen Urteil zu beckommen ohne Erfolg.Das Landgericht teilte mir mit das nichts im Archiv zu finden ist,das Urteil wäre aber 30 Jahre vollstreckbar,sollte es denn nicht solange verfügbar(im Archiv)sein?
    Halte ich ein Scheinurteil (Abschrift) die ich gestern von der Gegenseite/Rechtsanwalt mit dem Hinweis „noch vollstreckbar“ erhalten habe in meinen Händen?
    Ich würde mich über Tipps und Meinungen/Rückmeldung freuen.
    Danke.

  12. Guten Tag,

    ich nehme wie folgt Stellung:

    1. Sie haben eine Abschrift ohne Unterschrift erhalten. Es ist Ihnen als Prozesspartei also kein Urteil zugestellt worden vgl.ZPO oben. Das Verfahrensrecht (ZPO)wurde somit nicht eingehalten bzw. verletzt.

    2. Bereits im Jahre 1990 wurde im „Einigungsvertrag“ der Geltungsbereich des ehem. Grundgesetzes aufgehoben. Dies bedeutet, dass das GG im Unternehmen BRD nicht gilt. Dies bedeutet wiederum, dass man der Bevölkerung den sog. gesetzlichen Richter entzogen hat. Vgl. Artikel 101 des ehem. Grundgesetzes. – Sie hatten es somit nicht mit einem oder mehreren Richtern zu tun, sondern mit quasi Privatpersonen in schwarzen Roben.
    Möglich wäre eine Strafanzeige mit Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen diese Personen – wegen Verbbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuches zu stellen.

    Muster unter ….. (folgt).

    Freundliche Grüsse

    Sich.-Ing. J. Hensel

    • Vielen Dank.Sie haben mir sehr geholfen.
      Ich bin total entsetzt was in unseren RECHTSSTAAT läuft.Es ging bei mir um einen Widerspruch gegen eine EV.Ich stehen seit 17 Jahren ungerechtfertig in der Schufa(Schuldenpranger).Das hat mir so viel verbaut.Unglaublich was die (Deutsche Bank und deren Anwalt)mir angetan haben.
      Ich werde für Erlädigung und Schadenswiedergutmachung Kämpfen.Danke!!!!
      Grüße

    • Hallo Herr Hensel habe vor ein paar Tagen erfahren das das Amtsgericht eine Eintragungsanordnung erlassen hat im Schuldnerverzeignis so in der schufa aus einer Ausfertigung (Urteil)habe eine solche Eintragungsanordnung nie erhalten wie geht man jetzt vor um diese wieder lõsen zulassen war das rechtens hat man dort keine Wiederspruchsfrist? Weis nicht ob es klappt mit dieser Anwort da bei mir alles ūberwacht wird

    • Guten tag wie denn die Personen geben Ihren Namen doch nicht an wie will man dann eine strafanzeige machen ich habe einer Richterin geschrieben Sie mõge sich ausweisen doch bis heute habe ich nichts erhalten .Mit freundliche Gruss Rikels

  13. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist nichtig,daher gibt es kein Gericht,keinen Richter usw..
    Auch die ZPO ist nichtig!!!
    Alles wegen Verstoß gemäß Art.19 Abs.1 S.2 GG.

    http://grundrechteforum.de/?p=243

    Warum werden hier Ratsuchende veralbert,in dem sich auf nichtige und damit ungültige Gesetze berufen wird???

    http://www.deutsches-amt.de/html/brd_fakten.html#LayoutBereich17LYR

    Auch durch Streichung des Geltungsbereiches wurden diese Gesetze nichtig.

    Für die mit „Alturteilen“;
    http://forschungsschiff-pirol.org/2010/05/10/gvg-zpo-und-stpo-systematisch-am-sog-zitiergebot-gemas-art-19-abs-1-satz-2-gg-nur-16-monate-nach-inkrafttreten-des-bonner-gg-vorbeigeschleust/

    seit 1950 gab es kein GVG, keine ZPO usw.

      • Das GVG ist ungueltig, weil man mit den „Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007“ das Einfuehrungsgesetz und damit den Geltungsbereich des GVG gestrichen hat. Nach den Urteilen oberster Verwaltungsgerichte sind Gesetze ohne Geltungsbereich ungueltig. (BverwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

  14. Danke,
    das Problem besteht darin,daß jeder PERSONALausweisinhaber auch als solches betrachtet wird und in der Firma BRD „Firmenrecht“ praktiziert wird.

    http://www.natuerlicheperson.de/

    Sobald man auf Schreiben einer Scheinbehörde reagiert,wie Geschäftszeichen erwähnt geht man nach HGB und UCC einen Vertrag ein.

    http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3237

    Mit der Beantragung eines PERSONALausweises unterwirft man sich freiwillig dem „Recht“ der Firma „BRD“.

    • Deshalb sollte am Ende jeder Kommunikation der Satz stehen:

      Die Verwendung Ihres Geschäftszeichens und meine Antwort auf Ihre Kommunikation ist keine Anerkennung einer rechtlichen Befugnis.

      Und den Firmenausweis (Personalausweis) sollte man zurueckgeben. Eine Reisepass reicht auch und der ist kein Nachweis einer Firmenzugehoerigkeit.

  15. Ja,das kann ich nur bestätigen.Ich habe es zur Zeit mit einer ko… Justiz in Detmold zu tun.Der Landgerichtspräsident Herr Richter Peter Clemen wies meine Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsablehungen ab-unterstützt durch eine ganze Charta.Er schrieb den üblichen Mist:Unabhängigkeit der Richter,etc.Clemen kommt vom OLG Hamm.-Kann man dbzgl.Skandale nachlesen vom geschädigten Herrn Udo Pohlmann unter „Justizkacke“,etc.Die Justiz Detmold war schon einmal rechtsbeugend sowie bzgl. Strafvereitelung im Amt tätig:unter STAA Pekoch.-Nachzulesen im Focus-Artikel „Schläge für den Sauhaufen?“-Auch ich(damals hieß ich noch Kuhn)habe den Kampf gegen diese Justizmafia aufgenommen !-Ich stehe auch im Kontakt mit der Familie Scheffelmeier.Deren Sohn Sammy (Samuel) kam bei der Marine im eiskalten Wasser ums leben.Sein Todeskampf soll sogar noch gefilmt worden sein !-Das jetzige Deutschland erscheint mir schlimmer als die frühere DDR.-Allein von meinen eigenen Erfahrungen mit einer korrupten Justiz(natürlich auch Gerichtsschreiben ohne Richter-Unterschriften) könnte ich ein ganzes Buch schreiben.Da würde sogar Jürgen Roth vor Neid erblassen !

    • @Harlekin..
      Ja!,wird sind tatsächlich PERSONAL!

      Und eine rechtsgültige Verfassung,der MAFIA-BRD-GMBH>>>>>
      ,haben wir auch nicht!
      Vielen:gar nicht bekannt.

      OMG,was hat man mir?und so vielen anderen,zugefügt? ;((

    • Hallo dem kann ich nur zustimmen aus meiner eigenen Erfahrung meinen Personalausweis habe ich schon abgegeben und werde auch vorerst keinen wieder beantragen was wirklich helfen wūrde wenn keiner mehr wåhlen gehen würde oder jeden Freitags Demos statt finden dann würde vielleicht ein umdenken statt finden MfG Rikels

  16. Toll wie das alles weiter betrieben wird ohne jegliche gesetzl. Grundlage.
    Mich erreichte heute ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund eines „Schein-Kostenfestsetzungsbeschlusses“.
    Kann mir einer sagen, was ich ausser Beschwerde an das erlassenen AG noch machen kann.
    Es ist auch gleich an den Drittschuldner, an BSP-Guthaben weitergereicht, mit Vertragskündigung.
    Kann derartiges einen Vertrag kündigen, um sich am Guthaben zu bereichern? Ein Witz ein sehr schlechter allerdings.
    Ich habe vor, zurückzubeissen bis …..
    Bei dem Scheinbeschluss handelt es sich auch noch um gegnerische Kosten obwohl ich PKH hatte und darüber nicht aufgeklärt wurde.
    Über Ideen würde ich mich freuen…..danke.

    • Hallo, Sie können gegen die Richter der Ausnahmegerichte und gegen die Personen der Exekutive, die aufgrund von Scheinurteilen oder Scheinbeschlüsse gegen Sie vollstrecken wollen, eine Strafanzeige und einen Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stellen. Ein Musterbeispiel gibt es auf der Startseite. Drohen Sie den Personen (Gerichtsvollzieher, Vollzugsbeamte etc, die die Vollstreckungen gegen Sie durchsetzen wollen. Sie haben dazu keine grundgesetzliche Legitimierung mehr.

      Das Gleiche können Sie mit den „Richtern“ machen, die die Scheinbeschlüsse und Scheinurteile erlassen haben. Auch sie haben keine grundgesetzliche Legitimierung als ordentliches Staatsgericht Recht zu sprechen.
      Es sind Privatleute in schwarzen Gewändern, da das Grundgesetz im Unternehmen BRD seit der Wende im Jahr 1990 nicht mehr gilt. Es handelt sich um verbotene Ausnahmegerichte.

      Gruss

      JH

      • also dann kann man sich ja jeden richter aussuchen und ihn anzeigen, weil es ist egal ob man ihn kennt oder nicht, er unterschreibt nichts und somit trifft man immer ins schwarze wenn man jeden richter anzeigt…. !

      • Exakt !-Es sind Scheingerichte und Scheinregierungen.-mit einer Scheinjustiz !-Fakten: Am 17.7.1990 in Paris-wurde dem Besatzungskonstrukt BRD durch Streichung Artikel 23 GG der Geltungsbereich entzogen !-Mit sofortiger Wirkung zum 18.7.1990.Bekanntgabe am 23.9.1990 im BGBl.,Teil II (Teil II ist immer Völkerrecht im BGBl) Seite 885,Seite 890.-Vom 18.7.1990 an war keine Bundes-Landes-und Kommunalregierung,kein/e Bundeskanzler/in,kein Minister,kein Staatssekretär,kein Politiker mehr im „Amt“ und hatte keine Hoheitsrechte mehr !-Die BRD war erloschen !-Was geschah statt dessen,da der Hochverrat am deutschen Volk weitergeführt wurde?-Die Politiker wollten ihre fetten Posten nicht räumen !-Gründung der BRD-Finanzagentur GmbH,eingetragen ins Handelsregister am 28.8.1990.-Diese Firma ließ und lässt ihre Gesellschafterverträge von Staatssekretären unterschreiben,die es aber gar nicht mehr gab ! -Aus diesem Grund wurde von Abstammungs- Deutschen von vor 1914 nachweisbar,- 2014 eine Verfassunggebende Versammlung ausgerufen (höchstes Völkerrecht !)-Am 4.4.2016 wurde der Bundesstaat Deutschland ausgerufen !-Das deutsche Volk muß sich nur zahlreich melden/anmelden,um das System BRD zu beseitigen ! Mehr hier: Verfassunggebende-Versammlung.org analog http://www.bundesstaat-deutschland.de

      • @Angie: Lernen wir von den Bäumen, diese bilden erst Wurzeln und wachsen dann in die Höhe und Breite. JaH! und bemühen wir uns klug und weise zu sein, entsprechend den kosmischen Gesetzen.

        Denn: „Der Sinn des Lebens ist das Leben!“
        Leben bedeutet Aufbau, kreatives und entschlossenes Handeln. Und das werden wir alle in extrem ansteigendem Maße nötig haben.
        LG vom Wassermann

      • Hallo Herr Hensel,

        hätte hierzu eine Frage? Kann ich eine Strafanzeige und Strafantrag für ein Urteil in den Haag ohne einen Anwalt schreiben? Der Anwalt hat mich ja auch getäuscht? Muss ich wegen des Scheinurteils trotzdem zahlen? Wer kann mir bei diesem Strafantrag helfen? Danke schon mal für die Antwort.

        Ilona B.

    • Nachtrag,für Harlekin>Wichtig!
      Benannter Herr R.,macht in Abzocke:2.Chance…
      Ich habe mich Stumm:“totgeschrieen,und um Hilfe und Gnade ersucht!
      Politische Menschenrechtler,bedrohen nachwei0lichst!
      Alle gesichert.
      Besonders,ein Beispiel Legeslativ bekannt!

      Keine Scherze…
      Volker heißen ganz viele.
      Nachnamen,fangen auch viele mit B!an,und hören mit:ck auf!

      LEIDER>“WAHR“…
      ;(

    • Artikel 56
      Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung
      (310-10)
      Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der
      Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt TeilIII,
      Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinig-
      ten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Ge-
      setzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird auf-
      gehoben.

      http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl106018.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106018.pdf%27%5D__1400316950889

      Bundesgesetzblatt Teil I G 5702 2006 Ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 Nr. 18 S.875

  17. Dankeschön, ja soweit war ich schon, studiere schon länger die makabere Lage.
    Für Den Haag müsste ich erst in die Selbstverwaltung gehen, wenn ich das richtig sehe….ist noch etwas zu früh, diesen Teil habe ich noch nicht ganz durch gearbeitet.
    Tun werde ich etwas, in Richtung Selbstverwaltung und auch Gericht….ich hatte bereits eine Widerspruchsmöglichkeit gefunden,
    da kommt dann wieder die Krähe, die der anderen Krähe nichts aushackt….nunja, mal sehen.

    Dankeschön!

    • hallo miogit, an der sog. selbstverwaltung (also als „souverän“) bin ich seit diesem monat auch dran.
      sie haben 3 jahre vorsprung, der mich brennend interessieren würde. bg harry

  18. Toll das ich diese Seiten gefunden habe. Toll das es euch gibt!

    Es kommt doch sicher ganz oft genauso vor wie in meinem Fall… Dennoch…,

    eine Klärung kann ich dem hier gelesenen, dazu aber nicht wirklich entnehmen. Was habe ich evtl. nicht oder falsch verstanden ??

    Kurze Beschreibung:
    Wenn mein Anwalt ein unterschriebenes Urteil in seinen/meinen Akten hat, ich aber durch den Anwalt, nur eine Abschrift des Urteils -ohne Unterschrift und Stempel (zur Kenntnisnahme)erhalten habe, wie sieht das dann rechtlich aus ??

  19. Guten Tag, vielen Dank für Ihren Kommentar. – Wenn Sie in Ihrem Verfahren „Prozesspartei“ i.S.d. § 317 (1) ZPO sind und Sie – trotz der Zustellungspflicht gem. § 317 (1) – über kein Urteil, sondern nur über eine Ausfertigung i.S.d. § 317 (2) verfügen, würde ich – an Ihrer Stelle – einmal den Anwalt schriftlich befragen, durch welche Verfahrensvorschrift dies genau gedeckt ist.

    Darüber hinaus würde ich Ihren Anwalt zudem schriftlich befragen, wie er denn darauf kommt, dass das Urteil angeblich von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein soll, obwohl gem. Artikel 4 Ziffer 2 des Einigungsvertrages es für das Grundgesetz seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr gibt.

    Insofern kann es – losgelöst von der Bestandsfrage der ZPO – es überhaupt gar keine Unterschrift eines gesetzlichen Richters gem. § 318 ZPO geben, da der deutschen Bevölkerung – via Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990 vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885) i.V.m. b.b. Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889) der vg. gesetzliche Richter entzogen wurde.

    Ferner würde ich Ihren Anwalt schriftlich befragen, wieso er ggf. der Auffassung sei, dass die Unterschrift eines nicht gesetzlichen Richters auf einem „Urteil“ kein Scheinurteil ist und wieso ein Gerichtsverfahren ohne gesetzlichen Richter mit Artikel 14 (1) UN Zivilpakt, Artikel 6 EMRK, Artikel 10 der UN Res. 217 (III), Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.

    Ich würde ihn auch fragen, wieso er Sie über die Nichteinhaltung geltenden Völkerrechts an BRD Ausnahmegerichten ohne gesetzlichen Richter und ohne Urteil nicht rechtzeitig informiert hat und wieso Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung ihn für ein solches völkerrechtswidriges Verfahren bezahlen müssen.

    Freundliche Grüße

    JH

  20. Wow! schnelle Antwort. Danke!

    (Mal kurz abgesehen vom fehlenden gesetzlichen Richter, welches weitere Fragen eigentl. sowieso obsolet machen)

    Also nur zum besseren Verständnis…

    Im § 317 ZPO steht:
    (2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. …

    Wenn das Urteil aber bereits „Im Namen des Volkes“-(gelächter) verkündet ist und sich als „Original“ mit Unterschrift und Stempel in den Akten meines Anwalts befindet, wäre es dann nach § 317 ZPO (2) ok, wenn ich dann vom Anwalt nur eine Abschrift ohne Unterschrift und Stempel bekomme ??

    Habe mal irgendwo gelesen, dass sich auch Abschriften/Ausfertigungen von den Originalen nicht unterscheiden dürfen.-Also auch die Unterschrift (mind. als Kopie) zeigen müssen. -(Finde das aber so schnell jetzt nicht wieder, wo ich das gelesen hatte – sorry).

    Wenn das so richtig ist, dann müssten auch alle Abschriften/Ausfertigungen von verkündeten Urteilen eine Unterschrift aufweisen. Gehe deshalb davon aus, dass es eben nicht ok ist, nicht unterschiebene Abschriften von Urteilen zu bekommen.
    Richtig ? – oder doch nicht -weil z.B. „Winkelzug Nr.xy“ hier greift.. bzw. wie könnte sich mein Anwalt da rausreden, auf was berufen ???

    (wie gesagt; nur mal kurz abgesehen vom fehlenden § 15 GVG und nicht mehr anwendbaren § 16 GVG, § 101 GG).

    MfG
    🙂

    • @ Wenn das Urteil aber bereits „Im Namen des Volkes“-(gelächter) verkündet ist und sich als „Original“ mit Unterschrift und Stempel in den Akten meines Anwalts befindet, wäre es dann nach § 317 ZPO (2) ok, wenn ich dann vom Anwalt nur eine Abschrift ohne Unterschrift und Stempel bekomme ??

      Die ZPO kennt den Begriff des Originals überhaupt nicht; so sie denn existent ist.

      Die ZPO kennt die Begriffe Urteile und Ausfertigung.

      Wobei den Prozessparteien Urteile zugestellt werden ! § 317 (1) ZPO.

      Wenn Sie als Prozesspartei an einem Verfahrens beteiligt waren, sollten Sie ein Urteil und keine Ausfertigung in den Händen haben.

      @ (wie gesagt; nur mal kurz abgesehen vom fehlenden § 15 GVG und nicht mehr anwendbaren § 16 GVG, § 101 GG).

      Ja, nur mal vom Fehlenden abgesehen !

      Die o.a. Fragen an Ihren Anwalt klären die anderen Sachverhalte.

      Gruss

      JH

      • pardon, aber welcher anwalt würde sich die arbeit machen, vor kopieren des urteils die richter-unterschrift raus zu kratzen? haben sie Sie sich die ri-unterschrift zeigen lassen?
        ich durfte mir letztes jahr z.b. den schmarn von meiner ra’in anhören, dass das original mit unterschrift im gericht verbleiben würde. ra’s gehören zum system, was erwarten Sie von diesen?
        bei mir sind die 5 mon vorbei. mich interessiert die form, wie u wo man die nichtigkeit beantragt.
        bg harry

      • Klicke, um auf scheinurteile-antwort-an-werner-may-betreffend-das-schreiben-der-neuen-deutschen-richtervereinigung-nrv1.pdf zuzugreifen

        bei mir sind die 5 mon vorbei. mich interessiert die form, wie u wo man die nichtigkeit beantragt.

        Scheinurteile und Scheinbeschlüsse sind m.E. nicht rechtsmittelfähig, da sie maximal als Entwürfe zu gelten haben.
        Entwürfe sind schließlich nicht rechtsmittelfähig. – Wenn Sie davon ausgehen, dass in über 90 % aller gerichtlichen Entscheidungen Scheinurteile oder Scheinbeschlüsse vorliegen, werden Sie vor einem deutschen Gericht keine Erfolg haben. Erstens, weil die Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG durch Beseitigung der Gültigkeit des GG via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. beseitigt wurde. Zweitens Ihnen der gestzliche Richter gem. ehem. art. 101 GG aus dem gleichen Grund entzogen wurde. – Theoretisch denkbar wäre eine Feststellungsklage (256 ZPO) mit dem Inhalt, dass ein Scheiurteil vorliegt.- Hier Klage auf auf Feststellung der Unechtheit der Urkunde namens „Urteil“. – Beschwerde gem. Art. 13 EMRK an das JuMin unter Hinweis auf Wirksamkeitsgbot ( EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland),NJW 2006, 2389), wäre eine weitere Option. – http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm

  21. Vielen Dank für die Antwort!

    Bin jetzt mal „Hellseher“.

    Auf die Frage an meinen Anwalt, warum ich als Prozesspartei nur eine nicht unterschriebene Abschrift bekommen habe, was so nicht rechtens ist, wird der ganz sicher antworten;

    es genügt schließlich, wenn er als mein Rechtsbeistand das unterschriebene Urteil hat und meine Abschrift sei ja so zusagen nur eine Kopie des Urteils zur Kentnisnahme und brauche deshalb auch keine Unterschrift. –
    Ganz genau so wirds laufen !
    Wow! Ich kann Hellsehen ! 😉

    Zu die dem übergeordneten Rechtsfragen hatte ich den Anwalt schon befragt. Es kamen nur sehr ausweichende, nichts sagende Antworten und er fühlte sich sogar pers. – in seiner „Kompetenz“ als Anwalt angegriffen. Ich denke, der weiss schon was Fakt ist, gehört aber zum System.

    Aus diesem Unrechtssystem heraus kann man nichts bewegen. Die stecken alle unter einer Decke und machen trotz aller Beweise weiter wie immer. „Gewohnheitsrecht“ der Verbrechen.
    Man muss sich wohl die Mühe machen internationale Rechtswege zu beschreiten.
    Europäischer Gerichtshof (EuGH)

    Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) bzw. International Criminal Court (ICC) in Den Haag
    Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR
    etc…

    Erst wenn diese faschistoide Justicia hier merkt, dass alles Unrecht auf sie ganz pers. wie ein Bumerang zurückkommt, samt Schadensersatzforderungen, werden die sich an Gesetze halten (müssen). Aber eben erst dann.

    MfG

    „Hellseher“ 🙂

    • Ihre hellseherischen Fähigkeiten treffen die Realität. – Er wird sicher so oder so ähnlich antworten. Bei alledem darf man schließlich nicht vergessen, dass Rechtsanwälte Teil des Unrechtssystem sind und sie ihr Geld mit dem „Vorhandensein“ von Gesetzen verdienen.

      Auf die hypothetische Antwort: „es genügt schließlich, wenn er als mein Rechtsbeistand das unterschriebene Urteil hat und meine Abschrift sei ja so zusagen nur eine Kopie des Urteils zur Kentnisnahme und brauche deshalb auch keine Unterschrift. “ würde ich ihn fragen: „Welches Verfahrensrecht dieses Vorgehen denn regelt ?“ Auch in Bezug auf die Gerichthöfe haben Sie wohl Recht, so nicht auch dort …..

      Ein weiterer Weg wäre sich an die UN in Genf / Wien zu wenden. Wegen systematischer Verletzung des UN Zivilpaktes durch die nicht gesetzlichen Richter in ihren Ausnahmegerichten u.a..

      MfG.

      JH

      • Dieser Beitrag/Video sagt alles aus! Es ist egal, ob es Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinrichter, etc. gibt. Hier wird eingelocht-so wie es anfangs schon jemand kommentierte.

      • … nur solange dies geistig in schlechter Gewohnheit und ohne Geisteshygiene so manifestiert wird. Ausnahmen bestätigen bereits die Regel. Du bist die MACHT, wenn Du bereit bist, diese in Selbstzuständigkeit auch anzunehmen.

    • Das Problem liegt viel tiefer. All die Vorschriften gelten nur fuer legale Buerger. Die BRD ist aber kein Staat und hat keine Buerger. Die BRD Deutschen sind, wenn sie nicht ihre Staatsbuergerschaft nachweisen, staatenlos. Als Staatenloser hat man keine Rechte.

      Das Bundesgrundgesetzgericht, Handelsname Bundesverfassungsgericht, hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2BvR 373/83 – BverfGer 77, 137 – Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. „Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen Staatsangehӧrigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehӧrigkeitsgesetzes (RuStAG) von 1913 stets festgehalten.“ Aus dem Grundsatz des Fortbestands des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehӧrigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.

      Man muss also den Nachweis seiner Staatsangeehoerigkeit zum KAISERREICH im Sinnes des RuStaG von 1913 nachweisen. Dies geht mit dem sog. Gelben Schein aber nur, wenn man seine Abstammung von vor 1913 nachweisen kann. Die BRD Betrueger wollen dies aber nicht, sie wollen es nur bis vor 1933 nachgewiesen haben. Da die Siegermaechte aber das 3. Reich aufgeloest haben, ist man wieder staatenlos. Man muss hier beim Antrag hart bleiben. Hier darf man keine heute bestehenden „Bundeslaender“ eintragen sondern die Staaten, die 1913 bestanden und auch keine Postleitzahlen(!) – also Koenigreich Bayern und nicht Freistaat Bayern etc. Es gibt hier gute Information von Rico Handta auf Youtube. Als Staatenloser ist man Auslaender. Deshalb muss man den Staatsangehoerigkeitsausweis beim Auslaenderamt beantragen! Erst mit diesem Nachweis hat man ein Anrecht auf ein ordentliches Gericht. Da es dieses aber nicht gibt …….????

  22. Vielen Dank nochmals für die Antworten.

    Ist sicher sehr wichtig, sich über zielführende und vor allem effektive Strategieen zur Beseitigung dieses ganzen Unrechts auseinander zu setzen. Ohne Unterstützung von außen, wird das aber sehr schwer werden.

    Bedenkt man, dass es ja nicht nur unser Recht ist dieses nun wirklich haarsträubende Unrecht zu bekämpfen, sondern auch unsere Pflicht, stehen wir wohl leider immer noch am Anfang des Weges.

    Da will man ja fast schon hoffen, dass an dem Mythos 2012 etwas dran ist und sich viele Dinge
    dann eh von selbst erledigen. …

    Dennoch, diese Seiten erhalten einen Platz ganz oben in meinem Link-Archiv.

    MfG

    Der alte Mann 🙂

  23. Einfalls/Ideenreichtum?

    folgenden Text habe ich von meinem Anwalt erhalten:
    …übersenden wir ihnen in Abschrift das Terminsprotokoll des AG…. nebst Abschrift des Scheidungsbeschlussus vom 24.2.11 mit der Bitte um sorgfältige Aufbewahrung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, da die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist.
    Wir werden ihnen die mit Rechtskraftvermerk versehene Beschlussausfertigung nach Erhalt zusenden.

    ….ich staune,
    ….ist das bewusste Irreführung oder wie?
    ….wie kann eine Rechtsmittelfrist ablaufen ohne Urteil,
    was soll eine Beschlussausfertigung mit Rechtskraftvermerk sein?
    verstehe ich irgendwie nicht.

    Ist das evt. eine vorsichtige Formulierung meines Anwaltes da er weiss, daß ich über die Nichtigkeit der Gerichte informiert bin?
    ….seine lapidare Antwort in einem pers. Gespräch dazu war übrigens…er hätte keine Zeit, sich um derartiges zu kümmern….fand ich sehr interessant.

  24. Richter, Staatsanwälte, Notare tun und lassen was ihnen beliebt, Sie handeln vorsätzlich ohne jegliche Rechtsgrundlage, weil durch Aufklärungsscheiben ihnen die wirkliche Rechtsordnung bekannt ist.
    Die Entfernung dieser privat haftenden Pesonen kann nur die Besatzungmacht vornehmen und diese haben uns glaubhaft bestätigt, daß das passieren wird. Dabei werden auch die sogenannten BRD-Politiker und die sogenannten BRD-Parlamentarier nicht vergessen. Es sollte eigentlich schon alles passiert sein. Novosibirsk in Sibirien läßt Grüßen, so heißt es bei dieser Götterdämmerung. Nicht nur in Afrika sondern auch in Europa werden diese Diktaturen, welche sich als demokatische Systeme tarnen bald weggeputzt.

  25. Jedes Verfahren/Prozess, jede Zwangsversteigerung eines nicht legimentierten illegalen BRD-Gerichts ist ein Verbrechen an den Deutschen und die wissen das und machen einfach was sie wollen und ignorieren die wirkliche Rechtsordnung in Deutschland.
    Es bilden sich zurzeit immer mehr gremieren zum Widerstand es sollen bereits die hälfte der deutschen Bevölkerung die wirkliche Rechtsordnung in Deutschland sein.

  26. Danke für die Auskunft,
    habe vor gut 25 Jahren meinen Beruf im Steuerrecht wegen „Gerechtigkeit“ aufgegeben,

    Besatzungmacht vornehmen und diese haben uns glaubhaft bestätigt
    Vorsicht…..
    ….Bilderberger
    ….Freimaurer
    ….Logen

    Ich warte bereits seit Mitte der 80-er Jahre auf die Spitze des Eisbergs….

    Uns den Völkern aller Nationen
    http://mywakenews.wordpress.com/2011/01/09/uns-den-volkern-aller-nationen/
    es ist eine Möglichkeit….ein bewusst-machen

  27. Hallo

    Erst einmal meine Hochachtung zu dieser reichhaltigen Information. Was mir zu den Scheinurteilen noch aufgefallen ist, daß die Gerichte jetzt mit Amtsgericht oder Landgericht Bayern abstempeln, aber diese gibt es ja nicht. Hat jemand Informationen warum diese das tun und ob dies legal ist? Es muß doch irgendwo stehen, wie so ein Gerichtssiegel auszusehen hat.

    VG

  28. weil eine alte rentnerin meine wohnung für ihren enkel haben wollte erlebte ich die hölle.sie hetzte andere gegen mich auf,betrieb rufmord,zerstörte meine zukunft,mein leben,meine gesundheit,aber trotz beweise halfen alle der alten,sogar mit stock und messser verletzte die mich.
    räumungsklage bekam ich sogar wegen der alten,es wurde behauptet die wohnung sei dreckig,zugemüllt,verwahrlost jeder aber wußte das man bei mir auf dem boden essen konnte.
    diese privatpersonen zollner,pilsner lehnte eine einstweilige verfügung ab glaubten der hausverwaltung obwohl ich morddrohungen und schlimmste beleidigungen u.a.vorweisen konnte.
    vor gericht wurde auch beweise ignoriert,,die privatperson die sich richter niklas meinte,wer so viele anzeigen wegen etwas feuchtigkeit und schimmel mache und gegen alte beschwerden schreibe sei nicht geschäftsfähig und müßer unter betreuung,aber dieses verfahrer wurde eingestellt weil wenigstens dieser richter alle beweise ansah und nur den kopf schüttelte.
    ging zu richter niklas vor und sagte ich möchte seine legitimierung sehen das er gesetzlichrer richter sei,wie der mich anglotzte,türlich füllte er den vordruck nicht aus,gab mir den namen seiner haftpflichtversicherung mit höhe der decksumme auch nicht raus.
    regte mich gegen so viel dreistigkeit auf und sagte…so bürscherl schluß mit lustig,mit welchem recht verurteilst du hier illegal leute,begehst täglich schwerste straftaten im amt,dich müßte man in zwangspsychatie geben und mit lebenslänglich mit sicherungsverwahrung bestrafen,mit mir spezl treibt su dein spiel nicht.
    er nahm seine zettel die er akte nennt stand auf und ging,wochen später kam ein schreiben,eigentlich eine antwort auf räumungsklage,urteil,nichts stand drin weder das ich ausziehen muß noch sonstiges.und ruhe hab ich
    bekome ich nun post von gerichten,gez oder anderen privatfirmen die sich ämter nennen schick ich alles zurück,da der postbot diese nicht zustellen darf und auch kein recht haben mich anzuschreiben
    zurücksendung von post, im internet steht da was,zustellung illegal,auch aufdruck für briefkasten ist mein eigentum steht was,nie wieder wagt man es zu schreiben oder was einzuwerfen.ich lass mich nicht einschüchtern sondern verschaff mir respekt.
    auch ein gerichtsvollzieher hätte sich hier schon breit gemacht,er zückte wie alle seinen ausweis,ich sagte er möge seinen gefälschten wisch wegnehmen und lang gewinnen,er meinte er sei gerichtsvollzieher,ich ….studiert vielleicht aber nur privatperson ohne legitimierung ignoriert alles,das die brd ein illegales land ohne hoheitsrechte ist,nur scheinrechte für diese anmassenden typen die sich politiker nennen,es gibt weder diese noch beamte hier.seither hab ich hier keinen mehr gesehen,er hatte angst vor mir suchte schnell das weite,ich sagte das er nur ein geldeintreiber sei mehr nicht und ein hochstapler,leute habt den mut ihr seit ihm recht diese fuzzi können nichts machen weil es keine gesetzlichen richter gibt der rechte hätte.gerichtsvollzieher hat zwar haftbefehle dabei er aber keine befugnisse zu8 verhaften,holt er die polizei können die auch nix tun da die ja nicht den haftbefehl zur eidesstattlichen versicherung haben.also diese typen nie rein lasse3n hausfriedensbruch.noch mehr sie können gern schreiben

  29. Pingback: Lügen, Betrügen, Besatzungsrecht: „Arbeitsgerichte“ im Unternehmen BRD « Der Honigmann sagt…

  30. Sehr geehrte Damen und Herren , habe erst heute von Ihrer Seite erfahren herzlichen Glückwunsch . Kämpfe seit 1996 um meinen mangelfrei , mit Stempel und Unterschrift übergeben Werklohn von 539 TDM der mir mit Hilfe von Rechtsbeugungsanwälten , Justiz aus Sachsen Anhalt rechtswidrig vorenthalten wird . Mein / unserer Schuldner kann in unserem Bundesland in aller Ruhe Drogengelder waschen , Schwarzgeldzahlungen und Geldwäsche nach Lichtenstein , Luxemburg , Schweiz und in die Türkei begehen . Die Justiz darf nicht ermitteln weil hohe Politiker viele öffentlichen Aufträge , wie den Bau Bundeskanzleramt für 190 Mio. , für die DEGES für 200 Mio., Verkauf und Bau Leuna 2000 mit KATA für 170 Mio., für die zurückehrenden Sowjetsoldaten für sage und schreibe 8 Milliarden verschoben wurden . Solch ein Generalunternehmer muss doch beschützt werden , damit die Verantwortlichen der Commerzbank auch weiterhin als Hausbank alles unterstützen können . Wer mehr wissen will , zu den drei Rechtsbeugungskanzleien die mich bisher verarscht haben kann sich bei mir melden . Oder wer kennt noch einen vertrauenswürdigen Anwalt der auch das Vertrauen wert ist . MfG M. Frintert

  31. Guten Tag zusammen , insbesondere Herr Sich.-Ing Jörg Hensel ,

    in der Sache AG Düren zu Az.: 24 F 19/09 wurde diesseitig ein Erfordernis
    gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz erkannt und hieraufhin der Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichtes Düren wegen entsprechender Abgabe von E.V
    , mit meinerseitigem Schriftsatz vom 12.05.2011 aufgefordert.
    Fristwahrend teilte der Amtsgerichtsdirektor des AG Düren mit seinerseitigem Schreiben vom 23.05.2011 mit:

    (vollständige Abschrift des vorerwähnten Schreibens Conzen )

    „Der Direktor des Amtsgerichts, Düren den 23.05.11,Seite 1/2, Aktenzeichen 313 E SdB.1-796/11 bei Antwort bitte angeben.
    Bearbeiter Conzen, Durchwahl 02421 493 1281

    Herrn Elmar Falkenbach ,Weierstr. 28 52379 Langerwehe

    Betr.: Ihr Schreiben vom 12.05.2011
    Sehr geehrter Herr Falkenbach,
    Ihr Schreiben vom 12.05.2011 habe ich zur Kenntnis genommen. Ich sehe keine Veranlassung zu einem Tätig werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Conzen
    (handschriftliche Unterschrift Conzen )

    Resümee:
    widerrechtliche Verweigerung von statthaften Rechtsbegehren in Nachweiserbringung gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz.

    und nun?

  32. Elmar Falkenbach Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.

    Guten Tag zusammen , insbesondere Herr Sich.-Ing Jörg Hensel ,

    in der Sache AG Düren zu Az.: 24 F 19/09 wurde diesseitig ein Erfordernis
    gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz erkannt und hieraufhin die Richterin am Amtsgericht Düren wegen entsprechender Abgabe von E.V
    , mit meinerseitigem Schriftsatz vom 11.05.2011 aufgefordert.
    Fristwahrend teilte die Richterin am Amtsgericht Düren mittels ihrerseitigem Schreiben vom 13.05.2011 mit:

    (vollständige Abschrift des vorerwähnten Rückschreibens Kipping )

    Amtsgericht Düren ,Familiengericht -Geschäftsstelle-24 Amtsgericht Düren,August-Klotz-Str. 14 , 52349 Düren , 13.05.2011 , Seite 1/1, Aktenzeichen 24 F 19/09 bei Antwort immer angeben, Bearbeiter Frau Böhmer Durchwahl 02421-493-3052
    Herrn Elmar Falkenbach,Weierstr.28,52379 Langerwehe
    Sehr geehrter Herr Falkenbach ,in der Familiensache Falkenbach ./.Falkenbach
    Für Ihr Begehren gemäß Schreiben vom 11.05.2011 ist in einem familienrechtlichen Verfahren eine Rechtsgrundlage nicht erkennbar. Falls Sie allgemeine Informationen wünschen , wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kipping
    Richterin am Amtsgericht

    ( keine Unterschrift Kipping)

    Beglaubigt
    Böhmer
    Justzbeschäftigte
    (unleserliche Unterschrift ) kein Dienststempel/dgl.

    Resümee:
    a)
    widerrechtliche Verweigerung von statthaften Rechtsbegehren in Nachweiserbringung gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz.
    b) Die Justizbeschäftigte Böhmer beglaubigt somit die Nichtunterschrift der Richterin Kipping.

    und nun ?

  33. An alle BRD -Justizgeschädigten :
    An alle BRD -„Behörden“geschädigte :

    Wehrt Euch , steht auf aus Letargie und rechtswidrigem Anscheinsgetue !
    Schließen wir uns zusammen, damit unsere Kinder dereinst ein glücklicheres Deutschland erleben.
    Kein Kampf ist sinnlos , der Tag der Wahrheit und Abrechnung wird kommen.

  34. Amtsgericht Düren : Behördentäterin Kipping (angeblich Richterin, die Nachweiserbringung hierüber wurde verweigert.)

    zu Az.: 24 F 19/09 Falkenbach./.Falkenbach

    Sachverhalt : Die Klägerin gab bei Gericht an, dass ihre Unterschrift unter einer Erhaltsquittung (Kontenauszüge/ Anfangs-Endvermögen) vom Beklagten angeblich „nachgezogen oder einkopiert worden sei“ .
    Hieraufhin wurde ein Gerichtsgutachter beigezogen , dieser stellt in dem Gerichtsgutachten fest , es bestehen keinerlei Anhalte auf ein „nachgezogen od. einkopiert der Unterschrift“ auch bei vorgenommener gründlichster Untersuchung. Die Prüfung erfolgte unter Einsatz neuster technischer Gerätschaften .

    Gleichsam stellt der Gerichtsgutachter über Schriftproben von der Klägerin fest, das auch weiterhin zumindest zu 75% definitive Klarheit darüber besteht, das die streitgegenständliche Unterschrift tatsächlich von der Klägerin stammt.
    Hieraufhin wird ein Zeugentermin durch Gericht anberaumt , mit der Frage : Hat die Klägerin den Beleg im Beisein des Zeugen unterschrieben ?

    Der Zeuge erscheint zum Zeugentermin , die Richterin Kipping hinterzieht dem Zeugen im Zeugentermin das zu bezeugende Beweismittel vollständig .Der Zeuge wird unter den Augen der “ Richterin Kipping “ noch durch die Klägerin bedroht , ohne eines Eingreifens durch Richterin Kipping.

    Wochen später wird ein den Beklagten benachteiligender End-Beschluss durch Amtsgericht Düren -Familiengericht- zugestellt.

    Es handelt sich um einen Endbeschluss ohne Unterschrift der Verfahrensrichterin Kipping , nur mit Vermerk versehen : Ausgefertigt :Böhmer , Justizangestellte als Urkundsbeamtin .

    Der Beklagte wehrt sich und legt hiergegen Beschwerde beim 26.Senat OLG Köln ein .
    Der Beklagte weist in seiner Beschwerde auf die gesicherten und eindeutigen Ergebnisse des Gerichtsgutachters hin, weiterhin auf den Zeugentermin bei AG Düren , bei dem der Zeuge das zu bezeugende Beweismittel , -gemäß Beweisbeschluss Kipping- im Zeugentermin alsdann vollständig durch Verfahrensrichterin Kipping vorenthalten wurde. Weiterhin weist der Beklagte auf sein Recht auf ein “ faires Verfahren “ hin. Die Beschwerde wurde denoch vom 26. Senat OLG Köln abgewiesen. Gleichfalls keine Richterunterschriften auf dem Abweisungsbeschluss des OLG Köln , 26.Senat Vors. Richterin Keller.

    Der Beklagte wehrt sich wieder und schreibt an die „Richterin Kipping “ weist auf sein Recht auf ein „faires Verfahren “ hin , auf den Gutachter,auf den Zeugen . Keine Antwort seitens Gericht , man gibt sich schreiblos.

    Der Beklagte wendet sich erneut an das AG Düren (Kipping und AG -Direktor Conzen) wegen Nachweiserbringung E.A. gemäß § 99 VwGOu.a. . Auch hier erhält der Beklagte unrechte Mitteilungen.

    Im Weiteren erscheint eine „Gerichtsvollzieherin Winter “ beim Beklagten und will 500,00 EUR i.d.S. haben . Ersatzweise 5 Tage Erzwingungshaft wegen Beschlussausgang am AG Düren.

    Der Beklagte verweist auf fehlende Unterschrift durch Richterin Kipping in Beschluss-Zustellung in Zusammenhang mit Scheinbeschluss .gemäß §§ 315(1), §317(1) ZPO.

    Hieraufhin wird dem Beklagten durch GV Winter folgendes vorgehalten :

    Kopie des Endbeschlusses der Richterin Kipping (ohne richterliche Unterschrift ),
    sondern: ausgefertigt Böhmer Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin, Stempel Amtsgericht Düren

    Darunter Stempelaufdruck : Der Beschluss wurde dem Beklagten am 09.02.2011 zugestellt, Böhmer ,Justizbeschäftigte , Stempel AG Düren 28.04.2011

    +

    Darunter : Vorstehende Ausfertigung wird hiermit der Klägerizum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Böhmer Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin

  35. Anhang:

    Tatsächlich ist bis heute kein ordnungsgemäßer Beschluss weder von „Richterin Kipping “ AG Düren , noch OLG Köln zugestellt worden. Es fehlen auf allen Beschlüssen die erforderlichen richterlichen Unterschriften.
    Dies wurde der Gerichtskasse Köln und dem AG Düren erfolglos mitgeteilt.

    Im Resümee:
    Mir ist das Recht auf ein “ faires Verfahren “ durch AG Düren und OLG Köln systematisch unter Rechtsbruch genommen worden, trotz Gerichtsgutachter und Zeugen .
    Jetzt soll ich 500 EUR zahlen auf Hintergrund eines vorsätzlich gerichtsmanipulierten Verfahrens mit zudem nicht durch Richterin Kipping unterschriebenen Beschlüssen .
    Die GV Winter stellt sich im Wesentlichen BRD- treu , die zurecht bestehenden Einwände werden von Ihr entgegengenommen, gleichzeitig wird auf nahenden Einsatz von Vollzugsbeamten hingewiesen. Oder halt ersatzweise 5 Tage Erzwingungshaft.

    Als Beklagter wurde ich durch diese Verbrecher systematisch abgewickelt, habe alles nach Treu und Glauben ordnungsgemäß vorgenommen und soll durch das BRD -Scheinsystem zerrieben werden.

    Es besteht systematischer Prozessbetrug durch Gericht. Recht und Gesetz sind diesen Verbrechern fremd.

    Ich weiß nicht,was ich machen soll , wenn Frau GV Winter in Begleitung hier wieder erscheint.

    mfg. E.F.

    • Hallo, am Besten Sie formulieren gegen Privatperson Winter eine Strafanzeige und einen Strafantrag, der an den ICC adressiert ist. Sie können sinngemäß diesen Fall als Vorlage nehmen. – Bedrohen Sie Privatperson Winter mit dieser vorbereiteten Strafzeige/Antrag und bestätigen Ihr, dass wenn sie nicht von ihren völkerrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen als Privatperson ablässt, die Anzeige nebst Antrag an den Strafgerichtshof in Denn Haag ergeht.

      Geben Sie Ihr 3 Tage Frist=Datum der Strafanzeige/Strafantrag. Vgl. auch o.a. Fall.

      Gruss

      JH

  36. Pingback: Lügen und Betrügen – Da Capo vom Bundestag und BMJ « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  37. Guten Tag,
    Vielen Dank für diese Informationen, die sonst nicht zu finden sind… Ich hätte einige Fragen über Ihre Antwort vom 11.03.2011, wenn Sie erlauben.
    Ich finde Ihre Demonstration sehr interressant, aber ich konnte die Beweise über Ihre Aussagen in den zitierten Texten leider nicht finden. Ich bin keine Juristin, und es scheint mir etwa unklar zu sein…
    Unterschrift des Richters im Urteil und Zustellungspflicht verstehe ich schon.
    Aber dann wird es schwieriger : wieso gibt es für das Grundgesetz seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr ? Bei Artikel 4 Ziffer 2 des Einigungsvertrages steht nur « Artikel 23 wird aufgehoben ». Wo steht das Geltungsbereich im Artikel 23 der GG?
    Sie sagen dann, dass “der deutschen Bevölkerung der vg. gesetzliche Richter entzogen wurde. » Aber Sie nennen das Einigungsvertragsgesetz, ohne Detaillen zu geben : wo in diesem Gesetz steht es, dass keine gesetzliche Richter in Deutschland mehr sind ?
    Endlich sprechen Sie von “Ausnahmegerichten”. Wieso?
    Diese Sache hat mein Interresse aufgeweckt, und ich würde gerne konkrete Beweise darüber lesen.
    Vielen Dank für eine kurze und ‘Idiotensichere” Antwort 😉
    Frau Geiss

    • Guten Tag, der Geltungsbereich des GG a.F. stand im ehem. Artikel 23.

      Dieser Artikel wurde mit der Wende im Jahre 1990 aufgehoben.

      Aus diesem Grunde gibt es keinen Geltungsbereich für das GG mehr, so dass alle Artikel des GG auch keine Gültigkeit mehr besitzen.

      Oder einfach gesagt: Ein Gesetz, dass nirgendwo gilt, gilt nirgendwo !

      Die Rechtsgrundlage für den grundgesetzlich garantierten Bestand eines gesetzlichen Richters finden Sie im ehem. Artikel 101 GG. – Diese Garantie ist wie b.b. entfallen.

      Der Entzug des gesetzlichen Richters ergibt sich aber auch deshalb, da mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des GG auch die im ehem. Artikel 20 GG benannte Ordnung (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung) faktisch beseitigt wurde.

      Die dort aufgeführte Grundrechtsbindung entfällt ebenso aus den genannten Gründen.

      Mit dem Wegfall des § 15 GVG „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“ bestehen keine „Staatsgerichte“ mehr, so dass in der BRD ausschließlich Ausnahme- bzw. Scheingerichte – besetzt mit „nicht gesetzlichen Richtern“ bzw. besetzt mit Privatpersonen – anzutreffen sind.

      Gerichte – ohne gesetzliche Grundlage – verstoßen gegen das Völkerrecht.

      Hier insbesondere Artikel 14 UN Zivilpakt und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU.

      Mit freundlichen Grüßen.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,
        Vielen Dank für Ihre schnelle und klare Antwort.
        Ich habe aber im Internet gelesen, dass der Geltungsbereich jetzt im Präambel definiert wird (seitdem der Artikel 23 weggefallen ist) :
        „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“
        Ist es nicht ausreichend, um den Artikel zu ersetzen?
        (Ich meine nicht, dass Sie sich irren, aber ich könnte diese Antwort erhalten, und ich wüsste dann nicht, was zu sagen…)
        Mit freundlichem Gruss,
        Frau Geiss

      • Hallo Frau Geiss,
        eine Präambel eines Gesetzes entfaltet keine normative Bedeutung.
        Eine solche normative Bedeutung findet sich ausschließlich in den Paragraphen bzw. den Artikeln eines Gesetzes.
        Im Übrigen hat eine Präambel eines Gesetzes ohne Geltungsbereich, ebenfalls keinen Geltungsbereich.
        Eine Präambel ist nichts weiter als eine Eingangsformel ohne normative Wirkung.
        Ja, ich kenne diese Ausflüchte von Juristen u.a., die das Unrecht weiterhin als rechtskonform darstellen wollen.
        Es wird ihnen nicht gelingen.

        MfG

      • Hier gibt es einen Trick der Betrueger: Etwa 1994 hat man einen neuen Artikel 23 GG eingefuehrt. Diesen Betrug nennt man Ueberblendung. Allerdings gab es niemanden, der dies, ausser den Alliierten, haette legaliter tun koennen. Da aber das ganze GG mangels Geltungsbereich ungueltig ist, der neue Artikel 23 enthaelt ja auch keinen, ist das GG trotzdem ungueltig. Nur wenn man auf die Streichung von Artikel 23 GG hinweist, wird einem der neue Artkel 23 manchmal gezeigt. „Na sehen Sie, das stimmt ja gar nicht ….“

  38. Pingback: Korruption und Strafvereitelung im Landesamt ? – foodwatch klagt gegen das Niedersächsische Landesamt (LAVES) « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  39. „Möglich wäre eine Strafanzeige mit Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen diese Personen – wegen Verbbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuches zu stellen.
    Muster unter ….. (folgt).“
    Könnte ich das Muster sehen?
    Hallo,laut Anwalt der Deutschen Bank wäre das Urteil in der Akte mit Kostenfestsetzung, der Rest sei vernichtet worden. Mein damaliger Anwalt hat dem Anwalt der Deutschen Bank geschrieben, dass er nichts mehr an Unterlagen hat. Ich habe Anfang dieses Jahr das LG angerufen und mir wurde das selbe telefonisch bestätigt ,dass nur noch das Urteil und die Kostenfestsetzung in der Akte ist, mehr nicht. Ich habe dem Landericht Mannheim heute mitgeteilt ich möchte eine Ausfertigung mit Zustellnachweis.
    Der Nachweis ist nicht in der Akte; soviel weis ich bereits schon. Ich habe etwas von meinen „Richter“ erfahren. Aktenzeichen 550 Js 43195/09 Staatsanwaltschaft Darmstadt
    Auszug:Nun ist es amtlich! Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter dem Aktenzeichen 550 Js 43195/09 ein Untersuchungsverfahren gegen die Richter Fischer, Schäfer, Metzger und den Präsident des Landgerichts Mannheim Günter Zöbeley eröffnet. Den vier Richtern wird vorgeworfen, vier Wirtschaftskriminelle vor Strafverfolgung und Schadenersatzzahlungen zu schützen.http://www.online-artikel.de/article/aktenzeichen-der-strafanzeigen-gegen-vier-richter-des-landgerichts-mannheim-29203-1.html.
    Mein Richter (einer der 4 ) war zur Urteilsverkündung laut Richterdatenbank gar nicht im Amt. Habt ihr Tipps ? Wie soll ich mich jetzt wegen Teilvollstreckung (nächste Woche) verhalten?

    Grüsse

  40. Wie sieht es mit Indiziengerichten im Strafprozess aus? Also Indiziengericht ohne Öffentlichkeit.
    Mir wurde gesagt, daß es bei solchen Verfahren keine Urteile gäbe, sondern nur Strafbefehle. Das originale Dokument bei der Staatanwaltschaft trägt ein Handzeichen, keine Unterschrift des Richters.

    Bisher haben wir auch nur eine Ausfertigung. Bei der Statsanwaltschaft bekam ich nur eine Strafbefehl mit dem Stempel, keine Unterschrift des Richters.

  41. Hallo Herr Hensel,
    ich habe vor 2/3 Tage beim Landgericht eine Abschrift vom Urteil inkl. Zusetellnachweis verlangt.Da mir bekannt ist, auch schriftlich, dass in der Akte nur Urteil und Kostenfestsetzung sein soll.
    Heute kam folgendes:
    Anschreiben, dass kein Zustellnachweis mehr vorhanden sei.

    Eine beglaubigte Ablichtung.
    Auf meiner älteren Ausfertigung, die mir der Rechtsanwalt der Deutschen Bank gesendet hat, fehlt Unterschrift und Siegel vom Richter und Urkundenbeamtin,auf dieser neuen Ausgabe ist die Unterschrift vom Richter aber kein Siegel. Da ein Richter nur 5 Monate zeit hat zu unterschreiben, halte ich das doch für eine sehr wichtige Sache.

    Mein erster Gedanke war „wann hat der Richter das denn Unterschrieben“?

    Die Unterschrift sieht kindlich aus (also als ob es ein Kind geschrieben hätte) unterhalb vom Blatt natürlich Stempel und Unterschrift mit Datum vom 22.09.2011 vom Urkundenbeamten der Geschäftsstelle.

    vorgestern hat mir die Gerichtsvollzieherin das Urteil gezeigt mit einen Stempel über Zustellung (Nachweis). Ich fragte, wohin das Urteil zugestellt wurde und wer es angenommen hat. Das weiß sie nicht.

    Zudem habe ich vom Landgericht eine Kopie vom Vollstreckungsurteil erhalten.

    Dieses enthält einen Eingangstempel von Rechtsanwalt der Bank und einen Eingangstempel vom Amtsgericht H……auf der Rückseite hat die Urkundenbeamtin einen Stempel mit Datum vom 22.09.2011 und ihre Unterschrift gesetzt.

    Wie kam das LG an dieses Dokument ? Wo ist der Stempel vom LG?

    Das Beste, es steht eine alte Addresse (vom mein ex Mann) drauf.

    Ich habe dort über 1 Jahr nicht mehr gewohnt (Meldenachweis habe ich geholt).

    Dort ging übrigens auch die Kreditkündigung hin.

    Diese Adresse ist durchgestrichen und mit Kuli die damilige aktuelle Addresse drüber geschrieben.

    Zustellnachweis ist nur das Zustelldatum.

    Mahnungen habe ich 100%ig nicht erhalten; da bin ich derzeit dabei die Unterlagen zu beschaffen.

    Was soll ich denken ? Scheinurteil?

    Solangsam verunsichert mich das schon.

  42. Hallo,
    wie sieht es mit der Rechtmässigkeit beim Finanzamt aus? Es werden verjährte Schulden eingefordert und mit Vollstreckung gedroht.Ist das rechtens?
    Wie kann man gegen Finanzämter vorgehen.Ich habe das Finanzamt aufgefordert Zustellnachweise zwecks verjährungsunterbrechung zu zeigen doch ich werde ignoriert und bin weiterhin den Androhungen zwecks Wohnungsöffnung und Kontopfändung ausgesetzt.
    Grüsse

    • Hallo, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

      wie sieht es mit der Rechtmässigkeit beim Finanzamt aus?

      Genauso, wie bei der übrigen Exekutive, die ohne grundgesetzliche Legitimation z.B. Zwangsvollstreckungen durchführen.

      Es werden verjährte Schulden eingefordert und mit Vollstreckung gedroht.Ist das rechtens?

      Sicherlich nicht !

      Wie kann man gegen Finanzämter vorgehen ?

      Genauso, wie in den bisherigen Fällen. Siehe hier.

      Vorlage hierzu. – Drohen Sie dem Amt, in einem gesonderten Schreiben.

      Ich habe das Finanzamt aufgefordert Zustellnachweise zwecks verjährungsunterbrechung zu zeigen doch ich werde ignoriert und bin weiterhin den Androhungen zwecks Wohnungsöffnung und Kontopfändung ausgesetzt.

      Stellen Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ihres Bundeslandes. Beispiel SH.

      Gibt es da weiterhin Schwierigkeiten, wenden Sie sich an den Datenschützer Ihres Bundeslandes.

      Gruss

      JH

  43. Hallo! Ich beschäftige mich erst seit einiger Zeit mit dem Thema BRD GmbH. Ich habe in einem Strafverfahren(Sachbeschädigung) eine richterlichen Beschluss zur Abgabe einer Speichelprobe bekommen. Dies stellt eine absolute Unverhältnismässigkeit dar da der Sachschaden nur sehr gering war(ca. 200Euro). Trotz Beschwerde meines Anwalts wurde die Abgabe angeordnet. Auch hier fehlen die Unterschriften der Richter, es ist nur eine Ausfertigung genau wie bei Ihnen hier beschrieben. Kann ich da noch etwas machen?

  44. Scheinbeschlüsse entfalten, wie Scheinurteile keine Rechtskraft. Rechtsmittel gegen Scheinbeschlüsse/urteile gibt es nicht. – Das Problem ist, dass im Unternehmen BRD die nicht gesetzlichen Richter über ihren eigene Prozessbetrug befinden. – Sie könnten über Ihren Anwalt die eidesstaatliche Versicherung zur Garantie des gesetzlichen Richters etc. abfordern. Auch sollte Ihr Anwalt das Scheingericht schriftlich befragen, wieso es einen Scheinbeschluss herausgegeben hat. – Ein Staatsgericht wäre auskunftspflichtig. – Er sollte das Ganze als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK und Beschwerde gem. Art. 2 (3) UN Zivilpakt deklarieren. – Strafantrag und Strafanzeige gegen „Richter“, „Beurkundungsbeamte“ etc..an hiesige „Staatsanwaltschaft“ wären ebenfalls eine Option. – Drohen können Sie noch mit einem Strafantrag/Strafanzeige an den ICC – Muster Strafantrag/Strafanzeige ICC – Weiteres.

    Zum Thema Scheinbeschlüsse:

    Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss
    ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern
    auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar,
    solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht
    unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,
    49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

    Siehe auch hier.

    MfG

    JH

  45. Pingback: „Bundesverfassungsrichter“ Voßkuhle lügt – Grundgesetz ist keine Verfassung ! « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  46. Jedem Wissenden ist bekannt, daß die BRD kein Staat ist. Gerichte, Richter, Notare und Staatsanwälte haben keine Zulassung auf der Grundlage des US- Militärregierungsgesetzes Nr 2 Art. IV/V §§ 7,8 und 9 und sind somit illegale Institutionen und deren Mitarbeiter, Richter Staatsanwälte privat handelne und privathaftende Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, daß wissen die Richter genau und deshalb unterschreiben die nicht. Man sollte vorsorglich immer Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe von diesen v.g. Personen fordern und geltend machen, denn es kommt der Tag wo sich alles umkehren wird und dann sind diese illegalen und Kriminellen dran, dan geht es Ihnen an den Kragen.

    • Wacht doch alle endlich auf. Die BRD ist kein Staat!!! so der Buchtitel vom BRD-Juraprofessor Dr. Dr. Dr. Klaus Sojka
      Die BRD ist ein provisorisches Besatzungskonstrukt der Drei Mächte (USA. UK und Frankreich) die DDR war auch kein Staat sondern ein provisorische Besatzungskonstrukt der damaligen Sojetunion. Dieses ganze Theater wird uns von den Illuminaten und Freimaurern vorgespielt und da der größte Teil der Bevölkerung das nicht erkennt dass man in der Matrix lebt, ist darauf zurückzuführen, dass der größte Teil der Bevölkerung schon völlig verblödet, denn die rennen ja immer noch zu den Wahlen als Wahlvieh, um sich ihre eigenen Henker zu wählen.

    • Hallo, ich glaube, das ich Sie bereits in einem anderem Zusammenhang als Kommentator mit jurist.Erfahrung belesen habe.
      Sorry, wollte nicht persönlich werden. Aber wir benötigen dringend Hilfe !!!!
      Mein Mann hat vor einigen Tagen ein Schreiben erhalten, indem ihm mitgeteilt wird, das er bis spätestens 9. Jan. 2012 sich in der JVA zu melden hat, für einen Tag Haft.
      Auslöser war, das wir ein Bußgeld nicht bezahlen wollten und konnten.
      Die Bußgeldstelle hat daraufhin , das Gericht beauftragt der Androhung von Erzwingunghaft. Unsere Feststellung des Rechtsschutzbedürfnis brachte keinen Erfolg! Man hat von seitens des Gerichtes dies nicht anerkannt und die Erzwingungshaft bestätigt.
      Nun bekamen wir ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, die diese Haft umsetzen wollen. Keine Unterschrift des Staatsanwaltes, nur eine Beglaubigung der Jusitzbeamtin.
      Meinem Mann wurde diesbezügl. angedroht, wenn er sich nicht bis 9.Jan. 2012 in der JVA meldet, werde man einen Haftbefehl ausstellen und vermutlich, ihn durch die Polizei abholen.
      Habe dem s.g. Staatsanwalt geschrieben, das er sich schuldig macht, im Sinne des Art. 6 EMKR und Art. 11 UN-Zivilpakt, aber ob er darauf reagieren wird, ist zweifelhaft.
      Könnten Sie mir bitte weiterhelfen ?
      Zu welcher Gattung gehören Staatsanwälte ? Hat man eine Möglichkeit diese zur Rechenschaft zu ziehen ? Kann man gegen diese vorgehen ?
      Hat man ein Mittel diese zurück zu drängen?

      Würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beistand freuen.
      Ebenso Herr Hensel, sehen Sie eine Möglichkeit,wer auch immer dieser Staatsanwalt ist,diesen zur Resong zu bringen ?
      Sie dürfen mich auch gern über meine Mail anschreiben.
      Herzlichen Dank !

      • Die WILLKÜR geht weiter !
        Am 5. Jan. 2012 habe ich eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Doch bis heute keine Antwort.
        Vor ca. 4 Wochen erhielten wir erneut ein Schreiben , wonach mein Mann innerhalb von 14 Tagen die Erzwingungshaft antreten sollte. Das ging doch zu weit. Ich erhob Anzeige und Klage gegen den s.g. Staatsanwalt und Rechtspfleger und alle involvierten Personen.

        Gestern Abend den 5. April 2012 gegen 19.30 Uhr der HÖHEPUNKT!
        Zu diesem Zeitpunkt erschienen 2 Uniformierte in unserer Gaststätte um meinen Mann festzunehmen. Einer dieser Uniformierte schwenkte mit einem rosafarbenen HAFTBEFEHL. Zum Glück war mein Mann nicht zugegen. Ich teilte diesen Herrschaften mit, das mein Mann nicht da wäre, und fragte nach um was es ginge. Der eine dieser Herrschaften erklärte mir, das er einen Haftbefehl für meinen Mann hätte. Wenn ich sofort 68,50 € auf den Tisch legen würde, wäre die Sache erledigt.
        (Zur Erklärung, es handelt sich um ein Bußgeld – OWiG im „Straßenverkehr“, Hauptforderung einst 25,00 €)
        Ich rief sofort unseren Rechtsbeistand an, dieser sprach mit einem dieser Unformierten. Währenddessen versuchte ich den s.g. Haftbefehl einzusehen. Ich konnte das Deckblatt umblättern, und musste feststellen,
        das weder ein Richter noch ein Rechtspfleger unterschrieben hatte !! Ich rief sofort ins Telefon unserem Rechtsbeistand, das keine Unterschrift drauf ist. Sofort legte der Uniformierte den Hörer auf.
        Ich beharrte da drauf den s.g. Haftbefehl einzusehen. Dies wollte er meinem Mann zeigen.
        Er wedelte mit diesem Stück Papier derartig rum, das ich ihm dieses entreißen konnte. Auf der Rückseite war lediglich das Kürzel der Justizangestellten mit Stempel. Jetzt wurde es brutal, der Uniformierte hielt meinen Arm fest und drückte ihn auf dem Tresen nach unten, während er mit der anderen Hand mir das Papier entriss.
        Eigenartigerweise, der andere Uniformierte sagte nicht ein einziges Wort, hielt sich aus allem raus, reagierte auch auf diese Handgemänge in keinster Weise.
        Nachdem der andere sein Papier wieder hatte, drohte er mir, er würde wiederkommen und dann wenn unser Haus voll mit Gästen ist und dann müsste mein Mann mit kommen. Ob ich ihm das an tun wollte.
        Darauf informierte ich diesen Uniformierten, das ich ihn anzeigen werde, wegen Körperverletzung und Strafantrag stellen werden.
        Beide Uniformierte verschwanden darauf, wie sie gekommen waren.
        Nach 30 min. war ich beim Arzt, ließ mir ein Attest ausstellen. Der rechte Unterarm ist gezerrt, habe einen Verband und kann nicht mehr zugreifen.

        Nun werde ich einen Strafantrag stellen, ich weiß nur noch nicht ob ich diesen bei der Staatsanwaltschaft stelle, die mir dieses eingebrockt haben.

        P.S. Im Febr. 2012 hatte ich die Möglichkeit zu unserer genötigten Insolvenz Akteneinsicht zu nehmen. Jetzt erhielten wir aus diesen Akten die Kopien. Doch genauso wie sie in den Akten waren, ohne UNTERSCHRIFT!

      • Hallo, der Wahnsinn geht weiter, ein Ende NICHT in Sicht !
        Ich nehme nochmals Bezug auf meinen Kommentar vom 6. April 2012 !
        Wie erwähnt, s.g. Polizisten – s.g. Haftbefehl gegen meinen Mann .s unteren Beitrag v. 6 April 2012

        Nun kommte der nächste Akt ! Gestern den 13. April 2012 erhielt ICH ein Schreiben der Polizeiinspektion – POM Oettler, mit der VORLADUNG
        in der Ermittlungssache wegen

        “ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am 5.04.2012 gegen 19.20 Uhr
        ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich!
        Sie werden gebeten, am Montag den 23.04.2012 um 9.00 Uhr bei der o.g. Dienststelle vorzusprechen.
        Bitte bringen Sie zusätzlich zu diesem Schreiben folgendes mit: – PERSONALAUSWEIS.“

        Darunter ein Kraksel und Polizeiobermeister!

        Hat man noch Töne ?? Jetzt bin ich die Beschuldigte, weil ich die Herren in Uniform auf meine Rechte und Ihre Pflichten hingewiesen habe, und dabei noch misshandelt wurde. Ärztliches Attest habe ich, Zeugin des Vorfalles auch!
        Hey, die ticken doch nicht mehr ganz richtig , oder ??

    • Hallo Wie funktioniert diese Schadenersatz und schmerzensgeld FORDERN und GELTEND machen und wo ???
      BItte beispiel geben !!!!
      MfG Ionel

  47. In einer Korruptionssache gegen meine Tochter Andrea Kuhn wird-natürlich wieder vom Amtsgericht Detmold aus(dies verstrickt in Rechtsbeugung bzgl.Strafsache gemäß Focus-Artikel „Schläge für den Sauhaufen“?) nun in einer Miet-und Strafsache über den Ober-Gerichtsvollzieher Michael Schenke,Zieglerstraße 1,32825 Blomberg, per Haftbefehl und Androhung zur Zwangsinhaftierung von ihr die Eidesstattliche Versicherung mit Hinweis an Benachrichtigung an das Jugendamt Detmold(sie hat ein kleines Kind) abgezwungen,obwohl wir gegen die Gegner Strafanträge gestellt haben.Beteiligt an der Korruption:Hans Scheil,Detmold,RA-Kanzlei Rüdiger Dorn/RA Kemper,Detmold,Richter Osterhage,Richter Hobbeling sowie noch weitere „Staatsdiener“ des Amtsgerichts/Landgerichts.AZ dieser Sache: DR II-0921/11-22 M 1783-11.Keine Unterschrift der Richterin Heidberg.-Nur Unterschriften Nachnamen Schmalz,Justizsekretärin,und Schenke.-Strafanträge wegen Folter und Korruption an das internationale Gericht dringend nötig? Auf die Hilfe der Polizei ist kein Verlass.-Auf das LKA Düsseldorf,dem wir Korruptionsfälle meldeten,auch nicht!-Ich werde weiter berichten.-Siehe auch http://www.kinderklau.de

  48. Kommentar verschoben nach Scheinurteile

    Sehr geehrter Herr Hensel,

    erstmal vielen Dank für Ihre Arbeit mit diesen wertvollen Infos zur „BRD“-Verbrecher-NGO. Allerdings…

    Vielen „BRD“-geschädigten und sich daraufhin auch selbst informirenden, ist dieser hochkriminelle „BRD“-Fake längst bekannt.
    Ich denke, es sollte nun vielmehr -und vor allem, um wirkungsvolle Strategieen im Kampf gegen dieses Nazi-Unrecht gehen.
    Davon ist allerdings leider viel zu wenig bekannt, ist es doch eigentlich genau das, was die „BRD“-Opfer wissen wollen und sollten.
    Statt dessen wird auf div. Info-Seiten, fast nur der ist-Zustand beschrieben und bedauert… -sicher müssen diese Zusammenhänge erst einmal verstanden werden, aber die Beschreibungen der Möglichkeiten sich effektiv zu wehren, gehen bei der „Opfer-Schau“ leider fast gänzlich verloren. Sürmeli sollte eben kein Einzelfall bleiben.
    Schlage deshalb vor, den Hauptfocus daraufhin zu verlagern.
    Es gibt doch Mittel und Wege der sog. „normativen Kraft des Faktischen“, bzw.
    dem „Recht ist, -was nützt“ -Unsinn, erfolgreich entgegen zu treten. Sei es notfalls auch International. Diese Dinge sollten in den Vordergrund.
    Was meinen Sie dazu ?

    Meine Antwort:

    Hallo, Ja, Sie haben Recht.

    Immer nur den Zustand zu beschreiben, ist für viele sehr unbefriedigend.

    Obwohl, es kommen immer neue Erkenntnisse des Betrugs zusammen, die das Betrugsbild immer wieder schärfen und klarer erscheinen lassen; insbesondere für diejenigen, die sich bisher kaum mit der Materie beschäftigt haben.

    Es gibt m.E. auch geeignete Mittel, dem ganzen entgegen zu Treten.

    Ein Teil sind die ständig wachsenden Informationen über die Rechtsbeugermafia. Der andere Teil liegt in einer auf Öffentlichkeit ausgerichteten Agitation. Sehen Sie, die Linke und die SPD haben sich den Protesten gegen die Allmacht der Banken angeschlossen.

    Erst als die Bürger gegen die Banken auf die Straße gingen, fühlte man sich dieser Bewegung zugehörig.

    Warum haben SPD und Linke oder auch andere Parteien die Entwicklung überhaupt zugelassen ?

    Politiker orientieren sich ausschließlich nach der Mehrheit und nicht nach Ungerechtigkeit, welcher Art auch immer.

    Das liegt vor allem daran, dass Lobbyismus und Korruption in der Politik eine große Rolle spielt.

    Kurzum, ich halte gezielte Aktionen vor den „Häusern des Betruges“ als ziefördernd.

    Will sagen, dass ich im nächsten Jahr wohl wieder vor dem Gerichtsgebäude in der Landeshauptstadt Kiel eine weitere Demonstration gegen Scheinurteile organisieren werde.

    Wir waren damals zwar nur wenige, aber man hat es stark knistern hören.

    Scheinurteile und nicht gesetzliche Richter an Ausnahmegerichten spielen m.E. Einen erheblichen Teil der ganzen Betrugsszenerie wieder; bzw. den Verstsoß gegen die Menschenrechte (mit Betonung auf Rechte) durch Privatpersonen in schwarzen Roben.

    Ein Vorschlag meinerseits wäre, diese Demonstrationen auf alle Hauptstädte auszudehnen.

    Die Flyer sind vorhanden und können von jedermann ausgedruckt und vor Ort oder auch sonst verteilt werden.

    Auch sollten die Städte in denen „Bundesgerichte“ Ihren Sitz haben nicht ausgelassen werden.

    Entscheidend wird sein, wie die Aktionen medial (weiter-)transportiert werden und im Netz dargestellt weden.

    Um ein einheitliches Vorgehen mit größter Präsenz erreichen zu können, sollte man sich auf einen bestimmten Tag verständigen.

    Oder gibt es möglicherweise sog. „Gerichtstage“ an den Gerichten ? Wegen der Aufmerksamkeit wäre das natürlich am Besten.

    Den Aufruf zur Demonstration könnte ich hier im Blog erneut verfassen, der sich dann im Netz verbreiten sollte. – Wenn man z.B. den Mai 2012 ins Auge fasst, hätte man viel Zeit alles vorzubereiten.

    Mit freundlichen Grüßen

  49. Hallo Herr Hensel,
    Ich muss euch hier ein update zum Finanzamt geben. Nachdem das Finanzamt immer gedroht hat mit Wohnungsöffnung, habe ich einen Antrag auf Vorsteuer Schuldenerlass beantragt. Natürlich habe ich es per Fax versendet. Heute kam der Herr wieder und wollte in meine Wohnung. Ich sagte Nein meine Tochter ist Krank. Dann meinte er, das können wir auch hier (im Treppenhaus machen). Ich sagte NEIN ! Das können wir nicht hier machen. Ich fragte wo denn jetzt mein Nachweis sei, der mir letzte Woche zugesichert wurde. Er sagte: Sie bekommen eine Kopie von dieses Formular. Ich sagte Nein. Ich meine den Nachweis über die Verjährung Unterbrechung. Auf den Nachweis warte ich schon über 1 Jahr. Er holte einen Bogen Papier aus seiner Tasche und meinte: Sie müssen ja nur Angaben zu ihren Schulden und Einkünfte machen. Ich sagte: Der Antrag wegen Restschuldenbefreiung läüft. Ich mach da nichts, solange das nicht entschieden ist. Er drohte wieder mit Zwangsöffnung meiner Wohnung. Ich sagte ich möchte den Bogen übers Wochenende ansehen und bringe am Montag den Bogen ins Finanzamt. Ein Blatt sah genauso aus, wie bei der EV. Eer meinte, dass ich den Bogen nicht bekomme. Das sei nicht üblich. Ich sagte, ich soll das aber unterschreiben. Eer sagte: Ja, müssen Sie.Ich sagte: NEIN mach ich nicht. Sie überfallen mich. So geht das nicht. ER sagte: Wenn ich jetzt nicht die Angaben mache, holt er einen Beschluss und lässt die Wohnung öffnen. Ich sagte: Ich werde dem Beschluss widersprechen.Er sagte: Das geht nicht. Ich sagte: Beim Urteil kann ich das auch aber egal; dann mach ich eine Strafanzeige beim Internationalen Gericht und ich werde Pfändungs- und Vollstreckungsschutz beantragen. Dann ist er gegangen. Schon intressant, wie sich das Blatt wendet, wenn man mit dem ICC droht.Und jetzt weiß ich dass das Finanzamt ohne Beschluss vom Gericht nicht öffnen kann. Es ist aus meiner Sicht Erpressung und Nötigung und fühle mich total betrogen.

  50. Pingback: Und ewig grüßt das Murmeltier – « Der Honigmann sagt…

    • Hallo, mein Gefühl sagt mir, dass Anwälte aus finanziellen Gründen kein Interesse haben, diesem Prozessbetrug auf den Grund zu gehen. Sie könnten als Nestbeschmutzer abgestempelt werden. Dies wiederum hätte u.U. zur Folge, dass sie kaum noch einen Prozess gewinnen werden; also ggf. der finanzielle Ruin. – Rechtsanwälte jedenfalls wissen ganz genau Bescheid.- Aber sie machen nichts, obwohl sie es nach ihrem Berufsrecht eigentlich müssten. – Wenn man jetzt daran denkt einen Anwalt, der seine Mandanten wider besseren Wissens, regelmäßig mit Scheinurteilen versorgt, diese Betrugsbeteiligung der Rechtsanwaltskammer vorzutragen (die Kammer ist für Verstöße gegen das Berufsrecht der Anwälte zuständig), sollte sich einmal den nachfolgenden Film anschauen. – Insofern kann mit Bestimmtheit gesagt werden, dass jeder mit jedem vernetzt und jeder von jedem abhängig ist. – Oder mit anderen Worten: Wer soll einen Rechtsanwalt für Prozessbetrug bestrafen, wenn die Rechtsanwaltskammern selbst den Betrug decken ? Oder welches Scheingericht soll Anwälte bestrafen, die ihre Mandanten nicht über Scheinurteile eines Scheingerichtes ohne gesetzlichen Richter aufklären ?

      Sie könnten sagen, dass man dann z.B. den Art. 14 (1) UN Zivilpakt vor der UN oder Art. 6 der EMRK vor dem EGMR einfordern müsse. – Dies ist jedoch nicht möglich, da das sog. Subsidiaritätsprinzip dies verhindert, weil es besagt, dass alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden müssen, bevor man vom EGMR überhaupt rechtliches Gehör findet.

      Aber wie soll das gehen ohne ordentliche Staatsgerichte, wo die nicht gesetzlichen Richter bzw. Privatpersonen in schwarzer Robe nur Scheinurteile herausgeben ?

      Die universelle Rechtsfähigkeit von Bürgern, die vom Geltungsbereich diverser Menschenrechtsnormen erfasst werden, gibt es in der BRD nicht mehr. Denn rechtsfähig ist man nur vor einem auf ein Gesetz beruhenden Gericht.

      Artikel 16 UN Zivilpakt
      Jedermann hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

      Artikel 14 UN Zivilpakt
      (1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.

      Wie kann etwas in billiger Weise verhandelt werden, wenn ein Rechtskraft entfaltendes Verhandlungsergebnis nicht erzielt werden kann, da nur Scheinurteile – als wesentlicher Teil des Prozessbetruges – das Verhandlungsergebnis darstellen ?

      Quelle

      Nachtrag: Wie im Film dargestellt sind Anwälte Organe der Rechtspflege.

      Hieraus ergibt sich einen Frage:

      Wie können Anwälte als Organe der Rechtspflege fungieren, wenn sie es zulassen, dass ihre Mandanten nur Scheinurteile erhalten ?

      Der Grund hierfür ist , dass es in Folge der Beseitigung der Gültigkeit des Grundgesetzes mit dem Einigungsvertrag (Art. 4 Ziff. 2 ) im Jahre 1990 keine Ordnung i.S.d. ehem. Art. 20 GG mehr gibt. Hieraus resultiert, dass eine Rechtspflege nicht mehr bestehen kann, da nichts mehr vorhanden ist, was man „pflegen“ kann.

      Die Geldvernichtungsmaschinerie läuft trotzdem weiter. Denn man bezahlt sogar (völkerrechtswidrig)Gerichtskosten für Scheinverfahren, die von Privatpersonen in schwarzen Roben geführt werden. – Und jeder weiss Bescheid !

  51. Hallo,
    ich brauche einen Rechtsanwalt für Bankrecht und finde keinen.
    Alle haben Angst gegen mein Scheinurteil mit Scheintitel einzustehen.
    Können Sie mir bei den Weg in die Öffentlichkeit helfen.Ich denke es muß sein die Öffentlichkeit einzubeziehen damit ich zu meinen Recht komme.Ich bin total über unsere Rechtsanwälte enttäuscht.
    Grüsse

  52. Hallo liebe Mitstreiter!
    Ich verfolge diese Seite schon seit einiger Zeit mit größtem Interesse. Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass hier in diesem Land etwas nicht mit rechten Dingen zu geht. Aber jetzt hier diesen Verdacht bestätigt zu bekommen trifft mich trotzdem hart.
    Ich schlage mich schon seit langem mit unserer „Justiz“ rum und durch diese Seite wird mir so einiges klar. Auch ich bin Opfer eines Scheinurteils geworden. Die näheren Umstände möchte ich aber aus Angst vor Repressalien für mich behalten. Doch diese Seite gibt mir wieder Mut.
    Ich denke, ich werde mich an den amerikanischen Präsidenten als obersten Richter meiner Besatzungszone wenden und ihn biitten einzuschreiten.
    Da der präsident jedoch sicher viel beschäftigt ist, sollte man auch über andere Schritte nachdenken. Wenn es sich bei der BRD wirklich (was unfassbar verbrecherisch wäre) um eine GmbH handelt, die unser Leben durch Scheinurteile und sogenannte „Polizisten“ und „Gerichtsvollzieher“ kontrollieren will, könnte man doch versuchen die Mehrheit an dieser GmbH zu erwerben. Dann könnte man die GmbH doch liquidieren, oder?
    Ich kenne mich mit sowas nicht aus, aber wenn man dann zB diese „Staatsanleihen“ aufkaufen würde, hätte man dann die Mehrheit an der BRD-Gmbh? Könnte man dann die Ordnung wieder herstellen? Wer kann mir dazu etwas sagen?
    Es grüßt Wilhelm Kaiser

  53. Hallo Herr Hensel,
    ich würde gerne das Scheinurteil samt Beschluss Ausfertigung und die Stempel der Zustellnachweise sowie die Schreiben von den Gerichten das es keine Zustellnachweise gibt veröffentlichen.Der letze Rechtsanwalt hat mich belogen.Eine zusammenfassung was ich erlebt habe werde ich auch vorbereiten.Leider habe ich PC Probleme und muß die Beschwerde erst mal auf den Weg bringen.Ich würde alles per e mail zu ihnen schicken damit sie es veröffentlichen können.Danke.Ich habe gestern Nacht dieses Buch „Die Lebenslüge der Juristen.Warum Recht nicht gerecht ist“ von Rolf Lamprecht gelesen.Ist ein gutes Buch.Zitat:Recht das Schuldlose ruiniert,verdient den Namen nicht.Zitat ende.Von Kollektive Betriebsblindheit auch Selbstherlichkeit und Grössenwahn die den Bürger als gedemütigtes Objekt darstehen lassen,Rechtsbeugung und Willkür,davon ist in diesen Buch die Rede.Sehr gut und ehrlich geschrieben.In meinen Fall hat sich so eine ganze Front gegen mich und meine Rechte gebildet.

  54. Ich habe auch einen Brief vom Amtsgericht erhalten. wegen BtmG verstosses dh es waren nutzhanfpflanzen am Balkon…die sie aber nicht als Beweisstücke mitnehmen konnten da ich sie in der erde verbudelt habe…Eine Unterschrift eines Richters ist auch nicht erkennbar, lediglich ein Stempel „Richter Merkel“. Ich hätte auch einen Beamten bei der durchsuchung einen idioten genannt. dies ist aber aus effekt entstanden, da dieser mich gewaltsam in einen stuhl schuppste und ich nach hinten kippte. wäre dort nicht eine matraze auf dem boden gewesen hätt ich mich evtl verletzen können..auf jeden fall haben sie mich wie einen schwerverbrecher behandelt, als ob ich gerade jemanden getötet hätte! Jetzt wollen diese Leute, ich soll ihnen doch schön und brav um die 850 euro blechen, falls ich keinen einspruch erhebe und die sache auf mir beruhen lasse. sie wollen mir praktisch eine strafe verhängen d.h Strafbefehl für nichts….und ich möchte jetzt auch wissen wie ich mich nun am besten verhalte. Ich habe gehört von Freistaat Danzig und dass die Richter in der BRD GmbH garkeine Rechtsbefugnis haben. es sind privatpersonen…einen staat BRD gibt es nicht! Also gehören eigentlich all diese Richter und anwälte des amtes entzogen da sie rechtswidrig handeln….die BRD ist nur ein Scheinkonstrukt und sie wollen mich für eine Sache anklagen wo niemand zu schaden gekommen ist, ausser dem Steuerzahler der für diesen mist auch noch blechen muss…in jedem fall würd ich mich freun auf paar infos und ratschläge, ich habe nur noch bis Fr zeit um Einspruch einzulegen…danke!

  55. Guten Tag, liebe Mitstreiter!

    Auch ich sehe mich als Opfer der BRD-GmbH/NGO, bereits seit über zwei Jahren verbrauche ich meine Gesundheit in einem nicht enden wollenden Dialog mit der Scheingesetzbarkeit dieser Diktatur. Leider hilft einem ja keiner, da nicht nur die „Richter“ sondern auch die „Anwälte“ in diesem System Teil und somit nur Zahnräder in der Foltermaschinerie des Unrechts sind!!! Seit einem halben Jahr bin ich nicht nur juristisch sondern auch gesundheitlich Opfer des Systems und erleide einen gesundheitlichen Tiefschlag nach dem anderen!

    Nachdem hier ja die Grundlagen des Unrechtssytems gründlich dargelegt wurden – vielen Dank an alle hier für die gute und sicherlich zeitintensive Arbeit für uns alle – möchte ich mich an die hier versammelten Experten (leider habe ich schon nicht mehr die Nerven es Ihnen gleich zu tun, nochmals vielen Dank) wenden mit einer Frage. Ich habe jetzt nach einem „Pseudourteil“ einen sog. Beschluss über Kosten erhalten, der allerdings nicht von einem offensichtlichen Scheinrichter verfasst wurde, sondern von einem „Rechtspfleger“ (?!) – was bedeutet das? Im Internet finde ich nur BRD-GmbH basierte Informationen, ich kann und möchte mich darauf nicht verlassen. Ein Richter (von BRD-Gnaden) ist das zumindest nicht, wer kann mir helfen? Was ist das und was kann ich tun???

    Vielen Dank schon mal, Ihr lieben!!!!

  56. Entschuldigen Sie, ich wollte Ihre Leistung hier natürlich nicht schmälern, nur die vielen Beiträge von aufmerksamen Menschen hier würdigen, man fühlt sich einfach nicht mehr so furchtbar alleine, wenn man das alles liest.

    Selbstverständlich gebührt der Dank für all das hier Ihnen, lieber Herr Hensel, machen Sie bitte weiter so!!!

    Können Sie mir denn mit meinem Problem einen Hinweis geben? Ich möchte hier nur ungern etwas falsch machen (nachdem ich vor Jahren den Fehler gemacht habe der BRD-Justiz zu vertrauen).

    Ihre stets treue Leserin,

    Gerdti

      • Sehr geehrter Herr Hensel,

        größte Hochachtung vor diesem Internetauftritt.

        Bezüglich der eigenen Erfahrung muss ich leider einräumen, dass Strafanträge gegen Richter, Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, Präsidenten von Gerichten, Justizministerien zwar unbedingt gestellt werden müssen (aus Prinzip) aber nicht die geringste Aussicht auf Erfolg haben.

        Wir sollten uns bemühen, das ganze System grundlegend zu verändern. Leider finde ich dafür nicht einen einzigen Mitstreiter(obwohl es unglaublich einfach ist), weil sogar die Systemgegner letztendlich vom System provitieren.

        Ein fertiges Konzept finden Sie auf http://www.aaa-mitdir.de.

        Vielen Dank für Ihr Engagement
        M.i:k.e. P.a.u.l.

  57. Ach bedrohen, so etwas tue ich nicht, ich zeige den Gesellen direkt an, wie ich meinem Rupert immer sagte: „tun, nicht reden“!

    Aber was mache ich mit diesem anderen garstigen Menschen, den ich eigentlich meinte, diesem Pfleger – ich wüsste gerne (ohne BRD-Vernebelung) was es sich damit auf sich hat!

    Vielen Dank,

    Ihre Gerdti

  58. Hallo Herr Hensel,
    am 11.06.2008 hat das Jugendamt meine zwei Mädchen weggenommen und in eine Pflegefamilie gebracht.
    Die Wegnahme begründete die Sozialarbeiterin mit „Kindeswohlgefährdung“.

    Nach der Gerichtsverhandlung nahmen sie mir auch das alleinige Sorgerecht komplett weg.

    Danach folgte ein Suizidversuch von mir, da ich durch die Wegnahme der Kinder ebenfalls traumatisiert wurde.

    Die Geschwister wurden bei den „Pflegeeltern“ nach einiger Zeit getrennt.

    Die kleinste kam zum Vater, die große blieb weiterhin in der Pflegefamilie.

    Dort wurde sie von der Pflegemutter misshandelt.

    September 2010 zog mein älteres Kind ebenfalls zu ihren Vater.

    Zu sehen bekam ich die Kinder einmal im Monat für 2 Stunden, seit über zwei Jahren.

    Unter Begleiteten Umgang in zur Verfügung gestellten Räumen.

    Ende Februar 2011 wurden mir selbst diese sehr wenige treffen mit den Kindern, durch das Jugendamt Jena ganz unterbunden.

    Das Jugendamt und ihre Helferlein haben aus einer Mücke einen Elefanten gemacht.

    Dadurch hat sich die Situation der Kinder in der sie sowieso durch den Auszug ihres Vaters waren, dramatisch verschlechtert.

    Sie haben uns als Eltern noch mehr gegeneinander aufgehetzt und mehr Unruhe geschaffen, dass schließlich keinerlei Kommunikation mehr stattfand.

    Wobei sich mein Expartner, der damals den Kontakt zum Jugendamt suchte, sich beeinflussen ließ.

    Somit hatten sie freie Fahrt für ihr handeln und den Kindern Schaden zuzufügen.

    Dort, wo die eigentlichen Probleme lagen, auf diese reagierten sie nicht, sondern suchten an Stellen, die ihnen Persönlich besser gefielen und waren parteiisch.

    Logen und übertrieben die Situation, damit sie „Gründe“ für die Wegnahme der Kinder fanden.

    Mir warfen sie „Erziehungsunfähigkeit“ vor.

    Ich mache mir sehr große Sorgen um meine Kinder !!!

    Heute habe ich meine Beschlüsse durchgesehen und festgestellt, daß diese Nicht! von der Richterin unterschrieben wurden.

    Auch nicht der komplette Sorgerechtsentzug der Kinder von mir, Übertragung an das Jugendamt.

    Heißt das, dass ich meine Kinder wieder nach Hause holen kann ???

    Der Beschluss keine Gültigkeit hat ???

    Inzwischen hat mein Anwalt (inzwischen der 2.) beim OLG eine Beschwerde eingelegt, auch ist er sehr selten erreichbar.

    Liebe Grüße, Eva

    • Hallo Eva, ich möchte Ihre Frage, wie folgt beantworten:

      Heute habe ich meine Beschlüsse durchgesehen und festgestellt, dass diese Nicht! von der Richterin unterschrieben wurden. ….
      Heißt das, dass ich meine Kinder wieder nach Hause holen kann ???

      Wenn sich die nicht gesetzliche Richterin (Privatperson) an die Rechtslage halten würde, wäre diese Frage zu bejahen.
      Mit Rechtslage meine ich insbesondere das hierfür einschlägige Völkerrecht. – Scheinurteile und Scheinbeschlüsse begründen kein faires Verfahren i.S.d. Art. 3 EMRK. – Darüber hinaus handelt es sich nicht um ein auf ein Gesetz beruhendes Gericht gem. Art. 14 UN Zivilpakt, da die grundgesetzliche Legitimation seit 1990 (b.b.)abhanden gekommen ist, bzw. das „demokratische System“ mit der Beseitigung der Ordnung (Judikative,Legislative,Exekutive) gem. ehem. Art. 20 GG ebenfalls beseitigt wurde.

      Die sich als Richterin ausgebende Privatperson wendet bereits seit 20 Jahre gelöschte Gesetze an, was ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch darstellt – hier: § 7 VStGB – Verbrechen gegen die Menschlichkeit. – Dies wiederum rechtfertigt einen Strafantrag /eine Strafanzeige an den ICC in Den Haag.

      Konfrontieren Sie die Privatperson, die sich als Richterin ausgibt mit ihrer (der Richterin) Strafanzeige /Strafantrag. – Ähnlich gelagerter Fall mit Muster Strafantrag/Strafanzeiege an den ICC.

      Vor dem Hintergrund, dass Ihnen die Kinder von einer Privatperson entzogen wurden, wären folgende Menschenrechte im Rang des internationalen Rechts einschlägig:

      UN Kinderrechtskonvention

      UN Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen

      UN Frauenrechtskonvention

      EU Konvention zur Verhütung von Folter
      (soweit anzunehmen ist, dass Ihre Kinder als Personen gelten, denen die Freiheit entzogen wurde, was ich vermute)

      Hinweis: Ihr Anwalt oder Sie wenn er nicht will, sollte/n sich an die Antifolterstelle wenden und diese Stelle veranlassen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu recherchieren.

      UN Antifolterkonvention (ohne Einschränkung)
      Fakultativprotokoll zur UN Antifolterkonvention (Individualbeschwerderecht)

      Folter generell aufgrund von PAS – Parental Alienation Syndrome

      Wenn Sie einen Anwalt haben, der Sie vertritt, weiß er was er zu tun hat. Wenn er Sie nicht vertritt, ist es der falsche Anwalt, wie so viele.

      Wenn Sie ihn überprüfen wollen, ob er Sie vertritt, bitten Sie ihn (schriftlich) die Eidesstattliche Versicherung – von der nicht gesetzlichen Richterin einzuholen.

      Lesen Sie auch meine Kommentierung zu einem ähnlichen Fall der Frau Holler.

      MfG.

      • Hallo Herr Hensel,

        vielen vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihre schnelle Antwort.
        Werde mich darum kümmern, melde mich nochmal.

        Liebe Grüße
        Eva

  59. Hallo Eva,
    Kann das sein, dass Sie Ausländerin sind, oder ausländischer Herkunft?
    Oder wollte der Vater die Mädchen schon von Anfang an und hatte er Beziehungen (Politik, Geld, etc.)?
    Liebe Grüsse,
    Marie

  60. Hallo Marie,
    ja ich wurde in einem anderen Land geboren.
    Es fanden diesbezüglich auch Äußerungen statt, sowie ich als Gebärmaschine und Leihmutter betitelt wurde. Der Uropa der Kinder kam aus der Baubranche, die beiden nächsten Generationen ebenfalls. Sie haben eine große „Familie“, die Oma der Kinder erwähnte sie würde ihre Kontakte einschalten.

    Liebe Grüße
    Eva

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  65. Hallo Herr Hensel,

    erst mal Glückwunsch für Ihren Blog, er macht fundiert und verständlich
    deutlich, in welchem Ausmaß die deutsche Justiz Folter und Verbrechen
    gegen die Menschlichkeit begeht, ohne dass die Medien darüber berichten
    würden.

    Ich denke auch, dass es sinnvoll ist, sich an Völkerrecht und
    internationalen Menschenrechtskonventionen zu orientieren, die
    BRD-Justiz, wo immer es geht, damit zu konfrontieren.

    Ich möchte im Folgenden bezug nehmen auf einen mich betreffenden Fall,
    der im Kontext so komplex ist, dass ich mich hier auf folgende
    Problematik konzentriere.

    Mir wurde heute durch das Amtsgericht Marburg ein sogenanntes
    Scheinurteil zugestellt: nach §§ 708 Nr. 7 und 11, 711 ZPO wurde der
    Vermieterin meiner Wohnung, der Hausverwaltung G., die vorläufige
    Vollstreckbarkeit bezüglich der Räumung meiner Wohnung per Scheinurteil
    „erlaubt“.

    Ein Scheinurteil ist es deshalb, weil es nicht rechtmäßig von der
    zuständigen Richterin Rausch unterschrieben ist, sondern deren
    Unterschrift lediglich durch ein kopiertes unleserliches Gekrakel
    vorgetäuscht wird. Das Urteil ist damit m.E. nicht rechtmäßig, sondern
    verstößt gegen § 315 ZPO.

    In der Praxis stellt sich nun folgendes Problem:

    Ich könnte gegen das Scheinurteil durchaus in Berufung gehen, denn auch
    die Begründung des Scheinurteils ist hanebüchen und aus vielen Gründen
    möglicherweise rechtsfehlerhaft. Zeugenaussagen wurden einseitig
    bewertet, meine Darstellungen als Beklagter nicht gewürdigt, ich wurde
    als „überempfindlich“ verleumdet, eine berechtigte Mietminderung wurde
    als unberechtigt hingestellt etc.. (Es geht um massiven Lärmterror durch
    Nachbarinnen im Haus, der m.E. selbst die Stärke von Folter erreicht,
    zumal er offenkundig vorsätzlich von den Nachbarinnen ausgeübt wird:
    Vgl. Räumungsklage der Hausverwaltung G. gegen Robert Walter, Marburg.
    Zeugenbefragung am 7. Oktober 2011)

    Andererseits ist das ganze ein Fake: das Fehlen der Unterschrift der
    Richterin zeigt die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens. Im übrigen ist auch
    der Beschluss, der die Verfahrenskosten regelt, von der Richterin
    Rausch nicht unterzeichnet.

    Meine Frage: würde ich, wenn ich nun in Berufung gehe, das Scheinurteil
    in ein Urteil verwandeln, da ich durch die Berufung das Scheinurteil und
    das vorangegangene Scheinverfahren anerkennen würde?

    Das berührt grundsätzliche Fragen: wie weit sollte ein Bürger, der von
    einem Staat oder Scheinstaat wie der BRD Unrecht geschieht, sich auf die
    Scheinjustiz und ihre Rituale einlassen? Denn den Scheinurteilen folgen
    ja zwar rechtswidrige, aber praxisschaffende weitere Maßnahmen wie etwa
    hier ggf. die Zwangsräumung meiner Wohnung.

    Das beste wäre natürlich, wenn man zweigleisig vorgehen könnte:
    einerseits das Spiel der BRD-Scheinjustiz mitspielen und alle
    Rechtsmittel innerhalb des Scheinsystems ausnutzen, andererseits mit dem
    Völkerrecht arbeiten. Die daraus sich ergebenden Komplikationen sind
    immens und frage nach Ihrer und ggf. der Meinung anderer
    Diskussionsteilnehmer.

    MfG

    Robert Walter

  66. Hallo, Robert, darf ich Du sagen ?
    ich war einst auch so blöd und habe mir alles gefallen lassen in dem guten Glauben, sie haben Recht und den Richtern, Rean.u.s.w. Glauben gechenkt.Bis mir ein Freund die Augen geöffnet hat, als man uns alles rauben wollte, incl. des Selbstwertgefühl.
    Dies ist nun 9 Monate her. Inzwischen durchschaue ich diese Machenschaften und es hilft im Grunde nur kämpfen.
    Es gibt Gesetze, die für uns gelten, aber an die sich auch die Richter und Rean. halten müssten. Nie aufgeben, immer daraufhin weisen, das diese Gesetze einzuhalten sind.
    BGB § 839 gilt insbesondere für Amtspersonen. Völkerrecht, UN-Resolution, und SHAEF Gesetze gelten auch heute noch. Ebenso wurde das Kontrollratsgesetz Art. 35; Art. 10 zum 30.11. 2007 wieder in Kraft gesetzt.
    Aber bitte nie mit denen auf eine Stufe stellen und die Wörter – Einspruch- Widerspruch und dergl. verwenden.
    Wenn man denen immer wieder kontert – haben sie keine Handhabe, so hat man etwas Vorsprung, das sie den ihren Rechtsweg fortschreiten können.
    Viel Glück und alles Gute !

  67. Hallo,

    bezüglich des oben genannten Verfahrens wurde mir heute von der Rechtsanwältin der Vermieterseite mitgeteilt, dass die Zwangsräumung beantragt worden sei.

    Da aufgrund des Scheinurteils vom 14.12.2011 die vorläufige Vollstreckbarkeit der Zwangsräumung für rechtmäßig erklärt wurde, muss ich nun damit rechnen, innerhalb von drei Wochen von einem Gerichtsvollzieher geräumt zu werden.

    Darüber hinaus wurde die Ausübung des Vermieterpfandrechts angekündigt, wobei sich für mich hier die Frage stellt, was alles pfändbar ist an Gegenständen.

    Bereits am 19.12.2011 war ich beim Mieterverein, bei dem ich Mitgied bin, und habe mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    Als ich ihm mitteite, dass das mir vorliegende Schreiben vom 14.12.2011 des Amtsgerichts Marburg möglicherweise kein Urteil sei, sagte er: „Was soll es denn sonst sein.“ Als ich ihn darauf hinwies, dass ich nur eine Ausfertigung erhalten habe, mir aber nach der ZPO ein Urteil mit Unterschrift der Richterin zugestellt werden müsse, behauptete er: „Nein, die Zustellung der Ausfertigung genügt. Das Urteil ist in den Akten beim Amtsgericht.“ Als ich darauf beharrte, dass ich das Recht auf die Zustellung eines Urteils hätte, sagte er: „Das bringt Ihnen doch nichts. Die vollstrecken einfach.“

    Danach ließ ich mich von ihm hinsichtlich der Möglichkeiten der Berufung beraten. Er behauptete, eine Berufung werde im vorliegenden Fall – wie fast immer – vom Landgericht Marburg-Biedenkopf per Beschluss abgewiesen. Ich befürchte, dass er damit Recht hat.

    Außerdem sagte er, dass man mich innerhalb von drei Wochen aus der Wohnung räumen könne, auch wenn ich in Berufung ginge, da das „Urteil“ vorläufig vollstreckbar wäre. Nur durch Zahlung von 3000 Euo (eine Art Kaution9 könne ich die Vollstreckung abwenden.

    Der Anwalt sagte, wenn ich einklagen würde, dass ich nicht das Urteil bekommen hätte, würde es mir innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden.

    So, nun noch zur Anmerkung meiner Vorrednerin, der Staat hätte keine Handhabe, wenn man immer kontern würde. So, wie es sich für mich im Moment darstellt, werden die jetzt noch verbleibenden Rechtsmittel einfach ausgeghebelt, indem die Zwangsvollstreckung, die scheinbar rechtmäßig durch das Scheinurteil möglich wurde, vollzogen wird.

    Ich fürchte, dem Gerichtsvollzieher wird es egal sein, ob ich ein Urteil oder eine Ausfertigung erhalten habe.

    MfG

    Robert Walter, http://anti-eugenik-blog.bloggieren.com

    • Hallo, mit der Aussage „Nein, die Zustellung der Ausfertigung genügt. Das Urteil ist in den Akten beim Amtsgericht.“ hat Ihr Anwalt Sie vorsätzlich falsch beraten. – Eine solche Regelung kennt die ZPO nicht. Er hat Ihnen die Unwahrheit erzählt bzw. Sie belogen.
      @

      Der Anwalt sagte, wenn ich einklagen würde, dass ich nicht das Urteil bekommen hätte, würde es mir innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden.

      Ja, dann würde ich dies an Ihrer Stelle tun. – Fordern Sie, dass Ihnen ein Urteil gem. § 317 (1) S.1 ZPO als Prozesspartei zugestellt wird, welches die Anforderung des § 315 (1) S.1 ZPO erfüllt. – Fordern Sie darüber hinaus, dass Sie nur Urteile akzeptieren, an die das Gericht i.S.d. § 318 ZPO gebunden ist.- Es werden nur Unterschriften eines gesetzlichen Richters akzeptiert. Es wird keine Paraphe akzeptiert.

      Vorherige Kommentierung geht von den Umstand aus, dass die ZPO existent wäre, was aber tatsächlich nicht der Fall ist.
      Das gleiche gilt für gesetzliche Richter.

      MfG.

  68. Hallo Herr Hensel,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Zu den von Gerichten versendeten (Schein-) Beschlüssen: gilt für Gerichtsbeschlüsse dasselbe wie für Urteile, müssen diese mit Originalunterschrift des Richters/ der Richterin unterzeichnet sein?

    MfG

    Robert Walter

  69. Zum Thema Scheinbeschlüsse:

    Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981,198).

    Siehe oben.

    MfG.

  70. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem die Antragstellerin beantragt hat, mir verbieten zu lassen, über sie im Internet zu berichten, wurde mir am 19.12.2011 von einem Gerichtsvollzieher eine Ausfertigung eines angeblichen Beschlusses des Amtsgerichtes Marburg zugestellt. Diese Ausfertigung besteht in der Kopie eines tatsächlichen oder nur vorgetäuschten tatsächlichen Beschlusses. Die Ausfertigung enthält die Unterschriften der Richterin Walter (leserlich) und der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten (Unterschrift des/ der BeamtIn total unleserlich/ Wellenbewegung, damit keiner konkreten Person zuzuordnen) in Kopie, aber nicht im Original.

    Nach meiner derzeitigen Kenntnis regelt die ZPO nicht eindeutig, ob auch ein Beschluss – wie ein Urteil – zugestellt werden muss oder ob beim Beschluss die Zustellung der Ausfertigung genügt.

    Allerdings müsste auch eine Ausfertigung eines Beschlusses meiner Kenntnis nach von der Urkundsbeamtin/ dem Urkundsbeamten mit Originalunterschrift beglaubigt sein, den beglaubigten Originalstempel der Behörde (keine Kopie) tragen und in dieser Form dem Betroffenen zugestellt werden.

    MfG

    Robert Walter

    • Hallo,

      wurde mir am 19.12.2011 von einem Gerichtsvollzieher eine Ausfertigung eines angeblichen Beschlusses des Amtsgerichtes Marburg zugestellt.

      Die Zustellung einer Ausfertigung ist in der ZPO nicht vorgesehen. Die Zustellung eines Urteils ist in der ZPO vorgesehen. Der Erteilung (nicht Zustellung) einer Ausferigung geht einer Antragstellung voraus (§ 317 (2) S.2. ZPO). – Haben Sie eine Ausfertigung beantragt ?

      Die Ausfertigung enthält die Unterschriften der Richterin Walter (leserlich)

      Nur das Urteil bindet das Gericht (Vgl. § 318 ZPO). Das Gericht ist nicht an eine Ausfertigung gebunden. – Also keine Haftung oder Verantwortung !

      und der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten (Unterschrift des/ der BeamtIn total unleserlich/ Wellenbewegung, damit keiner konkreten Person zuzuordnen)

      Somit handelt es sich in Analogie zu einem Scheinurteil um eine Scheinbeurkundung.

      Nach meiner derzeitigen Kenntnis regelt die ZPO nicht eindeutig, ob auch ein Beschluss – wie ein Urteil – zugestellt werden muss oder ob beim Beschluss die Zustellung der Ausfertigung genügt.

      Aber die Analognormen der ZPO ! IM Übrigen gibt es hier die b.b. Rechtsprechung der gesetzlichen Richter (vor 1990).

      Fragen Sie das Ausnahmegericht (Rechtspfleger) oder Ihren Anwalt, welche Analognormen auf Beschlüsse betreffend die richterliche Unterschrift, auf die Beurkundung und auf das Zustellungserfordernis gem. § 317 (1) S. 1 ZPO anzuwenden sind.

      Insgesamt: Ausfertigungen werden beantragt und ggf. erteilt (§ 317 (2)ZPO . Jedoch Urteile werden den Prozessparteien zugestellt. Urteile müssen stets die Anforderungen des § 315 ZPO erfüllen; ansonsten gibt es keine Bindung des Gerichts (vgl. 318 ZPO). Wie denn auch, wo es sich in diesem Falle um ein Scheinurteil handelt.

      Alles das würde gelten, wenn die ZPO und das GG (insb. Art. 101 GG (gesetzliche Richter) noch eine Gültigkeit hätte, was aber aus bekannten Gründen nicht der Fall ist.

      MfG.

  71. Liebe Mitmenschen
    Ihr habt Recht. Das Recht des Personals. Das ergibt sich aus dem Gehorsm gegenüber dem sogenannten Personalausweisgesetz, dem Ihr durch Tragen und Anwenden dieser Lizenz folgt. Das ist das sogenannte Recht, das auf Euch angewandt wird. Ihr werdet nicht als Teilnehmer der von Euch zitierten Gesetze behandelt. Im Territorium der BRD wird UCC Recht ( Seehandelsrecht) praktiziert. Das ist HANDELSRECHT nach den Vorgaben der interessierten Kreise auf diesem Planeten. Es ist Diebesrecht. Denn dieses Recht basiert auf der Behauptung, alles was da auf diesem Planeten ist, für einen Toten, dessen Wiederkehr erwartet wird, zu verwalten. Sie haben dieses Recht erfunden und setzen es mit drakonischer Gewaltanwendung durch.
    Wie kann ich erwarten, am Spieltisch etwas zu gewinnen, wenn ich gar nicht am Spieltisch akzeptiert/zugelassen bin? Die Herrschaften spielen Schach, während die Leute/ das Volk / Sie und ich Dame spielen.
    Rechtsanwalt Ramm zeigt beispielhaft auf, was getan werden kann: Ermittelt die Informationen der Täter und stellt die Täter an den öffentlichen Informationspranger. Bedingung zum Sieg: Ihr Anliegen ist ehrenhaft, Sie bleiben absolut emotionsfrei und sachlich. Herrn Ramms Vorgehen können Sie hier finden und auch Ihrem Anwalt vorschlagen.
    http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3883
    Wenn sie zu Recht das Recht zitieren und doch kein Recht bekommen, dann nützt weiteres Zetern und Argumentieren nichts. Nehmen Sie zur Kenntnis was ist, überwinden sie ihren Gefühlssturm und suchen Sie erfolgreiche und ehrenhafte Gegner des Unrechtssstems. Koalieren Sie direkt oder indirekt mit diesen Kräften. Und wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind, dann remosntrieren Sie oder praktizieren Sie intelligenten Widerstand durch Untätigkeit.
    Allen Beteiligten an dieser Kommunikationsrunde und ihren Lieben wünsche ich ein Gutes Jahr 2012

    • Hallo Herr Hensel,
      Sie schreiben:
      „Alles das würde gelten, wenn die ZPO und das GG (insb. Art. 101 GG (gesetzliche Richter) noch eine Gültigkeit hätte, was aber aus bekannten Gründen nicht der Fall ist.“

      Das verstehe ich nun nicht (weil mir diese bekannten Gründe nicht bekannt sind), sind das Grundgesetz und die ZPO nun gültig und bindend für alle (also auch die Gerichte), oder nicht?
      Und wenn die nicht gültig wären, was sind dann die Regeln an die sich alle zu halten haben?

      Und sind Ihre Tips bezüglich fehlender Unterschriften oder Scheinurteile dann überhaupt rechtssicher, wenn wie sie sagen GG und ZPO nicht gültig sind (weil dann könnte ich mich auf Paragraphen derselben ja nicht berufen)?

      • Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. hebt die Gültigkeit für das GG auf. Die Neufassung des „GG“ verfügt über keinen

          normierten

        und somit über keinen rechtsverbindlichen Geltungsbereich. Dies verstößt i.Ü. gegen das „Gebot der Rechtsssicherheit“. Selbst die Neue Richtervereinigung hat sich schriftlich geoutet (vgl. S. 3 meiner Antwort) und stellt fest, dass es strittig bzw. unklar sei, ob eine Präambel rechtsverbindlich ist oder auch nicht. – Und genau dies untermauert den Verstoß gegen das Gebot der Rechtsicherheit. – Gesetze, die gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen, sind regelmäßig nichtig. – Man stelle sich zudem einmal vor: Das GG verfüge nach einer Novelierung nur über die Präambel und hätte keine Artikel oder nur die Hälfte oder ein Drittel; der Rest (der alten Artikel) wäre in der Präambel untergebracht. Also eine Präambel und dann z.B. nur noch Fließtext. – Wie würden denn die Menschen damit umgehen ? Was würde ihnen auffallen ? Wieviel Artikel eines alten Geseztes und insbesondere welche Artikel sollten denn in einer Präambel untergebracht werden und welche nicht nicht ? Eine in meinen Augen abstruse Fragestellung.

        Mit der Nichtigkeit des GG geht somit auch die Beseitigung der Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG (Judikative,Legislative,Exekutive) einher, was eine Anwendung von Verfahrenrecht, wie die ZPO unmöglich macht, da es zum Beispiel keine gesetzlichen Richter (ehem. Art. 101 GG) mehr gibt, die legitimiert wären ein Gerichtsverfahren überhaupt durchzuführen, geschweige ein Urteil überhaupt unterschreiben zu können.

        Da es regelmäßig und ohne Begründung von Richtern bestritten wird, dass das GG oder die ZPO ungültig ist, begebe ich mich mit meiner Beweisführung betr. Scheinurteile und Scheinbeschlüsse auf deren Ebene bzw. auf die Ebene der ZPO. Selbst unter Annahme, dass die ZPO bestand hat bzw. Anwendung durch (angenommen) gesetzliche Richter findet, kann der Beweis des nahezu ubiquitären Vorhandenseins von Scheinentscheidungen mit Leichtigkeit erbracht werden.

        Faktisch ist es aber so, dass einschlägige Völkerrechtsquellen, die Deutschland als Staat ratifiziert hat, ein auf Gesetz beruhendes Gericht vorschreibt. – Vgl. Art. 6 (1) EMRK oder Art. 14 (1) ICCPR, wobei davon auszugehen ist, dass hiermit zwingend „Staatsgerichte“ gemeint sind, da auch Staaten die EMRK und den ICCPR ratifiert haben. „Staatsgerichte“ jedoch wurden schon vor über 60 abgeschafft (vgl. Historie GVG).

        Der Grund für das Alles ist die stille Beseitigung der Grundrechte, was automatisch zu einem faschistischen System führt. Denn ohne Grundrechte keine Demokratie, wobei die EMRK und ICCR permanent ignoriert werden.

        https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2014/04/10/im-erika-neues-foto-der-genossin-angela-merkel-aufgetaucht/
        http://www.focus.de/politik/deutschland/20-jahre-wende/tid-20035/michael-klonowsky-ueberall-tummeln-sich-sozialisten_aid_557919.html
        http://www.bbc.co.uk/programmes/n3csvpzb
        https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2014/03/27/sapere-aude-habe-mut-dich-deines-eigenen-verstandes-zu-bedienen-immanuel-kant/#comment-2506

  72. Sehr geehrter Herr Hensel,

    trotz eingehender Begutachtung der Beiträge ist mich nicht klar geworden, ob es sich lohnt am Gerichtshof in Straßburg eine Beschwerde, wegen Menschenrechtsverletzung, einzureichen.

    Meine Frage lautet:
    Wie lange dauert ein solches verfahren?
    Kann ein Verfahren der einstweiligen Anordnung für Vollstreckungsschutz beantragt werden?
    Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, das eine höchstrichterliche Entscheidung aufgehoben wird?
    Verstöße:
    1. gegen die Gemeinschaftsordnung
    2. kein fairer Prozess
    3. Diskrminierungsverbot

    Antwort bitte unter vikh@freenet.de Der Vorstand

    • Hallo, zu Ihren Fragen…

      Wie lange dauert ein solches Verfahren?

      Festgelegt ist sowas m.W. nicht bzw. richtet sich die Dauer nach der anstehenden Beschwerdelage beim EGMR.

      Kann ein Verfahren der einstweiligen Anordnung für Vollstreckungsschutz beantragt werden?

      Meines Wissens Nein. Der EGMR entscheidet über mögliche Verletzungen der EMRK.- Vgl.a. Art. 34 und 35 EMRK.

      Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, das eine höchstrichterliche Entscheidung aufgehoben wird?

      Die Erfolgsaussichten richten sich zunächst danach, ob die Beschwerde als zulässig eingestuft wird; also Artikel 35 bzw. die Verfahrensordnung seitens des Beschwerdeführerers erfüllt wurde. So z.B. die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe (inkl. die Beschwerde beim BVerfG), was in der BRD nicht möglich ist, da es auf Gesetz beruhende Gerichte, sowie gesetzliche Richter nicht mehr gibt. Ferner beenden Scheinurteile kein Verfahren, so dass es eigentlich schon aus diesem Grunde nicht möglich ist, der geforderten Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe nachzukommen.

      Aufgrund diverser Erfahrungen, muss ich ergänzend mitteilen, dass der Gerichtshof nicht frei ist von politischer Einflussnahme.

      Zu Ihren angeführten Verstößen: Der EGMR verhandelt nur über mögliche Verstöße gegen die EMRK.

      Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung (?) berühren m.E. nicht die EMRK. Diskriminierung (vgl. PROTOKOLL Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot) und ein unfaires Verfahren (Art. 6 EMRK) jedoch werden von der EMRK erfasst.

      Sie können alles nachlesen unter …

      Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4, 6, 7, 12 und 13o

      MfG.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,

        Sie machen Ja einiges vor dem EMRK gibt es denn auch schon Antworten und Aktenzeichen???
        Kennen Sie Amerikanische Anwälte die sich im Völlker und Menschenrecht auskennen für eine Klage gegen Deutschland die aber in Amerika geführt werden soll.?????

        MfG

        T.Bach

    • Was Sie sagen klingt einerseits richtig, andererseits, also ich als einfacher Bürger und Laie würde das so sehen:
      Die Präambel des GG ist Inhalt dieses Gesetzeswerkes. Somit, wie auch bei normalen Verträgen (zum Beispiel AGBs oder Mietverträgen), würde ich das so sehen, daß jeder Bestandteil des Gesamtwerkes gilt. Also nach dem Motto, was im Vertrag steht, völlig egal, ob das unter der Überschrift „Präambel“ oder sonstigem aufgeführt ist, hat Gültigkeit.

      Im Zweifelsfall würde ich auch mal ganz naiv behaupten, wie bei Verbrauchergeschäften, ich als reiner „Kunde“ und Nicht-Fachmann, was Völkerrecht und Gesetze und was es da snst noch alles gibt, angeht, habe deratiges (also daß in der Präambel steht, das Grundgesetz gilt für alle Deutschen, in Wahrheit aber, wenn man alles ganz detailliert und justizkundig aufschlüsselt, dann gilt es doch nicht) regelmäßig nicht zu erwarten, und somit sind solche Fallstricke unzulässig, und es ist das gültig was „Kunden“-verständlich dasteht – also daß das GG für alle Deutschen gilt).

      • Es verhält sich ähnlich wie mit Fallstricken in Verträgen. Nur dass beim GG ein ganzes Volk betroffen ist. Und nur weil etwas in einem Gesetz oder in einer anderen Norm steht, muss es nicht rechtsfehlerfrei bzw. völkerechtskonform sein. Das gleiche gilt für Gesetze, in denen etwas nicht geschrieben steht. Z.B. das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG. Warum wohl ? Insgesamt geht es darum, zu erkennen, dass der Grundrechteentzug, nicht, wie bei Hitler (plump) an einem Tag geschah, sondern darum zu erkennen, dass dies schleichend seit dem Mauerfall passsiert. Die Medien tun ihr Übriges durch Nichtberichterstattung bzw. durch stetige Erhöhung des Humantouch – Anteils, so dass alle Mechanismen den eigenen Verstand eizuschalten, mehr und mehr an Bedeutung verlieren. Und wenn es kritische Meinung gibt, dann ist man sofort ein Verschwörungstheoretiker, um genau diese Meinung nicht zuzulassen. Auf eine Sachebene lässt man sich dabei stereotyp nicht ein. – Die „Berichterstattung“ der deutschen Systemmedien betr. Ukraine ist ein schönes Beispiel. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp7411.html

    • Tja, naja, ich habe eben momentan ein Urteil, bzw. nein, kein Urteil, sondern eine Ausfertigung von einem Richter vorliegen, in einem Prozeß in dem ich mich selbst vertreten habe und auch absolut im Recht war, und der Richter aber mehrere Fehler gemacht hat, und mich am Ende den Prozeß noch hat verlieren lassen (und nein, auch wenn in anderen Rechtsforen die Leuten dort Leute wie mich immer meinen zusammenknüppeln zu müssen, in der Art „Jaja, das denkst DU vielleicht, daß Du im Recht bist und jetzt versuchst Du dem Gericht die Schuld zu geben, daß Du den Prozeß verloren hast. Hätteste Dir mal lieber gleich einen Fachmann dazugeholt, anstatt zu denken, Du kannst Dich selbst vertreten… etc., bladiblub… dummdaherblök…“, ich war WIRKLICH im Recht).
      Jetzt möchte ich Berufung einlegen und mich dort aber selbst vertreten, das wird schon die nächste Hürde, weil ich ja kein Anwalt bin. Aber was mir momentan arg Angst macht, wenn ich nun tatsächlich alle Instanzen durchgehe, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, oder dem von Dir erwähnten Internationalen Strafgerichtshof (den kannte ich bisher noch nicht mal), und alle weisen mich ab, obwohl ich im Recht bin und auch von den Gerichten mehrfach in meinen Rechten verletzt worden bin, was bleibt dann noch?? Gerechtigkeitsdenken über Bord werfen und sich der Mafia anschließen? Selbstjustiz??

    • Hallo Herr Hensel,
      ich habe noch ein bißchen recherchiert und komme gerade ins Wanken, ob die Zustellung einer Ausfertigung eines Urteils nicht doch rechtens ist.
      Weil: § 47 BeurkG sagt „Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.“

      Das verstehe ich in der Tat so, daß man im Rechtsverkehr nicht zwangsläufig das Urteil herausgeben muß, sondern tatsächlich gleichwertig eine Ausfertigung zustellen kann.

      Oder habe ich da was übersehen?

      • Was lesen Sie in der Überschrift des § 317 ZPO ? Worin wird in der Überschrift unterschieden ? Werden gemäß § 317 (1) ZPO den Prozessparteien Ausfertigungen zugestellt ? Falls Nein, warum nicht ? Werden Ausfertigungen gem. § 317 (2) S.2 ZPO beantragt ? Wenn Ja, haben Sie eine Ausfertigung beantragt ? Falls Nein, warum haben haben Sie etwas erteilt bekommen, was Sie nicht beantragt haben ? Bezieht sich § 47 BeurkG auf Urteile ? Falls Nein, ist § 47 BeurkG für die Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO einschlägig ?

  73. Hallo Herr Hensel,

    Kurz vor Weihnachten hatte ich wegen einer Räumungsklage hier einen Kommentar veröffentlicht. (siehe oben)

    Mir wurde am 14.12.2011 ein Scheinurteil zugestellt, eine Ausfertigung. Ein Anwalt des Mietervereins sagte, die Zustellung einer Ausfertigung würde genügen, wenn ich das Urteil anfordern würde, würde mir das Amtsgericht Marburg dieses innerhalb von 2 Tagen zustellen.

    Nun, ich habe das Urteil angefordert, aber bisher nicht bekommen.

    Zugleich habe ich Vollstreckungsschuztantrag gestellt. Gestern kam die Antwort. Dort behauptet ein Rechtspfleger:

    „Wie von Ihnen richtig ausgeführt, ist gemäß § 317 Abs 1 Satz 1 ZPO den Parteien das Urteil zuzustellen. Jedoch bleibt das Urteil bei den Akten. Den Parteien ist eine Ausfertigung zuzustellen. Ausfertigung ist die amtliche Abschrift des vollständigen Urteil einschließlich des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Die Ausfertigungen müssen auch die Unterschrift des Richter wiedergeben (§ 315 Abs 1 ZPO). Dies kann durch die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens des Richters oder durch den Zusatz „gez.“ geschehen. Einer handschriftlichen eigenhändigen Unterschrift des Richters auf der Ausfertigung bedarf es nicht. (vgl. hierzu Münchner Kommentar, 3. Auflage 2008, zu § 317 ZPO, RN 4). Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift im Rechtsverkehr!“

    Was sagen Sie dazu?

    MfG

    Robert Walter

    • Hallo Herr Walter,

      ich nehme Stellung, wie folgt:

      Mir wurde am 14.12.2011 ein Scheinurteil zugestellt, eine Ausfertigung.

      Ihnen wurde wahrscheinlich kein Scheinurteil „zugestellt“, sondern Ihnen wurde eine Ausfertigung erteilt, obwohl Sie diese wahrscheinlich nicht beantragt haben. – Ausfertigungen gehen immer Anträge voraus (§ 317 (2)S.2 ZPO.

      Schon die Überschrift des § 317 ZPO „§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung“ besagt, dass Urteil und Ausfertigung zwei verschiedene paar Schuhe sind.

      Ein Anwalt des Mietervereins sagte, die Zustellung einer Ausfertigung würde genügen, wenn ich das Urteil anfordern würde, würde mir das Amtsgericht Marburg dieses innerhalb von 2 Tagen zustellen.

      Der Anwalt lügt.- Da nach 317 (1) ZPO Ihnen als Prozesspartei das Urteil, welches die Anforderungen des § 315 zu erfüllen hat,vom Gericht zugestellt werden muss.

      Also eine Handlungspflicht des „Gerichtes“ ! Nicht die Ihre.

      Im Übrigen lügt Ihr Anwalt auch schon deshalb, da Ausfertigungen überhaupt nicht zugestellt werden. Vgl. oben.

      Die Ausfertigungen müssen auch die Unterschrift des Richters wiedergeben (§ 315 Abs 1 ZPO).

      Nein, ist nicht richtig. Denn Ausfertigungen müssen nach der ZPO nicht vom „Richter“ unterschrieben werden.

      Ausfertigungen müssen von den Urkundsbeamten unterschrieben werden.

      § 317 (4) ZPO …Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

      Einer handschriftlichen eigenhändigen Unterschrift des Richters auf der Ausfertigung bedarf es nicht.

      Das ist richtig, da nur Urteile die richterliche Unterschrift aufweisen müssen.

      Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift im Rechtsverkehr!“

      Das Wort Urschrift kennt die ZPO in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

      MfG.

    • Hallo, habe noch etwas zur Hilfestellung!
      Leider habe ich auch mit s.g. Gerichten zu kämpfen und muss denen ständig erklären, was sie dürften und wie es das Gesetz aussagt.

      Als 1. ,auf § 126 BGB berufen, BGB ist nach GG die ranghöchste Gesetzgebung.
      BGH Urteilv. 16.10.2006 – II ZR 101/05; OLG München.
      “ Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137,49,52) Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517,548 ZPO) verstrichen ist. (BGH,NJW aaO S.1882) Das Fehlen der Unterschrift stellt einen absoluten Revisionsgrund dar. (§ 547 Nr.6 ZPO) “
      Vergl. BGH 11.07.2007 – XII ZR 164-03

      BGH Beschluss des 2. Strafsenats vom 27.10.2010 – 2 StR 331/10

      Suchen Sie hier bitte mal, oder vielleicht sendet Ihnen auch Herr Hensel eine Kopie zu der VOLLSTRECKUNGSABWEHRKLAGE!

      Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, BVerwGE 17,192= DVBI 1964,147!

      Zu Gerichtsvollzieher – Anmerkung :
      Fragen Sie die Gerichtsvollzieherin ob sie eine Bestallungsurkunde als bestellte und zugelassene Gerichtsvollzieherin der Militärregierung gemäß Militärgesetzen Nr. 2,6, und 9 wie im Überleitungsvertrag 1955/1990 Art. 2 Abs. 1 vorgegeben ist ?
      Strafbarkeit ausgeübter Handlungen (§ 271 StGB) der Verwaltungsbehörde „Amtsgericht“ durch wissenentlich vorsätzliche Anwendung falschen Rechts und wegen fehlender Bevollmächtigung und somit fehlender ordentlicher staatlicher Gerichtsbarkeit und Haftung gemäß Überleitungsvertrag 1955/1990 Abs.2 Abs. 1 HLKO (Haager Landkriegsordnung (seit 2007 wieder in Kraft) und BRBG 2007 zur Aufnahme und Forführung des Zwangsvollstreckungsauftrages, haftbar zu machen.Weisen Sie auf die Rechtslage , das Kontrollratsgesetz Nr. 10 hin- welches rechtswirksam zum 30.11.2007 wieder in Kraft trat.

      Gesetz Nr. 10
      „Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.“

      Für Gerichtsvollzieher geltenden Vorschriften der Geschäftsanweisung (GVGA v. 1.07.2003)wird hingeweisen, die diesen gemäß § 1 GVGA zwingend verpflichten, sich eine genaue Kenntnis der bestimmungen aus dem Gesetz und den dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen anzueignen. Die Beachtung der GVGA _ Vorschriften gehört ebenso zu den Amtspflichten des Gerichtsvollziehers wie dessen Beachtung aller ihn betreffenden grundgesetzlichen und völkerrechtlichen (HLKO/SMAD/SHAEF) Rechtsbehelfe.
      Für das weitere Vorgehen ohne Legitimationsvorlage nach g. Militärgesetzen ist festzuhalten, kann der Schaden privatrechtlich nach BGB § 823,839 i.V.m GG Art. 34 angezeigt und verhandelt werden muss.

      GG Art. 34
      „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
      Für den Anspruch und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

      Alles Gute viel Glück !

    • Nein, Ausfertigungen werden laut §317 ZPO nicht zugestellt. Aber dieser Regel steht für mein Verständnis eben der §47 BeurkG: „Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr“ entgegen. Ich verstehe das eben so, daß laut diesem Paragraphen eine Ausfertigung das Urteil vertritt und somit als „Urteil“ dem Empfänger zugestellt werden kann.
      Habe jetzt auf den ersten Blick auch keinen Paragraphen gefunden, der sagt, daß die Regel für Urteile nicht gilt. Sicher für mich abgeklärt habe ich das Thema aber bisher noch nicht, so daß ich nur sagen kann, daß das im Moment mein Eindruck der Sachlage ist. Vielleicht stellt sich aber noch heraus, daß der falsch ist.
      Naja, ich denke, um hier kein unnötiges Risiko einzugehen, gehe ich mal auf Nummer sicher und gehe davon aus, daß die Abschrift Ihre Richtigkeit hat (und somit auch die Berufungsfrist bereits begonnen hat). Sollte ich später erkennen, daß die Abschrift rechtswidrig war, kann ich ja noch meckern deswegen. 😉

      „Werden gemäß § 317 (1) ZPO den Prozessparteien Ausfertigungen zugestellt ? Falls Nein, warum nicht ?“
      Wegen dem „Falls Nein, warum nicht ?“: Gute Frage, ich habe keine Ahnung. Sagen Sie es mir.

      „… ist § 47 BeurkG für die Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO einschlägig ?“
      Puh, keine Ahnung, Wie stellt man denn fest, ob das einschlägig ist?

  74. Kennen Sie den oben bezeichneten Münchner Kommentar von 2008?

    Für den 3.2.2012 hat der Gerichtsvollzieher die Räumung meiner Wohnung angekündigt. Das ist natürlich rechtswidrig und hat m.E. keine Rechtsgrundlage, da mir kein Urteil zugestellt wude.

    Die Frage ist, wie ich nun rechtlich vorgehen soll. Nach ZPO habe ich vier wochen Zeit, in Berufung zu gehen, ab Zeitpunkt der Zustellung des Urteils. Nur was mache ich, wenn kein Urteil zugestellt wird?

    Was mache ich gegen die angedrohte Vollstreckung am 3.2.2012?

    MfG

    Robert Walter

    • Sie könnten eine Feststellungsklage – 256 ZPO – anstreben oder auch eine einstweilige Verfügung gegen den GV erwirken, mit der Maßgabe,
      dass hier ein nicht vollstreckbarer Titel wegen eines Scheinurteils (mit Stempel „Ausfertigung) vorliegt.

      Sie könnten drohen mit dem ICC. Sie könnten zur Polizei gehen und diese schriftlich bitten, die illegale Räumung polizeilich zu verbieten und Anzeige und Strafantrag gegen die Vollstrecker stellen (Betrug, Nötigung,Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) etc.).

      @ Die Frage ist, wie ich nun rechtlich vorgehen soll. Nach ZPO habe ich vier wochen Zeit, in Berufung zu gehen, ab Zeitpunkt der Zustellung des Urteils

      Scheinurteile sind nicht rechtsmittelfähig (siehe oben). Also können Sie auch nicht das Rechtsmittel der Berufung einlegen.

      Gehen Sie zum Gericht und tragen Sie diese Argumente dem Rechtspfleger schriftlich vor und bitten um Stellungnahme bzw. bitten ihn die Richtigkeit dieser Aussagen zu bestätigen.

      Mehr fällt mir z.Zt. nich ein. Völkerrechtliche Beschwerde könnten Sie noch absetzen (ans Gericht/GVZ/Polizei). EMRK Art. 13 weegen Verstoß gegen Art. 6, da Rechstmissbrauch i.S.d. Art. 17 EMRK vorliegt.

      MfG.

  75. Vielen Dank erstmal, kennen Sie diesen Münchner Kommentar, 3. auflage zu § 317 ZPO, Rn. 4 – den mir der Rechtspfleger genannt hat?

    MfG

      • Natürlich kennt Herr Hensel den Münchner Kommentar nicht, den der sog. Rechtspfleger zoz. genannt hat – den Kommentar zu einem Gesetz der BRD-GmbH-Foltersystemdiktatur, das seine Daseinsberechtigung und seine Geltung verloren hat muss ja niemand kennen, das wäre völlig unnütz.
        Man muss es auch ablehnen (finde ich) sich auf derartige Diskussionen mit Systemrepräsentanten/Firmenangestellten der BRD-GmbH einzulassen – die BRD-Scheingesetze können ja nicht da für uns gelten, wo sie uns nützlich sind und ungültig sein, wo sie uns schaden – das wäre wie Herr Sich Ing sehr akribisch schon hier dargestellt hat (uns auch sicher Herr Bürger Nicht bestätigen würde) sinnlos!!! Weiter so – auf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder einer Klage vor der Regierung der vereinigten Staaten von Amerika als oberster Militärbehörde – regelmäßig werden dort vergleichbare Sachverhalte zur Kenntnis genommen! ! ! Wenden Sie sich auch an NGOs wie Amnesty International, Humans for Free Insanity United(HFIU) oder PETA! ! !
        Wenden sie sich getrost mit all dem Rat, den Sie hier erhalten an die zuständigen Stellen, Sie werden sehen, dass es mit Sicherheit keinen durchsachlagenden Erfolg bringt – man kann es fast garantieren!!!

  76. Sehr geehrter Herr Hensel,

    erst mal herzlichen Dank für Ihre tollen Informationen auf der Seite, die ich als Rechtsbeistand immer gut gebrauchen kann…

    Aktuell suche ich ein Urteil eines Oberlandesgerichts oder BGH oder Bundesverwaltungsgerichtes oder Bundesverfassungsgerichtes, und auch Randkommentaren zum Thema Verwaltungsbehörden und Nichtigkeit eines Aktes einer Stadtbehörde in Sachen Ordnungswidrigkeit.

    Die Sache mit den Rechtsbereinigungsgesetzen /1. + 2. BMJBBG, Aufhebung der Einführungsgesetze zum OWiG neben § 5 OWiG, ZPO, StPO, GVG und GVG § 15 ist mir bekannt… Sie wird nur fast immer noch von Gerichten und deren Mitarbeitern ignoriert. Auch das Schreiben des Bundesministeriums der Justiz mit der Immer-Noch-Gültigkeit der Bereinigungsgesetze kenne ich von 2011…

    Ich möchte ein Urteil, nicht zu Richter und Rechtspflegern, sondern für Verwaltungsangestellte. Übrigens legte eine Bußgeldstellenleiterin § 35 VwVfG Satz 2, Allgemeininteresse (einer Ordnungswidrigkeit) entsprechend aus, so daß es kein Verwaltungsakt wäre, und als OWiG geahndet werden könnte.

    Zur Allgemein-Info, § 35, VwVfG, Satz 2:
    Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

    Öffentlich-rechtliche Eigenschaft normalerweise durch Körperschaftsurkunden…

    Peter Fitzek erwähnte auf Alpenparlament.TV im Dezember ein Urteil ohne Aktenzeichen des Landgerichtes Frankfurt während eines Gespräches, mit dem er Behördenangestellte festnagelt, habe entsprechend recherchiert, nur noch nichts gefunden…

    Herzlichen Dank!
    Thilo Straub

  77. Hallo Herr Staub,

    ich habe erst kürzlich ein Schreiben gegen eine OwiG Sache abgeschickt und habe bis heute noch keine Reaktion gehabt. Die Antwort Frist seitens der Behörde ist schon verstrichen, ich könnte Ihnen das gern zukommen lassen.

    Des weiteren aber ist eines ganz klar, wenn der Richter oder wer auch immer sich aufs OWiG bezieht, würd ich ihm den §5 einfach um die Ohren hauen. Der sagt ganz eindeutig, dieses Gesetz gilt nur auf Schiffen die bundesflaggenberechtigt sind und in Flugzeugen.

    Keine andere Auslegung ist hier zulässig.
    Der Wortlaut ist einzuhalten. Aus KANN kann nicht MUSS werden und umgedreht und aus Schiff und FLugzeug wird nicht KFZ oder ähnliches.

    Außerdem soll die Behörde erstmal nachweisen, das der Bedienstete überhaupt auf das Gerät eingewiesen wurde. Eichscheine usw. sind beizulegen und und und. Wer in den Gerichtssall geht tut das rein freiwillig sonst gar nciths. Deswegen auch der Satz in der „Vorladung“ Wir bitten Sie rechtzeitig zu erscheinen.

    Einzige Antwort hier : Danke keine Zeit ich sitz da für gewöhnlich auf dem Klo. Oder so ähnlich.

  78. An Herrn Bonaparte,

    ja Sie haben völlig Recht das seh ich auch so. Die ganzen Organisationen wie EGMR usw und die NGO´s sind alle nur hausgemacht und das von denen die uns den ganzen Mist auferlegt haben.

    Wie ich Herrn Hensel bereits schon sagte kann es für die Probleme nur eine Lösung geben und die wird nicht friedlich sein. Wie Herr Hensel bereits mehfach schrieb ist der Lissabon Vertrag mit seiner Todesstrafe alles was benötigt wurde. Die EU Armee wird den Rest erledigen.

    Ich sagte ebenfalls und das kann ich nur jedem ans Herz legen bereitet euch auf einen Bürgerkrieg vor. Zumindest denkt immer daran, unser Finanzsystem kann eine derartige Unart nicht überstehen, das hat die Geschichte schon mehrfach bewiesen.

    Sehr ansehnlich fand ich die Sätze von ERIKA „Jetzt lassen Sie uns erstmal den ESM durchziehen…“ und Frau Lagarde im gleichen Beitrag „Ich bin für die Erhöhung des Grundkapitals nicht verdoppeln aber erhöhen.“

    Da saß ich auf der Bank und hab mich derart kaputt gelacht das kann ich versichern.

    Ich frage mich nur woher kommen die 500Mrd € Grundkapital? Ist doch im Vertrag die Rede von 700Mrd. Wann wurde denn der geändert?

    Naja wie dem auch sei der Finanzdiktatur und der Militärdiktatur wurde der Weg geebnet und wir werden es zu spüren bekommen das ist Fakt.

    Nur gut das die EU nicht über das Hoheitsgebietes des Deutschen Reiches verfügen kann. Sie werden es aber versuchen das ist klar.

  79. Beim Räumungsurteil und zu Rechtsanwälten gilt folgendes.

    Rechtssicherheit kann ausschließlich nur von einem Gericht in Deutschland festgestellt werden durch Wegfall des § 15 gibts nur noch 1 Gericht das dem §15 nicht gebunden ist (bin mir gerade nicht sicher und finde es momentan nicht)

    Ein Rechtsanwalt kann KEINE Rechtssicherheit herstellen, denn dafür müssten Rechtsanwälte immer 100 % gewinnen vor Gericht und das ist nicht der Fall also sind sie nur zu 50 % sicher um das mal einfach auszudrücken.

    Ein Gericht schrieb mir „Rechtsbelehrungen sind nur Rechtsanwälten vorbehalten.“

    So sichert man sich ab.

    Heißt aber für den Bürger er kann sich immer auf Rechtsunsicherheit beziehen!!!!

    Sofern es das GG geben würde. Auch das Zitiergebot ist nicht vorhanden. Wenn man es genau nehmen würde.

    Es geht aber in ersten Linie drum die BRD Vasallen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.

    Wie Herr Hensel also sagte der Rechtsanwalt als solches ist nicht wirklich zu gebrauchen.

    Als Beistand eventuell da er gewisse Sicherheit hat und schnell auf § im Gedächtnis zurückgreifen kann. Die man sich nun auch mal lange selbst erarbeiten muss. Selbst der Stichpunktzettel ist schon schwierig, denn ne blöde Frage vom „Richter“ und man fängt an zu schleudern.

    Da muss man aber schon suchen bis man was ordentliches findet, wie gesagt der Berufseid der RA´s steht da im Weg. „Ich werde keinem Berufskollegen Schaden zufügen“

    Wie gesagt das größte Problem ist, das viele versuchen sich mit den Argumenten „Ja die Gesetze sind ja eh nicht mehr vorhanden, bei dieser Äußerung beziehe ich mich auf die fehlende Rechtssicherheit laut GG….“ Das ist blanker Blödsinn.

    Also lassen wir das GG mal stehen und benutzen das einfach als „nicht anwendungsfähiges missbrauchtes Hilfsmittel“

    Im GG steht nix von ZPO oder StPO oder solch einem Mist, da steht lediglich die nachfolgenden Rechtsnormen binden die Organe blabla blubb.

    Außerdem ist ne Ordnung halt kein Gesetz fertig.

    • Außerdem ist ne Ordnung halt kein Gesetz fertig.

      Hallo, ganz so einfach ist es nicht. Es ergibt sich aus der Geschichte:

      Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Sie umfassten das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Konkursordnung und andere Einführungs- und Nebengesetze wie beispielsweise die Rechtsanwaltsordnung oder das Gerichtskostengesetz.

      Quelle:

      Aber es ist m.E. völlig egal, da die ZPO nach Angabe der nicht gesetzlichen Richter angeblich noch Gültigskeit haben soll. Und genau da holen wir sie ab, mit ihren Scheinurteilen, als Prozessbetrug an den Recht suchenden Bürger.

      Dass die ZPO seit der Wende eigentlich keine Gültigkeit mehr hat, wird dann nochmal oben drauf gesattelt.

      Ein weiterer Artikel zum Thema Scheinurteile ist in Arbeit und wird wohl heute noch veröffentlcht.

      MfG.

  80. Folgende Probleme:

    Ich habe im Verfahren 9 C 458/11 (82) am Amtsgericht Marburg (Räumungsklage) heute sofortige Beschwerde im Vollstreckungsschutzverfahren eingereicht. Begründet habe ich die Beschwerde damit, dass mir (am 14.12.2011) kein Urteil, nur eine Ausfertigung „zugestellt“ wurde.

    Der Rechtspfleger hat mir Auszüge aus einem Urteil des BGH vom 9.6.2010 ausgedruckt. Dort heißt es: „Freilich bliebt das Original des Urteils stets bei den Akten. Stattdessen ist eine Ausfertigung zuzustellen. (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. aufl., § 317 Rdnr. 7)“

    Und:

    „Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (Senat, FamRZ 1990, 1227 =BeckRS1990, 30396038) Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden. (BGHZ 100, 234, (237) …) …“

    Was sagt man dazu?

    Ich hatte in diesem Verfahren Akteneinsicht gefordert. Die Richterin Rausch teilt mir mit:

    „Als Verfahrensbeteiligter haben Sie alle Schriftstücke erhalten. Wie rechtfertigt sich Ihr Interesse an einer Akteneinsicht?“

    Soweit ich weiß, hat man als Partei in jedem Fall Recht auf Akteneinsicht, man muss das nicht begründen.

    Ich wollte eigentlich noch eine einstweilige verf. gegen den Gerichtsvollzieher beantragen, der für den 3.2.2012 eine Zwangsräumung meiner Wohnung angekündigt hat. Der Rechtspfleger meinte, das sei nicht nötig, die sofortige Beschwerde werde bis nächste Woche vom Landgericht entschieden. Für den Erlass einer EV gegen den Gerichtsvollzieher sehe ich ehrlich gesagt auch keine Aussicht auf Erfolg.

    Daneben wollte ich eine Feststellungsklage machen, um die unechtheit der Urkunde der Ausfertigung vom 14.12.2011 feststellen zu lassen, von der ja behauptet wird, es handle sich um ein Urteil. Hier wurde ich von einem anderen Rechtspfleger darauf hingewiesen, dass ich klar stellen müsste, gegen wen ich klage. Gegen das amtsgericht oder gegen die Klägerin des Räumungsverfahrens. Gegen das amtsgericht könnte ich, so belehrte mich ein zufällig vorbeikommender Richter, nicht klagen. Jedoch ist meines Erachtens bei der Feststellungsklage das amtsgericht Marburg die Beklagte, da das Gericht behauptet, es würde sich bei einer Ausfertigung um ein Urteil handeln bzw. die Zustellung der Ausfertigung ersetze die Urschrift des Urteils im Rechtsverkehr.

    Auch dieser Richter meinte noch einmal, es würden niemals die Urschriften des Urteils zugestellt, nur ausfertigungen, das Original würde immer in den akten bleiben. Und die Rechtsprechung – siehe BGH-Beschluss vom Juni 2010 oben – scheint dementsprechend zu sein.

    MfG

    Robert Walter

    • Der Rechtspfleger hat mir Auszüge aus einem Urteil des BGH vom 9.6.2010 ausgedruckt. Dort heißt es: „Freilich bliebt das Original des Urteils stets bei den Akten. Stattdessen ist eine Ausfertigung zuzustellen. (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. aufl., § 317 Rdnr. 7)“

      Was sagt man dazu?

      Ich sage dazu, dass der Rechtspfleger Sie belogen hat. Es entspricht nicht der ZPO. Diese Vorgehensweise ist eine freie Erfindung und liegt außerhalb der ZPO (falls diese denn bestehen sollte).

      „Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (Senat, FamRZ 1990, 1227 =BeckRS1990, 30396038) Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden. (BGHZ 100, 234, (237) …) …“

      Das Wort Urschrift gibt es in Zusammenhang mit § 317 ZPO überhaupt nicht. Der Begriff ist ebenfalls frei erfunden. Es gibt kein Verfahsrensrecht, das besagt, dass eine Urteilsurschrift (???) in den Akten verbleibt. Alles frei erfunden. – Urteile werden den Prozessparteien zugestellt und Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt (vgl. § 317 ZPO). So einfach ist das.

      Ich hatte in diesem Verfahren Akteneinsicht gefordert. Die Richterin Rausch teilt mir mit:
      „Als Verfahrensbeteiligter haben Sie alle Schriftstücke erhalten. Wie rechtfertigt sich Ihr Interesse an einer Akteneinsicht?“
      Soweit ich weiß, hat man als Partei in jedem Fall Recht auf Akteneinsicht, man muss das nicht begründen.

      Da haben Sie Recht ! Das Akteneinsichtsrecht ist an keine rechtfertigende Begründung des Einsichtnehmenden gebunden. – Wenden Sie sich deshalb bitte an den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Bundesland und beschweren Sie sich. Am besten schriftlich.

      Die Privatperson und nicht gesetzliche Richterin Rausch hat Sie belogen und wollte Sie eingeschüchtern, damit Sie das angebliche in der Gerichtsakte befindliche „Urschriftsurteil“ nicht sehen sollen, was allerdings auch nicht geht, weil es höchstwahrscheinlich nicht vorhanden ist.

      MfG.

  81. Militärpolizei hat Haftbefehl erlassen gegen Staatsanwalt und Gerichtsvollzieher
    by siriusnetwork

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    Kategorie BRD-RECHTSLAGE – BRD-RECHTSLAGE
    Kategorie POLIZEISTAAT BRD – POLIZEISTAAT BRD
    Kategorie DEUTSCHLAND – DEUTSCHLAND
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    .
    seht auch den vorherigen Beitrag – oben links verlinkt!
    .
    und übrigens läuft gegen die GEZ auch am ICC eine Untersuchung:
    Internationaler-Strafgerichtshof-ermitte_567595.html
    .
    .
    Hier gibt es für die Patrioten NEUIGKEITEN!
    .
    Dies war in derselben Email wie der vorherige Beitrag – danke Udo :-))
    .
    Diese beiden PDFs beziehen sich auf den verlinkten Brief hier unten:
    .
    20.01.2012_Bürgermei#ter-2
    .
    18.01.2012_Brief_Staatsanwälte_und_Richter
    .
    .
    Sehr geehrte Damen und Herren BRD-Dienstausweisträger, liebe
    Mitstreiter und Wahrheitsliebenden,

    es tut sich was in Deutschland! Heute haben wir eine für mich
    große Sensation!

    Wir haben jetzt eine von den Alliierten „bestallte“ gesetzliche,
    unabhängige Richterin Frau Dagmar Tietsch, Berlin (Kontaktdaten –
    Siehe Anlage oben) mit rechtsgültigem Amtsausweis, die von dem
    US-Department of Justice, Washington D.C. und dem Repräsentanten
    Herrn Hochholdinger in Berlin, bestätigt ist.

    Und es dürfte sich schon herumgesprochen haben, daß Haftbefehle
    ausgestellt wurden und ein hochrangiger Staatsanwalt in Karlsruhe
    und ein Gerichtsvollzieher in Berlin von der US-Militärpolizei
    abgeführt und diese Herrschaften jetzt in Arrest gesteckt wurden
    (Mindeststrafmaß 5 Jahre). In diesen Fällen ist die Schuldfrage
    klar und das Beweismaterial ist erdrückend.

    Jeder Bedienstete dieser BRD-Verwaltung, dieser
    Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) ist eingeladen, sich zu
    diesem Sachverhalt direkt mit der Richterin auszutauschen.
    Adresse und Telefonnummer etc. finden Sie oben in der Anlage.

    Die Anschreiben an die BRD-Verwaltungen sind in altdeutscher Schrift
    gehalten – das muss wohl rechtlich so sein. Wenn man sich bemüht,
    kann man alles lesen und erkennen.

    Zur Lage in Deutschland / Deutsches Reich – Wer es immer noch nicht
    wahr haben will bzw. noch nicht wusste: Wir sind immer noch von den
    USA besetzt. Es wird aber BRD-Bundesrecht (OWiG, ZPO, StPO, GVG, AO)
    immer noch angewendet, obwohl diese Gesetze durch die
    Bundesbereinigungsgesetze der Alliierten 2007 aufgehoben wurden,
    nicht mehr existent sind (nachzulesen im Bundesgesetzblatt und im
    Bundesanzeiger). Auch haben wir für diese Gesetze keinen
    Geltungsbereich (GG Art 23 a.F. wurde aufgehoben) mehr.

    Trotzdem macht unsere „ehrenwerte“ Justiz und unsere „gesetzestreue“
    Polizei weiter wie bisher… Unglaublich aber wahr.

    Kein Richter unterschreibt mehr Urteile, weil er sich nach §§ 839 und
    823 BGB persönlich haftbar macht und unsere BRD-Polizei führt diese
    illegalen Anweisungen in den meisten Fällen bewusst aus. Es ist fast
    alles illegal – Und unsere Bediensteten „im Namen des Volkes“ wissen
    das. In dem unteren Link sind Originalschreiben der BRD-Bediensteten
    und man kann hier klar erkennen, wie diese Leute arbeiten und handeln
    – ohne Legitimation und ohne Rechtsgrundlage und natürlich ohne
    Unterschrift… Und die wählen wir auch noch…

    Die, die entscheiden, sind nicht gewählt (EU) und diejenigen, die
    gewählt werden, haben nichts zu entscheiden! (Horst Seehofer 2010)

    1.)

    Rechtskunde für Nichtjuristen!

    Klicke, um auf RfN.pdf zuzugreifen

    Damit sollte für jedermann klar und deutlich erklärt sein, dass wir
    von der BRD-Justiz pausenlos verschaukelt werden. Wer von den
    BRD-Bediensteten nach seinem Gewissen handeln möchte, aus diesem
    System ausscheren will, wird zum Psychologischen Dienst geschickt
    und ist seinen Job los. So läuft das in Deutschland und Frau Merkel
    ändert nichts und lässt die BRD-Beamten allesamt über die Klinge
    springen!!! Wir sind alle Deutsche und kämpfen gegeneinander – Wahnsinn!!

    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als
    das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die
    Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen
    sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen
    Feinde.“ (Napoleon)

    Bitte diesen LINK in ganz Deutschland weit verbreiten, denn hier
    wird deutlich, warum wir die Hochverräter der BRD-Parteien auf
    keinen Fall mehr wählen sollten.

    Mit freiheitlichen Grüßen

    Ralf A.

    Bitte mal hier schauen, hier gibt es noch mehr Info !

    • Welche Zeiten wir doch erleben dürfen!

      Heidewitzka, mal wieder ein triumphaler Sieg, den Herr Honig (der im übrigen auch ein großer Bienenfreund ist – bei ihm summt es mächtig!) uns hier präsentiert. Lassen Sie sich nicht blenden, wenn in der systemkonformen Folterpresse in Kürze berichtet wird, der sog. Angeklagte wäre verurteilt, der Prozess von einigen lächerlichen Spinnern gestört worden. Selbstverständlich sind die Folterknechte der garstigen sog. BRD eingeknickt wie Strohhalme und nicht weil sie sich das Lachen verkneifen mussten, nein weil sie Furcht verspührten haben sie schändlich gezittert! Selbstverständlich haben, wie Herr Honig das sicher bestätigen würde, alle Beobachter, Beteiligten – außer dem sog. Richter – und die Bewohner der umliegenden Häuser im weiteren Umkreis begeistert mit unseren Mitstreitern gefiebert und den Triumph der Verurteilung wegen mangelndem Verstand und daraus resultierenden Verweigern des Mitspielens bei diesem Schauprozess gewürdigt als Zeichen der Aufkeimenden Müdigkeit der nicht konformen mit dem System noch konform zu gehen.

      Bravo, sage ich!!!

    • Das grosse Problem ist, dass es so viele kleine Organisationen gibt, die alle ihr eigenes Sueppchen kochen wollen. Da gibt es zum Beispiel viele Exilregierungen und Reichstagsgruendungen aber meines Wissens nur eine Exilregierung, die sich innerhalb der Frist nach Ablauf der erlaubten 60 Jahre laut Haager Landkriegsordnung als Vertreter Deutschlands gemeldet hat. http://friedensvertrag.info (nicht .org!!!) Wie waere es, wenn wir uns alle zusammen taeten und gemeinsam gegen die Betrueger vorgehen wuerden? Das haette doch viel mehr Gewicht?

  82. Hallo, gestatten Sie mir bitte mal um Anliegen bzw. um Unterstützung !!!!

    Das Gericht beansprucht von mir eine Vollmacht von meinem Mann, das ich diesen vertreten darf.!! Obwohl dies in Zusammenhang als GbR zu sehen ist .
    Damit ich nichts falsch mache,und notfalls meinen Hintern verliere, es geht immerhin um 3600,00 €, die eine s.g. Rechtsanwältin von mir fordert, für meinen Besitz, diesen jedoch als Gläubiger- Verwalter nochmals einklagt,… kann mir jemand einen Rat oder Unterstützung geben, wie man so eine „Vollmacht“ fomuliert?????
    Wäre für Ratschläge und Tipps sehr dankbar, was ich beachten muss, was ich falsch machen kann, und auf was ich mich berufe !!

    Vielen Dank im Voraus !

    Gruß annekatze

  83. Hallo Herr Hensel,

    meine Frage von heute:

    Wie verklagt man eine deutsche Richterin, einen deutschen Gerichtsvollzieher, eine deutsche Justizangestellte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Folgender Hintergrund, der in vorigen Kommentaren in dieser Sparte des Blogs weiter oben schon geschildert wurde:

    Im „Räumungsverfahren“ Hausverwaltung G. ./. Walter ging bei mir am 14.12.2011 ein Scheinurteil ein ohne gültige Unterschrift der zuständigen Richterin (Wellenbewegung statt Unterschrift). Danach wurde der Vermieterin vorläufige Vollstreckbarkeit des angeblichen „Urteils“ zugestanden, also Räumung meiner nun ehemaligen Wohnung sowie ein Vermieterpfandrecht.

    Am 9.1.2012 wurde mir vom Gerichtsvollzieher Krannich vom Amtsgericht Marburg der 3.2.2012 als Räumungstermin mitgeteilt.

    Am 10.1.2012 teilte ich dem Gericht mit, dass mir kein rechtswirksames Urteil zugestellt wurde und forderte selbiges an. Ich habe es bis heute nicht.

    Anschließend beantragte ich Akteneinsicht. Diese wurde mir von der „Richterin“ Rausch verweigert. (Ohne Begründung selbstverständlich)

    Ich beantragte vorsorglich Vollstreckungsschutz, mit angeblichem Beschluss und nach meiner sofortigen Beschwerde wurde am 3.2.2012 mein Antrag auf Vollstreckungsschutz vom Landgericht Marburg zurückgewiesen. Die Ausfertigung des – erneut nicht gesetzeskonform unterzeichneten – angeblichen Beschlusses wurde am 4.2.2012 in den Briefkasten meiner nun ehemaligen Wohnung eingeworfen.

    Zwischenzeitlich flüchtete ich vorsorglich aus der ehemaligen Wohung, um Repressalien durch die gesetzlich nicht legitimierten Schlägertrupps (angebliche Polizei) zu entgehen.

    Die Zwangsräumung wurde rechtswidrig am 3.2.2012 durchgeführt. Ich bin nun in die Notunterkunft der Stadt Marburg untergebracht worden. Dass die Wohnverhältnisse hier menschenunwürdig sind und vermutlich zu einer Erkrankung bei mir führen werden, sei zunächst nur am Rande erwähnt.

    Ich habe nun vor, alle Beteiligten an diesem kriminellen Akt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen, sie anzuzeigen in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Wie geht man hier vor?

    MfG

    Robert Walter

    • Hallo, Herr Walter, wenn ich ihre Zeilen lese, hat man Ihnen auch mächtig zugesetzt.
      Die glauben allen Ernstes, das sie mit ihrem Verbrechen gegen ihre Landsleute ein längeres Leben haben. Wohl kaum.
      Schreiben Sie, Herr Walter bitte alles auf, machen Sie von allen Scheinurteilen, Beschlüssen, Räumungsklagen Kopien, stellen Sie für diese Personen, zu Ihrem Aktenzeichen Strafanzeige und Strafbefehl bei der British Force Gemany ! Bei einem Strafbefehl muss gehandelt werden. !!
      Nur so kann aufgeräumt werden, und es Gerechtigkeit geben!

      Viel Glück und Alles Gute !

  84. Zitat: 7a) Allerdings mangelt es nicht schon deshalb an einer wirksamen Zustellung des Urteils, weil – wie die Rechtsbeschwerde meint – die Unterschrift der mitwirkenden Richterin in der zugestellten beglaubigten Abschrift nicht ordnungsgemäß wiedergegeben sei. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn die Unterschrift in Klammern gesetzt und kein weiterer Hinweis (etwa „gez.“) hinzugefügt ist, dass der Richter das Urteil unterschrieben hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es allerdings aus, wenn in der Ausfertigung die Namen der beteiligten Richter in Maschinenschrift ohne Klammern angegeben sind. Dann ist im Allgemeinen ein weiterer auf die Unterzeichnung hinweisender Zusatz nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 30. Mai 1990 – XII ZB 33/90 – FamRZ 1990, 1227; BGH Urteil vom 18. Mai 1994 – IV ZR 8/94 – VersR 1994, 1495 und Beschluss vom 1. April 1981 – VIII ZB 24/81 – VersR 1981, 576).

    Quelle http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=51538

    und hier 1 Rechtspflegerforum wo man sich argumente zurechtlegt, wie man was begründen kann

    http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?46832-Bekanntgabe-mit-Ausfertigung-oder-begl.-Abschrift-des-Beschlusses&s=6e8788df9d274e4b9a14b33476d814be

    • Hallo Thomas, kein schlechter Versuch !

      Zu Deinem Zitat:

      Allerdings mangelt es nicht schon deshalb an einer wirksamen Zustellung des Urteils, weil – wie die Rechtsbeschwerde meint – die Unterschrift der mitwirkenden Richterin in der

        zugestellten beglaubigten Abschrift

      nicht ordnungsgemäß wiedergegeben sei.

      Antwort: Jedoch werden nicht

        Abschriften

      zugestellt, sondern Urteile !

      Ich glaube mich erinnern zu können, dass Urteile (und nicht Abschriften) den Prozessparteien zugestellt werden. – Ich vermute § 317 (1) S. 1 ZPO wäre hier einschlägig. – Aber ich glaube, ich schrieb dies schon einige hundert Male.

      Zitate und Aktenzeichen von Ausnahmegerichten bzw. von nicht gesetzlichen Richtern zu zitieren, ist nicht zwangsläufig Garant für eine gesetzesadäquate Umsetzung angeblicher Rechtsprechung, die nicht existent sein kann, da Staatsgerichte schon seit über 60 Jahren nicht mehr bestehen. – Vgl. Historie des GVG.

      Noch Fragen ?

      Aber Danke für die Vorlage.

      Mfg.

  85. Liebe Leute !!! Und Herr Sich.-Ing.J.Hensel !!!

    Zuerst möchte ich euch allen mein größtes Respeckt bezeugen !
    Und Herr Sich.-Ing.J.Hensel RESPECKT für Ihre MÜHE UND GEDULD !!!!!

    Mein „Fall“
    1.) Unmenschliches „verfahren“ (Strafprozeß)
    2.) Versäumnisurteil (Zivilproßes)
    3.) 2,5 Jahre Knast …..
    4.) 3 Jahre Bewährung ……. ( 1Jahr jetzt um)
    5.) Alle urteile ohne Unterschrift …….bla bla bla ……
    6.) 172635 Details werde ich euch ersparen………. 🙂

    Ich geh denn Kampf jetzt an ! Begründung ….. ich will ein faires verfahren !!!

    Internationalergerichtshof …..okay ……
    1.) was muss ich beachten ?
    2.) kann ich da so ein Brief hinschreiben ?
    3.) Muss ich denen mit §§ kommen ?
    4.) steht mir da ein anwalt zu ? Ich habe kein Geld würde aber alle Schadensersatzforderungen usw freiwillig abtreten ! ich will nicht deren Geld ! ich will mein Leben !
    5.) Gibt es irgendwo eine beratungsstelle wo mann mal hin gehen kann ???

  86. Lieber Auf ihr, werter Mitstreiter!

    Auch Ich möchte hier mal Herrn Sich. Ing. J. Hensel Danken, dafür was er hier für uns tut!

    Ihnen, lieber Auf ihr möchte ich entgegenschleudern: Bravo, willkommen an Bord, Sie haben uns hier gerade noch gefehlt – denn schließlich sagt man nicht umsonst, je mehr desto! Vergessen Sie bei Ihrem rückhaltlosen Rundumschlag bitte nicht die Klage vor dem U.S. Präsidenten als Verantwortlichem obersten Richter – zu erreichen durch den Militäroberbefehlshaber der U.S.A. in Deutschland, Herrn General Omar Bradley, Fort Dixiclo / c/o Sergeant Ernest Bilko (Sekretariat) – . Viel Erfolg hierbei, vergessen Sie jedoch nicht darauf hinzuweisen, dass der ICC bereits mehrere Schreiben mit Eingangsstempeln versehen hat – eingehende wie auch ausgehende!!! Sehr schön übrigens, Sie als natürliche Person hier unter uns zu wissen, sie haben auch so eine natürliche Ausstrahlung, Donnerwetter! Sie können übrigens auch eine E-Mail an den ICC schicken, das ist ohnehin immer gut. Ich selbst gehe regelmäßig zu meiner Beratungsstelle, aber das wird Ihnen sicher nicht helfen, da die sich nur mit Patienten aus dem Umland befasst, aber bei Ihnen gibt es sicher auch eine – nur mal umschauen!!! Weiterhin viel Erfolg und Willkommen an Bord Kamerad!!!

  87. Nachtrag:
    Die Adresse für das Büro von General Bradley:
    General Omar Bradley
    c/o Sergeant Ernest Bilko
    Public Insanity Affairs
    Unit 3300
    APO AE 09094-3300
    66877 Ramstein-Miesenbach

  88. Hallo, irgendwie verstehe ich gerade die Welt nicht mehr !
    Erhielt heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, sogar mit Unterschrift!

    Bußgeldsache wegen Ordnungswidrigkeit.

    „Zitat : Ihr oben näheres bezeichnetes Schreiben ist mir von der zuständigen Rechtspflegerin vorgelegt worden.
    Sie sind durch Urteil des Amtsgericht St.. vom 10.11.2011 rechtskräftig zu einer Geldbuße von insgesamt 80,00 € verurteilt worden. Gegen das Urteil haben Sie kein weiteres Rechtsmittel.
    Diese Geldbuße ist durch die Staatsanwaltschaft zu vollstrecken.
    Ihr Vortrag in dem Schreiben vom 26.01.2012 ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich und nicht geeignet abzuwenden.
    Ich habe die Frau Rechtspflegerin daher angewiesen, die Vollstreckung weiter zu betreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wärmann
    Staatsanwalt “ Zitat Ende

    Was sagt man dazu?

    Ein weiteres Schreiben mit gleicher Adresse und der Androhung auf Erzwingungshaft musste die Justizobersekretärin n u r mit Handzeichen bestätigen.
    So entzieht man sich der Verantwortung. !!

    Geht doch eigentlich nur noch einen Anzeige gegen diesen Staatsanwalt , oder haben diese Spezies Sonderrechte ??????

  89. André Zeiger, Wiesentheid, Landkreis Kitzingen, Bayern

    Vertuschung von Inzest / gefälschter Vaterschaftstest

    Das Amtsgericht Kitzingen erhält von mir eine E – Mail.

    Erst einen Tag später geht der Direktor des Amtsgerichts Kitzingen, Herr Paul Spengler an die Medien und sagt:

    „Eine Drohung erreicht das Kitzinger Amtsgericht.“

    Wer eine E – Mail zur Bedrohung erklärt und dann an die Medien geht, ohne die E – Mail zu veröffentlichen, der muss etwas zu verbergen haben!

    Es wird nur ein Satz zitiert, aber nicht einmal dieser eine Satz ist vollständig.

    In meiner E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen lautet dieser Satz wie folgt:

    Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person. Kol 3,25

    Dieser Satz ist aus der Bibel.

    Richter bestrafen jeden Tag Menschen, die Unrecht getan haben.

    Meine komplette E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen von Mittwoch dem 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 mit folgenden Anhängen:

    IHK Dr. Arnold
    falscher Stempel Dr. Arnold
    falsche Stempel Bayern
    Generalstaatsanwaltschaften
    8 richtige Stempel
    6 richtige Stempel
    Amtsgericht Kitzingen Bayern, sogar mit Nummer

    Alles zum Nachlesen und Anschauen!

    Warum hat Herr Paul Spengler nicht sofort im Radio die komplette E – Mail verlesen lassen und dann in den Zeitungen und im Internet alles komplett veröffentlicht?

    Nein, das konnte er nicht, dann wäre nämlich der ganze Betrug mit dem gefälschten Vaterschaftstest aufgeflogen!

    Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind?
    Scheinbeschlüsse und Scheinurteile alle mit falschen Stempeln und ohne Unterschrift.

    Mittlerweile sind es 3 Rechtsanwälte.

    RA Steffan Böhmer aus Nürnberg, Kanzlei Kreuzer, Goßler, Horlamus
    RA Hans – Günther Deubel aus Uffenheim, Kanzlei Deubel & Leimeister
    RA Susanne Schöbener aus Ochsenfurt, Kanzlei Wegner & Schöbener

    Es gibt kein:
    Amtsgericht Bayern, Landgericht Bayern und auch kein Oberlandesgericht Bayern!
    Es muss immer der Ort im Gerichtsstempel stehen und eine Nummer!

    Ebenfalls gibt es keine Staatsanwaltschaft Bayern und keine Generalstaatsanwaltschaft Bayern!

    http://www.andre-zeiger.info

    Von wegen Trittbrettfahrer

    Meine E – Mail ist geschrieben am Mittwoch den 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 Uhr.

    Im Amtsgericht Dachau fielen die Schüsse am Mittwoch den 11. Jan. 2012 kurz nach 16:00 Uhr.

    Machen Sie sich selbst ein Bild davon und lesen Sie meine Homepage. Die E – Mail spricht Bände. Dort werden die wirklichen Täter entlarvt!

    Es geht schon lange nicht mehr nur um einen gefälschten Vaterschaftstest, es geht um viel mehr!

    • Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind?

      Das können Ihnen nur die Anwälte sagen. Ergo würde ich an Ihrer Stelle auch die Anwälte schriftlich befragen, weshalb sie als Organ der Rechtspflege Sie als Prozesspartei nicht darüber informiert haben, dass alle Entscheidungen Scheinbeschlüsse und Scheinurteile sind, die ein faires Verfahren nicht begründen.

      Schreiben Sie ihnen auch, dass Sie schließlich gem. Artikel 6 EMRK, Artikel 14 UN Zivilpakt sowie Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU ein Anrecht auf ein faires Verfahren haben, das mittels Scheinurteile nicht gewährleistet wird.

      Fragen Sie Ihre Anwälte auch, warum sie Ihnen nicht gesagt haben, dass die angeblichen Gerichte – denen Sie in mehreren Scheinverfahren ausgesetzt waren – nicht auf ein Gesetz beruhen, so wie es die EMRK, der UN Zivilpakt und die Charta der Grundrechte der EU verbindlich fordern.

      Denn Staatsgerichte sind schon seit über 60 Jahren abgeschafft. Vgl. Historie GVG und das GG besteht seit der Wende ebenfalls nicht mehr !

      Stellen Sie die Antwort hier rein und ich helfe Ihnen bei der Gegenargumentation, falls das notwendig sein sollte.

      Wenn Sie wissen wollen, weshalb das alles stattfindet, empfehle ich Ihnen in Richtung Korruption (§ 333 StGB ff. i.V.m. § 336 StGB zu suchen).

      Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Wechselspiel von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung handelt.

      Wenn Sie Interesse haben, zu erfahren, wie korrupt die schleswig-holsteinische Staatsanwaltschaft ist, können Sie hier diverse Dinge finden.

      Das Passwort ist PHC. (Grossbuchstaben)

      Die Sachverhalte sind beliebig übertragbar.

       

      MfG.

      • Wenn Sie die Staatsbuergerschaft des Deutschen Kaiserreichs nicht nachweisen koennen, haben Sie KEINEN Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren weil Sie ja staatenlos sind.

    • Bei mir war es genau das Gleiche! als ich meinen „Anwalt“ darauf aufmerksam machte, daß die Unterschrift des Richters fehlt und ihn höflich darum gebeten habe dies beim „Richter“ zu beanstanden, hat er sein Mandat in meinem Fall niedergelegt.
      In dieser Firma gibt es keine Rechtsanwälte und keine Justiz, sondern nur gewissenlose Menschen die ihre Seele verkauft haben und sich mit Unrecht ihre Taschen füllen.
      Das Ziel ist der Rechtsstaat!

      http://www.blogger.com/comment.g?blogID=8077802542733502386&postID=1204490848228209874

  90. Hier ist immer nur Rede von ZPO, aber Ihr habt noch das Sozialgericht vergessen § 134 SGG

    [Unterschrift, Übergabe an Geschäftsstelle]

    (1) Das Urteil ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

    Wäre gut, wenn man hier auch eine ausführliche Infomation darstellt, wie die Rechtslage dort ist. Ich denke aber wieos die gleiche wie ZPO.

  91. Da habe ich doch etwas für Hartz 4-Geschädigte,was in Richtung Korruption
    durchaus zu werten ist.Sachverhalt:Unterschlagungen vom Jobjenter Lippe-
    an Bedürftige,vom Sozialgericht Detmold auch noch gedeckt!-Das Urteil gegen die Klägerin/Bedürftige natürlich ohne Richterunterschrift !Die Antwort auf die Beschwerde:Ohne Richterunterschrift des „vorsitzenden Richter“ der 9. Kammer,Drunkemöller !
    Dieses (Schein-)Gericht bestätigte auch noch die Nicht-Zuständigkeit durch.
    Wegfall bzgl. der Bereinigungsgesetze-per Unterschrift einer Justizange- stellten !
    Aktenzeichen?-Bitte sehr: S 9 AS 1357/11-Sozialgericht Detmold.
    Ein anderer Fall vom Sozialgericht München läuft auf Beihilfe zum Sozialver-
    sicherungsbetrug mit einer Krankenkasse hinaus.Sobald mir die Bestätigung vorliegt,werde ich auch dieses Aktenzeichen veröffentlichen und diese Angelegenheiten zur Klage gegen Hartz 4 vor dem ICC verwenden.-Wo Unrecht zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht !

    • Gut zu Wissen wäre ja, wie man sich gegen, ( Dieser Beschluss ist unanfechtbar ( § Abs. 3 SGG ) Eilverfahren, wären kann. Eine Rechtsbeschwerde habe ich schon mal eingelegt, wegen der Nichtunterschrift des Richters und wegen der Ausfertigung.

  92. Ursel sagt: habe vom 13.5.2005 eine Niederschrift im Rechtsstreit Schulz / Seekasse.Die Verhandlung war mündlich,aber aus Zeit Gründen wurde damals das Urteil zu einem spateren Zeitpukt zugeschickt. Dann die Entscheidung :1. habe ich verloren wurde noch nie so beschissen, 2.Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Aber wie gesagt unterschrieben von der Verwaltungsangestellte May. Dalichau Meyer immel.Schelzke haben nicht unterschrieben. Kann ich mir dieses Urtei aufs Kloo hängen?? oder gibt es doch noch einen andern Weg zu seinem Recht zukommen.

  93. Pingback: Ermittlungsverfahren gegen die Präsidentin des LAG Schleswig-Holstein, Birgit Willikonsky « Die-aktuelle-Antimobbingrundschau

  94. Hallo Sich.-Ing.J.Hensel,

    erstmal bin ich von Ihnen ein echter Fan und wenn ich mal von jemanden ein Fan bin, dann ist es etwas ganz besonderes!!

    Vielleicht habe ich was interessantes: Als ich Akteneinsicht beantragt habe, um die Unterschrift der Richter einzusehen, bekam ich nicht die Einsicht sondern die Ankündigung der Eröffnung eines neuen Verfahrens. Ist das normal??

    • Danke, Nein normal ist das nicht. Wer hat denn das Verfahren beantragt ? Wer ist alles Prozesspartei ? Welche Sachverhalte sollen denn verhandelt werden ? Auf welchen § wird sich seitens des Ankündigenden berufen ? Diese fragen würde ich denen stellen.

      Jedoch auf Akteneinsicht würde dich Ihrerseits nicht verzichten. Denn Nichts ersetzt Ihr Anrecht auf Akteneinsichtnahme, die in § 299 ZPO geregelt ist. – Sind Sie Beteiligter eines Vollstreckungsverfahrens haben Sie ebenfalls Akteneinsichtsrecht gem. § 760 ZPO.

      Bestehen Sie auf Ihr Recht auf Akteneinsicht und behalten Sie Ihr dazugehöriges Aktenzeichen zum Verfahren im Auge.

      Ferner würde ich bei schon jetzt bei weiterer Verweigerung zur Aktenensicht, Strafanzeige und Strafantrag bei der Statsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung stellen.

      Sollte dies nicht fruchten, sollte die Richterin/ der Richter mit Strafanzeiege /Strafantrag beim IStGH in Den Haag konfrontiert werden. Das Muster und die Vorgehensweise finden Sie in diesem Blog.

      MfG.

      • Es gibt bei deutschen Scheingerichten keine Aktenzeichen sondern nur Geschaeftszeichen, weil hier ja das Handelsrecht (Seerecht) gilt. Aktenzeichen gibt es nur bei Staatsgerichten. Wenn man sich auf Aktenzeichen beruft, erkennt man das Gericht an. Wichtig zu wissen: Nach dem Seerecht muessen BEIDE Parteien den Richter anerkennen. Also den „Richter“ immer ablehnen!

  95. Das Verfahren habe ich unwissentlich mit dem Antrag auf Akteneinsicht „ausgelöst“.

    Die Schreiben: „Es wird darauf hingewiesen, das der geltend gemachte Anspruch aus § 25 SGB X nur das Verwaltungsverfahren betrifft“

    Der gemachte Anspruch kann nur die Akteneinsicht sein. Es geht im Verfahren um eine „Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung“ gegen mich.

    Damals hatte ich ein Forum kostenlos über Jahre hinweg auf mein Webspace für meine Mutter bzw. dessen Internetbekannten gehostet. Der Foreninhaber (der Internetbekannte) hatte dann Texte von einer anderen Seite kopiert und ins Forum gestellt. Ich wurde daraufhin vom „Rechteinhaber der Texte“ aufgefordert die streitigen Inhalte zu entfernen, dabei konnte ich der Aufforderung gar nicht nachkommen, da ich keine Rechte und keine Administrationsrechte besaß. Verständlicherweise wurde ich auch noch vom Foreninhaber bedroht mich nicht einzumischen, weil es sein „Lebenswerk“ war und er alle Rechte hatte. Schließlich hat der Rechteinhaber mich und den Foreninhaber angezeigt. Dann wurden wir beide zum Gerichtstermin eingeladen und dummerweise ging keiner von uns hin. Ich hatte ausgerechnet zu derzeit die Reisekosten nach München nicht obwohl ich auch ein mulmiges Gefühl hatte, zumal ich alleine war und da ja am Landgericht Anwaltszwang herrscht wäre ich wohl auch nicht hingegangen, wenn ich es doch irgendwie geschafft hätte die Reisekosten zusammenzubekommen (Stand auch in der Belehrung, wenn ich alleine da bin ohne Anwalt werde ich nicht angehört).

    Dann kam das Versäumnisurteil und es wird seitdem gegen mich vollstreckt ohne Rücksicht auf Verluste. Gegen das Versäumnisurteil hatte ich zum Glück fristgerecht Einspruch eingelegt, aber leider half alles nicht, denn Prozesskostenhilfe wurde wegen zu wenig Aussicht auf Erfolg abgelehnt. So wurde das Versäumnisurteil rechtskräftig.

    Ich habe nun schon 3 Termine zur eidesstattlichen Versicherung erhalten und allesamt abgewehrt aber nun wird es sehr schwer. Der 4. wird bestimmt nicht mehr lange auf sich warten. Zumal ich in meiner Stadt Hamburg am Amtsgericht (Wo auch die Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich durchgeführt werden) voller Verzweiflung hingeschrieben habe, dass ich gerne Vollstreckungsschutz haben würde, da in München ein neues Verfahren bzw. den Fortgang wegen dieser Sache eröffnet wurde (also das Verfahren was ich unwissentlich mit dem Antrag auf Akteneinsicht ausgelöst habe) Aber hier würde angeblich keine besondere Härtegründe vorliegen und so haben die meine Unwissenheit ausgenutzt und mich wieder einfach mit Paragraphen abgespeist. Immer habe ich mich um ein Rechtsbeistand bemüht, der meine Schreiben wohl so formulieren könnte, dass es nicht so einfach mit Paragraphen abgetan werden kann und genau deshalb möchte ich nicht aufgeben. Meine Schreiben habe ich aber aus Verzweiflung und Frust schon lange nicht mehr unter Kontrolle.

    Danke für die Tipps. Ich hoffe auch nachdem ich hier meine Geschichte in Kurzform erzählt habe sind die Tipps für mich noch gültig.

    Viele Grüße aus Hamburg!

  96. Pingback: Ankündigung: Nazi Demo in Lübeck durch Scheinbeschluss des VG und des OVG Schleswig von nicht gesetzlichen Richtern genehmigt « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  97. Pingback: Scheinverfahren und Scheinurteile – Abgründe der “Rechtsprechung” | Contrapaganda

  98. 1. Allen aufrichtigen Deutschen und ehrlichen Menschen schöne Feiertage im Kreis IHRER Familien und IHRER Kultur.
    Mein “Ostergeschenk” hat mir der “Rechtsstaat” der NGO BRD bereits gestern zugestellt.
    Ganz abgesehen davon, daß der “Richter” wie immer nicht unterschrieben hat, achte man auf diesen Wortlaut:
    Staatsangehörigkeit: ohne Angabe ??????????????????, obwohl ich als Staatsangehörigkeit Deutsches Reich angegeben hatte!

    Wahrscheinlich hält man mich für einen, der 1951 in der afrikanischen Stadt (?) Chemnitz zur Welt gekommen ist, oder dieser „Richter“ weiß nicht wo Chemnitz liegt! Abgesehen davon, hatte ich ihm auch mitgeteilt, dass ALLE meine Vorfahren Staatsangehörige des Deutschen Reichs waren!

    Ausfertigung Amtsgericht Hersbruck
    Az.: 7OWi707Js62212/12
    IM NAMEN DES VOLKES
    Urteil
    des Amtsgerichts Hersbruck
    In dem Bußgeldverfahren gegen
    Bennewitz Thomas (geb. Bennewitz)
    geboren am 28.01.1951 in Chemnitz, Staatsangehörigkeit: ohne Angabe, wohnhaft:
    Kirchenstr. 9, 90537 Feucht
    wegen OWi StVO
    aufgrund der Hauptverhandlung vom 02.04.2012, an der teilgenommen haben:

    Richter am Amtsgericht Dr. Sandermann als Richter

    JAng Zanner als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
    1. Der Einspruch des Betroffenen Bennewitz Thomas, geb. 28.01.1951
    gegen den Bußgeldbescheid d. Stadt Altdorf vom 15.12.2011 (Aktenzei¬
    chen: 113750 019 89) wird verworfen.
    \
    2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
    -Seite 2 –
    Gründe:
    Der Betroffene hat gegen den in der Urteilsformel bezeichneten Bußgeldbescheid rechtzeitig Ein¬spruch erhoben.
    Die Ladung zum heutigen Hauptverhandlungstermin, welche eine Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG und über die Folgen eines nicht bzw. nicht genügend entschuldigten Ausbleibens enthielt, wurde ordnungsgemäß zugestellt am 28.02.2012.
    Der Betroffene ist ohne Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden.
    Gründe für das Ausbleiben sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
    Der Betroffene war von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht entbunden worden.
    »
    Der Einspruch ist daher nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 109 Abs. 2 OWiG.

    gez.
    Dr. Sandermann Richter am Amtsgericht
    Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift
    Hersbruck, 05.04.2012
    Zanner, JAng
    Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

    Dies ist nur ein weiteres Scheinurteil der kriminellen BRD mit ihrer „Justiz“! Wegen eines nicht gerechtfertigten „Strafzettels“ von 5 Euro gegen den ich mich gewehrt habe, stellt man mich vor Gericht und will mich als nicht vorbestraften Staatsangehörigen zu einem Kriminellen abstempeln??? Warum? Weil ich Frau Merkel, dem Bundesverfassungsgericht und der US – Militärregierung Deutschlands Briefe geschrieben habe, da0 ich mich als Deutscher zu meinem Vaterland Deutsches Reich bekenne? Oder weil ich die abgelaufenen „Dokumente“ Personalausweis und Reisepaß der BRD der US – Militärregierung Deutschland geschickt habe, weil es laut gültiger Rechtslage IHR Eigentum ist!
    Aber warum haben die Amerikaner die Annahme verweigert, obwohl sie gar nicht wissen konnten, was sich darin befindet???
    Man stelle sich vor, ich hätte den Amerikanern Dokumente geschickt, die eindeutig beweisen, wer einen 3. Weltkrieg beginnen will! Durch die Nichtannahme meines Einschreibens mit Rückschein unterstelle ich ihnen grobe Fahrlässigkeit.
    Hochachtungsvoll Reichsangehöriger Thomas Bennewitz
    DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER!

    • Wussten Sie, dass die Angestellten der US Botschaft in Deutschland von der Stiftung Deutschland (frueherer BRD GmbH) bezahlt werden? Warum wohl wurden Ihre Dokumente nicht angenommen? Deshalb empfehle ich, solche Dinge an US Botschaften im Ausland zu versenden. Haben Sie den NACHWEIS, dass sie Angehoeriger des Kaiserreichs sind – gelber Schein? Sonst sind Sie kein deutscher Staatsangehoeriger sondern staatenlos oder Auslaender.

  99. Pingback: Faschistoide BRD-Justiz – Gerichtsverhandlung durch Privatpersonen | Maria Lourdes Blog

  100. OWiG:

    Neues aus der Stadtverwaltung Düren,
    betreffend 2 angeblichen „Parkknöllchen “

    Posteingang <> Mail Speichern Mail Drucken Ausdruck der

    Von: „Meyer, Annita“ ins Adressbuch
    An: „‚E.Falkenbach@gmx.de'“
    Kopie: „Braun, Gabriele“
    Betreff: AW: Ihre nichtigen Forderungen
    Datum: Wed, 29. Feb 2012 10:33:43

    GMX Virenschutz: In dieser E-Mail wurden keine Viren gefunden.

    Bilder anzeigenVolldarstellung
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    Verschieben nach…PosteingangEntwürfeGesendetSpamverdachtFerienhausSchwimmbadGelöscht

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    SPAM

    die von Ihnen zitierten Gesetztesvorschriften sagen aus, dass das Einführungsgesetz zum Gesetz über Verkehrsordnungswidrigkeiten am 23.11.2007 durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz aufgehoben wurde.

    Grundlage der Abwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten ist aber nicht das Einführungsgesetz zum Gesetz über Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern das Ordnungswidrigkeitengesetz, welches am 01.10.1968 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat das Einführungsgesetz abgelöst.

    Ich stelle somit fest, dass keine mangelnde Rechtsgrundlage besteht. Zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen und den damit verbundenen weiteren Kosten empfehle ich die umgehende Zahlung der geforderten Beträge.

    Mit freundlichem Gruß

    A. Meyer

    —–Ursprüngliche Nachricht—–

    Von: Braun, Gabriele

    Gesendet: Mittwoch, 22. Februar 2012 07:31

    An: Meyer, Annita

    Betreff: WG: Ihre nichtigen Forderungen

    Morgen Annita,

    würdest Du bitte dem Schuldner eine Nachrricht zukommen lassen?

    Es handelt sich um folgende Aktenzeichen: 32-5216871 u. 32- 1764538.

    Danke!

    Gruß Gabi

    —–Ursprüngliche Nachricht—–

    Von: Elmar Falkenbach [mailto:E.Falkenbach@gmx.de]

    Gesendet: Samstag, 18. Februar 2012 16:12

    An: Braun, Gabriele

    Betreff: Ihre nichtigen Forderungen

    Ihr Zeichen: VO1-10001489 ,sowie

    sämtliche in Betracht zu ziehenden anderweitigen Vorfälle.

    Sehr geehrte Frau Braun,

    wird wegen mangender Rechtsgrundlage i.d.S. ihrerseitige Begehren insgesamt zurückgewiesen.

    Rechtshinweis:

    Mit Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

    „…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

    Die Thematik der Einführungsgesetze dienen der Reglung des Geltungsbereiches.

    Gesetze mangels Geltungsbereich sind jedoch als unerheblich anzusehen (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) ; EU- Grundrecht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elmar Falkenbach

    • (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) In dem entsprechenden Verfahren ging es um eine Baumschutzsatzung und nicht um ein Gesetz.

      Korrekt heißt es an der entsprechenden Stelle in der BVerwGE:

      „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.” (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

  101. Hallo Sich.-Ing.J.Hensel,

    können Sie mir helfen, wie ich vorgehen kann. Folgendes ist mir passiert. Ich versuche ihnen die Situation so kurz wie möglich zu schildern.

    Ich habe eine Anzeige wegen einer Beleidigung erhalten. Ich wurde so unsozial zugeparkt, dass ich nicht mehr in mein Auto einsteigen konnte und laut ärgerlich sagte: „Welcher Hofnarr hat mich hier so blöd zugeparkt“. Mein Ankläger, welcher mich so zuparkte, kam im gleichen Augenblick an und meinte frech, ich sollte erstmals richtig parken lernen und mich nicht so aufregen.
    Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass es sehr unsozial wäre mich so einzuparken und er, meiner Empfindung nach, ein Hofnarr und blöd ist.
    Worauf er mich anzeigte und auch noch eine Zeugin hatte. Mir wird erst jetzt bewusst, wie unglaublich die ganze Angelegenheit ist. Zumal auch in meinem Bekanntenkreis jeder die Geschichte als unglaublich lächerlich empfindet.

    Die Sache passierte am 05.07.11. Am 26.09.11 kam ein Schreiben, dass das Verfahren vorläufig eingestellt ist. Da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen bzw. Weisungen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegen steht, wird von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 153a StPO endgültig abgesehen, falls folgende Auflagen bzw. Weisungen erfüllt werden:
    150,- Euro sollte ich zahlen. Da ich nicht zahlen wollte, kam dann der Strafbefehl am 8.11.11 mit der Auflage 15 Tagessätze zu 15 Euro zu zahlen, zuzüglich 60 Euro Gebühr für die Geldstrafe und 3,50 Zustellungskosten, also insgesamt 288,50. Der Strafbefehl ist nicht unterschrieben. Nur die Justiz beschäftigte hat unterschrieben.
    Ich weiß schon gar nicht mehr wie alles genau war, aber weil ich keine Aussage machen wollte, kam dann eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen und der Hinweis, wenn ich das Geld zahle bräuchte ich nicht in Gefängnis. Dann rief ich bei Staatsanwaltschaft an und die boten mir Sozialstunden an. Dann kam irgendwann ein Schreiben zum ableisten der Sozialstunden usw.
    Unwissend stimmte ich den Sozialstunden zu, da ich dachte, ich kann dagegen nichts machen.
    Meine Fragen nun an sie. Kann ich nachträglich noch was machen? Es gibt doch in Deutschland die Meinungsfreiheit. Ist es nicht mein gutes Recht zu sagen, dass der Ankläger meiner Meinung nach ein Hofnarr ist und blöd. Dies sind meine Empfindungen oder wie sieht das aus?
    Kann ich verlangen das Strafmaß zu verringern, wenn die Anzeige bestand hat? Oder was können Sie mir noch raten.
    Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Toll dass es solche Menschen wie Sie gibt. Vielleicht können sie auch mir helfen, wenn sie Zeit dazu finden. Ich könnte mir vorstellen, dass viele ihren Rat suchen.

    Im Voraus schon mal vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verbleibend
    Kai

    Lächerlich dass so etwas zur Anzeige kommen kann. Da braucht man sich nicht zu wundern, wo unsere Steuergelder hin gehen. Hätte ich ihn auf übelste Weise und grundlos beschimpft, wäre die Anzeige zu Recht gewesen.
    Eigentlich müsste ich Ihnen die Situation genau schildern, dann wäre aber der Text so lang. Jeder normal denkende und sozial eingestellte Mensch, hätte sich über diese Situation geärgert. Mir wird erst jetzt bewusst, wie unglaublich die ganze Angelegenheit ist. Zumal auch in meinem Bekanntenkreis jeder die Geschichte als unglaublich lächerlich empfindet.

    Es war eine Kettenreaktion. Die parkenden Autos standen alle versetzt und nicht richtig in den Parklücken. Außer der Ankläger, der mich maßregeln wollte und sein Auto genau in „seiner“ Lücke parkte.
    Hätte der Ankläger sein Auto auch etwas versetzt geparkt, hätte ich noch in mein Auto einsteigen können. Hinzu kommt noch, dass er auf der anderen Seite eine Insel hatte. Hätte er sein Auto dicht an der Insel geparkt, hätte er seine Tür ganz weit aufmachen können und ohne Probleme ein- und aussteigen können. Hätte ich mein Auto genau in „meiner“ Parklücke geparkt, wäre der Autofahrer neben mir nicht mehr in sein Auto gekommen.

    Wegen dieser Sache sollte ich fast 300,- Euro Strafe zahlen oder 15 Tage in den Knast oder 15 Tage lang jeweils 6 Stunden Sozialstunden ableisten. Ich bin Hausmann und verdiene hin und

    wieder ein paar Euro. Meine Frau ist der Hauptverdiener.
    Nun hörte ich von den Scheinurteilen. Auch mein Strafbefehl ist nicht unterschrieben.

  102. Ups, eigentlich wollte ich nur den Text bis einschließlich – Im Voraus schon mal vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verbleibend Kai – senden.
    Die Textinhalte danach sollten nicht gesendet werden. Ich habe sie aus dem eigentlichen Text entfernt, weil sie mir zu lang erschienen. Deshalb ist dieser Text etwas durcheinander. Aber gut jetzt ist er auch dabei. Sollte vielleicht so sein. Also lieber Leser, nicht wundern. Habe kein Alzheimer, weil ich mich wiederhole.

  103. Man will mich in Beugehaft nehmen. Diese ist von einem Rechtspfleger unterschrieben.
    Seit wann kann ein Rechtspfleger eine Beugehaft unterschreiben?
    Herzliche Grüße Ingste

    • Hallo,
      wie schön, das der Rechtspfleger wenigstens unterschrieben hat ! Oder ist es wieder nur ein Handzeichen (Paraphe)?? Kann man die Unterschrift als Namen wirklich erkennen?
      Bei uns hat nur die kleine Justizangestellte ihr Kürzel draufgesetzt.
      Hatte das Gleiche Ding.
      Würde Ihnen gern ein Abwehrschreiben schicken.

      Fordern Sie bitte von Herrn Hensel meine Emailadresse an. Dann kann ich dies schicken.! Bitte Herr Hensel leiten Sie meine Mailadresse weiter!
      Danke !

    • Theorie also abwehren klingt alles toll, nur in der Praxis juckt das niemand.
      Man ist ja auf alles, egal wo, irgenwie dauernd mit dem System verbunden, angewiesen, etc.
      z.b.alles was man kauft, Anträge, u.s.w.

  104. Hallo ich habe eine Anfrage: Bei mir waren bei der Zwangsversteigerung sämliche Urteile und Beschlüss ohne Unterschrift. Was kann man noch tun ?

    • Hallo, sehr geehrter Herr Kohl, auch wenn ich evtl. hier den Rahmen sprenge, Zwangsversteigerungen sind iligal und sittenwidrig. !
      Haager Landkriegsordnung Art. 46 – „Privateigentum darf nicht entzogen werden“ Art. 47 „Plünderung ist untersagt“ . Und ähnliche Gesetze wie Kontrollratsgesetz Nr. 35 oder SHAEF Gesetze sind noch immer in Kraft.
      Bitte mal googlen.
      Im übrigen, hat sich eine Interessengemeinschaft von 40 Betroffenen gebildet, die Klagen werden am 21,.Mai in Berlin vor einem Militärgericht der Alliierten verhandelt.
      Viel Glück , Ansonsten kann ich Ihnen gern den Link schicken.

      • Hallo, mich würde die Klageschrift und die Adresse des Gerichtes interessieren.
        Welche Rechtsgrundlage besteht, dass BRD Bürger bei dem Militärgericht der Alliierten
        Klage erheben können ? Ist es die HLKO ? Bzw. ein Kontrollratsgesetz ?

        Danke

        MfG.

    • Hallo Herr Kohl ,

      Bitte unbedingt diesen Link anschauen und studieren. Er sagt genau alles über die Rechtslage aus.
      http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/07/interimsregierung-der-deutschen/

      Nur dies ist unsere Chance.
      Bitte Strafanziege und Strafbefehl an die amerikan. Siegermächte (USEUCOM) Stuttgart stellen und auf die Verletzung der Haager Landkriegsordnung und SHAEF Gesetze begünden. !!!! Auch die Internationalen Gesetze kann man hinzu ziehen.
      wie. z.B. Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten;
      – Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 II EMRK
      – Internationaler Pakt für bürgerliche und polit. Rechte Art. 11
      – Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch
      – Haager Landkriegsordnung
      – Verletzungen gegen das geltende Recht sind bewiesen Hochverrat !

      Hier habe ich noch eine Mailadresse der engl. Allierten, sie sind sehr interessiert, was in Deutschland abgeht. Adresse folgt noch .

      margaret.podstawski100@mod.uk

      Sehr geehrter Herr Kohl, niemals aufgeben, auch wenn es ein langer Weg ist, KÄMPFEN SIe, um IHRE WÜRDE !!!!
      Viele Grüße

      annekatze

    • Theoretisch und praktisch über Beschwerden u.a. an die EU Organe (GD Justiz) oder Kommission in Berlin.
      Beschwerdegegenstand = Art. 6 EMRK und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU.
      Petitionen an Landtage und Bundestag werden zu diesem Thema nicht bearbeitet bzw. durch Vorteilgewährung gegenüber den Scheinrichtern unschädlich gemacht (siehe meine Beschwerden an den Pet Ausschuss im Landtag SH). Ich warte schon seit Jahren.

    • Hallo, sehr geehrter Herr Hensel und alle Betroffenen.
      Zum einen sind es die HLKO, Kontrollratsgesetz, aber auch SHAEF Gesetze, die nach wievor Gültigkeit haben, Zudem wie Sie bereits mehrfach daraufhin gewiesen haben, Völkerstrafrecht, und Völkerstrafgesetzbuch.
      Ich habe mich bereits mit den Verantwortlichen zum Prozess in Verbindung gesetzt. es wird jetzt abgeklärt, wie man diese Verfahren bündeln kann und nach welchen Kriterein diese zu Prozessen angesetzt werden.
      Sehr geehrter Herr Hensel bestände die Möglichkeit das Sie evtl. die Unterlagen der Betroffenen sammeln? Da Sie ja meine Mailadresse haben, könnten wir uns da kontaktieren.
      Zudem wäre es möglich, das Sie die Kontaktadressen der Alliierten an die jeweiligen Betroffenen mailen ? Dort könnte man dann auch Strafanzeige und Strafbefehl stellen.
      Bei den Zwangsversteigerungen müsste vorab abgeklärt werden wer diese angeordnet hat? Und wann dies geschah ? Alle Urteile, Erklärungen und ähnl., wer dies umgesetzt hat.

      Vielleicht wäre es mal interessant in diesem Zusammenhang auf einige Gerichtsurteile hinzuweisen.Momentan finde ich nur ein Urteil, bei mir in den Akten.
      Bundesgerichtshof Beschluss v.22.01.2009 – Az.: V ZB 181/08 , weitere reiche ich nach.
      Wären Sie bitte mal so freundlich,sich das Urteil des OVwG NRW vom 19.05.2010- 8 E 419/10 durch zusehen , da ist zwar auch so ein Fall beschrieben, jedoch geht es um s.g. Bundesvermögen. Dort sind weitere Urteile genannt, aber die habe ich mir noch nicht rausgezogen.

      Das o.g. Gesetze Gültigkeit besitzen, beweist das Urteil des Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski. Als auch 2. Bundesbereinigungsgesetz von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des BMJ. Bundesgesetzblatt Nr. 59 v. 29. Nov. 2007 S. 2614

      z. B. Schleswig Holstein : Zweite Durchführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 35 – über Verfahren vor den Schiedausschüssen v. 17. Juli 1948 i.d. F. d. B. 31.12.1971 –
      Schieds ADV SH 2

    • Finde ich Klasse, Herr Hensel ! Wären Sie bitte so nett, Herrn Kohl die Adresse zu senden.! Dorthin möchte er bitte alle Unterlagen in Kopien und Schreiben erklären!!!! Seine Erlebnisse mit Gerichten und Verfahren darstellen.
      Am besten gleich Strafanzeige und Strafbefehl stellen , gegen alle Beteiligten zu dem Verfahren.
      Und daraus verweisen,
      die Proklamation Nr. 1 des SHAEF Gesetz – An das deutsche Volk
      SHAEF Gesetz Nr. 2 – Deutsche Gerichte
      SHAEF Gesetz Nr. 3 – Begriffbestimmung des Ausdrucks „Vereinte Nationen“
      SHAEF Gesetz Nr. 52 – Sperre und Kontrolle von Vermögen
      SHAEF Gesetz Nr. 76 – Post, Fernmelde, Telegraphen – Funk und Rundfunkwesen
      6. Überleitungsvertrag bezügl. Berlin v. 25.09.1990, BGBI S. 1274 Art. 3(3)
      Haager Landkriegsordnung
      Internationale Gesetze :
      Protokoll Nr. 4 Konvention zu Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
      Europäische Menschrechtskonvention Art. 6 II EMRK
      Internat. Pakt für bürgerliche und polit. Rechte Art. 11

      Gab es nicht bei Ihnen auch einen Artikel über Willkür von Jugendämtern, Kindesentziehung und dergl. ? Bitte unbedingt auch zur British Force Germany senden !!!! Besteht großes Interesse !
      Viel werden wir evtl. nicht erfahren, aber aus anderen Quellen, weiß ich , das man dort reagiert.
      Die sich soviel Last und Schuld auf sich geladen haben, werden aus dem Verkehr gezogen .
      Halte Sie weiter auf dem Laufenden.

      Viele Grüße

      • Ich muss nochmal dumm nachfragen: Der 2+4 Vertrag sagt in Artikel 7:

        (1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
        (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

        Sind damit nicht alle SHAEF und Kontrollrats-Gesetze obsolet ?

        Ich weiss, dass das Kontrollratsgesetz 35 im BGBl.59 aus 2007, Seite 2614, Artikel 4, § 1 (2) als gültig deklariert wurde. Eine Erklärung hierzu i.V.m. Art 7 des 2+4 Vertrages kann ich mir bislang noch nicht erklären. Demnach dürfte es das KRG 35 eigentlich seit 1990 nicht mehr geben oder ?

      • Hallo, Herr Hensel, Entschuldigung, wenn ich hier nochmals eingreife. Sie sollten bitte nicht verkennen, die EU, UN , vorallem UNO haben immer noch für Deutschland die Feindstaaten – Klausel , wir befinden uns immer noch im Kriegszustand!! Deutschland ist von keinem STAAT der Erde völkerrechtlich anerkannt. Erkennbar an den Ausweisen, die jeder mit sich rum trägt. GRÜN bedeutet – nicht anerkannt, auch wenn die ehem. DDR eine Diktatur war, wir hatten blaue Pers.ausweise, die DDR war international, völkerrechtlich „dummerweise“durch das KSZE Abkommen anerkannt. Die BRD als Besatzungsgebiet nicht.
        Wer sich beschwert oder klagt, in Den Haag begibt sich auf diese Ebene, und Deutschland ist bekanntlich Mitglied in der EU.
        Wir müssen ausharren, wir können nur Strafanzeigen und Strafbefehle bei den Alliierten stellen!

        Auf Druck der amerikan. Alliierten wurde ja deshalb das Kontrollratsgesetz Nr. 35, 2007 wieder in Kraft gesetzt.
        Ich appelliere an Alle, insbesondere Herrn Kohl , kopieren Sie alle Unterlagen, jedes kleinste Detail , erklären Sie sich was man Ihnen angetan hat, berufen Sie sich auf die SHAEF Gesetze und senden Sie dies an die British Force Gemany!!!! Adresse finden Sie im Schreiben des Herrn Hensel.

        Hierzu möchte ich nochmals hinweisen, am 17.07.1990 in den 2 + 4 Verhandlungen in Paris, hatte der damal. Außenminister Herr Bakker (USA ) dem deutschen Außenminister Herrn Genscher mitgeteilt, das am 18.07.1990 um 0.00 Uhr der Art. 23 Grundgesetz gelöscht wird.
        Seine Absicht war damals, das wir das wiedervereinigte deutsche Volk Art. 146 Grundgesetz umsetzen. Dies ist jedoch bis heute nicht erfolgt!!
        Aufgrund dessen hat man 2007 das Kontrollratsgesetz Nr. 35 in Kraft gesetzt. Die Haager Landkriegsordnung hat bis 2015 noch Gültigkeit, bis dato haben wir nun Zeit, diesen Art. 146 GG zu verwirklichen. Durch Inkraftsetzen AHK Nr. 35 2007 wurde daher auch der Art. 7 bzw. im Grunde genommen die 2+ 4 Verträge außer Kraft gesetzt.

        Artikel 133
        Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

        Mehr sind wir heute noch immer nicht!

        Sehr verehrter Herr Kohl, ich kenne leider die Hintergründe Ihres Schicksals nicht, es sollte Ihnen Gerechtigkeit widerfahren, darum, kämpfen Sie, wenden Sie sich an die British Force Gemany. Schildern Sie dort Ihr Schicksal, fügen Sie Kopien von Urteilen, Beschlüssen u.ä, hinzu, dort wird man sich auch ihrem Schicksal annehmen. Denn ALLE zu diesem Aktenzeichen involvierten Personen haben sich strafbar gemacht und werden zur Verantwortung gezogen. Das verspreche ich Ihnen! Ich stehe ihnen auch gern hilfreich zur Verfügung, falls Sie nicht weiter wissen. Fordern Sie dann meine Mailadresse von Herrn Hensel an.

        Alles Gute, und viel Glück !
        annekatze

    • Hallo Herr Kohl , ich hoffe, Sie können diese pdf datei öffen. Hier finden Sie alle erforderlichen Adressen.

      Klicke, um auf Britische_Armee_Kontaktpunkte.pdf zuzugreifen

      P.S. In Mönchengladbach wurde der Stützpunkt jetzt erweitert!!!
      Hier finden Sie den Beweis, das meine Darstellung den Tatsachen entspricht. Diesen beiden soll
      demnächst in Berlin – Reichsgericht der Prozess gemacht werden. Die GV aus Berlin ist eine Frau Seifert, (ich hoffe, ich habe sie richtig geschrieben) sie war für die Räumung von Häusern zuständig! Noch Fragen ?
      http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/27/militarpolizei-hat-haftbefehl-erlassen-gegen-staatsanwalt-und-gerichtsvollzieher-der-brd/

      • Liebe Annekatze, leider funktioniert der Link nicht (mehr). Es wuerde mich interessieren, was bei dem Prozess gegen den Staatsanwalt und die Gerichtsvollzieherin herausgekommen ist. Falls Sie noch aktiv sind koennen Sie mir direkt schreiben ich will aber nicht aufdringlich sein. stopthelies85@outlook.com Viele gruesse nach Deutschland, Jonny

    • Die BRD als Staatssimulation wurde auf der Pariser Konferenz am 17.07.1990 durch Streichung des Geltungsbereichs des GG und Aufhebung der Verfassung der DDR mit sofortiger Wirkung aufgeloest. Diese Tatsache wurde am 25.09.1990 im Bundesanzeiger nur bestaetigt. Am 3. Oktober (dem Tag der deutschen Vera….ung) sind dann die nicht gruendbaren neuen Bundeslaender (da das Deutsche Reich ja noch besteht) dem nicht mehr bestehenden Geltungsbereich des Grundgesetztes beigetreten. Also hat die sog. Wiedervereinigung niemals stattgefunden. Deutschland ist ja, laut GG (und den Aussagen der Alliierten) das Gebiet des Deutschen Reichs am 31.12.1937. Henoch Kohn (alias Helmut Kohl) konnte auf Ostdeutschland nicht verzichten, weil er ueber diese Gebiete keine Verfuegungsgewalt hatte. Deshalb hat keine deutsche Regierung jemals den 2+4 Vertrag unterschrieben – er haette ja auch 3 + 3 Vertrag heissen muessen da der 4. Alliierte – China – nach Kriegsende einen Friedensvertrag mit Deutschland unterschrieben hat. Frankreich war kein Alliierter sondern ein besetztes Land. Man hat nur Frankreich schnell zum Alliierten erklaert, damit es niemandem aufgefallen ist. Also ist der 2+4 Vertrag niemals in Kraft getreten. Wozu gehoert nun die DDR? Nach Beendigung der russischen Besatzung wohl zum Kaiserreich? Allerdings hat Russland doch noch ein erhebliches Mitspracherecht. Die DDR wurde niemals wirklich aufgeloest.
      Wer es noch nicht weiss: Deutschland ist KEIN Mitglied der EU, nur die Stiftung Deutschland ist eines. Aber dafuer ist Deutschland noch immer ein Feindstaat der UNO. Selbst die Stiftung Deutschland ist nur Teilmitglied und darf zahlen, hat aber kein Mitspracherecht.

  105. Interessenten gesucht :

    Der spezielle Fall der „Kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren“
    Es besteht die Möglichkeit, dass rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, die einen Unionsrechtsverstoß darstellen, mehrere Personen oder Organisationen betreffen. Diese können natürlich individuell gegen ein solches rechtswidriges Verhalten gerichtlich vorgehen oder auf Schadensersatz klagen.

    „“ Wenn sie ihre Klagen jedoch in einem kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren bündeln „““ oder ihre Klage über eine repräsentative Einrichtung oder eine Organisation zur Interessenvertretung der Öffentlichkeit erheben, vereinfacht dies den Prozess und senkt die Kosten.

    In der EU werden kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren bereits seit mehreren Jahren diskutiert.
    Sie gelten als:

    effiziente Methode,““ um Sammelklagen unkomplizierter zu gestalten „““ ;aber auch als mögliches Potenzial für den Missbrauch von
    Rechtsstreitigkeiten, …Schadensersatz … .

    „““ Ihre potenzielle Rolle bei der effektiven Durchsetzung der EU-Gesetzgebung und individuellen Rechte auf der Grundlage dieser Gesetze sind ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. „““

    Interessenten gesucht !

    Wie wäre es mit dem kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren .
    ===================================================

    Angebot:
    =======
    Wird diesseits zum Einstieg angeboten : BGH – Scheinverfahren,u. -beschluss aus 2009 , Streitwert 80.000,00 EUR plus Zins und ZZ. (Amtshaftungsanspruch gegen Jugendamt/Land NRW, gesicherte Rechtslage)

    usw. , usw. …

    Mögliches Prozedere:
    =================
    Zusammenschluss von Personen zum Zwecke der Erhebung von Sammelklage zur effektiven Durchsetzung von EU -Gesetzgebung.

    Vorschlag an alle Geschädigten:
    ==========================
    Herr Sich.-Ing. Hensel ist rechtlich vielseitig bewandert und wird, zumal als Menschenrechtsverteidiger gem. UN Resolution 53/144 und selber schwerwiegend chronisch Justizgeschädigter, zum Stabsleiter mit Geschäftsbereich des vorerwähnten Zusammenschlusses ernannt.
    Die Mitglieder des Zusammenschlusses verpflichten sich bindend , im Falle von finanziellen Zusprüchen , hiervon eine Summe i.H.v. 5-10 % an Herrn Hensel /seine Familie zu entrichten.

    Anregungen od. sonstige sachdienliche Vorbringungen :

    Elmar Falkenbach, 52379 Langerwehe,Weierstr.28
    E.Falkenbach@gmx.de

    • Vielen Dank. Ich werde zur Rechtsberatung in Sachen Rechtsdurchsetzungsverfahren (RDV) zunächst Kontakt zur EU in Berlin Frau Keller aufnehmen.
      Das Rechtsdurchsetzungsverfahren ist m.E. im Grünbuch der EU dargelegt. – Ich werde mich hinsichtlich der gegenwärtigen Durchführbarkeit beraten lassen und das Ergebnis hier offenlegen. – Ein mögliches RDV soll zunächst den Tatbestand betr. Scheinurteile als unfaires Verfahren mit Blick auf Art. 6 EMRK, Art. 47 Charta der Grundrechte u.a. zum Inhalt haben.
      Im Grünbuch ist bei dem RDV vom Verbraucherschutz die Rede. Es bleibt zu klären, ob der Verbraucherschutz hier einschlägig wäre. Jedoch, wenn ich mir das richtig überlege, könnte dies mit dem gerichtlichen Rechtsschutz begründet werden. Bin da noch am Suchen….

      MfG.

    • Meine Anfrage an ddie EU:
      Guten Tag,
      Artikel 47 der Charta der Grundrechte und Artikel 6 EMRK gehen von einem fairen Verfahren aus.

      In der Bundesrepublik Deutschland finden derartige Verfahren, insbesondere im Bereich des Zivilrechts überwiegend nicht statt, da an den Gerichten die Prozessparteien nahezu ausschließlich so genannte Scheinurteile erhalten.

      Dies sind Papiere ohne richterliche Unterschrift, die nach einschlägiger Rechtsprechung hiesiger Gerichte und offensichtlich auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. Kleinknecht Goßner Einleitung RN 129) ein Verfahren nicht beenden und keine Rechtswirksamkeit bzw. keine Rechtskraft entfalten.

      Zudem sind Scheinurteile auch nicht rechtsmittelfähig.

      Das deutsche Verfahrensrecht für Gerichte der Zivil-, Verwaltungs-, Straf-, Sozial- und Verfassungsgerichtsbarkeit sehen ausdrücklich die richterliche Unterschrift auf dem den Prozessparteien zuzustellenden Urteilen vor.

      Für weitere Einzelheiten bitte ich Sie meine Darstellung zu diesem – aus meiner Sicht – organisierten Prozessbetrug der Seite https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung zu entnehmen.

      Vor diesem Hintergrund ist das öffentliche Interesse der Recht suchenden Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland ganz erheblich an die Durchführung eines auf Scheinurteile und Scheinbeschlüsse gerichteten Rechtsdurchsetzungsverfahren, damit dem Rechtsmissbrauch gem. Artikel 54 i.V.m. Art. 47 (2) der Grundrechtecharta der EU und gem. Artikel 17 i.V.m. Art. 6 EMRK ein Ende gesetzt werden kann.

      Dies ist deshalb so überaus bedeutend und wichtig, da grundlegende Menschenrechte, wie beispielsweise die in der Arbeitswelt (gesunde Arbeitsbedingungen gem. o.a. Charta, ESC, u.a.) je nach politischer Interessenlage und nicht aufgrund eines b.b. fairen Verfahrens Anwendung finden.

      Denn an Scheinurteile ist kein Richter gebunden (vgl. a. § 318 ZPO/Analoggesetze) und lässt Raum für politische Einflussnahme, wie es in allen meinen Verfahren beispielsweise geschehen ist

      Als Beispiel dieser umfassenden Verletzung der gemeinschaftsrechtlich normierten Menschenrechte ist das Verbot der Anwendung insb. gem. Art. 4 (2) der Rl. 89/391/EWG ebenfalls als Rechtsmissbrauch gem. Art. 54 der Charta anzusehen.

      Die Folgen dieser straf bewehrten Vorteilsgewährung/Korruption (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) sind ihnen möglicherweise bekannt durch die Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks und setzen sich flächendeckend fort auch in anderen Bereichen.

      (http://www.youtube.com/watchfeature=player_embedded&v=ETa1qsCOEOs)

      Beispielsweise auch Genehmigungen zum Aufmarsch von Nationalsozialisten aufgrund von Scheinbeschlüssen z.B. in der Hansestadt Lübeck (http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=3180), Ihnen bekannter Kindesentzug durch Jugendämter aufgrund von Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen, Durchführung von Zwangsmaßnahmen insgesamt mittels Scheinurteile als nicht vollstreckbare Titel.

      Da Scheinurteile und Scheinbeschlüsse keine Beendigung eines Verfahrens begründen, ist es zudem für die Prozessparteien unmöglich, beispielsweise den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, da dieser zunächst die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe vorsieht, die Scheinurteile nicht erfüllen.

      Meine Bitte:

      Ich bitte Sie mir darzulegen, wie insbesondere ein Rechtsdurchsetzungsverfahren für durch Scheinurteile und Scheinbeschlüsse geschädigte EU Bürger durchgeführt werden kann.

      Darüber bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob die Kommission in obiger Angelegenheit ebenfalls tätig wird.

      Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitte ich um Mitteilung der Gründe hierfür.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Verständnis.

      Freundliche Grüße

      Sich.-Ing. Jörg Hensel
      Menschenrechtsverteidiger
      gem. UN Resolution 53/144,
      sowie EU Annex DOC 10110-06

      ————————————————————————–

      Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

      vielen Dank, dass Sie sich an „Ihr Europa – Beratung“ gewendet haben. Ihre Anfrage wurde unter der Nummer 104476 registriert. „Ihr Europa – Beratung“ prüft derzeit, ob Ihre Anfrage in die Zuständigkeit des Dienstes fällt. Sie erhalten innerhalb von einer Woche eine Antwort

      Um eine weitere Anfrage zu übermitteln, besuchen Sie bitte die Website Ihr Europa – Beratung. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail..

      Allgemeine Informationen über Ihre Binnenmarktrechte finden Sie auf der Website Ihr Europa. Dort finden Sie eine Vielzahl ausführlicher Informationen über Ihre Rechte und wie Sie diese in den einzelnen EU-Ländern geltend machen können. Weitere allgemeine Informationen über die EU erhalten Sie online auf der Website Europe Direct oder kostenlos per Telefon unter der Nummer 00800 6 7 8 9 10 11.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Europa – Beratung

  106. Ich wäre mit Ihrem Vorschlag einverstanden muss ich mich an Herrn Falkenbach in Verbindung aufnehmen und Ihm alles Berichten.

  107. Ich kann mir nicht vorstellen, das dies etwas bringen soll. Damit wird die BRD anerkannt, obwohl sie eine GmbH ist, eingetragen in Frankfurt/a.M.
    Wenn 1990 der Art. 23 GG gelöscht wurde, ist die BRD auch gelöscht wurden. Somit existieren keine gesetzlichen Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger u.ä. Sie haften mit ihrem Privatvermögen lt. § 839,§826,§823 BGB. Deshalb muss auch die kleine Justizangestellte mit ihrem Namen und Handzeichen (Paraphe) her halten.
    Was ist z.B. mit § 16 GVG; § 15 GVG – aufgehoben, gelöscht, oder Art. 101 GG, sollte man nicht hier erst ansetzen. ??
    Ohne gesetzliche Richter und korrekte Ligitimation AHK Nr. 35 (2.Bundesbereinigungsgesetz 30.11.2007 gültig) rennen wir einem Fantom hinterher.

  108. Sehr geehrter Hr. Kohl,
    bitte üben Sie sich noch kurzfristig in Geduld , bis vorstehende Rückanwort der EU-Stelle vorliegt. m.f.g. E.F.

  109. Es befinden sich noch weitere Trümpfe in unseren Ärmeln!!!
    Neugierde geweckt???
    Mario Gragoll, Hetzelstraße 3, 67433 Neustadt, 06321/9986530, gragoll@gmx.de.
    bin ebenfalls an einer Sammelklage interessiert.

  110. Ich bin auch im Kampf. . . Mir hat der Direktor vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek höchstpersönlich geschrieben und mir die Richtigkeit des Haftbefehls, der Vollstreckung und den Übergriff auf mich versichert. Und der ausgeübte Druck auf mich sei auch gewollt. Dabei weiß er wohl nicht mal worum es wirklich geht und unter seiner Versicherung steht in seinem Schreiben nur der Zusatz von „i. A.” und ich habe auf Wikipedia gelesen dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens dann keine Verantwortung übernimmt. Er ist dann nur der Erklärungsbote und deshalb ist das Schreiben ungültig. Das schreibe ich gerade an den Direktor und der es im Auftrag geschrieben hat höchstpersönlich zurück, auch der Gefahr hin weiter den Fängen der Justiz unterworfen zu werden. . .

    P.S.: Falls jemand bei der Erstellung von einer Webseite oder einem Blog rund um Freiheit nicht weiterkommt, möchte ich unentgeltlich helfen

    • Hallo, Andy entschuldige, aber wenn ich sowas lese, könnte ich schon wieder einen Schreikrampf kriegen. Dieser Herr Direktor des AG hat nicht mal eine Zulassung, er handelt illigal. s. Kontrollratsgesetz Nr. 35 durch 2. Bundesbereinigungsgesetz 2007 wieder in Kraft gesetzt.!!!
      Viellleicht sollten Sie diesen Herrn mal nach einem Geschäftsverteilungsplan fragen ???
      Iss klar, das die nichts mehr unterschreiben, nicht mal der s.g. Haftbefehl wird heutzutage von einem Richter unterschrieben. Warum ? Berufshaftpflicht § 839, i.V. § 826, §823 BGB !!!!
      Mangels Unterschrift tritt k e i n e Rechtskraft ein !!!

      Wenn jeder für sich dahin moschelt, wird sich nichts ändern. Ich appeliiere daher an Alle Justizopfer, Unterlagen kopieren, Hintergründe darlegen und ab zur British Force in Deutschland. Wenn sich dort die Beschwerden und Klagen stapeln, das man dort nicht mehr aus den Augen gucken kann, dann blatzt denen dann auch der Kragen und sie fangen an – AUFzuRÄUMEN.! In einzelnen schwerwiegenden Fällen hat man bereits reagiert, und diese Verbrecher aus dem Verkehr gezogen. !
      Wenn es meine Zeit erlaubt werde ich gern darüber mal einen Bericht hier veröffentlichen.
      Grüße an Alle Opfer , kämpft weiter !!!!!
      NICHT aufgeben !
      Es wird sich bald was ändern. Versprochen!

      annekatze

      • Hallo annekatze würde mich auch gerne an der Sache Beteiligen,
        mfg
        T.Bach

    • So, ich habe hier von einer Site den Artikel mal kopiert und stelle ihn zur Info rein.Das ist der Beginn von zahlreichen weiteren Prozessen gegen diese BRDvD GmbH. Zu diesem Schreiber ist zu sagen, er ist Journalist und war befreundet mit der Martina Pflock, die diese Tatsachen bereits 2004 in Thür. herausfand und sich mit zahlreichen Obrigkeiten angelehnt hat, um ihre Kenntnisse nicht zu veröffentlichen, wurde sie in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. Heute ist dank dem Internet die Aufklärung so fortgeschritten, das ein Verheimlichen nicht mehr möglich ist.!

      Paradies-Objekt wird zum Zankapfel

      Zwangsversteigerung in Radebeul beschäftigt Berliner Reichsgericht am
      21. Mai 2012 – Mehr als 40 Beteiligte haben sich dem Gericht zu stellen

      Von Frank Walenszus
      Radebeul. Zwangsversteigerungen sind für Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Sie zerstören ein Stück Heimat, eine individuelle Atmosphäre des persönlichen Schutzes und des Geborgenseins. Am 21. Mai 2012 hat das Reichsgericht des Deutschen Reichs über eine Rückabwicklung des Zwangsversteigerungsobjekts Paradiesstraße 15 in Radebeul wegen des Verdachts der Vortäuschung eines Eigenbedarfs zu befinden. Die Zwangsräumung war vom Amtsgericht der Verwaltungsorganisation BRdvD angeordnet worden, obwohl laut SHAEF Gesetz der Alliierten das nicht zulässig ist. Die BRdvD handle wie nach Gutsherrenart. Nach Darstellung der Klagevertreter, sei die Zwangsräumung in der Nacht erfolgt, um unliebsame Zeugen auszuschließen. Als besondere Schwere des Falls wird in der Klageerhebung die Tötung einer Frau als Folge der Zwangsversteigerung angegeben, was in einem gesonderten Verfahren verhandelt werde.

      Das Reichsgericht hat im Hauptverfahren über die Klage der US Eucom und Herausgabe des Objektes sowie über drei Anträge von Nebenklägern zu entscheiden. Die Besitzerin des Grundstücks klagt zum einen auf Schadenersatz und Wiederherstellung des ursächlichen Zustandes des Objektes Paradiesstraße 15. Zwei weitere Nebenkläger streben die Herausgabe und den Schadenersatz des Eigentums, der Urkunden und des zerstörten Inventars an.

      Wie Dagmar Tietsch, zuständige Richterin am Reichsgericht informiert, sei in diesem schweren Fall laut dem SHAEF Gesetz Nr. 2, Deutsche Gerichte, der Straftatbestand, Vorsatz, Rechtsbeugung und Hochverrat anhängig.

      Interessant dürfte die Klärung der Vermutung der Anklagevertretung sein, dass die Identitäten von zwei involvierten Personen, die Zugriff auf das Grundstück Paradiesstraße 15 durch das sogenannte Amtsgericht Meißen erhielten, geprüft werden müsse. Ein diesbezüglicher Antrag sei bereits der Staatsanwaltschaft zugeleitet worden. Die Anklage vermutet, dass die Existenz zumindest einer Person nicht gegeben sei.

      Besonders schwer dürfte der Vorwurf der Anklage wiegen, dass dieser konkrete Fall beweise, dass in der BRdvD GmbH die nationalsozialistische Rechtsprechung wieder eingeführt worden sei. Die Proklamation Nr. 3 i. B. m. Gesetz Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland definiere so das Wesen der Rechtsprechung der Nazis.

      Allerdings besteht ein erheblicher Zweifel, ob die Beklagten der Verhandlung am Reichsgericht Folge leisten werden.

  111. Hallo Herr Kohl ,

    Herr Hensel wird Ihnen meine Emailadresse geben, dann können Sie mich anmailen, und teilen mir Ihre Tel.nr. mit. Ich werde mich selbstverständlich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Dann können wir weiteres abklären. Einverstanden ? Wenn ich Ihre Mailadresse habe, sende ich Ihnen auch meine Tel.nr. .
    Mein Schicksal und das unseres Freundes befindet sich bereits bei der Staatsanwaltschaft der Allierten, so das die hiessigen Gerichte auf mich keinen Zugriff mehr haben dürfen, ansonsten, sollte ein deutsches Gericht über mich ein Urteil sprechen, ist dies nichtig und alle Beteiligten dieses Gerichtes werden ebenfalls mit zur Verantwortung gezogen.
    Trotzallem , bzw. paralell dazu, sende ich jedes Schriftstück, was gegen geltendes Recht verstösst, HLKO, KKR Nr. 35 , an die British Force Gemany, damit man informiert ist und auch versteht, was man dem deutschen Volk antut.
    Und ich weiß durch unseren Rechtsbeistand und meine Recherche von mehreren Wochen, das Zwangsversteigerungen ein totales Schwerverbrechen sind. Hier muss sofort gehandelt werden.!!

    Wir hören voneinander.
    Bis dahin, Grüße
    annekatze

  112. T.Bach, sorry, ich kann mit deinen Zeilen nichts anfangen. ich habe mich auch nicht unbedingt angesprochen gefühlt, da Du dich ja an „gragroll“ gewendet hast. Tschuldige, war bestimmt kein böser Wille.
    Wenn Du Fragen hast, und ich kann sie Dir beantworten, werde ich dies auch tun. Aber nebenbei muss ich auch arbeiten, und da kann ich nicht gleich immer antworten. Sorry! Wo ist Dein Problem?
    Gruß annekatze

  113. Hallo, Mario, leider versagt das System,bzw. der Server. Habe Dir jetzt 2. Mal eine Mail gesendet, jedoch dann Rückmeldung ,Empänger nicht bekannt. bzw. konnte nicht gefunden werden.

    Herr Hensel möchte Dir meine Mailadresse bitte geben.!
    Danke im Voraus.

  114. seltsam, vielleicht mal von hand eingeben? wie ist denn seine mail…
    tel steht übrigens auch oben 🙂

  115. Guten Tag Herr Hensel,
    wurde in der Sache zu EU Az. 104476 v. 29.4.12 ;0916 Uhr , Erinnerung eingelegt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Elmar Falkenbach

  116. Es gibt nur eine Lösung !

    1. Das freie Volk schafft Artikel 146 vom angeblichen deutschen Grundgesetz ab.

    2. Für eine wirksame Verfassung muss das freie Volk eine Friedenserklärung an die UNO verfassen. Das deutsche Reich kann nicht mehr selbst kapitulieren oder einen Friedensvertrag unterschreiben.

    3. Die Verfassung lehnt die Grenzen des deutschen Reichs strikt ab und sieht die Grenzen der BRD GmbH als Grenze der freien BRD an.

    4. Einführung von Staatsrichtern und Staatsgerichten als höchste innerstaatlichen Instanz, ohne
    Ausnahme (Bsp Jugendamt)

    5. Staatliche Amtsgewalt nur über Richter, Staatsanwalt und Polizei mit geltenden Rangordnungen.
    Ohne Ausnahme (wie z.B Jugendamt).

    6. Ursprung der weiteren Verfassung ausschliesslich vom deutschen Volk erarbeiteten europäischen Grundrechten.

    • Ist nicht Dein Ernst, Malcolm, mit dem Feind einen Friedensvertrag schließen ? Da kannst Du auch bei Deiner BRD GmbH bleiben!!
      Wir befinden uns immer noch im Kriegszustand, die UNO hat DEUTSCHLAND völkerrechtlich immer (!!!) noch nicht anerkannt. Wir Deutschen haben von der UNO immer noch die Feindstaatenklausel!!
      Erst Friedensvertrag – dann eigene Verfassung. Geht aber nur, wenn wir zum Ursprung zurück kehren. D.h. da lt. BverfG Urteil 1973 das deutsche Reich noch existiert, nie untergegangen ist, jedoch nicht handlungsfähig ist, und die BRD (GmbH) niemals Rechtsnachfolger diesen ist, müssen wir das deutsche Reich wieder handlungsfähig ,Strukturen aufbauen, gestalten, das ein Friedensvertrag mit den Allierten zustande kommt. UND danach eine Verfassung erstellen und im Volk darüber entscheiden.
      Alles weitere, über Namen, Gesetze und Rechte entscheidet dann das VOLK selbst!

      „6. Ursprung der weiteren Verfassung ausschliesslich vom deutschen Volk erarbeiteten europäischen Grundrechten.“

      det siehste ja, wieweit wir mit den europäischen Grundrechten bisher gekommen sind, ESM , Griechenland, Fiskalpakt, vereinigtes EUROpa macht genau das Gegenteil, Abschaffung der Grundrechte!!

      Na denn, träum mal weiter von Deinen Grundrechten in Europa, UNO und EU !!

  117. Wirds denn gehen Malcolm? Die erbeuteten Länder unser Landes werden zurückgegeben und nicht den Zionistischen Machenschaften der Kriegsauslöser überlassen. Die Grenze der BRD GmbH lehne ich strikt ab. Du hattest wohl keine Verwandschaft die Vertrieben wurde???????

  118. Pingback: Geschädigte Prozessparteien – Das landesweite Betrugsszenario der Anwälte und der nicht gesetzlichen Richter in den Ausnahmegerichten | Contrapaganda

  119. Klaus Ruffert

    Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte, oder wie sich in Niedersachsen begangene Straftaten auflösen.

    Im November 2009 wurde ich von einer Anwaltskanzlei aus Berlin – Szczecin bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim angezeigt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im November 2008 von meinem Geschäftspartner Bogdan S., durch Nötigung, Erpressung und Bedrohung mit der Mafia, 100.000.00€ erhalten haben soll.

    Angezeigt wurde, dass ich November 2008 folgende Bedrohungen durchgeführt haben soll:

    „ Etwas Schlimmes wird passieren, wenn Du nicht zahlst: Denke daran, dass mein Bruder mit zwei Kopfschüssen getötet wurde. Meine Schwester ist ebenfalls tot. Du willst die Portugiesen doch nicht auch kennenlernen? Sein Rechtsanwalt: „Dabei bezog er sich auf den gewaltsamen Tod seines Bruders, der seinen Erzählungen nach von der portugiesischen Mafia umgebracht wurde“. Weiterhin sagte er: „Du hast eine schöne Familie. An deiner Stelle würde ich gut auf sie aufpassen.“

    Hierzu muss ich erklären, dass meine Geschwister tragisch ums Leben gekommen sind.
    Allerdings erst im November 2009!!
    8 Wochen vor dieser Strafanzeige gegen mich, ist mein Bruder verstorben, der im Urlaub einem Raubüberfall zum Opfer fiel. 4 Wochen danach, hat sich meine Schwester das Leben genommen.

    Die Bedrohungen sollen aber schon 12 Monate vorher, im November stattgefunden haben!! Also nachweislich eine falsche Verdächtigung. Der Staatsanwaltschaft Hildesheim habe ich auf deren Anforderung auch die Sterbeurkunden meiner Geschwister zugeschickt.

    Als die Staatsanwaltschaft Hildesheim diese Strafanzeige gegen mich einstellen wollte, legte die Gegenseite Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, und gab nun 3 Zeugen an, die bei den Bedrohungen persönlich anwesend gewesen sein wollten.

    Ich erstattete meinerseits bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung, Verleumdung und versuchtem Betrug.

    Zu dieser Zeit wusste ich noch nicht, dass eine Hetzjagd gegen mich stattfinden würde, die bis heute anhält und ein Hedgefond tatkräftig mitgeholfen hat.

    Da Herr Bogdan S. offensichtlich sicher war, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen Ihn vorgehen würde, legte er nach und legte beim Landgericht Hildesheim mit den gleichen Beschuldigungen eine Zivilklage ein.

    Nur stockte er mit Betrug bei Vertragsunterschriften auf insgesamt 264.000,00 Euro auf.
    In dem Prozess wurden nun falsche Beweise vorgelegt. 3 Zeugen mit Falschaussagen. Falsche Geschäftszahlen. Aufforderung zur Falschaussage. Mandantenverrat meines Anwaltes. Mehrfach versuchter Prozessbetrug. Ein Einzelrichter der im Urteil Tatsachen verdreht und verdunkelt um Falschaussagen zu decken und den Prozess bewusst auf 22 Monate verschleppt. Im Urteil stehen die falschen Prozessbevollmächtigten, einen Anwalt den es nicht gibt, der aber ein vollstreckbares Urteil beantragt aber keine Urteilszustellung bekommt usw.

    Bei der Berufung setzen die beiden Anwälte gegenseitig den falschen Prozessbevollmächtigen ein.
    Eine Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Strafanzeigen wie falsche Verdächtigung, falsche eidesstattliche Versicherung, Falschaussagen und mehrfachen versuchten Prozessbetrug einstellt.

    Trotzdem wurde die Klage des Bogdan S. gegen mich zu 98,7 % vom Landgericht Hildesheim abgewiesen. In Zahlen 260.000,00 €
    Ich lege für die 3.850,00 € zu denen ich verurteilt wurde, Berufung ein. Dachte ich!!! Meine neue Anwältin täuscht mich arglistig und legt gegen das gesamte Urteil, also auch gegen die 260.000,00 €, die ich in erster Instanz gewonnen habe, Berufung ein.

    Termin: 7.06. 2012 vor dem OLG-Celle.

    Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte, oder wie sich in Niedersachsen begangene Straftaten auflösen.

    Im November 2009 wurde ich von einer Anwaltskanzlei aus Berlin – Szczecin bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim angezeigt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im November 2008 von meinem Geschäftspartner Bogdan S., durch Nötigung, Erpressung und Bedrohung mit der Mafia, 100.000.00€ erhalten haben soll.

    Angezeigt wurde, dass ich November 2008 folgende Bedrohungen durchgeführt haben soll:

    „ Etwas Schlimmes wird passieren, wenn Du nicht zahlst: Denke daran, dass mein Bruder mit zwei Kopfschüssen getötet wurde. Meine Schwester ist ebenfalls tot. Du willst die Portugiesen doch nicht auch kennenlernen? Sein Rechtsanwalt: „Dabei bezog er sich auf den gewaltsamen Tod seines Bruders, der seinen Erzählungen nach von der portugiesischen Mafia umgebracht wurde“. Weiterhin sagte er: „Du hast eine schöne Familie. An deiner Stelle würde ich gut auf sie aufpassen.“

    Hierzu muss ich erklären, dass meine Geschwister tragisch ums Leben gekommen sind.
    Allerdings erst im November 2009!!
    8 Wochen vor dieser Strafanzeige gegen mich, ist mein Bruder verstorben, der im Urlaub einem Raubüberfall zum Opfer fiel. 4 Wochen danach, hat sich meine Schwester das Leben genommen.

    Die Bedrohungen sollen aber schon 12 Monate vorher, im November stattgefunden haben!! Also nachweislich eine falsche Verdächtigung. Der Staatsanwaltschaft Hildesheim habe ich auf deren Anforderung auch die Sterbeurkunden meiner Geschwister zugeschickt.

    Als die Staatsanwaltschaft Hildesheim diese Strafanzeige gegen mich einstellen wollte, legte die Gegenseite Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, und gab nun 3 Zeugen an, die bei den Bedrohungen persönlich anwesend gewesen sein wollten.

    Ich erstattete meinerseits bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung, Verleumdung und versuchtem Betrug.

    Zu dieser Zeit wusste ich noch nicht, dass eine Hetzjagd gegen mich stattfinden würde, die bis heute anhält und ein Hedgefond tatkräftig mitgeholfen hat.

    Da Herr Bogdan S. offensichtlich sicher war, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen Ihn vorgehen würde, legte er nach und legte beim Landgericht Hildesheim mit den gleichen Beschuldigungen eine Zivilklage ein.

    Nur stockte er mit Betrug bei Vertragsunterschriften auf insgesamt 264.000,00 Euro auf.
    In dem Prozess wurden nun falsche Beweise vorgelegt. 3 Zeugen mit Falschaussagen. Falsche Geschäftszahlen. Aufforderung zur Falschaussage. Mandantenverrat meines Anwaltes. Mehrfach versuchter Prozessbetrug. Ein Einzelrichter der im Urteil Tatsachen verdreht und verdunkelt um Falschaussagen zu decken und den Prozess bewusst auf 22 Monate verschleppt. Im Urteil stehen die falschen Prozessbevollmächtigten, einen Anwalt den es nicht gibt, der aber ein vollstreckbares Urteil beantragt aber keine Urteilszustellung bekommt usw.

    Bei der Berufung setzen die beiden Anwälte gegenseitig den falschen Prozessbevollmächtigen ein.
    Eine Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Strafanzeigen wie falsche Verdächtigung, falsche eidesstattliche Versicherung, Falschaussagen und mehrfachen versuchten Prozessbetrug einstellt.

    Trotzdem wurde die Klage des Bogdan S. gegen mich zu 98,7 % vom Landgericht Hildesheim abgewiesen. In Zahlen 260.000,00 €
    Ich lege für die 3.850,00 € zu denen ich verurteilt wurde, Berufung ein. Dachte ich!!! Meine neue Anwältin täuscht mich arglistig bezeichnet sich als Beklagtenvertreter und legt gegen das gesamte Urteil, also auch gegen die 260.000,00 €, die ich in erster Instanz gewonnen habe, Berufung ein.
    Mit dem Anwalt der Gegenseite wurden nun die Mandanten vertauscht.
    Ich klage jetzt gegen Punkte, in denen ich in der ersten Instanz obsiegt habe.
    Dieses Spiel geht jetzt seit 3 Jahren. Die Gegenseite hat mitlerweile 6 Anwälte nacheinander eingesetzt und ich hatte bis jetzt 3 Anwälte mit nachweislichem Mandantenverrat.

    Offensichtlich alles wegen einer Textilkette, die einem Hedgefonds gehört und die Macht hat, so vorzugehen.
    Termin: 7.06. 2012 vor dem OLG-Celle.
    Mittlerweile wurde auch in meinem System eingedrungen, Dateien verändert, E-Mails gelöscht.
    DVD-Brenner und Drucker mit schädlichen Viren außer Betrieb gesetzt.
    Ich habe wohl in ein Wespennest getreten.

  120. Es wurde bei mir ein Textbeitrag doppelt eingefügt, um wohl die Textpassage zum Schluss als unintressant anzugeben. Nicht von Herrn Herr.Ing. J.Hensel, den ich für seinen Mut dieser Aufklärung nur danken kann.

  121. Ich habe seinerzeit ein Urteil bekommen, unter das der Name des Einzelrichters maschinell gesetzt worden ist. Nun habe ich gesehen, dass die Gegenpartei hat ein Urteil bekommen hat, das außerdem auf der letzten Seite den Stempel des Verwaltungsgerichts trägt, eine Urkundenbeamtin unterschrieben hat und es außerdem den Begriff „ausgefertigt“ zusammen mit dem Datum 23.08.2006 auf dieser letzten Seite des Urteils gibt.
    In der Gerichtsakte befand sich von August 2006 bis mindestens Ende 2007 eine Fassung mit Korrekturen und auf der ersten Seite gab es einen handschriftlichen Eingangsvermerk vom 21. August 2006. Auf der letzten Seite hat der Einzelrichter persönlich unterschrieben. Diese Fassung ist entfernt worden. Nun gibt es in der Gerichtsakte einen bereinigten Neudruck, also ohne Korrekturen, ohne persönliche Unterschrift des Einzelrichters, dafür aber jetzt mit maschineller Unterschrift, mit einem Stempel „beglaubigt“, dem Namen eben dieser Urkundenbeamtin und dem Datum vom 23.08.2006.
    Kann mir jemand diesen Sachverhalt erklären?

  122. Hallo, fällt schwer,wenn man es nicht genau sieht, und um was es bei diesem Urteil ging.

    Vielleicht mal abklären, ob der damalige Richter noch tätig ist, bzw. an diesem Gericht zu finden ist. Möglicherweise hätte er gar nicht damals unterschreiben dürfen, weil er sich angemaßt hat, ein vollends zuständiger Richter zu sein. Dafür sollte es in den Gerichten einen Geschäftsverteilungsplan geben, doch als Normaler Bürger bekommt man den nicht zu sehen, falls Gerichte diesen überhaupt erstellen.
    Für wen war das Urteil positiv erfolgreich ? Um einer Haftung nach § 839 BGB i.V.m. § 823,§ 826 BGB zu entgehen, werden Urteile, Beschlüsse und Haftbefehle nicht mehr unterschrieben. Im Nov. 2007 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 35 wieder in Kraft gesetzt. Somit hatte der Richter, wie alle anderen an deutschen Gerichten keine Zulassung, sind nicht legitimiert.
    Man könnte vermuten, das es damit auch etwas zu tun hat.

    • Hallo Annekatze, das Urteil war für das Prüfungsamt in Dortmund erfolgreich.
      Nun habe ich nach Einsicht meiner Prüfungsakten eine weitere Ungereimtheit gefunden, die mich sprachlos macht. Damals hatte der „zuständige“ Richter den Termin für die Klagebegründung auf den 15.02.2006 gesetzt. Meine damalige Rechtsanwältin brachte die Klagebegründung am 16.02.2006 zum Verwaltungsgericht und schickte mir am selben Tag noch die Rechnung. Die Klagebegründung habe ich zunächst nicht erhalten. Am 19.06.2006 war der Erörterungstermin anberaumt. Am 13.06.2006 bat ich meine Rechtsanwältin um die Klagebegründung, um auch zu wissen, was drin stand. Diese schickte sie mir auch. Ich bat um eine Korrekturen, die die Hausarbeit betrafen, meine Rechtsanwältin arbeitete sie ein und ich ging davon aus, dass diese Fassung vom 15.06.2006 zum Verwaltungsgericht ging. Tatsächlich habe ich jetzt festgestellt, dass die Klagebegründung, die in den Akten des Prüfungsamtes zu finden ist, auf den 15.02.2006 zurückdatiert worden ist mit dem Inhalt der zweiten Klagebegründung vom 15.06.2006. So wie es sich jetzt darstellt, hat meine Rechtsanwältin die Klagebegründung zugemailt. Ist das überhaupt zulässig? Ich habe meine ehemalige Rechtsanwältin um Einsicht in ihre Handakten gebeten, was sie mir jedoch verweigert. Ihr lapidarer Satz: Ich könne ja klagen. Ich dachte immer, dass die Klagebegründung beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss und dann von dort weitergeleitet wird, oder bin ich falsch informiert?

      • @ Elisabeth Alberts
        Haben Sie Alle Prüfungsunterlagen ? Auch die Korrekturen, wenn Sie auf Beschlüsse handschriftlich gemacht wurden, besonders WICHTIG ! Wenn ein s.g. Richter einen Beschluss verfasst hat, und nachträglich ein handschriftlicher Vermerk gemacht wurde, ist das Ganze ungültig!!
        Ich vermute mal, das die Gerichtsmascherie zu höheren Gerichten läuft, aber glauben Sie ernsthaft, das man Ihnen Recht sprechen wird, und falls doch ohne Unterschrift ist es trotzallem nicht gültig. Es ist nicht endgültig.
        Man ist nur an Ihren Kosten interessiert.
        Kopien erstellen, Fall schildern, und zur British Force Gemany ! Sorry, was anderes kann ich nicht raten, weil es keinen anderen Weg z.Zt. gibt.
        Von Gericht zu Gericht wird man alle Klagenden mürbe und müde machen, bis man dann letztendlich aufgibt. NUR das ist beabsichtigt und die Kosten zu erhalten.

  123. Guten Abend,
    ich halten einen Beschluss in den Händen welches ich per Fax von meinem Anwalt bekommen habe.Was anderes per Post bekam ich noch nicht.
    Protokoll ist nicht unterschrieben .Es steht lediglich
    Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger..Werner..ohne Unterschrift dann der Name der RIchterin auch ohne Unterschrift.
    Es ist ein Stempel auf der ersten Seite,welches ich nicht mehr lesen kann,darauf steht entweder Kopie oder Abschrift.
    Dann hängt der eigentliche Beschluss hinten dran.ohne Hinweis auf Abschrift oder ähnliches.
    Unterschrieben hat auf der letzen Seite wieder ein „Werner“als Justizfachangestellte darunter steht Urkundsbeamtin der Geschäftstelle.Unterschrieben ist lediglich beim Namen Werner aber beim Namen der Richterin ist keine Unterschrift.

    WIe ist mit so einem Beschluss vom OLG Frankfurt handzuhaben?
    Kann man gegen so einem Beschluss Einspruch erheben auch wenn der Anwalt die Meinung vertritt,dass bei einem Berufungsbeschluss nichts zu machen ist.Später vielleicht bei Problemen bei den Umgängen zwischen Vater und Kind kann man wieder ein Abänderungsantrag stellen.
    Kind soll wieder als Versuchskaninchen dem Vater dienen,um später wieder festzustellen,dass das Kind geschlagen wurde und beim Gespräch mit dem Kind zu sagen,dass die Mutter es nur dem kind eingeredet hat.?!?!?!?

    • Noch ein Nachtrag meinerseits..habe heute per Post das „Urteil“bekommen.Es weicht vom Fax ab,da hier weder beim Protokoll noch beim „Urteil“selbst irgendeine Unterschrift oder Stempel vorhanden ist.
      Ein Stempel mit Abschrift ist auf dem „Beschluss“zu sehen.

      Kann ich bei der Richterin eine Akteneinsicht verlangen??

  124. Ich hab angerufen und bekomme eine Akteneinsicht ..auf was soll ich am besten achten bei der Dokumentation??Bilder machen geht bestimmt nicht..

    • Schade. Versteckte Kamera oder MP3 Rekorder hatten einige schon mal mit im Gericht.
      Wenn Sie ein vom „Richter“ unterschriebenes Urteil in Ihrer Gerichtsakte finden sollten, würde ich mir davon eine beglaubigte (Name und Unterschrift lesbar) Kopie geben lassen.
      MfG.

    • Bei der Akteneinsicht sollten man auf „nicht“ unterschriebene Urteile, Beschlüsse achten. Man kann diese als Kopien anfordern, bzw. darauf bestehen, hiervon eine Kopie zu bekommen. Oftmals wird dies verweigert, weil man diese angeblich bereits per Post erhalten hat. Aber so kann man nachweisen, das diese aus der Akte stammen.
      Und ganz wichtig !! Schauen auf handgeschriebene Vermerke, diese unbedingt anfordern!! Hatte im Februar auch Akteneinsicht und war mehr als überrascht, das trotz meines heftigen Schriftverkehrs, die Akten nicht berichtigt wurden.
      Vielleicht könnte jemand mitgehen, der die s.g. Beamtin ablenkt, das man mit Handy Bilder machen kann.
      Auch wenn man teilweise für die Kopien 0,50 € verlangt, vergebens ist diese Ausgabe nicht !!

  125. Es wird immer perverser! Ich muss ehrlich gestehen, ich habe sehr lange gebraucht und recherchiert, bis ich die Rechtslage und Zusammenhänge begriffen habe. Anfang Januar kannte ich zwar auch durch hier den hervorragenden Blog , die Gesetzesgrundlage, hatte immer noch Schwierigkeiten sie anzuwenden, war noch sehr vorsichtig, und bedächtig.
    Auf Grund eines Rechtsstreits mit einer s.g. Rechtsanwältin, die sich als Insolvenzverwalterin betitelt, begründete ich beim s.g. Amtsgericht meine Abweisung zu dieser Anwältin. Berief mich auf o.g. Gesetzesgrundlage und Urteile.
    Heute kam der aboslute Hammer ! Ich erhielt eine Vorladung der Polizei, zwecks Vernehmung , als Beschuldigte, zu diesem Schriftverkehr vom Januar, wegen BELEIDIGUNG und übler Nachrede! Mein Vorwurf, in diesem Schreiben vom Januar, mittlerer Falschbeurkundung lt. § 272 StGB und Grundpflichten eines Anwaltes, Gesetzestext für diese Gilde, BRAO !
    Fügte als Beweise , Zitate aus Gerichtsurteile bei und die jeweiligen Gesetze, wie z.B. § 126 BGB Schriftform, internationale Gesetze, Menschenrechtskonvention, Internat. Pakt Art. 11 u.s.w.

    Das soll mir mal einer erklären, was daran beleidigend und als üble Nachrede betitelt werden kann.
    Dümmer gehts bald wirklich nicht mehr !
    Jetzt wirds richtig heiß , habe bereits heute gegen alle Beteiligten Strafanzeige und Strafbefehl bei der British Force für Deutschland gestellt. Das wird richtig heftig, von wegen Beleidigung !

    • Ich habe da noch was für Sie, was Sie den Kriminellen um die Ohren hauen können (rechts und links)….

      „Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit.“ (1 BvR 1770/91 vom 5.3.1992) Diesen Rahmen konkretisierte Ende 2002 das OLG Frankfurt/Main in einem sogenannten Beleidigungsprozess durch Beschluss 1 Ss 329/01 am 2.10.2002. Ein Kläger hatte 1995 einen Vorsitzenden Richter des hessischen Landesarbeitsgerichts der Rechtsbeugung geziehen und war (nicht auf dessen persönlichen Strafantrag, sondern auf die Strafanzeige von dessen Dienstvorgesetzten hin) vom Amtsgericht Frankfurt/Main trotz staatsanwaltschaftlichen Vorschlags auf Verfahrenseinstellung wegen Beleidigung im Sinne des § 185 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 DM verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt/Main bestätigte dieses abenteuerliche amtsgerichtliche Urteil. Und wurde deshalb vom OLG als Revisionsgericht wegen Verletzung des materiellen Rechts gerügt. So dass nun eine andere Strafkammer des Frankfurter Landsgerichts neu verhandeln muss. Die Äusserung Rechtsbeugung bewertete das Frankfurter Oberlandesgericht im Sinne des Artikel 5 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als „Werturteil bzw. Meinungskundgabe“ des eines Verfahrensbeteiligten im Rechtsstreit, genauer:

      „Im ´Kampf um das Recht´ darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfähige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik hätte anders formulieren können“.

      Wenn „Richter“ nicht mittels Benennung von Straftatbeständen beleidigt werden können, können dies auch nicht s.g. Organe der Rechtspflege (Anwälte) sein.

      Quelle.

      • Hallo, Herr Hensel, vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Werde ich bestimmt noch gebrauchen können.
        Es steht in der Vorladung nur Verdacht der Beleidigung und üble Nachrede(betreffend dem Schriftsatz an das Amtsgericht) ist ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich.
        KEINE Gesetzesangabe, kein Hinwies worauf man dies begründet, oder sonstige Angabe,worauf man sich beruft.
        Ich habe die Vermutung, weil ich alles in Frage gestellt habe, da Rechtsanwälte und Gerichte ihre Legitimation nicht vorweisen konnten, und ich die Justizangestellte freundlichst darauf hingeweisen habe, das sie sich ggf. strafbar macht, wegen Falschbeurkundung § 271 und 348 StGB , als auch die s.g. Anwältin und alle Beteiligten lt. § 339 StGB (Rechtsbeugung) Schadenersatz gefordert wird, dies lt. Art. 34 GG i.V.m. § 839, §826,§823 BGB.
        Ich weiß zwar nicht, was daran beleidigend ist, wenn ich Sie auf die Rechtslage aufmerksam mache, und halte mich an die von ihnen gepriesenen Gesetze, ich denke, man wollte mich einschüchtern und ich solle ihre Macht zu spüren bekommen.
        Da werden sie sich wohl in den Allerwertesten beißen können. Die Alliierten sind bereits informiert.
        Irgendwie scheinen die alle jetzt durch zu drehen !
        das Merkblatt zu der Vorladung werde ich ihnen , Herr Hensel zur Anschauung zusenden.

        Danke !
        annekatze

    • Sorry konnte mich nicht eher melden.
      Es sieht so aus,dass es keine leichte Aufgabe sein wird in meiner Akte den richtigen Durchblick zu bekommen.
      Wie viel Zeit bekommt man eigentlich?Ist das die komplette Akte wie sie bei der Richterin vorliegt mit allen Schreiben ??
      Wie gehe ich dann vor,wenn sich meine Vermutung bestätigt mit dem Scheinurteil?Ich muss schnell handeln zum Wohle meines Kindes.

      Vielen lieben Dank nochmals auch an Herrn Hensel

  126. Bei mir hatte ich beliebig Zeit, war lediglich eine Security dabei, sie hat sich rumgedreht, mir den Rücken zu, meinte nur, ich solle nicht auf sie achten, sie wäre gar nicht da, und hat dabei telefoniert mit Kind und Kegel, Freundin, Mann , weiß nicht mit wem, jedenfalls ständig mit anderen, konnte ja zuhören.
    @ Imlichu
    Wenn man sich an Recht und Gesetz halten würde, könnte man jeden Beschluss und Urteil ohne Unterschrift anfechten. Nur hier bei dieser Gerichtsbarkeit bekommt man kein Recht, man lässt nur Nerven, und bringen tut es auch nichts. Die Aussage des Anwaltes ist schon alles entscheidend, das ein Berufungsbeschluss nichts zu machen ist.
    Um was geht es in dem Fall??
    Wenn Gefahr in Verzug ist, bleibt nur die British Force in Deutschland, am besten telefonisch abklären, und dann schriftlich die Unterlagen nachreichen.
    Herrn Hensel um die Adresse bitten. Wenn ich genauere Info habe, könnte ich mich mit einklinken, über Mail – austausch .

    • Für den Fall, dass man sich auf deren Rechtssystem einlassen möchte…

      BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München

      Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

      British Forces Germany, email: margaret.podstawski100@mod.uk
      Kranzallee 19, Gordon.bflog.berlin@t-online.de
      14055 Berlin
      http://www.bfgnet.de/index.html

  127. Sehr geehrter Herr Ing.J.-Hensel
    kann die Gegenseite eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erhalten haben, ohne vorherige Zustellung des Urteils? Es geht hierbei um die Verfristung der Berufung.

    • Das (einmal angenommene) Verfahrensrecht der ZPO sieht vor, dass den Prozessparteien ein Urteil zugestellt wird (§317 (1)S.1 ZPO. Eine Ausfertigung eines Urteils wird auf Antrag erteilt (§ 317 (2) S. 2 ZPO. Insofern ist die Reihenfolge schon einmal klar. – Der angenommene Fall, die Gegenseite hätte das Urteil verloren und hieraufhin eine Ausfertigung beantragt (was Sie ggf. nicht wissen können),muss Ihnen der Termin der Antragerteilung zur Kenntnisgekommen sein, damit die Frist anfangen kan zu laufen. Also Ihre „positive Kenntnisnahme“ über den die Frist in gang setzende Sachverhalt ist als Start für den Fristbeginn anzusehen (wenn es das ist, was Sie meinen). Auf der anderen Seite halten Sie ggf. ein Scheinurteil mit dem Stempel „Ausfertigung“ und natürlich ohne richterliche Unterschrift in den Händen. Wenn dies so ist haben Verfristungen und weitere Rechtsfolgen keine Bedeutung, da Scheinurteile zum Einen nicht rechtsmixttelfähig sind und zum Anderen gar nichts darstellen. Scheinurteile sind ein Nullum. Sie beenden ein Verfahren nicht und begründen es auch nicht. – Vielmehr handelt es sich m.E. um einen organisierten Prozessbetrug, der bundesweit stattfindet. – Wie im Impressum schon deutlich gemacht: Keine Rechtsberatung, sondern freie Meinungsäußerung gem. Artikel 19 (1) UN Zivilpakt.

      Nachttrag:
      Wenn eine sich als Richter ausgebende Privatperson oder auch das ganze Ausnahmegericht (vgl. Historie GVG) an ein Scheinurteil nicht gebunden ist (vgl. § 318 ZPO), sind Sie als Prozesspartei schon lange nicht daran gebunden. – Insofern müssten Sie auch nicht auf eine auf ein Scheinurteil oder Scheinbeschluss begründete Zwangsmaßnahme reagieren.

      Dass mit der Anwendung bereits gelöschter Gesetze (insb. GG /ZPO) der Agressionsgrad der o.a. Privatpersonen mit der Enthüllung ihrer Machenschaften zunimmt, ist ebenfalls klar. Das funktioniert aber nur so lange, wie sich die Gewerkschaften der Polizeien hier einbringen und dem ganzen einen Riegel vorschieben. Denn die Polizei setzt gegenwärtig völkerrechtswidrige Zwangsmaßnahmen in Folge von b.b. Scheinentscheidungen durch Privatpersonen ggf. i.d.R. mit Gewalt durch.

    • Sehr geehrter Herr Hensel und annekatze,

      nachdem ich durch die Akteneinsicht meine Zweifel an der Unterschrift bestätigt bekam,werde ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
      Mir kam heute eine Frage in den Sinn,ob man als eine juristische oder natürliche Person solch eine Beschwerde einreicht?
      Beim Durchlesen aller Fälle bleibt eins noch offen,obwohl man die Gesetzeslage durchblickt und versucht die nötigen Schritte einzuleiten um bis ans Europ.Gericht zukommen.
      Hat es jemals jemand geschafft zumindest in Sachen Inobhutnahme durch den Jugendamt die Sache zu stoppen bevor es überhaupt dazu kam?Oder gibt es jemanden der durch die nötigen Schritte es geschafft hat seine Kinder wieder zubekommen?
      Ich kämpfe solange bis mein Kind seine Rechte bekommt und zumindest durch die UN-Gesetze,British Force oder sonstige Institutionen in seinen Menschenrechten geschützt bleibt.Es ist keineswegs legitim ein Kind zu zwingen bei seinem aggressiven Vater zu bleiben,seine Wünsche zu ignorieren und ihn aus seinem gewohnten sicherem Umfeld einfach rauszuziehen.
      Vielen Dank nochmals für dieses Forum.
      Es hilft allen Betroffenen wirklich sehr!!!

      MFG

      • Vielen Dank. – Wenn Sie innerhalb der Beschwerde gem. Art. 90 BVerfGG resümieren, dass Sie an allen vorhergehenden Instanzen nur – in jeder Hinsicht wertlose – Scheinurteile und Scheinbeschlüsse als Verstoß gegen Artikel 6 EMRK und als potentielles und verbotenes Folterinstrument i.S.d. Artikel 3 EMRK – erhalten haben, haben Sie dieses Thema vor einem innerstaatlichen Gericht wenigstens Beschwerde führend angesprochen, so dass der EGMR hierüber befinden kann. – Es muss Bestandteil der Beschwerde sein. – Bei der Formulierung kann ich behilflich, wenn Sie es wollen. Insgesamt räume ich Ihnen bei den letzten beiden Schritten wenig Hoffnung ein. Aber Sie sollten es dennoch durchziehen. Schon um den Allierten alles das aufzeigen zu können. – Denken Sie auch immer daran, dass Sie sich in Ihren Fall auch an die Vereinten Nationen wenden können. – Ich glaube, dass auch da eine Halbjahresfrist besteht. – Also nach der Verfassungsbeschwerde gibt es im Wesentlichen noch die beiden Möglichkeiten: UN und EGMR. – Alles unter Vorbehalt, dass Recht und Gesetz innerhalb dieser Dikatatur noch Bestand hätte, was allerdings nicht der Fall ist.

        MfG.

      • Hallo, das dürfte für Dich interessant sein, Du bist nicht allein, aber Hilfe kannst Du hier von keinem Gericht oder Amt erwarten, sorry, klingt hart, ist aber leider so !

        http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/05/31/gebt-mir-und-meinem-sohn-unser-leben-wieder/

        Warum sollte ein Willkürakt gestoppt werden ? Die Rädchen greifen ineinander, hier hat jeder etwas vom anderen. Sie werden sich hüten einen Verwaltungakt zu stoppen, damit müssten sie die Willkür zugeben.
        Jede Person mit Personalausweis der BRD ist automatisch eine juristische Person.
        Berufe Dich auf natürliche Person lt. § 1 BGB !!!
        Die British Force in D ist entsetzt über die Vorgehen der hiessigen Jusitz, es wäre nur verwunderlich, warum die Bürger, die Menschen dies ertragen und gefallen lassen.
        Mache bitte die Unterlagen fertig, geht auch per Mail, und schicke sie zur British Force Germany.
        Alles andere wäre unnötig und Vergeudung von Geld und Zeit, nebst Nerven.
        Die fackeln nicht mehr lange!

  128. Danke für Ihre Auskunft
    a) ich habe nur ein Scheinurteil
    b) Empfangsbekenntnisse der Urteile sind nicht in den Akten. Auch kein Urteil, sondern nur eine Kopie einer vollstreckbare Ausfertigung für die Gegenseite.
    c) Hierfür gibt es auch ein Empfangsbekenntnis
    d) mein Anwalt will seine Ausfertigung am 24.10.11 bekommen haben, Ausgefertigt aber vom LG erst am 20.11.11!? 4 Wochen später und an einem Sonntag!? Für den 24.11. gibt es auch ein Empfangsbekenntnis
    Mitgeteilt wurde mir aber von seiner Kanzlei, dass das Original in den Akten wäre. Auf Nachfrage und Aufforderung stellte sich aber heraus, dass es nur diese Ausfertigung war.
    Bei der Berufungseinlegung werden lt Schriftstück, von meinem Anwalt nur eine Abschrift und vom Gegenanwalt nur die Kopie einer Ausfertigung beigelegt.?! Also auch nur für die Tonne! Als Krönung setzen sie auch noch gegenseitig falsche Prozessbevollmächtigte ein.
    Jetzt fechte ich in der Berufung Punkte an, in denen ich in der 1 Instanz obsiegt habe und die Gegenseite möchten Änderungen im Berufungsurteil, obwohl diese schon in der 1Instanz so eingetragen und formuliert sind. Ein gewolltes Chaos. Bin gespannt auf die mündliche Verhandlung am 7.06.12.

    • @ Mitgeteilt wurde mir aber von seiner Kanzlei, dass das Original in den Akten wäre.

      Den Begriff des Originals kennt die ZPO als einschlägiges Verfahrensrecht nebst Analoggesetze überhaupt nicht.
      Es gibt dort nur Urteile und Ausfertigungen, welche i.Ü. beantragt werden (§ 317(2)S.2 ZPO). – Ihr Anwalt hat Sie belogen.

    • Hallo, Herr Klaus Ruffert ,

      “ Wo UNRECHT zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht “ B. Brecht
      Es ist daher Ihre Pflicht dagegen zu klagen, aber man sollte sich schon überlegen und prüfen, wo man klagt, ob man sich mit der Seite des Feindes einlässt, dann kennt man schon vorher das Ergebnis.
      Es ist auch ok. wenn Sie bis nach Strasbourg gehen wollen. Dann wäre es jedoch zu überlegen, wieviel und wielange Sie Geduld aufbringen wollen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Möglicherweise einige Jahre.
      Schildern Sie Ihren Fall, Kopien ALLE Urteile und Beschlüsse, einschl. Schriftverkehr der s.g. Rechtsanwälte und schicken Sie alles zur Britsh Force Germany !

      Denn nur diese – Besatzer sind für uns zuständig und n u r von dort können wir RECHT erwarten!
      Für den Fall, helfe ich Ihnen auch gern weiter !
      Viel Glück !

    • Beschwerde einreichen wird wohl die geringste Hürde sein.Frage mich aber immer noch was eine Weiterleitung an die British Force bewirken kann?
      Noch hat das Jugendamt kein Wort getroffen über ihr Vorhaben.Aber es liegt nahe,wenn ich all diese Berichte lese.
      Gibt es beim europ.Gericht schon Fälle wo Eltern erfolgreich durchgekommen sind?
      Ich lese ja sogar dass die BRD EU-Gesetze sogar ablehnt.
      Also welche Möglichkeiten bleiben dann übrig?

    • Beschwerde einreichen wird wohl die geringste Hürde sein.Frage mich aber immer noch was eine Weiterleitung an die British Force bewirken kann?
      Noch hat das Jugendamt kein Wort getroffen über ihr Vorhaben.Aber es liegt nahe,wenn ich all diese Berichte lese.
      Gibt es beim europ.Gericht schon Fälle wo Eltern erfolgreich durchgekommen sind?
      Ich lese ja sogar dass die BRD EU-Gesetze sogar ablehnt.
      Also welche Möglichkeiten bleiben dann übrig?

      Nachtrag>Was ist eigentlich das Verfassungsgericht des Landes Hessen in Wiesbaden??Ist das auch für Beschwerdeverfahren nach dem OLG zuständig ??oder schreibt man nur nach Karlsruhe??

  129. Sehr geehrter Herr Hensel,
    gibt es für das europäische Gericht für Menschenrechte Formanträge und müssen diese durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden?
    Bei mir geht es in meinem Verfahren mittlerweile soweit, dass man dieses nur noch als Folter und psychische Gewalt bezeichnen kann. Die Gegenseite hat mittlerweile Ihren 7 Prozessbevollmächtigten und bei mir haben sich insgesamt 3 Anwälte mit Mandantenverrat ausgezeichnet. Nichts wird mehr von Justizbeamten oder Richtern unterschrieben. Sogar die mir zugeleiteten Schriftstücke der Gegenseite werden nicht unterschrieben.
    Vielen Dank

    • Guten Tag, für den Gang nach Straßbourg ist ein Anwaltszwang nicht vorgesehen. Beachten Sie, dass Sie bei der Beschwerde gem. Art. 34 EMRK die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft haben müssen.
      Dazu gehört unbedingt die Verfassungsbeschwerde an das BVerfG (Frist beachten), wozu ebenfalls kein Anwaltzwang besteht.Stellen Sie sich aber von vornherein darauf ein, dass Sie auch dort kein Recht bekommen, weil die Beschwerde sehr wahrscheinlich erst gar nicht angenommen wird. Ist aber für den EGMR egal. Haupsache ist, dass alle Rechtsmittel innerstaatlich erschöpft wurden.
      Beschwerdeformular
      Merkblatt
      Erläuterungen
      EMRK Verfahrenordnung
      Gruss
      JH

      PS: Das Protokoll Nr. 12 der EMRK könnte für Sie noch wichtig sein, da Sie (und alle anderen Prozessparteien) in der BRD wegen Ihrer Herkunft diskriminiert werden. – Denn anders als in anderen EU Staaten, haben BRD Bürgern kein Anrecht auf ein faires Verfahren gem. Artikel 6 EMRK, da BRD Bürger ausschließlich Scheinurteile und Scheinbeschlüsse von Ausnahmegerichten und von nicht gesetzlichen Richtern erhalten !

    • Zum so genannten EGMR: Auch hier nur Ausfertigungen, Urteile mit den Unterschriften der Richter werden nicht zugestellt, da die im Rubrum aufgeführten 7 Richter nichts sahen, nichts prüften, nichts unterschrieben. Siehe beigefügten Link unten. Das schriftliche Verfahren gilt natürlich nicht nur für Litauen, sondern für Alle Beschwerden gegen alle Staaten mit Ausnahme von ca. 30 Verfahren pro Jahr, die vor der Großen Kammer öffentlich verhandelt werden

      Es bleibt nur eine Beschwerde beim UN Hochkommissar für Menschenrechte in Genf nach dem 1. Fakultativprotokoll wegen Verletzung von Artikel 14(1) des IPBPR

      http://human-rights-lithuania.org/wordpress/?p=2873

  130. Pingback: Restschuldbefreiung - die schnelle Möglichkeit, schuldenfrei zu werdenRestschuldbefreiung

  131. Guten Tag,
    gibt es hier jemanden der mir sagen,ob eine Anhörungsrüge überhaupt was bringt?
    Habe meine Verfassungsklage schon eingereicht.Nun lese ich aber dass man vorher eine Anhörungsrüge stellen muss beim OLG bevor man zum Verfassungsgericht geht.
    So weit ich weiss war mein Beschluss vom OLG nicht anfechtbar.
    Suche übrigens auch einen Anwalt der mir schnelle Hilfe leisten kann.Von meinem jetzigen ist die Frau verstorben und er ist nicht mehr bei der Sache.

    • Hallo
      es ist nicht notwendig alle schritte einzuleiten ( sogenanter Rechtsweg ) denn dieser ist ja nicht gegeben,aber es ist durchaus möglich jede instanz Srafrechtlich beim Strafgerichtshof anzuzeigen,
      Es ist auch möglich oder einen Versuch wert den Europäichen Gerichtshof vor den Strafgerichtshof zu bringen den ich glaube das die Regelungen die der ERMK selbst gegen die völker und Menschenrechte Verstöst auch durch nicht annahmen von Beschwerden oder Klagen.

  132. THEMEN (In Kombination!):
    – 2 (ILLEGALE) HAUSDURCHSUCHUNGEN
    – FEHLENDE UNTERSCHRIFT DER RICHTERIN AUF DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS
    – AUFGLÖSTE BRD (2.DEUTSCHES REICH PERSONENAUSWEIS+REICHSFÜHRERSCHEIN)

    Grade Ende April 2012 passiert… Lest und kommentiert die Hausdurchsuchung und die fehlende Unterschrift der Richterin und wie man dagegen vorgehen kann. Die ALLGEMEINE RECHTSAUFFASSUNG und die Fakten aus den Gesetzbüchern sind bekanntlich 2 verschiedene Dinge. Wie geht man gegenan?

    KURZE FALLBESCHREIBUNG:
    (ohne Details, Ps: Bitte keine Belehrungen, kein Hätte, Wenn und Aber)

    Ich wurde erpresst nachdem ich mir vor einigen Jahren Geld geliehen habe. Der Erpresser hat mir nun gesagt entweder schnell+sofort Geld zurück oder ich soll fiktive Konten + Kreditkarten beantragen und dann daraus Geld abholen – oder tot! Polizei ging nicht, sonst tot. Ich habe lange überlegt. Dann erhielt ich etliche Datensätze mit fiktiven Personendaten, regelmäßig aktualisiert. Ich sollte Konten etc eröffnen und alles verwalten. Ich erhielt gefälschte ausländische Ausweise (Totalfälschungen). Es wurden Konten eröffnet aber nicht von mir. Ich habe alles nur bei mir gelagert und verwaltet, Schriftwechsel für diese fiktiven Personen geführt und wollte zum richtigen Zeitpunkt zur Polizei oder alles vernichten. Polizei kam mir aber nun zuvor (wg IP) und ich habe ein Ermittlungsverfahren am Hals, zurecht oder unzurecht spielt jetzt keine Rolle……..

    ABER HIERUM GEHTS IN DIESEM FALL EIGENTLICH:
    HAUSDURCHSUCHUNG OHNE RICHTERLICHE UNTERSCHRIFT:
    8 BRD-Polizisten stürmen meine 30qm-Ferienwohnung (Meldesitz) und überrumpeln mich in allen Belangen. Dienstausweise werden nicht vorgezeigt, nur mal kurz vor die Nase gehalten, so daß man sich keine Dienstnr notieren kann. Dann werden PCs, Laptops, Datenräger mitgenommen, nahezu 3000€ Bargeld, Fotoapparat, belanglose Dinge, Zugangsdaten zu meinen Konten, Kreditkarten von mir, die o.g. Datensätze und die gefälschten Ausweise, nach denen aber eigentlich nicht gesucht wurde (sondern nachdem der Erpresser auf einem unbekannten Konto, das er von meiner IP beantragt hat, illegale Geschäft gemacht hat. Das Konto war aber nicht auf den Daten, nur am rande…). Außerdem wurden mein REICHS-FÜHRERSCHEIN + REICHS-PERSONENAUSWEIS mitgenommen. Belehrungen zum Thema Gültigkeit der BRD sind natürlich nicht erwünscht nachdem ich kurz darauf verwies daß Ihre Handlung illegal ist und sie meine Dokumente liegen lassen sollen. Mein BRD-REISEPASS haben sie aber liegengelassen. Ansonsten ALLES weg…..

    14 Tage später:
    ZWEITE HAUSDURCHSUCHUNG:
    Man suchte nach GELD, aber nichts gefunden und nahm erneut ein neues Laptop mit, das ich mir nach der ersten Durchsuchung geliehen habe um mich auf eine Verteidigung vorzubereiten. Notizen dazu wurden nun auch mitgenommen. Außerdem Dinge die – wie dieses Ersatzlaptop – überhaupt nicht auf dem Beschluss standen!

    Auf BEIDEN DURCHSUCHUNGS-BESCHLÜSSEN steht nur die Unterschrift der JUSTIZSEKRETÄRIN. Die Signatur der Richterin FEHLT!

    Ich sollte unterschreiben ob ich mit der Sicherstellung einverstanden wäre. Dies verweigerte ich weil ich mit nichts einverstanden war. NIcht mal mit dem EInlass in die Wohnung (wehren hat aber keinen Sinn). Wenn ich nicht unterschreibe verzögere das die Sache nur um 3-4 Tage und dann wäre sowieso alles beschlagnahmt. Also aus Sicherstellung wird Beschlagnahme (oder umgekehrt? Weiß nicht mehr genau). Letztlich sind „BRD-Beamte“ rein, haben mein EIgentum genommen und sind gegangen…. Für mich DIEBSTAHL!

    —> WIE und mit WELCHEN TEXTEN und §§§ muß man vorgehen um die Ermittlung zu stoppen oder zu hemmen und um meine beschlagnahmten Sachen wiederzubekommen, zumindest teilweise? VOR ALLEM BEZZIEHT SICH DIE FRAGE AUF DAS „ZWEITE DEUTSCHE REICH“, DEREN GESETZE NUNMAL BESTANDTEIL DER GESETZBÜCHER DER BRD SIND UND NICHT ZU VERLEUGNEN SIND. Wenn die Richter sich auf STPO beziehen, dann kann ich das auch! Und wenn darin steht Unterschrift Pflicht, dann Pflicht….

    —> Welcher §§§ findet Anwendung bei einer fehlenden Unterschrift der Richterin bei DURCHSUCHUNGSBESCHLÜSSEN (Es wird immer nur von „Urteile“ gesprochen). Oder gilt das für beides??? Hier Urteil = Beschluss?
    —> Wo in der STPO und in der ZPO stehen diese Fakten?

    —> Wie muss man argumentieren wenn Sie mich für einen Spielverderber halten und die Herausgabe verneinen? Oder welche Maßnahmen muß ich knallhart anwenden um im nächsten Brief meine Sachen zu erhalten. Dabei darf ja nicht vergessen werden, daß die Justiz immer noch am längeren Hebel sitzt und vieleicht sauer wird und mich einfach mal eben „wegsteckt“ damit ich nicht weiterhandeln kann….

    —> Gibt es Unterschiede zwischen StPO + ZPO (in bezug auf die Unterschriftensache)?

    Kennt Ihr die Problematiken? Wer hat Ähnliches bereits erlebt und ggf erfolgreich durchgezogen? Gibt es irgendwo Textentwürfe??

    Ihr könnt hier schreiben UND möglichst auch DIREKT an MARKY@GMX.INFO . Gerne Chat über Skype möglich

    • Was man gegen Scheinurteile machen kann. – Ich habe nocheinmal überlegt, ob und wie man gegen Scheinurteile vorgehen könnte, da Scheinurteile Rechtsmittel nicht unterliegen. Dies ist möglicherweise nicht ganz richtig, geht man von einer Rechtssituation wie vor der Wende aus.

      Die Verfahren, die ich vor den Arbeitsgerichten SH bis 2004 geführt habe, wurden ausschließlich mit Scheinurteilen (fehlende richterliche Unterschriften/falscher Rubrum) versehen; es ging um Schadensersatz/Schmerzensgeld wegen Mobbing, Körperverletzungen in mehr als 1000 Fällen, sowie diverse Kündigungen u.a..

      Da Scheinurteile ein Verfahren nicht beenden und bestenfalls einen Entwurf eines Urteils darstellen, ist m.E. das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermitlungsverfahren einschlägig, so dass auch aufgrund dieser Norm Entschädigung gefordert werden könnte.

      Ersteinmal …

  133. Selber schuld REICHS-FÜHRERSCHEIN + REICHS-PERSONENAUSWEIS wer sich mit solchen zusammenschliest ist verloren…………….kenne genug Opfer sind alle nach dem sie sogenante …..
    bezahlt haben alle im stich gelassen worden u,s,w. nur Abzocke………..

  134. das ist unsinn: 1. habe ich dafür nichts bezahlen brauchen, 2. die Unterstützung ist da. Es gibt mittlerweile imme rmehr die diese Thematik betätigen. Fakt ist: Richter hält sich an STPO und ICH AUCH ! Dann gilt auch das…..

    • Die Legitimation für ein hoheitliches Handeln ergab sich insb. aus dem ehemaligen Grundgesetz. Diese Legitimationsbasis ist seit 1990 nicht mehr vorhanden, so dass b.b. Privatpersonen bereits gelöschte Gesetze völkerrechtswidrig anwenden (vgl. Fahren ohne Führerschein). – Allein der Umstand, dass man sich an eine Rechtsnorm hält, begründet keine Befugnis, Urteile und Beschlüsse zu verfassen ! Ihre Begründung ist insofern völlig abwegig.

  135. Pingback: nach wie vor topaktuell: Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig | Contrapaganda

  136. Pingback: Restschuldbefreiung - die schnelle Möglichkeit, schuldenfrei zu werdenRestschuldbefreiung

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  138. Pingback: Mobbingschutz ist weder gesetzlich noch gerichtlich gewünscht. « Die-aktuelle-Antimobbingrundschau

  139. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig ! | Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  140. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig ! « volksbetrug.net

  141. Hallo brauche dringend mal auskunft und hilfe!
    war heute in der jva meinen mann besuchen der wegen angeblicher zuhälterei für 3jahre und 3 monate verurteilt wurde er sizt nun seit 6 monaten dort ein.wir haben ein kleines kind das ständig nach ihrem papa fragt, nun meine frage wie bekomme ich ihn da schnell raus?den so wie es aussieht ist alles nur schein und ein richter in deutschland darf nicht richten und wie kann es sagen im namen des vollkes wenn denn nur die richter entscheiden?kein anwalt wird da drauf eingehen ich habe mir schon viele kommentare durchgelesen aber nicht wirklich etwas versatanden ich bin nur eine allein erziehende frau die vom staat leben muß weil der mann aufgrund eines urteiles sitzen muß.bitte um hilfe.

    vielen dank im vorraus

  142. Hallo, bitte mal die Urteile des Mannes raus suchen! Die Urteile sind alle Null und nichtig, da das Urteil weder unterschrieben ist, noch es gültige Gesetze gibt.
    Wer hat die Haft angeordnet? Der haftbefehl ist auch nicht unterschrieben, also ungültig, nichtig !
    Die § und Gesetze mal bitte angeben, bzw. googlen.

    • hallo annekatze vielen dank für die schnelle antwort,
      die urteile sind alle bei meinem mann in der jva weil er die sich nochmal unter die lupe nehmen wollte werde aber morgen zum lzb dorthin gibt es die möglichkeit diese angelegenheit genauer mit ihnen zu besprechen wo sie mir tipps zur weiterleitung geben können

      mfg
      güngör

  143. hallo nochmal an alle die mehr wissen als ich,habe die ganze zeit nachgedacht nachdem mir annekatze geschrieben hat laut ihrer aussage “ Die Urteile sind alle Null und nichtig, da das Urteil weder unterschrieben ist, noch es gültige Gesetze gibt.
    Wer hat die Haft angeordnet? Der haftbefehl ist auch nicht unterschrieben, also ungültig, nichtig !“

    wenn das denn so ist warum kann oder wird er nicht aus der jva entlassen wie bekomme ich ihn da sofort raus?ich kann ja wohl schlecht selbst oder sogar mein mann der jva schreiben beantrage entlassung aus der haft da der haftbefehl ungültig ist?was soll ich machen ich bin am verzweifeln wo kann ich mich hinwänden dies bezüglich oder kann ich selbst was dagegen tun?ihr könnt mir gerne auch mailen yesim.guengoer@hotmail.de

    bitte bitte hilft mir

    mfg

    güngör

  144. Weil doch hier so gerne auf die vermeintlich eindeutige Rechtsprechung des BGH verwiesen wird, hier noch ein Zitat aus einem aktuellen Urteil vom 9.6.2010, Az. XII ZB 132/09:

    „Die Zustellung erfolgt nach § 317 I 1 i.V. mit § 166 II ZPO von Amts wegen. Freilich bleibt das Original des Urteils stets bei den Akten. Stattdessen ist eine Ausfertigung zuzustellen (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 317 Rdnr. 7).“

    • Eine Ausfertigung wird nicht zugestellt, sondern erteilt. Und zwar nur auf Antrag, welchen die meisten Prozessparteien – eher wohl nicht – gestellt haben dürften. (§ 317 (2) S.2 ZPO).

      Urteile verbleiben auch nicht in der Gerichtsakte, sondern sie werden den Prozessparteien zugestellt (317 (1) ZPO).

      Derartige Verfahrensregeln sind frei erfunden. – Sie gibt es nicht.

      Das Wort „Original“ gibt es i.Ü. in o.a. Zusammenhang auch nicht.

      Es gibt (vgl. Überschrift § 317 ZPO) Urteile und Ausfertigungen, wobei Urteile die Anforderung des § 315 ZPO erfüllen müssen (richterliche Unterschrift) und den Prozessparteien zugestellt werden müssen.

      Geschieht dies nicht, handelt es sich meistens um ein Scheinurteil mit dem Stempel „Ausfertigung“, welche ggf. nie beantragt wurde.

      Alles dies unter der Bedingung der Vernachlässigung der neuerlichen Entscheidung des BVerfGE zur Nichtigkeit auch des alten Wahlgesetzes, welches vom BVerfGE ebenfalls als nichtig eingestuft wurde (Berichterstattung Tagesschau ARD v. 25.07.2012 u.a.).

      Bei Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Nichtigkeit des (alten) BWahlG wäre die Verabschiedung des Richtergesetzes bzw. seine Veröffentlichung im BGBl. ebenfalls nichtig, da es ab dem Zeitraum von 1959 (Veröff. BWahlG) bis heute keine verfassungskonforme Legitimation für die Legislative gab.

      Oder mit anderen Worten:

      Kein gültiges Wahlgesetz, keine gesetzlich legitimierten Abgeordneten, keine Legislative, keine Gesetze oder Verordnungen.

      Alle Macht geht vom Volk aus ! Oder ?

      So auch kein Richtergesetz (Erscheinungsdatum 1961) und somit auch keine Legitimation auch für den BGH, zu der von Ihnen genannten Endscheidung, so dass Privatpersonen ohne Legitimation, Unrecht bzw. die Unwahrheit gesprochen haben.

      Die zitierten Urteile betr. Scheinurteile werden insbesondere zur wahrheitsgemäßen bzw. gesetzeskonformen Interpretation für das Bestehen von Scheinurteilen und für die Darstellung des Rechtsmissbrauches gem. Art. 6 i.V.m. Art. 17 EMRK bzw. Art. 47 Charta der Grundrechte der EU i.V.m. Art. 54 der Charta u.a. und als schweren Verstoß gegen geltende Menschenrechte betr. ein faires Verfahren herangezogen.

      Die von Ihnen zitierte BGH Entscheidung ist nicht wahrheitsgemäß bzw. steht den b.b. rechtlichen Anforderungen ohne Endscheidungslegitimation diametral entgegen.

      MfG.

      • Eine Beschwerde an den EGMR ist zwecklos, zum Einen eine Verfahrensdauer von bis zu zehn Jahren (verstößt gegen den Wortlaut von Artikel 6 EMRK), zum Anderen werden Beschlüsse und Urteile nicht mit den Unterschriften der 7 Kammerrichter versehen, die übrigens auch nicht bei der Kanzlei der jeweiligen Sektion mit den 7 Richterunterschriften hinterlegt sind, denn: Richter, welche die ihnen vom Berichterstatter (stets Vertreter des beklagten Staates) vorgelegte vorgefertigte „Entscheidung des EGMR“ gar nicht lesen, den Inhalt also auch nicht prüfen können diese Entscheidung auch nicht unterschreiben.

        Hier die bittere Wahrheit. http://human-rights-lithuania.org/wordpress/?p=2873

        Bleibt nur noch Beschwerde nach dem 1. Fakultativprotokoll zum IPBPR beim Menschenrechtskomittee der UNO in Genf. Allerdings ist dort die „Petitions Unit“ vorgeschaltet mit der Aufgabe, die Einhaltung der 5 Zulassungskriterien zu überprüfen, jedoch sitzen dort auch Vertreter der Verletzerstaaten, die bemüht sind, Beschwerden, die sich gegen „ihren“ Staat richten, zu unterdrücken oder zumindest zu verschleppen, es kommt vor, dass dort sogar zur Sache geprüft und entschieden wird („on the merits“), was rechtswidrig ist, da nur dem „Human Rights Committee“ vorbehalten. Anfragen nach dem Sachstand dort sind zwecklos, die werden nicht beantwortet, selbst wenn sie von der Ständigen Vertretung Deutscjhlands beim UN Hochkommissar getätigt werden. Das sagt schon alles. Was tun? Nach Genf fliegen, Hotel nehmen, persönlich überall vorstellig werden und sich nicht abwimmeln lassen.

  145. Grundgesetz hat volle Gültigkeit in Deutschland nach Art.146 GG und der Präambel des Grundgesetzes.
    Art.92 GG ist Garant für für die staatlichen Gerichte, dafür ist § 15 GVG nicht notwendig.

    • Das Grundgesetz hat keine Gültigkeit, da der Geltungsbereich des GG beseitigt wurde – Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.
      Präambeln besitzen keine normative Bedeutung. Dies ist ausschließlich den Paragraphen bzw. den Artikeln eines Gesetzes vorbehalten. – Insofern bleibt festzuhalten, dass in Ermangelung einer gesetzlichen Normierung eines Geltungsbereiches für das GG, dieser Geltungsbereich nicht vorhanden ist, somit auch gegen das b.b. Gebot zur Rechtssicherheit verstößt und somit seit der Wende nicht mehr existent ist.
      Hieraus folgt die Beseitigung der Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG und die damit einhergehende Grundrechtsbindung der ehem. staatlichen Gewalten seit 1990. – Darüber hinaus wurde das alte Bundeswahlgesetz vom s.g. „Bundesverfassungsgericht“ als verfassungswidrig abgeurteilt, so dass jetzt klar ist, dass ein verfassungskonformer Gesetzgeber seit 1959 (Erscheinungsdatum BWahlG) in der BRD nie tätig gewesen ist, so dass alle seit 1959 im BGBl. veröffentlichten Gesetze und Verordnung nichtig sind. – So auch das Richtergesetz aus dem Jahre 1961.
      Das Vorhandensein eines gesetzlichen Richters ohne Ernennung aufgrund des Richtergesetzes ist jedenfalls eine abenteuerliche Behauptung.

      All dieser insbesondere von ehemaligen STASI Kadern herbeigeführte Grundrechteabbau, macht sich nun auch in den Medien bemerkbar.


      Zuletzt in der FAZ August 2012.


      So sieht`s aus !

  146. Hallo,
    am 11. Juni 2012 schrieb Annekatze: …Schildern Sie Ihren Fall, Kopien ALLE Urteile und Beschlüsse, einschl. Schriftverkehr der s.g. Rechtsanwälte und schicken Sie alles zur British Force Germany !
    Denn nur diese – Besatzer sind für uns zuständig und n u r von dort können wir RECHT erwarten!

    Im weiteren Verlauf wird geraten Strafanzeigen an die British Force zu stellen. Das klingt für mich an sich noch logisch, weil man unserer kriminellen Justiz nicht mehr trauen kann.
    Mir ist nur nicht klar, wie die Britsh Force gegen unsere kriminellen Juristen vorgehen und sie aus dem Verkehr ziehen kann.
    Könnte mich da ein Insider mal schlau machen.
    Aufgrund dieses phantastischen Beitrags bin ich darauf gekommen, dass auch mir 2 Scheinbeschlüsse zugestellt wurden.
    Da diese rechtswidrige Praxis mittlerweile offenbar Gang und Gäbe ist, wäre es da nicht sinnvoll, dieses Thema im Internet zu verbreiten.
    Wenn ein schlauer Kopf hier im Thread dazu einen Artikel in der Art des obigen Eingangstextes verfassen würde, könnte der Rest der Gemeinde diesen dann an ihre jeweiligen E-Mail – Kontakte versenden – mit der Bitte den Artikel wiederum wie einen Kettenbrief an die jeweiligen E-Mail – Kontakte zu senden…usw…usw.
    So dürfte die ungeheuerliche Tatsache eine ordentliche Verbreitung finden.

    Viele Grüße aus Köln
    Günter

  147. Hallo, Günter !
    Stopp ! In der Zwischenzeit hat sich viel geändert.
    Wir werden durch Putin s Wahl wieder HOHEITLICH von der Russischen Förderation verwaltet. !
    Die amerikan. und engl. Aliierten haben somit abgedankt. !!!!
    Wer Klagen will, bitte an die Russ. Förderation.
    Man arbeitet daran, bitte noch etwas Geduld haben !

    Danke !

    • Hallo annekatze,
      vielen Dank für Deine rasche Antwort, aber könntest Du mich bitte mal aufklären, warum wir durch Putin’s Wahl wieder HOHEITLICH von der Russischen Förderation verwaltet werden und die amerikanischen und englischen Alliierten damit aus dem Rennen sein sollen?
      Ich kann das irgendwie nicht so ganz nachvollziehen. Du kannst mir diesbezüglich gerne auch an meine private E-Mail – Adresse – guenni301252@live.de – schreiben.

      Viele Grüße aus Köln
      Günter

  148. Was spricht eigentlich dagegen, dafür zu sorgen, dass die Juristenmafia sich mit sich selbst beschäftigen muss?
    Da es nach der geltenden Rechtslage keine gesetzlichen Richter mehr gibt, dürfte es gerechtfertigt sein, jeden der diese Funktion ausübt, blind wegen Amtsanmaßung anzuzeigen. Selbstverständlich wird kein einziger belangt werden, aber in den Staatsanwaltschaften dürfte man sich über Arbeitsmangel nicht beklagen können, wenn die Anzeigenflut nur umfangreich genug ist.

    Gruß Günter

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  156. Auch hier bei uns werden Beschlüsse oder Urteile nicht unterschrieben.
    In diesem Fall geht es um Umgangskontakte es gab schon einige Verhandlungen bei der letzten hat die sogenannte Richterin sogar gedroht wenn man dem nicht zu stimmen würde das man einem das Sorgerecht entzieht.
    Wir brauchen dringend Hilfe das Kind ist schon Traumatisiert und würde jetzt Retraumatisiert.

  157. Hallo Fraenki, mein Name ist Stephan kroker.Kommen aus dem Jenaer Umland. Euerer Problem interessiert mich. bitte um Kontakt über info @ unser-kummerkasten .de. http://www.petite-marlen.de Unter diesen link ist auch ein interessanter Fall beschrieben.
    Stephan Kroker

  158. Hallo Herr Kroker und Herr Hensel

    Herr Kroker vielen Dank für das Telefonat!

    Herr Hensel wenn ich darf würde ich ihnen die so genannten Beschlüsse gerne zu senden.

    Hier erst mal einen kleinen Einblick in die Geschehnisse!!!!!!!

    Das Kind lebt beim Kindes Vater, das Kind ist seit März dieses Jahres in kinderpsychologischer Behandlung Diagnosen : emotionale Störung im Kindesalter mit Trennungsangst Z.n. Traumatisierung,Z.n Frühgeburt , Stressdurchfall, Schlafstörung, soziale Verhaltensstörung mit aggressiven Anteilen, entwicklungsretartierung.

    Die KindesMutter hat das Kind geschlagen: Nasen bluten, Lippe aufgeschlagen, Flasche gegen Kopf geschlagen, aus dem Eltern Bett geschupst, mehrere Treppen stürze.USW

    Die Kindes Mutter klagte auf Umgangskontakte in der ersten Verhandlung würde eine Umgangspflegerin ich nenne sie hier jetzt Frau E bestellt diese hat der Kindes Vater aus dem Haus geworfen, da diese das Kind einfach nehmen wollte ohne den Kindes Vater mit zunehmen so das, dass Kind einen Sicherheitspol hat und eine Bezugsperson.

    Gerichts Verhandlung Nr 2 Frau E würde als Umgangspflegerin abbestellt.
    Der Kindes Vater stelle den Antrag bei der Kindes Mutter ein psychologisches Gutachten einzuholen da sie 12 Wochen in stationärer psychiatrischer Behandlung war.
    Das Gericht bestellte einen Gutachter dieser heißt nun hier Herr H

    Herr H war auch beim Kindes Vater Gespräche wurden von Herr H aufgezeichnet
    Im Gutachten tauchen viele Lügen auf die der Kindes Vater nicht gesagt hat dieser wir dann noch zusätzlich als narzisstisch und erziehungsunfähig bezeichnet über den Kindes Vater würde kein gutes Wort fallen gelassen ganz im Gegenteil die Kindes Mutter die nach weißlich in stationärer Psychiatrischer Behandlung war wird nur positiv bewertet in der Klinik wo die Kindes Mutter war hat ein Gespräch mit Herr H verweigert was uns im Nachhinein überhaupt nicht wundert. Im Endbericht der Klinik steht ganz klar im letzten Satz das die Kindes Mutter in einen Stabilen Zustand entlassen wird und in weiter psychologischer/ Psychiatrischer Behandlung verwiesen wird ACHTUNG merken
    Herr H behauptete beim Kindes Vater und bei der Kinderpsychologin das die Kindes Mutter als gesund entlassen wurde.

    Jetzt am 7.10.2013 war nun die dritte Gerichtsverhandlung
    Der Kindes Vater stellt den Antrag den Gutachter Herr H als befangen abzulehnen.
    Der Antrag würde nicht bearbeitet
    Statt dessen steht im Beschluss sobald rechtskräftig über den befangenheitsantrag des sachverständigen entschieden ist, wird ggf. Angeordnet, dass eine weitere Begutachtung der Kindes Mutter und Kind bei deren zusammentreffen Erfolgen soll.
    Der Kindes Vater wird das zu genötigt von der Richterin sollte er nicht zustimmen das die Kindes Mutter das Kind sehen kann würde man ihn das Sorgerecht entziehen.

    Nun wird es ganz krass das Kind hat einen Verfahrensbeistand Frau W diese wurde nun auch als Umgangspflegerin bestellt
    Diese hat am 11.10.2013 dem Kind erstmal dreist ins Gesicht gelogen sagt zum Kind wir gehen spazieren, anstatt dem Kind zusagen das Sie zur Mutter gehen.
    Als Frau W mit dem Kind gehen wollte sagte das Kind sofort Papa komm mit darauf hin reagierte Frau W nicht der Vater konnte nur antworten darf ich nicht wurde mir untersagt und das Kind wurde von Frau W an der Hand gezogen und einfach mit genommen der Wille vom Kind wurde gebrochen und missachtet.

    Der Kindes Vater hat ein schlechtes Gefühl und ging doch mal frech zum Friseur gegenüber von dem Treff Punkt (Kirche) als er bezahlen wollte sah er wie Frau W das Kind mit der Kindes Mutter nach 10 Minuten alleine in den Räumlichkeiten gelassen hat.
    Der Vater ging sofort raus und zitierte Frau W zu sich ob sie es nicht nötig hat bei dem Kind zu sein und das Kind alleine mit der Kinder Mutter zulassen und ihre Aufsichtspflicht zu verletzen darauf hin antwortet Frau W ich kann machen was ich will. Und ging wieder rein. Als Frau W das Kind zum Vater zurück brachte war das Kind durchnässt (in die Hose gemacht) der Kindes Vater hat Frau W angekündigt das Sie sich strafbar gemacht hat und schwere Körperverletzung am Kind begangen hat und ihre Aufsichtspflicht verletzt hat darauf hin meinte sie könne das machen und das wäre ihre Sache dann fing Sie an das der Ort zum Treffen nicht mehr zur Verfügung steht (das war eine Lüge da ich dort später selbst angerufen habe) und das Sie das Kind am Dienstag abholt und nach Langen fährt der Kindes Vater hat sie gleich gestoppt und gesagt vergessen sie es sie nehmen mein Kind nicht in ihrem Auto mit Sie haben keinen Personenbeförderungsschein
    Sie meinte dann in Rahmen ihrer Umgangspflegschaft könnte sie das machen ich habe sie ganz klar drauf hingewiesen das Sie über ihr Ziel hinaus schießt.
    Sie sagte dann das wenn Sie das alles in ihrem Bericht ans Gericht schreiben würde das man mir das Sorgerecht entziehen wird ich sagte zu ihr das niemand das Recht hat in meine Elternrechte ein zu greifen da ich keine Straftat oder in irgend einer Weise das Kind geschädigt habe.
    Sie sagte dann selbst verständlich kann man das ich zu ihr niemand hat das Recht in die Grundrechte von mir und der kleinen ein zugreifen.
    Weil mir das alles mit der Zeit zu blöd war sagte ich zu ihr das ich mit meinem Anwalt sprechen werde und dann werden wir ja sehen was Sie darf oder nicht.
    An diesem Tag hatte meine Tochter noch einen Termin bei ihrem Pferdetherapeut als er meine Tochter sah fragte er was ist passiert er sah sofort das mit meiner Tochter etwas nicht stimmt ich berichtete ihm was alles vorgefallen war dann versuchte er Zugang zu meiner Tochter zu bekommen das war jedoch nicht möglich die Therapiestunde musste abgebrochen werden da meine Tochter nur geweint hat und sich versteckt hat.
    Es sieht zur Zeit so aus das meine Tochter Retraumatisiert wurde gestern hat sie sich mehrfach selber gebissen hier von sind Aufnahmen gemacht worden.
    Ich stehe jetzt wieder da wo wir vor ca 6 Monaten gewesen sind.

  159. Guten Abend die Beschlüsse werde ich im Laufe der Woche online stellen .

    Nach dem Gespräch mit Herr Kroker habe ich das Anschreiben an den Internationalen Strafgerichthof Den Haag vorbereitet über Korrekturen sind wir sehr dankbar.

    EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN
    Internationaler Strafgerichtshof ( IstGH )
    International Criminal Court ( ICC)
    Internationaler Strafgerichtshof
    Maanweg 174
    2516 AB Den Haag
    Niederlande
    Tel.: (0031) 070 / 515 85 15
    Fax: (0031) 070 / 515 85 55
    pio@icc-cpi.int

    STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE
    .
    und

    Internationale Schadensersatzklage

    an den Internationalen Strafgerichthof
    Den Haag
    auf Grundlage des
    Rom Statut vom 04. November 1950
    Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
    In der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4,6,7,12 und 13

    Ich stelle hiermit STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE

    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..

    Wegen Verstoßes gegen Anwendung von, seit dem 18.07.1990 erloschener grundgesetzlicher Rechtsnormen einer Verwaltungseinheit der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland und Verstoß gegen Anwendung der am 24. April 2006 gelöschten grundrechtlichen Rechtsnormen wie Einführungsgesetze und territoriale Geltungsbereiche des Gerichtsverfassungsgesetzes, Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung und Verstoß gegen Anwendung des am 11. Oktober 2007 gelöschten Ordnungswidrigkeitengesetz.

    Somit ist bereits grund-rechtlich und auch grund-gesetzlich offenkundig nachgewiesen, dass es keine Anwendbarkeit der illegalen Rechtsnorm der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland (genannt BRD) gegeben kann.

    Es gilt die Recht(s)grundlage mit Stand zum 23. Mai 1945, durch den Überleitungsvertrag vom September 1990 und der Bereinigung der Ermächtigungsgesetze von November 2007.

    Die Anwendung dieser erloschenen grundrechtlichen Rechtsnormen verstößt gegen das Militärrecht. In dem Kriegs- und Besatzungsgebiet „Bundesrepublik Deutschland“ ist die Rechtspflege durch das Erlöschen der grundgesetzlichen Rechtsnormen zum Stillstand gekommen und die „BRD“ unterliegt direkt dem Völkerstrafgesetzbuch, sowie den Militärgesetzen nach SMAD und SHAEF und den Kontrollratsgesetzen der Alliierten.

    Eine Legitimation auf Basis der Militärgesetze (Verwaltungsrecht – Kontrollratsgesetze AHK, Siegerecht SHAEF- und SMAD Gesetze), sowie die Ernennung der oben genannten Personen nach Kontrollratsgesetz Nr. 4, in dem vorgeschrieben wird, das das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924 (RGBI. I S. 299) Anwendung findet, wurde nicht nachgewiesen.

    Ich stelle Strafantrag und Strafanzeige gegen die oben genannten Personen auf Grund wegen fehlender Legitimation und exekutiver Anwendung erloschener grundrechtlicher und grundgesetzlicher Rechtsnormen-Gesetze und damit

    verbundene Willkür, Amtsanmaßung, Amtsmißbrauch und Urkundenfälschung,
    sowie VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, VStGB § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, sowie massive Verstösse gegen internationales Recht EMRK und IP 66 Art 6 – Recht auf faires Verfahren, Art 7 Keine Strafe ohne Gesetz, Art 13–Recht auf wirksame Beschwerde,
    Art 14 – Diskriminierungsverbot

    und aus allen rechtlichen Gründen.

    Das vermeintliche „Staatshaftungsgesetz“ von 1981 (StHG) wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982 (BverfGE 61.149) für nichtig erklärt. Alle vermeintlichen „Beamten“ in der Bundesrepublik haften privat gemäß BGB § 839 [Haftung bei Amtspflichtverletzung] und sind somit schadensersatzpflichtig gemäß BGB §§ 823,839 i. V. m GG Art. 34 i. V. m. VStGB § 5 (Unverjährbarkeit), i.V.m. VStGB § 9 (Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte)

    Es wird ein Streitwert von Euro 500.000 € für die Geltendmachung von Schadensersatz über den Rechtsstaat England geltend gemacht und an separater Stelle eingeklagt.

    Das offenkundige Beweismaterial ergibt sich aus den [BRD] Geschäftszeichen/Aktenzeichen

    Aktenzeichen: 11d F 971/12VKH1, 11a F 615/12 SO, 11d F 971/12 UG,

    in der Anlage beigefügt.
    Beschlüsse
    Gutachten
    Attest

    Wir bitten um Mitteilung des aktenkundigen Aktenzeichens.

    Hochachtungsvoll

    Herr ….

    Anlagen
    -offenkundiges Beweismaterial

    …………………………………………………

  160. Guten Tag

    Meine Name ist Frank Bruns. Ich bin der Vater von André und der Großvater von Phoeby. Heute vormittag ist die Justismafia in Gestalt von einem Gerichtsvollzieher, zwei Polizisten und zwei Frauen vom Jugendamt hier gewesen. Sie haben sich gewaltsam zu Gang verschafft und haben das Kind entführt. Mich hat der eine – und ich schreibe es jetzt so – „Bulle“ geschlagen und zu Boden gerissen. Was Sie noch wissen sollten ist, dass ich zu 100% behindert bin. Meine Frau wurde an die Wand gedrückt und auch geschlagen. Wir waren bis gerade eben im Krankenhaus.
    Weitere Infos folgen. Ich werde diese Zeilen auch bei Menschenrechtsverletzungen reinstellen.
    Ich habe diesen Tieren – denn etwas anderes sind diese nicht – gesagt, dass ich alles öffentlich machen werde, warauf man mir schreiender Weise mitteilte: „Wenn ich dann mit Verleumdungsklagen umgehen könne …“
    Achso, … der sogenannte Beschluss war natürlich nicht unterschrieben.

    Gruß

    Frank Bruns

  161. Jetzt melde ich mich zu Wort der Kindes Vater der sich lang genug vom Rechtsmissbrauch statt beugen lassen hat hier der Beschluss :

    http://s14.directupload.net/file/d/3413/tgp5icx6_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/2flv6au2_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/go92ugtz_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/jvs6t8ct_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/rek466s2_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/7q8v9qcw_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/xjos5fyq_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/mnuvjzry_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/l4dy8r3a_jpg.htm

    Alles erlogen und erstunken im Beschluss und dann nicht unterschrieben 315 Zpo!

    Desweiteren Öffentlichkeitsarbeit
    Bild Zeitung ! Melden sich morgen früh
    Nordsee Zeitung ! Schicken morgen früh ein Redakteur
    Cuxhavener Nachrichten! Wird morgen früh angerufen
    Spiegel Hamburg ! Wird morgen früh angerufen

    • Der Beschluss ist kein Beschluss, sondern ein Scheinbeschluß und besitzt keinerlei rechtliche Bedeutung.

      Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198)

      Darüberhinaus haben Sie sicherlich keine Ausfertigung beantragt (vgl. § 317 (2) S. 2 ZPO). Sie haben etwas erhalten, was Sie nie beantragt haben.

      Schreiben Sie dem Gericht folgendes:

      Absender, Datum
      An das
      Gericht …

      Beschwerde gemäß Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention – EMRK – wegen Verletzung des Artikel 6 EMRK.

      Ihr Scheinbeschluss vom …. Az.: ….

      Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Wirksamkeitsgebot – EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland) , NJW 2006, 2389 (b.b.).

      Der o.a. Scheinbeschluss zum Az.: verstößt gegen Artikel 6 EMRK bzw. Art. 47 (3) der Charta der Grundrechte der EU (faires Verfahren), erfüllt den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gem. Artikel 17 EMRK bzw. Art. 54 der Charta und wird als nichtig zurückgewiesen.


      Begründung:

      1. Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198) – b.b.. – Dies ist hier der Fall.

      Hinweise:

      In Zusammenhang mit dem o.a. Urteil des EGMR, weise ich Sie auf das Wirksamkeitsgebot bei Beschwerden gem. Artikel 13 EMRK hin.

      Zitat EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 –75529/01(Sürmeli/Deutschland) , NJW 2006, 2389:

      Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) garantiert einen Rechtsbehelf im staatlichen Recht zur Durchsetzung von Rechten und Freiheiten der Konvention, der wirksam sein muss. Das ist er, wenn mit ihm entweder die behauptete Verletzung oder ihre Fortdauer verhindert oder angemessene Abhilfe für schon geschehene Konventionsverletzungen erlangt werden kann.

      Die Umdeutung einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK in einen innerstaatlichen Rechtsbehelf (etwa in eine „Eingabe“ o.ä.) erfüllt ebenfalls den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gemäß Artikel 17 EMRK, da es den Anforderungen an eine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK nicht genügt. – Vgl. b.b. Urteil des EGMR.

      Sollten Sie den Inhalt meiner heutigen Beschwerde als unzutreffend erachten, fordere ich Sie auf, dies ggf. anhand von tatsächlichen und rechtlichen Gründen in Anwendung des § 39 VwVfG / Analognormen umfassend und detailliert , sowie ermessens- und rechtsfehlerfrei, zu begründen.

      Bloße Zurückweisungen genügen einer solchen Begründung nicht und führen zur Rechtswidrigkeit und somit zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes.

      Name/Unterschrift Beschwerdeführer

    • hallo,
      Die Nordseezeitung hat mit mir am Montag einen Termin gemacht. diese wollen den fall aufnehmen!
      des weiteren habe ich eine Einsweilige verfügung herrausgehauen.
      und im gleichem athemzug den befangenheitsantrag gegen die Richterin.
      der antrag der befangenheit wurde von ein und der selben Richterin angenommen,
      hat sich somit also selbst als befangen abgeordnet.

  162. Ich kann nur sagen, Irrenanstalt, und in keinster weise nach verfolgbar.
    Es gibt keinerlei Rechtliche Regelung, wie man die Schnörkel der Richter Anzweifeln kann.
    Kann man machen was man will, eigene Erfahrung.
    Mal so kurioses an Schriftzügen.
    Akz.
    http://ihrrecht.wordpress.com/2012/06/05/bgh-wann-ist-ein-schriftzug-eine-unterschrift/
    nach Ansicht des BGH zutreffend als Abfolge aus Strichen, Punkten und Haken beschriebene Schriftzug starke individuelle Merkmale auf, die insbesondere wegen der ungewöhnlichen Kombination der Schriftzeichen keinen ernsthaften Zweifel daran aufkommen lassen, dass es sich um eine von ihrem Urheber zum Zwecke der Individualisierung und Legitimierung geleistete Unterschrift handele.

    Zitat Ende.

    Kommentar muss noch frei Geschalten werden.
    http://ihrrecht.wordpress.com/2012/06/05/bgh-wann-ist-ein-schriftzug-eine-unterschrift/#comment-79

    https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung/

    Vgl.: BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

    Jetzt kommt es „Protokollurteile“ die neuste version eines Betriebsbetruges.
    Akz:
    Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
    unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs
    der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam
    nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar
    2006 – V ZR 243/ 04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).
    Protokollurteile, die von Richtern Unterschrieben sind, sind für diese Bande Gültig.

  163. Achtung! Bitte Vorsicht! Akteneinsicht gibt es für Otto- Normalo in einigen Ländern nicht mehr! Akteneinsicht ist nur Rechtsanwälten vorbehalten. Otto- Normalo muss Aktenauskunft beantragen.
    Damit bekommt man Kopie der Akten zugesandt. Ob sie vollständig sind, muss man dann selber klären. LG geben Akteneinsicht nur noch Rechtsanwälten, die keine mehr sind. Rechtsberatungsgesetz mit 2. BMJBBG 2007 aufgehoben.

  164. Bisher haben die Gerichte die Akteneinsicht verweigert in vielen Fällen und sich auf Art. 147 Abs. 7 berufen, dass es nur Rechtsanwälten genehmigt ist Akteneinsicht zu nehmen.
    Gehe dabei nicht nur von mir aus, da ich inzwischen auch andere Fälle bearbeite.
    Von anderen wieß ich, das man nur Aktenauskunft beantragen kann, um die Akten zu sehen.
    Reiche die Gesetzmäßigkeit nach.
    Verweigerung der Akteneinsicht oder Auskunft ist übrigens ein Grund zur Befangeheit des Richters oder des Gerichtes, ja wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 GG = Grundrechte.
    Kämpfe zur Zeit da auch wieder gegen die Gerichtsbarkeit.
    Die Weisungsgebundenheit an die Staatsanwaltschaft wird immer deutlicher, wie auch der Film im Fall Harry Wörz gezeigt hat.
    Der Verweis auf das Völkerrecht gemäß Besatzungsrecht zeigt momentan kleine Erfolge, Schritt für Schritt.

  165. Liebe Gemeinde,
    nur wie soll man sich gegen Scheinurteile wehren oder auch dagegen schützen? Man kann diese ja nicht „aussitzen“ mit der Hoffnung, dass diese sich im Sande verlaufen. Was ist z.B. mit nichtgezahlten Tagessätzen aufgrund von Scheinurteilen? Wenn diese nicht gezahlt werden und irgendwann eine Ersatzfreiheitsstrafe auferlegt wird? Warten? Hoffen das der kommende Haftbefehl nicht vollstreckt wird? Mittlerweile kann einem bei diesem willkührlichen Vorgehen im eigenen Lande nur Angst und Bange werden.

    • Es gibt kein Patentrezept, wie man sich vor Scheinurteilen schützen kann. Das hängt damit zusammen, dass die Urheber („Richter“) selbt darüber bestimmen,
      wie sie mit ihren Scheinurteilen umgehen und so jederzeit hierauf gerichtete Beschwerden abweisen (man befindet selbst über das eigene Unrecht). – Es gibt/gab Gerichte, die Scheinurteile und Scheinbeschlüsse abgewiesen und sie wieder zur unteren Instanz zurückgeschickt haben. – Da solche Richter immer weniger werden, wird man ein solches Einstehen für Rechtstaatlichkeit heute vergeblich finden. – Gerichte sind im hohen Maße von politischen Weisungen abhängig, genauso, wie Staatsanwälte (Art. 146 GVG) und die Exekutive.

      Schließlich ist es kein Geheimnis mehr, dass das GG durch Nichtzuweisung eines normierten Geltungssbereiches, bei Verletzung des Gebotes zur Rechtssicherheit beseitigt wurde. – Die Medien könnten das Thema aufnehmen und die Demokratie verteidigen. Machen sie aber nicht, da die Rundfunkräte i.a.R. ebenfalls politisch besetzt sind und sicherlich auch Angst den Journalismus in der BRD fest im Griff hat; man will offensichtlich lieber in der Diktatur leben oder die Wahrheit nicht erkennen oder zumindestens hinterfragen.

      Die Beantwortung der Frage nach Schutz vor Scheinurteilen ist derzeit nicht möglich, da sich innerhalb einer Diktatur Rechtstaatlichkeit komplett ausschließt.

      Ein gutes Beispiel, wie Gerichte mit Scheinurteilen umgehen zeigt sich am Beispiel AG Gelsenkirchen, zu dem ich neulich Stellung bezogen habe.

      https://fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-ohne-unterschrift-des-richters/?c=849#nachricht-9243

  166. Also muss man sich letzendlich doch unter Zwang fügen, wenn einem kein offenes Ohr geschenkt wird. So ist mir z.B. im Fall der Durchsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe (durch Haftbefehl) nach nicht bezahlen von Tagessätzen, aufgrund von Scheinurteilen irgendwann der Widerstand verwehrt. Ich kann ja nicht sagen „Nein“, die Tür schliessen und die Sache vergessen.

    • Sie können ggfs. eine Beschwerde wegen seelischer Folter durch Scheinverfahren (kein gesetzlicher Richter, Scheinurteil etc.) einreichen:

      Artikel 1 CAT
      (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische
      Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich
      oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis
      verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zu lässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.

      Artikel 13
      Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Misshandlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind.

      Klicke, um auf cat_de.pdf zuzugreifen

      Vorgehensweise …. http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx

  167. Hallo, liebe Gemeinde,
    Die Frage, wie man auf diese Scheinurteile reagiert, ist momentan ein kleines Erfolgserlebnis.
    Als erstes sollte man unbedingt Aktenauskunft oder Akteneinsicht beantragen.
    Wenn man Kopien aus den Akten hat, kann man deren Rechtskraft durch die Kopie widerlegen.
    Dann sollte man sie bei der Ehre packen. Auch wenn das GG mangels Geltungsbereich nicht mehr gilt. Nach Art. 25 GG steht Völkerrecht über Bundesrecht. Der Eingriff in die Grund,- und Menschenrechte nach GG ist eine Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und somit ein Bruch des Völkerrechts.
    Denn die Herrschaften haben einen Eid auf GG geleistet, §§ 9,38 DRiG. Und bei Verletzung oder Verstoß begehen sie Eidbruch. Strafanzeige gemäß Art. 98 GG, führt zur Beendigung des Richterverhältnis gemäß § 24 DRiG (Richtergesetz).
    Nach Art. 97 GG haben Richter eine Fürsorge,- und Aufklärungspflicht, sie haben der Einhaltung der Grund,- und Menschenrechte Sorge zu tragen.
    Demnach sind sie auch verpflichtet, das ordentliche Zustandekommen des Gesetzes zu prüfen und für rechtsmäßig zu bescheiden.
    Ansonsten ist dies Eidbruch durch den Eingriff in die Grund,- und Menschenrechte, und freiheitlich demokratische Grundordnung.
    Grundlage des Völkerrechts ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO) Da sollte man ansetzen,da diese momentan ein mulmiges Gefühl bei den Betreffenden auslöst. Dies ist zumindest meiner und einiger anderer die Erfahrung.

    • Einen erneuten Scheinbeschluss, in dem sie meine Prozessvertretung (trotz Art. 6 3. c.) EMRK) ablehnen und dienstliche Stellungnahmen, dass sie sich nicht als befangen fühlen. Aktenensicht wurde beantragt. Ich beantragte die Vollmacht zur Klage und Kopien der von den RÄ unterschriebene Klageschrift. Im Schreiben zuvor wurde mir schon mitgeteilt, das ein Vollmacht nicht notwendig sei. – Schicken wollen sie mir nichts an Kopien. Ich solle 1000 km zum LG München reisen und dort Akteneinsicht halten.

      • Prüfen Sie mal genau, ob nicht der deutsche Rechtsreferent („Legal secretary“ der
        5. Kammer) die Unterschrift des Kanzleichefs aus dem PC ausgedruckt hat oder einen Unterschriftsstempel verwendet hat. Nach interner Anweisung sind originale Unterschriften in BLAUER Farbe zu leisten. Das wussten sie nicht? Dann lassen Sie sich die „Instructions for the work of the registry and legal secretaries“ (erwähnt in Artikel 17 (4) der „Rules of Court“ ) kommen. Tun die nicht? Tja, das geben die nicht einmal Pressevertretern oder Rechtsanwälten. Die wissen, warum.
        Da beim EGMR nur die Staatenvertreter als „Rechtsreferent“ und „Berichterstatter“ entscheiden (die im Rubrum von Urteilen aufgeführten 7 Richter unterschreiben nichts, da sie nichts gesehen und geprüft haben), bleibt nur eine Zivilklage gegen Rechtsreferent, Berichterstatter, Kanzleichef und die 7 Richter auf Schadenersatz (wenn Ihnen ein finanzieller Schaden zugefügt wurde). Eine Strafanzeige wird regelmäßig eingestellt, da Staatsanwälte politisch bedingten Weisungen unterliegen, danach ist der EGMR sakrosankt.

  168. Hallo,
    ich bin auf der Suche nach Unrechtsurteilen ueber die Richterin Kipping in Dueren, NRW. Beim Googlen findet man dazu sogar eine naehere Info mit Aktenzeichen auf Eurer Website. Klicke ich die aber dann und oeffne, finde ich nirgends den Beitrag, den ich beim googlen als kurze Info ( 3 Zeilen) unter der Ueberschrift lesen konnte. Es geht bspw.um das Verfahren 24 F 19/09. Muss ich erst stundenlang nach unten/oben blaettern, in der Hoffnung ich finde diesen Beitrag ?? Ich bin naemlich auch Opfer, und stehe dank ihrer Beschluesse ( als unheilbar kranke Frau) ohne Existenz da. Mein reicher Ex ( Banker ) hat ALLES zugesprochen bekommen. Ich habe keinen Cent Einkommen, darf meine Wohnung nicht benutzen, mein Ex klaute mir ALLE Moebel, und seit einem Jahr auch jede Post ( oeffnet , liest und kopiert alles ) – und Kipping erlaubt es ihm. Ohne die Krankenversicherung sterbe ich bald.
    Hat jemand aehnliche Erfahrungen dieser Art gemacht ? Waere happy ueber Austausch. Ich wohne im Auto, oder wechsele von Verwandten zu Verwandten ( P.S. ich habe MS ! )
    Vielen Dank !

  169. Pingback: Gerichtsvollzieher Walter Hösch « Schwäbisch Gmünd

  170. Pingback: Stadträdte und Mandatsträger Schwäbisch Gmünd « Schwäbisch Gmünd

  171. Hallo, harry,
    Man sollte die Gelegenheit nutzen Aktenauskunft zu beantragen, weil da findet man die s.g. Urschrift.
    Noch ein Hinweis, Herr Hensel hat es bereits erwähnt.
    Man sollte das Gericht nochmal anschreiben und ein rechtsfähiges Urteil oder Beschluss abfordern. Begründung: Zur Feststellung der Rechtssicherheit, ob eine tatsächliche Rechtskraft eingetreten ist.
    Gleichfalls kann man das damit begründen, dass erst eine Ausfertigung erstellt werden kann, wenn das Original(Urschrift) vom vorstellenden Richter unterzeichnet ist. Wenn die Urkundsbeamtin eine Ausfertigung beglaubigt, dessen man nicht beantragt hat, (§ 51 BeurkG) und keine richterliche Unterschrift vorhanden ist, ist dies nicht rechtsfähig und Urkundenfälschung.
    Die Urschrift muss mit der Ausfertigung identisch sein, was hat die Urkundsbeamtin demnach beglaubigt?
    Zudem steht der unterlegenen Partei das Original zu. Ohne rechtsfähigen Beschluss/Urteil keine Rechtskraft.(Verweigerung der Rechtssicherheit mangels Unterschrift)
    Außerdem wird gegen das Gleichheitsgebot v o r dem Gesetz (Art. 3 GG) verstoßen!!
    Der Beschluss/urteil ist in einen rechtsfähigen Zustand zu heben. Da ansonsten schwerer grober Formmangel besteht und es sich um ein Scheinurteil handelt.
    Darüber ist auch der Dienstvorgesetzte wegen der Verantwortlichkeit zwingend zu informieren.
    Der Chef wird somit mit in die Haftung genommen! Momentan ist das ein Argument, was zieht und die Herren Richter zu keinen weiteren Maßnahmen veranlasst.
    Auch immer wieder auf deren Eid nach Richtergesetz eingehen (§ 9,38,25 DRiG), mit der Spiegelung, dass diese Rechtsbruch und Eidbruch begehen.

    • Wobei zu erwähnen bleibt, dass die zpo den begriff urschrift – in zusammenhnag mit der urteilszustellung gem. § 317 (1) zpo – nicht kennt.
      urteile werden den parteien zugestellt und verbleiben somit auch nicht in der akte (frei erfundenes verfahrensrecht). – Ausfertigungen werden ggf. beantragt und dann erteilt (§ 317 (2) S. 2 zpo). der verbleib in der akte (was auch immer) rechtfertigt jedenfalls nicht die urteile den prozessparteien nicht zuzustellen, da genau dies die Verfahrensvorschrift gem. § 317 (1) zpo fordert.

      • Mir scheint das annekatze schon einige Ahnung von dem Wildwuchs unserer sogenannten Rechtssprechung hat . Darum stelle ich meine Frage wie folgt : ich kämpfe seit 1997 für meinen mit Stempel und Unterschrift mangelfreien übergebenen Werklohn von über 500TDM und den daraus bislang entstandenen mehrstelligen Gesamtmillionenschaden . Und werde im Kampf seit dieser Zeit und um einen PKH Antrag mit nicht unterschriebenen Urteilen abgespeist , da der erste Anwalt lieber für die Gegenseite ( Bank ) still Fehler heilen wollte als mir als seinen Mandanten zu dienen.Und alle weiteren zum Scharlatan mutierten Anwälte hauen dem Voranwalt kein Auge aus , wobei zusätzliche Hinweise zu Korruption , Geldwäsche u.s.w. in allen Klageschriften vorsorglich nicht aufgegriffen werden um den berechtigten Prozess für den eigenen Mandanten lieber zu verlieren . Habe jetzt einen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das letzte nicht unterschriebene Urteil ans OLG Jena abgesandt . Mal sehen was daraus wird , vielleicht hat annekatze dazu ein paar Hinweise . Zudem ich einen vertrauensvollen Anwalt suche der den Zusatz Rechts auch zu Recht trägt . MfG Manfred Frintert , Eisenberg 1 g , 38855 Wernigerode

  172. Hallo, Herr Hensel ,
    bitte mal nach Urteil des BGH vom 9. Juni 2010 – XII ZB 133/09 googlen! Man widerspricht seiner eigenen Urteilsfindung.Demnach wäre es ausreichnend mit gez. zu zeichnen. Somit ist erkennbar, wie sich nennende Richter ein Urteil dem Unrecht wegen zurecht biegen.

  173. Wenn jedoch auf der ersten Seite steht:“Urteil im Namen des Volkes“
    (welches Volk ist hier eigentlich gemeint?)—–dieses „Urteil“ sich jedoch
    als eine Ausfertigung entpuppt,die man nicht beantragt hat,ist es ein
    Scheinurteil und eine Scheinausfertigung,denn was beglaubigt wird,ist
    die nicht vorhandene handschriftliche Unterschrift des Richters.-Kann
    auch gar nicht,weil es keine gesetzlichen Richter/innen im Besatzungs-
    konstrukt BRD gibt.-Sind alles Firmen,auch Polizei,Finanzamt,BRD-„Re-
    gierung !“ Siehe auch unter dem Suchbegriff:“Das Firmenimperium der
    BRD“ !!! Das geht nicht mehr lange gut,was die BRD-Hochverräter machen,
    Zumal uns mit dem Personalausweis die Staatsangehörigkeit entzogen wurde.

    Wir sind Staatenlos.Können Staatenlose rechtmäßig eine BRD-Regierung
    wählen? Nein !-Illegale Wahlen,illegale Regierung,illegale Gesetze,illegale
    Verträge samt ESM,2 plus 4-Vertrag,etc.
    Die handeln alle privatrechtlich und sind auch gemäß BGB für ihre Taten
    haftbar samt Hochverrat am deutschen Volk.-Anzuklagen am ISTGH.
    Einige Klagen laufen schon.-Siehe auch die Klagen von RA aD Peter Putz-
    hammer unter http://menschenjagd.de
    Daß die BRD Jagd auf Menschen macht,Opfer zu Tätern macht,dürfte sich
    allmälich herumgesprochen haben.-Auch Jagd auf Menschen,die dieses
    kriminelle Treiben der BRD-Firmen samt Justizfirmen durchschauen,ist der BRD
    anzulasten.
    Wie man aus dem Personalstatus rauskommt ?-Antrag auf Staatsangehörigkeit,
    stellen nach RUSTAG 1913.-Also statt Freistaat Preußen,Bayern,etc.Staat Preußen,usw.
    Warum? Weil die Freistaaten dem ehemaligen Besatzungskonstrukt Weimarer Republik
    zuzuordnen sind.Diese Verfassung war völkerrechtswidrig.-Folge vom 1.Weltkrieg.
    Mehr auf :“ArsenalInjustitia“ !

  174. Im Großen und Ganzen hast Du ja Recht.
    Nur die Weimaer Verfassung ist die einzig noch gültige. Sieh mal Art. 140 GG.
    Das Grundgesetz ist ja ein besatzungsrechtsliches Konstrukt in einem besetzten Gebiet zur Schaffung von Ruhe und Ordnung.
    Wenn die Alliierten hier Gesetzen vorgeben, müssen wir uns schon daran halten. Auch wenn uns das nicht passt. Die alliierten Besatzungsmächte entscheiden wann sie uns freigeben. Also müssen wir uns nach deren Linien und Gesetzen richten. Mit Sturheit und EGOpflege werden wir weder weiter kommen, noch frei!
    Und dieses GG ist im Grunde genommen, der Wegweiser. Was ist daran so schlimm, auch wenn es 1990 für die BRD aufgehoben wurde, besteht es noch, denn es wurde 1949 von denen festgelegt und bestimmt.
    Das ist im Grunde genommen, der Strohhalm, unsere Grundrechte durchzusetzen, sogar Justizia legt hierauf ihrem Eid ab.
    Dass Justizia jeden Tag zu Hauf Rechts,- und Völkerrechtsbruch (Verfassungsbruch) begeht, steht auf einem ganz anderen Blatt, wo man hart kämpfen muss.

  175. Stimmt nicht, annekatze, hör mal genau zu, bitte!
    http://arsenalinjustitia.wordpress.com/2014/03/04/staatenlos-in-deutschland-reiner-oberuber-im-gesprach-mit-michael-friedrich-vogt/
    hier gehts auch um die Weimarer Reichsverfassung.
    auch die war Unrecht. Eine Verfassung muss vom Volk gemacht werden, um die Herrschenden in den Schranken zu halten. Lies dazu Art.146 GG
    UND: auf Unrecht kann kein Recht gedeihen.
    UND: bei Unrecht muss iemand gehorchen Art. 20/4 GG

    Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand Pflicht!
    Bertolt Brecht

  176. Hallo,
    Hier genau lesen! Das ist die Weimaer Verfassung!!!! Wenn sie so diktiert wird, von den Alliierten, können wir nicht sagen, gilt nicht! Sie ist Bestandteil des GG. Um das Ziel zu erreichen, müssen wir schon denen mitspielen! Sonst werden auch unsere Enkel keinen Friedensvertrag bekommen.
    Was hinterher wird, hängt von deutschen Volk ab, aber bis daher sind wir noch eingeeingt und müssen nach der Geschichte uns richten!
    Artikel 140
    Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

  177. Hallo zusammen,

    ja, ich habe auch ein mittlerweile von mir aufgrund fehlender Unterschrift erkennbares
    „Un-Urteil“ erhalten und frage mich allerdings trotz intensiver Recherche hier auf der
    Seite:

    Gilt das eigentlich auch alles, wenn (m)eine „Firma“ (GmbH) gegen eine Eigentümergemeinschaft verloren hat ?

    Kann (ich) sich die Firma also auch auf fehlende Unterschriften etc berufen ?
    (evtl. ist die „Firma“ ja unbewusst einem kaufmännischen Vertrag mit dem
    „Gericht“ eingegangen und kann aus irgendeinem Grund kein „menschengleiches“
    Verfahren verlangen ?)

    Oder wäre das ein ganz anderes Thema und hier evtl. falsch ? (Dann bitte
    evtl. eine hilfreiche andere Recherchemöglichkeit empfehlen. )

    Kurzer Hintergrund: Man hat die Firma verklagt, den Sachverhalt daraufhin mit 2 sogenannten gerichtsbestellten Gutachtern fachlich völlig auf den Kopf gestellt und mir jetzt letztendlich vorgestern eine „Abschrift“ eines nicht unterschriebenen Urteils über meinen Anwalt zugestellt.

  178. Pingback: !!! Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege !!! | Oberhessische Nachrichten

  179. Hallo, Manfred,
    Da hast Du Dir ja ein ganz heißes Pflaster ausgesucht.
    Am OLG Jena herrscht ein ganz Scharfer.
    Erhoffe Dir bitte nicht allzu viel. Am besten hake es ab.
    Zu den „lieben“ Anwälten, die Erfahrung musste wir alle machen, leider. Man muss sie verstehen, sie leben davon, es ist ihre Existenz. Wessen Wein ich trink, dessen Lied ich sing.
    Im jetzigen Zustand wirst Du momentan keine Chance haben, Deine Forderungen zum Erfolg zu bringen, weil dies nicht gewollt ist. Du läufst Dir die Hakken ab.
    Die wenigen RA, die es erkannt haben, dass es Unrecht ist, sind im Zugzwang, weil sie ihre Existenz halten wollen.
    Es gibt Möglichkeiten, erst Mal Forderungen geltend zu machen, aber der Weg k a n n mit langem Atem verbunden sein.
    Man müsste sich die Unterlagen mal genau ansehen, um die RA dann noch in die Haftung nehmen zu können. Sind alle Instanzen durch? Wieso bist Du am OLG Jena gelandet? Hat Magdeburg kein OLG?
    Wie und was müssen wir auf anderen Kanal klären.
    Über Herrn Hensel können wir die Mail mal austauschen.

  180. Ich habe alle mir zugegangenen Gerichtsentscheidungen, das sind viele, überprüft mit dem Ergebnis, daß belanglose Mitteilungen beglaubigt werden. bei Entscheidungen die Unterschrift aber fehlt. Es ist an der Zeit, daß dieses Thema mit dem entsprechenden Gewicht in den Medien vorgebracht wird und die Verantwortlichen zur Stellungnahme und zum Handeln gezwungen werden.

    • Dem kann ich nur zustimmen. Nur werden Sie keine Medienvertreter finden, die das Thema investigativ aufgreifen. Einige Einzelfälle sind mal aufgetaucht und als solche wieder von der Bildfläche verschwunden. Eine Berichterstattung über Scheinurteile etc. wird m.E. wohl nur durch ausländische Journalisten möglich sein.

      „Probleme kann man niemals auf derselben Ebene lösen, auf der sie entstanden sind“. (Albert Einstein)

      • Ganz recht, Meister Einstein!

        Die andere Ebene, die einzig zum Ziel führt und auch einzig am Ende stehen wird – unweigerlich – ist die des KRIEGes! Das war schon immer so in derartig festgefahrenen Zuständen, die dem Status Quo zu verdanken sind, der NULL Interesse daran hat, es auf friedlichem Wege und in einer akzeptablen Zeiteinheit gelöst zu bekommen (ohne neue, mindestens genauso große Probleme damit aufzuwerfen)!

        Journalisten, auch ausländische, werden NICHTS bewirken! Sie sind genauso „vor den Herren brotfressend“ wie die Anwälte, wie Sie letzteres schon richtig bemerkt haben, Herr Hensel! Alles „Systemlinge“.

        Nur der KRIEGER wird den Zustand ändern, weil er und seine TOD BRINGENDEN Waffen die Macht haben, die Geisteshaltung all dieser VOLLIDIOTEN zu ändern, sprich: der Lösung gewogener zu machen.

        Krieg ist die Handlung, die die Geisteshaltung des Gegners gewogener für fruchtbringende Verhandlungen macht (frei nach Hubbard, Clausewitz u. a.).

        Es gibt keinen anderen Weg!

        Krieg ist der notwendige RESET, ohne aber gleich die ganze Festplatte formatieren zu müssen.

        Wir brauchen auch im Recht einen RESET und der wird weder vom gewöhnlichen Volke kommen noch von der derzeitigen „Rechtspflege“. Er kommt NUR vom KRIEG und dem KRIEGER! Ich wünschte, es wäre nicht so, aber ich bin Realist, ich halte mich an die Gesetze des Universums, die des Lebens und an die Erfahrungen aus der menschlichen Geschichte.

        Man kann diesen Unrechtsstaat nur durch KRIEG knacken und es wird so kommen, alles nur eine Frage der Zeit. Aber lange kann’s nicht mehr dauern.

        Und im Krieg herrscht erst einmal Chaos. Das ist wie wenn Sie zu Hause Ihre Wohnung ordentlich und sauber machen. In diesem Prozeß sieht sie erst mal reichlich unordentlich aus. Da muß man durch. Die einzige Chance, sonst wird es keine Ordnung und Sauberkeit geben.

  181. Ich habe zu einem Urteil vom hiesigen Amtsgericht eine Zustellung gemäß §317, S. 1 ZPO angefordert, worauf eine eigenhändige Unterschrift des Richters zu finden ist. Dies wurde als unbegründet dargestellt mit dem Verweis auf münchener Kommentare zum §317 ZPO. Dort wird klar beschrieben, dass den Parteien vollständige Ausfertigungen des Urteils zuzustellen sind (BGH FamRZ 1990, 1227; NJW 2010, 2519 Rn. 7; OLG Hamm MDR 1989, 465). Es wird zwar auch von den Unterschriften der Richter gesprochen, aber es würde die Namenswiedergabe der Richternamen in Maschinenschrift (ohne Klammern) ausreichen (BGH VersR 1981 61, 62; 1981, 576; 1994, 1495; NJW 2010, 2519, 2520 Rn 17. BGH FamRZ 1990, 1227)
    Mir fehlen hier nun die Argumente, dieses Urteil als Scheinurteil zu behandeln und gegen Richter und Justizangestellte vorzugehen. Können Sie mir da weiterhelfen?

    • Verweise auf rechtswidrige Kommentare sind bedeutungslos bzw. contra legem.
      Urteile werden den Prozessparteien zugestellt (317 (1) S. 1 ZPO, Ausfertigungungen werden auf Antrag erteilt (317 (2) S. 2 ZPO.
      Der Begriff der „Urschrift“ oder des „Originals“ kennt das Verfahrensrecht betreffend die Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO überhaupt nicht.
      Es verbleiben auch keine Urteile in den Gerichtsakten. Denn sie müssen den Parteien zugestellt werden (b.b.).
      Ein Kommentar oder „Urteil“ (wahrscheinlich auch nur ein Scheinurteil), die sich gegen das Gesetz richten sind „contra legem“ und deshalb rechtswidrig und deshalb nichtig und schon gar nicht zitierfähig. – Titulieren Sie alle Ihre Beschwerden als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK / analog ICCPR und weisen Sie daruf hin das EMRK/ICCPR Beschwerden wirksam sein müssen und weisen Sie auf das EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland) ,
      NJW 2006, 2389 hin. http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm – Günstigstenfalls sind Sie Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144. Dann sollten Sie das auch in Ihrer Absendezeile so deklarieren.

  182. Das heisst ich kann über die bundesrepublikanische Rechtssprechung keine Argumente finden, da bereits BGH-Urteile rechtswidrig sind, woraus sich die Kommentare ergeben?

    • Nein… das heißt es nicht. Hier ein Argument; aber es gibt mehrere.

      Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

      Grundsätzliches zu Kommentaren…. Die Verfasser sind häufig ehemalige Referenten aus den Ministerien.

  183. das habe ich gemacht. Strafanzeige gegen Richter gestellt mit obiger Begründung. Staatsanwalt sieht keinen Fehler beim Gericht, Begründung siehe oben, Versicherungsrecht 1994, Seite 1495. Nun habe ich Akteneinsicht gefordert und wäre über Tips zum weiteren Vorgehen dankbar.

    • Staatsanwälte sind weisungsgebunden bzw. von der Politik abhängig (Art. 146 GVG).
      Heisst also nichts.
      Akteneinsicht mittels EGMR Urteile (EGMR 18.3.1997, insb. Foucher gegen
      Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr
      38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR
      9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009,
      5 Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK³ Art 6 Rz 115)ggf. durchsetzen.
      Und immer Beschwerde nach Art. 13 EMRK. Akteneinsicht am besten mit Zeugen.

  184. ok. Akteneinsicht habe ich beantragt. Ich war ja schon spontan persönlich da zur Akteneinsicht, die mir natürlich verwehrt wurde, da erst der Vorsitzende gefragt werden wollte.

    • Sehr geehrter Herr Hensel, letzte Woche hatte ich Akteneinsicht in meine Gerichtsunterlagen, natürlich erst nach Antragstellung. Soweit war alles vorhanden, sogar Unterschrfiten waren zu finden. Allerdings unterschrieb der unterzeichnende Richter das Urteil mit einer eindeutigen Paraphe, welches ich noch als relativ bewerte, allerdings fand ich auf einer Verfügung, die dem Urteil vorausgegangen war, eine Unterschrift des Richters, welche total von der Unterschrift des Urteils abwich und tatsächlich dem Namen des Richters hätte zugeordnet werden können. Ich durfte aber weder Kopie noch Fotos von den Akten machen. Nun habe ich auf meine Kosten die Kopie aller vom Richter gezeichneten Akten / Schreiben / Urteil angefordert. Je weiter ich in der Materie gehe und mich dem Verlauf der weiteren Vollstreckung aussetze muss ich feststellen, dass keiner mehr in keiner Behörde überhaupt noch Recht anwendet bzw. sogar das Recht nicht kennt. Gestern traf ich den Gerichtsvollzieher, der nach obigem Urteil vollstrecken will. Obergerichtsvollzieher wohlgemerkt. Der geht davon aus, dass seine Ausfertigung für die Vollstreckung ausreicht. Auf meine Frage nach dem entsprechenden Gesetz verwies er mich auf §726 ZPO.

      • Ich gehe zunächst von zwei Sachverhalten aus:
        1. Ihnen wurde kein Urteil zugestellt, die dem Unterschriftserfordernis gem. § 315 ZPO genügen
        2. Ihnen wurde stattdessen eine Ausfertigung erteilt, obwohl Sie diese gem. § 317(2) S.2 ZPO niemals bentragt hatten.
        3. Das in der Gerichtsakte befindliche „Urteil“ trägt keine rechtsgültige Unterschrift, sondern lediglich eine Paraphe und ist deshalb ebenfalls als Scheinurteil zu bezeichnen, da die Paraphe nur den Schein einer Unterschrift vermittelt.
        4. § 726 ZPO geht von der Ausfertigung eines Urteils für den GVZ aus; in der Akte befindet sich nach Ihrer Auskunft allerdings kein rechtsgültiges Urteil, welches den Anforderungen der ZPO genügt.
        5. Somit ist Ihnen weder ein Urteil gem. § 317 (1) S. 1 ZPO zugestellt worden, noch befindet sich ein Urteil, welches die Unterschrift eines gesetzlichen Richters aufweist. – Vgl. § 315 ZPO. – Die Fertigung einer vollstreckbaren Ausfertigung gem. § 726 ZPO, ist somit unmöglich, nicht zulässig und deshalb rechtswidrig.

        Aus meiner Sicht hat der GVZ im Rahmen seiner schriftlichen Begründungspflicht (§ 39 VwVfG/Analognormen) den Nachweis zu erbringen, dass Ihre Gerichtsakte über ein rechtsgültiges Urteil verfügt. – Ansonsten steht der Tatverdacht des Diebstahls im Raum.

        Die Verweigerung von der Akte Kopien zu machen verstößt m.E. insb. gegen die Urteile EGMR 18.3.1997, insb. Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK³ Art 6 Rz 115.

        Je nach Bundesland gibt es auch Aktenordnungen, wo die Akteneinsicht und ggf. das Recht Fotokopien zu machen geregelt ist. Näheres sollten Sie beim Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes erfahren.