Fall Jane Bürgermeister – Brutaler Rachefeldzug der österreichischen Pharmarichterin Michaela Lauer – Gericht Hietzing b. Wien

Über Jane Bürgermeister als Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN Res. 53/144 zu berichten, offenbart und stellt klar, dass ihre Gegenspieler, wie Pharmarichterin Michaela Lauer am österreichischen Gericht in Hietzing b. Wien nichts von Menschenrechten und ihren Verteidigern halten.

So wie es aussieht, wurde die von den Pharmagangstern abhängige Richterin Lauer eingesetzt, um die Menschenrechtsverteidigerin Jane Bürgermeister brutalst – bei Missachtung allen Völkerrechts – und bei Herbeiführung frei erfundener Gründe – unter „gerichtliche Zwangsbetreuung“ zu stellen.

Hiermit verstößt das „Gericht“ gegen eine nahezu unüberschaubare Anzahl völkerrechtlicher Rechtsquellen, wie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK hier insb. Art. 3, 5, 6, 8, 9, 10, 14,17 und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hier insb. Art.1, 3,4, 6, 7, 10, 11, 15, 21, 45, 47, 48, 49, 53 und 54.

Aus Gründen der Menschenrechtsverteidigung i.S.d. UN Res. 53/144 war es notwendig, die EU Organe – Parlament, Kommission und Bürgerbeauftragter der EU – Beschwerde führend – einzuschalten bzw. zu informieren.

Die völkerrechtliche Beschwerde und Aufforderung gem. Artikel 232 EGV betreffend den Fall Jane Bürgermeister.

5 Gedanken zu „Fall Jane Bürgermeister – Brutaler Rachefeldzug der österreichischen Pharmarichterin Michaela Lauer – Gericht Hietzing b. Wien

  1. Zivil Angestelltes Ortspersonal des Empfangsstaates in Botschaften , auch noch dem Behindertenschutz unterliegend zu Gericht zu gehen geht gar nicht ! 28 Jahre Verfahren ohne Zustellung einer einzigen Klage , wahrlich ein österreichisches Meisterwerk ! Der EGMR ist da nicht besser , zuwarten bis bis zur Emeritierung der Rechtsvretung, Besprechung mit dem Dienstgeber hinter verschlossenen Türen , geschöntes Urteil nach 8 Jahren, Behindertenschutz keine Menschenrechtsverletzung, Verurteilung jedoch nach Artikel 6/1 EGMR. In einem weiteren Urteil des EGMR verurteilt zur Zahlung an Sozialversicherungsbeiträgen DN.+DG ,auch für nicht erhaltene Entgelte von Euro 145.000.- ! Das Völkerrecht ist ebenso wie das EU Recht dem EGMR nicht bekannt ! Völkerrecht Ignaz Seidl-Hohenfeldern 9.Auflage Rz.1063, falls ein Diplomat Dienstpersonal beschäftigt,das die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates hat oder dort dauernd wohnhaft ist, muss er die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung des Empfangsstaates leisten. !!! In Folge verweigert Österr. weiter die Zustellung einer Klage an die Zentrale Behörde d. USA. und organisiert ein Scheinverfahren ohne Zustellnachweis an PFI nach dem Willen des Österr. Außenministeriums unter Beibringung einer Österr.Anwaltskanzlei als Anschein eines regelrechten Verfahrens entsprechend EGMR Art.6/1. Rechtsvertreter Nr. 3 weigert sich unter Androhung sein Mandat zurückzulegen einen Antrag an das Gericht auf Zustellung an die im Rubrum der Klage angeführte Partei. zu stellen. Mit 73 Jahren nunmehr zu einem Scheinverfahren gezwungen !!!! Alle weiteren Rechtswidrigkeiten darzulegen würde diesen Rahmen sprengen.
    Mit besten Grüßen Roswitha Wallishauser

  2. Der Fall Frau Jane Burgermeister hat mein Interesse geweckt.
    Gibt es jemanden, der nähere Informationen dazu geben kann?
    Weiteren Kontakt/Austausch über meine Mail-Adresse.

    • Bin durch Internet-Suche auf den Fall J.Bürgermeister gestoßen, die durch eine Richterin am BG Hietzing mundtot gemacht werden sollte. Über letztere kann ich Ihnen noch viel Grausliches berichten (sofern Sie da auch was wissen). Wenn ja, bitte mich kontaktieren. MfG

    • Das letzte Lebenszeichen von ihr war von 2020, wo sie ein podcast über Corona und Ebola machte. Sie lebte da in Griechenland!

  3. Hallo, ich bin heute auf diese Seite gestoßen, weil eine Familie in meiner Nähe von diesem Eingriff in die Familie betroffen ist.

    Gibt es irgendwo Beispiel, in denen die Familie wieder hergestellt worden sind???

    Welche Wege wurden beschritten? Was war wirksam?

    Schöne Grüße
    aha

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