Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit der „Staatsanwälte“ ist ein besonders großes Problem im Unternehmen BRD; insbesondere bei der Verfolgung von Straftaten; begangen durch ggf. „hochrangige“ Bedienstete der Länder und des Bundes.
Thematisiert wurde dieses Disaster im Rahmen des sog. Dresdner Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft.
Das Dresdner Plädoyer ist eine Veröffentlichung der Fachgruppe Strafrecht / Staatsanwaltschaft der NEUEN RICHTERVEREINIGUNG – NRV.
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Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte
Angenommen vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und
die Behandlung Straffälliger, der vom 27. August bis zum 7. September 1990 in Havanna, Kuba, stattfand,
und von der Generalversammlung durch Resolution 45/120 vom 14. Dezember 1990 gebilligt.
Wesentlich bedeutsamer und verbindlicher als das Dresdner Plädoyer erscheinen die sog. Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte – angenommen vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung – zu deren Einhaltung Staatsanwälte ohne Einschränkungen und gem. Palandt zu § 839 BGB verpflichtet sind.
Beachtung der Richtlinien
23. Der Staatsanwalt hat die vorliegenden Richtlinien zu beachten. Er hat im Rahmen seiner
Möglichkeiten ferner jeder Verletzung der Richtlinien vorzubeugen und aktiv entgegenzutreten.
Diese Richtlinien sind Teil des Völkerrechts und lösen im Verstoßfalle – ggf. durch Handeln oder durch Unterlassen – i.S.d. Art. 10/11 der UN Resolution 53/144 die Wiedergutmachungspflicht nebst Schadensersatzleistungen gem. Art. 31 der UN Resolution 56/83 aus.
Der gegen die Richtlinien betreffend die Rolle der Staatsanwälte verstoßende Staatsanwalt haftet im Rahmen seiner Amtshaftung selbstschuldnerisch und ist somit verpflichtet, der völkerrechtlichen Wiedergutmachungspflicht Folge zu leisten.
Artikel 31
Wiedergutmachung
1. Der verantwortliche Staat ist verpflichtet, volle Wiedergutmachung für den durch die völkerrechtswidrige Handlung verursachten Schaden zu leisten.
2. Der Schaden umfasst jeden materiellen oder immateriellen Schaden, der durch die völkerrechtswidrige Handlung eines Staates verursacht worden ist.
Artikel 32
Unerheblichkeit des innerstaatlichen Rechts
Der verantwortliche Staat kann sich nicht auf sein innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung der ihm nach diesem Teil obliegenden Verpflichtungen zu rechtfertigen.
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VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2009, Az. DL 16 S 3361/08
Verfolgung Unschuldiger und falsche uneidliche Aussage eines Polizeibeamten rechtfertigen jeweils für sich eine Dienstentfernung
Ein Polizeibeamter, der in Ausübung seines Dienstes eine oder mehrere Straftaten begeht, die mit seinem gesetzlichen Auftrag, Straftaten aufzuklären und zu verfolgen, in jeder Hinsicht unvereinbar sind, verletzt in grober Weise den Kernbereich seiner Dienstpflichten. Er missbraucht damit die ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben verliehenen Machtbefugnisse, erschüttert das in ihn vom Dienstherrn gesetzte Vertrauen in seine dienstliche Zuverlässigkeit und beeinträchtigt in erheblichem Maße das Ansehen der Polizei als staatliche Institution, weil der Achtungsverlust des Beamten auf die Polizei insgesamt ausstrahlt. Denn die Allgemeinheit darf mit Recht erwarten, dass die Polizei ihre Aufgabe, Straftaten zu erforschen und zu verfolgen, ausnahmslos uneigennützig und in uneingeschränkter Objektivität erfüllt. Daraus folgt, dass bei Polizeibeamten, die in Ausübung ihres Amtes eine Verfolgung Unschuldiger oder eine uneidliche Falschaussage begangen haben, die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich die angemessene Disziplinarmaßnahme ist.
LDO (BW) § 19 Abs. 1; LBG (BW) § 95 Abs. 1 S. 1; StGB § 344; StGB § 153
Guten Tag liebe Freunde,
nur der verantwortliche STAAT ist verpflichtet die volle Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu leisten. Das Problem ist aber das die sog. BRD eben kein STAAT ist, sondern eine Verwaltungsfirma unter Duldung der Besatzungsmächte.
Sonnige Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
„Artikel 32 . UN Res. 56/83
Unerheblichkeit des innerstaatlichen Rechts
Der verantwortliche Staat kann sich nicht auf sein innerstaatliches Recht berufen, um
die Nichterfüllung der ihm nach diesem Teil obliegenden Verpflichtungen zu rechtfertigen.“
Gruss
Jörg
Genau deswegen, wegen solchen aussagen werde ich als Reichsbürger geführt in Köln!
1. In seiner Entscheidung vom 31.07.1973 hat das oberste Bundesgericht unter den Aktenzeichen OVG Karlsruhe 2 BV 16/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83 folgendes, noch immer rechtskräftige, Urteil gefällt: „Es wird daran festgehalten…, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig: Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ….“ (Die Organisation besteht mittlerweile. Der Verfasser)
Aus diesem Urteil geht klar und unmissverständlich hervor, dass das Deutsche Reich noch besteht. Da man auf einem bestehenden Staat keinen neuen gründen kann, kӧnnen weder die BRD noch die DDR jemals Staaten gewesen sein.
Die BRD als Pseudostaat wurde am 03.10.1990 durch den damaligen Aussenminister der BRD, Hans Dietrich Genscher, vӧlkerrechtlich abgemeldet. Seither gibt es keinen „Staat“ oder ein staatsӓhnliches Gebilde mit dem Namen BRD mehr.
Genscher hat anstelle BRD den Namen Germany (Deutschland) eintragen lassen (siehe UNO Auszug). Der Eintrag Germany ist laut Eintrag nicht handlungsfӓhig. Germany wird bei der UNO durch eine Nicht-Regierungs Organisation (NGO) vertreten. Diese Organisation, die Deutschland vӧlkerrechtlich vertritt, nennt sich selbst BRD. Sie darf die besetzten Gebiete im Auftrag der Alliierten lediglich verwalten, keine Gesetze erlassen, diese nicht überwachen und sie auch nicht vollziehen.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2BvR 373/83 – BverfGer 77, 137 – Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. „Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehӧrigkeitsgesetzes (RuStAG) von 1913 stets festgehalten.“ Aus dem Grundsatz des Fortbestands des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.
Hier vertritt das Bundesverfassungsgericht eindeutig die Auffassung, dass alle Deutschen die Staatsangehörigkeit des Deutschen (Kaiser-) Reichs besitzen – wenn sie diese nicht durch Beantragung eines Firmenausweises (Personalausweis) freiwillig aufgegeben haben. Wenn ja, sind sie staatenlos. Dies gilt auch für jene Personen, die die Staatsangehörigkeit des sog. 3. Reichs besitzen, da die Alliierten dieses ja bei Ende des Krieges 1945 aufgelöst haben.
3. Urteil Bundesverfassungsgericht BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52
Leitsätze (Auszug)
2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
4. Die Geltung des Satzes, dass der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, dass es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.“
Da die BRD nur ein von den Alliierten eingesetzter Konkursverwalter war und man auf einem, laut BVerfG (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83), bestehenden Staat keinen neuen gründen kann, ist Absatz 4 hier relevant. Siehe auch der offizielle Kommentar des damaligen Vorsitzenden des parlamentarischen Rates Prof. Carlo Schmid (SPD): „Wir haben hier keinen neuen Staat zu gründen“.
Dies erklärt auch, warum sich kein angeblicher Staatsbeamter jemals mit einem Amtsausweis ausweist – weil er keinen haben kann. Deshalb ist Absatz 4. hier relevant. Ein Firmenausweis (Dienstausweis) ist kein Amtsausweis.
4. Die „Wiedervereinigung Deutschlands“ war rechtlich definiert als „Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990″. Das heißt, dieser Beitritt ist niemals rechtswirksam durchgeführt worden und konnte, unter den gegebenen Umständen, auch nicht rechtswirksam durchgeführt werden, da der Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr existierte. Er war bereits vorher, am 17.07.1990 auf der „Pariser Konferenz“ durch den US Außenminister James Baker rechtswirksam gestrichen und im Bundesgesetzblatt vom 25.09.1990 verkündet worden (der Außenminister Russlands, Eduard Schewadnadze hob bei dieser Gelegenheit die „Verfassung der DDR“ auf). Um diese Tatsache zu vertuschen hat man 3 jahre spӓter einen „neuen“ Artikel 23 durch Űberblendung eingefügt. Dies ist jedoch rechtlich unzulӓssig. Dass die Volkskammer der DDR beschlossen hatte, die, wegen des fortbestehenden Deutschen Reichs (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83) nicht gründbaren „Neuen Bundesländer“ erst am 15.10.1990 zu gründen, sei einmal dahingestellt. Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil klar erklärt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs“. Außerdem hätte es dazu einer Volksabstimmung zur Gebietsӓnderung in Thüringen laut GG bedurft. Deshalb blieb Weimar rechtlich die Hauptstadt von Thüringen, da Erfurt nie zu Thüringen gehörte. Und deshalb war Thüringen auch niemals ein Teil der BRD sondern gehört wohl zum, laut BVerfG, noch bestehenden, Deutschen (Kaiser) Reich.
5. „Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war. Somit sind insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig. Nun konnte der nicht rechtmäßig gewählte Gesetzgeber auch das Wahlgesetz nicht ändern. Dazu müsste man ja erst einmal einen Gesetzgeber nach dem gültigen Gesetz wählen. Dies ist bis jetzt nicht geschehen. Man hat nur so getan als ob. Von der Tatsache, dass die BRD niemals eine Verfassung hatte, sei hier einmal abgesehen. Auf Grund der Tatsache, dass, nach Auffassung des BVerfG, das Deutsche Reich noch besteht, kann es sich ja nur um die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871 handeln.
§ 12 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes stellt fest, dass nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 GG wahlberechtigt sind. Dies sind zum Beispiel in Baden Württemberg weniger als 1 Promille (8.800 bei ca. 11 Millionen Einwohnern). Da die Staatsangehörigkeit der Wähler nicht überprüft wird, sind die Wahlen ungültig. Dies ist eine Erklärung für die Entscheidung der Karlsruher Richter. Die sogenannte „Bundestagswahl“ ist nur eine Wahl zur Vertreterversammlung der NGO BRD – Stiftung Deutschland. Daher gilt hier das Bundeswahlgesetz nicht und so gibt es auch keine rechtmӓssige Regierung unter dem Namen Bundesrepublik Deutschland.
Der einzige Weg, eine legale deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen ist der Staatsangehörigkeitsnachweis mit Nachweis der deutschen Abstammung von vor 1913. Weder ein Reisepass noch ein Firmenausweis der BRD – Stiftung Deutschland (Personalausweis) sind ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit sondern nur ein, meist unbegründeter, Verdacht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit da es ja eine Staatsangehörigkeit der BRD nicht gibt – siehe oben. So erklӓrte die „Landesregierung von Baden Württemberg“ im Rahmen der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Daniel Lede Abal, GRÜNE (Drucksache 16/1883), Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg mit Schreiben vom 2. Mai 2017, Nr. 7-0141.5/16/1883/1: „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepaß und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit hat.“
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom rechtmäßig gewählten „Gesetzgeber“ erlassen wurden.
Jedenfalls kommt ein schwergewichtiges Argument für das Bestehen von Scheinurteilen und nicht gesetzlichen Richtern hinzu, da beispielsweise das Richtergesetz von einer „Scheinregierung“ erlassen wurde, die hierzu keine Legitimation besaß.
6. Mit den „Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007“ wurden unter anderem die Einführungsgesetze und Geltungsbereiche von GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), OwiG (Ordnungswidrigkeiten Gesetz), ZPO (Zivilprozessordnung)und StPO (Strafprozessordnung) gestrichen.
…Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung.
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2015 (BGBl. 1 S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
…..Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung.
3 Gesetz verweist aus Artikel 1 auf Artikel 49 / geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, §2, § 13, §16, § 17, § 20 (neu), § 22 (neu), §32 (neu). § 1 (aufgehoben).
…..Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai. 1968 (BGBl. 1 S. 503, zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl, 1 S. 3574) wird aufgehoben.
Mit den aufgehobenen Einführungsgesetzen sind bei allen 3 Verordnungen und Gesetzen die Geltungsbereiche entfallen. Dies trifft auch für das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu.
Zu dieser Problematik gibt es ebenfalls eine Entscheidung oberster Verwaltungsgerichte:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147
7. Damit gibt es in der Stiftung Deutschland (noch immer BRD genannt) endgültig keine Staatsgerichte mehr (gestrichener §15 GVG – Gerichte sind Staatsgerichte – bereits ca. 1962), sondern nur welche nach dem Seerecht oder Handelsrecht. Daher der Zwang, die Privatfirmen mit dem Firmennamen Amtsgericht, Landgericht oder Landratsamt in Handelsschiffe oder Luftfahrtzeuge zu konvertieren. Deshalb heißt z.B. das Arbeitsamt jetzt Agentur für Arbeit. Der Chef dieser Firma ist dann formell der Kapitän und hat in diesem Gebäude (!) das Sagen.
Die Ungültigkeit der ZPO bestätigen die angeblichen Behörden ja selbst mit dem Hinweis, dass ihr Schreiben ohne Unterschrift gültig sei. Die ZPO und StPO verlangt zwingend eine lesbare Unterschrift. In Behörden arbeiten Beamte, die es aber, wie oben dargelegt, in der Stiftung Deutschland (BRD) nicht gibt. Folglich gibt es auch keine echten Behörden.
8. Alle Gesetze, die Rechtskraft erlangen wollen, sind an die Gerichtsverfassung gebunden die es aber ebenfalls, wegen dem fehlenden gültigen GVG in der Stiftung Deutschland spӓtestens seit 2007 nicht mehr gibt. Die Stiftung Deutschland (NGO BRD) kann keine Gesetze des Deutschen Reichs ändern. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten klar und deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist.
§ 839 BGB lässt den Schluss zu, das jeder angebliche Beamte mit seinem persönlichen Privatvermögen haftet, da die Staatshaftung ausgeschlossen ist und das BVerfG bereits 1982 das Staatshaftungsgesetz ungültig gemacht hat. § 823 und § 839 BGB sind hier relevant.
Doch selbst mit einem rechtswirksamen Beitritt Mitteldeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD wäre der konstituierende, unabänderliche und unaufgebbare Wiedervereinigungsauftrag desselben nicht erfüllt gewesen. Die relevante Stelle im Grundgesetz ist der Artikel 116 Abs. 1 – er nennt das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Und damit ist dieses das vom Grundgesetz gemeinte Wiedervereinigungsgebiet des ganzen Deutschlands!
Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.
9. Somit erstrecken sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland, seit dem 03.10.1990 auch nicht mehr auf das Gebiet der ehemaligen BRD. Daher sind „Behörden“ einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlass und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der Zuständigkeit.
Das in diesem Gebiet wiederzuvereinigende deutsche Staatsvolk hat, laut Grundgesetz Artikel 116 Abs. 1 völlig offenkundig die Staatsangehörigkeit des Deutschen (Kaiser-) Reiches (zumal eine Staatsangehörigkeit der BRD nun einmal nie geschaffen wurde und somit nicht existiert), räumlich definiert als Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937! Das ist dasjenige, welches das Grundgesetz für die BRD selber nannte.
Soweit ich informiert wurde, mussten Richter (soweit erinnerlich § 9 Richtergesetz) und Staatsanwälte ihre Reichszugehörigkeit nachweisen, sind also ebenfalls „Reichsbürger“, falls diese ihre Abstammung von vor 1913 nachweisen kӧnnen. Auch auf dem Reisepass ist außen der Adler des Deutschen Reichs, weil außen auf dem Reisepass das Hoheitszeichen des wirklichen Staates sichtbar sein muss. Auch sollen Diplomaten bei Dienstreisen einen „echten“ Reichspass bekommen, den sie dann nach Rückkehr wieder abgeben müssen. Die Frage ist nur, wer denn diesen Reichspass ausstellt. Die Regierung des Deutschen Reichs – auch die Exilregierung – ist es sicherlich nicht. Auch wieder eine Fälschung? Sowas soll es ja geben. Innen im Reisepass ist ein anderer Adler.
Und warum wurde die BRD GmbH in eine Stiftung umgewandelt? Ich spreche hier nicht von der Bundesrepublik Deutschland Finanz GmbH. Diese war ja schon gesetzlich bei ihrer Gründung insolvent. Ihre Aufgabe scheint unter anderem darin zu bestehen, die Zinsen bestehender Kredite durch neue Kredite zu finanzieren.
Die Firma BRD GmbH wird und wurde bei internationalen Auskunfteien wie zum Beispiel Dunn & Bradstedt als Firma aufgelistet. Die Geschäftsführerin ist derzeit (2020) vermutlich eine Angela Merkel. Firmen werden hier nur auf Antrag aufgelistet. Aber auch bei einer GmbH sind die Geschäftsführer bis zu einem gewissen Grad persönlich haftbar. Um, im Falle einer Aufdeckung der Situation geschützt zu sein, gibt es den Umweg über die Stiftung. Somit kann auf das Privatvermögen der „Verwalter“ der Stiftung nicht zugegriffen werden. Jedoch sehr wohl auf das Vermögen der Angestellten.
10. Ist ein Grundgesetz eine Verfassung? Dies wird von der BRD – Stiftung Deutschland ja immer wieder behauptet. Im Creifelds Rechtswörterbuch von 2002 wird dies so definiert: „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan.“ Diese Definition besagt klar, dass ein Grundgesetz keine Verfassung sein kann. Sonst würde es ja auch nicht Grundgesetz sondern Verfassung heißen. Und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (wie es richtig heisst), Artikel 146, steht klar und deutlich zu lesen dass dieses Grundgesetz ungültig wird, sobald eine Verfassung in Kraft tritt. Hier ist also ebenfalls unmissverstӓndlich zu lesen, dass ein Grundgesetz keine Verfassung ist. Wӓre es eine Verfassung, hӓtte es sich selbst aufgelӧst. Aber, wie schon gesagt, hat H.D.Genscher ja die Staatssimulation BRD bei der UNO abgemeldet.
Die Worte „auf Zeit“ sind hier bedeutungsvoll. Deshalb hat der US Außenminister James Baker den Geltungsbereich des GG (Artikel 23) gestrichen und damit die zeitliche Limitierung beendet.
11. Der noch immer gültige „Überleitungsvertrag“
Artikel 7
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
Um Missverstӓndnissen vorzubeugen sei hier erwӓhnt, dass selbstverstӓndlich auf dem Gebiet des Deutschen (Kaiser) Reichs all dessen Gesetze voll gültig sind soweit sie nicht den SHAEF Gesetzen widersprechen.
Im System BRD ist die höchste juristische Autorität der russische Militärgeneralstaatsanwalt.
Wichtige Gesetze zur illegalen Tӓtigkeit von Richtern nach dem Handelsrecht:
BGB § 126 (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgesehen, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
ZPO § 315(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
StPO § 275(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
§ 34 Abs. 3, VwVerfG
3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten
1.die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist…
Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt: „(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, …2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen kann, aber dieser Form nicht genügt.“ §44, Abs. 2, VwVerfG
§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
StPO § 275, § 338 Nr. 7 – Unterschrift durch Richter nicht ersetzbar
BGH, Beschl. v. 01.04.2010 – 3 StR 30/10 – BeckRS 2010, 10345
Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.
12. Gemäß § 275 Abs. 2 StPO wird nur das Originalurteil vom Richter unterschrieben. Dagegen werden Ausfertigungen und Auszüge des Urteils gemäß § 274 Abs. 4 StPO vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen. Dabei ist der Ausdruck „Urkundsbeamten“ zu beachten. Der Hinweis „Lieschen Müller“ Verwaltungsangestellte als Urkundsbeamtin ist eine bewusste Irreführung und vorsӓtzlicher Betrug.
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§ 839 BGB lässt eigentlich den Schluss zu, das jeder s.g. Beamte mit seinem persönlichen Privatvermögen haftet. Von daher die Staatshaftung eh ausgeschlossen ist Und das BVerfG bereits 1982 das Staatshaftungsgesetz gekillt hat.
Wo ich eigentlich Bauchschmerzen habe, ist die UN Resolutionen. Wir haben doch noch die Feindstaatenklausel, unterliegen wir diesen UN Resolutionen daher überhaupt oder besonders? Konnte die BRD diese Res. dann überhaupt unterzeichnen, oder über das Besatzungsrecht aufgedrückt? Kann die BRD sich weigern diese anzuwenden und umzusetzen, ist irgendwo erkennbar, das diese zum Bundesrecht gehören?
Die BRD war der Konkursverwalter des bankrotten 3. Reichs. Sie ist und war niemals ein Staat. Dies zeigte sich auch in dem Urteil des BVerfG wonach das DR bei Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist. Auf einem bestehenden Staat kann man aber keinen neuen gruenden. Deutschland war niemals ein Mitglied der UNO und der EU, die Privatfirma BRD wohl aber nur ein Foerdermitglied zum Zahlen. Als UNO Mitglied ist die BRD aber ein Feind des Deutschen Reichs und verhaelt sich auch so. Mit dem Angriff auf Neu Schwabenland haben die USA den Waffenstillstandsvertrag mit dem DR gebrochen (Operation Highjump). Daher ist dieses seit 1947 wieder mit den USA im Krieg. Allerdings fuehrte die Kapitualtion der USA in der Antarktis zu Reparationen, das heisst zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft unter dem Marshall Plan 1948 und damit zum „Wirtschaftswunder“. So einige Informationen findet man auf der Webseite von Douglas Dietrich und in einer alten Ausgabe des NEXUS Magazins. Seit dem 25.09.1990 ist der Geltungsbereich des GG Art 23 erloschen und die Staatssimulation BRD eine Privatfirma, die jetzige Stiftung Deutschland. Am 3. Oktober 1990 sind dann die (wegen dem noch besteheden DR nicht gruendbaren neuen Bundeslaender) dem am 25.09.1990 gestrichenen Geltungsbereich des GG beigetreten. Nein, das ist kein Witz sondern ein Riesenschwindel. Eine echte Wiedervereinigung gab es nie, es feht ja noch Ostdeutschland. Die DDR war Mitteldeutschland. Deswegen heisst der Rundfunk dort auch MDR – Mitteldeutscher Rundfunk. Es gaebe dazu noch viel zu sagen aber ich will hier kein Buch schreiben. Ehe Sie negative Kommentare machen, pruefen Sie meine Angaben erst nach. Wenn Sie etwas im Web suchen werden Sie sicher fuendig.
bitte alöes auf facebook bei matthias möbius anschreiben an kucken weiter sagen
Hallo Ihr Lieben,
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+++ Erneute Flucht eines Kinderklau-Opfers aus dem Heim +++
Die DGfB Informiert:
Am 11.06.15 flüchtete abermals ein junges Justizopfer aus einem BRD-Kinderheim (Friedeburg) was umgehend eine Suchaktion durch Polizei und Behörden auslöste, die zusätzlich durch lokale Presseberichte unterstützt wurde in denen man die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise bat. (siehe auch: http://www.oz-online.de/…/Zwoelfjaehriger-Junge-aus-Friedeb… )
Die DGfB kann nun glücklicherweise Vermelden, das der geflüchtete Junge in sicheren Händen ist und keinerlei Gefahr mehr für Leib und Leben des Kindes besteht.
Was Geschehen war:
Wie in anderen Fällen (über die wir Berichteten) hatte sich auch dieses mal der betroffene 12 Jährige mehrfach bei den Verantwortlichen über seine unzumutbaren Lebensumstände im Heim beschwert und seinen Willen bekräftigt, wieder bei seinem leiblichen Vater leben zu wollen, was – wieder mal ! – von dem zuständigen Richter und dem Jugendamt IGNORIERT wurde, weshalb sich der 12 jährige Bub in seiner Not zur Flucht entschloss.
Rechtlicher Hinweis: Durch geltendes Recht sind Gerichte und Ämter gehalten, zuerst einmal ALLES zu unternehmen (!) um Kindern ein Leben in der eigenen Familie und in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen BEVOR ein so einschneidender und drastischer Schritt, wie eine Verbringung in ein Kinderheim erfolgt.
Im BRD-Alltag macht man es jedoch genau anders herum und reißt Kinder bei jeder sich bietenden Gelegenheit aus ihren Familien. Ein korruptes Netzwerk aus Justiz, Ämtern und milliardenschwerer „Betreuungs-Industrie“ für gestohlene Kinder, macht dieses möglich und dieses staatlich/private (perverse) BRD-Kinderklau-Kartell schert sich wahrlich einen Dreck um geltendes Recht, oder gar um Menschen- und Bürgerrechte der betroffenen Kinder und Familien, so das zunehmend immer mehr gesellschaftlicher Widerstand gegen diesen Mafia-Staat und seine amtskriminellen Gerichte und Behörden aufkommt.
Auch die Arbeit der DGfB verlagert sich entsprechend, weil statt der üblichen Befassung mit den zahlreichen Schand-Urteilen der bundesdeutschen Lynch-Justiz, nun zunehmend die Straftaten und Menschenrechtsverletzungen an Kindern, der o.g. kriminellen Vereinigungen in unser Augenmerk fallen.
Mitteilung an Polizei und Jugendamt:
Der zwölfjährige Dave Möbius (Geburtsdatum: 03.08.2002) befindet sich gegenwärtig in der Obhut verantwortungsbewußter Bürger und wird nicht eher wieder Auftauchen bis die Rückkehr in sein Elternhaus zum leiblichen Vater gewährleistet ist.
Hierbei handelt es sich um den freien Willen des Kindes, was nach dem Grundrechtsverständnis der DGfB in jedem Falle zu RESPEKTIEREN ist !
Nach gelungener Kontaktaufnahme zu den derzeitigen Gast-Eltern wird die DGfB nun ständig über das Wohlbefinden des Jungen auf dem Laufenden gehalten und behält sich weitere Schritte vor, ihn in seinen Bemühungen zu unterstützen.
Selbstverständlich werden wir die Öffentlichkeit weiter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in diesem Fall informieren.
Fazit:
Anscheinend ist nur noch auf dem Wege des zivilen Ungehorsam möglich, sich gegen die menschenverachtenden Machenschaften des BRD-Regimes und seiner Amts-Sadisten zur Wehr zu setzen.
Aufruf !
Wir fordern alle verantwortungsbewussten Bürger auf, sich mit Protestschreiben an derzeitige Verantwortliche zu Wenden, um ein DEUTLICHES Zeichen gegen amtskriminellen Kinderklau in der BRD zu setzen !
Kontakt-Adressen:
Verantwortlicher Richter am Amtsgericht Wittmund:
Richter Andreas Bernau
Telefon: 04462 / 9192-0
Fax: 04462 / 9192-93
agwtm-Poststelle@justiz.Niedersachsen.de
Verantwortliche Leiterin Jugendamt Landkreis Leer:
Telefon: 04462 86 01
Fax: 04462 86 1370
E-Mail: adelheid.andresen@lkleer.de
Politische verantwortlichkeit für Kinderklau in der BRD:
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD)
Telefon: 03018/ 555 – 0
Telefax: 03018/ 555 – 1145
E-Mail: manuela.schwesig@spd.de
Wir bitten um reges ENGAGEMENT liebe Bürger und Bürgerinnen, um den betroffene Kindern und Familien ENDLICH WIEDER (!) jene Rechte in der BRD zu gewähren, die ihnen laut Verfassung dieses Landes und UN-Grundrechtecharta ZUSTEHEN !!
dt. Michel
Deutsche Gesellschaft für Bürgerrechte – DGfB
(Anmerkung der DGfB: Selbstverständlich haben die derzeitigen Gast-Eltern von Dave, bei einigen schwierigen Textpassagen geholfen, aber es wurde großer Wert darauf gelegt, daß Dave seinen Brief an seinen Papa eigenhändig schreibt und unterzeichnet – Danke an Dave und Gastfamilie !
Wer kann mir die beiden Beschlüsse des BGH besorgen im vollen Wortlaut:
1. Beschluß dass die juristische Aufarbeitung des Unrechts der DDR – STASI-Justiz nach dem StGB der DDR zu erfolgen hat,
2. Beschluß des BGH dass der Wegfall von Rechtswidrigkeiten in ermittlungsverfahren und operativ Vorgenge des MfS rechtens waren.
H.J. Papier verweigerte mir denm Textz seines Refferats im Grimmzentrum.
Gibt es ein Aktenzeichen ? Haben Sie schon einen diesbzgl. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt?
Über beide Beschlüsse des BGH sprach H.J. Papier im Grimmzentrum in Berlin 2015. Ich habe versucht von Herrn Papier seinen Referat von damals zu bekommen oder die beide Beschlüsse. In der Abteilung BESCHLÜSSE beim BGH sollen die erfragt werden können, aber mit der verbrüderten Justiz BRD/DDR ich habe fertig. Es wäre schön die beide Dinge zu haben! PS. Wissen Sie etwas über das bis jetzt geheime Archiv der DDR GenStA zu den Kriminellen – Prozessen das weder beim Landesarchiv noch beim Bundesarchif 1991/92 eingelageret wurde und immer noch dort liegt!? Unerfasst, aber stand Gauck und der BStU zur Verfügung, obwohl es such um keine MfS Akte geht?
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