Da wir in Deutschland – wie 1933 – keine Gewaltenteilung haben, gibt es auch keine unabhängigen Gerichte i.S.d. Artikel 14 (1) S.2 des UN-Zivilpaktes (ICCPR).
Zitat:
„Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“
Ferner hatte der Europarat Deutschland – bislang vergeblich – aufgefordert ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen und die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen Fällen geben. Deutschland ignoriert den Europarat.
Des weiteren bleibt zu erwähnen, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtsprechung des EuGH keine EU-Haftbefehle mehr unterschreiben dürfen. Dies aus Gründen fehlender Unabhängigkeit (EuGH C-508/18, C-82/19, C-509/18).
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Somit steht fest, dass deutsche Gerichte politisch abhängig sind und daher das Kriterium der Unabhängigkeit i.S.d. Artikel 14 (1) S. 2 ICCPR/Analognormen, nicht erfüllen.
Alle Entscheidungen deutscher Gerichte sind daher nicht nur völkerrechtswidrig, man verwehrt dem deutschen Bürger – nach wie vor – unabhängige Gerichte, als ein zentrales Element justizieller Menschenrechte.
Und was machen Amnesty Deutschland, die Gewerkschaften, die Parteien und die Medien ?
Nichts!
Sie schweigen zu diesen und anderen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.
Wie bereits schon dargelegt, kam es aufgrund der Löschung seiner Rechtsgrundlage nicht zu einem Beitritt der DDR zur BRD, sondern zu einer dejure feindlichen Übernahme resp. einer (dejure) Annektierung der BRD durch die DDR.
Defacto kann man diese Übernahme durch massive Infiltration wichtiger Schaltstellen auch gut nachvollziehen.
Zu erwähnen sei noch, dass der Einigungsvertrag ein Beschäftigungsverbot für den ÖD, insbesondere für ehemalige Angehörige der Staatssicherheit (STASI), vorsieht …
Nachfolgend einige Informationen, die die defacto Infiltration der dejure annektierten Bundesrepublik Deutschland mit SED- Funktionären / STASI-Leuten, sowie sonstige Erkenntnisse zum Hoch- und Landesverrat, aufzeigt. – Zusätzlich noch ein paar Informationen zu den „echten“ Nazis, die in Amt und Würden waren und die Politik Deutschlands, wesentlich – bis heute – beeinflussten.
DIE LINKE IN THÜRINGEN – zusammengestellt von Sven Borner – FDP-Stadtrat für Riesa:“Da ja immer noch die Legende geht, dass die Linke in Thüringen ausschließlich aus der Person Bodo Ramelow zu bestehen hat, hier noch eine kleine Gedächtnisauffrischung. Eine „Bilanz“ der linken Thüringer Regierungslegislatur 2014-2019. Alle biografischen Details sind der Wikipedia entnommen.
Minister:
Birgit Klaubert (Bildung, Jugend und Sport): SED seit 1974.
Helmut Holter (Bildung, Jugend und Sport): SED seit 1973.
Heike Werner (Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie): SED seit 1988.
Birgit Keller (Infrastruktur und Landwirtschaft) – SED seit 1977.
Staatssekretäre:
Olaf Möller (Grüne): SED seit 1983.
Ines Feierabend: Studium an der SED-Parteihochschule „Karl Marx“ ab 1988.
Fraktion (28 Sitze):
André Blechschmidt: Absolvierte von 1977 bis 1982 ein Studium des Marxismus-Leninismus an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Von 1982 bis 1989 war er Mitarbeiter im Rat des Bezirkes Erfurt. Eine seiner Aufgaben war der Bereich der Kirchenfragen. Von der Spionageverwaltung der Staatssicherheit wurde Blechschmidt als „Inoffizieller Mitarbeiter mit Arbeitsakte“ (IMA) registriert, doch seine Akte gilt als verschwunden.
Steffen Harzer: SED seit 1980.
Dieter Hausold: Von 1980 bis 1983 studierte er an der Parteihochschule „Karl Marx“, danach war er bis 1990 Redakteur bei der Zeitung Volkswacht in Gera. Kurz vor der Wende stieg er zum stellvertretenden Chefredakteur auf, in der Umbruchsphase wählten ihn die Mitarbeiter zum Chefredakteur. Im Zuge der Privatisierung der Zeitung zur heutigen Ostthüringer Zeitung wurde er als SED-Mitglied entlassen.
Margot Jung: SED seit 1981. Von 1985 bis 1986 besuchte sie die Bezirksparteischule in Mittweida und arbeitete danach bis 1987 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die SED-Kreisleitung Werdau.
Ralf Kalich: SED seit 1979. Besuchte von 1979 bis 1982 die Offiziershochschule der Grenztruppen der DDR in Plauen und diente danach bis 1990 als Berufsoffizier bei den Grenztruppen.
Knut Korschewsky: SED seit 1979. 1988/89 besuchte er die Bezirksparteischule in Schleusingen und war dann bis 1990 in der FDJ-Kreisleitung in Suhl tätig.
Rainer Kräuter: Dienst bei den Grenztruppen der DDR. Nach Abschluss eines Studiums an der Fachschule des Innern „Dr. Kurt Fischer“ in Wolfen wurde er zum Leutnant der Deutschen Volkspolizei ernannt.
Jörg Kubitzki: Studierte von 1973 bis 1976 an der Offiziershochschule der NVA und war anschließend von 1976 bis 1990 als Berufsoffizier der NVA (zuletzt Politoffizier) tätig.
Tilo Kummer: Diente als Unteroffizier auf Zeit im Berliner Wachregiment „Feliks Dzierzynski“, welches zum Ministerium für Staatssicherheit gehörte.
Frank Kuschel: SED seit 1983. Schlug die Offizierslaufbahn ein und studierte hierfür bis 1983 an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte der NVA in Zittau, Fachrichtung Raketentruppen/Artillerie. Danach diente er zwei Jahre als Offizier in Mühlhausen, ehe er aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde. Seit 1987 arbeitete Kuschel mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zusammen. Schon vor seiner Anwerbung vermerkte das MfS, dass Kuschel bereit sei „Personen vorbehaltlos zu belasten“. 1988 unterzeichnete Kuschel eine handschriftliche Erklärung und wählte den Decknamen „Fritz Kaiser“. Fortan war er vor allem für die Beobachtung ausreisewilliger Familien zuständig, über die er Informationen an das MfS weitergab. Für seine Tätigkeit erhielt er im Januar 1989 eine Prämie. Im Oktober 1989 verriet er mehrere Personen, die mit dem Neuen Forum sympathisierten, an die Stasi. Kuschels Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit dauerte bis zur Auflösung des MfS. Kuschel selbst hat seine Akte bei der Landtagsfraktion der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und bestreitet diese Angaben.
2006 erklärte die Stasi-Kommission des Thüringer Landtages Kuschel für „unwürdig, dem Parlament anzugehören“. Obwohl dieses Urteil an keine Sanktionen gebunden ist, kündigte Kuschel an, eine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen, da seine IM-Tätigkeit bereits vor der Landtagswahl 2004 bekannt gewesen sei. Beistand erhielt Kuschel vom PDS-Landesvorsitzenden Knut Korschewsky, der erklärte, dass der Landtag „erneut alten Denkstrukturen gefolgt“ sei und so „keinen wirklichen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit geleistet“ habe. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab.
Ina Leukefeld IM „Sonja“.: Mitglied der FDJ, später in der SED. 1986 bis 1989 war sie als Mitarbeiterin der SED-Kreisleitung in Suhl tätig. 1985/86 war sie als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) „Sonja“ für die politische Kriminalpolizei K1 tätig. Diese stand unter Führung des Ministeriums für Staatssicherheit. Leukefeld beteuerte später, dass sie von der Nähe der Abteilung K1 zum MfS nichts wusste und bereute ihre Verpflichtungserklärung. Die Tätigkeit war Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung. Im Mai 2006 wurde die „Parlamentsunwürdigkeit i. S. des § 1 Abs. 1 Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz“ festgestellt. Im Juli 2009 urteilte der Thüringer Verfassungsgerichtshof indes, dass dieser Beschluss rechtswidrig war, denn eine Tätigkeit für die Abteilung K1 wurde in der damals geltenden Fassung des Gesetzes nicht aufgeführt.
Ute Lukasch: SED seit 1979.
Gudrun Lukin: SED seit 1973. Studierte von 1973 bis 1978 marxistisch-leninistische Philosophie in Rostow am Don.
Johanna Scheringer-Wright: Trat 1977 der SDAJ und 1979 der DKP bei.
Diana Skibbe: SED seit 1986.
Karola Stange: Ab 1984 Mitarbeiterin der SED-Kreisleitung im Fachbereich Landwirtschaft, ab 1988 Mitarbeiterin der SED-Stadtleitung Erfurt.
Birgit Klaubert: SED seit 1974.
„FDJ – Auferstanden aus Ruinen?
Die blauen Hemden und das Symbol der aufgehenden Sonne sind wieder da. Die antikapitalistische Aktionsgruppe feiert die DDR und besteht vornehmlich aus Westdeutschen. Im Osten ist sie nicht besonders willkommen.“
„Mit Borchardt werde eine Person Richterin am Verfassungsgericht, die selbst Mitglied einer linksextremistischen Organisation sei, die vom Verfassungsschutz beobachtet werde.“
Illner war in den Achtzigern SED-Mitglied, sie war beim Staatsfernsehen der DDR und hat an der Journalistenschule in Leipzig ihre Ausbildung erhalten, einer Einrichtung, für die Linientreue Voraussetzung war, deren Seminare von Stasi-Leuten durchsetzt waren
Unter dem Decknamen „Klaus“ wurde der heutige Thüringer Landtagsabgeordnete Dieter Laudenbach (AfD) von der DDR-Staatssicherheit als Inoffizieller Mitarbeiter registriert.
Die FAZ erinnerte daran, dass der erste CDU-Ministerpräsident von Thüringen nach dem Fall der Mauer, Josef Duchač, ein informeller Mitarbeiter der Stasi war.
Die Linke‘ ist rechtsidentisch mit der ,Die Linkspartei.PDS‘, die es seit 2005 gab, und der PDS, die es vorher gab, und der SED, die es vorher gab.“ Zum Abschluss fügte er noch an, niemand sei „je auf die Idee gekommen“, Die Linke sei „nicht identisch mit der PDS“, also mit der SED.
Am 8. Mai feiert die Linkspartei wieder die „antifaschistische“ DDR. Selbst DDR-Gegner glauben die Mär vom Antifaschismus. In Wahrheit machten viele Nazi-Verbrecher in der SED Karriere. …
„Es klingt wie ein Treppenwitz der Geschichte und ist dennoch traurige Realität. 30 Jahre nach der politischen Wende in Ostdeutschland sitzen nach wie vor ehemalige Stasi-Mitarbeiter in Machtpositionen und tyrannisieren das Volk.“
Ehemalige Stasi-Offiziere schmücken sich bis heute mit einem Doktortitel, den sie an der geheimen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erworben haben.
Der Präsident des thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer ist Vorstandsmitglied der von „IM Viktoria“ alias Anetta Kahane geführten Amadeu Antonio Stiftung
Vorwort: Die nachfolgend beschriebenen Mechanismen zum schleichenden Auf- und Ausbau eines Regimes, nach dem Vorbild der DDR, dienen insbesondere der Kontrolle über den Öffentlichen Dienst, damit sich der weltweit agierende Neoliberalismus auch in Deutschland, ungehindert entfalten kann.
So werden Beamte (§ 64 BBG), Angestellte (§ 6 BAT) und Richter (§38 DRiG) ggf. ultimativ damit konfrontiert, dass ihre Rechts- und Arbeitsgrundlage – das Grundgesetz resp. die Grundrechtebindung gem. Artikel 1 (3) ehem. GG – abhanden gekommen ist und sie erhebliche Nachteile erleiden müssen, falls sie sich dagegen auflehnen resp. versuchen, das Grundgesetz bzw. die Menschenrechte (ICCPR, ICESCR, CRC, EMRK u.a.m.) pflichtgemäß zu wahren und zu schützen. – Wie bei mir #1#2.
Im Kern: Die DDR hat die BRD dejure feindlich übernommen, da die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben wurde resp. der Beitritt dejure nur vorgetäuscht war.
Denn der Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr.) kann bei Beachtung des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier: Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – nicht aufrechterhalten werden, wenn deren Rechtsgrundlage, erloschen ist. – Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr.
Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages wurde also die Rechtsgrundlage für den Beitritt der DDR zur BRD – der s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Artikel 23 GG a.F. – vgl. Artikel 4 Ziff. 2 EinigVtr. – gelöscht bzw. folgte dem „Beitritt“ der DDR zur BRD gem. Art. 3 EinigVtr. quasi zeitgleich die Aufhebung seiner vg. Rechtsgrundlage, so dass von einem Wirksamwerden des „Beitritts“ nicht die Rede sein kann.
Denn die Bestandskraft einer Rechtsnorm kann wie b.b. nach Löschung ihrer Rechtsgrundlage, nicht aufrechterhalten werden.
Für Skeptiker …
Wie wollen Sie denn – unter den Anforderungen des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier insb. Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – den Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr. aufrecht erhalten, wenn dessen Rechtsgrundlage, seit 30 Jahren, erloschen ist ? Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.
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Auch trat das Grundgesetz – in Ermangelung eines rechtskraftentfaltenden territorialen Geltungsbereiches – nicht gem. Art. 3 EinigVtr. in Kraft, da Präambeln eines Gesetzes einerseits keine normative Rechtskraft entfalten resp. nur als rechtsunverbindliches Vorwort eines Gesetzes gelten.
Der rechtsverbindlich regelnde Bereich eines Gesetzes umfasst ausschließlich die Paragraphen oder die Artikel eines Gesetzes.
Andererseits konnte das Grundgesetz nurmit Wirksamwerden des Beitritts in Kraft treten (vgl. Art. 3 EiniGVtr.).
Da der Beitritt aber aus b.b. Gründen eben nicht wirksam wurde resp. nicht stattfand, konnte das Grundgesetz auch aus diesem Gunde, nicht in Kraft gesetzt werden.
Und beachten Sie auch, dass die Rechtsgrundlage für die angebliche Bundeskanzlerin seit 30 Jahren erloschen ist. – Und selbstverständlich auch für alle Bundesminister und den Bundespräsidenten; erloschen aber auch bspw. für alle Gerichte und für den Föderalismus, der als staatliches Organisationsprinzip in der BRD im Grundgesetz einmal verankert wurde.
Merkel ist deshalb dejure keine Bundeskanzlerin und war es auch noch nie !
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Ohne Inkrafttreten des Grundgesetzes kein Beitritt
Da gem. Art. 3 EinigVtr. zwischen dem Wirksamwerden des Beitritts und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine faktische Bindungswirkung besteht, jedoch das Grundgesetz aus b.b. Gründen nicht in Kraft trat, kann – auch aus diesem Grunde – von einem Beitritt resp. einer Vertragserfüllung, nicht die Rede sein.
Summa summarum verstoßen sowohl die Regelungen des Art. 3 resp. Art. 4 Ziff 2 EinigVtr., als auch die Noxe für die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes gegen das Gebot zur Rechtssicherheit; hier insbesondere gegen das Rückwirkungsverbot resp. gegen das Gebot zur Normenklarheit.
Aus diesen Gründen war der Beitritt der DDR zur BRD dejure nicht wirksam, hat deshalb dejure nicht stattgefunden resp. wurde dieser nur vorgetäuscht.
Hieraus folgt ebenfalls, dass die DDR-Verfassungnicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde, sondern anstelle des Grundgesetzes, nach wie vor, Bestand hat.
Somit sind seit dem Jahre 1990 die Rechtsgrundlagen bspw. für gesetzliche Richter (ehem. Art. 101 GG), für Bundesminister (ehem. Art. 64 (1) GG), für den Bundeskanzler (ehem. Art. 63 (1) GG), für die Grundrechtebindung der Gewalten (ehem. Art. 1 (3) GG) und für alle anderen der freiheitlich demokratischen Grundordnung dienenden Elemente, die das Grundgesetz einmal vorgesehen hatte, entfallen.
Deutschland ist ein Land ohne einen völkerrechtskonform konstituierenden Rechtsrahmen und so der Willkür Dritter ausgesetzt.
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Bisheriger Beitrag unter teilweise Bezugnahme auf die „Chronik der Wende (RBB)“ ; jedoch im Ergebnis, wie die o.a. Darstellung.
Hinweis I: Nur ein dejure vollzogener Beitritt der DDR zum Art. 23 GG a.F. hätte die DDR-Verfassung aufgehoben.
Mehr: Wer sich fragt, weshalb das Grundgesetz von den politischen Parteien ständig ausgehöhlt wird, Grundrechte und Freiheiten permanent – bei Missachtung des Zitiergebotes (Art. 19 (1) S. 2 GG) entzogen werden, es keine politisch unababhängigen Richter mehr gibt oder die Grundrechtebindung des Staates gem. Art. 1 (3) GG faktisch eliminiert wurde, der sollte sich auch die Frage nach dem Bestand des Grundgesetzes stellen und sich nicht einer Fassadendemokratie hingeben, die Recht, Ordnung und Gesetz nur vortäuscht.
Betrachtet man die chronologischen und juristischen Fakten um den Beitrittsartikel 23 GG a.F. bzw. um den ehemaligen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wird man die Ungereimtheiten wohl kaum übersehen können und zu dem Schluss kommen, dass der Geltungsbereich des Grundgesetz eben doch essentiell für einen demokratischen Rechtsstaat ist / gewesen wäre. – Vgl. i.d.Z. a. Auslandseinsätze gem. § 16 Soldatengesetz.
Denn die Löschung des Art. 23 GG a.F. hatte die planmäßige, feindliche und völkerrechtswidrige Übernahme der BRD durch die DDR zur Folge. – Jedenfalls wurde die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben, da es einen Beitritt der DDR zur BRD – dejure – nicht gab.
Ob in diesem Zusammenhang Hochverrat vorliegt, wäre ebenfalls eine dringende Frage, der man nachgehen sollte.
Fakten:
Am 3. Oktober 1990 erfolgte der angebliche Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes resp. zum s.g. „Beitrittsartikel“ Art. 23 GG a.F..
Die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. (also die Rechtsgrundlage für den Beitritt) erfolgte – nach Darstellung des RBB – jedoch schon durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885); also vor dem „Beitritt“ der DDR zur BRD.
Ein Beitritt der DDR zur BRD fand dejure somit nicht statt.
Die Wiedervereinigung fand dejure somit nicht statt.
Die Aufhebung der DDR-Verfassung durch Beitritt zum Artikel 23 GG a.F. fand dejure somit ebenfalls nicht statt.
Die DDR-Verfassung hat somit nach wie vor Bestand.
Quelle: Chronik der Wende – Herausgegeben vom Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB
Hinweis II: Da der s.g. „2+4 Vertrag“ in Artikel 8 (1) S. 3 bestimmt, dass dieser Vertrag nur für das „vereinte Deutschland“ gilt, hat der 2+4 Vertrag keine rechtswirksame Bedeutung, da das „vereinigte Deutschland“ dejure nicht existiert. – Somit ist nicht nur das Grundgesetz mit der Löschung seines Geltungsbereiches dejure und in weiten Teilen defacto erloschen, sondern auch die völkerrechtliche Souveränität Deutschlands, die der 2+4 Vertrag eigentlich herstellen sollte.
Hinweis III: Da der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (!) sämtliche durch den angeblichen Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland notwendig gewordenen Veränderungen regeln sollte, ist auch der Einigungsvertrag wegen des fehlenden bzw. vorgetäuschten Beitritts nichtig.
Wer stand in den letzten vierzig Jahren nicht schon einmal fassungslos und mit offenem Mund vor der nahezu unübersichtlichen Vielzahl an scheinbar zusammenhanglosen Unzumutbarkeiten, die offenbar gegen alle Regeln der Vernunft politisch umgesetzt wurden?
Agenda 2010, Hartz-Gesetze, Senkung des Rentenniveaus, massiver Ausbau des Niedriglohnsektors, Lockerung der Zeitarbeit, CETA, TTIP, Emissionshandel, Bankenrettung, Streichung der Vermögenssteuer und die Privatisierung von gesellschaftlich relevanter Infrastruktur und Teilen des Gesundheitswesens sind Beispiele dafür, mit welchen Mechanismen die Politik die Wirtschaft und das Kapital bevorteilt und aus der sozialen Verantwortung entlassen hat.
Die rechtliche und soziale Absicherung der Arbeitnehmer wurde geopfert und eine angemessene Lohnentwicklung, die ihren Teil zum sozialen Frieden beiträgt, verhindert: Und die Wirtschaft boomt. Schamlos profitieren das Kapital und seine Paladine.
Längst haben sich die Besitzverhältnisse weltweit in reine Absurdität verwandelt: Eine Handvoll Superreicher in Deutschland, 45 an der Zahl, vereinigt auf sich so viel Besitz wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung…
Wenn es keine Menschenrassen gibt, gibt es ergo auch keinen Rassismus.
Gleichlautend beispielsweise Scentific American:
Race Is a Social Construct, Scientists Argue – Racial categories are weak proxies for genetic diversity and need to be phased out.
Zu deutsch:
Die menschliche Rasse ist ein soziales Konstrukt bzw. sind rassische Kategorien schwache Stellvertreter für die genetische Vielfalt und gehören ausgemustert.
Wer sich für den wahren Grund dieser Diffamierungen interessiert, dem wird klar, dass mehr dahinter steckt, als uns die Staatsmedien glauben machen wollen.
Denn Menschen mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung bringen ist und war eine bewährte Stasi-Methode.
Obwohl gemäß Anlage I Kap XIX A III*Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A – Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen Abschnitt III – EinigVtr ….
…. ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann gegeben ist,wenn der Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war. – Quelle.
Und die asoziale sPD unterstützt das Arbeiten am Zerfall der Demokratie nach besten Kräften und wird es weiterhin in der wohl neuen Groko tun.
Aber zurück zu dem Hype um die Essener Tafel …
Da nicht zutreffender Rassismus das Einzige zu sein scheint, was manchem Zeitgenossen zum Thema „Essener Tafel“ einfällt, erlaube ich mir, etwas zu deren Heilung beizutragen.
Kisslers Konter: Die Kritik am geplanten Gesetzesvorstoß gegen Hassrede im Internet reißt nicht ab. Sogar die Vereinten Nationen sehen die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet. Die Blamage für Heiko Maas ist damit komplett.
Steht der Bundesjustizminister auf dem Boden des Grundgesetzes?
Man braucht STASI-Merkel gar nicht anhand ihrer Asylpolitik zu kritisieren.
Es gibt genug andere antidemokratische Methoden von CDU und SPD, die die Grundrechte und Freiheiten nicht nur einschränken, sondern auch beseitigen.
Trotz fehlender Gesetzgebungskompetenz versucht man nun, die vollständige Bespitzelung der Bevölkerung voranzutreiben und Grundrechte in bisher nicht gekanntem Maße dem Erdboden gleichzumachen.
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EIN BUCH RUFT ZUM STURZ AUF
„Merkel arbeitet am Zerfall der Demokratie“
Armes Deutschland, würde das alles so stimmen: Der Staat als Geisel einer Machtfanatikerin, die Demokratie nur noch hohle Fassade. So ungefähr sieht es Gertrud Höhler in ihrem heute erscheinenden Buch „Die Patin“.
Um an dieser Stelle einem Missverständnis vorzubeugen:
Asozial bedeutet hier und in diesem Zusammenhang keine triviale Beleidigung (was sicherlich auch angebracht wäre).
Vielmehr ist mit dem Wort „asozial“ dessen Bedeutung für „gesellschaftsschädlich“ gemeint.
Die Arbeit am Zerfall der Demokratie …
Bundesregierung will schwere Grundrechtseingriffe im Eilverfahren durch die Hintertür einführen
Sechs Bürgerrechtsorganisationen – Humanistische Union e.V.; Internationale Liga für Menschenrechte e.V.; Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.; Neue Richtervereinigung e.V.; Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.; Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. – nehmen zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ im Strafverfahren Stellung. Sie kommen zu dem Ergebnis: „Es ist ein Skandal, dass die Regierung praktisch heimlich und ohne öffentliche Debatte versucht, schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen.“
Hinweis: Wenn schwerste Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung eingeführt werden sollen, ist dies gleichzusetzen mit einer teilweisen Beseitigung der Grundrechtebindung gemäß Artikel 1 (3) GG und rechtfertigt somit den Widerstand gem. Art. 20 (4) GG.
Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”
Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.
Denn wenn der Geschäftsverteilungsplan nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellt wurde bzw. ein anderer Richter, als im Geschäftsverteilungsplan aufgeführt, die Verhandlung geleitet hat oder jemand das Verfahren geführt hat, der überhaupt gar kein Richter ist, ist das Verfahren wegen Entzug des gesetzlichen Richters nichtig.
Insofern ist bei berechtigtem Zweifel, ob ein gesetzlicher Richter im jeweiligen Verfahren vorhanden ist oder auch grundsätzlich bei Interesse an einem fairen Verfahren, die vorherige Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan nahezu Pflicht, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat (Stichwort: u.a. Prozessökonomie).
Die Gründe für den Einsatz eines Richters, wider dem geltenden Geschäftsverteilungsplan, können allerdings vielfältig sein.
Ein Grund wäre, wenn ein besonders scharfer Richter auf einen bestimmten Kläger angesetzt werden soll, um bspw. ein Exempel zu statuieren oder um eine bestimmte „Rechtsprechung“ im Lichte der Menschenrechte zu verhindern.
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Die Akteneinsicht kann als Verfahrensbeteiligter bspw. auf Grundlage der Verwaltungsgesetze der Länder oder aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und/oder u.U. als interessierter Bürger ggf. aufgrund der Ländergesetze zur Informationsfreiheit erfolgen (Beispiel für Schleswig-Holstein: Antrag gem. § 4 IZG SH).
Schwurgericht hat Urteile möglicherweise ohne rechtliche Grundlage gefällt
Das Münchner Schwurgericht hatte offenbar über Jahre hinweg keinen gültigen Geschäftsverteilungsplan, das heißt, es hatte nicht festgelegt, welcher Richter sich welches Verfahrens annehmen wird.
Das könnte nun dazu führen, dass einige Prozesse gegen bereits verurteilte Mörder neu aufgerollt werden müssen.
Ein Münchner Anwalt hatte bei einem Prozess die fehlerhafte Praxis gerügt und beim Bundesgerichtshof geklagt.
Der Fall Dr. Margrit Herbst ist ein Paradebeispiel dafür, mit welchen Methoden gegen die Interessen der Bevölkerung gearbeitet wird und wie die Medien es auf politische Weisung hin, tunlichst vermeiden, über illegale Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, wie sie in der BRDDR gang und gäbe sind, zu berichten.
Kommt es – wie vorliegend – tatsächlich einmal zu einer Berichterstattungüber menschenrechtswidrige Scheinurteile durch die s.g. seriöse Presse(hier: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag – SHZ.de), wird seitens der Politik sofort interveniert, die entsprechende Passage im Artikel weisungskonform zensiert und anschließend stereotyp als Verschwörungstheorieabgetan.
Wie ein dressierter Affe …
Was für ein investigativer Journalismus !
Doch zunächst einmal der Fall der Frau Dr. Margrit Herbst, allerdings nur auszugsweise, da alle Berichterstattung in den Medien wohl hunderte Seiten füllen würde.
Frankfurter Rundschau – Tierärztin Margrit Herbst – Vor BSE-Verdacht gewarnt und gefeuert – Vor 20 Jahren stößt die schleswig-holsteinische Tierärztin Margrit Herbst auf erste Verdachtsfälle von Rinderwahnsinn. Sie warnt davor – und wird von ihrem Arbeitgeber gefeuert. Immer noch kämpft die Frau um ihre Rehabilitation. – Quelle
Whistleblower-Netzwerk über die causa Dr. Margrit Herbst – Quelle
Stiftung Warentest/Finanztest – Mutmacher: Margrit Herbst – Kämpferin für Mensch und Tier – Finanztest stellt jeden Monat Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Dr. Margrit Herbst, Tierärztin aus Schleswig-Holstein. Die engagierte Veterinärin sorgte als Whistleblowerin dafür, dass zurückgehaltene Informationen über BSE-Fälle an die Öffentlichkeit kamen. – Quelle
WELT am SONNTAG – Tierärztin warnte vor BSE und wurde entlassen – Vor zehn Jahren bereits entdeckte die Veterinärin Margrit Herbst auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt 21 Rinder mit BSE-Symptomen. Sie bestand auf Untersuchungen. Stattdessen verlor sie ihren Job Rinderwahnsinn und Creutzfeldt-Jakob.- Quelle
Piratenpartei – Dokumentenarchiv Margrit Herbst – Quelle
Filmbeitrag RTL-Nord – Entlassen, weil sie Zivilcourage zeigte – Weil Dr. Margit Herbst Zivilcourage zeigte, änderte sich ihr Leben dramatisch. – Sie wurde gemobbt und bedroht. Mit 54 Jahren verlor sie ihren Job als Veterinärmedizinerin und fand keine Neuanstellung mehr. Dr. Margrit Herbst ist eine Whistleblowerin. 1994 warnte sie frühzeitig öffentlich vor der Rinderseuche BSE und wurde deshalb rausgeworfen. Bis heute hat das Land Schleswig-Holstein die verdiente Tierärztin, die sich dem Verbraucher- und Tierschutz verpflichtet fühlt, nie rehabilitiert. – Quelle
Plusminus – Die Tierärztin Margrit Herbst erkannte BSE und wurde gekündigt.
In Brokstedt, Schleswig Holstein, lebt die ehemalige Tierärztin Margrit Herbst mit einer bescheidenen Rente. Bescheiden, weil der damals 54- Jährigen gekündigt wurde und sie danach nie wieder in ihrem Beruf arbeiten konnte. – Quelle
SHZ – Ablehnung des Bundesverdienstkreuzes “Die Regierung von Heide Simonis war jedoch nur bereit, Herbst für die hohe Auszeichnung beim Bundespräsidialamt vorzuschlagen, wenn diese im Gegenzug auf alle finanziellen Ansprüche gegen ihren früheren Arbeitgeber, dem Kreis Segeberg, und auf Wiedergutmachung verzichtet. Der Vorschlag für diesen „dreckigen Deal“ (O-Ton Herbst) wurde von der damaligen Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter übermittelt – und von der Veterinärin unter Protest abgelehnt.“ – Quelle
berichtet über Scheinurteile
Da es alle Medien im Falle der Frau Herbst bisher unterlassen haben, einmal genauer auf die angeblichen Urteile zu schauen und hierüber zu berichten, habe ich mich an den Kreistag in Bad Segeberg gewandt und um die „Urteile“ zur „Causa Herbst“ gebeten.
Nach Erhalt stellte ich unschwer fest, dass es sich um bedeutungslose Scheinurteile bzw. um nicht beantragte Ausfertigungen ohne Unterschriften gesetzlicher Richter und zudem ohne gültigen Ausfertigungsvermerk handelt.
Auszug Scheinurteile – Causa Frau Dr. Margrit Herbst ….
Vor diesem Hintergrund hatte ich mich innerhalb einer Beschwerde (Scheinurteile im Anhang) an das Justizministerium Schleswig-Holstein (Ministerin Anke Spoorendonk SSW) gewandt; ohne Reaktion …
Somit versetzte die „SHZ-Lückenpresse“ Frau Dr. Margrit Herbst quasi einen erneuten „Todesstoß“, so dass sowohl ihre verdiente Rehabilitation, als auch eine sachgerechte Diskussion über das Thema Scheinurteile und Scheinbeschlüsse einer breiten Öffentlichkeit, weiterhin verschlossen bleibt.
Und da fühlen sich die Medien brüskiert, wenn man ihnen vorhält, sie seien von den Parteien gelenkt und fremdbestimmt ? !
60% der Deutschen hält die Presse von der Politik und Wirtschaft gelenkt
Vor diesem Hintergrund den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag SHZ nicht als Lügenpresse zu bezeichnen, ginge an der Realität vorbei und zeigt, dass das angebliche Unwort „Lügenpresse“ keinesfalls nur der s.g. rechtspopulistischen Szene zuzuordnen ist.
Vielmehr soll offensichtlich das Wort Lügenpresse zur Stigmatisierung der Bürger benutzt werden, die die Lügen der Presse ans Tageslicht bringen wollen, sich aber dies nicht trauen, da sie fürchten, in die rechte „Nazi-Ecke“ geschoben zu werden.
Der Inhalt der Scheinurteile und die Kündigung von Frau Dr. Herbst wegen Verteidigung des UN Sozialpaktes verstoßen im Übrigen gegen das internationale Recht des ICESCR – Sozialpakt der Vereinten Nationen.
Hier: Artikel 12 (1) und (2) Buchst. c.) d.) i.V.m. Artikel 5 ICESCR
Dieser Beitrag wurde unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13 erstellt, wonach das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.
– Ex-Präsident wittert Verschwörung – Klaus warnt vor „Migrations-Tsunami“
Es klingt wie eine absonderliche Verschwörungstheorie: Die Flüchtlingsbewegung sei von der EU gesteuert und solle zum Ende der Nationalstaaten führen. Das erinnere an Stalin und Hitler. Allerdings stammen die Aussagen von einem früheren Präsidenten.
Jetzt beschuldigt auch der US-Historiker Eric Zuesse die US-Regierung Obama, Europa gezielt destabilisieren zu wollen.
In einem aktuellen Beitrag analysiert Eric Zuesse die Ursachen der Flüchtlingsströme in Europa und sieht in der US-Außenpolitik der letzten Jahre einen der Hauptgründe. Der folgende Text erschien zuerst auf seinem Blog Strategic Culture.
„Gezielte Zerstörung der sozialen Sicherungssysteme in Europa“
Jürgen Roth rechnet mit der europäischen Krisenpolitik ab, die einem kalten Staatsstreich gleicht.
In Europa gibt es einen stillen Putsch, einen kalten Staatsstreich. Er erfolgt aus dem Innern diskreter wirtschaftspolitischer Machtnetzwerke und er ist gegen die Bevölkerung Europas gerichtet. So lautet die Kernthese im neuen Buch des Investigativjournalisten Jürgen Roth mit dem Titel „Der stille Putsch“.
Die USA sind keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur der Geldeliten
Einer Studie der amerikanischen Eliteuniversität Princeton zu folge sind die USA keine Demokratie mehr. Die „Washington Times“ titelte: „Amerika ist keine Demokratie mehr – geschweige denn die demokratische Republik wie sie durch die Gründerväter angedacht war.“
Als die die „Superwaffe Migration“ begleitenden Invasionsmechanismen sind insbesondere das s.g. Freihandelsabkommen TTIP und der ESM anzusehen, dessen zerstörerische Kraft in anderen Ländern dieser Welt bereits unter Beweis gestellt wurde.
In desem Zusammenhang sollte auch der ESM gesehen werden; eine gigantische „Absauganlage“ von Staatsvermögen bzw. Steuergeldern.
Neulich habe ich dieses Plakat im Netz entdeckt, wobei ich sagen muss, dass das Übel dieses Landes – in dieser Kürze – gut zum Ausdruck gebracht wird.
Bereits Prof. Höhler (ehem. CDU-Beraterin) beschuldigte Merkel, schon vor geraumer Zeit, sie (Merkel) arbeite am Zerfall der Demokratie.
Zu Recht !
Denn dies (der Zerfall der Demokratie) geschah/geschieht nach alter DDR-Manier selbstverständlich nicht offen, direkt und für jedermann einseh- und nachvollziehbar, sondern im „eher Verborgenen“, damit man immer noch den Kampfbegriff „Verschwörungstheoretiker“ (oder sonst ein Etikett) anführen kann, falls die Merkel`schen Machenschaften dennoch einmal entdeckt würden.
Wie auf dem Plakat ersichtlich, wird IM ERIKA & Co zu Recht unterstellt, sie habe das Handelsembargo gegen Syrien verlängert, unter dem das syrische Volk leidet.
Doch das ist nicht die ganze Geschichte um den schmutzigen Krieg, den Merkel zusammen mit der EU und den USA gegen das syrische Volk führt, über deren Ursache die Atlantikbrücken- und Staatspropaganda bzw. ZDF & Co selbstverständlich, nicht berichtet.
Die Syrien-Korrespondentin Karin Leukefeld schreibt ….
Seit über vier Jahren führen die USA mit ihren Verbündeten verdeckt Krieg gegen Syrien: sie beliefern islamistische Gruppen mit modernsten Waffen und lassen sie von Militärberatern in Lagern in der Türkei und Jordanien für den blutigen Einsatz in Syrien ausbilden. Das wahabitische Regime in Saudi-Arabien und die Golfmonarchien stellen ähnlich wie in den 70er und 80er Jahren in Afghanistan Milliarden Dollar für die Rekrutierung und Bewaffnung von ISIS und Al Nusra zur Verfügung. An diesem schmutzigen Krieg gegen Syrien beteiligen sich EU und Bundesregierung. Seit 2011 haben sie ein Embargo gegen Syrien verhängt.
Erklärtes Ziel dieses Embargos ist es, die Wirtschaft Syriens zum Erliegen zu bringen und seine Bevölkerung zum Aufstand gegen die eigene Regierung zu treiben. Gemeinsam mit den USA und den Herrschern Saudi-Arabiens und der Golfmonarchien haben EU und Bundesregierung die Auslandsguthaben dieses Landes „eingefroren“ und die Importe aus Syrien, besonders von Rohöl, verboten. Jeder Geldverkehr wurde unterbunden, um dem Land seine Einnahmen zum Einkauf der Güter zu entziehen, die es für seine Bevölkerung und Wirtschaft benötigt. Selbst Überweisungen syrischer Gastarbeiter an ihre Verwandten sind nicht mehr möglich.
Exporte nach Syrien, insbesondere von Treibstoff, Heizöl sowie von Technologie und Ausrüstung zur Förderung und Raffination von Erdöl bzw. Verflüssigung von Erdgas und für Kraftwerke zur Stromgewinnung, wurden untersagt. Ohne Treibstoff und Strom aber kommen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, Handwerk, Industrie zum Erliegen.
Zynisch fragte die Tagesschau bereits am 14. Februar 2012: „Wie lange hält Assads Wirtschaft das durch?“ und fuhr triumphierend fort: „Jetzt geht es Syriens Wirtschaft schlecht. 30 Prozent der Menschen lebten schon vor dem Volksaufstand von nicht viel mehr als einem Euro am Tag. Die Inflation galoppiert. Lebensmittel sind doppelt so teuer, Diesel und Importe knapp. Strom wird selbst in Damaskus drei Stunden abgeschaltet, anderswo länger“. Heute, drei Jahre später, ist das Sozialprodukt Syriens um 60 % eingebrochen, die Arbeitslosenquote von knapp 15 Prozent auf 58 Prozent hochgeschnellt. 64,7 Prozent der Syrer leben in extremer Armut und können sich selbst die notwendigsten Lebensmittel nicht mehr kaufen. In dieser verzweifelten Situation gedeihen Gewalt, Fanatismus, Kriminalität, können Terrororganisationen wie ISIS und Al Nusra leicht rekrutieren.“
Vor diesem Hintergrund ist das Analyseergebnis des US Historikers Zuesse, dass die USA Europa zerstören wollen, gut nachvollziehbar.
US-Historiker Zuesse:
USA zerstören Europa
15. September 2015
Jetzt beschuldigt auch der US-Historiker Eric Zuesse die US-Regierung Obama, Europa gezielt destabilisieren zu wollen.
In einem aktuellen Beitrag analysiert Eric Zuesse die Ursachen der Flüchtlingsströme in Europa und sieht in der US-Außenpolitik der letzten Jahre einen der Hauptgründe.
Anzumerken bleibt, dass der Titel „Wanted wegen Heuchelei“ ebenfalls unvollständig ist, da sich STASI Merkel offenbar auch des Landesverrates gem. § 94 StGB schuldig gemacht hat.
Die Ursache für die Flüchtlingsströme zur Destabilisierung europäischer Länder, als Teilstrategie amerikanischer Diktatur mit tatkräftiger Unterstützung von IM ERIKA & Co.
Es muss zudem jedem klar sein, dass mit den Flüchtlingsströmen auch Kämpfer der IS nach Europa kommen, schon angekommen sind oder noch kommen werden, um ihr Werk ggf. zu verrichten.
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Die neue Weltordnung ?
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Das nächste große Schlachtfeld ist Europa
Vor einem Jahr rief der IS sein Kalifat aus. Jetzt bereiten die islamistischen Terroristen eine neue Strategie vor. Systematisch schleusen sie Kämpfer über Flüchtlingsrouten in die EU
„Die Perfidie ist, dass diese Fluchtbewegungen politisch instrumentalisiert werden“
Die Syrien-Korrespondentin Karin Leukefeld berichtet im Interview mit Jens Wernicke von einem Wirtschafts- und Stellvertreterkrieg, der zunehmend zum Exitus des syrischen Staates führe, die Bevölkerung in den Hungertod treibe und bereits 11 Millionen Syrer auf die Flucht getrieben hat.
„Seit über vier Jahren führen die USA mit ihren Verbündeten verdeckt Krieg gegen Syrien: sie beliefern islamistische Gruppen mit modernsten Waffen und lassen sie von Militärberatern in Lagern in der Türkei und Jordanien für den blutigen Einsatz in Syrien ausbilden. Das wahabitische Regime in Saudi-Arabien und die Golfmonarchien stellen ähnlich wie in den 70er und 80er Jahren in Afghanistan Milliarden Dollar für die Rekrutierung und Bewaffnung von ISIS und Al Nusra zur Verfügung. An diesem schmutzigen Krieg gegen Syrien beteiligen sich EU und Bundesregierung. Seit 2011 haben sie ein Embargo gegen Syrien verhängt.
Tenor: Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Dieses Gebot nennt man „Zitiergebot“. Gesetze, die gegen das „Zitiergebot“ verstoßen sind ungültig und davon gibt es einige…
Ich versuche mal mit einfachen Worten zu vermitteln, was Juristen unter dem Zitiergebot verstehen oder verstehen sollten. – Es gibt eine Expertise des Richter (im Ruhestand) Günter Plath zum Thema „Zitiergebot“, die ich als Grundlage verwende.
Beginnen will ich mit einen Blick in das Grundgesetz, das bekanntlich der Grund aller Gesetze sein soll und von vielen fälschlicher Weise als Verfassung bezeichnet wird.
Im Art. 19 Abs.1 GG heißt es:
„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“
Wenn also ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Das Wörtchen „muß“ besagt, dass es sein muss, also nicht nur sein kann oder sein soll.
Oder wie Juristen sagen:
Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späteren richterlichen Auslegung zugänglich.
Im Parlamentarischen Rat, also dem Grundgesetzgeber, ist mehrfach über das Thema beraten worden.Ich zitiere Dr. von Brentano in der 44. Sitzung des Hauptausschusses, die am 19.01.1949 stattfand:
„Ich bin nach wie vor der Meinung, der Gesetzgeber darf eben nicht vergessen, das Eingreifen in ein Grundrecht zu erwähnen. Wir waren der Meinung – und ich habe diese Meinung heute noch -, dass die Grundrechte tatsächlich so ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt werden sollten, dass ein Eingriff in ein Grundrecht nur dann statthaft sein sollte, wenn das Grundrecht in diesem Gesetz ausdrücklich bezeichnet wird, so dass auch derjenige, der das Gesetz anwendet und auf den es Anwendung findet, sich darüber im Klaren ist, dass eine gesetzliche Berechtigung und Ermächtigung zu diesem Eingriff vorliegt.“
In der 47. Sitzung des Hauptausschusses sagte Dr. Thomas Dehler am 08.02.1949:
„Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers und bitten daher, den Satz 2 aufrechtzuerhalten.“
Die „Fesselung“ des Gesetzgebers wurde dann ohne Einschränkung angenommen. Eingriffe in ein Grundrecht sind nur dann statthaft, wenn das Grundrecht in diesem Gesetz ausdrücklich bezeichnet wird.
Damit war das Zitiergebot geboren.
Welche Folgen das Zitiergebot haben kann, hat der Nazi-Jurist Dr. Hermann von Mangoldt bereits in der 44. Sitzung des Hauptausschusses aufgezeigt:
„Wir haben nicht geglaubt diese Vorschrift aufnehmen zu können, weil sie eine sehr weitgehende Fesselung des Gesetzgebers bedeutet. Bei jedem Gesetz – man stelle sich das einmal vor! – muß hier der Gesetzgeber vorher eingehend erwägen, ob nicht irgendwie in ein Grundrecht eingegriffen wird, und das geschieht fast immer. Er muß dann dieses Grundrecht bezeichnen. Vergißt er das einmal, so können die Folgen schwer sein. Wir wollen einmal überlegen, wie sich die Dinge in der Praxis gestalten. In der Vergangenheit war es sehr umstritten, ob ein Gesetz einen Eingriff in ein Grundrecht bedeutet. Die Richter und ebenso die juristische Praxis haben darum gestritten, denn es ist sehr schwer festzustellen. Nun mutet man diese Prüfung dem Gesetzgeber zu. Mit welchem Erfolg? Wenn das in der Verfassung steht, dann erscheint nachher ein bestimmter Mann, der sich verletzt fühlt, erhebt Klage und kommt an das oberste Bundesgericht oder an das Bundesverfassungsgericht, je nach der gesetzlichen Bestimmung. Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil hier eine dieser kleinen Klauseln […] nicht richtig eingehalten ist, und der Gesetzgeber muss die Arbeit von neuem anfangen.“
Bei der Abstimmung über diesen Artikel des Grundgesetzes stellt der Vorsitzende Dr. Schmidt in der 44. Sitzung des Hauptausschusses fest:
“Ich lasse über den gesamten Artikel abstimmen – Angenommen gegen eine Stimme.“
Seither ist die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers zur Nennung von Grundrechten, die durch ein Gesetz eingeschränkt werden, unter Angabe des Artikels verankert.
Und weil man das gar nicht oft genug lesen kann hier noch einmal.
Grundgesetz Art.19 Abs. 1, Satz 1 und 2:
„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“
Der parlamentarische Rat hat mit dieser zwingenden Gültigkeitsvoraussetzung beabsichtigt, die Aushöhlung der im Bonner Grundgesetz normierten Freiheitsgrundrechte durch den einfachen Bundes- und Landesgesetzgeber zu verhindern.
Doch der Nazi-Jurist Dr. Hermann v. Mangoldt hat durch seinen bis heute einflussreichen Kommentar zum Bonner Grundgesetz, in dem er seine verfassungswidrige Ansicht über das Zitiergebot umfangreich vertreten hat, maßgeblichen Einfluss auf die grundgesetzwidrige Rechtsprechung und in der Folge auch auf die grundgesetzwidrige Gesetzgebung genommen.
So kommt es, dass es heute viele Gesetze gibt, die die Grundrechte einschränken, ohne dass das zwingende Zitiergebot beachtet worden ist. Diese Gesetze verstoßen gegen Artikel 19 des Grundgesetzes und sind seit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig.
Grundgesetzwidrig und damit ungültig sind folgende Gesetze:
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950. Aufgrund der Grundrechtseinschränkungen in den transformierten Gesetzen und Verordnungen hätte des Zitiergebot auch im Rechtsvereinheitlichungsgesetz beachtet werden müssen.
Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) – In der Vorschrift wird die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
StPO (Strafprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die freie Wahl und Ausübung des Berufs, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
ZPO (Zivilprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
FamFG als Nachfolger des FGG (Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
SGB II (Sozialgesetzbuch) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Streikrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt. – Das dürfte für alle Hartz IV Empfänger interessant sein.
Abgabenordnung als Nachfolger der Reichs-AO – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und der Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
FGO (Finanzgerichtsordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
UStG (Umsatzsteuergesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
GBO (Grundbuchordnung) – In der Vorschrift wird das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
Seeschiffsregisterordnung – In der Vorschrift wird das Freiheitsgrundrecht das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
RPflG (Rechtspflegergesetz) – In der Vorschrift werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
Nds. VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Post und Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
Soweit die Auflistung der ungültigen Gesetze.
Abschließend noch einige Zitate in der Sprache der Juristen:
„Jede einzelne Missachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat die Ungültigkeit eines solchen Gesetzes von Anfang an zur Folge, eine Teilnichtigkeit sehen weder Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch andere Vorschriften des Bonner Grundgesetzes vor. Zum einen dürfen diese ungültigen Gesetze weder von der zweiten Gewalt noch von den Gerichten angewandt werden, zum anderen müssen die Gerichte diese Gesetze gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur deklaratorischen Feststellung ihrer Ungültigkeit vorlegen, was die Gerichte bisher ausnahmslos unterlassen haben.
Artikel 100 GG
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
Red. Anm.(Grundrechtepartei): »Deklaratorisch bedeutet, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.
Bezogen auf die Vorlagepflicht des Art. 100 GG ist jedoch hinzukommend anzumerken, dass die Entscheidungen des BVerfG seit dessen Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im September 1951 nichtig sind, da das BVerfGG, auf dessen Grundlage die Rechtsprechung des BVerfG beruht, selbst gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und damit ungültig ist.
Hierzu kommt erschwerend, dass die vom Deutschen Bundestag gemäß Art. 94 Abs. 2 GG direkt zu wählenden Richter an das BVerfG verfassungswidrig seit 1951 von einem im Bonner Grundgesetz nicht vorgesehenen Richterwahlausschuss indirekt auf der Basis des verfassungswidrigen § 6 des wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. Satz 2 GG ungültigen BVerfGG gewählt werden. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 13.06.2013 zu der Frage „Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?“ verwiesen.
Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG unwirksam sind.“
Soweit die Ausführungen des Richters im Ruhestand Günter Plath vom 17.01.2014.
Die gesamte Expertise finden Sie auf der Web-Seite der Grundrechte-Partei.
Abgesehen davon, dass Juristen das Grundgesetz als Verfassung ansehen, hab ich dem nichts mehr
hinzuzufügen.
Ach doch. Das Grundgesetz gilt seit 1990 auch nicht mehr, da ihm der Geltungsbereich abhanden gekommen ist. Hier der ursprüngliche Artikel 23 in der Originalfassung mit der Überschrift:
Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Passend zum Thema sind meine Filme bei youtube: Unterschriften Urteil oder Scheinurteil ? Wie UnRecht zu Recht gebogen wird Die Würde des Menschen ist antastbar Wie können wir unsere Würde zurückgewinnen ?
Und der Film: Ist der Jobcenter eine Kriminelle Vereinigung ?
EILMELDUNG: ANKLAGEERHEBUNG GEGEN BUNDESSPRECHER DER GRUNDRECHTEPARTEI VOR DEM AMTSGERICHT CUXHAVEN!
Die beiden Bundessprecher der Grundrechtepartei, Günter Plath und Ingmar Vetter, sind für kritische Veröffentlichungen der Grundrechtepartei über die verfassungswidrigen Machenschaften niedersächsischer Amtsträger von einem selbst in die Vorgänge involvierten Staatsanwalt vor einem ebenfalls in die Vorgänge involvierten Gericht angeklagt worden. Welche verwerflichen Untaten werden ihnen zur Last gelegt? Majestätsbeleidigung: Man hat wieder einmal das Märchen vom beleidigten Amtsträger aus der Büchse der Pandora geholt. Die zu der von uns als »Niedersachsen-Connection« getaufte Causa gehörige Dokumentation ist veröffentlicht unter: http://niedersachsenconnection.grundrechtepartei.de/
Hierzu auch die Initiative des Vereins Justiz-Opfer e.V. /München – Bitte verbreiten.
Abschaffung des „Beleidigungsparagrafen“ – Fragebogen zur bundesweiten Aufklärung, wie die Deutsche Justiz mit dem `Beleidigungsparagrafen` Missbrauch betreibt.
Wenn man sich fragt, wieso die Strafjustiz ständig gegen den ICCPR und andere durch „Deutschland“ ratifizierte Völkerrechtsquellen verstößt, sollte man das Thema „Grundrechtebeseitigung“ nicht außer Acht lassen.
Denn, wo es keine Grundrechte mehr gibt, herrscht zwangsläufig Willkür bzw. Diktatur, wie es Prof. Höhler (ehem. CDU – Beraterin) konstatierte.
Zitat Prof. Höhler:
Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am „Zerfall der Demokratie“. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.
Ein gewichtiger Aspekt von vorbereitender Diktatur ist die heimliche Beseitigung innerstaatlicher Normen, die eigentlich Artikel 14 ICCPR / Artikel 6 EMRK auf nationaler Ebene erfüllen und deren Einhaltung sicherstellen sollen.
Wie Frau Prof. Höhler ausführt, geschieht der Zerfall der Demokratie durch Angela Merkel, anders, wie bei den Nationalsozialisten, nämlich heimlich, so dass es den meisten überhaupt nicht auffällt.
Sind die meisten doch offensichtlich mit den Inhalten der Unwahrheitspresse und des Verblödungsfernsehens und/oder mit sich selbst beschäftigt.
Immerhin … 25 % der Bevölkerung sehen sich unter IM ERIKA mit ihrer SPD in diesem Land bereits in der Diktatur, wie eine Studie der Freien Universität Berlin herausfand.
Zitat:
Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland
Die Mehrheit der Deutschen hegt einer Studie zufolge Unbehagen gegenüber der derzeitigen Staatsform. Mehr als ein Viertel wähnt das Land gar auf dem Weg in eine Diktatur….
Jetzt fragt man sich, warum Frau Merkel aufgrund der Strafanzeigen bislang nicht angeklagt wurde.- Die Antwort hierauf liegt bekanntermaßen in der Tatsache, dass Staatsanwälte gem. § 146 GVGpolitisch weisungsabhängig sind.
Andererseits muss man die Frage aufwerfen, ob Weisungsabhängigkeit und nicht Gesetzes- oder Konventionsabhängigkeit bei der Staatsanwaltschaft, internationalen Normen (wie beispielsweise dem ICCPR, der Charta der Grundrechte der EU oder der EMRK) gerecht wird.
Zur übergreifenden Information sei auf das Gebot zur Rechtssicherheit, hier insbesondere die Garantie der Rechtskraft, hingewiesen.
Sehen Sie auch nachfolgende Vorschau …
Dirk Pohlmann. – „Täuschung – die Methode Reagan“ am 5. Mai um 23 Uhr auf ARTE.
KenFM sprach mit Filmemacher Dirk Pohlmann. Seine aktuelle Dokumentation trägt den Titel „Täuschung – die Methode Reagan“ und läuft am 5. Mai um 23 Uhr auf ARTE.
In diesem Film wird u.a gezeigt wie Olaf Palme, der damalige Premierminister von Schweden, von den eigenen Militärs auf Geheiß der USA verraten wurde, indem diese an ihm vorbei eine Politik der Konfrontation mit der UDSSR verfolgten. Palme wurde später ermordet.
Hochverrat ist nicht so selten wie man meinen möchte. Hochverrat ist eher alltägliches Instrument eines Imperiums um den Willen einer anderen Nation zu brechen.
Dabei spielt es keine Rolle ob es sich bei dieser Nation um ein besiegtes Land oder aber ein Land handelt, das immer davon ausging, politisch neutral zu sein. Ob eine Regierung neutral ist oder nicht und wo diese Neutralität endet, bestimmt das Imperium.
Der aktuelle BND-Skandal beweist erneut, was das Parlament in der BRD tatsächlich zu sagen hat, oder was diese Nachkriegs-Demokratie in Wahrheit ist. Ein mehr oder weniger gut gemachtes Täuschungsmanöver.
Wer in diesem Land meint, über angebliche Gerichtsverfahren seine verletzten Grundrechte wiedererlangen zu können, verkennt nicht nur, dass staatliche Gerichte schon seit den 1950`er Jahren ( Vgl. Historie zu § 15 GVG – I.)II.) III.) abgeschafft wurden, dass insbesondere Zivilgerichte ausschließlich Scheinurteile und Scheinbeschlüsse herausgeben, dass die Zivilprozessordnung (ZPO) wegen mehrfacher Verstöße gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 GG nichtig ist und somit keine Rechtsgrundlage für Zivilprozesse mehr existent ist, sondern insbesondere auch, dass das sog. Bundesverfassungsgericht Strukturen aufweist, die vom Grundgesetz – angenommen, das GG habe trotz Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr noch Bestand -, nicht gedeckt sind.
Der Menschenrechtler Werner May aus Fahrenwalde hat diesen Umstand in einem erklärenden Filmbeitrag ausdifferenziert und das Zustandekommen des illegalen Bundesverfassungsgerichtes, welches i.Ü. nur ca. 2,5 % aller Verfassungsbeschwerden als erfolgreich einstuft, in aller Deutlichkeit aufgezeigt.
Der Großteil der Recht suchenden Bevölkerung (97,5 %) wird vom grundgesetzlich nicht legitim errichten Bundesverfassungsgericht schroff abgewiesen, so dass nicht nur auf der unteren Ebene der Ausnahmegerichte bzw. der nicht staatlichen GerichteArt. 47 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie Art. 14 ICCPR massiv verletzt wird, sondern auch das angebliche Bundesverfassungsgericht die Einhaltung international gültiger Grundrechte und Freiheiten nicht nur konkludent zurückweist.
Hinweis: Die Nichtigkeit der ZPO betrifft u.a. Zwangsvollstreckungen durch illegale Gerichtsvollzieher, den Anwaltszwang, Urteile und Beschlüsse, Urkundsbeamte, Richter, Prozesskosten, die Gerichtsverhandlungen selbst u.a.m., die der geneigte Leser anhand meiner Beschwerde an die Vereinten Nationen, wegen illegaler Zwangsvollstreckung privater Gerichtsvollzieher, ergänzend nachvollziehen und für seinen eigenen Fall sinngemäß anwenden kann.
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Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am “Zerfall der Demokratie”. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.
“Das System M”, schreibt Höhler, “etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.” Dabei scheut die Literaturwissenschaftlerin nicht den indirekten Vergleich mit Hitlers Nationalsozialismus und dem ostdeutschen Kommunismus.
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Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland
Die Mehrheit der Deutschen hegt einer Studie zufolge Unbehagen gegenüber der derzeitigen Staatsform. Mehr als ein Viertel wähnt das Land gar auf dem Weg in eine Diktatur. – Quelle.
Die rechtswidrige Implementierung der in der Präambel genannten Bundesländer, als angeblich normierter Geltungsbereich, verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, da Präambeln eines Gesetzes keinerlei Rechtskraft entfalten und somit auch gegen die Garantie der Rechtskraft( Gültigkeit, Bestandskraft einer Rechtsentscheidung, eines Gesetzes oder einer rechtsrelevanten Handlung), als wesentliches Merkmal der Rechtssicherheit, verstoßen.
Ein weiteres Merkmal der Rechtssicherheit ist insbesondere das
… wie es beim Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG der Fall war….
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Eine Präambel jedenfalls ist ein bloßes Vorwort zu einem Gesetz.
Nichts weiter !
Verstöße gegen das Gebot der Rechtssicherheit und/oder Verstöße gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit bzw. gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit, führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der jeweiligen Norm.
Aus der so von IM ERIKA & Co herbeigeführten heimlichen Beseitigung des Grundgesetzes, resultiert somit auch die Beseitigung der Ordnung (Exekutive, Legislative, Judikative) gemäß ehem. Art. 20 (3) GG, sowie die damit verbundene Tatsache, dass dem deutschen Volk der gesetzliche Richter gem. ehem. Art. 101 GG entzogen wurde, wobei Ausnahmegerichte und nicht Staatsgerichte in der BRDDR, mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse ihr Unwesen treiben, da Staatsgerichte schon seit den 1950 èr Jahren beseitigt wurden (vgl. Historie zu § 15 GVG – GVG von 1877 – GVG von 1950 bzw. BGBl. vom 20. Sept.1950 Nr. 40).
Was hieraus insgesamt resultiert, ist die völkerrechtswidrige Anwendung bereits gelöschter Gesetze, was Willkür, Korruption und Rechtsbeugung, Tor und Tür öffnet.
Eben so, wie es die Menschen in diesem Lande tagtäglich erleben.
Mittlerweile wurden auch Scheinurteile „legalisiert“ (vgl. § 317 (1) ZPO n.F.), obwohl insbesondere die Schriftform, wozu auch die Unterschrift eines gesetzlichen Richters gehört, zwingend bindend ist.
Diese menschenrechtsverletzende Anonymisierung von Staatsgewalt, wie sie auch bei der Nichtkennzeichnung von Polizisten vorzufinden ist, schützt die Verursacher von Gewalt, da sie nunmehr auch im judikativen Bereich zweifelsfrei nicht mehr ausgemacht werden können. – Im Bereich der Exekutive wird die Anonymisierung der Staatsgewalt durch maschinell erstellte Verwaltungsakte vorangetrieben, die angeblich auch ohne Unterschrift gültig sein sollen, was selbstverständlich nicht der Rechtslage entspricht. – Das Maß der Perversion wird nur noch durch die Vollstreckung von Scheinurteilen oder Scheinbeschlüssen, als nicht vollstreckbare Titel oder durch die Inhaftierung gemäß § 802 g ZPO durch nicht legitimierte Privatpersonen, die sich als Gerichtsvollzieher ausgeben, überschritten.
Selbstverständlich wurde aufgrund dieser Ermächtigung zum Freihheitsentzug (Grundrechtsverletzung) gem. § 802 g ZPO das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG ebenfalls nicht beachtet; genauso wenig, ….
wie Artikel 11 ICCPR – Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
wie Artikel 1 des Protokoll Nr. 4 zur EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind in der Fassung des Protokolls Nr. 11- Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden -Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Die Anonymisierung von Staatsgewalt in Deutschland wurde bereits während des UPR in Genf im Jahre 2013 als Menschenrechtsverletzung gerügt und wird im UPR 2018 sicherlich um die Machenschaften nicht gesetzlicher Richter (Privatpersonen) in ihren Ausnahmegerichten erweitert werden können.
Es unternimmt jedoch nichts bzw. fördert den sich in Deutschland entwickelnden Faschismus durch Schweigen.
Anmerkung I
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist 14 Jahre alt, hat aber bis heute keine rechtliche Grundlage für seine Arbeit.
Das kritisieren nun die UN.
Wenn die Bundesregierung das Institut nicht bis März auf eine gesetzliche Grundlage stellt, werden ihm die Vereinten Nationen wohl den sogenannten A-Status entziehen. Dann könnte das DIfMR nicht mehr im Namen Deutschlands bei internationalen Beratungen zu Menschenrechten auftreten.
Das DIMR ist nicht vom BRDDR Regime unabhängig, wie man in einem Flyer des Instituts lesen kann.
Denn die Arbeit des DIMR wird politisch bestimmt und die Finanzierung wird ebenfalls vom Merkel-Regime vorgenommen. – Ähnlich, wie bei Amnesty Deutschland, welches großzügige Spenden vom „Staat“ erhält.
An dieser Stelle noch einmal ein gewichtiges Zitat der Frau Prof. Höhler (ehem. CDU- Beraterin):
Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am „Zerfall der Demokratie“. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.
„Das System M“, schreibt Höhler, „etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.“ Dabei scheut die Literaturwissenschaftlerin nicht den indirekten Vergleich mit Hitlers Nationalsozialismus und dem ostdeutschen Kommunismus.
Hier kann man erkennen, wie bedeutsam der normierte Geltungsbereich (vgl. Artikel 23 GG a.F.), insbesondere betr. anstehender Kriegsabsichten durch die von den USA besetzte BRDDR ist und wie die Kritiker, die behaupten, das Grundgesetz brauche keinen Geltungsbereich, endlich abgestraft werden.
Denn das Soldatengesetz fordert in § 16 genau diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wie dies auch andere Rechtsnormen fordern !
In Ermangelung eines normierten Geltungsbereiches für das Grundgesetz werden m.E. nun Kriegseinsätze durch das Obama-Merkel Regime weltweit möglich sein, da das Versagungsmerkmal des § 16 Soldatengesetz seit dem Mauerfall erloschen ist.
Eine unabhängige Presse kann durch ihre Kontrollfunktion helfen, die Demokratie zu wahren und Verstöße gegen das Demokratieprinzip – wie Willkür und Manipulation – aufzudecken (Holoubek).
Pressefreiheit ist kein Privileg, sondern das Fundament jeder demokratischen Gesellschaft.
Die Deutsche Justiz erlaubt sich jedoch immer mehr, dieses Fundament zu zerstören.
Der nachfolgende Film zeigt hier an einem ganz banalen Prozess, beim Amtsgericht Karlsruhe, was die Justiz gegen die kritische Presse und kritische Prozessbeobachter so alles auffährt.
Auch gefährlich, dass das Öffentlichkeitsgebot gerade mit Juristenfüßenzertrampelt wird.
Jeder Prozessbesucher musste seinen Ausweis zeigen.
Warun denn ?
Was mit den notierten Daten geschieht; es wurde wie vieles an diesem staatsparanoiden Prozesstag nicht beantwortet.
Weltweit geltende Pressefreiheit gemäß Artikel 19 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ bzw. der Resolution 217 A III der Vereinten Nationen, sollen nach Ansicht der Karlsruher Amtsrichter in ihrem Haus des Unrechts nicht gelten.
Ohne Begründung !
Nicht nur die UN Res. 217 AIII garantiert die Pressefreiheit, sondern insbesondere auch Artikel 6 (1) EMRK und Artikel 14(1) ICCPR.
Auch hier zerschlägt das Amtsgericht die Pressefreiheit und schert sich nicht um weltweit geltende Menschenrechte, sondern man macht seine eigene Regeln und schüchtert die Prozessbeobachter mit völlig überzogener Polizeipräsenz ein und verbietet unabhängigen Journalismus.
Warum ?
Weil man Angst vor dem Bürger hat, der so allmählich erkennt, was an den Ausnahmegerichten dieser BRD Diktatur so alles vonstattengeht:
Nicht gesetzliche Richter an Ausnahmegerichten, die nur Scheinurteile und Scheinbeschlüsse herausgeben ?
Sicherlich.
So geht es nur in Schurkenstaaten zu, die die Meinungs- und Pressefreiheit nicht gelten lassen wollen.
Man könnte meinen, man befände sich in der Türkei.
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Through their control function an independent press can help to preserve democracy and uncover violations of the principle of democracy – such as arbitrariness and manipulation(Holoubek).
Press freedom is not a privilege but the foundation of any democratic society.
The German judiciary allowed to destroy this foundation more and more.
The following film report shows methods of intimidation against the critical press and against critical process observers in the German district court in the city of Karlsruhe, as substantial violations of human rights.
Even with a completely trivial process!
Also dangerous that mandatory information to the public is trampled down with lawyers feet.
Each process visitors had to show his ID.
Why ?
What happens to the recorded data ?
Nobody knows !
Worldwide human rights such as freedom of the pressin accordance with Article19 of the„Universal Declaration of Human Rights“andtheresolution 217A IIIof the UnitedNations, should not applythe Karlsruhedistrict court judge’s viewin their houseof injustice.
Not only theUNRes.217AIIIguaranteesfreedom of the press, but in particularArticle 6(1) ECHR andArticle 14(1) ICCPR.
Again,the district courtsmashes the press freedom anddoes not care aboutworldwideexistinghuman rights, butitmakes its ownrules andintimidatesthetrial observerswithacompletely excessive police presence.
Why?
Because they are afraid of the citizen who recognizes so gradually, what’s going on in the courts of this BRDDR dictatorship.
All that happenes normally only in rogue stateswho do notwant toapplytheexpression and pressfreedom.