Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren

Scheinverfahren, Scheinurteile, Scheinbeschlüsse,

Verwaltungsakte ohne Unterschrift

 Abgründe der „Rechtsprechung“

Verfall der „Rechtspflege“

Skupelose Beurkundungs- und Verwaltungspraxis

§ würfel

Die nachfolgenden Darstellungen gehen davon aus, dass das Verfahrensrecht  für den Bereich der  „Urteile“ – hier die Zivilprozessordnung – ZPO – und das Grundgesetz, hier insbesondere  Artikel 20 und Artikel 101 noch existent wäre, was jedoch offenkundig nicht der Fall ist; insbesondere aufgrund der unzähligen Verstöße gegen das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG (zuletzt § 802 g ZPO).

Auch wird hier die Situation vor der Novellierung des § 317 ZPO beschrieben, was wohl die meisten Justizopfer anbelangt, da sie wohl in aller Regel keine Urteilsausfertigungen beantragt haben. Auf die Novelle des § 317 ZPO wird an anderer Stelle gesondert eingegangen.

Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen. Deshalb ist es notwendig, Ihr „Urteil“ einmal etwas näher unter die Lupe zu nehmen.

Bitte beantworten Sie sich folgende Fragen:

  • Hatten Sie einen Gerichtsprozess ?
  • Haben Sie den Prozess verloren ?
  • Hat Ihnen der Prozess gesundheitlich zugesetzt ?
  • Sind Sie durch den / die Prozess/e krank geworden ?
  • Hat Ihnen der Prozess finanziell zugesetzt ?
  • Hat der Prozess Sie finanziell ruiniert ?

Dann sollten Sie einmal feststellen, ob Sie ein Urteil oder ein Scheinurteil bzw. nur eine (nicht beantragte) Ausfertigung erhalten haben und sich auch nachfolgende Fragen stellen:

  • Wurde Ihnen als Prozesspartei Ihr Urteil zugestellt ?
  • Sind Sie da ganz sicher ?

Dann suchen Sie bitte erst einmal nach den Unterschriften der Richter im Urteil selbst.

Keine Unterschriften gefunden ?

Ja dann, …. dann halten Sie kein Urteil in den Händen, sondern ein sogenanntes Scheinurteil !

Bevor Sie sich der nachfolgenden Rechtssprechung zu Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen annehmen, empfehle ich Ihnen nachstehende Fragen zur ZPO a.F. zu beantworten:

  1. Was lesen Sie in der Überschrift des § 317 ZPO ?
    1. Worin wird in der Überschrift des § 317 ZPO unterschieden ?
  2. Werden gemäß § 317 (1) S.1 ZPO den Prozessparteien „Ausfertigungen“ zugestellt ?
    1. Falls Nein, werden „Urteile“ den Prozessparteien zugestellt ?
    2. Falls Ja, ist der § 317 (1) S.1 ZPO für die Zustellung von Urteilen in Zivilprozessen einschlägig ?
    3. Falls Ja, welche Anforderungen an ein Urteil sind gemäß § 315 (1) S. 1 ZPO zu stellen ?
  3. Werden „Ausfertigungen“ gem. § 317 (2) S.2 ZPO beantragt ?
    1. Falls Ja, haben Sie ggf. eine Ausfertigung beantragt ?
    2. Warum haben Sie ggf. etwas erteilt bekommen, was Sie nicht beantragt haben ?

KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.

  • Voraussetzung für eine materiell-rechtliche Prüfung einer Sachrüge ist, dass ein vollständiges schriftliches Urteil als Prüfungsgrundlage vorliegt. Nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleistung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigstens aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten. Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren.

BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München

  • Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

       BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

  • Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.

OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02

  • Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil – wie es regelmäßig ein Stuhlurteil darstellt – „nicht mit Gründen versehen“ ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Urteilsformel verkündet worden ist oder nicht.

      OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06

      LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02

Die Unterschrift des Amtsrichters unter der Verfügung, mit der er die Zustellung des nicht unterschriebenen Urteils veranlasst hat (Bl. 96 d.A.), vermag die Unterschrift unter dem Urteil nicht zu ersetzen (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 aaO; OLG Düsseldorf, VRS 72, 118 [119]). Nach Ablauf der in § 275 StPO bestimmten Frist konnte der Mangel auch nicht mehr behoben werden

OLG Frankfurt 3. Strafsenat – 3 Ss 52/10

BAG, 18.05.2010 – 3 AZB 9/10

Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift. Fehlt sie, liegt lediglich ein „Scheinbeschluss“ vor.

BGH, Urteil vom 4. 2. 1999 – IX ZR 7/98; OLG Dresden

Haben die Parteien eine von dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichende Entscheidung zugestellt erhalten, ist die Revision gegen dieses Scheinurteil auch dann zulässig, wenn das wirklich ergangene Urteil rechtskräftig geworden ist, die von dem Scheinurteil begünstigte Partei dessen Ausfertigung jedoch nicht zurückgegeben hat.

Ferner:

Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).

Weiteres:

  • Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
  • Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG). Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452).

  • Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.

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Wussten Sie, dass „Urteile“ ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und dass diese keinerlei Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind ?

Die Pflicht der Gerichte zur Zustellung von Urteilen an die Prozessparteien ist im § 317 (1) der Zivilprozessordnung – ZPO geregelt:

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

Die Anforderungen, die an ein Urteil zu stellen sind, ergeben sich § 315 (1) ZPO:

§ 315 Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

Sie haben eine sogenannte Ausfertigung erhalten ?

Dann haben Sie kein Urteil, sondern eine Ausfertigung gemäß § 317 (2) ZPO erhalten, wobei dieser Sachverhalt ein Scheinverfahren insb. aus der Sicht der Prozessparteien begründen kann, da es ein „Verfahren“ ohne Urteil gegeben hat. Es wurde den Prozessparteien in diesem Falle nicht nur die richterliche Unterschrift auf einem Urteil, sondern sogar das ganze Urteil zum Verfahren verweigert, da es nicht zugestellt wurde und deshalb ebenfalls als Scheinverfahren bezeichnet werden muss. – Mit dem rechtswidrigen Entzug des Urteils durch unterlassener Zustellung wider § 317 (1) Satz 1 ZPO ist somit ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene richterliche Unterschrift verlorengegangen. Eine lapidare Ausrede des Gerichts, das Urteil befände sich doch in der Gerichtsakte, entbindet nicht von der Pflicht des Gerichtes zur Zustellung eines Urteils gem. § 317 (1) Satz 1 ZPO.

Merke:

Urteile müssen von den Gerichten zugestellt werden.

Jedoch …

Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt.

Also, wenn Sie zum Beispiel das Urteil beim Umzug o.ä. verloren haben. Dann können Sie sich auf § 317 (2) ZPO berufen und eine Ausfertigung Ihres Urteils beantragen.

Ein Verfahren wäre im Falle eines Scheinurteils oder im Falle einer Nichtzustellung i.S.d. § 317  (1) Satz 1 ZPO nach wie vor offen, da es nicht durch ein ordentliches Urteil beendet wurde.

Die Beurkundung einer Ausfertigung mit fehlender richterlicher Unterschrift durch Gerichtssiegel und Unterschrift eines Urkundsbeamten eines Gerichtes ist als Beweis für die Übereinstimmung dieser Ausfertigung ohne richterliche Unterschrift mit dem Scheinurteil in der Gerichtsakte anzusehen, da dieses Stück Papier ebenfalls über keine Unterschrift der Richter verfügt. – Die lapidare Ausrede das unterschrieben Urteil befände sich in der Gerichtsakte, liefert somit Beweis für eine Falschbeurkundung des Urkundsbeamten, da er die Übereinstimmung der unterschriftslosen Ausfertigung mit dem Scheinurteil in der Gerichtsakte beurkundet hat.

Oder mit anderen Worten:

Es werden zwei nicht identische Urkunden vom Urkundsbeamten als identisch beglaubigt.

Der Straftatbestand des § 348 StGB wäre insofern erfüllt.

Dieses Vorgehen der Urkundsbeamten verstößt ggf. gegen justizielle Menschenrechte (faires Verfahren) wider Art. 6 EMRK, wider Artikel 14 ICCPR, da solange ein Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden dürfen.

Vgl. § 317 (2) ZPO.

Der Urkundsbeamte hätte im Falle von Scheinurteilen gem. § 1 (2) i.V.m. § 4 des Beurkundungsgesetzes die Beurkundung grundsätzlich ablehnen müssen, da von ihm die Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.

Die Urkundsbeamten machen sich gemäß § 271 Mittelbare Falschbeurkundung und/oder gemäß  § 348 Falschbeurkundung im Amt des Strafgesetzbuches ggf. strafbar!

Analoggesetze und Urteile zum gesetzlichen Erfordernis der richterlichen Unterschrift.

Eine weitere Möglichkeit menschenrechtswidrige Scheinurteile herbeizuführen ist, wenn eine sog. „Nichtpartei“ ins Rubrum aufgenommen wird. – Die Umstände hierbei können vielfältig sein; es ist sogar schon vorgekommen, dass sogar ein Anwalt die Aufnahme einer Nichtpartei ins Rubrum vor Gericht beantragt hat. Vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht Az.: 5 U 118-06

  • Verfahrensfehlerhaft ist die angefochtene Entscheidung weiter deswegen, weil es sich bei ihr um ein Scheinurteil handelt (Zöller/Gummer/Hessler, § 538 ZPO Rn. 29). Ein solches Scheinurteil liegt dann vor, wenn – wie hier – eine Nichtpartei ins Rubrum aufgenommen worden ist (Zöller/Gummer/Hessler, vor § 511 ZPO Rn. 36).

Zum Thema Scheinbeschlüsse:

Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

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Umgangsregelungsverfahren: Wirksamkeit eines richterlichen Beschlusses bei Verweis auf eine nicht unterschriebene Anlage

Ein Beschluss ist nur dann wirksam, wenn die richterliche Unterschrift neben der Rechtsmittelbelehrung auch die Gründe erfasst. Dazu reicht eine in der Beschlussfassung enthaltene Verweisung auf eine Anlage nicht aus.

Quelle: OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 23.01.2012, 11 UF 212/11 § 38 Abs 3 FamFG

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Osnabrück vom 9.11.2011 wird aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Beschwerde zu befinden hat.

Den Beteiligten zu 3) und 4) wird für die Beschwerdeinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G…, O…, Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

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Zum Thema Verwaltungsakte ohne Unterschrift (z.B. gerichtliche bzw. behördliche Verfügungen, Bescheide, Entscheidungen einer Gerichtsverwaltung).

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

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Zum Thema nicht von gesetzlichen Richtern unterschriebene Strafbefehle.

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Weitere wichtige Informationen !

Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger

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Fallbeschreibungen ….

Hier noch einmal die filmische Aufbereitung

des

Berliner Künstlers Werner May   …

1.429 Gedanken zu „Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren

    • Hallo an alle !
      Wer kann mir sagen wer ist für den Bereich MV Osten zuständig ? British Force ist es wohl nicht.
      Bitte um Adresse und wenn möglich Tel:
      Danke an alle

    • Also auch wenn man es scheinurteile nennen kann, es gibt mehr emotional gefällte urteile und nicht nach recht und gesetz. des weiteren gibt es absprachen die oft nicht mal vom richter ausgehen sondern von einfachen justizmitarbeiter/in die nur glauben dass sie sich an gesetz halten, da die Justiz überfordert ist. Ich streite schon seit jahren mich mit der justiz und bin in einer sehr erfolgreichen wideraufanhmesache… welch geistes kind gibt eigentlich solchen leuten noch die macht Schicksale und Existenzen zu vernichten…. weiteres auf justizpossen.de

    • Also ich wurde 2010 durch erwiesenen Falschaussagen und Unterstellungen verurteilt und durch die Unterstellungen ergab sich eine Zweite Klage die genauso unnötig war, sie musste eingestellt werden da selbst der Staatsanwalt die angebl. Zeugin bei ihrer Falschaussage erwischt hat. Obwohl auch diese Falschaussage bereits in der Anklageschrift stand nahm das Gericht die Klage an. Da die Richterin nicht mit dem Staatsanwalt konform ging musste die Klage nach mehrfachen Abmahnungen durch die Richterin eingestellt werden und in dieser Klage zeigte sich eindeutig dass meine Verurteilung zu unrecht war. Auf Empfehlung der Richterin ging ich mit neuen Beweisen in Wiederaufnahme die das AG Düsseldorf erst ablehnte und nach meiner Beschwerde verwies man auf eine “ nur Nötigung “ die aber auch im Widerspruch steht sowie Aussage gegen Aussage, aber eine Haftstrafe wäre nicht berechtigt gewesen… LG Düsseldorf lehnte dennoch am 07.08 ab und ich hätte nunmehr 30 Tage Zeit/ Frist zu einer Verfassungsklage die ich am 11.08.2014 laut Eingangsbestätigung vom Verfassungsgericht Karlsruhe bekam… Karlsruhe lehnt aber ab mit der Begründung“ Ich hätte die 30 Tagesfrist nicht eingehalten “ Beschwerde sei nicht möglich… Dennoch bin ich in Beschwerde die aber auch abgelehnt wurde… Stellt sich die Frage,.. sind die wirklich zu blöd zum zählen oder arbeiten die alle doch zusammen….
      Ich bitte euch für einen Unterschrift… Danke
      https://www.openpetition.de/petition/online/entscheidung-eines-wideraufnahmeantrag

    • Alles Theorie, im Leben sieht es anders aus. Sagen Sie doch mal zu einem Gerichtsvollzieher , dass er kein Beamter ist, keine Befugnisse hat, dass die ZPO keine Gültigkeit hat. Das der Beschluss oder Haftbefehl den er dabei hat nicht rechtens ist weil keine leserliche persönliche Unterschrift vom zuständigen Richter vorhanden ist. Der ruft die Polizei und die nehmen dich fest und bringen dich zum Haftrichter. Und wenn Sie dem das selbe sagen, ist die Wahrscheinlichkeit groß ,dass Sie mit Polizei Gewalt ins nächst gelegene Krankenhaus gebracht werden, damit der Chefarzt Prüfen soll, ob Sie Paranoid sind. Und nicht selten sieht der Arzt noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Dann werden Sie in die geschlossene Irrenanstalt gebracht. Und müssen sich Wochen oder Monate lang Psychologische Tests übergehen lassen. Und wehe Sie rebellieren weil Sie zu Unrecht festgehalten werden ( was ja Theoretisch stimmt ), dann werden Sie mit Drogen ruhig gestellt. Und dann sind Sie auf Grund der Drogen neben der Spur. Und auf Grund Ihres Verhalten wegen den Drogen, werden die Ärzte Sie für Irre erklären. Und sobald die Wirkung der Drogen nach lasst und Sie wieder rebellieren, bekommen Sie den nächsten Schuss. Und schon sind Sie in einem Kreislauf, in dem Sie so schnell nicht mehr raus kommen. Und warum???? Weil Sie im Recht waren und Ihr Recht behauten wollten. Und was haben Sie dann von Ihrem Recht????

      • Ja Bucic, so wird gemacht. Aber ist es darum nicht die Pflicht der „Wissenden“ genau dies anzuprangern. Die „Gerichte“ stehen jetzt schon einer Flut von Anträgen gegenüber, in der sie nachweisen sollen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie arbeiten.
        Je mehr Menschen sich gegen diese Rechtswillkür, Rechtsbeugung auflehnen, desto mehr gelangt an die Öffentlichkeit. Damit meine ich nicht nur die in unseren Landen, sondern auch die internationale Öffentlichkeit. Und irgendwann ist das Glas voll und läuft über.
        Genau dann wird etwas passieren!
        Und ich wünsche mir, dass dies nicht kriegerisch passiert. Dabei bin ich mir darüber voll im Klaren, dass es eine friedliche Revolution wie 1989 sehr wahrscheinlich nicht geben wird, weil der „Rechtsstaat“ sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen wird.

        Grüße von Pretorianer

      • Das wird ganz einfach in Zukunft entweder Wahrheit oder Lüge,nur diese 2 Worte sind massgebend.Dann wiederrum wird ein Unterschied gemacht zwischen Arm und Reich .Wer besser Lügen kann ,hat das Rennen um Recht in unserem „Rechtsstaat“ schon gewonnen.
        Ich selbst muss mich seit über 5Jahren zur Wehr setzen ,weil das Anwesen eines Familienmitgliedes verkauft wurde und der “ Rechtsnachfolger“ nur „Rechte“ und keine „Pflichten“will.
        Nur Heute kann ich gut mitreden ,da ich mich selbst durch den § Schungel gewühlt habe und wenn ich einen Rechtsbeistand brauche bekommt er das solange vorgetragen weshalb und wieso und um was es geht .
        Man darf sich nur nicht auf eine aussergerichtliche Einigung oder einen Vergleich einlassen ,dann ist man verratzt und verkauft.
        Aus der Praxis: ich selbst habe von der Gegenpartei durch eine “ Einstweilige Verfügung“ die nicht „Rechtskräftig “ ist ,verbote auf meinem Eigentum ausgesprochen bekommen ,da diese Verfügung gar nicht Unterschrieben ist .Also mehr „Schein “ als „Sein“. Ich kann darüber schmunzeln,die Gegenpartei aber meint ,sie haben wieder ein Recht mehr bekommen !!!

      • Mit einem Haftungssicherungsvertrag hatte sich das ändern können (selbst ausprobiert – siehe Vortrag).

        Wir sind mitten in diesem Loslösungsprozess von den alten Denkweisen und Strukturen und müssen gleichzeitig einen Spagat zwischen der alten und der neuen Seins-Ebene machen.

      • Niemand darf zur Abgabe einer VERMÖHGENSAUSKUNFT durch Androhu8ng von Gewalt oder Erzwingungshaft gezwungen werden. Ist das Richtig???

      • kann ich voll nachvollziehen.Stimmt.Habe ähnl. selbst erlitten.

      • Nun gibt es da den sogenannten Ueberleitungsvertrag. In dem steht klar und deutlich, dass das Urteil eines Gerichts der Alliierten ueber jedem Urteil eines deutschen Gerichts steht. Man macht also das Spielchen mit und verklagt dann die Scheinrichter bei einem Alliiertengericht auf eine Million Schadenersatz. Auch ein Commercial Lien ist moeglich vor allem, wenn die Polizei mit ins Spiel kommt. Das kann fuer alle Scheinbeamten sehr teuer werden und diese zwar nicht Kopf und Kragen aber ihr gesamtes Vermoegen kosten. Eine Staatshaftung gibt es ja, mangels Staat, nicht. Also erst einmal zahlen und dann das Geld zurueckfordern und einen Handelsvertrag machen. „Mit Behalten des Geldes erklaeren Sie sich bereit, im Falle einer unrechtmaessigen, Handlung einen Schadenersatzbetrag von einer Million Euro zu bezahlen“. Am besten ist es dann, wenn man sich im Nicht-Europaeischen Ausland aufhaelt und auch noch Englisch kann. Es gibt US Anwaelte, die auf Provisionsbasis arbeiten.

      • Und genau dieses Denken ist der Grund warum alle über Deutschland lachen. Weil deine Aussage ein Witz ist wie das ganze Land und 80% der Menschen die darin leben. Hier wird zu allem ja gesagt ob richtig oder falsch damit man bloß keinen Stress hat und weil man lieber eine Marionette ist als etwas für sich, sein Leben, sein Recht und die Zukunft von uns und unseren Kindern zu tun. Frankreich, England, USA usw. alle gehen für ihr Recht auf die Barrikaden. Nur hier laufen ja Sager und Versager rum. Könnt ihr morgens noch in den Spiegel sehen? Schämt euch.

      • Das sehe ich mittlerweile genauso.
        Aus eigener langjähriger Gerichtserfahrung, zuletzt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann mit entsprechenden Scheinurteilen, Scheinbeschlüssen betätigen/beweisen, dass auf nationaler sowie internationaler Ebene offensichtlich keine Rechtsstaatlichkeit herrscht. Die Welt gehört offensichtlich der Industrie mit ihren zahlreichen Lobbisten in den Regierunden, die u.a. alleinig entscheiden, wer Präsident am Bundesverfassungsgericht sein darf.

      • Zitat … „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“ – Quelle: https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

      • Zitat … „Deutschland hat faktisch keine Gewaltenteilung wie in vielen anderen Ländern Europas, die Staatsanwälte sind dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt und die Richter werden durch Einstellung, Beförderung und Beurteilung vom Justizministerium gesteuert.“ – Quelle: https://programm.ard.de/TV/tagesschau24/Startseite/?sendung=28721972088763

    • Hallo liebes Team, auf ihrer Website schreiben sie das die meisten Gesetze nichtig sind, da das Bundeswahlgesetz vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt wurde. Warum werden dann hier etliche Beschlüsse und Urteile zitiert und bewertet wenn sie doch eh ungültig sind ?

      • Eine Antwort auf Frage von Luk Wern von 21 November 2016 würde mich auch interessieren aber die Antwort darauf finde hier leider NICHT .Sehr komisch.

      • Es gibt Menschen, die die Ungültigkeit des BWahlG bezweifeln. – Die hier genannten „Urteile und Beschlüsse“ dienen somit der Begründung bspw. für das Vorhandensein von Scheinurteilen unter der Annahme, dass das BWahlG gültig wäre. Zudem ist es so, dass einige Erkenntnisse / Ereignisse, zeitlich auseinander liegen. Betrachten Sie deshalb alle Informationen zur Entwicklung von Mehrfachbegründungen für die Nichtigkeit vieler Normen resp. diesbzgl. Verwaltungshandelns aus verschiedenen Blickwinkeln bzw. auf unterschiedlichen Argumentationsebenen. – Zur Novellierung des § 317 ZPO werde ich noch einen kleinen Beitrag schreiben, da es bekanntermaßen viele auch höchstrichterliche Entscheidungen gibt, die die richterliche Unterschrift, zwingend vorschreiben. Da der Gesetzgeber mit der Novellierung des § 317 Scheinurteile nunmehr legalisierte, liegt hier ein Verstoß der Legislative betr. das Gebot zur Rechtssicherheit vor. Hier insb. die Wahrung des Vertrauensgrundsatzes und die Garantie der Rechtskraft. …

    • Bei automationsunterstützter Datenverarbeitung ist keine Unterschrift erforderlich.§ 79 Abs 1 GOG. Das gilt in Österreich.
      Bei meinen Urteilen (Zivil) steht dieser § unter dem Namen des Richters, keines ist mit Unterschrift oder Stempel versehen.
      Beschlussfassung enthält Verweisungen auf auf irgendwelche ON als Begründungen. Gründe sind pauschalisiert bis zur Unkenntlichkeit.
      Gelten in Österreich andere Gesetze?

    • Hallo,
      gibt es denn auch einen Rechtsanwalt der sich nicht diesen Verbrechen angeschlossen hat? Ich suche dringend einen der mir zeitnah helfen kann.
      Ich soll völlig zu Unrecht Inhaftiert werden – nur weil ich meine Rechte vertreten und gefordert habe. Keine Straftat – gar nichts! Trotzdem wird unrechtmässig Strafbefehl ausgestellt. Ich soll eine Auslöse von 900 Euro zahlen oder eben in Haft gehen. Bin für jeden Tipp dankbar.
      Grüße an alle Kämpfer,
      Ria

  1. Ihr Hinweis, dass Urteile ohne Unterschrift des Richters Scheinurteile sind, führen mich etwas in die Irre. In unserem Fall wurde die Urteilsausfertigung auch ohne Unterschrift der Richter übersandt; es enthält aber vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle den Hinweis, dass die Ausfertigung des Urteils mit der Urschrift identisch ist. Ein Original des Urteils mit Unterschrift haben wir nicht erhalten.

    MfG

    Gudrun Rödel

    • Sie schreiben, dass Ihnen eine Ausfertigung erteilt wurde, obwohl Sie diese – so vermute ich – wohl nie beantragt haben; also ist Ihnen jedenfalls kein Urteil zugestellt worden. Das ist rechtswidrig, da Ihnen als Prozesspartei ein Urteil hätte zugestellt werden müssen (§ 317(1)ZPO).

      Die Erteilung einer Ausfertigung (§ 317 (2) ZPO) seitens des Gerichtes erfüllt nicht das Zustellungserfordernis gem. § 317 (1) ZPO. Der genannte Hinweis des Urkundsbeamten ist völlig unerheblich für die Zustellungspflicht gem. § 317 (1) ZPO.

      Verwenden Sie Bitte nicht den Begriff „Original“ im o.a. Zusammenhang.

      Die ZPO kennt diesen Begriff nicht !

      Ein Urteil ist immer mit der richterlichen Unterschrift (vgl. § 315 ZPO ) versehen; diesbzgl. Anforderungen an eine Ausfertigung werden innerhalb der ZPO nicht gestellt.

      Meine Meinung ist, dass Ihnen zum Schein vorgemacht wurde, Ihnen ein Urteil zugestellt zu haben.
      Tatsächlich ist Ihnen aber eine Ausfertigung erteilt worden, obwohl Sie diese ggf. nie beantragt haben.

      Insofern dürfte auch die Ausfertigung ohne rechtliche Bedeutung sein, da einer Erteilung aus verwaltungsrechtlichen Gründen i.a.R. eine Beantragung durch den Antragsteller vorausgehen muss.

      Da Sie diesen Antrag ggf. nie gestellt haben, ist die Erteilung m.E. ohne Bedeutung. Sie haben etwas bekommen, was Sie ggf. nie beantragt haben. – Insgesamt ist das Verfahren m.E. immer noch offen, da es durch ein Urteil nicht beendet wurde.

      Der Schein eines Urteils in Form einer Ausfertigung ist in einer Motivlage begründet, die das Ziel hat,
      nicht in den Bereich der Amtshaftung gem. Palandt zu § 839 BGB zu geraten.

      Dies deshalb, da Richter nur an ihre Urteile gebunden sind. – Vgl. § 318 ZPO.

      • Ich habe nunmehr einige Zeit in Gesetzestexten gestöbert, bin aber zu keinem klaren Ergebnis gekommen. Müßte dann nach § 317 ZPO jedem Beteiligten ein Urteil mit der Unterschrift des Richters versehen zugestellt werden (d.h. keine Kopie, der Richter unterschreibt eben mehrmals).

        Oder wird die sog. „Ausfertigung“ als „Urteil“ i.S. des Gesetzes angesehen; d.h. der Richter unterschreibt jeweils nur ein Urteil, dass in den Akten verbleibt.

        Haben Sie schon mal eine Akteneinsicht beantragt und sich von der Existenz der Unterschrift überzeugt.

        mfg

        Alfons Pfeifer

      • Ich habe nunmehr einige Zeit in Gesetzestexten gestöbert, bin aber zu keinem klaren Ergebnis gekommen.

        § 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
        (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

        Was ist an diesem Satz unklar ?

        Müßte dann nach § 317 ZPO jedem Beteiligten ein Urteil mit der Unterschrift des Richters versehen zugestellt werden (d.h. keine Kopie, der Richter unterschreibt eben mehrmals).

        Ja, und den Begriff der „Kopie“ gibt es betr. Urteile in der ZPO nicht.

        Oder wird die sog. „Ausfertigung“ als „Urteil“ i.S. des Gesetzes angesehen

        Nein ! Die ZPO (Verfahrensrecht) unterscheidet zwischen Urteil (§ 317 (1)) und Ausfertigungen (§ 317 (2) S.2 ZPO).

        Urteile werden den Prozessparteien zugestellt und Ausfertigungen werden ggf. beantragt. – Für alle diejenigen, die eine Ausfertigung erhalten haben, haben i.d.R. was bekommen, was sie nie beantragt haben.

        d.h. der Richter unterschreibt jeweils nur ein Urteil, dass in den Akten verbleibt.

        Urteile verbleiben nicht in der Akte, sondern werden den Prozessparteien zugestellt, wobei es den Scheingerichten unbenommen ist, ein Urteil zu den Akten zu nehmen.

        d.h. der Richter unterschreibt jeweils nur ….

        Da es keine gesetzlichen Richter (ehem. Art. 101 GG) seit 1990 mehr gibt, kann auch keine diesbzgl. Unterschrift geleistet werden.

        MfG.

      • Das ist nicht richtig. Die Gesetzesänderung betrifft die Einfügung des Wortes Abschrift (nicht Ausfertigungen) hinter dem Wort Partei (nicht Parteien).

        Somit bezieht sich das Wort „Abschrift“ auf den zweiten Halbsatz des § 317 (1) S. 1 ZPO.
        Somit bezieht sich das Wort Abschrift nur auf das Versäumnisurteil.

        § 317
        Urteilszustellung und -ausfertigung
        (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt.

      • Das mit dem zustellen einer „Ausfertigung“ ist Bestandteil der SHEAF Gesetze Dort ist bei Gerichtsverfahren beschrieben, nach diesen Statuten hat der Beklagte das Recht auf Zustellung von „Ausfertigungen“ . Das ist wohl der Grund für diese Verfahrensweise unserer Justiz. Also im Prinzip keine Willkür der Handelnden, sondern tatsächlich reales gesetzlich konformes Handeln. Aber halt leider mit der Prämisse, dass man das uns gegenüber partout nicht zugeben will. Mit der Unterschriftenregelung habe ich dort nichts gefunden. Heißt für die hier handelnden: Machen wir dann halt wie wir wollen. Ob Ihnen (DER JUSTIZKLÜNGEL) das letztendlich was nützt bezweifle ich stark. Wenn Stunde NULL ansteht wird es egal sein, ob die Unterschrift unter dem Namen steht oder nicht. Und um Stunde NULL möglichst rasch herbei zu führen gibt es nur die Möglichkeit sich zu wehren bis der Arzt kommt. Ich bin auch nicht für Revolver und Granaten. Das tun jetzt genau die, die ES verhindern wollen. Ich stelle für später auch keine Laternen auf, obwohl ich allen Grund dazu hätte. Aber den „bürgerlichen Tod“ würde ich Ihnen ALLEN (nur diese Generation) aufbrummen, bis an deren Lebensende. Die nächste Generation JUSTIZ und deren Abkömmlinge weiß dann was Ihr blüht.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,
        ich teile Ihre Auffassung dazu. Hier im folgenden die anders lautende Antwort des Vizepräsidenten des LG Leipzig: „Zutreffend ist, dass Urteile nach §315 ZPO vom Richter zu unterschreiben sind, um gültig zu sein. Dies gilt auch für Beschlüsse. Der Beschluss ist unterschrieben. Zu unterscheiden davon ist, dass Entscheidungen, also auch Beschlüsse, die einen Vollstreckungstitel bilden und der sofortigen Beschwerde unterliegen, gem. § 329 Abs. 3 ZPO zuzustellen sind.
        Gem. § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO -diese Vorschrift gilt auch für Beschlüsse-erfolgt die Zustellung einer Abschrift der Entscheidung. Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen, § 169 Abs. 2 S. 1 ZPO. Dabei kann gemäß dem nachfolgenden Abs. 3 eine in Papierform zuzustellende Abschrift auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Dies ist vorliegend erfolgt. Der Beschluss ist wirksam, er ist auch wirksam zugestellt worden.“
        Was nun?

        Mit freundlichen Grüßen

        O. Baier

      • … „erfolgt die Zustellung einer Abschrift der Entscheidung.“ Wie bekannt, wurde die ZPO geändert, so dass seit dem nur noch Abschriften zugestellt werden. Eine Abschrift (aus meiner Sicht gleichbedeutend mit einem Scheinurteil) jedoch enthält keine richterliche Unterschrift;trotzdem werden diese Abschriften beglaubigt, was auch maschinell erfolgen kann. Die Beglaubigung bezieht sich, soll sich auf die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Dokument in der Gerichtsakte beziehen.

        Es wird also eine Beglaubigung zweier nicht identischer Dokumente vorgenommen.

        Urteile ohne richterliche Unterschrift (also auch Abschriften) entfalten jedoch keine Rechtskratft:

        Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

        Auf der einen Seite bestimmt die ZPO die Zustellung von Urteilsabschriften, die keine richterliche Unterschrift aufweisen.
        Auf der anderen Seite ist ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss regelmäßig unwirksam (höchstrichterliche Rechtsprechung).

        Somit verstößt die neue Regelung des § 317 1 S. 1 ZPo gegen das Gebot der Rechtssicherheit, da die o.a. Regelung des § 317 ZPO keine Garantie der Rechtskraft aufweist.

        Die Rechtssicherheit ist der tragende Grund für die Rechtskraft von Urteilen und das absolute Rückwirkungsverbot im Strafrecht. Rechtssicherheit ist ein Element des „grundgesetzlich“ garantierten Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG).

        Da der neue § 317 (1) S. 1 ZPO gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstößt, ist die ZPO auch aus diesem Grunde nichtig.
        Ein weiterer Nichtigkeitgrund ist die Missachtung des Zitiergebotes gem. Art. 19 GG (unter der Annahme das GG hätte Bestand).

        Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Anonymisierung von Staatsgewalt dem Rechtsstaatprinzip widerspricht und es somit verletzt.

        Anonymisierung von Staatsgewalt ist .m.E. auch ein Erkennungsmerkmal von Diktatur und Willkür, wie wir es täglich an den Ausnahmegerichten erleben.

      • Der Amtsträger stellt unstreitig, daß jede Urkunde eine unechte Urkunde ist, wenn sie keine schriftliche Erklärung ist oder sie nicht mit dem vollen Namen vom Aussteller oder Erklärer (Organ der Person) unterschrieben ist oder Vor- und Familiennamen unter der Unterschrift nicht erscheint.
        Der Amtsträger stellt unstreitig, daß Amtsträger durch objektive Zurechnung den Tatbestand erfüllt: Unechte Urkunde, durch den Willen vom Geschäftsherrrn des Amtsträgers hergestellt, zur Täuschung in den Rechtsverkehr durch Einlegung in den Briefkasten abgegeben oder als nicht gebuchter Geschäftsvorfall angetragen.
        Nur die Urkundenauslieferung entlastet den Amtsträger, an einem kartellartigen Kettengeschäft von nicht identifizierbaren Namen mitzuwirken und einen Postempfänger vorsätzlich täuschen zu wollen.

      • Hallo Herr Hensel, hallo liebe Mitstreiter,
        ich wurde zu einer mündlichen Verhandlung geladen, an der ich aufgrund fehlender Legitimation und Rechtssicherheit des Gerichts nicht teilgenommen habe. Meine Bitte nach Legitimation und Rechtssichereit wurde einfach ignoriert und dem Finanzgericht habe ich sodann mitgeteit, dass ich an der Verhandlung sodann nicht teilnehmen kann, da mir nicht die Aussicht auf ein rechtskonformes Verfahren nachgewiesen wird. Die Verhandlung fand dann ohne mich statt und es erging ein „Beschluss“ , welcher unanfechtbar ist und ein „Urteil“, gegen welches eine Revision nicht zugelassen ist; die Nichtzulassung der Revision kann ich durch Beschwerde anfechten. Beide ABSCHRIFTEN, wurden durch die Justizbeschäftige von der Urschrift beglaubigt. Der Richter hat natürlich nicht unterschrieben. Ich habe die Abschriften jetzt zurückgewiesen, da ich mich u.a. in meinen Rechten verletzt sehe, denn rechtliche Fakten in meinen Vorschreiben wurden vom Finanzgericht einfach ignoriert und auf Rechtsfragen überhaupt nicht – auch nicht in widerlegter Form – eingegangen. Hinzukommend die anschl.fehlende Legitimierung sowie Erbringung der Rechtssicherheit. Ich wurde im Urteil/Beschluss (also in den Abschriften) nur abqualifiziert und beschimpft, mir wurde ein faires Verfahren verwehrt und unterschrieben hat der Richter die Abschriften ja auch nicht. Bezahlen muss ich die Verfahrenskosten auch. In meinem Fall dürfte es sich ja nun, soweit ich mich belesen habe, um ein Versäumnisurteil handeln, dem nur mit Einspruch zu begegenen ist. Ist das trotz der fehlenden Rechtsgrundlagen so richtig??? Habe ich gar nicht die Möglichkeit, dieser Ungerechtigkeit mit einer Zurückweisung zu begegnen? Was ist mit diesen Verfahrenskosten, die mM nach ebenso zu Unrecht ergangen sind? Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, denn ich habe niemanden, den ich fragen kann.
        LG sendet Ina

      • Auch das „Versäumnisurteil“ ist rechtswidrig; aber die machen, was sie wollen. Vlt. hilft das hier … rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme unterbrechen Verjährung (BFH Az.: VII R 27/08). – Ich würde, falls ich betroffen wäre, alle weiteren Beschlüsse ebenfalls als nichtig zurückweisen und pauschal Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern.

      • Ja ,klar Ausfertigung von Urteil ohne dessen Beantragung.Zählt das auch für
        Haftbefehl -Ausfertigung ,dass von Gerichtsvollzieher vorgelegt ist ohne Name und ohne Vorname des Richter und ohne Unterschrift der Richter?
        Dazu ist diese inblanco Haftbefehl auf Grund schein Urteil in Zivil Prozess wegen angebliche Zwangsvollstreckung ,dass ebenso von Richter nicht unterschrieben genauso wie Beschluss über angebliche „Schmerzensgeld “ für fragliche kriminelle Frau ! Wie kann das schein Urteil ohne Unterschrift der Richter dann mit Vollstreckbare Ausfertigung versehen werden ?
        Wie kann das sein ,dass Gerichtsvollzieher unter Vorwand seines selbst ausgefertigten Haftbefehl-Ausfertigung ganze Polizeikomando angeheuert der Mensch.die Menschen spät Nachts überfallen und sämtliche Straftaten gegen den Menschen ausüben und das mit volle Brutalität .Dazu Sachbeschädigung durch kaputt geschlagene Wohnungstüre ,Hausfriedensbruch da due keine richterliche Beschluss dazu hatten .Dazu Erpressung,Nötigung,Bedrohung ,Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung(Folter gegen Menschen),die dann von der brutalem Polizisten angezeigt wegen angebliche Widerstand g gen Vollstreckungsbeamten angezeigt wurden.
        Eine Strafanzeige gegen den brutalem 4 Polizisten und Gerichtsvollzieher bei STA wegen Körperverletzung wurde eingestellt weil diese Polizisten und GV sich gegenseitig mit Lügen Alibi gaben und dem wurde Glaube geschenkt.
        Dass die brutale Polizisten und GV verweigert haben sich zu legitimieren kam dazu.
        Wo sollen sich die geschädigte Menschen Hilfe holen wenn das so wie hier geht?
        Weiß solche STA gibt keine Chance auf Gerechtigkeit. Daher kein Sinn gegen Einstellung der Strafanzeige gegen den hoch kriminellen Polizisten und GV Einspruch zu erhebe!
        Wenn ich bedenke,dass diese Gerichtsvollzieher seit Juni 2019 eine amtliche Position als Ortsbürgermeister in unsere Dorf hat ,ist mir ganz Übel!

    • Das kommt mir doch sehr bekannt vor. Ich bin dann hingegangen und wollte einen Blick auf das Original werfen auf dem sich die Unterschirft befindet. Das war vielleicht ein Theater was die mir da vorgespielt haben. Im Endeffekt mussten sie es mir verweigern weil ich dazu kein Recht hätte. Logisch dann sähe ich ja dass dort auch nichts steht. Klarer Fall von Bunzelbürgertums und Schlafschafverarschung

      • Den Begriff des Originals kennt die ZPO nicht, sondern nur den Begriff des Urteils (§ 317 (1) ZPO) oder eine Ausfertigung. – Letzteres wird gem. § 317 (2) ZPO auf Antrag erteilt. – Urteile hingegen werden jedoch zugestellt. – Sie haben etwas erhalten, was Sie nie beantragt haben. – Wie Millionen Menschen in diesem Land erging es auch Ihnen so. – Nun sagen Sie mir bitte, ob es sich hierbei um eine bandenmäßige, organisierte Kriminalität handelt. MfG.
        .

    • Also … ich habe dagegen beschwerde erhoben … aber dann kam auch nur folgende Antwort,, beschwerde sei nicht möglich und man muss keine auskunft erteilen warum die klage nicht richterlich vorgelegt wird,,,, Selbstverständlich habe ich die unterlagen nur kopiert… und wie geschrieben.. ich habe fast 500 DINA4 Seiten hier vorliegen die eindeutig zeigen das ich unschuldig war/bin und sogar reichlich neue beweise dazu kamen ,,,, Ich habe auch noch reichliche Beweise wie die Staatsanwaltschaft ihre Klage nur mit Lügen aufbaute,, und ich meine Unschuld beweisen musste,,, statt laut gesetz.. das eine Schuld bewiesen werden muss,,,hinzu bot man mir die wiederaufnahme an wenn ich auf schadensersatz verzichten würde..leider nur unter 4 augen ,,,

    • Wie beschrieben und deren Antwort, keine Beschwerde möglich,,wurde dennoch getan mit vorliegenden Eingangsbestätigungen vom AG u. LG vom 07.08.14 und Eingangsbestätigung beim Verfassungsgericht Karlsruhe mit Datum vom 11.08.14 als Kopie,, diese sind sogar anwaltlich bestätigt… und glaube nicht das von 7 bis 11 gleich 30 tage sind oder,,, also wenn ich mich hier so durch lese…scheint die Willkür wohl bei jedem Gericht so zu sein,,,also da kann man echt nicht mehr von Rechtsstaat sprechen sondern nur noch Schurken-staat…oder zwingt man nur einen zu Selbstjustiz??? frag mich da wozu man steuern zahlt und ich sogar noch umsatzsteuer,,für so eine ominöse arbeit,,,wäre ich nur Arbeitnehmer wäre ich schon längst entlassen …

    • wurde mittels beschwerde gemacht, aber beschwerde wurde abgelehnt da das verfassungsgericht keine begründung weiter abgibt und die sei nicht anfechtbar..aber wie geschrieben,,,ich habe alle Originale mit eingangsstempel und aktzeichen vorliegen…

    • Dann hat der Urkundsbeamte (der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keiner ist) ja bekundet, das das Urteil keine Unterschriften enthällt. = Falschbeurkundung, Straftat nach BGB = bis zu 5 Jahre Gefängnis.

    • Ein Dokument ist nur identisch, wenn es eine Kopie ist und genauso aussieht wie das Original. Wenn die Ausfertigung nicht unterschrieben ist, wie soll dann die Urschrift unterschrieben sein? Hingehen aufs Gericht und Einsicht nehmen!

    • Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 gibt es in Deutschland seit dem 08.05.1945 keine Beamten mehr, daher auch keinen Urkundsbeamten, der ein Urteil beglaubigen kann. Genausowenig wie einen Amtsrichter. Die Richter sind nur Richter nach dem Handelsrecht. Daher auch der Aushang im Gerichtssaal „In Sachen Mueller gegen Maier“. Die Beglaubigung muss den Satz enthalten: „Die Echtheit der Unterschrift wird hiermit beglaubigt.“

  2. Ich habe gerade zum 1. Mal von Scheinurteilen gehört. Mich wundert mittlerweile gar nichts mehr. Wir sind Justizopfer und Opfer von Scheinurteilen geworden.
    Unser Leben und Gesundheit ist ruiniert. Was uns bleibt ist ein Schuldenberg.
    Wenn wir das richtig verstanden haben, ist unser Urteil nicht rechtskräftig, weil die Unterschriften der Richter fehlen.
    Wir könnten also eine Fortsetzung des Verfahrens beantragen, obwohl ein bereits eingereichtes Rechtsmittel (was somit unnötig und Blödsinn war) wiederum mit einem Schein-Beschluß abgewiesen worden ist.
    Das heißt der Justiz-Mißbrauch erfolgt kontinuierlich Hand in Hand.
    Gibt es denn Fristen um gegen die Scheinurteile noch vorgehen zu können oder werden diese irgendwann rechtskräftig?
    Wir haben leider die Richter-Willkür und dessen Machtmissbrauch im Überfluß erleben dürfen.
    Wie sollen wir gegen ein Scheinurteil vorgehen und wie können wir eine Fortsetzung des Verfahrens erreichen um endlich zu unserem Recht zu kommen?
    Wir werden vom Gericht doch wieder die gleiche Willkür erleben. Es werden wieder die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt um die Fehler zu vertuschen und nicht die Verantwortung übernehmen zu müssen.
    Wir stehen mit unserem Fall völlig alleine da.
    Wie können wir die Gerichtskosten für das Scheinurteil abblocken – ohne vollstreckt zu werden?
    Nachdem man von unserem Anwalt auch keine Beratung in Sachen Rechtsmittel oder Recht bekommt, sind wir wohl zum Scheitern verurteilt. Oder?

    • Guten Tag,
      zur Beantwortung Ihrer Frage vgl.bitte o.a. BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München.

      Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

      Meiner Meinung nach verstoßen Scheinurteile gegen Artikel 6 EMRK (Vgl. Kleinknecht, Meyer-Goßner,Einleitung Rn 129). Insofern läge m.E. eine völkerrechtswidrige Handlung i.S.d. UN Resolution 56/83 vor. Hieraus erwächst sodann eine Wiedergutmachungspflicht gem. Artikel 28 ff. der UN Res. 56/83, die man gegenüber dem Staat (i.S.d. Art. 4 ff. d. Res. 56/83) geltend machen sollte.

      Sicherlich sollte man das Strafgesetzbuch gem. § 263 StGB – bei Vorliegen eines Prozessbetruges – nicht vernachlässigen.

      http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
      http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

      Gruss

      J. Hensel

      • Hallo, Herr Hensel,
        Betreffs der Gesetzesänderung zu § 317 ZPO, habe ich jetzt ein Schreiben vom Verwaltungsgericht erhalten, indem der Hinweis gegeben wird, „Aufgrund einer Änderung der §§ 317 und 329 ZPO am 1. Juli 2014 werden Ausfertigungen nur noch auf Antrag erteilt“.Zitat Ende.
        D.h. man bekommt nur noch beglaubigte Abschriften, was einem Entwurf gleich kommt.
        Es wird immer verrückter.

    • Ebenso ging es mir.
      Hatte am 09.10.2013 den Gerichtstermin und habe am 23.10. die Förmliche Zustellung erhalten.Anbei die Ausfertigung(Protokoll)Abschrift(Protokoll)das Urteil eine Ausfertigung des urteiles und dies alles ohne Unterschrift des Richters.Was soll oder kann ich unternehmen

      • Eine EMRK Beschwerde schreiben. – Sie können das, was für Sie zutrifft aus meiner EMRK Beschwerde in Analogie anwenden.
        Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch alle „Instanzen“ zu gehen, um die Angelegenheit vor dem EGMR
        klären zu lassen. Beschwerde wegen Verletzung des Artikel 47 und 54 der Charta der Grundrechte der EU bei der EU kommission – GD Justiz, wäre
        eine weitere Option. Beschwerdeformular.

        Meine Beschwerde.

      • Wäre es möglich Vorlagen für internationale Gerichte anzulegen und diese in einem Downloadbereich zur Verfügung zu stellen? Denn es ist kaum zu erwarten Anwälte hier zufinden, die einem beim Gang begleiten, sodas ein jeder hier auf sich allein gestellt sein wird. Da wäre es schön einen Leitfaden zu haben nach dem man vorgehen kann.

      • Mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007 wurde auch das Einfuehrungsgesetz und der geltungsbereich der StPO und ZPO gestrichen. Damit sind auch diese Verfahrensvorschriften genauso wie das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und das Ordnungswiedrigkeitengesetz (OWiG) aus dem gleichen Grund ungueltig.

    • Dies ist mein Kommentar auf der webseite „grundrechtforum“. Er trifft aber auch auf ihre Situation zu. Der Artikel, auf den ich am Anfang Bezug nehme steht natürlich auf der webseite „grundrechtforum“

      „Der parlamentarische Rat hat als das verfassungsgebende Organ“
      An dieser Stelle geht der Artikel durch eine Falschaussage in die falsche Richtung und das ist vorsätzlich geschehen. Der parlamentarische Rat war nie ein verfassungsgebendes Organ und hat sich auch nie als solches verstanden. Der parlamentarische Rat ist eine von den alliierten Besatzungsmächten ausgewählte und beauftragte Personengruppe,durch deren Arbeit die Besatzungsverwaltung Westdeutschlands neu organisiert werden sollte (s. 133GG; 123GG). Das Besatzungsstatut für die zukünftige BRD richtet sich an die BRD und nicht an den Kriegsgegner Weimarer Republik (Dt. Reich). Das Besatzungsstatut beschreibt die Befugnisse und Inhalte für die zukünftige BRD-(Verwaltung). Besatzungsmächte verfügen nicht über hoheitliche Rechte (sie sind kein Souverän) sondern über das militärische Gewaltrecht des Siegers (oberste Gewalt). Die von ihnen geschaffenen Organe (BRD) verfügen somit nicht über hoheitliche Rechte. Dieser Geburtsfehler der BRD ist unheilbar. Den Betreibern der BRD ist dies bekannt. Ein Jurist der BRD darf kein rechtsgültiges Urteil erstellen (volle Unterschrift). Ein Urteil ist eine hoheitliche Aufgabe. Lassen sie sich von dem Urteil eine Fotocopy schicken. Sie werden feststellen, daß das Urteil nur mit Kurzzeichen unterschrieben ist und damit nicht rechtskräftig ist. Es hat den Status eines Entwurfs.Das „Finanzamt“ darf keine Steuern erheben und erhebt auch keine Steuern. Sie berechnet sie . Anschließend wird die berechnete Steuer als „Bescheid“ mitgeteilt und nicht erhoben! Den Zahlungsverkehr regelt der §6 der AGB des Elsterprogramm (unbedingt mal rein sehen.) Der Bescheid ist keine Forderung sondern eine Mitteilung. Eine Forderung verlangt die Nennung einer natürlichen Person. Eine Namensnennung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich nicht um das Fehlen einer Namensnennung denn auf keinem Bescheid ist je ein Name genannt. Damit ist der „Bescheid“ auch kein Verwaltungsakt (VwVfG§37 Abs.3).
      In Foren dieser Art wird immer wieder versucht das GG als Verfassung darzustellen und den Interessierten zu beschäftigen. Das ist geschickt gemacht zieht den Interessierten weg von der deutschen Verfassung. Ihr seid sehr erfolgreich, meine Anerkennung. Man kann den Franzosen nicht die französiche Revolution nehmen, man kann den Russen nicht die Oktoberrevolution nehmen, man kan den USA nicht den Bürgerkrieg nehmen, man kann den Deutschen nicht die Weimarer Verfassung nehmen. Und das ist gut so.

      • Tja, wenn das Grundgesetz eine Verfassung waere, dann haette es sich selbst ungueltig gemacht. „Dieses Grundgesetz tritt ausser Kraft, wenn eine Verfassung in Kraft tritt“. Aber durch Streichung Artikel 23 GG ist es, nach Ansicht oberster Verwaltungsgerichte, seit spaetestens 25.09.1990 ohnehin ungueltig.
        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BverwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
        Da Deutschland nach 1918 keinen wirklichen Friedensvertrag bekam, es war ja eine Erpressung, ist die gueltige Verfassung die des Deutschen (Kaiser) Reichs von 1871. Carlo Schmid, Vorsitzender des Parlamentarischen Rates erklaerte klar und deutlich: „Wir haben hier keinen neuen Staat zu gruenden“. Dies wurde auch vom Bundesgrundgesetzgericht (Handelsname Bundesverfassungsgericht) bestaetigt (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83) wonach das Deutsche Reich noch besteht. Auf einem bestehenden Staat kann man keinen neuen gruenden

  3. Hallo. Mit entsetzen habe ich nach 3 Jahren festgestellt, das ich keine Unterschrift auf dem Urteil gesehen habe. Die haben mir eh schon einen Strick gedreht damals und dann finde ich noch herraus das es eine Ausfertigung ist. Ich bezahle auch immer noch Gerichtsgebühren von damals. Kann mir hier dringend jmd helfen? Was kann ich da tun? LG

    • Beschwerde wurde durch Beschwerdeformular erstellt.Ebenso schrieb ich auch den Richter und dieser wurde von mir auf die Rechtsunfähigkeit des Urteils aufmerksm gemacht Nach §315, sowie §317 Abs.2. Heute erhielt ich Post von der Justizbeamtin,diese teilte mir mit im Wortlaut : Für ein Rechtsmittel gegen das Urteil wäre es jetzt schon ein bisschen zu – d.h. 2Monate zu spät.
      Wie nun?

      • Hallo,
        Da keine Rechtskraft durch Fehlen der eigenhändigen Unterschrift eingetreten ist,ist auch keine Notfrist in Lauf gesetzt wurden.
        Demnach ist es noch ein offenes Verfahren.
        Kleiner Tipp: Mal Aktenauskunft beantragen, ob in den Akten die Unterschriften vorhanden sind, kann man als Beweismittel benutzen.

      • Bei einem rechtsungueltigen Verwaltungsakt kann keine Frist ablaufen da dieser ja niemals gueltig war. Und eine Justizbeamtin gibt es nicht, weil es laut Urteil des BVG seit dem 08.05.1945 keine Beamten mehr gibt, auch keinen Amtsrichter. BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 Und verlagen Sie eine von einem Notar beglaubigte Kopie des Amtsausweises – den ja niemand haben kann. Aber nur Beamte (oder Notare) koennen begalubigen.

  4. Seit ca. 10 Jahren kämpfe ich gegen barbarischen BRD- Justizterror an ohne den geringsten Erfolg.
    Obwohl ich alle Faktoren beachtet habe und immer auf die Illegalität der BRD- Judikative hingewiesen habe.
    Habe alles herangezogen indbesondere das US- Militärregierungsgesetz Nr. 2 Artikel IV/V §§ 7,8 und 9.
    Habe darauf hingewiesen, daß diese illegalen BRD Institutionen den Straftatbestand nach dem Völkerrechsstrafgesetzbuch §§ 6 und 7 erfüllen. Ergebnis … die machen was sie wollen!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Rainer Prutz

    • Danke, Sie haben mir sehr geholfen.Werde nun mal Aktenauskunft beantragen.
      Mal sehen,was das mir zeigt.
      Ebenso erwiderte ich das Schreiben an das Amtsgericht,das die 5 Monate noch nicht um sind ganz ausführlich mit Paragraphen usw.
      Auch habe ich das von Ihnen genannte Beschwerdeformular geschrieben,ausgefüllt und Anlagen dazu getan.Heute mit der Post versandt.

      • Es kann auch aufschlussreich sein, direkt, ohne (schriftlichen) Antrag auf Aktensicht beim Gericht aufzutauchen und Akteneinsicht zu fordern.
        Denn Anträge können auch vor Ort und mündlich gestellt werden. – Schriftlicher Antrag ist nicht notwendig.
        Einfach zum Gericht gehen und sagen „Ich möchte Akteneinsicht nehmen“. Vgl § 27 LDSG SH / Analognormen.

    • Wenn die DDR ein Unrechtsstaat war so ist die NewBRD ein Verbrecherstaat. Bandenmäßige Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, und genau das kann man in Sachsen massenhaft nachweisen. Akteneinsicht wird verweigert, wie die Unterschriften von Staatsanwälten und Richtern. Bestallungsurkunden werden ebenfalls nicht vorgezeigt. GG, Bundesrecht und auch EU-Recht werden mit Füßen getreten.
      Die DDR praktizierte Kriegsrecht wegen des kaltenn Krieges, doch hatten die Bürger absolute Rechtsicherheit wenn es „unpolitisch“ war. Von Rechtssicherheit kann der Bundesbürger inzwischen nicht einmal mehr träumen.Das größte Unglück der Deutschen nach dem WK2 war die friedliche Revolution. Wenn jeder Politverbrecher „geschmückte“ Laternenpfähle gesehen hätte so wurden sich heute viele etwas anständiger benehmen.

  5. Die Judikative in dem provisorischen Besatzungs- Konstrukt erinnert an die Zeiten des Volksgerichtshofes.
    Es sind unglaubliche Menschenverachtende faschistische Verbrecher, ohne Gewissen, Anstand, Ehre, Seele, Gefühl, daß müssen Reptoloide sein. Das sind Völkermörder, welch das eigen Volk umbringen.
    Hier gilt nur das Völkerrechtsstrafgesetzbuch §§ 6 und 7.
    Die Einweltregierung werden sie nicht hinbekommen, wenn man nur diese Kreatur Kissinger, oder Rockefeller anschauht überkommt ein nur noch Ekel.
    Die Marionette der bereits schon bestehenden Einweltregierung wird von dieser ekelerregenden Kreatur Kissinger gelenkt, übrigenz Altkanzler Schmidt ist mit so einem Ungeheuer auch noch befreundet, daran kann man doch sehen wie die Kahasaren uns fertig machen. Zur Masse muss man leider sagen gehirnloser Pöbel ohne auch nur die geringste Anstrengung zu unternehmen Brot und Spiel auf solche Masse kann wohl jedes Volk verzichten.

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  8. Hallo

    Vor 5 Jahren wurde mir das ABR für mein Kind entzogen.
    Mein Kind lebte dennoch bis vor 1,5 Jahren bei mir, nämlich bis der Vater unser Kind
    während meines Krankenhausaufenthalts ins Heim gab. (gemeinsames Sorgerecht)
    Danach gab es eine richterliche Anhörung, bei der mir weitere Teile des Sorgerechts
    entzogen wurden.
    Sämtliche Beschlüsse wurden nur mit einer unkenntlichen Paraphe unterzeichnet, also
    gar nicht.
    Laut Rechtssprechung müsste ich demnach weiterhin im Besitz des gesamten Sorgerechts sein, oder?

    Was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ch. Eckersberger

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  11. Ich habe eine Abschrift vom Urteil ohne Unterschrift und ohne Siegel.Nur der Eingansstempel vom Anwalt ist darauf.
    Ich habe auf einer Richter Datenbank mal nachgesehen und der Richter xxxx hat erst nach diesen Urteil dort angefangen zu Arbeiten ein anderer Richter mit dem selben Nachnamen war nicht aufzufinden,auch nicht unter Richter die dort nicht mehr arbeiten.
    Zur mündlichen Verhandlung war ich nicht geladen,ich habe keine Mitteilung über den Termin (1993)erhalten.Angeblich war mein damaliger Anwalt aber dort.Ich hatte 2002 versucht eine Kopie von diesen Urteil zu beckommen ohne Erfolg.Das Landgericht teilte mir mit das nichts im Archiv zu finden ist,das Urteil wäre aber 30 Jahre vollstreckbar,sollte es denn nicht solange verfügbar(im Archiv)sein?
    Halte ich ein Scheinurteil (Abschrift) die ich gestern von der Gegenseite/Rechtsanwalt mit dem Hinweis „noch vollstreckbar“ erhalten habe in meinen Händen?
    Ich würde mich über Tipps und Meinungen/Rückmeldung freuen.
    Danke.

  12. Guten Tag,

    ich nehme wie folgt Stellung:

    1. Sie haben eine Abschrift ohne Unterschrift erhalten. Es ist Ihnen als Prozesspartei also kein Urteil zugestellt worden vgl.ZPO oben. Das Verfahrensrecht (ZPO)wurde somit nicht eingehalten bzw. verletzt.

    2. Bereits im Jahre 1990 wurde im „Einigungsvertrag“ der Geltungsbereich des ehem. Grundgesetzes aufgehoben. Dies bedeutet, dass das GG im Unternehmen BRD nicht gilt. Dies bedeutet wiederum, dass man der Bevölkerung den sog. gesetzlichen Richter entzogen hat. Vgl. Artikel 101 des ehem. Grundgesetzes. – Sie hatten es somit nicht mit einem oder mehreren Richtern zu tun, sondern mit quasi Privatpersonen in schwarzen Roben.
    Möglich wäre eine Strafanzeige mit Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen diese Personen – wegen Verbbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuches zu stellen.

    Muster unter ….. (folgt).

    Freundliche Grüsse

    Sich.-Ing. J. Hensel

    • Vielen Dank.Sie haben mir sehr geholfen.
      Ich bin total entsetzt was in unseren RECHTSSTAAT läuft.Es ging bei mir um einen Widerspruch gegen eine EV.Ich stehen seit 17 Jahren ungerechtfertig in der Schufa(Schuldenpranger).Das hat mir so viel verbaut.Unglaublich was die (Deutsche Bank und deren Anwalt)mir angetan haben.
      Ich werde für Erlädigung und Schadenswiedergutmachung Kämpfen.Danke!!!!
      Grüße

    • Hallo Herr Hensel habe vor ein paar Tagen erfahren das das Amtsgericht eine Eintragungsanordnung erlassen hat im Schuldnerverzeignis so in der schufa aus einer Ausfertigung (Urteil)habe eine solche Eintragungsanordnung nie erhalten wie geht man jetzt vor um diese wieder lõsen zulassen war das rechtens hat man dort keine Wiederspruchsfrist? Weis nicht ob es klappt mit dieser Anwort da bei mir alles ūberwacht wird

    • Guten tag wie denn die Personen geben Ihren Namen doch nicht an wie will man dann eine strafanzeige machen ich habe einer Richterin geschrieben Sie mõge sich ausweisen doch bis heute habe ich nichts erhalten .Mit freundliche Gruss Rikels

  13. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist nichtig,daher gibt es kein Gericht,keinen Richter usw..
    Auch die ZPO ist nichtig!!!
    Alles wegen Verstoß gemäß Art.19 Abs.1 S.2 GG.

    http://grundrechteforum.de/?p=243

    Warum werden hier Ratsuchende veralbert,in dem sich auf nichtige und damit ungültige Gesetze berufen wird???

    http://www.deutsches-amt.de/html/brd_fakten.html#LayoutBereich17LYR

    Auch durch Streichung des Geltungsbereiches wurden diese Gesetze nichtig.

    Für die mit „Alturteilen“;
    http://forschungsschiff-pirol.org/2010/05/10/gvg-zpo-und-stpo-systematisch-am-sog-zitiergebot-gemas-art-19-abs-1-satz-2-gg-nur-16-monate-nach-inkrafttreten-des-bonner-gg-vorbeigeschleust/

    seit 1950 gab es kein GVG, keine ZPO usw.

      • Das GVG ist ungueltig, weil man mit den „Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007“ das Einfuehrungsgesetz und damit den Geltungsbereich des GVG gestrichen hat. Nach den Urteilen oberster Verwaltungsgerichte sind Gesetze ohne Geltungsbereich ungueltig. (BverwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

  14. Danke,
    das Problem besteht darin,daß jeder PERSONALausweisinhaber auch als solches betrachtet wird und in der Firma BRD „Firmenrecht“ praktiziert wird.

    http://www.natuerlicheperson.de/

    Sobald man auf Schreiben einer Scheinbehörde reagiert,wie Geschäftszeichen erwähnt geht man nach HGB und UCC einen Vertrag ein.

    http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3237

    Mit der Beantragung eines PERSONALausweises unterwirft man sich freiwillig dem „Recht“ der Firma „BRD“.

    • Deshalb sollte am Ende jeder Kommunikation der Satz stehen:

      Die Verwendung Ihres Geschäftszeichens und meine Antwort auf Ihre Kommunikation ist keine Anerkennung einer rechtlichen Befugnis.

      Und den Firmenausweis (Personalausweis) sollte man zurueckgeben. Eine Reisepass reicht auch und der ist kein Nachweis einer Firmenzugehoerigkeit.

  15. Ja,das kann ich nur bestätigen.Ich habe es zur Zeit mit einer ko… Justiz in Detmold zu tun.Der Landgerichtspräsident Herr Richter Peter Clemen wies meine Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsablehungen ab-unterstützt durch eine ganze Charta.Er schrieb den üblichen Mist:Unabhängigkeit der Richter,etc.Clemen kommt vom OLG Hamm.-Kann man dbzgl.Skandale nachlesen vom geschädigten Herrn Udo Pohlmann unter „Justizkacke“,etc.Die Justiz Detmold war schon einmal rechtsbeugend sowie bzgl. Strafvereitelung im Amt tätig:unter STAA Pekoch.-Nachzulesen im Focus-Artikel „Schläge für den Sauhaufen?“-Auch ich(damals hieß ich noch Kuhn)habe den Kampf gegen diese Justizmafia aufgenommen !-Ich stehe auch im Kontakt mit der Familie Scheffelmeier.Deren Sohn Sammy (Samuel) kam bei der Marine im eiskalten Wasser ums leben.Sein Todeskampf soll sogar noch gefilmt worden sein !-Das jetzige Deutschland erscheint mir schlimmer als die frühere DDR.-Allein von meinen eigenen Erfahrungen mit einer korrupten Justiz(natürlich auch Gerichtsschreiben ohne Richter-Unterschriften) könnte ich ein ganzes Buch schreiben.Da würde sogar Jürgen Roth vor Neid erblassen !

    • @Harlekin..
      Ja!,wird sind tatsächlich PERSONAL!

      Und eine rechtsgültige Verfassung,der MAFIA-BRD-GMBH>>>>>
      ,haben wir auch nicht!
      Vielen:gar nicht bekannt.

      OMG,was hat man mir?und so vielen anderen,zugefügt? ;((

    • Hallo dem kann ich nur zustimmen aus meiner eigenen Erfahrung meinen Personalausweis habe ich schon abgegeben und werde auch vorerst keinen wieder beantragen was wirklich helfen wūrde wenn keiner mehr wåhlen gehen würde oder jeden Freitags Demos statt finden dann würde vielleicht ein umdenken statt finden MfG Rikels

  16. Toll wie das alles weiter betrieben wird ohne jegliche gesetzl. Grundlage.
    Mich erreichte heute ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund eines „Schein-Kostenfestsetzungsbeschlusses“.
    Kann mir einer sagen, was ich ausser Beschwerde an das erlassenen AG noch machen kann.
    Es ist auch gleich an den Drittschuldner, an BSP-Guthaben weitergereicht, mit Vertragskündigung.
    Kann derartiges einen Vertrag kündigen, um sich am Guthaben zu bereichern? Ein Witz ein sehr schlechter allerdings.
    Ich habe vor, zurückzubeissen bis …..
    Bei dem Scheinbeschluss handelt es sich auch noch um gegnerische Kosten obwohl ich PKH hatte und darüber nicht aufgeklärt wurde.
    Über Ideen würde ich mich freuen…..danke.

    • Hallo, Sie können gegen die Richter der Ausnahmegerichte und gegen die Personen der Exekutive, die aufgrund von Scheinurteilen oder Scheinbeschlüsse gegen Sie vollstrecken wollen, eine Strafanzeige und einen Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stellen. Ein Musterbeispiel gibt es auf der Startseite. Drohen Sie den Personen (Gerichtsvollzieher, Vollzugsbeamte etc, die die Vollstreckungen gegen Sie durchsetzen wollen. Sie haben dazu keine grundgesetzliche Legitimierung mehr.

      Das Gleiche können Sie mit den „Richtern“ machen, die die Scheinbeschlüsse und Scheinurteile erlassen haben. Auch sie haben keine grundgesetzliche Legitimierung als ordentliches Staatsgericht Recht zu sprechen.
      Es sind Privatleute in schwarzen Gewändern, da das Grundgesetz im Unternehmen BRD seit der Wende im Jahr 1990 nicht mehr gilt. Es handelt sich um verbotene Ausnahmegerichte.

      Gruss

      JH

      • also dann kann man sich ja jeden richter aussuchen und ihn anzeigen, weil es ist egal ob man ihn kennt oder nicht, er unterschreibt nichts und somit trifft man immer ins schwarze wenn man jeden richter anzeigt…. !

      • Exakt !-Es sind Scheingerichte und Scheinregierungen.-mit einer Scheinjustiz !-Fakten: Am 17.7.1990 in Paris-wurde dem Besatzungskonstrukt BRD durch Streichung Artikel 23 GG der Geltungsbereich entzogen !-Mit sofortiger Wirkung zum 18.7.1990.Bekanntgabe am 23.9.1990 im BGBl.,Teil II (Teil II ist immer Völkerrecht im BGBl) Seite 885,Seite 890.-Vom 18.7.1990 an war keine Bundes-Landes-und Kommunalregierung,kein/e Bundeskanzler/in,kein Minister,kein Staatssekretär,kein Politiker mehr im „Amt“ und hatte keine Hoheitsrechte mehr !-Die BRD war erloschen !-Was geschah statt dessen,da der Hochverrat am deutschen Volk weitergeführt wurde?-Die Politiker wollten ihre fetten Posten nicht räumen !-Gründung der BRD-Finanzagentur GmbH,eingetragen ins Handelsregister am 28.8.1990.-Diese Firma ließ und lässt ihre Gesellschafterverträge von Staatssekretären unterschreiben,die es aber gar nicht mehr gab ! -Aus diesem Grund wurde von Abstammungs- Deutschen von vor 1914 nachweisbar,- 2014 eine Verfassunggebende Versammlung ausgerufen (höchstes Völkerrecht !)-Am 4.4.2016 wurde der Bundesstaat Deutschland ausgerufen !-Das deutsche Volk muß sich nur zahlreich melden/anmelden,um das System BRD zu beseitigen ! Mehr hier: Verfassunggebende-Versammlung.org analog http://www.bundesstaat-deutschland.de

      • @Angie: Lernen wir von den Bäumen, diese bilden erst Wurzeln und wachsen dann in die Höhe und Breite. JaH! und bemühen wir uns klug und weise zu sein, entsprechend den kosmischen Gesetzen.

        Denn: „Der Sinn des Lebens ist das Leben!“
        Leben bedeutet Aufbau, kreatives und entschlossenes Handeln. Und das werden wir alle in extrem ansteigendem Maße nötig haben.
        LG vom Wassermann

      • Hallo Herr Hensel,

        hätte hierzu eine Frage? Kann ich eine Strafanzeige und Strafantrag für ein Urteil in den Haag ohne einen Anwalt schreiben? Der Anwalt hat mich ja auch getäuscht? Muss ich wegen des Scheinurteils trotzdem zahlen? Wer kann mir bei diesem Strafantrag helfen? Danke schon mal für die Antwort.

        Ilona B.

    • Nachtrag,für Harlekin>Wichtig!
      Benannter Herr R.,macht in Abzocke:2.Chance…
      Ich habe mich Stumm:“totgeschrieen,und um Hilfe und Gnade ersucht!
      Politische Menschenrechtler,bedrohen nachwei0lichst!
      Alle gesichert.
      Besonders,ein Beispiel Legeslativ bekannt!

      Keine Scherze…
      Volker heißen ganz viele.
      Nachnamen,fangen auch viele mit B!an,und hören mit:ck auf!

      LEIDER>“WAHR“…
      ;(

    • Artikel 56
      Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung
      (310-10)
      Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der
      Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt TeilIII,
      Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinig-
      ten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Ge-
      setzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird auf-
      gehoben.

      http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl106018.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106018.pdf%27%5D__1400316950889

      Bundesgesetzblatt Teil I G 5702 2006 Ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 Nr. 18 S.875

  17. Dankeschön, ja soweit war ich schon, studiere schon länger die makabere Lage.
    Für Den Haag müsste ich erst in die Selbstverwaltung gehen, wenn ich das richtig sehe….ist noch etwas zu früh, diesen Teil habe ich noch nicht ganz durch gearbeitet.
    Tun werde ich etwas, in Richtung Selbstverwaltung und auch Gericht….ich hatte bereits eine Widerspruchsmöglichkeit gefunden,
    da kommt dann wieder die Krähe, die der anderen Krähe nichts aushackt….nunja, mal sehen.

    Dankeschön!

    • hallo miogit, an der sog. selbstverwaltung (also als „souverän“) bin ich seit diesem monat auch dran.
      sie haben 3 jahre vorsprung, der mich brennend interessieren würde. bg harry

  18. Toll das ich diese Seiten gefunden habe. Toll das es euch gibt!

    Es kommt doch sicher ganz oft genauso vor wie in meinem Fall… Dennoch…,

    eine Klärung kann ich dem hier gelesenen, dazu aber nicht wirklich entnehmen. Was habe ich evtl. nicht oder falsch verstanden ??

    Kurze Beschreibung:
    Wenn mein Anwalt ein unterschriebenes Urteil in seinen/meinen Akten hat, ich aber durch den Anwalt, nur eine Abschrift des Urteils -ohne Unterschrift und Stempel (zur Kenntnisnahme)erhalten habe, wie sieht das dann rechtlich aus ??

  19. Guten Tag, vielen Dank für Ihren Kommentar. – Wenn Sie in Ihrem Verfahren „Prozesspartei“ i.S.d. § 317 (1) ZPO sind und Sie – trotz der Zustellungspflicht gem. § 317 (1) – über kein Urteil, sondern nur über eine Ausfertigung i.S.d. § 317 (2) verfügen, würde ich – an Ihrer Stelle – einmal den Anwalt schriftlich befragen, durch welche Verfahrensvorschrift dies genau gedeckt ist.

    Darüber hinaus würde ich Ihren Anwalt zudem schriftlich befragen, wie er denn darauf kommt, dass das Urteil angeblich von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein soll, obwohl gem. Artikel 4 Ziffer 2 des Einigungsvertrages es für das Grundgesetz seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr gibt.

    Insofern kann es – losgelöst von der Bestandsfrage der ZPO – es überhaupt gar keine Unterschrift eines gesetzlichen Richters gem. § 318 ZPO geben, da der deutschen Bevölkerung – via Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990 vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885) i.V.m. b.b. Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889) der vg. gesetzliche Richter entzogen wurde.

    Ferner würde ich Ihren Anwalt schriftlich befragen, wieso er ggf. der Auffassung sei, dass die Unterschrift eines nicht gesetzlichen Richters auf einem „Urteil“ kein Scheinurteil ist und wieso ein Gerichtsverfahren ohne gesetzlichen Richter mit Artikel 14 (1) UN Zivilpakt, Artikel 6 EMRK, Artikel 10 der UN Res. 217 (III), Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.

    Ich würde ihn auch fragen, wieso er Sie über die Nichteinhaltung geltenden Völkerrechts an BRD Ausnahmegerichten ohne gesetzlichen Richter und ohne Urteil nicht rechtzeitig informiert hat und wieso Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung ihn für ein solches völkerrechtswidriges Verfahren bezahlen müssen.

    Freundliche Grüße

    JH

  20. Wow! schnelle Antwort. Danke!

    (Mal kurz abgesehen vom fehlenden gesetzlichen Richter, welches weitere Fragen eigentl. sowieso obsolet machen)

    Also nur zum besseren Verständnis…

    Im § 317 ZPO steht:
    (2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. …

    Wenn das Urteil aber bereits „Im Namen des Volkes“-(gelächter) verkündet ist und sich als „Original“ mit Unterschrift und Stempel in den Akten meines Anwalts befindet, wäre es dann nach § 317 ZPO (2) ok, wenn ich dann vom Anwalt nur eine Abschrift ohne Unterschrift und Stempel bekomme ??

    Habe mal irgendwo gelesen, dass sich auch Abschriften/Ausfertigungen von den Originalen nicht unterscheiden dürfen.-Also auch die Unterschrift (mind. als Kopie) zeigen müssen. -(Finde das aber so schnell jetzt nicht wieder, wo ich das gelesen hatte – sorry).

    Wenn das so richtig ist, dann müssten auch alle Abschriften/Ausfertigungen von verkündeten Urteilen eine Unterschrift aufweisen. Gehe deshalb davon aus, dass es eben nicht ok ist, nicht unterschiebene Abschriften von Urteilen zu bekommen.
    Richtig ? – oder doch nicht -weil z.B. „Winkelzug Nr.xy“ hier greift.. bzw. wie könnte sich mein Anwalt da rausreden, auf was berufen ???

    (wie gesagt; nur mal kurz abgesehen vom fehlenden § 15 GVG und nicht mehr anwendbaren § 16 GVG, § 101 GG).

    MfG
    🙂

    • @ Wenn das Urteil aber bereits „Im Namen des Volkes“-(gelächter) verkündet ist und sich als „Original“ mit Unterschrift und Stempel in den Akten meines Anwalts befindet, wäre es dann nach § 317 ZPO (2) ok, wenn ich dann vom Anwalt nur eine Abschrift ohne Unterschrift und Stempel bekomme ??

      Die ZPO kennt den Begriff des Originals überhaupt nicht; so sie denn existent ist.

      Die ZPO kennt die Begriffe Urteile und Ausfertigung.

      Wobei den Prozessparteien Urteile zugestellt werden ! § 317 (1) ZPO.

      Wenn Sie als Prozesspartei an einem Verfahrens beteiligt waren, sollten Sie ein Urteil und keine Ausfertigung in den Händen haben.

      @ (wie gesagt; nur mal kurz abgesehen vom fehlenden § 15 GVG und nicht mehr anwendbaren § 16 GVG, § 101 GG).

      Ja, nur mal vom Fehlenden abgesehen !

      Die o.a. Fragen an Ihren Anwalt klären die anderen Sachverhalte.

      Gruss

      JH

      • pardon, aber welcher anwalt würde sich die arbeit machen, vor kopieren des urteils die richter-unterschrift raus zu kratzen? haben sie Sie sich die ri-unterschrift zeigen lassen?
        ich durfte mir letztes jahr z.b. den schmarn von meiner ra’in anhören, dass das original mit unterschrift im gericht verbleiben würde. ra’s gehören zum system, was erwarten Sie von diesen?
        bei mir sind die 5 mon vorbei. mich interessiert die form, wie u wo man die nichtigkeit beantragt.
        bg harry

      • Klicke, um auf scheinurteile-antwort-an-werner-may-betreffend-das-schreiben-der-neuen-deutschen-richtervereinigung-nrv1.pdf zuzugreifen

        bei mir sind die 5 mon vorbei. mich interessiert die form, wie u wo man die nichtigkeit beantragt.

        Scheinurteile und Scheinbeschlüsse sind m.E. nicht rechtsmittelfähig, da sie maximal als Entwürfe zu gelten haben.
        Entwürfe sind schließlich nicht rechtsmittelfähig. – Wenn Sie davon ausgehen, dass in über 90 % aller gerichtlichen Entscheidungen Scheinurteile oder Scheinbeschlüsse vorliegen, werden Sie vor einem deutschen Gericht keine Erfolg haben. Erstens, weil die Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG durch Beseitigung der Gültigkeit des GG via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. beseitigt wurde. Zweitens Ihnen der gestzliche Richter gem. ehem. art. 101 GG aus dem gleichen Grund entzogen wurde. – Theoretisch denkbar wäre eine Feststellungsklage (256 ZPO) mit dem Inhalt, dass ein Scheiurteil vorliegt.- Hier Klage auf auf Feststellung der Unechtheit der Urkunde namens „Urteil“. – Beschwerde gem. Art. 13 EMRK an das JuMin unter Hinweis auf Wirksamkeitsgbot ( EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland),NJW 2006, 2389), wäre eine weitere Option. – http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm

  21. Vielen Dank für die Antwort!

    Bin jetzt mal „Hellseher“.

    Auf die Frage an meinen Anwalt, warum ich als Prozesspartei nur eine nicht unterschriebene Abschrift bekommen habe, was so nicht rechtens ist, wird der ganz sicher antworten;

    es genügt schließlich, wenn er als mein Rechtsbeistand das unterschriebene Urteil hat und meine Abschrift sei ja so zusagen nur eine Kopie des Urteils zur Kentnisnahme und brauche deshalb auch keine Unterschrift. –
    Ganz genau so wirds laufen !
    Wow! Ich kann Hellsehen ! 😉

    Zu die dem übergeordneten Rechtsfragen hatte ich den Anwalt schon befragt. Es kamen nur sehr ausweichende, nichts sagende Antworten und er fühlte sich sogar pers. – in seiner „Kompetenz“ als Anwalt angegriffen. Ich denke, der weiss schon was Fakt ist, gehört aber zum System.

    Aus diesem Unrechtssystem heraus kann man nichts bewegen. Die stecken alle unter einer Decke und machen trotz aller Beweise weiter wie immer. „Gewohnheitsrecht“ der Verbrechen.
    Man muss sich wohl die Mühe machen internationale Rechtswege zu beschreiten.
    Europäischer Gerichtshof (EuGH)

    Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) bzw. International Criminal Court (ICC) in Den Haag
    Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR
    etc…

    Erst wenn diese faschistoide Justicia hier merkt, dass alles Unrecht auf sie ganz pers. wie ein Bumerang zurückkommt, samt Schadensersatzforderungen, werden die sich an Gesetze halten (müssen). Aber eben erst dann.

    MfG

    „Hellseher“ 🙂

    • Ihre hellseherischen Fähigkeiten treffen die Realität. – Er wird sicher so oder so ähnlich antworten. Bei alledem darf man schließlich nicht vergessen, dass Rechtsanwälte Teil des Unrechtssystem sind und sie ihr Geld mit dem „Vorhandensein“ von Gesetzen verdienen.

      Auf die hypothetische Antwort: „es genügt schließlich, wenn er als mein Rechtsbeistand das unterschriebene Urteil hat und meine Abschrift sei ja so zusagen nur eine Kopie des Urteils zur Kentnisnahme und brauche deshalb auch keine Unterschrift. “ würde ich ihn fragen: „Welches Verfahrensrecht dieses Vorgehen denn regelt ?“ Auch in Bezug auf die Gerichthöfe haben Sie wohl Recht, so nicht auch dort …..

      Ein weiterer Weg wäre sich an die UN in Genf / Wien zu wenden. Wegen systematischer Verletzung des UN Zivilpaktes durch die nicht gesetzlichen Richter in ihren Ausnahmegerichten u.a..

      MfG.

      JH

      • Dieser Beitrag/Video sagt alles aus! Es ist egal, ob es Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinrichter, etc. gibt. Hier wird eingelocht-so wie es anfangs schon jemand kommentierte.

      • … nur solange dies geistig in schlechter Gewohnheit und ohne Geisteshygiene so manifestiert wird. Ausnahmen bestätigen bereits die Regel. Du bist die MACHT, wenn Du bereit bist, diese in Selbstzuständigkeit auch anzunehmen.

    • Das Problem liegt viel tiefer. All die Vorschriften gelten nur fuer legale Buerger. Die BRD ist aber kein Staat und hat keine Buerger. Die BRD Deutschen sind, wenn sie nicht ihre Staatsbuergerschaft nachweisen, staatenlos. Als Staatenloser hat man keine Rechte.

      Das Bundesgrundgesetzgericht, Handelsname Bundesverfassungsgericht, hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2BvR 373/83 – BverfGer 77, 137 – Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. „Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen Staatsangehӧrigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehӧrigkeitsgesetzes (RuStAG) von 1913 stets festgehalten.“ Aus dem Grundsatz des Fortbestands des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehӧrigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.

      Man muss also den Nachweis seiner Staatsangeehoerigkeit zum KAISERREICH im Sinnes des RuStaG von 1913 nachweisen. Dies geht mit dem sog. Gelben Schein aber nur, wenn man seine Abstammung von vor 1913 nachweisen kann. Die BRD Betrueger wollen dies aber nicht, sie wollen es nur bis vor 1933 nachgewiesen haben. Da die Siegermaechte aber das 3. Reich aufgeloest haben, ist man wieder staatenlos. Man muss hier beim Antrag hart bleiben. Hier darf man keine heute bestehenden „Bundeslaender“ eintragen sondern die Staaten, die 1913 bestanden und auch keine Postleitzahlen(!) – also Koenigreich Bayern und nicht Freistaat Bayern etc. Es gibt hier gute Information von Rico Handta auf Youtube. Als Staatenloser ist man Auslaender. Deshalb muss man den Staatsangehoerigkeitsausweis beim Auslaenderamt beantragen! Erst mit diesem Nachweis hat man ein Anrecht auf ein ordentliches Gericht. Da es dieses aber nicht gibt …….????

  22. Vielen Dank nochmals für die Antworten.

    Ist sicher sehr wichtig, sich über zielführende und vor allem effektive Strategieen zur Beseitigung dieses ganzen Unrechts auseinander zu setzen. Ohne Unterstützung von außen, wird das aber sehr schwer werden.

    Bedenkt man, dass es ja nicht nur unser Recht ist dieses nun wirklich haarsträubende Unrecht zu bekämpfen, sondern auch unsere Pflicht, stehen wir wohl leider immer noch am Anfang des Weges.

    Da will man ja fast schon hoffen, dass an dem Mythos 2012 etwas dran ist und sich viele Dinge
    dann eh von selbst erledigen. …

    Dennoch, diese Seiten erhalten einen Platz ganz oben in meinem Link-Archiv.

    MfG

    Der alte Mann 🙂

  23. Einfalls/Ideenreichtum?

    folgenden Text habe ich von meinem Anwalt erhalten:
    …übersenden wir ihnen in Abschrift das Terminsprotokoll des AG…. nebst Abschrift des Scheidungsbeschlussus vom 24.2.11 mit der Bitte um sorgfältige Aufbewahrung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, da die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist.
    Wir werden ihnen die mit Rechtskraftvermerk versehene Beschlussausfertigung nach Erhalt zusenden.

    ….ich staune,
    ….ist das bewusste Irreführung oder wie?
    ….wie kann eine Rechtsmittelfrist ablaufen ohne Urteil,
    was soll eine Beschlussausfertigung mit Rechtskraftvermerk sein?
    verstehe ich irgendwie nicht.

    Ist das evt. eine vorsichtige Formulierung meines Anwaltes da er weiss, daß ich über die Nichtigkeit der Gerichte informiert bin?
    ….seine lapidare Antwort in einem pers. Gespräch dazu war übrigens…er hätte keine Zeit, sich um derartiges zu kümmern….fand ich sehr interessant.

  24. Richter, Staatsanwälte, Notare tun und lassen was ihnen beliebt, Sie handeln vorsätzlich ohne jegliche Rechtsgrundlage, weil durch Aufklärungsscheiben ihnen die wirkliche Rechtsordnung bekannt ist.
    Die Entfernung dieser privat haftenden Pesonen kann nur die Besatzungmacht vornehmen und diese haben uns glaubhaft bestätigt, daß das passieren wird. Dabei werden auch die sogenannten BRD-Politiker und die sogenannten BRD-Parlamentarier nicht vergessen. Es sollte eigentlich schon alles passiert sein. Novosibirsk in Sibirien läßt Grüßen, so heißt es bei dieser Götterdämmerung. Nicht nur in Afrika sondern auch in Europa werden diese Diktaturen, welche sich als demokatische Systeme tarnen bald weggeputzt.

  25. Jedes Verfahren/Prozess, jede Zwangsversteigerung eines nicht legimentierten illegalen BRD-Gerichts ist ein Verbrechen an den Deutschen und die wissen das und machen einfach was sie wollen und ignorieren die wirkliche Rechtsordnung in Deutschland.
    Es bilden sich zurzeit immer mehr gremieren zum Widerstand es sollen bereits die hälfte der deutschen Bevölkerung die wirkliche Rechtsordnung in Deutschland sein.

  26. Danke für die Auskunft,
    habe vor gut 25 Jahren meinen Beruf im Steuerrecht wegen „Gerechtigkeit“ aufgegeben,

    Besatzungmacht vornehmen und diese haben uns glaubhaft bestätigt
    Vorsicht…..
    ….Bilderberger
    ….Freimaurer
    ….Logen

    Ich warte bereits seit Mitte der 80-er Jahre auf die Spitze des Eisbergs….

    Uns den Völkern aller Nationen

    Uns den Völkern aller Nationen


    es ist eine Möglichkeit….ein bewusst-machen

  27. Hallo

    Erst einmal meine Hochachtung zu dieser reichhaltigen Information. Was mir zu den Scheinurteilen noch aufgefallen ist, daß die Gerichte jetzt mit Amtsgericht oder Landgericht Bayern abstempeln, aber diese gibt es ja nicht. Hat jemand Informationen warum diese das tun und ob dies legal ist? Es muß doch irgendwo stehen, wie so ein Gerichtssiegel auszusehen hat.

    VG

  28. weil eine alte rentnerin meine wohnung für ihren enkel haben wollte erlebte ich die hölle.sie hetzte andere gegen mich auf,betrieb rufmord,zerstörte meine zukunft,mein leben,meine gesundheit,aber trotz beweise halfen alle der alten,sogar mit stock und messser verletzte die mich.
    räumungsklage bekam ich sogar wegen der alten,es wurde behauptet die wohnung sei dreckig,zugemüllt,verwahrlost jeder aber wußte das man bei mir auf dem boden essen konnte.
    diese privatpersonen zollner,pilsner lehnte eine einstweilige verfügung ab glaubten der hausverwaltung obwohl ich morddrohungen und schlimmste beleidigungen u.a.vorweisen konnte.
    vor gericht wurde auch beweise ignoriert,,die privatperson die sich richter niklas meinte,wer so viele anzeigen wegen etwas feuchtigkeit und schimmel mache und gegen alte beschwerden schreibe sei nicht geschäftsfähig und müßer unter betreuung,aber dieses verfahrer wurde eingestellt weil wenigstens dieser richter alle beweise ansah und nur den kopf schüttelte.
    ging zu richter niklas vor und sagte ich möchte seine legitimierung sehen das er gesetzlichrer richter sei,wie der mich anglotzte,türlich füllte er den vordruck nicht aus,gab mir den namen seiner haftpflichtversicherung mit höhe der decksumme auch nicht raus.
    regte mich gegen so viel dreistigkeit auf und sagte…so bürscherl schluß mit lustig,mit welchem recht verurteilst du hier illegal leute,begehst täglich schwerste straftaten im amt,dich müßte man in zwangspsychatie geben und mit lebenslänglich mit sicherungsverwahrung bestrafen,mit mir spezl treibt su dein spiel nicht.
    er nahm seine zettel die er akte nennt stand auf und ging,wochen später kam ein schreiben,eigentlich eine antwort auf räumungsklage,urteil,nichts stand drin weder das ich ausziehen muß noch sonstiges.und ruhe hab ich
    bekome ich nun post von gerichten,gez oder anderen privatfirmen die sich ämter nennen schick ich alles zurück,da der postbot diese nicht zustellen darf und auch kein recht haben mich anzuschreiben
    zurücksendung von post, im internet steht da was,zustellung illegal,auch aufdruck für briefkasten ist mein eigentum steht was,nie wieder wagt man es zu schreiben oder was einzuwerfen.ich lass mich nicht einschüchtern sondern verschaff mir respekt.
    auch ein gerichtsvollzieher hätte sich hier schon breit gemacht,er zückte wie alle seinen ausweis,ich sagte er möge seinen gefälschten wisch wegnehmen und lang gewinnen,er meinte er sei gerichtsvollzieher,ich ….studiert vielleicht aber nur privatperson ohne legitimierung ignoriert alles,das die brd ein illegales land ohne hoheitsrechte ist,nur scheinrechte für diese anmassenden typen die sich politiker nennen,es gibt weder diese noch beamte hier.seither hab ich hier keinen mehr gesehen,er hatte angst vor mir suchte schnell das weite,ich sagte das er nur ein geldeintreiber sei mehr nicht und ein hochstapler,leute habt den mut ihr seit ihm recht diese fuzzi können nichts machen weil es keine gesetzlichen richter gibt der rechte hätte.gerichtsvollzieher hat zwar haftbefehle dabei er aber keine befugnisse zu8 verhaften,holt er die polizei können die auch nix tun da die ja nicht den haftbefehl zur eidesstattlichen versicherung haben.also diese typen nie rein lasse3n hausfriedensbruch.noch mehr sie können gern schreiben

  29. Pingback: Lügen, Betrügen, Besatzungsrecht: „Arbeitsgerichte“ im Unternehmen BRD « Der Honigmann sagt…

  30. Sehr geehrte Damen und Herren , habe erst heute von Ihrer Seite erfahren herzlichen Glückwunsch . Kämpfe seit 1996 um meinen mangelfrei , mit Stempel und Unterschrift übergeben Werklohn von 539 TDM der mir mit Hilfe von Rechtsbeugungsanwälten , Justiz aus Sachsen Anhalt rechtswidrig vorenthalten wird . Mein / unserer Schuldner kann in unserem Bundesland in aller Ruhe Drogengelder waschen , Schwarzgeldzahlungen und Geldwäsche nach Lichtenstein , Luxemburg , Schweiz und in die Türkei begehen . Die Justiz darf nicht ermitteln weil hohe Politiker viele öffentlichen Aufträge , wie den Bau Bundeskanzleramt für 190 Mio. , für die DEGES für 200 Mio., Verkauf und Bau Leuna 2000 mit KATA für 170 Mio., für die zurückehrenden Sowjetsoldaten für sage und schreibe 8 Milliarden verschoben wurden . Solch ein Generalunternehmer muss doch beschützt werden , damit die Verantwortlichen der Commerzbank auch weiterhin als Hausbank alles unterstützen können . Wer mehr wissen will , zu den drei Rechtsbeugungskanzleien die mich bisher verarscht haben kann sich bei mir melden . Oder wer kennt noch einen vertrauenswürdigen Anwalt der auch das Vertrauen wert ist . MfG M. Frintert

  31. Guten Tag zusammen , insbesondere Herr Sich.-Ing Jörg Hensel ,

    in der Sache AG Düren zu Az.: 24 F 19/09 wurde diesseitig ein Erfordernis
    gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz erkannt und hieraufhin der Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichtes Düren wegen entsprechender Abgabe von E.V
    , mit meinerseitigem Schriftsatz vom 12.05.2011 aufgefordert.
    Fristwahrend teilte der Amtsgerichtsdirektor des AG Düren mit seinerseitigem Schreiben vom 23.05.2011 mit:

    (vollständige Abschrift des vorerwähnten Schreibens Conzen )

    „Der Direktor des Amtsgerichts, Düren den 23.05.11,Seite 1/2, Aktenzeichen 313 E SdB.1-796/11 bei Antwort bitte angeben.
    Bearbeiter Conzen, Durchwahl 02421 493 1281

    Herrn Elmar Falkenbach ,Weierstr. 28 52379 Langerwehe

    Betr.: Ihr Schreiben vom 12.05.2011
    Sehr geehrter Herr Falkenbach,
    Ihr Schreiben vom 12.05.2011 habe ich zur Kenntnis genommen. Ich sehe keine Veranlassung zu einem Tätig werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Conzen
    (handschriftliche Unterschrift Conzen )

    Resümee:
    widerrechtliche Verweigerung von statthaften Rechtsbegehren in Nachweiserbringung gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz.

    und nun?

  32. Elmar Falkenbach Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.

    Guten Tag zusammen , insbesondere Herr Sich.-Ing Jörg Hensel ,

    in der Sache AG Düren zu Az.: 24 F 19/09 wurde diesseitig ein Erfordernis
    gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz erkannt und hieraufhin die Richterin am Amtsgericht Düren wegen entsprechender Abgabe von E.V
    , mit meinerseitigem Schriftsatz vom 11.05.2011 aufgefordert.
    Fristwahrend teilte die Richterin am Amtsgericht Düren mittels ihrerseitigem Schreiben vom 13.05.2011 mit:

    (vollständige Abschrift des vorerwähnten Rückschreibens Kipping )

    Amtsgericht Düren ,Familiengericht -Geschäftsstelle-24 Amtsgericht Düren,August-Klotz-Str. 14 , 52349 Düren , 13.05.2011 , Seite 1/1, Aktenzeichen 24 F 19/09 bei Antwort immer angeben, Bearbeiter Frau Böhmer Durchwahl 02421-493-3052
    Herrn Elmar Falkenbach,Weierstr.28,52379 Langerwehe
    Sehr geehrter Herr Falkenbach ,in der Familiensache Falkenbach ./.Falkenbach
    Für Ihr Begehren gemäß Schreiben vom 11.05.2011 ist in einem familienrechtlichen Verfahren eine Rechtsgrundlage nicht erkennbar. Falls Sie allgemeine Informationen wünschen , wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kipping
    Richterin am Amtsgericht

    ( keine Unterschrift Kipping)

    Beglaubigt
    Böhmer
    Justzbeschäftigte
    (unleserliche Unterschrift ) kein Dienststempel/dgl.

    Resümee:
    a)
    widerrechtliche Verweigerung von statthaften Rechtsbegehren in Nachweiserbringung gemäß §99 VwGo,§§138,139 ZPO/Analoggesetz.
    b) Die Justizbeschäftigte Böhmer beglaubigt somit die Nichtunterschrift der Richterin Kipping.

    und nun ?

  33. An alle BRD -Justizgeschädigten :
    An alle BRD -„Behörden“geschädigte :

    Wehrt Euch , steht auf aus Letargie und rechtswidrigem Anscheinsgetue !
    Schließen wir uns zusammen, damit unsere Kinder dereinst ein glücklicheres Deutschland erleben.
    Kein Kampf ist sinnlos , der Tag der Wahrheit und Abrechnung wird kommen.

  34. Amtsgericht Düren : Behördentäterin Kipping (angeblich Richterin, die Nachweiserbringung hierüber wurde verweigert.)

    zu Az.: 24 F 19/09 Falkenbach./.Falkenbach

    Sachverhalt : Die Klägerin gab bei Gericht an, dass ihre Unterschrift unter einer Erhaltsquittung (Kontenauszüge/ Anfangs-Endvermögen) vom Beklagten angeblich „nachgezogen oder einkopiert worden sei“ .
    Hieraufhin wurde ein Gerichtsgutachter beigezogen , dieser stellt in dem Gerichtsgutachten fest , es bestehen keinerlei Anhalte auf ein „nachgezogen od. einkopiert der Unterschrift“ auch bei vorgenommener gründlichster Untersuchung. Die Prüfung erfolgte unter Einsatz neuster technischer Gerätschaften .

    Gleichsam stellt der Gerichtsgutachter über Schriftproben von der Klägerin fest, das auch weiterhin zumindest zu 75% definitive Klarheit darüber besteht, das die streitgegenständliche Unterschrift tatsächlich von der Klägerin stammt.
    Hieraufhin wird ein Zeugentermin durch Gericht anberaumt , mit der Frage : Hat die Klägerin den Beleg im Beisein des Zeugen unterschrieben ?

    Der Zeuge erscheint zum Zeugentermin , die Richterin Kipping hinterzieht dem Zeugen im Zeugentermin das zu bezeugende Beweismittel vollständig .Der Zeuge wird unter den Augen der “ Richterin Kipping “ noch durch die Klägerin bedroht , ohne eines Eingreifens durch Richterin Kipping.

    Wochen später wird ein den Beklagten benachteiligender End-Beschluss durch Amtsgericht Düren -Familiengericht- zugestellt.

    Es handelt sich um einen Endbeschluss ohne Unterschrift der Verfahrensrichterin Kipping , nur mit Vermerk versehen : Ausgefertigt :Böhmer , Justizangestellte als Urkundsbeamtin .

    Der Beklagte wehrt sich und legt hiergegen Beschwerde beim 26.Senat OLG Köln ein .
    Der Beklagte weist in seiner Beschwerde auf die gesicherten und eindeutigen Ergebnisse des Gerichtsgutachters hin, weiterhin auf den Zeugentermin bei AG Düren , bei dem der Zeuge das zu bezeugende Beweismittel , -gemäß Beweisbeschluss Kipping- im Zeugentermin alsdann vollständig durch Verfahrensrichterin Kipping vorenthalten wurde. Weiterhin weist der Beklagte auf sein Recht auf ein “ faires Verfahren “ hin. Die Beschwerde wurde denoch vom 26. Senat OLG Köln abgewiesen. Gleichfalls keine Richterunterschriften auf dem Abweisungsbeschluss des OLG Köln , 26.Senat Vors. Richterin Keller.

    Der Beklagte wehrt sich wieder und schreibt an die „Richterin Kipping “ weist auf sein Recht auf ein „faires Verfahren “ hin , auf den Gutachter,auf den Zeugen . Keine Antwort seitens Gericht , man gibt sich schreiblos.

    Der Beklagte wendet sich erneut an das AG Düren (Kipping und AG -Direktor Conzen) wegen Nachweiserbringung E.A. gemäß § 99 VwGOu.a. . Auch hier erhält der Beklagte unrechte Mitteilungen.

    Im Weiteren erscheint eine „Gerichtsvollzieherin Winter “ beim Beklagten und will 500,00 EUR i.d.S. haben . Ersatzweise 5 Tage Erzwingungshaft wegen Beschlussausgang am AG Düren.

    Der Beklagte verweist auf fehlende Unterschrift durch Richterin Kipping in Beschluss-Zustellung in Zusammenhang mit Scheinbeschluss .gemäß §§ 315(1), §317(1) ZPO.

    Hieraufhin wird dem Beklagten durch GV Winter folgendes vorgehalten :

    Kopie des Endbeschlusses der Richterin Kipping (ohne richterliche Unterschrift ),
    sondern: ausgefertigt Böhmer Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin, Stempel Amtsgericht Düren

    Darunter Stempelaufdruck : Der Beschluss wurde dem Beklagten am 09.02.2011 zugestellt, Böhmer ,Justizbeschäftigte , Stempel AG Düren 28.04.2011

    +

    Darunter : Vorstehende Ausfertigung wird hiermit der Klägerizum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Böhmer Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin

  35. Anhang:

    Tatsächlich ist bis heute kein ordnungsgemäßer Beschluss weder von „Richterin Kipping “ AG Düren , noch OLG Köln zugestellt worden. Es fehlen auf allen Beschlüssen die erforderlichen richterlichen Unterschriften.
    Dies wurde der Gerichtskasse Köln und dem AG Düren erfolglos mitgeteilt.

    Im Resümee:
    Mir ist das Recht auf ein “ faires Verfahren “ durch AG Düren und OLG Köln systematisch unter Rechtsbruch genommen worden, trotz Gerichtsgutachter und Zeugen .
    Jetzt soll ich 500 EUR zahlen auf Hintergrund eines vorsätzlich gerichtsmanipulierten Verfahrens mit zudem nicht durch Richterin Kipping unterschriebenen Beschlüssen .
    Die GV Winter stellt sich im Wesentlichen BRD- treu , die zurecht bestehenden Einwände werden von Ihr entgegengenommen, gleichzeitig wird auf nahenden Einsatz von Vollzugsbeamten hingewiesen. Oder halt ersatzweise 5 Tage Erzwingungshaft.

    Als Beklagter wurde ich durch diese Verbrecher systematisch abgewickelt, habe alles nach Treu und Glauben ordnungsgemäß vorgenommen und soll durch das BRD -Scheinsystem zerrieben werden.

    Es besteht systematischer Prozessbetrug durch Gericht. Recht und Gesetz sind diesen Verbrechern fremd.

    Ich weiß nicht,was ich machen soll , wenn Frau GV Winter in Begleitung hier wieder erscheint.

    mfg. E.F.

    • Hallo, am Besten Sie formulieren gegen Privatperson Winter eine Strafanzeige und einen Strafantrag, der an den ICC adressiert ist. Sie können sinngemäß diesen Fall als Vorlage nehmen. – Bedrohen Sie Privatperson Winter mit dieser vorbereiteten Strafzeige/Antrag und bestätigen Ihr, dass wenn sie nicht von ihren völkerrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen als Privatperson ablässt, die Anzeige nebst Antrag an den Strafgerichtshof in Denn Haag ergeht.

      Geben Sie Ihr 3 Tage Frist=Datum der Strafanzeige/Strafantrag. Vgl. auch o.a. Fall.

      Gruss

      JH

  36. Pingback: Lügen und Betrügen – Da Capo vom Bundestag und BMJ « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  37. Guten Tag,
    Vielen Dank für diese Informationen, die sonst nicht zu finden sind… Ich hätte einige Fragen über Ihre Antwort vom 11.03.2011, wenn Sie erlauben.
    Ich finde Ihre Demonstration sehr interressant, aber ich konnte die Beweise über Ihre Aussagen in den zitierten Texten leider nicht finden. Ich bin keine Juristin, und es scheint mir etwa unklar zu sein…
    Unterschrift des Richters im Urteil und Zustellungspflicht verstehe ich schon.
    Aber dann wird es schwieriger : wieso gibt es für das Grundgesetz seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr ? Bei Artikel 4 Ziffer 2 des Einigungsvertrages steht nur « Artikel 23 wird aufgehoben ». Wo steht das Geltungsbereich im Artikel 23 der GG?
    Sie sagen dann, dass “der deutschen Bevölkerung der vg. gesetzliche Richter entzogen wurde. » Aber Sie nennen das Einigungsvertragsgesetz, ohne Detaillen zu geben : wo in diesem Gesetz steht es, dass keine gesetzliche Richter in Deutschland mehr sind ?
    Endlich sprechen Sie von “Ausnahmegerichten”. Wieso?
    Diese Sache hat mein Interresse aufgeweckt, und ich würde gerne konkrete Beweise darüber lesen.
    Vielen Dank für eine kurze und ‘Idiotensichere” Antwort 😉
    Frau Geiss

    • Guten Tag, der Geltungsbereich des GG a.F. stand im ehem. Artikel 23.

      Dieser Artikel wurde mit der Wende im Jahre 1990 aufgehoben.

      Aus diesem Grunde gibt es keinen Geltungsbereich für das GG mehr, so dass alle Artikel des GG auch keine Gültigkeit mehr besitzen.

      Oder einfach gesagt: Ein Gesetz, dass nirgendwo gilt, gilt nirgendwo !

      Die Rechtsgrundlage für den grundgesetzlich garantierten Bestand eines gesetzlichen Richters finden Sie im ehem. Artikel 101 GG. – Diese Garantie ist wie b.b. entfallen.

      Der Entzug des gesetzlichen Richters ergibt sich aber auch deshalb, da mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des GG auch die im ehem. Artikel 20 GG benannte Ordnung (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung) faktisch beseitigt wurde.

      Die dort aufgeführte Grundrechtsbindung entfällt ebenso aus den genannten Gründen.

      Mit dem Wegfall des § 15 GVG „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“ bestehen keine „Staatsgerichte“ mehr, so dass in der BRD ausschließlich Ausnahme- bzw. Scheingerichte – besetzt mit „nicht gesetzlichen Richtern“ bzw. besetzt mit Privatpersonen – anzutreffen sind.

      Gerichte – ohne gesetzliche Grundlage – verstoßen gegen das Völkerrecht.

      Hier insbesondere Artikel 14 UN Zivilpakt und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU.

      Mit freundlichen Grüßen.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,
        Vielen Dank für Ihre schnelle und klare Antwort.
        Ich habe aber im Internet gelesen, dass der Geltungsbereich jetzt im Präambel definiert wird (seitdem der Artikel 23 weggefallen ist) :
        „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“
        Ist es nicht ausreichend, um den Artikel zu ersetzen?
        (Ich meine nicht, dass Sie sich irren, aber ich könnte diese Antwort erhalten, und ich wüsste dann nicht, was zu sagen…)
        Mit freundlichem Gruss,
        Frau Geiss

      • Hallo Frau Geiss,
        eine Präambel eines Gesetzes entfaltet keine normative Bedeutung.
        Eine solche normative Bedeutung findet sich ausschließlich in den Paragraphen bzw. den Artikeln eines Gesetzes.
        Im Übrigen hat eine Präambel eines Gesetzes ohne Geltungsbereich, ebenfalls keinen Geltungsbereich.
        Eine Präambel ist nichts weiter als eine Eingangsformel ohne normative Wirkung.
        Ja, ich kenne diese Ausflüchte von Juristen u.a., die das Unrecht weiterhin als rechtskonform darstellen wollen.
        Es wird ihnen nicht gelingen.

        MfG

      • Hier gibt es einen Trick der Betrueger: Etwa 1994 hat man einen neuen Artikel 23 GG eingefuehrt. Diesen Betrug nennt man Ueberblendung. Allerdings gab es niemanden, der dies, ausser den Alliierten, haette legaliter tun koennen. Da aber das ganze GG mangels Geltungsbereich ungueltig ist, der neue Artikel 23 enthaelt ja auch keinen, ist das GG trotzdem ungueltig. Nur wenn man auf die Streichung von Artikel 23 GG hinweist, wird einem der neue Artkel 23 manchmal gezeigt. „Na sehen Sie, das stimmt ja gar nicht ….“

  38. Pingback: Korruption und Strafvereitelung im Landesamt ? – foodwatch klagt gegen das Niedersächsische Landesamt (LAVES) « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  39. „Möglich wäre eine Strafanzeige mit Strafantrag beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen diese Personen – wegen Verbbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuches zu stellen.
    Muster unter ….. (folgt).“
    Könnte ich das Muster sehen?
    Hallo,laut Anwalt der Deutschen Bank wäre das Urteil in der Akte mit Kostenfestsetzung, der Rest sei vernichtet worden. Mein damaliger Anwalt hat dem Anwalt der Deutschen Bank geschrieben, dass er nichts mehr an Unterlagen hat. Ich habe Anfang dieses Jahr das LG angerufen und mir wurde das selbe telefonisch bestätigt ,dass nur noch das Urteil und die Kostenfestsetzung in der Akte ist, mehr nicht. Ich habe dem Landericht Mannheim heute mitgeteilt ich möchte eine Ausfertigung mit Zustellnachweis.
    Der Nachweis ist nicht in der Akte; soviel weis ich bereits schon. Ich habe etwas von meinen „Richter“ erfahren. Aktenzeichen 550 Js 43195/09 Staatsanwaltschaft Darmstadt
    Auszug:Nun ist es amtlich! Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter dem Aktenzeichen 550 Js 43195/09 ein Untersuchungsverfahren gegen die Richter Fischer, Schäfer, Metzger und den Präsident des Landgerichts Mannheim Günter Zöbeley eröffnet. Den vier Richtern wird vorgeworfen, vier Wirtschaftskriminelle vor Strafverfolgung und Schadenersatzzahlungen zu schützen.http://www.online-artikel.de/article/aktenzeichen-der-strafanzeigen-gegen-vier-richter-des-landgerichts-mannheim-29203-1.html.
    Mein Richter (einer der 4 ) war zur Urteilsverkündung laut Richterdatenbank gar nicht im Amt. Habt ihr Tipps ? Wie soll ich mich jetzt wegen Teilvollstreckung (nächste Woche) verhalten?

    Grüsse

  40. Wie sieht es mit Indiziengerichten im Strafprozess aus? Also Indiziengericht ohne Öffentlichkeit.
    Mir wurde gesagt, daß es bei solchen Verfahren keine Urteile gäbe, sondern nur Strafbefehle. Das originale Dokument bei der Staatanwaltschaft trägt ein Handzeichen, keine Unterschrift des Richters.

    Bisher haben wir auch nur eine Ausfertigung. Bei der Statsanwaltschaft bekam ich nur eine Strafbefehl mit dem Stempel, keine Unterschrift des Richters.

  41. Hallo Herr Hensel,
    ich habe vor 2/3 Tage beim Landgericht eine Abschrift vom Urteil inkl. Zusetellnachweis verlangt.Da mir bekannt ist, auch schriftlich, dass in der Akte nur Urteil und Kostenfestsetzung sein soll.
    Heute kam folgendes:
    Anschreiben, dass kein Zustellnachweis mehr vorhanden sei.

    Eine beglaubigte Ablichtung.
    Auf meiner älteren Ausfertigung, die mir der Rechtsanwalt der Deutschen Bank gesendet hat, fehlt Unterschrift und Siegel vom Richter und Urkundenbeamtin,auf dieser neuen Ausgabe ist die Unterschrift vom Richter aber kein Siegel. Da ein Richter nur 5 Monate zeit hat zu unterschreiben, halte ich das doch für eine sehr wichtige Sache.

    Mein erster Gedanke war „wann hat der Richter das denn Unterschrieben“?

    Die Unterschrift sieht kindlich aus (also als ob es ein Kind geschrieben hätte) unterhalb vom Blatt natürlich Stempel und Unterschrift mit Datum vom 22.09.2011 vom Urkundenbeamten der Geschäftsstelle.

    vorgestern hat mir die Gerichtsvollzieherin das Urteil gezeigt mit einen Stempel über Zustellung (Nachweis). Ich fragte, wohin das Urteil zugestellt wurde und wer es angenommen hat. Das weiß sie nicht.

    Zudem habe ich vom Landgericht eine Kopie vom Vollstreckungsurteil erhalten.

    Dieses enthält einen Eingangstempel von Rechtsanwalt der Bank und einen Eingangstempel vom Amtsgericht H……auf der Rückseite hat die Urkundenbeamtin einen Stempel mit Datum vom 22.09.2011 und ihre Unterschrift gesetzt.

    Wie kam das LG an dieses Dokument ? Wo ist der Stempel vom LG?

    Das Beste, es steht eine alte Addresse (vom mein ex Mann) drauf.

    Ich habe dort über 1 Jahr nicht mehr gewohnt (Meldenachweis habe ich geholt).

    Dort ging übrigens auch die Kreditkündigung hin.

    Diese Adresse ist durchgestrichen und mit Kuli die damilige aktuelle Addresse drüber geschrieben.

    Zustellnachweis ist nur das Zustelldatum.

    Mahnungen habe ich 100%ig nicht erhalten; da bin ich derzeit dabei die Unterlagen zu beschaffen.

    Was soll ich denken ? Scheinurteil?

    Solangsam verunsichert mich das schon.

  42. Hallo,
    wie sieht es mit der Rechtmässigkeit beim Finanzamt aus? Es werden verjährte Schulden eingefordert und mit Vollstreckung gedroht.Ist das rechtens?
    Wie kann man gegen Finanzämter vorgehen.Ich habe das Finanzamt aufgefordert Zustellnachweise zwecks verjährungsunterbrechung zu zeigen doch ich werde ignoriert und bin weiterhin den Androhungen zwecks Wohnungsöffnung und Kontopfändung ausgesetzt.
    Grüsse

    • Hallo, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

      wie sieht es mit der Rechtmässigkeit beim Finanzamt aus?

      Genauso, wie bei der übrigen Exekutive, die ohne grundgesetzliche Legitimation z.B. Zwangsvollstreckungen durchführen.

      Es werden verjährte Schulden eingefordert und mit Vollstreckung gedroht.Ist das rechtens?

      Sicherlich nicht !

      Wie kann man gegen Finanzämter vorgehen ?

      Genauso, wie in den bisherigen Fällen. Siehe hier.

      Vorlage hierzu. – Drohen Sie dem Amt, in einem gesonderten Schreiben.

      Ich habe das Finanzamt aufgefordert Zustellnachweise zwecks verjährungsunterbrechung zu zeigen doch ich werde ignoriert und bin weiterhin den Androhungen zwecks Wohnungsöffnung und Kontopfändung ausgesetzt.

      Stellen Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ihres Bundeslandes. Beispiel SH.

      Gibt es da weiterhin Schwierigkeiten, wenden Sie sich an den Datenschützer Ihres Bundeslandes.

      Gruss

      JH

  43. Hallo! Ich beschäftige mich erst seit einiger Zeit mit dem Thema BRD GmbH. Ich habe in einem Strafverfahren(Sachbeschädigung) eine richterlichen Beschluss zur Abgabe einer Speichelprobe bekommen. Dies stellt eine absolute Unverhältnismässigkeit dar da der Sachschaden nur sehr gering war(ca. 200Euro). Trotz Beschwerde meines Anwalts wurde die Abgabe angeordnet. Auch hier fehlen die Unterschriften der Richter, es ist nur eine Ausfertigung genau wie bei Ihnen hier beschrieben. Kann ich da noch etwas machen?

  44. Scheinbeschlüsse entfalten, wie Scheinurteile keine Rechtskraft. Rechtsmittel gegen Scheinbeschlüsse/urteile gibt es nicht. – Das Problem ist, dass im Unternehmen BRD die nicht gesetzlichen Richter über ihren eigene Prozessbetrug befinden. – Sie könnten über Ihren Anwalt die eidesstaatliche Versicherung zur Garantie des gesetzlichen Richters etc. abfordern. Auch sollte Ihr Anwalt das Scheingericht schriftlich befragen, wieso es einen Scheinbeschluss herausgegeben hat. – Ein Staatsgericht wäre auskunftspflichtig. – Er sollte das Ganze als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK und Beschwerde gem. Art. 2 (3) UN Zivilpakt deklarieren. – Strafantrag und Strafanzeige gegen „Richter“, „Beurkundungsbeamte“ etc..an hiesige „Staatsanwaltschaft“ wären ebenfalls eine Option. – Drohen können Sie noch mit einem Strafantrag/Strafanzeige an den ICC – Muster Strafantrag/Strafanzeige ICC – Weiteres.

    Zum Thema Scheinbeschlüsse:

    Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss
    ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern
    auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar,
    solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht
    unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,
    49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

    Siehe auch hier.

    MfG

    JH

  45. Pingback: „Bundesverfassungsrichter“ Voßkuhle lügt – Grundgesetz ist keine Verfassung ! « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  46. Jedem Wissenden ist bekannt, daß die BRD kein Staat ist. Gerichte, Richter, Notare und Staatsanwälte haben keine Zulassung auf der Grundlage des US- Militärregierungsgesetzes Nr 2 Art. IV/V §§ 7,8 und 9 und sind somit illegale Institutionen und deren Mitarbeiter, Richter Staatsanwälte privat handelne und privathaftende Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, daß wissen die Richter genau und deshalb unterschreiben die nicht. Man sollte vorsorglich immer Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe von diesen v.g. Personen fordern und geltend machen, denn es kommt der Tag wo sich alles umkehren wird und dann sind diese illegalen und Kriminellen dran, dan geht es Ihnen an den Kragen.

    • Wacht doch alle endlich auf. Die BRD ist kein Staat!!! so der Buchtitel vom BRD-Juraprofessor Dr. Dr. Dr. Klaus Sojka
      Die BRD ist ein provisorisches Besatzungskonstrukt der Drei Mächte (USA. UK und Frankreich) die DDR war auch kein Staat sondern ein provisorische Besatzungskonstrukt der damaligen Sojetunion. Dieses ganze Theater wird uns von den Illuminaten und Freimaurern vorgespielt und da der größte Teil der Bevölkerung das nicht erkennt dass man in der Matrix lebt, ist darauf zurückzuführen, dass der größte Teil der Bevölkerung schon völlig verblödet, denn die rennen ja immer noch zu den Wahlen als Wahlvieh, um sich ihre eigenen Henker zu wählen.

    • Hallo, ich glaube, das ich Sie bereits in einem anderem Zusammenhang als Kommentator mit jurist.Erfahrung belesen habe.
      Sorry, wollte nicht persönlich werden. Aber wir benötigen dringend Hilfe !!!!
      Mein Mann hat vor einigen Tagen ein Schreiben erhalten, indem ihm mitgeteilt wird, das er bis spätestens 9. Jan. 2012 sich in der JVA zu melden hat, für einen Tag Haft.
      Auslöser war, das wir ein Bußgeld nicht bezahlen wollten und konnten.
      Die Bußgeldstelle hat daraufhin , das Gericht beauftragt der Androhung von Erzwingunghaft. Unsere Feststellung des Rechtsschutzbedürfnis brachte keinen Erfolg! Man hat von seitens des Gerichtes dies nicht anerkannt und die Erzwingungshaft bestätigt.
      Nun bekamen wir ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, die diese Haft umsetzen wollen. Keine Unterschrift des Staatsanwaltes, nur eine Beglaubigung der Jusitzbeamtin.
      Meinem Mann wurde diesbezügl. angedroht, wenn er sich nicht bis 9.Jan. 2012 in der JVA meldet, werde man einen Haftbefehl ausstellen und vermutlich, ihn durch die Polizei abholen.
      Habe dem s.g. Staatsanwalt geschrieben, das er sich schuldig macht, im Sinne des Art. 6 EMKR und Art. 11 UN-Zivilpakt, aber ob er darauf reagieren wird, ist zweifelhaft.
      Könnten Sie mir bitte weiterhelfen ?
      Zu welcher Gattung gehören Staatsanwälte ? Hat man eine Möglichkeit diese zur Rechenschaft zu ziehen ? Kann man gegen diese vorgehen ?
      Hat man ein Mittel diese zurück zu drängen?

      Würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beistand freuen.
      Ebenso Herr Hensel, sehen Sie eine Möglichkeit,wer auch immer dieser Staatsanwalt ist,diesen zur Resong zu bringen ?
      Sie dürfen mich auch gern über meine Mail anschreiben.
      Herzlichen Dank !

      • Die WILLKÜR geht weiter !
        Am 5. Jan. 2012 habe ich eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Doch bis heute keine Antwort.
        Vor ca. 4 Wochen erhielten wir erneut ein Schreiben , wonach mein Mann innerhalb von 14 Tagen die Erzwingungshaft antreten sollte. Das ging doch zu weit. Ich erhob Anzeige und Klage gegen den s.g. Staatsanwalt und Rechtspfleger und alle involvierten Personen.

        Gestern Abend den 5. April 2012 gegen 19.30 Uhr der HÖHEPUNKT!
        Zu diesem Zeitpunkt erschienen 2 Uniformierte in unserer Gaststätte um meinen Mann festzunehmen. Einer dieser Uniformierte schwenkte mit einem rosafarbenen HAFTBEFEHL. Zum Glück war mein Mann nicht zugegen. Ich teilte diesen Herrschaften mit, das mein Mann nicht da wäre, und fragte nach um was es ginge. Der eine dieser Herrschaften erklärte mir, das er einen Haftbefehl für meinen Mann hätte. Wenn ich sofort 68,50 € auf den Tisch legen würde, wäre die Sache erledigt.
        (Zur Erklärung, es handelt sich um ein Bußgeld – OWiG im „Straßenverkehr“, Hauptforderung einst 25,00 €)
        Ich rief sofort unseren Rechtsbeistand an, dieser sprach mit einem dieser Unformierten. Währenddessen versuchte ich den s.g. Haftbefehl einzusehen. Ich konnte das Deckblatt umblättern, und musste feststellen,
        das weder ein Richter noch ein Rechtspfleger unterschrieben hatte !! Ich rief sofort ins Telefon unserem Rechtsbeistand, das keine Unterschrift drauf ist. Sofort legte der Uniformierte den Hörer auf.
        Ich beharrte da drauf den s.g. Haftbefehl einzusehen. Dies wollte er meinem Mann zeigen.
        Er wedelte mit diesem Stück Papier derartig rum, das ich ihm dieses entreißen konnte. Auf der Rückseite war lediglich das Kürzel der Justizangestellten mit Stempel. Jetzt wurde es brutal, der Uniformierte hielt meinen Arm fest und drückte ihn auf dem Tresen nach unten, während er mit der anderen Hand mir das Papier entriss.
        Eigenartigerweise, der andere Uniformierte sagte nicht ein einziges Wort, hielt sich aus allem raus, reagierte auch auf diese Handgemänge in keinster Weise.
        Nachdem der andere sein Papier wieder hatte, drohte er mir, er würde wiederkommen und dann wenn unser Haus voll mit Gästen ist und dann müsste mein Mann mit kommen. Ob ich ihm das an tun wollte.
        Darauf informierte ich diesen Uniformierten, das ich ihn anzeigen werde, wegen Körperverletzung und Strafantrag stellen werden.
        Beide Uniformierte verschwanden darauf, wie sie gekommen waren.
        Nach 30 min. war ich beim Arzt, ließ mir ein Attest ausstellen. Der rechte Unterarm ist gezerrt, habe einen Verband und kann nicht mehr zugreifen.

        Nun werde ich einen Strafantrag stellen, ich weiß nur noch nicht ob ich diesen bei der Staatsanwaltschaft stelle, die mir dieses eingebrockt haben.

        P.S. Im Febr. 2012 hatte ich die Möglichkeit zu unserer genötigten Insolvenz Akteneinsicht zu nehmen. Jetzt erhielten wir aus diesen Akten die Kopien. Doch genauso wie sie in den Akten waren, ohne UNTERSCHRIFT!

      • Hallo, der Wahnsinn geht weiter, ein Ende NICHT in Sicht !
        Ich nehme nochmals Bezug auf meinen Kommentar vom 6. April 2012 !
        Wie erwähnt, s.g. Polizisten – s.g. Haftbefehl gegen meinen Mann .s unteren Beitrag v. 6 April 2012

        Nun kommte der nächste Akt ! Gestern den 13. April 2012 erhielt ICH ein Schreiben der Polizeiinspektion – POM Oettler, mit der VORLADUNG
        in der Ermittlungssache wegen

        “ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am 5.04.2012 gegen 19.20 Uhr
        ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich!
        Sie werden gebeten, am Montag den 23.04.2012 um 9.00 Uhr bei der o.g. Dienststelle vorzusprechen.
        Bitte bringen Sie zusätzlich zu diesem Schreiben folgendes mit: – PERSONALAUSWEIS.“

        Darunter ein Kraksel und Polizeiobermeister!

        Hat man noch Töne ?? Jetzt bin ich die Beschuldigte, weil ich die Herren in Uniform auf meine Rechte und Ihre Pflichten hingewiesen habe, und dabei noch misshandelt wurde. Ärztliches Attest habe ich, Zeugin des Vorfalles auch!
        Hey, die ticken doch nicht mehr ganz richtig , oder ??

    • Hallo Wie funktioniert diese Schadenersatz und schmerzensgeld FORDERN und GELTEND machen und wo ???
      BItte beispiel geben !!!!
      MfG Ionel

  47. In einer Korruptionssache gegen meine Tochter Andrea Kuhn wird-natürlich wieder vom Amtsgericht Detmold aus(dies verstrickt in Rechtsbeugung bzgl.Strafsache gemäß Focus-Artikel „Schläge für den Sauhaufen“?) nun in einer Miet-und Strafsache über den Ober-Gerichtsvollzieher Michael Schenke,Zieglerstraße 1,32825 Blomberg, per Haftbefehl und Androhung zur Zwangsinhaftierung von ihr die Eidesstattliche Versicherung mit Hinweis an Benachrichtigung an das Jugendamt Detmold(sie hat ein kleines Kind) abgezwungen,obwohl wir gegen die Gegner Strafanträge gestellt haben.Beteiligt an der Korruption:Hans Scheil,Detmold,RA-Kanzlei Rüdiger Dorn/RA Kemper,Detmold,Richter Osterhage,Richter Hobbeling sowie noch weitere „Staatsdiener“ des Amtsgerichts/Landgerichts.AZ dieser Sache: DR II-0921/11-22 M 1783-11.Keine Unterschrift der Richterin Heidberg.-Nur Unterschriften Nachnamen Schmalz,Justizsekretärin,und Schenke.-Strafanträge wegen Folter und Korruption an das internationale Gericht dringend nötig? Auf die Hilfe der Polizei ist kein Verlass.-Auf das LKA Düsseldorf,dem wir Korruptionsfälle meldeten,auch nicht!-Ich werde weiter berichten.-Siehe auch http://www.kinderklau.de

  48. Kommentar verschoben nach Scheinurteile

    Sehr geehrter Herr Hensel,

    erstmal vielen Dank für Ihre Arbeit mit diesen wertvollen Infos zur „BRD“-Verbrecher-NGO. Allerdings…

    Vielen „BRD“-geschädigten und sich daraufhin auch selbst informirenden, ist dieser hochkriminelle „BRD“-Fake längst bekannt.
    Ich denke, es sollte nun vielmehr -und vor allem, um wirkungsvolle Strategieen im Kampf gegen dieses Nazi-Unrecht gehen.
    Davon ist allerdings leider viel zu wenig bekannt, ist es doch eigentlich genau das, was die „BRD“-Opfer wissen wollen und sollten.
    Statt dessen wird auf div. Info-Seiten, fast nur der ist-Zustand beschrieben und bedauert… -sicher müssen diese Zusammenhänge erst einmal verstanden werden, aber die Beschreibungen der Möglichkeiten sich effektiv zu wehren, gehen bei der „Opfer-Schau“ leider fast gänzlich verloren. Sürmeli sollte eben kein Einzelfall bleiben.
    Schlage deshalb vor, den Hauptfocus daraufhin zu verlagern.
    Es gibt doch Mittel und Wege der sog. „normativen Kraft des Faktischen“, bzw.
    dem „Recht ist, -was nützt“ -Unsinn, erfolgreich entgegen zu treten. Sei es notfalls auch International. Diese Dinge sollten in den Vordergrund.
    Was meinen Sie dazu ?

    Meine Antwort:

    Hallo, Ja, Sie haben Recht.

    Immer nur den Zustand zu beschreiben, ist für viele sehr unbefriedigend.

    Obwohl, es kommen immer neue Erkenntnisse des Betrugs zusammen, die das Betrugsbild immer wieder schärfen und klarer erscheinen lassen; insbesondere für diejenigen, die sich bisher kaum mit der Materie beschäftigt haben.

    Es gibt m.E. auch geeignete Mittel, dem ganzen entgegen zu Treten.

    Ein Teil sind die ständig wachsenden Informationen über die Rechtsbeugermafia. Der andere Teil liegt in einer auf Öffentlichkeit ausgerichteten Agitation. Sehen Sie, die Linke und die SPD haben sich den Protesten gegen die Allmacht der Banken angeschlossen.

    Erst als die Bürger gegen die Banken auf die Straße gingen, fühlte man sich dieser Bewegung zugehörig.

    Warum haben SPD und Linke oder auch andere Parteien die Entwicklung überhaupt zugelassen ?

    Politiker orientieren sich ausschließlich nach der Mehrheit und nicht nach Ungerechtigkeit, welcher Art auch immer.

    Das liegt vor allem daran, dass Lobbyismus und Korruption in der Politik eine große Rolle spielt.

    Kurzum, ich halte gezielte Aktionen vor den „Häusern des Betruges“ als ziefördernd.

    Will sagen, dass ich im nächsten Jahr wohl wieder vor dem Gerichtsgebäude in der Landeshauptstadt Kiel eine weitere Demonstration gegen Scheinurteile organisieren werde.

    Wir waren damals zwar nur wenige, aber man hat es stark knistern hören.

    Scheinurteile und nicht gesetzliche Richter an Ausnahmegerichten spielen m.E. Einen erheblichen Teil der ganzen Betrugsszenerie wieder; bzw. den Verstsoß gegen die Menschenrechte (mit Betonung auf Rechte) durch Privatpersonen in schwarzen Roben.

    Ein Vorschlag meinerseits wäre, diese Demonstrationen auf alle Hauptstädte auszudehnen.

    Die Flyer sind vorhanden und können von jedermann ausgedruckt und vor Ort oder auch sonst verteilt werden.

    Auch sollten die Städte in denen „Bundesgerichte“ Ihren Sitz haben nicht ausgelassen werden.

    Entscheidend wird sein, wie die Aktionen medial (weiter-)transportiert werden und im Netz dargestellt weden.

    Um ein einheitliches Vorgehen mit größter Präsenz erreichen zu können, sollte man sich auf einen bestimmten Tag verständigen.

    Oder gibt es möglicherweise sog. „Gerichtstage“ an den Gerichten ? Wegen der Aufmerksamkeit wäre das natürlich am Besten.

    Den Aufruf zur Demonstration könnte ich hier im Blog erneut verfassen, der sich dann im Netz verbreiten sollte. – Wenn man z.B. den Mai 2012 ins Auge fasst, hätte man viel Zeit alles vorzubereiten.

    Mit freundlichen Grüßen

  49. Hallo Herr Hensel,
    Ich muss euch hier ein update zum Finanzamt geben. Nachdem das Finanzamt immer gedroht hat mit Wohnungsöffnung, habe ich einen Antrag auf Vorsteuer Schuldenerlass beantragt. Natürlich habe ich es per Fax versendet. Heute kam der Herr wieder und wollte in meine Wohnung. Ich sagte Nein meine Tochter ist Krank. Dann meinte er, das können wir auch hier (im Treppenhaus machen). Ich sagte NEIN ! Das können wir nicht hier machen. Ich fragte wo denn jetzt mein Nachweis sei, der mir letzte Woche zugesichert wurde. Er sagte: Sie bekommen eine Kopie von dieses Formular. Ich sagte Nein. Ich meine den Nachweis über die Verjährung Unterbrechung. Auf den Nachweis warte ich schon über 1 Jahr. Er holte einen Bogen Papier aus seiner Tasche und meinte: Sie müssen ja nur Angaben zu ihren Schulden und Einkünfte machen. Ich sagte: Der Antrag wegen Restschuldenbefreiung läüft. Ich mach da nichts, solange das nicht entschieden ist. Er drohte wieder mit Zwangsöffnung meiner Wohnung. Ich sagte ich möchte den Bogen übers Wochenende ansehen und bringe am Montag den Bogen ins Finanzamt. Ein Blatt sah genauso aus, wie bei der EV. Eer meinte, dass ich den Bogen nicht bekomme. Das sei nicht üblich. Ich sagte, ich soll das aber unterschreiben. Eer sagte: Ja, müssen Sie.Ich sagte: NEIN mach ich nicht. Sie überfallen mich. So geht das nicht. ER sagte: Wenn ich jetzt nicht die Angaben mache, holt er einen Beschluss und lässt die Wohnung öffnen. Ich sagte: Ich werde dem Beschluss widersprechen.Er sagte: Das geht nicht. Ich sagte: Beim Urteil kann ich das auch aber egal; dann mach ich eine Strafanzeige beim Internationalen Gericht und ich werde Pfändungs- und Vollstreckungsschutz beantragen. Dann ist er gegangen. Schon intressant, wie sich das Blatt wendet, wenn man mit dem ICC droht.Und jetzt weiß ich dass das Finanzamt ohne Beschluss vom Gericht nicht öffnen kann. Es ist aus meiner Sicht Erpressung und Nötigung und fühle mich total betrogen.

  50. Pingback: Und ewig grüßt das Murmeltier – « Der Honigmann sagt…

    • Hallo, mein Gefühl sagt mir, dass Anwälte aus finanziellen Gründen kein Interesse haben, diesem Prozessbetrug auf den Grund zu gehen. Sie könnten als Nestbeschmutzer abgestempelt werden. Dies wiederum hätte u.U. zur Folge, dass sie kaum noch einen Prozess gewinnen werden; also ggf. der finanzielle Ruin. – Rechtsanwälte jedenfalls wissen ganz genau Bescheid.- Aber sie machen nichts, obwohl sie es nach ihrem Berufsrecht eigentlich müssten. – Wenn man jetzt daran denkt einen Anwalt, der seine Mandanten wider besseren Wissens, regelmäßig mit Scheinurteilen versorgt, diese Betrugsbeteiligung der Rechtsanwaltskammer vorzutragen (die Kammer ist für Verstöße gegen das Berufsrecht der Anwälte zuständig), sollte sich einmal den nachfolgenden Film anschauen. – Insofern kann mit Bestimmtheit gesagt werden, dass jeder mit jedem vernetzt und jeder von jedem abhängig ist. – Oder mit anderen Worten: Wer soll einen Rechtsanwalt für Prozessbetrug bestrafen, wenn die Rechtsanwaltskammern selbst den Betrug decken ? Oder welches Scheingericht soll Anwälte bestrafen, die ihre Mandanten nicht über Scheinurteile eines Scheingerichtes ohne gesetzlichen Richter aufklären ?

      Sie könnten sagen, dass man dann z.B. den Art. 14 (1) UN Zivilpakt vor der UN oder Art. 6 der EMRK vor dem EGMR einfordern müsse. – Dies ist jedoch nicht möglich, da das sog. Subsidiaritätsprinzip dies verhindert, weil es besagt, dass alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden müssen, bevor man vom EGMR überhaupt rechtliches Gehör findet.

      Aber wie soll das gehen ohne ordentliche Staatsgerichte, wo die nicht gesetzlichen Richter bzw. Privatpersonen in schwarzer Robe nur Scheinurteile herausgeben ?

      Die universelle Rechtsfähigkeit von Bürgern, die vom Geltungsbereich diverser Menschenrechtsnormen erfasst werden, gibt es in der BRD nicht mehr. Denn rechtsfähig ist man nur vor einem auf ein Gesetz beruhenden Gericht.

      Artikel 16 UN Zivilpakt
      Jedermann hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

      Artikel 14 UN Zivilpakt
      (1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.

      Wie kann etwas in billiger Weise verhandelt werden, wenn ein Rechtskraft entfaltendes Verhandlungsergebnis nicht erzielt werden kann, da nur Scheinurteile – als wesentlicher Teil des Prozessbetruges – das Verhandlungsergebnis darstellen ?

      Quelle

      Nachtrag: Wie im Film dargestellt sind Anwälte Organe der Rechtspflege.

      Hieraus ergibt sich einen Frage:

      Wie können Anwälte als Organe der Rechtspflege fungieren, wenn sie es zulassen, dass ihre Mandanten nur Scheinurteile erhalten ?

      Der Grund hierfür ist , dass es in Folge der Beseitigung der Gültigkeit des Grundgesetzes mit dem Einigungsvertrag (Art. 4 Ziff. 2 ) im Jahre 1990 keine Ordnung i.S.d. ehem. Art. 20 GG mehr gibt. Hieraus resultiert, dass eine Rechtspflege nicht mehr bestehen kann, da nichts mehr vorhanden ist, was man „pflegen“ kann.

      Die Geldvernichtungsmaschinerie läuft trotzdem weiter. Denn man bezahlt sogar (völkerrechtswidrig)Gerichtskosten für Scheinverfahren, die von Privatpersonen in schwarzen Roben geführt werden. – Und jeder weiss Bescheid !

  51. Hallo,
    ich brauche einen Rechtsanwalt für Bankrecht und finde keinen.
    Alle haben Angst gegen mein Scheinurteil mit Scheintitel einzustehen.
    Können Sie mir bei den Weg in die Öffentlichkeit helfen.Ich denke es muß sein die Öffentlichkeit einzubeziehen damit ich zu meinen Recht komme.Ich bin total über unsere Rechtsanwälte enttäuscht.
    Grüsse

  52. Hallo liebe Mitstreiter!
    Ich verfolge diese Seite schon seit einiger Zeit mit größtem Interesse. Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass hier in diesem Land etwas nicht mit rechten Dingen zu geht. Aber jetzt hier diesen Verdacht bestätigt zu bekommen trifft mich trotzdem hart.
    Ich schlage mich schon seit langem mit unserer „Justiz“ rum und durch diese Seite wird mir so einiges klar. Auch ich bin Opfer eines Scheinurteils geworden. Die näheren Umstände möchte ich aber aus Angst vor Repressalien für mich behalten. Doch diese Seite gibt mir wieder Mut.
    Ich denke, ich werde mich an den amerikanischen Präsidenten als obersten Richter meiner Besatzungszone wenden und ihn biitten einzuschreiten.
    Da der präsident jedoch sicher viel beschäftigt ist, sollte man auch über andere Schritte nachdenken. Wenn es sich bei der BRD wirklich (was unfassbar verbrecherisch wäre) um eine GmbH handelt, die unser Leben durch Scheinurteile und sogenannte „Polizisten“ und „Gerichtsvollzieher“ kontrollieren will, könnte man doch versuchen die Mehrheit an dieser GmbH zu erwerben. Dann könnte man die GmbH doch liquidieren, oder?
    Ich kenne mich mit sowas nicht aus, aber wenn man dann zB diese „Staatsanleihen“ aufkaufen würde, hätte man dann die Mehrheit an der BRD-Gmbh? Könnte man dann die Ordnung wieder herstellen? Wer kann mir dazu etwas sagen?
    Es grüßt Wilhelm Kaiser

  53. Hallo Herr Hensel,
    ich würde gerne das Scheinurteil samt Beschluss Ausfertigung und die Stempel der Zustellnachweise sowie die Schreiben von den Gerichten das es keine Zustellnachweise gibt veröffentlichen.Der letze Rechtsanwalt hat mich belogen.Eine zusammenfassung was ich erlebt habe werde ich auch vorbereiten.Leider habe ich PC Probleme und muß die Beschwerde erst mal auf den Weg bringen.Ich würde alles per e mail zu ihnen schicken damit sie es veröffentlichen können.Danke.Ich habe gestern Nacht dieses Buch „Die Lebenslüge der Juristen.Warum Recht nicht gerecht ist“ von Rolf Lamprecht gelesen.Ist ein gutes Buch.Zitat:Recht das Schuldlose ruiniert,verdient den Namen nicht.Zitat ende.Von Kollektive Betriebsblindheit auch Selbstherlichkeit und Grössenwahn die den Bürger als gedemütigtes Objekt darstehen lassen,Rechtsbeugung und Willkür,davon ist in diesen Buch die Rede.Sehr gut und ehrlich geschrieben.In meinen Fall hat sich so eine ganze Front gegen mich und meine Rechte gebildet.

  54. Ich habe auch einen Brief vom Amtsgericht erhalten. wegen BtmG verstosses dh es waren nutzhanfpflanzen am Balkon…die sie aber nicht als Beweisstücke mitnehmen konnten da ich sie in der erde verbudelt habe…Eine Unterschrift eines Richters ist auch nicht erkennbar, lediglich ein Stempel „Richter Merkel“. Ich hätte auch einen Beamten bei der durchsuchung einen idioten genannt. dies ist aber aus effekt entstanden, da dieser mich gewaltsam in einen stuhl schuppste und ich nach hinten kippte. wäre dort nicht eine matraze auf dem boden gewesen hätt ich mich evtl verletzen können..auf jeden fall haben sie mich wie einen schwerverbrecher behandelt, als ob ich gerade jemanden getötet hätte! Jetzt wollen diese Leute, ich soll ihnen doch schön und brav um die 850 euro blechen, falls ich keinen einspruch erhebe und die sache auf mir beruhen lasse. sie wollen mir praktisch eine strafe verhängen d.h Strafbefehl für nichts….und ich möchte jetzt auch wissen wie ich mich nun am besten verhalte. Ich habe gehört von Freistaat Danzig und dass die Richter in der BRD GmbH garkeine Rechtsbefugnis haben. es sind privatpersonen…einen staat BRD gibt es nicht! Also gehören eigentlich all diese Richter und anwälte des amtes entzogen da sie rechtswidrig handeln….die BRD ist nur ein Scheinkonstrukt und sie wollen mich für eine Sache anklagen wo niemand zu schaden gekommen ist, ausser dem Steuerzahler der für diesen mist auch noch blechen muss…in jedem fall würd ich mich freun auf paar infos und ratschläge, ich habe nur noch bis Fr zeit um Einspruch einzulegen…danke!

  55. Guten Tag, liebe Mitstreiter!

    Auch ich sehe mich als Opfer der BRD-GmbH/NGO, bereits seit über zwei Jahren verbrauche ich meine Gesundheit in einem nicht enden wollenden Dialog mit der Scheingesetzbarkeit dieser Diktatur. Leider hilft einem ja keiner, da nicht nur die „Richter“ sondern auch die „Anwälte“ in diesem System Teil und somit nur Zahnräder in der Foltermaschinerie des Unrechts sind!!! Seit einem halben Jahr bin ich nicht nur juristisch sondern auch gesundheitlich Opfer des Systems und erleide einen gesundheitlichen Tiefschlag nach dem anderen!

    Nachdem hier ja die Grundlagen des Unrechtssytems gründlich dargelegt wurden – vielen Dank an alle hier für die gute und sicherlich zeitintensive Arbeit für uns alle – möchte ich mich an die hier versammelten Experten (leider habe ich schon nicht mehr die Nerven es Ihnen gleich zu tun, nochmals vielen Dank) wenden mit einer Frage. Ich habe jetzt nach einem „Pseudourteil“ einen sog. Beschluss über Kosten erhalten, der allerdings nicht von einem offensichtlichen Scheinrichter verfasst wurde, sondern von einem „Rechtspfleger“ (?!) – was bedeutet das? Im Internet finde ich nur BRD-GmbH basierte Informationen, ich kann und möchte mich darauf nicht verlassen. Ein Richter (von BRD-Gnaden) ist das zumindest nicht, wer kann mir helfen? Was ist das und was kann ich tun???

    Vielen Dank schon mal, Ihr lieben!!!!

  56. Entschuldigen Sie, ich wollte Ihre Leistung hier natürlich nicht schmälern, nur die vielen Beiträge von aufmerksamen Menschen hier würdigen, man fühlt sich einfach nicht mehr so furchtbar alleine, wenn man das alles liest.

    Selbstverständlich gebührt der Dank für all das hier Ihnen, lieber Herr Hensel, machen Sie bitte weiter so!!!

    Können Sie mir denn mit meinem Problem einen Hinweis geben? Ich möchte hier nur ungern etwas falsch machen (nachdem ich vor Jahren den Fehler gemacht habe der BRD-Justiz zu vertrauen).

    Ihre stets treue Leserin,

    Gerdti

      • Sehr geehrter Herr Hensel,

        größte Hochachtung vor diesem Internetauftritt.

        Bezüglich der eigenen Erfahrung muss ich leider einräumen, dass Strafanträge gegen Richter, Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, Präsidenten von Gerichten, Justizministerien zwar unbedingt gestellt werden müssen (aus Prinzip) aber nicht die geringste Aussicht auf Erfolg haben.

        Wir sollten uns bemühen, das ganze System grundlegend zu verändern. Leider finde ich dafür nicht einen einzigen Mitstreiter(obwohl es unglaublich einfach ist), weil sogar die Systemgegner letztendlich vom System provitieren.

        Ein fertiges Konzept finden Sie auf http://www.aaa-mitdir.de.

        Vielen Dank für Ihr Engagement
        M.i:k.e. P.a.u.l.

  57. Ach bedrohen, so etwas tue ich nicht, ich zeige den Gesellen direkt an, wie ich meinem Rupert immer sagte: „tun, nicht reden“!

    Aber was mache ich mit diesem anderen garstigen Menschen, den ich eigentlich meinte, diesem Pfleger – ich wüsste gerne (ohne BRD-Vernebelung) was es sich damit auf sich hat!

    Vielen Dank,

    Ihre Gerdti

  58. Hallo Herr Hensel,
    am 11.06.2008 hat das Jugendamt meine zwei Mädchen weggenommen und in eine Pflegefamilie gebracht.
    Die Wegnahme begründete die Sozialarbeiterin mit „Kindeswohlgefährdung“.

    Nach der Gerichtsverhandlung nahmen sie mir auch das alleinige Sorgerecht komplett weg.

    Danach folgte ein Suizidversuch von mir, da ich durch die Wegnahme der Kinder ebenfalls traumatisiert wurde.

    Die Geschwister wurden bei den „Pflegeeltern“ nach einiger Zeit getrennt.

    Die kleinste kam zum Vater, die große blieb weiterhin in der Pflegefamilie.

    Dort wurde sie von der Pflegemutter misshandelt.

    September 2010 zog mein älteres Kind ebenfalls zu ihren Vater.

    Zu sehen bekam ich die Kinder einmal im Monat für 2 Stunden, seit über zwei Jahren.

    Unter Begleiteten Umgang in zur Verfügung gestellten Räumen.

    Ende Februar 2011 wurden mir selbst diese sehr wenige treffen mit den Kindern, durch das Jugendamt Jena ganz unterbunden.

    Das Jugendamt und ihre Helferlein haben aus einer Mücke einen Elefanten gemacht.

    Dadurch hat sich die Situation der Kinder in der sie sowieso durch den Auszug ihres Vaters waren, dramatisch verschlechtert.

    Sie haben uns als Eltern noch mehr gegeneinander aufgehetzt und mehr Unruhe geschaffen, dass schließlich keinerlei Kommunikation mehr stattfand.

    Wobei sich mein Expartner, der damals den Kontakt zum Jugendamt suchte, sich beeinflussen ließ.

    Somit hatten sie freie Fahrt für ihr handeln und den Kindern Schaden zuzufügen.

    Dort, wo die eigentlichen Probleme lagen, auf diese reagierten sie nicht, sondern suchten an Stellen, die ihnen Persönlich besser gefielen und waren parteiisch.

    Logen und übertrieben die Situation, damit sie „Gründe“ für die Wegnahme der Kinder fanden.

    Mir warfen sie „Erziehungsunfähigkeit“ vor.

    Ich mache mir sehr große Sorgen um meine Kinder !!!

    Heute habe ich meine Beschlüsse durchgesehen und festgestellt, daß diese Nicht! von der Richterin unterschrieben wurden.

    Auch nicht der komplette Sorgerechtsentzug der Kinder von mir, Übertragung an das Jugendamt.

    Heißt das, dass ich meine Kinder wieder nach Hause holen kann ???

    Der Beschluss keine Gültigkeit hat ???

    Inzwischen hat mein Anwalt (inzwischen der 2.) beim OLG eine Beschwerde eingelegt, auch ist er sehr selten erreichbar.

    Liebe Grüße, Eva

    • Hallo Eva, ich möchte Ihre Frage, wie folgt beantworten:

      Heute habe ich meine Beschlüsse durchgesehen und festgestellt, dass diese Nicht! von der Richterin unterschrieben wurden. ….
      Heißt das, dass ich meine Kinder wieder nach Hause holen kann ???

      Wenn sich die nicht gesetzliche Richterin (Privatperson) an die Rechtslage halten würde, wäre diese Frage zu bejahen.
      Mit Rechtslage meine ich insbesondere das hierfür einschlägige Völkerrecht. – Scheinurteile und Scheinbeschlüsse begründen kein faires Verfahren i.S.d. Art. 3 EMRK. – Darüber hinaus handelt es sich nicht um ein auf ein Gesetz beruhendes Gericht gem. Art. 14 UN Zivilpakt, da die grundgesetzliche Legitimation seit 1990 (b.b.)abhanden gekommen ist, bzw. das „demokratische System“ mit der Beseitigung der Ordnung (Judikative,Legislative,Exekutive) gem. ehem. Art. 20 GG ebenfalls beseitigt wurde.

      Die sich als Richterin ausgebende Privatperson wendet bereits seit 20 Jahre gelöschte Gesetze an, was ein Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch darstellt – hier: § 7 VStGB – Verbrechen gegen die Menschlichkeit. – Dies wiederum rechtfertigt einen Strafantrag /eine Strafanzeige an den ICC in Den Haag.

      Konfrontieren Sie die Privatperson, die sich als Richterin ausgibt mit ihrer (der Richterin) Strafanzeige /Strafantrag. – Ähnlich gelagerter Fall mit Muster Strafantrag/Strafanzeiege an den ICC.

      Vor dem Hintergrund, dass Ihnen die Kinder von einer Privatperson entzogen wurden, wären folgende Menschenrechte im Rang des internationalen Rechts einschlägig:

      UN Kinderrechtskonvention

      UN Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen

      UN Frauenrechtskonvention

      EU Konvention zur Verhütung von Folter
      (soweit anzunehmen ist, dass Ihre Kinder als Personen gelten, denen die Freiheit entzogen wurde, was ich vermute)

      Hinweis: Ihr Anwalt oder Sie wenn er nicht will, sollte/n sich an die Antifolterstelle wenden und diese Stelle veranlassen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu recherchieren.

      UN Antifolterkonvention (ohne Einschränkung)
      Fakultativprotokoll zur UN Antifolterkonvention (Individualbeschwerderecht)

      Folter generell aufgrund von PAS – Parental Alienation Syndrome

      Wenn Sie einen Anwalt haben, der Sie vertritt, weiß er was er zu tun hat. Wenn er Sie nicht vertritt, ist es der falsche Anwalt, wie so viele.

      Wenn Sie ihn überprüfen wollen, ob er Sie vertritt, bitten Sie ihn (schriftlich) die Eidesstattliche Versicherung – von der nicht gesetzlichen Richterin einzuholen.

      Lesen Sie auch meine Kommentierung zu einem ähnlichen Fall der Frau Holler.

      MfG.

      • Hallo Herr Hensel,

        vielen vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihre schnelle Antwort.
        Werde mich darum kümmern, melde mich nochmal.

        Liebe Grüße
        Eva

  59. Hallo Eva,
    Kann das sein, dass Sie Ausländerin sind, oder ausländischer Herkunft?
    Oder wollte der Vater die Mädchen schon von Anfang an und hatte er Beziehungen (Politik, Geld, etc.)?
    Liebe Grüsse,
    Marie

  60. Hallo Marie,
    ja ich wurde in einem anderen Land geboren.
    Es fanden diesbezüglich auch Äußerungen statt, sowie ich als Gebärmaschine und Leihmutter betitelt wurde. Der Uropa der Kinder kam aus der Baubranche, die beiden nächsten Generationen ebenfalls. Sie haben eine große „Familie“, die Oma der Kinder erwähnte sie würde ihre Kontakte einschalten.

    Liebe Grüße
    Eva

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  65. Hallo Herr Hensel,

    erst mal Glückwunsch für Ihren Blog, er macht fundiert und verständlich
    deutlich, in welchem Ausmaß die deutsche Justiz Folter und Verbrechen
    gegen die Menschlichkeit begeht, ohne dass die Medien darüber berichten
    würden.

    Ich denke auch, dass es sinnvoll ist, sich an Völkerrecht und
    internationalen Menschenrechtskonventionen zu orientieren, die
    BRD-Justiz, wo immer es geht, damit zu konfrontieren.

    Ich möchte im Folgenden bezug nehmen auf einen mich betreffenden Fall,
    der im Kontext so komplex ist, dass ich mich hier auf folgende
    Problematik konzentriere.

    Mir wurde heute durch das Amtsgericht Marburg ein sogenanntes
    Scheinurteil zugestellt: nach §§ 708 Nr. 7 und 11, 711 ZPO wurde der
    Vermieterin meiner Wohnung, der Hausverwaltung G., die vorläufige
    Vollstreckbarkeit bezüglich der Räumung meiner Wohnung per Scheinurteil
    „erlaubt“.

    Ein Scheinurteil ist es deshalb, weil es nicht rechtmäßig von der
    zuständigen Richterin Rausch unterschrieben ist, sondern deren
    Unterschrift lediglich durch ein kopiertes unleserliches Gekrakel
    vorgetäuscht wird. Das Urteil ist damit m.E. nicht rechtmäßig, sondern
    verstößt gegen § 315 ZPO.

    In der Praxis stellt sich nun folgendes Problem:

    Ich könnte gegen das Scheinurteil durchaus in Berufung gehen, denn auch
    die Begründung des Scheinurteils ist hanebüchen und aus vielen Gründen
    möglicherweise rechtsfehlerhaft. Zeugenaussagen wurden einseitig
    bewertet, meine Darstellungen als Beklagter nicht gewürdigt, ich wurde
    als „überempfindlich“ verleumdet, eine berechtigte Mietminderung wurde
    als unberechtigt hingestellt etc.. (Es geht um massiven Lärmterror durch
    Nachbarinnen im Haus, der m.E. selbst die Stärke von Folter erreicht,
    zumal er offenkundig vorsätzlich von den Nachbarinnen ausgeübt wird:
    Vgl. Räumungsklage der Hausverwaltung G. gegen Robert Walter, Marburg.
    Zeugenbefragung am 7. Oktober 2011)

    Andererseits ist das ganze ein Fake: das Fehlen der Unterschrift der
    Richterin zeigt die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens. Im übrigen ist auch
    der Beschluss, der die Verfahrenskosten regelt, von der Richterin
    Rausch nicht unterzeichnet.

    Meine Frage: würde ich, wenn ich nun in Berufung gehe, das Scheinurteil
    in ein Urteil verwandeln, da ich durch die Berufung das Scheinurteil und
    das vorangegangene Scheinverfahren anerkennen würde?

    Das berührt grundsätzliche Fragen: wie weit sollte ein Bürger, der von
    einem Staat oder Scheinstaat wie der BRD Unrecht geschieht, sich auf die
    Scheinjustiz und ihre Rituale einlassen? Denn den Scheinurteilen folgen
    ja zwar rechtswidrige, aber praxisschaffende weitere Maßnahmen wie etwa
    hier ggf. die Zwangsräumung meiner Wohnung.

    Das beste wäre natürlich, wenn man zweigleisig vorgehen könnte:
    einerseits das Spiel der BRD-Scheinjustiz mitspielen und alle
    Rechtsmittel innerhalb des Scheinsystems ausnutzen, andererseits mit dem
    Völkerrecht arbeiten. Die daraus sich ergebenden Komplikationen sind
    immens und frage nach Ihrer und ggf. der Meinung anderer
    Diskussionsteilnehmer.

    MfG

    Robert Walter

  66. Hallo, Robert, darf ich Du sagen ?
    ich war einst auch so blöd und habe mir alles gefallen lassen in dem guten Glauben, sie haben Recht und den Richtern, Rean.u.s.w. Glauben gechenkt.Bis mir ein Freund die Augen geöffnet hat, als man uns alles rauben wollte, incl. des Selbstwertgefühl.
    Dies ist nun 9 Monate her. Inzwischen durchschaue ich diese Machenschaften und es hilft im Grunde nur kämpfen.
    Es gibt Gesetze, die für uns gelten, aber an die sich auch die Richter und Rean. halten müssten. Nie aufgeben, immer daraufhin weisen, das diese Gesetze einzuhalten sind.
    BGB § 839 gilt insbesondere für Amtspersonen. Völkerrecht, UN-Resolution, und SHAEF Gesetze gelten auch heute noch. Ebenso wurde das Kontrollratsgesetz Art. 35; Art. 10 zum 30.11. 2007 wieder in Kraft gesetzt.
    Aber bitte nie mit denen auf eine Stufe stellen und die Wörter – Einspruch- Widerspruch und dergl. verwenden.
    Wenn man denen immer wieder kontert – haben sie keine Handhabe, so hat man etwas Vorsprung, das sie den ihren Rechtsweg fortschreiten können.
    Viel Glück und alles Gute !

  67. Hallo,

    bezüglich des oben genannten Verfahrens wurde mir heute von der Rechtsanwältin der Vermieterseite mitgeteilt, dass die Zwangsräumung beantragt worden sei.

    Da aufgrund des Scheinurteils vom 14.12.2011 die vorläufige Vollstreckbarkeit der Zwangsräumung für rechtmäßig erklärt wurde, muss ich nun damit rechnen, innerhalb von drei Wochen von einem Gerichtsvollzieher geräumt zu werden.

    Darüber hinaus wurde die Ausübung des Vermieterpfandrechts angekündigt, wobei sich für mich hier die Frage stellt, was alles pfändbar ist an Gegenständen.

    Bereits am 19.12.2011 war ich beim Mieterverein, bei dem ich Mitgied bin, und habe mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    Als ich ihm mitteite, dass das mir vorliegende Schreiben vom 14.12.2011 des Amtsgerichts Marburg möglicherweise kein Urteil sei, sagte er: „Was soll es denn sonst sein.“ Als ich ihn darauf hinwies, dass ich nur eine Ausfertigung erhalten habe, mir aber nach der ZPO ein Urteil mit Unterschrift der Richterin zugestellt werden müsse, behauptete er: „Nein, die Zustellung der Ausfertigung genügt. Das Urteil ist in den Akten beim Amtsgericht.“ Als ich darauf beharrte, dass ich das Recht auf die Zustellung eines Urteils hätte, sagte er: „Das bringt Ihnen doch nichts. Die vollstrecken einfach.“

    Danach ließ ich mich von ihm hinsichtlich der Möglichkeiten der Berufung beraten. Er behauptete, eine Berufung werde im vorliegenden Fall – wie fast immer – vom Landgericht Marburg-Biedenkopf per Beschluss abgewiesen. Ich befürchte, dass er damit Recht hat.

    Außerdem sagte er, dass man mich innerhalb von drei Wochen aus der Wohnung räumen könne, auch wenn ich in Berufung ginge, da das „Urteil“ vorläufig vollstreckbar wäre. Nur durch Zahlung von 3000 Euo (eine Art Kaution9 könne ich die Vollstreckung abwenden.

    Der Anwalt sagte, wenn ich einklagen würde, dass ich nicht das Urteil bekommen hätte, würde es mir innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden.

    So, nun noch zur Anmerkung meiner Vorrednerin, der Staat hätte keine Handhabe, wenn man immer kontern würde. So, wie es sich für mich im Moment darstellt, werden die jetzt noch verbleibenden Rechtsmittel einfach ausgeghebelt, indem die Zwangsvollstreckung, die scheinbar rechtmäßig durch das Scheinurteil möglich wurde, vollzogen wird.

    Ich fürchte, dem Gerichtsvollzieher wird es egal sein, ob ich ein Urteil oder eine Ausfertigung erhalten habe.

    MfG

    Robert Walter, http://anti-eugenik-blog.bloggieren.com

    • Hallo, mit der Aussage „Nein, die Zustellung der Ausfertigung genügt. Das Urteil ist in den Akten beim Amtsgericht.“ hat Ihr Anwalt Sie vorsätzlich falsch beraten. – Eine solche Regelung kennt die ZPO nicht. Er hat Ihnen die Unwahrheit erzählt bzw. Sie belogen.
      @

      Der Anwalt sagte, wenn ich einklagen würde, dass ich nicht das Urteil bekommen hätte, würde es mir innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden.

      Ja, dann würde ich dies an Ihrer Stelle tun. – Fordern Sie, dass Ihnen ein Urteil gem. § 317 (1) S.1 ZPO als Prozesspartei zugestellt wird, welches die Anforderung des § 315 (1) S.1 ZPO erfüllt. – Fordern Sie darüber hinaus, dass Sie nur Urteile akzeptieren, an die das Gericht i.S.d. § 318 ZPO gebunden ist.- Es werden nur Unterschriften eines gesetzlichen Richters akzeptiert. Es wird keine Paraphe akzeptiert.

      Vorherige Kommentierung geht von den Umstand aus, dass die ZPO existent wäre, was aber tatsächlich nicht der Fall ist.
      Das gleiche gilt für gesetzliche Richter.

      MfG.

  68. Hallo Herr Hensel,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Zu den von Gerichten versendeten (Schein-) Beschlüssen: gilt für Gerichtsbeschlüsse dasselbe wie für Urteile, müssen diese mit Originalunterschrift des Richters/ der Richterin unterzeichnet sein?

    MfG

    Robert Walter

  69. Zum Thema Scheinbeschlüsse:

    Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981,198).

    Siehe oben.

    MfG.

  70. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem die Antragstellerin beantragt hat, mir verbieten zu lassen, über sie im Internet zu berichten, wurde mir am 19.12.2011 von einem Gerichtsvollzieher eine Ausfertigung eines angeblichen Beschlusses des Amtsgerichtes Marburg zugestellt. Diese Ausfertigung besteht in der Kopie eines tatsächlichen oder nur vorgetäuschten tatsächlichen Beschlusses. Die Ausfertigung enthält die Unterschriften der Richterin Walter (leserlich) und der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten (Unterschrift des/ der BeamtIn total unleserlich/ Wellenbewegung, damit keiner konkreten Person zuzuordnen) in Kopie, aber nicht im Original.

    Nach meiner derzeitigen Kenntnis regelt die ZPO nicht eindeutig, ob auch ein Beschluss – wie ein Urteil – zugestellt werden muss oder ob beim Beschluss die Zustellung der Ausfertigung genügt.

    Allerdings müsste auch eine Ausfertigung eines Beschlusses meiner Kenntnis nach von der Urkundsbeamtin/ dem Urkundsbeamten mit Originalunterschrift beglaubigt sein, den beglaubigten Originalstempel der Behörde (keine Kopie) tragen und in dieser Form dem Betroffenen zugestellt werden.

    MfG

    Robert Walter

    • Hallo,

      wurde mir am 19.12.2011 von einem Gerichtsvollzieher eine Ausfertigung eines angeblichen Beschlusses des Amtsgerichtes Marburg zugestellt.

      Die Zustellung einer Ausfertigung ist in der ZPO nicht vorgesehen. Die Zustellung eines Urteils ist in der ZPO vorgesehen. Der Erteilung (nicht Zustellung) einer Ausferigung geht einer Antragstellung voraus (§ 317 (2) S.2. ZPO). – Haben Sie eine Ausfertigung beantragt ?

      Die Ausfertigung enthält die Unterschriften der Richterin Walter (leserlich)

      Nur das Urteil bindet das Gericht (Vgl. § 318 ZPO). Das Gericht ist nicht an eine Ausfertigung gebunden. – Also keine Haftung oder Verantwortung !

      und der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten (Unterschrift des/ der BeamtIn total unleserlich/ Wellenbewegung, damit keiner konkreten Person zuzuordnen)

      Somit handelt es sich in Analogie zu einem Scheinurteil um eine Scheinbeurkundung.

      Nach meiner derzeitigen Kenntnis regelt die ZPO nicht eindeutig, ob auch ein Beschluss – wie ein Urteil – zugestellt werden muss oder ob beim Beschluss die Zustellung der Ausfertigung genügt.

      Aber die Analognormen der ZPO ! IM Übrigen gibt es hier die b.b. Rechtsprechung der gesetzlichen Richter (vor 1990).

      Fragen Sie das Ausnahmegericht (Rechtspfleger) oder Ihren Anwalt, welche Analognormen auf Beschlüsse betreffend die richterliche Unterschrift, auf die Beurkundung und auf das Zustellungserfordernis gem. § 317 (1) S. 1 ZPO anzuwenden sind.

      Insgesamt: Ausfertigungen werden beantragt und ggf. erteilt (§ 317 (2)ZPO . Jedoch Urteile werden den Prozessparteien zugestellt. Urteile müssen stets die Anforderungen des § 315 ZPO erfüllen; ansonsten gibt es keine Bindung des Gerichts (vgl. 318 ZPO). Wie denn auch, wo es sich in diesem Falle um ein Scheinurteil handelt.

      Alles das würde gelten, wenn die ZPO und das GG (insb. Art. 101 GG (gesetzliche Richter) noch eine Gültigkeit hätte, was aber aus bekannten Gründen nicht der Fall ist.

      MfG.

  71. Liebe Mitmenschen
    Ihr habt Recht. Das Recht des Personals. Das ergibt sich aus dem Gehorsm gegenüber dem sogenannten Personalausweisgesetz, dem Ihr durch Tragen und Anwenden dieser Lizenz folgt. Das ist das sogenannte Recht, das auf Euch angewandt wird. Ihr werdet nicht als Teilnehmer der von Euch zitierten Gesetze behandelt. Im Territorium der BRD wird UCC Recht ( Seehandelsrecht) praktiziert. Das ist HANDELSRECHT nach den Vorgaben der interessierten Kreise auf diesem Planeten. Es ist Diebesrecht. Denn dieses Recht basiert auf der Behauptung, alles was da auf diesem Planeten ist, für einen Toten, dessen Wiederkehr erwartet wird, zu verwalten. Sie haben dieses Recht erfunden und setzen es mit drakonischer Gewaltanwendung durch.
    Wie kann ich erwarten, am Spieltisch etwas zu gewinnen, wenn ich gar nicht am Spieltisch akzeptiert/zugelassen bin? Die Herrschaften spielen Schach, während die Leute/ das Volk / Sie und ich Dame spielen.
    Rechtsanwalt Ramm zeigt beispielhaft auf, was getan werden kann: Ermittelt die Informationen der Täter und stellt die Täter an den öffentlichen Informationspranger. Bedingung zum Sieg: Ihr Anliegen ist ehrenhaft, Sie bleiben absolut emotionsfrei und sachlich. Herrn Ramms Vorgehen können Sie hier finden und auch Ihrem Anwalt vorschlagen.
    http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3883
    Wenn sie zu Recht das Recht zitieren und doch kein Recht bekommen, dann nützt weiteres Zetern und Argumentieren nichts. Nehmen Sie zur Kenntnis was ist, überwinden sie ihren Gefühlssturm und suchen Sie erfolgreiche und ehrenhafte Gegner des Unrechtssstems. Koalieren Sie direkt oder indirekt mit diesen Kräften. Und wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind, dann remosntrieren Sie oder praktizieren Sie intelligenten Widerstand durch Untätigkeit.
    Allen Beteiligten an dieser Kommunikationsrunde und ihren Lieben wünsche ich ein Gutes Jahr 2012

    • Hallo Herr Hensel,
      Sie schreiben:
      „Alles das würde gelten, wenn die ZPO und das GG (insb. Art. 101 GG (gesetzliche Richter) noch eine Gültigkeit hätte, was aber aus bekannten Gründen nicht der Fall ist.“

      Das verstehe ich nun nicht (weil mir diese bekannten Gründe nicht bekannt sind), sind das Grundgesetz und die ZPO nun gültig und bindend für alle (also auch die Gerichte), oder nicht?
      Und wenn die nicht gültig wären, was sind dann die Regeln an die sich alle zu halten haben?

      Und sind Ihre Tips bezüglich fehlender Unterschriften oder Scheinurteile dann überhaupt rechtssicher, wenn wie sie sagen GG und ZPO nicht gültig sind (weil dann könnte ich mich auf Paragraphen derselben ja nicht berufen)?

      • Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. hebt die Gültigkeit für das GG auf. Die Neufassung des „GG“ verfügt über keinen

          normierten

        und somit über keinen rechtsverbindlichen Geltungsbereich. Dies verstößt i.Ü. gegen das „Gebot der Rechtsssicherheit“. Selbst die Neue Richtervereinigung hat sich schriftlich geoutet (vgl. S. 3 meiner Antwort) und stellt fest, dass es strittig bzw. unklar sei, ob eine Präambel rechtsverbindlich ist oder auch nicht. – Und genau dies untermauert den Verstoß gegen das Gebot der Rechtsicherheit. – Gesetze, die gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen, sind regelmäßig nichtig. – Man stelle sich zudem einmal vor: Das GG verfüge nach einer Novelierung nur über die Präambel und hätte keine Artikel oder nur die Hälfte oder ein Drittel; der Rest (der alten Artikel) wäre in der Präambel untergebracht. Also eine Präambel und dann z.B. nur noch Fließtext. – Wie würden denn die Menschen damit umgehen ? Was würde ihnen auffallen ? Wieviel Artikel eines alten Geseztes und insbesondere welche Artikel sollten denn in einer Präambel untergebracht werden und welche nicht nicht ? Eine in meinen Augen abstruse Fragestellung.

        Mit der Nichtigkeit des GG geht somit auch die Beseitigung der Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG (Judikative,Legislative,Exekutive) einher, was eine Anwendung von Verfahrenrecht, wie die ZPO unmöglich macht, da es zum Beispiel keine gesetzlichen Richter (ehem. Art. 101 GG) mehr gibt, die legitimiert wären ein Gerichtsverfahren überhaupt durchzuführen, geschweige ein Urteil überhaupt unterschreiben zu können.

        Da es regelmäßig und ohne Begründung von Richtern bestritten wird, dass das GG oder die ZPO ungültig ist, begebe ich mich mit meiner Beweisführung betr. Scheinurteile und Scheinbeschlüsse auf deren Ebene bzw. auf die Ebene der ZPO. Selbst unter Annahme, dass die ZPO bestand hat bzw. Anwendung durch (angenommen) gesetzliche Richter findet, kann der Beweis des nahezu ubiquitären Vorhandenseins von Scheinentscheidungen mit Leichtigkeit erbracht werden.

        Faktisch ist es aber so, dass einschlägige Völkerrechtsquellen, die Deutschland als Staat ratifiziert hat, ein auf Gesetz beruhendes Gericht vorschreibt. – Vgl. Art. 6 (1) EMRK oder Art. 14 (1) ICCPR, wobei davon auszugehen ist, dass hiermit zwingend „Staatsgerichte“ gemeint sind, da auch Staaten die EMRK und den ICCPR ratifiert haben. „Staatsgerichte“ jedoch wurden schon vor über 60 abgeschafft (vgl. Historie GVG).

        Der Grund für das Alles ist die stille Beseitigung der Grundrechte, was automatisch zu einem faschistischen System führt. Denn ohne Grundrechte keine Demokratie, wobei die EMRK und ICCR permanent ignoriert werden.

        IM ERIKA – Neues Foto der Genossin Angela Merkel aufgetaucht


        http://www.focus.de/politik/deutschland/20-jahre-wende/tid-20035/michael-klonowsky-ueberall-tummeln-sich-sozialisten_aid_557919.html
        http://www.bbc.co.uk/programmes/n3csvpzb

        Der stille Putsch et Sapere aude – „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Immanuel Kant)

  72. Sehr geehrter Herr Hensel,

    trotz eingehender Begutachtung der Beiträge ist mich nicht klar geworden, ob es sich lohnt am Gerichtshof in Straßburg eine Beschwerde, wegen Menschenrechtsverletzung, einzureichen.

    Meine Frage lautet:
    Wie lange dauert ein solches verfahren?
    Kann ein Verfahren der einstweiligen Anordnung für Vollstreckungsschutz beantragt werden?
    Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, das eine höchstrichterliche Entscheidung aufgehoben wird?
    Verstöße:
    1. gegen die Gemeinschaftsordnung
    2. kein fairer Prozess
    3. Diskrminierungsverbot

    Antwort bitte unter vikh@freenet.de Der Vorstand

    • Hallo, zu Ihren Fragen…

      Wie lange dauert ein solches Verfahren?

      Festgelegt ist sowas m.W. nicht bzw. richtet sich die Dauer nach der anstehenden Beschwerdelage beim EGMR.

      Kann ein Verfahren der einstweiligen Anordnung für Vollstreckungsschutz beantragt werden?

      Meines Wissens Nein. Der EGMR entscheidet über mögliche Verletzungen der EMRK.- Vgl.a. Art. 34 und 35 EMRK.

      Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, das eine höchstrichterliche Entscheidung aufgehoben wird?

      Die Erfolgsaussichten richten sich zunächst danach, ob die Beschwerde als zulässig eingestuft wird; also Artikel 35 bzw. die Verfahrensordnung seitens des Beschwerdeführerers erfüllt wurde. So z.B. die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe (inkl. die Beschwerde beim BVerfG), was in der BRD nicht möglich ist, da es auf Gesetz beruhende Gerichte, sowie gesetzliche Richter nicht mehr gibt. Ferner beenden Scheinurteile kein Verfahren, so dass es eigentlich schon aus diesem Grunde nicht möglich ist, der geforderten Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe nachzukommen.

      Aufgrund diverser Erfahrungen, muss ich ergänzend mitteilen, dass der Gerichtshof nicht frei ist von politischer Einflussnahme.

      Zu Ihren angeführten Verstößen: Der EGMR verhandelt nur über mögliche Verstöße gegen die EMRK.

      Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung (?) berühren m.E. nicht die EMRK. Diskriminierung (vgl. PROTOKOLL Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot) und ein unfaires Verfahren (Art. 6 EMRK) jedoch werden von der EMRK erfasst.

      Sie können alles nachlesen unter …

      Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4, 6, 7, 12 und 13o

      MfG.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,

        Sie machen Ja einiges vor dem EMRK gibt es denn auch schon Antworten und Aktenzeichen???
        Kennen Sie Amerikanische Anwälte die sich im Völlker und Menschenrecht auskennen für eine Klage gegen Deutschland die aber in Amerika geführt werden soll.?????

        MfG

        T.Bach

    • Was Sie sagen klingt einerseits richtig, andererseits, also ich als einfacher Bürger und Laie würde das so sehen:
      Die Präambel des GG ist Inhalt dieses Gesetzeswerkes. Somit, wie auch bei normalen Verträgen (zum Beispiel AGBs oder Mietverträgen), würde ich das so sehen, daß jeder Bestandteil des Gesamtwerkes gilt. Also nach dem Motto, was im Vertrag steht, völlig egal, ob das unter der Überschrift „Präambel“ oder sonstigem aufgeführt ist, hat Gültigkeit.

      Im Zweifelsfall würde ich auch mal ganz naiv behaupten, wie bei Verbrauchergeschäften, ich als reiner „Kunde“ und Nicht-Fachmann, was Völkerrecht und Gesetze und was es da snst noch alles gibt, angeht, habe deratiges (also daß in der Präambel steht, das Grundgesetz gilt für alle Deutschen, in Wahrheit aber, wenn man alles ganz detailliert und justizkundig aufschlüsselt, dann gilt es doch nicht) regelmäßig nicht zu erwarten, und somit sind solche Fallstricke unzulässig, und es ist das gültig was „Kunden“-verständlich dasteht – also daß das GG für alle Deutschen gilt).

      • Es verhält sich ähnlich wie mit Fallstricken in Verträgen. Nur dass beim GG ein ganzes Volk betroffen ist. Und nur weil etwas in einem Gesetz oder in einer anderen Norm steht, muss es nicht rechtsfehlerfrei bzw. völkerechtskonform sein. Das gleiche gilt für Gesetze, in denen etwas nicht geschrieben steht. Z.B. das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG. Warum wohl ? Insgesamt geht es darum, zu erkennen, dass der Grundrechteentzug, nicht, wie bei Hitler (plump) an einem Tag geschah, sondern darum zu erkennen, dass dies schleichend seit dem Mauerfall passsiert. Die Medien tun ihr Übriges durch Nichtberichterstattung bzw. durch stetige Erhöhung des Humantouch – Anteils, so dass alle Mechanismen den eigenen Verstand eizuschalten, mehr und mehr an Bedeutung verlieren. Und wenn es kritische Meinung gibt, dann ist man sofort ein Verschwörungstheoretiker, um genau diese Meinung nicht zuzulassen. Auf eine Sachebene lässt man sich dabei stereotyp nicht ein. – Die „Berichterstattung“ der deutschen Systemmedien betr. Ukraine ist ein schönes Beispiel. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp7411.html

    • Tja, naja, ich habe eben momentan ein Urteil, bzw. nein, kein Urteil, sondern eine Ausfertigung von einem Richter vorliegen, in einem Prozeß in dem ich mich selbst vertreten habe und auch absolut im Recht war, und der Richter aber mehrere Fehler gemacht hat, und mich am Ende den Prozeß noch hat verlieren lassen (und nein, auch wenn in anderen Rechtsforen die Leuten dort Leute wie mich immer meinen zusammenknüppeln zu müssen, in der Art „Jaja, das denkst DU vielleicht, daß Du im Recht bist und jetzt versuchst Du dem Gericht die Schuld zu geben, daß Du den Prozeß verloren hast. Hätteste Dir mal lieber gleich einen Fachmann dazugeholt, anstatt zu denken, Du kannst Dich selbst vertreten… etc., bladiblub… dummdaherblök…“, ich war WIRKLICH im Recht).
      Jetzt möchte ich Berufung einlegen und mich dort aber selbst vertreten, das wird schon die nächste Hürde, weil ich ja kein Anwalt bin. Aber was mir momentan arg Angst macht, wenn ich nun tatsächlich alle Instanzen durchgehe, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, oder dem von Dir erwähnten Internationalen Strafgerichtshof (den kannte ich bisher noch nicht mal), und alle weisen mich ab, obwohl ich im Recht bin und auch von den Gerichten mehrfach in meinen Rechten verletzt worden bin, was bleibt dann noch?? Gerechtigkeitsdenken über Bord werfen und sich der Mafia anschließen? Selbstjustiz??

    • Hallo Herr Hensel,
      ich habe noch ein bißchen recherchiert und komme gerade ins Wanken, ob die Zustellung einer Ausfertigung eines Urteils nicht doch rechtens ist.
      Weil: § 47 BeurkG sagt „Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.“

      Das verstehe ich in der Tat so, daß man im Rechtsverkehr nicht zwangsläufig das Urteil herausgeben muß, sondern tatsächlich gleichwertig eine Ausfertigung zustellen kann.

      Oder habe ich da was übersehen?

      • Was lesen Sie in der Überschrift des § 317 ZPO ? Worin wird in der Überschrift unterschieden ? Werden gemäß § 317 (1) ZPO den Prozessparteien Ausfertigungen zugestellt ? Falls Nein, warum nicht ? Werden Ausfertigungen gem. § 317 (2) S.2 ZPO beantragt ? Wenn Ja, haben Sie eine Ausfertigung beantragt ? Falls Nein, warum haben haben Sie etwas erteilt bekommen, was Sie nicht beantragt haben ? Bezieht sich § 47 BeurkG auf Urteile ? Falls Nein, ist § 47 BeurkG für die Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO einschlägig ?

  73. Hallo Herr Hensel,

    Kurz vor Weihnachten hatte ich wegen einer Räumungsklage hier einen Kommentar veröffentlicht. (siehe oben)

    Mir wurde am 14.12.2011 ein Scheinurteil zugestellt, eine Ausfertigung. Ein Anwalt des Mietervereins sagte, die Zustellung einer Ausfertigung würde genügen, wenn ich das Urteil anfordern würde, würde mir das Amtsgericht Marburg dieses innerhalb von 2 Tagen zustellen.

    Nun, ich habe das Urteil angefordert, aber bisher nicht bekommen.

    Zugleich habe ich Vollstreckungsschuztantrag gestellt. Gestern kam die Antwort. Dort behauptet ein Rechtspfleger:

    „Wie von Ihnen richtig ausgeführt, ist gemäß § 317 Abs 1 Satz 1 ZPO den Parteien das Urteil zuzustellen. Jedoch bleibt das Urteil bei den Akten. Den Parteien ist eine Ausfertigung zuzustellen. Ausfertigung ist die amtliche Abschrift des vollständigen Urteil einschließlich des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. Die Ausfertigungen müssen auch die Unterschrift des Richter wiedergeben (§ 315 Abs 1 ZPO). Dies kann durch die maschinenschriftliche Wiedergabe des Namens des Richters oder durch den Zusatz „gez.“ geschehen. Einer handschriftlichen eigenhändigen Unterschrift des Richters auf der Ausfertigung bedarf es nicht. (vgl. hierzu Münchner Kommentar, 3. Auflage 2008, zu § 317 ZPO, RN 4). Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift im Rechtsverkehr!“

    Was sagen Sie dazu?

    MfG

    Robert Walter

    • Hallo Herr Walter,

      ich nehme Stellung, wie folgt:

      Mir wurde am 14.12.2011 ein Scheinurteil zugestellt, eine Ausfertigung.

      Ihnen wurde wahrscheinlich kein Scheinurteil „zugestellt“, sondern Ihnen wurde eine Ausfertigung erteilt, obwohl Sie diese wahrscheinlich nicht beantragt haben. – Ausfertigungen gehen immer Anträge voraus (§ 317 (2)S.2 ZPO.

      Schon die Überschrift des § 317 ZPO „§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung“ besagt, dass Urteil und Ausfertigung zwei verschiedene paar Schuhe sind.

      Ein Anwalt des Mietervereins sagte, die Zustellung einer Ausfertigung würde genügen, wenn ich das Urteil anfordern würde, würde mir das Amtsgericht Marburg dieses innerhalb von 2 Tagen zustellen.

      Der Anwalt lügt.- Da nach 317 (1) ZPO Ihnen als Prozesspartei das Urteil, welches die Anforderungen des § 315 zu erfüllen hat,vom Gericht zugestellt werden muss.

      Also eine Handlungspflicht des „Gerichtes“ ! Nicht die Ihre.

      Im Übrigen lügt Ihr Anwalt auch schon deshalb, da Ausfertigungen überhaupt nicht zugestellt werden. Vgl. oben.

      Die Ausfertigungen müssen auch die Unterschrift des Richters wiedergeben (§ 315 Abs 1 ZPO).

      Nein, ist nicht richtig. Denn Ausfertigungen müssen nach der ZPO nicht vom „Richter“ unterschrieben werden.

      Ausfertigungen müssen von den Urkundsbeamten unterschrieben werden.

      § 317 (4) ZPO …Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

      Einer handschriftlichen eigenhändigen Unterschrift des Richters auf der Ausfertigung bedarf es nicht.

      Das ist richtig, da nur Urteile die richterliche Unterschrift aufweisen müssen.

      Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift im Rechtsverkehr!“

      Das Wort Urschrift kennt die ZPO in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

      MfG.

    • Hallo, habe noch etwas zur Hilfestellung!
      Leider habe ich auch mit s.g. Gerichten zu kämpfen und muss denen ständig erklären, was sie dürften und wie es das Gesetz aussagt.

      Als 1. ,auf § 126 BGB berufen, BGB ist nach GG die ranghöchste Gesetzgebung.
      BGH Urteilv. 16.10.2006 – II ZR 101/05; OLG München.
      “ Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137,49,52) Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517,548 ZPO) verstrichen ist. (BGH,NJW aaO S.1882) Das Fehlen der Unterschrift stellt einen absoluten Revisionsgrund dar. (§ 547 Nr.6 ZPO) “
      Vergl. BGH 11.07.2007 – XII ZR 164-03

      BGH Beschluss des 2. Strafsenats vom 27.10.2010 – 2 StR 331/10

      Suchen Sie hier bitte mal, oder vielleicht sendet Ihnen auch Herr Hensel eine Kopie zu der VOLLSTRECKUNGSABWEHRKLAGE!

      Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig, BVerwGE 17,192= DVBI 1964,147!

      Zu Gerichtsvollzieher – Anmerkung :
      Fragen Sie die Gerichtsvollzieherin ob sie eine Bestallungsurkunde als bestellte und zugelassene Gerichtsvollzieherin der Militärregierung gemäß Militärgesetzen Nr. 2,6, und 9 wie im Überleitungsvertrag 1955/1990 Art. 2 Abs. 1 vorgegeben ist ?
      Strafbarkeit ausgeübter Handlungen (§ 271 StGB) der Verwaltungsbehörde „Amtsgericht“ durch wissenentlich vorsätzliche Anwendung falschen Rechts und wegen fehlender Bevollmächtigung und somit fehlender ordentlicher staatlicher Gerichtsbarkeit und Haftung gemäß Überleitungsvertrag 1955/1990 Abs.2 Abs. 1 HLKO (Haager Landkriegsordnung (seit 2007 wieder in Kraft) und BRBG 2007 zur Aufnahme und Forführung des Zwangsvollstreckungsauftrages, haftbar zu machen.Weisen Sie auf die Rechtslage , das Kontrollratsgesetz Nr. 10 hin- welches rechtswirksam zum 30.11.2007 wieder in Kraft trat.

      Gesetz Nr. 10
      „Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.“

      Für Gerichtsvollzieher geltenden Vorschriften der Geschäftsanweisung (GVGA v. 1.07.2003)wird hingeweisen, die diesen gemäß § 1 GVGA zwingend verpflichten, sich eine genaue Kenntnis der bestimmungen aus dem Gesetz und den dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen anzueignen. Die Beachtung der GVGA _ Vorschriften gehört ebenso zu den Amtspflichten des Gerichtsvollziehers wie dessen Beachtung aller ihn betreffenden grundgesetzlichen und völkerrechtlichen (HLKO/SMAD/SHAEF) Rechtsbehelfe.
      Für das weitere Vorgehen ohne Legitimationsvorlage nach g. Militärgesetzen ist festzuhalten, kann der Schaden privatrechtlich nach BGB § 823,839 i.V.m GG Art. 34 angezeigt und verhandelt werden muss.

      GG Art. 34
      „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
      Für den Anspruch und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

      Alles Gute viel Glück !

    • Nein, Ausfertigungen werden laut §317 ZPO nicht zugestellt. Aber dieser Regel steht für mein Verständnis eben der §47 BeurkG: „Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr“ entgegen. Ich verstehe das eben so, daß laut diesem Paragraphen eine Ausfertigung das Urteil vertritt und somit als „Urteil“ dem Empfänger zugestellt werden kann.
      Habe jetzt auf den ersten Blick auch keinen Paragraphen gefunden, der sagt, daß die Regel für Urteile nicht gilt. Sicher für mich abgeklärt habe ich das Thema aber bisher noch nicht, so daß ich nur sagen kann, daß das im Moment mein Eindruck der Sachlage ist. Vielleicht stellt sich aber noch heraus, daß der falsch ist.
      Naja, ich denke, um hier kein unnötiges Risiko einzugehen, gehe ich mal auf Nummer sicher und gehe davon aus, daß die Abschrift Ihre Richtigkeit hat (und somit auch die Berufungsfrist bereits begonnen hat). Sollte ich später erkennen, daß die Abschrift rechtswidrig war, kann ich ja noch meckern deswegen. 😉

      „Werden gemäß § 317 (1) ZPO den Prozessparteien Ausfertigungen zugestellt ? Falls Nein, warum nicht ?“
      Wegen dem „Falls Nein, warum nicht ?“: Gute Frage, ich habe keine Ahnung. Sagen Sie es mir.

      „… ist § 47 BeurkG für die Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO einschlägig ?“
      Puh, keine Ahnung, Wie stellt man denn fest, ob das einschlägig ist?

  74. Kennen Sie den oben bezeichneten Münchner Kommentar von 2008?

    Für den 3.2.2012 hat der Gerichtsvollzieher die Räumung meiner Wohnung angekündigt. Das ist natürlich rechtswidrig und hat m.E. keine Rechtsgrundlage, da mir kein Urteil zugestellt wude.

    Die Frage ist, wie ich nun rechtlich vorgehen soll. Nach ZPO habe ich vier wochen Zeit, in Berufung zu gehen, ab Zeitpunkt der Zustellung des Urteils. Nur was mache ich, wenn kein Urteil zugestellt wird?

    Was mache ich gegen die angedrohte Vollstreckung am 3.2.2012?

    MfG

    Robert Walter

    • Sie könnten eine Feststellungsklage – 256 ZPO – anstreben oder auch eine einstweilige Verfügung gegen den GV erwirken, mit der Maßgabe,
      dass hier ein nicht vollstreckbarer Titel wegen eines Scheinurteils (mit Stempel „Ausfertigung) vorliegt.

      Sie könnten drohen mit dem ICC. Sie könnten zur Polizei gehen und diese schriftlich bitten, die illegale Räumung polizeilich zu verbieten und Anzeige und Strafantrag gegen die Vollstrecker stellen (Betrug, Nötigung,Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) etc.).

      @ Die Frage ist, wie ich nun rechtlich vorgehen soll. Nach ZPO habe ich vier wochen Zeit, in Berufung zu gehen, ab Zeitpunkt der Zustellung des Urteils

      Scheinurteile sind nicht rechtsmittelfähig (siehe oben). Also können Sie auch nicht das Rechtsmittel der Berufung einlegen.

      Gehen Sie zum Gericht und tragen Sie diese Argumente dem Rechtspfleger schriftlich vor und bitten um Stellungnahme bzw. bitten ihn die Richtigkeit dieser Aussagen zu bestätigen.

      Mehr fällt mir z.Zt. nich ein. Völkerrechtliche Beschwerde könnten Sie noch absetzen (ans Gericht/GVZ/Polizei). EMRK Art. 13 weegen Verstoß gegen Art. 6, da Rechstmissbrauch i.S.d. Art. 17 EMRK vorliegt.

      MfG.

  75. Vielen Dank erstmal, kennen Sie diesen Münchner Kommentar, 3. auflage zu § 317 ZPO, Rn. 4 – den mir der Rechtspfleger genannt hat?

    MfG

      • Natürlich kennt Herr Hensel den Münchner Kommentar nicht, den der sog. Rechtspfleger zoz. genannt hat – den Kommentar zu einem Gesetz der BRD-GmbH-Foltersystemdiktatur, das seine Daseinsberechtigung und seine Geltung verloren hat muss ja niemand kennen, das wäre völlig unnütz.
        Man muss es auch ablehnen (finde ich) sich auf derartige Diskussionen mit Systemrepräsentanten/Firmenangestellten der BRD-GmbH einzulassen – die BRD-Scheingesetze können ja nicht da für uns gelten, wo sie uns nützlich sind und ungültig sein, wo sie uns schaden – das wäre wie Herr Sich Ing sehr akribisch schon hier dargestellt hat (uns auch sicher Herr Bürger Nicht bestätigen würde) sinnlos!!! Weiter so – auf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder einer Klage vor der Regierung der vereinigten Staaten von Amerika als oberster Militärbehörde – regelmäßig werden dort vergleichbare Sachverhalte zur Kenntnis genommen! ! ! Wenden Sie sich auch an NGOs wie Amnesty International, Humans for Free Insanity United(HFIU) oder PETA! ! !
        Wenden sie sich getrost mit all dem Rat, den Sie hier erhalten an die zuständigen Stellen, Sie werden sehen, dass es mit Sicherheit keinen durchsachlagenden Erfolg bringt – man kann es fast garantieren!!!

  76. Sehr geehrter Herr Hensel,

    erst mal herzlichen Dank für Ihre tollen Informationen auf der Seite, die ich als Rechtsbeistand immer gut gebrauchen kann…

    Aktuell suche ich ein Urteil eines Oberlandesgerichts oder BGH oder Bundesverwaltungsgerichtes oder Bundesverfassungsgerichtes, und auch Randkommentaren zum Thema Verwaltungsbehörden und Nichtigkeit eines Aktes einer Stadtbehörde in Sachen Ordnungswidrigkeit.

    Die Sache mit den Rechtsbereinigungsgesetzen /1. + 2. BMJBBG, Aufhebung der Einführungsgesetze zum OWiG neben § 5 OWiG, ZPO, StPO, GVG und GVG § 15 ist mir bekannt… Sie wird nur fast immer noch von Gerichten und deren Mitarbeitern ignoriert. Auch das Schreiben des Bundesministeriums der Justiz mit der Immer-Noch-Gültigkeit der Bereinigungsgesetze kenne ich von 2011…

    Ich möchte ein Urteil, nicht zu Richter und Rechtspflegern, sondern für Verwaltungsangestellte. Übrigens legte eine Bußgeldstellenleiterin § 35 VwVfG Satz 2, Allgemeininteresse (einer Ordnungswidrigkeit) entsprechend aus, so daß es kein Verwaltungsakt wäre, und als OWiG geahndet werden könnte.

    Zur Allgemein-Info, § 35, VwVfG, Satz 2:
    Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

    Öffentlich-rechtliche Eigenschaft normalerweise durch Körperschaftsurkunden…

    Peter Fitzek erwähnte auf Alpenparlament.TV im Dezember ein Urteil ohne Aktenzeichen des Landgerichtes Frankfurt während eines Gespräches, mit dem er Behördenangestellte festnagelt, habe entsprechend recherchiert, nur noch nichts gefunden…

    Herzlichen Dank!
    Thilo Straub

  77. Hallo Herr Staub,

    ich habe erst kürzlich ein Schreiben gegen eine OwiG Sache abgeschickt und habe bis heute noch keine Reaktion gehabt. Die Antwort Frist seitens der Behörde ist schon verstrichen, ich könnte Ihnen das gern zukommen lassen.

    Des weiteren aber ist eines ganz klar, wenn der Richter oder wer auch immer sich aufs OWiG bezieht, würd ich ihm den §5 einfach um die Ohren hauen. Der sagt ganz eindeutig, dieses Gesetz gilt nur auf Schiffen die bundesflaggenberechtigt sind und in Flugzeugen.

    Keine andere Auslegung ist hier zulässig.
    Der Wortlaut ist einzuhalten. Aus KANN kann nicht MUSS werden und umgedreht und aus Schiff und FLugzeug wird nicht KFZ oder ähnliches.

    Außerdem soll die Behörde erstmal nachweisen, das der Bedienstete überhaupt auf das Gerät eingewiesen wurde. Eichscheine usw. sind beizulegen und und und. Wer in den Gerichtssall geht tut das rein freiwillig sonst gar nciths. Deswegen auch der Satz in der „Vorladung“ Wir bitten Sie rechtzeitig zu erscheinen.

    Einzige Antwort hier : Danke keine Zeit ich sitz da für gewöhnlich auf dem Klo. Oder so ähnlich.

  78. An Herrn Bonaparte,

    ja Sie haben völlig Recht das seh ich auch so. Die ganzen Organisationen wie EGMR usw und die NGO´s sind alle nur hausgemacht und das von denen die uns den ganzen Mist auferlegt haben.

    Wie ich Herrn Hensel bereits schon sagte kann es für die Probleme nur eine Lösung geben und die wird nicht friedlich sein. Wie Herr Hensel bereits mehfach schrieb ist der Lissabon Vertrag mit seiner Todesstrafe alles was benötigt wurde. Die EU Armee wird den Rest erledigen.

    Ich sagte ebenfalls und das kann ich nur jedem ans Herz legen bereitet euch auf einen Bürgerkrieg vor. Zumindest denkt immer daran, unser Finanzsystem kann eine derartige Unart nicht überstehen, das hat die Geschichte schon mehrfach bewiesen.

    Sehr ansehnlich fand ich die Sätze von ERIKA „Jetzt lassen Sie uns erstmal den ESM durchziehen…“ und Frau Lagarde im gleichen Beitrag „Ich bin für die Erhöhung des Grundkapitals nicht verdoppeln aber erhöhen.“

    Da saß ich auf der Bank und hab mich derart kaputt gelacht das kann ich versichern.

    Ich frage mich nur woher kommen die 500Mrd € Grundkapital? Ist doch im Vertrag die Rede von 700Mrd. Wann wurde denn der geändert?

    Naja wie dem auch sei der Finanzdiktatur und der Militärdiktatur wurde der Weg geebnet und wir werden es zu spüren bekommen das ist Fakt.

    Nur gut das die EU nicht über das Hoheitsgebietes des Deutschen Reiches verfügen kann. Sie werden es aber versuchen das ist klar.

  79. Beim Räumungsurteil und zu Rechtsanwälten gilt folgendes.

    Rechtssicherheit kann ausschließlich nur von einem Gericht in Deutschland festgestellt werden durch Wegfall des § 15 gibts nur noch 1 Gericht das dem §15 nicht gebunden ist (bin mir gerade nicht sicher und finde es momentan nicht)

    Ein Rechtsanwalt kann KEINE Rechtssicherheit herstellen, denn dafür müssten Rechtsanwälte immer 100 % gewinnen vor Gericht und das ist nicht der Fall also sind sie nur zu 50 % sicher um das mal einfach auszudrücken.

    Ein Gericht schrieb mir „Rechtsbelehrungen sind nur Rechtsanwälten vorbehalten.“

    So sichert man sich ab.

    Heißt aber für den Bürger er kann sich immer auf Rechtsunsicherheit beziehen!!!!

    Sofern es das GG geben würde. Auch das Zitiergebot ist nicht vorhanden. Wenn man es genau nehmen würde.

    Es geht aber in ersten Linie drum die BRD Vasallen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.

    Wie Herr Hensel also sagte der Rechtsanwalt als solches ist nicht wirklich zu gebrauchen.

    Als Beistand eventuell da er gewisse Sicherheit hat und schnell auf § im Gedächtnis zurückgreifen kann. Die man sich nun auch mal lange selbst erarbeiten muss. Selbst der Stichpunktzettel ist schon schwierig, denn ne blöde Frage vom „Richter“ und man fängt an zu schleudern.

    Da muss man aber schon suchen bis man was ordentliches findet, wie gesagt der Berufseid der RA´s steht da im Weg. „Ich werde keinem Berufskollegen Schaden zufügen“

    Wie gesagt das größte Problem ist, das viele versuchen sich mit den Argumenten „Ja die Gesetze sind ja eh nicht mehr vorhanden, bei dieser Äußerung beziehe ich mich auf die fehlende Rechtssicherheit laut GG….“ Das ist blanker Blödsinn.

    Also lassen wir das GG mal stehen und benutzen das einfach als „nicht anwendungsfähiges missbrauchtes Hilfsmittel“

    Im GG steht nix von ZPO oder StPO oder solch einem Mist, da steht lediglich die nachfolgenden Rechtsnormen binden die Organe blabla blubb.

    Außerdem ist ne Ordnung halt kein Gesetz fertig.

    • Außerdem ist ne Ordnung halt kein Gesetz fertig.

      Hallo, ganz so einfach ist es nicht. Es ergibt sich aus der Geschichte:

      Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Sie umfassten das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Konkursordnung und andere Einführungs- und Nebengesetze wie beispielsweise die Rechtsanwaltsordnung oder das Gerichtskostengesetz.

      Quelle:

      Aber es ist m.E. völlig egal, da die ZPO nach Angabe der nicht gesetzlichen Richter angeblich noch Gültigskeit haben soll. Und genau da holen wir sie ab, mit ihren Scheinurteilen, als Prozessbetrug an den Recht suchenden Bürger.

      Dass die ZPO seit der Wende eigentlich keine Gültigkeit mehr hat, wird dann nochmal oben drauf gesattelt.

      Ein weiterer Artikel zum Thema Scheinurteile ist in Arbeit und wird wohl heute noch veröffentlcht.

      MfG.

  80. Folgende Probleme:

    Ich habe im Verfahren 9 C 458/11 (82) am Amtsgericht Marburg (Räumungsklage) heute sofortige Beschwerde im Vollstreckungsschutzverfahren eingereicht. Begründet habe ich die Beschwerde damit, dass mir (am 14.12.2011) kein Urteil, nur eine Ausfertigung „zugestellt“ wurde.

    Der Rechtspfleger hat mir Auszüge aus einem Urteil des BGH vom 9.6.2010 ausgedruckt. Dort heißt es: „Freilich bliebt das Original des Urteils stets bei den Akten. Stattdessen ist eine Ausfertigung zuzustellen. (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. aufl., § 317 Rdnr. 7)“

    Und:

    „Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (Senat, FamRZ 1990, 1227 =BeckRS1990, 30396038) Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden. (BGHZ 100, 234, (237) …) …“

    Was sagt man dazu?

    Ich hatte in diesem Verfahren Akteneinsicht gefordert. Die Richterin Rausch teilt mir mit:

    „Als Verfahrensbeteiligter haben Sie alle Schriftstücke erhalten. Wie rechtfertigt sich Ihr Interesse an einer Akteneinsicht?“

    Soweit ich weiß, hat man als Partei in jedem Fall Recht auf Akteneinsicht, man muss das nicht begründen.

    Ich wollte eigentlich noch eine einstweilige verf. gegen den Gerichtsvollzieher beantragen, der für den 3.2.2012 eine Zwangsräumung meiner Wohnung angekündigt hat. Der Rechtspfleger meinte, das sei nicht nötig, die sofortige Beschwerde werde bis nächste Woche vom Landgericht entschieden. Für den Erlass einer EV gegen den Gerichtsvollzieher sehe ich ehrlich gesagt auch keine Aussicht auf Erfolg.

    Daneben wollte ich eine Feststellungsklage machen, um die unechtheit der Urkunde der Ausfertigung vom 14.12.2011 feststellen zu lassen, von der ja behauptet wird, es handle sich um ein Urteil. Hier wurde ich von einem anderen Rechtspfleger darauf hingewiesen, dass ich klar stellen müsste, gegen wen ich klage. Gegen das amtsgericht oder gegen die Klägerin des Räumungsverfahrens. Gegen das amtsgericht könnte ich, so belehrte mich ein zufällig vorbeikommender Richter, nicht klagen. Jedoch ist meines Erachtens bei der Feststellungsklage das amtsgericht Marburg die Beklagte, da das Gericht behauptet, es würde sich bei einer Ausfertigung um ein Urteil handeln bzw. die Zustellung der Ausfertigung ersetze die Urschrift des Urteils im Rechtsverkehr.

    Auch dieser Richter meinte noch einmal, es würden niemals die Urschriften des Urteils zugestellt, nur ausfertigungen, das Original würde immer in den akten bleiben. Und die Rechtsprechung – siehe BGH-Beschluss vom Juni 2010 oben – scheint dementsprechend zu sein.

    MfG

    Robert Walter

    • Der Rechtspfleger hat mir Auszüge aus einem Urteil des BGH vom 9.6.2010 ausgedruckt. Dort heißt es: „Freilich bliebt das Original des Urteils stets bei den Akten. Stattdessen ist eine Ausfertigung zuzustellen. (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. aufl., § 317 Rdnr. 7)“

      Was sagt man dazu?

      Ich sage dazu, dass der Rechtspfleger Sie belogen hat. Es entspricht nicht der ZPO. Diese Vorgehensweise ist eine freie Erfindung und liegt außerhalb der ZPO (falls diese denn bestehen sollte).

      „Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (Senat, FamRZ 1990, 1227 =BeckRS1990, 30396038) Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden. (BGHZ 100, 234, (237) …) …“

      Das Wort Urschrift gibt es in Zusammenhang mit § 317 ZPO überhaupt nicht. Der Begriff ist ebenfalls frei erfunden. Es gibt kein Verfahsrensrecht, das besagt, dass eine Urteilsurschrift (???) in den Akten verbleibt. Alles frei erfunden. – Urteile werden den Prozessparteien zugestellt und Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt (vgl. § 317 ZPO). So einfach ist das.

      Ich hatte in diesem Verfahren Akteneinsicht gefordert. Die Richterin Rausch teilt mir mit:
      „Als Verfahrensbeteiligter haben Sie alle Schriftstücke erhalten. Wie rechtfertigt sich Ihr Interesse an einer Akteneinsicht?“
      Soweit ich weiß, hat man als Partei in jedem Fall Recht auf Akteneinsicht, man muss das nicht begründen.

      Da haben Sie Recht ! Das Akteneinsichtsrecht ist an keine rechtfertigende Begründung des Einsichtnehmenden gebunden. – Wenden Sie sich deshalb bitte an den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Bundesland und beschweren Sie sich. Am besten schriftlich.

      Die Privatperson und nicht gesetzliche Richterin Rausch hat Sie belogen und wollte Sie eingeschüchtern, damit Sie das angebliche in der Gerichtsakte befindliche „Urschriftsurteil“ nicht sehen sollen, was allerdings auch nicht geht, weil es höchstwahrscheinlich nicht vorhanden ist.

      MfG.

  81. Militärpolizei hat Haftbefehl erlassen gegen Staatsanwalt und Gerichtsvollzieher
    by siriusnetwork

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    Kategorie BRD-RECHTSLAGE – BRD-RECHTSLAGE
    Kategorie POLIZEISTAAT BRD – POLIZEISTAAT BRD
    Kategorie DEUTSCHLAND – DEUTSCHLAND
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    .
    seht auch den vorherigen Beitrag – oben links verlinkt!
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    und übrigens läuft gegen die GEZ auch am ICC eine Untersuchung:
    Internationaler-Strafgerichtshof-ermitte_567595.html
    .
    .
    Hier gibt es für die Patrioten NEUIGKEITEN!
    .
    Dies war in derselben Email wie der vorherige Beitrag – danke Udo :-))
    .
    Diese beiden PDFs beziehen sich auf den verlinkten Brief hier unten:
    .
    20.01.2012_Bürgermei#ter-2
    .
    18.01.2012_Brief_Staatsanwälte_und_Richter
    .
    .
    Sehr geehrte Damen und Herren BRD-Dienstausweisträger, liebe
    Mitstreiter und Wahrheitsliebenden,

    es tut sich was in Deutschland! Heute haben wir eine für mich
    große Sensation!

    Wir haben jetzt eine von den Alliierten „bestallte“ gesetzliche,
    unabhängige Richterin Frau Dagmar Tietsch, Berlin (Kontaktdaten –
    Siehe Anlage oben) mit rechtsgültigem Amtsausweis, die von dem
    US-Department of Justice, Washington D.C. und dem Repräsentanten
    Herrn Hochholdinger in Berlin, bestätigt ist.

    Und es dürfte sich schon herumgesprochen haben, daß Haftbefehle
    ausgestellt wurden und ein hochrangiger Staatsanwalt in Karlsruhe
    und ein Gerichtsvollzieher in Berlin von der US-Militärpolizei
    abgeführt und diese Herrschaften jetzt in Arrest gesteckt wurden
    (Mindeststrafmaß 5 Jahre). In diesen Fällen ist die Schuldfrage
    klar und das Beweismaterial ist erdrückend.

    Jeder Bedienstete dieser BRD-Verwaltung, dieser
    Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) ist eingeladen, sich zu
    diesem Sachverhalt direkt mit der Richterin auszutauschen.
    Adresse und Telefonnummer etc. finden Sie oben in der Anlage.

    Die Anschreiben an die BRD-Verwaltungen sind in altdeutscher Schrift
    gehalten – das muss wohl rechtlich so sein. Wenn man sich bemüht,
    kann man alles lesen und erkennen.

    Zur Lage in Deutschland / Deutsches Reich – Wer es immer noch nicht
    wahr haben will bzw. noch nicht wusste: Wir sind immer noch von den
    USA besetzt. Es wird aber BRD-Bundesrecht (OWiG, ZPO, StPO, GVG, AO)
    immer noch angewendet, obwohl diese Gesetze durch die
    Bundesbereinigungsgesetze der Alliierten 2007 aufgehoben wurden,
    nicht mehr existent sind (nachzulesen im Bundesgesetzblatt und im
    Bundesanzeiger). Auch haben wir für diese Gesetze keinen
    Geltungsbereich (GG Art 23 a.F. wurde aufgehoben) mehr.

    Trotzdem macht unsere „ehrenwerte“ Justiz und unsere „gesetzestreue“
    Polizei weiter wie bisher… Unglaublich aber wahr.

    Kein Richter unterschreibt mehr Urteile, weil er sich nach §§ 839 und
    823 BGB persönlich haftbar macht und unsere BRD-Polizei führt diese
    illegalen Anweisungen in den meisten Fällen bewusst aus. Es ist fast
    alles illegal – Und unsere Bediensteten „im Namen des Volkes“ wissen
    das. In dem unteren Link sind Originalschreiben der BRD-Bediensteten
    und man kann hier klar erkennen, wie diese Leute arbeiten und handeln
    – ohne Legitimation und ohne Rechtsgrundlage und natürlich ohne
    Unterschrift… Und die wählen wir auch noch…

    Die, die entscheiden, sind nicht gewählt (EU) und diejenigen, die
    gewählt werden, haben nichts zu entscheiden! (Horst Seehofer 2010)

    1.)

    Rechtskunde für Nichtjuristen!

    Klicke, um auf RfN.pdf zuzugreifen

    Damit sollte für jedermann klar und deutlich erklärt sein, dass wir
    von der BRD-Justiz pausenlos verschaukelt werden. Wer von den
    BRD-Bediensteten nach seinem Gewissen handeln möchte, aus diesem
    System ausscheren will, wird zum Psychologischen Dienst geschickt
    und ist seinen Job los. So läuft das in Deutschland und Frau Merkel
    ändert nichts und lässt die BRD-Beamten allesamt über die Klinge
    springen!!! Wir sind alle Deutsche und kämpfen gegeneinander – Wahnsinn!!

    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als
    das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die
    Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen
    sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen
    Feinde.“ (Napoleon)

    Bitte diesen LINK in ganz Deutschland weit verbreiten, denn hier
    wird deutlich, warum wir die Hochverräter der BRD-Parteien auf
    keinen Fall mehr wählen sollten.

    Mit freiheitlichen Grüßen

    Ralf A.

    Bitte mal hier schauen, hier gibt es noch mehr Info !

    • Welche Zeiten wir doch erleben dürfen!

      Heidewitzka, mal wieder ein triumphaler Sieg, den Herr Honig (der im übrigen auch ein großer Bienenfreund ist – bei ihm summt es mächtig!) uns hier präsentiert. Lassen Sie sich nicht blenden, wenn in der systemkonformen Folterpresse in Kürze berichtet wird, der sog. Angeklagte wäre verurteilt, der Prozess von einigen lächerlichen Spinnern gestört worden. Selbstverständlich sind die Folterknechte der garstigen sog. BRD eingeknickt wie Strohhalme und nicht weil sie sich das Lachen verkneifen mussten, nein weil sie Furcht verspührten haben sie schändlich gezittert! Selbstverständlich haben, wie Herr Honig das sicher bestätigen würde, alle Beobachter, Beteiligten – außer dem sog. Richter – und die Bewohner der umliegenden Häuser im weiteren Umkreis begeistert mit unseren Mitstreitern gefiebert und den Triumph der Verurteilung wegen mangelndem Verstand und daraus resultierenden Verweigern des Mitspielens bei diesem Schauprozess gewürdigt als Zeichen der Aufkeimenden Müdigkeit der nicht konformen mit dem System noch konform zu gehen.

      Bravo, sage ich!!!

    • Das grosse Problem ist, dass es so viele kleine Organisationen gibt, die alle ihr eigenes Sueppchen kochen wollen. Da gibt es zum Beispiel viele Exilregierungen und Reichstagsgruendungen aber meines Wissens nur eine Exilregierung, die sich innerhalb der Frist nach Ablauf der erlaubten 60 Jahre laut Haager Landkriegsordnung als Vertreter Deutschlands gemeldet hat. http://friedensvertrag.info (nicht .org!!!) Wie waere es, wenn wir uns alle zusammen taeten und gemeinsam gegen die Betrueger vorgehen wuerden? Das haette doch viel mehr Gewicht?

  82. Hallo, gestatten Sie mir bitte mal um Anliegen bzw. um Unterstützung !!!!

    Das Gericht beansprucht von mir eine Vollmacht von meinem Mann, das ich diesen vertreten darf.!! Obwohl dies in Zusammenhang als GbR zu sehen ist .
    Damit ich nichts falsch mache,und notfalls meinen Hintern verliere, es geht immerhin um 3600,00 €, die eine s.g. Rechtsanwältin von mir fordert, für meinen Besitz, diesen jedoch als Gläubiger- Verwalter nochmals einklagt,… kann mir jemand einen Rat oder Unterstützung geben, wie man so eine „Vollmacht“ fomuliert?????
    Wäre für Ratschläge und Tipps sehr dankbar, was ich beachten muss, was ich falsch machen kann, und auf was ich mich berufe !!

    Vielen Dank im Voraus !

    Gruß annekatze

  83. Hallo Herr Hensel,

    meine Frage von heute:

    Wie verklagt man eine deutsche Richterin, einen deutschen Gerichtsvollzieher, eine deutsche Justizangestellte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Folgender Hintergrund, der in vorigen Kommentaren in dieser Sparte des Blogs weiter oben schon geschildert wurde:

    Im „Räumungsverfahren“ Hausverwaltung G. ./. Walter ging bei mir am 14.12.2011 ein Scheinurteil ein ohne gültige Unterschrift der zuständigen Richterin (Wellenbewegung statt Unterschrift). Danach wurde der Vermieterin vorläufige Vollstreckbarkeit des angeblichen „Urteils“ zugestanden, also Räumung meiner nun ehemaligen Wohnung sowie ein Vermieterpfandrecht.

    Am 9.1.2012 wurde mir vom Gerichtsvollzieher Krannich vom Amtsgericht Marburg der 3.2.2012 als Räumungstermin mitgeteilt.

    Am 10.1.2012 teilte ich dem Gericht mit, dass mir kein rechtswirksames Urteil zugestellt wurde und forderte selbiges an. Ich habe es bis heute nicht.

    Anschließend beantragte ich Akteneinsicht. Diese wurde mir von der „Richterin“ Rausch verweigert. (Ohne Begründung selbstverständlich)

    Ich beantragte vorsorglich Vollstreckungsschutz, mit angeblichem Beschluss und nach meiner sofortigen Beschwerde wurde am 3.2.2012 mein Antrag auf Vollstreckungsschutz vom Landgericht Marburg zurückgewiesen. Die Ausfertigung des – erneut nicht gesetzeskonform unterzeichneten – angeblichen Beschlusses wurde am 4.2.2012 in den Briefkasten meiner nun ehemaligen Wohnung eingeworfen.

    Zwischenzeitlich flüchtete ich vorsorglich aus der ehemaligen Wohung, um Repressalien durch die gesetzlich nicht legitimierten Schlägertrupps (angebliche Polizei) zu entgehen.

    Die Zwangsräumung wurde rechtswidrig am 3.2.2012 durchgeführt. Ich bin nun in die Notunterkunft der Stadt Marburg untergebracht worden. Dass die Wohnverhältnisse hier menschenunwürdig sind und vermutlich zu einer Erkrankung bei mir führen werden, sei zunächst nur am Rande erwähnt.

    Ich habe nun vor, alle Beteiligten an diesem kriminellen Akt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen, sie anzuzeigen in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Wie geht man hier vor?

    MfG

    Robert Walter

    • Hallo, Herr Walter, wenn ich ihre Zeilen lese, hat man Ihnen auch mächtig zugesetzt.
      Die glauben allen Ernstes, das sie mit ihrem Verbrechen gegen ihre Landsleute ein längeres Leben haben. Wohl kaum.
      Schreiben Sie, Herr Walter bitte alles auf, machen Sie von allen Scheinurteilen, Beschlüssen, Räumungsklagen Kopien, stellen Sie für diese Personen, zu Ihrem Aktenzeichen Strafanzeige und Strafbefehl bei der British Force Gemany ! Bei einem Strafbefehl muss gehandelt werden. !!
      Nur so kann aufgeräumt werden, und es Gerechtigkeit geben!

      Viel Glück und Alles Gute !

  84. Zitat: 7a) Allerdings mangelt es nicht schon deshalb an einer wirksamen Zustellung des Urteils, weil – wie die Rechtsbeschwerde meint – die Unterschrift der mitwirkenden Richterin in der zugestellten beglaubigten Abschrift nicht ordnungsgemäß wiedergegeben sei. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn die Unterschrift in Klammern gesetzt und kein weiterer Hinweis (etwa „gez.“) hinzugefügt ist, dass der Richter das Urteil unterschrieben hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es allerdings aus, wenn in der Ausfertigung die Namen der beteiligten Richter in Maschinenschrift ohne Klammern angegeben sind. Dann ist im Allgemeinen ein weiterer auf die Unterzeichnung hinweisender Zusatz nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 30. Mai 1990 – XII ZB 33/90 – FamRZ 1990, 1227; BGH Urteil vom 18. Mai 1994 – IV ZR 8/94 – VersR 1994, 1495 und Beschluss vom 1. April 1981 – VIII ZB 24/81 – VersR 1981, 576).

    Quelle http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=51538

    und hier 1 Rechtspflegerforum wo man sich argumente zurechtlegt, wie man was begründen kann

    http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?46832-Bekanntgabe-mit-Ausfertigung-oder-begl.-Abschrift-des-Beschlusses&s=6e8788df9d274e4b9a14b33476d814be

    • Hallo Thomas, kein schlechter Versuch !

      Zu Deinem Zitat:

      Allerdings mangelt es nicht schon deshalb an einer wirksamen Zustellung des Urteils, weil – wie die Rechtsbeschwerde meint – die Unterschrift der mitwirkenden Richterin in der

        zugestellten beglaubigten Abschrift

      nicht ordnungsgemäß wiedergegeben sei.

      Antwort: Jedoch werden nicht

        Abschriften

      zugestellt, sondern Urteile !

      Ich glaube mich erinnern zu können, dass Urteile (und nicht Abschriften) den Prozessparteien zugestellt werden. – Ich vermute § 317 (1) S. 1 ZPO wäre hier einschlägig. – Aber ich glaube, ich schrieb dies schon einige hundert Male.

      Zitate und Aktenzeichen von Ausnahmegerichten bzw. von nicht gesetzlichen Richtern zu zitieren, ist nicht zwangsläufig Garant für eine gesetzesadäquate Umsetzung angeblicher Rechtsprechung, die nicht existent sein kann, da Staatsgerichte schon seit über 60 Jahren nicht mehr bestehen. – Vgl. Historie des GVG.

      Noch Fragen ?

      Aber Danke für die Vorlage.

      Mfg.

  85. Liebe Leute !!! Und Herr Sich.-Ing.J.Hensel !!!

    Zuerst möchte ich euch allen mein größtes Respeckt bezeugen !
    Und Herr Sich.-Ing.J.Hensel RESPECKT für Ihre MÜHE UND GEDULD !!!!!

    Mein „Fall“
    1.) Unmenschliches „verfahren“ (Strafprozeß)
    2.) Versäumnisurteil (Zivilproßes)
    3.) 2,5 Jahre Knast …..
    4.) 3 Jahre Bewährung ……. ( 1Jahr jetzt um)
    5.) Alle urteile ohne Unterschrift …….bla bla bla ……
    6.) 172635 Details werde ich euch ersparen………. 🙂

    Ich geh denn Kampf jetzt an ! Begründung ….. ich will ein faires verfahren !!!

    Internationalergerichtshof …..okay ……
    1.) was muss ich beachten ?
    2.) kann ich da so ein Brief hinschreiben ?
    3.) Muss ich denen mit §§ kommen ?
    4.) steht mir da ein anwalt zu ? Ich habe kein Geld würde aber alle Schadensersatzforderungen usw freiwillig abtreten ! ich will nicht deren Geld ! ich will mein Leben !
    5.) Gibt es irgendwo eine beratungsstelle wo mann mal hin gehen kann ???

  86. Lieber Auf ihr, werter Mitstreiter!

    Auch Ich möchte hier mal Herrn Sich. Ing. J. Hensel Danken, dafür was er hier für uns tut!

    Ihnen, lieber Auf ihr möchte ich entgegenschleudern: Bravo, willkommen an Bord, Sie haben uns hier gerade noch gefehlt – denn schließlich sagt man nicht umsonst, je mehr desto! Vergessen Sie bei Ihrem rückhaltlosen Rundumschlag bitte nicht die Klage vor dem U.S. Präsidenten als Verantwortlichem obersten Richter – zu erreichen durch den Militäroberbefehlshaber der U.S.A. in Deutschland, Herrn General Omar Bradley, Fort Dixiclo / c/o Sergeant Ernest Bilko (Sekretariat) – . Viel Erfolg hierbei, vergessen Sie jedoch nicht darauf hinzuweisen, dass der ICC bereits mehrere Schreiben mit Eingangsstempeln versehen hat – eingehende wie auch ausgehende!!! Sehr schön übrigens, Sie als natürliche Person hier unter uns zu wissen, sie haben auch so eine natürliche Ausstrahlung, Donnerwetter! Sie können übrigens auch eine E-Mail an den ICC schicken, das ist ohnehin immer gut. Ich selbst gehe regelmäßig zu meiner Beratungsstelle, aber das wird Ihnen sicher nicht helfen, da die sich nur mit Patienten aus dem Umland befasst, aber bei Ihnen gibt es sicher auch eine – nur mal umschauen!!! Weiterhin viel Erfolg und Willkommen an Bord Kamerad!!!

  87. Nachtrag:
    Die Adresse für das Büro von General Bradley:
    General Omar Bradley
    c/o Sergeant Ernest Bilko
    Public Insanity Affairs
    Unit 3300
    APO AE 09094-3300
    66877 Ramstein-Miesenbach

  88. Hallo, irgendwie verstehe ich gerade die Welt nicht mehr !
    Erhielt heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, sogar mit Unterschrift!

    Bußgeldsache wegen Ordnungswidrigkeit.

    „Zitat : Ihr oben näheres bezeichnetes Schreiben ist mir von der zuständigen Rechtspflegerin vorgelegt worden.
    Sie sind durch Urteil des Amtsgericht St.. vom 10.11.2011 rechtskräftig zu einer Geldbuße von insgesamt 80,00 € verurteilt worden. Gegen das Urteil haben Sie kein weiteres Rechtsmittel.
    Diese Geldbuße ist durch die Staatsanwaltschaft zu vollstrecken.
    Ihr Vortrag in dem Schreiben vom 26.01.2012 ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich und nicht geeignet abzuwenden.
    Ich habe die Frau Rechtspflegerin daher angewiesen, die Vollstreckung weiter zu betreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wärmann
    Staatsanwalt “ Zitat Ende

    Was sagt man dazu?

    Ein weiteres Schreiben mit gleicher Adresse und der Androhung auf Erzwingungshaft musste die Justizobersekretärin n u r mit Handzeichen bestätigen.
    So entzieht man sich der Verantwortung. !!

    Geht doch eigentlich nur noch einen Anzeige gegen diesen Staatsanwalt , oder haben diese Spezies Sonderrechte ??????

  89. André Zeiger, Wiesentheid, Landkreis Kitzingen, Bayern

    Vertuschung von Inzest / gefälschter Vaterschaftstest

    Das Amtsgericht Kitzingen erhält von mir eine E – Mail.

    Erst einen Tag später geht der Direktor des Amtsgerichts Kitzingen, Herr Paul Spengler an die Medien und sagt:

    „Eine Drohung erreicht das Kitzinger Amtsgericht.“

    Wer eine E – Mail zur Bedrohung erklärt und dann an die Medien geht, ohne die E – Mail zu veröffentlichen, der muss etwas zu verbergen haben!

    Es wird nur ein Satz zitiert, aber nicht einmal dieser eine Satz ist vollständig.

    In meiner E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen lautet dieser Satz wie folgt:

    Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person. Kol 3,25

    Dieser Satz ist aus der Bibel.

    Richter bestrafen jeden Tag Menschen, die Unrecht getan haben.

    Meine komplette E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen von Mittwoch dem 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 mit folgenden Anhängen:

    IHK Dr. Arnold
    falscher Stempel Dr. Arnold
    falsche Stempel Bayern
    Generalstaatsanwaltschaften
    8 richtige Stempel
    6 richtige Stempel
    Amtsgericht Kitzingen Bayern, sogar mit Nummer

    Alles zum Nachlesen und Anschauen!

    Warum hat Herr Paul Spengler nicht sofort im Radio die komplette E – Mail verlesen lassen und dann in den Zeitungen und im Internet alles komplett veröffentlicht?

    Nein, das konnte er nicht, dann wäre nämlich der ganze Betrug mit dem gefälschten Vaterschaftstest aufgeflogen!

    Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind?
    Scheinbeschlüsse und Scheinurteile alle mit falschen Stempeln und ohne Unterschrift.

    Mittlerweile sind es 3 Rechtsanwälte.

    RA Steffan Böhmer aus Nürnberg, Kanzlei Kreuzer, Goßler, Horlamus
    RA Hans – Günther Deubel aus Uffenheim, Kanzlei Deubel & Leimeister
    RA Susanne Schöbener aus Ochsenfurt, Kanzlei Wegner & Schöbener

    Es gibt kein:
    Amtsgericht Bayern, Landgericht Bayern und auch kein Oberlandesgericht Bayern!
    Es muss immer der Ort im Gerichtsstempel stehen und eine Nummer!

    Ebenfalls gibt es keine Staatsanwaltschaft Bayern und keine Generalstaatsanwaltschaft Bayern!

    http://www.andre-zeiger.info

    Von wegen Trittbrettfahrer

    Meine E – Mail ist geschrieben am Mittwoch den 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 Uhr.

    Im Amtsgericht Dachau fielen die Schüsse am Mittwoch den 11. Jan. 2012 kurz nach 16:00 Uhr.

    Machen Sie sich selbst ein Bild davon und lesen Sie meine Homepage. Die E – Mail spricht Bände. Dort werden die wirklichen Täter entlarvt!

    Es geht schon lange nicht mehr nur um einen gefälschten Vaterschaftstest, es geht um viel mehr!

    • Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind?

      Das können Ihnen nur die Anwälte sagen. Ergo würde ich an Ihrer Stelle auch die Anwälte schriftlich befragen, weshalb sie als Organ der Rechtspflege Sie als Prozesspartei nicht darüber informiert haben, dass alle Entscheidungen Scheinbeschlüsse und Scheinurteile sind, die ein faires Verfahren nicht begründen.

      Schreiben Sie ihnen auch, dass Sie schließlich gem. Artikel 6 EMRK, Artikel 14 UN Zivilpakt sowie Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU ein Anrecht auf ein faires Verfahren haben, das mittels Scheinurteile nicht gewährleistet wird.

      Fragen Sie Ihre Anwälte auch, warum sie Ihnen nicht gesagt haben, dass die angeblichen Gerichte – denen Sie in mehreren Scheinverfahren ausgesetzt waren – nicht auf ein Gesetz beruhen, so wie es die EMRK, der UN Zivilpakt und die Charta der Grundrechte der EU verbindlich fordern.

      Denn Staatsgerichte sind schon seit über 60 Jahren abgeschafft. Vgl. Historie GVG und das GG besteht seit der Wende ebenfalls nicht mehr !

      Stellen Sie die Antwort hier rein und ich helfe Ihnen bei der Gegenargumentation, falls das notwendig sein sollte.

      Wenn Sie wissen wollen, weshalb das alles stattfindet, empfehle ich Ihnen in Richtung Korruption (§ 333 StGB ff. i.V.m. § 336 StGB zu suchen).

      Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Wechselspiel von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung handelt.

      Wenn Sie Interesse haben, zu erfahren, wie korrupt die schleswig-holsteinische Staatsanwaltschaft ist, können Sie hier diverse Dinge finden.

      Das Passwort ist PHC. (Grossbuchstaben)

      Die Sachverhalte sind beliebig übertragbar.

       

      MfG.

      • Wenn Sie die Staatsbuergerschaft des Deutschen Kaiserreichs nicht nachweisen koennen, haben Sie KEINEN Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren weil Sie ja staatenlos sind.

    • Bei mir war es genau das Gleiche! als ich meinen „Anwalt“ darauf aufmerksam machte, daß die Unterschrift des Richters fehlt und ihn höflich darum gebeten habe dies beim „Richter“ zu beanstanden, hat er sein Mandat in meinem Fall niedergelegt.
      In dieser Firma gibt es keine Rechtsanwälte und keine Justiz, sondern nur gewissenlose Menschen die ihre Seele verkauft haben und sich mit Unrecht ihre Taschen füllen.
      Das Ziel ist der Rechtsstaat!

      http://www.blogger.com/comment.g?blogID=8077802542733502386&postID=1204490848228209874

  90. Hier ist immer nur Rede von ZPO, aber Ihr habt noch das Sozialgericht vergessen § 134 SGG

    [Unterschrift, Übergabe an Geschäftsstelle]

    (1) Das Urteil ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

    Wäre gut, wenn man hier auch eine ausführliche Infomation darstellt, wie die Rechtslage dort ist. Ich denke aber wieos die gleiche wie ZPO.

  91. Da habe ich doch etwas für Hartz 4-Geschädigte,was in Richtung Korruption
    durchaus zu werten ist.Sachverhalt:Unterschlagungen vom Jobjenter Lippe-
    an Bedürftige,vom Sozialgericht Detmold auch noch gedeckt!-Das Urteil gegen die Klägerin/Bedürftige natürlich ohne Richterunterschrift !Die Antwort auf die Beschwerde:Ohne Richterunterschrift des „vorsitzenden Richter“ der 9. Kammer,Drunkemöller !
    Dieses (Schein-)Gericht bestätigte auch noch die Nicht-Zuständigkeit durch.
    Wegfall bzgl. der Bereinigungsgesetze-per Unterschrift einer Justizange- stellten !
    Aktenzeichen?-Bitte sehr: S 9 AS 1357/11-Sozialgericht Detmold.
    Ein anderer Fall vom Sozialgericht München läuft auf Beihilfe zum Sozialver-
    sicherungsbetrug mit einer Krankenkasse hinaus.Sobald mir die Bestätigung vorliegt,werde ich auch dieses Aktenzeichen veröffentlichen und diese Angelegenheiten zur Klage gegen Hartz 4 vor dem ICC verwenden.-Wo Unrecht zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht !

    • Gut zu Wissen wäre ja, wie man sich gegen, ( Dieser Beschluss ist unanfechtbar ( § Abs. 3 SGG ) Eilverfahren, wären kann. Eine Rechtsbeschwerde habe ich schon mal eingelegt, wegen der Nichtunterschrift des Richters und wegen der Ausfertigung.

  92. Ursel sagt: habe vom 13.5.2005 eine Niederschrift im Rechtsstreit Schulz / Seekasse.Die Verhandlung war mündlich,aber aus Zeit Gründen wurde damals das Urteil zu einem spateren Zeitpukt zugeschickt. Dann die Entscheidung :1. habe ich verloren wurde noch nie so beschissen, 2.Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Aber wie gesagt unterschrieben von der Verwaltungsangestellte May. Dalichau Meyer immel.Schelzke haben nicht unterschrieben. Kann ich mir dieses Urtei aufs Kloo hängen?? oder gibt es doch noch einen andern Weg zu seinem Recht zukommen.

  93. Pingback: Ermittlungsverfahren gegen die Präsidentin des LAG Schleswig-Holstein, Birgit Willikonsky « Die-aktuelle-Antimobbingrundschau

  94. Hallo Sich.-Ing.J.Hensel,

    erstmal bin ich von Ihnen ein echter Fan und wenn ich mal von jemanden ein Fan bin, dann ist es etwas ganz besonderes!!

    Vielleicht habe ich was interessantes: Als ich Akteneinsicht beantragt habe, um die Unterschrift der Richter einzusehen, bekam ich nicht die Einsicht sondern die Ankündigung der Eröffnung eines neuen Verfahrens. Ist das normal??

    • Danke, Nein normal ist das nicht. Wer hat denn das Verfahren beantragt ? Wer ist alles Prozesspartei ? Welche Sachverhalte sollen denn verhandelt werden ? Auf welchen § wird sich seitens des Ankündigenden berufen ? Diese fragen würde ich denen stellen.

      Jedoch auf Akteneinsicht würde dich Ihrerseits nicht verzichten. Denn Nichts ersetzt Ihr Anrecht auf Akteneinsichtnahme, die in § 299 ZPO geregelt ist. – Sind Sie Beteiligter eines Vollstreckungsverfahrens haben Sie ebenfalls Akteneinsichtsrecht gem. § 760 ZPO.

      Bestehen Sie auf Ihr Recht auf Akteneinsicht und behalten Sie Ihr dazugehöriges Aktenzeichen zum Verfahren im Auge.

      Ferner würde ich bei schon jetzt bei weiterer Verweigerung zur Aktenensicht, Strafanzeige und Strafantrag bei der Statsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung stellen.

      Sollte dies nicht fruchten, sollte die Richterin/ der Richter mit Strafanzeiege /Strafantrag beim IStGH in Den Haag konfrontiert werden. Das Muster und die Vorgehensweise finden Sie in diesem Blog.

      MfG.

      • Es gibt bei deutschen Scheingerichten keine Aktenzeichen sondern nur Geschaeftszeichen, weil hier ja das Handelsrecht (Seerecht) gilt. Aktenzeichen gibt es nur bei Staatsgerichten. Wenn man sich auf Aktenzeichen beruft, erkennt man das Gericht an. Wichtig zu wissen: Nach dem Seerecht muessen BEIDE Parteien den Richter anerkennen. Also den „Richter“ immer ablehnen!

  95. Das Verfahren habe ich unwissentlich mit dem Antrag auf Akteneinsicht „ausgelöst“.

    Die Schreiben: „Es wird darauf hingewiesen, das der geltend gemachte Anspruch aus § 25 SGB X nur das Verwaltungsverfahren betrifft“

    Der gemachte Anspruch kann nur die Akteneinsicht sein. Es geht im Verfahren um eine „Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung“ gegen mich.

    Damals hatte ich ein Forum kostenlos über Jahre hinweg auf mein Webspace für meine Mutter bzw. dessen Internetbekannten gehostet. Der Foreninhaber (der Internetbekannte) hatte dann Texte von einer anderen Seite kopiert und ins Forum gestellt. Ich wurde daraufhin vom „Rechteinhaber der Texte“ aufgefordert die streitigen Inhalte zu entfernen, dabei konnte ich der Aufforderung gar nicht nachkommen, da ich keine Rechte und keine Administrationsrechte besaß. Verständlicherweise wurde ich auch noch vom Foreninhaber bedroht mich nicht einzumischen, weil es sein „Lebenswerk“ war und er alle Rechte hatte. Schließlich hat der Rechteinhaber mich und den Foreninhaber angezeigt. Dann wurden wir beide zum Gerichtstermin eingeladen und dummerweise ging keiner von uns hin. Ich hatte ausgerechnet zu derzeit die Reisekosten nach München nicht obwohl ich auch ein mulmiges Gefühl hatte, zumal ich alleine war und da ja am Landgericht Anwaltszwang herrscht wäre ich wohl auch nicht hingegangen, wenn ich es doch irgendwie geschafft hätte die Reisekosten zusammenzubekommen (Stand auch in der Belehrung, wenn ich alleine da bin ohne Anwalt werde ich nicht angehört).

    Dann kam das Versäumnisurteil und es wird seitdem gegen mich vollstreckt ohne Rücksicht auf Verluste. Gegen das Versäumnisurteil hatte ich zum Glück fristgerecht Einspruch eingelegt, aber leider half alles nicht, denn Prozesskostenhilfe wurde wegen zu wenig Aussicht auf Erfolg abgelehnt. So wurde das Versäumnisurteil rechtskräftig.

    Ich habe nun schon 3 Termine zur eidesstattlichen Versicherung erhalten und allesamt abgewehrt aber nun wird es sehr schwer. Der 4. wird bestimmt nicht mehr lange auf sich warten. Zumal ich in meiner Stadt Hamburg am Amtsgericht (Wo auch die Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich durchgeführt werden) voller Verzweiflung hingeschrieben habe, dass ich gerne Vollstreckungsschutz haben würde, da in München ein neues Verfahren bzw. den Fortgang wegen dieser Sache eröffnet wurde (also das Verfahren was ich unwissentlich mit dem Antrag auf Akteneinsicht ausgelöst habe) Aber hier würde angeblich keine besondere Härtegründe vorliegen und so haben die meine Unwissenheit ausgenutzt und mich wieder einfach mit Paragraphen abgespeist. Immer habe ich mich um ein Rechtsbeistand bemüht, der meine Schreiben wohl so formulieren könnte, dass es nicht so einfach mit Paragraphen abgetan werden kann und genau deshalb möchte ich nicht aufgeben. Meine Schreiben habe ich aber aus Verzweiflung und Frust schon lange nicht mehr unter Kontrolle.

    Danke für die Tipps. Ich hoffe auch nachdem ich hier meine Geschichte in Kurzform erzählt habe sind die Tipps für mich noch gültig.

    Viele Grüße aus Hamburg!

  96. Pingback: Ankündigung: Nazi Demo in Lübeck durch Scheinbeschluss des VG und des OVG Schleswig von nicht gesetzlichen Richtern genehmigt « Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  97. Pingback: Scheinverfahren und Scheinurteile – Abgründe der “Rechtsprechung” | Contrapaganda

  98. 1. Allen aufrichtigen Deutschen und ehrlichen Menschen schöne Feiertage im Kreis IHRER Familien und IHRER Kultur.
    Mein “Ostergeschenk” hat mir der “Rechtsstaat” der NGO BRD bereits gestern zugestellt.
    Ganz abgesehen davon, daß der “Richter” wie immer nicht unterschrieben hat, achte man auf diesen Wortlaut:
    Staatsangehörigkeit: ohne Angabe ??????????????????, obwohl ich als Staatsangehörigkeit Deutsches Reich angegeben hatte!

    Wahrscheinlich hält man mich für einen, der 1951 in der afrikanischen Stadt (?) Chemnitz zur Welt gekommen ist, oder dieser „Richter“ weiß nicht wo Chemnitz liegt! Abgesehen davon, hatte ich ihm auch mitgeteilt, dass ALLE meine Vorfahren Staatsangehörige des Deutschen Reichs waren!

    Ausfertigung Amtsgericht Hersbruck
    Az.: 7OWi707Js62212/12
    IM NAMEN DES VOLKES
    Urteil
    des Amtsgerichts Hersbruck
    In dem Bußgeldverfahren gegen
    Bennewitz Thomas (geb. Bennewitz)
    geboren am 28.01.1951 in Chemnitz, Staatsangehörigkeit: ohne Angabe, wohnhaft:
    Kirchenstr. 9, 90537 Feucht
    wegen OWi StVO
    aufgrund der Hauptverhandlung vom 02.04.2012, an der teilgenommen haben:

    Richter am Amtsgericht Dr. Sandermann als Richter

    JAng Zanner als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
    1. Der Einspruch des Betroffenen Bennewitz Thomas, geb. 28.01.1951
    gegen den Bußgeldbescheid d. Stadt Altdorf vom 15.12.2011 (Aktenzei¬
    chen: 113750 019 89) wird verworfen.
    \
    2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
    -Seite 2 –
    Gründe:
    Der Betroffene hat gegen den in der Urteilsformel bezeichneten Bußgeldbescheid rechtzeitig Ein¬spruch erhoben.
    Die Ladung zum heutigen Hauptverhandlungstermin, welche eine Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG und über die Folgen eines nicht bzw. nicht genügend entschuldigten Ausbleibens enthielt, wurde ordnungsgemäß zugestellt am 28.02.2012.
    Der Betroffene ist ohne Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten worden.
    Gründe für das Ausbleiben sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
    Der Betroffene war von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht entbunden worden.
    »
    Der Einspruch ist daher nach § 74 Abs. 2 OWiG zu verwerfen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 109 Abs. 2 OWiG.

    gez.
    Dr. Sandermann Richter am Amtsgericht
    Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift
    Hersbruck, 05.04.2012
    Zanner, JAng
    Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

    Dies ist nur ein weiteres Scheinurteil der kriminellen BRD mit ihrer „Justiz“! Wegen eines nicht gerechtfertigten „Strafzettels“ von 5 Euro gegen den ich mich gewehrt habe, stellt man mich vor Gericht und will mich als nicht vorbestraften Staatsangehörigen zu einem Kriminellen abstempeln??? Warum? Weil ich Frau Merkel, dem Bundesverfassungsgericht und der US – Militärregierung Deutschlands Briefe geschrieben habe, da0 ich mich als Deutscher zu meinem Vaterland Deutsches Reich bekenne? Oder weil ich die abgelaufenen „Dokumente“ Personalausweis und Reisepaß der BRD der US – Militärregierung Deutschland geschickt habe, weil es laut gültiger Rechtslage IHR Eigentum ist!
    Aber warum haben die Amerikaner die Annahme verweigert, obwohl sie gar nicht wissen konnten, was sich darin befindet???
    Man stelle sich vor, ich hätte den Amerikanern Dokumente geschickt, die eindeutig beweisen, wer einen 3. Weltkrieg beginnen will! Durch die Nichtannahme meines Einschreibens mit Rückschein unterstelle ich ihnen grobe Fahrlässigkeit.
    Hochachtungsvoll Reichsangehöriger Thomas Bennewitz
    DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGER!

    • Wussten Sie, dass die Angestellten der US Botschaft in Deutschland von der Stiftung Deutschland (frueherer BRD GmbH) bezahlt werden? Warum wohl wurden Ihre Dokumente nicht angenommen? Deshalb empfehle ich, solche Dinge an US Botschaften im Ausland zu versenden. Haben Sie den NACHWEIS, dass sie Angehoeriger des Kaiserreichs sind – gelber Schein? Sonst sind Sie kein deutscher Staatsangehoeriger sondern staatenlos oder Auslaender.

  99. Pingback: Faschistoide BRD-Justiz – Gerichtsverhandlung durch Privatpersonen | Maria Lourdes Blog

  100. OWiG:

    Neues aus der Stadtverwaltung Düren,
    betreffend 2 angeblichen „Parkknöllchen “

    Posteingang <> Mail Speichern Mail Drucken Ausdruck der

    Von: „Meyer, Annita“ ins Adressbuch
    An: „‚E.Falkenbach@gmx.de'“
    Kopie: „Braun, Gabriele“
    Betreff: AW: Ihre nichtigen Forderungen
    Datum: Wed, 29. Feb 2012 10:33:43

    GMX Virenschutz: In dieser E-Mail wurden keine Viren gefunden.

    Bilder anzeigenVolldarstellung
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    Verschieben nach…PosteingangEntwürfeGesendetSpamverdachtFerienhausSchwimmbadGelöscht

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    SPAM

    die von Ihnen zitierten Gesetztesvorschriften sagen aus, dass das Einführungsgesetz zum Gesetz über Verkehrsordnungswidrigkeiten am 23.11.2007 durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz aufgehoben wurde.

    Grundlage der Abwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten ist aber nicht das Einführungsgesetz zum Gesetz über Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern das Ordnungswidrigkeitengesetz, welches am 01.10.1968 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat das Einführungsgesetz abgelöst.

    Ich stelle somit fest, dass keine mangelnde Rechtsgrundlage besteht. Zur Vermeidung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen und den damit verbundenen weiteren Kosten empfehle ich die umgehende Zahlung der geforderten Beträge.

    Mit freundlichem Gruß

    A. Meyer

    —–Ursprüngliche Nachricht—–

    Von: Braun, Gabriele

    Gesendet: Mittwoch, 22. Februar 2012 07:31

    An: Meyer, Annita

    Betreff: WG: Ihre nichtigen Forderungen

    Morgen Annita,

    würdest Du bitte dem Schuldner eine Nachrricht zukommen lassen?

    Es handelt sich um folgende Aktenzeichen: 32-5216871 u. 32- 1764538.

    Danke!

    Gruß Gabi

    —–Ursprüngliche Nachricht—–

    Von: Elmar Falkenbach [mailto:E.Falkenbach@gmx.de]

    Gesendet: Samstag, 18. Februar 2012 16:12

    An: Braun, Gabriele

    Betreff: Ihre nichtigen Forderungen

    Ihr Zeichen: VO1-10001489 ,sowie

    sämtliche in Betracht zu ziehenden anderweitigen Vorfälle.

    Sehr geehrte Frau Braun,

    wird wegen mangender Rechtsgrundlage i.d.S. ihrerseitige Begehren insgesamt zurückgewiesen.

    Rechtshinweis:

    Mit Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

    „…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

    Die Thematik der Einführungsgesetze dienen der Reglung des Geltungsbereiches.

    Gesetze mangels Geltungsbereich sind jedoch als unerheblich anzusehen (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) ; EU- Grundrecht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elmar Falkenbach

    • (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) In dem entsprechenden Verfahren ging es um eine Baumschutzsatzung und nicht um ein Gesetz.

      Korrekt heißt es an der entsprechenden Stelle in der BVerwGE:

      „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.” (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

  101. Hallo Sich.-Ing.J.Hensel,

    können Sie mir helfen, wie ich vorgehen kann. Folgendes ist mir passiert. Ich versuche ihnen die Situation so kurz wie möglich zu schildern.

    Ich habe eine Anzeige wegen einer Beleidigung erhalten. Ich wurde so unsozial zugeparkt, dass ich nicht mehr in mein Auto einsteigen konnte und laut ärgerlich sagte: „Welcher Hofnarr hat mich hier so blöd zugeparkt“. Mein Ankläger, welcher mich so zuparkte, kam im gleichen Augenblick an und meinte frech, ich sollte erstmals richtig parken lernen und mich nicht so aufregen.
    Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass es sehr unsozial wäre mich so einzuparken und er, meiner Empfindung nach, ein Hofnarr und blöd ist.
    Worauf er mich anzeigte und auch noch eine Zeugin hatte. Mir wird erst jetzt bewusst, wie unglaublich die ganze Angelegenheit ist. Zumal auch in meinem Bekanntenkreis jeder die Geschichte als unglaublich lächerlich empfindet.

    Die Sache passierte am 05.07.11. Am 26.09.11 kam ein Schreiben, dass das Verfahren vorläufig eingestellt ist. Da das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Auflagen bzw. Weisungen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegen steht, wird von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 153a StPO endgültig abgesehen, falls folgende Auflagen bzw. Weisungen erfüllt werden:
    150,- Euro sollte ich zahlen. Da ich nicht zahlen wollte, kam dann der Strafbefehl am 8.11.11 mit der Auflage 15 Tagessätze zu 15 Euro zu zahlen, zuzüglich 60 Euro Gebühr für die Geldstrafe und 3,50 Zustellungskosten, also insgesamt 288,50. Der Strafbefehl ist nicht unterschrieben. Nur die Justiz beschäftigte hat unterschrieben.
    Ich weiß schon gar nicht mehr wie alles genau war, aber weil ich keine Aussage machen wollte, kam dann eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen und der Hinweis, wenn ich das Geld zahle bräuchte ich nicht in Gefängnis. Dann rief ich bei Staatsanwaltschaft an und die boten mir Sozialstunden an. Dann kam irgendwann ein Schreiben zum ableisten der Sozialstunden usw.
    Unwissend stimmte ich den Sozialstunden zu, da ich dachte, ich kann dagegen nichts machen.
    Meine Fragen nun an sie. Kann ich nachträglich noch was machen? Es gibt doch in Deutschland die Meinungsfreiheit. Ist es nicht mein gutes Recht zu sagen, dass der Ankläger meiner Meinung nach ein Hofnarr ist und blöd. Dies sind meine Empfindungen oder wie sieht das aus?
    Kann ich verlangen das Strafmaß zu verringern, wenn die Anzeige bestand hat? Oder was können Sie mir noch raten.
    Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Toll dass es solche Menschen wie Sie gibt. Vielleicht können sie auch mir helfen, wenn sie Zeit dazu finden. Ich könnte mir vorstellen, dass viele ihren Rat suchen.

    Im Voraus schon mal vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verbleibend
    Kai

    Lächerlich dass so etwas zur Anzeige kommen kann. Da braucht man sich nicht zu wundern, wo unsere Steuergelder hin gehen. Hätte ich ihn auf übelste Weise und grundlos beschimpft, wäre die Anzeige zu Recht gewesen.
    Eigentlich müsste ich Ihnen die Situation genau schildern, dann wäre aber der Text so lang. Jeder normal denkende und sozial eingestellte Mensch, hätte sich über diese Situation geärgert. Mir wird erst jetzt bewusst, wie unglaublich die ganze Angelegenheit ist. Zumal auch in meinem Bekanntenkreis jeder die Geschichte als unglaublich lächerlich empfindet.

    Es war eine Kettenreaktion. Die parkenden Autos standen alle versetzt und nicht richtig in den Parklücken. Außer der Ankläger, der mich maßregeln wollte und sein Auto genau in „seiner“ Lücke parkte.
    Hätte der Ankläger sein Auto auch etwas versetzt geparkt, hätte ich noch in mein Auto einsteigen können. Hinzu kommt noch, dass er auf der anderen Seite eine Insel hatte. Hätte er sein Auto dicht an der Insel geparkt, hätte er seine Tür ganz weit aufmachen können und ohne Probleme ein- und aussteigen können. Hätte ich mein Auto genau in „meiner“ Parklücke geparkt, wäre der Autofahrer neben mir nicht mehr in sein Auto gekommen.

    Wegen dieser Sache sollte ich fast 300,- Euro Strafe zahlen oder 15 Tage in den Knast oder 15 Tage lang jeweils 6 Stunden Sozialstunden ableisten. Ich bin Hausmann und verdiene hin und

    wieder ein paar Euro. Meine Frau ist der Hauptverdiener.
    Nun hörte ich von den Scheinurteilen. Auch mein Strafbefehl ist nicht unterschrieben.

  102. Ups, eigentlich wollte ich nur den Text bis einschließlich – Im Voraus schon mal vielen Dank und mit freundlichen Grüßen verbleibend Kai – senden.
    Die Textinhalte danach sollten nicht gesendet werden. Ich habe sie aus dem eigentlichen Text entfernt, weil sie mir zu lang erschienen. Deshalb ist dieser Text etwas durcheinander. Aber gut jetzt ist er auch dabei. Sollte vielleicht so sein. Also lieber Leser, nicht wundern. Habe kein Alzheimer, weil ich mich wiederhole.

  103. Man will mich in Beugehaft nehmen. Diese ist von einem Rechtspfleger unterschrieben.
    Seit wann kann ein Rechtspfleger eine Beugehaft unterschreiben?
    Herzliche Grüße Ingste

    • Hallo,
      wie schön, das der Rechtspfleger wenigstens unterschrieben hat ! Oder ist es wieder nur ein Handzeichen (Paraphe)?? Kann man die Unterschrift als Namen wirklich erkennen?
      Bei uns hat nur die kleine Justizangestellte ihr Kürzel draufgesetzt.
      Hatte das Gleiche Ding.
      Würde Ihnen gern ein Abwehrschreiben schicken.

      Fordern Sie bitte von Herrn Hensel meine Emailadresse an. Dann kann ich dies schicken.! Bitte Herr Hensel leiten Sie meine Mailadresse weiter!
      Danke !

    • Theorie also abwehren klingt alles toll, nur in der Praxis juckt das niemand.
      Man ist ja auf alles, egal wo, irgenwie dauernd mit dem System verbunden, angewiesen, etc.
      z.b.alles was man kauft, Anträge, u.s.w.

  104. Hallo ich habe eine Anfrage: Bei mir waren bei der Zwangsversteigerung sämliche Urteile und Beschlüss ohne Unterschrift. Was kann man noch tun ?

    • Hallo, sehr geehrter Herr Kohl, auch wenn ich evtl. hier den Rahmen sprenge, Zwangsversteigerungen sind iligal und sittenwidrig. !
      Haager Landkriegsordnung Art. 46 – „Privateigentum darf nicht entzogen werden“ Art. 47 „Plünderung ist untersagt“ . Und ähnliche Gesetze wie Kontrollratsgesetz Nr. 35 oder SHAEF Gesetze sind noch immer in Kraft.
      Bitte mal googlen.
      Im übrigen, hat sich eine Interessengemeinschaft von 40 Betroffenen gebildet, die Klagen werden am 21,.Mai in Berlin vor einem Militärgericht der Alliierten verhandelt.
      Viel Glück , Ansonsten kann ich Ihnen gern den Link schicken.

      • Hallo, mich würde die Klageschrift und die Adresse des Gerichtes interessieren.
        Welche Rechtsgrundlage besteht, dass BRD Bürger bei dem Militärgericht der Alliierten
        Klage erheben können ? Ist es die HLKO ? Bzw. ein Kontrollratsgesetz ?

        Danke

        MfG.

    • Hallo Herr Kohl ,

      Bitte unbedingt diesen Link anschauen und studieren. Er sagt genau alles über die Rechtslage aus.
      http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/02/07/interimsregierung-der-deutschen/

      Nur dies ist unsere Chance.
      Bitte Strafanziege und Strafbefehl an die amerikan. Siegermächte (USEUCOM) Stuttgart stellen und auf die Verletzung der Haager Landkriegsordnung und SHAEF Gesetze begünden. !!!! Auch die Internationalen Gesetze kann man hinzu ziehen.
      wie. z.B. Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten;
      – Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 II EMRK
      – Internationaler Pakt für bürgerliche und polit. Rechte Art. 11
      – Völkerstrafrecht, Völkerstrafgesetzbuch
      – Haager Landkriegsordnung
      – Verletzungen gegen das geltende Recht sind bewiesen Hochverrat !

      Hier habe ich noch eine Mailadresse der engl. Allierten, sie sind sehr interessiert, was in Deutschland abgeht. Adresse folgt noch .

      margaret.podstawski100@mod.uk

      Sehr geehrter Herr Kohl, niemals aufgeben, auch wenn es ein langer Weg ist, KÄMPFEN SIe, um IHRE WÜRDE !!!!
      Viele Grüße

      annekatze

    • Theoretisch und praktisch über Beschwerden u.a. an die EU Organe (GD Justiz) oder Kommission in Berlin.
      Beschwerdegegenstand = Art. 6 EMRK und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU.
      Petitionen an Landtage und Bundestag werden zu diesem Thema nicht bearbeitet bzw. durch Vorteilgewährung gegenüber den Scheinrichtern unschädlich gemacht (siehe meine Beschwerden an den Pet Ausschuss im Landtag SH). Ich warte schon seit Jahren.

    • Hallo, sehr geehrter Herr Hensel und alle Betroffenen.
      Zum einen sind es die HLKO, Kontrollratsgesetz, aber auch SHAEF Gesetze, die nach wievor Gültigkeit haben, Zudem wie Sie bereits mehrfach daraufhin gewiesen haben, Völkerstrafrecht, und Völkerstrafgesetzbuch.
      Ich habe mich bereits mit den Verantwortlichen zum Prozess in Verbindung gesetzt. es wird jetzt abgeklärt, wie man diese Verfahren bündeln kann und nach welchen Kriterein diese zu Prozessen angesetzt werden.
      Sehr geehrter Herr Hensel bestände die Möglichkeit das Sie evtl. die Unterlagen der Betroffenen sammeln? Da Sie ja meine Mailadresse haben, könnten wir uns da kontaktieren.
      Zudem wäre es möglich, das Sie die Kontaktadressen der Alliierten an die jeweiligen Betroffenen mailen ? Dort könnte man dann auch Strafanzeige und Strafbefehl stellen.
      Bei den Zwangsversteigerungen müsste vorab abgeklärt werden wer diese angeordnet hat? Und wann dies geschah ? Alle Urteile, Erklärungen und ähnl., wer dies umgesetzt hat.

      Vielleicht wäre es mal interessant in diesem Zusammenhang auf einige Gerichtsurteile hinzuweisen.Momentan finde ich nur ein Urteil, bei mir in den Akten.
      Bundesgerichtshof Beschluss v.22.01.2009 – Az.: V ZB 181/08 , weitere reiche ich nach.
      Wären Sie bitte mal so freundlich,sich das Urteil des OVwG NRW vom 19.05.2010- 8 E 419/10 durch zusehen , da ist zwar auch so ein Fall beschrieben, jedoch geht es um s.g. Bundesvermögen. Dort sind weitere Urteile genannt, aber die habe ich mir noch nicht rausgezogen.

      Das o.g. Gesetze Gültigkeit besitzen, beweist das Urteil des Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski. Als auch 2. Bundesbereinigungsgesetz von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des BMJ. Bundesgesetzblatt Nr. 59 v. 29. Nov. 2007 S. 2614

      z. B. Schleswig Holstein : Zweite Durchführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 35 – über Verfahren vor den Schiedausschüssen v. 17. Juli 1948 i.d. F. d. B. 31.12.1971 –
      Schieds ADV SH 2

    • Finde ich Klasse, Herr Hensel ! Wären Sie bitte so nett, Herrn Kohl die Adresse zu senden.! Dorthin möchte er bitte alle Unterlagen in Kopien und Schreiben erklären!!!! Seine Erlebnisse mit Gerichten und Verfahren darstellen.
      Am besten gleich Strafanzeige und Strafbefehl stellen , gegen alle Beteiligten zu dem Verfahren.
      Und daraus verweisen,
      die Proklamation Nr. 1 des SHAEF Gesetz – An das deutsche Volk
      SHAEF Gesetz Nr. 2 – Deutsche Gerichte
      SHAEF Gesetz Nr. 3 – Begriffbestimmung des Ausdrucks „Vereinte Nationen“
      SHAEF Gesetz Nr. 52 – Sperre und Kontrolle von Vermögen
      SHAEF Gesetz Nr. 76 – Post, Fernmelde, Telegraphen – Funk und Rundfunkwesen
      6. Überleitungsvertrag bezügl. Berlin v. 25.09.1990, BGBI S. 1274 Art. 3(3)
      Haager Landkriegsordnung
      Internationale Gesetze :
      Protokoll Nr. 4 Konvention zu Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
      Europäische Menschrechtskonvention Art. 6 II EMRK
      Internat. Pakt für bürgerliche und polit. Rechte Art. 11

      Gab es nicht bei Ihnen auch einen Artikel über Willkür von Jugendämtern, Kindesentziehung und dergl. ? Bitte unbedingt auch zur British Force Germany senden !!!! Besteht großes Interesse !
      Viel werden wir evtl. nicht erfahren, aber aus anderen Quellen, weiß ich , das man dort reagiert.
      Die sich soviel Last und Schuld auf sich geladen haben, werden aus dem Verkehr gezogen .
      Halte Sie weiter auf dem Laufenden.

      Viele Grüße

      • Ich muss nochmal dumm nachfragen: Der 2+4 Vertrag sagt in Artikel 7:

        (1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
        (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

        Sind damit nicht alle SHAEF und Kontrollrats-Gesetze obsolet ?

        Ich weiss, dass das Kontrollratsgesetz 35 im BGBl.59 aus 2007, Seite 2614, Artikel 4, § 1 (2) als gültig deklariert wurde. Eine Erklärung hierzu i.V.m. Art 7 des 2+4 Vertrages kann ich mir bislang noch nicht erklären. Demnach dürfte es das KRG 35 eigentlich seit 1990 nicht mehr geben oder ?

      • Hallo, Herr Hensel, Entschuldigung, wenn ich hier nochmals eingreife. Sie sollten bitte nicht verkennen, die EU, UN , vorallem UNO haben immer noch für Deutschland die Feindstaaten – Klausel , wir befinden uns immer noch im Kriegszustand!! Deutschland ist von keinem STAAT der Erde völkerrechtlich anerkannt. Erkennbar an den Ausweisen, die jeder mit sich rum trägt. GRÜN bedeutet – nicht anerkannt, auch wenn die ehem. DDR eine Diktatur war, wir hatten blaue Pers.ausweise, die DDR war international, völkerrechtlich „dummerweise“durch das KSZE Abkommen anerkannt. Die BRD als Besatzungsgebiet nicht.
        Wer sich beschwert oder klagt, in Den Haag begibt sich auf diese Ebene, und Deutschland ist bekanntlich Mitglied in der EU.
        Wir müssen ausharren, wir können nur Strafanzeigen und Strafbefehle bei den Alliierten stellen!

        Auf Druck der amerikan. Alliierten wurde ja deshalb das Kontrollratsgesetz Nr. 35, 2007 wieder in Kraft gesetzt.
        Ich appelliere an Alle, insbesondere Herrn Kohl , kopieren Sie alle Unterlagen, jedes kleinste Detail , erklären Sie sich was man Ihnen angetan hat, berufen Sie sich auf die SHAEF Gesetze und senden Sie dies an die British Force Gemany!!!! Adresse finden Sie im Schreiben des Herrn Hensel.

        Hierzu möchte ich nochmals hinweisen, am 17.07.1990 in den 2 + 4 Verhandlungen in Paris, hatte der damal. Außenminister Herr Bakker (USA ) dem deutschen Außenminister Herrn Genscher mitgeteilt, das am 18.07.1990 um 0.00 Uhr der Art. 23 Grundgesetz gelöscht wird.
        Seine Absicht war damals, das wir das wiedervereinigte deutsche Volk Art. 146 Grundgesetz umsetzen. Dies ist jedoch bis heute nicht erfolgt!!
        Aufgrund dessen hat man 2007 das Kontrollratsgesetz Nr. 35 in Kraft gesetzt. Die Haager Landkriegsordnung hat bis 2015 noch Gültigkeit, bis dato haben wir nun Zeit, diesen Art. 146 GG zu verwirklichen. Durch Inkraftsetzen AHK Nr. 35 2007 wurde daher auch der Art. 7 bzw. im Grunde genommen die 2+ 4 Verträge außer Kraft gesetzt.

        Artikel 133
        Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

        Mehr sind wir heute noch immer nicht!

        Sehr verehrter Herr Kohl, ich kenne leider die Hintergründe Ihres Schicksals nicht, es sollte Ihnen Gerechtigkeit widerfahren, darum, kämpfen Sie, wenden Sie sich an die British Force Gemany. Schildern Sie dort Ihr Schicksal, fügen Sie Kopien von Urteilen, Beschlüssen u.ä, hinzu, dort wird man sich auch ihrem Schicksal annehmen. Denn ALLE zu diesem Aktenzeichen involvierten Personen haben sich strafbar gemacht und werden zur Verantwortung gezogen. Das verspreche ich Ihnen! Ich stehe ihnen auch gern hilfreich zur Verfügung, falls Sie nicht weiter wissen. Fordern Sie dann meine Mailadresse von Herrn Hensel an.

        Alles Gute, und viel Glück !
        annekatze

    • Hallo Herr Kohl , ich hoffe, Sie können diese pdf datei öffen. Hier finden Sie alle erforderlichen Adressen.

      Klicke, um auf Britische_Armee_Kontaktpunkte.pdf zuzugreifen

      P.S. In Mönchengladbach wurde der Stützpunkt jetzt erweitert!!!
      Hier finden Sie den Beweis, das meine Darstellung den Tatsachen entspricht. Diesen beiden soll
      demnächst in Berlin – Reichsgericht der Prozess gemacht werden. Die GV aus Berlin ist eine Frau Seifert, (ich hoffe, ich habe sie richtig geschrieben) sie war für die Räumung von Häusern zuständig! Noch Fragen ?
      http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/27/militarpolizei-hat-haftbefehl-erlassen-gegen-staatsanwalt-und-gerichtsvollzieher-der-brd/

      • Liebe Annekatze, leider funktioniert der Link nicht (mehr). Es wuerde mich interessieren, was bei dem Prozess gegen den Staatsanwalt und die Gerichtsvollzieherin herausgekommen ist. Falls Sie noch aktiv sind koennen Sie mir direkt schreiben ich will aber nicht aufdringlich sein. stopthelies85@outlook.com Viele gruesse nach Deutschland, Jonny

    • Die BRD als Staatssimulation wurde auf der Pariser Konferenz am 17.07.1990 durch Streichung des Geltungsbereichs des GG und Aufhebung der Verfassung der DDR mit sofortiger Wirkung aufgeloest. Diese Tatsache wurde am 25.09.1990 im Bundesanzeiger nur bestaetigt. Am 3. Oktober (dem Tag der deutschen Vera….ung) sind dann die nicht gruendbaren neuen Bundeslaender (da das Deutsche Reich ja noch besteht) dem nicht mehr bestehenden Geltungsbereich des Grundgesetztes beigetreten. Also hat die sog. Wiedervereinigung niemals stattgefunden. Deutschland ist ja, laut GG (und den Aussagen der Alliierten) das Gebiet des Deutschen Reichs am 31.12.1937. Henoch Kohn (alias Helmut Kohl) konnte auf Ostdeutschland nicht verzichten, weil er ueber diese Gebiete keine Verfuegungsgewalt hatte. Deshalb hat keine deutsche Regierung jemals den 2+4 Vertrag unterschrieben – er haette ja auch 3 + 3 Vertrag heissen muessen da der 4. Alliierte – China – nach Kriegsende einen Friedensvertrag mit Deutschland unterschrieben hat. Frankreich war kein Alliierter sondern ein besetztes Land. Man hat nur Frankreich schnell zum Alliierten erklaert, damit es niemandem aufgefallen ist. Also ist der 2+4 Vertrag niemals in Kraft getreten. Wozu gehoert nun die DDR? Nach Beendigung der russischen Besatzung wohl zum Kaiserreich? Allerdings hat Russland doch noch ein erhebliches Mitspracherecht. Die DDR wurde niemals wirklich aufgeloest.
      Wer es noch nicht weiss: Deutschland ist KEIN Mitglied der EU, nur die Stiftung Deutschland ist eines. Aber dafuer ist Deutschland noch immer ein Feindstaat der UNO. Selbst die Stiftung Deutschland ist nur Teilmitglied und darf zahlen, hat aber kein Mitspracherecht.

  105. Interessenten gesucht :

    Der spezielle Fall der „Kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren“
    Es besteht die Möglichkeit, dass rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, die einen Unionsrechtsverstoß darstellen, mehrere Personen oder Organisationen betreffen. Diese können natürlich individuell gegen ein solches rechtswidriges Verhalten gerichtlich vorgehen oder auf Schadensersatz klagen.

    „“ Wenn sie ihre Klagen jedoch in einem kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren bündeln „““ oder ihre Klage über eine repräsentative Einrichtung oder eine Organisation zur Interessenvertretung der Öffentlichkeit erheben, vereinfacht dies den Prozess und senkt die Kosten.

    In der EU werden kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren bereits seit mehreren Jahren diskutiert.
    Sie gelten als:

    effiziente Methode,““ um Sammelklagen unkomplizierter zu gestalten „““ ;aber auch als mögliches Potenzial für den Missbrauch von
    Rechtsstreitigkeiten, …Schadensersatz … .

    „““ Ihre potenzielle Rolle bei der effektiven Durchsetzung der EU-Gesetzgebung und individuellen Rechte auf der Grundlage dieser Gesetze sind ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. „““

    Interessenten gesucht !

    Wie wäre es mit dem kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren .
    ===================================================

    Angebot:
    =======
    Wird diesseits zum Einstieg angeboten : BGH – Scheinverfahren,u. -beschluss aus 2009 , Streitwert 80.000,00 EUR plus Zins und ZZ. (Amtshaftungsanspruch gegen Jugendamt/Land NRW, gesicherte Rechtslage)

    usw. , usw. …

    Mögliches Prozedere:
    =================
    Zusammenschluss von Personen zum Zwecke der Erhebung von Sammelklage zur effektiven Durchsetzung von EU -Gesetzgebung.

    Vorschlag an alle Geschädigten:
    ==========================
    Herr Sich.-Ing. Hensel ist rechtlich vielseitig bewandert und wird, zumal als Menschenrechtsverteidiger gem. UN Resolution 53/144 und selber schwerwiegend chronisch Justizgeschädigter, zum Stabsleiter mit Geschäftsbereich des vorerwähnten Zusammenschlusses ernannt.
    Die Mitglieder des Zusammenschlusses verpflichten sich bindend , im Falle von finanziellen Zusprüchen , hiervon eine Summe i.H.v. 5-10 % an Herrn Hensel /seine Familie zu entrichten.

    Anregungen od. sonstige sachdienliche Vorbringungen :

    Elmar Falkenbach, 52379 Langerwehe,Weierstr.28
    E.Falkenbach@gmx.de

    • Vielen Dank. Ich werde zur Rechtsberatung in Sachen Rechtsdurchsetzungsverfahren (RDV) zunächst Kontakt zur EU in Berlin Frau Keller aufnehmen.
      Das Rechtsdurchsetzungsverfahren ist m.E. im Grünbuch der EU dargelegt. – Ich werde mich hinsichtlich der gegenwärtigen Durchführbarkeit beraten lassen und das Ergebnis hier offenlegen. – Ein mögliches RDV soll zunächst den Tatbestand betr. Scheinurteile als unfaires Verfahren mit Blick auf Art. 6 EMRK, Art. 47 Charta der Grundrechte u.a. zum Inhalt haben.
      Im Grünbuch ist bei dem RDV vom Verbraucherschutz die Rede. Es bleibt zu klären, ob der Verbraucherschutz hier einschlägig wäre. Jedoch, wenn ich mir das richtig überlege, könnte dies mit dem gerichtlichen Rechtsschutz begründet werden. Bin da noch am Suchen….

      MfG.

    • Meine Anfrage an ddie EU:
      Guten Tag,
      Artikel 47 der Charta der Grundrechte und Artikel 6 EMRK gehen von einem fairen Verfahren aus.

      In der Bundesrepublik Deutschland finden derartige Verfahren, insbesondere im Bereich des Zivilrechts überwiegend nicht statt, da an den Gerichten die Prozessparteien nahezu ausschließlich so genannte Scheinurteile erhalten.

      Dies sind Papiere ohne richterliche Unterschrift, die nach einschlägiger Rechtsprechung hiesiger Gerichte und offensichtlich auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. Kleinknecht Goßner Einleitung RN 129) ein Verfahren nicht beenden und keine Rechtswirksamkeit bzw. keine Rechtskraft entfalten.

      Zudem sind Scheinurteile auch nicht rechtsmittelfähig.

      Das deutsche Verfahrensrecht für Gerichte der Zivil-, Verwaltungs-, Straf-, Sozial- und Verfassungsgerichtsbarkeit sehen ausdrücklich die richterliche Unterschrift auf dem den Prozessparteien zuzustellenden Urteilen vor.

      Für weitere Einzelheiten bitte ich Sie meine Darstellung zu diesem – aus meiner Sicht – organisierten Prozessbetrug der Seite https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung zu entnehmen.

      Vor diesem Hintergrund ist das öffentliche Interesse der Recht suchenden Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland ganz erheblich an die Durchführung eines auf Scheinurteile und Scheinbeschlüsse gerichteten Rechtsdurchsetzungsverfahren, damit dem Rechtsmissbrauch gem. Artikel 54 i.V.m. Art. 47 (2) der Grundrechtecharta der EU und gem. Artikel 17 i.V.m. Art. 6 EMRK ein Ende gesetzt werden kann.

      Dies ist deshalb so überaus bedeutend und wichtig, da grundlegende Menschenrechte, wie beispielsweise die in der Arbeitswelt (gesunde Arbeitsbedingungen gem. o.a. Charta, ESC, u.a.) je nach politischer Interessenlage und nicht aufgrund eines b.b. fairen Verfahrens Anwendung finden.

      Denn an Scheinurteile ist kein Richter gebunden (vgl. a. § 318 ZPO/Analoggesetze) und lässt Raum für politische Einflussnahme, wie es in allen meinen Verfahren beispielsweise geschehen ist

      Als Beispiel dieser umfassenden Verletzung der gemeinschaftsrechtlich normierten Menschenrechte ist das Verbot der Anwendung insb. gem. Art. 4 (2) der Rl. 89/391/EWG ebenfalls als Rechtsmissbrauch gem. Art. 54 der Charta anzusehen.

      Die Folgen dieser straf bewehrten Vorteilsgewährung/Korruption (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) sind ihnen möglicherweise bekannt durch die Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks und setzen sich flächendeckend fort auch in anderen Bereichen.

      (http://www.youtube.com/watchfeature=player_embedded&v=ETa1qsCOEOs)

      Beispielsweise auch Genehmigungen zum Aufmarsch von Nationalsozialisten aufgrund von Scheinbeschlüssen z.B. in der Hansestadt Lübeck (http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=3180), Ihnen bekannter Kindesentzug durch Jugendämter aufgrund von Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen, Durchführung von Zwangsmaßnahmen insgesamt mittels Scheinurteile als nicht vollstreckbare Titel.

      Da Scheinurteile und Scheinbeschlüsse keine Beendigung eines Verfahrens begründen, ist es zudem für die Prozessparteien unmöglich, beispielsweise den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, da dieser zunächst die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe vorsieht, die Scheinurteile nicht erfüllen.

      Meine Bitte:

      Ich bitte Sie mir darzulegen, wie insbesondere ein Rechtsdurchsetzungsverfahren für durch Scheinurteile und Scheinbeschlüsse geschädigte EU Bürger durchgeführt werden kann.

      Darüber bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob die Kommission in obiger Angelegenheit ebenfalls tätig wird.

      Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitte ich um Mitteilung der Gründe hierfür.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Verständnis.

      Freundliche Grüße

      Sich.-Ing. Jörg Hensel
      Menschenrechtsverteidiger
      gem. UN Resolution 53/144,
      sowie EU Annex DOC 10110-06

      ————————————————————————–

      Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

      vielen Dank, dass Sie sich an „Ihr Europa – Beratung“ gewendet haben. Ihre Anfrage wurde unter der Nummer 104476 registriert. „Ihr Europa – Beratung“ prüft derzeit, ob Ihre Anfrage in die Zuständigkeit des Dienstes fällt. Sie erhalten innerhalb von einer Woche eine Antwort

      Um eine weitere Anfrage zu übermitteln, besuchen Sie bitte die Website Ihr Europa – Beratung. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail..

      Allgemeine Informationen über Ihre Binnenmarktrechte finden Sie auf der Website Ihr Europa. Dort finden Sie eine Vielzahl ausführlicher Informationen über Ihre Rechte und wie Sie diese in den einzelnen EU-Ländern geltend machen können. Weitere allgemeine Informationen über die EU erhalten Sie online auf der Website Europe Direct oder kostenlos per Telefon unter der Nummer 00800 6 7 8 9 10 11.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Europa – Beratung

  106. Ich wäre mit Ihrem Vorschlag einverstanden muss ich mich an Herrn Falkenbach in Verbindung aufnehmen und Ihm alles Berichten.

  107. Ich kann mir nicht vorstellen, das dies etwas bringen soll. Damit wird die BRD anerkannt, obwohl sie eine GmbH ist, eingetragen in Frankfurt/a.M.
    Wenn 1990 der Art. 23 GG gelöscht wurde, ist die BRD auch gelöscht wurden. Somit existieren keine gesetzlichen Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger u.ä. Sie haften mit ihrem Privatvermögen lt. § 839,§826,§823 BGB. Deshalb muss auch die kleine Justizangestellte mit ihrem Namen und Handzeichen (Paraphe) her halten.
    Was ist z.B. mit § 16 GVG; § 15 GVG – aufgehoben, gelöscht, oder Art. 101 GG, sollte man nicht hier erst ansetzen. ??
    Ohne gesetzliche Richter und korrekte Ligitimation AHK Nr. 35 (2.Bundesbereinigungsgesetz 30.11.2007 gültig) rennen wir einem Fantom hinterher.

  108. Sehr geehrter Hr. Kohl,
    bitte üben Sie sich noch kurzfristig in Geduld , bis vorstehende Rückanwort der EU-Stelle vorliegt. m.f.g. E.F.

  109. Es befinden sich noch weitere Trümpfe in unseren Ärmeln!!!
    Neugierde geweckt???
    Mario Gragoll, Hetzelstraße 3, 67433 Neustadt, 06321/9986530, gragoll@gmx.de.
    bin ebenfalls an einer Sammelklage interessiert.

  110. Ich bin auch im Kampf. . . Mir hat der Direktor vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek höchstpersönlich geschrieben und mir die Richtigkeit des Haftbefehls, der Vollstreckung und den Übergriff auf mich versichert. Und der ausgeübte Druck auf mich sei auch gewollt. Dabei weiß er wohl nicht mal worum es wirklich geht und unter seiner Versicherung steht in seinem Schreiben nur der Zusatz von „i. A.” und ich habe auf Wikipedia gelesen dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens dann keine Verantwortung übernimmt. Er ist dann nur der Erklärungsbote und deshalb ist das Schreiben ungültig. Das schreibe ich gerade an den Direktor und der es im Auftrag geschrieben hat höchstpersönlich zurück, auch der Gefahr hin weiter den Fängen der Justiz unterworfen zu werden. . .

    P.S.: Falls jemand bei der Erstellung von einer Webseite oder einem Blog rund um Freiheit nicht weiterkommt, möchte ich unentgeltlich helfen

    • Hallo, Andy entschuldige, aber wenn ich sowas lese, könnte ich schon wieder einen Schreikrampf kriegen. Dieser Herr Direktor des AG hat nicht mal eine Zulassung, er handelt illigal. s. Kontrollratsgesetz Nr. 35 durch 2. Bundesbereinigungsgesetz 2007 wieder in Kraft gesetzt.!!!
      Viellleicht sollten Sie diesen Herrn mal nach einem Geschäftsverteilungsplan fragen ???
      Iss klar, das die nichts mehr unterschreiben, nicht mal der s.g. Haftbefehl wird heutzutage von einem Richter unterschrieben. Warum ? Berufshaftpflicht § 839, i.V. § 826, §823 BGB !!!!
      Mangels Unterschrift tritt k e i n e Rechtskraft ein !!!

      Wenn jeder für sich dahin moschelt, wird sich nichts ändern. Ich appeliiere daher an Alle Justizopfer, Unterlagen kopieren, Hintergründe darlegen und ab zur British Force in Deutschland. Wenn sich dort die Beschwerden und Klagen stapeln, das man dort nicht mehr aus den Augen gucken kann, dann blatzt denen dann auch der Kragen und sie fangen an – AUFzuRÄUMEN.! In einzelnen schwerwiegenden Fällen hat man bereits reagiert, und diese Verbrecher aus dem Verkehr gezogen. !
      Wenn es meine Zeit erlaubt werde ich gern darüber mal einen Bericht hier veröffentlichen.
      Grüße an Alle Opfer , kämpft weiter !!!!!
      NICHT aufgeben !
      Es wird sich bald was ändern. Versprochen!

      annekatze

      • Hallo annekatze würde mich auch gerne an der Sache Beteiligen,
        mfg
        T.Bach

    • So, ich habe hier von einer Site den Artikel mal kopiert und stelle ihn zur Info rein.Das ist der Beginn von zahlreichen weiteren Prozessen gegen diese BRDvD GmbH. Zu diesem Schreiber ist zu sagen, er ist Journalist und war befreundet mit der Martina Pflock, die diese Tatsachen bereits 2004 in Thür. herausfand und sich mit zahlreichen Obrigkeiten angelehnt hat, um ihre Kenntnisse nicht zu veröffentlichen, wurde sie in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. Heute ist dank dem Internet die Aufklärung so fortgeschritten, das ein Verheimlichen nicht mehr möglich ist.!

      Paradies-Objekt wird zum Zankapfel

      Zwangsversteigerung in Radebeul beschäftigt Berliner Reichsgericht am
      21. Mai 2012 – Mehr als 40 Beteiligte haben sich dem Gericht zu stellen

      Von Frank Walenszus
      Radebeul. Zwangsversteigerungen sind für Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Sie zerstören ein Stück Heimat, eine individuelle Atmosphäre des persönlichen Schutzes und des Geborgenseins. Am 21. Mai 2012 hat das Reichsgericht des Deutschen Reichs über eine Rückabwicklung des Zwangsversteigerungsobjekts Paradiesstraße 15 in Radebeul wegen des Verdachts der Vortäuschung eines Eigenbedarfs zu befinden. Die Zwangsräumung war vom Amtsgericht der Verwaltungsorganisation BRdvD angeordnet worden, obwohl laut SHAEF Gesetz der Alliierten das nicht zulässig ist. Die BRdvD handle wie nach Gutsherrenart. Nach Darstellung der Klagevertreter, sei die Zwangsräumung in der Nacht erfolgt, um unliebsame Zeugen auszuschließen. Als besondere Schwere des Falls wird in der Klageerhebung die Tötung einer Frau als Folge der Zwangsversteigerung angegeben, was in einem gesonderten Verfahren verhandelt werde.

      Das Reichsgericht hat im Hauptverfahren über die Klage der US Eucom und Herausgabe des Objektes sowie über drei Anträge von Nebenklägern zu entscheiden. Die Besitzerin des Grundstücks klagt zum einen auf Schadenersatz und Wiederherstellung des ursächlichen Zustandes des Objektes Paradiesstraße 15. Zwei weitere Nebenkläger streben die Herausgabe und den Schadenersatz des Eigentums, der Urkunden und des zerstörten Inventars an.

      Wie Dagmar Tietsch, zuständige Richterin am Reichsgericht informiert, sei in diesem schweren Fall laut dem SHAEF Gesetz Nr. 2, Deutsche Gerichte, der Straftatbestand, Vorsatz, Rechtsbeugung und Hochverrat anhängig.

      Interessant dürfte die Klärung der Vermutung der Anklagevertretung sein, dass die Identitäten von zwei involvierten Personen, die Zugriff auf das Grundstück Paradiesstraße 15 durch das sogenannte Amtsgericht Meißen erhielten, geprüft werden müsse. Ein diesbezüglicher Antrag sei bereits der Staatsanwaltschaft zugeleitet worden. Die Anklage vermutet, dass die Existenz zumindest einer Person nicht gegeben sei.

      Besonders schwer dürfte der Vorwurf der Anklage wiegen, dass dieser konkrete Fall beweise, dass in der BRdvD GmbH die nationalsozialistische Rechtsprechung wieder eingeführt worden sei. Die Proklamation Nr. 3 i. B. m. Gesetz Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland definiere so das Wesen der Rechtsprechung der Nazis.

      Allerdings besteht ein erheblicher Zweifel, ob die Beklagten der Verhandlung am Reichsgericht Folge leisten werden.

  111. Hallo Herr Kohl ,

    Herr Hensel wird Ihnen meine Emailadresse geben, dann können Sie mich anmailen, und teilen mir Ihre Tel.nr. mit. Ich werde mich selbstverständlich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Dann können wir weiteres abklären. Einverstanden ? Wenn ich Ihre Mailadresse habe, sende ich Ihnen auch meine Tel.nr. .
    Mein Schicksal und das unseres Freundes befindet sich bereits bei der Staatsanwaltschaft der Allierten, so das die hiessigen Gerichte auf mich keinen Zugriff mehr haben dürfen, ansonsten, sollte ein deutsches Gericht über mich ein Urteil sprechen, ist dies nichtig und alle Beteiligten dieses Gerichtes werden ebenfalls mit zur Verantwortung gezogen.
    Trotzallem , bzw. paralell dazu, sende ich jedes Schriftstück, was gegen geltendes Recht verstösst, HLKO, KKR Nr. 35 , an die British Force Gemany, damit man informiert ist und auch versteht, was man dem deutschen Volk antut.
    Und ich weiß durch unseren Rechtsbeistand und meine Recherche von mehreren Wochen, das Zwangsversteigerungen ein totales Schwerverbrechen sind. Hier muss sofort gehandelt werden.!!

    Wir hören voneinander.
    Bis dahin, Grüße
    annekatze

  112. T.Bach, sorry, ich kann mit deinen Zeilen nichts anfangen. ich habe mich auch nicht unbedingt angesprochen gefühlt, da Du dich ja an „gragroll“ gewendet hast. Tschuldige, war bestimmt kein böser Wille.
    Wenn Du Fragen hast, und ich kann sie Dir beantworten, werde ich dies auch tun. Aber nebenbei muss ich auch arbeiten, und da kann ich nicht gleich immer antworten. Sorry! Wo ist Dein Problem?
    Gruß annekatze

  113. Hallo, Mario, leider versagt das System,bzw. der Server. Habe Dir jetzt 2. Mal eine Mail gesendet, jedoch dann Rückmeldung ,Empänger nicht bekannt. bzw. konnte nicht gefunden werden.

    Herr Hensel möchte Dir meine Mailadresse bitte geben.!
    Danke im Voraus.

  114. seltsam, vielleicht mal von hand eingeben? wie ist denn seine mail…
    tel steht übrigens auch oben 🙂

  115. Guten Tag Herr Hensel,
    wurde in der Sache zu EU Az. 104476 v. 29.4.12 ;0916 Uhr , Erinnerung eingelegt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Elmar Falkenbach

  116. Es gibt nur eine Lösung !

    1. Das freie Volk schafft Artikel 146 vom angeblichen deutschen Grundgesetz ab.

    2. Für eine wirksame Verfassung muss das freie Volk eine Friedenserklärung an die UNO verfassen. Das deutsche Reich kann nicht mehr selbst kapitulieren oder einen Friedensvertrag unterschreiben.

    3. Die Verfassung lehnt die Grenzen des deutschen Reichs strikt ab und sieht die Grenzen der BRD GmbH als Grenze der freien BRD an.

    4. Einführung von Staatsrichtern und Staatsgerichten als höchste innerstaatlichen Instanz, ohne
    Ausnahme (Bsp Jugendamt)

    5. Staatliche Amtsgewalt nur über Richter, Staatsanwalt und Polizei mit geltenden Rangordnungen.
    Ohne Ausnahme (wie z.B Jugendamt).

    6. Ursprung der weiteren Verfassung ausschliesslich vom deutschen Volk erarbeiteten europäischen Grundrechten.

    • Ist nicht Dein Ernst, Malcolm, mit dem Feind einen Friedensvertrag schließen ? Da kannst Du auch bei Deiner BRD GmbH bleiben!!
      Wir befinden uns immer noch im Kriegszustand, die UNO hat DEUTSCHLAND völkerrechtlich immer (!!!) noch nicht anerkannt. Wir Deutschen haben von der UNO immer noch die Feindstaatenklausel!!
      Erst Friedensvertrag – dann eigene Verfassung. Geht aber nur, wenn wir zum Ursprung zurück kehren. D.h. da lt. BverfG Urteil 1973 das deutsche Reich noch existiert, nie untergegangen ist, jedoch nicht handlungsfähig ist, und die BRD (GmbH) niemals Rechtsnachfolger diesen ist, müssen wir das deutsche Reich wieder handlungsfähig ,Strukturen aufbauen, gestalten, das ein Friedensvertrag mit den Allierten zustande kommt. UND danach eine Verfassung erstellen und im Volk darüber entscheiden.
      Alles weitere, über Namen, Gesetze und Rechte entscheidet dann das VOLK selbst!

      „6. Ursprung der weiteren Verfassung ausschliesslich vom deutschen Volk erarbeiteten europäischen Grundrechten.“

      det siehste ja, wieweit wir mit den europäischen Grundrechten bisher gekommen sind, ESM , Griechenland, Fiskalpakt, vereinigtes EUROpa macht genau das Gegenteil, Abschaffung der Grundrechte!!

      Na denn, träum mal weiter von Deinen Grundrechten in Europa, UNO und EU !!

  117. Wirds denn gehen Malcolm? Die erbeuteten Länder unser Landes werden zurückgegeben und nicht den Zionistischen Machenschaften der Kriegsauslöser überlassen. Die Grenze der BRD GmbH lehne ich strikt ab. Du hattest wohl keine Verwandschaft die Vertrieben wurde???????

  118. Pingback: Geschädigte Prozessparteien – Das landesweite Betrugsszenario der Anwälte und der nicht gesetzlichen Richter in den Ausnahmegerichten | Contrapaganda

  119. Klaus Ruffert

    Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte, oder wie sich in Niedersachsen begangene Straftaten auflösen.

    Im November 2009 wurde ich von einer Anwaltskanzlei aus Berlin – Szczecin bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim angezeigt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im November 2008 von meinem Geschäftspartner Bogdan S., durch Nötigung, Erpressung und Bedrohung mit der Mafia, 100.000.00€ erhalten haben soll.

    Angezeigt wurde, dass ich November 2008 folgende Bedrohungen durchgeführt haben soll:

    „ Etwas Schlimmes wird passieren, wenn Du nicht zahlst: Denke daran, dass mein Bruder mit zwei Kopfschüssen getötet wurde. Meine Schwester ist ebenfalls tot. Du willst die Portugiesen doch nicht auch kennenlernen? Sein Rechtsanwalt: „Dabei bezog er sich auf den gewaltsamen Tod seines Bruders, der seinen Erzählungen nach von der portugiesischen Mafia umgebracht wurde“. Weiterhin sagte er: „Du hast eine schöne Familie. An deiner Stelle würde ich gut auf sie aufpassen.“

    Hierzu muss ich erklären, dass meine Geschwister tragisch ums Leben gekommen sind.
    Allerdings erst im November 2009!!
    8 Wochen vor dieser Strafanzeige gegen mich, ist mein Bruder verstorben, der im Urlaub einem Raubüberfall zum Opfer fiel. 4 Wochen danach, hat sich meine Schwester das Leben genommen.

    Die Bedrohungen sollen aber schon 12 Monate vorher, im November stattgefunden haben!! Also nachweislich eine falsche Verdächtigung. Der Staatsanwaltschaft Hildesheim habe ich auf deren Anforderung auch die Sterbeurkunden meiner Geschwister zugeschickt.

    Als die Staatsanwaltschaft Hildesheim diese Strafanzeige gegen mich einstellen wollte, legte die Gegenseite Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, und gab nun 3 Zeugen an, die bei den Bedrohungen persönlich anwesend gewesen sein wollten.

    Ich erstattete meinerseits bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung, Verleumdung und versuchtem Betrug.

    Zu dieser Zeit wusste ich noch nicht, dass eine Hetzjagd gegen mich stattfinden würde, die bis heute anhält und ein Hedgefond tatkräftig mitgeholfen hat.

    Da Herr Bogdan S. offensichtlich sicher war, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen Ihn vorgehen würde, legte er nach und legte beim Landgericht Hildesheim mit den gleichen Beschuldigungen eine Zivilklage ein.

    Nur stockte er mit Betrug bei Vertragsunterschriften auf insgesamt 264.000,00 Euro auf.
    In dem Prozess wurden nun falsche Beweise vorgelegt. 3 Zeugen mit Falschaussagen. Falsche Geschäftszahlen. Aufforderung zur Falschaussage. Mandantenverrat meines Anwaltes. Mehrfach versuchter Prozessbetrug. Ein Einzelrichter der im Urteil Tatsachen verdreht und verdunkelt um Falschaussagen zu decken und den Prozess bewusst auf 22 Monate verschleppt. Im Urteil stehen die falschen Prozessbevollmächtigten, einen Anwalt den es nicht gibt, der aber ein vollstreckbares Urteil beantragt aber keine Urteilszustellung bekommt usw.

    Bei der Berufung setzen die beiden Anwälte gegenseitig den falschen Prozessbevollmächtigen ein.
    Eine Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Strafanzeigen wie falsche Verdächtigung, falsche eidesstattliche Versicherung, Falschaussagen und mehrfachen versuchten Prozessbetrug einstellt.

    Trotzdem wurde die Klage des Bogdan S. gegen mich zu 98,7 % vom Landgericht Hildesheim abgewiesen. In Zahlen 260.000,00 €
    Ich lege für die 3.850,00 € zu denen ich verurteilt wurde, Berufung ein. Dachte ich!!! Meine neue Anwältin täuscht mich arglistig und legt gegen das gesamte Urteil, also auch gegen die 260.000,00 €, die ich in erster Instanz gewonnen habe, Berufung ein.

    Termin: 7.06. 2012 vor dem OLG-Celle.

    Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte, oder wie sich in Niedersachsen begangene Straftaten auflösen.

    Im November 2009 wurde ich von einer Anwaltskanzlei aus Berlin – Szczecin bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim angezeigt und darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im November 2008 von meinem Geschäftspartner Bogdan S., durch Nötigung, Erpressung und Bedrohung mit der Mafia, 100.000.00€ erhalten haben soll.

    Angezeigt wurde, dass ich November 2008 folgende Bedrohungen durchgeführt haben soll:

    „ Etwas Schlimmes wird passieren, wenn Du nicht zahlst: Denke daran, dass mein Bruder mit zwei Kopfschüssen getötet wurde. Meine Schwester ist ebenfalls tot. Du willst die Portugiesen doch nicht auch kennenlernen? Sein Rechtsanwalt: „Dabei bezog er sich auf den gewaltsamen Tod seines Bruders, der seinen Erzählungen nach von der portugiesischen Mafia umgebracht wurde“. Weiterhin sagte er: „Du hast eine schöne Familie. An deiner Stelle würde ich gut auf sie aufpassen.“

    Hierzu muss ich erklären, dass meine Geschwister tragisch ums Leben gekommen sind.
    Allerdings erst im November 2009!!
    8 Wochen vor dieser Strafanzeige gegen mich, ist mein Bruder verstorben, der im Urlaub einem Raubüberfall zum Opfer fiel. 4 Wochen danach, hat sich meine Schwester das Leben genommen.

    Die Bedrohungen sollen aber schon 12 Monate vorher, im November stattgefunden haben!! Also nachweislich eine falsche Verdächtigung. Der Staatsanwaltschaft Hildesheim habe ich auf deren Anforderung auch die Sterbeurkunden meiner Geschwister zugeschickt.

    Als die Staatsanwaltschaft Hildesheim diese Strafanzeige gegen mich einstellen wollte, legte die Gegenseite Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, und gab nun 3 Zeugen an, die bei den Bedrohungen persönlich anwesend gewesen sein wollten.

    Ich erstattete meinerseits bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim Strafanzeige wegen Falscher Verdächtigung, Verleumdung und versuchtem Betrug.

    Zu dieser Zeit wusste ich noch nicht, dass eine Hetzjagd gegen mich stattfinden würde, die bis heute anhält und ein Hedgefond tatkräftig mitgeholfen hat.

    Da Herr Bogdan S. offensichtlich sicher war, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen Ihn vorgehen würde, legte er nach und legte beim Landgericht Hildesheim mit den gleichen Beschuldigungen eine Zivilklage ein.

    Nur stockte er mit Betrug bei Vertragsunterschriften auf insgesamt 264.000,00 Euro auf.
    In dem Prozess wurden nun falsche Beweise vorgelegt. 3 Zeugen mit Falschaussagen. Falsche Geschäftszahlen. Aufforderung zur Falschaussage. Mandantenverrat meines Anwaltes. Mehrfach versuchter Prozessbetrug. Ein Einzelrichter der im Urteil Tatsachen verdreht und verdunkelt um Falschaussagen zu decken und den Prozess bewusst auf 22 Monate verschleppt. Im Urteil stehen die falschen Prozessbevollmächtigten, einen Anwalt den es nicht gibt, der aber ein vollstreckbares Urteil beantragt aber keine Urteilszustellung bekommt usw.

    Bei der Berufung setzen die beiden Anwälte gegenseitig den falschen Prozessbevollmächtigen ein.
    Eine Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Strafanzeigen wie falsche Verdächtigung, falsche eidesstattliche Versicherung, Falschaussagen und mehrfachen versuchten Prozessbetrug einstellt.

    Trotzdem wurde die Klage des Bogdan S. gegen mich zu 98,7 % vom Landgericht Hildesheim abgewiesen. In Zahlen 260.000,00 €
    Ich lege für die 3.850,00 € zu denen ich verurteilt wurde, Berufung ein. Dachte ich!!! Meine neue Anwältin täuscht mich arglistig bezeichnet sich als Beklagtenvertreter und legt gegen das gesamte Urteil, also auch gegen die 260.000,00 €, die ich in erster Instanz gewonnen habe, Berufung ein.
    Mit dem Anwalt der Gegenseite wurden nun die Mandanten vertauscht.
    Ich klage jetzt gegen Punkte, in denen ich in der ersten Instanz obsiegt habe.
    Dieses Spiel geht jetzt seit 3 Jahren. Die Gegenseite hat mitlerweile 6 Anwälte nacheinander eingesetzt und ich hatte bis jetzt 3 Anwälte mit nachweislichem Mandantenverrat.

    Offensichtlich alles wegen einer Textilkette, die einem Hedgefonds gehört und die Macht hat, so vorzugehen.
    Termin: 7.06. 2012 vor dem OLG-Celle.
    Mittlerweile wurde auch in meinem System eingedrungen, Dateien verändert, E-Mails gelöscht.
    DVD-Brenner und Drucker mit schädlichen Viren außer Betrieb gesetzt.
    Ich habe wohl in ein Wespennest getreten.

  120. Es wurde bei mir ein Textbeitrag doppelt eingefügt, um wohl die Textpassage zum Schluss als unintressant anzugeben. Nicht von Herrn Herr.Ing. J.Hensel, den ich für seinen Mut dieser Aufklärung nur danken kann.

  121. Ich habe seinerzeit ein Urteil bekommen, unter das der Name des Einzelrichters maschinell gesetzt worden ist. Nun habe ich gesehen, dass die Gegenpartei hat ein Urteil bekommen hat, das außerdem auf der letzten Seite den Stempel des Verwaltungsgerichts trägt, eine Urkundenbeamtin unterschrieben hat und es außerdem den Begriff „ausgefertigt“ zusammen mit dem Datum 23.08.2006 auf dieser letzten Seite des Urteils gibt.
    In der Gerichtsakte befand sich von August 2006 bis mindestens Ende 2007 eine Fassung mit Korrekturen und auf der ersten Seite gab es einen handschriftlichen Eingangsvermerk vom 21. August 2006. Auf der letzten Seite hat der Einzelrichter persönlich unterschrieben. Diese Fassung ist entfernt worden. Nun gibt es in der Gerichtsakte einen bereinigten Neudruck, also ohne Korrekturen, ohne persönliche Unterschrift des Einzelrichters, dafür aber jetzt mit maschineller Unterschrift, mit einem Stempel „beglaubigt“, dem Namen eben dieser Urkundenbeamtin und dem Datum vom 23.08.2006.
    Kann mir jemand diesen Sachverhalt erklären?

  122. Hallo, fällt schwer,wenn man es nicht genau sieht, und um was es bei diesem Urteil ging.

    Vielleicht mal abklären, ob der damalige Richter noch tätig ist, bzw. an diesem Gericht zu finden ist. Möglicherweise hätte er gar nicht damals unterschreiben dürfen, weil er sich angemaßt hat, ein vollends zuständiger Richter zu sein. Dafür sollte es in den Gerichten einen Geschäftsverteilungsplan geben, doch als Normaler Bürger bekommt man den nicht zu sehen, falls Gerichte diesen überhaupt erstellen.
    Für wen war das Urteil positiv erfolgreich ? Um einer Haftung nach § 839 BGB i.V.m. § 823,§ 826 BGB zu entgehen, werden Urteile, Beschlüsse und Haftbefehle nicht mehr unterschrieben. Im Nov. 2007 wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 35 wieder in Kraft gesetzt. Somit hatte der Richter, wie alle anderen an deutschen Gerichten keine Zulassung, sind nicht legitimiert.
    Man könnte vermuten, das es damit auch etwas zu tun hat.

    • Hallo Annekatze, das Urteil war für das Prüfungsamt in Dortmund erfolgreich.
      Nun habe ich nach Einsicht meiner Prüfungsakten eine weitere Ungereimtheit gefunden, die mich sprachlos macht. Damals hatte der „zuständige“ Richter den Termin für die Klagebegründung auf den 15.02.2006 gesetzt. Meine damalige Rechtsanwältin brachte die Klagebegründung am 16.02.2006 zum Verwaltungsgericht und schickte mir am selben Tag noch die Rechnung. Die Klagebegründung habe ich zunächst nicht erhalten. Am 19.06.2006 war der Erörterungstermin anberaumt. Am 13.06.2006 bat ich meine Rechtsanwältin um die Klagebegründung, um auch zu wissen, was drin stand. Diese schickte sie mir auch. Ich bat um eine Korrekturen, die die Hausarbeit betrafen, meine Rechtsanwältin arbeitete sie ein und ich ging davon aus, dass diese Fassung vom 15.06.2006 zum Verwaltungsgericht ging. Tatsächlich habe ich jetzt festgestellt, dass die Klagebegründung, die in den Akten des Prüfungsamtes zu finden ist, auf den 15.02.2006 zurückdatiert worden ist mit dem Inhalt der zweiten Klagebegründung vom 15.06.2006. So wie es sich jetzt darstellt, hat meine Rechtsanwältin die Klagebegründung zugemailt. Ist das überhaupt zulässig? Ich habe meine ehemalige Rechtsanwältin um Einsicht in ihre Handakten gebeten, was sie mir jedoch verweigert. Ihr lapidarer Satz: Ich könne ja klagen. Ich dachte immer, dass die Klagebegründung beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss und dann von dort weitergeleitet wird, oder bin ich falsch informiert?

      • @ Elisabeth Alberts
        Haben Sie Alle Prüfungsunterlagen ? Auch die Korrekturen, wenn Sie auf Beschlüsse handschriftlich gemacht wurden, besonders WICHTIG ! Wenn ein s.g. Richter einen Beschluss verfasst hat, und nachträglich ein handschriftlicher Vermerk gemacht wurde, ist das Ganze ungültig!!
        Ich vermute mal, das die Gerichtsmascherie zu höheren Gerichten läuft, aber glauben Sie ernsthaft, das man Ihnen Recht sprechen wird, und falls doch ohne Unterschrift ist es trotzallem nicht gültig. Es ist nicht endgültig.
        Man ist nur an Ihren Kosten interessiert.
        Kopien erstellen, Fall schildern, und zur British Force Gemany ! Sorry, was anderes kann ich nicht raten, weil es keinen anderen Weg z.Zt. gibt.
        Von Gericht zu Gericht wird man alle Klagenden mürbe und müde machen, bis man dann letztendlich aufgibt. NUR das ist beabsichtigt und die Kosten zu erhalten.

  123. Guten Abend,
    ich halten einen Beschluss in den Händen welches ich per Fax von meinem Anwalt bekommen habe.Was anderes per Post bekam ich noch nicht.
    Protokoll ist nicht unterschrieben .Es steht lediglich
    Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger..Werner..ohne Unterschrift dann der Name der RIchterin auch ohne Unterschrift.
    Es ist ein Stempel auf der ersten Seite,welches ich nicht mehr lesen kann,darauf steht entweder Kopie oder Abschrift.
    Dann hängt der eigentliche Beschluss hinten dran.ohne Hinweis auf Abschrift oder ähnliches.
    Unterschrieben hat auf der letzen Seite wieder ein „Werner“als Justizfachangestellte darunter steht Urkundsbeamtin der Geschäftstelle.Unterschrieben ist lediglich beim Namen Werner aber beim Namen der Richterin ist keine Unterschrift.

    WIe ist mit so einem Beschluss vom OLG Frankfurt handzuhaben?
    Kann man gegen so einem Beschluss Einspruch erheben auch wenn der Anwalt die Meinung vertritt,dass bei einem Berufungsbeschluss nichts zu machen ist.Später vielleicht bei Problemen bei den Umgängen zwischen Vater und Kind kann man wieder ein Abänderungsantrag stellen.
    Kind soll wieder als Versuchskaninchen dem Vater dienen,um später wieder festzustellen,dass das Kind geschlagen wurde und beim Gespräch mit dem Kind zu sagen,dass die Mutter es nur dem kind eingeredet hat.?!?!?!?

    • Noch ein Nachtrag meinerseits..habe heute per Post das „Urteil“bekommen.Es weicht vom Fax ab,da hier weder beim Protokoll noch beim „Urteil“selbst irgendeine Unterschrift oder Stempel vorhanden ist.
      Ein Stempel mit Abschrift ist auf dem „Beschluss“zu sehen.

      Kann ich bei der Richterin eine Akteneinsicht verlangen??

  124. Ich hab angerufen und bekomme eine Akteneinsicht ..auf was soll ich am besten achten bei der Dokumentation??Bilder machen geht bestimmt nicht..

    • Schade. Versteckte Kamera oder MP3 Rekorder hatten einige schon mal mit im Gericht.
      Wenn Sie ein vom „Richter“ unterschriebenes Urteil in Ihrer Gerichtsakte finden sollten, würde ich mir davon eine beglaubigte (Name und Unterschrift lesbar) Kopie geben lassen.
      MfG.

    • Bei der Akteneinsicht sollten man auf „nicht“ unterschriebene Urteile, Beschlüsse achten. Man kann diese als Kopien anfordern, bzw. darauf bestehen, hiervon eine Kopie zu bekommen. Oftmals wird dies verweigert, weil man diese angeblich bereits per Post erhalten hat. Aber so kann man nachweisen, das diese aus der Akte stammen.
      Und ganz wichtig !! Schauen auf handgeschriebene Vermerke, diese unbedingt anfordern!! Hatte im Februar auch Akteneinsicht und war mehr als überrascht, das trotz meines heftigen Schriftverkehrs, die Akten nicht berichtigt wurden.
      Vielleicht könnte jemand mitgehen, der die s.g. Beamtin ablenkt, das man mit Handy Bilder machen kann.
      Auch wenn man teilweise für die Kopien 0,50 € verlangt, vergebens ist diese Ausgabe nicht !!

  125. Es wird immer perverser! Ich muss ehrlich gestehen, ich habe sehr lange gebraucht und recherchiert, bis ich die Rechtslage und Zusammenhänge begriffen habe. Anfang Januar kannte ich zwar auch durch hier den hervorragenden Blog , die Gesetzesgrundlage, hatte immer noch Schwierigkeiten sie anzuwenden, war noch sehr vorsichtig, und bedächtig.
    Auf Grund eines Rechtsstreits mit einer s.g. Rechtsanwältin, die sich als Insolvenzverwalterin betitelt, begründete ich beim s.g. Amtsgericht meine Abweisung zu dieser Anwältin. Berief mich auf o.g. Gesetzesgrundlage und Urteile.
    Heute kam der aboslute Hammer ! Ich erhielt eine Vorladung der Polizei, zwecks Vernehmung , als Beschuldigte, zu diesem Schriftverkehr vom Januar, wegen BELEIDIGUNG und übler Nachrede! Mein Vorwurf, in diesem Schreiben vom Januar, mittlerer Falschbeurkundung lt. § 272 StGB und Grundpflichten eines Anwaltes, Gesetzestext für diese Gilde, BRAO !
    Fügte als Beweise , Zitate aus Gerichtsurteile bei und die jeweiligen Gesetze, wie z.B. § 126 BGB Schriftform, internationale Gesetze, Menschenrechtskonvention, Internat. Pakt Art. 11 u.s.w.

    Das soll mir mal einer erklären, was daran beleidigend und als üble Nachrede betitelt werden kann.
    Dümmer gehts bald wirklich nicht mehr !
    Jetzt wirds richtig heiß , habe bereits heute gegen alle Beteiligten Strafanzeige und Strafbefehl bei der British Force für Deutschland gestellt. Das wird richtig heftig, von wegen Beleidigung !

    • Ich habe da noch was für Sie, was Sie den Kriminellen um die Ohren hauen können (rechts und links)….

      „Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit.“ (1 BvR 1770/91 vom 5.3.1992) Diesen Rahmen konkretisierte Ende 2002 das OLG Frankfurt/Main in einem sogenannten Beleidigungsprozess durch Beschluss 1 Ss 329/01 am 2.10.2002. Ein Kläger hatte 1995 einen Vorsitzenden Richter des hessischen Landesarbeitsgerichts der Rechtsbeugung geziehen und war (nicht auf dessen persönlichen Strafantrag, sondern auf die Strafanzeige von dessen Dienstvorgesetzten hin) vom Amtsgericht Frankfurt/Main trotz staatsanwaltschaftlichen Vorschlags auf Verfahrenseinstellung wegen Beleidigung im Sinne des § 185 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 DM verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt/Main bestätigte dieses abenteuerliche amtsgerichtliche Urteil. Und wurde deshalb vom OLG als Revisionsgericht wegen Verletzung des materiellen Rechts gerügt. So dass nun eine andere Strafkammer des Frankfurter Landsgerichts neu verhandeln muss. Die Äusserung Rechtsbeugung bewertete das Frankfurter Oberlandesgericht im Sinne des Artikel 5 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als „Werturteil bzw. Meinungskundgabe“ des eines Verfahrensbeteiligten im Rechtsstreit, genauer:

      „Im ´Kampf um das Recht´ darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfähige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik hätte anders formulieren können“.

      Wenn „Richter“ nicht mittels Benennung von Straftatbeständen beleidigt werden können, können dies auch nicht s.g. Organe der Rechtspflege (Anwälte) sein.

      Quelle.

      • Hallo, Herr Hensel, vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Werde ich bestimmt noch gebrauchen können.
        Es steht in der Vorladung nur Verdacht der Beleidigung und üble Nachrede(betreffend dem Schriftsatz an das Amtsgericht) ist ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich.
        KEINE Gesetzesangabe, kein Hinwies worauf man dies begründet, oder sonstige Angabe,worauf man sich beruft.
        Ich habe die Vermutung, weil ich alles in Frage gestellt habe, da Rechtsanwälte und Gerichte ihre Legitimation nicht vorweisen konnten, und ich die Justizangestellte freundlichst darauf hingeweisen habe, das sie sich ggf. strafbar macht, wegen Falschbeurkundung § 271 und 348 StGB , als auch die s.g. Anwältin und alle Beteiligten lt. § 339 StGB (Rechtsbeugung) Schadenersatz gefordert wird, dies lt. Art. 34 GG i.V.m. § 839, §826,§823 BGB.
        Ich weiß zwar nicht, was daran beleidigend ist, wenn ich Sie auf die Rechtslage aufmerksam mache, und halte mich an die von ihnen gepriesenen Gesetze, ich denke, man wollte mich einschüchtern und ich solle ihre Macht zu spüren bekommen.
        Da werden sie sich wohl in den Allerwertesten beißen können. Die Alliierten sind bereits informiert.
        Irgendwie scheinen die alle jetzt durch zu drehen !
        das Merkblatt zu der Vorladung werde ich ihnen , Herr Hensel zur Anschauung zusenden.

        Danke !
        annekatze

    • Sorry konnte mich nicht eher melden.
      Es sieht so aus,dass es keine leichte Aufgabe sein wird in meiner Akte den richtigen Durchblick zu bekommen.
      Wie viel Zeit bekommt man eigentlich?Ist das die komplette Akte wie sie bei der Richterin vorliegt mit allen Schreiben ??
      Wie gehe ich dann vor,wenn sich meine Vermutung bestätigt mit dem Scheinurteil?Ich muss schnell handeln zum Wohle meines Kindes.

      Vielen lieben Dank nochmals auch an Herrn Hensel

  126. Bei mir hatte ich beliebig Zeit, war lediglich eine Security dabei, sie hat sich rumgedreht, mir den Rücken zu, meinte nur, ich solle nicht auf sie achten, sie wäre gar nicht da, und hat dabei telefoniert mit Kind und Kegel, Freundin, Mann , weiß nicht mit wem, jedenfalls ständig mit anderen, konnte ja zuhören.
    @ Imlichu
    Wenn man sich an Recht und Gesetz halten würde, könnte man jeden Beschluss und Urteil ohne Unterschrift anfechten. Nur hier bei dieser Gerichtsbarkeit bekommt man kein Recht, man lässt nur Nerven, und bringen tut es auch nichts. Die Aussage des Anwaltes ist schon alles entscheidend, das ein Berufungsbeschluss nichts zu machen ist.
    Um was geht es in dem Fall??
    Wenn Gefahr in Verzug ist, bleibt nur die British Force in Deutschland, am besten telefonisch abklären, und dann schriftlich die Unterlagen nachreichen.
    Herrn Hensel um die Adresse bitten. Wenn ich genauere Info habe, könnte ich mich mit einklinken, über Mail – austausch .

    • Für den Fall, dass man sich auf deren Rechtssystem einlassen möchte…

      BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München

      Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

      British Forces Germany, email: margaret.podstawski100@mod.uk
      Kranzallee 19, Gordon.bflog.berlin@t-online.de
      14055 Berlin
      http://www.bfgnet.de/index.html

  127. Sehr geehrter Herr Ing.J.-Hensel
    kann die Gegenseite eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erhalten haben, ohne vorherige Zustellung des Urteils? Es geht hierbei um die Verfristung der Berufung.

    • Das (einmal angenommene) Verfahrensrecht der ZPO sieht vor, dass den Prozessparteien ein Urteil zugestellt wird (§317 (1)S.1 ZPO. Eine Ausfertigung eines Urteils wird auf Antrag erteilt (§ 317 (2) S. 2 ZPO. Insofern ist die Reihenfolge schon einmal klar. – Der angenommene Fall, die Gegenseite hätte das Urteil verloren und hieraufhin eine Ausfertigung beantragt (was Sie ggf. nicht wissen können),muss Ihnen der Termin der Antragerteilung zur Kenntnisgekommen sein, damit die Frist anfangen kan zu laufen. Also Ihre „positive Kenntnisnahme“ über den die Frist in gang setzende Sachverhalt ist als Start für den Fristbeginn anzusehen (wenn es das ist, was Sie meinen). Auf der anderen Seite halten Sie ggf. ein Scheinurteil mit dem Stempel „Ausfertigung“ und natürlich ohne richterliche Unterschrift in den Händen. Wenn dies so ist haben Verfristungen und weitere Rechtsfolgen keine Bedeutung, da Scheinurteile zum Einen nicht rechtsmixttelfähig sind und zum Anderen gar nichts darstellen. Scheinurteile sind ein Nullum. Sie beenden ein Verfahren nicht und begründen es auch nicht. – Vielmehr handelt es sich m.E. um einen organisierten Prozessbetrug, der bundesweit stattfindet. – Wie im Impressum schon deutlich gemacht: Keine Rechtsberatung, sondern freie Meinungsäußerung gem. Artikel 19 (1) UN Zivilpakt.

      Nachttrag:
      Wenn eine sich als Richter ausgebende Privatperson oder auch das ganze Ausnahmegericht (vgl. Historie GVG) an ein Scheinurteil nicht gebunden ist (vgl. § 318 ZPO), sind Sie als Prozesspartei schon lange nicht daran gebunden. – Insofern müssten Sie auch nicht auf eine auf ein Scheinurteil oder Scheinbeschluss begründete Zwangsmaßnahme reagieren.

      Dass mit der Anwendung bereits gelöschter Gesetze (insb. GG /ZPO) der Agressionsgrad der o.a. Privatpersonen mit der Enthüllung ihrer Machenschaften zunimmt, ist ebenfalls klar. Das funktioniert aber nur so lange, wie sich die Gewerkschaften der Polizeien hier einbringen und dem ganzen einen Riegel vorschieben. Denn die Polizei setzt gegenwärtig völkerrechtswidrige Zwangsmaßnahmen in Folge von b.b. Scheinentscheidungen durch Privatpersonen ggf. i.d.R. mit Gewalt durch.

    • Sehr geehrter Herr Hensel und annekatze,

      nachdem ich durch die Akteneinsicht meine Zweifel an der Unterschrift bestätigt bekam,werde ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
      Mir kam heute eine Frage in den Sinn,ob man als eine juristische oder natürliche Person solch eine Beschwerde einreicht?
      Beim Durchlesen aller Fälle bleibt eins noch offen,obwohl man die Gesetzeslage durchblickt und versucht die nötigen Schritte einzuleiten um bis ans Europ.Gericht zukommen.
      Hat es jemals jemand geschafft zumindest in Sachen Inobhutnahme durch den Jugendamt die Sache zu stoppen bevor es überhaupt dazu kam?Oder gibt es jemanden der durch die nötigen Schritte es geschafft hat seine Kinder wieder zubekommen?
      Ich kämpfe solange bis mein Kind seine Rechte bekommt und zumindest durch die UN-Gesetze,British Force oder sonstige Institutionen in seinen Menschenrechten geschützt bleibt.Es ist keineswegs legitim ein Kind zu zwingen bei seinem aggressiven Vater zu bleiben,seine Wünsche zu ignorieren und ihn aus seinem gewohnten sicherem Umfeld einfach rauszuziehen.
      Vielen Dank nochmals für dieses Forum.
      Es hilft allen Betroffenen wirklich sehr!!!

      MFG

      • Vielen Dank. – Wenn Sie innerhalb der Beschwerde gem. Art. 90 BVerfGG resümieren, dass Sie an allen vorhergehenden Instanzen nur – in jeder Hinsicht wertlose – Scheinurteile und Scheinbeschlüsse als Verstoß gegen Artikel 6 EMRK und als potentielles und verbotenes Folterinstrument i.S.d. Artikel 3 EMRK – erhalten haben, haben Sie dieses Thema vor einem innerstaatlichen Gericht wenigstens Beschwerde führend angesprochen, so dass der EGMR hierüber befinden kann. – Es muss Bestandteil der Beschwerde sein. – Bei der Formulierung kann ich behilflich, wenn Sie es wollen. Insgesamt räume ich Ihnen bei den letzten beiden Schritten wenig Hoffnung ein. Aber Sie sollten es dennoch durchziehen. Schon um den Allierten alles das aufzeigen zu können. – Denken Sie auch immer daran, dass Sie sich in Ihren Fall auch an die Vereinten Nationen wenden können. – Ich glaube, dass auch da eine Halbjahresfrist besteht. – Also nach der Verfassungsbeschwerde gibt es im Wesentlichen noch die beiden Möglichkeiten: UN und EGMR. – Alles unter Vorbehalt, dass Recht und Gesetz innerhalb dieser Dikatatur noch Bestand hätte, was allerdings nicht der Fall ist.

        MfG.

      • Hallo, das dürfte für Dich interessant sein, Du bist nicht allein, aber Hilfe kannst Du hier von keinem Gericht oder Amt erwarten, sorry, klingt hart, ist aber leider so !

        http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/05/31/gebt-mir-und-meinem-sohn-unser-leben-wieder/

        Warum sollte ein Willkürakt gestoppt werden ? Die Rädchen greifen ineinander, hier hat jeder etwas vom anderen. Sie werden sich hüten einen Verwaltungakt zu stoppen, damit müssten sie die Willkür zugeben.
        Jede Person mit Personalausweis der BRD ist automatisch eine juristische Person.
        Berufe Dich auf natürliche Person lt. § 1 BGB !!!
        Die British Force in D ist entsetzt über die Vorgehen der hiessigen Jusitz, es wäre nur verwunderlich, warum die Bürger, die Menschen dies ertragen und gefallen lassen.
        Mache bitte die Unterlagen fertig, geht auch per Mail, und schicke sie zur British Force Germany.
        Alles andere wäre unnötig und Vergeudung von Geld und Zeit, nebst Nerven.
        Die fackeln nicht mehr lange!

  128. Danke für Ihre Auskunft
    a) ich habe nur ein Scheinurteil
    b) Empfangsbekenntnisse der Urteile sind nicht in den Akten. Auch kein Urteil, sondern nur eine Kopie einer vollstreckbare Ausfertigung für die Gegenseite.
    c) Hierfür gibt es auch ein Empfangsbekenntnis
    d) mein Anwalt will seine Ausfertigung am 24.10.11 bekommen haben, Ausgefertigt aber vom LG erst am 20.11.11!? 4 Wochen später und an einem Sonntag!? Für den 24.11. gibt es auch ein Empfangsbekenntnis
    Mitgeteilt wurde mir aber von seiner Kanzlei, dass das Original in den Akten wäre. Auf Nachfrage und Aufforderung stellte sich aber heraus, dass es nur diese Ausfertigung war.
    Bei der Berufungseinlegung werden lt Schriftstück, von meinem Anwalt nur eine Abschrift und vom Gegenanwalt nur die Kopie einer Ausfertigung beigelegt.?! Also auch nur für die Tonne! Als Krönung setzen sie auch noch gegenseitig falsche Prozessbevollmächtigte ein.
    Jetzt fechte ich in der Berufung Punkte an, in denen ich in der 1 Instanz obsiegt habe und die Gegenseite möchten Änderungen im Berufungsurteil, obwohl diese schon in der 1Instanz so eingetragen und formuliert sind. Ein gewolltes Chaos. Bin gespannt auf die mündliche Verhandlung am 7.06.12.

    • @ Mitgeteilt wurde mir aber von seiner Kanzlei, dass das Original in den Akten wäre.

      Den Begriff des Originals kennt die ZPO als einschlägiges Verfahrensrecht nebst Analoggesetze überhaupt nicht.
      Es gibt dort nur Urteile und Ausfertigungen, welche i.Ü. beantragt werden (§ 317(2)S.2 ZPO). – Ihr Anwalt hat Sie belogen.

    • Hallo, Herr Klaus Ruffert ,

      “ Wo UNRECHT zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht “ B. Brecht
      Es ist daher Ihre Pflicht dagegen zu klagen, aber man sollte sich schon überlegen und prüfen, wo man klagt, ob man sich mit der Seite des Feindes einlässt, dann kennt man schon vorher das Ergebnis.
      Es ist auch ok. wenn Sie bis nach Strasbourg gehen wollen. Dann wäre es jedoch zu überlegen, wieviel und wielange Sie Geduld aufbringen wollen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Möglicherweise einige Jahre.
      Schildern Sie Ihren Fall, Kopien ALLE Urteile und Beschlüsse, einschl. Schriftverkehr der s.g. Rechtsanwälte und schicken Sie alles zur Britsh Force Germany !

      Denn nur diese – Besatzer sind für uns zuständig und n u r von dort können wir RECHT erwarten!
      Für den Fall, helfe ich Ihnen auch gern weiter !
      Viel Glück !

    • Beschwerde einreichen wird wohl die geringste Hürde sein.Frage mich aber immer noch was eine Weiterleitung an die British Force bewirken kann?
      Noch hat das Jugendamt kein Wort getroffen über ihr Vorhaben.Aber es liegt nahe,wenn ich all diese Berichte lese.
      Gibt es beim europ.Gericht schon Fälle wo Eltern erfolgreich durchgekommen sind?
      Ich lese ja sogar dass die BRD EU-Gesetze sogar ablehnt.
      Also welche Möglichkeiten bleiben dann übrig?

    • Beschwerde einreichen wird wohl die geringste Hürde sein.Frage mich aber immer noch was eine Weiterleitung an die British Force bewirken kann?
      Noch hat das Jugendamt kein Wort getroffen über ihr Vorhaben.Aber es liegt nahe,wenn ich all diese Berichte lese.
      Gibt es beim europ.Gericht schon Fälle wo Eltern erfolgreich durchgekommen sind?
      Ich lese ja sogar dass die BRD EU-Gesetze sogar ablehnt.
      Also welche Möglichkeiten bleiben dann übrig?

      Nachtrag>Was ist eigentlich das Verfassungsgericht des Landes Hessen in Wiesbaden??Ist das auch für Beschwerdeverfahren nach dem OLG zuständig ??oder schreibt man nur nach Karlsruhe??

  129. Sehr geehrter Herr Hensel,
    gibt es für das europäische Gericht für Menschenrechte Formanträge und müssen diese durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden?
    Bei mir geht es in meinem Verfahren mittlerweile soweit, dass man dieses nur noch als Folter und psychische Gewalt bezeichnen kann. Die Gegenseite hat mittlerweile Ihren 7 Prozessbevollmächtigten und bei mir haben sich insgesamt 3 Anwälte mit Mandantenverrat ausgezeichnet. Nichts wird mehr von Justizbeamten oder Richtern unterschrieben. Sogar die mir zugeleiteten Schriftstücke der Gegenseite werden nicht unterschrieben.
    Vielen Dank

    • Guten Tag, für den Gang nach Straßbourg ist ein Anwaltszwang nicht vorgesehen. Beachten Sie, dass Sie bei der Beschwerde gem. Art. 34 EMRK die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft haben müssen.
      Dazu gehört unbedingt die Verfassungsbeschwerde an das BVerfG (Frist beachten), wozu ebenfalls kein Anwaltzwang besteht.Stellen Sie sich aber von vornherein darauf ein, dass Sie auch dort kein Recht bekommen, weil die Beschwerde sehr wahrscheinlich erst gar nicht angenommen wird. Ist aber für den EGMR egal. Haupsache ist, dass alle Rechtsmittel innerstaatlich erschöpft wurden.
      Beschwerdeformular
      Merkblatt
      Erläuterungen
      EMRK Verfahrenordnung
      Gruss
      JH

      PS: Das Protokoll Nr. 12 der EMRK könnte für Sie noch wichtig sein, da Sie (und alle anderen Prozessparteien) in der BRD wegen Ihrer Herkunft diskriminiert werden. – Denn anders als in anderen EU Staaten, haben BRD Bürgern kein Anrecht auf ein faires Verfahren gem. Artikel 6 EMRK, da BRD Bürger ausschließlich Scheinurteile und Scheinbeschlüsse von Ausnahmegerichten und von nicht gesetzlichen Richtern erhalten !

    • Zum so genannten EGMR: Auch hier nur Ausfertigungen, Urteile mit den Unterschriften der Richter werden nicht zugestellt, da die im Rubrum aufgeführten 7 Richter nichts sahen, nichts prüften, nichts unterschrieben. Siehe beigefügten Link unten. Das schriftliche Verfahren gilt natürlich nicht nur für Litauen, sondern für Alle Beschwerden gegen alle Staaten mit Ausnahme von ca. 30 Verfahren pro Jahr, die vor der Großen Kammer öffentlich verhandelt werden

      Es bleibt nur eine Beschwerde beim UN Hochkommissar für Menschenrechte in Genf nach dem 1. Fakultativprotokoll wegen Verletzung von Artikel 14(1) des IPBPR

      http://human-rights-lithuania.org/wordpress/?p=2873

  130. Pingback: Restschuldbefreiung - die schnelle Möglichkeit, schuldenfrei zu werdenRestschuldbefreiung

  131. Guten Tag,
    gibt es hier jemanden der mir sagen,ob eine Anhörungsrüge überhaupt was bringt?
    Habe meine Verfassungsklage schon eingereicht.Nun lese ich aber dass man vorher eine Anhörungsrüge stellen muss beim OLG bevor man zum Verfassungsgericht geht.
    So weit ich weiss war mein Beschluss vom OLG nicht anfechtbar.
    Suche übrigens auch einen Anwalt der mir schnelle Hilfe leisten kann.Von meinem jetzigen ist die Frau verstorben und er ist nicht mehr bei der Sache.

    • Hallo
      es ist nicht notwendig alle schritte einzuleiten ( sogenanter Rechtsweg ) denn dieser ist ja nicht gegeben,aber es ist durchaus möglich jede instanz Srafrechtlich beim Strafgerichtshof anzuzeigen,
      Es ist auch möglich oder einen Versuch wert den Europäichen Gerichtshof vor den Strafgerichtshof zu bringen den ich glaube das die Regelungen die der ERMK selbst gegen die völker und Menschenrechte Verstöst auch durch nicht annahmen von Beschwerden oder Klagen.

  132. THEMEN (In Kombination!):
    – 2 (ILLEGALE) HAUSDURCHSUCHUNGEN
    – FEHLENDE UNTERSCHRIFT DER RICHTERIN AUF DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS
    – AUFGLÖSTE BRD (2.DEUTSCHES REICH PERSONENAUSWEIS+REICHSFÜHRERSCHEIN)

    Grade Ende April 2012 passiert… Lest und kommentiert die Hausdurchsuchung und die fehlende Unterschrift der Richterin und wie man dagegen vorgehen kann. Die ALLGEMEINE RECHTSAUFFASSUNG und die Fakten aus den Gesetzbüchern sind bekanntlich 2 verschiedene Dinge. Wie geht man gegenan?

    KURZE FALLBESCHREIBUNG:
    (ohne Details, Ps: Bitte keine Belehrungen, kein Hätte, Wenn und Aber)

    Ich wurde erpresst nachdem ich mir vor einigen Jahren Geld geliehen habe. Der Erpresser hat mir nun gesagt entweder schnell+sofort Geld zurück oder ich soll fiktive Konten + Kreditkarten beantragen und dann daraus Geld abholen – oder tot! Polizei ging nicht, sonst tot. Ich habe lange überlegt. Dann erhielt ich etliche Datensätze mit fiktiven Personendaten, regelmäßig aktualisiert. Ich sollte Konten etc eröffnen und alles verwalten. Ich erhielt gefälschte ausländische Ausweise (Totalfälschungen). Es wurden Konten eröffnet aber nicht von mir. Ich habe alles nur bei mir gelagert und verwaltet, Schriftwechsel für diese fiktiven Personen geführt und wollte zum richtigen Zeitpunkt zur Polizei oder alles vernichten. Polizei kam mir aber nun zuvor (wg IP) und ich habe ein Ermittlungsverfahren am Hals, zurecht oder unzurecht spielt jetzt keine Rolle……..

    ABER HIERUM GEHTS IN DIESEM FALL EIGENTLICH:
    HAUSDURCHSUCHUNG OHNE RICHTERLICHE UNTERSCHRIFT:
    8 BRD-Polizisten stürmen meine 30qm-Ferienwohnung (Meldesitz) und überrumpeln mich in allen Belangen. Dienstausweise werden nicht vorgezeigt, nur mal kurz vor die Nase gehalten, so daß man sich keine Dienstnr notieren kann. Dann werden PCs, Laptops, Datenräger mitgenommen, nahezu 3000€ Bargeld, Fotoapparat, belanglose Dinge, Zugangsdaten zu meinen Konten, Kreditkarten von mir, die o.g. Datensätze und die gefälschten Ausweise, nach denen aber eigentlich nicht gesucht wurde (sondern nachdem der Erpresser auf einem unbekannten Konto, das er von meiner IP beantragt hat, illegale Geschäft gemacht hat. Das Konto war aber nicht auf den Daten, nur am rande…). Außerdem wurden mein REICHS-FÜHRERSCHEIN + REICHS-PERSONENAUSWEIS mitgenommen. Belehrungen zum Thema Gültigkeit der BRD sind natürlich nicht erwünscht nachdem ich kurz darauf verwies daß Ihre Handlung illegal ist und sie meine Dokumente liegen lassen sollen. Mein BRD-REISEPASS haben sie aber liegengelassen. Ansonsten ALLES weg…..

    14 Tage später:
    ZWEITE HAUSDURCHSUCHUNG:
    Man suchte nach GELD, aber nichts gefunden und nahm erneut ein neues Laptop mit, das ich mir nach der ersten Durchsuchung geliehen habe um mich auf eine Verteidigung vorzubereiten. Notizen dazu wurden nun auch mitgenommen. Außerdem Dinge die – wie dieses Ersatzlaptop – überhaupt nicht auf dem Beschluss standen!

    Auf BEIDEN DURCHSUCHUNGS-BESCHLÜSSEN steht nur die Unterschrift der JUSTIZSEKRETÄRIN. Die Signatur der Richterin FEHLT!

    Ich sollte unterschreiben ob ich mit der Sicherstellung einverstanden wäre. Dies verweigerte ich weil ich mit nichts einverstanden war. NIcht mal mit dem EInlass in die Wohnung (wehren hat aber keinen Sinn). Wenn ich nicht unterschreibe verzögere das die Sache nur um 3-4 Tage und dann wäre sowieso alles beschlagnahmt. Also aus Sicherstellung wird Beschlagnahme (oder umgekehrt? Weiß nicht mehr genau). Letztlich sind „BRD-Beamte“ rein, haben mein EIgentum genommen und sind gegangen…. Für mich DIEBSTAHL!

    —> WIE und mit WELCHEN TEXTEN und §§§ muß man vorgehen um die Ermittlung zu stoppen oder zu hemmen und um meine beschlagnahmten Sachen wiederzubekommen, zumindest teilweise? VOR ALLEM BEZZIEHT SICH DIE FRAGE AUF DAS „ZWEITE DEUTSCHE REICH“, DEREN GESETZE NUNMAL BESTANDTEIL DER GESETZBÜCHER DER BRD SIND UND NICHT ZU VERLEUGNEN SIND. Wenn die Richter sich auf STPO beziehen, dann kann ich das auch! Und wenn darin steht Unterschrift Pflicht, dann Pflicht….

    —> Welcher §§§ findet Anwendung bei einer fehlenden Unterschrift der Richterin bei DURCHSUCHUNGSBESCHLÜSSEN (Es wird immer nur von „Urteile“ gesprochen). Oder gilt das für beides??? Hier Urteil = Beschluss?
    —> Wo in der STPO und in der ZPO stehen diese Fakten?

    —> Wie muss man argumentieren wenn Sie mich für einen Spielverderber halten und die Herausgabe verneinen? Oder welche Maßnahmen muß ich knallhart anwenden um im nächsten Brief meine Sachen zu erhalten. Dabei darf ja nicht vergessen werden, daß die Justiz immer noch am längeren Hebel sitzt und vieleicht sauer wird und mich einfach mal eben „wegsteckt“ damit ich nicht weiterhandeln kann….

    —> Gibt es Unterschiede zwischen StPO + ZPO (in bezug auf die Unterschriftensache)?

    Kennt Ihr die Problematiken? Wer hat Ähnliches bereits erlebt und ggf erfolgreich durchgezogen? Gibt es irgendwo Textentwürfe??

    Ihr könnt hier schreiben UND möglichst auch DIREKT an MARKY@GMX.INFO . Gerne Chat über Skype möglich

    • Was man gegen Scheinurteile machen kann. – Ich habe nocheinmal überlegt, ob und wie man gegen Scheinurteile vorgehen könnte, da Scheinurteile Rechtsmittel nicht unterliegen. Dies ist möglicherweise nicht ganz richtig, geht man von einer Rechtssituation wie vor der Wende aus.

      Die Verfahren, die ich vor den Arbeitsgerichten SH bis 2004 geführt habe, wurden ausschließlich mit Scheinurteilen (fehlende richterliche Unterschriften/falscher Rubrum) versehen; es ging um Schadensersatz/Schmerzensgeld wegen Mobbing, Körperverletzungen in mehr als 1000 Fällen, sowie diverse Kündigungen u.a..

      Da Scheinurteile ein Verfahren nicht beenden und bestenfalls einen Entwurf eines Urteils darstellen, ist m.E. das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermitlungsverfahren einschlägig, so dass auch aufgrund dieser Norm Entschädigung gefordert werden könnte.

      Ersteinmal …

  133. Selber schuld REICHS-FÜHRERSCHEIN + REICHS-PERSONENAUSWEIS wer sich mit solchen zusammenschliest ist verloren…………….kenne genug Opfer sind alle nach dem sie sogenante …..
    bezahlt haben alle im stich gelassen worden u,s,w. nur Abzocke………..

  134. das ist unsinn: 1. habe ich dafür nichts bezahlen brauchen, 2. die Unterstützung ist da. Es gibt mittlerweile imme rmehr die diese Thematik betätigen. Fakt ist: Richter hält sich an STPO und ICH AUCH ! Dann gilt auch das…..

    • Die Legitimation für ein hoheitliches Handeln ergab sich insb. aus dem ehemaligen Grundgesetz. Diese Legitimationsbasis ist seit 1990 nicht mehr vorhanden, so dass b.b. Privatpersonen bereits gelöschte Gesetze völkerrechtswidrig anwenden (vgl. Fahren ohne Führerschein). – Allein der Umstand, dass man sich an eine Rechtsnorm hält, begründet keine Befugnis, Urteile und Beschlüsse zu verfassen ! Ihre Begründung ist insofern völlig abwegig.

  135. Pingback: nach wie vor topaktuell: Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig | Contrapaganda

  136. Pingback: Restschuldbefreiung - die schnelle Möglichkeit, schuldenfrei zu werdenRestschuldbefreiung

  137. Pingback: Zur Diskussion eines Antimobbing-Gesetzes auf FACEBOOK & Co. – Menschenrechte in der Arbeitswelt durch nicht gesetzliche Richter beseitigt | Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  138. Pingback: Mobbingschutz ist weder gesetzlich noch gerichtlich gewünscht. « Die-aktuelle-Antimobbingrundschau

  139. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig ! | Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD

  140. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig ! « volksbetrug.net

  141. Hallo brauche dringend mal auskunft und hilfe!
    war heute in der jva meinen mann besuchen der wegen angeblicher zuhälterei für 3jahre und 3 monate verurteilt wurde er sizt nun seit 6 monaten dort ein.wir haben ein kleines kind das ständig nach ihrem papa fragt, nun meine frage wie bekomme ich ihn da schnell raus?den so wie es aussieht ist alles nur schein und ein richter in deutschland darf nicht richten und wie kann es sagen im namen des vollkes wenn denn nur die richter entscheiden?kein anwalt wird da drauf eingehen ich habe mir schon viele kommentare durchgelesen aber nicht wirklich etwas versatanden ich bin nur eine allein erziehende frau die vom staat leben muß weil der mann aufgrund eines urteiles sitzen muß.bitte um hilfe.

    vielen dank im vorraus

  142. Hallo, bitte mal die Urteile des Mannes raus suchen! Die Urteile sind alle Null und nichtig, da das Urteil weder unterschrieben ist, noch es gültige Gesetze gibt.
    Wer hat die Haft angeordnet? Der haftbefehl ist auch nicht unterschrieben, also ungültig, nichtig !
    Die § und Gesetze mal bitte angeben, bzw. googlen.

    • hallo annekatze vielen dank für die schnelle antwort,
      die urteile sind alle bei meinem mann in der jva weil er die sich nochmal unter die lupe nehmen wollte werde aber morgen zum lzb dorthin gibt es die möglichkeit diese angelegenheit genauer mit ihnen zu besprechen wo sie mir tipps zur weiterleitung geben können

      mfg
      güngör

  143. hallo nochmal an alle die mehr wissen als ich,habe die ganze zeit nachgedacht nachdem mir annekatze geschrieben hat laut ihrer aussage “ Die Urteile sind alle Null und nichtig, da das Urteil weder unterschrieben ist, noch es gültige Gesetze gibt.
    Wer hat die Haft angeordnet? Der haftbefehl ist auch nicht unterschrieben, also ungültig, nichtig !“

    wenn das denn so ist warum kann oder wird er nicht aus der jva entlassen wie bekomme ich ihn da sofort raus?ich kann ja wohl schlecht selbst oder sogar mein mann der jva schreiben beantrage entlassung aus der haft da der haftbefehl ungültig ist?was soll ich machen ich bin am verzweifeln wo kann ich mich hinwänden dies bezüglich oder kann ich selbst was dagegen tun?ihr könnt mir gerne auch mailen yesim.guengoer@hotmail.de

    bitte bitte hilft mir

    mfg

    güngör

  144. Weil doch hier so gerne auf die vermeintlich eindeutige Rechtsprechung des BGH verwiesen wird, hier noch ein Zitat aus einem aktuellen Urteil vom 9.6.2010, Az. XII ZB 132/09:

    „Die Zustellung erfolgt nach § 317 I 1 i.V. mit § 166 II ZPO von Amts wegen. Freilich bleibt das Original des Urteils stets bei den Akten. Stattdessen ist eine Ausfertigung zuzustellen (Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 317 Rdnr. 7).“

    • Eine Ausfertigung wird nicht zugestellt, sondern erteilt. Und zwar nur auf Antrag, welchen die meisten Prozessparteien – eher wohl nicht – gestellt haben dürften. (§ 317 (2) S.2 ZPO).

      Urteile verbleiben auch nicht in der Gerichtsakte, sondern sie werden den Prozessparteien zugestellt (317 (1) ZPO).

      Derartige Verfahrensregeln sind frei erfunden. – Sie gibt es nicht.

      Das Wort „Original“ gibt es i.Ü. in o.a. Zusammenhang auch nicht.

      Es gibt (vgl. Überschrift § 317 ZPO) Urteile und Ausfertigungen, wobei Urteile die Anforderung des § 315 ZPO erfüllen müssen (richterliche Unterschrift) und den Prozessparteien zugestellt werden müssen.

      Geschieht dies nicht, handelt es sich meistens um ein Scheinurteil mit dem Stempel „Ausfertigung“, welche ggf. nie beantragt wurde.

      Alles dies unter der Bedingung der Vernachlässigung der neuerlichen Entscheidung des BVerfGE zur Nichtigkeit auch des alten Wahlgesetzes, welches vom BVerfGE ebenfalls als nichtig eingestuft wurde (Berichterstattung Tagesschau ARD v. 25.07.2012 u.a.).

      Bei Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Nichtigkeit des (alten) BWahlG wäre die Verabschiedung des Richtergesetzes bzw. seine Veröffentlichung im BGBl. ebenfalls nichtig, da es ab dem Zeitraum von 1959 (Veröff. BWahlG) bis heute keine verfassungskonforme Legitimation für die Legislative gab.

      Oder mit anderen Worten:

      Kein gültiges Wahlgesetz, keine gesetzlich legitimierten Abgeordneten, keine Legislative, keine Gesetze oder Verordnungen.

      Alle Macht geht vom Volk aus ! Oder ?

      So auch kein Richtergesetz (Erscheinungsdatum 1961) und somit auch keine Legitimation auch für den BGH, zu der von Ihnen genannten Endscheidung, so dass Privatpersonen ohne Legitimation, Unrecht bzw. die Unwahrheit gesprochen haben.

      Die zitierten Urteile betr. Scheinurteile werden insbesondere zur wahrheitsgemäßen bzw. gesetzeskonformen Interpretation für das Bestehen von Scheinurteilen und für die Darstellung des Rechtsmissbrauches gem. Art. 6 i.V.m. Art. 17 EMRK bzw. Art. 47 Charta der Grundrechte der EU i.V.m. Art. 54 der Charta u.a. und als schweren Verstoß gegen geltende Menschenrechte betr. ein faires Verfahren herangezogen.

      Die von Ihnen zitierte BGH Entscheidung ist nicht wahrheitsgemäß bzw. steht den b.b. rechtlichen Anforderungen ohne Endscheidungslegitimation diametral entgegen.

      MfG.

      • Eine Beschwerde an den EGMR ist zwecklos, zum Einen eine Verfahrensdauer von bis zu zehn Jahren (verstößt gegen den Wortlaut von Artikel 6 EMRK), zum Anderen werden Beschlüsse und Urteile nicht mit den Unterschriften der 7 Kammerrichter versehen, die übrigens auch nicht bei der Kanzlei der jeweiligen Sektion mit den 7 Richterunterschriften hinterlegt sind, denn: Richter, welche die ihnen vom Berichterstatter (stets Vertreter des beklagten Staates) vorgelegte vorgefertigte „Entscheidung des EGMR“ gar nicht lesen, den Inhalt also auch nicht prüfen können diese Entscheidung auch nicht unterschreiben.

        Hier die bittere Wahrheit. http://human-rights-lithuania.org/wordpress/?p=2873

        Bleibt nur noch Beschwerde nach dem 1. Fakultativprotokoll zum IPBPR beim Menschenrechtskomittee der UNO in Genf. Allerdings ist dort die „Petitions Unit“ vorgeschaltet mit der Aufgabe, die Einhaltung der 5 Zulassungskriterien zu überprüfen, jedoch sitzen dort auch Vertreter der Verletzerstaaten, die bemüht sind, Beschwerden, die sich gegen „ihren“ Staat richten, zu unterdrücken oder zumindest zu verschleppen, es kommt vor, dass dort sogar zur Sache geprüft und entschieden wird („on the merits“), was rechtswidrig ist, da nur dem „Human Rights Committee“ vorbehalten. Anfragen nach dem Sachstand dort sind zwecklos, die werden nicht beantwortet, selbst wenn sie von der Ständigen Vertretung Deutscjhlands beim UN Hochkommissar getätigt werden. Das sagt schon alles. Was tun? Nach Genf fliegen, Hotel nehmen, persönlich überall vorstellig werden und sich nicht abwimmeln lassen.

  145. Grundgesetz hat volle Gültigkeit in Deutschland nach Art.146 GG und der Präambel des Grundgesetzes.
    Art.92 GG ist Garant für für die staatlichen Gerichte, dafür ist § 15 GVG nicht notwendig.

    • Das Grundgesetz hat keine Gültigkeit, da der Geltungsbereich des GG beseitigt wurde – Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.
      Präambeln besitzen keine normative Bedeutung. Dies ist ausschließlich den Paragraphen bzw. den Artikeln eines Gesetzes vorbehalten. – Insofern bleibt festzuhalten, dass in Ermangelung einer gesetzlichen Normierung eines Geltungsbereiches für das GG, dieser Geltungsbereich nicht vorhanden ist, somit auch gegen das b.b. Gebot zur Rechtssicherheit verstößt und somit seit der Wende nicht mehr existent ist.
      Hieraus folgt die Beseitigung der Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG und die damit einhergehende Grundrechtsbindung der ehem. staatlichen Gewalten seit 1990. – Darüber hinaus wurde das alte Bundeswahlgesetz vom s.g. „Bundesverfassungsgericht“ als verfassungswidrig abgeurteilt, so dass jetzt klar ist, dass ein verfassungskonformer Gesetzgeber seit 1959 (Erscheinungsdatum BWahlG) in der BRD nie tätig gewesen ist, so dass alle seit 1959 im BGBl. veröffentlichten Gesetze und Verordnung nichtig sind. – So auch das Richtergesetz aus dem Jahre 1961.
      Das Vorhandensein eines gesetzlichen Richters ohne Ernennung aufgrund des Richtergesetzes ist jedenfalls eine abenteuerliche Behauptung.

      All dieser insbesondere von ehemaligen STASI Kadern herbeigeführte Grundrechteabbau, macht sich nun auch in den Medien bemerkbar.


      Zuletzt in der FAZ August 2012.


      So sieht`s aus !

  146. Hallo,
    am 11. Juni 2012 schrieb Annekatze: …Schildern Sie Ihren Fall, Kopien ALLE Urteile und Beschlüsse, einschl. Schriftverkehr der s.g. Rechtsanwälte und schicken Sie alles zur British Force Germany !
    Denn nur diese – Besatzer sind für uns zuständig und n u r von dort können wir RECHT erwarten!

    Im weiteren Verlauf wird geraten Strafanzeigen an die British Force zu stellen. Das klingt für mich an sich noch logisch, weil man unserer kriminellen Justiz nicht mehr trauen kann.
    Mir ist nur nicht klar, wie die Britsh Force gegen unsere kriminellen Juristen vorgehen und sie aus dem Verkehr ziehen kann.
    Könnte mich da ein Insider mal schlau machen.
    Aufgrund dieses phantastischen Beitrags bin ich darauf gekommen, dass auch mir 2 Scheinbeschlüsse zugestellt wurden.
    Da diese rechtswidrige Praxis mittlerweile offenbar Gang und Gäbe ist, wäre es da nicht sinnvoll, dieses Thema im Internet zu verbreiten.
    Wenn ein schlauer Kopf hier im Thread dazu einen Artikel in der Art des obigen Eingangstextes verfassen würde, könnte der Rest der Gemeinde diesen dann an ihre jeweiligen E-Mail – Kontakte versenden – mit der Bitte den Artikel wiederum wie einen Kettenbrief an die jeweiligen E-Mail – Kontakte zu senden…usw…usw.
    So dürfte die ungeheuerliche Tatsache eine ordentliche Verbreitung finden.

    Viele Grüße aus Köln
    Günter

  147. Hallo, Günter !
    Stopp ! In der Zwischenzeit hat sich viel geändert.
    Wir werden durch Putin s Wahl wieder HOHEITLICH von der Russischen Förderation verwaltet. !
    Die amerikan. und engl. Aliierten haben somit abgedankt. !!!!
    Wer Klagen will, bitte an die Russ. Förderation.
    Man arbeitet daran, bitte noch etwas Geduld haben !

    Danke !

    • Hallo annekatze,
      vielen Dank für Deine rasche Antwort, aber könntest Du mich bitte mal aufklären, warum wir durch Putin’s Wahl wieder HOHEITLICH von der Russischen Förderation verwaltet werden und die amerikanischen und englischen Alliierten damit aus dem Rennen sein sollen?
      Ich kann das irgendwie nicht so ganz nachvollziehen. Du kannst mir diesbezüglich gerne auch an meine private E-Mail – Adresse – guenni301252@live.de – schreiben.

      Viele Grüße aus Köln
      Günter

  148. Was spricht eigentlich dagegen, dafür zu sorgen, dass die Juristenmafia sich mit sich selbst beschäftigen muss?
    Da es nach der geltenden Rechtslage keine gesetzlichen Richter mehr gibt, dürfte es gerechtfertigt sein, jeden der diese Funktion ausübt, blind wegen Amtsanmaßung anzuzeigen. Selbstverständlich wird kein einziger belangt werden, aber in den Staatsanwaltschaften dürfte man sich über Arbeitsmangel nicht beklagen können, wenn die Anzeigenflut nur umfangreich genug ist.

    Gruß Günter

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  156. Auch hier bei uns werden Beschlüsse oder Urteile nicht unterschrieben.
    In diesem Fall geht es um Umgangskontakte es gab schon einige Verhandlungen bei der letzten hat die sogenannte Richterin sogar gedroht wenn man dem nicht zu stimmen würde das man einem das Sorgerecht entzieht.
    Wir brauchen dringend Hilfe das Kind ist schon Traumatisiert und würde jetzt Retraumatisiert.

  157. Hallo Fraenki, mein Name ist Stephan kroker.Kommen aus dem Jenaer Umland. Euerer Problem interessiert mich. bitte um Kontakt über info @ unser-kummerkasten .de. http://www.petite-marlen.de Unter diesen link ist auch ein interessanter Fall beschrieben.
    Stephan Kroker

  158. Hallo Herr Kroker und Herr Hensel

    Herr Kroker vielen Dank für das Telefonat!

    Herr Hensel wenn ich darf würde ich ihnen die so genannten Beschlüsse gerne zu senden.

    Hier erst mal einen kleinen Einblick in die Geschehnisse!!!!!!!

    Das Kind lebt beim Kindes Vater, das Kind ist seit März dieses Jahres in kinderpsychologischer Behandlung Diagnosen : emotionale Störung im Kindesalter mit Trennungsangst Z.n. Traumatisierung,Z.n Frühgeburt , Stressdurchfall, Schlafstörung, soziale Verhaltensstörung mit aggressiven Anteilen, entwicklungsretartierung.

    Die KindesMutter hat das Kind geschlagen: Nasen bluten, Lippe aufgeschlagen, Flasche gegen Kopf geschlagen, aus dem Eltern Bett geschupst, mehrere Treppen stürze.USW

    Die Kindes Mutter klagte auf Umgangskontakte in der ersten Verhandlung würde eine Umgangspflegerin ich nenne sie hier jetzt Frau E bestellt diese hat der Kindes Vater aus dem Haus geworfen, da diese das Kind einfach nehmen wollte ohne den Kindes Vater mit zunehmen so das, dass Kind einen Sicherheitspol hat und eine Bezugsperson.

    Gerichts Verhandlung Nr 2 Frau E würde als Umgangspflegerin abbestellt.
    Der Kindes Vater stelle den Antrag bei der Kindes Mutter ein psychologisches Gutachten einzuholen da sie 12 Wochen in stationärer psychiatrischer Behandlung war.
    Das Gericht bestellte einen Gutachter dieser heißt nun hier Herr H

    Herr H war auch beim Kindes Vater Gespräche wurden von Herr H aufgezeichnet
    Im Gutachten tauchen viele Lügen auf die der Kindes Vater nicht gesagt hat dieser wir dann noch zusätzlich als narzisstisch und erziehungsunfähig bezeichnet über den Kindes Vater würde kein gutes Wort fallen gelassen ganz im Gegenteil die Kindes Mutter die nach weißlich in stationärer Psychiatrischer Behandlung war wird nur positiv bewertet in der Klinik wo die Kindes Mutter war hat ein Gespräch mit Herr H verweigert was uns im Nachhinein überhaupt nicht wundert. Im Endbericht der Klinik steht ganz klar im letzten Satz das die Kindes Mutter in einen Stabilen Zustand entlassen wird und in weiter psychologischer/ Psychiatrischer Behandlung verwiesen wird ACHTUNG merken
    Herr H behauptete beim Kindes Vater und bei der Kinderpsychologin das die Kindes Mutter als gesund entlassen wurde.

    Jetzt am 7.10.2013 war nun die dritte Gerichtsverhandlung
    Der Kindes Vater stellt den Antrag den Gutachter Herr H als befangen abzulehnen.
    Der Antrag würde nicht bearbeitet
    Statt dessen steht im Beschluss sobald rechtskräftig über den befangenheitsantrag des sachverständigen entschieden ist, wird ggf. Angeordnet, dass eine weitere Begutachtung der Kindes Mutter und Kind bei deren zusammentreffen Erfolgen soll.
    Der Kindes Vater wird das zu genötigt von der Richterin sollte er nicht zustimmen das die Kindes Mutter das Kind sehen kann würde man ihn das Sorgerecht entziehen.

    Nun wird es ganz krass das Kind hat einen Verfahrensbeistand Frau W diese wurde nun auch als Umgangspflegerin bestellt
    Diese hat am 11.10.2013 dem Kind erstmal dreist ins Gesicht gelogen sagt zum Kind wir gehen spazieren, anstatt dem Kind zusagen das Sie zur Mutter gehen.
    Als Frau W mit dem Kind gehen wollte sagte das Kind sofort Papa komm mit darauf hin reagierte Frau W nicht der Vater konnte nur antworten darf ich nicht wurde mir untersagt und das Kind wurde von Frau W an der Hand gezogen und einfach mit genommen der Wille vom Kind wurde gebrochen und missachtet.

    Der Kindes Vater hat ein schlechtes Gefühl und ging doch mal frech zum Friseur gegenüber von dem Treff Punkt (Kirche) als er bezahlen wollte sah er wie Frau W das Kind mit der Kindes Mutter nach 10 Minuten alleine in den Räumlichkeiten gelassen hat.
    Der Vater ging sofort raus und zitierte Frau W zu sich ob sie es nicht nötig hat bei dem Kind zu sein und das Kind alleine mit der Kinder Mutter zulassen und ihre Aufsichtspflicht zu verletzen darauf hin antwortet Frau W ich kann machen was ich will. Und ging wieder rein. Als Frau W das Kind zum Vater zurück brachte war das Kind durchnässt (in die Hose gemacht) der Kindes Vater hat Frau W angekündigt das Sie sich strafbar gemacht hat und schwere Körperverletzung am Kind begangen hat und ihre Aufsichtspflicht verletzt hat darauf hin meinte sie könne das machen und das wäre ihre Sache dann fing Sie an das der Ort zum Treffen nicht mehr zur Verfügung steht (das war eine Lüge da ich dort später selbst angerufen habe) und das Sie das Kind am Dienstag abholt und nach Langen fährt der Kindes Vater hat sie gleich gestoppt und gesagt vergessen sie es sie nehmen mein Kind nicht in ihrem Auto mit Sie haben keinen Personenbeförderungsschein
    Sie meinte dann in Rahmen ihrer Umgangspflegschaft könnte sie das machen ich habe sie ganz klar drauf hingewiesen das Sie über ihr Ziel hinaus schießt.
    Sie sagte dann das wenn Sie das alles in ihrem Bericht ans Gericht schreiben würde das man mir das Sorgerecht entziehen wird ich sagte zu ihr das niemand das Recht hat in meine Elternrechte ein zu greifen da ich keine Straftat oder in irgend einer Weise das Kind geschädigt habe.
    Sie sagte dann selbst verständlich kann man das ich zu ihr niemand hat das Recht in die Grundrechte von mir und der kleinen ein zugreifen.
    Weil mir das alles mit der Zeit zu blöd war sagte ich zu ihr das ich mit meinem Anwalt sprechen werde und dann werden wir ja sehen was Sie darf oder nicht.
    An diesem Tag hatte meine Tochter noch einen Termin bei ihrem Pferdetherapeut als er meine Tochter sah fragte er was ist passiert er sah sofort das mit meiner Tochter etwas nicht stimmt ich berichtete ihm was alles vorgefallen war dann versuchte er Zugang zu meiner Tochter zu bekommen das war jedoch nicht möglich die Therapiestunde musste abgebrochen werden da meine Tochter nur geweint hat und sich versteckt hat.
    Es sieht zur Zeit so aus das meine Tochter Retraumatisiert wurde gestern hat sie sich mehrfach selber gebissen hier von sind Aufnahmen gemacht worden.
    Ich stehe jetzt wieder da wo wir vor ca 6 Monaten gewesen sind.

  159. Guten Abend die Beschlüsse werde ich im Laufe der Woche online stellen .

    Nach dem Gespräch mit Herr Kroker habe ich das Anschreiben an den Internationalen Strafgerichthof Den Haag vorbereitet über Korrekturen sind wir sehr dankbar.

    EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN
    Internationaler Strafgerichtshof ( IstGH )
    International Criminal Court ( ICC)
    Internationaler Strafgerichtshof
    Maanweg 174
    2516 AB Den Haag
    Niederlande
    Tel.: (0031) 070 / 515 85 15
    Fax: (0031) 070 / 515 85 55
    pio@icc-cpi.int

    STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE
    .
    und

    Internationale Schadensersatzklage

    an den Internationalen Strafgerichthof
    Den Haag
    auf Grundlage des
    Rom Statut vom 04. November 1950
    Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
    In der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4,6,7,12 und 13

    Ich stelle hiermit STRAFANTRAG und STRAFANZEIGE

    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..
    gegen: …..

    Wegen Verstoßes gegen Anwendung von, seit dem 18.07.1990 erloschener grundgesetzlicher Rechtsnormen einer Verwaltungseinheit der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland und Verstoß gegen Anwendung der am 24. April 2006 gelöschten grundrechtlichen Rechtsnormen wie Einführungsgesetze und territoriale Geltungsbereiche des Gerichtsverfassungsgesetzes, Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung und Verstoß gegen Anwendung des am 11. Oktober 2007 gelöschten Ordnungswidrigkeitengesetz.

    Somit ist bereits grund-rechtlich und auch grund-gesetzlich offenkundig nachgewiesen, dass es keine Anwendbarkeit der illegalen Rechtsnorm der Zentralverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland (genannt BRD) gegeben kann.

    Es gilt die Recht(s)grundlage mit Stand zum 23. Mai 1945, durch den Überleitungsvertrag vom September 1990 und der Bereinigung der Ermächtigungsgesetze von November 2007.

    Die Anwendung dieser erloschenen grundrechtlichen Rechtsnormen verstößt gegen das Militärrecht. In dem Kriegs- und Besatzungsgebiet „Bundesrepublik Deutschland“ ist die Rechtspflege durch das Erlöschen der grundgesetzlichen Rechtsnormen zum Stillstand gekommen und die „BRD“ unterliegt direkt dem Völkerstrafgesetzbuch, sowie den Militärgesetzen nach SMAD und SHAEF und den Kontrollratsgesetzen der Alliierten.

    Eine Legitimation auf Basis der Militärgesetze (Verwaltungsrecht – Kontrollratsgesetze AHK, Siegerecht SHAEF- und SMAD Gesetze), sowie die Ernennung der oben genannten Personen nach Kontrollratsgesetz Nr. 4, in dem vorgeschrieben wird, das das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924 (RGBI. I S. 299) Anwendung findet, wurde nicht nachgewiesen.

    Ich stelle Strafantrag und Strafanzeige gegen die oben genannten Personen auf Grund wegen fehlender Legitimation und exekutiver Anwendung erloschener grundrechtlicher und grundgesetzlicher Rechtsnormen-Gesetze und damit

    verbundene Willkür, Amtsanmaßung, Amtsmißbrauch und Urkundenfälschung,
    sowie VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit, VStGB § 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte, sowie massive Verstösse gegen internationales Recht EMRK und IP 66 Art 6 – Recht auf faires Verfahren, Art 7 Keine Strafe ohne Gesetz, Art 13–Recht auf wirksame Beschwerde,
    Art 14 – Diskriminierungsverbot

    und aus allen rechtlichen Gründen.

    Das vermeintliche „Staatshaftungsgesetz“ von 1981 (StHG) wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982 (BverfGE 61.149) für nichtig erklärt. Alle vermeintlichen „Beamten“ in der Bundesrepublik haften privat gemäß BGB § 839 [Haftung bei Amtspflichtverletzung] und sind somit schadensersatzpflichtig gemäß BGB §§ 823,839 i. V. m GG Art. 34 i. V. m. VStGB § 5 (Unverjährbarkeit), i.V.m. VStGB § 9 (Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte)

    Es wird ein Streitwert von Euro 500.000 € für die Geltendmachung von Schadensersatz über den Rechtsstaat England geltend gemacht und an separater Stelle eingeklagt.

    Das offenkundige Beweismaterial ergibt sich aus den [BRD] Geschäftszeichen/Aktenzeichen

    Aktenzeichen: 11d F 971/12VKH1, 11a F 615/12 SO, 11d F 971/12 UG,

    in der Anlage beigefügt.
    Beschlüsse
    Gutachten
    Attest

    Wir bitten um Mitteilung des aktenkundigen Aktenzeichens.

    Hochachtungsvoll

    Herr ….

    Anlagen
    -offenkundiges Beweismaterial

    …………………………………………………

  160. Guten Tag

    Meine Name ist Frank Bruns. Ich bin der Vater von André und der Großvater von Phoeby. Heute vormittag ist die Justismafia in Gestalt von einem Gerichtsvollzieher, zwei Polizisten und zwei Frauen vom Jugendamt hier gewesen. Sie haben sich gewaltsam zu Gang verschafft und haben das Kind entführt. Mich hat der eine – und ich schreibe es jetzt so – „Bulle“ geschlagen und zu Boden gerissen. Was Sie noch wissen sollten ist, dass ich zu 100% behindert bin. Meine Frau wurde an die Wand gedrückt und auch geschlagen. Wir waren bis gerade eben im Krankenhaus.
    Weitere Infos folgen. Ich werde diese Zeilen auch bei Menschenrechtsverletzungen reinstellen.
    Ich habe diesen Tieren – denn etwas anderes sind diese nicht – gesagt, dass ich alles öffentlich machen werde, warauf man mir schreiender Weise mitteilte: „Wenn ich dann mit Verleumdungsklagen umgehen könne …“
    Achso, … der sogenannte Beschluss war natürlich nicht unterschrieben.

    Gruß

    Frank Bruns

  161. Jetzt melde ich mich zu Wort der Kindes Vater der sich lang genug vom Rechtsmissbrauch statt beugen lassen hat hier der Beschluss :

    http://s14.directupload.net/file/d/3413/tgp5icx6_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/2flv6au2_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/go92ugtz_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/jvs6t8ct_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/rek466s2_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/7q8v9qcw_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/xjos5fyq_jpg.htm
    http://s1.directupload.net/file/d/3413/mnuvjzry_jpg.htm
    http://s7.directupload.net/file/d/3413/l4dy8r3a_jpg.htm

    Alles erlogen und erstunken im Beschluss und dann nicht unterschrieben 315 Zpo!

    Desweiteren Öffentlichkeitsarbeit
    Bild Zeitung ! Melden sich morgen früh
    Nordsee Zeitung ! Schicken morgen früh ein Redakteur
    Cuxhavener Nachrichten! Wird morgen früh angerufen
    Spiegel Hamburg ! Wird morgen früh angerufen

    • Der Beschluss ist kein Beschluss, sondern ein Scheinbeschluß und besitzt keinerlei rechtliche Bedeutung.

      Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198)

      Darüberhinaus haben Sie sicherlich keine Ausfertigung beantragt (vgl. § 317 (2) S. 2 ZPO). Sie haben etwas erhalten, was Sie nie beantragt haben.

      Schreiben Sie dem Gericht folgendes:

      Absender, Datum
      An das
      Gericht …

      Beschwerde gemäß Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention – EMRK – wegen Verletzung des Artikel 6 EMRK.

      Ihr Scheinbeschluss vom …. Az.: ….

      Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Wirksamkeitsgebot – EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland) , NJW 2006, 2389 (b.b.).

      Der o.a. Scheinbeschluss zum Az.: verstößt gegen Artikel 6 EMRK bzw. Art. 47 (3) der Charta der Grundrechte der EU (faires Verfahren), erfüllt den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gem. Artikel 17 EMRK bzw. Art. 54 der Charta und wird als nichtig zurückgewiesen.


      Begründung:

      1. Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198) – b.b.. – Dies ist hier der Fall.

      Hinweise:

      In Zusammenhang mit dem o.a. Urteil des EGMR, weise ich Sie auf das Wirksamkeitsgebot bei Beschwerden gem. Artikel 13 EMRK hin.

      Zitat EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 –75529/01(Sürmeli/Deutschland) , NJW 2006, 2389:

      Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) garantiert einen Rechtsbehelf im staatlichen Recht zur Durchsetzung von Rechten und Freiheiten der Konvention, der wirksam sein muss. Das ist er, wenn mit ihm entweder die behauptete Verletzung oder ihre Fortdauer verhindert oder angemessene Abhilfe für schon geschehene Konventionsverletzungen erlangt werden kann.

      Die Umdeutung einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK in einen innerstaatlichen Rechtsbehelf (etwa in eine „Eingabe“ o.ä.) erfüllt ebenfalls den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gemäß Artikel 17 EMRK, da es den Anforderungen an eine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK nicht genügt. – Vgl. b.b. Urteil des EGMR.

      Sollten Sie den Inhalt meiner heutigen Beschwerde als unzutreffend erachten, fordere ich Sie auf, dies ggf. anhand von tatsächlichen und rechtlichen Gründen in Anwendung des § 39 VwVfG / Analognormen umfassend und detailliert , sowie ermessens- und rechtsfehlerfrei, zu begründen.

      Bloße Zurückweisungen genügen einer solchen Begründung nicht und führen zur Rechtswidrigkeit und somit zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes.

      Name/Unterschrift Beschwerdeführer

    • hallo,
      Die Nordseezeitung hat mit mir am Montag einen Termin gemacht. diese wollen den fall aufnehmen!
      des weiteren habe ich eine Einsweilige verfügung herrausgehauen.
      und im gleichem athemzug den befangenheitsantrag gegen die Richterin.
      der antrag der befangenheit wurde von ein und der selben Richterin angenommen,
      hat sich somit also selbst als befangen abgeordnet.

  162. Ich kann nur sagen, Irrenanstalt, und in keinster weise nach verfolgbar.
    Es gibt keinerlei Rechtliche Regelung, wie man die Schnörkel der Richter Anzweifeln kann.
    Kann man machen was man will, eigene Erfahrung.
    Mal so kurioses an Schriftzügen.
    Akz.

    BGH: Wann ist ein Schriftzug eine Unterschrift?


    nach Ansicht des BGH zutreffend als Abfolge aus Strichen, Punkten und Haken beschriebene Schriftzug starke individuelle Merkmale auf, die insbesondere wegen der ungewöhnlichen Kombination der Schriftzeichen keinen ernsthaften Zweifel daran aufkommen lassen, dass es sich um eine von ihrem Urheber zum Zwecke der Individualisierung und Legitimierung geleistete Unterschrift handele.

    Zitat Ende.

    Kommentar muss noch frei Geschalten werden.

    BGH: Wann ist ein Schriftzug eine Unterschrift?

    Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren

    Vgl.: BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

    Jetzt kommt es „Protokollurteile“ die neuste version eines Betriebsbetruges.
    Akz:
    Ist ein sog. Protokollurteil des Berufungsgerichts nur von dem Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
    unterschrieben und können die fehlenden Unterschriften der beiden beisitzenden Richter (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) wegen Ablaufs
    der insoweit maßgeblichen fünfmonatigen Höchstfrist für die Rechtsmitteleinlegung (§ 548 ZPO) nicht mehr rechtswirksam
    nachgeholt werden, so stellt das einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (im Anschl. an BGH, Urt. v. 27. Januar
    2006 – V ZR 243/ 04, NJW 2006, 1881 Tz 16 f.).
    Protokollurteile, die von Richtern Unterschrieben sind, sind für diese Bande Gültig.

  163. Achtung! Bitte Vorsicht! Akteneinsicht gibt es für Otto- Normalo in einigen Ländern nicht mehr! Akteneinsicht ist nur Rechtsanwälten vorbehalten. Otto- Normalo muss Aktenauskunft beantragen.
    Damit bekommt man Kopie der Akten zugesandt. Ob sie vollständig sind, muss man dann selber klären. LG geben Akteneinsicht nur noch Rechtsanwälten, die keine mehr sind. Rechtsberatungsgesetz mit 2. BMJBBG 2007 aufgehoben.

  164. Bisher haben die Gerichte die Akteneinsicht verweigert in vielen Fällen und sich auf Art. 147 Abs. 7 berufen, dass es nur Rechtsanwälten genehmigt ist Akteneinsicht zu nehmen.
    Gehe dabei nicht nur von mir aus, da ich inzwischen auch andere Fälle bearbeite.
    Von anderen wieß ich, das man nur Aktenauskunft beantragen kann, um die Akten zu sehen.
    Reiche die Gesetzmäßigkeit nach.
    Verweigerung der Akteneinsicht oder Auskunft ist übrigens ein Grund zur Befangeheit des Richters oder des Gerichtes, ja wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 GG = Grundrechte.
    Kämpfe zur Zeit da auch wieder gegen die Gerichtsbarkeit.
    Die Weisungsgebundenheit an die Staatsanwaltschaft wird immer deutlicher, wie auch der Film im Fall Harry Wörz gezeigt hat.
    Der Verweis auf das Völkerrecht gemäß Besatzungsrecht zeigt momentan kleine Erfolge, Schritt für Schritt.

  165. Liebe Gemeinde,
    nur wie soll man sich gegen Scheinurteile wehren oder auch dagegen schützen? Man kann diese ja nicht „aussitzen“ mit der Hoffnung, dass diese sich im Sande verlaufen. Was ist z.B. mit nichtgezahlten Tagessätzen aufgrund von Scheinurteilen? Wenn diese nicht gezahlt werden und irgendwann eine Ersatzfreiheitsstrafe auferlegt wird? Warten? Hoffen das der kommende Haftbefehl nicht vollstreckt wird? Mittlerweile kann einem bei diesem willkührlichen Vorgehen im eigenen Lande nur Angst und Bange werden.

    • Es gibt kein Patentrezept, wie man sich vor Scheinurteilen schützen kann. Das hängt damit zusammen, dass die Urheber („Richter“) selbt darüber bestimmen,
      wie sie mit ihren Scheinurteilen umgehen und so jederzeit hierauf gerichtete Beschwerden abweisen (man befindet selbst über das eigene Unrecht). – Es gibt/gab Gerichte, die Scheinurteile und Scheinbeschlüsse abgewiesen und sie wieder zur unteren Instanz zurückgeschickt haben. – Da solche Richter immer weniger werden, wird man ein solches Einstehen für Rechtstaatlichkeit heute vergeblich finden. – Gerichte sind im hohen Maße von politischen Weisungen abhängig, genauso, wie Staatsanwälte (Art. 146 GVG) und die Exekutive.

      Schließlich ist es kein Geheimnis mehr, dass das GG durch Nichtzuweisung eines normierten Geltungssbereiches, bei Verletzung des Gebotes zur Rechtssicherheit beseitigt wurde. – Die Medien könnten das Thema aufnehmen und die Demokratie verteidigen. Machen sie aber nicht, da die Rundfunkräte i.a.R. ebenfalls politisch besetzt sind und sicherlich auch Angst den Journalismus in der BRD fest im Griff hat; man will offensichtlich lieber in der Diktatur leben oder die Wahrheit nicht erkennen oder zumindestens hinterfragen.

      Die Beantwortung der Frage nach Schutz vor Scheinurteilen ist derzeit nicht möglich, da sich innerhalb einer Diktatur Rechtstaatlichkeit komplett ausschließt.

      Ein gutes Beispiel, wie Gerichte mit Scheinurteilen umgehen zeigt sich am Beispiel AG Gelsenkirchen, zu dem ich neulich Stellung bezogen habe.

      https://fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-ohne-unterschrift-des-richters/?c=849#nachricht-9243

  166. Also muss man sich letzendlich doch unter Zwang fügen, wenn einem kein offenes Ohr geschenkt wird. So ist mir z.B. im Fall der Durchsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe (durch Haftbefehl) nach nicht bezahlen von Tagessätzen, aufgrund von Scheinurteilen irgendwann der Widerstand verwehrt. Ich kann ja nicht sagen „Nein“, die Tür schliessen und die Sache vergessen.

    • Sie können ggfs. eine Beschwerde wegen seelischer Folter durch Scheinverfahren (kein gesetzlicher Richter, Scheinurteil etc.) einreichen:

      Artikel 1 CAT
      (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische
      Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich
      oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis
      verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zu lässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.

      Artikel 13
      Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Misshandlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind.

      Klicke, um auf cat_de.pdf zuzugreifen

      Vorgehensweise …. http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx

  167. Hallo, liebe Gemeinde,
    Die Frage, wie man auf diese Scheinurteile reagiert, ist momentan ein kleines Erfolgserlebnis.
    Als erstes sollte man unbedingt Aktenauskunft oder Akteneinsicht beantragen.
    Wenn man Kopien aus den Akten hat, kann man deren Rechtskraft durch die Kopie widerlegen.
    Dann sollte man sie bei der Ehre packen. Auch wenn das GG mangels Geltungsbereich nicht mehr gilt. Nach Art. 25 GG steht Völkerrecht über Bundesrecht. Der Eingriff in die Grund,- und Menschenrechte nach GG ist eine Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und somit ein Bruch des Völkerrechts.
    Denn die Herrschaften haben einen Eid auf GG geleistet, §§ 9,38 DRiG. Und bei Verletzung oder Verstoß begehen sie Eidbruch. Strafanzeige gemäß Art. 98 GG, führt zur Beendigung des Richterverhältnis gemäß § 24 DRiG (Richtergesetz).
    Nach Art. 97 GG haben Richter eine Fürsorge,- und Aufklärungspflicht, sie haben der Einhaltung der Grund,- und Menschenrechte Sorge zu tragen.
    Demnach sind sie auch verpflichtet, das ordentliche Zustandekommen des Gesetzes zu prüfen und für rechtsmäßig zu bescheiden.
    Ansonsten ist dies Eidbruch durch den Eingriff in die Grund,- und Menschenrechte, und freiheitlich demokratische Grundordnung.
    Grundlage des Völkerrechts ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO) Da sollte man ansetzen,da diese momentan ein mulmiges Gefühl bei den Betreffenden auslöst. Dies ist zumindest meiner und einiger anderer die Erfahrung.

    • Einen erneuten Scheinbeschluss, in dem sie meine Prozessvertretung (trotz Art. 6 3. c.) EMRK) ablehnen und dienstliche Stellungnahmen, dass sie sich nicht als befangen fühlen. Aktenensicht wurde beantragt. Ich beantragte die Vollmacht zur Klage und Kopien der von den RÄ unterschriebene Klageschrift. Im Schreiben zuvor wurde mir schon mitgeteilt, das ein Vollmacht nicht notwendig sei. – Schicken wollen sie mir nichts an Kopien. Ich solle 1000 km zum LG München reisen und dort Akteneinsicht halten.

      • Prüfen Sie mal genau, ob nicht der deutsche Rechtsreferent („Legal secretary“ der
        5. Kammer) die Unterschrift des Kanzleichefs aus dem PC ausgedruckt hat oder einen Unterschriftsstempel verwendet hat. Nach interner Anweisung sind originale Unterschriften in BLAUER Farbe zu leisten. Das wussten sie nicht? Dann lassen Sie sich die „Instructions for the work of the registry and legal secretaries“ (erwähnt in Artikel 17 (4) der „Rules of Court“ ) kommen. Tun die nicht? Tja, das geben die nicht einmal Pressevertretern oder Rechtsanwälten. Die wissen, warum.
        Da beim EGMR nur die Staatenvertreter als „Rechtsreferent“ und „Berichterstatter“ entscheiden (die im Rubrum von Urteilen aufgeführten 7 Richter unterschreiben nichts, da sie nichts gesehen und geprüft haben), bleibt nur eine Zivilklage gegen Rechtsreferent, Berichterstatter, Kanzleichef und die 7 Richter auf Schadenersatz (wenn Ihnen ein finanzieller Schaden zugefügt wurde). Eine Strafanzeige wird regelmäßig eingestellt, da Staatsanwälte politisch bedingten Weisungen unterliegen, danach ist der EGMR sakrosankt.

  168. Hallo,
    ich bin auf der Suche nach Unrechtsurteilen ueber die Richterin Kipping in Dueren, NRW. Beim Googlen findet man dazu sogar eine naehere Info mit Aktenzeichen auf Eurer Website. Klicke ich die aber dann und oeffne, finde ich nirgends den Beitrag, den ich beim googlen als kurze Info ( 3 Zeilen) unter der Ueberschrift lesen konnte. Es geht bspw.um das Verfahren 24 F 19/09. Muss ich erst stundenlang nach unten/oben blaettern, in der Hoffnung ich finde diesen Beitrag ?? Ich bin naemlich auch Opfer, und stehe dank ihrer Beschluesse ( als unheilbar kranke Frau) ohne Existenz da. Mein reicher Ex ( Banker ) hat ALLES zugesprochen bekommen. Ich habe keinen Cent Einkommen, darf meine Wohnung nicht benutzen, mein Ex klaute mir ALLE Moebel, und seit einem Jahr auch jede Post ( oeffnet , liest und kopiert alles ) – und Kipping erlaubt es ihm. Ohne die Krankenversicherung sterbe ich bald.
    Hat jemand aehnliche Erfahrungen dieser Art gemacht ? Waere happy ueber Austausch. Ich wohne im Auto, oder wechsele von Verwandten zu Verwandten ( P.S. ich habe MS ! )
    Vielen Dank !

  169. Pingback: Gerichtsvollzieher Walter Hösch « Schwäbisch Gmünd

  170. Pingback: Stadträdte und Mandatsträger Schwäbisch Gmünd « Schwäbisch Gmünd

  171. Hallo, harry,
    Man sollte die Gelegenheit nutzen Aktenauskunft zu beantragen, weil da findet man die s.g. Urschrift.
    Noch ein Hinweis, Herr Hensel hat es bereits erwähnt.
    Man sollte das Gericht nochmal anschreiben und ein rechtsfähiges Urteil oder Beschluss abfordern. Begründung: Zur Feststellung der Rechtssicherheit, ob eine tatsächliche Rechtskraft eingetreten ist.
    Gleichfalls kann man das damit begründen, dass erst eine Ausfertigung erstellt werden kann, wenn das Original(Urschrift) vom vorstellenden Richter unterzeichnet ist. Wenn die Urkundsbeamtin eine Ausfertigung beglaubigt, dessen man nicht beantragt hat, (§ 51 BeurkG) und keine richterliche Unterschrift vorhanden ist, ist dies nicht rechtsfähig und Urkundenfälschung.
    Die Urschrift muss mit der Ausfertigung identisch sein, was hat die Urkundsbeamtin demnach beglaubigt?
    Zudem steht der unterlegenen Partei das Original zu. Ohne rechtsfähigen Beschluss/Urteil keine Rechtskraft.(Verweigerung der Rechtssicherheit mangels Unterschrift)
    Außerdem wird gegen das Gleichheitsgebot v o r dem Gesetz (Art. 3 GG) verstoßen!!
    Der Beschluss/urteil ist in einen rechtsfähigen Zustand zu heben. Da ansonsten schwerer grober Formmangel besteht und es sich um ein Scheinurteil handelt.
    Darüber ist auch der Dienstvorgesetzte wegen der Verantwortlichkeit zwingend zu informieren.
    Der Chef wird somit mit in die Haftung genommen! Momentan ist das ein Argument, was zieht und die Herren Richter zu keinen weiteren Maßnahmen veranlasst.
    Auch immer wieder auf deren Eid nach Richtergesetz eingehen (§ 9,38,25 DRiG), mit der Spiegelung, dass diese Rechtsbruch und Eidbruch begehen.

    • Wobei zu erwähnen bleibt, dass die zpo den begriff urschrift – in zusammenhnag mit der urteilszustellung gem. § 317 (1) zpo – nicht kennt.
      urteile werden den parteien zugestellt und verbleiben somit auch nicht in der akte (frei erfundenes verfahrensrecht). – Ausfertigungen werden ggf. beantragt und dann erteilt (§ 317 (2) S. 2 zpo). der verbleib in der akte (was auch immer) rechtfertigt jedenfalls nicht die urteile den prozessparteien nicht zuzustellen, da genau dies die Verfahrensvorschrift gem. § 317 (1) zpo fordert.

      • Mir scheint das annekatze schon einige Ahnung von dem Wildwuchs unserer sogenannten Rechtssprechung hat . Darum stelle ich meine Frage wie folgt : ich kämpfe seit 1997 für meinen mit Stempel und Unterschrift mangelfreien übergebenen Werklohn von über 500TDM und den daraus bislang entstandenen mehrstelligen Gesamtmillionenschaden . Und werde im Kampf seit dieser Zeit und um einen PKH Antrag mit nicht unterschriebenen Urteilen abgespeist , da der erste Anwalt lieber für die Gegenseite ( Bank ) still Fehler heilen wollte als mir als seinen Mandanten zu dienen.Und alle weiteren zum Scharlatan mutierten Anwälte hauen dem Voranwalt kein Auge aus , wobei zusätzliche Hinweise zu Korruption , Geldwäsche u.s.w. in allen Klageschriften vorsorglich nicht aufgegriffen werden um den berechtigten Prozess für den eigenen Mandanten lieber zu verlieren . Habe jetzt einen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das letzte nicht unterschriebene Urteil ans OLG Jena abgesandt . Mal sehen was daraus wird , vielleicht hat annekatze dazu ein paar Hinweise . Zudem ich einen vertrauensvollen Anwalt suche der den Zusatz Rechts auch zu Recht trägt . MfG Manfred Frintert , Eisenberg 1 g , 38855 Wernigerode

  172. Hallo, Herr Hensel ,
    bitte mal nach Urteil des BGH vom 9. Juni 2010 – XII ZB 133/09 googlen! Man widerspricht seiner eigenen Urteilsfindung.Demnach wäre es ausreichnend mit gez. zu zeichnen. Somit ist erkennbar, wie sich nennende Richter ein Urteil dem Unrecht wegen zurecht biegen.

  173. Wenn jedoch auf der ersten Seite steht:“Urteil im Namen des Volkes“
    (welches Volk ist hier eigentlich gemeint?)—–dieses „Urteil“ sich jedoch
    als eine Ausfertigung entpuppt,die man nicht beantragt hat,ist es ein
    Scheinurteil und eine Scheinausfertigung,denn was beglaubigt wird,ist
    die nicht vorhandene handschriftliche Unterschrift des Richters.-Kann
    auch gar nicht,weil es keine gesetzlichen Richter/innen im Besatzungs-
    konstrukt BRD gibt.-Sind alles Firmen,auch Polizei,Finanzamt,BRD-„Re-
    gierung !“ Siehe auch unter dem Suchbegriff:“Das Firmenimperium der
    BRD“ !!! Das geht nicht mehr lange gut,was die BRD-Hochverräter machen,
    Zumal uns mit dem Personalausweis die Staatsangehörigkeit entzogen wurde.

    Wir sind Staatenlos.Können Staatenlose rechtmäßig eine BRD-Regierung
    wählen? Nein !-Illegale Wahlen,illegale Regierung,illegale Gesetze,illegale
    Verträge samt ESM,2 plus 4-Vertrag,etc.
    Die handeln alle privatrechtlich und sind auch gemäß BGB für ihre Taten
    haftbar samt Hochverrat am deutschen Volk.-Anzuklagen am ISTGH.
    Einige Klagen laufen schon.-Siehe auch die Klagen von RA aD Peter Putz-
    hammer unter http://menschenjagd.de
    Daß die BRD Jagd auf Menschen macht,Opfer zu Tätern macht,dürfte sich
    allmälich herumgesprochen haben.-Auch Jagd auf Menschen,die dieses
    kriminelle Treiben der BRD-Firmen samt Justizfirmen durchschauen,ist der BRD
    anzulasten.
    Wie man aus dem Personalstatus rauskommt ?-Antrag auf Staatsangehörigkeit,
    stellen nach RUSTAG 1913.-Also statt Freistaat Preußen,Bayern,etc.Staat Preußen,usw.
    Warum? Weil die Freistaaten dem ehemaligen Besatzungskonstrukt Weimarer Republik
    zuzuordnen sind.Diese Verfassung war völkerrechtswidrig.-Folge vom 1.Weltkrieg.
    Mehr auf :“ArsenalInjustitia“ !

  174. Im Großen und Ganzen hast Du ja Recht.
    Nur die Weimaer Verfassung ist die einzig noch gültige. Sieh mal Art. 140 GG.
    Das Grundgesetz ist ja ein besatzungsrechtsliches Konstrukt in einem besetzten Gebiet zur Schaffung von Ruhe und Ordnung.
    Wenn die Alliierten hier Gesetzen vorgeben, müssen wir uns schon daran halten. Auch wenn uns das nicht passt. Die alliierten Besatzungsmächte entscheiden wann sie uns freigeben. Also müssen wir uns nach deren Linien und Gesetzen richten. Mit Sturheit und EGOpflege werden wir weder weiter kommen, noch frei!
    Und dieses GG ist im Grunde genommen, der Wegweiser. Was ist daran so schlimm, auch wenn es 1990 für die BRD aufgehoben wurde, besteht es noch, denn es wurde 1949 von denen festgelegt und bestimmt.
    Das ist im Grunde genommen, der Strohhalm, unsere Grundrechte durchzusetzen, sogar Justizia legt hierauf ihrem Eid ab.
    Dass Justizia jeden Tag zu Hauf Rechts,- und Völkerrechtsbruch (Verfassungsbruch) begeht, steht auf einem ganz anderen Blatt, wo man hart kämpfen muss.

  175. Stimmt nicht, annekatze, hör mal genau zu, bitte!
    http://arsenalinjustitia.wordpress.com/2014/03/04/staatenlos-in-deutschland-reiner-oberuber-im-gesprach-mit-michael-friedrich-vogt/
    hier gehts auch um die Weimarer Reichsverfassung.
    auch die war Unrecht. Eine Verfassung muss vom Volk gemacht werden, um die Herrschenden in den Schranken zu halten. Lies dazu Art.146 GG
    UND: auf Unrecht kann kein Recht gedeihen.
    UND: bei Unrecht muss iemand gehorchen Art. 20/4 GG

    Wenn Unrecht zu Recht wird ist Widerstand Pflicht!
    Bertolt Brecht

  176. Hallo,
    Hier genau lesen! Das ist die Weimaer Verfassung!!!! Wenn sie so diktiert wird, von den Alliierten, können wir nicht sagen, gilt nicht! Sie ist Bestandteil des GG. Um das Ziel zu erreichen, müssen wir schon denen mitspielen! Sonst werden auch unsere Enkel keinen Friedensvertrag bekommen.
    Was hinterher wird, hängt von deutschen Volk ab, aber bis daher sind wir noch eingeeingt und müssen nach der Geschichte uns richten!
    Artikel 140
    Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

  177. Hallo zusammen,

    ja, ich habe auch ein mittlerweile von mir aufgrund fehlender Unterschrift erkennbares
    „Un-Urteil“ erhalten und frage mich allerdings trotz intensiver Recherche hier auf der
    Seite:

    Gilt das eigentlich auch alles, wenn (m)eine „Firma“ (GmbH) gegen eine Eigentümergemeinschaft verloren hat ?

    Kann (ich) sich die Firma also auch auf fehlende Unterschriften etc berufen ?
    (evtl. ist die „Firma“ ja unbewusst einem kaufmännischen Vertrag mit dem
    „Gericht“ eingegangen und kann aus irgendeinem Grund kein „menschengleiches“
    Verfahren verlangen ?)

    Oder wäre das ein ganz anderes Thema und hier evtl. falsch ? (Dann bitte
    evtl. eine hilfreiche andere Recherchemöglichkeit empfehlen. )

    Kurzer Hintergrund: Man hat die Firma verklagt, den Sachverhalt daraufhin mit 2 sogenannten gerichtsbestellten Gutachtern fachlich völlig auf den Kopf gestellt und mir jetzt letztendlich vorgestern eine „Abschrift“ eines nicht unterschriebenen Urteils über meinen Anwalt zugestellt.

  178. Pingback: !!! Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege !!! | Oberhessische Nachrichten

  179. Hallo, Manfred,
    Da hast Du Dir ja ein ganz heißes Pflaster ausgesucht.
    Am OLG Jena herrscht ein ganz Scharfer.
    Erhoffe Dir bitte nicht allzu viel. Am besten hake es ab.
    Zu den „lieben“ Anwälten, die Erfahrung musste wir alle machen, leider. Man muss sie verstehen, sie leben davon, es ist ihre Existenz. Wessen Wein ich trink, dessen Lied ich sing.
    Im jetzigen Zustand wirst Du momentan keine Chance haben, Deine Forderungen zum Erfolg zu bringen, weil dies nicht gewollt ist. Du läufst Dir die Hakken ab.
    Die wenigen RA, die es erkannt haben, dass es Unrecht ist, sind im Zugzwang, weil sie ihre Existenz halten wollen.
    Es gibt Möglichkeiten, erst Mal Forderungen geltend zu machen, aber der Weg k a n n mit langem Atem verbunden sein.
    Man müsste sich die Unterlagen mal genau ansehen, um die RA dann noch in die Haftung nehmen zu können. Sind alle Instanzen durch? Wieso bist Du am OLG Jena gelandet? Hat Magdeburg kein OLG?
    Wie und was müssen wir auf anderen Kanal klären.
    Über Herrn Hensel können wir die Mail mal austauschen.

  180. Ich habe alle mir zugegangenen Gerichtsentscheidungen, das sind viele, überprüft mit dem Ergebnis, daß belanglose Mitteilungen beglaubigt werden. bei Entscheidungen die Unterschrift aber fehlt. Es ist an der Zeit, daß dieses Thema mit dem entsprechenden Gewicht in den Medien vorgebracht wird und die Verantwortlichen zur Stellungnahme und zum Handeln gezwungen werden.

    • Dem kann ich nur zustimmen. Nur werden Sie keine Medienvertreter finden, die das Thema investigativ aufgreifen. Einige Einzelfälle sind mal aufgetaucht und als solche wieder von der Bildfläche verschwunden. Eine Berichterstattung über Scheinurteile etc. wird m.E. wohl nur durch ausländische Journalisten möglich sein.

      „Probleme kann man niemals auf derselben Ebene lösen, auf der sie entstanden sind“. (Albert Einstein)

      • Ganz recht, Meister Einstein!

        Die andere Ebene, die einzig zum Ziel führt und auch einzig am Ende stehen wird – unweigerlich – ist die des KRIEGes! Das war schon immer so in derartig festgefahrenen Zuständen, die dem Status Quo zu verdanken sind, der NULL Interesse daran hat, es auf friedlichem Wege und in einer akzeptablen Zeiteinheit gelöst zu bekommen (ohne neue, mindestens genauso große Probleme damit aufzuwerfen)!

        Journalisten, auch ausländische, werden NICHTS bewirken! Sie sind genauso „vor den Herren brotfressend“ wie die Anwälte, wie Sie letzteres schon richtig bemerkt haben, Herr Hensel! Alles „Systemlinge“.

        Nur der KRIEGER wird den Zustand ändern, weil er und seine TOD BRINGENDEN Waffen die Macht haben, die Geisteshaltung all dieser VOLLIDIOTEN zu ändern, sprich: der Lösung gewogener zu machen.

        Krieg ist die Handlung, die die Geisteshaltung des Gegners gewogener für fruchtbringende Verhandlungen macht (frei nach Hubbard, Clausewitz u. a.).

        Es gibt keinen anderen Weg!

        Krieg ist der notwendige RESET, ohne aber gleich die ganze Festplatte formatieren zu müssen.

        Wir brauchen auch im Recht einen RESET und der wird weder vom gewöhnlichen Volke kommen noch von der derzeitigen „Rechtspflege“. Er kommt NUR vom KRIEG und dem KRIEGER! Ich wünschte, es wäre nicht so, aber ich bin Realist, ich halte mich an die Gesetze des Universums, die des Lebens und an die Erfahrungen aus der menschlichen Geschichte.

        Man kann diesen Unrechtsstaat nur durch KRIEG knacken und es wird so kommen, alles nur eine Frage der Zeit. Aber lange kann’s nicht mehr dauern.

        Und im Krieg herrscht erst einmal Chaos. Das ist wie wenn Sie zu Hause Ihre Wohnung ordentlich und sauber machen. In diesem Prozeß sieht sie erst mal reichlich unordentlich aus. Da muß man durch. Die einzige Chance, sonst wird es keine Ordnung und Sauberkeit geben.

  181. Ich habe zu einem Urteil vom hiesigen Amtsgericht eine Zustellung gemäß §317, S. 1 ZPO angefordert, worauf eine eigenhändige Unterschrift des Richters zu finden ist. Dies wurde als unbegründet dargestellt mit dem Verweis auf münchener Kommentare zum §317 ZPO. Dort wird klar beschrieben, dass den Parteien vollständige Ausfertigungen des Urteils zuzustellen sind (BGH FamRZ 1990, 1227; NJW 2010, 2519 Rn. 7; OLG Hamm MDR 1989, 465). Es wird zwar auch von den Unterschriften der Richter gesprochen, aber es würde die Namenswiedergabe der Richternamen in Maschinenschrift (ohne Klammern) ausreichen (BGH VersR 1981 61, 62; 1981, 576; 1994, 1495; NJW 2010, 2519, 2520 Rn 17. BGH FamRZ 1990, 1227)
    Mir fehlen hier nun die Argumente, dieses Urteil als Scheinurteil zu behandeln und gegen Richter und Justizangestellte vorzugehen. Können Sie mir da weiterhelfen?

    • Verweise auf rechtswidrige Kommentare sind bedeutungslos bzw. contra legem.
      Urteile werden den Prozessparteien zugestellt (317 (1) S. 1 ZPO, Ausfertigungungen werden auf Antrag erteilt (317 (2) S. 2 ZPO.
      Der Begriff der „Urschrift“ oder des „Originals“ kennt das Verfahrensrecht betreffend die Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO überhaupt nicht.
      Es verbleiben auch keine Urteile in den Gerichtsakten. Denn sie müssen den Parteien zugestellt werden (b.b.).
      Ein Kommentar oder „Urteil“ (wahrscheinlich auch nur ein Scheinurteil), die sich gegen das Gesetz richten sind „contra legem“ und deshalb rechtswidrig und deshalb nichtig und schon gar nicht zitierfähig. – Titulieren Sie alle Ihre Beschwerden als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK / analog ICCPR und weisen Sie daruf hin das EMRK/ICCPR Beschwerden wirksam sein müssen und weisen Sie auf das EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland) ,
      NJW 2006, 2389 hin. http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm – Günstigstenfalls sind Sie Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144. Dann sollten Sie das auch in Ihrer Absendezeile so deklarieren.

  182. Das heisst ich kann über die bundesrepublikanische Rechtssprechung keine Argumente finden, da bereits BGH-Urteile rechtswidrig sind, woraus sich die Kommentare ergeben?

    • Nein… das heißt es nicht. Hier ein Argument; aber es gibt mehrere.

      Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

      Grundsätzliches zu Kommentaren…. Die Verfasser sind häufig ehemalige Referenten aus den Ministerien.

  183. das habe ich gemacht. Strafanzeige gegen Richter gestellt mit obiger Begründung. Staatsanwalt sieht keinen Fehler beim Gericht, Begründung siehe oben, Versicherungsrecht 1994, Seite 1495. Nun habe ich Akteneinsicht gefordert und wäre über Tips zum weiteren Vorgehen dankbar.

    • Staatsanwälte sind weisungsgebunden bzw. von der Politik abhängig (Art. 146 GVG).
      Heisst also nichts.
      Akteneinsicht mittels EGMR Urteile (EGMR 18.3.1997, insb. Foucher gegen
      Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr
      38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR
      9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009,
      5 Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK³ Art 6 Rz 115)ggf. durchsetzen.
      Und immer Beschwerde nach Art. 13 EMRK. Akteneinsicht am besten mit Zeugen.

  184. ok. Akteneinsicht habe ich beantragt. Ich war ja schon spontan persönlich da zur Akteneinsicht, die mir natürlich verwehrt wurde, da erst der Vorsitzende gefragt werden wollte.

    • Sehr geehrter Herr Hensel, letzte Woche hatte ich Akteneinsicht in meine Gerichtsunterlagen, natürlich erst nach Antragstellung. Soweit war alles vorhanden, sogar Unterschrfiten waren zu finden. Allerdings unterschrieb der unterzeichnende Richter das Urteil mit einer eindeutigen Paraphe, welches ich noch als relativ bewerte, allerdings fand ich auf einer Verfügung, die dem Urteil vorausgegangen war, eine Unterschrift des Richters, welche total von der Unterschrift des Urteils abwich und tatsächlich dem Namen des Richters hätte zugeordnet werden können. Ich durfte aber weder Kopie noch Fotos von den Akten machen. Nun habe ich auf meine Kosten die Kopie aller vom Richter gezeichneten Akten / Schreiben / Urteil angefordert. Je weiter ich in der Materie gehe und mich dem Verlauf der weiteren Vollstreckung aussetze muss ich feststellen, dass keiner mehr in keiner Behörde überhaupt noch Recht anwendet bzw. sogar das Recht nicht kennt. Gestern traf ich den Gerichtsvollzieher, der nach obigem Urteil vollstrecken will. Obergerichtsvollzieher wohlgemerkt. Der geht davon aus, dass seine Ausfertigung für die Vollstreckung ausreicht. Auf meine Frage nach dem entsprechenden Gesetz verwies er mich auf §726 ZPO.

      • Ich gehe zunächst von zwei Sachverhalten aus:
        1. Ihnen wurde kein Urteil zugestellt, die dem Unterschriftserfordernis gem. § 315 ZPO genügen
        2. Ihnen wurde stattdessen eine Ausfertigung erteilt, obwohl Sie diese gem. § 317(2) S.2 ZPO niemals bentragt hatten.
        3. Das in der Gerichtsakte befindliche „Urteil“ trägt keine rechtsgültige Unterschrift, sondern lediglich eine Paraphe und ist deshalb ebenfalls als Scheinurteil zu bezeichnen, da die Paraphe nur den Schein einer Unterschrift vermittelt.
        4. § 726 ZPO geht von der Ausfertigung eines Urteils für den GVZ aus; in der Akte befindet sich nach Ihrer Auskunft allerdings kein rechtsgültiges Urteil, welches den Anforderungen der ZPO genügt.
        5. Somit ist Ihnen weder ein Urteil gem. § 317 (1) S. 1 ZPO zugestellt worden, noch befindet sich ein Urteil, welches die Unterschrift eines gesetzlichen Richters aufweist. – Vgl. § 315 ZPO. – Die Fertigung einer vollstreckbaren Ausfertigung gem. § 726 ZPO, ist somit unmöglich, nicht zulässig und deshalb rechtswidrig.

        Aus meiner Sicht hat der GVZ im Rahmen seiner schriftlichen Begründungspflicht (§ 39 VwVfG/Analognormen) den Nachweis zu erbringen, dass Ihre Gerichtsakte über ein rechtsgültiges Urteil verfügt. – Ansonsten steht der Tatverdacht des Diebstahls im Raum.

        Die Verweigerung von der Akte Kopien zu machen verstößt m.E. insb. gegen die Urteile EGMR 18.3.1997, insb. Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK³ Art 6 Rz 115.

        Je nach Bundesland gibt es auch Aktenordnungen, wo die Akteneinsicht und ggf. das Recht Fotokopien zu machen geregelt ist. Näheres sollten Sie beim Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes erfahren.

      • ja genau so ist es, wir hatten im April bereits darüber geschrieben, s.o. . Das ging ja bereits mit Anzeige gegen Richter und Abwendung durch den Staatsanwalt unter Bezugnahme auf Versicherungsrecht 1994, Seite 1495. Die persönliche Akteneinsicht wurde mir ja bereits im Februar verwehrt, danach per Antrag genehmigt. Ich habe mir, wie bereits geschrieben, nun von allen Richterschreiben eine Kopie angefordert. Nun müsste ich entscheiden, wie ich gegen die Paraphe auf dem Urteil vorgehen kann, dass das auch mal bearbeitet wird anstatt nur abgelehnt. Es gibt doch auch Möglichkeiten des Antrages auf Disziplinarverfahren oder muss ich gegen das Scheinurteil insgesamt angehen?
        Ich habe das auch so vom GV gefordert, dass er sich absichern muss, ob das Gerichtsurteil rechtsgültig ist. Dies verneint er und geht sogar noch weiter, es bräuche noch nicht einmal rechtskräftig zu sein, es reicht ihm die vorliegende Ausfertigung mit Vollstreckungsvermerk.
        Bei einem weiteren Gerichtsverfahren möchte ich wieder persönlich und spontan nach Erhalt der Urteilsausfertigung bei der Geschäftsstelle auftreten und Akteneinsicht fordern. Kann ich die von Ihnen genannten EGMR Urteile als Argument verwenden und was mache ich, wenn mir tunlichst die Einsicht trotzdem verwehrt wird?
        In NRW wohne ich, gibt es da Ihres Wissens nach eine Aktenordnung?

  185. Sehr geehrter Herr Hensel,

    was sich die sogenannte Justiz bei uns erlaubt, schlägt dem Fass den Boden aus!!

    Meiner Tochter (17 Jahre alt) wurde ohne jeden Grund und völlig willkürlich ihr geliebtes Pferd von selbsternannten Staatsanwälten aus Kiel weggenommen. Eine Begründung wurde nicht gegeben. Ein echter Gerichtsbeschluss wurde nicht vorgelegt.

    Sie hat das Tier nach über sechs Wochen völlig abgemagert zurückbekommen. Und das auch nur, weil ich so lange beim „Justizministerium“ genervt habe, bis ich die Handynummer des Chefs über alle „Staatsanwälte“ bekommen habe, ein Herr Hopps (0151-42641776). Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, auch solange dort zu nerven, bis die Ungerechtigkeiten beendet werden.

    Es versteht sich von selbst, dass die Sache ein Nachspiel haben wird!!

    • Wie ich die Sache in der Presse verfolgen konnte, hat die STA Kiel ca. 60 Pferde beschlagtnahmt und bei demjenigen kostenpflichtig untergebracht, der
      den Reit- und Fahrverein Brekendorf wegen angeblicher Tierquälerrei denunziert hatte. Dies an einem geheimen Ort. Sachverständige des Innenministeriums stellten jedoch fest, dass keine Tierquälerrei vorliegt. – Wenn jetzt allerdings Pferde von der Staatsanwaltschaft ggf. krank / abgemagert zurückgegeben werden, die vorher – wie offensichtlich in Ihrem Fall – in einem einwandfreien Zustand waren, liegt möglicherweise ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Ob möglicherweise auch die STA sich hier mitschuldig gemacht hat und ob möglicherweise Vorteilsnahme/Vorteilsgewährung (§§ 333 f.f. StGB) vorliegt, müssen Anwälte klären. Man kann nur hoffen, dass die Medien auch zu Ihrem Fall weiterhin berichten. – Ich würde Ihnen empfehlen eine Demonstration vor dem Justizministerium zu organisieren und den Punkt Scheinbeschlüsse nicht aussparen. Sie können bei der Stadt Kiel einen entsprechenden Antrag stellen. – Ich hatte das vor einigen Jahren schon einmal gemacht und würde ggf. gerne an Ihrer Demo teilnehmen.- MfG.

      Für den geneigten Leser.

      PS: Sie könnten sich auch mit Doro Schreier von den Netzfrauen in Verbindung setzen. Ich denke, dass Sie dort weitere Unterstützung finden.

  186. Hallo Herr Hensel,
    wow, was man bei Ihnen nicht alles lernt!
    Toll, daß es offenbar auch Leute gibt, die viel über Recht wissen und dies auch im Namen der Gerechtigkeit einsetzen!
    Schade daß SIe keinen GooglePlus-Button haben (weil ich habe wiederum kein Facebook oder Twitter), sonst hätte ich Sie sofort geadded und geteilt.

    Aber macht nichts, Ihre Seite ist jetzt in meinen Favoriten abgelegt und ich schaue bestimmt wieder hier vorbei! 🙂

  187. Hallo Herr Hensel,
    ich habe noch eine Frage, und zwar hatte ich eine Forderung bei jemandem offen, der hat erst trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung und darauf folgendem Mahnverfahren nicht gezahlt, allerdings dann als die Sache mit Klageschrift vor Gericht ging, hat er auf einmal die Forderung sofort anerkannt.
    Demnach handelt es sich hier doch um ein Anerkenntnisurteil nach §313b ZPO. In dem Paragraphen steht, daß die Namen der Richter in dem Urteil schonmal nicht enthalten sein müssen.
    Darf da dann auch die Unterschrift eventuell doch fehlen, ohne daß das ein Rechtsverstoß ist?

  188. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! 🙂
    Ja, den Paragraphen kenne ich, der wird ja auch in diesem Blog abgehandelt.
    Aber hm, das heißt dann also, der Name muß nicht Urteil stehen, aber eine Unterschrift.
    Macht sowas Sinn, Unterschrift ohne Name?

    Oh, und noch ein Tip für Sie: Ihre wirklich ganz tolle Webseite wird leider in meinem Firefox 20.0.1 total zerhackstückelt und zum großen Teil unlesbar dargestellt.
    Schaue jetzt gerade mit dem Internetexplorer 8 rein, da ist alles wunderbar.
    Also, das heißt, viele Leute, die Firefox benutzen (und das sind glaube ich nicht wenige) werden von der unlesbaren Darstellung möglicherweise sofort abgeschreckt und verlassen die Seite, was schade wäre, weil die Themen ja wirklich interessant und wissenswert sind.

  189. Mal zur Erklärung, eine Präambel ist k e i n Gesetz und kein gültiges Regelwerk.
    Eine Präambel ist lediglich ein „Vorwort“ zu dem Gesetzestext.
    Die meisten Rechtskundigen wissen, dass das GG als besatzungsrechtliches Mittel in einem kriegsbesetzen Gebiet zur Schaffung von Ruhe und Ordnung während der 2+ 4 Gespräche von der Hauptsiegermacht aufgehoben worde, bzw. der Art. 23 GG, in diesem befand sich der Geltungsbereich des GG und deren Gesetzeswerke.
    Die Alliierten, insbesondere Russland pflegten einen anderen Plan, nämlich die Souveränität Deutschlands.
    Doch dass lehnten die deutschen Vermittler damals ab.
    Im Sept. 1990 wurde das GG wieder mit dem Art. 23 GG in Kraft gesetzt, und der s.g. Geltungsbereich als Präambel eingeführt. Im Art. 23 GG befindet sich heute ein nicht vorhandener Geltungsbereich die EU.
    Zur ZPO, StPO und GVG empfehle ich das 1 und 2. Bundesbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesminsiters der Justiz (BJMBBG) 2006/2007.
    Dort wurde am 19. April 2006 ebenfalls der Geltungsbereich dieser Gesetze in den Einführungsgesetzen aufgehoben. Somit ist der räumliche Geltungsbereich verschwunden.
    Eingeführt hat man eine Eingangsformel, die besagt: „Wir verordnen im Namen des DEUTSCHEN REICHES, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und REICHSTAGES, was folgt:“
    Somit wurde die ZPO, Ausfertigungsdatum 1877 NS behaftet, was dem Art. 139 GG widerspricht.
    Unsere Grundrechte sind im GG verankert, welches eigentlich ungültig und nichtig ist, aber um diese Grundrechte einzufordern, muss man notgedrungen sich darauf berufen, da Richter immer noch hierauf ihren Eid leisten. Man benutzt dann vor dem GG analog.

  190. Hallo Annekatze,
    Danke für die Erläuterungen. 🙂
    Aber: „Mal zur Erklärung, eine Präambel ist k e i n Gesetz und kein gültiges Regelwerk.“:
    Wo steht das? Sehe ich nicht so. Gibt es dafür ein Gesetz das das besagt (also ganz im Ernst, wer oder was sagt das?)?

    Wenn nicht, bleibe ich auf dem Standpunkt, daß ich nur einfacher Bürger bin und es mir regelmäßig nicht zumutbar ist, daß ich Kreuz und Quer durch irgendwelche Völkerrechte und geschichtlichen Hintergründe mir Gedanken darüber machen muß, ob Gesetze oder zugehörige Präambeln, die direkt von der Regierung für alle zur Information bereitgestellt werden und nach denen (in einem fairen Prozeß) auch beurteilt wird (BGB, ZPO etc.) überhaupt gültig sind, oder wieviele Auslegungsarten es gibt.

    Von daher muß es genügen, wenn ich diese von der Regierung bereitgestellten Gesetze als Vertrag für unser gesellschaftliches Miteinander annehme, und mich genau nach dem richte, was im Gesetzestext steht. Mehr sehe ich für einen einfachen Bürger als nicht zumutbar an (wie auch bei Verbraucher/gewerblicher Kunde, wo man ja auch sagt, es gibt Dinge, die muß ein Verbraucher nicht wissen und die können ihm auch nicht zum Fallstrick gemacht werden).
    Dementsprechend erwarte ich natürlich von den Gerichten, daß sie ebenfalls, für mich nachvollziehbar, nach diesen für alle geltenden Regeln urteilen.
    Und sollte ich nun feststellen, daß Richter tatsächlich ungestraft gegen die Grundrechte urteilen können, dann… ja dann weiß ich auch noch nicht so genau. Aber dann werde ich vieles mal komplett neu überdenken müssen.

  191. Hallo, Hannah,
    Du musst Dir eines klar werden,wenn Du nicht um Dein Recht kämpfst, wirst Du auch keines bekommen und das wird immer schwerer zu erkämpfen. Wir haben klar die Gesetze und Rechte,
    n u r, wir sollen, müssen, dürfen uns daran halten, aber die Gerichtsbarkeit hat eine eigene Ermessensauslage, nämlich die der Weisungsgebundenheit. Im Grunde geht es nur darum, Dich mürbe zu machen, indem Du immer wieder zahlst für die Unterlegenheit und „Verurteilung“.
    Ich mache dies nun schon seit über 2 Jahren, und auch für andere, meine Erfahrungen könnten ganze Bände füllen.
    Gestatte mir einen herzlichen Rat aus Erfahrung, GEHE nicht in Berufung, es ist eine Einbahnstraße!!
    Nutze das Recht der Revision!!!!! Warum? Die Berufung ist beim OLG zu Ende. Bei der Revision ist Dir der Weg bis zum BVerfG offen. Erst danach bleibt der Weg zu EUGH oder IStGH.
    Beim EUGH vermute ich mal, wenn man die Klage annimmt, wirst Du das Urteil im Glücksfall aus dem Altersheim erleben, bis zu 20 Jahre Wartezeit.
    Beim IStGH Straßbourg liegen die Hürden höher, um ein AZ zu bekommen.
    Wer sich sein RECHT erkämpfen möchte, schaut bitte mal in Euere Landesverfasssungen. Jedes Bundesland hat einen eigenen Verfassungsgerichtshof. Nach dem OLG kann man dort sein Grundrecht nach Landesverfassung und GG einklagen.Diese sollen unabhängig sein und fordern von den entsprechenden Gerichten keine Akten ein, hier ist man selbst in der Pflicht, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. (Klagen laufen)
    Grundlagen der Klage findet man in der jeweiligen Landesverfassung.
    Liebe Hannah, bedenke stets bei Deinen Aktivitäten, wir haben seit 1950 k e i n e Staatsgerichte, dies befand sich im § 15 GVG, der 1950 aufgehoben wurde.
    Betritt man ein Gericht, befindet man sich außerhalb der 12 Meilen- Zone und der Kapitän ist der Richter, er legt den Kurs und die Regeln fest. Man wendet Seerecht/Handelsrecht (Admiraly Law) an. Bitte mal danach googlen.
    Gerichte sind heutzutage Firmenunternehmen, eingetragen im internat. Firmenregister. (www.dnb.com; http://www.upik.de)
    Hierauf sollte man seine Strategie ausrichten.
    Frage mal einen Richter nach seiner Legitimation nach geltendem deutschen Recht? Das wird er ignorieren, weil er nach Besatzungsrecht, was deutsches Recht ist, keine Zulassung besitzt.
    Zu guter Letzt bleibt Dir dann noch die Dienstaufsichtsbeschwerde, die Rechtsbeschwerde und die Erinnerung, um zu Deinem Recht zu kommen.
    „Wer nicht kämpft, hat schon verloren, wer kämpft, kann verlieren“.

  192. Wenn ich das richtig sehe gelten die Anforderungen der ZPO auch für Verfahren vor Familiengerichten? Denn auch die dort gefällten Beschlüsse enthalten keine richterliche Unterschrift.

    • Hallo Annekatze, o weih, Du schreibst von 12-Meilen Zonen und Kapitänsrecht… muß ich armer Mensch das wirklich wissen? Ernsthaft, es kann doch kein Richter oder was auch auch immer zu mir kommen, wenn ich anhand der deutschen Gesetzen, und was noch zumutbar ist, der Europäischen Menschenrechte argumentiere, und mir irgendwas von Kapitänsgesetz und schlag mich tot erzählen und mich aufgrund solcher Sachen am Ende noch den Prozeß verlieren lassen. Ich meine, seriously, WTF?? Sowas geht doch gar nicht!
      Oder etwa doch? o.O

      Wobei, was der „M“ da geschrieben hat, diese Entscheidung des Gerichts, wo die irgendwelche Einigungsverträge etc. in den Topf schmeißen in ihrer Begründung… Anscheinend werden solche Sachen tatsächlich zur Entscheidung herangezogen.
      Mir schwirrt der Kopf…

      „Gestatte mir einen herzlichen Rat aus Erfahrung, GEHE nicht in Berufung, es ist eine Einbahnstraße!!
      Nutze das Recht der Revision!!!!! Warum? Die Berufung ist beim OLG zu Ende. Bei der Revision ist Dir der Weg bis zum BVerfG offen. Erst danach bleibt der Weg zu EUGH oder IStGH.“

      Warte mal, aber laut § 542 ZPO kann doch Revision nur gegen Urteile der Berufungsinstanz stattfinden. Also muß ich doch erst in Berufung gehen. Oder habe ich da was übersehen?

      Und was das Bundesverfassungsgericht angeht, die schreiben auf Ihrer Webseite
      „Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten…

      Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat. Verschiedene Einlegungsfristen sind zu beachten. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt werden.“

      Das heißt doch, daß ich prinzipiell immer mich an das Bundesverfassungsgericht wenden kann, solange ich nur vorher bei allen anderen zuständigen Gerichten war. Und wenn das OLG das letzte zuständige Gericht ist, dann habe ich doch alle Instanzen durch und kann dann zum Bundesverfassungsgericht. So verstehe ich das zumindest.

      Was den EUGH betrifft, da gilt für mein VErständnis laut Artikel 35 MRK dasselbe wie beim Bundesgerichtshof. Man muß anscheinend alle Instanzen, die infrage kommen, vorher ausgeschöpft haben (z.B. bis zum OLG), aber wenn man da nicht weitergekommen ist, kann man sich an den EUGH wenden.

      Aber wenn Du da mehr weißt, lasse ich mich gerne belehren.

      • IGH oder EUGH kannst DU nur anrufen wenn die nationalen Instanzen durchlaufen sind.
        BVerfG kannst Du Verfassungsbeschwerde nach § 90 ABs.2 BVerfGG direkt einlegen.

  193. Pingback: Unterschrift der Richter | Cherubimu's Blog

  194. Was ist mit diesem Urteil – 1 BvR 1341/90 ?
    Entscheidungsformel:
    1. Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
    2. Das Gesetz vom 23. September 1990 zu dem Vertrag vomBVerfGE 84, 133 (133) BVerfGE 84, 133 (134)31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (Bundesgesetzbl. II Seite 885) ist insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, als durch Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschland Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertrag — vom 31. August 1990 (Bundesgesetzbl. II Seite 889 [1140]) die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden.
    3. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen zu einem Drittel zu erstatten.

    Vor allem Pkt. 2, wenn das BVerG entscheidet der Einigungsvertrag ist mit dem GG unvereinbar und nichtig worauf basiert der ganzen Laden dann hier eigentlich?

    • Nun, es scheint so, dass das BVerfG das Einigungsvertragsgesetz wohl nur in einem Punkt als grundgesetzwidrig angesehen hat.
      Das bedeutet aber nicht, dass der Rest auch als nichtig einzustufen ist. Aus meiner Sicht ist dieses „Urteil“ aus anderen Gründen ohne Belang, da das GG in Ermangelung eines normierten Geltungsbereiches und aus Gründen des Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ebenfalls nichtig ist. Denn ohne gesetzlichen Richter gibt es keine völkerrechtskonforme Urteile oder Beschlüsse.

      • Das kann ich hier nicht erkennen, das das Gesetz in Bezug auf diesen Punkt nichtig ist. Ich lese daraus das das Gesetz in seiner Gänze nichtig ist. Daraus würden sich die Fragen ergeben auf welcher Grundlage die Treuhand das Vermögen der DDR abgewickelt hat, die deutschen Ostgebiete an die Poelen verschenkt wurden, Mitteldeutschland der NATO beigetreten ist und die BRD in Mitteldeutschland agiert.

      • Jawohl, richtig!
        Ergänzend sei noch gesagt, dass es zwar 1992/93 2 Urteile gab, allerdings SG und FamG. die feststellten, das der Einigungsvertrag 1990 nichtig sei, weil man nicht etwas beitreten könne, was nicht mehr vorhanden ist.
        Man bezog sich in diesen Urteilen auf die Löschung des Art. 23 GG im Juli 1990 durch den amerikan. Außenminister Bakker als Alliierter. Der Art. 23 GG beinhaltete den Geltungsbereich, indem die Gesetzgebung zu gelten hatte. Wenn imJuli 1990 beide deutschen Staaten bereits gelöscht waren, konnte die DDR der BRD am 31. Aug. 1990 mit dem Einigungsvertrag nicht mehr beitreten.
        Die s.g. Wiedervereinigung fand jedoch erst am 3. Okt. 1990 statt. Wobei die neuen Bundesländer auch hier nicht beitreten konnten, weil diese noch gar nicht gegründet waren.
        Mit dem gesetzlichen Richter tut man sich stets schwer. Die Staatsgerichte wurden bereits 1950 mit § 15 GVG gelöscht/aufgehoben. Wenn es keine Staatsgerichte gibt, kann es auch keine gesetzlichen Richter geben, es sei denn sie besitzen eine Genehmigung der Alliierten nach SHAEF Gesetz bzw. Kontrollratsgesetz.
        Trotzallem, auch wenn man weiß, das nichts mehr gilt, hat man meist nur die Chance durch die Grundrechte des erloschenen GG etwas zu bewirken.
        Menschenrechte sind oberstes Gebot nach Völkerrecht! Und im besetzten Gebiet gilt Völkerrecht nach Haager Landkriegsordnung (HLKO)

      • @annekatze Deine Argumentation ist nur bedingt richtig, betreffend Völkerrecht und HLKO, dies gilt entsprechend der Argumentaion Nichtigkeit Einigungsvertrag nur für die Westdeutschland, für Mitteldeutschland gilt entsprechend die Völkerrecht und Verfassung der DDR. Da die Argumentation augenscheinlich wirksam ist empfehle ich die Anfechtung aller Urteile nach dem Juli 1990 und aller zukünftigen Versuche BRD-Gesetzgebung anzuwenden.
        Das ist der Stein, den wir aus der Mauern ziehen müssen und dieser tönerne Riese wird in sich zusammenfallen.

    • @M: Danke für die Info. Das ist ja immerhin schon mal etwas.

      @Herr Hensel: Da scheinen wir uns ja dem eigentlichen Problem zu nähern. Ich habe mir nämlich weite Teile der deutschen Gesetze (zumindest die Teile, die für mich als Normalbürger im Alltag relevant sein können – GG, BGB, ZPO und ein paar andere durchgelesen und fand, daß diese Gesetze so wie sie da stehen eigentlich sehr gut sind, d.h. wenn wir uns tatsächlich alle daran halten müßten und auch die Gerichte sachlich diese Gesetze korrekt anwenden würden, dann wäre schon ein hohes Maß an fairem Miteinander für alle garantiert.

      Offenbar werden die Gesetze aber teilweise gebeugt oder ignoriert von denen die eigentlich für Recht sorgen sollten.

      Daneben frage ich mich auch nach der rechtlichen Grundlage so mancher Dinge, die offiziell im großen Maße angewendet werden. Z.B. womit sind Billiglöhne oder sogar 1-Euro-Job-Sklaverei legitimiert? Oder wird da einfach mit der Rechts-Unwissenheit der Opfer gespielt, und es gibt eigentlich gar keine rechtliche Grundlage?

      Aber zu Richtern die Recht beugen oder ignorieren: Vielleicht sind das nicht unbedingt alles schlechte Menschen. Ich könnte mir vorstellen, daß es auch unangenehm sein kann, Richter zu sein. Z.B. wenn der Verurteilte in der selben Gemeinde oder in der Nähe wohnt. Oder man privat geschäftlich mit dem Verurteilten zutun hat (weil man vorher gar nicht wußte, daß das ein Depp ist).
      Wenn man sich z.B.gerade ein Haus von einer Baufirma bauen läßt und nach halber Fertigstellung des Hauses muß man einen Fall mit denen bearbeiten und die zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilen – und zwar völlig angebrachtermaßen und im Rahmen sachlich fairer Rechtsprechung.
      Die Geschäftsbeziehung und den Hausbau könnte das aber natürlich in fataler Weise beeinträchtigen…

      Oder bei den „bösen Jungs“, auch Richter haben ein Auto und ein Zuhause und es ist anzunehmen, daß ein verurteilter „böser Junge“ genau weiß, wo die stehen…

      Vielleicht haben Richter ja tatsächlich öfters mal Angst bei der Urteilssprechung und sagen sich „Naja, bei mir verliert er, obwohl er im Recht war, aber dann soll er halt in die nächste Instanz gehen. Dann habe ich die Sache vom Tisch und die Richter der nächsten Instanz haben wenigstens nicht das Pech, im gleichen Dorf wie derjenige der eigentlich verurteilt werden müßte, zu wohnen.“

      • „Aber zu Richtern die Recht beugen oder ignorieren: Vielleicht sind das nicht unbedingt alles schlechte Menschen“ Wenn ein Richter, der das Recht anwenden soll sich dazu hergibt das Recht zu beugen oder gar zu brechen kann er für sich nicht mehr in Anspruch nehmen Richter zu sein, denn dann ist er genauso kriminell wie der Angeklagte den er verurteilt, egal welche Motivation er dazu hat.

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  197. Hallo M,
    hmm,jein, wie Du weißt „grau ist alle Theorie“.
    Natürlich sollte man dieses oder jenes nicht, aber bei aller Theorie macht es keinen Sinn, innerste menschliche Verhaltensweisen außer Acht zu lassen, bzw. zu erwarten, daß ein Mensch im Namen seines Jobs gegen seinen primärem Instinkt handelt.
    D.h. wenn jemand zu einem gewissen Maß in seinem Wohlergehen massiv bedroht ist (durch mögliche Handlungen eines Verurteilten), dann ist es kaum zu erwarten, daß der nicht aus dieser Situation versucht zu flüchten, sondern sich brav ans Messer liefert.
    Überleg mal, wann hast Du das letzte Mal etwas im Namen Deiner Überzeugung, bzw. dessen was richtig ist, gemacht und hast dabei signifikante Bestandteile Deines eigenen Lebens (Haus, Job, Vermögen, Gesundheit) geopfert?
    NATÜRLICH ist das oberschietig für die Leute, die Gerechtigkeit erwarten, umsomehr, wenn sie kaum das Wissen haben, welche weiteren Mittel Ihnen ab da offen stehen. Da ist dann das System der Instanzen eigentlich keine schlechte Lösung, weil, nachdem ein Fall soundsoviele Instanzen durchlaufen hat, es für den Verurteilten, der aufgrund der Verurteilung mächtig angenervt ist, schwer möglich ist, noch einen direkten „Schuldigen“ zu finden, an dem er sich rächen könnte.
    Somit nimmt der Faktor Angst zwischen den Instanzen ab.
    Damit das Instanzensystem aber effektiv funktionieren kann, muß jeder, egal welche Bildung oder welches Wissen er hat, leicht an die Informationen kommen können, die ihm effektiv erläutern,welche weiteren Mittel ihm nach einem verlorenen Prozeß zur Verfügung stehen.
    In dem Zusammenhang muß ich auch sagen, „Ein dreifaches Hoch auf das Internet!“. Ich merke das seit einiger Zeit immer wieder, welchen immensen Quantensprung in Bezug auf die Möglichkeiten des Einzelnen das Internet darstellt. Und je mehr ganz unterschiedliche Einzelindividuen Ihre Rechte treffend einschätzen und wahrnehmen können, ohne Abhängigkeit von irgendwelchen anderen Menschen, desto gerechter hoffe ich mal, wird alles mit der Zeit.
    Auch bei mir ist es so, ohne das Wissen, was ich mir schnell und einfach aus dem Internet besorgen kann (sei es Gesetzestexte, Begriffsdefinitionen, Erläuterungen zu bestimmten Themen, oder Veröffentlichungen von Urteilen), wäre ich kaum in der Lage meine Prozesse selbst zu führen.
    Und wäre damit wieder Leuten ausgeliefert die entweder korrupt/lobbyistisch sind, oder eben Angst haben (natürlich trifft man ab und zu auch mal auf ganz normale Leute).

    Tja und, keine Frage, ich bin überzeugt, daß es durchaus auch genügend Leute in der Justiz gibt, die nicht aus Angst falsch handeln, sondern weil sie tatsächlich korrupte Deppen sind.

    • Das scheint mir das philosophische Problem dieser ganzen Gesellschaft zu sein, nicht zu sein was es scheint. Die Entschuldigung für den Richter in diesem Dilemma, das der Veruteilte ja noch die Möglichkeiten hat sich zu „retten“ ist für mich keine, denn in dem Moment wo der Richter selbst, aus welcher Motivation heraus auch immer ob aus Eingenschutz oder Gier, den Pfad des Rechtes verläßt, das er selbst vorgibt zu verteidigen, hat er jede Legitimation verwirkt. Das wäre wie ein Arzt, der seine Patienten vergiftet um danach den Notruf zu betätigen, um es mal überspitzt darzustellen. Ich weiß nicht ob ein Richter die Möglichkeit hat ein Verfahren abzugeben, quasi sich selbst für Befangen zu erklären, das wäre für mich die einzige moralische richtige Verhaltensweise in diesem Dilemma. Alles andere ist nur monetäres Kalkül.

  198. Das mit dem sich selbst für befangen erklären ist natürlich eine Idee. Ja das klingt auch nach einer guten Lösung.
    ich denke wenn man meine und Deine Idee verbindet, dann wäre es eigentlich ideal. Die Richter die das Richtige tun wollen können sich dann für befangen erklären, und die, die Leute aus Kalkül heraus unfair behandeln, können von der unfair behandelten Partei aber problemlos überwunden werden (dadurch daß man, wie ich vorgeschlagen hatte, der Partei weitere Rechtsmittel und die Informationen dazu so leicht zugänglich und verständlich wie möglich macht).

  199. Ich bin soeben auf diesen sehr brisanten Artikel gekommen und muss sagen, das ich sofort nach geschaut habe. Ich stellte ebenfalls fest das kein Richter unterschrieben hat sondern nur eine Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Es sind zwar Richter aufgeführt , aber diese haben nicht Unterschrieben. Wer kann mir da helfen und mir den weiteren Weg auf weisen?
    Bitte setze dich mit mir per mail in Verbindung. iachilles@ok.de Danke

  200. Liebe Gemeinde , was ich noch gern wissen wollte! Ist eigentlich Erzwingungshaft , wenn mann nicht in der Lage ist die Schulden aus zu gleichen nicht auch Rechtswiedrig?
    Lieben Gruß an alle

  201. Hallo, Ines,
    schau auch in Deine Landesverfassung. Wenn man dort die Freiheitsrechte festschreibt, darf keine Freiheit wegen „Geldschulden“ entzogen werden. Das wäre dann Verfassungsbruch!!!
    Im Übrigen- Geld ist ein Eigentumsrecht! Gemäß dem Grundsatzurteil des BVerfG vom 13. Nov.1979 – 1 BvR 1022/78 darf man Geld an Behörden nicht abgeben, dennn somit ist das Grundrecht des Eigentums (Art. 14 GG) nicht gewahrt!!!!! Steht so im Urteil.

  202. Vielen Dank für eure Antwort !
    Nochmal auf meine Anfrage hin. Gilt dies auch , wenn das Landratsamt diese durch Ihre Vollstreckungsamt beantragt hat? Es handelt sich um Schulden bei Amt,wie Verwaltungsgebühren,Säumniszuschläge, Bußgelder sonstiger OWiG. Ich habe am eigenen Leib erfahren dürfen, das für Jugendamt / Landratsamt andere Gestze gelten/bestehen. Wie geht das.!
    Und vorallem wie kann ich mich dahin währen.
    Ich habe auf Grund dieser Vollstreckung( die bei meinen Arbeitgeber voll zogen wurden ist ) meine Arbeit verlohren und jetzt wurde Erzwingungshaft (dieser kam nur mit einer Unterschrieft von einer Urkundenbeamtin zurück,- es wurden zwar auch drei Richter benannt aber keine Unterschrieft von diesen) beantragt.
    Meine Bitte ist, was soll ich als erstes tun und an wem und vorallem was absenden.
    Liebe Grüße

  203. Hallo, Ines,
    Da muss jetzt ein Rundum Schlag folgen. Weil es ist nur noch Rechtsbruch, Willkür und alle möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die man einem antun kann.
    Melde mich bei Dir auf Adresse.

  204. Liebe Gemeinde , ich bin sehr Dankbar das es euere Seite gibt. Dadurch habe ich Hilfe bekommen. Halte Euch auf den laufenden, wenn es etwas neues gibt. Damit andere, dennen es auch so geht,wissen wie sie sich wehren können. Denn es kann auf keinen Fall mehr so weiter gehen und die Willkür der Ämter / Gerichte/ Staatsanwälte sowie GV durch gehen zu lassen.

  205. Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

    Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

    Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

    Epochaler Einschnitt in bundesdeutsche Justizgeschichte – Deutsche Bevölkerung jahrzehntelang über wahre rechtliche Lage im Unklaren gelassen

    • Es heisst, dass das Systemgericht eine schnelle Entscheidung in Aussicht stellt, so dass ich befürchte, dass es im Sinne des Systems urteilen wird. Das Ganze stellt sich mir dar, als ein Versuch ein Problem auf der Ebene seiner Entstehung zu lösen, was schon Einstein, als aussichtslos erachtete.
      Aber immerhin wird es verhandelt und kommt zur Sprache. Nur wenn Herr Frühwald Recht hat, wovon ich ausgehe, dann darf diese Richterin eigentlich überhaupt keine Verhandlung führen, da ihr die grundgesetzliche und völkerrechtliche Legitimation fehlt.

      Dass die Gegenseite gegen die Anschuldigungen nichts entgegenzusetzen hat und schweigt, hätte für das Urteil (wenn es denn eines wird) einen deutlich positiven Effekt. Vgl. § 138 (3) ZPO / Analognormen.

      • Ja, sicher das ist ein wenig schizophren, den Betrüger zu fragen ob er den betrogen hat. Aber Ich sehe das mal als einen Anfang.

      • Hallo Herr Hensel,

        ich habe neulich mich mit jemandem unterhalten, der ähnlich zu denken scheint wie Sie. Was mich auch erstaunt hat, dieser Jemand hat keinen Ausweis, wie man ihn normalerweise kennt, sondern einen „Reichsbürgerausweis“ (sowas habe ich bisher auch nocht nicht gesehen…)
        So, und derjenige hat mir nun erzählt, daß ansich jedem Deutschen, der vorweisen kann, daß schon Opa und Oma Deutsche waren, ein „Kriegsgefangenenauskommen“ in Höhe von 1800 Euro zustehen.
        Haben Sie davon schon gehört? Stimmt das? Und falls Sie etwas darüber wissen, wie kann man das beantragen?

      • Hallo, Hensel,
        genau so ist es. Danke! Wunderbar argumentiert.
        Herr Frühwald ist übrigens Erfüllungsgehilfe für das System. Wem er bisher geholfen hat, wurde gegen die Wand gefahren.

    • Ach cool!!! Dann bekommen Leute wie ich ja nun einmal eindeutige, verständliche und wahrheitsgemäße Informationen, was Gesetz ist und was nicht, und wer was entscheidet usw.?
      Ich warte mit Spannung auf das Ergebnis des Prozesses!
      Kannst Du bitte wieder was dazu posten, wenn Du irgendetwas Neues weißt? Also ich zumindest würde mich sehr freuen.

      • Sorry mehr als im Artikel steht weiß ich leider auch noch nicht. Ich versuche mit Peter Frühwald Kontakt aufzunehmen, wann der Prozeß ist, ob öffentlich, würde mich schon sehr interessieren daran teilzunehmen.

  206. Hallo, Herr Hensel,
    Danke für Ihre Antwort. Darüber spricht man nicht. Man möchte dies gern unter den Tisch kehren, weil es eine Welle ausgelöst hat. Hierzu sollte es keine weiteren Kommentare geben!!!!

  207. Gebe dich bitte nicht auf. Ich habe durch die Willkür meine Arbeit verlohren und damit auch meine exsitens.Meine Arbeit war nicht nur Arbeit sondern Berufung.Aber ich habe den Kampf angesagt . Allso Kopf Hoch !
    LG Ines

  208. Hallo Herr Hensel , betreffend Reichsdeutschen das stimmt zum teil. Sie haben auch bereits eigene Autokennzeichen. Beim Amt Hartz IV liegt bereits ein Rundschreiben(sogenanntes Empfelungsschreiben)vor, wie mann mit Reichsdeutschen umgehen soll. Aber auf alle Fälle müssen sie Zahlen. Ich weiß nur nicht in welcher Höhe. Mache mich da mal kundig.
    lg Ines

  209. Betreffend „Reichsdeutsche“ sieht die Sachlage so aus, das der Nachweis der dt. Staatszugehörigkeit nach StaG (vormals RuStaG) beantragt wird. Das ist aber mit Vorsicht zu genießen, da das StaG nur die im III. Reich vorhandene unmittelbare Staatsangehörigkeit zuläßt, die mittelbar, durch die Staatsbürgerschaft in einem der Bundesländer (Preußen, Bayern etc,) wurde nach der Änderung durch Schröder entfernt. Die Theorie besagt, das mit diesem Nachweis der jeweilige Deutsche damit Gefangener der Alliierten ist und nach HLKO (Artikel fällt mir grad nicht ein) versorgt werden muß. Dabei darf er nicht schlechter gestellt sein als der niedrigste Besoldungsgrad der alliierten Streitkräfte. Verfahren um das zu erstretien laufen bereits, die nationalen Instanzen dazu sind noch nicht beendet (nach meinen Infos liegt das beim Verfassungsgericht). Die Begrifflichkeit „Reichsdeutscher“ zielt natürlich darauf ab die Person in die Rechte Ecke zu manövrieren, was z.T. berechtigt ist aber eben nicht immer. Grundsätzlich geht es darum den Status Staatenlos, der durch den Personalausweis verordnet wird gegen den Status „Deutscher“ einzutauschen. Durch Beantragung des Personalausweises erfolgt unbemerkt vom Antragsteller eine Beendigung der Staatszugehörigkeit die er durch Geburtsrecht erworben hat.
    Es gibt dazu aber auch andere Möglichkeiten als den Staatsangehörigkeitsausweis über die BRD zu beantragen und sich eine nationalsozialistische Staatsangehörigkeit zuzulegen.

  210. Hier noch ein kurzes Video zur Thematik aber mit einem anderem, aus meiner Sicht logischerem Weg. Also nicht über den „gelben Schein“ und der positiven Bestätigung durch die BRD.

    • Lieber M,
      Ganz herzlichen Dank für die Informationen, gut zu wissen, daß da was dran ist, dann kann ich da ja mal ansetzen.
      Danke auch für die Bestätigung von Dir, Ines Achilles! 🙂
      Gut, nach dem Beamtengesetz sind die Behörden ja verpflichtet einem Bürger bei seinen Anliegen weiterzuhelfen, d.h. ich werde direkt mal bei der Stadt, oder wenn es die nicht wissen, direkt beim Bundestag (auf der Webseite der Bundesregierung gibt es ja Kontaktadressen, an die man sich mit allen möglichen Fragen wenden kann) nachfragen, wie das geht und was für Vor- und Nachteile, bzw. welche Konsequenzen das überhaupt mit sich bringt.
      Wird zwar noch ein wenig dauern, weil ich derzeit noch andere Baustellen habe, aber sobald ich wieder etwas Kapazität frei habe…

      Wenn ich mehr weiß, werde ich das mal hier posten, bzw. auch soweit wie möglich öffentlich machen. Schließlich sind wir eine Gemeinschaft und wenn das für alle interessant sein könnte, dann sollten das auch alle wissen. Zumal es bei diesem monatlichen Auskommen ja offenbar um ein „gutes Recht“ aller betreffenden geht.

      Mann, wie geil, wenn das tatsächlich funktioniert und von vielen umgesetzt wird, dann wäre der Ausbeutung von Menschen durch 1-Euro-Job-Sklaverei und 8,50 Euro-Mindestlöhne bald ein Ende gesetzt.
      Am Ende müßten dann Arbeitgeber ja wieder angemessene Arbeitsbedingungen und Löhne bieten, wenn der Zwang, sich selbst ausbeuten zu müssen wegfällt, um noch für Arbeitnehmer interessant zu bleiben. MUHAHAHAHAAA!!! >:-)

  211. Die Staatsangehörigkeit „deutsch“ gibt es bereits seit jeher, auch in der ehem. DDR. Nur man hatte einst eine Heimatzugehörigkeit zum jeweiligen „Reichsland“. (RUSTAG von 1913)
    Mit dem 3. Bundesbereinigungsgesetz vom 8. Dezember 2010 wurde das RUSTAG mit der StAG von 1934, dem braunen Terrorsystem gleichgeschalten.
    Somit sind alle Deutschen Staatenlos und Vogelfrei! Damit kann man in der EU das 4. Reich wieder installieren.
    zur Kriegsbesoldung nach HLKO Art. 7 hört bitte auf hier zu diskutieren. Es gilt die Besoldung nach Bundeswehrsold, niedrigster Dienstgrad.
    Habe es bereits beschrieben, nach Verröffentlichung 2012 ist eine Welle entbrannt, man reagiert im System sehr ungehalten. Recherchieren, informieren ja, aber nicht öffentlicht machen.

  212. Ich gehe hier voll kommen mit annekatze. Wir sollten uns auf das wesentliche konzentieren. Und das heißt im Klartext: Verfassung/Gundrechte/Gestze und Durchführung.Endlich die Willkür beenden.Mann muß sich auf eines konzentrieren.Wir müssen jetzt und hier die vorhandene Möglichkeiten nutzen und kämpfen.Es nutz niemanden den fünften Schritt vor dem ersten zu machen. Also das heißt:- Ohren und Augen auf ! Sammelt fundierte Aussagen und Schriftzüge,damit wir den betroffenen helfen können.
    Lg Ines

  213. Wow, also die Sichtweise kann ich jetzt ja gar nicht nachvollziehen. Man soll über etwas schweigen, was ein Recht aller Betreffenden ist? Also man soll Leute möglichst nicht über ihre Rechte informieren? Weil das eine Welle auslösen könnte?
    Also eine Welle begründeter Rechtsforderungen? Ja und? Wo ist das Problem? Wenn man ein Recht auf etwas hat, dann ist es doch absolut ok, das beanspruchen???

    Ist Dir klar, wieviel Unrecht tagtäglich durch Dumpinglöhne, 1-Euro-Jobs, miserable Arbeitsbedingungen geschieht, während diejenigen, die das unterstützen, es sich genau davon richtig gut gehen lassen? (mittlerweile sollen ja schon Obdachlose mit Bier und Zigaretten bezahlt werden, dafür, daß sie öffentliche Plätze saubermachen >_< )

    Das muß definitv öffentlich gemacht werden, finde ich!

    • Das sehe ich auch so. Dazu gleich ein kleines Schmankerl: Offentsichtlich ist es möglich Briefe bis 20 gr. kostenlos zu versenden mit der Aufschrift:

      PRISONER OF WAR POST
      SERVICE DES PRISONNIERS DE GUERRE
      KRIEGSGEFANGENENPOST
      GEBÜHRENFREI

      Das spart zum einen Geld und gibt eine interessantes Licht auf den Ort an dem wir uns befinden.
      Ich hab’s noch nicht selbst versucht, die andere Varinate mit 3 Cent (2×2 Cent Briefmarke) und Postleitzahl in [89000] eckigen Klammern schon und es geht.
      Wenn obige Variante arbeitet, versucht es selbst, außer das der Brief als unzureichend frankiert zurück kommt kann nichts passieren, impliziert dann doch die Erkenntniss, das die BRiD nur unsere Kriegsgefangenenlagerverwaltung ist. Welchen Spielraum man in der Auseinandersetzung mit der „Lagerveraltung“ hat dürfte wohl leicht klar werden.

  214. Hallo Hannah Czerny,ich weiß was hier passiert und glaube mir mein leidensweg ist beachtlich. Ich will nichts verschweigen ! Nein, sondern aufdecken und kämpfen. Aber mit Vernuft!!! Dazu gehört Wissen und in dieser Umwelzung ist jetzt jeder gefragt. Es muß Gruppen geben die sich auf ein Thema spezialiesieren und durchführen um andere zu helfen. Diese Gruppen sollten sich dann so schnell als möglich zusammen schließen. Um, wenn eine Anfrage kommt sofort zu reagieren zu können. Das wäre mein Ziehl ! Macht Ihr da mit ? Lg Ines

  215. Liebe Gemeinde, geht mal in N23 freie Medien rein. Da wird ein Bericht gebracht über die GEZ! Sie wollen Ihre Gebühren mit Zwangsöffnungen und Erzwingungshaft beiholen. Allso macht euch fit !!
    Lieben Gruß an alle

  216. Sei mir lieb gegrüßt Annekatz, ich habe versucht über deine E-Mail Adresse Kontakt mit dir auf zu nehmen. Geht aber leider nicht. Bitte melde Dich bei mir! Würde dir gern das neuste Berichten!
    Lieben Gruß Ines

    • Vielen Dank für die Info. Nun habe ich das so verstanden, dass entsprechend Ihrer Vorlage wohl das Amtsgericht die Beschwerde als unbegründet zurückweisen wird. Kann ich dann die Zurückweisung nutzen, um direkt mich an Genf oder den USA zu wenden? In Ihrer Vorlage ist ja auch zu sehen, dass die Beschwerde als auch Ihr Verteidiger zurück gewiesen wird. Irgendwie muss es da ja weiter gehen?!
      MfG
      Müller

  217. Hallo Herr Hensel,

    ich habe mir eine Kopie meiner Gerichtsakte angefordert, in der ich bereits bei Einsicht festgestellt habe, dass die Unterschrift unter dem Urteil nur eine Paraphe ist und außerdem von der Unterschrift desselben Richters unter einer vorausgegangenen Verfügung abweicht.
    Wie sollte ich denn am besten gegen dieses Urteil, welches ja bereits in der Vollstreckung ist, angehen?

    MfG
    Alexander Müller

      • Josef Riki schreibt:
        Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.
        22. Oktober 2014 um 15:33

        martin schreibt: die Seite ist sehr interesant arbeite seit ein halbes Jahr jetzt nur fur Gesetz um mich Schlau zu machen ein lob an alle die da mit machen und aufklaren ich bin vor einem halben Jahr aus Deutschland geflohen um mich einer Verhaftung zu wiedersetzen naturlich von einem Gerichtsvollzieher da ich die Jutiz schon kenne sie handeln alle gesetzlos schlimmer als zu Hitlers Zeiten bei mir fink es mit dem Fuhrerschein an drei Urteile ohne Unterschrift das Verfassungsgericht hat nicht angenommen und der Europaische Gerichthof auch nicht wegen form Mangel ich wurde sie gerne hier rein stellen einen haftbefehl ohne Unterschrift der Richterin der dann auch ausgefuhrt wurde ich bin hier neu und weis noch nicht so richtig bescheid wie das alles so geht aber ich werde es mit euer Hilfe hin bekommen ich denke so es wird warscheinlich nicht leicht sein denn meine Mail konten werden alle auch uberwacht auch in Kenia das gleiche gilt fur Telefon Gruss Martin

  218. Sehr geehrter Herr Hensel,

    da ich keine Möglichkeit bekommen habe Ihnen meine Schreiben zukommen zu lassen, habe ich selbst die Initiative ergriffen und gegen bereits mehrere Gerichtsverfahren / Scheinurteile Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK / analog ICCPR beim Amtsgericht eingereicht. Wie von Ihnen empfohlen habe ich darauf hingewiesen, dass die Beschwerden wirksam sein müssen. Meine Frage an Sie, wie geht das Gericht nun weiter mit der Beschwerde um bzw. was kann ich tun, wenn die Beschwerden nicht akzeptiert werden? MfG Müller

  219. Vielen Dank für die Info. Nun habe ich das so verstanden, dass entsprechend Ihrer Vorlage wohl das Amtsgericht die Beschwerde als unbegründet zurückweisen wird. Kann ich dann die Zurückweisung nutzen, um direkt mich an Genf oder den USA zu wenden? In Ihrer Vorlage ist ja auch zu sehen, dass die Beschwerde als auch Ihr Verteidiger zurück gewiesen wird. Irgendwie muss es da ja weiter gehen?!
    MfG
    Müller

  220. ich habe mal einen Clouddienst in Anspruch genommen: würden Sie mal testen, ob die nachfolgenden Links von Ihnen verwendet werden können? Es handelt sich dabei um Unterschriften aus einer Akte von ein und demselben Richter. Die letzte ist vom Urteil.

    Klicke, um auf ag_siegen_14c550_13_aktenkopie_unterschr_seite9.pdf zuzugreifen

    Klicke, um auf ag_siegen_14c550_13_aktenkopie_unterschr_seite10.pdf zuzugreifen

    Klicke, um auf ag_siegen_14c550_13_aktenkopie_unterschr_seite37.pdf zuzugreifen

  221. Hallo Herr Hensel, kurz zum Verständnis, Sie haben in Ihrer Vorlage nachrichtlich nur eine Person aufgeführt, am Ende aber im Verteiler noch ein paar andere Personen. Reicht es an die eine Person nachrichtlich die Beschwerden zukommen zu senden oder sollte man den anhängenden Verteiler mit benachrichtigen?
    MfG Müller

  222. Wir leben in einem Obrigkeitsstaat, denn die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee.htm). Nach der obrigkeitsstaatlichen Weltanschauung, nach der wir unser Leben einzurichten haben, wird Machtmissbrauch von Herrschenden verhindert, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. auch http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm).
    Gleiches werden alle Herrschenden von sich denken bzw. gedacht haben, auch die Inquisitoren, Diktatoren usw..
    Wer die Macht hat, kann eine Begründung herzaubern (und sie durchsetzen), die ihm ins Konzept passt. Im Internet gibt es unter http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu. Der aufmerksame Beobachter wird feststellen, dass Tatsachen, Gesetze einschließlich der Schutzbestimmungen und der Gesetzeslücken füllenden Rechtsprechung regelmäßig ignoriert werden. Macht verändert den Charakter (vgl. http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html). Nach der Verhaltensforschung werden Heuchler gefördert und Kritiker geächtet (vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm). Rechtsmittel sind übrigens Kritiken.
    Der Kampf jeder gegen jeden liegt in der Natur des Menschen. Die Durchsetzung von Eigeninteressen sind Triebkraft für die Wirtschaft (vgl. z.B. http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/mensch/Philosophie_Psychologie/2001_09_01_des_menschen_wolf.php).
    Dass das so ist, beweist auch die Tatsache, dass Mobbing, also willkürliche Machtausübung, die Gesundheit des Mobbers fördert und zwar auf Kosten der Gesundheit des Gemobbten (vgl http://www.stern.de/wissen/mensch/neue-studie-mobbing-schadet-der-gesundheit-ausser-man-mobbt-selbst-2110066.html). Das wird auch der Herrschende merken und sich bemühen, Untergeordnete zu mobben, weil das für sein Wohlbefinden gut ist und der auf sein Wohlbefinden bedachte, am Mobbing Interessierte, wird sich einen Job suchen, bei dem er andere gut schikanieren kann. Besonders geeignet ist der sogenannte „Staatsapparat“, weil der Mobber auf den Zusammenhalt innerhalb seiner Gruppe, dem Behördenegoismus, vertrauen kann. Das Cybermobbing ist auch eine Auswirkung des Interesses am Kampf „jeder gegen jeden“, auch der zu beobachtende Abbau von Rechten der Untertanen zu Gunsten der Herrschenden.
    Durch den Gruppenegoismus / Behördenegoismus ergibt sich, dass sich die in ihrer Machtblase lebende Oberschicht immer mehr Rechte auf Kosten des Einzelnen nimmt bzw. den Einzelnen gut schikanieren bzw. mobben kann.
    Einige von unzähligen Zeugenaussagen zum Machtmissbrauch durch die Oberschicht mit Schädigung der Untertanen:
    Angela Merkel und Wolfgang Schäuble werden sich nicht erheben, um die deutschen Sparer zu retten. Sie verfolgen längst den Plan der politischen Union in Europa (völlig abgehoben – hier; und durchaus mit diktatorischen Zügen – hier). Merkel und Schäuble wissen, dass die Schulden-Union mit der vollen Härte kommen wird. Sie werden nichts dagegen unternehmen, weil sie diese Entwicklung für eine gute Sache halten: Leute wie Merkel und Schäuble, die nie in ihrem Leben außerhalb der politischen Blase gelebt haben, gelangen am Ende ihrer politischen Karriere zwangsläufig zu der Erkenntnis, dass der Staat das Beste „für die Menschen da draußen“ ist. Denn der Staat, das sind ja sie – die Merkels, Schäubles, Gabriels usw. Und das sind ihre Jobs, und die ihrer Firmen – der Parteien. Für die werden sie kämpfen…. Merkel, Schäuble und Gabriel halten die Bürger für unmündige Untertanen: Von diesen Untertanen wollen sie wiedergewählt werden, und daher muss man ihnen Glasperlen schenken. (von http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/06/07/enteignung-die-deutschen-sparer-werden-wie-schafe-zur-schur-gefuehrt/).
    Aus Profitgründen wird den Bürgern Gift zugemutet. Z.B. kann man unter http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345 einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema „unser täglich Gift“ sehen. Für Vergiftete ist nur der Psychiater, vgl. http://toxcenter.org/artikel/Selbsthilfe-bei-Vergiftungen-noetig.php, wir sind Versuchskaninchen, vgl. z.B. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687724.html und andere Seiten.
    Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=boCcnnIPZCk.
    Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend……Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Das Handeln der sogenannten „staatlichen Organe“ wird demnach auch insgesamt als Mobbing betrachtet.
    Ein ehemaliger Richter bestätigte “ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen”. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte könne man “schlicht kriminell” nennen (vgl. u.a. http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936). Staranwalt Bossi hätte von Richterkumpanei gesprochen (vgl. u.a. http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105).
    Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
    Unter http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/inst/IRP/Rechtspolitisches_Forum/15_Ruethers_EBook_geschuetzt.pdf kann ein Aufsatz zum wuchernden Richterrecht / Richterstaat gefunden werden. Richter sind in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
    Das Bundesverfassungsgericht hat z.B. eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Die Erfolgsquote liegt im Bereich von 0,2 bis 0,3 %
    (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237).
    Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
    Wenn- wie bei uns- eine Gesellschaft nach einer falschen Weltanschauung errichtet ist, fördert das menschenrechtswidriges Verhalten. Gut war das beim Marxismus-Leninismus (DDR, UdSSR usw.) erkennbar. Das Mehrparteiensystem und das tolerierte Profitstreben lassen in unserem „Kapitalismus“ zwar Kritiken zu, aber diese Kritiken wirken nicht, weil derjenige, der Macht hat oder die Gruppe der Machthaber weiterhin „das Sagen“ hat. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee.htm).
    Auch in Österreich gilt: „Obrigkeitsstaat statt Grundrechte: Justizpolitik verweigert beharrlich das Recht auf ein faires Verfahren“ (vgl. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020206_OTS0008/der-standard-kommentar-obrigkeitsstaat-statt-grundrechte-justizpolitik-verweigert-beharrlich-das-recht-auf-ein-faires-verfahren). Organisierte Kriminalität hat auch ein Zuhause in Österreich (vgl. http://www.aktivist4you.at/wordpress/2014/05/28/77-haftung-der-hypo-seitens-der-raiffeisen-buchautor-spricht-ueber-unsere-oesterr-schattenregierung-fma-u-a-unglaublich-bankenmachenschaften-konferenzausschnitt-v-mai-2014-in-wien-s/). Schutzbestimmungen werden offenbar überall ignoriert.
    Weiterverbreitung erwünscht- Fehler können korrigiert werden.

  223. Man müsste erst einmal definieren, was Recht eigentlich noch ist in einem Land in dem Gerichte zu dienstleistenden Firmen umgewandelt sind und der Begriff „Richter“ nur eine Berufsbezeichnung ist genau wie „Beamter“. Stellt sich die Frage welches „Recht“ man von diese Firmenangestellten den erwarten könnte und welches Recht den hier herrscht, wenn man auch von einer Dienstleistungsfirma mit der Bezeichnung „Polizei“, die sogar als Wortmarke geschützt ist, gewaltsam in ein „Recht“ gezwungen werden kann. Diese Recht kann doch nur eines sein – ein Faustrecht.

  224. Also ich habe eine Beschwerde losgeschickt, gemäß Vorlage EGMR….Sürmeli etc. Ich habe keine Antwort bekommen und erlaube mir nun das Urteil als unwirksam und den Prozess als nicht abgeschlossen zu erklären.
    Mein Gläubiger hat also keinen rechtsgültigen Titel gegen mich in der Hand.

    • Die Antwort kommt noch, die Gerichte brauchen da immer ein wenig, wahrscheinlich muss der/die zuständige Richter(in) sich erst Rat holen wie damit umzugehen ist ohne das Sürmeli-Urteil würdigen zu müssen. Die Antwort wird sicher lauten, das die Beschwerde kostenpflichtig an die nächst höhere Instanz weiter geleitet wird, wenn die Beschwerde nicht zurück gezogen werden sollte.

      • Die EMRK sieht keine Kosten für eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK vor.
        Auch im nationalen GKG
        wird die EMRK Beschwerde nicht erwähnt. Selbst wenn, würde das gegen die Normenhierarchie Normenhierarchieverstoßen und Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK bedeuten.

      • „Selbst wenn, würde das gegen die Normenhierarchie Normenhierarchieverstoßen und Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK bedeuten.“

        Und so steht es ja auch bereits in meiner Beschwerde:
        „Die Umdeutung einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK in einen innerstaatlichen Rechtsbehelf (etwa in eine „Eingabe“ o.ä.) erfüllt ebenfalls den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gemäß Artikel 17 EMRK, da es den Anforderungen an eine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK nicht genügt. – Vgl. b.b. Urteil des EGMR.“

      • Ich hoffe der Beschluss läßt sich über den Link abrufen.

        Es ist schon eine eigenartige Antwort. Es wird der Sinn der Beschwerde verwaschen, indem darauf hingewiesen wird, daß das Urteil rechtskräftig sei, weil keine Berufung eingelegt wurde. Dies ist nicht die Aussage der Beschwerde, denn es geht ja nicht um den Verfahrensinhalt als solchen, sondern um den rechtswidrigen Abschluss des Verfahrens, durch Ermangelung eines ordentlichen Urteils mit richterlicher Unterschrift.

        Selbst der Richter, der diese Antwort verfasste, weißt hier im vollen Bewusstsein der Unrichtigkeit seiner Aussage darauf hin, ein „Original“ des Urteils habe bei Verkündung vom Richter unterschrieben vorgelegen. Erstens ist dies eine Lüge, denn er wird dieses „Original“ nicht vorlegen können und zweitens stimmt die Begrifflichkeit auch nicht. Wenn er nun schreibt, die Ausfertigungen des Urteils die den Parteien zugegangen sind, sind nicht vom Richter zu unterschreiben, dann ist dies ein Versuch der Irreführung, da diese Parteien ein Anrecht auf das tatsächliche und vom Richter unterschriebene Urteil nach seiner Verkündung haben. Eine Ausfertigung habe ich nicht beantragt, sondern als am Verfahren Beteiligter, muß mir ein gesetzmäßig einwandfreies Urteil übergeben werden.

        Wenn ich das alles so richtig verstanden habe, dann bleibt mir in diesem Fall nur noch eine Antwortmöglichkeit, indem ich das vom Richter versicherte „Original“ meines Urteils anfordere und bei Nichtvorlage die Verhandlung als nicht abgeschlossen erkläre?

      • Nun, da können sie einmal sehen, wie man in Deutschland mit internationalem Recht umgeht.
        Ich würde eine erneute Beschwerde schreiben und mich auf den Scheinbeschluss berufen.
        1. Beschwerde als MRV betiteln nach EMRK, ICCPR und UN Res. 53/144
        2. Zurückweisung des Scheinbeschlusses
        3. Inhaltliche Begründung
        a.) Scheinurteile entfalten keine Rechtskraft und beenden auch kein Verfahren (Urteilszitate von meiner Seite einfügen)
        b.) Das Individualbeschwerdeverfahren kann jederzeit vor innerstaatlichen Instanzen eingereicht werden.
        Die EMRK sieht diesbzgl. keine Beschränkungen vor. Die Abweisung von Beschwerden gem. Art. 13 EMRK stellt einen Rechtsmissbrauch
        gem. Art. 17 EMRK/ analog ICCPR / UN Res. 53/144, dar.
        c.) Eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK kann nicht in Straßburg geführt werden. Nur Beschwerden gem. Art. 34 EMRK können in Straßburg geführt werden.
        d.) Eine Berufung kann gegen ein Scheinurteil kann nicht eingelegt werden, da Scheinurteile kein Verfahren beenden und somit
        das Verfahren in 1. Instanz immer noch anhängig und nicht abgeschlossen ist. – Darüber hinaus sind Scheinurteile nicht gesetzlicher Richter
        (vgl. Beseitigung des deutschen Grundgesetzes Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. nebst Folgewirkugen) überhaupt nicht rechtsmittelfähig.
        e.) Der Wort „Original“ existiert in Zusammenhang mit der Urteilszustellung gem. § 317 (1) S. 1 ZPO überhaupt nicht.
        f.) Ausfertigungen werden den Prozessparteien nicht zugestellt, sondern beantragt. – Beweis: § 317 (2) S. 2 ZPO.
        g.) Ausfertigungen werden den Prozessparteien nicht zugestellt, sondern Urteile werden den Prozessparteien zugestellt. – Beweis: § 317 (1) S. 1 ZPO
        h.) Urteile sind von gesetzlichen Richtern zu unterschreiben. Beweis: § 315 ZPO
        i.) Der nicht gesetzliche Richter [Name] (Privatperson) ist völkerrechtlich nicht befugt, Urteile zu verfassen. Vgl. Art. 6 EMRK/Art. 14 ICCPR

        Name/Unterschrift
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        Muster DOC

      • Vielen Dank für die Vorlage!

        Ich werde diese mit entsprechenden Urteils-Beispielen ergänzen.

  225. Hallo Herr Hensel, neben den Beschwerden, siehe weitere oben, hatte ich auch eine Unterlassungsverfügung gegen den Gerichtsvollzieher, siehe auch weiter oben, beantragt. Begründung des Antrages war, dass bei Termin mit dem GV ich diesem mitgeteilt habe, dass keine rechtsgültige Unterschrift auch in der Akte am Gericht vorhanden ist, deshalb er keine Rechtgrundlage für sein Handeln gegen mich hat. Der Antrag wurde dann vom gleichen Richter, der bereits das Scheinurteil, auf welches sich der GV bezieht, erlassen hatte, zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Antrag nicht gerechtfertigt sei: „der Verfügungsanspruch (§§935, 940 ZPO) des Antragstellers ist nach dem eigenen Vorbringen in der Antragsbegründung zu verneinen. Als Verfügungsanspruch kommt nur ein privatrechtlicher Anspruch in Betracht. Der Gerichtsvollzieher handelt nicht als Vertreter des Vollstreckungsgläubigers und auch nicht als dessen Erfüllungsgehilfe, sondern hoheitlich als Amtswalter. Er ist selbständiges Organ der Rechtspflege“
    Der GV begründete sein Verhalten, trotz meiner Information der fehlenden rechtsgültigen Unterschrift des Richters, u.a. wie folgt: „…Amtshaftungsansprüche geschäfigter Dritter richten sich bei öffentlich-rechtlichem Handeln des Beamten unmittelbar gegen den Dienstherren, nicht aber gegen den Beamten selbst. Dies folgt aus Art. 34 GG…“
    Im Weiteren verweist er auf die Staatshaftung, die höchstrichterlich speziell bei GV bestätigt wurde.

    Das ist doch unglaublich! Nichts von wegen Zurückhaltung wegen fehlender Rechtsgrundlage, nein, er kann nun weiter machen wie er will, oder wie, oder was?
    Was soll man da denn noch machen? Natürlich auch nicht unterschrieben?!

    MfG
    Alexander Müller

  226. Ursache der fehlenden Staatshaftung:

    Im Gesetz Nr. 2 der Militärregierung – Deutschland, wurde nach dem 2. Weltkrieg von den Alliierten festgelegt, dass es in Deutschland keine Staatshaftung geben darf: Artikel VI – Beschränkung der Zuständigkeit

    10. Mit Ausnahme von Fällen, die von der Militärregierung besonders bestimmt werden, sind die deutschen Gerichte in dem besetzten Gebiet in den folgenden Sachen nicht zuständig:

    g) Sachen, betreffend Geldansprüche gegen die deutsche Regierung oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    11. Verfahren vor einem deutschen Gericht oder dessen Entscheidung in Sachen, für die das Gericht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Zuständigkeit verloren hat, sind nichtig.

    1982 versuchte die damalige Bundesregierung trotzdem ein Staatshaftungsgesetz einzuführen, was nach einem halben Jahr Bestand vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 61, 149) annulliert wurde. Trotz dieser Aufhebung wird nach wie vor Staatshaftung gelehrt. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass es ein Fachbuch Studium Jura Windthorst/ Sproll über Staatshaftungsrecht gibt. Dabei findet man bereits in der Einführung des Buches, sozusagen im Kleingedruckten den Satz: “Sie behält trotz der Nichtigerklärung des Gesetzes durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1982 weiterhin ihre Bedeutung.”
    Bis 1990 war zwar ein Recht auf Staatshaftung im Grundgesetz verankert, jedoch mangels eines Staatshaftungsgesetzes eben nicht einklagbar. Da 1990 das Grundgesetz außer Kraft gesetzt wurde durch Streichung des Geltungsbereiches (Art. 23, alte Fassung), besteht nun nicht einmal mehr dieser grundgesetzliche Anspruch (nochmals bestätigt durch das 2. Bundesbereinigungsgesetz, Artikel 4, siehe BGBl. 2614).

    „Beamte“ haben die Rechtsgrundlagen zu kennen!
    Im Urteil 1 U 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf Seite 5 unter a):

    “Für die Beurteilung im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Dabei muß jeder Beamte die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlaß von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind.” „Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

    Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

    Änderung der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.
    Dies bedeutet, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d. Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.

  227. Hallo, Alexander,
    GV sind grundsätzlich seit 1. Aug. 2012 selbständige Unternehmen! Ihre eigene Ordnung (GVO) für GV wurde nämlich rechtskräftig beschränkt. Sie sind k e i n e AMTswalter, denn mit der GVO vom 1. Aug. 2012 wurde denen die rechtliche, (§ 1 GVO) die sachliche( § 24 GVO) und die örtliche (§ 20 GVO) Zuständigkeit entzogen!! Nicht mal die Annahme von Vergütungen für Amtshandlungen ( § 15 GVO) ist denen gestattet, da diese ebenfalls aufgehoben wurde. Ebenso die Zustellung mit der Post! GVO sind selbständige Unternehmen, also auch keine Haftung, die es sowieso für keinen „Beamten“ gibt, da die Staatshaftung bereits 1982 durch das BVerfG aufgehoben wurde. Diese kann es nicht geben, da die BRD eine Treuhandverwaltung der Alliierten ist. Bestätigt übrigens durc hdas IStGH vom 3. Febr. 2012, die BRD ist kein Staat, also keine Klage moeglich. Ihre Anwendung ist Handels/ und Vertragsrecht. Und wer hat schon einen Vertrag mit dem GV
    Ein GV kann uebringns nicht Exekutive und Judikative in einer Person sein.
    Was geht ist die pers.Haftung nach 823 BGB, 63 BBG /Remonstrationspflicht. Den Dienstherrn mit in die Verantwortung nehmen!

    • die Situation ist mir sicherlich bekannt, allerdings interessiert das alles irgendwie keinen Richter und keinen Gerichtsvollzieher, der seinen Weg natürlich weiter geht und Erzwingungshaft androht. Mein Frage zu all diesen Themen hier im Forum ist eigentlich immer die gleiche: wie geht man mit den Mißständen um, was macht man, um genau dieses Verhalten von Richter und Gerichtsvollziehern zu blockieren? Ich habe bereits Beschwerden zu den Scheinurteilen eingereicht, allerdings ist bisher nichts zurück gekommen und meinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die nicht legalen Vollstreckungsmaßnahmen eines GVs wurde auch zurückgewiesen. Womit blockiert man dieses illegale Verhalten?
      Die Information, dass ein GV seit der Änderung GVO zum 01,08.2012 eigentlich kein AMtswalter mehr ist interessiert auch Richter und GV nicht. Da muss es doch bessere Ideen geben?

      MfG
      Alexander Müller

      • Nach dem BVerfG – Urteil 1 BvR 994/76 benötigt der GV zum Betreten einer Wohnung oder eines Grundstückes einen zusätzlichen (!) Beschluss nach „Art. 101 GG“ durch einen „gesetzlichen Richter“!
        Kann der GV einen solchen „Beschluss“ bei seinem Besuch, oder der Ankündigung zum selbigen, nicht vorweisen, so ist ihm Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot zu erteilen!
        Wenn der GV nicht „kommen“ darf, lädt er zum Stelldichein in sein Büro, in der Regel ist das beim örtlichen „Amtsgericht“!
        Nächstes Problem: Wer darf in der sog. „BRD“ nur vorladen?
        Dies darf auch wiederum nur ein „gesetzliche Richter“, denn nur ein „gesetzliche Richter“ darf einen Offenbarungs- Eid (OE), eidesstattliche Versicherung abnehmen!
        Der gesetzliche Richter ist in „Art. 101 GG“ verbrieft und darf Niemandem entzogen werden!
        Somit begeht der GV täglich Amtsanmaßung und daraus resultierend auch Urkundenfälschungen; also täglich sog. Straftaten im Amt.
        Und nachdem er Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot erteilt bekommen hat, wird er versuchen, illegal in sein Büro beim Amtsgericht vor zu laden.
        Er macht den Schuldner gleichsam darauf aufmerksam, dass bei Nichterscheinen, auf Antrag des Gläubigers, ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, beantragt werden wird.
        Neben den o. a. Straftaten kommen somit noch die Nötigung und die Erpressung (es geht ja um Geld) hinzu. Ein Haftbefehl kann nach internationaler Regelung nur im Strafrecht durchgeführt werden (IP66, EMRK etc…)!
        Mit dem Versuch der Aufhebung der Gewaltenteilung ist bereits der Straftatbestand des Hochverrats nach § 81 StGB in Verbindung mit § 92 II (1), (2)6 StGB (Willkür) – Verfassungshochverrat, erfolgt. Nach „BRD-Recht“, sofern es dieses gibt, sind wir schon bei 25 Jahren (lebenslang?) Knast.
        Nur für „BRD-Treue“:
        Den OE oder die eidesstattliche Erklärung kann man ja unter Vorbehalt unterschreiben, und anschließend Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, wegen:
        Nötigung, Erpressung, Amtsanmaßung, Hochverrat und(bitte niemals vergessen!) aus allen rechtlichen Gründen. Somit liegt ein sog. „schwebendes Verfahren“ vor und der GV kann nicht mehr tätig sein: 1BVR99/1
        Die Sache geht dann vielleicht vor Gericht, verhandelt von einem angeblichen „gesetzlichen Richter nach Art: 101 GG“, der dann einstellt. (Frei nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).Sie brauchen eine Rechtsanwalt, der Kosten produziert, aber nichts bewegt, denn auch er lebt von und in diesem Rechtssystem.

        Wichtig:

        Nehmen Sie immer mit einem unparteiischen Zeugen(keine Verwandten) zum GV oder vor Gericht mit, damit die Straftaten auch korrekt dokumentiert werden. Lassen Sie das „Gegenüber“ sich legitimieren (Vorlage des BPA, „Beamtenausweis“ etc…). Ohne die Legitimation gehen Sie einfach wieder!
        In der Regel ist bei der „ersten“ rechtwidrigen Vorladung zum Termin noch kein „ legaler Haftbefehl“ ausgestellt, der es dem GV rechtswidrig ermöglichen soll, Sie, als einen Schuldner, bis zu 6 Monaten in „Erzwingungshaft“ zu nehmen.
        Beim Termin bestehen Sie darauf, dass dieses Schreiben zu Protokoll gegeben wird, das Sie sich quittieren lassen(nicht vergessen). Das ist Ihr Recht! Pochen Sie darauf!
        Grundsätzlich hat der GV eine Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO!
        Der GV hätte auch die Pflicht Sie darüber aufklären, dass er keine eidesstattliche Versicherung oder OE abnehmen darf, weil er bekanntlich kein „gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG“ ist; somit macht er Unrecht zu Recht und begeht einen Verstoß gegen § 138 ZPO!
        Da er nicht einmal Volljurist ist, kann er Sie auch nicht umfassend über die Konsequenzen dieser eidesstattlichen Versicherung aufklären; hier wird Ihr rechtliches Gehör – Verstoß gegen Art. 103 GG – verletzt.
        Nachdem Sie dieses Schreiben dem GV gegeben und zu Protokoll gegen Quittung ausgehändigt haben, weigern Sie sich selbstverständlich, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, da der GV wissentlich den „gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG“ Ihnen entzieht. Der „gesetzliche Richter“ darf Ihnen nicht entzogen werden!
        Der mitgenommene Zeuge soll sich genauestens die Äußerungen des GV einprägen und später schriftlich, am besten mitnotieren, wiedergeben.
        Nach einer gewissen Zeit kommt der GV vermutlich mit einer erneuten Vorladung und dem Hinweis, dass ein Haftbefehl jetzt vorliegt. Sie werden jetzt verpflichtet der Vorladung Folge zu leisten.
        — Gleiches Procedere, mit Zeugen zu Protokoll gegen Quittung abgeben –.
        Wenn Sie wollen, um einer „rechtwidrigen Verhaftung“ zu entgehen, lassen Sie den GV das „Vermögensverzeichnis“ ausfüllen, frei nach dem Motto: Ich bin nichts (1. Finger), Ich habe nichts(zweiter Finger) und ich kann nichts dafür(dritter Finger). Sie sind nicht beweispflichtig! Das ist immer Sache des Anklägers. Auf Fragen immer mit ‚Nein’ antworten. Ein ‚Ja’ wäre Ihnen nachzuweisen. Sie sind zu nichts verpflichtet! (Amnestie ist angesagt (machen Politiker auch). Gegenüber einer wirklich echten amtlichen Person sind Sie nur zur Nennung Ihrer Personalien verpflichtet!
        Alles dann „unter Vorbehalt“ und Androhung von Gewalt, Nötigung und Erpressung mit „Krickelkrackel“ (nicht lesbar) unterzeichnen. (Ich unterschriebe immer mit „gez.“).
        Am nächsten Tag widerrufen Sie schriftlich den unterschriebenen OE bzw. die eidesstattliche Versicherung, da die Unterschrift (welche auch immer) von Ihnen erzwungen wurde! (per Einschreiben an den zuständigen Richter oder an Unbekannt, aber immer mit dem Aktenzeichen versehen).
        Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen Sie hinterher ein Disziplinarverfahren & Strafanzeige mit Strafantrag „aus allen rechtlichen Gründen“ gegen den GV und fordern schriftliche Nachricht, dass Sie am Ausgang des „Verfahrens“ interessiert sind.

        Keine Angst:
        Der angedrohte Haftbefehl ist seit der „Unterzeichnung“(wie auch immer unterzeichnet) des Pamphletes beim GV außer Kraft gesetzt.
        Wichtig:
        Wickeln Sie alles nur schriftlich ab! Keine Telefonate führen oder sich auf irgendwelche Aussagen verlassen. Verlangen Sie immer eine schriftliche Niederlegung des gesprochenen Wortes! (Art.19 (1) GG – Zitiergebot). Jedes Wort und Wort für Wort!

        Sie sollten jetzt Ihren GV genauso aufklären. Bitte bleiben Sie ruhig und gelassen. Bleiben Sie auch mit Ihrer Ausdrucksweise gemäßigt. Dringend rate ich von jeglicher Art einer Eskalation ab. Kein Widerstand lohnt sich. Der oder die GV/in ist letztlich nur ein irregeführtes Wesen auf Erden. Mit Freundlichkeit und Geduld erreicht man manchmal viel mehr….

      • Hallo, Alexander
        ganz einfach, gehe denen an das Geld! Mache ihnen bewusst, dass die Staatshaftung durch das BVerfG aufgehoben ist. Hat der GV vor seinem Vorgesetzten remonstriert (§ 63 BBG) ?
        Ansonsten sind Haftungsansprüche gegen ihn persönlich nach §§ 839,823 BGB geltend zu machen.
        Haftungsansprüche in sein persönliches Privatvermögen, was auch international beigetrieben werden kann.
        Fruchtet dies nicht, gibt es noch eine harte Variante, eine Strafanzeige an die richtige Stelle!
        Habe ich gerade bei jemanden durch. Der GV redet sich um Kopf und Kragen, hat gemerkt, dass sein Dienstvorgesetzter, der Amtvorsteher des AG, ihn nicht schützt.
        Und immer wieder drauf pochen, er begeht Rechtsbruch! Warum benutzt er GV und geht als Amtsvosteher nicht selbst zum Souverän? Der GV bekommt die „Prügel“, währenddessen der Amtsvorsteher eine saubere Weste hat. Das rüber bringen, denen spiegeln, die werden zahm!
        Rechtsgrundlagen seines Handelns einfordern.

      • Frage @M,

        warum sollte ich überhaupt beim GV im Büro erscheinen…..kann ich das nicht alles schriftlich abwickeln?

        Ich habe eine Einladung, den GV in seinem Büro um 7:30 Uhr zu besuchen. Um diese Zeit arbeite ich und mein Zeuge ebenfalls.
        Wenn der GV nachgewiesenermaßen kein Recht hat mich zur eidesstattlichen Erklärung einzuladen und genau genommen überhaupt keine hoheitlichen Rechte mir gegenüber hat, dann brauche ich seiner Einladung nicht Folge zu leisten, sondern kann das auch durchaus schriftlich regeln. In der schriftlichen Auseinandersetzung werden sowieso die entscheidenden Fakten niedergelegt und alle Vorgänge dokumentiert.
        Mir erscheint der Besuch beim GV, samt Zeuge, überflüssig aufwendig.

        Bei meiner Einladung des GVs lag übrigens der komplete Auftrag des Gläubigers bei, indem der Gläubiger den Auftrag zur Abnahme der Eidesstattlichen gibt, jedoch darauf hinweist, daß bei meiner Weigerung diese abzugeben, kein Haftbefehl zu erwirken sei, sondern als nächster Schritt eine Lohnpfändung anzustreben ist. Ist es nicht schön, der Gläubiger kann dem GV vorschreiben welche Maßnahmen er zu ergreifen hat.

        Wenn ich frühzeitig nun mit dem GV schriftlich in Kontakt trete und ihm meine Kenntnis über den Rechtsstand, sowie meine Bereitschaft zur Nutzung der sich mir bietenden rechtlichen Möglichkeiten mitteile, sollte ich dann nicht in der Lage sein jegliche Pfändung im Vorwege abzuwehren?

      • vorher würde ich einen antrag auf fristverlängerung stellen, da sie sich ausführlich im rahmen einer beschwerde gem. artikel 13 emrk wegen verletzung des Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 – Paris, 20.III.1952 (ggf. Verbot der Plünderung von Eigentum), äußern wollen.
        weisen sie ihn dabei auch schon auf das sürmeli urteil hin, dass emrk beschwerden wirksam sein müssen. um welchen betrag geht es ? größenordnung reicht.

  228. Köperschaftssteuergesetz
    § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    (6)
    1 Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art
    zusammengefasst werden, wenn
    1. sie gleichartig sind,
    2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine
    enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
    3. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.
    2 Ein Betrieb gewerblicher Art kann NICHT mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

    Insofern sich also Gerichte, Ämter, Behörden entscheiden sich mit einer DUNS Nummer auszustatten, was nur durch Selbsteintragung geschenen kann sind diese nicht länger hoheitlich tätig.

    • Wenn man dieses System Stück für Stück ergründet, dann ist es geradezu absurd, mit welchem rechtlichen Schmierentheater sich diese „Staats“form an das deutsche Personal wendet.

  229. Hallo, M.
    Es geht nicht mit Selbsteintragung, sondern automatisch über http://www.dnb.com , dort sind sie ebenfalls alle automatisch gelistet, weil die alliierten Brhörden das tun. Da bekanntlich die BRD eine Treuhandverwaltung der alliierten Behörde (Besatzer) ist.
    Die Bediensteten in Gerichten, Behörden, Verwaltungen haben somit keine Legitimation der Alliierten gemäß SHAEF Gesetz Nr. 2 Art. 8 und SMAD Befehl Nr. 124, sind keine Beamten und können daher auch keine hoheitsrechtlichen Handlungen ausführen.
    Hat je jemals einer von den Bediensteten einen AMTS- Ausweis gesehen??? Es sind n u r Dienstausweise, also Personal im Dienste einer Firma. Die Firmen findet man im internationalen Firmenregister bei upik.de z.B . Wer die eine oder andere Firma nicht findet, braucht viel Phantasie, denn in einigen Fällen ist der Hauptsitz bzw. Inhaber ein anderer. Ein Gericht kann demnach als Verein oder unter einer Landesregierung oder Landesamt gemeldet sein.
    Das Besatzungsrecht gilt nach wievor, s.. Art. 120,125,133 und Art. 139 GG
    Weitere Lektüre, Bundesbereinigungsgesetz 2006,2007 und 2010, Verträge 1990 der s.g. Wiedervereinigung einschl. Überleitungsvertrag in Bezug auf Berlin.
    Warum wurde die BRD im upik nie aus Bonn gestrichen? Jetzt befindet sich die Regierung lt. upik Änderung wieder in Bonn!

  230. @annekatze & Dr.No das Schlimme ist nur, das die meisten das da draußen nicht wahr haben wollen und einen für einen Spinner halten wenn ihnen damit zu nahe tritt. Erst wenn es bis zur Unterkante Lippe steht, weil sie einen Prozeß verloren haben, dann begreifen sie was los ist und das Geheule ist groß.

  231. Also ich muß dazu sagen, ich verenne mich nicht in Überzeugungsversuchen an Anderen. Wie Du schon sagst @M, jeder braucht sein ganz eigenes Schlüsselerlebnis, an dem er den Anstoss zur Aufnahme der Wahrheit findet.
    Ich persönlich versuche alles was ich in meinem Bereich durch das Bewusstsein der enormen Mißstände dieses Landes verändern kann, auch tatsächlich zu verändern. Das Wissen das ich Stück für Stück erlange, auch durch solche tollen Seiten wie diese hier, hat mir in meinen ständigen Auseinandersetzungen eine ganz neue Streitqualität und ein besseres Selbstbewusstsein verschafft.

    Zumindest in seinem engeren Umfeld, sollte man dann anhand der neuen verblüffenden Ergebnisse, einiges an Anregung verteilen können.

    • Ich ziehe auch nicht als Agitator durch’s Land. Mein Schlüsselerlebnis war die Auseinandersetzung mit meiner Exfrau um unser gemeinsames Kind, was ich da erlebt, mit dem Gericht und Jugendamt, habe konnte ich kaum glauben. Vieles wußte ich damals nicht, sonst waren die Geschehnisse anders verlaufen.
      Dies hat mich dann aber dazu gebracht die Dinge zu hinterfragen. Ja und wenn man dann einmal einen Blick hinter die Kulissen geworfen hat ist es wohl kaum möglich sich wieder geistesabwesend in die Matrix zu begeben. Wenn jemand Hilfe in dieser Sache benötigt gebe ich diese gern, insofern eine gewisse Offenheit gegenüber, auch manchmal, dem Unglaublichen besteht. Aber insgesamt ist jeder für sich selbst verantwortlich.

  232. Lieber M. besser hätte ich es auch nicht sagen können.
    Nur ein Zusatz, im Vorfeld beim GV stets erklären und das protokollieren lassen, dass Niemand verpflichtet ist unter Zwang und Erpressung über sich selbst Zeugnis abzulegen.
    Die VA oder OE macht man bei der Unterschriftsleistung ungültig, indem man den Satz Vermerkt:
    Das Insolvenzrecht ist kein Rechtsmittel nach geltendem deutschen Recht!

    Mit dem 1. BUndesbereinigungsgesetz vom 19. April 2006 wurde Art. 56 die Zwangsvollstreckung aufgehoben, somit volle Strafbarkeit für GV und Amtsvorsteher bei Haftbefehl.

  233. BGH Urteil vom 9. Juni 2010 XII ZB 133/09 bitte googlen.
    Dr. No ich empfehle eine Rechtsbeschwerde, Verletzung der Grundrechte, insbes. Verweigerug des Rechtsweges gem. Art. 19 Abs. 4 GG.
    Da man das höchste Recht (internat. Völkerrecht ) nicht anerkennt, verweigert, darf das als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Völkerrecht (Art. 25 GG) bezeichnet werden.
    Völkerrecht steht bekanntlich über Bundesrecht und allen Gesetzen.
    Haftbarkeit gem. § 5,7,9 und 14 VStGB!
    Es ist eindeutig Rechtsbruch! Urteile müssen nach § 317 Abs. 2 ZPO unterschrieben werden, bevor Abschriften und Ausfertigungen angefertigt werden!
    Hat jermand nach § 51 BeurkG Ausfertigungen beantragt?
    Zudem verstößt die Verweigerung der Unterschrift gegen das Gleichheitsgebot vor dem Gesetz (Art. 3 GG) und verweigert Rechtssicherheit durch fehlende Unterschrift des „Richters“.

    • Der Richter behauptet ja, es läge ein unterschriebenes Urteil(er sagt Original) vor. Die Ausfertigungen seien aufgrund dieses Urteils den Beteiligten zugesandt worden.

      Wen er mir nun schriftlich versichert hat, allerdings wieder nicht unterschrieben, es gibt ein von ihm unterschriebenes Urteil, kann ich ihn dann nicht darauf festnageln, indem ich dieses von ihm unterschriebene Urteil einfordere?
      Es steht mir laut Gesetz zu, dieses Urteil in der Urform zu erhalten.

      Mir scheint es verhängnisvoll das der Richter hier dokumentiert, es liegt ein von ihm unterschriebenes Urteil vor.

      • Diese Behauptung ist gängige Praxis, Abhilfe würde eine Akteneinsicht bringen, die aber möglicherweise jetzt verwehrt wird. Fakt ist jedoch, das § 317 (1) S. 1 ZPO nicht erfüllt ist und Abschrift ja wie schon vorgetragen nur auf Anforderung ausgestellt wird, lag eine Anforderung diesbezüglich vor? Sicher nicht. Also ist diese Abschrift de jure nicht vorhanden, wenn überhaupt kann sie als Entwurf gewürdigt werden, der jedoch keine rechtliche Wirkung entfaltet. Ergo argumentativ wie Sich.-Ing.J.Hensel schreibt: 10. Juli 2014 um 12:10
        Siehe weiter oben.

  234. Hallo, Dr. No
    Wenn der s.g. Richter der Ansicht ist, das Original wäre in den Akten unterschrieben, dann bitte die Kontrolle antreten und gemäß § 299 ZPO Akteneinsicht beantragt, sollte es sich um ein Zivilverfahren handeln. Im Strafverfahren gemäß § 147 Abs.7 StPO ist Akteneinsicht zu beantragen oder Aktenauskunft zu fordern.
    Aktenauskunft, werden die sich in den Akten befindlichen Unterlagen alle in Kopie zugesandt.
    Bei Akteneinsicht kann man bei der Geschäftsstelle, die Unterlagen, Dokumente, welche man wünscht kopieren lassen und mitnehmen. Ist allerdings kostenpflichtig.
    Um den Gegenberweis seiner Auskunft antreten zu können, dass man keine Urteile/beschlüsse unterschreibt, wäre mir die Sache wert. Dann wäre dies, wenn die Unterschrift ebenso in den Akten fehlt, ein Verfahrenshindernis, welches unter Umständen vorerst zur Aufhebung des jetzigen Urteils/Beschlusses führt.
    Und man kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

    • Ich würde mich nicht darum kümmern, ob irgendwas in der Akte ist oder auch nicht. Das was Sie erhalten haben ist
      maßgeblich. Die Verahrensregel, dass Ausferigungen zugestellt werden und das Original unterschrieben in der Gerichtsakte liegt,
      gibt es in Bezug auf § 317 (1) ZPO nicht. Es ist frei erfunden. Nicht existent und deshalb rechtswidrig.

      Zur Verweigerung des Rechts auf Akteneinsicht, als Verstoß gegen Art. 6 Buchst. 3 b.) EMRK / Analognormen und Missachtung der Rechtsprechung des EGMR 18.3.1997, insb. Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK³ Art 6 Rz 115

  235. Hier ein sehr guter Artikel zur Abwendung von Vollstreckung der GEZ über Gemeinde-Institutionen:

    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

    Vorgehensweise nach Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:

    „Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“

  236. Die seltsamen Merkwürdigkeiten des Amtsrichters Peter Bielefeld am Amtsgericht Zwickau

    Am 17.06.2014 hatte Birgit Hilbig einen Gerichtstermin bei der Firma Amtsgericht Zwickau. Es ging um das Kunsturhebergesetz der Bundesrepublik. Da sich Birgit Hilbig nicht mit einem Personalausweis der Bundesrepublik auwies und auch nicht mit dem alliierten Reisepass den die Bundesrepublik im Auftrag der Besatzungsmächte als Besatzungsverwaltung ausgibt, hat der sogenannte Richter Peter Bielefeld, Birgit Hilbig zu ihrer eigenen Veranstaltung zu der sie geladen war nicht reingelassen. Vor mehreren Zeugen outete er sich, dass er eine unheimliche Angst vor der Wahrheit und dem Volk hat.Sein Gesichtsausdruck und seine Mimik drückten das aus. Wie anwesende Journalisten und Zeugen mitbekamen, hat er dann im Gerichtssaal ein Versäumnisurteil gefällt weil Birgit Hilbig angeblich nicht anwesend war. Da es sich um einen Handelsgerichtsprozeß handelt nach UCC hat Bigit Hilbig nachfolgenden Brief an den Richter Peter Bielefeld gerichtet:

    http://staseve.wordpress.com/2014/07/11/die-seltsamen-merkwurdigkeiten-des-amtsrichters-peter-bielefeld-am-amtsgericht-zwickau/

  237. Claudia und Michael May werden teils aus wirtschaftlichen Interessen, teils aus Sippenhaft heraus, um ihr Erbe gebracht.
    Das Geschwisterpaar hat Enteignungen in drei Regierungssystemen erlebt und musste feststellen, daß Einrichtungen, die für Recht sorgen sollen, großteils auch selbst darin verwickelt zu sein scheinen. Wir heben nur eine Ecke des Teppichs an, unter dem Tonnen von Korruptionsdreck liegen.

    Wir können nur ansatzweise einen Justizskandal schildern, der sich mittlerweile über Jahrzehnte hinzieht und unbescholtene Bürger in die Armut und drohende Obdachlosigkeit treibt und um zustehende Pensionen und Entschädigungsgelder bringt.

    In diesem Teil berichtet Claudia viel aus der Zeit, in der sie und ihr Bruder im Kinderheim war und seit ihrem elften Lebensjahr wiederholt von der Stasi verhört wurde.

    Erfurt, ein Justizmoloch…

  238. Staatshaftung aufgehoben!

    Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Alle „Beamte“ der „BRD“ haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen – allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungs-Akten! Das ist das – niedere – Motiv für die heutige – rechtswidrige – Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs-Akten! Doch der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!

    Von Norbert Knobloch

    Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.

    http://www.mmnews.de/index.php/politik/19095-staatshaftung-aufgehoben

  239. Mal eine leicht andere Frage und vielleicht findet sich ja jemand der das beantworten mag.

    In einem lauenden Prozess hat der Kläger nun eine weitere Firma mit eintreten lassen. Da der Kläger befürchtet, er könnte den Prozess teilweise gegen mich verlieren, nimmt er einen indirekt Beteiligten hinein.
    Es geht um Unregelmäßigkeiten in der Nebenkostenabrechnung. Dort wurden falsche Zahlen eingesetzt, die auf dem Fehler eines Dritten beruhen. Der Kläger wußte jedoch über die nicht korrekten Zahlen bescheid, erstellte jedoch trotzdem die Nebenkostenabrechnung auf der Basis dieser Zahlen. Aus meiner Sicht eigentlich eine klare Sache, da der Kläger die Verantwortung für seine Nebenkostenabrechnungen trägt. Der Dritte ist nur indirekt beteiligt und ausschließlich ein Vertragspartner des Klägers. Der Mieter jedoch hat nichts mit diesem zu tun.

    Wie auch immer, der Beitritt wurde vom Gericht zugelassen und ich frage mich jetzt, was dies für mich bedeutet?

    • Habe ich ganz vergessen………trifft diese Vorbereitung auf ein Scheinurteil in dem geschilderten Fall evtl.zu?

      „Eine weitere Möglichkeit völkerrechtswidrige Scheinurteile herbeizuführen ist, wenn eine sog. “Nichtpartei” ins Rubrum aufgenommen wird. – Die Umstände hierbei können vielfältig sein; es ist sogar schon vorgekommen, dass sogar ein Anwalt die Aufnahme einer Nichtpartei ins Rubrum vor Gericht beantragt hat.“

  240. Pingback: Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger gegen Landgericht Darmstadt | Kammerspartakus

  241. Pingback: Handwerkskammer Trier – Steuerhinterziehung – Insolvenzbetrug – Verfahren Amtsgericht – “Amigo” | Kammerspartakus

  242. Sehr geehrter Herr Hensel,

    ich war nun drei Wochen im Urlaub, habe das sogar dem Amtsgericht mitgeteilt. Jedoch wurde die Zeit sehr effektiv vom Amtsgericht und mittlerweile sogar dem Landgericht genutzt, so dass mein Postkasten mit gelber Briefen überlief…
    Wie bereits vorher schon angesprochen, nimmt das Amts- und Landgericht nicht die Beschwerden gemäß Art. 13 EMRK an und versucht mich auf den vorgegebenen Rechtsmittelweg zu lenken. Meine Beschwerden wurden zum Teil als Berufungsschriften angesehen, ein Richter meint sogar, dass eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemäß Art. 35 Abs.. 1 EMRK erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe zulässig ist. Frei nach dem Motto, völkerrechtswidrig und menschenrechtsverachtend solange du nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dein Recht bekommen hast…..
    Ich habe nun auf das Urteil Sürmeli aus 2006 hingewiesen, dass die Beschwerden wirksam sein müssen. Was mache ich, wenn das Gericht tunlichst die Annahme der Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK verwehrt? Es muss dann doch weiter gehen?! Ich hatte als nächstes Gedacht, dass ich einen Antrag auf Disziplinarverfahren gegen einen Richter bei der Geschäftsleitung des Gerichts stelle, wo die Sache mittlerweile fortgeschritten ist und der Richter nun meinte, nichts mehr von Amts wegen unternehmen zu wollen. Irgendeiner muss doch mal internationales Recht anerkennen?! Was meinen Sie dazu?
    Des weiteren, haben Sie eventuell einen Link, wo ich die Faxliste meiner Beschwerdeempfänger aktualisieren kann?

    MfG Müller

    • Sind Sie MRV ? Haben sie Ihre Schreiben nachrichtlich nach Genf und UN in Vereinigten Staaaten geschickt ?
      Wenn sie immer wieder eine Umdeutung der Art. 13 Beschwerde erhalten, weisen Sie den Beschluss oder VA als nichtig zurück (ist kein Einspruch).
      Begründung: Wegen Verstoß gegen das Sürmeli Urteil und gegen den ICCPR.
      Betiteln Sie Ihre Beschwerde als „Beschwerde gem. Art. 13 EMRK / analog ICCPR“ Und nehmen Sie die anderen Verteiler ebenfalls mit auf bzw. suchen Sie sich im Netz Ihre weiteren ansprechpartner.

  243. Hallo Herr Hensel, ja wir hatten ja bereits das Vergnügen und seit dem agiere ich als MRV. Die von Ihnen gelieferten Verteiler habe ich übernommen, bis auf die Frau Sekaggya konnte ich keine Änderung feststellen, allerdings gehen nicht alle Faxe durch, besonders das ins Hauptquartier der UN in NY scheint nicht zu funktionieren, aber auch deutsche nicht.
    Ich halte es auch an der Zeit, diverse Schreiben und Scheinurteile zu veröffentlichen, aber das kommt noch.
    Bei einem Richter ist es bereits in der Vollstreckung und den interessiert es überhaupt nicht, ob ich Beschwerde einlege oder nicht. Im Gegenteil, der schrieb mir, dass er von Amts wegen nichts mehr unternimmt. Deshalb kam ja meine Frage nach weiteren Maßnahmen wie Antrag auf Disziplinarverfahren…..die Staatsanwaltschaft lehnt ja großzügig die Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung ab…..

    MfG Müller

  244. na wenn ich auf Donwlad gehe, dann will man mir eine exe-Datei installieren, kein PDF downloaden….zumindest bei mir…. 😦

  245. In allen Urteilen die ich jemals erhalten habe hat niemals ein Richter/in unterschrieben und alle sind via Post eingetroffen. Einige Fragen dazu: Was kann man dagegen tun? Demnach bin ich ja nicht einmal rechtsmäßig geschieden. Und ein Verfahren gegen einen Arzt das 6 Jahre dauerte hat mir gesundheitlich sehr großen Schaden zugefügt. Auch in finanzieller Hinsicht. Ein Verfahren wegen Erwerbsunfähigkeitsrente geht nun mittlerweile ins 11. Jahr und ist immer noch nicht abgeschlossen.

    Müssen Schreiben von Gerichten allgemein unterschrieben werden auch wenn es nur Beschlüsse sind auch hier habe ich keine Unterschriften von Richtern vorgefunden sondern nur von einem sogenannten Justizbeamten

    • Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

    • Hallo, Karlo,
      wenn die angebliche Scheidung nach 1990 erfolgte, ist sie tatsächlich nichtig. Insofern hast Du Recht, das Du noch nicht geschieden bist.
      Ohne Unterschrift keine Rechtkraft! Keine Unterschrift – bedeutet Verweigerung der Rechtssicherheit = Rechtsbruch!
      Sehr geehrter Herr Hensel, sie mögen es mir bitte verzeihen, aber Ihre Ansicht, dass GG wäre nichtig und aufgehoben, seit 1990, steht zwar im Einigungsvertrag so drin, aber ist irreführend , bzw. eine Finte!
      Der s.g. Einigungsvertrag wurde nie ratifiziert, weil die 2+ 4 Verträge nicht ratifiziert worden, weil die dt. Vertreter, die Alliierten an der Nase rumgeführt haben.
      Wer hat das GG 1949 den Deutschen aufgedrückt? Was bedeutet GG ( Def. Ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem Kriegsbesetzten Gebiet- Herausgegeben von der Hauptsiegermacht/Siegermächte)
      Nach dem Urteil von 1973 des BVerfG ist die BRD nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, unter Besatzungsrecht die Treuhandverwaltung (Art. 133, 125 GG)
      Also konnte die BRD 1990 das GG gar nicht aufheben und ist nach dem erneuten Besatzungsrecht 1990 in Kraft.
      Das 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 4 von 2007 bestätigt die erneute Besatzung!
      Man hat seiner Zeit viel Verwirrung gestiftet, im Glauben, die Deutschen wären zur Wiederherstellung Deutschlands bereit.
      Aber die überweigende Mehrheit ist es heute noch nicht!

      • Ja, alles richtig. Und wir wissen ja, dass viele bereits gelöschte Gesetze angewendet werden.
        So begebe ich mich auf die Ebene, die diese Diktatur vertritt und nehme somit an, dass der EinigVtr. rechtskonform sei.
        Bis dahin spreche ich also deren Sprache. dies widerum hat zur Folge, dass, da sich der Geltungsbereich in der Präambel befindet,
        gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen wird und somit nichtig ist. Selbst die s.g. Neue Richtervereinigung hat schriftlich mitgeteilt, dass
        nicht sicher ist, ob eine Präambel eines Gesetzes normative Bedeutung haben kann oder nicht. Und genau diese Zweifel begründen den Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit. – Nach aussen stellt das Regime das GG als existent dar (plakativ, nicht vor Gericht oder anderswo). Im Innenverhältnis wird das GG als nicht anwendbar – via Weisungsrecht -durchdekliniert. – Ich habe es selbst erlebt (12 Jahre ÖD Arbeitsschutzüberwachung).

  246. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig ! | Freileben

  247. Pingback: Nr.:20 Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig ! | Arsenal Injustitia 2 (gesammeltes Unrecht) Demokratie und Menschenrechte

  248. GEZ-ARD-ZDF-Beitragsgesellschaft

    Wehrt Euch gegen diese versteckte Wohnsteuer!
    Manchmal verteilt diese GEZ-ARD-ZDF-Beitragsgesellschaft Briefe in denen erklärt wird, dass Sie einen Ratenvertrag abgeschlossen hätten. Lassen Sie sich nicht blenden und gehen Sie juristisch gegen dieses Lügengebäude vor, sofern Sie niemals etwas unterschrieben haben. Fordern Sie diesen Ratenvertrag mit der angeblichen Unterschrift von Ihnen an.

    http://openjur.de/u/708173.html

  249. Sehr geehrter Herr Hensel,

    wie ist Ihre Erfahrung mit Rückmeldungen zu Ihren Beschwerden gemäß Art. 13 EMRK? Heute hat mir Amnesty International NL Berlin zurück geschrieben, sie hätten keine Ressourcen dafür frei.

    MfG
    Müller

  250. Tja, mein Lieber, Pech gehabt,
    das hätte ich Dir auch sagen können, dass AI für die Deutschen nichts macht. Kenne ich aus eigener Erfahrung.
    Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich sind.
    Du bist zu „deutsch“ und damit bei AI fehl am Platze. Man sorgt sich lieber um die Zugewanderten, das denen das Schlaraffenland präsentiert wird.
    Mache es bei den Alliierten, da wirst Du bessere Chancen haben, wenn auch nicht gleich!

  251. naja die Beschwerden gehen ja an verschiedene Institutionen, u.a. auch an die UN in NY. Aber das ist die erste Rückmeldung, die ich bekommen habe, deshalb meine Frage an Herrn Hensel, der dies ja schon durch gemacht hat.

  252. Heute habe ich vom European Court of Human Rights ein Beschwerdeformular zugeschickt bekommen. Kennen Sie dieses Formular? Gemäß Artikel 35 EMRK müssen ja erst alle nationalen Instanzen durchlaufen sein, da ist es doch sicherlich noch zu früh für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, oder was meinen Sie?
    MfG
    Müller

    • Ja, ist zu früh. Alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe (auch Beschwerde gem. BVerGG) müssen ausgeschöpft sein. Dann haben sie 6 Monate Zeit die Beschwerde gem. Art. 35 EMRK beim EGMR einzureichen. – Auf der anderen Seite kann ein deutscher Bürger die Beschwerdevoraussetzungen überhaupt nicht erfüllen, da Scheinurteile und Scheinbeschlüsse nicht rechtsmittelfähig sind, in der BRD es keine gesetzlichen Richter mehr gibt und Staatsgerichte auch nicht vorhanden sind. – Zudem kommt, dass dem Beschwerdeführer beim BVerfG in aller Regel der gesetzliche Richter entzogen wird, selbst wenn man fälschlicherweise annimmt, das GG sein noch existent.

    • Wie stehen eigentlich die Chancen gegen die Nutzer eines Scheinurteiles im Rechtsverkehr vorzugehen. Z.B. bei Konten- u/o Lohnpfändungen. Das ist doch die eigentliche Täuschung im Rechtsverkehr. Ein Gläubiger, der das allein macht könnte sich sicher auf guten Glauben heraus reden aber ein Anwalt, der die Vorgaben des 317 ZPO kennt nicht.

  253. naja, da wäre ja §39 (2) S. 4 VwVfG , der mir entgegen gehalten werden könnte, da im Schreiben 318 ZPO erwähnt wird. Aber was ist denn mit meiner Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK, die der Richter gloreich übergeht? Bleibt es nun dabei? Also Sie sind der Meinung, ich solle einfach alles was kommt, zurückweisen?
    MfG Müller

  254. Hallo, Alexander,
    packt sie an der Ehre!
    Fehlende Unterschrift – keine Rechtssicherheit, in Folge kein Gesetzlicher Richter (Art. 101 GG) also auch Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) ist Rechts,- und Verfassungsbruch, Eidbruch und führt unweigerlich zur internat.Strafanzeige und Haftungsansprüchen (§§ 839,823 BGB) oder glaubt man noch an den Weihnachtsmann, dass der Dienstherr die Verantwortung für deren Handeln übernimmt, wenn der Bund in die Rechte des vereinigten Wirtschaftsgebietes eintritt (Art. 133)?? Staatshaftungsgesetz bereits durch das BVerfG 1982 aufgehoben!!!
    Ganz einfach denken, weil die auch nur einfach ticken! Eidbruch auf Grund §§ 9,38 DRiG!

  255. da haben Sie Recht. Das ist mir heute auch gekommen, damit versucht das Gericht sich nur im Kreis zu drehen……Scheinurteil -> Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK wegen Scheinurteils -> Bezugnahme des Gerichts auf Scheinurteil …..

  256. Hallo Herr Hensel, das Theater geht nun in die nächste Runde. Heute habe ich einen Scheinbeschluss mit 1 Tag Ersatzhaft wegen Nichtzahlung von Strafgeldern an das Finanzamt. Hier soll dann ein Gerichtsvollzieher die Haft vornehmen. Was sagen Sie dazu?
    Lustigerweise ist es bereits wiederholt dazu gekommen, dass ich im Zuge meines rechtlichen Gehörs, vor allem, wenn ich zur Stellungnahme aufgefordert werde, rechtlich fundiert argumentiere, jedoch nicht einmal seitens der Gerichte darauf eingegangen geschweige denn gegenargumentiert wird. So auch hier. Bereits zum Schreiben des Gerchtes bezüglich meiner Stellungnahme zum Haftantrag des Finanzamtes habe ich eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK verfasst, in der natürlich auch rechtlich begründet ist, warum das Gericht seit 1990 nicht mehr für mich zuständig ist, dass das Gericht seit spätestens 1990 keine gesetzlichen Richter mehr stellen kann und natürlich die Zustellung von Scheinurteilen/-beschlüssen keine rechtliche Grundlage hat. Das interessiert nicht im geringsten die Richter(-innen), es wird einfach geantwortet, als hätte man nichts geschrieben.
    In diesem Falle habe ich natürlich wieder eine Beschwerde heute rausgelassen, u.a. aber mich auch auf die fehlende Vollstreckungsvoraussetzung wegen fehlender Zustellungsurkunden der vorausgesetzten Verfügungen des Finanzamtes bezogen.
    Haben Sie da auch entsprechende Erfahrung mit?

    MfG

  257. Hallo Herr Hensel, in einem weiteren Verfahren habe ich natürlich auch Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK eingelegt. Wurde natürlich umgedeudet, zum Landgericht geschickt, und dann wieder zurück zum Amtsgericht. Das Amtsgericht erklärt dann freundlicherweise, dass es nichts mehr unternehmen wird, da meine Beschwerde vor dem europäischen Gerichtshof eingereicht werden soll. Siehe Link unten.

    MfG

    • Sie können dem Gericht folgende Zeilen schreiben:

      Erneute Beschwerde gem. Art. 13 EMRK /analog ICCPR

      Der Verwaltungsakt (Az.:/Datum) wird zurückgewiesen. –

      Begründung:

      Der VA ist unbegründet (§ 39 VwVfG), da nicht begründet wird, weshalb eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK beim EGMR eingereicht werden muss, obwohl Adressaten von Beschwerden gem. Art. 13 EMRK innerstaatliche Instanzen sind, wozu auch Gerichte gehören.

      Beweis: Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde*
      Zitat: Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rech­ten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Be­schwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

      Schließich ist der EGMR für Beschwerden gem. Art. 13 EMRK nicht zuständig.

      Der EGMR ist vielmehr zuständig für Beschwerden gem. Art. 34 EMRK. –
      Beweis: Artikel 34 – Individualbeschwerden
      Zitat:
      Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nicht­staatlichen Organisation oder Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte ver­letzt zu sein, mit einer Beschwerde befaßt werden. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die wirksame Ausübung die­ses Rechts nicht zu behindern.

      Darüber hinaus handelt es sich bei dem VA um einen Scheinverwaltungsakt wegen fehlender Unterschrift eines gesetzlichen Richters (ehem. Art. 101 GG) und ist schon aus diesem Grunde nichtig.

      Begründung:

      Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vaom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

  258. Hallo Herr Hensel, habe ich gemacht. Heute bekam ich dann vom Landgericht eine ähnliche Ablehnung, begründet mit der Unzulässigkeit meiner Beschwerde. Bitte lesen Sie selbst nachfolgend.

    MfG
    Müller

    • Erneute Beschwerde gem. Art. 13 EMRK / analog Art. 2 Ziff. 3 Buchst. a.) ICCPR

      Der Scheinbeschlusss wird als nichtig zurückgewiesen.

      Begründung:
      Weder eine Verfassungsbeschwerde genügt den Anforderungen von Art. 13 EMRK, noch ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine wirksame Beschwerde i.S. von Art. 13 EMRK. Auch eine außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde ist kein wirksamer Rechtsbehelf i.S. von Art. 13 EMRK.
      Auch eine Klage auf Schadensersatz nach § 839 BGB, Art. 34 GG genügt den Anforderungen von Art. 13 EMRK nicht.

      Somit genügt die Beschwerdemöglichkeit gem. § 567 (1) ZPO auch nicht den Anforderungen einer Beschwerde gem. Art. 13 EMRK; dies schon aus Gründen der Normenhierarchie.

      EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland), NJW 2006, 2389

      Die Umdeutung einer Beschwerde gem. Art. 13 EMRK in einen innerstaatlichen Rechtsbehelf – hier: die Gegenvorstellung – missachtet nicht nur das vg. Urteil des EGMR, sondern stellt den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gem. Art. 17 EMRK dar; obwohl die Grundrechte und Freiheiten der Konvention für alle Europäer gelten und auch für Deutschland uneingeschränkt bindend sind.

      Im Übrigen kann gem. EMRK zu jeder Zeit Beschwerde gem. Art. 13 EMRK bei innerstaatlichen Instanzen eingelegt werden, insbesondere, wenn diese – wie vorliegend – nicht wirksam sind.

      Die diesbzgl. Verneinung des Ausnahmegerichts (vgl. Historie § 15 GVG) stellt somit ebenfalls den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs gem. Art. 17 EMRK dar, da sie den völligen Entzug der Grundrechte und Freiheiten betreibt.

      Diesbezügliche Einreden waren daher – wie vorliegend – als unbegründet zurückzuweisen.

      Der Versuch der Beseitigung der Individualbeschwerde gem. Art. 13 EMRK – als internationaler Rechtsbehelf – wird somit als völkerrechtswidrig zurückgewiesen.

      Auf das Verbot des Rechtsmissbrauchs gem. Art. 5 (1) ICCPR wird ausdrücklich hingewiesen.

      • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
        Kann man auch gegen „Finanzämter“, die ja direkt vollstrecken können laut „BRD“, mit Beschwerden vorgehen?
        MfG
        Müller

      • Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde*

        Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rech­ten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Be­schwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

        Ja, kann man eine innerstaatliche Instanz kann jede Behörde sein (Ministerium, Staatsanwaltschaft, Finanzamt etc.).

  259. Sehr geehrter Herr Hensel,
    ich habe heute meine weitere Beschwerde verfasst und traue mich mal diese hier zu veröffentlichen und bitte um Ihre Beurteilung.

    MfG
    Müller

    • Das UPR 2013 Logo würde ich nicht weglassen.
      Den letzten Halbsatz “ und Maßnahmen meinerseits in …..“ würde ich rausnehmen.
      Sie können noch folgenden Satz am Ende einfügen:
      „Im Übrigen verfügt Deutschland nicht über Staatsgerichte, obwohl Art. 6 EMRK und Artikel 14 (1) ICCPR hiervon bzw. von einem „auf Gesetz beruhendes Gericht“ ausgehen“ – Vgl. Historie § 15 deutsches Gerichtsverfassungsgesetz – GVG.

      Eine weitere Option wäre folgender:

      Wichtiger Hinweis:
      Aufgrund der Rechtsprechung zum o.a. Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weise ich darauf hin, dass Beschwerden gem. Artikel 13 EMRK stets wirksam sein müssen.

      Zitat EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01
      (Sürmeli/Deutschland) , NJW 2006, 2389)

      Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) garantiert einen Rechtsbehelf im staatlichen Recht zur Durchsetzung von Rechten und Freiheiten der Konvention, der wirksam sein muss. Das ist er, wenn mit ihm entweder die behauptete Verletzung oder ihre Fortdauer verhindert oder angemessene Abhilfe für schon geschehene Konventionsverletzungen erlangt werden kann.

      Sonst ist die Beschwerde ok. Sie können im Netz auch noch nach weiteren Menschenrechtsinstitutionen suchen und sie nachrichtlich anschreiben.

  260. Hallo Herr Hensel,

    soeben habe ich Post aus Straßburg bekommen, vom Europäischen Gerichtshof. Hier wird mir mitgeteilt, dass mit den bisher übermittelten Informationen, also meine Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK, der Gerichtshof nicht tätig werden kann. War das zu erwarten und hat das den gestern angesprochenen Hintergrund, dass der EGMR nicht für Beschwerden gemäß Art. 13 EMRK zuständig ist, sondern für Art. 34 EMRK?

    MfG
    Müller

  261. Die wichtigste Frage ist ja, ob überhaupt jemand damit Erfolg hatte vor “ Gericht „in Bezug auf Scheinurteile die auf das Jahr 2014 zurückführen könnte.?

    • Das Gericht fragt, ob eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK in ein innerstaatliches Rechtsmittel umgedeutet werden soll und missachtet somit vorsätzlich die Normenhierarchie, was einem Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK gleichkommt.
      Wie aus dem Sürmeli – Urteil des EGMR hervorgeht, genügen innerstaatliche Rechtsmittel eben nicht den Anforderungen einer Beschwerde gem. Art. 13 EMRK. – Maßstab für die Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK ist nicht das innerstaatliche Recht eines Unterzeichnerstaates, sondern einzig und allein die EMRK. Und diese wurde nach Ihren Angaben offensichtlich verletzt. – Im Übrigen wurde der VA mit einer Paraphe beglaubigt, was ihn nichtig macht. Auch der Richter hat nicht unterschrieben, was die gleiche Bedeutung hat.

      KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

      Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.

      Voraussetzung für eine materiell-rechtliche Prüfung einer Sachrüge ist, dass ein vollständiges schriftliches Urteil als Prüfungsgrundlage vorliegt. Nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleistung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigstens aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten. Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren.


      Zum Thema Verwaltungsakte ohne Unterschrift (z.B. gerichtliche bzw. behördliche Verfügungen, Bescheide, Entscheidungen einer Gerichtsverwaltung).

      Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vaom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

      • das habe ich verstanden. Das Gericht verweist auf Artikel 34, welchen ich bereits als Gegenargument in Bezug auf Beschwerde beim EGMR einlegen anstatt beim Amtsgericht verwendet habe. In den FAQ´s vom EGMR steht ja auch drin, dass man erst alle innerstaatlichen Instanzen (wie Berufung) verwenden muss, bevor man vor den EGMR zieht. Darauf weist das Gericht ja auch hin. Dass Urteile, Beschlüsse und Verwaltungsakte unterschrieben sein müssen ist ja der Grund für meine Beschwerde gemäß Artikel 13, Scheinurteil und somit Verstoß gegen Art. 6 EMRK. Wie kann ich rechtlich fundiert mit den vom Gericht verwendeten Verweis auf ARt. 34 EMRK und die FAQ´s des EGMR umgehen? Was ist der Unterschied zwischen Art. 13 und 34 EMRK? Beides sind Beschwerden.

        MfG
        Müller

      • Art. 13 = Beschwerde an innerstaatliche Instanzen (Gerichte, Behörden). – Vgl. Art. 13 EMRK
        Art. 34 = Beschwerde an EGMR nach Ausschöpfung der innerst. Rechtsmittel. – Vgl Art. 34 EMRK

        Siehe a. Sürmeli Urteil

        Der VA des AG ist somit gem. § 37 VwVfG nicht hinreichend bestimmt bzw. falsch begründet – vgl. § 39 VwVfG -, sowie nicht beglaubigt und auch nicht von einem gesetzlichen Richter unterschrieben und deshalb als nichtig abzuweisen.

  262. Hallo Herr Hensel,

    vielen Dank nochmal für die schnelle Rückmeldung. Ich hoffe es ist auch in Ihrem Interesse mich auf meinem Wege zu unterstützen. Ich habe eine weitere Beschwerde aufgesetzt anhand des gestrigen Schreibens. Ich lade es nochmal hoch und würde mich wieder über eine kurze Rückmeldung freuen.

    MfG
    Müller

  263. Ich habe Widerspruch gegen eine Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis des GV beim Vollstreckungsgericht eingereicht. Bisher noch ohne Begründung.
    Ist es aussichtsreich als Begründung das Fehlen eines Titels anzugeben, da der GV nur über ein Scheinurteil verfügt und das Verfahren somit als nicht abgeschlossen anzusehen ist?

    • Ich danke!
      Hier lohnt es sich dann auch mal die entsprechenden Gesetze im Widerspruch zu benennen.

      Dem GV hatte ich ebenfalls geschrieben, wenn er den nächsten Schritt gegen mich macht, in Form einer versuchten Lohnpfändung etwa, ich ihn dann anzeigen/verklagen werde. Da will ich erstmal abwarten wie er reagiert.

    • Halo, Dr.No
      Mit dem Widerspruch bleibt man hängen, weil dies die Herrschaften nicht mehr interessiert. Man kann an den zuständigen Gerichtsdirektor eine Rechtsbeschwerde einlegen, oder Strafanzeige erstatten. GV sind nicht berechtigt und befugt, einen EV/VA abzunehmen, dies steht n u r gesetzlichen Richtern (Art. 101 GG) zu. Entzug des gesetzlichen Richters, Versagung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) = Rechtsbruch
      GV begehen somit eine Amtsanmaßung (§ 132 StGB) wenn sie als „Amtsrichter“ fungieren.
      Grundlage von GV ist stets ein Scheinurteil, da kein Richter unterschrieben hat, also auch hier Entzug des gesetzl Richters, Versagung des rechtlichen Gehörs, somit Verweigerung der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzbedürfnisses (Art. 1 Abs. 3 GG) = Rechts,- und Gesetzesbruch, in Anstiftung und Beihilfe durch GV, welcher diesen damit legalisiert.
      GV sind seit 1. Aug. 2012 nicht mehr Beamte, mit der Aufhebung § 1 GVO, in Selbständigkeit, und damit wird HGB/Handelsrecht angewendet.
      Schaut Euch mal die Geschäftsanweisung von GV an, krimineller geht schon gar nicht mehr, auch das eigene Recht wird mit dem Handeln von GV gebrochen. Es muss denen immer wieder klar gemacht werden, dass mit Auftragserteilung vom Gericht an GV die Haftungsansprüche (§§ 839,823 BGB) an diese übertragen werden.Haftungsansprüche gehen in das persönliche Privatvermögen und können bis in die 3. Generation betrieben werden.

      • Ja, vor zwei Tagen wurde mir noch eine 10tägige Frist zur Begründung meines Einspruchs gegeben. Jedoch habe ich heute die Nachricht bekommen, daß die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bereits vorgenommen wurde.
        Mir ging es darum dies zu verhindern. Aber nun denke ich das ich dort mit jeglicher Begründung auflaufen werde und das Vollstreckungsgericht nicht aus der Reihe tanzen wird, um einem berechtigten Widerspruch Vorschub zu leisten. Sie werden Begründungen dieser Art nicht nachgeben, weil sonst der Schulterschluß der Schummeljustiz durchbrochen und man sich dort selber Probleme bereiten würde. Sie werden einen sich totlaufen lassen in ihrem System.
        Man muß wohl den schwächsten Punkt angreifen und das ist der GV. Die Möglichkeit den GV zur Verantwortung zu ziehen scheint wohl am ehesten aussichtsreich, jedoch wird man dadurch seine vorrausgehenden kriminellen Handlungen nicht verhindern können.

    • Vielen Dank Herr Hensel, die Beschwerde ist soeben raus.
      Halten Sie den von Ihnen mitgeteilten Justiz-Opfer-Verein für seriös? Ich meine vor allem vor dem Hintergrund des fehlenden Staatssystems. Wenn man dieses Thema anspricht, hat man nicht unbedingt gläubige Zuhörer.

      MfG

      • es sind dort tv-journalisten tätig, die auch schon im öffentlich rechtlichen sender über justizskandale berichtet haben.
        seriös oder nicht. das wird sich rausstellen. ich gehe aber davon aus, dass sie es ernst meinen.die arbeit, die sie machen
        lässt sich gut an. ich bin dem verein beigetreten. was ungläubige zuhörer anbelangt. es werden m.e. immer mehr.
        schauen sie sich die netzfrauen an. die starteten durch mit 50.000 besuche / pro tag.
        man muss es machen. ansonsten gehen alle chancen gegen null.

      • Videolink Klartext; Scheinurteile habe ich das Ganze auch soweit verstanden und überprüft, nur diese Gesetzesänderung vom 1.7 verwirt mich komplett. Oder hab ich da einen Denkfehler.?
        Ab 1.7.2014 kann nach § 169 Absatz 3 ZPO eine in Papierform zuzustellende Abschrift auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.

    • Die Umdeutung einer Beschwerde gem. Art. 13 EMRK in eine Beschwerde gem. innerstaatl. Recht (hier: ZPO) ist aus Gründen Ihrer Pflicht zur Einhaltung der Normenhierarchie unzulässig und deshalb nichtig. Es liegt auch nicht ein angebliches Rechtsmittel einer Zurückweisung vor, da solche RM konventionsbedingt überhaupt nicht existent sind. Vielmehr liegt eine Zurückweisung als Bestandteil des RM der Beschwerde gem. Art. 13 EMRK vor. I.Ü. können Kosten nur festgesetzt werden, für den Fall, dass ein Verfahren auch tatsächlich abgeschlossen ist. Dies ist bei Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen – wie vorliegend definitiv

        nicht

      der Fall (b.b. und unwidersprochen). – Im Übrigen verfügen Sie als angeblicher Rechtspfleger nicht über eine notwendige grundgesetzliche Legitimation, da mit Artikel 4 Ziff. 2 EiniGVtr. das GG beseitigt wurde, so dass Sie als Privatperson bereits gelöschte Gesetze anwenden, was als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 VStGB anzusehen ist. – Darüber hinaus wurden Staatsgerichte schon in den 1950 er Jahren aufgehoben, so dass angebliche „Gerichtskosten“ überhaupt nicht erhoben werden können und dürfen.

  264. Ich habe ein schreiben vom AG bekommen was nicht “ Ausfertigung “ sondern „Abschrift“ eines Versäumnisurteils enthällt. Ich kann dieses Schreiben wenn gewünscht auch online stellen.

    Nun ist ja:
    Änderungen u.a. in §§ 317 und 169 ZPO seit 1.7.2014 in Kraft
    um die Verwirrung komplett zu machen…

    Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurden u.a. auch §§ 169, 317 ZPO geändert. Diese Änderungen treten bereits zum 1.7.2014 in Kraft.

    Im neuen § 317 Absatz 1 Satz 1 ZPO wird klar gestellt, dass Urteile den Parteien vorbehaltlich eines Antrages auf Erteilung einer Ausfertigung nach Absatz 2 Satz 1 in „Abschrift“ zugestellt werden. Die Abschrift wird gemäß § 169 ZPO von der Geschäftsstelle beglaubigt.

    weiter…interessant wird der Absatz §169 3 ZPO.

    Ab 1.7.2014 kann nach § 169 Absatz 3 ZPO eine in Papierform zuzustellende Abschrift auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.

    Hintergrund dieser Änderung ist es, dass eine generelle Übersendung von Ausfertigungen des Urteils an die Parteien nicht mehr erforderlich ist. Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (BGH NJW 2010, 2519). Dies lässt sich auch der Vorschrift des § 47 BeurkG entnehmen.

    Räumen wir dann mal auf:
    ALSO

    Zum Versäumnisurteil:
    § 310 Termin der Urteilsverkündung
    (3) Bei einem Anerkenntnisurteil und einem Versäumnisurteil, die nach §§ 307, 331 Abs. 3 ohne mündliche Verhandlung ergehen, wird die Verkündung durch die Zustellung des Urteils ersetzt. Dasselbe gilt bei einem Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verwirft (§ 341 Abs.

    Also verstehe ich das so das diese Abschrift eines Urteils, trotz allem eine Unterschrift vom „Richter“ und „Justizbeamten“ enthalten muss, oder damit wegfallen kann? ist?

  265. Sich.-Ing.J.Hensel, können Sie bitte was zu dem §169 3 ZPO aus Ihrer Ansicht nach, etwas dazu schreiben, ob damit jetzt die “ Ausfertigung“ welche man angehen konnte jetzt durch diese Gesetzesänderung auf Abschrift geschlossen wurde!

    • § 317 (2) ZPO besagt, dass Ausfertigungen nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt werden.

      Dies bestätigt i.Ü., dass vor der Novellierung der ZPO den Prozessparteien etwas zugestellt wurde, was sie nicht beantragt haben, was schon § 317 (2) S. 2 ZPO a.F. allerdings klarstellte, so dass die Zustellung von Ausfertigungen vor der Novelle, nach wie vor als rechtswidrig, ungültig und deshalb als nichtig anzusehen ist.

      Es hat sich an der Rechtswidrigkeit betreffend die Zustellung von nicht beantragten Ausfertigungen somit überhaupt nichts geändert.

      Die (alten) Verfahren sind m.E. weiterhin offen bzw. nicht durch Urteil abgeschlossen, da die Unterschrift eines gesetzlichen Richters gem. § 315 ZPO fehlt.

      *

      § 169 (3) ZPO besagt, dass eine in Papierform zuzustellende Abschrift auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden kann. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.

      Ob und wie durch eine maschinelle Bearbeitung eine Beglaubigung, möglicherweise auch noch ohne qualifizierte Signatur gem. § 2 Ziff. 3 SigG herbeigeführt werden kann, erschließt sich mir nicht unmittelbar, da grundsätzlich eine zu identifizierende Person hinter einer Beglaubigung stehen muss.

      Im Kern steht hierbei die Nachvollziehbarkeit der Beglaubigung durch eine bestimmte Person.

      Wie bereits im UPR 2013 im Menschenrechtsrat gerügt, betreibt Deutschland die Anonymisierung von Staatsgewalt unbeirrt fort.
      Ein probates Mittel, nach dem Muster der DDR diktatorische Strukturen zu schaffen und auszubauen.

      Plausibel, wenn man sich anschaut, wer in Deutschland das Sagen hat. (ist nur ein Beispiel).

      Im Übrigen ist die ZPO in ihrem Bestand, wegen mehrfacher Verstöße gegen das Zitiergebot als zitierpflichtiges Gesetz gem. Art. 19 GG – hier zum Beispiel §§ 739, 740, 758, 758a, 759, 801, 808, 882h, 883, 888, 890, 901, 915, 915c, 918 ZPO – als nichtig wegen gegenwärtiger Ungültigkeit einzustufen und zurückzuweisen, geht man davon aus, dass das GG tatsächlich noch Bestand hat, was aufgrund des Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. nebst Folgewirkung nicht der Fall ist.

      Weitere Ausführungen können Sie unter http://grundrechteforum.de/243 einsehen.

      In Ermangelung einer Rechtsgrundlage für das Abfassen, Verkünden und für die Zustellung von Urteilen im Zivilprozess, ist Artikel 17 EMRK bzw. Artikel 5 (1) ICCPR (Rechtsmissbrauch) einschlägig, da Artikel 6 (2) EMRK und Artikel 14 (1) ICCPR von „Urteilen“ und von auf Gesetz beruhenden Gerichten ausgeht.

      Staatsgerichte wurden bekanntermaßen schon in den 1950 èr Jahren beseitigt (vgl. Historie bzw. GVG 1877 und GVG 1950 zu § 15 GVG), so dass auch diese völkerrechtliche Voraussetzung für Deutschland abhandengekommen ist, obwohl Deutschland als Staat die EMRK und den ICCPR ratifizierte.

      Zum Schluss bleibt die Frage:

      Wie kann man als Staat insbesondere justizielle Menschenrechte (EMRK/ICCPR) ratifizieren, wenn man nicht einmal über Staatsgerichte verfügt ?

      • „Wie kann man als Staat insbesondere justizielle Menschenrechte ratifizieren, wenn man nicht ein mal über Staatsgerichte verfügt?“
        Herr Hensel, entschuldigung, ich belehre Sie sehr ungern, aber hier scheint mir die Frage falsch gestellt zu sein.
        Ich vermute mal, dass Sie mir im Wissen weit voraus sind, denn noch möchte ich Sie daran erinnern, dass die BRD n i c h t Deutschland ist.
        Lt. Urteil des BVerfG von 1973- 2 BvF 1/73 zum Grundlagen Vertrag zwischen BRD und DDR, wurde festgestelllt, dass ein Dt. Reich nicht untergegangen ist, nach wievor existent ist, nur nicht handlungsfähig. Und die BRD NICHT RECHTSNACHFOLGER des Dt. Reiches ist, lediglich teilidentisch ist.
        Auf Grund des immer noch existierenden Besatzungsrecht, sind auch die SHAEF Gesetze weiterhin in Kraft. Gesetz Nr. 52 Ka. 7 e, heißt es, :Deutschland ist das Dt. Reich, wie es in den Grenzen von 1937 bestand. Daher auch der Bezug im Art. 116 GG.
        Die BRD konnte das GG nicht aufheben, weil es Besatzungsrecht ist, und weil man 1990 auf die Vorbehaltsrechte der Alliierten nicht einging, wurde weder der 2+ 4 Vertrag, noch der Einigungsvertrag ratifiziert. Im 2. Bundesbereingungsgesetz vom 23. Nov. 2007 sind im Art. 4 die Vorbehaltsrechte der Alliierten vollständig wieder in Kraft gesetzt wurden.
        Auch der Überleitungsvertrag zu Berlin hat volle Gültigkeit, und was in Berlin gilt, gilt in ganz Deutschland! S. Art. 120, 125,133,139 und 146 GG.
        Hilft das Ihnen weiter?

      • Naja, es ist immer eine Sache des Blickwinkels bzw. der Ebene auf der man sich befindet. In der Liste der Ratifikaton (z.B. ICCPR) steht „Germany“.
        Das hat nichts mit Ihrer berechtigten Darstellung der Dinge zu tun, wie sie wirklich sind.
        Vielmehr geht es darum, den Verantwortlichen für die Missachtung der Menschenrechte wie EMRK / ICCPR / ICESCR u.a. zu benennen.
        So geht es hier vorrangig um den Normadressaten, der in der o.a. Liste eingetragen ist.

  266. @ M es ist sinnvoll bei einer Vollstreckung den Antragsteller mit einzubeziehen, weil dieser gleichfalls gegen geltendes Recht verstößt, wenn er das Scheinurteil akzeptiert und sich hierauf die Vollstreckung bezieht. Strafanzeige sind geltend zu machen, somit wird der Betrug, Nötigung, Täuschung im Rechtsverkehr und. dergl. aktenkundig und nach Völkerrecht § 5 VStGB verjähren diese Straftaten nicht!!

    • jetzt hab ich es verstanden, vielen dank. Genau dieses verdrehen und ablenken, lässt auch die besten Anwälte ( ebenfalls aber nicht alle, Instrumente der M.afia) blass aussehen. Somit hab ich meinem das Mandant entzogen.

      Es geht mir um das Prinzip, die setzen Willkürlich alle Rechte eines Menschen aus Kraft weil die meinen am längeren Hebel zu sitzen.

      Wenn keine Rechtsfähige bzw. handelsfähige Person zur Ladung ( Schiff) erscheint, (nur Personen(Persona, Maske) für den Kapitän zu gebrauchen sind, damit er schön auf das Meer hinausfahren und richten kann) sondern ein beseelter Mensch der sich nicht zu seiner Maske (Person) bekennt, wird ein Versäumnisurteil gesprochen. So handhaben die es die „Richter“. Der durch das Scheinurteil und deren Zustellung versucht mit einem in ein privatrechtlichen Vertrag einzugehen. Ich denke das Rechtsmittel gegen so etwas einfach nichtig sind, sondern eher sollte man eventl. das HGB studieren und danach verfahren. Da ist ja auch die Ableitung auf die Beurkundung von privaten Verträgen zwischen 2 Parteien auch geregelt und fest vorgeschrieben. Daher diese utopische 14 Tage Frist. Ich werde die oben genannten Vorschriften der ZPO und BeurkG anwenden inkl. des Handelsrechts und nicht als Wiederspruch sondern als Zurückweisung festlegen. Dazu fehlt einem aber noch die Einsicht in die Forderungen/ Schadensersatz nach Menschenrecht die ich den stellen möchte mit einer Frist. Auch wenn die mich einbuchten wollen, dann gehe ich erstmal paar Tage in deren 1 Stern Hotel.

      Ich würde mich nicht wundern bis ein verzweifelter, ruinierter Familienvater rot sieht und durchdreht mit fatalen Folgen für diese Firmen. Fälle sind ja schon bekannt.

      • Hallo, openyourmind,
        Das wir keine Staatsgerichte haben, ist ja schon klar, § 15 GVG zeigt es uns. Das man Handels,- und Sonderrecht anwendet, ist schon allein dadurch zu erkennen, dass es sich um eine Geschäftsstelle und Geschäftszeichen handelt.
        Wer den Gerichtssaal betritt, begibt sich auf hohe See, weil dort das Admiraly Law angewendet wird und der Kapitän (Richter) das Sagen hat.
        Also muss man den Kapitän dazu bringen, dass er die Kommando- Brücke verlässt, und selbst das Ruder bewegen kann in welche Richtung es gehen soll.
        Inzwischen gibt es einen Trick. Ist diese Person in der schwarzen Robbe der gesetzliche Richter nach dem Gesetz??
        Ist dieser dem Gesetz verpflichtet (Art. 97 GG)? Wird der gemäß seinem Eid (§ 38DRiG) auf das GG handeln?
        Hat der Mensch (Beklagte) Anspruch auf das rechtliche Gehör(Art. 103GG) und dem ein Rechtsschutzbedürfnis (Art. 1 Abs.3 GG) nach dem Gesetz??
        Immer wieder diese Fragen stellen, und die Antworten abwarten. Irgendwann sagt der sich vorstellende in der schwarzen Robbe nein. Dann hat man es geschafft! Denn dann die vernichtende Frage stellen, ob der Mensch (Beklagte) zum Rechts,- und Verfassungsbruch genötigt werden soll, da dies doch eine strafbare Handlung ist, zu der man keine Last/Verantwortung übernehmen wird.
        All dies ins Protokoll aufnehmen lassen, dann ist es aktenkundig und später verfolgbar.
        Man kann aber schon jetzt seine Forderungen anmelden. Es gibt im Netz zahlreiche Schadensersatzverträge, wobei man hier vorsichtig sein muss, wenn sie zu scharf sind, kommen Anzeigen wegen Beleidigung, Verleumdung oder Nötigung zurück, man muss diese Herrschaften nicht noch provozieren, um einen auszusaugen, davon existieren diese.
        Als Mensch (§ 1 BGB) hat man Rechte, die wahrgenommen werden. Sobald diese Rechte und da bleibt uns nur das GG, Landesverfassung oder internat. Recht verletzt, eingeschränkt werden, Strafanzeige gegen diese stellen, das Original an den obersten Vorsitzenden für Völkerrecht (Art. 25 GG) im Kontrollrat (RF) schicken, den Handelnden nur zur Kenntnis geben.
        GG ist nun mal Besatzungsrecht, da beißt die Maus keinen Faden ab.Und diese Grundrechte sind unsere „Bibel“! Nicht komplizierter machen, als es ist, nur mit einfachen Schritten kommt man ans Ziel!!!

  267. Hallo, romi, so einfach ist es nicht! Im Grunde bleibt alles beim alten.
    § 126 BGB (ranghöheres Recht) schreibt immer noch die Unterschriftspflicht vor. Abschriften/Ausfertigungen müssen übrigens nach § 51 BeurkG beantragt werden, macht das jemand?
    Fest steht auch, wie bereits in einem anderen Kommentar geschrieben, ohne Unterschrift, keine Rechtskraft, keine Rechtswirksamkeit = Rechtssicherheit verweigert!! Somit kein gesetzlicher Richter(Entzug) Art. 101 GG, Versagung des rechtlichen Gehörs, sind Verfahrensfehler und führen zur Nichtigkeit, § 125 BGB, § 117 VwGO!

  268. Hallo, Herr Hensel,
    Ja „Germany“ ist Deutschland und das bedeutet nichts anderes als Dt. Reich nach SHAEF Gesetz. Es ist nicht die BRD!!! Weil die BRD keine Verträge schließen darf, als Treuhandverwaltung! International heißt es Germany, weil das Deutschland immer noch im Kriegszustand ist nach UN Res. 56/83 mit den anderen Staaten.

  269. Hallo Herr Hensel, bin dann auch mal dem Justiz-Opfer Verein beigetreten und werde diesen auch in meinen Verteiler aufnehmen. Sie haben schon Recht, man muss was tun.

    MfG
    Müller

  270. Heute habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen, wo es um den Kostenfestsetzungsbeschluss zu einem Scheinurteil geht. Ich habe diesen Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen mit dem Verweis auf die Nichtigkeit des Beschlusses wegen Scheinurteil, fehlende Unterschrift und die noch offene und nicht bearbeitete Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK zum Scheinurteil. Sollte ich auch bezüglich dieses Schreibens eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK raus lassen oder auf die vorliegende Beschwerde hinweisen?
    MfG
    Müller

  271. @Alexander,

    Oha, Jetzt wohl sogar mit vernünftiger Unterschrift. Ist ja nur ein reiner Formbrief..daher schön alles unterschrieben.
    Auf meine Antwort warte ich auch noch vom AG

    Da es aber kein Urteil gibt…ist es ja immer noch nicht von denen Begründet.

  272. Hallo Herr Hensel, gestern habe ich festgestellt, dass „Mahnbescheide“ und „Vollstreckungsbescheide“ regelmäßig unwirksam sind, und zwar weil sie bereits gegen §725 ZPO verstoßen. Durch Zufall bin ich auf ein Urteil gestoßen, was die Verwendung eines ins Formular eingedruckten Gerichtssiegels, wie dies zumindest von meinem Mahngericht verwendet wird, nicht zulässig ist. Das würde ja bedeuten, dass bereits bei den Mahngerichten Unrecht verbreitet wird, was später in Gerichtsverfahren überhaupt keine Bewertung mehr findet.
    MfG
    Müller

    • Hallo Herr Hensel, da es sich um ein aktuelles Urteil handelt, welches sich bereits auf ein älteres Urteil bezieht, ist doch meine Ausführung über die Unwirksamkeit von „Mahnbescheiden“ und „Vollstreckungsbescheiden“ mit eingedrucktem Gerichtssiegel korrekt, oder was meinen Sie?

      MfG
      Müller

  273. Pingback: | Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig ! – Der Spass hört auf.

    • Hallo, Beklagter, sie dürfen ihn anzeigen, nur es wird wenig Erfolg haben, man schützt lieber seine Erfüllungsgehilfen (o. sollte man meinen Handlanger?), als den Bruch von Recht und Gesetz zu zugeben.
      GV sind seit 1. Aug. 2012 keine Beamten mehr (Aufhebung der Rechtsstellung § 1 GVO), zudem die Anordnung einer Lohnpfändung durch eine gesetzl. Richter folgen muss. Der GV maßt sich somit an als Amtsrichter zu fungieren, und begeht daher Amtsanmaßung(§ 132 StGB).Gleichfalls wird das Grundrecht des Rechtsschutzbedürfnisses (Art. 1 Abs. 3 GG) verletzt, da Lohnpfändungen ohne richterlichen Beschluss erfolgen, somit Verweigerung des rechtlichen Gehörs(Art. 103 GG), Entzug des gesetzl. Richters (Art. 101 GG) und Verweigerung der Rechtssicherheit, da niemand für eine Lohnpfändung den Antrag unterschreibt. Zudem in erheblichen Maße der Datenschutz verletzt wird, denn § 4 BDSG kann nur der Betroffene über Nutzung, Speicherung und Weitergabe von pers. Daten entscheiden. Dies wird mit dem Vollzug der Lohnpfändung ausgehebelt und bedeutet den Bruch von Recht und Gesetz!

      • Gibt es hierfür Beispiele von Verfahren, die gegen GVs verloren gingen?

        Wenn es keinen Sinn macht sein Recht einzufordern, weil in der Justiz zusammengehalten wird und alle Klagen die auf gutem rechtliche Grund stehen, trotzdem abzuschmettern sind, dann ist es auch müßig sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

      • Nein gewonnen, weil GV häufig Beträge vollstrecken wollen, die die Kosten der Vollstreckung übersteigen.- § 803 (2) ZPO

        Andere Beispiele liegen vor und werden zu gg. Zeit veröffentlicht.

        Im Übrigen ist es nicht sehr sinnvoll im Kampf gegen Ungerechtigkeit die Chancen des Widerstandes vorher auszuloten, um dann ggf. den Rückzieher zu machen, weil man sich nicht traut.

  274. Hallo Herr Hensel,

    ich habe bisher einige Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK rausgelassen. Bisher mit mäßigem Erfolg. Soll heissen, die Gerichte interessiert es nicht und es kommt zu Vollstreckungsmaßnahmen. Bisher ist eine Vollstreckungsmaßnahme bis zum Haftbefehl durchgelaufen, welcher allerdings noch nicht umgesetzt wurde und nun seit etwa 2 Monaten nichts zu hören oder lesen ist. Nun ist ein neuer Gerichtsvollzieher wegen einem anderen Urteil auf mich zugegangen, auf das ich bereits Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK gleichzeitig mit dem vorangegangen Urteil eingereicht hatte. Nun ist meine Frage an Sie, ist es nicht sinnvoller, dass man die Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK bei anderen Gerichten oder gar beim Justizministerium des jeweiligen Landes einreicht? Zum einen bekommen dann die Richter, welche bereits die Scheinurteile erlassen haben, die Beschwerden nicht wieder zur Bescheidung auf den Tisch, zum zweiten müssten fremde Gerichte oder das Justizministerium als nationale Institution die Beschwerden annehmen und zum dritten könnte man theoretisch die Beschwerde mit einem Antrag auf Disziplinarverfahren verbinden, wenn man die Beschwerden beim Justizministerium einreichen würde, da dieses für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der subjektive Eindruck einer Beschwerde bei einer anderen Institution als der eigenen eher Druck zur Handlung auslöst, weil es einmal öffentlicher ist und zum anderen man selber (als Richter oder GV) keinen direkten Einfluss mehr darauf hat.

    MfG
    Müller

    • In den nächsten Tagen werde ich eine Beschwerde veröffentlichen. Sie können den Text für sich nutzen.
      Grundsätzlich gilt, wie Einstein schon sinngemäß sagte: „Man kann kein Problem auf der Ebene lösen, auf der es
      entstanden ist.“

    • Hallo, Alexander,
      ein Justizministerium juckt nicht mal eine Strafanzeige zu den Untertanen, wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
      Jedes „Bundesland“ hat einen eigenen Verfassungsgerichtshof, (s. Landesverfassung) dazu gibt es noch den Richtergerichtshof.
      Gehe Sie an, mit deutschem Gesetz,was wir haben, Art. 101 GG, 103 GG, Rechtssicherheit = freiheitlich demokratische Grundordnung, Eid (§ 38 DRiG) zieht mehr.
      Beim GV schau Dir die GVGA an, findet man genug, wo man sie mit ihren eigenen Waffen schlagen kann!

      • kannst du mir mehr Kontext zum GVGA gegen? Im Moment sehe ich nur §3 und meine Exterritorialität durch meine Willenserklärung.

      • naja und der Verfassungsgerichtshof NRW erklärt von vorne herein, dass kein Bürger dort eine Beschwerde abgeben kann. 😦

  275. Hallo, Beklagter,
    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!!
    Gegen diese Justiz ist man momentan machtlos, weil die z.Z. unwahrscheinlich beißen, die Kohle muss eingeheimst werden, der nächste 1. kommt rasch.
    Zum einen kann man nur jedesmal den VA unterbrechen, um Maßnahmen zu vermeiden, zum anderen, wenn man denen die Kohle entzieht, sind sie auch bald am Ende!
    Wenn man denen jedes Mal den VA unterbricht, sind sie nicht in der Lage, Maßnahmen zu vollziehen, man macht gleichfalls das ganze aktenkundig, was später mit Haftungsansprüchen geltend gemacht werden kann.
    Vereinzelt gibt es kleine Erfolge, das Verfahren eingestellt werden oder man es in die Erstinstanz verschiebt, oder man es für einige Zeit ruhen lässt.
    Die Zeit arbeit doch für das Volk!

  276. Hallo, Alexander, ich hätte Dir gern die GVGA hier eingefügt, leider macht er das nicht, wie ich es will! Bitte mal googlen, bl.gvga 9.7.2013 reinschrift!
    Es kommt darauf an, was Du suchst, Gerichtskosten sind § 196 GVGA !
    Bitte nicht darauf ein lassen, Gerichts,- Anwaltskosten unterstehen der Justizbeitreibungsordnung von 1937 – NS Gesetz!!! Wer dies duldet oder akzeptiert macht sich mit schuldig!!

    • das mit der Justizbeitreibungsordnung muss ich mir nochmal genauer anschauen, da tatsächlich NS-Gesetze keine Anwendung finden dürfen. Allerdings habe ich noch keinen Anhaltspunkt bei der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) gefunden. §196 redet da von Zuständigkeit.
      MfG
      Müller

  277. § 196 GVGA
    (1) 1Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, als Vollziehungsbeamter nach der Justiz-beitreibungsordnung für die nach dieser Vorschrift beizutreibenden Ansprüche mitzuwirken.
    Dies gilt nicht, soweit Beitreibungen nach den bestehenden Verwaltungsanordnungen den Vollziehungsbeamten der Justiz übertragen sind.
    Die Justizbeitreibungsordnung, Ausfertigungsdatum: 11. März 1937 – NS Gesetz verboten und untersagt!! In dieser JustBeitrO steht unter § 1 Pkt. 4 Gerichtskosten.
    Das Volk wird zu einer Mitschuld gezwungen, wenn es diese akzeptiert und bezahlt. Und GV führen hierbei Nazi Recht aus,
    Alexander, ,sieh Dir mal § 1 GVGA an, es ist eine Geschäftsanweisung für GV, demnach kein Gesetz, somit sind GV keine Beamten, da ja schon zum 1. Aug. 2012 die Rechtsstellung im GVO(§1 ) aufgehoben wurden.
    GV führen ein Geschäft aus, und kein Amt im Dienste, wem wohl? der Firma!
    § 7 GVGA ist übrigens die Unterschriftspflicht!!
    Damit gehen diese in die Privathaftung § 823 BGB.

  278. Pingback: Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD | Gegen den Strom

  279. Hallo Herr Hensel, bereits weiter oben habe ich mitgeteilt, dass wieder ein GV es bei mir Versucht, mich in die Justizfalle laufen zu lassen. Was mir bisher nicht so aufgefallen war, dass selbst dieser seine Schreiben nicht eigenhändigt unterschreibt. Es handelt sich doch bei nachfolgendem Schreiben um einen Verwaltungsakt, oder nicht, welcher der Schriftform zu genügen hat? Auf jeden Fall ist die Unterschrift des GVs nur mit dem Computer in Schreibschrift (einer Computerschreibschrift) eingefügt. Den Unterschied zur eigenhändigen Unterschrift kann man besonders bei der Postzustellungsurkunde, die der GV, diesmal eigenhändig, unterschrieben hat, erkennen. Das war mir bisher gar nicht aufgefallen, dass bereits Gerichtsvollzieher sich der Verantwortung entziehen wollen, wo sie doch relativ solide aus der ZPO argumentieren können.

    MfG
    Müller

    • Kenn Sie das … ? http://grundrechteforum.de/16109 bzw. http://rechtsstaatsreport.de/gerichtsvollzieher/
      die Frage ist: Trifft es auf Ihren GV zu oder nicht.

      Darüber hinaus… Haben sie den GV schon damit konfrontiert, das die ZPO wegen
      Verstoß gegen Art. 19 GG ungültig ist ?

      Zitat: ZPO (Zivilprozessordnung)

      In den Vorschriften der §§ 739, 740, 758, 758a, 759, 801, 808, 882h, 883, 888, 890, 901, 915, 915c und 918 ZPO werden die Freiheitsgrundrechte des Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person – Unverletzlichkeit der Person), Art 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) eingeschränkt. Gleichwohl zitiert die ZPO diese durch die genannten Vorschriften der ZPO eingeschränkten Grundrechte nicht.

      Quelle: http://rechtsstaatsreport.de/zitiergebot

      Im Übrigen besitzt der GV keine grundgesetzliche Legitimation.

      • Ich habe dem GV bereits geschrieben, dass er ohne Legitimation vorgeht und privat dafür haftet, das Gerichtsverfahren und das Scheinurteil, auf das er sich stützt, bereits rechtswidrig ist. Mir war nur bisher nicht aufgefallen, dass Gerichtsvollzieher sich bereits mit kopierten Unterschriften aus der Affäre ziehen wollen.
        MfG

  280. Hallo Herr Hensel, vielen Dank für Ihr Angebot. Ich hatte bereits dem GV gestern geantwortet und ihm die Möglichkeit zur Annahme meiner Zurückweisung gegeben. Siehe nachfolgendes Schreiben. Ich würde eventuell später, wenn es dann zu einer Beschwerde gegen den GV kommt, nochmal auf Sie zukommen, wenn es Ihnen nichts ausmacht.

    MfG
    Müller

    https://www.dropbox.com/s/1kaxnuhfuy9vte5/public_ogv_schade_20140930_dr_ii_404_14_14c1480_14_zurueckweisung.pdf?dl=0

  281. Hallo Herr Hensel, vielleicht lohnt es sich noch einen Forumsordner zum Finanzamt aufzumachen. Ich würde mich gerne auch hierzu bekannt geben, da eine Behörde, welche nach BRD-Recht direkt vollstrecken darf, sicherlich auch jeden betrifft und der Austausch über die Rechtsbrüche genauso wie die der Justiz meiner Meinung nach bekannt gegeben und abgehandelt werden sollten.
    Lustigerweise wurde ich jetzt auf meine Verweigerung Angaben zum Einkommen zu machen mit Bescheiden für 2012 und 2013 von 0 Euro Einkommen belohnt. Schließlich hat das Finanzamt keine Möglichkeit gehabt, wegen den fehlenden Angaben meinerseits eine Berechnung durch zu führen und musste deshalb schätzen ?!? Wasndasn???
    Die kurzfristige Änderung des §317 ZPO und teilweise komische und defensive Verhalten von Behörden und Gerichten deuten auf wesentlich mehr Druck hin, als ich bisher angenommen habe. Wissen Sie was dazu?
    Falls für Sie ein weiterer Forumsordner in Betracht käme, sollten vielleicht mehrere Behördern, die vollstrecken können, zusammengefasst werden, auch GEZ ist ja ein Thema für uns alle und deren Methoden bei der Vollstreckung verstoßen gegen Völker- und Menschenrecht.
    MfG
    Alexander Müller

    • Zur Novelle des § 317 ZPO ist übergeordnet zu sagen, dass den „Gerichten“ die Rechtsgrundlage für das Verfassen von Urteilen und Beschlüssen abhanden gekommen ist, da die ZPO wegen massenhafter Verstöße gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 GG nicht ist. Dieses geschieht z.B. in den §§ 739, 740, 758, 758a, 759, 801, 808, 882h, 883, 888, 890, 901, 915, 915c, 918 ZPO. Die ZPO ist damit ein im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 GG ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzeskraft. Quelle: http://grundrechteforum.de/243

      Vor dem Hintergrund, dass Art. 6 EMRK und Art. 14 ICCPR von einem Urteil ausgeht, kann „Deutschland“ als ratifizierender „Staat“ weder die EMRK noch den ICCPR erfüllen und begeht somit Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK /analog ICCPR, da insbesondere den Zivilgerichten die Rechtsgrundlage abhanden gekommen ist, Urteile überhaupt verfassen oder gar zustellen zu können.

      Deutschland verstößt somit insbesondere gegen Artikel 1 EMRK !
      Deutschland verstößt somit insbesondere gegen Artikel 2 ICCPR

    • Der Druck ist inzwischen so hoch geworden, das es für das System BRD immer schwieriger wird die Energie dafür aufzubringen. Auch die Schubladeneinordnung in „Reichsdeutsche“ „rechte Esotheriker etc. pp. greift nicht mehr. Was wohl auch dem offensichtlichem Kriegskurs geschuldet ist den das System momentan inne hat. Hier ein s.g. genannte Einschätzung der Lage.

      http://antilobby.wordpress.com/2014/09/28/zur-lage-der-nation/

      Der Vorschlag auf die Gesetzesgrundlagen der DDR zurück zu greifen ist bei näherer Betrachtung nicht einmal so schlecht zu bewerten, schon mit dem Hintergrund, das die s.g. Wiedervereinigung niemals zustande gekommen ist. Nicht zuletzt dokumentiert durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

      http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D__1412765645272

      und die ganze Artikel 23 Thematik, wonach das Besatzungsgrundgesetz seinen Wirkungsbereich nicht auf das Territorium des sowjetisch (russisch) besetzten Sektors ausweiten konnte und kann (Potsdamer Abkommen, Zoenenprotokolle, Jalta Verträge etc.). Damit dies niemand merkt, wurde Art. 23 komplett entfernt und dem einfältigen Deutschen das Ganze in der Präambel serviert und mit der dicken Lüge von der Verfassung garniert. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, das die Argumentation der Nichtzuständigkeit der BRD-Justiz, wegen obiger Sachverhalte, greift und erfolgreich ist.

      • Hallo, M richtig erfasst! Genauso ist es.
        Denn noch ist festzustellen, dass immer mehr Druck auf`s Volk ausübt, es einschüchtern und verängstigen will und glauben lassen will, die Behörden/Gerichten hätten Recht allein. Sie pochen auf Ihr Unrecht! Nur spüren sie gewaltig den Wind von vorn, dass das Volk sich nicht mehr einschüchtern lassen will und massiv Widerstand leistet. Man denke selbst an den Auftritt am 3. Okt. in Berlin von Xavi Naidoo, Die MSM titiulierten, die Reichsdeutschen demonstrierten, rechte Szene veranstaltete zum Tag der Einheit eine Demonstraktion, weil man die BRD nicht anerkennen wolle, gegen die Rechtsstaatlichkeit der BRD. Die Lügen derer werden immer umfangreicher und abstruser. So versucht man sich an der Macht zu halten.

      • Breif an einen s.g. Gerichtsvollzieher:
        ***************************************************************************************************************************
        Frank Lehmann
        Magdeburgerstraße 7
        [39288] Burg

        Zurückweisung wegen fehlender Zuständigkeit
        Ihr Bescheid vom 06.10.2014

        Sehr geehrter Herr Lehmann,

        Sie, als auch ich wissen, das Sie seit 2012 kein Gerichtsvollzieher mehr sind sondern ein privates Inkassounternehmen. Sie besitzen hier keine Autorität, die Sie zu irgend etwas ermächtigt.
        Darüber hinaus – seit dem 18. Juli 1990 besteht keine Rechtsgrundlagen mehr, auf Grund derer
        Sie Beschlüsse erlassen dürfen. Der durch das Privatunternehmen Deutsche Post AG zugestellte Beschluss ist nichtig !
        Ich rege an, Ihren Auftrag an den Auftraggeber zurück zu geben.

        Begründung:
        Ich stelle fest, dass der Umschlag der Postzustellung an mich eine Zustellung „ innerhalb des Bereich der Bundesrepublik Deutschland“ vorsieht. Ich stelle fest, dass Sachsen-Anhalt gemäß dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. 1990 II, Seite 1274ff) kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland jemals war oder derzeit ist. Somit ist die Zustellung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewirkt und somit unwirksam.

        Die Bestimmungen der Art. 132 HZÜ (BGBl. 1977, II, S.1453) in Verbindung mit Art. 25 GG bei der Postzustellung sind nicht berücksichtigt worden. Die Zustellung ist somit nicht rechtskräftig.

        Ich stelle fest, dass nach § 3 FGG kein Gericht der „Bundesrepublik Deutschland“ und kein Gericht des Landes „Sachsen-Anhalt“ für mich zuständig ist.

        Ich stelle fest, dass ich gemäß § 20 GVG Exterritorialität gegenüber der gesamten Rechtsordnung der „Bundesrepublik Deutschland“ , einschließlich der Gerichtsbarkeit, und gegenüber der gesamten Rechtsordnung des Landes „Sachsen-Anhalt“ , einschließlich der Gerichtsbarkeit, genieße. Ein „Amtsgericht Schönebeck“ ist daher grundsätzlich und nie für mich zuständig.

        Die deutsche Volkszugehörigkeit kann man – entgegen der landläufig falschen Auffassung – nicht aufgrund der Aushändigung eines Personalausweises der de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten.
        Gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 zu 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) ist man Deutscher ausschließlich und nur auf Basis des RuStG bzw. kann man Deutscher nur auf der Rechtsgrundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes werden. Das RuStG ist ein Gesetz des Staates Deutsches Reich, es regelt nur die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, die vermeintlichen „ Staatsangehörigkeiten“ der DDR und BRD kennt das Gesetz nicht.

        Am 17. Juli 1990 bei den 4+2Verhandlungen in Paris hat der UdSSR Außenminister
        Eduard Schewardnadse dem DDR Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, dass die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 00:00 h aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

        Zeugen:
        Eduard Schewardnadse.
        Markus Meckel.

        Am 17.Juli 1990 bei den 4+2Verhandlungen in Paris hat der US Außenminister
        James Baker dem BRD Außenminister Hans Dietrich Genscher mitgeteilt, dass der Artikel 23 GG a.F. per 18. Juni 1990 00:00 h gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.

        Zeugen:
        James Baker.
        Hans Dietrich Genscher.

        Am 17. Juli 1990 bei den „4+2Verhandlungen“ in Paris war bei beiden vorstehenden Vorgängen weiterhin der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend.

        Zeuge :
        Herr Skubiszewski.

        Nur für den Fall, dass Sie der – irrigen – Auffassung unterliegen, dass das Grundgesetz und damit auch auf dem Grundgesetz basierende Gesetze der de jure erloschenen BRD gelten, so muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie nicht befugt sind, im vorliegenden Fall ein „Verfahren“ betreffend der elterlichen Sorge durchzuführen.

        Begründung:
        A) Das ergibt sich zum einen aus dem in Art. 20 IIl GG verankerten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dieser billigt Ihnen als Judikative zwar grundsätzlich das Recht zu, auf Grund eines formellen Gesetzes oder einer hierauf beruhenden sonstigen Rechtsnorm in die Rechtssphäre des Bürgers einzugreifen.
        Allerdings ist diese Befugnis auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Insofern wären Sie vorliegend nur dann autorisiert, über mein Leben und meine Person oder meiner Tochter zu entscheiden, wenn das Gebiet von „Sachsen-Anhalt“ unter den Geltungsbereich des Grundgesetzes fiele.
        Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie das übrige sogenannte „Beitrittsgebiet“ auch, ist „Sachsen-Anhalt“ niemals in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangt:

        Zwar erklärte die Volkskammer der DDR am 23. 08. 1990 den Beitritt der „Deutschen Demokratischen Republik“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. mit Wirkung vom 03.10.1990. Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990 außer Kraft gesetzt. Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Ziffer 2 des „Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ – „Einigungsvertrag“ – (BGBI. II 1990 S. 889(890), wo es heißt: „Artikel 23 wird aufgehoben.“
        Da der Einigungsvertrag – und damit auch die Aufhebung des Art. 23 GG a. F. – spätestens am 29.9.1990 in Kraft trat (vgl. BGBI. II 1990 S. 1360), mithin vor dem 03.10.1990, konnte ein Beitritt der DDR zu diesem Datum auf der Grundlage des Art. 23 a. F. gar nicht mehr erfolgen.
        Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.
        Somit erstreckt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht auf „Sachsen-Anhalt“ . Sie sind daher nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf dem Gebiet „Sachsen-Anhalt“ stattgefunden haben, zum Anlass und zum Gegenstand Ihres judikativen Handelns zu machen. Es würde eine Überschreitung ihrer örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den in Art. 20 III GG
        verbindlich festgeschriebenen Grundsatz des allgemeinen Gesetzesvorbehaltes bedeuten, gegen mich als Nichtbürger der Bundesrepublik außerhalb der „Bundesrepublik“ und damit außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ein Verfahren anzuberaumen und durchzuführen, deren rechtliche Grundlagen im für mich insoweit nicht geltenden bundesrepublikanischen Recht zu finden sind.
        Wenn Sie sich hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens in dieser Angelegenheit im grundgesetzkonformen Bereich bewegen wollen – und ich gehe davon aus, das Sie dies anstreben und die aus Art. 20 III GG ableitbaren Schranken in puncto exekutiver Gewaltausübung zu respektieren bereit sind – dann ist die von mir angeregte Aufhebung des Verfahrens die einzige Ihnen verbliebene Möglichkeit und verfassungsrechtlich zwingend vorgegebenes Gebot.

        B) Hilfsweise, für den Fall, dass Sie den unter A) gemachten Ausführungen nicht zu folgen bereit sind möchte ich folgendes ausführen:
        Ihre mangelnde Ermächtigung, als Amtsgericht in Sachsen-Anhalt im vorliegenden
        Fall eine Verfahren auf der Grundlage bundesrepublikanischer Rechtsnormen anzuberaumen und durchzuführen, ergibt sich aus der Tatsache, dass „Sachsen-Anhalt“ kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist.
        Zwar erklärte Art. 23 S. 1 GG a. F. „GroßBerlin“ gehöre zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, auch enthielt die Verfassung von Westberlin vom 01. 09. 1950 in Art. 1 II die Feststellung, „Berlin ist ein Land der Bundesrepublik“. Dennoch war damit eine entsprechende staatsrechtliche Einheit nicht vorhanden. Denn der diesbezüglich in den genannten Verfassungsartikeln zum Ausdruck kommende Wille des deutschen Verfassungsgebers kann sich solange und soweit nicht auswirken, als die Drei Mächte, unter deren Besatzungsregime das Grundgesetz erlassen wurde,
        diesbezüglich Vorbehalte geltend machen.

        Genau dies ist aber bis heute der Fall:
        a) Bereits im Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (vgl. VOBl. brit. Zone, S. 416) wurde festgeschrieben, das WestBerlin
        kein Land der BRD ist. Ein inhaltlich gleichlautender Vorbehalt wurde in der Folgezeit in der BK/O (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBI. l brit. Zone, S. 440) ebenso erklärt, wie in Art. 2 des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“ sog.
        Deutschlandvertrag vom 26.05.1952 (23.10.1954), (BGBI. II 1955, S. 305 ff.) sowie im
        Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin vom 24. 05.1967 (BK/L (67) 10) abgedruckt u.a. bei v. Münch: Dokumente des geteilten Deutschland‘, 1968 S. 201)

        „ …it has been and reains the Allied Intention an opinion that Berlin is not regarded as a Land of the federal Republic and is not governed by the Federation…”.

        b) im gleichen Sinn heißt es in Abschnitt II B des VierMächteAbkommens vom 03.09.1971, dass die Westmächte erklären, dass die Westsektoren Berlins

        „ so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind…“

        c) An dieser Rechtsauffassung haben die drei westalliierten Mächte auch nach „ der politischen Wende 1989/90“ unverändert festgehalten.
        Dies ergibt sich aus dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. 09. 1990 (BGBI. II 1990. 8. 1274 ff.) Dort ist im vierten Absatz der Präambel festgeschrieben, das durch dieses Übereinkommen die fehlende deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berührt wird (d. h. alles Vorgenannte und oben Dargelegte bleibt weiterhin voll gültig), mithin Berlin auch weiterhin kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist. Konkretisiert wurde diese Vorgabe in Artikel 2 S. 1 dieses Übereinkommens, wo es heißt: „Rechte
        und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind (auch bezüglich der Feststellung, dass Berlin kein Bundesland der BRD ist), sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“

        d) Dieser Standpunkt der westalliierten Mächte hat auch durch Art. 7 des am 12. 09. 1990 unterzeichneten Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland – fälschlicherweise „ZweiplusVierVertrag“ genannt – (BGBl. II 1990, S. 1318 ff.), wo die Beendigung der alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin erklärt wird, keine rechtswirksame Änderung erfahren.
        In Art. 8 I S. 12 heißt es nämlich:
        „Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so schnell wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland“
        Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht, da der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 S. 2 GG a. F. nicht erfolgt ist. Insofern kann auf die obigen, unter Punkt A) gemachten Ausführungen verwiesen werden. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein „vereinigtes Deutschland“ erfolgen. Die Zustimmung zum „Zwei plusVier Vertrag“ durch das Vertragsgesetz vom 11.10.1990 (BGBl. II 1990. S. 1317) genügte insoweit den Anforderungen des Art. 8 S. 2 des Vertragswerkes nicht.
        Es hat keine Ratifikation durch ein „vereinigtes Deutschland“ stattgefunden. Aus diesem Grunde ist der ZweiplusVierVertrag bis heute nicht in Kraft getreten. Damit hat auch der Inhalt des Art. 7 keine Rechtswirksamkeit erlangt, weshalb der erwähnte alliierte Vorbehalt, wonach Berlin kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist, weiterhin Bestand hat und rechtsverbindlich ist.
        Wenn aber „Sachsen-Anhalt“ vom Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht erfasst wird, bedeutet das in letzter Konsequenz, dass das Amtsgericht Schönebeck nicht befugt ist – wie in meinem Fall offensichtlich ins Auge gefasst – auf Grundlage von bundesrepublikanischen Rechtsnormen ein Verfahren anzuberaumen und durchzuführen.
        Die „BRD“ hat zu akzeptieren, dass der Status von Berlin von den Westmächten – so wie oben dargelegt – völkerrechtlich verbindlich festgestellt worden ist. In diesem Zusammenhang sei auf Art. 25 des Grundgesetzes verwiesen, der unmissverständlich feststellt:
        „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor…“
        Zu diesem Grundgesetzartikel hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BverfGE 23, 309[363]) entschieden: „Artikel 25 GG bewirkt, daß die allgemeinen Völkerrechtsregeln ohne ein Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem innerstaatlichen Recht vorgehen.“
        In einem weiteren Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (vgl. BVerfGE 23, 288[316]) heißt es ferner: „Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts liegt darin, kollidierendes innerstaatliches Recht zu verdrängen oder seine völkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken“.

        Legt man diese Maximen zugrunde, so kollidierten die Rechtsnormen, auf die sich das Amtsgericht Schönebeck und Sie stützen würden, mit völkerrechtlichem und damit höherrangigem Recht. Als Normen aus bundesrepublikanischer Rechtsquelle, die hinter den völkerrechtlichen Regeln zurückbleiben bzw. die diesen widersprechen, müssen jene Rechtsnormen zurücktreten und können nicht angewandt werden.
        Ihr weiteres Vorgehen bewegt sich daher nur dann im grundgesetzkonformen Bereich, wenn Sie von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen. Dies bitte ich Sie, bei Ihren weiteren Überlegungen zu beachten.
        Eine Richterin oder ein Richter am Amtsgericht Schönebeck hat grundsätzlich keine Rechtsgrundlage mehr, Gerichtsverfahren in Mitteldeutschland durchzuführen.
        Dem Amtsgericht Schönebeck und Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.

        Letztendlich gemahne ich Sie noch daran, das Vorladungen, Haftbefehle und/oder die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung nur durch einen staatlichen Richter erfolgen dürfen. Den Versuch oder gar eine persönliche Vorsprache, zwecks Hausdurchsuchung würde ich entsprechend mit strafrechtlichen Maßnahmen beantworten.

        Hochachtungsvoll
        *************************************************************************************************************************
        Frisch und aktuell. Dies kann als Vorlage genutzt werden wenn die relevanten Bezeichnungen auf die eigenen Sachverhalte angepasst werden.

      • Hallo M, wie war denn die Resonanz des GVs? Ich verwende diese Vorlage schon eine Weile bei den Gerichten, gestört hat sich unter Mißachtung meines rechtlichen Gehörs bisher Niemand daran.

  282. Ein satirisches Märchen?

    Die Geschichte von der Plünderland-Verschwörung oder wie man tausend Milliarden Plünderos veruntreut!

    Es war einmal ein Land, das nannte man Plünderland. Plünderland war nicht das einzige Land auf der Welt. Andere mächtige Länder sahen, dass Plünderland immer größer und stärker wurde.

    Aufschlußreiche Satire zur s.g. Wiedervereinigung.

  283. Hallo, M zum Brief an GV , kleiner Tipp, wenn das GG aufgehoben ist, dann bitte vor den Artikeln immer analog schreiben. Du zitierst etwas, was zwar nicht mehr vorhanden sein dürfte, aber angewendet wird. Oder „erloschen“ davor schreiben, wenn Du daraufhin weist, zum Vertrag vom 1990. Ansonsten wäre das unglaubwürdig.
    Gehe mal auf facebook, die Seite Stadt Burg, dort kannst Du Dir auch Hilfe holen. Tolle Kumpels, da bewegt sich eine ganze Menge.

    • Ich bin ziemlich sicher das der GVZ mich versteht, da ja aus seiner Sicht das GG nicht aufgehoben/erloschen ist. Aber Danke für die Hinweise. Die Fb-Seite hast Du einen Link, „Stadt Burg“ ist ein bischen unscharf.

    • PS: Außerdem ist es aus meiner Rechtsposition egal ob das GG noch gültig ist oder nicht, es trifft für mich nicht zu, da ich ihm exterritorial gegenüber stehe. Somit für mich keine verbindliche Rechtsnorm darstellt. Bislang war diese Argumentation auch zu 100% erfolgreich. Kann somit als Basis dienen auch für Finanzamt, andere Ämter, Gerichte und alles was noch so lästig ist.
      Muß nur die Formulierungen entsprechend angepasst werden.

  284. Hallo…
    Mein Fall:
    Vor 24 Jahren habe ich als kleiner Junge Mist gebaut, 1993 gab es dann ein “ Versäumnisurteil “ usw…
    Nun hat die Stadt, welche ja der Kläger war, sich bei mir wieder gemeldet und um ihre Forderung zu unterstreichen ( bis zum 31.10.14 ), nochmal eine Kopie des damaligen Urteils zugesendet.
    Deckblatt beinhaltet nur:
    Landgericht Dortmund + Wappen + 3 Stempel auf Linker Seite am Rand.
    Auf Seite 2 dann geht es sofort los:
    Im Namen des Volkes
    Versäumnisurteil und Urteil ( Warum Versäumnisurteil UND Urteil? )
    Erst auf der vorletzten Seite wird ersichtlich, das es sich um eine Ausfertigung handelt.
    Richter haben natürlich nicht unterschrieben.
    § 49 Beurkundungsgesetz:
    (1) Die Ausfertigung besteht in einer Abschrift der Urschrift, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist. Sie soll in der Überschrift als Ausfertigung bezeichnet sein.

    So, dem entnehme ich, das direkt auf Seite 1, spätestens aber auf Seite 2 klar ersichtlich sein muss, das es eine “ Ausfertigung “ ist, richtig?

    Auf der letzten Seite wird die Rechtskraft des Urteils durch einen Urkundsbeamten beglaubigt, ledeglich aber nur mit Nachnamen unterschrieben.
    Beinhaltet eine rechtskräftige Unterschrift nicht den VOLLEN Namen? Bedeutet, VOR und Nachname?
    Im großen und Ganzen trifft so ziemlich alles auf dieses “ Urteil “ zu was hier erwähnt wird.
    Frage: Das Urteil wurde 1993 “ gefällt „, bzw trat da in kraft.
    Kann ich da eigendlich noch was machen? Rein Theoretisch hat dieses Urteil doch nie Rechtskraft erlangt oder sehe ich das falsch?
    Soll ich der Sachbearbeiterin der Stadt Fristgerecht antworten, das erhebliche Zweifel/Rechtsunsicherheiten bezüglich des Urteils bestehen, da dass Urteil nach “ gültigem “ ( nicht geltendem ) Recht nicht Rechtskräftig ist?

    “ Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wieder gegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den ZUSTELLEMPFÄNGER muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
    Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = VersR 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZB 63/72 = VersR 1973, 87 “

    So, da ich nun Zweifel habe, und daher die Urschrift einsehen muss, kann ich da der Sachbeabeiterin anbieten, gemeinsam Einblick in die Gerichtsakte zu nehmen um sich von der Richtigkeit zu überzeugen/ nach zuprüfen?
    Wie reagiere ich dann, wenn die Sachbeabeiterin dieses Angebot ablehnt?

    Allein das die ganze Sache schon so kompliziert ist und verkompliziert wird, zeigt doch, das da was im argen liegt.

    Über Ratschläge wäre ich dankbar.
    Gruß
    Schwarzblut

    p.s. nicht das ich mich davor drücken will, den Mist habe ich damals ja gebaut, es soll wenn dann alles rechtmässig sein.

    • Wie reagiere ich dann, wenn die Sachbeabeiterin dieses Angebot ablehnt?

      Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK wg. Verweigerung von Akteneinsicht

      Verstoß gegen Art. 6 Buchst. 3 b.) EMRK / Analognormen
      Missachtung der Rechtsprechung des EGMR 18.3.1997, insb. Foucher
      gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen
      Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05;
      EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR
      26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig,
      EMRK³ Art 6 Rz 115

      Urteil EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01
      (Sürmeli/Deutschland) , NJW 2006, 2389

    • Hallo, Enkira
      Warum so kompliziert?
      Seit wann ist man als kleiner Junge schon geschäftsfähig und strafmündig?
      Für Kinder gibt es kein Versäumnisurteil/Urteil !!
      Wer hat da eigentlich geschlafen?

      • Ich brauche da wirklich DRINGEND Hilfe.
        Mein Sohn (15) hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher der mit einem Haftbefehl gegen meinen Sohn hier Stand! Wie es dazu kam:
        Der Vater meines Sohnes verklagte meinen Sohn!!! Weil er nicht mehr „soviel“ Unterhalt zahlen wollte. Tja..mein Sohn (damals 12!) Verlor den Prozess und blieb auf ALLEN kosten als MINDERJÄHRIGES Kind sitzen. Prozesskoszenhilfe würde ebenfalls abgelehnt.
        Ich verstehe die Welt nicht mehr und mir ist das ein Rätsel wie ein „Scheinstaat“ so handeln kann. Nun steht er damit im Schuldnerverzeivhniss.

        Lg

    • in Artikel 146 GG wird unterschieden zwischen Verfassung und GG. Wie kann das GG dann die Verfassung sein ?
      In Artikel 146 GG wird als Voraussetzung für eine Verfassung der dort genannte Volksbeschluss benannt.
      Diesen Volksbeschluss gibt es nicht. So gibt es auch keine vom Volk beschlossene Verfassung.

      Alles unter Vorbehalt, dass das GG, trotz seiner Beseitigung via Art. 4 Zif. 2 EinigVtr., noch existent ist.

      Im Übrigen gelten insb. die normativen Anteil des Völkerrechts unmittelbar. So auch eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK.
      Oder das Recht, sich vor Gericht selbst zu verteidigen – vgl. Art. 6 Zif. 3 c.) EMRK.

      Sie können Herrn Dr. Heitland gerne hiermit entgegnen.

      • hallo Herr Hensel habe soeben erfahren das das Amsgericht eine sogenannte Eintragungsanordnung uber mich erlassen hat so in der Schufa aus einer Ausfertigung heraus die Ausfertigung ist von 2012 nun da auch noch nachweislich falsche Angaben in dem Urteil gemacht wurden habe ich auf Nichtigkeit des Urteil bestanden ich glaube 826 BGB dem will man aber nicht nachgehen habe auch Strafanzeige gestellt gegen meine xFrau wegen Betrugs aber die Staatsanwaltschaft kann angeblich nichts finden die frage ist fur mich wenn ich kein Urteil erhalten habe und das ganze nichtig ist bin ich ja noch im Verfahren oder? und somit ist ja auch die Eintragungsanordnung nicht zulassig wenn sie denn uberhaupt zulassig ist wie kann ich bewirken das die Eintragungsanordnung wieder geloscht wird?habe auch keine erhalten zuvor war auch der Gerichtsvollzieher da in der Sache er wollte von mir den Betrag uberwiesen haben habe ich nicht gemacht aus den oben genannten Grunden dann sollte ich die Eidesstattliche Versicherung ablegen wenn nicht dann Haftbefehl ich habe es vorgezogen zu fliehen um mich erst mal selber schlau zu machen denn Rechtsanwalte bei mir werden alle gekauft

  285. Danke her Hensel, muss ich aber erstmal schauen was sie damit meinen.

    Die Akteneinsicht aber hat sich ohnehin erledigt, bei einem Telefonat mit dem Landgericht Dortmund heute, wurde mir höflich aber bestimmt der Zugang zu den Akten verwehrt.
    Als Privatperson habe ich kein Recht auf Einsicht in Gerichtsakten, ich sollte einen Anwalt damit beauftragen.

    Wie soll denn jetzt bitte ICH meine Zweifel darüber beseitigen können, indem ICH die Echtheit überprüfe, wenn mir dies verwehrt wird?
    WIe die Antwort eines Anwalts ausfallen MUSS, ergibt sich doch schon allein aus der Tatsache, das wenn dieser sagt: Nein, da sind keine Unterschriften, Nein es ist nicht Rechtskräftig usw.
    Doch augenblicklich auch seine Legitimität verliert.
    Anders gesagt. Da sitzt ein Betrüger, der tut sich mit einem anderen Betrüger zusammen.
    Betrüger 1 schickt einer Person eine Ausfertigung einess Urteils und legt es so aus, das ich Betrüger 2 hinzuziehen soll um Betrüger 1 zu überführen…
    Oder habe ich da jetzt ein Denkfehler?

    Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
    Der Sachbearbeiterin einen Brief verfassen mit sämtlichen Gesetzestexten und das “ Urteil “ von 1993 wegen schwerer Formfehler ( will ja Höfflichkeit wegen keine Vortäuschung und Urkundenfälschung unterstellen ) als nichtig und somit deren Forderungen zurückweisen?

    Vielen Dank nochmal für die Tipps. Bin in dieser Hinsicht noch sehr unsicher wie man wohl merkt.

    Gruß…
    Enkira

  286. Hallo,
    warum versteht das keiner? Der normale Mensch bekommt nur Aktenauskunft!!! Rechtsverdreher bekommen Akteneinsicht!!!
    Wurde zu Beginn letzten Jahres geändert.
    Eine Akteneinsicht für Otto Normal wird stets abgelehnt, weil es im Gesetz nicht mehr vorgesehen ist. Punkt!

  287. Sehr geehrter Herr Hensel, neuer Gerichtsvollzieher, neuer Versuch der Folter.Heute habe ich zwei Schreiben zu 2 verschiedenen Angelegenheiten bekommen. Bei dem einem handelt es sich um eine Eintragung in ds Schuldnerverzeichnis.

    https://www.dropbox.com/s/vqgigc7y0koz2ob/public_ag_si_20141021_14c480_14_dr_ii_404_14_1.pdf?dl=0

    Lohnt es sich da Einspruch einzulegen und einen Antrag auf Aussetzung anzustreben? Letzte Woche ging bereits eine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK über diesen Gerichtsvollzieher raus, der anscheinend unberührt und geschützt weitermacht.

    MfG
    Müller

  288. Bei dem anderen Schreiben hat der GV mir eine Kopie einer Abschrift eines Scheinurteils zugestellt. Ich konnte erst nichts damit anfangen, dann fiel mir der Stempel links mittig auf, wo das Urteil ab dem 06.10.2014 erst als rechtskräftig erklärt wird. Ist das der Ablauf, wenn man Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK eingelegt hat, welche dann durch das Gericht in eine Berufung rechtswidrig umgedeutet und als solche behandelt wurde. Bekommt man dann so eine Kopie zugestellt?

    MfG
    Müller

    https://www.dropbox.com/s/6ft2t0urumqe961/public_ag_si_20141021_14c554_14_scheinurteil_gv_zustellung_1.pdf?dl=0

  289. Ich konnte mir das leider nicht lesen , die wideos nicht anschauen ( ein fehler aufgetreten )auch nicht mal mit mühe richtig koppiern , Ich werde versuchen nochmal in diese seiter zu schauen trotzdem danke

    • Sie könnten in Ihren Beschwerden gem. EMRK/ICCPR (=intern.gültiges Rechtsmittel) meine summary übernehmen, um noch einmal allen deutlich zu machen, dass unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Rechtssicherheit das GG seit dem Mauerfall, keine rechtliche Bedeutung mehr besitzt.

      Klicke, um auf beschwerde-lg-olg-inkl-summary.pdf zuzugreifen

      Im Übrigen wurde der VA nicht unterschrieben…..

      Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vaom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

      • Josef Riki schreibt:
        22. Oktober 2014 um 15:33

        martin schreibt: die Seite ist sehr interesant arbeite seit ein halbes Jahr jetzt nur fur Gesetz um mich Schlau zu machen ein lob an alle die da mit machen und aufklaren ich bin vor einem halben Jahr aus Deutschland geflohen um mich einer Verhaftung zu wiedersetzen naturlich von einem Gerichtsvollzieher da ich die Jutiz schon kenne sie handeln alle gesetzlos schlimmer als zu Hitlers Zeiten bei mir fink es mit dem Fuhrerschein an drei Urteile ohne Unterschrift das Verfassungsgericht hat nicht angenommen und der Europaische Gerichthof auch nicht wegen form Mangel ich wurde sie gerne hier rein stellen einen haftbefehl ohne Unterschrift der Richterin der dann auch ausgefuhrt wurde ich bin hier neu und weis noch nicht so richtig bescheid wie das alles so geht aber ich werde es mit euer Hilfe hin bekommen ich denke so es wird warscheinlich nicht leicht sein denn meine Mail konten werden alle auch uberwacht auch in Kenia das gleiche gilt fur Telefon Gruss Martin

  290. Willkommen im Club der unschuldigen keiner wills gewesen sein erinnert mich am dritten Reich wo man 6 Millionen Juden umgebracht hat und man macht frohlich weiter.

  291. Pingback: Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren | Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD | BEWUSSTscout - Wege zu Deinem neuen BEWUSSTsein

  292. Hallo Herr Hensel, nun habe ich eine alte Sache in neuer Form vorliegen. Ein OGV soll ein Fahrzeug bei mir abholen. Hierzu hat er mir nachfolgendes Schreiben per nkormale Post ohne Einschreiben zugeschickt. Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Kopie des originalen Schreibens, wo nur das Abholdatum markiert wurde. Die Unterschrift ist wieder nur per Computer eingefügt. Auch der Anhang, also die Vollstreckungsunterlagen des Gläubigeranwalts, ist lediglich eine Kopie und unbeglaubigt beigefügt. Unterliegt diese Mitteilung nicht auch der Schriftform?
    MfG
    Müller
    https://www.dropbox.com/s/ehl9koc4rq8wnvi/public_ag_siegen_20141028_dr_ii_518_14_kopie_zwangsvollstreckung_schade.pdf?dl=0

    • Hallo,
      Wenn das Kfz. finanziert wurde, und die Bank dies jetzt zurückfordert, ist nicht, weil Buchgeld seit 1999, Darlehen sind mit Urteil des BVerfG (Bearb.geb.Zinsen) rückabwickelbar!

  293. Josef Riki schreibt:
    Liebe Recht suchende ich habe vor alle die bei dem Urteil des Fuhrerscheins mitgewirkt haben von Richter bis Polizeibeamten und den deutschen Staat in Den Haag vor Gericht zu stellen .Richter wegen fehlender Unterschrift Polizeibeamten wegen fehlender Unterschrift unter dem Haftbefehl mit Korperverletzung den deutschen Staat wegen Freiheitsberaubung mit Folter und das ganze mochte ich mit Schadenersatz einklagen wer hilft mir mit das umzusetzen?
    MfG Riki

    • Hallo,lieber Josef Riki
      Dein Vorhaben in Ehren, aber welchen „deutschen“ Staat willst Du denn verklagen?
      Wir haben keinen Staat, die BRD ist eine Treuhandverwaltung der Alliierten, Den Haag stellte bereits am 3. Febr.2012 in einem Urteil fest, zu den Raparationsforderungen der Dörfer in Italien und GR, das die BRD eine Nichtregierungsorganisation ist.
      Einen Staat kann man zudem als Einzelperson nicht verklagen.
      Den Haag ganz schön und gut, es wäre ein Wunder, wenn Deine Klage angenommen werden würde, und bleibt dann die Frage, wie alt willst Du werden, um das Urteil zu bekommen?
      Bis es zur Verhandlung kommt braucht es 15- 20 Jahre, in der zwischenzeit sind diejeningen, gegen die es geht, vermutlich außer Amt und nicht mehr am Leben. Und Du möglichweise im Hamsterrad platt gemacht.
      Wenn Du Deine Strafanzeige durchsetzen möchtest und Haftungsansprüche geltend, bleibt Dir nur der Weg über den Vorsitzenden im Kontrollrat für Völkerrecht, die RU.
      Da wird Dir geholfen, gern!

      • Hallo annekatze endschuldige Sie haben Recht wir haben keinen Staat aber eine Treuhandverwaltung und die GMBH ist noch nicht pleite die Frage ist bei Strafanzeige reagiert da das Gericht nicht schneller? was ist Ru? und ich habe noch den Anwalt vergessen denn der hatte sehen mussen ab wann ein Urteil rechtskraftig wird auch Ihn will ich zur Rechenschaft ziehen entschuldige meine Schreibweise in Kenia gibt es keine deutsche Tastatur MfG Riki

      • Das wird keinen Erfolg haben, da die BRD nicht haftbar ist für die Dinge die einige Personen unternehmen, auch wenn diese dem Aberglauben verfallen sind dies für und im Auftrag eines Staates zu tun. Die Klage kann immer nur gegen die Person erfolgen.

  294. Hallo Herr Hensel, heute habe ich ein neues „Gerichts“-verfahren mitgeteilt bekommen, und zwar unter der Leitung eines Amtsrichters, gegen den bereits zwei unbearbeitete Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK aufgegeben wurden. Kann ich da einen Befangenheitsantrag stellen?
    MfG
    Müller

  295. Hallo, riki,
    Wir haben keine RECHTsprechung mehr. Richter stehen über dem Gesetz, Anwälte sind Existenzabhängig, hier einklagen ist schon hoffnungslos.
    Man kann es nur Aktenkundig machen, indem man die Strafanzeige an eine Grundrechtsrüge koppelt.
    Schön und gut, das Sie in Kenia leben, von daher sind ihre Möglichkeiten begrenzt.
    Für Haftungsansprüche bleiben Ihnen nur die Besatzungsmächte, und da hätten Sie vermutlich einen Vorteil in Kenia zu leben.
    Kontrollratsvorsitzender im Völkerecht ist die Russ. Föderation,je nachdem in welchem Bundesland das zu verklagende Gericht ist, welcher Alliierter dort zuständig ist, Amerikaner Engländer oder Franz.
    Grundsetzlich für Menschenrechte nach Völkerrecht Russ.Föd. und den jeweiligen in der Besatzungszone zuständigen Alliierten Strafanzeige einreichen. Ihr Vorteil, Sie können es in der zuständigen Botschaft persönlich abgeben.
    Hierzu die Menschenrechte nach Völkerrecht und Besatzung angeben, EMRK, UN Charta Grundrechte GG,, HLKO, Kontrollratsgesetze, SHAEF.
    Dort machen Sie ihre Haftungsansprüche mit der Strafanzeige /Strafantrag geltdend.

    • Kleine Korrektur, Richter stehen nicht über dem Gesetz, sie sind schlichtweg Kriminelle, die sich nicht an die Gesetze halten, deren Einhaltung sie verteidigen sollen. Aber welches Recht sollen sie auch verteidigen, wenn alles hier im rechtsleerem Raum, selbst das was sich „Staat“ schimpft ohne rechtliche Legitimation ist. Es ist eigentlich ein Wunder, das nicht schon längst Chaos und Anarchie ausgebrochen ist und die „blutrünstigen“ Deutschen mit ihrem „Killergen“ nicht schon längst alles kurz und klein geschlagen haben. Aber für diese Aufgabe importieren wir ja anderes Personal.

  296. Hallo Herr Hensel, gestern war der neue Gerichtsvollzieher bei mir. Ein aalglatter Typ, geht auf kein Argument ein und fühlt sich rechtlich fundiert gesichert, so dass er sogar zum Thema Scheinurteil und §317 ZPO „gesetzesfest“ aussagen konnte, dass die Verfahrensregelung mit Ausfertigung aus einer Rechtsverordnung hervorgeht und deshalb richtig sei. Was können Sie dazu sagen?

    MfG
    Müller

  297. Hallo Herr Hensel, wissen Sie was mit dem Verein Justiz Opfer los ist? Keine Mails und keine Internetseite geht mehr.

    MfG
    Müller

  298. Hallo,
    wie sind eigentlich die Verfahrensschritte am IStGH in Den Haag? Ich konnte auf deren Webseite leider nichts aussagekräftiges finden? Welche Formalien sind einzuhalten? Mit welchen Verfahrenskosten und -zeiten sind zu rechnen? Sprechen wir hier in diesem Rahmen von mdl. oder schriftli. Verhandlungen? Gibt es da irgendwo gebündelt Informationen dazu?

  299. Leipzig, 6. November 2014 (ADN). Das Einhalten internationalen Rechts und völkerrechtlicher Grundprinzipien wird von der bundesdeutschen Justiz in der praktischen Rechtsprechung nicht nur auf äußerster Sparflamme gehalten. Häufig werden sie ganz igonriert. Einen eindrucksvollen Beweis dafür liefert pünktlich zum vierten Gründungstag der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (Arge StaSeVe) das Verwaltungsgericht Leipzig. Es waren auf Antrag des Klägers die grundsätzliche juristische Positionen und der völkerrechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu klären. Dem wich das Gericht nicht nur konsequent aus, sondern es erklärte sich zudem noch für unzuständig. Damit bestätigte es, dass die BRD nicht als souveräner Staat existiert und nur als Verwaltungskonstrukt der Besatzungsmächte agiert.

    http://staseve.wordpress.com/2014/11/06/dem-volkerrecht-konsequent-aus-dem-weg-gegangen-verwaltungsgericht-leipzig-nicht-zustandig/

  300. Hallo Herr Hensel, gestern hat mir der Anwalt eines Gläubigers geschrieben, dass ein Haftbefehl gegen mich vorliegt und wenn ich nicht auf die angebotene Ratenzahlung eingehe, dann würde die Inhaftierung beauftragt. Sollte ich eine Beschwerde gegen die Kanzlei wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgeben?

    MfG Müller

    • ja so wäre ich das jetzt angegangen. Ich würde heute die Zusendung des Haftbefehls und das dem zugrunde liegenden Urteils in Kopie einfordern, da mir ja kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, auf dem eine Vollstreckung durchgeführt werden kann. Da aber bisher Niemand sich davon abschrecken lies, gehe ich davon aus, dass ich auch diesbezüglich eine Beschwerde gemäß Artikel 13 beim Amtsgericht gegen diese Kanzlei einleiten muss.

      MfG
      Müller

      • Hallo, Alexander, ich empfehle Rundumschlag.
        Das Gericht, wo dieser HB angeblich ausgestellt wurden ist, Anzeige wg. Rechtsbruch, Grundrechtsverletzungen u.ä.,zu erstatten, Staatsanwaltschaft und Polizei freundlich hinweisen, das sie Rechts,- und Verfassungsbruch begehen, in Anstiftung und die Polizei hierzu Beihilfe leistet, im Verstoß von Menschenrechtsverletzungen nach GG,EMRK, Grundrechtecharta,HLKO, u.ä. Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Legitimation des Gläubigers einfordern.
        Gericht möchte bitte die Gefahr in Verzug nachweisen, wenn Du festen Wohnsitz hast.
        Die Polizei darf nicht zum „Ausrücken“ bewegt werden. Haftungsansprüche nach §§ 839,823 BGB i.V. Art. 34 GG.

  301. Hallo Herr Hensel, Sie haben 2013 der deutschen Polizeigewerkschaft ein Schreiben verfasst mit Bezug auf die Rüge des UPR zur Anonymisierung von Staatsgewalt durch die deutsche Polizei. Hierzu sollte es doch ein Antwort geben, oder? Halten Sie es für sinnvoll, wenn ich dieses Schreiben als Vorlage für ein Schreiben an unseren Landrat, der ja auch Polizeipräsident ist, mit der Ankündigung auf Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK bei Missachtung der Menschenrechte durch die hiesige Polizei, aufsetze?
    MfG
    Müller

    • Wir sind Menschen, und nur wir selbst haben die Urheberrechte an unseren personenbezogenen Daten. Der Mensch ist kein ausbeutbares Wirtschaftsgut.
      Daten werden größtenteils aus Fiskalgründen weitergegeben. Schau Dir das Bundesdatenschutzgesetz, §,1,3,4,5, an, Du allein, entscheidest wer Deine Daten bekommt.
      Du untersagst dem Gericht, der StAW, GV die Nutzung, Speicherung und Weitergabe Deiner personenbezogenen Daten!!
      Verstoßen Sie dagegen, d.h. werden Deine Daten wg. HB an die Polizei weitergegeben, kannst Du sie haftbar machen. § 43 (3),44 BDSG hatte mal 25.000,– Euro – 250.000,– Euro festgelegt, ist inzwischen erhöht wurden,auf 50.000,– bis 300.000,– Euro. Unterbinde den Missbrauch Deiner personenbezogenen Daten. Zuwiderhandlungen führen zu Haftungsansprüchen, da man in Deine Rechte, z.B. Persönlichkeitsrecht eingreift.
      Haftungsansprüche können geltend gemacht werden (§§ 839,823 BGB, i.V. Art.34 GG) und bis 10.000,– Euro zu pfänden, ohne das geprüft wird. Im Netz gibt es einige Vordrucke, Schreiben und Muster.
      Sie haben kein Recht mit deinen Daten zu handeln.!

      • Klingt alles sehr schön, doch wann immer die Interessen des Staates den Interessen von Individuen gleichgestellt sind, sind die Interessen des Staates wichtiger und damit die Interessen der Individuen eben nicht gleichgestellt. Juristen mögen es eben, Absurditäten und Widersprüche zu formulieren. Siehe das Urteil 2 BvR 920/14

        https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20141015_2bvr092014.html?Suchbegriff=2+Bvr+920%2F14

        Die interessanten Absätze finden sich unter den Randnummern 22 und 25.

        Geklagt haben Eltern aus Hessen, die ihre neun Kinder seit Jahren im Hausunterricht unterrichten gegen ihre Verurteilung nach §182 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes und wegen Entziehen von Schulpflicht. In Hessen und in vier weiteren Bundesländern (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland) ist es eine Straftat, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Da die Eltern im vorliegenden Fall zu einer Geldstrafe von je 140 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt wurden, gelten sie somit als vorbestraft.

        Weil ein Elternpaar aus Hessen seine Kinder selbst unterrichtet, und zwar mit Erfolg selbst unterrichtet, steht zu befürchten, dass eine Parallelgesellschaft entsteht, eine weltanschauliche motivierte noch dazu. Deshalb, und um Minderheiten zu integrieren, dürfen die christlichen Eltern, die von den drei Verfassungsweisen aus Karlsruhe wohl als christliche Minderheit angesehen werden, ihre Kinder nicht selbst und nicht zuhause unterrichten. Dass es im deutschen Bildungssystem nicht um Meritokratie und erfolgreiche Wissensvermittlung geht, man könnte es nicht deutlicher machen.

        Lächerlich wird das Urteil dann, wenn öffentliche Schulen als Paradies der Toleranz dargestellt werden. So wichtig ist die ideologische Indoktrination, die als Erziehung zur Toleranz verkauft wird, dass die drei Weisen aus dem Verfassungsland nicht davor zurückschrecken, ein Geschütz wie die Schaffung einer Parallelgesellschaft aufzufahren, um damit auf die wenigen Spatzen zu schießen, die überhaupt Hausunterricht durchführen wollen.

  302. Hallo Herr Hensel,

    ich habe ja bereits berichtet, dass ich eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK beim Justizministerium NRW eingereicht hatte, weil sich die hiesigen Gerichte der Bearbeitung dieser Beschwerden verweigern. Daraufhin bekam ich u.a. eine Antwort am 24.10.2014, siehe oben, die zum einen die Durchsetzung einer wirksame Beschwerde bestätigte, zum anderen mit aber dieses Recht verweigert, indem einfach umgedeutet und die Beschwerde als Unzulässig erklärt wird.
    Daraufhin habe ich mich ja nochmal intensiver beschwert und bekam heute nachfolgende Antwort und bin ein bisschen vom Glauben gefallen, wo doch bereits im vorigen Schreiben, siehe oben am 24.10.2014, die Wirksamkeit der Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK im innerstaatlichen Recht bestätigt wurde. Ich hatte im letzten Schreiben die Bearbeitung meiner Beschwerde gefordert, ansonsten würde ich mich an den Justizminister wenden. Was meinen Sie?
    MfG
    Müller

    https://www.dropbox.com/s/n95uhh06ksxsv7m/public_jm_nrw_20141107_9470e_ii_12_14_antwort_beschwerde_2.pdf?dl=0

  303. Kleiner Tipp, wenn Du auf Deine Menschenrechte klagst, mache eine Grundrechtsrüge i.V. einer Anzeige, wegen Grundrechtsverletzungen nach dt. und internationalem Recht. Die haben eine Verpflichtung zum Gesetz, einen Eid auf das GG geleistet, also die Grund,- und Menschenrechte zu achten und zu schützen (Art.1 Abs. 3 GG).Ihr Verstoß. ist Rechtsbruch.
    Bei ständigen Beschwerden bist Du irgendwann in einer Sackgasse, wie das Justizmin. mitteilt.
    Das Recht der Rechtsbeschwerde und Erinnerung bleibt zwischendurch noch.
    Benutze auch das GG,Landesverfassung,ist geläufiger für die und unterliegt ihrem Eid.

    • du hattest weiter oben mal geschrieben, soweit ich mich erinnere, dass ein Gerichtsvollzieher keine eidesstattliche Versicherung abnehmen darf? Nun habe ich in der ZPO §802e gelesen, dass er das wohl doch darf?

  304. Hallo, arabeske654,
    Hessen ist an für sich ein Leichtes. Ich empfehle Art. 159 Hess. Verfassung, oberstes Landesrecht. Wer dagegen verstößt, begeht Verfassungsbruch, obwohl man doch mit Eidesleistung eine Verpflichtung zum Gesetz hat, oder?

    • Es geht nicht darum in diesem oder jenem Bundesland etwas zu versuchen, ob leicht oder schwer. Es geht um das Ganze, solange dieses System Bundesrepublik Deutschland besteht wirst Du als Mensch immer betrogen werden, das ist der Punkt. Das Gesetz wird doch immer zugunsten des Systems verbogen und wenn es sich nicht verbiegen lässt wird es eben gebrochen. Gerichte, Richter, alle die sich im „öffentlichen Dienst“ arbeitend meinen sind Helfershelfer dabei. Aber im Grund genommen sind sie Verräter am deutschen Volk nichts anderes und genau so verhält es sich mit der Bundesrepublik Deutschland, sie dient nicht den Deutschen, sondern tut genau das Gegenteil. Ein Staat ist die Vereinbarung einer Gemeinschaft miteinander auszukommen und die Existenz dieser Gemeinschaft zu sichern. Dazu wird an dem Staat in der substanziellen Form Aufgaben übertragen die dieses Anliegen sichern (Sozialwesen, Verteidigung, Rechtssicherheit etc.). Solche Aufgaben werden von der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur widerwillig und schlecht erfüllt, das sie in ihrem Kern keine Vereinbarung der Gemeinschaft ist sondern das Diktat der Alliierten. Die einzige Aufgabe der sich die Bundesrepublik Deutschland mit Inbrunst widmet ist die Abschöpfung der Leistungskraft des deutschen Volkes und seiner allmähliche Vernichtung.

      Das ist des Pudels Kern.

  305. Hallo, arabeske654,
    Hatte schon die Befürchtung, du vermeidest das Wort „Mensch“, das ist der Pudels Kern.
    Denn nur Menschen haben Rechte!! Warum erklärst Du Dich nicht zum Menschen? Sie haben die Menschenrechte zu achten und zu schützen, hierauf haben diese einen Eid geleistet!
    Ansonsten bleibst Du in der juristischen Person (Strohmann) gefangen und hast keinen Anspruch auf Deine Rechte.
    Ist die BRD denn ein Staat? Mir nicht bekannt.
    Die ReGIERenden sind nicht dem Diktat der Alliierten unterlegen, sie sind der Marionette der USA unterlegen.Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied!
    Denn die Alliierten haben ein großes Interesse an Deutschland und dem deutschen Volk, wie in jüngster Zeit zahlreiche Erfahrungen beweisen.
    Mir sind einige Fälle in jüngster Zeit bekannt, wo die Allierten den Menschen schon geholfen haben. Mehr werde ich hier nicht preis geben, denn der Feind liest mit.
    Das die BRD sich zu einer Diktatur entwickelt, ohne Frage, aber es ist gut, dass Menschen sich wehren, wie einst in der DDR!

  306. Wozu muß ich mich zu etwas erklären, das ich ganz augenscheinlich bin, ein Mensch, außer vielleicht aus Sicht der mosaischen „Religion“. Was würde es mir bringen mich zu dem zu erklären, werde ich dann von der BRD-Steuer befreit, lässt man mich dann in Ruhe, bekomme ich mein Kind zurück? Du verstehst nicht ganz was ich mit meinen Darstellungen sagen will. Ich will hier nichts für mich oder meine nächsten Angehörigen, sondern für alle Deutschen. Für den einen oder anderen klingt das vielleicht nach „Nazi“, wer das zuerst schreit hat ja dann gewonnen. Aber dann ist das eben so, wenn das bedeutet eine Nazi zu sein, wenn man sein eigenes Volk mehr liebt als andere Völker und sich dafür einsetzt, dann bin ich eben ein Nazi. Darauf bin ich stolz. Dies aber für alle zu erreichen bedeutet die BRD zu beseitigen, als Ganzes und nicht gegen Wirkungen und Symtome anzukämpfen. Die Ursache muß weg, nur dann gibt es für uns eine Zukunft. Zu glauben die Alliierten würden den besiegten Feind wieder auf die Beine helfen um ihn zu dem zu machen was er einst war ist sehr infantil. Du mußt doch nur mal genau hin schauen wer die Alliierten kontrolliert. Nein, Hilfe kommt nicht von Außen, nur wenn wir uns selbst helfen, dann ist uns geholfen. Nur wenn wir dies zusammen tun, nicht jeder für sich allein, dann ist uns geholfen. Sicher ist vielen, siehe Artikel über die Polizei, nicht bewußt was sie eigentlich betreiben und ihr ihr privater Vorteil wichtiger als die Interessen der Gemeinschaft. Jedoch, dieser private Vorteil schwindet jeden Tag ein bischen mehr und mit mathematischer Präzision steuert das Geldsystem auf den Kollabs zu. Nur dieser Kollabs, fürchte ich wird von denen die am meisten von diesem Geldsystem profitieren dazu genutzt werden uns den „Messias“ zu präsentieren um uns dann noch mehr zu versklaven und zu entrechten als wir es ohnehin schon sind. Was kaum einer weiß, hat Deutschland sich schon einmal vom privaten Banksystem ala Zentralbank verabschiedet und eine Staatsbank eingeführt, die ohne Goldstandard Geld im Namen des Volkes heraus gab und die Geldmenge kontrollierte und dieses Geld gemeinnützig, also zinslos der Wirtschaft und dem Volk zur Verfügung stellte. Das hat uns dort hin geführt wo wir heute stehen. Heute frißt der Kapitaldienst für die Staatskredite, vergeben durch Zentralbanken – also Privatbanken, den größten Teil der Leistungskraft der Deutschen auf. Wäre dem nicht so müßte es keine Steuern für den Bürger geben um den „Staat“ zu finanzieren, allein aus der Kraft der Wirtschaft, Besteuerung der Betriebe, wäre der Staat finanzierbar. Inflation würden wir überhaupt nicht kennen und Arbeistlosigkeit wäre ein Fremdwort. Das das nicht so ist dafür steht die BRD – und deshalb muß sie weg.

  307. Hallo Herr Hensel, der bereits vorher erwähnte GV lädt mich nun zu einer eidesstattlichen Versicherung ein, siehe Anhang. Wie bereits erwähnt, liegen Beschwerden gegen Scheinurteil und Gerichtsvollzieher bereits vor. Dies schein aber nicht zu interessieren. Die einzige Änderung, die ich erwirkt habe ist die, dass der GV wieder selber unterschreibt. Was kann ich in diesem Falle tun, vor allem, da in 802e ZPO anscheinend der GV diese Versicherung abnehmen darf?

    MfG
    Müller

    https://www.dropbox.com/s/tx40rimhssq2b19/public_ag_siegen_14c554_14_dr_ii_518_14_einlad_eid_vers_3.pdf?dl=0

    • Ich würde ihm beipflichten, dass er nach der ZPO berechtigt ist, eine e.V. abzunehmen.
      Da aber diese Rechtsgrundlage entfallen ist, würde ich den GVZ mit dem Verlust der ZPO zunächst einmal konfrontieren. Da auch ein GVZ auskunftspflichtig ist, hätte er zu begründen, weshalb er dennoch bereits gelöschte Gesetze anwendet. Ist er privater GVZ, verfügt er nicht über eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage (b.b.).

      • In Bezug auf die angesprochene Zitierpflicht: ich habe da heute was gelesen, dass wenn der Gesetzgeber einen Gestaltungsauftrag erfüllt, braucht er das nicht nachzuweisen, dass er das darf. Deshalb würde das Zitiergebot falsch ausgelegt, wenn man davon ausgehen würde, die Grundrechtseinschränkungen müssten im Gesetz benannt sein, hier am Beispiel AO, was ja entsprechend analog auf die anderen Gesetze übertragen werden kann, oder nicht?

      • Diverse Fragen tun sich mir auf:
        1.) Handelt es sich um ein Scheinurteil ?
        2.) Was hat dieses Urteil mit dieser Sachverhaltsfeststellung gemein ?
        3.) Wie kann eine Präambel normative Wirkung entfalten ? Eine Präambel hat keine „bestimmende Funktion“ innerhalb eines Gesetzes, so dass die Aussage …

        Zitat:

        “ Das Grundgesetz gilt nach der deutschen Wiedervereinigung „gemäß seiner Präambel“ (vorher war es der Art. 23 GG a.F.)für das gesamte Deutsche Volk auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet in den deutschen Bundesländern einschließlich Hamburg.“ zu verneinen ist.

        4.) Mit Blick auf die bestimmungslose Präambel verfügt das GG eben nicht über einen Geltungsbereich und verstößt somit gegen das Gebot der Rechtssicherheit.

        5.) Was ist dann mit den gesetzlichen Richtern gem. ehem. Art. 101 GG ?

      • Die Präambel ist keine Rechtsnorm, ware sie eine würde sie Artikel 1 heißen und nicht Präambel. Darüber hinaus enthält sie die Lüge, das das GG nach einer Volksabstimmung zur Verfassung aufgestiegen sei. Das Ganze ist eine einzige Farce.

      • Sie haben da ja schon Recht. Es geht um die Argumentation, welche sich bei den Gerichten ja wiederfindet. Ich bin daran interessiert, dass die Gerichte meine Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK anerkennen und bescheiden, damit ich damit die Instanzen durchgehen kann. Hierzu benötige ich halt entsprechende rechtssichere Argumente. Das gleiche gilt natürlich auch beim Umgang mit der Exekutive, auch hier muss sich entsprechend Rechtssicherheit vorfinden, sonst kann ich Niemanden im Gespräch, z.B. GV oder Polizei, in seiner Handlung beeinflussen, geschweige denn überzeugen. Ein GV wird mir den 802e ZPO vorhalten, dass er den EV abnehmen darf. Da muss ich entsprechend rechtssicher sein, wenn es um das Zitiergebot geht, damit er mir das nicht um die Ohren hauen kann. Es interessiert ja Niemanden, dass ich mich dagegen stelle. Das Verhalten des GVs spiegelt die Ignoranz des Gerichtes wieder, obwohl dem GV mitteilen konnte, dass sich sogar in den Gerichtsakten kein rechtsgültiges Urteil befindet, da ich Akteneinsicht hatte und das anhand meiner Kopien beweisen kann, Trotzdem macht er weiter. Es ist zwar nicht der erste Haftbefehl, der mir angedroht wird, aber es zeigt sich, dass dieser GV unbedingt die Sachen durchziehen möchte.

        MfG
        Müller

      • Insbesondere ist die ZPO wegen § 802 g ZPO nichtig.
        Jemanden in Haft zu bringen, nur weil seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, verstößt zudem gegen Artikel 11 ICCPR, welcher Bestandteil des Art. 25 GG ist.

        Artikel 11 – Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
        vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

        Da § 802 g ZPO (nicht vorkonstitutionelles Recht !) das Grundrecht der Freiheit massiv eingeschränkt bzw. wider Art. 2 (2) S. 2 GG dieses beseitigt, hätte der Gesetzgeber die Pflicht gehabt, das Zitiergebot gem. Art. 19 GG anzuwenden.

        Dies hat er nicht getan, so dass hieraus die Nichtigkeit der ZPO erwächst.

        Selbst, wenn er es getan hätte, bliebe am Ende der Rechtsmissbrauch gem. Art. 5 ICCPR.

      • ja aber wir hatten doch bereits festgestellt, dass ICCPR eine Erzwingungshaft kennt, sofern von Gesetz geregelt. Da haben Sie zwar auch die ZPO in Frage gestellt, aber diese Argumentation werde ich ja erfahren.
        MfG
        Müller

    • Hallo, Alexander,
      Eine eidesstattliche Vers. kann nur der gesetzliche Richter abnehmen, Art. 101 GG, ein GVZ ist kein gesetzl. Richter, somit bedeutet das den Entzug, in Versagung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG), da kein Rechtsmittel zur Verfügung steht, gegen die eidesstattliche Vers. vorzugehen, auch fehlt der Beschluss/Urteil zur Abgabe der eidesstattl. Vers. Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG;
      somit ist es Deine Pflicht Widerstand zu leisten nach Art. 20 Abs. 4 GG
      Geh auf Deine Rechte nach GG (sch..egal ob gültig oder nicht), sie leisten auf das GG einen Eid!!!! Der Bruch von Recht und Gesetz, zerstört die freiheitlich demokratische Grundordnung, im Ausfall des Rechtstaatsprinzips.
      Menschenrechte stehen ganz oben im Völkerrecht, EMRK Art. 3,6,13,17, i.V. Art. 25 GG!
      Man behandelt Euch als „Sache“ (§ 90 BGB) und nicht als Mensch, weil ihr mit Vollendung des 7. Lebensjahres den bürgerlichen Tod erlitten habt.
      Daher werden Euch keine Grund,- und Menschenrechte zugestanden und diese mit Füßen getreten! Deshalb als Mensch mit Rechten nach BGB § 1 erklären!!!! Unterschrift komplett klein schreiben, ansonsten bestätigt man die Sache!!

      • was ist denn mit der Zuständigkeitsregelung in ZPO 802e? Darauf wird sich der GV beziehen.

  308. Hallo Herr Hensel, ist Ihnen dieses Urteil bereits bekannt? 2 BvR 1481/04 Mir scheinen da ein paar Hürden aufgelegt worden zu sein, was die Durchsetzung der Konventionsrechte betrifft, oder?
    Haben Sie bereits Urteile deutscher Gerichte gefunden, wo Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK umgesetzt werden?
    MfG
    Nüller

  309. na mir fällt halt auf, dass das Bundesverfassungsgericht zum einen das Völkerrecht unter das GG stellt und zum anderen das Völkerrecht nur dann gilt, wenn es formgerecht, und in Übereinstimmung mit materiellem Verfassungsrecht inkorporiert worden ist. Liest sich ein wenig wie eine Hürde, auch wenn die bisherigen Gerichte, mit denen ich zu tun hatte, noch keiner dieser Ausschweifungen mitteilte, sondern lediglich die Bearbeitung meiner Beschwerden ignorierte. Ich frage deshalb nach den Hürden, da ich sonst dieses Urteil den hiesigen Gerichten vorhalten wollen würde.

    MfG Müller

    • § 45 ZPO – Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
      (1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung.
      (2) Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält.
      (3) Wird das zur Entscheidung berufene Gericht durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlussunfähig, so entscheidet das im Rechtszug zunächst höhere Gericht.

      • Der sich eigenmächtig als nicht befangen gefühlte Richter hat es versäumt, seine Nichtbefangenheit zu begründen (§ 39 VwVfG).

        Eine bloßes Gefühl genügt keiner mit tatsächlichen und / oder rechtlichen Gründen versehenen Begründung und ist somit auch nicht rechtlich überprüfbar.

        Insofern ist ihr Verwaltungsakt unbegründet, inhaltlich unbestimmt und wird deshalb als nichtig zurückgewiesen.

        Im Übrigen ist der befangene Richter überhaupt nicht Beteiligter eines Verfahrens gem. § 45 ZPO.

      • Das wäre eine Möglichkeit! In Art 44 ZPO steht nämlich, dass der betroffene Richter sich äußern muss!

        MfG Müller

    • Die Umdeutung meiner Individualbeschwerden gem. Art. 13 EMRK / analog UN Res. 53/144 / ICCPR in innerstaatliche Rechtsmittel wird als Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 /analog ICCPR und somit als nichtig zurückgewiesen.

      Begründung:

      Die Vollstreckung von Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen durch gesetzlich nicht legitimierte Gerichtsvollzieher (Privatpersonen b.b. und unwidersprochen) verletzt das Recht auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 EMRK / analog Art. 14 ICCPR.

      Innerstaatliche Rechtsmittel sind nicht geeignet, den Anforderungen einer Beschwerde gem. Art. 6 EMRK zu genügen.- EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006 – 75529/01 (Sürmeli/Deutschland),NJW 2006, 2389.

      Somit ist das geeignete und völkerrechtlich erforderliche Rechtsmittel, Verstöße gegen die EMRK / ICCPR wirksam zu beseitigen, die b.b.Beschwerden einschlägiger Menschenrechtsquellen, die der Gesetzmäßigkeit der Normenhierarchie unterliegen.

      Im Übrigen wird die deutsche Zivilprozessordnung wegen der Missachtung des Zitiergebotes gem. ehem. Art. 19 GG – hier: Entzug von Freiheitsrechten via § 802 g ZPO – ebenfalls als nichtig zurückgewiesen, so dass schon gar nicht auf die Erinnerung gem. ehem. § 766 ZPO Bezug genommen werden kann.

      Vor diesem Hintergrund Ihrer Anwendung bereits gelöschter Gesetze bzw. ungültiger Rechtsnormen, als sich als Gerichtsvollzieher ausgebende Privatperson, wird dieses Verhalten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit i.S.d. § 7 VStGB gewertet und als Verstoß gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 – Paris, 20.III.1952 (Verbot der Plünderung von Eigentum).

      • Hallo, Herr Hensel, darf ich Sie nochmals um Hilfe ersuchen?
        Ein guter Freund hat mich gebeten ihm bei einer Verfassungsbeschwerde (BVerfG) zu einer Räumungsklage behilflich zu sein. Haben Sie evtl. hierzu Erfahrung? Können Sie vielleicht Ratschläge geben, worauf ich achten muss, oder hätten Sie evtl. da eine Vorlage, wonach ich mich richten könnte?
        Wäre mir sehr hilfreich, da ich etwas hilflos bin. Danke vielmals im Voraus.

      • Die Beschwerde beim BVerfG wird voraussichtl. abgewiesen. Nur 1,5 % werden durchschnitl. angenommen. Sind alle Instanzen erschöpft ?
        Dann ist es egal, was Sie in die VerfBeschwerde reinschreiben. Anschließend steht der Weg zum EGMR (Art. 34 EMRK) oder zum Menschenrechtsrat der UN offen.

  310. Hallo Herr Hensel,

    wie bereits weiter oben besprochen habe ich dem Landgericht eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen dem Anwaltszwang und daraus resultierenden Verstoß gegen Artikel 6 EMRK zugeschickt. Ergebnis: Versäumnisurteil. Was haben Sie für eine Rückmeldung bei Ihrem Schreiben bekommen, als Sie den Anwaltszwang als Verstoß vorlegten?

    MfG
    Alexander Müller

    • Mit dem Versäumnisurteil wurde meine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK ignoriert. Ist das bereits ein Grund zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bzw. einer Strafanzeige? Ich frage deshalb, weil eine Wiederholung des bisherigen Szenarios kein Vorankommen bedeutet und nur wiederholte Repressalien auslöst. Vielmehr bin ich bestrebt die Gerichte dazu zu bekommen, die Beschwerden zu bescheiden. Dazu sind sie ja nach BVerfG verpflichtet, zumindest die Konventionsrechte zu berücksichtigen und bei Ablehnung zu begründen. Ich kann die Gerichte aber nur dazu bekommen, wenn ich diese mit ihren eigenen Gesetzen dazu verdonnern kann. Was meinen Sie?
      MfG
      Müller

      • Was meinen Sie zu dem oben genannten Versäumnisurteil? Die Beschwerde wegen Anwaltszwang wurde ja ignoriert und sofort ein Versäumnisurteil ausgesprochen. Soll ich wieder eine Zurückweisung in Form der Beschwerde veranlassen? MfG Müller

  311. Sehr geehrter Herr Hensel, weiter oben hatte ich ja bereits erwähnt, dass mein persönlicher Gerichtsvollzieher im letzten Gespräch gemeint hatte, dass die Verfahrensregelung zur angewandten Urteilszustellung in Abschrift per Rechtsverordnung gegen Gesetz geregelt sei. Daraufhin hatten Sie mir die Möglichkeit der Kontrolle per Informationsantrag beim Justizministerium NRW nahegelt, was ich dann auch umgehend ausgeführt habe. Anbei erhalten Sie nun den entsprechenden Schriftverkehr.

    MfG
    Alexander Müller

    https://www.dropbox.com/s/4kplabvjzrd1tun/public_jm_nrw_20141107_antrag_informationszugang_rechtsverordnung_317zpo.pdf?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/blllxkahrxq21sz/public_jm_nrw_20141121_1451_e_z_19_14.pdf?dl=0

  312. kann ich das auch bei eier Einstweiligen Verfügung, die ich durchbekommen habe machen? Was ist mit meinen ganzen Beschwerden?

    MfG
    Müller

  313. Ich habe da noch ein Leckerchen, wie ich meine. Ich hatte Anfang des Jahres eine Strafanzeige gegen einen Richter gestellt, die dann vom Oberstaatsanwalt abgelehnt wurde. Hierzu hatte er mir dann einen Ausschnitt als Kopie des BGH-Urteils vom 18.05.1994 (IV ZR 8/94, München) zukommen lassen. Damit wollte er beweisen, dass die Urteilszustellung durch Abschrift in Ordnung sei, wobei dieses Urteil nicht beurteilt, ob eine Abschrift des Urteils dem §317 Abs. 1 S.1 genügt, sondern nur beurteilt, wie die Abschrift eines Urteils dem §317 Abs. 3 ZPO genügt. Aber darauf will ich nicht hinaus. Mir ist da unter 2a im Urteil folgender Satz aufgefallen: „….Zwar kann die Wirksamkeit einer Urteilszustellung daran scheitern, dass die Unterschrift mitwirkender Richter in der Urteilsausfertigung nicht ordnungsgemäß wiedergegeben ist. Das ist nach der Rechtsprechung des BGH […] der Fall, wenn die Unterschrift in Klammern gesetzt und kein Hinweis hinzugefügt ist, dass der Richter unterschrieben hat. …“
    Nun schauen Sie sich mal nachfolgendes Scheinurteil an. Was meinen Sie?

    https://www.dropbox.com/s/01e3yon6hkah5uk/ag_siegen_20140605_14c480_14_5.pdf?dl=0

    MfG Müller

    • Da hat will also eine „Beschäftigte“ deren Namen nicht erkennbar ist, etwas „Ausgefertigt“ haben und das „als“ Urkundsbeamtin.
      Deren Bestallungsurkunde würde ich gerne mal sehn.

      Für mich ein klaren Fall von Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. § 271 StGB) durch Herstellung einer unechten Urkunde (vgl. § 132 StGB).

      Es ist nicht erkennbar, wer, was, wann und wo auf welchern Antrag hin hier etwas ausgefertigt haben will.

      Und entweder ist diese Person eine Beschäftigte oder se ist eine Urkundsbeamtin. Eine Beschäftigte kann keine gesetzmäßge Urkundsbeamtin sein. Daher wird im Stempel auch „als“ geschrieben.

      Diesen Gerichtsmarionetten sollte man per Strafanzeige/Strafantrag bis hin zum Internationale Strafgerichtshof (IStGH) die Fäden durchschneiden lassen, damit sie sich nie wieder bewegen können.

  314. Hallo Herr Hensel, welche Möglichkeiten sehen Sie, wenn ein Gericht gegen ein BVerfG-Urteil handelt bzw. dadurch gegen §31 BVerfGG verstößt? Strafanzeige? Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens? Dienstaufsichtsbeschwerde? Verfassungsrüge beim BVerfG? Ähnliches?

    MfG
    Alexander Müller

  315. Hier in dem Fall geht es um die Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK, die ich gegen einen GV dem Gericht zugeschickt habe. Daraufhin bekam ich ja, siehe weiter oben, die Frage vom Vollstreckungsgericht, ob meine Beschwerde zur Erinnerung nach §766 Abs. 2 ZPO umgedeutet werden solle. Ich teilte dem Vollstreckungsgericht nun mit, dass die Beschwerde zulässig sein muss und eine Umdeutung gegen Artikel 17 EMRK verstößt. Gleichzeitig verwies ich auf das Bundesverfassungsgericht, welches bereits 2004 feststellte, dass die Konventionsrechte im Range von Bundesgesetzen vorrangig zu behandeln sind und das Vollstreckungsgericht gemäß Artikel 31 BVerfGG verpflichtet ist dem Beschluss des BVerfG zu folgen.
    Daraufhin erhielt ich nachfolgenden Brief:
    https://www.dropbox.com/s/c1rknc8ecfxwps7/public_ag_siegen_20141121_28m1526_14_1.pdf?dl=0

    Dieses Verhalten richtet sich doch ganz klar gegen Gesetz oder nicht? Zumindest hätte doch eine Weiterleitung stattfinden müssen, wenn das Vollstreckungsgericht sich nicht für Zuständig hält?!

    MfG
    Müller

    • Für den Fall, dass Sie auf das Sürmeli Urteil hingewiesen haben, können Sie das Ministerkomitee in Straßburg mit einer Beschwerde
      gegen Deutschland anschreiben. – Ministerkomitee im Europarat – Fax: 0033388413777 – c/o Cathy Lodge – Straßburg.
      Das Ministerkomitee im Europarat besteht aus den Außenministern der Unterzeichnerstaaten und überwwacht die Einhaltung der Rechtsprechung des EGMR.

      Kontrolle der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

      Das Ministerkomitee kontrolliert den Vollzug der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die ständigen Vertreter treffen sich regelmässig zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ministerkomitees nach Artikel 32 und 54 der Europäischen Menschenrechtskonvention und nach deren Zusatzprotokoll Nr. 11. Berichte werden nach den Treffen in den Erläuterungen zur Tagesordnung publiziert. Die primäre Aufgabe des Ministerkomitees liegt im Controlling der Erfüllung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes durch die Mitgliedsländer. Es wird zu jedem Fall eine Schlussresolution verabschiedet. Auch ist es möglich eine einstweilige Entschließung zu verabschieden. Beide Entschließungen sind öffentlich.

      Siehe auch… http://www.strassburg.eu/node/53
      oder http://handbuchmenschenrechte.fes.de/kapitel.php?kapitel_id=280169&text_id=12635

      Ich empfehle, beim Europarat – Vz des M-Komitee`s anzurufen und sich die Faxnummer bestätigen zu lassen.
      Weiterhin empfehle ich dringend, jeden einzelnen Außenminister per Fax Beschwerde führend anzuschreiben.
      Teilen Sie denen mit, dass Deutschland die Rechtsprechung des EGMR missachtet (Aktenzeichen des EGMR Urteils und Ihren Vorgang).
      Die Faxliste der Außenminister müssten Sie recherchieren. Ist auf der HP des EuRat zu finden.
      Ansonsten per Telefon erfragen.

      • ja meine Beschwerden sind immer mit dem Verweis auf das Urteil EGMR Sürmeli gegen Deutschland aus 2006. Sie meinen also man könne den innerstaatlichen Weg vernachlässigen?
        Welche Maßnahmen ergreifen denn die vom Ministerkomitee? Da muss ich mich erst mal reinarbeiten. Ist das die Beschwerde gemäß Artikel 34 EMRK?
        MfG
        Müller

  316. ach Sie meinen die normale Beschwerde gemäß Artikel 13. Na der Europarat wird doch jedes mal im Verteiler mit benachrichtigt, aber da kommt nichts zurück! Was halten Sie von den innerstaatlichen Maßnahmen zum Druckaufbau, dass die Gerichte sich an Recht und Gesetz, besonders an das BVerfGG halten müssen? Es muss doch innerstaatliche Wege geben, wo man bei Verstoßes gegen §31 BVerfG bzw. §20 Abs. 3 GG sich durchsetzen kann?

    MfG Müller

    • Artikel 13 ist ein innerstaatliches Rechtsmittel und nicht für das Ministerkomitee (MK) bestimmt.
      Sie können unter http://europa.eu/europedirect/index_de.htm erfragen, wie Sie Ihre Beschwerde
      gegenüber dem MK durchsetzen können, bzw. rügen Sie, dass Sie bislang keine Antwort bekommen haben.
      Die Beschwerde gegenüber einzelnen EP wäre auch noch eine Option.
      Sicher. Sie sollten alle innerst. Möglichkeiten ausschöpfen.

  317. Hallo Herr Hensel, es ist über das Gericht irgendwie nicht weiter zu kommen. Ich berichtete ja bereits, dass ich ein neues Verfahren angehangen bekam, dessen Vorsitzender ein Richter aus einem vorherigen Verfahren ist, der bereits 2 Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK vorliegen hat, diese aber ignoriert. Sie und ich waren uns einig, dass dies einen Befangenheitsantrag begründet. Anhängend nun die Antwort des Gerichts:
    https://www.dropbox.com/s/7y2c42a7tflogwr/public_ag_siegen_20141127_14c2330_14_ablehnung_befangenheit_2.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/pjtpculhyd1r2ls/public_ag_siegen_20141127_14c2330_14_ablehnung_befangenheit_3.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/k44bh5vim7as5xw/public_ag_siegen_20141127_14c2330_14_ablehnung_befangenheit_4.pdf?dl=0

    Das interessante daran ist bereits die Einleitung, dass ich angeblich die Existenz der BRD verleugne. Meine Beschwerde beruht u.a. auf die fehlende Rechtsgrundlage durch Löschung des Artikels 23 vor dem 03. Oktober 1990 und natürlich die gegen Gesetz gerichtete Zustellung eines Scheinurteils. Dass die BRD nicht existiert wird eindeutig dazugedichtet, um meiner Beschwerde bzw. meinem Befangenheitsantrag eine Portion Lächerlichkeit anzuheften und somit die Seriosität abzusprechen. Was meinen Sie?

    • Darüber hinaus handelt es sich um einen Scheinbeschluss mit Ausfertigungsvermerk. – Jedoch werden Ausfertigungen ausschließlich auf Antrag erteilt.
      Beweis: § 317 (2) S. 2 ZPO a.F. § 317 (2) S. 1 n.F. – Dies ist hier nicht der Fall. Ein Antrag wurde nicht gestellt. Aus diesem Grunde wird der Scheinbeschluss als nichtig zurückgewiesen. Im Übrigen sind – wie vorliegend – nicht beantragte Ausfertigungen auch nicht rechtsmittelfähig.

  318. steht nicht im neuen ZPO 317 Abs. 1 S. 1 auch in „Abschrift“ und ist eine Abschrift nicht eine beglaubigte Ausfertigung?
    Das ist ja alles schön und gut, aber wirklich dran halten tut sich niemand, zu dem bauen sie weiter und weiter die Drücke der Vollstreckung auf.

    • Abschrift gilt nur für Versäumnisurteile. Denn was sollen mit den unterschriebenen Urteilen gem. § 315 ZPO passieren außer sie den Parteien zuzustellen ? Nein, sie halten sich an nichts. Da haben Sie Recht. Also, dass was zunächst bleibt: Zurückweisen.
      Ich würde sagen: Eine Ausfertigungen = beglaubigte Abschrift.

  319. handelt es sich nicht um eine Auflistung im neuen 317 Abs. 1 S. 1? Urteile den Parteien in Abschrift, Versäumnisurteile der unterlegenen Partei in Abschrift? Aber selbst wenn es nur bei Versäumnisurteil gilt, müsste ich dann das Versäumnisurteil akzeptieren, obwohl ich vorher eine Beschwerde wegen Anwaltszwang eingelegt hatte?
    MfG Müller

  320. Hallo Herr Hensel, gegen den bereits erwähnten Gerichtsvollzieher habe ich neben einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Anbei die Ablehnung. Interessant ist die Argumentation bezüglich Unzulässigkeit und andere Rechtsmittel !!!! hört hört…

    https://www.dropbox.com/s/ek6yg1j7847dknm/public_lg_siegen_2o311_14_abweisung_einstw_verf_schade_3.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/khab2lkc3bv6i1r/public_lg_siegen_2o311_14_abweisung_einstw_verf_schade_4.pdf?dl=0

    • Ergänzung: Offensichtlich liegt hier der Verdacht einer Falschbeurkundung im Amt vor, da hier eine nicht identische Beschlussabschrift als identisch bescheinigt wurde. – Dies würde ich als Beschwerde (EMRK und innerst.) formulieren.

      • Nun, in der Gerichtsakte befindet sich das „Original“ (wie es heißt); angeblich mit der Unterschrift gem. § 315 ZPO.
        Finden Sie die Unterschrift auf Ihrer beglaubigten Abschrift ? Nein. – Offenbar gibt es unterschiedliche Inhalte: Den Beschluss mit der Unterschrift in der Gerichtsakte und die Abschrift des Beschlusses ohne Unterschrift, die der Urkundsbeamte als identisch beglaubigt hat.

  321. Sehr geehrter Sich.-Ing.J.Hensel, ein ganz grosses Dankeschön für ihre wertvolle Arbeit die sie hier leisten. Auch wir befinden uns in den tiefsten Tiefen des Lügensumpfes.Bei uns geht es um Zwangsenteignung. Auf Grund der Tatsache das uns das Konstrukt der BRd schon vor über 2.5 jahren dazu zwang das Land zu verlassen, weil wir wenn wir geblieben wären alles verloren hätten.Wir haben versucht Einigungen mit der Bank zu erzielen die aber alle abgelehnt wurden.Seit dieser Zeit bekommen wir Schreiben die sich Beschlüsse nennen oder Beglaubigte Abschriften mit aufgedruckten Nachnamen von Richtern und Unterschriften von Justizsekräterin als Urkundsbeamtin, viele verschiedenen Sachberabeiter (Geschlecht meist nicht ersichtlich).Wir blicken da nicht mehr durch das letzte Anschreiben erhilte wir mit dem Vermerk “ Hinweis durch Aufgabe zur Post. Die Zustellung gilt zwei Wochen nach der …………….(da steht kein Datum) erfolgten Aufgabe der Sendung in *Adresse des Gerichtes* als bewirkt.Daher komme es für die Berechnung etwaiger Fristen unter sonstiger Wirkungen der Zustellung NICHT auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs der Sendung bei ihnen an, sondern auf den OBEN (aber da steht ja nichts) angegebenen Zeitpunkt .
    In der beigefügten Rechtsbehelfserkärung die ich bei fast allen vorranngegangenen als *fehlend* rügten steht * Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen….*und *Die Frist beginnt mit der Zustellung*
    Also das Schreiben wurde erstellt am 17.11.2014 bei uns als Einschreiben/Rückschein im Ausalnd angekommen am 25.11.2014 auf dem Umschlag steht 21.11.2014 welche Frist habe ich nun um zu antworten?
    Ich weiss echt nicht mehr weiter mein Mann ist schon seit Wochen arbeitsunfähig wegen der psychischen Belastung ich habe keinen Plan mehr was ich noch tun kann. Ich würde sehr, sehr dringend hilfe gebrauchen ich versetehe die vielen § nicht mehr. Da steht z.b soweit der Antrag auf §30aZVG gestützt ist ist dieser unbegründet oder soweit der Antrag auf §765a ZPO gestützt ist kann diesem ebenfalls nicht entsprochen werden usw.usw. Stafanträge beim ICC habe ich schon vor Monaten gestellt da tut sich aber nichts.
    Kann uns jemand helfen ?

  322. ACHTUNG die Gegenseite hat die Gefahr erkannt und per Gesetzesänderung versucht zu reagieren:

    Die Änderungen § 317 ist seit dem 1.7.2014 in Kraft:
    ***********************************************
    § 317 Urteilszustellung und -ausfertigung

    (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.
    **************************************************

    Seit dem 01.07.14 gibt es somit kein Urteil und auch keine Ausfertigung mehr, sondern lediglich eine Abschrift – von „beglaubigte Abschrift“ steht da auch nichts!

    • .Ja, ist bekannt, was allerdings bedeutet, dass alle nicht beantragten Ausfertigungen vor dem 01.07.2014 als Scheinurteil mit Ausfertigungsvermerk anzusehen sind. Denn was man nicht beantragt hat, kann auch nicht beschieden bzw. erteilt werden. Nicht beantragte Ausfertigungen sind überdies überhaupt nicht rechtsmittelfähig.

      Darüber hinaus könnte man § 317 (1) S. 1 ZPO n.F. auch dahingehend interpretieren, dass nur Versäumnisurteile in Abschrift zugestellt werden.

      Es müssten ferner alle Urteile und Beschlüsse als nichtig erklärt werden, worin die Zustellung einer beglaubigten Abschrift abgelehnt wird.
      Z.B. http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-zustellung-des-urteils-und-der-beginn-der-berufungsfrist-320019

      Ferner sollte man sich § 317 (1) S.2 ZPO n.F. lesen. Dort wird auf § 310 Abs. 3 ZPO verwiesen und es heißt, dass eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 ZPO genügt. Worum geht es in § 310 Abs. 3 ZPO ?

      Zitat § 310 Abs. 3 ZPO:

      (3) Bei einem Anerkenntnisurteil und einem Versäumnisurteil, die nach §§ 307, 331 Abs. 3 ohne mündliche Verhandlung ergehen, wird die Verkündung durch die Zustellung des Urteils ersetzt. Dasselbe gilt bei einem Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verwirft (§ 341 Abs. 2).

      Es geht also nur um Anerkenntnisurteile und um Versäumnisurteile und darum dass, wenn Anerkenntnisurteile und um Versäumnisurteile ohne mündliche Verhandlungen ergehen, die Verkündung des Urteils durch die Zustellung des Urteils ersetzt wird.

      Also, wenn Sie einer Verhandlung fernbleiben und es findet keine mündliche Verhandlung statt, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Zustellung eines Urteils. – Findet hingegen (bei Ihrer Abwesenheit) eine mündliche Verhandlung statt, bekommen Sie nur eine Abschrift.

      Sind Sie der Auffassung, dass das alles völlig irrational ist, pflichte ich Ihnen vollends bei.

      Ob diese Abschriften beglaubigt werden, ist oder werden muss, sei einmal dahingestellt.

      Für den Fall, dass sie beglaubigt ist, liegt Falschbeurkundung vor, da einerseits die Ihnen zugestellte Abschrift des Urteils ohne richterliche Unterschrift ist; anderseits das Urteil mit richterlicher Unterschrift ja angeblich immer in der Gerichtsakte liegen soll.

      Somit werden zwei nicht identische Urkunden vom Urkundsbeamten als identisch beglaubigt.

      Der Straftatbestand des § 348 StGB wäre insofern erfüllt.

      Werden die Abschriften nicht beglaubigt, erhalten Sie quasi „Nichts“ bzw. ein Stück bedrucktes Papier, was offensichtlich dem Erfordernis der Schriftform nicht genügt.

      Ob Art. 6 EMRK durch Abschriften konventionskonform erfüllt wird muss verneint werden, da man zumindestens im strafrechtlichen Verfahren vom Anspruch auf ein Urteil ausgeht ( Art. 5 Ziff. 3 S. 1 EMRK).

      *

      Der § 317 (1) S. 1 ZPO n.F. verstößt, falls Abschriften nicht nur für Versäumnisurteile gelten sollten, gegen
      den Gleichheitssatz – ius respicit aequitatem – „Das Recht achtet auf Gleichheit“, da im zivilrechtlichen Verfahren kein Anspruch auf ein Urteil hat, während in allen anderen Gerichtsbarkeiten offenbar etwas anderes gilt.

      Analoggesetze und Urteile zum gesetzlichen Erfordernis der richterlichen Unterschrift:

      § 275 (2) Strafprozessordnung
      Urteil SenE v. 04.03.2005 – 8 Ss 16/05

      § 117 (1) Verwaltungsgerichtsordnung
      BVerwG, Urteil vom 6. 1. 2009 – 8 C 6. 08

  323. Hallo Herr Hensel, der Gerichtsvollzieher bleibt unbeeindruckt von meinen Beschwerden. Es liegen bereits 2 Anträge auf einstweilige Verfügungen dem Gericht vor, wovon bisher nur einer abgelehnt wurde, der andere ist seit Wochen unbeschieden. Nun läd er mich wieder ein, hat mir einen Brief, siehe nachfolgend, per normaler Post geschickt und wieder mal die Unterschrift per Computer eingesetzt, also nicht selbser unterschrieben. Es handelt hierbei um eine Vollstreckung auf der Basis eines sogar nach §317 Abs. 2 ungültigen Urteils, da der Richtername in Klammern gesetzt wurde, siehe nachfolgend. Dazu hatte bereits der BGH im Urteil IV ZR 8/94 geurteilt, dass eine Zustellung daran scheitern kann, wenn der Richtername in Klammern gesetzt wurde. Trotzdem wird weiter vollstreckt. Meine Frage an Sie, unterliegt der GV mit seinen Schreiben der Schriftformerfordernis wie per Einschreiben und Unterschrift, oder ist das nicht geregelt?

    MfG
    Müller
    https://www.dropbox.com/s/sqjmq2zplg3504j/public_ogv_schade_20141204_dr_ii_682_14_einlad_haftbefehl_1.pdf?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/01e3yon6hkah5uk/ag_siegen_20140605_14c480_14_5.pdf?dl=0

    • Hallo, Alexander,
      Habe mir mal die Anlage angesehen. In der Anlage zu einem Urteil in der Begründung steht es doch merhmals drin. Man hat Dir eine RECHNUNG zukommen lassen!
      Hast Du denn irgendetwas bestellt oder erhalten?
      Sicher nicht, oder?
      Rechnungen sind Firmen,- und Handelsrecht, d.h. nichts anderes, dass man Dir einen Vertrag andichtet, den Du nicht abgeschlossen hast, aber dafür bezahlen sollst.
      Erkläre denen, das Du keinen Verrtrag abgeschlossen hast, oder den Beweis erbringen lassen.
      Sie wenden Handelsrecht/HGB/UCC an, was Sonderstrafrecht ist, Du keinen Vertrag abgeschlossen hast, und sie keine hoheitlichren Handlungen ausführen können, Denn es sind Firmen, s. http://www.upik.de , eingetragen im internationalem Firmenregister!
      Ich habe es wohl schon einige Male hier geschrieben, Du bist nach deren Handelsrecht eine Sache und kein Mensch, Sachen haben keine Rechte, sind körperliche Gegenstände (§90 BGB), also wirst Du auch keine Menschenrechte gewährleistet bekommen, als Sache.
      Schau in die JustBeitrO, Vermögensauskunft unterliegt einem Nazi Gesetz, denn die Justizbeitreibungsordnung ist von 1937 und mit Kontrollratsgesetz Nr.1,wie auch SHAEF Gesetz Nr. 1 seit 1945 verboten (Art. 139 GG) und aufgehoben.
      Noch ein Tipp, Du kommst nicht drumrum, Du musst zum GV, oder 2 Std. später stehen die Uniformierten vor der Tür und holen Dich. Die sind regorios!
      Mach den Mist ungültig, Vermögensauskunft! Wenn Du was unterschreiben musst, Name in großen Druckbuchstaben, davor v.c.d.m.
      Dann einfach den Satz draufschreiben: „Insolvenzrecht ist kein Rechtsmittel nach deutschen Recht“ Und schon bist Du Deiner „Verpflichtung nachgekommen, und keiner kann Dir noch was!
      Parallel dazu würde ich eine Strafanzeige i.V. der Grundrechtsbeschwerde machen, denn KEINER muss über sich selbst unter Zwang und Androhung von Gewalt Zeugnis ablegen!! GV ist kein gesetzlicher Richter, denn nur dieser muss Dir rechtliches Gehör geben, und einen Eid abnehmen.Durch den GV wird Dir der gesetzliche Richter entzogen, dass rechtliche Gehör versagt,in Verweigerung der Rechtssicherheit. Zudem es zu dieser Vermögensauskunft kein Urteil/Beschluss gibt, Verstoß gegen Rechtschutzbedürfnis und Rechtschutzgarantie Art.19 Abs. 4GG.
      Kenne das von einigen,die sind rapiad, weil es nur noch um Kohle geht,für`s Weihnachtsgeld!
      Die können Dich wg. der Nichtabgabe der Vermögensauskunft bis zu 6 Monaten schmorren lassen.Willst Du das?

      • Hallo Annekatze, die „Rechnung“ bezieht sich auf den Streitgegenstand des Verfahrens, nicht auf eine Gerichtsrechnung. Du meinst tatsächlich, dass der GV eine Uterschrift in Druckbuchstaben akzeptiert? Die Vermögensabgabe bzw. die eidesstattliche Versicherung darf der GV nach ZPO abnehmen, das hatten wir schon. D.h. das mit dem nur vom Richter kann so schon mal nicht sein. Ich sehe vielmehr in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2004 eine Möglichkeit, da dort die Konventionsrechte als Bundesrecht bestimmt wurden und die Exekutive sich daran halten muss, siehe auch BVerfGG §31 Abs.1.
        D.h. sollte die Polizei trotz meinen Beschwerden gem. Artikel 13 EMRK wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK, die dem Gericht vorliegen und noch nicht beschieden sind, gegen mich handeln, begehen sie bei vorsätzlichem, also wissenden, Handeln eine Straftat. So würde ich das verstehen.
        Die anderen Dinge sind einfach zu abstrakt, denn meine Beweisführung zur fehlenden Rechtsgrundlage durch Löschung des Artikels 23 GG 1990 kann ja noch nicht mal das Gericht bearbeiten, da brauche ich einem gesetzestreuen Polizisten nicht mit SHAEF oder Handelsrecht kommen.

        MfG
        Müller

      • Hier noch eine interessante Argumentation im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung und Pfändung des FA. Argumentiert wird mit dem Überleitungsvertrag – Sonderstellung Berlin und der HLKO. Lt. Angabe des Verfassers erfolgreich. Ist argumentativ gleich dem was ich bereits gepostet hatte – Besatzung Deutschland fortbestehend – Anwendung HLKO – keine Zuständigkeit BRD-Behörden.
        http://ralfkeser.wordpress.com/2014/02/06/aufhebung-der-pfandung-seitens-des-fa-basis-uberleitungsvertrag-hlko-art-46/

  324. Ich nehme an Sie meinen mit dem Hinweis, dass nur eine ausbleibende Reaktion auf einen fehlerhaften Verwaltungsakt diesen nicht heilt, oder? Also einfach mal abwarten?

    Mit freundlichen Grüßen Müller

  325. Hallo, Alexander,
    seit 1.Aug. 2012 darf ein GV nichts mehr!!!!!!!!!!!
    Mit der GVO wurde ihm die Rechtsstellung im Sinne des Beamtenstatus (§ 1 GVO) entzogen, es sind Firmenunternehmen.D.h. ein GV ist selbständig.
    Und die ZPO ist nicht nur ein NS Gesetz, es ist auch nichtig, da mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007 der Geltungsbereich aufgehoben wurde. Es verstößt somit gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 I GG und § 37 VwVfG!
    Der GV ist das wurscht, wie DU unterschreibst, hauptsache, sie hat wieder was verdient und ein Schlafschaf versklavt. DIE gibt es nur weiter, aber das Schuldnerverzeichnis- Gericht weiß BESCHEID und bei der Unterschrift (v.c.d.m. DRUCKBUCHSTABEN) erfolgt kein Eintrag!!!!
    Eine Rechnung ist Firmen,- Handelsrecht, da beißt die Maus keinen Faden ab, und die Gerichte,Polizei wissen das! Die Einträge bei Upik lassen sich nicht mehr verheimlichen und bestätigen das, zumal Art. 133 GG doch ebenfalls auf die vereinigten Wirtschaftsgebiete hinweist.
    Auch bei der polizei gibt es Auflösungserscheinungen, nach angeblichen Berichten drohen dort eine Kündigungswelle zum 30. März 2015. Gut informierte Polizisten wissen und kennen die Rechtslage! Der gehobene Dienst hat die BGBI des zweiten Bundesbereinigungsgesetzes Art. 4 § 3 vom 23.Nov.2007 auch gelesen.
    EMRK ist übrigens nach Art.23 GG Bestandteil von Bundesrecht, also besteht eine Verpflichtung zum Gesetz unter Eidesleistung!

  326. Hallo Herr Hensel, Sie erinnern sich ja sicherlich noch an meine Beschwerde, wo Sie mal drüber geschaut haben. Nun habe ich die Rückmeldung. Da sträuben sich mir ein wenig die Haare:
    https://www.dropbox.com/s/b3xcs5522ynekic/public_ag_siegen_20141209_14c2330_14_2.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/726g286n0qqpzmq/public_ag_siegen_20141209_14c2330_14_3.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/f3ek8pcii3lbu71/public_ag_siegen_20141209_14c2330_14_4.pdf?dl=0
    Wieso entscheidet der Anwalt der Gegenpartei, was das Gericht zu meiner Beschwerde zu schreiben hat? Wieso wird denn gar nicht mehr unterschrieben und wieso geht das Gericht nicht nur ansatzweise auf meinen Antrag auf Zusendung des Geschäftsverteilungsplans ein?

    MfG
    Müller

    • Gegenpartei beantragt quasi
      Rechtsanwaltsschreiben ist nicht unterschrieben
      wieso geht das Gericht nicht nur ansatzweise auf meinen Antrag auf Zusendung des Geschäftsverteilungsplans ein?
      Weil es nichts zu verteilen gibt, da es offenkundig keine gesetzlichen Richter mehr gibt ? vgl. Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.

      • wozu habe ich dann beantragt? Wie kann ich das weiter verwenden?
        Wie gehe ich denn nun damit weiter um? Mein Ablehnungsgesuch ist ja nun negativ beschieden, jetzt muss ich mich trotzdem auf die Verhandlung mit dem befangenen Richter einlassen….

    • Wärst Du unbedacht, würden ich jetzt sagen, „Guten Morgen, na auch schon aufgewacht?“.
      Tut mir leid, das habe ich in all den Posts versucht, beizubringen.
      RA klüngeln mit Richtern und umgekehrt. Du kannst hier kein Recht erwarten, es sei denn,Du triffst sie an ihrem wunden Punkt.
      Wenn Du Termin hast, verlange die Feststellung, das Du ein MENSCH bist, keine Sache!!
      Fordere die Feststellung der Legitimation als gesetzlicher Richter (Art.101 GG),Lies ihm seinen Eid § 38 DRiG vor,kommt man dem nicht nach, Antrag stellen auf positive Feststellung des Verfassungsbruch, der Grundrechtsverletzungen (GG, Landesverfassung), Menschenrecht nach Völkerrecht (UN Grundrechtecharta,EMRK,Verfassung Europas,HLKO, BK[O] ) und Feststellung des Bruches der Eidesleistung (art.97 GG, § 38 DRiG).
      Den 1. Beweis hast Du mit dem Schreiben des RA an das Gericht. Man versagt Dir das rechtliche Gehör, den Entzug des gesetzlichen Richters (Art.101 GG), in Verweigerung der Rechtssicherheit, also wird es kein faires, unvoreingenommenes, unparteiisches Verfahren nach Art. 6 EMRK geben, der sich nennende Richter ist wegen Befangeheit abzulehnen.
      Hier mal noch ein Beispiel, wie es laufen kann!
      http://tv-orange.de/2014/12/buerger-erklaert-richter-fuer-ungesetzlich-in-karlsruhe-in-der-residenz-des-rechts/

    • aber hier sind Namen. Ich habe ja keine Ahnung wie ein ordentlicher Geschäftsverteilungsplan auszusehen hat. Die Nummern aus Hannover könnte ich auch als anonym verstehen, aber die siegener scheint doch soweit in Ordnung, oder?

      • Der Zweck eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung. [3] Gesetzliche Anforderungen an den Geschäftsverteilungsplan:

        Bestimmtheitsgrundsatz (Verweis an einen namentlich nicht benannten Richter ist verboten)[4]
        Prinzip der Abstraktion[5] und Vorausbestimmbarkeit[6] (Es muss im Vorwege klar sein und im Nachhinein überprüfbar sein, wer was wann bekommt.)
        Jährlichkeitsprinzip[7] (Ein GVP wird genau für ein Jahr beschlossen nicht für ein halbes und auch nicht für zwei Jahre.)
        erkennbare Vertretungsregelung[8] (Es muss klar sein, wer wen wann und aus welchem Grund vertritt.)
        Verhinderungsregelung[9] (Die Regeln bei einer Verhinderung sollte im Vorwege geklärt sein)
        Stetigkeitsprinzip[10] (Die Geschäftsverteilung darf nur in Ausnahmefällen geändert werden – Tod, Krankheit und Verrentung sind im Vorwege planbar)
        Vollständigkeit[11] (Es dürfen keine Fälle unberücksichtigt bleiben)
        Verbot der Rückwirkung [12] (Beschlüsse zur Geschäftsverteilung dürfen nicht zeitlich zurückliegende Verfahren betreffen)
        Verbot von Ausnahmegerichten und „Spezialabteilungen“ soweit nicht gesetzlich vorgesehen[13]. (bsp. §§ 95 ff. GVG für Handelssachen/UWG)
        Verbot der Überbesetzung von Spruchkörpern/Kammern/Abteilungen[14][15]
        Verbot des Verweisens an den Einzelrichters im Falle § 348 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis k ZPO
        Beschluss durch den Präsidialbeschluss zur Geschäftsverteilung[16] (Dieser muss im Original vom Vorsitzenden des Präsidiums und einem weiteren Mitglied gegengezeichnet werden.)

        http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsverteilungsplan

      • Entscheidend ist für mich …

        Bestimmtheitsgrundsatz (Verweis an einen namentlich nicht benannten Richter ist verboten)

        In dem einen Fall, standen nur Laufzeichen, ohne namentliche Nennung. Das wäre dann zumindestens nach dem IZG SH rechtswidrig.
        Beantragen Sie in diesem Fall die Übersendung des GVP nach 21 e GVG mit einer Auflösung bis zu den Namen der Richter.

  327. Hallo Herr Hensel, auf meine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen verstoßes gegen Artikel EMRK, hier Anwaltszwang, nach Erhalt eines Scheinurteils habe ich nun folgende Antwort bekommen: https://www.dropbox.com/s/qfa6xgbcomylhqk/public_lg_siegen_20141210_2o272_14_1.pdf?dl=0
    Das ist die totale Verweigerung auf rechtliches Gehör bezüglich Konventionsvcerstoß.
    Im Übrigen antwortet der Europarat bzw. der deutsche Vertreter beim Europarat nicht auf meine Anfragen, was ich tun soll, um Konventionsrechte durch zu bringen…..das nenne ich mal ein Zusammenwirken!

    MfG
    Müller

    • Sie können das Gericht nochmal befragen, warum Anwaltszwang in D besteht, obwohl dies gem. Art. 17 EMRK / ICCPR als Rechtsmissbrauch zu werten ist, da
      die EMRK allen Europäern zubilligt, sich selbst verteidigen zu können.Geben Sie die genaue Fundstelle an. Weisen Sie auf die Begründungspflicht gem. § 39 VwVfG hin.

      Suchen Sie im Internet nach den Faxnummern aller Mitglieder des Europarates. Anschließend Ihre Beschwerde in Englisch an diese Personen.

      Ich kann vor Absendung draufschauen.

    • Wann, wo, was will denn die „Beschäftigte“ Bauer-Eibach „beglaubigt“?

      Wenn Sie als „Beschäftigte“ überhaupt einen hoheitlichen Akt in Form einer Beglaubigung vollziehen darf, dann stellt sich die Sache doch eindeutig so dar, dass sie lediglich beglaubigt hat, dass der angebliche Richter Kienitz nicht unterschrieben hat.

      Und wo bitte schön ist der gesetzliche Beglaubigungvermerk?

    • Wann, wo, was will denn die „Beschäftigte“ Bauer-Eibach „beglaubigt“ haben?

      Wenn Sie als „Beschäftigte“ überhaupt einen hoheitlichen Ackt in Form einer Beglaubigung vollziehen darf, dann stellt sich die Sache doch eindeutig so dar, dass sie lediglich beglaubigt hat, dass der angebliche Richter Kienitz nicht unterschrieben hat.

      Und wo bitte schön ist der gesetzliche Beglaubigungvermerk?

      • Aus einem vorherigen Kommentar ….

        Für den Fall, dass sie beglaubigt ist, liegt Falschbeurkundung vor, da einerseits die Ihnen zugestellte Abschrift des Urteils ohne richterliche Unterschrift ist; anderseits das Urteil mit richterlicher Unterschrift ja angeblich immer in der Gerichtsakte liegen soll.

        Somit werden zwei nicht identische Urkunden vom Urkundsbeamten als identisch beglaubigt.

        Der Straftatbestand des § 348 StGB wäre insofern erfüllt.

        Werden die Abschriften nicht beglaubigt, erhalten Sie quasi “Nichts” bzw. ein Stück bedrucktes Papier, was offensichtlich dem Erfordernis der Schriftform nicht genügt.

        Ob Art. 6 EMRK durch Abschriften konventionskonform erfüllt wird muss verneint werden, da man zumindestens im strafrechtlichen Verfahren vom Anspruch auf ein Urteil ausgeht ( Art. 5 Ziff. 3 S. 1 EMRK).

  328. na die geben am Gericht ja gar keine Antwort und ignorieren sowohl Beschwerden als auch meine Argumentation. Das scheint denen am einfachsten zu sein. Auch die Begründungspflicht interessiert niemanden.
    Ich schaue mal was ich machen kann mit dem Europarat. Gibt es in Deutschland noch Anlaufstellen, z.B. Justizministerium vom Bund oder so?
    MfG
    Müller

  329. Michael Tellinger explains how he successfully created and paid the banks with his own promissory notes. Please pay close attentions to the details – you can download a copy of the generic Promissory Note on the UBUNTU Party Website. Click on the note to open the text box and fill in your own details – You may need to change the legal data on the top right, based on the country you are in. PLEASE DO NOT pay other people mor businesses with your notes – they are meant for BANK and Government departments only.
    Do not take your NOTES into a bank and attempt to pay it to the teller – they are not trained to deal with it and will send you away. Follow the instructions in the video. Or read the following.

  330. Hallo Herr Hensel, ich habe, wie besprochen, versucht den Europarat wegen den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen unserer Gerichte angeschrieben, um zu erfahren, ob ich beim Europarat mit einer entsprechenden Beschwerde eine Handlung seitens des Europarates herbeiführen kann. Hier nun die Antwort….auch nicht sehr hilfreich…
    https://www.dropbox.com/s/ayxz07y4dszxpy2/public_europarat_brd_20141220_antwort_beschwerde_20141128.pdf?dl=0

    • Sie haben die deutsche Vertetung angeschrieben. Da können Sie nichts erwarten. Was ist mit den anderen Vertretungen ?
      Das Schreiben Deutschlands war rechtswidrig, da über Art. 13 Beschwerden hier schon entschieden wurde.
      Der Europarat (BRD Vertretung) hätte eingreifen müssen, das können Sie denen nochmal schrieben; wird aber nichts bringen.- Also Beschwerde in Englisch und an die übrigen Vertretungen im Europarat.Den Entwurf können Sie mir gerne schicken; ich schau dann mal drüber.
      MfG

  331. Hallo Herr Hensel, ich habe gestern von einem Verwaltungsgericht einen Ladungstermin bekommen. Hier lag die Postzustellungsurkunde, die normal zum Absender zurück geht, siehe Anlage, dem Einschreiben noch bei und das Schreiben wurde wie nachfolgend beendet? Gilt denn überhaupt noch was?
    https://www.dropbox.com/s/7wmobbcx5prk27g/vg_arnsberg_20141220_7k_1133_14_3.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/geps9ibo5438bge/public_vg_arnsberg_20141220_7k_1133_14_5.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/7g668vor1cnmcbx/vg_arnsberg_20141220_7k_1133_14_6.pdf?dl=0

  332. Hallo Herr Hensel,
    ich habe jetzt eine ganze Weile hier gelesen, alle Achtung, gute Arbeit.
    Ich selbst bin erst am Anfang meiner Aktivitäten, will deshalb natürlich schon bei den ersten Schritten alles richtig machen.
    Ich wehre mich seit Mitte des Jahres gegen die (ungültige) Abgabenordnung, speziell gegen die Gewerbesteuer, die daraus ergeht. Nach Besuch durch OGV (habe ich wieder weggeschickt) kam das Schreiben zur Abgabe der Vermögensauskunft. Den Termin habe ich fristgerecht am Tag vorher mit Erinnerung nach § 766 ZPO erst mal abgebogen, trotzdem hat die GV Eintragungsanordnung gem. §882c ZPO erlassen. Eintragung ist inzwischen erfolgt, obwohl ich beim zuständigen Amtsgericht Zurückweisung wegen fehlender „Recht“-belehrung (nur meine Pflichten wurden genannt) eingelegt habe. Diese wurde vor ein paar Tagen als „Beschluss“ vom AG als unbegründet zurückgewiesen. Hatte ich so fast schon erwartet. Eine Krähe …
    Dieser Beschluss wurde mir als „Ausfertigung“, nur von der „Urkundsbeamtin“ mit Paraphe und Stempel des Gerichts unterschrieben, im gelben Brief zugestellt.
    Hier nun meine Frage: ist ein solcher „Beschluss“ analog zu einem „Urteil“ ebenfalls vom Richter unterschrieben zuzustellen, da sonst nur „Scheinbeschluss“?
    Kann ich also mit den gleichen Paragraphen kontern (315/317) wie bei einem Urteil, oder gibt es da doch noch Unterscheidungen?
    Da ich für die Beschwerde nur noch wenige Tage bis zum Ende der Notfrist von 2 Wochen habe, wäre eine baldige Antwort sehr hilfreich. Trotzdem wünsche ich Ihnen natürlich einen ruhigen und erfolgreichen Übergang nach 2015
    Grüße aus dem Süden des Landes (Bodenseegegend)
    Andreas

    • Vielen Dank.
      Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

  333. Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
    Nochmals zum Verständnis für mich, wenn die Urkundsbeamtin (laut ihrem Anschreiben ist sie „Amtsinspektorin“) am Ende des Beschlusses nach „Ausgefertigt, Ort, Datum“ unterschreibt, bestätigt sie damit nur die Übereinstimmung der Ausfertigung des Beschlusses mit dem angeblichen „Original“ und diese Unterschrift zählt nicht als „Rechtspflegerunterschrift“ für den Beschluss selbst. Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden.
    Grüße vom Bodensee
    Andreas

  334. Danke nochmals für Ihre Hilfestellung. Das Zurückweisungsschreiben habe ich fertig und wird heute noch ans Gericht gefaxt.
    Den §348 StGB werde ich mir mal noch in der Hinterhand halten, da ich vorhabe, Akteneinsicht zu nehmen, ob dort tatsächlich keine Unterschrift auf dem Beschluss zu finden ist. Wenn dem so sein sollte, habe ich natürlich noch mehr Futter für weitere Argumentationen. Ich werde weiter berichten, wenn gewünscht.
    Gibt es eigentlich seit „Privatisierung“ des Gerichtsvollzieherwesens noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde? In meinem Fall hat die OGV ja in dem laufenden Verfahren bereits die Eintragungsanordnung erlassen.
    Ich würde gerne noch etwas mehr Sand ins Getriebe des Systems bringen.

    • Nehmen sie einen Zeugen und einen Fotoapparat mit, um die Akte ggf. zu fotografieren, falls man Ihnen eine Fotokopie nicht gewährt.
      Falls Akteneinsicht verwehrt wird, hier die Urteile des EGMR hierzu:

      Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen
      Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05;
      EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR
      26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig,
      EMRK³ Art 6 Rz 115

      • roki schreibt
        auch ich habe Akteneinsicht genommen und festgestellt das kein Streitwertbeschluss in der Akte ist da das Verfahren aber schon lange beendet ist kann ich mein Geld fur Rechtsanwalt und Gerichtskosten zuruck verlangen?ist das nicht Prozessbetrug?des weiteren war ein Urteil nur mit dem Nachnamen Unterschrieben wovon nur der erste Buchstaben zu erkennen war der rest war wellenformig kann so etwas als Unterschrift gelten hinzu kommt noch das nachweislich falsche Angaben in dem Urteil gemacht wurden woraus der Gv.vollstrecken wollte und dann eine Eintragungsanordnung erlassen hat die auch ausgefuhrt wurde meine Frage da ich nicht mehr in Deutschland wohne war der Gv.auch fur mich nicht mehr zustandig ich mochte den Gv +das Amtsgericht auf Schadenersatz verklagen vor dem Internationalen Gericht in DE Haag und gleichzeitig dem Gericht die Frage stellen Ob die BRD uberhaubt berechtigt ist ein Gericht zu unterhalten oder zu fuhren kann mir jemand dabei helfen?

      • Hallo Herr Hensel,
        könnten Sie sich mein Update vom 20.01.2015 zu diesem Vorgang nochmals ansehen und evtl. nochmal eine kleine „Hilfestellung“ dazu geben?

  335. Sehr geehrter Herr Hensel,
    sehr geehrte Mitleser,

    Ihnen allen wünsche ich ein frohes, gutes und erfolgreiches Jahr 2015.
    Damit dem so wird, steige ich direkt wieder mit Neuigkeiten ein:
    Ich hatte gegen einen Gerichtsvollzieher einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, siehe im Verlauf weiter oben. Daraufhin wies das bescheidende Landgericht den Antrag zurück. Ich legte dann eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK durch das Landgericht beim zuständigen Oberlandesgericht ein und bekam nachfolgenden Beschluss zurück:
    https://www.dropbox.com/s/ye01zmyq9swvs1o/public_olg_hamm_20141224_i11w109_14_beschluss_2.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/dfprnct9vw4rrcm/public_olg_hamm_20141224_i11w109_14_beschluss_3.pdf?dl=0

    Heute habe ich um Mitteilung gebeten, ob dieser Beschluss zu meiner Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK gefasst wurde, weil dies nicht aus dem Beschluss selber hervor geht, wegen fehlendem Bezug und fehlender Begründung.

    MfG
    Müller

  336. Welche Voraussetzungen muss ich schaffen, dass man eine Beschwerde gemäß Artikel 34 EMRK beim EGMR einreichen kann?
    MfG
    Müller

  337. Interessante Info zum kanonischen Recht und Gültigekeit seit der Weimarer Rep. sowie interssanter Ansatz zur Lösung am Ende des Videos.

  338. Hallo Herr Hensel, heute gab es wieder Post. Zum einen habe ich meiner Meinung nach ein seltsames Schreiben auf meine Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vom Landgericht bekommen, und zwar, dass meine „sofortige Beschwerde“ gegen den Beschluss bis zur Bescheidung über meine „Beschwerde“ gegen das vorangegangene Versäumnisurteil, siehe auch weiter oben im Verlauf, zurückgestellt wird. Das ist mir nun neu, oder was meinen Sie? Wenn Dropbox heute noch funktionieren sollte lade ich das Schreiben mal hoch.

    MfG
    Müller

  339. Und hier kommt jetzt der Text zu den ersten Dateien:
    Außerdem hatte ich bei einem zweiten LG-Verfahren Ihr Schreiben mit dem Anwaltszwang verwendet und vorsorglich eine Beiordnung eines Anwalts bzw. Prozesskostenhilfe beantragt. Hierzu bekam ich nun ein Formular zur Prozesskostenhilfe. Haben Sie das auch bekommen? Was wurde damals daraus?
    MfG
    Müller
    https://www.dropbox.com/s/zkyfhl80usi32d5/public_lg_siegen_20150103_2o338_14_2.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/ka3x8yaxmqhxxqp/public_lg_siegen_20150103_2o338_14_3.pdf?dl=0

  340. Sehr geehrte Damen und Herren,
    kann mir bitte jemand sagen, ob die Sache mit der Zustellung des Urteils und Ausfertigung auf Beantragung auch in der StPO geregelt ist und wenn ja, in welchem Paragrafen ist das geregelt?
    Oder gilt das nur in der ZPO?
    Vielen Dank.

    MfG Claudia

    • Nein, alle Bereiche haben dieselbe Regelung. StPO, SGG, VerwGO etc. Siehe z.B. Analoggesetze und Urteile zum gesetzlichen Erfordernis der richterlichen Unterschrift steht alles da (nicht abschließend). Der Grundsatz hierbei ist die „Gleichheit vor dem Gesetz“ bzw. „Zauberwort“: Analoggesetze. Bitte Suchfunktion anwenden.Formulieren Sie immer “ § ABC / Analoggesetze“

  341. Hallo Herr Hensel,

    können Sie mir kurz mitteilen, wie das Landgericht seinerzeit auf Ihr Schreiben mit dem Anwaltszwang und vor allem wegen ihrem Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes reagiert hat? Ich habe jetzt ein Formular vom Landgericht bekommen, welches ich ausfüllen soll, damit der Bedarf zur Beiordnung festgestellt werden kann.

    MfG
    Müller

  342. 1. Jede Mann, jede Frau und jedes Kind wird von Natur aus frei geboren, ist gleich und
    souverän und besitzt ein angeborenes Wissen, wodurch sie das Wahre und Rechtschaffene
    erkennen. Daher kann keiner einem anderen oder einer externen Autorität untergeordnet
    werden, da die Weisheit und Freiheit, die jeder Person mitgegeben ist, die Person in sich
    zu einer vollendeten und autarken Persönlichkeit innerhalb einer größeren Gemeinschaft
    von Gleichgestellten macht.
    2. Diese persönliche Souveränität ist eine Widerspiegelung des weitergefassten
    Natürlichen Gesetzes, das naturgemäß jedes Leben als unteilbar geschaffen hat und als
    gemeinsames Gut für das Überleben und Glücklich sein aller verfügbar ist. Durch dieses
    allen gemeinsame Gut ist der Mensch in jeder rechtschaffenen Gesellschaft mit dem
    unveräußerlichen Recht ausgestattet, seine eigene Form der Regierung zu bilden sowie
    sich gegenüber jeder Form von Tyrannei und Gewalt zur Wehr zu setzen, auch wenn dies
    von einer externen Autorität auferlegt wird. Jede ungerechte und willkürliche regierende
    Autorität, die ungeachtet der freien Einwilligung des Volkes aufgezwungen wurde, hat
    das Recht zu regieren eingebüßt und kann mit legalen Mitteln gestürzt werden. „Unjust
    government is not government but tyranny“ – Plato
    3. Aus diesem Natürlichen Gesetz erwächst das gebräuchliche Allgemeingültige Gesetz,
    welches die Aufgabe hat, die natürlich angeborene Freiheit und Souveränität der Männer
    und Frauen in der Gemeinde zu schützen, indem es für Gleichheit und Frieden in der
    Gemeinschaft sorgt. Die Autorität des Allgemeingültigen Gesetzes fußt auf den
    Willen des Volkes selbst, das intuitiv weiß, was gerecht ist und zwischen richtig
    und falsch unterscheiden kann. Diese Fähigkeit der Urteilsbildung schlägt sich in der
    Einrichtung eines Geschworenensystems nieder bestehend aus zwölf freigewählten
    Personen, die letztlich unter einer Allgemeingültigen Rechtsprechung und deren
    Gerichtshöfe als Richter und autoritätsweisende Personen fungieren.
    4. Historisch gesehen entstand die Allgemeingültige Rechtsprechung in Europa, vor allem
    in England in der Zeit nach der Normannischen Eroberung als Bollwerk gegen das
    willkürliche Regieren der Eliten, insbesondere durch Monarchen und Päpste. Die
    Autorität dieser Eliten war von unnatürlicher Herkunft, etabliert durch Kriegsführung,
    gewaltsame Eroberung und Landraub statt in dem Göttlichen Gesetz von Gleichheit und
    Frieden zu wurzeln. Diese elitäre Herrschaft war am stärksten während der Zeit des
    Römischen Imperiums und seines Ablegers der Kirche von Rom, gemäß dessen
    Glaubenssätze selbst „Gott“ dominierend und ein Eroberer („domine“) ist.
    5. Eine derart auf Eroberung fußende elitäre Regentschaft von Päpsten und Königen
    gebar das Rechtssystem, das wir als Ziviles oder Römisches Recht kennen, worin der
    Glauben verbreitet wurde, dass Mann und Frau nicht mit der Fähigkeit zur Selbstregierung
    und Weisheit ausgestattet sind. Daher muss jedes Gesetz und jede Autorität von außen
    auferlegt werden – durch Statuten entworfen und zur Anwendung gebracht durch einen
    Herrscher, sei dies ein Papst, ein Monarch oder eine Regierung. Es ist ein System, das
    sich aus der Aristotelischen Philosophie entwickelte und im Römischen Besitzrecht
    gründet, gemäß der alles Existierende aufgeteilt ist und der Mensch in Ermangelung
    angeborener Freiheiten als Leibeigene und Besitz behandelt wird. Der Mensch ist daher
    in jeder erdenklichen Hinsicht versklavt, abgeschnitten von der Welt, die jedem frei und
    als allen gemeinsam gehörend zur Verfügung stand. Dieses Sklavensystem unterteilt die
    Menschen in Stände, kategorisiert sie und gewährt beschränkte „Freiheiten“ (freithoms
    oder slave privileges), welche durch Statuten erlassen werden und Herrscher definieren
    und regeln.
    6. Daher sind Allgemeingültiges Recht und Ziviles (Römisches) Recht grundsätzlich
    unvereinbar und schließen sich gegenseitig aus. Sie können nicht versöhnt werden, da sie
    auf zwei völlig verschiedene Vorstellungen des Menschseins und Gerechtigkeit gründen:
    das Allgemeingültige Gesetz betrachtet das Leben als ein Geschenk – frei und in
    Gleichheit an alle verliehen, wohingegen für das Zivile Gesetz das Leben ein Privileg ist,
    das an Konditionen gebunden ist, und die Menschheit ist eine zu verwaltende Masse von
    Sklaven. Dementsprechend folgt die Regierung in der Praxis dem Zivilen (Statuten)
    Gesetz und verunglimpft oder ignoriert rundweg das Allgemeingültige Gesetz bei der
    Anwendung seiner Richtlinien festgesetzt durch richterlich willkürlich dominierte
    Gerichtshöfe.
    7. Die extremste Ausformung von elitärem Zivilrecht ist das sogenannte Päpstliche
    Gesetz oder Kanonisches Gesetz, welche die Kirche Roms als die einzige legitime
    Autorität auf Erden definiert, welche alle anderen Gesetze, Völker und Regierungen
    untergeordnet sind. Das Kanonische Gesetz ist selbst-regierend und keinerlei
    Rechtfertigung verpflichtet außer sich selbst gegenüber. Ein System, in dem ein
    Herrscher, der den Titel „Gott und Herr“ trug (Deus et Dominus), Himmel und Erde
    regiert: insbesondere der Papst
    8. Die Kirche Roms war die erste und ist die älteste Korporation auf unserem Planeten:
    ein legaler Rechtsträger entworfen zum Schutze von Tyrannen, welche die Eliten von
    jeglicher individuellen Verantwortlichkeit oder Haftbarkeit für irgendwelche Verbrechen,
    die sie begehen oder Eroberungen durchführen, freistellt.
    9. Genau in diesem Moment korporativer Eroberung, die auf die Unterdrückung der
    Menschheit abzielt, beginnt eine Gegenbewegung sich zu regen, um das göttliche Prinzip
    und seine Durchsetzung mittels des Allgemeingültigen Gesetzes erneut ins Leben zu
    rufen, damit die Erde und die Menschheit zu ihrem natürlichen Dasein als eine
    gemeinsame Einheit zurückfinden. Diese Bewegung wird biblisch vorausgesagt, und es
    wird prophezeit, dass es die Zeit sei, in der alle Menschen sich in ihrer natürlichangeborenen
    Gleichheit wiedererkennen, frei von jeglicher Teilung, Vorrecht und
    Unterdrückung, damit sie miteinander und allem Erschaffenen harmonisch
    zusammenleben können.
    10. Diese Neufindung der Menschheit beginnt damit, dass man aktiv alle existierenden
    Autoritäten und Institutionen, die vom Römischen Zivilgesetz herrühren auflöst und
    sie mit einer neuen Regierungsform ersetzt, die der Allgemeingültigen Rechtsprechung
    folgt. Die Erschaffung eben dieser neuen Richtlinien basierend auf das Natürliche
    Gesetz für eine befreite Menschheit ist der grundlegende Zweck von Gerichtshöfen
    Allgemeingültiger Rechtsprechung.

    https://www.iccjv.org/

  343. Hallo Herr Hensel, weiter oben hatte ich ja bereits geschrieben, dass ich aufgrund einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK gegen einen Landgerichtsbeschluss zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen meinen GV beim OLG Hamm einen Beschluss zu einer nicht aufgegebenen „Sofortigen Beschwerde“ erhielt. Daraufhin bat ich das Gericht um Klärung, ob es sich bei dem Beschluss um eine Bescheidung meiner Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK, wie aufgegeben, handelt oder nicht. Daraufhin bekam ich nun nachfolgendes Schreiben:
    https://www.dropbox.com/s/l6kmpi1586hi980/public_olg_hamm_20150112_i_11_w_109_14_1.pdf?dl=0

    • Somit ist der Beschluss nichtig, da eine sofortige Beschwerde in dieser Angelegenheit überhaupt nicht existent ist.
      Ein auf eine nicht vorhandene sofortige Beschwerde ergangener Beschluss ist unbestimmt, da die Beschlussgrundlage fehlt. Der Beschluss wird aus diesen Gründen als nichtig zurückgewiesen.

      Offenbar liegt hier auch ein gesundheitliches Problem, der sich als Richter ausgebenden Privatperson vor.

  344. Nein noch keine Akteneinsicht. Die wollte ich jetzt beantragen um feststellen zu können, wer den Auftrag für die „sofortige Beschwerde“ erteilt hat, da ich es ja nicht gewesen bin

      • roki schreibt
        hallo Herr Hensel
        ich hatte am 02.01.2015 einen Beitrag geschrieben mit entsprechenden Fragen doch keine Antwort erhalten der Bericht steht im Forum drin doch ist mir aufgefallen das unter dem Beitrag das Wort Antwort fehlt wie kommt das zu stande ware gut wenn Sie mir Ihre mail Adresse oder Handy Nummer geben Konnten meine Mail Adresse ist rikels55 @web,de handy Nummer gebe ich bekannt wenn ich wieder in Deutschland bin,

      • roki schreibt
        hallo herr hensel auch dieses mal steht unter ihrem bericht das wort antwort nicht somit kann ich auf ihre anwort nicht antworten das diese seite gehackt wird weis ich schon lange ich werde es nachste woche noch mal versuchen.
        mfg.
        roki

  345. Pingback: Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen “Gerichten” | Der Honigmann sagt...

  346. roki schreibt:
    2. Januar 2015 um 10:07

    roki schreibt
    auch ich habe Akteneinsicht genommen und festgestellt das kein Streitwertbeschluss in der Akte ist da das Verfahren aber schon lange beendet ist kann ich mein Geld fur Rechtsanwalt und Gerichtskosten zuruck verlangen?ist das nicht Prozessbetrug?des weiteren war ein Urteil nur mit dem Nachnamen Unterschrieben wovon nur der erste Buchstaben zu erkennen war der rest war wellenformig kann so etwas als Unterschrift gelten hinzu kommt noch das nachweislich falsche Angaben in dem Urteil gemacht wurden woraus der Gv.vollstrecken wollte und dann eine Eintragungsanordnung erlassen hat die auch ausgefuhrt wurde meine Frage da ich nicht mehr in Deutschland wohne war der Gv.auch fur mich nicht mehr zustandig ich mochte den Gv +das Amtsgericht auf Schadenersatz verklagen vor dem Internationalen Gericht in DE Haag und gleichzeitig dem Gericht die Frage stellen Ob die BRD uberhaubt berechtigt ist ein Gericht zu unterhalten oder zu fuhren kann mir jemand dabei helfen?

    roki55007 schreibt:
    16. Januar 2015 um 09:12

    roki schreibt
    hallo Herr Hensel
    ich hatte am 02.01.2015 einen Beitrag geschrieben mit entsprechenden Fragen doch keine Antwort erhalten der Bericht steht im Forum drin doch ist mir aufgefallen das unter dem Beitrag das Wort Antwort fehlt wie kommt das zu stande ware gut wenn Sie mir Ihre mail Adresse oder Handy Nummer geben Konnten meine Mail Adresse ist rikels55 @web,de handy Nummer gebe ich bekannt wenn ich wieder in Deutschland bin,
    Sich.-Ing.J.Hensel schreibt:
    16. Januar 2015 um 09:29

    ich finde von ihnen nur kommentare vom 23.10.2014. bitte die frage noch mal stellen.
    roki55007 schreibt:
    Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.
    17. Januar 2015 um 14:45

    roki schreibt
    hallo herr hensel auch dieses mal steht unter ihrem bericht das wort antwort nicht somit kann ich auf ihre anwort nicht antworten das diese seite gehackt wird weis ich schon lange ich werde es nachste woche noch mal versuchen.
    mfg.
    roki

    • der streitwert ist die grundlage für die berechnung der kosten. fehlt der streitwert, können auch keine kosten geltend gemachat werden; es sei denn das GKG sagt etwas anders; bitte selbst prüfen. ggf. würde ich die kosten zurückfordern. eine verweigerung der erstattung ist ihnen aber gewiss.

      eine paraphe als unterschrift ist unzulässig >>> meine seite scheinurteile etc..

      weisen sie daher das urteil als nichtig zurück.

      • Roki schreibt
        hallo Herr Sich.-Ing.J.Hensel
        das waren noch nicht alle meine Fragen in dem Urteil wo der Richter nur mit Nachnamen unterschrieben hat wovon nur der erste Buchstabe zu lesen ist mit viel Gedankengut hatte der Gv.eine eidesstattliche Erklarung abnehmen durfen da nach dem 01.08.2012 ? und da ich im Ausland wohne war er ja auch fur mich nicht zustandig somit hatte er auch keine Eintragungsanordnung erlassen durfen und das Amtsgericht hatte dieses auch nicht ausfuhren durfen oder ? wenn dem so ist dann hatte ich Anspruch auf Schadenersatz ist das richtig?und diese Schadenersatzklage mochte ich in Den Haag fuhren vor dem Internationalen Gericht denn in Deutschland wird man mir nicht Recht geben einer Kr.hackt der anderen usw.gleichzeitig mochte ich dem Gericht die Frage stellen ob die BRD GMBH uberhaubt berechtigt ist ein Staatsgericht zu unterhalten sagen Sie mir Ihre Meinung dazu.
        In der Sache wo der Streitwertbeschluss nicht in der Akte war sind drei Jahre vergangen der Anspruch auf Schadenersatz verjahrt nach drei Jahren kann ich den Rechtsanwalt der gegen Seite auf Herausgabe der Anwaltskosten verlangen oder muss der Richter diese tragen da ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist dieser aber hatte nicht ergehen durfen da kein Streitwertbeschluss ist das nicht Prozessbetrug?der Richter weist die Vorwurfe zuruck das ich Klagen muss weis ich schon wenn ich mein Geld wieder haben will hinzu kommt noch das mir aufgefallen ist das die Seiten der Gerichtsakte alle neue Nummer erhalten haben da die alten noch teilweise zu sehen sind ist das rechtens?ich glaube das man eine sogenannte Kundigung hat verschwinden lassen.
        MfG.
        Roki

      • roki schreibt
        ich würde gern die Unterschriften des sogenannten Richters hier rein setzen damit man Sie sehen kann klappt aber nicht wie muss ich das anstellen?

      • roki schreibt
        hallo Herr Hensel in der Akte steht im Urteil Gegenstandswert beträgt 1268,- Euro ein Beschluss ist nicht vorhanden reicht das aus für den Kostenfestsetzungsbeschluss?ist das rechtens?

  347. Update meines Beitrags vom 01. Januar:
    meine Zurückweisung:

    Zurückweisung des Beschlusses vom 17.12.2014 über Erinnerung vom 29.10.2014
    In der „Zwangsvollstreckungssache“
    Stadt Ravensburg Stadtkasse ./. XXXXXX
    weise ich die Ausfertigung des Beschlusses des Amtsgerichts Ravensburg vom 17.12.2014, erstellt am 19.12.2014, mir zugegangen am 23.12.2014 zurück.
    Begründung:
    Ich hatte keine „Ausfertigung des Beschlusses“ beantragt!
    Ich hatte Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Diese Erinnerung hat zu einer Entscheidung, (z.B. einem Urteil bzw. einem Beschluss) zu führen, bevor weitere Maßnahmen, wie in diesem Fall seitens der freiberuflich Gewerbetreibenden OGV Frau Esther Honisch voreilig geschehen,
    „Erlassen einer Eintragungsanordnung gemäß § 882c ZPO“ gerechtfertigt sind.
    Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
    Eine wirksame Entscheidung ist mir bisher noch nicht zugegangen.
    Ich beantrage daher, mit sofortiger Wirkung zu veranlassen, dass die Eintragungsanordnung widerrufen und die Eintragung rückgängig gemacht wird.
    Eine erste Kreditkarte wurde mir durch diese Eintragung bereits gesperrt. Dadurch wurde meine Menschenwürde massiv verletzt, als dies bei einem Zahlungsversuch festgestellt wurde. Eine solche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte werde ich nicht hinnehmen.
    Weitergehende Schadenersatzforderungen zu stellen behalte ich mir ausdrücklich vor.
    Ende Text.

    Heute kam vom AG Ravensburg ein Beschluss in einem normalen Briefumschlag, der nun noch nicht einmal mehr von der Beglaubigerin unterschrieben wurde, dafür mit dem Zusatz: ohne Unterschrift gültig. Sieht fast so aus, als ob da wohl auch eine Gerichtsbedienstete inzwischen mitbekommen hat, dass sie Probleme bekommen könnte
    https://www.dropbox.com/s/s3pey7tmhwg5t32/2015-01-20%20AG-Beschluss%20Vorlage%20an%20LG.pdf?dl=0

    Am 12.01.15 hatte ich dann an die OGV Honisch direkt meine Forderung per Fax gestellt. Text hier:
    https://www.dropbox.com/s/dyip247xvh9o69b/2015-01-12%20Forderung%20an%20OGV%20R%C3%BCcknahme%20Eintr-Anordnung.pdf?dl=0

    Die OGV hat am 14.01.15 lediglich zurück gefaxt, dass sie mein Schreiben zuständigkeitshalber an das Vollstreckungsgericht weitergeleitet hat, da das Verfahren bei ihr abgeschlossen ist. M.E. müsste ich mich doch aber trotzdem an sie halten können, da sie als selbständig Gewerbetreibende ja selbst haftbar ist. Sehe ich das richtig?

  348. Bürger nehmen Recht in eigene Hände – Amtsgericht erkennt UN-Resolution 56/83 an

    Am sogenannten und angeblichen “Amtsgericht” Hildburghausen wurde ein Verfahren eingestellt, in welchem es um eine Bußgeldsache ging.

    Ein Berufskraftfahrer sollte wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten werden. Dieser war damit aber nicht so ganz einverstanden.

    https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/01/22/burger-nehmen-recht-in-eigene-hande-amtsgericht-erkennt-un-resolution-5683-an/

  349. Sehr geehrter herr hensel, mit sehr großer interesse habe ich ihre information über das bußgeldverfahren von diesem berufskraftfahrer verfolgt und muss ihnen folgendes mitteilen . Ich habe mich mit allen mitteln die mir zu verfügung standen gegen mein bußgeldverfahren und mit großer hilfe aus dieser plattform gewährt ( hiermit möchte ich mich dafür noch einmal bedanken- vielen dank anne),aber sie haben sich über alles hinweg gesetzt. Da ich mich beharrlich geweigert habe und werde diese auch nicht bezahlen. Kam dann die erzwingungshaft! Natürlich mit einem haftbefehl der nicht unterzeichnet war von einem richter und den sie mir bis heut nicht ausgehändigt haben! Mir wurde bis heute die akteneinsicht verwährt!Denn nur mit diesem haftbefehl ( ich steh ja in der beweispflicht)kann ich gegen sie vorgehen!
    Meine frage an sie!
    Am 20.01.2015 erhielt ich ein schreiben vom amtsgericht abteilung für ordnungswidrigkeiten.
    Bußgeldverfahren gegen achilles wg. anordnung der erzwingungshaft
    Sehr geehrte…
    die vollstreckung hat sich durch verbüßung der erzwingunshaft erledigt, andererseits die verbüßung der erzwingungshaft nicht von der verpflichtung zur bezahlung der geldbuße befreit.
    Auf Anordnung
    Mit freundlichen Gruß
    Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
    Mit diesem schreiben habe sie mir ja eigentlich die haft bestätigt. Reicht dies jetzt aus um den brüdern mal so richtig die ohren lang zu ziehen oder brauche ich den haftbfehl zur beweisführung?lg achilles

  350. Hallo Herr Hensel,
    auf Ihre Antwort vom 26.01.2015 um 17:04 Uhr zu meiner Frage ist leider kein Antwort-Button vorhanden, daher meine Nachfrage hier unten: Sie schreiben: „Ungültigkeit … und OWiG“.
    In wie weit ist das OWig denn hier relevant? Oder war das als zusätzlicher Punkt zur Ungültigkeit der ZPO gedacht?
    Auch wurde direkt über meiner Frage der Beitrag von Teilnehmer „roki“ eingefügt. Dort Ist ein ähnliches Thema, aber in anderem Zusammenhang.

  351. Sehr geehrter Herr Hensel,

    heute habe ich jede Menge Post vom Amts- und Landgericht Siegen bekommen. Es ist festzustellen, dass man eine neue Strategie verfolgt, und zwar die der „rechtsmißbräuchlich“-Erklärung. Vor einiger Zeit hatte ich hier meine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen Anwaltszwang gepostet, der auch vorsorgehalber einen Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes beinhaltete. Daraufhin bekam ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Ich teilte dem Landgericht mit, dass dieser Antrag nur der Bescheidung meiner Beschwerde anhängig wäre, die aber erst beschieden werden müsse.
    Daraufhin erhielt ich heute ein Versäumnisurteil und gleichzeitig einen Beschluss zu meiner Beschwerde:
    https://www.dropbox.com/s/6e327gblp8l51fh/lg_siegen_20150206_2o338_14_beschluss_beschwerde_2.pdf?dl=0
    Was halten Sie davon?
    Es war deshalb auffallend, weil ich heute auch ein Amtsgerichtsurteil bekam, wo dieser Begriff „rechtsmißbrauchlich“ anhand einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK in Verbindung mit Befangenheitsantrag und Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gleichbedeutend bennutzt wurde, dazu aber später.

    • 1. Paraphe des Justizbeschäftigten
      2. welche Funktion hat der Justizbeschäftigte ? Es kann theoretisch auch ein Aktenträger oder Reinigunfskraft bei der Justiz sein.
      3. Der Beschluss ist unbegründet und deshalb als nxichtig zurückzuweisen, da de angebliche Rechtsmissbrauch nicht begründet wurde.
      4. Es handelt sich nicht um ein Staatsgericht und kann insofern keine Beschlüsse verfassen. – (vgl. Historie zu § 15 GVG – GVG von 1877GVG  von 1950 bzw. BGBl. vom 20. Sept.1950 Nr. 40).
      5. Es handelst sich nicht um gesetzliche Richter gem. Art. 101 ehem. GG, da dass GG – unter Berücksichtigung des Gebotes der Rechtsssicherheit – via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. beseitigt – wurde.
      6. Es handelt sich nicht um ernannte Richter nach dem Deutschen Richtergesetz, da das Bundesverfassungsgericht das alte Bundeswahlgesetz als ungültig verworfen hatte, so dass seit dem feststeht, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ (hierzu gehört auch das DRiG) und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
      7. Insgesamt handelt sich um einen unbegründeten Beschluss von nicht legitimierten Privatpersonen eines privaten Ausnahmegerichtes, wider Art. 6 EMRK, wider Art. 14 ICCPR.
      8. Vorschlag Beschwerde EMRK und ICCPR als MRV mit Summary in english an „Gericht“ und Verteiler.

  352. an alle weiter sagen das jugenamt ostfriesland leer katja holtz und adelheid andressen haben meine famile zerstört muit die richterin frau burdik von amstgericht leer
    lessen sie auf der seide die kansen follgen danke und sg an alle leute weiter danke euch

    http://www.googel.de fal pia dave möbius jugenamt leer katja holtz

  353. Mir wurde eine „Ausfertigung“ eines „Beschlusse“, dass der Rechtsstreit dem Berichterstatter als Einzelrichter übertragen worden ist vom VG übersandt. – Hier meine 1. Reaktion darauf:

    __________________________________

    Betr.: Gz.: „3 A 3/15“
    Bezug: Ihr Schreiben v. 29.01.15 nebst Anlage v. 27.01.15

    Sehr geehrte Frau XXXX,

    als Anlage zum o.g. Schreiben v. 29.01.15 übersandten Sie uns eine „Ausfertigung“ eines „Beschluss“ der 4. Kammer des VG v. 27.01.15 in Form eines nicht rechtskräftigen Entwurfs. In Ihrem o.g. Anschreiben als auch im vorbenannten Entwurf beziehen Sie sich auf ein Gz.: 3 A 3/15. Dieses Gz. kann zu keinem von uns beim VG anhängigen Verfahren zugeordnet werden, da uns ein solches Gz. unbekannt ist.

    Damit Ihr Verwaltungsakt (VA) Rechtskraft erlangt, erbitten wir von Ihnen den Nachweis/Beweis darüber, auf welches Gesetzesgrunde Sie als Angestellte einen hoheitlichen Akt in Form eines Verwaltungsakts vollziehen dürfen. Des Weitern übersenden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Bestallungsurkunde zur (Urkunds-)Beamtin.

    Aus Ihrer „Ausfertigung“ ist aufgrund des fehlenden Beurkundungsvermerks gem. Beurkundungsgesetz nicht zu entnehmen, dass die dort aufgeführten Richter bzw. Richterin tatsächlich den „Beschluss“ im Original in Ihrem Beisein unterschrieben haben. – So wie uns die „Ausfertigung“ des „Beschlusses“ vorliegt, stellt sich dieser für uns vielmehr wie folgt dar, dass
    das Gz. 3 A 3/15 einem uns bekannten Verfahren nicht zugeordnet werden kann;
    das Sie als „Angestellte“ vorgeben eine Beamtin zu sein;
    das der „Ausfertigung“ der Beurkundungsvermerk gem. Beurkundungsgesetz fehlt;
    das Sie weder Ihr o.g. Anschreiben v. 29.01.15 noch die „Ausfertigung“ gem. den gesetzlichen vorgegebenen Ansprüchen an einer rechtskräftigen Unterschrift unterschrieben, sondern lediglich mit einer Paraphe versehen haben. – Eine Paraphe ist jedoch keine Unterschrift (vgl. BGH – 13.07.1967 – Ia ZB 1/67). Bereits aus diesem Grund ist Ihr VA für uns ohne jegliche rechtliche Bedeutung.

    Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (vgl. BGH – 15.11.2006 – IV ZR 122/05).

    Es ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit einem Handzeichen keine formgültige Unterschrift darstellt (vgl. BGH – 11.02.1982 – III ZR 39/81).

    Da von uns zu keiner Zeit eine nicht rechtskräftige „Ausfertigung“ eines Beschlussentwurfs (Scheinbeschluss) beantragt worden ist, welche zudem mit einen für uns unbekannten Gz. (3 A 3/15) versehen worden ist, weisen wir diese nebst Ihrem o.g. Anschreiben vollinhaltlich zurück.

    Dem Eingang der von uns weiter oben bezeichnenden Nachweise/Beweise sehen wir innerhalb der nächsten 72 Stunden zzgl. 2 Tage Postlaufzeit entgegen. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, sehen wir unseren bisherigen Verdacht bestätigt, dass es solche gesetzmäßigen Nachweise/Beweise nicht gibt und uns ein Scheinbeschluss zu einem Scheinverfahren vorliegt.

    Die Schriftform gem. BGB u. BeurkG ist zu beachten.
    Telefonische Auskünfte/Stellungnahmen sind unverbindlich
    und werden daher weder erteilt noch entgegen genommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________

    • roki schreibt
      habe gegen ein Urteil vom Landgericht beschwerde eingelegt das Oberlandesgericht hat dem nicht abgeholfen und mir eine beglaubigte abschrift zugesellt nach einsicht in der Akte muss ich feststellen das der Beschluss nicht Unterschrieben ist wird dass Urteil vom Landgericht rechtskräftig ?oder ist das Verfahren damit beendet zu meinen gunsten?
      MfG.

  354. Hallo Herr Hensel,

    vorweg möchte ich Ihnen mal einen Ausschnitt aus einem Urteil eines „Amtsrichters“ zeigen, wie ein Antrag auf Befangenheit selbst beschieden wird…..Vorausgegangen war ein Antrag auf Befangenheit nach §§42 in Verbindung mit 44 Abs. 4 ZPO, da die mündliche Verhandlung stattgefunden hatte und ich erst nach der mündlichen Verhandlung feststellen konnte, durch Übergabe eines mehrseitigen Schreibens der Gegenpartei in der mündlichen Verhandlung durch den Richter, welches die Befangenheit bewies, ich aber keine Möglichkeit hatte in der mündlichen Verhandlung dieses Schreiben durchzuarbeiten. Deshalb stellte ich den Antrag auf Befangenheit wie oben beschrieben und einen Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens wegen Verstoßes gegen §139 ZPO direkt nach der mündlichen Verhandlung und vor der Urteilsverkündung. Was sagen Sie dazu?
    https://www.dropbox.com/s/4vemxi92yb1yswl/ag_siegen_20150206_14c2330_14_6.pdf?dl=0

  355. Hier mein erstes Schreiben – Zurückweisung – an ein VG:

    _______________________________________________________________

    Betr.: Gz.: „4 A 15/15“
    Bezug: Ihr Schreiben v. 29.01.15 nebst Anlage v. 27.01.15

    Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXX,
    als Anlage zum o.g. Schreiben v. 29.01.15 übersandten Sie uns eine „Ausfertigung“ eines „Beschlusses“ der 4. Kammer des VG- SH v. 27.01.15 in Form eines nicht rechtskräftigen Entwurfs. In Ihrem o.g. Anschreiben als auch im vorbenannten Entwurf beziehen Sie sich auf ein Gz.: 4 A 15/15. Dieses Gz. kann keinem von uns beim VG- SH anhängigen Verfahren zugeordnet werden, da uns ein solches Gz. unbekannt ist.

    Damit Ihr Verwaltungsakt (VA) Rechtskraft erlangt, erbitten wir von Ihnen den Nachweis/Beweis darüber, auf welcher Gesetzesgrundlage Sie als Angestellte einen hoheitlichen Akt vollziehen dürfen. Des Weiteren übersenden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Bestallungsurkunde zur (Urkunds-)Beamtin.

    Ihrer „Ausfertigung“ ist aufgrund des fehlenden Beurkundungsvermerks gem. Beurkundungsgesetz nicht zu entnehmen, dass die dort aufgeführten Richter bzw. Richterin tatsächlich den „Beschluss“ in Ihrem Beisein unterschrieben haben. – So wie uns die „Ausfertigung“ des „Beschlusses“ vorliegt, stellt sich dieser für uns vielmehr wie folgt dar, dass

    das Gz. 4 A1 5/15 einem uns bekannten Verfahren nicht zugeordnet werden kann;
    das Sie als „Angestellte“ vorgeben eine Beamtin zu sein;
    das der „Ausfertigung“ der Beurkundungsvermerk gem. Beurkundungsgesetz fehlt;
    das Sie weder Ihr o.g. Anschreiben v. 29.01.15 noch die „Ausfertigung“ gem. den gesetzlichen vorgegebenen Ansprüchen an einer rechtskräftigen Unterschrift unterschrieben, sondern lediglich mit einer Paraphe versehen haben. – Eine Paraphe ist jedoch keine Unterschrift (vgl. BGH – 13.07.1967 – Ia ZB 1/67). Bereits aus diesem Grund ist Ihr VA für uns ohne jegliche rechtliche Bedeutung.

    Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Unterschrift im Rechtssinne vor (vgl. BGH – 15.11.2006 – IV ZR 122/05).

    Es ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit einem Handzeichen keine formgültige Unterschrift darstellt (vgl. BGH – 11.02.1982 – III ZR 39/81).

    Da von uns zu keiner Zeit eine nicht rechtskräftige „Ausfertigung“ eines Beschlussentwurfs (Scheinbeschluss) beantragt worden ist, welche zudem mit einem für uns unbekannten Gz. (4 A 15/15) versehen worden ist, weisen wir diese nebst Ihrem o.g. Anschreiben vollinhaltlich zurück.

    Dem Eingang der von uns weiter oben bezeichnenden Nachweise/Beweise sehen wir innerhalb der nächsten 72 Stunden zzgl. 2 Tage Postlaufzeit entgegen. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, sehen wir unseren bisherigen Verdacht bestätigt, dass es solche gesetzmäßigen Nachweise/Beweise nicht gibt und uns ein Scheinbeschluss zu einem Scheinverfahren vorliegt.

    Die Schriftform gem. BGB u. BeurkG ist zu beachten.
    Telefonische Auskünfte/Stellungnahmen sind unverbindlich
    und werden daher weder erteilt noch entgegen genommen.

    Mit freundlichen Grüßen

  356. Ohne Beglaubigungvermerk ist nicht zu erkennen was da tatsächlich beglaubigt worden sein soll.
    Wurde evtl beglaubigt, dass das Urteil nicht unterschrieben worden ist?

  357. Hallo und zwar habe ich sogar mehr als 5 beschlusse vor mir liegen aber nie hat der richter unterschrieben sondern nur die JA´e was kann ich jetzt machen und auf ein haftbefehl ist auch keine unterschrift aber er würde vollstreckt bitte um hilfe

    felix.dimter70@gmail.com

    • Es hat möglicherweise beschieden. Das bededeshalb überhaupt nicht anwendbarutet aber nicht, dass ihre Beschwerde gem. Art. 13 EMRK auch wirksam
      war. Des weiteren: VA ist mit Paraphe beglaubigt und nicht vom Richter unterzeichnet worden. Die ZPO ist wegen des Verstosses gegen das
      Zitiergebot gem. Art. 19 GG ungültig und deshalb überhaupt nicht anwendbar. Bei den Entscheidungen handelt es sich zudem nicht um staatliche Gerichte.- vgl. Historie § 15 GVG. Ferner liegt das DRiG im Zeitraum des „alten Wahlgesetzes“, welches vom BVerfG als verfassungswidrig verworfen wurde, so dass alle in diesem Zeitraum erlassene Gesetze und Verordnungen von einem nicht legitimierten Gesetzgeber erlassen worden sind.

  358. Also ich befasse mich mit dem thema schon eine weile und stehe derzeit so das ich am 27. ein termin beim gerichtvollzieher habe er meinte einen haftbehl zu besitzen. Ich habe festgestellt das vor 8 jahren ein titel gegen mich erwirkt wurde. der aber nie rechtfahig gültig werden kann weil die unterschrieft eines richters fehlte. Nun nach gut 8 jahren eine zurückweisung geschrieben an das mahngericht das der titel nie rechtskräftig werden konnte durch formmangel. Das Mahngericht das hat da sganze dann ganz einfach weiter gegeben an das gericht hier in wiesbaden wo ich lebe. dort sagte man mir also die zurückweisung wird als unzulässig verworfen der beklagte hat die kosten des rechtstreits zu tragen , das urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Darauf hin habe ich das gericht angeschrieben das ich ein urteil bekommen habe wo die unterschrift des richters fehlt und sie 21 tage zeit haben dies zu ändern da das urteil sonst nicht rechtskräftig ist da die unterschrift des richters fehlt das ganze ist nur beglaubigt von einem urkundenbeamten der geschäftstelle .

    das gericht hat mir darauf geantwortet :
    Gegen das urteil ist die berufung statthaft.
    von amtsgerichtlicher seite ist ist nichts zu veranlassen.
    wieder richtername aber keine unterschrift und wiede rnur beglaubigt von einer justitzangestellten …

    ich bin am überlegen nachste woche auf das gericht zu fahren und nen antrag abzugeben um das urteil einzusehen ob da was unterschrieben ist.

    ich werde am 27 auch zum gerichtsvollzieher gehen und mir den haftbefehl zeigen lassen.
    Ich werde eine kopie verlangen und gehe davon aus das er auch nicht von einem richter unterschrieben ist XD

    mal sehen wo das endet in paar tagen ich halte euch auf dem laufenden

    ich bin auch über die email :hilbert_markus@yahoo.de erreichbar und für weitere hilfe dankbar.
    dem gerichtsvollzeihe rhabe ich nch eine mail geschrieben :

    Das Ganze finden sie auch nochmal im Anhang
    Grüße Hilbert
    Herr Michael Eid
    c/o Amtsgericht Wiesbaden
    Franz Alfred Muth Strasse 40
    65589 Hadamar
    Montag, den 19. Februar 2015
    Ihr (HGB) Zeichen/Geschäftszeichen Nr.: [ DR II 1335/14 ]
    Ihr Schreiben vom 8.2.2015
    Mediales Aktenzeichen/Internetnummer des Grundrechtsträgers:
    (AKZ) 91 C 4959/14 (25)
    (bei allen Schreiben künftig zu verwenden, da eine zweifelsfreie, fallbezogene Zuordnung nur unter dieser Vorgangsnummer sichergestellt werden kann!)
    Zurückweisung Ihres Schreibens wegen:
    Formmangels §§ 125 und 126 BGB
    Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen, hier Zivilprozessordnung (ZPO)
    Amtsanmaßung § 132 und 132a StGB
    Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
    Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
    Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
    Diebstahl § 242 StGB
    Betrug § 263 StGB
    Nötigung § 240 und 241 StGB
    Erpressung § 253 StGB
    Hochverrat gegen Bund oder ein Land §§ 81 und 82 StGB
    Anwendung aufgehobener Gesetze (Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung)
    Anwendung eines verbotenen nationalsozialistischen Gesetzes (Justizbeitreibungsverordnung vom 11.03.1937)
    Verstoß (Kriegsverbrechen nach Artikel 46 und 47) gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Hager Landkriegsordnung (HLKO)
    – Seite 1 von 16 –
    Sehr geehrte(r) Gerichtsvollzieher,
    Ihr oben genanntes Schreiben haben Sie dem Grundrechtsträger, im weiteren Verlauf auch Unterzeichner genannt, ohne vorherige Legitimation durch einfachen Posteinwurf zukommen lassen.
    Auf Grund vorgenannter, unwiderlegbarer Tatsachen und aus allen anderen Rechtsgründen, weißt der Unterzeichner Ihr rechtswidriges Schreiben vollumfänglich und unwiderruflich zurück. Diesbezüglich sei explizit auf die Schriftsätze des Unterzeichners vom … und … hingewiesen, in denen Sie bereits ausführlich über Ihre Verstöße gegen geltendes nationales Recht, hier Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland) aufgeklärt wurden. (Quelle: https://www.bundestag.de/grundgesetz )
    Zu Ihrem besseren Rechtsverständnis, hier nun noch einmal in aller Deutlichkeit …
    Begründung:
    Festzustellen ist, dass Sie als Mitarbeiterin der Firma „Amtsgericht …“, im weisungsgebundenen Auftrag Ihres Dienstherren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unter gleichzeitiger Androhung von Offenbarungs- und Haftmittel einen „Hoheitlichen Verwaltungsakt“ als staatlicher Amtsträger versuchen, gegen den Unterzeichner durchzuführen.
    Dazu ist Folgendes anzumerken:
    Grundsätzlicher Art sind hoheitliche Verwaltungsakte ausschließlich von dafür legitimierten Personen mit Amtsausweis, Beamtenauweis oder notariell beglaubigter Bestallungsurkunde durch direkten Staatsauftrag rechtsfähig anzuwenden und können auch nur dann gegen eine andere Person entsprechend vollzogen werden. Ihrem Schreiben, bzw. Ihrer Ladung lag jedoch keine Legitimation im Sinne des Gesetzgebers vor und dies sicherlich aus guten Gründen.
    Da Sie an Hand der Änderungen der §§ 1, 2, 20, 24 und 28 der Gerichtsvollzieherverordnung (GVO) vom 01.08.2012 (Kopie in Auszügen anbei) fortan als freischaffender, privater Unternehmer ohne sachliche, sowie örtliche Zuständigkeit geführt sind, haben Sie weder eine staatliche Legitimation, noch können Sie Ihre Handlungen, im Rahmen gesetzlicher Erfordernisse, als Amtsträger durch entsprechende Ausweisunterlagen rechtfertigen.
    Denn, klammheimlich wurde mit Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung (GVO) zum 01.08.2012 das bundesdeutsche Gerichtsvollzieherwesen privatisiert. Der ehemals auf das Bonner Grundgesetz, als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, sowie die einzelnen Landesverfassungen vereidigte und somit die darin unverbrüchlichen Rechtsbefehle, einschließlich die unverletzlichen Grundrechte gegen sich als unmittelbar geltendes Recht wirken lassen müssende Gerichtsvollzieher, handelt seit dem 01.08.2012 faktisch auf eigene Rechnung, er ist nach den Regelungen des § 2 der GVO zum selbständigen Unternehmer in Gewinnerzielungsabsicht handelnden Geldeintreiber geworden, den die Unverletzlichkeit der Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht, offensichtlich nicht mehr interessiert. In Ermangelung einer für eine Privatisierung weder im Bonner Grundgesetz noch in den einzelnen Landesverfassungen existierende Ermächtigungsgrundlage, handeln bundesweit alle sog. Gerichtsvollzieher seit dem 01.08.2012 dann, wenn sie hoheitlich tätig sind, verfassungswidrig und somit kriminell.
    Noch deutlicher wird die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens durch den Wegfall des § 10 GVO (Diensteinkommen). Damit ist das Alimentationsprinzip des Beamtentums aufgehoben worden. Durch die Aufhebung des § 15 GVO (Annahme von Vergütungen) ist die typische Strafvorschrift der Bestechung von Beamten ersatzlos weggefallen.
    – Seite 2 von 16 –
    – Seite 3 von 16 –
    Deutlicher konnte der einzelne Landesgesetzgeber nicht zum Ausdruck bringen, dass eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens stattgefunden hat. Und schließlich sind die für das Beamtenwesen typischen Zuständigkeitsregelungen in örtlicher und sachlicher Hinsicht durch den Wegfall der §§ 20 und 24 der GVO ab 01.08.2012 ebenfalls entfallen.
    Versuch der rechtswidrigen Anwendung aufgehobener, bzw. nichtiger Gesetzesgrundlagen/Grundrechtsnormen, hier Zivilprozessordnung (ZPO)
    (1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19.04.2006)
    Begründung:
    Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Teil I, Seite 2614, haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt.
    Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich.
    Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde der sog. „BRD“ mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz die Verwaltungsbefugnis, als gesetzliche Aufgabe entzogen. So wurden mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben. Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben. Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
    1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG vom 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich-rechtlichen“ Regelungen.
    Defacto: Ein Gesetz das nicht oder nirgendwo gilt (Entfall des § 1 des EGZPO, räumlicher Geltungsbereich), ist rechtlich wirkungslos!
    Das Bundesverfassungsgericht urteilte in höchstrichterlicher, ständiger Rechtsprechung dazu Folgendes: (BVerwG a.a.O) BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963,
    Zitat:
    „ … denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, dass ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, lässt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“
    Verordnungen und Gesetze, die gegen höheres Recht verstoßen, sind NICHTIG!
    – Seite 4 von 16 –
    „Ein Gesetz kann nicht durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden, ebenso wie es nicht durch einen Verwaltungsakt durchbrochen und nicht durch eine Rechtsnorm, die im Vergleich zum Gesetz von niedrigerem Range ist, verdrängt werden kann. Diese dem Gesetz kraft Verfassungsrechts innewohnende Eigenschaft, staatliche Willensäußerungen niedrigeren Ranges, insbesondere Verwaltungsakte und Allgemeinverfügungen, rechtlich zu hindern oder zu zerstören, kann sich aber naturgemäß nur auswirken, wo ein Widerspruch zwischen dem Gesetz und der Willensäußerung niedrigeren Ranges besteht.“
    (vgl. BVerfGE 8, 155 [169 f.]). (- 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74 – vom 28. Oktober 1975)
    „Beamte“ haben die Rechtsgrundlagen zu kennen!
    „Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
    Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.
    Danach gilt folgende Gesetzeshierarchie:
    1. Die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen Bundesgesetzen vor (Art. 25 GG).
    (entsprechend den Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag und dem VStGB).
    2. BGB geht allen anderen Gesetzen vor (Art. 74 GG).
    3. Bundesrecht bricht Landesrecht
    Nochmals:
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die sog. „BRD“ kein effektiver Rechtstaat mehr ist. Das heißt, dass Bedienstete der sog. „BRD“ ihr eigenes Grundgesetz nicht einhalten und damit gegen Ihren Eid verstoßen.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Feststellung, dass die sog. „BRD“ kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht aus einem Fall abgeleitet, sondern aus verschiedenen Fällen. So, z.B. der Fall Görgülü: Hier wurden wegen eines Rechtstreites über 36 Fehlurteile gefällt und 7 Strafanzeigen nicht bearbeitet. Nachdem der Fall bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet war, musste eingestanden werden, dass der gesamte zweite Senat des Leipziger Oberlandesgericht „Recht gegen jedes Recht gesprochen hat“ und damit, Rechtsbeugung nach § 339 StGB begangen hat.
    Der konkrete Fall, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte herangezogen hat, um der BRD die Rechtstaatlichkeit abzusprechen, bezog sich auf das Haftentschädigungsgesetz. Die sog. „BRD Justiz“ nimmt das Haftentschädigungsgesetz, um die einschlägigen Bestimmungen zur Beamtenhaftung nach § 839 BGB und den weiteren Entschädigungsregelungen des BGB auszuhebeln. Dies verstößt aber sowohl gegen Art. 25 GG als auch gegen Art. 74 GG. Pflichtgemäß hätten die Bediensteten der sog. „ BRD“ gem. § 56 / 63 BBG remonstrieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten müssen. Dies geschah jedoch nicht. So wenig, wie sich die Behörden der sog. „BRD“ um eine rechtstaatliche Neuorganisation gekümmert haben. Vielmehr konnte aufgezeigt werden, dass die Machtstrukturen in der sog. „BRD“ totalitär organisiert sind.
    – Seite 5 von 16 –
    – Seite 6 von 16 –
    Diese unwiderlegbaren Tatsachen begründen daher kausal folgend durch Sie begangene Straftatbestände:
    § 132 StGB: Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html
    § 132a StGB: Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
    (1) Wer unbefugt
    – Seite 7 von 16 –
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
    Wenn ein Vollziehungsbeamter kein Beamter mehr ist (§ 1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist. Siehe auch diesbezügliche Rechtsbestimmungen des § 11 Strafgesetzbuch (StGB).
    § 276 StGB: Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
    (1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/276.html
    Bei Vorlage eines Dienstausweises mit der Deklaration als Amtsausweis, ist der Straftatbestand nach § 276 StGB vollumfänglich erfüllt und verursacht in dessen strafbewährter Konsequenz, eine Täuschung im Rechtsverkehr!
    Da Ihre Absicht zur gesetzeswidrigen Pfändung/Zwangsvollstreckung (Vollziehung eines hoheitlichen Verwaltungsaktes mit Staatsauftrag) durch Ladung (Ihr Einwurfschreiben vom …) unstrittig und beweisbekräftigend keinen anderen Schluss zulässt. Es kann lediglich ein Dienstausweis, an Stelle eines zur Vollziehung eines „Hoheitlichen Verwaltungsaktes“ erforderlichen Amtsausweises, vorgelegt werden (siehe § 1 der Gerichtsvollzieherverordnung (GVO) vom 01.08.2013).
    Der Unterzeichner möchte Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass Sie, respektive Ihre Firma, der dringlichen Verpflichtung zur Belegung der Rechtmäßigkeit Ihres Handelns in ausreichendem Maße nachzukommen haben. Eine Verpflichtung dazu leitet sich aus BVerfGE 49,220 S. 235, 236 ab. Des Weiteren haben Sie, respektive Ihre Firma, dem Artikel 20 Abs. 3 GG zu folgen.
    – Seite 8 von 16 –
    Die Prüfung hat von Amts wegen zu erfolgen, da jeder Eingriff durch die öffentliche Gewalt in ein Grundrecht der verfassungsrechtlichen Legitimation bedarf. Dem Staat obliegt die Rechtmäßigkeit seines Handelns darzutun.
    Dagegen gehört es nicht zu den Pflichten des Grundrechtsträgers, die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen zu belegen. Die dem öffentlichen Organ erteilte Ermächtigung zur Ausübung staatlichen Zwanges umfasst nicht die Befugnis, sich über die Grundrechte hinwegzusetzen.
    Ausdrücklicher Hinweis an die oben genannte Gerichtsvollzieherin:
    Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung, gem. §§ 179, 823, 826, 830 und 839 BGB.
    Weitere Straftaten, welche sich aus Ihrem Schreiben / Ihrer Ladung zur Abgabe der „Vermögensauskunft“, im Volksmund auch und immer noch „Eidesstattliche Versicherung“ genannt, ergeben, sind wie folgt:
    Täuschung im Rechtsverkehr nach § 279 StGB:
    Vorlage von falschen Dokumenten.
    Mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB:
    Verwendung von Entwürfen, bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
    Es müssen dem angeblichen Schuldner ausnahmslos Originalunterlagen vorgelegt werden!
    Nötigung nach § 240 und § 241, Absatz 2 StGB:
    Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar.
    Diebstahl nach § 242 StGB:
    Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Der Versuch ist strafbar.
    Betrug nach § 263 StGB:
    Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
    Hochverrat gegen den Bund oder ein Land nach §§ 81 und 82 StGB:
    Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat.
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    Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass Sie als Täterin rechtlich grundgeschult sind, ergeben:
    vorsätzlicher Betrug
    vorsätzliche Täuschung
    vorsätzliche Amtsanmaßung
    vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
    vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. § 126 Abs. 4 Satz 1 StGB
    Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
    vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und 82 StGB
    Daraus ist eine der Täterin vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
    Einmal unabhängig vorgenannter Strafdelikte, wäre Ihr Schreiben schon auf Grund eines schwerwiegenden Formmangels nichtig, bzw. nicht rechtskräftig und somit auch nicht verbindlich, da die vom Gesetzgeber erforderliche Unterschriftsform nicht gewahrt wurde.
    § 125 BGB: Nichtigkeit wegen Formmangels
    Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html
    § 126 BGB: Schriftform
    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
    (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
    (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
    (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
    Begründung:
    Rechtlich zwingende Grundlagen für die persönliche Unterschrift finden sich in den § 125, 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwVfG!
    Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen
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    Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); Dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.). Ohne Unterschrift tritt keine Rechtskraft ein!
    Ohne Unterschrift sind Verwaltungsakte nichtig!
    § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Nichtigkeit des Verwaltungsaktes:
    (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
    2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.
    Dies ist im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.
    Analog zu § 315 ZPO müssen Richter und alle anderen Amtspersonen Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig! (Siehe auch § 275 II StPO, § 117 VwGO). Darüber hinaus ist anzumerken, dass im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u. Zuname zu verwenden ist!
    Anfechtung Ihres nichtigen Verwaltungsaktes wegen versuchter Anwendung aufgehobener / nichtiger Gesetze, hier …
    „Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung“
    BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10):
    Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006). Artikel 56 (310-10)
    Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung:
    Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.
    1. BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4741 Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302
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    Versuch der Anwendung eines verbotenen nationalsozialistischen Gesetzes (Justizbeitreibungsverordnung vom 11.03.1937)
    Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht:
    Durch das vom Alliierten Kontrollrat erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20. September 1945 (kurz: Kontrollratsgesetz Nr. 1) wurden zahlreiche namentlich aufgeführte Ausnahmegesetze des Nationalsozialistischen Regimes aufgehoben. Auch durfte keine deutsche Gesetzesverfügung mehr angewendet werden, die jemanden „auf Grund seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubens oder seiner Opposition zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Lehren“ benachteiligen könnte.
    Durch die Aufhebung des Ermächtigungsgesetzes wurde theoretisch die Gültigkeit der Weimarer Verfassung wiederhergestellt, die jedoch unwirksam blieb und durch die Machtfülle des Alliierten Kontrollrats und der einzelnen Besatzungsmächte überlagert wurde.
    Für die Bundesrepublik endete die Geltung des Kontrollratsgesetzes Nr. 1 mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437), ohne dass die aufgehobenen nationalsozialistischen Ausnahmegesetze wieder Rechtskraft erlangten. Für die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wurde das Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20. September 1955 vom Ministerrat der UdSSR aufgehoben.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz_Nr._1_betreffend_die_Aufhebung_von_NS-Recht
    Weitere diesbezügliche Ausführungen:
    Proklamation Nr. 1, Militärregierung Deutschland Kontrollgebiet 
 des Obersten Befehlshabers (SHAEF-Gesetz) steht, 
 in Bezug auf den Nationalsozialismus?
    Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers

Gesetz Nr. 1
Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze
Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem deutschen Recht
und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um für
das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder herzustellen und den
Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, wird
folgendes verordnet.

Artikel l
1. Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30.
Januar 1933 eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und
Ausführungsgesetze, Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre
Wirksamkeit innerhalb des besetzten Gebietes!
a) Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933, RGBl 1/285.
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    b) Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933/ RGBl 1/479.
c) Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933, RGBl I/l016.
d) Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum
Schutze der Parteiuniformen vom 20. Dezember, 1934, RGBl 1/1269.
e) Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, RGBl 1/1145.
f) Hitlerjugendgesetz vom 1. Dezember 1936, RGBl 1/993.
g) Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
vom 15. September 1935, RGBl 1/1146.
h) Erlaß des Führers betreffend die Rechtsstellung der NSDAP vom 12.
Dezember 1942, RGBl 1/733.
i) Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, RGBl 1/1146.
2. Weitere nationalsozialistische Gesetze werden durch die
Militärregierung zu dem in der Einleitung genannten Zweck außer Kraft gesetzt werden.
    Sämtliche Vollstreckungskosten, sowie alle öffentliche Forderungen aus „judikativen und exekutiven Verwaltungsakten“ des Justizwesens, so zum Beispiel: Gerichtskosten oder Mahnkosten, etc., welche sich auf die Justiz-Beitreibungsverordnung (JBeitrO) beziehen, unterliegen der Rechtgrundlage des sog. Reichsermächtigungsgesetz vom Jahr 1933 (v. 11.03.1937) und sind schon deshalb juristisch nicht haltbar.
    Eine Anwendung jedwaiger „Nazi-Gesetze“ wurde durch die immer noch implantierten alliierten Militärregierung – Deutschland, siehe auch Artikel 120 des Grundgesetzes Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten, unter Strafe gestellt und somit untersagt.
    Beweis:
    Artikel 120 Grundgesetz: Besatzungskosten & Kriegsfolgelasten
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
    (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/120.html
    Artikel 133 Grundgesetz:
    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html
    – Seite 13 von 16 –
    Verstoß (Kriegsverbrechen nach Artikel 46 und 47) gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Hager Landkriegsordnung (HLKO)
    Mit Ihrem Schreiben / Ladung vom … haben Sie sich eines schweren Kriegsverbrechens nach Artikel 46 und 47 der HLKO von 1907 schuldig gemacht.
    Artikel 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums]
    Die Ehre und die Rechte der
    Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen
    und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
    Art. 47 [Plünderungsverbot]
    Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
    Verweis auf gültigen Überleitungsvertrag, in Verbindung mit Artikel 120 und 133 GG:
    Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen („Überleitungsvertrag“)
    In der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung, amtlicher Text, BGBl. 1955 11 5.405.
    – Seite 14 von 16 –
    Die ursprüngliche Fassung des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952 (BGBI. 1954 II 5.157) ist nicht in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind wie folgt übereingekommen:
    Erster Teil „ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN“
    Artikel 2:
    (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
    Verweis auf Artikel 120 und 133 Grundgesetz (GG)!
    Der Unterzeichner wird wegen versuchter Anwendung eines gesetzeswidrigen Verwaltungsaktes und dem damit verbundenen Verstoßes gegen Artikel 46 und 47 der HLKO nationale, als auch internationale Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen den Veranlasser, hier Frau …, ladungsfähige c/o. Anschrift: Firma Amtsgericht …, Strasse Nr.: in PLZ Ort, erstatten.
    Des Weiteren gibt der Unterzeichner Ihnen noch folgende wichtige Information zu Händen.
    Ausgehend von der Grundsatzfrage: „Wer darf in der sogenannten „BRD“ überhaupt zur Abgabe einer Vermögensauskunft / Versicherung von Eides statt laden, bzw. diese dann auch vom Schuldner persönlich abnehmen?“
    Antwort:
    Nur ein gesetzlicher Richter im Sinne des Artikels 101, sowie 97, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wäre dafür vollumfänglich legitimiert. Diese Prozedur stellt einen judikativen Akt dar.
    Anmerkung:
    Die Judikative stellt nur ein „gesetzlicher Richter“ dar!
    Die Exekutive stellt der Gerichtsvollzieher (gesetzlich vorgeschrieb. Legitimation vorausgesetzt) dar!
    Als Gerichtsvollzieher haben Sie die dringende Verpflichtung darüber aufzuklären, dass Sie keine „Vermögensauskunft“ abnehmen dürfen, weil Sie kein Richter nach Artikel 101, sowie 97, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind. Tun Sie dies nicht und unternehmen somit, wie bereits geschehen, den Versuch Unrecht zu Recht werden zu lassen, begehen Sie zusätzlich einen Verstoß gegen § 138 der Zivilprozessordnung (ZPO).
    Da Sie weder „Volljurist“, noch „gesetzlicher Richter“ sind, können Sie auch nicht umfassend über die Konsequenzen einer „Vermögensauskunft“ (Eidesstattliche Versicherung) aufklären und verletzen somit mein Grundbedürfnis auf rechtliches Gehör. Dies bedeutet ein Verstoß gegen Artikel 103 des Grundgesetzes (GG).
    – Seite 15 von 16 –
    Artikel 103 GG:
    (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
    (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/103.html
    Mit dem Versuch der Aufhebung der Gewaltenteilung von Judikativen (juristisches Organ) und der Exekutiven (ausführendes Organ) ist bereits der Straftatbestand des Hochverrats nach § 81 StGB in Verbindung mit § 92 II (1), (2)6 StGB (Willkür) Verfassungshochverrat, erfolgt. Nach „BRD“ Recht bedeutet dies in etwa 25 Jahre (lebenslanger) Haft.
    Neben den oben genannten Straftaten kommen somit auch Nötigung und Erpressung Ihrerseits hinzu. Ein Haftbefehl kann nach internationaler Regelung nur im Strafrecht durchgeführt werden (siehe IP66, EMRK, etc.)!
    Aktuelle Rechtsprechung hierzu:
    Der Haftbefehl darf nicht dazu missbraucht werden (Juristisch gesehen wäre das Erpressung), um das Aussageverhalten zu beeinflussen, ins Besondere dazu zu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen (BGH 14, 358, 364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff., 104 ff., BverfGE 56,37,49 = NJW 81, 1541).
    Eine Person braucht nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein (BGH 25, 325, 331)
    Schlußsatz:
    Der unverzüglichen Einstellung Ihres unwiderlegbar nichtigen, bzw. strafbewährten Verwaltungsaktes sieht der Unterzeichner innerhalb einer Frist von 21 Tagen (internationale Frist), gerechnet ab Faxeingang oder Email eingang dieses Schreibens, entgegen.
    Mit der Ihnen nötigen Hochachtung
    Mann Markus der Familie Hilbert, natürliche Person analog §1 BGB

  359. Hallo Herr Hensel,
    mein Fall, hier beginnend am 31.12.2014 um 16:14 Uhr, weitergehend am 20.01.2015 15:25 Uhr und am 26.01.2015 16:50 Uhr konnte ich heute endlich beim Gericht Akteneinsicht nehmen.
    Dabei hat sich leider herausgestellt, dass tatsächlich alle ergangenen und mir zugesandten Beschlüsse von den „Richtern“ (halbwegs) leserlich unterschrieben waren. Auch der Haftbefehl, der wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft erlassen wurde, ist unterschrieben, zumindest mit dem Nachnamen des Richters. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Satz im Haftbefehl: die Frist (Notfrist 2 Wochen) beginnt mit der Übergabe des Haftbefehls an den Schuldner im Zeitpunkt der Verhaftung.
    Da ich zwischenzeitlich auch einen etwas tieferen Einblick in die „Gerichtsbarkeit“ von Ravensburg bekommen habe (siehe hier:
    http://rrredaktion.eu/category/ravensburg/skandale-recherchen/
    http://rrredaktion.eu/category/justiz/justizskandale/ )
    gibt es wohl kaum eine weitere Möglichkeit, als zu zahlen (ggfls. In Raten) oder auf unbestimmte Zeit in die JVA einzurücken. Eine Vermögensauskunft kommt kaum in Frage, da ich als langjährig tätiger Finanzdienstleister vermutlich meine berufliche Zulassung entzogen bekommen würde, weil ich wegen der totalen Intransparenz des Finanzmarktes aus Überzeugung vor einiger Zeit meine Tätigkeit von Provision-/Produktverkauf auf Honorar (produktunabhängig) umgestellt habe, was eine schwere Übergangszeit bedeutete und fast alle Rücklagen kostete (Interpretation: keine geordneten Verhältnisse).
    Die Schreiben sind hier zu finden: https://www.dropbox.com/sh/kjhbuzr3kfrkkc4/AABJrvByOZCFnSVJ1tmbGo6Qa?dl=0
    Die noch fehlenden Schreiben, die ich ans AG geschickt habe, folgen umgehend

  360. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig ! | BEWUSSTscout - Wege zu Deinem neuen BEWUSSTsein

  361. Pingback: Start der stsv-rechtsabteilungs Webseite | WiM – Wissen ist Macht

  362. Was bringt das ganze Wissen wenn die BRiD macht was sie will, bei sind die Pfändungsbeschlüsse vom Finanzamt nicht unterschrieben und meine Konto wurde auch gesperrt.

  363. roki schreibt
    Hallo Herr Hensel
    wenn ein Urteil nur ein entwurf ist weil nur ein Buchstabe vielleicht zu lesen ist kann daraus Gerichtsgebühr und Anwaltsgebühr berechnet werden ?

    • Wehrt Euch gegen künstlich produzierte Kosten, Gebühren und Zuschläge!!!
      Für keine Gebühr, ganz gleich ob Anwalt oder Gericht gibt es eine Gegenleistung da es, aus dem Nichts geschaffene Forderung ist, die keinen Wert hat.
      Diese Gebühren unterliegen zudem einem Nazi Gesetz der Justizbeitreibungsordnung von 1937, in D verboten nach Art.139 GG und bereits 1945 sind mit Besatzungsrecht Nazi Gesetze aufgehoben wurden. Man wendet also erloschene, ungültige, nichtige Gesetze an.
      Justizbeitreibungsordnung von 1937 § 1 sind alle Gebühren, Kosten benannt worauf man sich stützt. Bei Anerkennung dieser Kosten duldet ihr Nazi Recht und macht Euch mitschuldig!
      Im Übrigen, Anwälte kann es nicht mehr geben, da diese Gattung bereits 2006, mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 24. April 2006 ihre Zulassung/Lizenz verloren hat. Es handelt sich zudem alles um Firmen, eingetragen im internat. Firmenregister unter http://www.upik.de , wer hat mit denen einen Vertrag geschlossen. § 5 HGB , sie können es nicht bestreiten, dass es Firmen sind, die Datendatei bei upik und einigen anderen ist eindeutig!

      • Letztendlich besteht mit der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und der BRD unter Besatzungsmacht immer noch der Kriegszustand.

        Ja, natürlich im Waffenstillstandsmodus, der jederzeit von den Siegermächten ohne Ankündigung beendet werden kann. Dann wäre wieder Krieg! Und diesmal ließen unsere Söhne als Söldner in einer chemigetränkten Schlacht für den Mammon Einzelner ihr Leben. Dass das keine leere Drohung ist, machen uns die zahlreichen US-Militärstandorte in Deutschland deutlich.

        Dann gilt auch noch nach Haager Landkriegsordnung Artikel 24 das Recht der Kriegslist: Somit darf der Besetzer uns täuschen, belügen und betrügen! Das ist genial für die Alliierten, so haben sie mit diesen Möglichkeiten erst einmal die Friedensverträge abgelehnt und so nach und nach aus staatlichen Institutionen Unternehmen gegründet. Die natürlich alle im US Handelsregister eingetragen werden müssen. Jeder Tischler, jeder Bäcker, jede Stadt und jedes Finanzamt! Völkerrecht versus Vertragsrecht. Welche Ursache liegt hinter der Umstrukturierung in Firmen?

        Und damit dieses ganze Firmenkonstrukt nicht auffällt, haben die Alliierten alle Regeln und Gesetze aus dem letzten Krieg verboten und Kriegsschriften in das englische Staatsarchiv, dem Public Record Office verbracht und bis 2019 bzw. später verschlossen. Einkommenssteuergesetz (EStG) von 1934, Gewerbesteuergesetz (GewStG) von 1936 und Justizbetreiberordnung (JBeitrO) von 1937, wurden mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 18.09.1944 durch General Dwight D. Eisenhower im Auftrag der Alliierten aufgehoben. Deshalb bezahlen wir diese Steuern auch nicht mehr!?

        Außenminister Genscher hat am 3. Oktober 1990 im Auftrag der Alliierten die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ mit Amtssprache Englisch angemeldet. Seitdem ist Deutschland/Germany dort als Nicht-Regierungsorganisation (NRO) gelistet. Ein Staat namens „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht bei der UNO (Unternehmen) Die UN (Staatenverbund) hingegen hisst bei der Vollversammlung die Flagge des Deutschen Reiches (vor 1913) und hält drei Stühle für die Vertreter bereit.

        Das bestätigt auch der Internationale Gerichtshof, indem er keine Eingaben des Unternehmens BRD GmbH anhört, und weiter erklärt, dass das Unternehmen „BRD Rechtsnachfolger des Dritten Reiches“ ist. Was nur stimmen kann, wenn auch das Dritte Reich ein Unternehmen war. Wie kann das sein? Kriegslist der Besetzer? Unternehmensmächte? Diktat einer Weltelite? Für die Skeptiker einfach nachzusehen, 2007 Artikel 4 des 2. BMJBBG, Aufhebung bundesrecht-licher Vorschriften über die Bereinigung von Bundesrecht. Alle vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsstatus von 1956-60 sind darin wieder aufgehoben.

        http://www.lifepr.de/pressemitteilung/dgp-deutsche-gesellschaft-fuer-praevention-kg/Voelkerrecht-versus-Vertragsrecht/boxid/533632

  364. Der Staat ist eine Institution des Diebstahls, wobei Politiker und Bürokraten das Geld der Bürger stehlen. Sie werden aufgehangen, wenn die Bürger diese Nummer herausfinden und die Bürger werden im Recht sein, meint sinngemäß Goodfrey Bloom, Mitglied des Europäischen Parlaments- https://www.youtube.com/watch?v=5OjeGD2bbN4. Eine Herrschaft der Täuscher und Tyrannen?
    Montesquieu, Beccaria und Locke hatten schon vor Jahrhunderten die Tyrannei angeprangert. Beccaria warnte davor, dass der Bürger als Sklave einer Vielzahl „kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten“ ausgeliefert sei. Seit damals wurden die Politiker und Bürokraten sowie die Rechtsmittelmöglichkeiten und damit die Anzahl der Tyrannen um ein Vielfaches erhöht. Bei unserer Form der parlamentarischen Demokratie handelt es sich um nichts anderes als eine Scheineinrichtung- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse/. Schon in Schulen und Universitäten werden unsere Kinder vom Staat skrupellos getäuscht, denn die dort verbreiteten Lehren zum Grundgesetz sind irreführend, weil die obrigkeitsstaatlichen Strukturen der Monarchie beibehalten wurden (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee). Anstatt paar Monarchen haben wir jetzt Hundertschaften von sogenannten Parlamentariern, die sich alle bereichern wollen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert: Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz, vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt sicher deshalb bei nur 0,2 bis 0,3 %- vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
    Es rechnet es sich immer wieder für die Regierungen als “Billigung und Belohnung”, Straftaten gegen die Menschenrechte zu begehen. Auch der Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. Die Menschenrechtsopfer werden finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt- vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/. Dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, bestätigt u.a. auch ein Richter a.D.- vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 und dass Staatsdiener Menschen zerstören wollen sowie dass nach Auswertung von hunderten Rechtsfällen die Verarmung der Bürger mit Hilfe der Staatsorgane erfolgreich betrieben wird, kann man unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm, http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html bestätigt finden. Dass der Rechtsstaat auf dem Papier keinen Eingang finden kann in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, wird auch unter- http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf bestätigt.
    Die Leute nehmen den Schurkenstaat hin, denn es kränkt ihren eigenen Narzissmus, wenn sie sich ständig vorstellen müssen, beherrscht und ohne Einfluss zu sein (vgl. http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychohygiene/macht.html). Auch hat man Angst vor der jederzeit gewalt- und terrorbereiten Obrigkeit.
    Ein Staat, der eine Staatsgewalt zur unumschränkten und unkontrollierten Machtausübung ermächtigt, bewegt sich in Richtung Diktatur. Es ist an der Zeit, den Rechtsstaat mit Mitteln der direkten Demokratie, d.h. der Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung, zu errichten. Bürgergerichte sind einzuführen, vgl. https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

  365. @Obrigkeitsgegner
    von welchem Staat sprichst Du?
    BRD ist kein Staat, beweist schon Art. 133 GG und Deutschland ist nicht handlungsfähig.
    D (in den Grenzen von 1937 lt. Art. 116 GG)
    Die BRD ist ein Verwaltungskonstrukt der Alllierten, und als Firmenunternehmen im internationalem Firmenregistern eingetragen, Firmenchef ist ein BP Jo. Gauck
    daher auch der Begriff PERSONALausweis.
    Als Personal ist man also den Firmen AGBs untergeben. Der Chef bestimmt, was zu tun und zu lassen ist, was gilt!

  366. roki schreibt
    nachdem ich Akteneinsicht bekommen habe habe ich festgestellt das die Protokolle nicht unterzeichnet sind vom Richter welche rechtlichen Auswirkungen hat dieses am besten mit Gesetzt beschreiben vielen Dank in vorraus.

      • Roki schreibt
        erst mal danke für die letzte info ich habe ein Problem und zwar war kein Streitwertbeschluss in der Akte wohl aber ein Kostenfestsetzungsbeschluss dieser kann nicht rechtens sein da kein Streitwertbeschluss nun habe ich erst mal Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht diese wird mir wohl mein Geld nicht zurück zahlen die Rechtsanwälte wollen nicht Klage erheben wo muss ich die Klage ein reichen beim normalen Landgericht oder beim Verwaltungsgericht oder bei der Justizkasse eine zweite frage war angeklagt wegen Untreue wohne aber nicht mehr seit langen in Deutschland die Klage lief auf die alte Wohnadresse am Verhandlungstermin war ich krank in Kenia habe ein ärztliches Gutachten meinem Anwalt gesendet aber auf englisch das Gutachten wurde verworfen die Wiedereinsetzung war angeblich zu spät eingereicht worden somit wurde ich verurteil auf der alten Wohnadresse kann so ein Urteil rechtskräftig werden ich bin ja nicht die Person auf dem Urteil ich wohne dort garnicht vielen Dank in vorraus mit freundlichem Gruss
        roki

  367. Roki schreibt
    hallo Herr Hensel ich hatte Akteneinsicht genommen dort stellt sich heraus das es kein Streitwertbeschluss in der Akte war der zu meiner Akte passt wohl aber einen Kostenfeststetzungsbeschluss nun fordert man Geld hieraus was ich ablehne habe zum Gericht hin geschrieben das es dafür keine Rechtsgrundlage gibt habe keine Anwort bis jetzt erhalten trotz Friststetzung wie soll ich mich weiter verhalten wenn irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ? Dann war auch kein Urteil in der Akte was von den Richtern unterschrieben war vorhanden nur eine Beglaubigung dort heist es Mit der Urschrift gleichlautent beglaubigt und dann mit Stempel da ich das nicht glauben wollte bin ich zum Gericht hin gefahren dort sagte man mir das Urteil bleibt immer in der Gerichtsakte dann bat ich um Akteneinsicht dieses wurde mir verwehrt auch der Anwalt würde nur das Urteil in Orginal zu sehen bekommen wenn er zum Gericht hin fahren würde eine Zusendung des Urteils in der Akte würde es nicht geben.Gibt es bereitz Urteile beim Europäischen Gerichtshof dazu zu solch ein rechtswideriges verhalten? Das wurde unter Zeugen so gesagt!

      • Roki schreibt
        hatte Akteneinsicht war kein Streitwertbeschluss in der Akte wohl aber ein Kostenfestsetzungsbeschluss diesen habe ich bezahlt nun will ich mein Geld wieder zurück haben da kein Streitwertbeschluss in der Akte ist da man mir kein Geld freiwillig zurück geben will und die Rechtsanwälte die Sache nicht annehmen wollen habe ich eine Frage dazu wo muss ich die Klage einreichen? beim Landgericht, oder beim Verwaltungsgericht oder beim Anwalt der Gegenseite vielen Dank in vorraus.

      • roki55007 schreibt:
        7. April 2015 um 13:50

        Roki schreibt
        hatte Akteneinsicht war kein Streitwertbeschluss in der Akte wohl aber ein Kostenfestsetzungsbeschluss diesen habe ich bezahlt nun will ich mein Geld wieder zurück haben da kein Streitwertbeschluss in der Akte ist da man mir kein Geld freiwillig zurück geben will und die Rechtsanwälte die Sache nicht annehmen wollen habe ich eine Frage dazu wo muss ich die Klage einreichen? beim Landgericht, oder beim Verwaltungsgericht oder beim Anwalt der Gegenseite vielen Dank in vorraus.

  368. Sehr geehrter Herr Hensel, lange habe ich hier nichts mehr geschrieben, dennoch ist viel passiert. Aus aktuellem Anlass möchte ich hiermit einen Antrag auf Befangenheit gegen einen Richter veröffentlichen und die Reaktion des Gerichtes darauf. Ich würde mich freuen, wenn Sie kurz ihre Einschätzung dazu veröffentlichen würden.
    https://www.dropbox.com/s/n2w2ojtmeoz7go9/public_lg_siegen_20150326_1s31_15_ablehnung_duetting.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/94gslh0gu08xdy3/public_lg_siegen_20150401_1s31_15_1.pdf?dl=0
    https://www.dropbox.com/s/4dpkmrowtrbii9k/public_lg_siegen_20150401_1s31_15_2.pdf?dl=0

    MfG Müller

  369. Sehr geehrter Herr Hensel,

    ich möchte gerne wissen, wie das mit Beschlüssen von einem Familiengericht ist. Ich habe, wie das wohl oft der Fall ist an Familiengerichten, eine beglaubigte Abschrift eines Beschlusses bekommen, ohne richterliche Unterschrift. Die Urkundenbeamtin hat die Abschrift für ihre Richtigkeit unterschrieben. Stempel des Amtsgerichts vorhanden, Datum ebenfalls, Name der Richterin, aber eben ohne ihre Unterschrift. Ist das so rechtlich okay oder muss ich annehmen, dass diese beglaubigte Abschrift des Beschlusses ohne richterliche Unterschrift auch gesetzeswidrig ist? Ich habe mitbekommen, dass es eben einen Unterschied zwischen Beschlüssen und Urteilen gibt. Was sagen Sie dazu?
    Freue mich über eine Antwort.
    Eva Spatz

    • Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).

      Betreffend § 95 FamFG ist die ZPO wegen Missachtung des Zitiergebotes gem. Art. 19 GG ungültig/nichtig bzw. nicht mehr existent.

      Das Gleiche gilt für das FamFG selbst. – So auch für § 95 (2) FamFG.

      Beide Gesetze sind ungültig.

      Beschlüsse gem. ehem. § 95 (2) FamFG haben somit keine Rechtsgrundlage mehr.

      • Sehr geehrter Herr Hensel,
        ich danke Ihnen sehr für Ihre schnelle Antwort! Dieser Beschluss vom August 2011 hat dazu geführt, dass ich mich von meiner Aufgabe als Mutter fristlos gekündigt sah. Mein Ex-Mann hat in einem Schnellverfahren das Aufenthalts-bestimmungsrecht angezettelt, weil ich aus beruflichen Gründen ca. 50km umgezogen bin. Natürlich wollte ich das mit unseren Söhnen. Ich habe getan, was rechtlich von mir verlangt wurde, mir nämlich nach Trennung/Scheidung meinen Unterhalt selbständig zu verdienen. Als Lehrerin hätte ich die komplette Betreuung der Söhne weiter gewährleisten können, da ich den gleichen Stundenplan wie sie gehabt hätte. Natürlich waren die Jungs vom Umzug nicht sehr begeistert, das sind Kinder ja selten. Mein Ex-Mann hat die Zwei dann so „bearbeitet“, dass sie wie ein Mantra der Verfahrenshelferin, der Jugendamtsbeauftragten und der Richterin sagten, sie wollen nicht mit mir umziehen. Das Gericht hat dem Vater die Kinder zugesprochen, hatte die Meinung, dass es keinen Unterschied mache, ob Kinder von ihren Eltern oder fremdbetreut seien. (In welcher Welt leben wir eigentlich?) Da in dieser Zeit die Kommunikation zwischen mir und meinem Mann schlecht war, was jeder sicher nachvollziehen kann, hat das Gericht zudem beschlossen, mir den Sorgerechtsanteil schulischen Belange auch noch gleich abzusprechen. Seither habe ich keinerlei Mitspracherecht mehr. Wenn es um gesundheitliche Dinge geht, um umgangsrechtliche Fragen, muss ich stets übers Jugendamt gehen, da mein Ex-Mann auf Fragen und Bitten meinerseits nicht eingeht. Das Jugendamt hat mir vor 3 Monaten die Frage gestellt, ob ich nach so langer Zeit nicht doch mal Ruhe geben könne und mir doch überlegen, wieder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Frechheit!!!
        Nach diesem nicht rechtskräftigen Beschluss war ich nicht nur finanziell, sondern auch emotional total im Eimer. Ein mehrwöchiger Klink Aufenthalt folgte bald danach. Mein Ex-Mann nötigte mich einen Unterhaltstitel zu unterschreiben. (Mein Ex-Mann verdient heute mind. 10.000 € mtl.) Fazit: ich verdiente zu wenig Geld und sah keinen anderen Ausweg mehr, als in die CH zurückzugehen, weil man hier einfach besser verdient. Den Unterhalt für die Söhne kann ich seither gut bezahlen, doch sind mir schliesslich die Beiden so entfremdet worden, dass sie zu den ausgemachten Ferienzeiten selten mehr kommen wollen.
        Solche Geschichten kennen viele Menschen, vor allem die Väter. Was ist zu tun?
        Aufstehen und Stopp-Sagen, nicht wahr? Ich versuche, so gut mir das möglich ist, in Frieden mit der Situation zu sein. Rückgängig kann man es eh nicht mehr machen, es sind fast vier Jahre vergangen.
        Was würden Sie an meiner Stelle tun?
        Mit freundlichen Grüssen,
        Eva Spatz

      • roki schreibt
        wo muss ich die Klage einreichen wenn ich Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren zurück fordere da kein Streitwertbeschluss in der Akte ist.Vielen Dank in vorraus.

  370. Nachtrag zu obigem Lang-Text

    Falls Sie mich fragen wollen, wieso ich denn kein Hauptsachenverfahren eingeleitet habe, was ich ja hätte tun können, lautet die Antwort:
    Ich musste meinen Söhnen versprechen, sie nie mehr wieder solchen Situationen auszusetzen. Für sie hätte das familienpsychologische Gutachten usw. bedeutet.
    Ich selbst war, wie bereits gesagt, finanziell ruiniert und die Kraft hatte ich ganz einfach nicht mehr.
    Eva Spatz

    • Hallo, Eva,
      Nach den Schilderungen habe ich die Vermutung, das der leibliche Vater ist kein Deutscher Staatsangehöriger. Täusche ich mich, oder liege ich falsch?

  371. hallo leute bitte bitte dringend das mal lessen auf der seide ist echt de rhammer und sage ales weiter und rufew nach die jugenamt mal an und beschwerden machen
    tel 04919260 jugenamt herr krause und adelheid andresen und katja holtz das ist ja echt eine schweiner rei was die gemacht haben familen zerstören wo nichts ist bitte lesen sie auf der seite mit den tex xxxx sehr gehreder und so
    http://www.googel.de fall pia dave mobius jugenamt leer

  372. Liebe Annekatze,

    doch, der Kindsvater ist deutscher Staatsbürger.

    @ Herrn Hensel,
    ich habe meiner damaligen Anwältin Ihre mir zugesandten Gesetztestexte gesendet mir der Frage: Wenn das der Wahrheit entspricht und der Amtsgerichtsbeschluss in Form einer beglaubigten Abschrift nicht rechtskräftig ist, was sie mir dazu zu sagen habe.
    Ihre Antwort:

    Liebe Frau Spatz,

    die Ausfertigung reicht.

    Mein Akte ist bereits abgelegt. Wenn Sie wollen, mailen Sie mir Ihren Beschluss. Dann schaue ich ihn mir an.

    Falls Sie den Mindestunterhalt zahlen müssen, wird dieser auch ohne Beschluss geschuldet.

    Wenn die Kinder 18 Jahre alt werden, haftet der Vater mit.

    Beste Grüße,

    Also wenn Sie mich fragen, gibt sie da doch zu, dass sie genau verstanden hat, was Sache, bzw. NICHT-Sache ist. Oder???
    Mit liebem Gruss an alle,
    Eva

  373. Herr Hensel, genau, so ist das! Ich fürchte, damit muss ich sie konfrontieren.
    Ich könnte die Frau RA damit beauftragen, Akteneinsicht zu bekommen, sodass geklärt werden kann, ob die Urschrift die Unterschrift von der Richterin aufweist. Zudem würde ich sehr gerne die Bestallungsurkunde der UrkundenbeAMTin sehen.

    Schönen Abend und gute Nacht!
    Eva

    • Akteneinsicht können Sie selbst halten und die Bestallungsurkunde können Sie auch selbst anfordern.
      Zusätzlich würde ich den Geschäftsverteilungsplan gem. § 21 e GVG einsehen bzw. eine Kopie machen.

  374. Sehr geehrter Herr Hensel,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie so freundlich sein und mir bitte erklären, wieso dieser Geschäftsverteilungsplan wichtig ist, bzw. sein kann? Besten Dank und liebe Grüsse,
    Eva

  375. Pingback: Scheinverfahren, Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Verwaltungsakte ohne Unterschrift Abgründe der “Rechtsprechung” , Verfall der “Rechtspflege”, Skupelose Beurkundungs- und Verwaltungspraxis | BEWUSSTscout - Wege zu Deinem neuen BEWUSSTsein

  376. Guten Abend Herr Hensel,
    ich mal wieder….!

    Ich habe die Urkundsperson vom Jugendamt angeschrieben mit der Bittte, mir eine Kopie seiner Bestallungsurkunde zu schicken.
    Er hat sich dann sehr viel Mühe gemacht nochmal zusammenzufassen, wie es zu dieser Urkunde zur Verpflichtung zum Unterhalt gekommen ist, bis zur Unterschrift von mir.
    Soweit alles okay! Der letzte Satz dann: „Es ist daher kein Grund erkennbar, die von Ihnen angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.“

    Mit einer solchen Abfertigung bin ich natürlich nicht einverstanden.
    Diese Urkundsperson gem. § 59. Abs. 3 SGB VIII ist einem „normalen“ Notar faktisch und rechtlich unterlegen, soweit bin ich gekommen. Trotzdem ist er doch ein Beamter (denkt er vielleicht noch?) und sollte eine Bestallungsurkunde haben, oder nicht?
    Nun meine Frage: Wie kann ich ihn dazu bringen, dass er sich mir gegenüber legitimieren MUSS?
    Vielen Dank im voraus,

    Eva Spatz

  377. Okay, ich habe Ihren Rat befolgt und beide Anlaufstellen kontaktiert. Mal schauen.
    Danke sehr!!!
    Grüsse,
    E.Spatz

    • Wenn sie jetzt Schweizer sind, würde ich mich zusätzlich an die Botschaft/Konsulat wenden.
      Als Argument könnte die Vorbereitung einer Restitutionsklage herangezogen werden.Und dazu brauchen sie gewünschten Unterlagen, da Sie Zweifel an an der Rechtmäßigkeit vorangegangener Handlungen haben. – Ohne die Unterlagen können sie sich nicht angemessen vorbereiten, was Ihr gutes Recht wäre. – Vielleicht gibt es ja auch Abkommen der Schweiz mit der BRD, die vorsehen, dass deratige Unterlagen übersendet werden müssen. Fragen Sie an den o.a. Stellen einfach nach.

  378. Hallo Herr Hensel, immer wieder stoße ich bei den Rückmeldungen und Scheinentscheidungen des hiesigen Gerichts auf neue Aussagen. Was halten Sie von dieser als Begründung der Umdeutdung einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK?
    „Artikel 13 EMRK garantiert einen wirksamen Rechtsbehelf, in einer durch die innerstaatliche Rechtsordnung geregelten Form, dies ist nicht notwendig eine Beschwerde im technischen Sinne. Die ZPO als Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung sieht als Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil die Berufung vor. Demnach ist gemäß dem Grundsatz, dass prozessuale Erklärungen so auszulegen sind, dass sie einen Sinn ergeben, der Schriftsatz des Beklagten als Berufung zu behandeln. …“

    MfG Müller

    • Die ZPO als Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung ist ungültig und kann für eine rechtswidrige Umdeutung in ein innerstaatliches Rechtsmittel überhaupt nicht herangezogen werden.

      Daüber hinaus verletzt jede Umwandlung/Umdeutung der Beschwerde gem. Art. 13 EMRK die Normenhierarchie und die Rechtsprechung des EGMR hierzu.

      Nach diesem Urteil genügt noch nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde den Anfordungen einer Beschwerde gem. Art. 13 EMRK. So kann dies auch keine als Berufung umgedeutete Beschwerde gem. Art. 13 EMRK.

      Im Übrigen wurde auch nicht anhand der EMRK nebst Zusatzprotokollen begründet, weshalb eine Berufung als eine Beschwerde gem.Art. 13 EMRK angesehen werden darf.

      Beschwerden gem Art. 13 EMRK haben wirksam zu sein (vgl. o.a. Urteil). Die „Verschiebung“ in die nächste Instanz stellt eine Verweigerung dieses Wirksamkeitgebotes dar, verweigert ebenso das rechtliche Gehör innerhalb dieser Instanz und erfüllt somit den Tatbestand des Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK durch das Gericht.

  379. Hallo, Alexander,
    Eine Beschwerde ist nach deutschem Recht immer ein Rechtsmittel und als solches wird es behandelt. Wenn man es zur Berufung zulässt, ist es okay, somit wird der Rechtsweg nach analog Art. 19 Abs. 4 GG nicht verweigert. Hätte man eine Revision in Erwägung gezogen, wäre schlimmer gewesen, weil dann spätestens beim OLG Schluss wäre. Bei der Berufung bleibt der Rechtsweg bis zum BGH offen. Habe ich gerade durch.
    Man darf aber gern den Herrn Richter mal daraufhinweisen, das Reichsrecht wieder gilt, ein Justizminister auf seiner Seite die Eingangsformel fest verankert hat und da heißt es: “ Wir verordnen im Namen des Deutschen Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags was folgt.“
    Diese Eingangsformel zur ZPO, StPO und GVG ist nur noch auf der juris Seite des Ministers zulesen, nirgends anders.
    Da darf man auch gern mal den Richter fragen, welche StAG, Legitimation er hat und welchen Eid er geleistet hat? In wessen Auftrag er tätig ist?

    • Hallo Annekatze, ich sehe das ein wenig anders. Eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK zur Durchsetzung der EMRK im innerstaatlichen Recht unterliegt keiner Formerfordernis. Sie kann in jedem Rechtsweg verwendet werden. Deshalb muss die Beschwerde ja immer zulässig sein. In meinen Fällen sind meine Menschenrechtsbeschwerden gegen ein Handeln des Gerichts, vertreten durch die jeweiligen Richter, gerichtet, welche mit Zustellungen von Scheinbeschlüssen/-urteilen von offensichtlich nicht gesetzichen Richtern gegen neine justiziellen Menschenrechte, insbesondere Art. 6 EMRK / Analognormen und auch innerstaatlichen Rechtsnormen verstoßen. Diese Scheinbeschlüsse/-urteile resultieren aus ehemaligen Zivilrechtsstreitigkeiten, weshalb die Gerichte immer versuchen, mich in die ZPO-Rechtsmittel/-behelfe hinein zu drängen, um dann meine Beschwerden für unzulässig zu erklären. Allerdings sind meine Beschwerden eindeutig gegen das Gericht, vertreten durch die jeweiligen Richter, gerichtet und eröffnen mir den Weg über Art. 19 Abs. 4 GG in ein öffentlich-rechtliches Verfahren verfassungsrechtlicher Art. Hier gibt es keine Berufung, da erst die Hauptverhandlung eröffnet werden muss.
      Es ist nicht ganz einfach zu verstehen, wie man den externen Rechtskreis von Völkerrecht und EMRK in die innerstaatliche Bindung an Gesetz und Recht der Gerichte und Behörden einflechten kann, ohne ständig sich von den Irreführungsversuchungen der Gerichte irre führen zu lassen.
      Dank Herrn Hensel sind mir allerdings die grundsätzlichen Verständnisfragen recht früh beantwortet worden, denn Völkerrecht und EMRK sind im Range von Bundesgesetzen in jeder Instanz zu berücksichtigen und unter deren Beachtung zu bescheiden. Dies bedeutet, solange keine Auseinadersetzung mit den internationalen Rechten durch die Gerichte stattfndet, verstoßen die Gerichte mit der Missachtung meiner Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK auch gegen die innerstaatliche und grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie, vvor allem gegen Grundrechte. Somit können keine Beschlüsse und Urteile in Rechtskraft erwachsen und eine weitere Instanz ist damit hinfällig.
      Erst wenn meine Beschwerde in einem öffentlich rechtlichen Verfahren verfassungsrechtlicher Art durch ein ordentliches Gericht beschieden wurde, kann ich über eine weitere Instanz nachdenken.

  380. Hallo Herr Hensel, heute hatte einen Gerichtstermin in einer Zivilsache, zu der ich mich weder geäussert hatte noch eine Verteidigungsabsicht erklärte. Beginnend mit einem rechtswidrigen Scheinverwaltungsakt „Mahnbescheid“, zu dem ich eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen Verstoßes gegen Art. 6 EMRK und §725 ZPO beim entsprechenden Mahngericht einlegte, erhielt ich nachfolgend einen Scheinverwaltungsakt „Vollstreckungsbescheid“, den ich wieder beschwerte. Dies wurde dann rechtswidrig in einen Einspruch umgedeutet und dann an das hiesige Amtsgericht zur Verhandlung übersand. Da bereits eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK dem Mahn- und Vollstreckungsgericht vorliegt, welche eine weitere Fortführung der Zivilsache bis zur Bescheidung der Beschwerde durch ein ordentliches Gericht verhindert, sah ich die Einleitung der Verhandlung vor dem hiesigen Gericht als unzulässig an, weshalb ich nicht aufn die Klageschrift reagierte. Trotz fehlender Reaktion meinerseits wurde ich dann zum heutigen Termin zur Verhandlung geladen, obwohl ein Versäumnisurteil hätte ergehen müssen. Entsprechend kurz war die Verhandlung, da nur Anträge aufgenommen wurden. Mein Antrag lautete, Abweisung wegen Unzulässigkeit, da eine Menschenrechtsbeschwerde dem Mahn- und Vollstreckungsgericht vorliegt, die noch nicht beschieden wurde. Dem Richter lagen alle Schriftstücke bereits vor, sowie der Hinweis auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1481/04, welcher die Gerichte zur Anwendung der EMRK-Rechte verpflichtet. In dieser Situation war ich bisher noch nicht und bin sehr auf das kommende Urteil gespannt. Gemäß Bundesverfassungsgericht kann das hiesige Gericht nicht anders, als die Zivilsache abzuweisen und an das Mahn- und Vollstreckungsgericht zur Bescheidung der Menschenrechtsbeschwerde zurück zu geben, wenn es sich nicht selber des Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 6 EMRK schuldig machen will.

    MfG Müller

  381. Hallo Herr Hensel
    mir fuhr im OKtober 2014 die Polizei bis zur Haustüre nach weil ich mein Nr. Schild an den Sternen überklebt hatte. Kurzum Bußgeldbescheid, zur Wehr gesetzt, irgendwann Anfang 2015 gab es eine Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Fürstenfeldbruck, an der ich nicht Teil genommen habe weil ich definitiv nichts davon wusste. Es gab ein Verwerfungsurteil wegen nicht Anwesenheit dies erfuhr ich auf Nachfrage bei der Landesjustizkasse in Bamberg und der Bußgeldstelle in Viechtach. Wohlgemerkt ich habe bis heute kein Urteil in Händen und wusste auch nichts von der Verhandlung. Bei einer Vorsprache im Amtsgericht FFB hieß es ich solle dies der Landesjustizkasse mitteilen, ein Urteil ist zwar im Computer das dürfe sie aber nicht ausdrucken und übrigens wären die Unterlagen zurück an die Staatsanwaltschaft in München gegangen. Lange Rede kurzer Sinn ich habe der Landesjustizkasse dies mitgeteilt ebenso der Bußgeldstelle in Viechtach dass ich bis heute kein Urteil in Händen habe und auch an keiner Verhandlung teilgenommen habe da ich nichts davon wusste, zudem verwies ich auf folgendes Urteil Hessisches Finanzgericht 3. Senat 29.10.2007 2003, 2004, 3 K 523/05 indem es unter anderem heißt dass die Behörde nachweisen muss ob ich einen Brief erhalten habe oder nicht.

    Nun kamen folgende Schreiben aber kein Urteil es wird auch nicht darauf eingegangen.
    BUßgeldstelle Viechtach:
    Ihr Einspruch wurde dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck durch Urteil vom 06.02.2015, rechtskräftig seit 21.03.2015 verworfen. Auskünfte über diesen Vorgang können beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck eingeholt werden.

    Mit Schreiben vom 21.04.2015 wurden Sie an die zu zahlende Geldbuße erinnert.
    Der Bußgeldbescheid ist nach Mitteilung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck seit 21.03.2015 rechtskräftig.

    Wir geben Ihnen Gelegenheit zur vollständigen Zahlung bis zum 03.06.2015.
    Ab diesem Termin müssten Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

    Amtsgericht Fürstenfeldbruck

    Ihr Schreiben vom 23.04.15 wurde von der LJK Bamberg zur Bearbeitung an das AG. Fürstenfeldbruck weitergeleitet.
    Nach Ünerprüfung der Kostenrechnung vom 8.4.15 teile ich Ihnen mit, dass keine Veranlassung besteht von dem Kostenansatz abzuweichen. Die Kosten sind nach dem Gerichtskostengesetz entstanden und sind auch zu erheben.
    Sie werden deshalb gebeten den fälligen Betrag an die LJK Bamberg zu überweisen.
    Eine entsprechende Mitteilung ergeht heute an die Landesjustizkasse.

    Keinerlei Erwähnung ob ich überhaupt ein Urteil in Händen habe. So nach dem Motto wir haben Kosten her mit dem Geld ob sie da waren oder nicht völlig Egal auch wenn sie kein Urteil in Händen haben.

    MFG Heinz

  382. Guten Tag, ich bin total „begeistert“ !!! Hier der absolute Lacher des Tages:

    Telefonisch habe ich die Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Starnberg, welche den richterlichen Beschluss unterschrieben hat gebeten, mir die Kopie ihrer Bestallungsurkunde zu senden.

    Sichtlich genervt und ziemlich gereizt fragt sie doch allen Ernstes:

    „Was soll denn das sein?“.

    Soweit ist es also schon gekommen, dass eine UrkundsbeAMTin nicht weiss, was eine Bestallungsurkunde ist. Ist doch klar, dass man von diesen Menschen dann nichts zu erwarten hat. Ist ja irre, irre, irre!!!

    @ Herrn Hensel,

    bezüglich der Nicht-Legitimierung der Urkundsperson kam vom Datenschutzbeauftragten folgende Antwort:

    “ Im Normalfall ist -für den Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland- davon auszugehen, das für jeden amtlichen Verwaltungsakt eine datenschutzrechtliche Grundlage in den relevanten Gesetzen gegeben ist. Ob und inwieweit ein Mitarbeiter sich nun Ihnen gegenüber für sein Handeln explizit legitimieren muss oder er diese Legitimition implizit aus seiner Tätigkeit hat, erscheint eher eine Frage des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts zu sein und kann unsererseits nicht beantwortet werden.“

    Ich soll mich an den internen Datenschutzbeauftragten des (Jugend)Amtes oder des Amtsleiters wenden.

    Die Landesnotarkasse Bayern meldete zurück, sie seien für Jugendamts-Urkundspersonen nicht zuständig und ich solle mich ans Landratsamt wenden.

    Bündnis hab ich angeschrieben, die antworten aber nicht.

    Vielen Dank für den Hinweis mich ans Konsulat CH zu wenden. Ist eine gute Idee.

    Ich schreibe der guten Urkundsperson vom Jugendamt nochmal, mal schauen, ob ich auf anderem Wege an die Legitimierung kommen kann.

    Schönes Wochenende.
    Grüsse,
    E.Spatz

    • Hallo, Eva kleiner Tip, Urkundsbeamte haben die Einstufung als Notare!! Also Bestallungsurkunde als Notar SHAEF Gesetz Nr. 2 Art. V Nr. 8 und 9 anfordern! Weil Urkundsbeamte Beglaubigen und Siegeln! Ist Aufgabe eines Notars!

  383. Hallo, Herr Hensel,
    jetzt benötige ich mal Ihre Hilfe und wäre für einige Hilfestellungen sehr dankbar.
    Ich habe 2012 angeblich eine Justizsekreätirin beleidigt/verleumdet, indem ich ihr mitgeteilt habe, das sie ggf. falsch burkundet hat.
    Alle Instanzen einschl. OLG sind durch, dieses mir kein weiteres Rechtsmittel gegeben hat, habe ich auf die Rechtschutzgarantie Art. 19 Abs. 4 GG verwiesen und bekam die Antwort, das man es an den BGH abgegeben hat. Von dort fehlt bisher seit März 2015 die Bestätigung.
    Vorgestern bekam ich Post von der StAW die Strafe zu bezahlen oder 25 Tage JVA. Auf tel. Kontakt teilte man mir mit, das man vom BGH nichts wüsste, und auch hinfällig wäre, weil das Urteil des LG rechtskräftig wäre, und es jetzt vollstreckbar wäre.
    Ich bin nun ratlos, wie ich weiterhin vorgehe, an wen und mit was? OLG oder LG oder gleich BGH mit einem Eilantrag? Vollstreckungsschutzklage oder Antrag auf Verschonung?
    Könnten Sie mir bitte hier weiterhelfen, was jetzt der richtige Weg wäre?? Vielen Dank im Voraus!

    • So wie ich Sie verstehe sind die RM Fristen abgelaufen. Haben das schriftlich, dass der BGH die Sache hat ?
      Haben sie den BGH angschrieben und nach dem dortigen Az. gefragt ?
      Ansonsten Beschwerde gem. Art. 13 EMRK – vgl. a. Beschwerde A. Müller hier. Beschwerden gem. Art. 13 EMRK unterliegen keiner Frist.
      Was den angebl. Beleidigungstatbestand angeht, können Sie den Text aus meiner Beschwerde an das AG Eckf. betr. den Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, vgl.Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13, entnehmen.

  384. Hallo, Herr Hensel, vielen Dank für Ihre Nachricht!!
    Das OLG hat mich schriftlich informiert, das man das an das BGH abgegeben hat, und dann ggf. weitere Kosten entstehen.
    Daraufhin habe ich das BGH angeschrieben und alle Unterlagen zum Verfahren hingeschickt, unter dem Verdacht, das seitens des OLG nicht alle Unterlagen dem BGH vorgelegt werden..Habe aber bis heute noch keine Antwort.
    Das OLG hatte mich seinerzeit informiert, das kein weiteres RM möglich ist, und die Beschwerde unzulässig wäre. Daraufhin habe ich geantwortet, das diese Äußerung unzulässig ist, da man mir damit den weiteren Rechtsweg versperrt (Art.19 Abs. 4 GG) Dann kam eben die schriftliche Mitteilung der Abgabe an das BGH.
    Was halten Sie davon das OLG nochmals anzuschreiben, ob hier eine Täuschung vorliegt und gleichfalls eine Vollstreckungsschutzklage einzureichen? Das BGH wollte ich sowieso mal anschreiben, würde disebezüglich jedoch einen Eilantrag dazu legen, oder?
    Die StAW hat das jedoch nicht gejuckt, die haben sich an das Urteil des LG gehalten. Die StAW muss ich somit auch nochmal anschreiben, da die Aussetzung beantragen?
    Diesbezüglich bin ich jetzt durch die Aussage von der StAW ziemlich konfus.
    Vielen herzlichen Dank für Ihre Vorlage!

    • Ich würde eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK bei der STA einreichen, mit der Maßgabe, dass noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, also das Verfahren noch offen ist, da das OLG das Verfahren an den BGH abgegeben hat. Anlage: Schriftl. Mitteilung des OLG zur Abgabe an den BGH.

  385. Danke Herr Hensel, in der Art. hatte ich mir das auch gedacht. Denn noch erwäge ich beim OLG nachzufragen, wenn ja angeblich das Verfahren an das BGH abgegeben wurde, könnte die StAW doch keine Akte vorliegen um jetzt die Haft anzukündigen, oder? Aus einigen Gruppierungen ist zu hören, das solche Strafverfahren pol. motiviert sind, um die Leute mundtot zu machen, haben Sie schon was davon gehört?
    Beim BGH werde ich auch nach dem AZ fragen.

    • Bitte beantragen Sie Akteninsicht bei der STA und geben Sie ggf. die Urteie des EGMR an … Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK³ Art 6 Rz 115

      • Hallo, Herr Hensel , habe heute Post vom OLG bekommen. Darin teilt man mir mir, das nach Art. 13 EMRK kein (weiteres) Beschwerderecht gegen eine nach deutschem Recht (nach Erschöpfung des Instanzzuges) unafechtbare Entscheidung gewährt wird. Es deshalb bei den bisherigen Mitteilungen über den Abschluss des hiesigen Verfahren bleibt.Und weitere Eingaben an das OLG in gleicher Sache nicht mehr beantwortet werden.

        Wie sehen Sie die Erfolgaussuchten und Wartzeiten am EGMR? Hat man überhaupt Chancen, das es angenommen wird? Oder besteht dort auch nur die 1 % Chance auf Bearbeitung?

      • Wartezeiten ca. 1 – 1,5 Jahre. Nur wenn alle Instanzen inkl. BVerfG durchlaufen sind, nimmt der EGMR die Beschwerde gem. Art. 34 EMRK innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach der letzten Entscheidung (BVerfG) i.a.R. an – vgl. Art. 35 EMRK.
        MfG.

  386. Akteneinsicht hatte ich damals beim AG schon beantragt, wurde nicht gewährt, man hat es „freundlich“ ignoriert. Das LG hat es lapidar zurückgewiesen, es stände nur einem Anwalt zu.
    Worauf beziehen sich die Urteile des EGMR? Gern werde ich darauf verweisen, wie ich es beim OLG bereits auf das Sürmeli Urteil getan habe, Ich befürchte nur , das eine „ostdeutsche“ StAW sich „dumm“ stellen wird, und dies auch ignorieren wird, wie mit so manchem anderen Urteil, betreffs. Beleidigung. Selbst Urteile des BVerfG sind für die nicht bindend, trotz § 31 BVerfGG.
    Suche gerade mir alle Art. zum Verstoß raus, die EU Grundrechtecharta, IPPR und deutsches Recht, wobei die StAW nicht mal Achtung vor der eigenen Landesverf. hat, und bereits zig Mal dagegen verstoßen hat, was als Verfassungsbruch/Verfassungswidrigkeit gerügt wurde.
    Finde ich die Urteile in ihrem Archiv, bzw. kann man diese auch in deutsch bekommen?

    • Die Urteile beziehen sich auf das Recht zur Akteneinsicht. Das Akteneinsichtsrecht findet seine Entsprechung in Art. 6 Ziff. 3.b.) EMRK / analog ICCPR. und bedeutet, dass man ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung haben muss. Bei Verwehrung der AE sehe ich einen vom „richter“ bewusst herbeigeführten Verfahrensfehler zm Nachteil einer Partei, obwohl eine Prozessförderungspflicht seitens der „Richter“ besteht. Der „Richter“ wäre aufgrund mangelhafter Rechtskenntnisse abzulehnen.

    • Hallo, liebe Gemeinde
      ich wollte es Euch nur wissen lassen, am Mittwoch war ein Kommando von 6 Uniformierten bei mir, und wollte entweder plündern oder mich mitnehmen. Zur Erinnerung, der Fall liegt inzwischen beim BGH, die Uniformierten noch mit der Rechtspflegerin tel. haben, auch wenn das beim BGH liegt hätte dies keine aufschiebende Wirkung. Die Urteile des AG wären rechtskräftig. Über eine 1 Std. Diskussion mit der Clique geführt, jetzt zahlen oder mitnehmen. Notgedrungen habe ich unter Zwang und Androhung, im Verstoß IPbpR 800,00 Euro gezahlt. Auf der Quittung diesen Vermerk gemacht. Diese Clique kommt übrigens immer in der gleichen Besetzung geschlossen. Schon eine Verschwendung von Steuergeldern. Die Ankündigung der Anzeige und Haftungsansprüchen nimmt der Anführer übrigens gern in Kauf, hat er zumindest geäußert.
      Das heißt jetzt Vollstreckungshaftbefehl und sieht genauso aus, wie die sonstigen Ankündigungen seitens der StAW, Forderung oder Haft droht. Ohne Unterschrift, nicht mal die Urkundsbeamte hat einen Namen.

  387. Richtig! Herr Hensel. Das Verfahren am LG war seitens des s.g. Richters sowas von panisch, in 10 min. hat der das durchgezogen. Hatte zwischendurch nach dem Nachweis der Schuld gefragt, daraufhin er meinte, das es darum nicht mehr ginge, lediglich um die Verfahrensweise am AG, so das ich ihn für befangen erklärte, er dies selbst ablehnte und die Sitzung abschloss.
    Es ist nur noch eine Elendsjustiz, wobei man immer mehr den Eindruck gewinnt, wer denen nicht zu Füße kriecht, die „Macht “ zu spüren bekommt.
    Scheinbar den Verweis auf Recht und Gesetz denen nicht zu Munde reicht.

    • Er kann sich nicht selbst als befangen halten. Machen Sie eine Art. 13 Beschwerde an den Direktor des Gerichts, wegen eines unfairen Verfahrens wider Art. 6 EMRK / Art. 14 ICCPR mit Verweis auf § 45 ZPO http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__45.html.

      Er darf bei der Entscheidung nach 45 ZPO nicht mitwirken. Sie können auch diesbzgl. Strafanzeige wegen Rechtsbeugung stellen.
      Zumindestens aus Dokumentationsgründen. Ist aber Ihre Entscheidung.

    • Hallo Annekatze, welche Begründung hat der Richter zur Selbstbescheidung des Ablehnungsantrages genannt? Hatten Sie diesen Richter schon mal abgelehnt?
      MfG
      Müller

      • Hallo Alexander,
        Beim LG war ich nur dies eine Mal. Der Richter war panisch, der Saal war voll von Zuschauern. Er hat mir erklärt, das es nicht mehr um die Sache geht, lediglich um das Verfahren des AG, ob Verfahrensfehler gemacht wurden, und ich müsse mich nicht mehr erklären. Ich habe ihm eine Frage gestellt, weiß aber nicht mehr welche, er hat mir patzig geantwortet, ist ausgewichen, hat es praktisch überspielt, da habe ich ihn für Befangen erklärt, wg. Grundrechte/ Bindewirkung (GG) , er hat den StA gefragt und dann selbst die Befangenheit abgelehnt. Nach 10 min. Sitzung war das ganze gegessen. In Panik ist der Richter weg gerannt, wollte das Verhandlungsprotokoll noch abfordern, die Justiztipse hat nur gemeint, ich müsste es schriftlich beantragen und fertig.
        2 Rentner waren noch als Schöffen, die nicht muff, noch maff gesagt haben.

      • Hallo Annekatze, das ist natürlich der Hammer. Allerdings müsste ja die Ablehnung des Richters im Protokoll und später im Beschluss oder Urteil auftauchen.

    • Wer hat denn da den Verwaltungsakt rechtsungültig unterschrieben. Frenking und Baumann würden von mir 6000,00 Schadensersatz und Schmerzengeldforderungen nebst Zinsen erhalten. Wegen Täuschung im Rechtsverkehr und Falschbeurkundung. Was die Vollstreckung anbelangt verjähren rechtswidrige Vollstreckungen nicht. Insofern auch an dsie Vollstrecker Kostennote von ein paar tausend Euro und 2 % Tageszinsen bei Nichtzahlung nach einem Monat. Die Rechtslage kann sich auch mal ändern. In zehn Jahren vielleicht. Und da kommt einiges zusammen.

      MfG

      • Roki schreibt
        Hallo Herr Hensel habe sogerade eine Abschrift in Form eines Beschlusses erhalten alles ohne Unterschrift und ohne rechtlich gesicherter Beglaubigung habe gegen den sogenannten Beschluss eine Zuruckweisung und als nichtigen Verwaltungsakt nach &44 BVwVFG aufzuheben beantragt.Als Anwort darauf vom Landgericht (Da der Klager anwaltlich vertreten ist ,wird von einer direkten Antwort abgesehen.Von einer Stellungnahme wird zunachst im Hinblick auf den Anwaltszwang vor dem Landgericht abgesehen. Im uberingen wird darauf hingewiesen,dass der Beschluss vom 29.04.2015 unanfechtbar ist).Da der Anwalt meine Vorstellung nicht teilen wollte habe ich dort selber hingeschrieben. Kann ich mich auf Selbstverteidigung berufen ? wenn ja auf welchem & oder Urteil kann ich mich beziehen?Kann ich Rechtsbeschwerde einlegen, auf Verletzung sachlichen Rechts da keine Unterschrift noch beglaubigt worden ist? Es ging um eineEinstellung einer Zwangsvollstreckung (zwangsversteigerung eines Hauses wo ich das Darlehn widerrufen habe die Bank das aber nicht anerkennen will obwohl schon hochst richterliche Urteile dazu gibt)und jetzt kommt der Gau vor funf Jahren war das Haus durch den selben Bewerter 200000.- Euro Wert danach habe ich 20000.- Euro investiert und jetzt ist das Haus noch 136000.- Euro Wert da kann man sehen wie die Verbrecher zusammen arbeiten.
        MfG
        Roki

      • Das Problem ist, das man sich vor „Gericht“ in einem Dunstkreis von Abhängigkeiten (Richter/Anwalt/Urkundsbeamte) bewegt, in dem der Recht suchende nicht mehr im Mittelpunkt steht.

        Wenn der Inhalt Ihres Schreibens allen bisherigen Instanzen vorgelegen hat, können Sie es dem EGMR nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel (inkl. BVerfG) vortragen.

        Ihre Beschwerde hätten sie besser als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK titulieren sollen. Sie könnten dies aber ggf. noch nachholen.
        Ob es allerdings Wirkung zeigt, sei dahin gestellt.

      • Hallo Roki, kann es sein, dass die Ausfertigung mit Unterschrift der Justizbeschäftigten, also die beglaubigte Version, an Ihren Anwalt gegangen ist? Da Sie von einem Anwalt vertreten waren, bekommt auch Ihr Anwalt die Ausfertigungen zugeschickt und Sie eigentlich nur noch eine Kopie, da auch nur der Anwalt, wie Ihnen vom Landgericht dargestellt, Rechtsmittel einlegen kann. So, wie Herr Hensel das bereits geschrieben hat, vor Gericht, selbst mit Anwalt, befinden Sie sich im Dunstkreis der korrupten Justiz. Anwälte müssen einer Anwaltskammer zugehören, welche wiederrum einer gewissen staatlichen Justizaufsicht unterliegt. Der Anwalt wird nie Recht für den Rechtssuchenden gegen die Justiz durchsetzen können, ohne Gefahr zu laufen von der Anwaltskammer ausgeschlossen zu werden. Deshalb passiert das auch nicht.
        Des weiteren sehe ich auch keine Möglichkeit mit den innerstaatlichen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen durchzukommen. Diese sind alle zu Gunsten der Richter ausgelegt, da sie wiederrum von Richtern frei beschieden werden. Hier beisst die eine Krähe der anderen kein Auge aus. Je mehr Rechtsmittel zur Verfügung stehen, desto teurer mit immer weniger Chance auf Erfolg wird der Streit.
        Meiner Meinung nach kann es nur über den Rechtskreis der EMRK gehen, denn dieser Rechtskreis gilt im Range von Bundesgesetzen, muss also von den Gerichten als vorrangiges Recht gegenüber dem einfachen Recht berücksichtigt werden, und beinhaltet als einzigster Rechtskreis mit dem Völkerrecht tatsächlich ein paar Artikel zu Gunsten der Menschen. U.a. auch, dass es keine Anwaltspflicht gibt !!!
        Nur vorweg kann ich bereits jetzt sagen, dazu gehört ein langer Atem und ein konsequentes Handeln, da die Gerichte auf gar keinen Fall diesen Rechtskreis, wie auch den Rechtskreis des Völkerrechts, anwenden wollen, obwohl einschlägige Rechtssprechung oberste Gerichte die Anwendung verlangt.
        Aber wenn immer mehr Menschen diesen Weg wählen, können sich irgendwann die Behörden nicht mehr dem verwehren. Dann stellt sich auch irgendwann ein Erfolg ein, der brachial unsere bisherige Justiz reformieren wird.

      • Hallo Herr Hensel das Wort Antwort fehlt wieder unter dem Beitrag woran liegt das ?

      • Roki schreibt
        Hallo Herr Hensel was ist EMRK ? Europaische Menschenrechts Konversion? dann habe ich noch eine andere Frage und zwar hat das Amsgericht durch einen Gerichtsvollzieher eine Eintragung ins Schuldnerverzeignis erwirkt aus einem Scheinurteil ich hatte den Gerichtsvollzieher gebeten sich auszuweisen den nachweis zu erbringen das das Amtsgericht ein Staatliches Gericht nach deutschem Recht ist und auf welchen Staat er vereidigt wurde und das Urteil wo er sich drauf berufen wurde, habe nichts erhalten da er aber dazu verpflichtet ist mir 14 Tage vorher das rechtssichere Urteil zukommen zu lassen hat er nach meiner Meinung gegen geltenes Recht verstossen darauf hin habe ich das Amtsgericht aufgefordert die Eintragungen zu loschen bis zum 15.06.2015 keine Nachricht erhalten muss ich jetzt eine Feststellungsklage einreichen damit ich zu mein Recht komme beim Amtsgericht oder gleich beim Landgericht damit es schneller geht.
        MfG.
        Roki

      • Roki schreibt
        Hallo Herr Hensel das Wort Antwort fehlt wieder unter meinen Beitrag ich denke das sie meine Fragen dann auch nicht sehen konnen ich wurde gerne ihnen die frage per mail stellen bitte geben sie mir ihre Mail Adresse meine lautet rikels55@web.de
        MfG.
        Rikels

      • Roki schreibt
        Hallo Herr Hensel ich frage mich ob es nicht besser ist über Facebook ein Portal zu eröffnen damit man a : eine bessere Verbreitung dieser Seite erreicht und vielleicht wird dann die Seite nicht gehäckt was denken Sie.
        MfG Roki

    • Hallo, Alexander, richtig!
      Dummerweise hat jemand das Protokoll unterzeichnet, mit Namen des Richters, wobei man im Namen einen Buchstaben verwechselt hat, in der Unterschrift. Im Protokoll steht der Befangenheitsantrag drin. Aber wieder anders wiedergegeben, was eine Protokollfälschung ist.

      Herr Hensel, hört sich mit dem EGMR ja gut an, jedoch kommt man meist nicht zum BVerfG, weil bereits das LG die Revission für nicht zulässig abweist, und damit Ende der Fahnenstange wäre. Der weitere Rechtsweg damit bereits versperrt.
      Welche Möglichkeiten gibt es dann noch sein Recht durchzusetzen?

  388. auf facebook matthias möbius können sie ales lessen
    Hallo Ihr Lieben,
    Teilen – Teilen – Teilen
    +++ Erneute Flucht eines Kinderklau-Opfers aus dem Heim +++
    Die DGfB Informiert:
    Am 11.06.15 flüchtete abermals ein junges Justizopfer aus einem BRD-Kinderheim (Friedeburg) was umgehend eine Suchaktion durch Polizei und Behörden auslöste, die zusätzlich durch lokale Presseberichte unterstützt wurde in denen man die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise bat. (siehe auch: http://www.oz-online.de/…/Zwoelfjaehriger-Junge-aus-Friedeb… )
    Die DGfB kann nun glücklicherweise Vermelden, das der geflüchtete Junge in sicheren Händen ist und keinerlei Gefahr mehr für Leib und Leben des Kindes besteht.
    Was Geschehen war:
    Wie in anderen Fällen (über die wir Berichteten) hatte sich auch dieses mal der betroffene 12 Jährige mehrfach bei den Verantwortlichen über seine unzumutbaren Lebensumstände im Heim beschwert und seinen Willen bekräftigt, wieder bei seinem leiblichen Vater leben zu wollen, was – wieder mal ! – von dem zuständigen Richter und dem Jugendamt IGNORIERT wurde, weshalb sich der 12 jährige Bub in seiner Not zur Flucht entschloss.
    Rechtlicher Hinweis: Durch geltendes Recht sind Gerichte und Ämter gehalten, zuerst einmal ALLES zu unternehmen (!) um Kindern ein Leben in der eigenen Familie und in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen BEVOR ein so einschneidender und drastischer Schritt, wie eine Verbringung in ein Kinderheim erfolgt.
    Im BRD-Alltag macht man es jedoch genau anders herum und reißt Kinder bei jeder sich bietenden Gelegenheit aus ihren Familien. Ein korruptes Netzwerk aus Justiz, Ämtern und milliardenschwerer „Betreuungs-Industrie“ für gestohlene Kinder, macht dieses möglich und dieses staatlich/private (perverse) BRD-Kinderklau-Kartell schert sich wahrlich einen Dreck um geltendes Recht, oder gar um Menschen- und Bürgerrechte der betroffenen Kinder und Familien, so das zunehmend immer mehr gesellschaftlicher Widerstand gegen diesen Mafia-Staat und seine amtskriminellen Gerichte und Behörden aufkommt.
    Auch die Arbeit der DGfB verlagert sich entsprechend, weil statt der üblichen Befassung mit den zahlreichen Schand-Urteilen der bundesdeutschen Lynch-Justiz, nun zunehmend die Straftaten und Menschenrechtsverletzungen an Kindern, der o.g. kriminellen Vereinigungen in unser Augenmerk fallen.
    Mitteilung an Polizei und Jugendamt:
    Der zwölfjährige Dave Möbius (Geburtsdatum: 03.08.2002) befindet sich gegenwärtig in der Obhut verantwortungsbewußter Bürger und wird nicht eher wieder Auftauchen bis die Rückkehr in sein Elternhaus zum leiblichen Vater gewährleistet ist.
    Hierbei handelt es sich um den freien Willen des Kindes, was nach dem Grundrechtsverständnis der DGfB in jedem Falle zu RESPEKTIEREN ist !
    Nach gelungener Kontaktaufnahme zu den derzeitigen Gast-Eltern wird die DGfB nun ständig über das Wohlbefinden des Jungen auf dem Laufenden gehalten und behält sich weitere Schritte vor, ihn in seinen Bemühungen zu unterstützen.
    Selbstverständlich werden wir die Öffentlichkeit weiter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in diesem Fall informieren.
    Fazit:
    Anscheinend ist nur noch auf dem Wege des zivilen Ungehorsam möglich, sich gegen die menschenverachtenden Machenschaften des BRD-Regimes und seiner Amts-Sadisten zur Wehr zu setzen.
    Aufruf !
    Wir fordern alle verantwortungsbewussten Bürger auf, sich mit Protestschreiben an derzeitige Verantwortliche zu Wenden, um ein DEUTLICHES Zeichen gegen amtskriminellen Kinderklau in der BRD zu setzen !
    Kontakt-Adressen:
    Verantwortlicher Richter am Amtsgericht Wittmund:
    Richter Andreas Bernau
    Telefon: 04462 / 9192-0
    Fax: 04462 / 9192-93
    agwtm-Poststelle@justiz.Niedersachsen.de
    Verantwortliche Leiterin Jugendamt Landkreis Leer:
    Telefon: 04462 86 01
    Fax: 04462 86 1370
    E-Mail: adelheid.andresen@lkleer.de
    Politische verantwortlichkeit für Kinderklau in der BRD:
    Familienministerin Manuela Schwesig (SPD)
    Telefon: 03018/ 555 – 0
    Telefax: 03018/ 555 – 1145
    E-Mail: manuela.schwesig@spd.de
    Wir bitten um reges ENGAGEMENT liebe Bürger und Bürgerinnen, um den betroffene Kindern und Familien ENDLICH WIEDER (!) jene Rechte in der BRD zu gewähren, die ihnen laut Verfassung dieses Landes und UN-Grundrechtecharta ZUSTEHEN !!
    dt. Michel
    Deutsche Gesellschaft für Bürgerrechte – DGfB
    (Anmerkung der DGfB: Selbstverständlich haben die derzeitigen Gast-Eltern von Dave, bei einigen schwierigen Textpassagen geholfen, aber es wurde großer Wert darauf gelegt, daß Dave seinen Brief an seinen Papa eigenhändig schreibt und unterzeichnet – Danke an Dave und Gastfamilie !

  389. Herr Hensel, bitte um Kontakt an meine email: cnekvedavicius@gmail.com

    http://human-rights-lithuania.org/wordpress/?p=2873

    http://human-rights-lithuania.org/wordpress/?p=2887

    Zusätzlich: Beschlüsse und Urteile im schriftlichen Verfahren des EGMR tragen keine Unterschriften der Kammerrichter, sind also Scheinurteile.

    Der Rechtsreferent des beklagten Staates erfindet bei Anträgen auf Verweisung an die Große Kammer „Ablehnende Beschlüsse“ der Kammerrichter. Nach Verfahrensordnung des EGMR sind alle Beschlüsse öffentlich. Solche „Beschlüsse“ sin d nicht existent, sind also Prozessbetrug. Ebenso erfindet er Beschlüsse des Kammervorsitzenden mit der Behauptung: „Der Präsident bat mich, ihnen zu schreiben, dass …/bzw. „Ihnen zu versichern, dass …“ Auch hier gilt: kein Beschluss ohne Unterschrift. Abgesehen davon, dies sind frei erfundene Behauptungen.

    Nach Artikel 6 der EMRK hat jeder das Recht auf eine mündliche Verhandlung innerhalb angemessener Frist. 9 Jahre sind keine angemessene Frist, noch dazu im „schriftlichen Verfahren“

  390. Nun zum Thema „IPBPR“. Nach dem ersten Fakultativprotokoll reichte ich im Juli 2014 eine Beschwerde („communication“) gegen Litauen beim Büro des UN Hochkommissars für Menschenrechte in Genf ein wegen Verletzung von Artikel 14 (1) „Manifest arbitrariness of judges“ und „denial of justice“.

    Zwischen Anfang Februar und März 2015 habe ich erfolglos zwei EMails mit Sachstandsanfrage gesendet, Ende März per Einschreiben Rückschein an die zuständige Abteilung „Petitions Unit“. Im Mai und Juni hat sich die Ständige Vertretung Deutschlands beim Hochkommissar für Menschenrechte mehrmals (!) an die Petitions Unit gewandt, ebenfalls ohne jede Reaktion.

    Ich beantrage jetzt beim Botschafter Dr. Joachim Rückert ein Gespräch in Genf mit mir und dem Leiter der Beschwerdeabteilung.

    Und so etwas im Büro des UN Hochkommissars für Menschenrechte, noch dazu, da ich Menschenrechtsbeauftragter bin. Herr Hensel, Kommentar???

  391. Hallo, ich habe hier sehr viel Interessantes erfahren. Mein Fall ist sehr speziell!
    Seit 4 J. kämpfe ich hier in Herne gegen Windmühlen. Das Problem, alle Protagonisten (Oberbürgermeister, Landrat, Vorstand Stadtwerke, Geschäftsführer Jobcenter, Amtsgericht Herne, Landgericht Bochum, Sozialgericht Gelsenkirchen, LSG Essen) haben sich gemeinschaftlich gegen mich verbündet und decken sich gegenseitig.
    Anlass: Mit polizeilicher Unterstützung wurde mir der Strom gesperrt! Dass, obwohl ich auch den Polizisten gegenüber nachwies das keinerlei Stromschulden vorlagen.
    Damit begann alles! Was sich daraus alles entwickelte, einfach unglaublich!

    Hier nur Mal diese unglaubliche Aktion der Protagonisten:
    Rechtswidrige Stromsperre mit polizeilicher Unterstützung.
    Nach 19 Tagen gestanden sie ihre Fehler ein, lieferten wieder Strom. Allerdings bauten die Stadtwerke nun den Gaszähler aus. Warum? Weil das Jobcenter die Heizkosten (gehören zu den KDU und müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden) willkürlich verweigerte.
    Natürlich sofort Anwalt eR Verfahren! Und erst nach dem ersten Winter ohne Heizung und warmes Wasser bekam ich einen „Beschluss des Sozialgerichtes Gelsenkirchen.
    Inhalt, sinngemäß: Herr Meier (Hartz4 Bezieher) steht weder warmes Wasser noch Heizung zu!

    Natürlich nicht unterschrieben! Von Niemanden! Nicht Mal von einer/nem Angestellten!
    Dann ging ich sofort in Berufung vor das LSG Essen.
    Nach 440 Tagen ohne warmes Wasser und Heizung (2 Winter) bezahlte das Jobcenter Herne ihre Schulden an die Stadtwerke Herne, also noch bevor das LSG Essen das JC zur Zahlung verpflichtet werden musste.

    Und nun wird am 20.7.2015 um 9:00 vor dem LSG verhandelt. Prozessbeobachter erwünscht!

    Weitere Informationen findet ihr auf meiner Facebook Seite

    Oder googelt einfach Mal nach Manni Leid, Manfred Meier Herne, Jobcenter Herne Strom Gassperre.
    Einfach unglaublich!

    Freundlichen Gruß
    Manfred Meier Herne

  392. Mir wurde vor zwei Jahren via Post ein solches Urteil zugesandt. Es gab niemals einen Prozess sondern es wurde lt. Aktenlage entschieden. Ich soll Phishing begonnen haben. Jedoch habe ich gar keine Ahnung davon. Jeder Einspruch wurde Missachtet… stattdessen wurde ich dazu verknackt 3500€ zu zahlen. Kann ich da noch etwas machen, denn ich zahle Monat für Monat 50€ und das tut weh, denn ich beziehe schon wenig EU – Rente. Gibt es die Möglichkeit dagegen noch etwas zu tun und hat man vielleicht in Den Haag Erfolg, wenn ich dieses dort Anzeige??

  393. Hallo Herr Hensel, kaum aus dem Urlaub zurück geht es wieder mit Vollgas weiter 🙂 Ich habe heute meine erste Nachurlaubspost bekommen, die mir die Post freundlicherweise nachträglich zugestellt hat, da ich meinen Briefkasten mit dem Hinweis auf Unzustellbarkeit während meiner Abwesenheit abgeschraubt habe. Darunter war eine Antwort unseres Landratsamtes, welches einen Scheinbeschuss, wegen fehlender Unterschriften der Richter, vorliegen hat und diesen gegen mich vollstrecken möchte. Daraufhin hatte ich noch vor meinem Urlaub das Landratsamt darauf hingewiesen, dass ein Scheinurteil-/beschluss nicht vollstreckt werden kann.
    Heute nun die Antwort, verfasst von einem Hausanwalt, siehe unten. Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich freuen.

    https://www.dropbox.com/s/aayne5zwfjp7szk/public_lra_siegen_20150728_30_7k1133_14_auslegung_unterschrift_1.pdf?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/bulul5hwovzqjhi/public_lra_siegen_20150728_30_7k1133_14_auslegung_unterschrift_2.pdf?dl=0

    MfG
    Müller

    • Haben Sie Beschwerde gem. Art. 13 EMRK im Zuge der Anhörung eingelegt ? Wenn Ja, dann hat man Ihnen die Konventionsrechte durch Nichtanhörung aberkannt.
      „Der Gerichtsbescheid ist als eine Ausfertigung anzusehen.“ Ergo ist der Gerichtsbescheid nichtig, da Ausfertigungen nur auf Antrag erteilt werden (ZPO a.F. und n.F.). Einen Antrag haben Sie jedoch nicht gestellt.
      Zudem möge man mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage der „Originalbescheid“ mit der „Originalunterschrift“ beim VG hinterlegt wird und nicht dem Beteiligten zugestellt wird. – I.Ü. ist die ZPO wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot (zuletzt § 802 g ZPO) nichtig und kann nicht für eine solche Argumentation herangezogen werden, da die Anwendung von bereits ungültigen Gesetzen gegen diverse Völkerrechtsquellen und gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstößt.

      Von einem ordnungsgemäßen Gerichtsbescheid, der Rechtskraft erlangte, kann somit nicht die Rede sein !

      Zumal Staatsgerichte schon vor 50 Jahren besetigt wurden (vgl. Historie § 15 GVG, welches ebenfalls ungültig ist; s.o.).

  394. Ich würde mich gern mit einer grundsätzliche Frage melden, in der Hoffnung hier etwaig bereits vorhandene Antworten darauf nicht übersehen zu haben.

    Wenn die erloschene Gültigkeit der ZPO, die BRD nicht daran hindert diese ZPO ständig anzupassen(vor allem im Bezug auf Urteile und in welcher Form diese zugestellt werden), dann bleibt einem offensichtlich nur noch, diese ZPO im ganzen nicht zu akzeptieren. Das ist völlig legitim, da sie ja tatsächlich ungültig ist.

    Meine grundsätzliche Frage nun: Da sich meine diversen zivilrechtlichen Urteile(Scheinurteile) in den Begründungstexten des Richters mehrfach auf diese ZPO beziehen und deren Paragraphen zitiert, ist dann so ein Urteil ansich nicht bereits dadurch ungültig, da es sich auf ungültige Gesetze bezieht?

    • Ungültige Gesetze haben keine Gültigkeit und dürfen daher aus Gründen des Gebotes der Rechtssicherheit (hier z.B. Garantie der Rechtskraft) nicht angewendet werden, da ungültige Gesetze die Garantie der Rechtskraft nicht leisten können. – „Richter“ die behaupten, die ZPO habe Gültigkeit, behaupten dies nur; begründen es aber nicht, wozu sie verpflichtet wären.
      Sie müssten in ihren Begründungen widerlegen, dass z.B. die ZPO nicht gegen das Zitiergebot verstößt. – Bislang sind mir solche Begründungen nicht bekannt. – Auch die Neue Richtervereinigung e.V. belügt die Öffentlichkeit in punkto Scheinurteile. – Welch ein Wunder, da es ja selbst „richter“, die Scheinurteile verfassen.

      Das Gebot der Rechtssicherheit ist aus meiner Sicht das

        Werkzeug zur Gegenargumentation/Enttarnung rechtswidriger Handlungen durch „Staatsorgane“. Deshalb ist es so wichtig.
      • Vielen Dank für die Antwort!

        Die Rechtssicherheit, bzw. die Rechtsunsicherheit, ist ja auch das tatsächliche zentrale Problem für den Nichjuristen. Hier liegen sehr viel Möglichkeiten für jeden einfachen Bürger, sein Unbehagen gegenüber einer mehr als schwammigen, klar deutbare Gesetze umschiffenden Justiz, zum Ausdruck zu bringen. Wie kann ich einem angeblichen Richter trauen, der sich an kein gültiges Gesetz gebunden fühlen muß, da er selber als haftende Privatperson auch nicht von dem angeblichen Staat Schutz geniesst, dem er angeblich dient.
        Es darf auch nicht vergessen werden, ein Richter der den gültigen Gesetzen eines gültigen Staates dient, der hat eine hohe Verpflichtung, mit Hilfe dieser Gesetze Gerechtigkeit gegenüber jedermann walten zu lassen. Ein Richter jedoch der sich NICHTS gegenüber verpflichtet fühlen muß, außer seinem individuellem Gewissen, der ist theoretisch jeder Beeinflussung seiner Urteile durch die Interessen des jeweils Mächtigeren, möglicherweise auch denen des Finanzkräftigerem ausgesetzt. Hierfür steht ein großes Tor offen und das steht für die Entrechtung unseres ganzen Volkes, indem uns ein schützender Staat, mit einer schützenden Justiz genommen wurde und wir im Prinzip zu Vogelfreien erklärt wurden.
        Ich argumentiere mittlerweile auch hauptsächlich mit der Rechtsunsicherheit, die mir als Nichtjurist, jedoch nicht rechtlosem Bürger, mit dem Verhalten der Juristen vermittelt wird. Es ist deswegen eine gute Argumentation, weil sie grundehrlich ist und man mit dieser Ehrlichkeit gar keine Fehler machen kann.

  395. Hallo Herr Hensel,

    anbei teile ich die erste Rückmeldung auf einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Richter, der seine Urteile nicht unterschrieben hat und die Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK verweigert. Dieser Antrag reichte ich beim Justizministerium NRW ein. Auch wenn das Justizministerium gemäß Landesdisziplinargesetz bzw. LRiG die Entscheidung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens an sich nehmen kann, so wie ich beantragte, verwies es erwartungsgemäß diesen Antrag zur Prüfung an das Landgericht zurück. Ebenfalls erwartungsgemäß kam eine entsprechende Rückmeldung. Nochmal zur Erinnerung, durch Akteneinsicht und entsprechende Kopien kann ich beweisen, dass der Richter nicht unterschrieben hat. Jetzt schauen Sie mal in die Begründungen unserer Präsidentin des Landgerichtes. Wie immer würde ich mich über eine Stellungnahme sehr freuen.

    https://www.dropbox.com/s/mla7t4pbuhrcc1m/public_lg_siegen_20150728_3133_e_agsie_1_1957_1_1965_1_antw_diensta_schelzke_1.pdf?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/rvbupyr95rsqqjt/public_lg_siegen_20150728_3133_e_agsie_1_1957_1_1965_1_antw_diensta_schelzke_2.pdf?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/32zj1xx3fnd4y4c/public_lg_siegen_20150728_3133_e_agsie_1_1957_1_1965_1_antw_diensta_schelzke_3.pdf?dl=0

    MfG
    Müller

    • Der Verwaltungsakt ist unbegründet und deshalb nichtig – vgl. § 39 VWVfG Man ht nur mitgeteilt, dass man nicht „erkennen kann, dass“ ….

      Eine Begründung, weshalb man nicht erkennen kann, gab es nicht.

      Schließlich kann die Motivation ja auch im „Nichterkennen wollen“ bestehen. Und das möchten Sie ja gerade ausschließen….

      Ferner haben Sie auch keine Ausfertigung bentragt (vgl. 317 ZPO a.F. und n.F.).

      Die Ausfertigung ist deshalb ohne Bedeutung. Ein Nullum. Sie ist rechtlich nicht existent, da ein Antrag hätte vorausgehen müssen, was nicht geschehen ist.

      Ferner kennt man die „höchstrichterliche Rechtsprechung“ zur Gestaltung und Rechtswirksamkeit von Unterschriften nicht und erfindet frei heraus eigenes Verfahrensrecht hierzu.

      Alles das spricht nicht für ein justisch ausgebildetes Personal.

      Ein einfacher Sachbearbeiter beim Straßenbauamt hätte Ihnen eine fachlich fundiertere Bescheidung zukommen lassen.

    • Sehr gut. Ich kann keine Fehler entdecken. Bis auf Einen:
      Sie schrieben: „… begründet, dann erlauben Sie mir bitte die Feststellung,
      dass das Landgericht nicht mehr geeignet ist, tatsächlich neutral und
      unbefangen meinen Antrag zu prüfen.“

      In der vordergründig fehlenden Neutralität und Unbefangenheit sehe ich auch eine umfassende fachliche und rechtliche Inkompetenz,
      da einfachste rechtliche und tatsächliche Zusammenhänge nicht erkannt werden können. Dies lässt die Feststellung zu, dass
      Ihnen Personen geantwortet haben, die vorgeben, rechtliche Bewertungen gesetzeskonform abgeben zu können. Dies ist anhand der
      permanent rechtswidrigen Einlassungen der anonymen Personen jedoch nicht haltbar. – An einer juristischen Ausbildung der Verfasser hege ich deshalb großen Zweifel.

  396. Hallo Herr Hensel, ich glaube, ich habe da was gefunden. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein Vergleich, der in einer mündlichen Verhandlung stattgefunden hat, zu Protokoll genommen werden und danach per Beschluss an die Parteien geschickt werden, siehe §278 Abs. 6 ZPO. Wenn nun aber kein Beschluss zugegangen ist, darf dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss ausgestellt und vollstreckt werden?

    MfG Müller

  397. Ich hatte ene Beschwerde eingelegt, mit der Begründung, dass mir kein Beschluss vorliegt und um rechtlichen Hinweis gem §139 ZPO gebeten, falls das Gericht einen gerichtlichen Beschluss nicht als Voraussetzung für den Kostenfestsetzungsbeschluss sieht. Daraufhin habe ich nun einen richterlichen Beschluss bekommen, der meine Beschwerde als unbegründet zurückwies und auf das Gerichtsprotokoll als ausreichend verwies, ohne nur einmal auf den nicht vorhandenen Beschluss einzugehen geschweige denn den rechtlichen Hinweis zu geben.
    Da war ich ein wenig geschockt, deshalb habe ich sie gefragt.

    MfG
    Müller

  398. Kommentar zur gesamten Seite:
    1. Sehr interessant und dringend notwendig!
    2. Leider viel zu lang und zu ausführlich beschrieben.
    3. Ich arbeite schon lange an anderen Texten der Jurisdiktive. Ich fordere u.a. die Abschaung der Ernennung der Richter au Lebenszeit; auch Rechtsanwälte müssen überprübar sein!
    4. Die von PEGIDA in die Öenlichkeit begrachte Darstellung der wachsenden Behördenwillkür, ist in Gesamtdeutschland nachzuweisen.
    5. Bei Interesse zu Ihrer Kenntnisnahme 5 von 47 Beiträgen zu diesen Themen: http://kuenstlerfranzkarlkotheundfamilie.blogspot.pt/
    Es fehlen Kontrollorgane und Möglichkeiten der Klage gegen Verwaltungsorgane!
    6. Deutschland und Europa beginnen zu sterben (20 Millionen Bürger warten an der nordafrikanischen Küste: nicht gewollt oder …)
    Gruss, Julia Kothe de Carapeto (Spanien/Portugal lebend)

  399. Guten Tag Herr Hensel, ihre Seite ist genial, aber sehr voll. Ich habe das genaue Thema nicht gefunden, nur so ähnliche. Ich habe ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG in Lüneburg verloren, Teilfortschreibung Energie 2013 RROP der Firma Landkreis Osnabrück.(Windräder fast direkt am denkmalgeschützen Haus)
    Das Urteil kommt als Abschrift ohne Unterschriften ohne Beglaubigung ohne Siegel, dito die Rechtsmittelbelehrung. Die Antragsbefugnis wurde mit einem Wust verweigrt,
    Als RuStaG 4.1- Deutscher habe ich die Nichtbeachtung meiner Rechtsstellung gerügt, und ebenso das die Firma Landkreis Osnabrück hoheitlich tätig wird, ohne Hoheitsrechte zu haben, das haben die Osnabrücker mir sogar schriftlich bestätigt.
    Nun warte ich auf die Rechnung, die ich nicht durchgehen lassen werde, sowie auf die Antwort auf meine Rüge, die vermutlich nicht angenommen wird.
    Wie gehe ich zweckmässigerweise gegen die fehlenden Unterschriften vor, damit die Sache rechtsgültig wird, oder muss ich zahlen, obwohl die „Leistung“ nicht erbracht wurde. Revision wurde übrigens nicht zugelassen.

  400. Guten Tag Herr Hensel Habe soeben einen Beschluss vom Oberlandesgericht erhalten wonach der Beschluss als unzulässig verworfen wurde § 522 ZPO 1 weil das Rechtsmittel nicht durch einen Anwalt eingelegt wurde . Der Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art.6 EMRK (vgl. BFH , NVwZ-RR 2013, 702 ff). Was sagen Sie dazu?

  401. Hallo, Herr Hensel, bitte nehmen Sie mich wieder in ihren Verteiler auf! Erklärung war per e-post an Sie gegangen.
    Das LG will auch meine Berufung mangels fehlenden Anwalts nicht anerkennen und hat gedroht, diese zu verwerfen.
    In ihrer Erklärung wurde mitgeteilt, das die sofortige Beschwerde als Berufung zu werten ist, jedoch hierauf keine Unterschrift eines RA/RAin zu finden ist, so das diese für unzulässig zu verwerfen ist.
    Also notgedrungen einen RA aufgesucht , jedoch sagt der das gleiche, so das nicht mit einer Berufung am LG zu rechnen ist, stattdessen solle ich mich auf den Vollstreckungsschutz konzentrieren.
    Die machen was die wollen, und scheinbar einig ist man sich auch! Die EMRK würde, hier an deutschen Gerichten keinen Wert haben und nichts nützen, lt. Aussage RA.

  402. Riki schreibt Hallo Herr Hensel war heute beim Landgericht Münster es ging um Darlehnsverträge die ich widerrufen habe der Richter gab mir Recht das diese falsch waren und das der Darlehnsvertrag rückabgewickelt werden muss ,eine Einstellung der zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung wollte er nicht zustimmen,da aber alle Verträge keine Anschrift der Bank haben bin ich der Auffassung das die Verträge nichtig sind & 492 BGB da ich durch die zwangverwaltung kein Geld mehr habe für mich und meiner Familie weis ich nicht wie es weiter geht haben Sie noch einen guten Rat? Das sozialamt will mir kein Geld geben da ich nicht in Deutschland wohne.

  403. Riki schreibt Hallo Herr Hensel kann man aus einem Beschluss der auf einer Urkunde begründet ist ,die falsch ist ,die Urkunde in der zweiten Instanz einfach austauschen ohne einen entsprechenden Antrag dafür zu stellen?, oder ist der Beschluss aufzuheben ,und ein neuer Beschluss mit richtiger Urkunde einzureichen.

  404. Sehr geehrter Herr Hensel, in einem Mahnverfahren habe ich bereits gegen das Mahngericht eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK eingereicht. Diese wurde natürlich ignoriert und ging dann als Einspruch an das hiesige Amtsgericht. Hier leitete ein Richter auf Probe ein Verfahren gegen mich ein, worauf ich zum einen die sachliche Zuständigkeit rügte mit dem Verweis auf die Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK und zum zweiten um Mitteilung bat, ob das Verfahren eines Richters auf Probe als Einzelrichter überhaupt rechtens ist. Daraufhin erhielt ich dann ein Scheinurteil eines anderen Richters zur gleichen Geschäftsnummer ohne Verhandlung mit dem Hinweis, dass ich nichts rechtlich Relevantes vorgetragen hätte. Dürfen die Richter so ohne weiteres in den Verfahren wechseln und wie kann der entscheidende Richter einfach die vorliegende Beschwerde als rechtlich nicht relevant ansehen?
    MfG
    Müller

      • Ja ich habe den GVP gespeichert. Hier ist der entscheidende Richter als Vertretung des Richters auf Probe eingetragen.

    • @ „Daraufhin erhielt ich dann ein Scheinurteil eines anderen Richters zur gleichen Geschäftsnummer ohne Verhandlung mit dem Hinweis, dass ich nichts rechtlich Relevantes vorgetragen hätte.“

      Ich würde hinschreiben, dass dieser Vorwurf „nichts rechtlich Relevantes“ unbegründet ist und dass Sie darum bitten, eine Begründung anhand einzelner Textpassagen in der EMRK Bewschwerde hierzu herzugeben, weshalb diese Texte nicht von rechtlicher Relevanz sind. – Im Übrigen ist die Beschwerde ein interntional gültiges Rechtsmittel, so dass schon der Vorwurf, es gäbe nichts rechtlich Relevantes unhaltbar ist.

  405. Hallo Herr Hensel, auf eine unglaubliche Abweisung eines Antrages auf einstweilige Verfügung hatte ich eine Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK, wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK in Verbindung mit dem Antrag auf Wiedereöffnung des Verfahrens wegen dieses vorangegangenen Verstoßes eingereicht. Als Verfügung erhielt ich dann ein Schreiben mit folgendem gerichtlichen Hinweis: „Soweit mit dem Schreiben Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK eingelegt wurde, wird darauf hingewiesen, das Art.13 EMRK leldiglich das Recht verbrieft, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben. Diese Möglichkeit sieht das deutsche Recht vor. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Siegen vom 17.09.2015 findet gemäß §567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Da die sofortige Beschwerde der innerstaatlich vorgesehene Rechtsbehelf gegen diei Entscheidung vom 17.09.2015 ist, beabsichtigt das Gericht, das Schreiben vom 02.10.2015 (meine Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK) als sofortige Beschwerde auszulegen, sofern nicht binnen zwei Wochen eine anders lautende Mitteilung erfolgt.“

    Was halten Sie davon?

    MfG
    Alexander Müller

  406. Hallo Herr Hensel,

    mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass die Gerichte anfangen den geänderte §317 ZPO anzuwenden. Ich halte nun keine Ausfertigungen mehr, sondern nur noch „beglaubigte Abschriften“.
    Was meinen Sie dazu, kann man nach wie vor argumentieren?

    MfG
    Alexander Müller

    • Hm, ich wollte eigentich einen neuen Beitrag dazu schreiben. – Zwischenzeitlich macht es vlt. Sinn beim zust. Justizministerium Beschwerde wegen der Ungültigkeit der ZPO einzulegen. Die Begründung können Sie hier entnehmen. Insb. der § 802 g ZPO verstößt zuetzt gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 GG.

  407. Sehr geehrter Herr Hensel, gegen einen Kostenfestsetzungbeschluss legte ich am 16.10.12015 eine weitere Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK ein, da bereits eine unbeschiedene Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK im Hauptverfahren dem Gericht vorliegt und das Kostenfestsetzungsverfahren verhindern sollte, siehe Link: https://www.dropbox.com/s/4gs70eiz58f9hu7/public_ag_siegen_20151016_14c606_15_beschwerde_gem_art13emrk_kostenfests.pdf?dl=0

    Heute bekam ich eine Antwort, absolut professionell und rechtlich versiert. Haben Sie so eine Antwort schon erhalten und was meinen Sie dazu? Siehe Link: https://www.dropbox.com/s/8rhkt5gnby4v2ae/public_ag_siegen_20151026_14c606_15.pdf?dl=0

    MfG Müller

    • Antwort sehe ich als eher das Gegenteil von rechtlich versiert an. Vielmehr werden unbestimmte Begriffe wie „keinen erheblich Vortrag“ ohne begründend hierauf einzugehen verwendet; zeitgleich stellt man in Aussicht, dass man sich nicht mehr mit Ihren Eingaben beschäftigen wird. – Begründungen, weshalb man den Inhalt Ihrer Beschwerde als „keinen erheblichen Vortrag“ erachtet gibt der VA nicht her. Insofern ist der VA nicht begründet und deshalb gem. § 39 VwVfG ( „Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.„)rechtswidrig.

      Prinzipiell kann ich jede Beschwerde so behandeln und abweisen, indem ich Beschwerden mit zurückweisenden Worthülsen versehe, die stets unbegründet sind.

      Meine Antwort wäre: „Bitte holen Sie die fehlende Begründung Ihrer Ermessensentscheidung vom …. in der Sie auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen Sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen sind (§ 39 VwVfG).“

      • Hallo Herr Hensel, mit „rechtlich versiert“ meinte ich sarkastisch den offensichtlichen, vorsätzlichen und emotional begründeten Realitätsverlust des Rechtspflegers, da hier, so wie Sie schon beschrieben haben, der vorsätzliche Ablehnung mit Worthülsen und völlig an den Haaren herbeigezogener Gesetzesauslegung, siehe Zöllner, ZPO, 29. Aufl., Rn 17 zu §567 ZPO, begründet wird. Zöllner beruft sich dabei auf ein Urteil des BGH, welches das fehlende Rechtsschutzbedürfnis einer Partei festgestellt hat, die nachträglich eine Umdeutung einer Gegenvorstellung in eine sofortige Beschwerde vom Gericht erwartete, sofern das Gericht die Gegenvorstellung als unzulässig anerkennt, obwohl die Gegenvorstellung eindeutig das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ausschloss. Soll heissen, keine Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen einen Beschluss, welcher eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss verwirft.
        Übertragen soll dann wohl das Schreiben des Rechtspflegers suggerieren, dass meine beiden Beschwerden gemäß Artikel 13 EMRK kein Rechtsmittel darstellen und meine Begründungen mit Belegen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Verworren und Mißachtung des Gerichts ausgelegt werden müssen. Können Sie das anhand meiner o.a. Beschwerde nachvollziehen?

        Dies sollte doch für einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausreichen, würde ich sagen.

        MfG
        Müller

      • Hinsichtlich der Novellierung des 317 ZPO, haben Sie einerseits die Möglichckeit, diese mit dem Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit innerhalb einer Beschwerde zu rügen, andererseits können Sie in der Beschwerde ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass die ZPO – auf der sich das Gericht bzw. der VA bezieht – wegen der Missachtung des Zitiergebotes gem. Art. 19 GG (zuletzt § 802g ZPO) ungültig ist und deshalb übehaupt nicht angewendet werden kann. – Als Begründung wäre der Verlust der „Garantie der Rechtskraft“ zu nennen. – Denn wie bekannt, gilt folgendes:

        Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).nach der Rechtsprechung

        Wenn die ungültige ZPO in der Novellierung unterschriftslose Urteile und Beschlüssse (Abschriften) als legal manifestiert, verstößt dies m.E. gegen die Garantie der Rechtskratft, da Urteile und Beschlüsse ohne richterliche Unterschrift bekanntermaßen keine Rechtskraft entfalten.

  408. Hallo Herr Hensel,

    ich hatte gestern abend zwei Schreiben hier gepostet, kann sie aber in meinem Verlauf nicht mehr sehen. Haben Sie die erhalten?

    MfG
    Müller

  409. Hallo Herr Hensel,

    ich informiere mich immer wieder auf Ihrer Seite und habe bis heute sehr viele nützliche Informationen finden können und bin Ihnen deshalb unheimlich dankbar.

    Heute schreibe ich Ihnen zu erstem Mal mit der Bitte um den einen oder anderen Ratschlag.

    Folgendes ist bei mir passiert:

    Ich bekam vom Amtsgericht ein „Urteil“ bzw. eine Abschrift des Urteils der von einer Justizangestellte als Urkundsbeamtin unterschrieben wurde. Diesen habe ich dann am nächsten Tag per Post zurückgewiesen, danach habe ich eine Strafanzeige gegen die Justizangestellte bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Und zwar wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Urkundenfälschung usw.

    Heute bekam ich die Antwort von der Staatsanwaltschaft die folgendes beinhaltet:

    Die Justizangestellte hat mit der abgeschlossenen Justizfachangestelltenausbildung die nach dem Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen erforderliche Eignung, die Aufgaben der Serviceeinheiten einschließlich der Aufgaben der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts wahrzunehmen. Diese Tätigkeit ist ihr auch durch die Leitung des Amtsgerichtes übertragen worden, die ihre Eignung überprüft hat. Ein Beamtenstatus ist für ihre Tätigkeit nicht erforderlich. Zudem liegen die nach § 153 Abs. 5 des GVG erforderlichen Voraussetzungen vor.
    Zu den Aufgaben der Angestellten gehört es, Urteilsabschriften zu fertigen, diese zu beglaubigen und zu versenden.

    Ich bin mir leider nicht sicher wie ich gegen dieses Märchen vorgehen soll und wäre Ihnen sehr dankbar über einen oder anderen Textbaustein und Rat.

    MfG
    Löbel

    • Mit Interesse lese ich die hier dargestellten Abhandlungen und Willkürakte unserer Gerichtsbarkeit, die man genauer genommen als Theater oder Zirkus bezeichnen muss. Die Gerichtsdarsteller machen mit uns Menschen was sie wollen und es ist an der Zeit, sich gegen solche Spitzbuben zu wehren. Eine Angestellte kann keine Beamtin sein und schon gar nicht eine Urkundsbeamtin. Diese Position ist vergleichbar mit einer Notartätigkeit und verlangt eine staatliche Bestallung, die durch eine Urkunde nachgewiesen werden muß. Dieser Nachweis kann in den meisten Fällen nicht vorgelegt werden und wird immer wieder bestritten um den Antragsteller und betroffenen für dumm zu verkaufen. Urteilsabschriften sind keine Urteile, da sie keine Rechtsverbindlichkeit durch die fehlende Unterschrift und somit keine Rechtskraft entwickeln. In den meisten Fällen werden diese Abschriften auch falsch beglaubigt oder mit einem falschen Vermerk versendet, sodass man bei einer Abschrift nie ein Urteil in der Hand hat, weil es weder von den Richtern unterschrieben ist noch bestätigt wird, dass die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt. Die Übereinstimmung kann schon alleine deswegen nicht bestätigt werden, weil die Urschrift eventuell von den Richtern unterschrieben ist und die Abschrift zu 100 % nicht. Wenn jemand so etwas beglaubigt oder ausfertigt begeht er Täuschung im Rechtsverkehr und Urkundenfälschung. Daher alles zurückweisen und die Rechtskraft beanstanden.Bei einem Urteil ohne Richterunterschrift ist das Verfahren nicht beendet und es ist zu überlegen ob man gegen den Richter oder die angebliche Urkundsbeamtin einen Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stellt. So etwas exerziere ich momentan mit diesen Rechtsspezies durch und sie wissen momentan nicht weiter, weil diesen Schreibtischtätern nicht mehr so richtig etwas dazu einfällt. Näheres unter hgd-team@t-online.de

    • Nur dadurch, dass eine Person geeignet ist, bestimmte Aufgaben zu übernehmen und diese ihr von einer vorgesetzten Person übertragen wurde, sagt nichts über die grundgesetzliche Zulässigkeit der Übertragung aus.- Unterstellt, dass das GG Bestand hätte. – Ob die Voraussetzungen des § 153 Abs. 2 GVG tatsächlich vorliegen, kann anhand der Ausführungen nicht nachgeprüft werden; sie sollten entsprechende Unterlagen anfordern. – Wichtig allerdings ist die Rechtsprechung des BVerFG i.d.Z., so dass folgendes gilt ….

      »… die dauernde Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll in der Regel Beamten und nicht Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Soweit von dieser Regel abgewichen wird, ist die Tätigkeit des mit Hoheitsfunktionen betrauten Angestellten allerdings der des Beamten gleichzuachten. Es darf sich hier aber nach Art. 33 Abs. 4 GG nur um Ausnahmefälle handeln. Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.«

      Quelle.

      Siehe auch Ausführungen zur Privatisierung der Gerichtsvollzieher ….

      I.Ü. ist das GVG ungültig, so dass man sich hierauf überhaupt nicht beziehen kann.

      • Hallo Herr Hensel,

        erstmals vielen Dank für Ihre Hilfe und den Textbaustein. Diesen habe ich auch so angewendet wie Sie mir empfohlen haben. Außerdem habe ich der StA geschrieben, daß Sie ihren Verwaltungsakt auch gemäß § 39 VwVfG begründen müssen.
        Daraufhin habe ich am Montag einen Antwort bekommen in der man behauptet in einem Strafverfahren gelten die Vorschriften des VwVfG nicht!
        Dies ist aber immer noch ein Ermittlungsverfahren, so zu mindestens steht es in der Überschrift des Schreibens von der StA.
        Ich bin der Meinung, daß das VwVfG bei jedem Verwaltungsakt greift, unabhängig davon um was es sich dabei für ein Verfahren handelt. Und das wollte ich den so mitteilen.
        Bevor ich aber dieses tue, wollte ich mich noch ganz gerne bei Ihnen vergewissern, daß ich damit richtig liege.

        Und ich bedanke mich hiermit nochmal um Ihre aufrichtige Hilfe. Gott segne Sie. Menschen Ihres Schlages braucht dieses Land.

        Mit besten Grüßen
        Löbel

      • Online habe ich die die Schriebe der StA noch nicht eingestellt. Falls sie eine Email haben, kann ich Ihnen diese zukommen lassen. Ansonsten versuche ich das Ganze online zu stellen.
        Meine Email: cef@arcor.de
        Wenn sie mir eine Email zukommen lassen, dann antworte ich Ihnen und sende Ihnen den ganzen Vorgang zu.

        Gruß

      • damit andere auch davon profitieren können, wäre es besser alle schreiben (ggf. anonymisiert) als pdf hochzuladen.
        haben sie in ihrem schreiben „§ 39 VwVfG nebst Analoggesetze“ geschrieben bzw. sich hierauf bezogen ? das wäre wichtig gewesen (ggf. nachholen).- haben sie schon einen antrag auf auskünfte gem. § 147 (7) StPO gestellt, um eine begründung zu erhalten ?
        schießlich wollen sie – denke ich – sich gem. art. 6 ziff. 3. b.) emrk gelegenheit verschaffen, sich vorzubereiten.
        Möglichwerweise kann auch dieses muster zu einem späteren zeitpunkt und bei weigerung betr. akteneinsicht durch die sta notwendig sein.

        egmr urteile betr. die vorbereitung: EGMR 18.3.1997, insb. Foucher
        gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen
        Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05;
        EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR
        26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig,
        EMRK³ Art 6 Rz 115

      • Das Schreiben vom 09.12.2015 ist im 3. Absatz fehlerhaft bzw. gibt es eine solche Verfahrensregel nicht. Sie ist frei erfunden.- vgl.a. https://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2013/07/scheinurteile-antwort-an-werner-may-betreffend-das-schreiben-der-neuen-deutschen-richtervereinigung-nrv1.pdf

        Im Übrigen ist das GVG schon lange nicht mehr gültig. Man kann sich also auf dieses Gesetz nicht mehr beziehen.
        Ebenso auf die ZPO ! Vgl. http://grundrechteforum.de/243

      • Verzeihen Sie mir bitte aber ich bin mir nicht ganz sicher welcher der 3. Absatz genau ist. 🙂

        Daß einige Gesetze keine Rechtskraft mehr besitzen ist mir auf jeden Fall bewußt, doch das wäre mein Plan B.

        Die Hochverräter möchte ich aber ganz gerne mit Ihren eigenen Waffen schlagen, deshalb mache ich das Spiel noch mit.

        Wie gehe ich jetzt gegen diesen 3. Absatz vor, würden Sie mir da einen Textbaustein geben?

        Gruß

      • Sie schrieben mir: haben sie in ihrem schreiben “§ 39 VwVfG nebst Analoggesetze” geschrieben bzw. sich hierauf bezogen?

        Wie formuliere ich genau einen Satz mit „nebst Analoggesetze“ und was bedeutet dieses?

        Ich möchte nochmal auf meine Frage zurückkommen: stimmt das, daß das VwVfG nicht im Strafverfahren anzuwenden ist? Außerdem steht in dem Schreiben vom 09.12.2105 in der Überschrift, das es ein Ermittlungsverfahren und kein Strafverfahren ist,

  410. Pingback: Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren | Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD | behindertvertriebentessarzblog

  411. Mal ein anderer Blickwinkel:
    Der Götzendienst für einen an das Kreuz genagelten und ewig blutenden Jesus Christus hatte auf den Prüfstein gehört. Denn alles war mit allem verbunden, so auch wir mit dem leidenden Jesus – sein Leiden war auch unser Leiden. Seine Heilung war auch unsere Heilung. Erlösen wir ihn, so erlösen wir uns selbst aus ungesunden Personal- und anderen Verhältnissen.
    Diese Jesus-Meditation hatte der nach Erlösung und Erfreiung Suchende recht gut mit der Therapie-für-Alle verbinden können.

  412. Der Amtsträger stellt unstreitig, daß der de facto „geltende“ Sachverhalt „Die Bundesrepublik Deutschland ist rechtmäßig und darf nicht angezweifelt werden.“ nur gilt, wenn im Ereignis der Diensteanbieter seinen Personalausweis vorlegt und der Betroffene seine Einlassung im Einzelfall akzeptiert, wobei dieser Sachverhalt offenkundig ein de jure nicht „gültiger“ Sachverhalt ist.

  413. Hinweis zur Sendung „Gelber Brief“:
    Die Sendung hat Kausalbindung an die Urschrift zur Sendung durch eigene Wahrnehmung des Boten nicht.
    Die Sendung beweist durch die de jure formungültige Vier-Ecken-Einrahmung eine unechte „Förmliche Zustellung“.
    Die Sendung der ausländischen Treuhandverwaltung hat Vorausverfügung: „Weitersenden innerhalb des Inlands“ fordert Zustellung im Gebiet Deutschland.

    Der Amtsträger stellt unstreitig, daß er durch seine Vertragserklärungen (V#) ausdrücklich darüber Kenntnis erlangt hat, daß falls in der Sendung „Gelber Brief“ eine Zwangsmaßnahme angedroht ist, diese Zwangsmaßnahme im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden kann.

    Der Amtsträger stellt unstreitig, daß das vom Treuhänder Q geschützte Haus am Handelssitz im Briefkopf von Q untrennbar mit dem Grund und Boden im Gebiet Deutschland verbunden ist, wobei das Hausrecht (AGB) sämtliches Vermögen, Eigentum, Namensrechte und Registerdaten global schützt.

    Der Amtsträger stellt unstreitig, daß der Bund (Bundesrepublik Deutschland, abgeleitete juristische Personen, etc.) grundrechtfähige Natürliche Personen nicht verwaltet, weil ausschließlich der terrigene Mensch der originäre Rechtsträger ist oder weil seit 01.01.1900 das bürgerliche Recht (BGB) im Gebiet Deutschland durch die geborene Zivilperson mit Bürgerrechten im Inland von Deutschland anwendbar ist und jede Rechtsnachfolge auf diesem Grund und Boden (Inland) konstituiert.
    (weiteres im Vortrag)

  414. @Ina – irgendwann werden wir aus unseren Fehlern lernen (denn bei diesen fehlte-ER) und erkennen, daß die Einlassung das Hauptübel gewesen war. Mit dem Haftungssicherungsvertrag des Treuhänders Q konnte man jeglichen Beschluß nach solch Mitteilung neutralisieren, daß der/die Geladene an der Verhandlung nicht teilnehmen kann, da ihm/ihr nicht die Aussicht auf ein rechtskonformes Verfahren nachgewiesen wurde.

    • @losloesung und lieber Herr Hensel, lese ich aus ZPO §317 (1) etwa, dass mir tatsächlich nur eine Abschrift zusteht, weil ich ja nicht an dieser Verhandlung teilgenommen habe und demnach nur ein „Versäumnisurteil“ erhalten habe??? Habe ich das Recht auf die Urschrift, um zu kontrollieren, ob dort der Richter unterschrieben hat? Oder steht mir diese etwa nicht zu,
      weil ich nicht an dieser Verhandlung teilgenommen habe? Im Urteil steht i.ü.nirgends, dass es ein „Versäumnisurteil“ wäre….es steht, „Urteil im Namen des Volkes“…..Bin ich mit einem „Versäumnisurteil“ denn noch rechtloser, als wie man es überhaupt schon ist?

      • Die ungültige ZPO sieht in § 313 b S. 2 ZPO vor, dass Versäumnisurteile als solche szu kennzeichnen sind. Sie haben immer ein Recht auf Akteneinsicht und können so überprüfen, ob das illegale Scheinurteil (Abschrift) eine richterliche Unterschrift aufweist oder nicht und dies in Abgleich mit der Ihnen vorliegenden, beglaubigten Fassung bringen.

      • @Ina – vorsorgehalber würde ich bei diesem Lauf der Dinge schon mal ein P-Konto einrichten. Sie werden bei einem Gericht der BRD-Treuhandverwaltung mit dienstlichem Richter entsprechend Ihrem Personal-Status und Ihrer gemeldeten Wohnhaft behandelt. Als erklärter Souverän hatten Sie selbstverständlich ganz anders behandelt werden können, ähnlich einem ausländischen Diplomaten (selbst erlebt).

  415. Hallo Herr Hensel, ich glaube, ich benötige einen Rechtsbeistand oder Rechtskonsulenten, wissen Sie, an wen ich mich wenden kann?

    Das Finanzgericht stänkert jetzt mit mir und hat mir heute mitgeteilt, dass zulässiges Rechtsmittel gegen das Urteil die Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH ist. Sofern ich eine Überprüfung des Urteils erreichen möchte, ist eine NZB beim BFH einzureichen. Vor dem BFH muss ich mich durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt vertreten lassen!! Auf die Rechtsmittelbelehrung weist das Finanzgericht hin. Im Hinblick auf die dadurch entstehenden Kosten legt das Finanzgericht meine vorherigen Zurückweisungen, in dem ich das „Urteil“ und den Beschluss lediglich zurückweise“ , nicht dahingehend aus, dass ich auf diesem Wege eine NZB einlegen wollte. Sofern ich doch eine NZB einlegen möchte, soll ich das dem Finanzgericht innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung des Urteils klarstellen.

    Es bringt doch keinen Sinn, sich weiterhin mit diesen Scheingerichten, Scheinrichtern und Rechtsanwälten, die dem Kammerzwang untergeordnet sind, herumzuplagen, zumal ich auch gar nichts getan habe, ich hatte im Dezember 2014 lediglich einen Antrag auf Steuerrückerstattung gestellt. Der Antrag wurde abgewiesen und es erging bereits ein Beschluss im Dezember 2014, dass das Gericht nicht in dieser sache tätig wird. Punkt Aus. Warum ich jetzt nach einem Jahr erneut einen Beschluss und noch ein Urteil erhalte, beantwortet mir das Fianzgericht nicht. Auf meine jetzige Zurückweisung – in aller Form begründet (kein faires Verfahren, fehlende Unterschrift, Zusendung Urschrift usw, usw. ) – ist das Finanzgericht natürlich wieder mit keiner Silbe eingegangen. Und unterschrieben hat wieder eine Justizbeschäftigte.

    Sollte es bei meiner Zurückweisung bleiben? Muss ich die Akteneinsicht vor Ort vornehmen oder kann ich mir eine Kopie der Urschrift zuschicken lassen?

    Schlimm, dass man von unseren Gerichten so behandelt wird.

    LG Ina

  416. @losloesung…ich bin mit meinen Schreiben von Anfang an als freier Mensch entspr. § 1 des BGB beim Finanzgericht mit entspr. Willenserklärung aufgetreten. Wieso P-Konto? Dann pfänden Sie bei meinem AG oder sperren meine Konto so lange (da ich immer alles abhebe), bis mein Gehalt kommt. Obwohl ich bereits auch mitgeteilt habe, dass Pfändungen lt. §46,47 HLKO unzulässig sind und gegen Völkerrecht verstoßen. So oder so. Ich kann die unzulässige Bereicherung ohnehin nicht verhindern.

  417. Um mein Recht zu beanspruchen, benötige ich eine neue Unterscheidungsfähigkeit des Gehirns. Warum?

    Amtsträger spielen Monopoly mit ‘ihrem Personal’.

    ICH BIN – als Mensch bin ich ein Geschöpf Gottes und mit schöpferischen Fähigkeiten ausgestattet. Im ersten Schritt meiner aktuellen Situation in der künstlich ersonnenen Gesellschaft erschaffe ich mir selbst mein gültiges und lebendiges Rechtsumfeld in meiner Alltagswelt.

    Dieser Prozeß lenkt meine selbsterkennende Achtsamkeit auf mein gestaltendes und zuwendendes TUN.

    Nun dienen Treuhandfonds dem von mir kontrollierten Kaufmann und ich als Mensch diene schöpferisch … (siehe o.g. Vortrag)

  418. Ja sprecht mit Euren Mitmenschen über die “Therapie für Alle”.
    Könnt Ihr Euch vorstellen, daß sich all die in den Aufklärungs-Blogs genannten Fälle von gerichtlicher Wahrheitsunterdrückung gegen Bundes-Personal in Verbindung mit Plünderung oder gar Freiheitsberaubung von Menschen, welche den Unterschied zwischen Mensch und Person nicht kennen und vor Gericht bestätigen, sie seien der NAME – (die Grundlage jeglicher Einlassung und Verurteilung) mit einer landesweiten Anwendung der von mir vorgeschlagenen “Therapie für Alle” nicht mehr wiederholen müssen …. !!!

    gez. ohne Obligo
    BERND-JOACHIM Wassermann ©
    Freeman Oberpfalz
    Verband der Rechtschaffenden, Treuhänder und Anti-Korruptionsbeauftragten mit Treueeid
    (Kein Gesetz ohne Vertrag)

  419. Hallo, kann jemand sagen, was juristisch der Zusatz bei der Unterschrift „im Auftrag“ bedeutet? Wie ist der also Gesetzlich definiert?

    • Also im Auftrag bedeutet, dass der Strolch der das geschrieben hat sich dadurch der Verantwortung entziehen will, in dem er seinen Auftraggeber, der normalerweise im Briefkopf benannt ist, in die Grütze reitet. Sollte im Briefkopf nur irgendein Amt oder Firma stehen und es ist keine verantwortliche Person ( Geschäftsführer, Amtsleiter oder andere Form von Vorgesetzter) benannt, so ist das normalerweise etwas für die Akte „P“. So ein Schreiben ist zurückzuweisen, mit der Maßgabe den Auftraggeber namentlich zu benennen.Bei uns sind das z.B. die Wegelagerer der Landkreisverwaltung, die allesamt keine Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und im Auftrag des Landrates Schreiben verfassen. Dieses arme Schwein von Landrat muß dann im ‚Ernstfall für die ganze Scheisse haften, die seine Fachresortspezies verzapfen. Mehr darüber im Video von Werner May mit dem Titel „Unterschriften“, sehr gut beschrieben und erläutert, wie man diesen Heißluftakrobaten Paroli bieten kann. Ich habe da schon einiges ausprobiert und das klappt hervorragend. Das zeigt eine Reaktion, die man bei diesen Schreibtischtätern nicht vermutet. Näheres unter 01786330823 oder hgd-team@t-online.de

      • Ein Landrat und seine Genossen wollten mich auch schon verscheissern,aber da ich vor über 30 Jahren aufgepasst habe ,kann ich nur den Kopf über diese schütteln.
        Wenn nämlich jemand etwas gestützt bekommt ( Baulast ) ist es immer noch ein öffentlich-rechtliches Interesse .Diese „hohen“ Herrn wollten mir weis machen ich als Gebender müßte auch das bauen!!! Aber im „amtlichen “ Dokument steht „zur verfügung stellen „. Da kann man sehen ,auch diese Leute können nicht einwandfrei die “ Deutsche “ Sprache ,oh wie arm .Sie wollen mir furcht einflössen ,aber ich habe noch eine Kehrseite.Wenn man sich im eigenen Ressor nicht aus kennt und anderen aber was weis machen will,dann ist es doch eigentlich “ Dummheit“.Nur ich kann dagegen halt ,denn der jenige braucht von mir einen zivilrechtlichen Nutzungsvertrag,sonst brauche ich es auch nicht zu „Dulden „.Dagegen kommt auch kein Landrat an!!!

  420. Egal ob Amtsträger i.A., bekennender Amtsträger oder Betroffener, wir alle hatten im Vasallenstaat festgesessen.
    Ursache: Der sich nicht bekennende Souverän, eingewickelt in die dünne Decke des Selbstbetruges.
    Ausweg: Haftungssicherungsvertrag.

  421. Ich möchte mich gerne auch zu den Beiträgen äußern und mich gerne Herrn Ing.J. Hensel anvertrauen. Ich glaube, daß ich richtig verarscht wurde und bin fertig mit dieser korrupten Bande. Über Leistungstitel ohne Verhandlung, ohne zu wissen warum bin ich einfach verurteilt worden. Ich war kaputt!!! Habe eine Beschwerde geschrieben, Widersprüche eingelegt, alle Forderungen bezahlt und trotzdem einen Haftbefehl bekommen. Sofort war mein Unternehmen wegen 101 € ruiniert. Nachdem alles gescheitert war, hat das Verwaltungsgericht meinen PKH Antrag der von 2012 bis 2014 gedauert hat abgelehnt. Der Anwalt hat nur Erkundigungen eingeholt auf mein Drängen und nichts unternommen. Der Fall hat mit dem Herrn Kunath zu tun und bester Wegbereiter ist Herr Kupfer gewesen. Eine Anzeige wegen Betruges gegen Wasserwirtschaftschef Herr Kunath wurde abgewiesen, obwohl Tatbestand und Beweise vorliegen. Eine Petition wurde ebenfalls abgewiesen. Jetzt stehe ich da mit einem Berg Schulden und Urteilen, die von keinem einzigen Richter unterschrieben sind. Ich habe nie eine Ausfertigung beantragt , aber immer erhalten und alles mit der Urkundenstelle unterschrieben. Ich wurde mit gelben Briefen bombardiert und meißtens hab ich es geschafft gegen Mahnbescheide Widerspruch einzulegen, da war aber trotzdem ich mich mit 3 Wochen Frist geäußert habe trotzdem das Urteil immer als Ausfertigung da. Ich wurde nicht zur Gerichtsverhandlung eingeladen.Habe jetzt gerade auch wieder was auf dem Tisch, was das beste Beispiel ist. Telecom: Habe meinen Anschluß gekündigt, weil der Besitz verkauft wurde, Rechnungen wurden weiter geschickt an die falsche Adresse und der Gläubiger will jetzt Geld. Kann aber die Kündigung, den Besitzerwechsel und die neue Postadresse nachweisen. Zu dem werden mir noch die Geräte in Rechnung gestellt, was garnicht auf den Auftrag den ich gestellt habe drauf steht, sondern Geräte, die ich nicht bekommen habe.Halte ich mich nicht an die Frist bekomme ich wahrscheinlich wieder ein Urteil.Erfundene Gläubiger die nichts zu bekommen haben, wenn zum Beispiel an Inkassounternehmen abgegeben haben und dann doch merken oh Fehler gemacht sind bei mir auch dabei.Zum Beispiel Masche 1&1. Erst mit Vertrag locken und die Hardware zum 0 Tarif= falsches analoges Produkt liefern= sich gegen die Durchsetzung des richtigen Produktes streuben= das richtige Produkt wird dann mit Widerwillen vom Kunden bezahlt oder abgestottert= gleichzeitig wird es an das Inkasso abgegen und zack sitzt man in der Falle, weil man das Inkasso verweigert und nicht bezahlen will und die wechseln wie die Schlüpfer! Scheiß Staatliche Sumpfblume hier, überall stinkt es. Ich gehöre jetzt zu den AFD Wählern und habe mich Pe- und Legida angeschlossen.

  422. Was tun wenn man zusehen muss wie staatliche Handaufhalter, Polizei, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammer, Staatsanwaltschaft u. Richter einen Menschen, der mitten in seinem erfolgreichen Leben Fuß gefasst hat, sich durch Glück ein Bauernhaus ( Einsiedlerhof ) kaufen konnte, wirtschaftlich ruiniert wird. Ich muss zusehen wie die Beweise bei den gegnerischen Rechtsanwälten landen um mich gemeinsam strategisch finanziell zu ruinieren u. auszunehmen.

    Ich hatte 2002 ein Führungszeugnis ohne Eintragungen. Ich bin gezielt mein Leben gegangen, hab mich von Drogen Alkohol usw. ferngehalten. Hab mich nur um meinen Traum von Familie und Kinder gekümmert. Eine Tolle Frau auf Händen zu tragen. Mein Beruf und meine Hobbys, Gartengestaltung Altbausanierung, Oldtimer restaurieren war mir wichtig.
    Einfach zu wissen alles richtig gemacht zu haben, einfach Leben.

    Ich lernte eine Bankangestellte kennen. Der ihr Vater war ein hohes Tier Als Technischer Überwachungsverein (abgekürzt TÜV , ihr Bruder ist Ingenieur bei Einem großen Autokonzern ( Herr der Ringe ) und die Schwester Beamtin. Da ahnte ich nichts Böses. Doch der Horror meines Lebens begann als ich diese Frau geheiratet. Die sooo positive, stets lächelnde lustige Frau. Schon nach dreimonatiger Ehe verlor sie ihren Job nach 20 Jahren in der ein und selben Bank. Angeblich wegen sexuellen übergriffen (Chef). Ich half ihr wie bei allem und merkte nicht das ich an eine sehr verrückte Frau geraten bin. Opferrollen, Borderline, Bulimie. Der Ihre Familie wussten es, Ärzte wissen es Krankenkassen wissen es. Ich merkte es spät da ich mit Haus- u. Firmenaufbau sowie den Belangen meiner Familie ( Pflegefall) so viel zu tun hatte.
    Ich merkte nicht das sie mich stetig u. ständig aufzog es gab krach streit ich kann nicht mal Sagen wie sie es machte. Es gab keine Handgreiflichkeiten von meiner Seite, ich ging dann nach draußen oder weg. Ich merkte nicht gleich das sie mich finanziell langsam ausraubte u. mich finanziell in den Ruin zog.
    Meine Freunde distanzierten sich Hetzte alles gegen mich. Im Ort sprach man über uns da sie nie die Hunde anleinte. Wegen ihr kam ich immer häufiger mit dem Gesetz in konflikt ich konnte tun u. Beweisen es Interessierte keinen immer hies es ja ja ja. Die Polizei wurde zum Stammgast wegen angeblicher häuslicher Gewalt. Ich stand in der Dusche und plötzlich inszenierte sie eine Gewalttat, rente in pyjama auf die strasse mit den hunden in schlepp u. hielt sich an einem Strassenbekrenzung Fest weinte Jedes Auto an.

    Sie hätte es angeblich an meine Augen gesehen das ich heute gewalttätig werden würde. Es hat Tage gegeben da schmekte der Kaffee merkwürdig , ich war manch mal wie benommen. Müde und ausgebrannt. Dann wieder voll unter Power. Ich hatte das Gefühl Pfeffer zu schmecken.
    Beim wenden der Matratze lag auf ihrer Seite ein Küchenmesser. Die Klinge war 20cm lang. Sie plante es vorsätzlich mich hinter Gitter zu bringen. Ihr Vater ist ein Kontrollmensch der ihre Mutter hatte zuhause nichts zu sagen musste halbes jahr rokost essen mir viel auf das solch tolle Fam. Nicht eineinziges mal Irgend ein Besuch hatten. Der Bruder wollte sich wegen seinem Vater am Ammersee das Leben nehmen.
    Ich mein das sind voll im Leben stehende Menschen, allesamt. Und doch irgendwie krank.

    Ich kam durch sie immer mehr mit dem Gesetz in Konflikt, ständig verurteilt. Zeugen wurden vom Richter eingeschüchtert oder Zeugen erschienen erst gar nicht. Es störte niemanden, Hauptsache ich wurde verurteilt. Die Polizei vereitelte Beweise. Ich konnte mich nicht mal richtig verteidigen und wurde als Frauenschläger dargestellt. Doch ich habe meine Frau nie geschlagen.
    Die Rechtsanwälte taten nichts und ich verstand die Welt nicht mehr. Das kann doch alles nicht wahr seinn dachte ich.
    Später bekam ich raus das Geld floß und Beziehungen hatte nur um seine Tochter vor dem zu bewahren das es raus kommt was es für ein Vampier ist. Das die Frau extrem gefährlich u. krank ist bagalisierten es.
    Ich wollte mir das alles nicht gefallen lassen zumall ich auch beweise hab. Zuzusehen wie Polizei u. Rechtsanwälte die Beweise von mir zu Nichte machten. Ging ich zu gericht direckt rein zu den Löwen, in der Stofftüte Beweise das Rechtsanwälte u. Polizei beweise nicht vorlegen, dazu noch die Ex frau Persönlichkeitsstörung hat und bei Gerichtsverhandlungen geschichten erzälte.
    Trotz Zeugen die zu 100% belegen können das sich einiges nicht so zugespielt hatte wollte es kein Staatsanwalt oder Richter sehen. Schickten mich stattdessen Vormittaglang von einem Gerichtsgebäude zum anderen Gerichtsgebäude, liegen 4km ausseinander.
    Begründung: wir sind nicht zuständig! Die Pförtner waren schon angenervt und sauer mir gegenüber doch ich blieb hartnäckig und wollte den Staatsanwalt sprechen.
    Es kamen nur zwei Beamte in Handschuhen auf mich zu u. meinten sie kommen im Auftrag des Staatsanwaltes und ich sollte die Beweise den Beamten übergeben, sie leiten das weiter dan ein.
    Belehrten mich noch mit §§§§ auf u.zeigten mir die tür.
    Sie trugen Handschuhe und sprachen sehr bestimmend. Ich fühlte das gleich was passieren wird. Ich musste die Tasche loslassen.

    Später ging ich zu einem Beamten der Polizei, der sagte mal zu mir wenn ich was beweisen kann soll ich mich bei im melden. Das tat ich auch. Montag in der Früh um 7:00h stand ich im Revier, erzählte ihm was der Zeuge sagte und das es heißen soll das meine Frau dem Gericht eine falsche Version erzählt hat. Da ich wegen der falschausage der Madam verurteilt wurde, sah Polizei keinen Handlungsbedarf. Die Verurteilung lag erst paar monate her.

    Ich merkte immer noch nicht das sich nicht nur Rechtsanwälte sondern auch noch vereinzelt Polizisten für mein Haus Interessierten. Nach dem ich an vielen pforten der § stand u. um hilfe bad verstrickte sich das Gesetz jetzt immer mehr, Rechtsanwälte wurden geschmiert. Beziehungen zu Richtern die mich entweder in den Knast oder in die Psychatrie stecken sollten.
    Ich brach durch die ganze Last zusammen und landetet in einer Nervenanstalt. Keine Pause,, Aufgehetzt von einem Krankenkasse mitarbeiter bekam ich dort zu spüren das noch kein Ende in Sicht ist mit Stress.
    Der Stress ging dann dort weiter. Ich bekam von einem flüchtigen Freund eine Nachricht auf mein Handy, das da ein Mann an meinem Haus wäre und Fotos macht.
    Ich fand dann auch raus das sich beim Katasteramt eine Frau informierte über mein Anwesen.
    Beim Straßenbauamt verplapperte sich der Mann legte anschließend auf. Es geht jetzt schon seit Jahren so immer weiter.

    Ich bin allein und kann gegen solche Beamten nichts tun. Darum benötige ich dringenst Hilfe!
    Auch nach Jahren getrennt von meiner Ex Frau kontrolliert sie mein Leben weiter.
    Stetig u. ständig musste ich Leergeld bezahlen. Wegen anderen.

    Im Januar 2014 ruft mich ein Polizist an, fragte mich ob ich weiß wo meine Frau wäre, ich bin fast in Ohmacht gefallen. Ich dachte sie schiebt mir jetzt schon wieder was zu. Ich sagte nein und fragte was los ist. Der Polizist sagte es wird nach ihr gefantet Polizei sucht bevorstehenden Suizid. Später wurde sie in die Psychatrie eingeliefert, Suizidgefahr bestätigt, ich blieb erst mal ein Monat ruhig. Mir lies es keine Ruhe, was ist wenn sie wieder jemanden ruinieren will? Was ist wenn es sich hier um eine Störung handelt die Menschenleben kosten könnten? Ich sprach mit meinem Vertrauten Freund der alles von Anfang an mit bekam und auch weiß das ich willkürlich ausgeraubt werde.
    Er sagte eigentlich hast es überstanden doch könnt auch ein Wink von dem Beamten sein oder für dich deine Freiheit. Und das bei mir den Umständen nach alles relativ wir gut läuft.
    Doch was ist wenn sie mal aus ihrer Opferrolle heraus jemanden umbringt und der kommt aus niedrigeren Schicht? Wie ich. Ihr wird wieder geglaubt und eine Mutter darf ihren Sohn dann zu Grabe tragen!

    Bei mir ist es so das ich beweisen kann das Polizei, Rechtsanwälte, Staatsanwälte sowie Richter da eine Art Vetternwirtschaft untereinander betreiben. Is ja nichts neues, auch konnte ich bei anderen Verfahren der ich nur alls beobachter war sehen wie insiniert der Prozes geführt wurde.

    Ich bin nur ein Mensch der eine Familie gründen und einen Gartenbaubetrieb aufbauen wollte. Ich bin einer der immer sein Weg wusste. Ich ging durch alle Schichten. Es hat mir nie jemand was getan. Ich hab alle Menschen gleich behandelt. Leid kann es einem tun zuzusehen wie Mensch zu Grunde geht u. keiner will oder kann ihm helfen.
    Doch selbst in der Blüte seines Lebens zu stehen und einem auf solche Art alles zu nehmen nur weil ich, genau in das Raster falle. Ich wurde fast ermordet, vergiftet, ruiniert, ausgeraubt und das Vertrauen zur Stadtlichen schicht!!!
    das mir Knüppel zwischen die Füße geschmissen werden damit ich mein haus verliere ist für mich nicht zu verstehen. Um die es sich zu ergaunern die Positzionen haben die nicht antastbar sind.
    Sich nen neuen rechtbeistand zu suchen, wer soll gegen kolegen was tun, die tun nur das geholfen wird ja dein Geld.
    Beweise werden dem Gegner vermittelt so das letzte außsagen alls Ähh hab meine mandantin falsch vertanden.
    Es geht nicht nur um mich alleine sondern um uns, die erst den weg durchlaufen müssen wie wir alle hier.. Man merkt es am Anfang überhaubt nicht, doch wenn?? ist es zu spät.
    Ich dacht wir sind das Volk…

    Bruno.

    • Sehr geehrter Herr Hensel und hallo Bruno.
      Das kommt mir alles sehr bekannt vor,
      Der werte Herr Hensel setzt sich,meiner Meinung nach,so stark ein.

      Meinen allerhöchsten Respekt kann ich nur bescheiden anmerken.
      Endlich eine tolle Persönlichkeit,die so vielen Betroffenen hilft.

      Ich finde diesen Blog,und mit so viel Hintergrundwissen,so sehr wichtig.
      Danke…,reicht da wohl gar nicht mehr aus.

      Von einer selbst Betroffenen.
      Ich bin sehr dankbar dafür überhaupt Hinweise und Aufklärung lesen ,zu können.

  423. Sehr geehrter Herr Hensel,

    zunächst einmal vielen Dank für diese äußerst informative Webseite. Nun meine Frage : In einem Verfahren vor der Zivilabteilung des Amtsgerichtes wegen eines Kaufvertrages wurde der Gegenpartei Recht zugesprochen, obwohl meine Ausführungen meiner Ansicht nach für meine Position sprechen. Entschieden wurde im schriftlichen Verfahren. In dem entsprechenden Beschluss fehlt natürlich die Unterschrift des Richters. „Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift“ stempelte und unterschrieb lediglich eine Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
    Des Weiteren habe ich nur eine Ausfertigung des Beschlusses erhalten. Eine Ausfertigung habe ich nie beantragt.

    Im sogenannten “ Endurteil“ wurde dann der Gegenseite das Recht zugesprochen.Berufung wird nicht zugelassen. Ich bekam lediglich eine Ausfertigung des sogenannten Urteils, auch wieder ohne die Unterschrift des Richters, nur , wie schon im Beschluss , stempel und Unterschrift durch die Urkundsbeamtin.
    Nicht einmal das Kürzel “ gez.“ ( gezeichnet) statt der Unterschrift des Richters war vorhanden, weder auf der Ausfertigung des “ Urteils, noch auf dem voran gegangenen „Beschluss“, welcher mir ebenfalls als Ausfertigung zugestellt wurde.
    Wie ist Ihre Meinung dazu? Handelt es sich hier nicht auch um ein Scheinurteil? Was empfehlen Sie mir , wie ich nunmehr weiter verfahren sollte?

    Vielen Dank bereits im Voraus.
    MfG V.Weinert

  424. Guten Tag Herr Hensel,

    zunächst vielen dank für Ihre Antwort. Nun, der Beschluss trägt das Datum vom 25.09.2015 und das “ Endurteil“ wurde am 21. 12.2015 gefällt , ausgestellt wurde es am 28. 12. 2015.

    Was mir zudem noch aufgefallen ist, auf der Vorderseite der Ausfertigung des Urteils befindet sich oben links ein Feld, welches offenbar ausgefüllt sein müsste, aber leer belassen wurde. Da steht :
    An Verkündung statt zugestellt am:…………..Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle

    Und wie gesagt, statt einer Unterschrift, sowohl auf dem“ Endurteil“ als auch auf dem vorangehenden Beschluss keine richterliche Unterschrift nur geschrieben :

    Tietz ( Name des Richters) Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift
    Richter Bayer
    Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

    Die Urkundsbeamtin hat auch unterschrieben, aber es ist nur eine Kurve und eine Welle als Unterschrift zu sehen, einen Buchstaben kann man da auch mit Phantasie nicht erkennen……

    MfG V.Weinert

    • In dem Falle, wo Ihnen eine Ausfertigung nach der Novelle der ungültigen ZPO in 2013 zugestellt wurde ist diese nichtig, da Ausfertigungen nach der Novelle explizit nur noch auf Antrag, wie schon vorher, erteilt werden. Sie hätten eine Abschrift und keine nicht beantragte Ausfertigung erhalten müssen.

      Abschriften verstoßen m.E. zudem gegen die Garantie der Rechtskraft,als Bestandteil des Gebotes zur Rechtssicherheit, welches ihren Ursprung in Art. 20 GG hat.

      Die „Urkundsbeamtin“ hat mehrfach gegen deren angeblich gültiges Recht verstoßen. Sie beglaubigte die Übereinstimmung zweier nicht identischer Urkunden, sie beglaubigte eine nicht beantragte Ausfertigung und sie beglaubigte eine Ausfertigung, obwohl eine Abschrift „gesetzlich vorgesehen“ ist. Darüber hinaus wendete sie – wie gesagt – ungültige Gesetze an.

  425. Menschenrechte EGMR Urteil 75529/01 vom 08.06.2006 – Menschenrechtsverletzungen in der BRD
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    Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten übersetzt heißt das: Die (BRD) Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtswirksamer Rechtsstaat.
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    Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, dass Staatsaufbaumängel vorliegen.
    Mängel -> fehlende Staatlichkeit und fehlende Rechtskraft –>>
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    Der hier angegebene Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist. Soweit durch Angabe eines auch unvollständigen Richternamens in der Ausfertigung damit beglaubigt wird, dass ein Richter unterschrieben hat, ist auch dass eine falsche Beglaubigung von Amts wegen, wenn tatsächlich nur eine Paraphe verwendet wurde.
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    Ein Bescheid ist eine Urkunde die einen Willen kundtut. Man muss also feststellen können, ob der umstrittene Bescheid überhaupt gewollt ist. Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet. Das Erklärungsbewusstsein kann durch Erklärungsboten nicht transportiert werden.
    D. Rechtskraftfähige Willenerklärung
    Zur Vermeidung von rechtskraftfähigen Unterzeichnungen unter gerichtlichen und amtlichen Dokumenten in Deutschland. Analog zu § 315 ZPO müssen Richter und alle anderen Amtspersonen Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig!
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    (Sh. auch § 275 II StPO, § 117 VwGO). Darüber hinaus ist anzumerken, dass im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u. Zuname zu verwenden ist! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)! Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452) Bei einem Verstoß, einem an BRdvD-Gerichten nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95,933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452)
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    Zur Schriftform gehört grundsätzlich also die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
    Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist,— >> und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
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    Die fehlende Staatlichkeit ist hier zu erkennen , ausserdem Schriftliche Entscheidungen verstoßen gegen alle Gesetze die Sie selbst vorgaugeln wollen , ganz zu schweigen das es kein Zitiertgebot hat um so weniger ein Geltungsbereich –>>
    Zitat: “Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht.”
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    Begründung: “Erwachsen Entscheidungen, die gegen fundamentale Verfassungsgrundsätze wie die Freiheitsgrundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte wie z.B. das prozessuale Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Gestalt der Rechtsweggarantie, den unabhängigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 97 und 101 GG und das Recht auf das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG und die zwingenden Gültigkeitsvorschriften wie z.B. das sog. Zitiergebot gemäß Art.19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, niemals in Rechtskraft, auch nicht, wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist. Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht.”
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    In all den behördlichen und gerichtlichen Fehlentscheidungen, in denen der anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist, so dass sie als nichtig oder als Nicht – Entscheidungen einzustufen sind, ist eine Vollstreckung unzulässig, auch wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist.
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    In diesem Zusammenhang soll die Entscheidung des BverfG vom 27. September 1978 in BverfGE 49, 220 auszugsweise zitiert werden: „Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz.“
    .
    Weiterhin hat der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg Prof. Dr. Jörn Ipsen zutreffend dazu folgendes in seinem Lehrbuch Staatsrecht II,13. Auflage, Rn 72+76 ausgeführt: „Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“
    .

  426. @Chris – quod erat demonstrandum (völkerrechtlicher EGMR 75529/01): BRD-Autoritäten, die offenkundig Autoritäten nicht sind, hatten nun unstreitig stellen müssen, daß der Bund einschließlich BRD und „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ (öffentliche Gebäude) nicht grundrechtfähige Staatsfragmente gewesen waren und daß die BRD, Länder und Gemeinden nur privates Recht durch Anerkennung hatten anwenden können, öffentliches Recht nicht hatten anwenden dürfen und hoheitlich staatliche Rechte nicht besessen hatten, wobei eine Amtsperson diese unwiderlegbaren Tatsachen hatte nicht ignorieren sollen.

  427. Hallo Herr Hensel,
    hallo auch an all die anderen,

    mein ehemalige Vermieter hat eine Klage eingereicht.
    Bevor ich hierzu mich einlasse , wollte ich das Amtsgericht wie folgt anschreiben.
    Daher bitte ich um rege Statement.
    Danke an alle!

    An das
    Amtsgericht xxxxx
    sowie
    xxxxx, Justizobersekretärin
    und
    xxxxx, Richter am Amtsgericht

    AZ. xxxxxx
    xxxx, den 24.02.2016

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in dem Rechtstreit xxxx gegen xxxx u.a., wurde mir am 23.03.2016 eine Verfügung zugestellt,
    was hier das schriftliche Vorverfahren nach § 276 ZPO angeordnet wird.

    Bevor hier eine Verteidigungsanzeige eingereicht wird, würde ich sie bitten mir die Folgenden Fragen bis zum 03.07.2016 zu beantworten und mir somit Rechtsicherheit gewähren:

    ist das Amtsgericht xxxxx Rechtsfähig?
    gibt es eine gesetzliche grundlage des Handelns des Amtsgericht xxxx, was nicht gegen das Völkerrecht verstößt oder verstoßen wird?
    ist der Richter xxxx grundgesetzlich Legitimiert als ordentliches Staatsgericht Recht zu sprechen?

    Bitte beantworten sie mir diese Fragen schriftlich und Unterschreiben es mit ihren Vollen Namen.
    Eine Unterschrift, -automatisiert erstellte, ohne Unteschrift gültig-, hinweis im Rückschreiben, wird als nicht beantwortung meiner Fragen angenommen.

    Bitte beachten sie, das die Täuschung im Rechtsverkehr eine Staftet ist und unter Strafe gestellt werden kann.
    Auch können dbzgl. entstandene Schäden, Schadensersatz ansprüche nach sich ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

  428. Hallo Herr Hensel,
    hallo auch an die anderen hier,
    ich wurde nunmehr von meinem ehemaligen Vermieter verklagt.
    Bevor ich mich natürlich hierzu einlassen werde, wollte ich das Amtsgericht wie folgt anschreiben und hier euch bitten mir evtl. weitere Tipps auf diesem weg zu geben.
    Danke an alle!

    An das
    Amtsgericht xxxxx
    sowie
    xxxxx, Justizobersekretärin
    und
    xxxxx, Richter am Amtsgericht

    AZ. xxxxxx
    xxxx, den 24.02.2016

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in dem Rechtsstreit xxxx gegen xxxx u.a., wurde mir am 23.02.2016 eine Verfügung zugestellt,
    was hier das schriftliche Vorverfahren nach § 276 ZPO angeordnet wird.

    Bevor hier eine Verteidigungsanzeige eingereicht wird, würde ich sie bitten mir die Folgenden Fragen bis zum 03.03.2016 zu beantworten und mir somit Rechtssicherheit gewähren:

    ist das Amtsgericht xxxxx Rechtsfähig?
    gibt es eine gesetzliche Grundlage des Handelns des Amtsgericht xxxx, was nicht gegen das Völkerrecht verstößt oder verstoßen wird?
    ist der Richter xxxx grundgesetzlich Legitimiert als ordentliches Staatsgericht Recht zu sprechen?

    Bitte beantworten sie mir diese Fragen schriftlich und Unterschreiben es mit ihren Vollen Namen.
    Eine Unterschrift, -automatisiert erstellte, ohne Unterschrift gültig-, als Hinweis im Rückschreiben, wird als nicht Beantwortung meiner Fragen angenommen.

    Bitte beachten sie, dass die Täuschung im Rechtsverkehr eine Straftat ist und unter Strafe gestellt werden kann.
    Auch können dbzgl. entstandene Schäden, Schadensersatz Ansprüche nach sich ziehen.
    Mit freundlichen Grüßen

  429. Bereits die Nutzung eines Geschäftszeichens von einem Vasallen-Gericht und auch die Anfrage oder Einreichung eines Schriftsatzes ohne eigenes Rechtgewährungszeichen vom Souverän bei einem Vasallen-Gericht (kein streitiges Gericht) war eine Einlassung gewesen, welche die Grundlage für die Erzeugung von Schein-Verfügungen, Schein-Beschlüssen u.a. nicht amtlichen Schein-Urkunden gewesen war.

    Ausweg:
    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben / Haftungs-Sicherungsvertrag
    — Unser Rechtgewährungszeichen QZ. ist auf jedem Umschlag anzugeben —

    • hallo losloesung,
      vielen lieben Dank.
      Ich bin mir nicht sicher ob ich auch als Privatperson ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben / Haftungs-Sicherungsvertrag abschließen darf.
      Das ist für mich Neuland. Ich wüsste echt gesagt auch nicht, wie so etwas auszusehen hat. Dazu müsste ich mich noch Schlau machen. Vielleicht können sie mir einen Link hierzu empfehlen.

      • Hallo @kaan, ich hatte den Link zum Vortrag bereits in diesem #comment-4101 kund getan. Bitte die im Vortrag die Nutzungsbedingungen (Nutzungsbedingungen_MP.txt) aufrufen, ganz unten findest Du den Link zur Datei „Pluenderschutz-Hilfe-zur-Selbsthilfe_Vers_2015-12-11.odt“. Die aktuelle Version vom Febr. 2016 wird dann in den erwähnten Workshops an die Teilnehmer übergeben.

  430. Und übrigens, an meinem Briefkasten steht nur mein Nachname in Großbuchstaben geschrieben. Eigentlich ist es ja auch nicht identisch mit dem Post was ich vom Amtsgericht erhalten habe, oder? Ich bin auch kein deutscher Staatsbürger. Ich denke man versteht mich, was ich hiermit meinen möchte.
    Dieser Recht streit ist nun so ne art Lebensaufgabe für mich geworden.
    Es ging um Baumangel und Miet Kürzungen. Während des Mietverhältnis wurde bereits 1,5 Jahre lang vor dem Amtsgericht gestritten. Mir ist während dessen ein Blöder Fehler in dem Verfahren passiert, dass es zu einem Anerkenntnis Urteil gekommen ist und ich/wir ausziehen mussten. Jetzt verlangen die Herschafften von mir die gekürzte miete zurück. Der Richter ist nun auch wieder der selbe, daher bin ich mir ziemlich sicher, dass ich hier im Klage verfahren kein Recht bekommen würde.
    Mir geht es auch nicht um Geld, sondern vielmehr das hierdurch auch meine Familie zerstört wurde. Mehr möchte ich nicht sagen.
    Ich habe zwar vor einem halben Jahr eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, weiß aber nicht genau ob die hier eintritt. Auch kenne ich keinen Anwalt der nicht nach deren Regeln, Gerichten meine ich, mitspielen würde.
    Daher bedanke ich mich im voraus ganz herzlich an diejenigen, die hier für mich zeit nehmen und mir Ratschläge zu kommen lassen. Vielen Dank.

    • Hallo @kaan – Im Vortrag hattest Du nachvollziehen gekonnt, daß der Mensch zum Selbstschutz jederzeit einen Geschäftsherrn einsetzen konnte, dieser Geschäftsherr wiederum einen Treuhänder bestimmen konnte, der dann das besagte Kaufmännische Bestätigungsschreiben / Haftungs-Sicherungsvertrag mit eigenem Rechtgewährungszeichen dem Richter per Fax zusendete. Ab diesem Moment war das Verfahren zu blockiert, denn im HSV waren folgende Klauseln enthalten:

      -Die Amtsperson stellt unstreitig, daß im Falle unstreitiger Sache die Amtsperson der Feststellung der Rechtskraft des Haftungs-Sicherungsvertrags zustimmt, wobei der Treuhänder ein Schiedsgericht unter Ausschluß des Rechtsweges bestimmen und anrufen kann (Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer, Int. Schiedsgerichtshof ICC, Schiedsgerichtsbarkeit DIS, etc.), die Sprache deutsch ist, ein einzelner Schiedsrichter nach der Schiedsgerichtsordnung UNCITRAL entscheidet und der Schiedsspruch für alle beteiligten Parteien endgültig und bindend ist (Übereinkommen zu Schiedssprüchen, New York 10.06.1958).

      -Die Amtsperson und der Betroffene stellen unstreitig, daß in jedem Streitfall ausschließlich das Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer (zhk.ch) gewählt ist, wobei die Gegenpartei binnen Erfüllungsfrist klagen muß.

      • werter herr hensel
        ein bekannter von mir hat eine grichtsverhandlung im gericht osnabrück gehabt.
        er forderte den “ richter “ auf sich als gesetzmäßiger richter zu legitimieren …. die reaktion war wie bei allen anderen vorfällen … danach legte er berufung ( ohne anwalt ) ein und diese wurde nicht , ich wiederhole , nicht beachtet.
        jetzt hat er eine ladung zum strafantritt erhalten … was kann man jetzt noch tun , außer den hungerstreik ?

        mfg
        guido

  431. hallo losloesung,
    vielen lieben dank für die zahlreichen Information.
    Ich werde ein paar tage brauchen um das ganze zu analysieren und es zu verstehen.
    So wie ich sie verstanden habe, nennen sie mir die Möglichkeit Antrag nach ZPO §§ 1025 – 1066 hier zu stellen. Muss ich den Antrag nun hier beim Amtsgericht bei der Klageewiderung- oder separat in Zürich stellen? Und als Treuhänder sollte ich hier mit einem zusätzlichen Vornamen Agieren. Ist das so Korrekt?

    • Hallo @kaan, die Jurisdiktionen hatten nicht durcheinander gebracht werden sollen. Ein Antrag in BRD-Jurisdiktion hatte Einlassung und Unterwerfung bedeutet. Der Haftungssicherungsvertrag / HSV des Treuhänders war das STOPP-Schild für jede BRD-Amtsperson gewesen. Alles weitere dann im Workshop oder einer persönlichen Konsultation (Kontakt siehe Impressum). LG Aquarius

      • Hallo losloesung-Aquarius,
        eine persönliche Korrespondenz wäre hier ideal.
        Nur wie kann ich sie denn erreichen? Im Impressum finde ich keine Kontakt Möglichkeit, wo ich mich direkt an sie wenden könnte.
        LG kaan

  432. Ich habe vom Gericht vor drei Jahren ein Beschluss zugeschickt bekommen, mit dem Vermerk Ausfertigung, ohne Unterschrift der Richterin und ohne Unterschrift der Justizangestellten und kein Stempel.
    Kann eine Justizangestellte überhaupt Urkundsbeamtin sein?
    Beschwerde eingereicht und das Amtsgericht verwies die Sache an das Kammergericht. Einzelrichter soll entscheiden. Zustimmung gegeben. Der Richter bearbeitet die Beschwerde, nachdem die Frist der einsweiligen Verfügung ausgelaufen war und somit die Beschwerde hinfällig. Das begründet Richter so auch in seinem Beschluss, da die Frist der einstweiligen Verfügung beendet, muss in der eigentlichen Sache der Beschwerde nicht mehr geprüft werden. Beschluss ebenfalls aus Ausfertigung und ohne Unterschrift des Richters, hier Justizangestellte unterschrieben und Stempel. Jedoch ohne einen Vermerk Beurkundungsbeamtin! Zudem ergehen Beschlüsse auf falschen Tatsachen etc.
    Wollte meine Ruhe, also so stehen lassen.
    Gegenpartei nutzt nun nach drei Jahren die Beschlüsse um wieder gegen mich vorzugehen und erwirkt durch Verleumdungen (OHNE BEWEISE vorzulegen), nur durch Behauptungen in seinen Schriftstücken einen Strafbefehl. Dieser wird mir zugestellt, Einspruch. Strafbefehl das gleiche Lied wie vorher. Ausfertigung, keine Unterschrift Richter, nur Justizangestellten usw. Verhandlung steht noch bevor.
    Kann ich nun rückwirkend nach drei Jahren die Beschlüsse anfechten und gegen den Strafbefehl aktiv vorgehen?
    Danke für die Mühe!!!

    • Eine Angestellte kann nach Auffassung des BVerG Beamtin sein; dies gilt jedoch nur als Ausnahmefall.
      Theoretisch und praktisch sind alle Ausfertigungen als Scheinurteile zu betrachten.
      Prüfen Sie oder lassen Sie prüfen, ob hinsichtlich des erneuten Aufgreifens des Gegners nicht schon eine Verjährung eingetreten ist.
      Kommt es dennoch zu einer Hauptverhandlung, unbedingt vorher Akteneinsicht halten.

    • so, system VOLLSTÄNDIG analysiert und den virus in einem umschlag mit der aufschrift “ der inhalt des umschlags wird wegen rechtsunsicherheit an das Amtsgericht … zurückgewiesen“ dort eingeworfen. sonst keinerlei Angaben gemacht. Warten wir mal ab wie das system darauf reagiert! Natürlich steckt der Teufel im Detail, daher nicht unbedingt zur nachahmung empfohlen.
      Losloesung vielen dank nochmal für deine Vorschläge. Ich denke nicht, dass ich überhaupt denen die möglichkeit geben werde, dass eine HSV oder eidest.versicherung nötig sein wird:)
      ausfühliche berichterstattung wird hier folgen!
      viel Glück an alle..

      • Hallo da bin ich wieder.
        Meine Vorgehensweise hat wie oben beschrieben so funktioniert. Das Gericht hat mir zwar erneut die Klageschrift zugesandt, diese habe ich wiederum mit dem Hinweis auf UCC 1-308 zurückgewiesen. Nun seit zwei Monaten habe ich dbzgl. nichts mehr gehört.
        Da sie bei mir keinen Erfolg hatten, ist nun die Klage am Mittwoch bei meiner geschieden Ex Frau gelandet. Natürlich wird Sie vorgehen, wie ich es getan habe.
        Wer wissen möchte worum es genau handelt, sollte nach oben bis zum Datum 24.02.16, 14.21 Uhr scrollen und abwärts sich mal durchlesen. Geht mehr oder weniger um Abwehr von Gelben Briefen.
        Danke nochmal an losloesung für die vielen Tipps!!

  433. herr hensel

    ich schreibe für einen freund , der eine verhandlung hatte und verurteilt wurde , in abwesenheit , obwohl er anwesend war.
    er fragte immer vor der verhandlung nach der legitimation der richterin als gesetzliche richterin … dies wurde ihm verweigert.
    danach erging ein urteil in abwesenheit und er legte berufung gemäß den intn. rechten ein.
    diese wurde gar nicht berücksichtigt und er erhielt nur den selben urteilsspruch wieder zugeschickt, in ausfertigung…. jetzt hat er eine ladung zum haftantritt bekommen….
    verurteilt zu 8 monaten ohne berufungsverhandlung…. er ist verzweifelt und weiß nicht weiter …..
    diese justizverbrecher muß man doch habhaft werden können ???

    • @Guido, Ihr Freund hätte lieber die Richterin nach einem für ihn zuständigen Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit befragen sollen und nicht nach der Legitimation. Hinweis (aus HSV):
      Die zuständige Amtsperson hatte unstreitig gestellt, daß jede Entität im Gebiet Deutschland, ohne die Gebiete, die die BRD nicht verwaltet, als „Personal“ der BRD behandelt wird und ausschließlich „1 Stück Ausweis“ repräsentiert, wobei jede Amtsperson im Falle seines Berufens auf einen Haftbefehl oder Strafbefehl ausschließlich die folgende Rechtshandlung unverzüglich umsetzen muß: Eine Abschrift vom Registerauszug der BRD oder das Ausweispapier an die zuständige Justizvollzugsanstalt (JVA) einliefern (siehe Artikel).

      • danke , aber er wurde bereits vor monaten verhaftet und das ist auf video gefilmt in seinen privaträumen. haftbefehl ohne unterschrif und statt der 6 monate soll er jetzt 26 monate absitzen … da er in haft ist kann er keine strafanzeige beim internationalen gerichtshof in den haag stellen …..

  434. Egal wohin der Blick mit Geist und Auge einen auch gelenkt gehabt hatte, Loslassen, Umkehr und Neubeginn hatten nicht gelingen wollen, nicht wirklich. Der Energieverbrauch in den Hamsterrädern und Spielcasinos des fremdbestimmten Systems mit der gebührenpflichtigen Nutzung der Lizenzen der ‚Global Governance‘ hatte sich beim Bundespersonal ‚DEUTSCH‘ immer noch großen Zuspruchs erfreut gehabt [alle Regeln und Verordnungen ab dem Grundgesetz von 1949 für die Bundesrepublik in Deutschland und deren Subunternehmungen abwärts – waren als AGB für das Personal mit Bundespersonalausweis verbindlich gewesen – für freie beseelte Menschen hatte das Grundgesetz allerdings freiwilligen Charakter gehabt, denn: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ [Art. 3 (1) GG]. Wer sich auf dieser Grundlage für Loslassen, Umkehr und Neubeginn hatte entscheiden wollen, dem war dieser Wegweiser ein nützlicher Begleiter gewesen. Ja und wer dann noch auf der Basis „unstreitig“ (HSV) argumentiert gehabt hatte, der verdiente sich sogar vor einem BRD-Schiedsgericht Respekt und Anerkennung. Ein jeder versetze sich doch mal in solch einen BRD-Richter, der da tagtäglich auf Nicht-Wissende und sich unbewußt im Unbewußten Befindliche traf. Die BRD-Richter, auf die ich getroffen war, die straften Dummheit hart ab, aber jedes Quentchen von Selbsterkenntnis und Selbstzuständigkeit förderten sie.

    Das Leben schwindet oder weitet sich aus im Verhältnis zu dem eigenen Mut. (Anaïs Nin)

  435. ich lese diese seite öfter….. es ist schon sehr gut zu wissen wie man sich wehren kann … aber …. am ende behalten diese juristen immer recht… egal wie….sie verurteilen, sie sperren ein, sie nötigen und wenden gewalt an … und weder die richter noch sonst eine angebliche amtsperson tut etwas dagegen … wir bekommen von niemanden hilfe und der deutsche bürger interessiert sich nicht für die rechtslage… egal wenn man nimmt, keiner nimmt einen ernst oder hilft einem … am ende strafvollzug oder man wählt den wiederstand in form des hungerstreiks… es bleibt nichts anderes übrig…..

  436. @Guido – Hatten Sie den Selbstschutz als geschützte Zivilperson gem. IV. Genfer Abkommen (GA) über „Hausordnung AGB“ zur Verhinderung von Willkür über den eigenen Briefkasten schon mal ausprobiert?

  437. So nun habe ich gem. § 27 LDSG Akteneinsicht beantragt und bekomme vom Gericht folgende Worte zurück: “ Nur einem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind nach § 147 Abs. 7 der StPO (das wusste ich bereits selber 🙂 ) Auskünfte und Abschriften aus der Akte zu erteilen. Das Landesdatenschutzgesetz findet keine Anwendung, die Strafprozessordnung geht insoweit vor.

    Richter namentlich benannt, jedoch nicht unterschrieben, Justizsekretärin unterschreibt mit Zusatz beglaubigt.

    Ich habe das Gefühl, dass ich mit den Damen und Herren im Kreis drehe. Für alles haben sie eine unscheinbare Begründung und gehen nie im Detail auf Fragen ein.

    Richter die sich nicht an die eigenen Gesetze und Pflichten halten, aber Bürger dem Gesetz nach verurteilen.

    Kann man da irgendwie gegen vorgehen.

    Dann verstößt ein Strafbefehl automatisch gegen UN Resolution 217 Art.11 Abs.1, Art. 103 Abs 1 GG und gegen Art. 6 EMRK
    “ Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, indem er ALLE für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    In einem Strafbefehl (der nur auf Vermutungen erlasen wurden!!!! ), wird ohne mündliche Verhandlung eine Strafe festgesetzt und ich somit für schuldig erklärt.
    Ein Einspruch kostet Geld und Nerven und letztlich urteilt der selbe Richter, der den Strafbefehl erlassen hat.
    Das ist doch eine Farce.

    Wer kann mir sagen, wo und wie ich mich dagegen wehren kann und/oder Beschwerde einlegen kann?

    • Es heißt:

      Das Landesdatenschutzgesetz findet keine Anwendung, die Strafprozessordnung geht insoweit vor.

      Die Urteile des EGMR gehen insoweit vor: EGMR 18.3.1997, Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK Art 6 Rz 115, sowie Huseyn und andere gegen Aserbaidschan, Nr 35485/05, 45553/05, 35680/05 und 36085/05).

    • Mir ist das gleiche passiert; habe Einspruch eingelegt, Akteneinsicht beantragt und den Einspruch wieder zurückgenommen.
      Warum ? Die Akteneinsicht ergab, dass ich noch während der anberaumten Hauptverhandlung, von einem Sachverständigen begutachtet werden sollte (§ 63 StGB).

  438. Guido, dass problem ist, dass wir sie ernst nehmen. Wir tun es auch unbewußt. es reicht alleine mit den zu reden, sie wahrnehmen, egal in welcher form auch immer. Sobald du DICH bemerkbar machst, spielst du nach deren regeln und hast diesen SCHEIN akzeptiert! Genau DAS muß erst einmal jedem bewußt sein! Was für sie GELTEND ist, wird GÜLTIG gemacht. Richtig wäre es umgekehrt!
    Was den post angeht ist eh alles schwammig. es gibt hierzu auch einen schönen Kempener urteil dazu.
    und…, es ist noch lange nicht das ENDE und wird es auch nieee sein!!!
    was meinst du warum dieser gmbH mehr ungebildete menschen aufnimmt? weil WISSEN macht ist! und diese macht wollen sie nicht!
    In dem Sinne niemals den Mut verlieren und bedenken, dass wissen nichts KOSTET!

  439. Pingback: Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren | Manfred O.

  440. Herr Hensel, Losloesung, und an alle anderen die länger sich mit dem unterschied zwischen MENSCH und juristische Personen sich beschäftigt haben mögen,
    wenn z.B jemand zu einer SACHE stets mit einer eidestattlichen Erklärung sich aüßert, gibt man doch den jenigen damit die Klarheit das hier ein MENSCH im werke ist und keine SACHE. Weil wie soll eine SACHE einen EID oder erklärung abgeben können? Ist es daher nicht überflüssig, dass man sich als einen Beselten Menschen ausgeben muß? Ichdenke mal, es würde doch ausreichen, wenn man vor gerichten die aussage macht: ich bin derjenige, der den EID geleistet hat und nicht die Personen der Geladen wurde?

    • @kaan1973: Nein, sobald ich mich als Mensch unter dem NAMEN ‚in Sachen NAME‘ äußere, habe ich mich ‚in Sachen NAME‘ eingelassen und der Staatsanwalt als auch der Richter hatten entsprechend den vorentschiedenen Sachverhalten verfahren können.

      Die Jurisdictio voluntaria, die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist keine streitige Gerichtsbarkeit! Vor ihr werden also nur vorentschiedene personelle Sachverhalte zu Fahrnisbesitz im Eigentumsschein entschieden, welche wegen der unstreitigen Übertragung und Vorkonditionierung der Personen als Schuldner, die Leistungspflicht vorab klärt. Die Anweisung ist dabei der entscheidende Hebel, der unter Treunehmern nicht streitig ist, weil unbekannte oder verschollene Menschen im Status von Sachen, bekanntlich nicht streiten können!
      Für die Gerichtsbarkeit gelten international und national Gesetze oder Vereinbarungen (Gesetz der Analogie , wie oben, so unten, „Im Makrokosmos wie im Mikrokosmos“).
      Regelungen der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag:
      Das Gericht ist nur dann für die Entscheidung eines Falles zuständig, wenn alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit anerkannt haben. Eine solche Anerkennung kann durch Erklärung für das jeweilige Verfahren, durch Verweis in einem völkerrechtlichen Vertrag oder in abstrakter Form durch eine Unterwerfungserklärung erfolgen. Dies gilt auch für alle Gerichte der Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland bzw. der Bundes-Vogtei.

      Mein Erfolg als Souverän mit dem eigenen Namen war, daß ich vor der Strafverhandlung in der 5. Instanz (Fahrerlaubnissache – ich war gut 5 Jahre mit der Fahrerlaubnis der Selbstverwaltung umhergefahren) gefragt wurde, ob ich dieser Verhandlung und dem geplanten Freispruch meine Zustimmung erteilen möchte.

      • Verstehe. Dann ist der Eid auch was für die Katz, Paradox, denn: „Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird“.
        Wenn mir von nun an einer einreden will, dass eine Sache in diesem Schein Staat wegen Meineides sich strafbar machen würde, nicht alle Tassen im schrank hätte:) Auch cool!
        Themawechsel.
        selbstverwaltung nach un-resolution a/res/56/83 art. 9
        Peter Frühwald hat dbzgl. eine Proklamation dem Amerikanischen Botschaft in Berlin gestellt, Angezeigt wie auch immer. Ist im Internet als PDF Datei zu finden.
        Ich habe keine erfahrungsberichte dazu gefundan, daher meine Frage, ist diese Anzeige Sinnvoll?

      • Oder muss die Proklamation allen Siegermächten zugestellt werden? Denn, wenn ich hier im Lande bei den Meldebehörden, Gerichten, Finanzämter etc diese zusätzlich noch Stellen würde, würde es doch wieder zur einem Verwaltungsakt kommen, der hier nicht unbefangen wäre! (Rechtsunsicherheit)
        Also reicht es nicht, wenn ich diese Behören nur in Kentniss setze, dass ich bei den Siegermächten dbzgl. Proklamiert hätte?
        viele Grüße

      • @kaan1973 – Da ein Jeder einen anderen Ausgangspunkt / Blickwinkel / ursprünglichen Plan / Standpunkt / weiteren Weg gehabt hatte, waren da die Antworten zum „sinnvoll?“ ebenso verschieden ausgefallen.

      • @kaan1973 – genau, der Souverän und auch der zu dieser Verwaltung exterritoriale aber sonst terrigene Mensch proklamieren, machen Ansprüche geltend und informieren bei Notwendigkeit entsprechende Amtspersonen (sie tätigen keine Anträge, keine Einwände, keine Beschwerden, keine Widersprüche).

  441. Sehr oft hatte ich in letzter Zeit von Amtspersonen der Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland (NGO) zu hören bekommen: „Ja aber, wir halten uns doch nur an das Gesetz.“

    Amtspersonen hatten aber auch die Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip unstreitig stellen müssen: Kein Gesetz ohne Vertrag, wobei „Vertrag“ auch bedeutet: „Vertragserklärung über eine Verbindlichkeit samt aller die Verbindlichkeit konstituierenden schriftlichen Belege“.

    Amtspersonen hatten aber auch unstreitig stellen müssen, daß ausschließlich der Mensch Recht gestalten kann, ein Gesetz (positives Recht) ein solches gestaltetes Recht nicht ist und nie Recht begründen kann.

    Definition: legal: “legal = The undoing of God’s law. ” (dt. Übersetzung: Definition: Recht: “Recht = Das Nichtbefolgen von Gottes Gesetz”) – 1893 dictionary of Arts and Sciences, Encyclopedia Britannica

    Die Findung und die Ableitung von Recht aus dem Naturrecht ist ein natürlicher (vermutlich der einzige) Vorgang, in dem das lebendige Recht die toten Gesetze und ihre Auslegung (bei Goethe: „ewige Krankheit, Unsinn, Plage“), wenn sie „die Fähigkeit verloren, dem Recht zu dienen“, BVerfG E 34, 269, 288f.; 82, 6, 12, ü b e r w i n d e t , wie Horaz, Ep. 1, 10, 24, sagt:
    „Naturam expelles furca, tamen usque recurret
    et mala perrumpet furtim fastidia victrix.“
    (dt.: Magst Du die Natur mit Gewalt auch vertreiben, zurück kehrt sie dennoch,
    insgeheim unvermerkt bricht sie durch lästige Machwerke siegreich).

    „Das wahre Gesetz ist die richtige Vernunft in Übereinstimmung mit der Natur.
    Es erfaßt alle, ist ständig gleichbleibend und ewig. Es befiehlt die Pflichterfüllung und hält durch seine Verbote vom Bösen ab. Dieses Gesetz kann nicht abgeschafft werden. Man kann nichts von ihm wegnehmen noch ihm etwas entgegensetzen. Kein Senatsbeschluß und keine Volksabstimmung kann seine Verbindlichkeit aufheben. Es braucht keinen Erklärer und Ausleger. Es ist dasselbe in Rom und Athen. Es umspannt alle Völker und Zeiten als ewiges und unveränderliches Gesetz. Es spricht zu uns gleichsam der Lehrer und Herrscher der Welt: Gott! Er hat dieses Gesetz erdacht, ausgesprochen und gegeben. Wer ihm nicht gehorcht, wird sich selbst untreu und verleugnet seine Menschennatur.“ (Cicero in seinem Werk „De re publica“)

    Amtspersonen hatten unstreitig stellen müssen, daß der Oberste Befehlshaber der Dreimächte, der Präsident der USA (Obama), am 05.06.2009 in Ramstein erklärte „Germany is an occupied country and it will stay that way!“ (solange die Amtspersonen die verbotenen Statuten vom Dritten Reich im besetzten Gebiet / im Vasallenstaat anwenden – http://wp.me/p2sNSL-f1).

    Amtspersonen hatten den offenkundigen Sachverhalt unstreitig stellen müssen, daß es ein vereintes Deutschland und einen Friedensvertrag nicht gibt und die BRD seit 18.07.1990 ohne jegliche Rechtsgrundlage gegen das Besatzungsstatut der Alliierten und die SHAEF Gesetze handelt, sich auf ein gelöschtes Grundgesetz beruft und sämtliche öffentlichen und lizenzierten Amtspersonen Willkür im privaten Amt betreiben.

    Amtspersonen hatten unstreitig stellen müssen, daß nichts geregelt gewesen war, was nicht auch gerecht und in beider-seitiger / partnerschaftlicher / gesamtgesellschaftlicher Übereinstimmung (Konsens mit Vertrag, Konvent mit Gesellschaftsvertrag) geregelt worden war. (Grundsatz frei nach Abraham Lincoln)

    Wie hatte es doch so treffend geheißen, alles hatte irgendwie mit allem zusammengehangen (http://wp.me/p2sNSL-e2).

  442. Das einzigste was Hilft ist eine Sammelklage, all die hier im Vorum sind Opfer.
    Opfer wegen Verfassungswiedrichkeit.
    Menschlicher Demüdigung.
    Verlust von Lebensfreiraum.
    Raub von Eigenheim wie Firma Geld.
    Psychischen erkrankung.
    Enzug von eigenen Erfolk.
    Und und und….
    Ich u. ihr könnten das ewig so weiter schreiben, was alles Mensch gemacht wurde in diesen Land.
    Es hilft nur eine Anzeige in10.000facher Menschenrechtsanliegen. Beim Bundesgerichthof zur Not Beim Tribunal..
    Es hilft nur nochsolch oder ähnlicher vorm.
    Alles andere ist reden für sinnlosichkeit.
    Frustabbau..Ärger von der seele reden, nur sonst nichts.
    Klar..wer nicht kämpft der hat schon Verloren.
    Und noch was!
    Immer Wenn Der Mensch Anfängt,
    Seine Zukunft zu Planen,Fällt Im
    Hintergrund Das Schicksal Lachend
    Vom Stuhl..
    Ich bin nur der Meinung, das es nicht das schicksahl ist!
    Ich hab Live gesehen wie Bweise Entfernt wurden, Zeugen eingeschüchtert oder erst gar nicht erschienen.
    Berichte von Polizei nicht ganz dem Richter vorlegten, in mitwissung der rechtsanwälte.
    10 Jahre von jedem einzelnen der meiner Fälle, wurde mir ein schaden von 70.000,- Verursacht.
    Tagessatzerhöhung, androhung des Strafantriettes.
    Psychische Störung wurde einfach durch Vetterwirdschaft festgelegt.
    Ansage eines Führerscheinentzug festgelegt mit haft, nur so musste ich zu gebe was ich nicht getan habe.
    Und weiter u. weiter.
    Eins muss hier jedem klar sein, einigen von uns wurde Materiel Geschädigt u. auch gedemütigt.
    Ich habe paar gerichtsverhandlungen besucht, die Frau hat nen Nerfenzusammenbruch erlitten. Und das war ein echter zusamenbruch, ich weiß wie es ist.
    Nur es wurden auch Kinder von Müttern u. Väter getrent, nur durch das Unverantwortliche handeln von Vorsitzende Beamten u. weiteren Amtspersohnen.
    der Sahl war fassungslos, nicht ein Blick wurde der Frau mehr gewürdigt, erledigt fertig Ackte zu..

    Eine Gemeinsame stärke würde einiges wachrütteln,es geht hier nicht immer um uns einzelnen..nur eine Kollektieve inteligenz führt zum Ziel.
    Keine Boot regatta kann Gewinnen oder heil durchs ziel führen. Ohne Manschaft die eine Interesse verfolgen.

    Leider sind in diesem Forum auch die jenige die uns all das angetan haben, beobachter von Richter Staatszanwälte Polizei.

    Ich will u. muss hier klar sagen das ich keine revolution gründen will.
    Sondern eine Handbremse ziehen u. sagen ES REICHT!!!!
    Alles andere ist nur weitere Opfer u. weiteres Bla Bla Bla…

    Gruß Bruno

    • Da war durch setzen von Programmierzeichen etwas Text verloren gegangen:
      „Dadurch „…im Laufe der Zeit durch Prägungen…“ zu einem Erwachsenen geworden, war der Mensch „…durch das Annehmen der Bedingungen…“ zum Opfer der Bedingungen geworden, indem er diese als allgemeingültig angenommen und damit zugleich übernommen hatte. Der Spielraum, um sich voller Freude fühlen zu können, war immer enger werdend, bis die Freude ganz ausblieb, was sich durch Symptome bemerkbar machte, wofür der Mensch unter anderem das Wort „Burnout“ kreiert hatte.
      Was von der Freude blieb, war „…fast nur mehr durch die Erinnerung an sie…“ – die Sehnsucht nach ihr.“ (WOGOPOLOGIE)

  443. … paßt hier gut dazu (emotionale-und-spirituelle-Reife): http://wp.me/p2sNSL-fv

    Es war ein Konzept, durch welches Abhängigkeit / Opfer Sein geboren wurde. Ein jeder war das Opfer seiner Glaubensmuster gewesen. Denn wer nicht hatte selbst bestimmen können, war abhängig, war unfrei.
    Erst die bewußte Selbstbestimmung zu leben, aufgrund des Verständnisses, daß jeder Mensch sein eigener Schöpfer gewesen war, bedeutete wahrhaft frei werden zu können.

    „Dadurch >im Laufe der Zeit durch Prägungendurch das Annehmen der Bedingungenfast nur mehr durch die Erinnerung an sie< – die Sehnsucht nach ihr." (WOGOPOLOGIE)

    Gruß Aquarius

  444. Vielen Dank für Ihre Seite. Auf Grund dieser Seite habe ich mir noch einmal unser Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zur Hand genommen. Siehe da, dass Urteil Einzelrichters des LG keine Unterschrift trägt.
    In unseren Fall, der zur Zeit vor dem OLG Brandenburg verhandelt wird, geht es um einen Nachbarstreit um eine Stützmauer auf unserem eigenen Grundstück. Unsere Nachbarn sind Mitarbeiter des BKA und ihr Anwalt ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin.
    Seit 2013 müssen wir uns terrorisieren lassen, es hinzunehmen, dass unsere Nachbarn unser Eigentum für ihre Zwecke zweckentfremden und uns hierfür noch nicht einmal entschädigen wollen. Unsere Nachbarn lachen uns noch öffentlich aus und ziehen uns noch öffentlich durch den Dreck.
    Vor dem Einzelrichter des LG durften wir weder etwas vortragen, noch zeigen, obwohl es Beweise gibt. Der Anwalt unserer Nachbarn diktierte sogar offen dem Richter den Inhalt des Urteils. Dementsprechend fiel es zu unserem Nachteil aus.
    Nunmehr ist die Sache vor dem OLG Brandenburg. Auch hier wieder sind Richter, die von uns nichts hören, noch sehen wollen, sondern sich ihr Urteil schon zu recht gelegt haben. Die mündliche Verhandlung sollte wieder nur den Anschein von Rechtsstaatlichkeit erwecken.
    Daher haben wir erst einmal die Richter für befangen erklärt.
    Wir waren schon bei mehreren Anwälten, um uns beraten zu lassen. Alle sagen, wir sind im Recht, da es unser Eigentum auf unserem eigenen Grundstück ist. Nur die Richter wollen es so nicht sehen, da unseren Nachbarn geholfen werden soll. Und am Ende wills wieder keiner gewesen sein. Offensichtlich genießen Polizisten in diesem Land besonderen Rechtsschutz, auch privat. Sie dürfen sich nehmen, was ihnen nicht gehört und werden hierfür noch nicht einmal zur Verantwortung gezogen. Der einfache Bürger geht hierfür ins Gefängnis, für eben solche Verbrechen. Und das soll Gerechtigkeit sein!

    Gruß
    Rocco

  445. Staatsmacht Herr Rocco Es werden keine Polizisten rekrutiert um uns Bürger zu schützen.
    Nein Staatsmacht um uns zu beherschen wie schon eins das Mittelalter.

    Bruno

  446. Sehr geehrter Herr Hensel,
    vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich fing an zu lesen, weil ich was suchte, dass mir Mut machen sollte nicht aufzugeben. Mut machte mir, als ich feststellte, dass ich kein Einzelfall in der deutschen Justiz bin. Mut macht aber auch nur, wenn Ergebnisse mit positive Ausgang vorliegen.
    1999 wurde ich von der Volksbank ,natürlich unter Druck ,meines Unternehmen enteignet. Von der Bank angeregt wollte mein Geschäftspartner alle Kredite übernehmen. Irgendwann zwischen 2008 / 2009 wurde das Unternehmen geschlossen. Der Bank entsprechend sollte ich die offenen Kredite bezahlen. Als ich NEIN sagte, kam es zur Gerichtsverhandlung. Die Bank musste vor Gericht nicht nachweisen wie hoch die Schulden waren. Es musste nicht nachgewiesen werden, wann das Unternehmen beendet war und was mit dem Inventar geschah. Sämtliche kaufmännische Regeln waren für den Richter ohne Belang.Selbst das die Bank gegen ihre eigenen AGB verstieß war egal. Da ich mir immer noch erlaubte NEIN zu sagen und in Berufung ging, kam das Gericht einschließlich meines von mir bezahlten Anwalt auf die Idee mich des Prozessbetruges zu bezichtigen. Der Strafprozess endete mit einem Freispruch. Auf 60 Prozent der Kosten bin ich trotz der „Kostenübernahme des Staates“ sitzengeblieben. Meine Berufung ist nichtig und es gilt das Urteil der ersten Instanz.
    Die am Beginn der Seite „Scheinurteile“ gestellten Fragen zu Geld; Gesundheit usw. erhalten alle ein Häkchen von mir.
    Alle Dokumente Urteile und Beschlüsse, auch der Freispruch, erhalten keine Unterschriften und sind von mir nicht bestellte Ausfertigungen.
    Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür und will Beträge eintreiben, die er nicht erklären kann. Dafür erklärt er mir aber, welche Zwangsmaßnahmen möglich sind.
    Ich bin so schlau wie alle anderen auch und weiß nicht, wie ich mich wehren und bei wem ich Gehör und Hilfe für mein Recht finden kann.

    Frau R.J.

  447. „Deutsches“ Recht


    Empfehlung im Zeitalter von Handelsrecht und UCC:

    Der Wassermann empfiehlt allen Parteien, die auf eine Schiedsgerichtsbarkeit in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, folgende Schiedsvereinbarung: / Aquarius advises all parties wishing to make reference to Arbitration in their contracts to use the following arbitration clause:

    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden ausschließlich durch das Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer (zhk.ch) unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Sprache des Verfahrens ist Deutsch, es entscheidet ein einzelner Schiedsrichter nach der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung (Swiss Rules) -oder- der Internationalen Schiedsgerichtsordnung UNCITRAL und der Schiedsspruch ist für alle beteiligten Parteien endgültig und bindend (Übereinkommen zu Schiedssprüchen, New York 10.06.1958).

    All disputes arising in connection with this contract or its validity shall be finally settled according to the „Swiss Rules of International Arbitration“ (Swiss Rules) and exclusively by arbitration of the Zurich Chamber of Commerce (zhk.ch) without recourse to the ordinary courts of law. The language of the legal proceedings is German, it is decided by a single arbitrator after the „Swiss Rules of International Arbitration“ (Swiss Rules) -or- Rules of International Arbitration UNCITRAL and the arbitral award is for the involved parties final and binding (conventions on arbitration awards, New York 06.10.1958).

    Hinweis zur Unterschriftsleistung bei handelsrechtlichen öffentlichen Einrichtungen:
    – Unterschriftsleistung erfolgt ohne Präjudiz und ohne Obligo sowie auf Basis Naturrecht (ius naturale, ius cogens), jegliche Verstöße sind unheilbar nichtig!
    – accomplishment of Signature / afford of Signature is without prejudice and without oblige/obligate/commitments as well as based on natural law (ius naturale, ius cogens), any violations are incurably void!

    – Unterschriftsleistung erfolgt als Treuhänder ohne Präjudiz und ohne Obligo UCC 1-308 für den Geschäftsherrn
    – Signature performance takes place as a trustee without prejudice and without commitments/recourse according to UCC 1-308 for the principal

  448. Am Montag, dem 21. März findet um 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht in Pasewalk (Sitzungssaal III / 1. OG Altbau) eine Verhandlung gegen Werner May statt wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz.

    Er wird den Nachweis führen, das das Personalausweisgesetz ungültig ist. Das bedeutet, daß auch alle Personalausweise ungültig sind.

    Da dies für die gesamte Öffentlichkeit von Interesse ist, sind Sie herzlich zu der Verhandlung eingeladen.
    http://www.widerstand-ist-recht.de

    https://www.youtube.com/watch?v=f3poRXcUQy4 – Wahlbetrug in der BRD-0037B-Sklaverei, Personalstatus, BIZ und Justiz1

    http://www.freiemenschen.ch/content/urkunde-amtlicher-ausweis-strafbarkeit-ausstellung

  449. Nachtrag: An alle in meinem Verteiler,

    gestern sollte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Pasewalk stattfinden, weil ich keinen Personalausweis beantrage. Die Verhandlung war aufgehoben worden, was man mir jedoch nicht mitgeteilt hatte. Etwa 30 Interessenten waren angereist um daran teilzunehmen.

    An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an diejenigen die mir Glück, Erfolg oder Gottes Beistand gewünscht hatten oder sogar persönlich erschienen waren.

    Da die Türen des Gerichts für uns verschlossen waren und wir keine Auskunft darüber erhielten, warum sich kein Richter der „Sache“ mehr annehmen will, sind wir gemeinsam in ein Cafe gegangen und haben in gemütlicher Atmosphäre über den Inhalt der Verteidigungsrede und grundsätzliche Themen diskutiert.

    Die Begründung, warum der Personalausweis ungültig ist findet ihr hier als pdf-Datei: http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/perso.pdf

    und hier als Film bei youtube: https://www.youtube.com/watch?v=jxMvRDxq6LA.

    Da ich keine Urheberrechte beanspruche könnt ihr gerne alles ohne Rücksprache verwenden.

    Nochmals Danke und LG Werner

  450. Hallo zusammen, am Donnerstag, den 07.04.2016 um 10:00 Uhr findet vor dem Oberlandesgericht Brandenburg die Fortsetzung unseres Streites mit unseren Nachbarn statt. Wir laden alle recht herzlich ein, an diesem Schauprozess als Beobachter teilzunehmen, bei dem uns das rechtliche Gehör nur deshalb verweigert wird, damit unseren Nachbarn, beide Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes Berlin, zu ihrem Recht verholfen wird.
    Zum der Begründung zum Befangenheitsantrag der Richter wollte sich das Gericht offensichlich nicht weiter äußern.

    Gruß Rocco

  451. @Rocco Mühlbach: Jeder hier wird unstreitig stellen wollen, daß der Oberste Befehlshaber der Dreimächte (Obama) am 05.06.2009 in Ramstein erklärte „Germany is an occupied country and it will stay that way” (solange wie Amtspersonen im Gebiet des besetzten Deutschen Reichs die verbotenen Statuten vom Dritten Reich anwenden).
    Jeder hier wird unstreitig stellen wollen, daß wer durch Steuergeschenke und andere Anerkennungen die Belagerungsmacht BRD fördert und sich als herrenlose Vermögensmasse dem Seehandelsrecht und den Kriegsgerichten der BRD unterwirft, dafür früher oder später den Lohn ernten wird.
    Legaldefinition Deutsches Recht

  452. hallo ,
    ich habe anfang der woche einen termin zu einer “ Veranstaltung “ im gebäude eines “ Amtsgerichtes “ gehabt.
    vor beginn habe ich unter beisein von zeugen, gefragt ob dies ein staatliches gericht ist, die vorne sitzende person nickte nur, ich sagte : ich habe sie akustisch nicht verstanden, ist dies ein staatliches gericht? , daraufhin schaute die person zum nebenmann und sagte kaum hörbar aber verständlich “ ja “
    ich fragte sofort ob sich die person vorne als gesetzlicher richter legitimieren könnte. darauf sagte die person für alle hörbar. “ ich brauche mich nicht als Richter legitimieren “
    ich fragte ob in dem raum das grundgesetz nicht gilt, darauf die person , “ was wollen sie eigentlich “ .
    ich fragte nochmals nach seiner persönlichen legitimation als gesetzlicher richter, was er wiederrum ablehnte weil er es nicht müsse.

    das gg artikel 101 ist also für diese personen nicht gültig…… oder habe ich einen fehler gemacht zu fragen ????
    mfg
    guido k.

    • Noch nicht bemerkt, dass GG wurde doch vom Hosenanzug Määrkel ausser Kraft gesetzt. Wie sonnst ist es möglich das hunderttausende Invasoren hier rein kommen ohne das Art. 16a GG zur Anwendung kommt?!

    • ” ich brauche mich nicht als Richter legitimieren ”
      Man hätte auch fragen können,auf welche gültige Rechtsgrundlage sie sich beruft, dass sie den Verfahrensbeteiligten keinen Nachweis über ihre Legitimation geben muss.

      Ich hatte vor ca. 12 Jahren einen Prozess, wo die Richterin mich anschrie und meinte “ Ich können mich nicht mehr auf das GG berufen“

    • @Guido, es war umgekehrt gewesen, das GG hatte für Dich nur freiwillig gegolten, da es weder Du noch Deine Vorfahre ratifiziert gehabt hatten (diesen Wunsch der Alliierten hatten nämlich die westdeutschen Ministerpräsidenten nicht erfüllt, da sie das deutsche Staatsvolk nicht teilen wollten). Für die Richterin war das GG allerdings verbindlich gewesen.

      BRD-Amtspersonen hatten unstreitig gestellt, daß diese Amtspersonen immer dann Strafvereitelung im Amt erfüllten, wenn sie den Anteil in ihrem Treueeid verletzten, der sie absolut und bedingungslos an das überpositive Recht bindet.

      BRD-Amtspersonen hatten unstreitig gestellt, daß diese Amtspersonen mündlich als Mensch einen heiligen Treueeid vor Amtseinführung geschworen hatten, sich höchstpersönlich jedem Menschen zu unterwerfen (an Recht binden) und in der Rolle als Anbieter die ratifizierten Menschenrechtsverträge anzuwenden.

      @Guido, es hatte also an Dir und nur an Dir gelegen, ob Du Dich vor Gericht als BRD-Personal oder als Mensch zu erkennen gegeben hattest.

      • dann habe ich als mensch den fehler begangen mich dort überhaupt in die zuschauerränge zu setzen ??? aber wäre ich dort eben nicht als mensch erschienen, hätte man mich abgeholt….. man ist in dieser schlinge gefangen und langsam ist mir jede art des wiederstands recht…. es kann so nicht weiter gehen…. die zeugen wußten auch nicht wer jetzt dort vorne saß. es war zu keinem zeitpunkt ersichtlich das rechtssicherheit in irgendeiner form hergestellt war.! ich wollte noch weiter disqutieren aber das hatte keinen sinn weil sie götter sind und du als mensch immer verlierst…. ich habe am 28.06. wieder eine verhandlung in der ich und diesmal mehr zeugen, wohl auch nicht die rechtsicherheit herstellen können
        es ist schon frustrierend wenn man sieht wie das gesetz zerfleischt wird……zumindest wissen jetzt auch die zeugen, die nicht glauben wollten das es götter im gerichtssaal gibt. das es doch eben diese gibt… sie scheren sich um gesetz oder nichtigkeit oder um das grundgesetz …. wir können nichts tun, außer uns den göttern ergeben oder sie ignorieren und dies wäre mit haft und sicherlich folter verbunden… was mir selbst egal wäre…..
        es gibt keine lösung gegen diese personen die angeblich richter sind vorzugehen.
        ich habe weit vorher konkl. verträge an das gericht gesendet, auch persönliche agbs … die kann ich zwar zur zahlung fällig stellen laut ucc, aber die würden nur siegen und lachen… was kann man tun ?
        ich habe selbst den “ strafbefehl “ gesehen und der war eben nicht so unterschr. wie er hätte sein müssen… egal… alles egal…..

  453. D: „Wenn Sie ein Mitglied oder gar Personal eines Staates sind, dann besitzen Sie kein Eigentum. Es ist einfach nicht möglich.
    Wenn Sie kein Eigentum besitzen, dann üben Sie das Okkulte.
    Wenn Sie das Okkulte üben, dann sieht man mitunter Dinge, die nicht da sind, das wird dann Halluzination genannt.
    Und wenn Sie das Okkulte üben, dann sehen Sie Dinge nicht, die es in der Wirklichkeit gibt, das wird dann Blindheit genannt.
    Und wenn Sie an Halluzinationen leiden, dann ist das eine schwere psychische Störung, genannt Täuschung.
    Wenn Sie an Blindheit leiden, ja dann müssen Sie nur die Augen wieder öffnen.“ (Autor Marcus – Servant-King, übersetzt aus dem Englischen)

  454. Pingback: BRD-als Rechtsstaat ohne Bestand : | leobrunnerblogde

  455. Hallo, ich hatte Ihnen vorgestern eine Antwort im Impressum mitgeteilt. Ist diese angekommen?
    Mit frdl. Gruß H. Zschettge!

  456. DAS OLG FRANKFURT AM MAIN MACHTE UNTER DEM AKTENZEICHEN 4 WF 234/14 und 454 F319 /14 am 1.JUlLI 2015 unter dem OLG Richter Schmidt des OLG Frankfurt am Main ebenso einen OLG-Scheinbeschluss in Verdacht mit dem Polizeipräsidenten Gerhard Bereswill der Polizei Frankfurt am Main wohnhaft in Eschbach im Taunus und Dienstsitz das Polizeipräsidium der Stadt Frankfurt am Main Adickesalle Nr. 70 in 60313 Frankfurt am Main !

    Mit freundlichen Grüßen
    Dietmar-Klaus Brings aus 63322 Rödermark, den 15.04.2016

  457. Pingback: Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren – Andreas Große

  458. Pingback: Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren | Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD – Andreas Große

  459. Immer dann, wenn der Mensch dem Trickbetrug „Personen-Mensch-Identitäts-Mißbrauch“auf die Spur kommt, beachten die „Weisungs-täter“ in den Institutionen weder das Grundgesetz, noch das Völkerrecht, (noch die Menschenrechte).
    – Die Justizorgane werden mißbraucht, die schwerstkriminellen
    „Staats-Piraten“ (Lobbyisten aller Couleur) vor den Menschen- und
    Grundrechts-fordernden (Grundrechte-einfordernden, den
    Grundrechteträgern) zu schützen.
    – Dadurch, daß durch rechtswidrige Zerstörung der Gewaltenteilung
    faktisch nur ein von der Lobby voll kontrolliertes Organ
    [Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei] agiert,
    haben wir eine „Mehrfach-Agentenfunktion“ der Behörden.
    – Die Behörden dienen ALLEN (diesen Schwerstkriminellen),
    nur nicht dem Menschen!
    (weiterlesen: http://wp.me/p2sNSL-gw – rechtskreisgegenueberstellung-fuer-paradigmenwechsel-institut-fuer-rechtsicherheit)

  460. Hallo suche ein höchstrichterliches urteil das ein in englisch ausgestelltes atest ausreicht um an einen gerichtstermin nicht teilnehmen zu können vielen dank in vorraus

  461. Ich nahm nun endlich Akteneinsicht vor Gericht (Amtsgericht). Spannend!!!!! Kein Urteil in den Akten war von einem Richter unterschrieben. Ich fragte die zwei Justizbeschäftigten im Raum, ob ich denn bitte die Akte mit dem Original sehen könnte, denn nur das würde für mich von Wichtigkeit sein. Immerhin wurde mir SCHRIFTLICH von einer Justizbeschäftigten des hiesigen Amtsgerichtes mitgeteilt, dass man mir nur eine Ausfertigung zukommen lassen hat und diese keine Unterschrift des Richters enthalten muss. Aber unter dem original Beschluss ist eine Unterschrift des zuständigen Richters und das befindet sich in der Akte die bei Gericht verbleibt.
    Ich legte den beiden Damen dann das besagte Schreiben vor, was aus deren Zimmer verfasst wurde!!!!!!
    Stillschweigen und die Damen schauten sich verzweifelt an.
    Dann wurde argumentiert, dass die Originale mit der richterlichen Unterschrift beim Kammergericht sein.
    Natürlich hatte ich vorgearbeitet!!! und das Kammergericht vor meinem Besuch beim AMtsgericht um Akteneinsicht gebeten.
    Dort bekam ich ein Schreiben retour, dass alle anhängigen Schreiben und der Beschluss in den Akten im Amtsgericht sei und am Kammergericht von meiner Person keine Akten aufbewahrt werden.
    Auch dieses Schreiben legte ich den Damen vor. Meine Zeugen, die ich mitnahm, fingen schon an zu lachen.
    Tja, nun wusste keiner der Damen mehr was sie sagen sollte. Eine verließ den Raum.
    Wir fragten nochmal, WO ist der BESCHLUSS bzw die BESCHLÜSSE MIT!!! der richterlichen Unterschrift.
    Antwort der Justizbeschäftigten: Es gibt nur die zwei Beschlüsse die sich in den beiden Akten befinden. Dann haben die zuständigen Richter wohl „vergessen“ zu unterschreiben.
    Ich fragte die genervte Dame dann noch, warum denn die Richter aber laut Akte in der Lage waren vollkommen unerhebliche Schreiben wie Terminsverschiebung, Genehmigung Akteneinsicht zu unterschreiben und das wesentliche Schreiben (Beschluss) nicht.
    Wir bekamen ein Achselzucken…………

    Nun mal meine Frage an die vielen Erfahrenen hier. Beschluss Amtsgericht . Ausfertigung unterschrieben mit J…. (Name also nicht erkennbar, wurde auch maschinell nicht dazu gefügt)und einem Dienstsiegel. Diese Form wurde mir zugestellt. Laut Akteneinsicht ist der original Beschluss nicht unterschrieben!!!!
    Beschluss Kammergericht, ich legte durch meinen Anwalt Einspruch ein, ebenfalls nicht im Original in den Akten unterzeichnet.
    Mein Einspruch wurde dort nicht innerhalb der Frist (6 Monate) bearbeitet und dann als in der Sache nicht mehr entscheidungsreif, verworfen und mir wurden die Kosten auferlegt.

    Nun Strafbefehl…….Einspruch……Sache ruht seit 6 Monaten (ich bin erstmal verhandlungsunfähig wegen Krankheit).
    Strafbefehl mit „Kringeln“ unterschrieben, es lässt sich kein Name erkennen und auch hier wurde der Name nicht maschinell dazu geschrieben. Richter hat Strafbefehl in der Ausfertigung nicht unterschrieben. Akteneinsicht beantragt, wurde mir verweigert. die ausgeprägten Prozessvorschriften lassen keine Erklärungen zu meinem Schreiben (legte Beweise der Unschuld und fragte nach der Rechtmäßigkeit des Strafbefehls etc)zu. Erklärungen auf welche Prozessvorschriften das nicht Handeln des Richters beruht, gab es natürlich keine Antwort.

    Wo und wie kann ich mich gegen den Strafbefehl wehren?
    Kann ich Beschwerde einreichen und Schadensersatz verlangen, da die Beschlüsse nicht rechtskräftig etc sind.
    Ich hatte ja immerhin einiges an Ausgaben.
    Bzw kann man das Verfahren wieder in die 1. Instanz am AMtsgericht bringen und damit das Strafbefehlsverfahren (welches die Gerichtsakte vom Amtsgericht als Beweismittel angibt!!)
    erstmal aussetzen lassen?

    Nur zur Kenntnis Verfahren Amtsgericht Berlin Februar 2013
    Verfahren Kammergericht beendet ohne Verhandlung (Richter sah kein Grund dazu) und Beschwerde wurde nicht innerhalb der Frist bearbeitet bis September 2013
    Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
    Strafbefehlsverfahren von August 2015 bis dato anhaltend

    Würde mich über hilfreiche Antworten freuen…….DANKE

    • Hier sind ein paar Dinge, die Ihnen weiterhelfen könnten.

      Eine Untätigkeit könnte man mit der unterlassenen Prozessförderungspflicht gem. § 139 ZPO/Analognormen begegnen und in eine Beschwerde gem. Art. 13 EMRK einfließen lassen; die anderen Beschwerden könnten rückwirkend als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK umdeklariert werden, da innerstaatliche Beschwerden ungehört bleiben. Ein entsprechendes Schreiben an das Gericht wäre notwendig. – Was sagt der Anwalt dazu ?

      • Tja, zwar nehmen die Herren Rechtsanwälte erstmal ein ordentliches Honorar um Voraus um überhaupt tätig zu werden, aber das Handeln dann ist m.E. kriminell.
        Man müsste ja was tun, da es offensichtlich alles nicht korrekt abgelaufen wäre und man erkenne auch, dass der Anwalt der Gegenseite strafbare Handlungen begangen habe aber eine Beschwerde oder Kritik, bzw einen Richter auf Fehler hinweisen, wär sehr kontraproduktiv und nicht empfehlenswert. Warten wir mal ab……..Das hat der damalige Anwalt auch immer gesagt und letztlich wurde die Beschwerde nicht bearbeitet usw.
        Wenn ich wieder gesund bin, dann wird sich das in der Hauptverhandlung schon alles klären.
        Darauf vertraue ich überhaupt nicht mehr, zumal der Anwalt der Gegenseite schon mehrfach, NACHWEISLICH, gelogen hat und das sogar vor Gericht.
        Eine Beschwerde gegen diesen ANwalt bei der Rechtsanwaltskammer Berlin hat ebenso nichts gebracht. Mir wurde zwar schriftlich mitgeteilt, dass der Anwalt gegen das Sachlichkeits und Umgehungsverbot verstoßen habe aber man sehe keinen Grund zu rügen oder zu handeln. Zudem reichten meine Beweise angeblich nicht aus um ausreíchend begründet zu haben

        Dem Amtsgericht wurde mitgeteilt, dass der Beschluss fehlerhaft ist und falsche Tatsachen in der Begründung benannt wurden.
        Antwort der Richterin………Verfahren wurde rechtsmäßig vom Kammergericht beendet und da kann sie nichts mehr machen……..

        Man dreht sich im Kreis……

        Mein Anwalt hilft mir also nicht weiter!!!

    • Ich habe ein ähnliches Verfahren vor AG, LG und OLG durchgezogen. Bei Akteneinsichten habe ich auch festgestellt, dass sämtliche Beschlüsse und letztendlich das Urteil welche sich als Urschriften in der Akte befinden müssen nicht Rechtskraft entwickelnd unterschrieben waren. In den meisten Fällen bestand eine angebliche Unterschrift nur aus einem Krickel, welches als Paraphe zu bezeichnen ist aber nicht als rechtskräftige Unterschrift gem. § 126 BGB zu werten ist. Somit ist ein Verfahren nicht abgeschlossen und weder Urteil noch Beschlüsse erlangen damit Rechtskraft. Dieses habe ich dann beanstandet und wurde von einem schlauen sogenannten Richter und Berichterstatter für dumm verkauft, dass das immer so gemacht würde und eine richterliche Unterschrift nicht relevant wäre und das Original massgebend wäre. wobei dieser Experte offensichtlich genauso wie die anderen Heißluftakrobaten bei den Gerichten nicht weiß, dass es die Bezeichnung Original bezogen auf Beschlüsse und Urteile gem. ZPO und StPO überhaupt nicht gibt. Es ist hier nur die Rede von Urteil und dass ist den beteiligten Parteien zuzustellen und nichts anderes . Wenn dann diese Spezies eine durchschrift in ihren akten behalten ist das deren Sache. Das Urteil ist von den beteiligten Richtern zu unterschreiben und dies ohne wenn und aber gem. BGB und so dass eine Unterschrift auch als solche zu erkennen ist und nicht irgend ein Haken, Krickel oder Wellenlinie. Wenn zu diesem Thema noch Fragen sind bitte ich um email Kontakt unter hgd-team@t-online.de oder 01786330823. Der Schriftverkehr zu diesem Thema umfasst mittlerweile eine mehrere hundert Seiten umfassende Akte, sodass ich hier nicht alles wieder geben kann. bin aber gerne bereit für Interessierte weitere Auskünfte und Tipps zu geben, wie man sich gegen diese Amtsmafia zur Wehr setzen kann.

      Heinz-Georg Dittmer

  462. Ach ja DANKE Herr Hensel……mein Rechtsanwalt meinte auch, dass man zwar Beschwerde einreichen könne usw. aber das Ganze soviel Arbeit machen würde und letztlich keine Erfolgsaussichten bestehen würden.
    Mache ich die Beschwerde beim EMRK? und lasse dann dort auch das Strafbefehlsverfahren überprüfen? Ich hatte den zuständigen Richter am Kammergericht bereits angeschrieben, ihn mit Angaben der Paragraphen erläutert, dass sein Verhalten zur Verfahrensverschleppung etc geführt hat usw. Es gab nie eine Antwort!

    Auch im jetzigen Strafbefehlsverfahren wurde ein entsprechendes Schreiben an den zust. Richter verschickt, wo der die Verstöße gegen die UN-Resolution und gegen den EMRK benannt wurden und es wurde darum gebeten, mir meine erhebliche Rechtsunsichenheit zu nehmen, indem der Richter mir u.a. eine Legitimation vorlegt usw.
    Keine Reaktion……..

  463. @Heinz-Georg Dittmer schrieb: „daß das immer so gemacht würde und eine richterliche Unterschrift nicht relevant wäre“
    Durchaus üblich diese Aussage, dies ist ein wirklich böses Rollen-Spiel, was hier an den Schieds-Gerichten in „Schland“ oder „deutsch“ getrieben wird, aber nur unser ICH-Selbst hatte den Paradigmenwechsel und somit die Änderung der Spielregeln (Haftungssicherungsvertrag/HSV – http://wp.me/p2sNSL-e2, Verlassen des Rechtskreises der BRD-Person – http://wp.me/p2sNSL-gw) veranlassen können. Die Präsentation „Bananenkäfig-5-Affen-Syndrom“ [oder wie Paradigmen entstehen – siehe http://bit.ly/27dklVd%5D hatte das sehr gut veranschaulicht.
    Meine Familie hatte seit Sept. 2015 erfolgreich 40 dieser HSV’s platziert und alle damit verbundenen privatrechtlichen Begehren von öffentlichen Diensteanbietern neutralisiert gehabt (ARD-Beitragsservice, Finanzamt, Polizei, Polizeiverwaltungsamt, Landesjustizkasse, Landgericht), besonders putzig war die Reaktion eines Rechtspflegedirektors bei einer Landesjustizkasse gewesen.

    Vor drei Jahren war es mir als Mensch gelungen, in einem Verfahren über 5 Instanzen (AG-LG-OLG-LG-AG) den Freispruch in Sachen (in rem) der künstlichen juristischen BRD-Person zu erwirken, das hatte enorme Energie gekostet, was heute mit dem HSV nun nicht mehr notwendig gewesen war.

  464. wenn angebliche richter nach beurkundungsgesetz urteile,beschlüsse u.s.w. unterschrieben,wären sie für ihre rechtsbrecherei in vollem umfang haftbar.nur aus feigheit werden
    da gerichtsangestellte vorgeschoben-bloß keine verantwortung
    übernehmen.

    • Nach verschiedenen Tests vor Gericht, kreiert vom eigenen Geiste und getestet mit allen möglichen Auswirkungen für Leib und Seele bin ich zu der Schlußfolgerung gekommen, jegliches Begehr der BRD-Diensteanbieter ohne Grundrechtfähigkeit bereits von der ersten Sekunde (Eingang im Hausbriefkasten – FAQ) und ohne jegliche Einlassung mit einem Haftungssicherungsvertrag zu neutralisieren (alle Punkte werden von Seiten des Treuhänders des grundrechtberechtigten Betroffenen nicht streitig gestellt – damit muß erstmalig der grundrechtverpflichtete BRD-Diensteanbieter klagen). Damit kommt kein einziger streitiger Vorgang mehr bei diesen Schiedsgerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit an. Erinnerung: Am 09. November 1918 verloren wir nicht nur einen Teil unserer Souveränität und Staatlichkeit, sondern auch die streitige Gerichtsbarkeit und viele andere bürgerliche Rechte …

      BRD-Diensteanbieter stellen unstreitig, daß innerhalb der durch Art. 20-146 GG erfaßten juristischen Personen öffentliches Recht nicht existiert; wobei jeder Anbieter als juristischen Personen rechtlos tätig ist und voll haftet, weil die Grundrechtfähigkeit einer totgedachten juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts grundsätzlich dann zu verneinen ist, wenn diese „öffentliche Aufgaben“ wahrnimmt. [BVerfGE 1 BvR 1815/15]

  465. Die Einlassung des grundrechtberechtigten Betroffenen dient normalerweise als verfassungsrechtlich garantiertes rechtliches Gehör, als Beweismittel und seiner Verteidigung – aber eben nur vor einem Gericht mit Grundrechtfähigkeit sowie grundrechtverpflichteten Richtern und niemals vor einem Gericht der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit auf Basis eines nicht ratifizierten Grundgesetzes. Der Mensch hatte über seinen Geschäftsherrn, seinen Treuhänder mit hoheitlichem Namen und mit seiner selbst kreierten Person ohne die vermutete Staatsangehörigkeit „deutsch“ jegliche Einlassung in die Jurisdictio voluntaria, die Freiwillige Gerichtsbarkeit verweigern können.

    Jegliche Einlassung ist der Hebel für die Streitbefestigung und Akzeptanz der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit entsprechend nicht ratifiziertem Grundgesetz.
    Zitate: „Mit Einlassung und Eröffnung des Verfahrens ist der eigene Verzicht und die Entbindung von der Erörterung der Tatsachen „vereinbart“. Es werden auch hier nur Sachverhalte statt Tatsachen schiedsgerichtlich entschieden, weil zur Klageführung es der Klagefähigkeit eines Berechtigten / des Rechtsfähigen bedarf – die Belange der Nebensache Mensch sind nicht erörterungsfähig! …
    Die Nutzung von gesetzlich legalen NAMEN vorentscheidet (präjudiziert), weil diese das Urteil über die verbundenen Eigenschaften/Bedingungen beinhalten. – Das NAMEN nur Ärger machen, ist eine altbekannte Spruchweisheit.“

  466. Sehr geehrter Herr Hensel,
    Ich würde gerne Ihre Meinung zu meiner aktuellen familienrechtlichen Situation hören.
    Ich, 39, Rechtsanwaltsfachangestellte habe im Juni 2004 meinen Mann, 58, Rechtsanwalt, geheiratet. Er hat auf einen Ehevertrag mit Gütertrennung bestanden, den er alleine mit seinem Kollgen für Familienrecht ausgearbeitet und mir dann verkauft hat. Ein befreundeter Notar von Ihm hat dies dann beurkundet.
    Unser Sohn ist 11 Jahre alt und geistig behindert. Unsere Tochter ist 9 Jahre alt.
    Um die Kinder habe ausschließlich ich mich gekümmert. Mein Mann hat sein Leben wie vorher weitergelebt.
    Im Juli 2014 fand auf Wunsch meines Mannes ein Trennungsgespräch statt. Darin hat er gesagt, er komme mit der Trennung psychisch nicht klar und nach seinem Herzinfarkt vor einem Jahr (er hat nur noch 35 % Herzleistung und ist Alkoholiker) macht Ihm das alles zu schaffen. Sollte ich Ihn dennoch verlassen, werde er mich psychisch und finanziell vernichten! Ab August wurde ich von Ihm und seinem Bruder, ebenfalls Anwalt in der gleichen Stadt, mit unsinnigen gerichtlichen Verfahren bombadiert. Im September 2014 bin ich mit meinen beiden Kindern ausgezogen. Daraufhin wurden alle 2-3 Monate falsche eidesstattliche Versicherungen von der Schwester meines Mannes, Sie ist Rektorin einer Grundschule abgegeben. Sogar nachweislich falsche eidesstattliche Versicherungen. Das Jugendamt spielt die Herzkrankheit und den Alkoholkonsum meines Mannes herunter, da der Landrat und Chef des Jugendamts ein alter Bekannter ist. Mein Anwalt, der mich bis Dezember 2015 vertreten hat, hat trotz Hinweis von mir, ich kann Ihn nicht bezahlen und PKH bekam er nie durch, immer weitergemacht mit dem Hinweis, das bezahlt sich alles von allein! jetzt bekomme ich einen KFB nach dem Nächsten. (ca. 14.000 €) Meine Eltern haben mir für Möbel 15.000 € geliehen, die ich ebenfalls nicht abzahlen kann.
    Die Schule meines Sohnes schreibt auf Wunsch des Vaters ständig irgendwelche Bestätigungen, da die Schwester meines Mannes mit der Direktorin bekannt ist.
    Es wurde vom Gericht ein familienpsychologisches Gutachten angefordert, welches nach einer Überprüfung erhebliche Mängel hatte. All dies wurde vom Gericht weder geprüft noch hinterfragt.
    Nach über einem Jahr hat das OLG dann entschieden, meine beiden Kinder zu trennen und mein Sohn muss seither beim Vater leben. Umgang haben meine Tochter und ich nur stundenweise, da sich mein Sohn an uns gewöhnen müsse! Diese Gutachterin hat meine Kinder nicht einmal 1 Stunde begutachtet und hat auch noch keine Erfahrung mit behinderten Kindern!
    Angeblich hat mein Mann auch kein Geld mehr, sein Freund ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und hat bei seiner eigenen Scheidung auch keinen Cent bezahlen müssen.
    Im Gegensatz zu mir hält sich mein Mann auch an keine gerichtlichen Beschlüsse. Mir wird sofort immer Zwangsgeld angedroht. Im Moment leben meine Tochter und ich von 200 € monatlich und am Samstag kam die Post vom Gericht, ich habe 1.088 € rückständige PKH und soll ab 01.08. 676 € monatliche Raten bezahlen. Ich habe meinen Mietvertrag zum Ende August gekündigt und weiss nicht wohin mit meiner Tochter.
    Ich bin am Ende. Finanziell ruiniert. Wie mein Mann es versprochen hat. Wenn das so weitergeht, werde ich auch meine Tochter noch verlieren, die seit über einem Jahr aus Angst keinen Kontakt mehr zum Vater möchte, da mein Sohn nach dem Umgang im Dezember 2014 gesagt hat, „der Papa erschiesst die Mama und zündet das Haus an!“ Meine Tochter ist psychisch am Ende und mein Mann verweigert erfolgreich die Behandlung. Mein Sohn ist völlig durcheinander und fragt, warum er nicht mehr bei uns wohnen dürfe und der Papa nicht will, das er uns anruft und warum der Papa immer sagt, ich würde ihn einsperren usw.
    Ich weiss mir keine Rat mehr!
    Da dies nur eine Kurzfassung ist, können Sie jederzeit nachfragen, sollten Fragen bestehen!
    Vielen Dank bereits im Voraus.
    Melanie Rahner

    • Hallo Frau Rahner, jeder kann aufgrund Ihrer Darstellung nachvollziehen, dass man Ihnen und Ihren Kinder übelst nachgestellt hat und dies wohl auch weiterhin tun wird. – Als erstes fällt mir ein Gegengutachten ein, dass sowohl das fehlerhafte Gutachten als auch die Trennung der Kinder von Ihnen gesundheitlich aufarbeitet (PAS). Bemängeln würde ich in diesem Zusammenhang, dass das Gutachten betr. Ihres behinderten Kindes die UN Behindertenkonvention unberücksichtigt ließ und somit dagegen verstoßen wurde; so denn auch das OLG und alle anderen Gerichte. – Die monatliche Pfändungsraten ergeben sich aus dem Gesamtbetrag geteilt durch 12 (vgl. ZPO hierzu). – Ich würde mit Ihrem Fall versuchen, Öffentlichkeit herzustellen (Vorschlag: Correctiv ?) – Hatten Sie Anträge auf Ablehnung insb. der Richter wegen Befangenheit gestellt ?

      • Sehr geehrter Herr Hensel,
        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
        Das Gegengutachten des Prüfers hätte mich sehr viel Geld gekostet, was ich leider nicht habe und außerdem hätte es Monate gedauert. Über die UN Behindertenkonvention wurde nie gesprochen. An diesem Gericht möchte man soetwas nicht haben!
        Die Pfändungstabellen sind mir wohl bekannt, aber egal wie oft ich Nachweise erbringe, mein Nochmann erhält ständig Einsicht in meine PKH-Akten (was eigentlich aus datenrechtlichen Gründen schon verboten ist) und das Gericht möchte keinen Schritt zurückgehen.
        Ich kenne Correctiv leider nicht, aber schaue es mir spätestens morgen gleich an.
        Anträge wegen Ablehnung der Richter wegen Befangenheit wurden nicht gestellt, mein Nochmann und sein Bruder arbeiten schon Jahrzehnte als Anwälte an diesem Gericht, es wäre wohl aussichtslos.
        Mit freundlichen Grüßen
        Melanie Rahner

      • Wegen der nicht gewünschten Akteneinsicht können sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.
        Wenn sie die UN Behinderten Konvention aufgeben, geben Sie ein Stück Recht ab, was Ihrem Kind zusteht.
        Die Befangenheitsanträge würde ich trotzdem stellen, da das Aufzeigen der Praktiken zur Verneinung, im Falle einer Fallveröffentlichung, nützlich sein könnte. Ob Ihr Kind ein Anspruch auf Begutachtung hätte, wäre vllt. eine Frage an ihren Beauftragten für soziale Angelegenheiten (Landtag). Bitte schildern Sie ihm den Fall. Und die UN Behinderten Konvention gilt auch an dem Gericht, dass Ihnen so zusetzte.

  467. Ich lese immer, dass den Geschädigten Ausfertigungen zugestellt werden. Ab dem 16.10. 2013 wurde doch die ungültige ZPO §317 geändert, danach soll es doch jetzt nur noch Abschriften geben. Ich habe z.B. Abschriften von „Urteil“ und „Beschluss“ erhalten. Worin besteht denn nun der Unterschied zwischen Ausfertigung und Abschrift? Kann man da genauso verfahren wie mit den Ausfertigungen? Also zurückweisen, da man diese nicht beantragt hat? Mal abgesehen von der fehlenden Unterschrift der Urschriften, der Unterschrift der Justizangestellten unter der Abschrift usw. Habe ich das Recht, mir die Urschriften zur Prüfung zuschicken zu lassen?

    • Sie haben das Recht Akteneinsicht zu halten; das beinhaltet auch die Übersendung der von Ihnen gewünschten Dokumente (Kosten).
      Es ist jedoch ratsam, die Gerichtsakte vor Ort einzusehen und einen Zeugen, sowie einen Fotoapparat zur Ablichtung mitzunehmen.
      Auf Ihre Frage nach dem Unterschied zwischen Abschrift und Ausfertigung gehe ich an anderer Stelle gesondert ein.
      Offensichtlich scheint, dass Scheinurteile und Scheinbeschlüsse mit der Novelle legitimiert wurden. – Insgesamt ist die ZPO jedoch ungültig, das sie mehrfach gegen das Zitiergebot verstößt. – Bitte stellen Sie Ihre Entscheidungen per link hier ein, damit man den Fall besser beurteilen kann; ggf. anonymisiert. – Zur weiteren Info …

  468. HFR 1996, Beitrag 9, Seite 1 – Prof. Dr. Gerhard Wolf
    Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken? (Fn. 1)

    I. Thesen und Forderungen

    Man tut heute meist so, als sei die Befreiung vom nationalsozialistischem Denken ein längst abgeschlossener Vorgang, eine inzwischen 50 Jahre zurückliegende Tatsache, die Rechtsgeschichte, für die aktuelle Strafrechtslehre aber nicht mehr von Bedeutung sei. – Die folgende kritische Bestandsaufnahme führt zum gegenteiligen Ergebnis.

    Die beiden zentralen Thesen
    1. Die heutige Strafrechtslehre nutzt die kollektivistischen, dynamistischen, teleologischen und antirechtsstaatlichen Elemente der nationalsozialistischen Rechtslehre wie selbstverständlich weiter. Sie ist in zentralen Teilen ihrer Dogmatik durch gesetzliche Regelungen, Lehrmeinungen und Urteile geprägt, die auch die Zeit zwischen 1933 und 1945 bestimmt haben und deren katastrophale Konsequenzen das 3. Reich unter Beweis gestellt haben sollte.

    2. Die Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken besteht in der Rückkehr zu den rechtsstaatlichen und liberalen Grundlagen des StGB von 1871. Liberales rechtsstaatliches Strafrecht bedeutet: Trennung von Recht und Politik, und für den Bereich der Justiz: einfache Gesetzes-anwendung.
    Die gesetzgeberischen Entscheidungen haben dem vorauszugehen, sie sind von anderen Staatsorganen zu treffen. Es ist entgegen der Ansicht FREISLERS gerade nicht gleichgültig, wer eine Entscheidung erläßt und wie sie zustandekommt (weiterlesen …).

  469. Widerstand-ist-Recht_Vorschlaege-fuer-eine-gewaltfreie-Form-des-Widerstands

    Heute hatte mir Werner May von „Widerstand ist Recht“ das Manuskript zu seinem (wahrscheinlich) letzten Polit-Film bei youtube unter gleichem Titel zugesendet. Es hatte Vorschläge für eine gewaltfreie Form des Widerstands und die entsprechenden Schreiben an: Politiker, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsangestellte und Vertreter der Medien enthalten.
    Wer sich daran hatte beteiligen oder die Infos weiterverbreiten wollen, hatte das natürlich gerne tun können.

    LG BERND-JOACHIM

  470. hallo an alle !

    ich hatte jetzt eine “ gerichtsverhandlung “ in diepholz – niedersachsen. die gesamte verhandlung dauerte 4 min. inkl. eintreten und hinsetzen sowie aufstehen und verlassen des raumes !
    tathergang : unter mehr als 10 zeugen ( arbeitskollegen ect. ) wurden wir in den Raum gebeten und wir setzten uns hin , ich setzte mich als “ beschuldigter“ in die zuschauerreihen !
    die schwarz gekleidete person vorne ,wollte wissen wo der “ beschuldigte “ sei , ob er nicht anwesend ist!!?? sie verwies auch sofort daraufhin das ich mich auf den vorgesehen platz ( anklgebank ) hinsetzen solle. dies verweigerte ich mit dem hinweis das ich sehr gut in den zuschauer stühle sitze…..
    die person vorne lass unbeirrt meine “ personalien “ vor und ich stand auf und sagte folgendes : “ ich möchte gerne vor eröffnung dieser veranstaltung die rechtssicherheit hergestellt wissen die bis jetzt völlig unklar sei! “
    darauf folgende Worte der Person vorne : “ ich habe studiert und somit ist die rechtssicherheit hergestellt! “
    dies sagte die person unterzeugen , es waren auch zwei polizeibedienstete anwesend die selber mit dem kopf schüttelten …..
    ich fragte sie ob sie sich wenigstens als gesetzliche richterin legitimieren würde ? daraufhin stand sie auf und sagte : “ hiermit breche ich die verhandlung ab , ich habe das hausrecht, bitte verlassen sie alle den saal “ !
    diese ganze sache dauerte tatsächlich etwa 4 min !!!
    ich habe bis heute nichts weiteres von dem “ gericht „gehört……
    es ging um den führerscheinentzug der mir bis heute nicht wieder ausgehändigt wurde !
    mfg
    guido

      • das haben alle zeugen genauso gesehen, aber trotzdem wurde etwas ABGEBROCHEN
        6 der zeugen würden eine eidestattliche versicherung abgeben das es so ablief.
        bringt eine anzeige beim internationalen strafgerichtshof in dem fall etwas ????

    • Es hatte trotzdem die Gefahr bestanden, daß vom Schiedsgericht noch ein Urteil in Abwesenheit mit Gelben Brief zugesendet wird. Diesen Gelben Brief nebst Inhalt hatte der Begünstigte willentlich mit einem HSV neutralisieren können.

      Gelber Brief hat Kausalbindung an die Urschrift zur Sendung durch eigene Wahrnehmung des Boten nicht.
      Gelber Brief ist Beweis für unechte „Förmliche Zustellung“ auf Grund dejure formungültiger Vier-Ecken-Einrahmung.

      • Wie hieß es doch so treffend im Volksmund: „Vorbeugen war immer besser gewesen als Heilen.“ Aus dieser Erkenntnis heraus war es ratsam gewesen, daß ein Streit in Sachen (in rem) gar nicht erst vor einem BRD-Schiedsgericht landete, sondern daß das jeweilige Begehren eines öffentlichen Diensteanbieter (es handelte sich ja größtenteils um die Aufnötigung eines Avalkredites; eine Rechnung hatten diese mangels Rechtsfähigkeit nicht stellen können) mit einem
        Haftungssicherungsvertrag bereits im Vorfeld komplett unstreitig gestellt und somit neutralisiert wird.
        (siehe auch Extralink: Die_10_Gebote_-_Das_Rechtssystem_und_ICH)

  471. https://losloesung.wordpress.com/2016/08/13/die-prophezeiungen-von-celestine-erkenntnisse-integrationen-synchronizitaet-und-ur-vertrauen/
    „In der sechsten Prophezeiung werden vier Kontrollmechanismen, „Kontrolldrama“ genannt, beschrieben:
    – „Der Einschüchterer“ (aggressive Verhaltensform)
    – „Das Arme Ich“ (passive Verhaltensform als Ergänzung des „Einschüchterers“)
    – „Der Vernehmungsbeamte“ (aggressive Verhaltensform)
    – „Der Unnahbare“ (passive Verhaltensform als Ergänzung des „Vernehmungsbeamten“)

    Der Einschüchterer gewinnt Energie, indem er sein Gegenüber mit Hilfe von physischer Kraft, Lautstärke, Temperamentausbrüchen und Drohungen in die Knie zwingt. Sein Gegenüber versucht durch Einnahme einer hilflosen stark verletzten Haltung dadurch vom Einschüchterer Energie zu gewinnen, dass dieser Mitleid bekommt und seine Angriffe einstellt.

    Der Vernehmungsbeamte gewinnt dadurch von seinem Gegenüber Energie, indem er ihn pausenlos ausfragt und nach Rechtfertigung für dessen Handlungen verlangt. Der Unnahbare tritt dem entgegen, indem er sich einfach „einsperrt“, d.h. jegliche Äußerung verweigert.“

  472. Pingback: Klare Fakten zu unserer Rechtlage – Erfolgreich – Andreas Große

  473. Pingback: Sind JUSTIZ und POLIZEI im Bund TERROR-Organisationen? | Mywakenews's Blog

  474. Alles gemacht wie es empfohlen wurde.
    Auf jegliche § hingewiesen, „Richter“ nicht anerkannt und noch die letzte AUSFERTIGUNG zurück geschickt ect. ect….
    Jetzt kam die „KOSTENRECHNUNG“ mit zweiwöchiger Zahlungsfrist. Knapp 2500€ möchte die Staatsanwaltschaft nun haben. Der Brief kam übrigens in einem ganz normalen, weißen Umschlag. Auch hier natürlich keine Unterschrift.
    Die Ansätze waren gut, aber was nun?
    Bin ein bisschen ratlos und wäre über die ein oder andere Hilfe sehr dankbar.

    mfg

  475. …DIE haben eine neue Einnahmequelle gefunden. All die, die geltende Gesetze einfordern und anhand der gültigen Gesetze aufzeigen, dass DIE mit ihrem Handeln sich nicht nur STRAFBAR machen, sondern auch UNRECHT vertreten, werden ohne Ende geplündert und rechtsgrundlagenlos ihrem Eigentum beraubt.

    Ich soll auch 1000 Euro für Scheinbeschluss und Scheinurteil aufgrund eines offenkundigen nicht rechtskonformen Steuererhebungsrechts (und NS-Gesetz) zahlen, alle Erwiderungen nutzten nix, Scheinbeschluss und Scheinurteil wurden abgeschmettert mit „Beschluss ist unanfechtbar“ sowie „Revision nicht zugelassen“ . Legitimiert hat sich beim Scheingericht nie einer, folglich war ich auch bei keiner Verhandlung. Unterschrieben hat das Scheinurteil und den Scheinbeschluss auch nur die Justizangestellte, der Scheinrichter hält sich schön bedeckt.

    Eingetrieben wird mein Eigentum nun über die Gerichtskasse (dort wird ebenfalls nichts unterschrieben) und die JBeitrO (ebenfalls NS-Gesetz und ungültig) und die Gerichtskasse hat sich einen privatisierten „Gerichtsvollzieher“,. also einen Freiberufler an Land gezogen, der nun mein Geld von mir will, mir aber nicht sagt, warum. Unterschreiben tut der auch nix.

    Über alles wird sich rechtswidrig hinweggesetzt, Gesetze/Rechtssprechungen/Bundesgesetzblätter interessieren den auch nicht, eine Rechtsprechung wird auch hier nur in eine Unrechtssprechung verwandelt.

    Habe mich in meiner Verzweiflung an das Bundesverfassungsgericht (ja ich weiß, aber was sollt ich tun) gewendet und was soll ich euch sagen? Meine Verfassungsbeschwerde wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt!!!! So läuft das hier!!!

  476. Nun ja, mit dem Haftungssicherungsvertrag waren all die o.g. Forderungen der fremdbestimmten Verwaltung „BUND“ zu neutralisieren gewesen, unzählige Beispiele beweisen dies bereits. Aber wer nicht hören will, muß halt fühlen. Das Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe war im Raum gestanden (http://wp.me/p2sNSL-e2).

  477. Urkunden:
    Eine Behörde ist nach § 1 (4) VwVfG eine Stelle der öffentlichen Verwaltung. Ein Gericht ist nach § 11 (7) StGB eine Behörde. Sie ist kein Amt und ist auch nicht im amtlichen Auftrag tätig.
    Es gibt nach §§ 34, 43, 44 VwVfG nichtige und rechtwidrige Verwaltungsakte und sie ergeben sich aus der Form der Norm (EGBGB). Es liegt Formnichtigkeit vor, wenn die zwingende öffentliche Beurkundung nach § 129 BGB, §§ 415 ZPO fehlt.

    http://imgur.com/a/50NFT

    Quelle: § 129 BGB, Kommentierung Palandt
    Wenn die Unterschriften der juristischen Funktionsfiguren ohne öffentliche Beglaubigung sind, ist die öffentliche Urkunde formwidrig. Öffentliche Urkunde ist nur der Beglaubigungsvermerk der Unterschrift, die abgegebene Erklärung ist eine Privaturkunde.

    Verfügungen, Erlasse, Urteile, Beschlüsse sind als Vermerke reine Privatmeinungen, sind als Vernutungen innerhalb der Demokratie nur Indizien und im öffentlichen Recht (Grundrecht) verboten und genügen weder dem Recht im Treuglauben noch der Form der Norm des §§ 125-129 BGB, §§ 415, 750 ZPO. Die förmlichen Voraussetzungen einer öffentlichen Zwangsvollstreckung liegen nicht vor und ist nach § 80 VwGO, § 1 (4) VwVfG, § 11 (7) StGB als eine Sofortmaßname einer öffentlichen Stelle zu deuten, wenn die bestimmten Voraussetzungen in der Regel nicht erfüllt sind, denn ein öffentliches oder überwiegendes Interesse bei einer öffentliche Stelle ist kein öffentliches Recht. Juristische Personen- und Gebietskörperschaften sind kein öffentliches-Recht, denn Demokratie ist kein Grundrecht, die juristischen Personen- und Gebietskörperschaften nicht grundrechtfähig.

    Der private Sachbearbeiter/in(JobcenternLandratsämtern,Richter/in, etc. ist derzeit nach Gesetz ohne hoheitliche
    Rechte, ohne öffentliches Recht und ohne Grundrechte tätig.(• nicht recht-, geschäft-, handlung-, delikt, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig • und begründen nur einen Handelssitz.)

    Hier kann man überprüfen welches Amt,Gericht usw. einen Handelssitz hat.
    https://www.upik.de/upik_suche.cgi?new=1

    Siehe:
    Bundesverfassungsgericht:
    http://imgur.com/a/MV0VP

    Aus Formnichtigkeit des § 43 VwVfG liegt ein Verfahrenshindernis mit Sperrwirkung vor, denn Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die zu ihrer Vorbereitung gelieferten Arbeiten sowie die Dokumente, die Abstimmungen betreffen, dürfen nach § 173 VwGO, § 29 (1) VwVfG, § 299 (4) ZPO außerhalb der Behörde weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt werden. Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des besonders schwerwiegenden Fehlers, ist ein Verwaltungsakt nichtig,
    der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.
    den eine Behörde außerhalb ihrer begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein.
    den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann.
    der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
    der gegen die guten Sitten verstößt.

    Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die mit Ort, Datum und Unterschrift des mit Vornamen und Nachnamen bekannten Menschen, der die Erklärung zu Recht und nicht durch Gesetz tätigt und die Unterschrift im treuen Glauben im Schöpferbund von einem anderen Menschen mit Vornamen und Nachnamen im öffentlichen Glauben bestätigt wird, daß die Unterschrift von dem entscheidenden Menschen gerichtet wurde. Die öffentliche Urkunde entfaltet im öffentlichen Recht eine Bindewirkung, da das Recht binnen Gewaltentrennung durch den Transzendenzbezug transferiert werden kann. Die öffentliche Beglaubigung kann keine Person tätigen, da die Personifikation den Transzendenzbezug von Treu und Glauben verleumdet.
     Private Urkunden sind Urkunden, die mit Ort, Datum und Unterschrift des mit Vornamen und Nachnamen bekannten Menschen als eine Willenserklärung versehen sind. Private Urkunden entfalten im öffentlichen Recht keine Bindewirkung.  Keine Urkunden sind Entwürfe, wenn sie keine vollständigen Daten über Ort, Datum und Unterschrift des mit Vornamen und Nachnamen bekannten Menschen als eine Willenserklärung abgegeben werden.
    Im öffentlichen Recht sind Privaturkunden und Entwürfe verboten, deshalb haben diese keine Rechtkraft und keine Bindung an Recht oder Gesetz und setzten demzufolge keine Frist und kein Versäumnis in Kraft. Alle Unterlagen, die die Behörden als öffentliche Stelle benutzen und rechtwidrig hin und herschieben, sind privat und im öffentlichen Recht und in eigener Privatautonomie der Menschen im Grundrecht verboten. Paraphen sind keine rechtsgültigen Unterschriften! Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht. Der Unterschrift einer jP. Rechtspflegerin ersetzt keine fehlende Unterschriftsbeglaubigung auf den Beschlüssen, so daß die beglaubigte Ausfertigung keine öffentliche Urkunde ist, wenn sie in Kopie des Original auch nicht eine öffentliche Urkunde ist (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

    Die Verantwortlichen der Behörden sind in der Geschäftsherrenhaftung der unerlaubten Geschäftsanmaßung nach § 1 (4) VwVfG, § 11 (7) StGB verpflichtet, den formnichtigen und recht(s)widrigen Verwaltungsakt nach §§ 43, 44, 48 VwVfG gemäß § 42 VwGO in der Rechtgewährung(s)pflicht zurückzunehmen.
    Zur Transformation von öffentlichem Recht aus der Gewaltentrennung müssen öffentliche Urkunden vorliegen. Der Beweis, daß der Vorgang unrichtig beurkundet sei, ist zulässig (§415 (2) ZPO, § 34, 44 VwVfG). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung im Auftrag im Gegensatz zur Unterzeichnung in Vollmacht zu erkennen, daß der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und ist formunwirksam.
    BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02 BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87
    • Im öffentlichen Recht gibt es keine Privatautonomie von Gesellschaften.
    • Die Form der Norm bestimmt den Geltungsbereich des Rechts oder des Gesetzes.
    • Von der Form der Norm ist Rechtswahl und Gerichtsstand abhängig.

    Eilantrag Strafanzeige, Strafantrag mit Strafverfolgung, gegen den privat haftenden Richterin,Behördenmitarbeiter/in stellen wegen.

    1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
    2. Umdeutung von Unrecht zu Recht
    3. Nötigung im Amt (§ 240 StGB)
    4. Täuschung im Rechtsverkehr (§ 123, 124, 125, 126 u. 134 sowie 138 BGB)
    5. Betrug im Rechtsverkehr (§ 267 StGB)
    6. Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB u. § 241 StGB)
    7. Betrug (§ 263 StGB)
    8. Erpressung (253 StGB)
    9.Urkundsdelikte (§§ 267–282 StGB)
    10. Verletzung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“

    1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei derLeitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
    2. Umdeutung von Unrecht zu Recht (§ 138 ZPO)
    § 138
    Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
    (1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände
    vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
    (2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu
    erklären.
    (3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden
    anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen
    Erklärungen der Partei hervorgeht.
    (4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder
    eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung
    gewesen sind.

    3. Nötigung, Nötigung im Amt (§ 240 StGB)
    Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
    einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder
    Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
    Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die
    Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen
    ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
    Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
    vor, wenn der Täter
    1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
    4. Täuschung im Rechtsverkehr (§ 123, 124, 125, 126 u. 134
    sowie 138 BGB, etc. ) siehe 12 seitiges Dokument „Opferhilfe
    Mensch Urkunden“
    5. Arglistige Täuschung
    6. Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB u. § 241 StGB)
    § 241Bedrohung
    (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm
    nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen
    vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm
    nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

    7. Betrug (§ 263 StGB)
    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
    Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
    beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder
    Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
    Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
    vor, wenn der Täter
    1.
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
    fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.
    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht
    handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von
    Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.
    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer
    Amtsträger mißbraucht oder
    5.
    einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem
    Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine
    Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder
    Stranden gebracht hat.
    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren
    Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,
    wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung

    von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat,
    gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer
    Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den
    §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann
    anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
    8. Erpressung (253 StGB)
    § 253 Erpressung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
    einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
    nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen
    Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird
    mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die
    Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen
    ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter
    einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
    fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
    9. Urkundsdelikte (§§ 267–282 StGB)
    § 267 Urkundenfälschung
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine
    echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde
    gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
    Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
    vor, wenn der Täter
    1.
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur
    fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
    2.
    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    3.
    durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die
    Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
    4.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer
    Amtsträger mißbraucht.
    (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren
    Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,
    wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur
    fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis
    269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    Mit freundlichen Grüssen

    Chris

  478. Kein gültiges Gesetz ohne Vertrag! Wo war der Vertrag gewesen für die oben aufgelisteten geltenden „Gesetze“? Es waren offenkundig nur noch Spielregeln für die nicht rechtsfähigen aber grundrechtverpflichteten Diensteanbieter gewesen.

    Rechtsfähigkeit, Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit in Verbindung mit dem Wohnsitz, Familiennamen, Ehefähigkeit, Testierfähigkeit, Parteifähigkeit, Prozeßfähigkeit, Postulationsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Wahlrechtsfähigkeit – all diese aufgelisteten Fähigkeiten werden aktuell in ‚deutsch’Land oder ‚SchLand’ nur fingiert, finden also fingiert in einer ordinierten Fiktion statt und somit im o.g. Rechtsschein. Oder gibt es hier in Deutschland jemanden, der in den letzten 25 Jahren bei einem staatlichen Gericht (die bundesdeutschen Gerichte sind ohne §15 GVG eben nur Schiedsgerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, keine staatlichen Gerichte) auf eine gültige Verfassung oder eben die Bibel einen Eid sprechen durfte?

  479. Ich habe einen „ Vergleich „ aus dem Jahr 1999, man glaubt es nicht wenn man diesen Schei… liest,das das die DEUTSCHE Sprache sein soll ???!!! oder studiert man so ein Kauderwelch ??? Auf der Hauptschule hätte ich für diese Aussprache ne 6 kassiert .
    Aber dieser Vergleich ist zu gunsten des Schädigers.So was gibt es auch.
    Diesen Vergleich habe ich erst letzten Monat ausgehändigt bekommen vom „urteilenden Gericht „
    Nur schitt das ich damals noch nicht das wußte was ich alles in den letzten 4j mir an Wissen im § Schungel angeeignet habe.
    Mein nächster Schachzug : Unterlassungsklage !

  480. Mir wurde 2007 der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Ich bekomme ihn nur wieder wenn ich zur MPU gehe. Auf dem Urteil von damals ist auch keine Unterschrift. Kann ich somit mein Führerschein zur wiedererteilung beantragen da es ja ohne Unterschrift ein Scheinurteil war?

  481. Pingback: Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen „Gerichten“ – zur Erinnerung | Der Honigmann sagt...

  482. Die Verzweiflung ist mir ins Gesicht geschrieben…hoffe hier auf Hilfe.
    Am 21. Januar diesen Jahres hatte ich eine Verhandlung vor dem LG. 4 Tage vorher wurde ich operiert und mein damaliger Strafverteidiger nahm mich zur Verhandlung mit, da ich selbst nicht fahren konnte…..Innerhalb kürzester Zeit machte mir der Richter klar, dass ich bei ihm keine Bewährung zu erwarten habe und ich möge die Berufung zurück nehmen. Im Vorfeld wurde hierüber nie gesprochen. Ganz im Gegenteil. Da ich gesundheitlich ziemlich angeschlagen bin, sprach er von guter Prognose etc. pp.
    Es wurden mir zwar einige Pause eingeräumt, jedoch wurden diese vom Anwalt zum rauchen genutzt und zum quatschen mit dem Staatsanwalt, genutzt.
    Ich war komplett von der Rolle, denn ich wusste weder ein noch aus und der Anwalt meinte sowie der Richter, ob ich überhaupt inhaftiert werde, sei offen aufgrund des Gesundheitszustandes.
    Zuhause angekommen sprach ich mit einer guten Freundin darüber, die mich aufklärte….Ja, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Habe dann über das Internet einen Anwalt gefunden, der sofortige Beschwerde beim OLG einreichte. Es wurde auch ein Attest nachgereicht aus dem hervorgeht, dass ich aufgrund der OP verhandlungsunfähig war. Der Arzt wurde vom Richter telefonisch befragt!
    Heute kam der Beschluss, Beschwerde verworfen. Das Urteil ist natürlich nicht unterschrieben und mit einem kleinen Stempel ist zu erkennen, dass es eine Ausfertigung ist. Darüber hinaus ist der Name der Urkundsbeamtin zumindest für mich nicht lesbar.

    Der Anwalt meinte, man könne hier nichts mehr tun! Das ganze hat mich ein Vermögen gekostet. Ohne gute Freunde wäre es finanziell nicht zu stemmen gewesen. Die Std. 350,00 € und nun ein Scherbenhaufen……

    Ist es normal, dass auch der ehemalige Strafverteidiger im Urteil aufgeführt wird? Darf ein Richter telefonisch einen Arzt befragen? Wer kann mir helfen, denn ich dreh am Rad, ja wie der Hamster……

    Vielen lieben Dank
    Heidi

  483. Frage, welches Rechtsmittel kann man einlegen gegen die fehlende richterliche Unterschrift auf dem Urteil welches in der Gerichtsakte verbleibt. (ja das „Original-Urteil liegt in der Gerichtsakte, aber das lassen wir mal außen vor) Feststellung durch Akteneinsicht.
    Welche „BRD“ Möglichkeit gibt es. Die Beschwerde konnte jedenfalls keine Abhilfe schaffen.
    Wer weis da weiter?

    • Hallo,
      Zuerst einmal ein paar Fragen:
      Haben Sie ein Urteil zugestellt bekommen?
      Falls ja: War das Urteil von einem Richter unterschrieben?
      Ist das Urteil ( Kopie) welches sich in der Akte befindet unterschrieben? Wenn ja: Von wem?
      Falls beides nicht unterschrieben ist, handelt es sich in beiden Fällen um Entwürfe, die keinerlei Rechtskraft entwickeln, da es sich durch die fehlenden Unterschriften um einen nichtigen Verwaltungsakt handelt, der an der vorgeschriebenen Form mangelt, der keinerlei Fristen in Gang setzt und somit auch nicht befolgt werden muss. Weisen Sie das Ganze wie vor beschrieben als nichtigen Verwaltungsakt zurück. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie mich auch gerne anrufen. 01786330823

      Mit freundlichen Grüßen

      Heinz-Georg Dittmer

  484. Pingback: Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Scheinverfahren | behindertvertriebentessarzblog

  485. Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
    Leider nicht jenes, bei welchem ich über 2000€ zahlen soll aber jetzt habe ich die Möglichkeit auf Entschädigungsansprüche nach § 2 Abs. 2.
    Meine Beschlagnahmten Speichermedien sollte ich ja nun, nach über 17 Monaten, auch wieder zurück bekommen.

    Der Antrag auf Feststellung der Entschädigungspflicht muss nun in den nächsten 4 Wochen bei dem „Amts“Gericht eingereicht werden.

    Gibt es solch einen Antrag als Muster / Vorlage? Habe das Netz durchsucht, aber nix gefunden.
    Muss ich mir wirklich so einen BRD Anwalt nehmen, damit dieser mir solch einen Antrag verfasst oder gibt es hier jemand der damit Erfahrung hat?

    MfG

  486. Roki55007 schreibt
    hallo Herr Hensel habe ein Urteil vorliegen wo in der Urkunde handschriftliche was geändert wurde ist ein solches urteil noch gültig meines wissen nicht gibt es ein Gesetz wo das steht das man eine Urkunde nicht handschriftlich verändern darf? dann habe ich noch ein paar Beschlüsse bekommen wo drin steht „ausgefertigt“ ausgefertigt bedeutet für mich das er es erstellt hat eben hergestellt hat müsste nach meiner Meinung was anderes sein aus Ausfertigung sehe ich das Richtig? noch mal herzlichen dank an alle hier die diese Seite unterstützen man müsste an jedem Gericht eine Fahne hin hängen um auf diese Seite aufmerksam zu machen.

  487. Handschriftlich in einer Urkunde etwas ändern oder ergänzen ohne Unterschrift, Datum und Dienstsiegel ist ganz klar Urkundenfälschung. Wer so eine Urkunde gebraucht begeht Täuschung im Rechtsverkehr und Benutzung einer falschen Urkunde und ist gemäß STPO und STGB eine strafbare Handlung. Eine Ausfertigung wird nur auf Antrag ausgestellt und ersetzt nicht das Original, schon gar nicht wenn dort nur ausgefertigt drunter steht. Wenn dann muß dort der vorgeschriebene Ausfertigungsvermerk stehen, dass die Ausfertigung der Urschrift entspricht. Wenn die Urschrift, welche fälschlicherweise auch als Original bezeichn et wird und von den Gerichten gerne in der Akte aufbewhrt wird vom Richter tatsächlich unterschrieben ist, handelt es sich um eine Falschbeurkundung, da die Ausfertigung keine Richterunterschrift aufweist und somit die Ausfertigung nicht mit der Urschrift übereinstimmt. Wer nur etwas ausfertigt erstellt nur ein Kopie, welche in keiner Weise Rechtskraft besitzt.
    Heinz-Georg Dittmer (Gerichts- und Rechtsstaat Geschädigter)

  488. Roki schreibt
    Habe ein Ehescheidungsurteil in 2013 erhalten beglaubigte Abschrift dort stand mit der Urschrift gleichlautent beglaubigt justiztante und fertig darauf hin habe ich mir die Akte kommen lassen alles kopiert vom Anwalt und musste fest stellen das kein Urteil in der Akte war auf die Frage von mir wo denn das Urteil sei die Anwort diese bleibt immer beim Oberlandesgericht darauf habe ich mich zum oberlandesgericht bemüht und um Urteilseinsicht gebeten diese wurde mir versagt mit der Begründung die würde nur ein Anwalt zu sehen bekommen und der müsste auch zum Oberlandesgericht hin fahren wenn er es einsehen möchte, meine Frage werden Urteile gesondert bei Gericht aufbewahrt ?Daraufhin habe ich einen Anwalt bemüht er möge mir eine Kopie des Urteils besorgen die Anwort es gibt kein anderes Urteil als die beglaubigte Abschrift dieses hat er mir schriftlich bestätigt alles ohne Richterunterschrift nartürlich. Dann habe ich einen weiteren Anwalt beauftragt eine Schadensersatzklage gegen den Gerichtsvollzieher durch zu setzen der mir in 2013 eine Schufaeintragung aus dem Urteil verpasst hat, das wollte der Anwalt nicht glauben und er wollte mir das Urteil besorgen was dann auch per Fax dem Anwalt zu gefaxt wurde handschriftlich war viel im Urteil geändert worden, aber ohne die Seitennummerrierung aus der Akte. Aus meiner sicht alles sehr abendteurerlich. Da aber die Schreiben des Gerichtsvollziehers auch nicht handschriftlich unterschrieben waren sondern mit eingescannter Unterschrift sind, sind seine Schreiben wirkungslos und nichtig . Auf die Frage damals er Möge mir seinen Amtsausweis zeigen mir das Urteil zukommen lassen und mir den Nachweis erbringen das das Amtsgericht Steinfurt ein staatliches Gericht mit staatlichen Richtern und Richterinnen kam keine reaktion der Eintrag wurde vollzogen. Nun möchte ich den Gerichtsvollzieher auf Schadenersatz verklagen das wird wohl kein Rechtsanwalt machen habe schon mehrere Absagen erhalten, also muss ich es selber machen.
    Meine Frage wie gehe ich vor Klage ich nur gegen den Gerichtsvollzieher oder gegen alle drei die den Eintrag gemacht haben nähmlich das Amtsgericht Steinfurt den Gerichtsvollzieher und der Gläubigerin ich glaube die werden mir sagen sie müssen sich entscheiden sie können nur gegen einen Klagen.Fakt ist die Schreiben des Gerichtsvollziehers waren nichtig somit bin ich auch nicht zur Zahlung aufgefordert worden. Ich möchte keine Fehler machen wer kann mir helfen.

  489. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig ! | HeiligeGeometrie.com – Spirituelles aus dem Web

  490. Was kann man gegen den Gerichtsvollzieher machen der meint er wäre der König von Deuschland bei mir wird die Gewerbesteuer (Gesetze vom Adolf) gepfändet. Bringt ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutzes und Vollstreckungsschutz.

  491. hallo Ich habe dem Gericht geschrieben sie mögen den Beweis erbringen das die Haager Landkriegsordnung seit 2007 nicht in Kraft getreten ist. Habe den Antrag gestellt sie mögen Beweis erbringen das die deutschen Gerichte Staatsgerichte sind mit staatlichen Richtern und Richterinnen die auch nach Völkerrecht Recht sprechen dürfen.Des weiteren habe ich den Antrag gestellt sie mögen Beweis erbringen das die Alliierten Streikräfte den Gerichten in Deutschland den Auftrag erteilt haben Recht zu sprechen.Die Anwort des Richters: Soweit der Schuldner die Existens der Bundesrepublik Deutschland und die Legitimation des Amtsgerichts und des erkennenden Gerichts in Frage stellt , so sind derartige Einwendungen offensichtlich unbegründet, sodass es ihrer weiteren Reörterung nicht bedarf . Gleiches gilt, sowiet der Schuldner die Gültigkeit von Gesetzen in Frage stellt.
    In dem Fall ging es um Darlehnsverträge für Immobilien die Verträge mit der Sparkasse haben alle keine Anschrift der Bank nur eine Postleitzahl und die auch noch unterschiedlich von einander . Der Darlehnsvertrag verstößt gegen § 492 BGB alle Nebenverträge verstoßen gegen Art. 246 Abs. 2 somit auch nichtig, eine vollmacht der Bankvertreter lag auch nicht vor, somit auch aus diesem Grunde nichtig.§ 177 BgB
    Meine Frage wenn der Richter das alles Ignoriert ist das nicht Rechtsbeugung?wenn Urkunden mit nicht existierenden Anschriften benannt werden die es gar nicht gibt und auch nicht auf meinen Verträgen stehen kann eine solche Urkunde bestand haben? Aus meiner sicht sind alle Verträge nichtig und damit hätte ich mich auch nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und man kann dann auch nicht aus solchen Vertägen zwangsvollstrecken, diese alles wird vom Richter ignoriert und mit keinem Wort erwähnt oder begründet ,was raten Sie mir dazu?Die Zwangsversteigerung ist vollzogen worden und ich habe einen Antrag nach 765a ZPO gestellt alles wurde abgelehnt. Ich habe vor eine Beschwerde Nach Art. 6 der europäischen Menschenrechtskonvention zu stellen in Verbindung mit Verletzung rechtlichen Gehörs, das ganze ist eine Enteignung meines Vermögen was zu Schleuderpreisen auf den Markt geschmiesen wird ohne Rechtsgrundlage.

  492. Hallo habe noch was vergessen ich hatte die Ausfertigung als nichtigen Verwaltungsakt zurückgewiesen da Ausfertigungen nur noch auf Antrag erstellt werden dürfen gesetzlich vorgeschrieben,natürlich auch nicht unterschrieben. Kein Wort hat der Richter dazu geschrieben wohl aber hat der Richter zu der Unterschrift geschrieben wörtlich: Soweit der Schuldner behauptet, der angefochtene Beschluss sei nicht unterschrieben , so gilt dies nur für das ihm übersandte Exemplar. Das bei den Akten befindliche Original des Beschlusses trägt sehr wohl die Unterschrift des zuständigen Rechtspflegers.Hier schreibt man das Original befindet sich in der Akte beim Oberlandesgericht sagt mann das Original wird in einem stilldich Kämmerlein aufbewahrt man malt sich die Dinge so zusammen wie man es gebrauchen kann.

    • Sie schreiben – man malt sich die Dinge so zusammen wie man es gebrauchen kann.- Genau das ist das Problem.
      Sie können alles Recht auf Ihrer Seite haben und doch kann der „Entscheider“ alles ins Gegenteil verdrehen, ohne dass er hierdurch einen Nachteil hat. Egal, ob es den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt oder nicht.
      Auch beim § 339 StGB werden „Kollegen“ des Beschuldigten befragt und aus dem Tatbestand der Rechtsbeugung wird eine ganz normale Handlung. Sie müssten in einem solche Fall – trotz BVerfG hierzu – mit Beleidigung etc. rechnen und schon sind Sie ein Kandidat für den § 63 StGB .

      Sinnbildlich fragen Sie einen Verbrecher nach seiner Schuld für seine kriminellen Handlungen, wobei der Verbrecher zeitgleich sein eigener Richter ist. Er müsste selbstzerstörerisch veranlagt sein, urteilte er über sich gerecht. Das Rechtssystem ist im Sinne von Gerechtigkeit nicht mehr existent, so dass andere Maßnahmen notwendig wären.

      Eine Möglichkeit wäre vor den Gerichtsgebäuden zu demonstrieren.

      Eine andere wäre die Berichterstattung hierüber; jedoch haben wir es mit einer politisch abhängigen Lückenpresse zu tun, die offensichtlich angewiesen ist, die Öffentlichkeit über Grundrechteverletzung durch die Justiz, nicht zu informieren.

      • roki schreibt
        habe ich gemacht bloss das stört Ihn gar nicht und wenn man nicht drauf antwortet , was ja normal währe bei nichtigen Verwaltungsakten dann währe der Fall warscheinlich zu meinen ungunsten gelaufen, sollte man mal ausprobieren aber geht nur mit kleinen Beträgen.Die Schande daran ist das diese Leute auch noch mit Steuergelder bezahlt werden.

  493. Private Urkunden sind Urkunden, die mit Ort, Datum und Unterschrift des mit Vornamen und Nachnamen bekannten Menschen als eine Willenserklärung. Private Urkunden entfalten im öffentlichen Rechte keine Bindewirkung. Keine Urkunden sind Entwürfe/Ausfertigungen,
    wenn sie mit keinen vollständigen Daten über Ort, Datum und Unterschrift des mit Vornamen und Nachnamen bekannten Menschen als eine Willenerklärung abgegeben werden. Im öffentlichen Recht sind Privaturkunden und Entwürfe verboten und haben keine Rechtkraft und keine Bindung an Recht oder Gesetz, setzten keine Frist und kein Versäumnis in Kraft!
    Alle Urkunden von Behörden sind keine öffentlichen Urkunden.

    Klicke, um auf Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf zuzugreifen

    Schreiben sie doch das noch dem Richter,und legen einfach mal die PDF anbei.
    Die sind ja Körperschaftlich organisiert.Und haben keine Grundrechte bzw. sind Grundrechtverpflichtet.

    Siehe
    http://imgur.com/a/mgd9F

  494. Kein gültiges Gesetz ohne gültigen Vertrag, keine echte Urkunde unter illegal geltendem Gesetz/Recht (geltende Gesetze -sprich: aufoktroyierte Gesetze- von Besatzern, Putschisten oder Selbstermächtigten waren ungültig und illegal, je nach Kräfteverhältnis hatten die unterdrückten und als Sache -in rem- verwalteten Menschen sie jedoch für eine gewisse Zeit hinnehmen müssen). Jeder Vertrag war eine Treuhand gewesen. Keiner hatte mehr Rechte ausüben können, wie ihm übertragen worden waren. Treuhänder Q sorgt mit dem Haftungssicherungsvertrag für Regelkonformität gemäß den gültigen Gesetzen (siehe Grafik.

  495. roki schreibt
    habe gerade einen Beschluss vom Verfassungsgericht erhalten die Verfassungsbeschwerde wird nicht zu Entscheidung angenommen sie halten es für rechtens wenn Verträge mit der Bank wo die Anschrift der Bank also Straße und Hausnummer nicht enthalten ist und daraus vollstreckt wird dieses muss man sich durch den Kopf gehen lassen das heist soviel man kann ohne Rechtsgrunglage enteignen und zu Schleuderpreisen auf den Markt schmeisen, auch nicht unterschrieben und mit einer Ausfertigung versehen ich frage mich allmählich wo wir in Deutschland hin gekommen sind mal sehen was der europäische Gerichtshof dazu sagt.In einem anderen Fall habe ich den Beschluss als nichtigen Verwaltungsakt zurück gewiesen da er nicht vom Richter unterschrieben ist und mir die Justizbeschäftigte ja das auch noch beglaubigt hat das dass Urteil nicht unterschrieben ist oder sie hat was beglaubigt was nicht identisch ist das würde dann den Straftatbestand § 348 STGB erfüllen, die Anwort des Richters der Beschluss brachte auch nicht unterschrieben sein, also kann man machen was man will seitens der Richter es ist immer richtig. Das ganze Justizwesen ist so korrubt, das ich mich Frage was das für eine Rechtstaatlichkeit ist.Ein anderer Richter meint ich würde die Existen der Bundesrepublik Deutschland und seine Legitimation des Amtsgerichts und des erkennenden Gerichts in Frage stellen, so sind derartige Einwendungen offensichtlich unbegründet, so dass es ihrer weiteren Erörterungen nicht bedarf. Das ist doch ziehmlich einfach drum herum geredet ich hat den Antrag gestellt man möge Beweis erbringen das dass Amtsgericht Steinfurt und das Landgericht Münster ein staatliches Gericht ist mit staatlichen Richter und Richterinnen die auch nach Völkerrecht Recht sprechen dürfen. Des weiteren hatte ich den Antrag gestellt man möge Beweis erbringen das die Haager Landkriegsordnung seit 2007 nicht in Kraft getreten ist und ich hatte den Antrag gestellt Beweis zu erbringen das die alliierten Streitkräft dem Amtsgericht steinfurt und dem Landgericht Münster den Auftrag erteilt haben Recht zu sprechen keine Anwort auf diese Fragen staat dessen redet man sich drum herum aber die Beweise werden nicht erbracht.
    Noch eine andere Frage kann ich einen Gerichtsvollzieher ein Amtsgericht sowie eine Gläubigerin in Anspruch auf Schadenersatz nehmen in einer Anklage ?

    • Meine Verfassungsbeschwerde bei der Firma BVerfGe wurde auch nicht angenommen. Eine Begründung gab es ebenfalls nicht. Der Rechtsbankrott und die Willkür hierzulande ist offenkundig. Ein Rechtsweg oder ein effektiver Rechtsschutz bleibt uns hier bzw. national verwehrt, weil die Scheinrichter nach dem DRiG Erster Teil/Erster Abschnitt §3 im Dienste des Bundes stehen, anstatt sich dem Gesetz zu unterwerfen (siehe Art. 97 GG i.V. mit Art. 3 (1) GG), dessen sie sich in §DRiG 38 scheinverpflichtet haben.

    • @roki55007: Wann hatten Sie sich dem System als Mensch mit dem eigenen Geschäftsherrn und dem eigenen Treuhänder zu erkennen gegeben und Ihr Personalkonto bei der BRD-Gemeinde-Verwaltung gekündigt gehabt? Bisher hatte der jeweilige von Ihnen akzeptierte Richter diese Treuhänder-Rolle eingenommen. Waren Sie in der Lage gewesen, diese Tragweite zu erfassen?
      Zitate: „Mit Einlassung und Eröffnung des Verfahrens ist der eigene Verzicht und die Entbindung von der Erörterung der Tatsachen „vereinbart“. Es werden auch hier nur Sachverhalte statt Tatsachen schiedsgerichtlich entschieden, weil zur Klageführung es der Klagefähigkeit eines Berechtigten / des Rechtsfähigen bedarf – die Belange der Nebensache Mensch sind nicht erörterungsfähig! …
      Die Nutzung von gesetzlich legalen NAMEN vorentscheidet (präjudiziert), weil diese das Urteil über die verbundenen Eigenschaften/Bedingungen beinhalten. – Das NAMEN nur Ärger machen, ist eine altbekannte Spruchweisheit.“
      Sei Du SELBST die Veränderung, die Du in der Welt sehen willst. (Mahatma Gandhi)

  496. Willkommen in der Wohlfühl-EM-Diktatur, und sich ja nicht beschweren sonst bekommt man einen Strafbefehl. WIR werden Mundtot in Deutschland gemacht.

  497. Hallo zusammen,
    gestern erhielt ich ein Schreiben des Präsidenten des brandenburgischen Oberlandesgerichts. Nunmehr wird mir vorgeworfen, in diesem Blog unwahre und ehrverletzende Tatsachen behauptet zu haben. Interessant hierbei ist, dass die Verhandlung selbst willkürlich war. Ich aber dieses nicht öffentlich Äußern soll und man mir nur deswegen Strafe androht, weil ich mich nicht dieser Willkür fügen will.

    Fortsetzung folgt.

    Gruss Rocco

    • Das Bundesverfassungsgericht betont ausdrücklich, ….

      Zitat:

      dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.

      Dieser Aspekt ist bei der gebotenen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht deshalb besonders hoch zu veranschlagen.

      Das Bundesverfassungsgericht betont außerdem, dass der Begriff der Schmähkritik eng definiert ist. Insbesondere bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage kann eine Schmähung nur selten angenommen werden.

      Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13).

    • Den meisten war es wirklich schwer gefallen, gedanklich die Fiktion zu verlassen. Ein Oberlandesgericht in der Treuhandverwaltung „BUND“ war ja nur im Sprachgebrauch ein Oberlandesgericht, in Wirklichkeit war es ein Ober-Schiedsgericht, welches entsprechend HGB einfach den Namen „Oberlandesgericht“ benutzt. Den BRD Gerichten war es verboten, den Menschen als Person zu behandeln, sie hatten nur über juristische Personen und öffentliche Sachen verwaltungsrechtlich befinden dürfen.

      Dogmen: BRD verwalte Deutsches Reich (DR) statt Zoll- und Handelsunion „Deutschland“ (D); Grundgesetz für BRD sei Volksverfassung für D; Privatvertragliches Grundgesetz überlagere Reichsgesetze; BRD würde Rechte besitzen; BRD Länder unterstünden BRD-Regierung statt DR-Regierung [2 BVG 1/59]; Geburtenurkunde beurkunde Mensch und Bürgerrechte; Personalausweis sei der Mensch; Mensch müsse Ausweis haben;: Wohnort sei Wohnsitz; Personalausweis böte Zugriff auf Person und Mensch; Gewaltenteilung sei Gewaltentrennung; Parteipolitiker sei Volksvertreter; freiwillige Arbeitsgerichte seien unparteiische streitige staatliche Gerichte; Grundrechte seien Menschenrechte; Treueeid sei Schöpferrecht nicht unterworfen; Minimalbedingung „freiheitlich demokratische Grundordnung BRD“ gewähre verfassungsmäßige Ordnung; Militärgericht „Bundesverfassungsgericht“ und „BRD Verfassungsschutz“ schützten die Volksverfassung.]

  498. Sehr geehrter Herr Hensel…

    hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, wie die Justiz mich ständig betrügt.
    Die Gerichte gewähren mir rechtswidrig keine Prozeßkostenhilfe für die Berufung. Die Beschwerde wurde ebenfalls zurückgewiesen, weil ich angeblich keine Erfolgsaussichten hätte. Dem ist nachweislich nicht so, hier wurde ein privates Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigtem Gutachters einfach unbeachtet gelassen, der mich kurz nach dem Schadensfall begutachtet hat und dieser die Schuld der Gegenseite an dem Schaden nach Sachlage eindeutig bejaht hat. Daraufhin wurde 1 1/2 Jahre später ein Sachverständigengutachter, der mich bis zum heutigen Tage niemals gesehen hat beauftragt, dessen Gutachten mehr als lächerlich ist, was übrigens jeder Laie der sich die gesamten Unterlagen anschauen würde erkennt. Was hinzukommt ist, dass meine Zeugen zu keinem Zeitpunkt gehört wurden.Die Zeugin der Gegenseite wurde allerdings gehört und log was das Zeug hält, was selbst für alle Anwesenden ersichtlich war. Es wird mir aber jegliches Recht auf Gehör verwehrt. Für mich und jeden der den Fall kennt ist hier eindeutig ein Fehlurteil gefällt worden. Selbst mein Anwalt so wie der erste Gutachter sind entsetzt über diese Entscheidung, da bis zum Schluss nicht erkennbar war, dass diese Richterin die Klage abweist, zumal diese in dem Urteil schreibt mir schon Glauben zu schenken, aber ihr das letzte Quäntchen Überzeugung fehlen würde. Mittlerweile ist es so, dass meine Gesundheit erheblich gelitten hat, was für mich schon an Körperverletzung grenzt. Bin total verzweifelt, da ich hier vom Opfer zum Täter gemacht werde. Was wäre mein nächster Schritt, oder wie kann ich weiter vorgehen um zu meinem Recht zu kommen? Ich weiß nicht mehr weiter, da mir jegliche Hilfe verweigert wird und ich die Kosten für einen Anwalt leider nicht aufbringen kann. Im übrigen ist weder das Urteil von der Richterin noch von einem Urkundsbeamten unterzeichnet! Es befindet sich überhaupt keine Unterschrift oder Stempel darauf. Auch wurde der Beschluss oder die zurückgewiesen Beschwerde von keinem Richter persönlich unterschrieben, dort befindet sich lediglich eine Unterschrift einer Justizangestellten. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar!

    Mit freundlichem Gruß

  499. Hallo,
    man kann diesem Pack mit seinen eigenen Gesetzen kommen, es wird einfach ignoriert!
    Unzählige Briefe schickte ich ab, keiner davon wurde beantwortet.
    Habe nun seit einigen Tagen mit der „Staatsanwaltschaft“ zu tun, welche ebenfalls meine Briefe nicht beantwortet.
    Im Vollstreckungsverfahren gegen mich, drohen sie mir jetzt mit Haft, wenn ich nicht zügig den geforderten Geldbetrag überweise.

    Was soll man da nun tun?

    Werde ein letztes mal, einen Brief per einschreiben an die „Staatsanwaltschaft“ schicken und abwarten was passiert.

    Der kommende Haftbefehl müsste ja dann von einem „Richter“ unterschrieben sein…bin gespannt.

    Evtl kann ja hier jemand noch Tipps geben, aber mit Paragraphen und Gesetzestexten komm ich wohl nicht weiter.

    MfG

  500. Hallo! Trotz zweier Zurückweisung/hilfsweise Widerspruch an die Rundfunkanstalt bzgl. der Rundfunkabgabe und zweier Zurückweisung/hilfsweise Widerspruch an das Scheinfinanzamt bzgl. einer Pfändungs-und Einziehungsverfügugung an meinem AG hat das Scheinfinanzamt nun trotzdem meinen Arbeitgeber zur Pfändung der Rundfunkbeiträge aufgefordert. Muss hier trotzdem ein richterlicher Beschluss oder Titel vorliegen und wo kann oder sollte ich der Pfändungs-und Einziehungsverfügung am besten erneut widersprechen bzw. diese aufheben lassen? Ich bin so wütend und verärgert.

  501. Roki schreibt
    Habe vom Amtsgericht Steinfurt die Bestätigung bekommen das das Amtsgericht Steinfurt und das Landgericht Münster ein staatliches Gericht ist das würde sich aus dem Grundgesetz ergeben aus welchen § Stand alledings nicht dabei ich jedenfalls kenne kein Grundgesetz wo das drin steht wisst ihr eins ?.

  502. Sehr geehrte Internetgemeinde,

    dieses „öffentliche“ Schreiben ist an meine „netten“ Nachbarn und an das Brandenburgische Oberlandesgericht gerichtet. Meine Nachbarn verlangen nunmehr mit Schreiben ihres Rechtsanwaltes vom November 2016, dass ich mich unter Androhung einer Vertragsstrafe von jeweils 5.000,01 EUR vertraglich dazu verpflichte, „wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, zu verbreiten und/ oder behaupten oder verbreiten zu lassen“, dass: „Herr und Frau … hat verbrechen begangen.“ Das Brandenburgische Oberlandesgericht verlangt zudem von mir, alle meine Einträge aus den öffentlichen Foren zu löschen.
    Diesem werde ich allerdings nicht nachkommen. Ich habe keine Äußerungen getätigt, die in irgendeiner Weise ehrverletzend sind.
    Dafür, dass ich mich öffentlich geäußert habe, möchten meine „netten“ Nachbarn zudem von mir ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 4.500 EUR.
    Ich werde daher meine in diesem Forum getätigten Äußerungen, die als Werteurteil zu verstehen sind, dahingehend ergänzen und eben nicht löschen, indem ich mich ausführlich darüber äußere, was mir hier widerfährt und darauf öffentlich aufmerksam machen.
    Tatsache und dem Beweis zugänglich ist, dass meine „netten“ Nachbarn, beide Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes sind und im Jahr 2013 über ihren Rechtsanwalt (Präsident der Rechtsanwaltskammer) folgendes von mir verlangt haben: „Sehr geehrte Frau …, Sehr geehrter Herr …, hiermit zeige ich ihnen die Vertretung der Eheleute … an, auf mich lautende Vollmacht anbei … In rechtlicher Hinsicht kann der Ausgangspunkt nur der sein, dass Sie und meine Mandanten vereinbart (Fett und unterstrichen) hatten, …, dass Sie auf Ihrem Grundstück durch entsprechende Elemente eine Abstützungsmauer errichten und sodann von beiden Seiten die Grundstücke an die Abstützung aufgeschüttet werden.“
    Wesentlich an diesem Schreiben war, dass die Errichtung dieser „gemeinsam“ zu benutzenden Abstützungsmauer vollständig auf unserem eigenen Grundstück und alleinig auf unsere Kosten erfolgen sollte. Unsere „netten“ Nachbarn sich folglich selbst nicht an den Kosten beteiligten wollten. Selbst der Einzelrichter des Landgerichts, obwohl dieser den Anschein der Befangenheit erweckte, bestätigte uns in seinem Urteil vom März 2015, dass eine Vereinbarung zwischen unseren „netten“ Nachbarn und uns zu keinem Zeitpunkt getroffen wurde. Wenn es also keine Vereinbarung gab, wieso haben sie dann ihren Rechtsanwalt beauftragt, dieses von uns zu verlangen?
    Wir haben diese Abstützungsmauer als Grenzwand, d.h. an der Grenze zu dem Grundstück unserer Nachbarn, vollständig auf unserem eigenen Grundstück stehend, tatsächlich errichtet. Allerdings nicht, damit unsere „netten“ Nachbarn daran ihr Grundstück aufschütten und sich so die Kosten einer eigenen Abstützung einsparen.
    Kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht im Februar 2015 haben wir dem seines Berufsethos gerecht werdenden Einzelrichters des Landgerichts gegenüber einen Beweisantrag gestellt, indem es um die Unterscheidung zwischen einer Grenz- und Nachbarwand ging. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung äußerte der Einzelrichter des Landgerichts, dass er diesen Beweisantrag nicht mehr zur Kenntnis genommen hat. Zudem äußerte er gegenüber uns, dass ohnehin in der mündlichen Verhandlung nichts weiter besprochen werden müsste, da ihm sowieso alles bekannt sei.
    Bei der Beurteilung des Sachverhalts hat der seines Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts in einer kühnen Rechtsschöpfung einzig und allein darauf abgestellt, ob von der Grundstücksaufschüttung seitens unserer „netten“ Nachbarn, Gefährdungen für unser Grundstück ausgehen. Er hat dieses verneint, weil wir auf unserem eigenen Grundstück eine Abstützungsmauer auf unsere alleinigen Kosten errichtet haben und damit vor der Grundstückserhöhung seitens unserer „netten“ Nachbarn ausreichend geschützt sind.
    Der seines Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts hat aber bei seiner kühnen Rechtsschöpfung außer Acht gelassen, dass das Nachbarrecht etwas Anderes besagt, nämlich dass: „Der Boden eines Grundstücks darf nicht über die Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks erhöht werden, es sei denn, es wird ein solcher Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten oder es werden solche Vorkehrungen getroffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks … ausgeschlossen ist.“
    Selbst ein rechtsunkundiger Laie wird erkennen können, dass derjenige, der sein Grundstück erhöhen möchte, nach dem Nachbarrecht mit seiner Erhöhung entweder einen Abstand zu dem Grundstück seines Nachbarn einzuhalten oder aber selbst entsprechende Vorkehrungen zu treffen und zu unterhalten hat. Der rechtsunkundige Laie wird erkennen können, dass derjenige, der sein Grundstück erhöhen möchte, von dieser Verpflichtung nicht dadurch frei wird, wenn sein Nachbar auf seinem Grundstück eine Abstützungsmauer errichtet hat. Zumindest wird der rechtsunkundige Laie erkennen können, dass man seinen Nachbarn wenigstens um die Erlaubnis fragt, dessen Abstützungsmauer mitbenutzen zu dürfen. Andernfalls obliegt die Pflicht zur Abstützung einzig und allein dem Erhöhenden, in unserem Fall unseren „netten“ Nachbarn.
    Der seinem Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts hat sich mit seiner kühnen Rechtsschöpfung in der Weise von der Meinung des Bundesgerichtshof entfernt, indem er nicht anerkennen wollte, dass: „Ein Grundstückseigentümer muss es nämlich nicht hinnehmen, dass eine auf seinem Grundstück stehende Mauer vom Nachbarn als Abstützung für dessen Grundstückserhöhung zweckentfremdet wird. (vgl .BGH Urteil vom 20. Mai 1976 – III ZR 103/74, NJW 1976, 1840, 1841) … Es ist Sache des Aufschüttenden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Nachbarrechte der Länder sehen dieses sogar ausdrücklich vor (vgl. Urteil vom 29.06.2012, AZ. V ZR 97/11).“
    Der seinem Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts erweckte den Anschein der Befangenheit gerade dadurch, weil unsere „netten“ Nachbarn Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes sind und weil er unseren Beweisantrag, nämlich die Unterscheidung zwischen einer Grenz- und Nachbarwand einfach nicht zu Kenntnis nehmen wollte. Hätte der seinem Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts diese Unterscheidung nämlich vorgenommen, wäre er vermutlich zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei unserer Abstützungsmauer um eine Grenzwand handelt und dass das Nachbarrecht die Mitbenutzung einer „gemeinsamen“ Abstützungsmauer nur dann erlaubt, wenn diese Mauer hälftig auf beiden Grundstücken stehend errichtet wurde. Andernfalls haben unsere „netten“ Nachbarn nämlich durchaus die Möglichkeit, ihre Grundstückserhöhung an einer eigenen, vor einer bereits vorhandenen Grenzwand errichteten „zweiten“ Grenzwand, abzustützen und natürlich hierfür auch die Kosten selbst zu tragen. Es bedurfte folglich nicht der Beauftragung des eigenen Rechtsanwaltes, um von uns die Errichtung, einer „gemeinsam“ zu benutzenden Abstützungsmauer auf unserem eigenen Grundstück stehend und auf unsere alleinigen Kosten errichtet, zu verlangen. Zumal die Grundstückserhöhung unserer „netten“ Nachbarn dann auch nicht ihren Halt verlieren würde, wenn wir uns dazu entschließen sollten, unsere Abstützungsmauer wieder zu entfernen.
    Ein wohlwollender Richter hätte sich nämlich durchaus einmal darüber Gedanken machen können, warum wir es unentgeltlich und ausschließlich auf unsere alleinigen Kosten hinnehmen sollen, dass unsere „netten“ Nachbarn ihre Grundstückserhöhung an der auf unserem Grundstück errichteten Abstützungsmauer mit abstützen. Er hätte analog zu den im Nachbarrecht enthaltenen Regelungen über eine Nachbarwand zu der Schlussfolgerung gelangen können, dass unsere Grundstücksnachbarn, wenn sie die Stützwand mitbenutzen wollen, sich auch an den Kosten der Errichtung und des Unterhalts hälftig beteiligen können.
    Wir haben nämlich nur deshalb Klage vor dem Landgericht erheben müssen, weil sich unsere „netten“ Nachbarn nicht mit uns außergerichtlich einigen wollten. Weswegen der seines Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts dann auch unsere Klage mit der kühnen Rechtsschöpfung abweisen musste, dass: „wir es unseren Nachbarn eben nicht verbieten können, die Abstützung ihres Grundstücks an unserer Abstützungsmauer vorzunehmen, weil sie nach dem Nachbarrechts nicht dazu verpflichtet wären …“
    Weswegen uns dann nichts Anderes übrig blieb, als bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht Berufung einzulegen, da wir das unangenehme Gefühl hatten, dass sich der seines Berufsethos gerecht werdende Einzelrichter des Landgerichts mit seiner kühnen Rechtsschöpfung zu sehr von der des Bundesgerichtshofs vertretenen Meinung entfernt hatte.
    Aber auch die Richter des Senats des Oberlandesgerichts erschienen uns ihrem Berufsethos dadurch gerecht zu werden, dass auch sie unseren Sachvortrag nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Der einzige Unterschied zum Landgericht war nur, dass unsere „netten“ Nachbarn diesmal persönlich vor dem Oberlandesgericht erscheinen sollten, während sie sich vor dem Landgericht von ihrem vertretenem Rechtsanwalt vertreten ließen.
    Unsere „netten“ Nachbarn betraten am Tag der mündlichen Verhandlung kurz nach uns das Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Sie grüßten uns sogar, obwohl wir uns seit Beginn der Auseinandersetzung mit ihnen nicht mehr gegrüßt hatten. Während wir uns darüber Sorgen machten, wie die Verhandlung wohl diesmal für uns ausgehen wird, waren unsere Nachbarn gut gelaunt, grinsten, lachten und unterhielten sich mit ihrem vertretenem Rechtsanwalt über den Karneval in Köln. Es kam uns vor, als ginge sie die ganze Sache nichts weiter an, wüssten sie, wie die Verhandlung ausgehen wird.
    Als Verhandlungszeit waren 30 Min angesetzt. Die ihres Berufsethos gerecht werdenden Richter des Senats des Oberlandesgerichts verspäteten sich aber um 15 Min, sodass von den angesetzten 30 Min letztlich nur 15 Min Verhandlungszeit übrig blieben. Meine Frau und ich fragten uns, wie man in 15 Min alles besprechen will.
    Die wiederum den Anschein der Befangenheit erweckende vorsitzende Richterin eröffnete die mündliche Verhandlung gleich damit, dass sie uns mitteilte, dass sie der Sichtweise des Einzelrichters des Landgerichts ebenfalls folgen möchte und wir gleich wieder einpacken könnten. Aus Höflichkeit darüber, dass wir extra zum Oberlandesgericht gekommen sind, nahm sie sich dann zumindest noch die Zeit, uns den Sachverhalt noch einmal vorzutragen. Verärgert über diese kühne Rechtsschöpfung des Einzelrichters fiel ich der ihres Berufsethos gerecht werdenden Richterin ins Wort. Gerade weil es mich ärgerte, wieder kein Gehör zu finden. Im weiteren Verlauf entwickelte sich die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht regelrecht zu einem Schlagabtausch, sodass die gesamte Verhandlung mit mehren Unterbrechungen ca. 2 Stunden andauerte, bei dem die ihres Berufsethos gerecht werdenden Richter des Senats und wir uns dann regelrecht anschrieen. Am Ende gab uns der kühne Senat dann deutlich zu verstehen, dass wir mit weiteren unangenehmen Konsequenzen zu rechnen hätten, wenn wir nicht endlich schweigen. Man gab uns dann zu verstehen, dass man diese vermeintliche Missachtung des kühnen Senats des Oberlandesgerichts nicht ins Protokoll aufnehmen wird, um uns diese weiteren unangenehmen Konsequenzen zu ersparen. Daraufhin erklärten wir die ihres Berufsethos gerecht werdenden Richter des Senats des Oberlandesgerichts für befangen.
    Die eigenwillige Protokollführung wurde dann dahingehend vorgenommen, dass Zeugnis nur darüber abgelegt wurde, welche Unterbrechungen vorgenommen wurden und dass man uns ausreichend Gelegenheit gegeben hat, zu Wort zu kommen.
    Unser ehemaliger Rechtsanwalt, der die ganze Zeit über schweigend neben uns dieses Geschehen zur Kenntnis nahm, äußerte später uns gegenüber, dass: „er sich für uns beim Gericht nicht zu sehr einsetzen könne, da man ihm sonst seine Zulassung als Rechtsanwalt entziehen wird“.
    Sowohl der Befangenheitsantrag des den Anschein der Befangenheit erweckenden Einzelrichters des Landgerichts, wie auch die Befangenheitsanträge des den Anschein der Befangenheit erweckenden Richter des kühnen Senats des Oberlandesgerichts wurden allesamt abgelehnt. Daraufhin zogen wir dann, nachdem uns ein anderer Rechtsanwalt dieses empfohlen hatte, die Berufung zurück.
    Weil ich meine vermeintliche Missachtung gegenüber dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in diesem Forum öffentlich geäußert habe, wirft man mir nunmehr vor, unwahre Äußerungen getätigt zu haben, indem ich meine „Missachtung der Entscheidungsträger“ öffentlich zum Ausdruck gebracht habe.
    Darüber hinaus erhielt ich Post vom Polizeipräsidenten, wonach ich mich Anfang Dezember wegen des Verdachts der üblen Nachrede, bei einer Polizeidienststelle einzufinden habe und Stellung hierzu nehmen muss, obgleich üble Nachrede gem. § 374 StPO eine Privatklage ist, ohne dass es einer vorherigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf.
    Ich hatte in den mündlichen Verhandlungen das Gefühl, vor Strafrichtern und nicht vor Zivilrichtern zu stehen, in denen gegen mich Schauprozesse mit von vornherein festgelegten Urteilen geführt wurden. Das kann doch nicht unsere Rechtskultur sein. Die Zeiten der Verhandlungen des berüchtigten Strafrichters Roland Freisler im nationalsozialistischen Deutschland sind doch vorbei. Glaubten wir wenigstens. Wie kann man da von Waffengleichheit sprechen, wenn Dritte sich durch ihren Berufsethos gerecht werdende Richter den Besitz und das Recht an fremden Eigentum verschaffen können, Richter den Anschein der Befangenheit erwecken und ein Rechtsstreit durch kühne Rechtsschöpfungen von der vom Bundesgerichtshof vertretenen Meinung sich entfernen.
    Unsere „netten“ Nachbarn äußerten im Jahr 2012 uns gegenüber, dass sie nur deswegen wenig Grundstück kaufen konnten, weil wir unser Grundstück bereits im Jahr 2010 gekauft haben. Deswegen haben sie wohl dann auch versucht, sich über ihren Rechtsanwalt das zu nehmen, was ihnen überhaupt nicht gehört. Da ich es gewagt habe, mich dagegen zur Wehr zu setzen, wird nunmehr behauptet, ich hätte Verleumdungen und üble Nachrede begangen. In der direkten Nachbarschaft erzählen sie über uns, wie „frech“ und „unmöglich“ wir sind. Anfang August 2016, als unsere Kinder mit einer Freundin auf der Anliegerstraße mit ihren Pennyboards gefahren sind, haben sie sich die Vorfahrt dadurch genommen, indem sie, als sie unseren Sohn gesehen haben, richtig Gas gegeben haben. Zwar haben sie vor unserem Sohn noch scharf abgebremst, sodass er es geschafft hat, geradeso zur Seite zu springen, sich dann aber darüber noch belustigt, dass er dabei hingefallen und gestürzt ist. Was wäre denn gewesen, wenn ihre Bremsen in dem Moment versagt hätten? Wir haben dieses Verhalten bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Anzeige gebracht. Hierzu hat sich bis jetzt noch niemand äußern wollen, außer dass ich mich nunmehr wegen übler Nachrede gegenüber der Staatsanwaltsschaft selbst rechtfertigen muss.
    Ich möchte mich erst einmal nicht weiter dazu äußern. Ich habe nunmehr ausführlich meine bisherigen Erlebnisse geschildert und überlasse es jedem, der dieses liest, sich seine eigene Meinung darüber zu bilden. Vielen Dank!

  503. Hiermit möchte ich etwas neues mitteilen. Nunmehr erhielt ich, nachdem mir das Brandenburgische Oberlandesgericht unterstellt hat, unwahre Behauptungen öffentlich geäußert zu haben, Post vom Polizeipräsidenten und habe mich nunmehr eine Befragung zu unterziehen. Nachdem man mich bereits einer willkürlichen „Sonder“ -Behandlung unterzogen hat, obwohl es sich lediglich um einen Nachbarstreit handelt, soll ich mich nunmehr auch nicht kritisch darüber äußern dürfen.
    Ich soll mich folglich auch nicht darüber äußern, dass das Landgericht einen von mir gestellten Beweisantrag nicht zur Kenntnis genommen hat, bei dem es um die Unterscheidung zwischen einer Grenz- und Nachbarwand im Nachbarrecht ging. Dieser Beweisantrag wäre nämlich für die Beurteilung der Streitfrage, nämlich ob unsere „netten“ Nachbarn vom Bundeskriminalamt ihr Grundstück an unserer Abstützungsmauer aufschütten und abstützen dürfen, von wesentlicher Bedeutung gewesen. Weswegen der den Anschein der Befangenheit erweckende Richter des Landgerichts zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar 2015 auch äußerte, diesen Beweisantrag nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen und auch meinte, in der mündlichen Verhandlung nichts weiter zu besprechen, weil ihm (dem Richter) bereits alles bekannt sei.
    Bei der Beurteilung des Sachverhalts stellte der den Anschein der Befangenheit erweckende Richter des Landgerichts dann einzig und allein darauf ab, ob von der Grundstückserhöhung seitens unserer „netten“ Nachbarn, Gefahren für unser Grundstück bestehen. Dieses wurde verneint, weil wir eine Abstützungsmauer selbst errichtet haben und diese auch auf unserem eigenen Grundstück steht. Somit seien wir vor der Grundstückserhöhung seitens unserer Nachbarn ausreichend geschützt.
    Das Problem dabei ist nur, dass eben diese Tatsache dem Nachbarrecht widerspricht. Den nach dem Nachbarrecht hat derjenige, der sein Grundstück erhöht, diese Erhöhung abzustützen und zwar auf seinem eigenen Grundstück. Weswegen das Nachbarrecht auch die Unterscheidung zwischen einer Grenz- und Nachbarwand vornimmt. Vorliegend handelt es sich bei unserer Abstützungsmauer um eine Grenzwand. Das Nachbarrecht erlaubt aber nur die Mitbenutzung eine Nachbarwand, die auf der Grenze, hälftig auf beiden Grundstücken stehend, errichtet wurde. Weswegen der den Anschein der Befangenheit erweckende Richter des Landgerichts, diese Unterscheidung wohl nicht vornehmen wollte. Deswegen kam nämlich auch der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit zu dem Ergebnis, dass: „Ein Grundstückseigentümer muss es nämlich nicht hinnehmen, dass eine auf seinem Grundstück stehende Mauer vom Nachbarn als Abstützung für dessen Grundstückserhöhung zweckentfremdet wird. (vgl .BGH Urteil vom 20. Mai 1976 – III ZR 103/74, NJW 1976, 1840, 1841) … Es ist Sache des Aufschüttenden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Nachbarrechte der Länder sehen dieses sogar ausdrücklich vor … (vgl. Urteil vom 29.06.2012, AZ. V ZR 97/11).“ Und obwohl wir die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Landgericht geäußert haben, wurde auch dieser abgelehnt, weswegen wir Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt haben. In der mündliche Verhandlung vor dem Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sollten dann auch diese Tatsachen (Beweise) ebenfalls nicht besprochen werden. Unsere „netten“ Nachbarn betraten am Tag der mündlichen Verhandlung kurz nach uns das Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Sie grüßten uns sogar, obwohl sie uns seit Beginn der Auseinandersetzung mit uns nicht mehr gegrüßt hatten. Während wir uns nämlich darüber Sorgen machten, wie die Verhandlung wohl diesmal für uns ausgehen wird, waren unsere „netten“ Nachbarn und ihr Rechtsanwalt gut gelaunt, grinsten, lachten und unterhielten sich über den Karneval in Köln. Es kam uns so vor, als ginge sie die ganze Sache nichts weiter an, wüssten sie bereits, wie die Verhandlung ausgehen wird. Als Verhandlungszeit waren 30 Min angesetzt. Die ihres Berufsethos gerecht werdenden Richter des Senats des Oberlandesgerichts verspäteten sich dann aber bereits um 15 Min, sodass von den angesetzten 30 Min letztlich nur 15 Min als Verhandlungszeit übrig blieben. Meine Frau und ich fragten uns, wie man in 15 Min alles besprechen will. Die wiederum den Anschein der Befangenheit erweckende vorsitzende Richterin eröffnete die Verhandlung gleich damit, dass sie uns mitteilte, dass sie der Sichtweise des Einzelrichters des Landgerichts ebenfalls folgen möchte und wir somit gleich wieder einpacken könnten. Verärgert über die kühne Rechtsschöpfung des Einzelrichters fiel ich dann der ihres Berufsethos gerecht werdenden Richterin ins Wort. Gerade weil es mich ärgerte, wieder kein Gehör zu finden. Im weiteren Verlauf entwickelte sich dann die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht regelrecht zu einem Schlagabtausch zwischen den Richtern und uns, während unsere „netten“ Nachbarn und ihr Rechtsanwalt grinsend die Szene verfolgten, sodass die gesamte Verhandlung mit mehren Unterbrechungen ca. 2 Stunden andauerte, bei dem die ihres Berufsethos gerecht werdenden Richter des Senats und wir uns dann regelrecht anschrieen. Am Ende gab uns der kühne Senat des Oberlandesgerichts dann deutlich zu verstehen, dass wir mit weiteren unangenehmen Konsequenzen (z. Bsp. den Besuch einer Gefängniszelle von innen) zu rechnen hätten, wenn wir nicht endlich schweigen und das Urteil des Landgerichts anerkennen. Man gab uns außerdem zu verstehen, dass man diese vermeintliche Missachtung des Senats nicht ins Protokoll aufnehmen wird, um uns diese, für uns weiteren unangenehmen Konsequenzen zu ersparen.
    Die eigenwillige Protokollführung wurde dann dahingehend vorgenommen, dass Zeugnis nur darüber abgelegt wurde, welche Unterbrechungen vorgenommen wurden und dass man uns ausreichend Gelegenheit gegeben hat, zu Wort zu kommen. Unser ehemaliger Rechtsanwalt, der die ganze Zeit über schweigend neben uns dieses Geschehen einfach nur Kenntnis nahm, äußerte später uns gegenüber, dass: „er sich für uns beim Gericht nicht zu sehr einsetzen könne, da man ihm sonst seine Zulassung als Rechtsanwalt entziehen wird“. Daher erklärten wir auch den Senat des Oberlandesgerichts für befangen. Sowohl der Befangenheitsantrag des den Anschein der Befangenheit erweckenden Einzelrichters des Landgerichts, wie auch die Befangenheitsanträge des den Anschein der Befangenheit erweckenden Senats des Oberlandesgerichts wurden aber allesamt abgelehnt. Weil ich meine vermeintliche Missachtung gegenüber dem Brandenburgischen Oberlandesgericht öffentlich geäußert habe, wirft man mir nunmehr vor, unwahre Äußerungen getätigt zu haben, indem ich meine „Missachtung der Entscheidungsträger“ öffentlich zum Ausdruck gebracht habe. Darüber hinaus erhielt ich zudem Post vom Polizeipräsidenten aus Brandenburg, wonach ich mich Anfang Dezember wegen des Verdachts der üblen Nachrede, bei der Polizeidienststelle einzufinden habe, obgleich üble Nachrede gem. § 374 StPO eine Privatklage ist, ohne dass es einer vorherigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Ich hatte in den mündlichen Verhandlungen das Gefühl, vor Strafrichtern und nicht vor Zivilrichtern zu stehen, in denen gegen mich Schauprozesse mit von vornherein festgelegten Urteilen geführt wurden. Das kann doch nicht unsere Rechtskultur sein. Die Zeiten der Verhandlungen des berüchtigten Strafrichters Roland Freisler im nationalsozialistischen Deutschland sind doch vorbei. Glaubte ich wenigstens. Und hierfür verlangen meine „netten“ Nachbarn von mir auch noch Schmerzensgeld über ihren Rechtsanwalt.

    Fortsetzung folgt!

    • Ich bitte hiermit darum, die Blogeinträge des Autors Rocco Mühlbach zu löschen. Hier wird mein Name missbraucht und man droht mir mit strafrechtlichen Konsequenzen. Danke!

      • Bitte genau schildern, worum es geht. – Was halten Sie Herrn Mühlbach genau vor ? Wodurch genau wird Ihr Name missbraucht ?
        Mit welchen Mitteln / Aussagen bedroht man Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen ? Bitte um ausführliche Darstellung Ihrer Vorwürfe, damit ich entscheiden kann, ob die Kommentare gelöscht werden können. Bitte geben Sie auch Ihre Grundrechte an, die Sie durch Herrn Mühlbach verletzt sehen.
        Vielen Dank.

  504. Sehr geehrter Herr Hensel, nach langer Abwesenheit möchte ich mich wieder an der hiesigen Diskussion anschliessen, Bedarf gibt es ja jede Menge.
    Einsteigen möchte ich mit einem Schreiben, dass mir mein Amtsgericht aufgrund einer Zurückweisung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugeschickt hat.
    Begründet wurde die Zurückweisung mit dem Vorliegen einer Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK wegen Verstoßes gegen Artikel 6 EMRK vom 21.10.2015, welche laut Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1481/04 eine Fortsetzung der „schematischen Vollstreckung“, von der ein Kostenfestsetzungsbeschluss ein Teil ist, bis zur Bescheidung dieser Beschwerde verhindert.
    Somit war der o.g. Kostenfestsetzungbeschluss nicht zulässig worauf ich in meiner Zurückweisung hingewiesen habe.
    Nun erhielt ich dieses Schreiben dazu: https://www.dropbox.com/s/qhbvy4mtxwcveac/20160915_ag_siegen_14_c_1609_15_ablehnung_rechtschutz_public.pdf?dl=0
    Ist das richtig von mir interpretiert, dass das Gericht mit diesem Schreiben mir mitteilt, dass Menschenrechtsverletzungen nicht mehr dem Rechtsschutzbedürfnis unterliegen, somit Menschenrechte hier in Siegen nicht gelten?

    MfG
    Müller

    • Meine Gedanken vom 02-06-2013 zur ‚Natürlichen Person und dem Strohmann‚: „Die natürliche Person ist auch eine Person. Du bist und bleibst im BGB. Die Person ist immer der Strohmann! Eine Rechtsfiktion! Fiktionen sind fiktiv! Der Blödsinn mit dem Personenstand ist und bleibt »Blödsinn«!“
      Das ist ganz gut auf den Punkt gebracht – auch der „Notausgang“ aus dem kranken System bei Freeman Austria. Aber der ‚Blödsinn‘ endet mit der Auflösung des erdichteten Personenstandes, der Lebendmeldung als Mensch und der Nutzung des Namensrechtes/Naturrechtes.

  505. Hallo, leider bin ich in der ganzen Sache ein ziemlicher Laie… ich habe das Gericht mehrfach aufgefordert die vom Richter erteile Eintragungsanordnung (Urteil/Beschluss) mir mit Unterschrift zukommen zu lassen. Natürlich kam nix!!! Jetzt wollen die jedoch für meinen sofortige Beschwerde eine Unterschrift … muss ich diese leisten ?! Wenn ja, welche rechtlichen Folgen kann das für mich haben ?! Besten Dank & VG

  506. Versteh ich nicht. Hast du denn unter deiner Beschwerde nicht unterschrieben? Oder wieso bestehen die da jetzt auf eine Unterschrift? Was hat das allerdings mit der Unterschrift zu tun, die der Richter auf seinem Urteil zu hinterlassen hat?

    • Verstehe ich auch nicht … ich hab noch keine meiner Beschwerden unterzeichnet !!! Die Richter auch nicht !!! Jetzt möchte das Gericht dass ich meine Beschwerde unterzeichne !! Warum wollen die das jetzt ? MUSS ich das ? Und wenn ja, was könnte das für Folgen haben ? Und wenn ich nicht unterzeichne, welche Folgen könnte dann das wieder haben ? Der ganze Mist mit den einseitigen Rechtsbefolgungen nervt brutal …

  507. Wegen solcher Fragen (auf ein Vollstreckungsersuchen der GEZ) hat das Finanzamt z.B. meinen Arbeitgeber angerufen und mich dort als Reichsbürger verunglimpft! Ebenso hat sich das Finanzamt über meine Feststellungsklage beim Finanzgericht bei meinem Arbeitgeber beschwert!! Haben die denn Befugnisse, einfach meinen Arbeitgeber anzurufen, unwahre Tatachen zu behaupten und Dinge, die ich meiner Freizeit tue (hier Klage) auszuplaudern???? Lohnt sich hier ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft? Ich frage deshalb, weil schon das BVerfG meine Beschwerde aufgrund der Grundrechteverletzung aus der Vollstreckung nicht zur Entscheidung angenommen hat. Natürlich wurde die Ablehnung auch nicht begründet.

    Und zu SocialAbi: Eigentlich ein guter und kluger Schachzug, nach der Rechtsgrundlage bzgl. der fehlenden Unterschrift zu fragen. Denn diese Grundlage gilt ja auch für ihre Urteile und Beschlüsse und was man von dir abverlangt, sollten auch sie einhalten.
    Könnte mir aber oder gerade deshalb vorstellen, dass du keine Antwort bekommst.
    Man bekommt ja keine Antworten hier mehr, es wird gleich zur Tat übergeschritten und exekutiert.

  508. Dann wäre mein nächster Schritt bestätigt … in der Richtung hatte ich das vor. War nicht sicher ob das passen würde … nicht mal das LG hatte meine Unterschrift explizit angefordert, es wurde jedoch im Beschluss angemerkt dass eine Unterschrift fehlt. Die Beschwerde wurde jedoch zugelassen da sie grundsätzlich von Bedeutung sein. Werde mich nochmal darauf beziehen … ich lass mir da was einfallen … 😉 vielen Dank erstmal

  509. Hallo, hab wieder ein Schreiben erhalten vom Amtsgericht. Der Beschwerde wurde dort keiner Abhilfe verschafft. Die Akte geht jetzt an das LG. Da hat jetzt schon mal eine JV’in mit A.A. unterzeichnet. Was kann da nun auf mich zu kommen ? Weiss da jemand etwas darüber ? Wär sehr dankbar für Infos … Beste Grüße

  510. Pingback: Mehr Links über Justiz-Willkür und Rechtsbeugung – Heinz & Ute Hopfensperger

  511. Guten Tag Herr Hensel, hatte eine Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher vor meiner Verhandlung vor dem Gerichtssaal. Er hatte zwei mit der Wortmarke Polizei im Schlepptau, und fragte mich ob ich zustimmen würde, auf die Frage wenn ich nein sage: dann würde er die Durchsuchung am Körper trotzdem durchführen. Erbeutete 300€ Anwaltshonorar.

  512. Hallo alle zusammen,

    so, ich bin seit 4 Jahren in Prag / CZ. Nun sind mir in den letzten 5 Jahren die Augen aufgegangen, nachdem ich immer schön das Schaf für die kriminelle BRvD justizia gespielt hatte. Letzten endes immer dem Gewaltzwang nachgegeben habe.

    jetzt ist meine Situation recht interessant geworden. A) weiss ich, das sie nur meinen Strohmann meinen, nicht den Menschen ( habe auch meinen Perso zurückgegeben, was bestätigt wurde) aber soweit sind die hier in CZ glaube ich noch nicht und B) haben Sie keine gültigen Gesetze, Amtsgerichte sind Firmen und Richter keine Staatlichen.. soweit so gut.. nun kann man in Deutschland ja immer so argumentieren und erhält NIE eine Antwort ( wegen fehlender Unterschriften bzw, nicht bestellten Ausfertigungen anstelle von Urteilen..)

    nun habe ich hier 2 Vorgänge liegen die vollkommen abstrus sind.
    1 mal geht es um Unterhalt in vollkommen überzogener art und weise, Auf meine ANfragen nach A) legitimation B) Erklärung das es sich um Staatliche Richter handelt C) es sich um ein Staatliches Gericht handelt ( AG Winsen Luhe, AG Lüneburg) D) welches der gesetze angewednet wird, das gültigkeit hat E) nachweis, das die Bundesbereinigungsgesetze nicht in raft getretene sind.. DIESE WURDE NATÜRLICH SÄMTLICHST NICHT BEANTWORTET!

    diese „Ausfertigung“ ohne Unterschrift habe ich nach dem folgenden Muster zurück gesendet…
    http://schaebel.de/was-mich-aergert/gesetze/urteile-ungueltig/006283/

    bis jetzt warte ich auf Antwort… schon seit 2 monaten.

    beim 2. ist es so, mir wurde hier in Prag etwas gestohlen ( polizeiich aufgenommen) das einem Kunden in Lüneburg gehört hat. Er hat Strafanzeige wegen diebstahls gestellt, was nun hätte fplgen müssen, wäre die übergabe an die Tschechischen Justiz Behörden, weil der tatort ja nuneinmal Prag / CZ ist.. was ist passiert?
    Ein Staatsanwalt in Lüneburg hat Starfbefehl erlassen gegen mich. Nun, da ich mich weigere diesen zu bezahlen, weil ich A) nichts dergleichen begangen habe udn B) er gar keine Zuständigkeit hat.

    heute kam nun wohl im Rahmen des AMTSHILFEERSUCHEN ein Schreiben des Gerichts in Prag, wegen der ZAHLUNG des „URTEILS“ gegen mich… auf Tschechisch, das ich nicht verstehe.. ich hätte 3 Tage zeit einspruch einzulegen.

    nun gilt Deutschland hier ja unbegreiflich als der Garten EDEN was Recht und Ordnung angehen..
    Einmal mit einem echten “ beamten“ hier gesprochen über dieses und jenes, zerstört man ihr Weltbild in Minuten über ihren geliebten Nachbarn.

    ANYWAY.. mit dem UCC zu Antworten macht hier wohl keinen Sinn( das kennen die absolut GAR NICHT !!), ABER: ich lege nun EINSPRUCH ein weil:
    A) das AG LÜNEBURG eine DUNS nummer hat also eine Firma ist
    B) der Richter keine Staatlichkeit zugesichert/ Attestiert hat
    C) Staatliche Gerichte laut gestrichenem § 15 GVG nicht mehr existieren
    D) ein Strafbefehl in CZ gar nicht rechtskonform ist
    E) es kein „Urteil“ mit Unterschrift gibt
    F) Der geschädigte ja gar keinen Nutzen durch diesen Strafbefehl hat, sondern nur der „deutsche Staat“
    G) nicht ich der Adressat bin, sondern die durch die BRvD Treuhänderisch verwaltete PERSON.

    mal sehen wie die nun von einem Gericht eines EUROPÄISCHEN LANDES geforderten AUSKUNFT aussehen. Sie können das ja nicht ignorieren.

    Falls noch jemand Tips hat, immer her damit !

    Gruss aus Prag

  513. Am 27.06.2017 wurde die JBeitrO still und heimlich ein JBeitrG: https://www.gesetze-im-internet.de/jbe…/BJNR002980937.html.

    Ist das möglich, aus einer ungültigen, rechts- u. grundgesetzwidrigen Ordnung ein Gesetz zu machen? Das Ausfertigungsdatum bleibt weiterhin der 11.03.1937 und im Broser erkennt man die JBeitrO immer noch.
    Nunmehr sind mit dem neuen JBeitrG ab § 12 alle §§ weggefallen, § 11 Inkrafttreten ist leer und von. der a.F. der JBeitrO bis zu den §§19 findet man im WWW so gut wie nichts mehr.

    Welche Auswirkungen hat jetzt dieses JBeitrG auf zukünftige Forderungen von. z.b. Gerichtskosten? Die JBeitrO als Reichsermächtigungsgesetz wurde ja 1945 aufgehoben und folglich waren auch die Gerichtskosten obsolet.

    Ist das mit dem JBeitrG nun noch genauso?

  514. Hi, liebe Leute!
    Klage wegen Rundfunkbeitrag vor Bay. VwG
    Verhandlung vor Kammer wegen Voreingenommenheit Richter abgelehnt
    Widerspruch zur Einzelrichterentscheidung abgelehnt
    Einzelrichterentscheidung Klage abgewiesen
    Forderung nach unterschriebenem Urteil/Beschluss ignoriert
    Beschluss ohne Unterschrift
    Beglaubigung der Abschrift ohne Unterschrift 😉

    Zurückweisung oder „nichtiger Verwaltungsakt“ ???

    Danke im Voraus,

    J. Wolf

  515. Liebe Betrogene in ganz Deutschland!
    Nicht einmal die Richter des Bundesverfassungsgerichts trauten sich ihre Verstöße gegen den Artikel 20 Grundgesetz zu unterschreiben. Sie leisten auch heute noch immerzu fortgesetzt Beihilfe zum Abrechnungsbetrug der Energieversorger an allen Kunden in Deutschland, wie mir die Bundesregierung bestätigt hatte. Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel schrieb mir, das Richter zu entlassen sind, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu bestätigte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel mir den jahrzehntelangen Abrechnungsbetrug aller Energieversorger ebenfalls. Der Bundesinnenminister forderte hierzu auch schon die Bürgermeister von Bremen auf, sich an geltendes Recht zu halten, bzw. dafür zu sorgen, dass die Bundesgesetze auch in Bremen eingehalten werden. Alles ohne Erfolg! Die Energieversorger betrügen weiter. Die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigten, dass Richter wissen mussten, dass die Kunden von den Energieversorgern betrogen werden. Und unternahmen weiter nichts. Der Betrug geht weiter. Laut den §§ 18 Messeinrichtungen Absatz 3 der Allgemeinen Verordnungen für Gas-, Wasser- und Stromtarifkunden vom 21.06.1976, müssen die Energieversoger die Kosten für die Messeinrichtungen usw, selbst tragen. Das bestätigten mir die Stadtwerke Bremen und richteten mir ein Sondervertragskonto ein, worüber die swb nun schon seit 2006 mit meinen Überzahlungen aufrechnet. Diese betrugen in meinem Fall im Herbst 2006 über 99.000,00 Euro (es kommt dabei auf die Anzahl der Zähler an!), laut den mir hierfür von der swb selbst benannten Zahlen. Das AG Buxtehude hatte bereits geurteilt, dass Kunden, die nichts von diesen Falschabrechnungen wussten, sich ihre Überzahlungen erstatten lassen können. Und zwar: für Jahrzehnte zurück! Laut den §§ 31 der Verordnungen, siehe oben, müssen die Versorger mit den Überzahlungen aufrechnen. Meine Petition vor dem Bundestag wurde von diesem an die Bremer Bürgerschaft überstellt und von dort unterschlagen. Würden alle betrogenen Kunden der Versorger in Deutschland sich ihre Überzahlungen erstatten lassen, dann wären diese für einen langen Zeitraum Zahlungsunfähig, da kein Bargeld mehr von ihren Kunden reinkommen würde. Aber wen sollte das interessieren??? Denn die Versorger bauen mit der Hilfe der gegen die Gesetze verstoßenden Richter ihren Kunden ständig die Zähler aus und kümmern sich auch nicht darum, ob alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern ohne Strom, Wasser und Gas leben müssen. Auch wird niemals von den Richtern erst einmal geprüft, ob die Kunden, welche angebliche Zahlungsrückstände bei ihren Versorgern haben sollen, nicht ebenfalls für Jahre (oder auch nur Monate, eben bei jungen Menschen, die erst kurze Zeit eigene Wohnungen haben) ihre Versorgungen per Aufrechnung mit ihren bisherigen Überzahlungen bekommen müssten. Deshalb hatte das Bundesverfassungsgericht einfach ein Scheinurteil erlassen und seine Ablehnung meiner Beschwerde nicht einmal unterschrieben. Da sich die Richter mit ihrer Unteschrift hierzu ansonsten ja auch ihre Pensionsansprüche verbaut hätten. Auch wurde meine Beschwerde dagegen nicht beachtet. Mir geht es darum, dass alle armen Menschen, die reichen Menschen sollen ruhig weiterzahlen, wenn sie möchten, ebenfalls ihre Überzahlungen erhalten, bzw. damit aufrechnen können. Man stelle sich einmal vor, welchen Mut Frau Merkel aufbrachte, mir zu schreiben, dass die sich strafbar gemachten Richter entlassen werden müssen! Nur leider schützen diese sich alle gegenseitig und machen immerzu weiter mit ihren Gesetzesverstößen gegen eindeutiges Bundesrecht. Als Frau Merkel dieses von mir erfuhr, teilte sie mir mit, dass sich die Betrogenen eben selbst um ihre Rechte kümmern müssten. Schreibt also eure Versorger an und fragt nach, wie hoch eure Überzahlungen an diese sind. Die swb verstecken ihre selbst zu tragenden Kosten seit 2006 bereits schon in Anlagen, welche den Kunden nicht mehr zugestellt werden; nur auf Anfragen, damit diese nur ja nicht erkennen, dass sie betrogen werden. Die lieben Bayern, Seehofer und Co, leisten sogar Beihilfe zu den vorsätzlichen Gesetzesverfälschungen der Stadtwerke …bach. Diese hatten die Bundesverordnungen auf ihren Internetseiten in den jeweiligen Passagen unter den §§ 18 Absatz 3 Messeinrichtungen mitten im Satz gelöscht und diese damit völlig Sinnverändernd auf ihren Seite aufgeführt; damit nur ja kein Kunde, welcher sich mal aus Versehen auf diese Seite verirren könnte, mehr erkennen sollte, dass er betrogen wird. Später formulierten sich diese Stadtwerke in Bayern die Bundesverordnungen sogar selbst. Frau Wagenknecht von den Linken stört das alles nicht, nur ihre Pensionsansprüche sind ihr noch wichtig, hat man den Eindruck. Waren die Linken nicht mal angetreten, um den armen Menschen zu helfen? Nettes Märchen. Die Bremer Bürgermeisterin Linnert von den Grünen bestätigte mir den Abrechnungsbetrug der Stadt Bremen als damaligen Eigentümer der Stadstwerke Bremen. Nun zahle ich auch keine Steuern mehr an die Stadt Bremen, da mir die Stadt ca. 100.000,00 Euro schuldet. Darauf kommen seit 2006 jährlich 5 % Verzugszinsen mit hinzu. Ich fordere seit Jahren schon die Bremer Bürgermeister zum Einhalten der Bundesverordnungen auf. Sie bewegen sich nicht! Deutschland ist kein Rechtsstaat, sondern leider nur ein Haufen von Energiebanditen mit Handlangern in Richterkitteln, die das Recht sogar dann noch missachten, wenn sich die Bundeskanzlerin gegen sie ausgesprochen hat. Gazprom hatte seine Anteile an der EWE Oldenburg damals sofort verkauft, als ich Gazprom über die geltende Rechtslage informiert hatte. Also wenigstens die Russen halten sich an Gesetze. Sind das denn eigentlich nicht die Bösen??? Verkehrte Welt! Anwälte trauen sich nicht dagegen vorzugehen. Alle von mir beauftragten Anwälte legten immerzu das Mandat nieder oder nahmen es nicht an, wenn sie erkannten, welche Ausmaße dieser gigantische Betrug mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts an den Menschen in Deutschland inne hat. Wie war das noch: Die Mafia wurde ursprünglich gegründet, um sich gegen die Willkür der Herrscherkaste wehren zu können. Ich rufe nicht zu Gewalttaten auf! Fordert euch aber euer Recht ein. Eure Versorger sollen euch mitteilen, wie hoch die Gebühren seit Jahren für die Messeinrichtungen waren, welche sie euch zu erstatten haben. Laut AG Buxtheude für Jahrzehnte zurück!

    • Hallo das die Richter nichts unterschreiben ist nichts neues selbst beim BGH nicht das Problem Sie werden nicht zu Verantwortung gezogen und da wäre die Politik schon gefragt wenn sie glaubwürdig sein wollen mit Rechtsstaat und so.

      • bei mir ist beweisbar das die richter ihre urteile oder strafbefehle nicht rechtskräftig unterschreiben….. und das dadurch die folgeschäden wie zwangsvollstreckung oder sogar haft angeordnet werden ohne das jemals ein richter rechtskräftig unterschrieben hat ….

  516. „Es ist ein nie dagewesener Skandal am Amtsgericht Worms, der durch den Direktor und gleichzeitig Richter Thomas Bergmann und der Staatsanwältin Alexandra Ernst von der Staatsanwaltschaft Mainz angeführt wird.“

    Das Amtsgericht Worms führt ein Scheinverfahren nachdem der Zuständige Richter einen Befangenheitsantrag nicht zur Entscheidung angenommen bzw. nicht bearbeitet hat. Obwohl es eine handlungssperre gegen Richter Thomas Bergmann gab, erließ dieser Richter Haftbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse.

    Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Rechtsbeugung die Angelegenheit zur Entscheidung angenommen.

    http://blog.rechtsbeugungen.org/2017/08/30/bundesverfassungsgericht-prueft-justizposse-des-ag-worms

  517. Hallo mit einander leider brauch ich Hilfe in dieser Sache Vieleicht könnt Ihr mir Helfen.

    Muss dazu sagen das es um die Pflegeschaft meiner Lebensgefährtin geht.
    DIe 2026 an Gehirnblutung erlitten ist und zu Pflegestufe zwei wurde. Sie kann nicht Reden aber mit gestern oder mit Tippen auf Buchstaben verständlich machen.

    Und das der Antrag bei Einem Anderen Gericht gestellt wurde und dann zum dazugehörigen Gericht Ging.

    Das andere Gericht hat mich noch informiert aber als der Brief zu dazugehörigen Gericht ging zum Endgültigen Urteil bekam ich Keine Informationen mehr in der Sache.

    Die Pflegerin versuchte mich mit Erfolg immer mehr von meiner Verlobten fernzuhalten auch durfte ich nicht dort Sein
    Wenn jemand da war.
    Meine verlobte hat sich auch am Anfang gewert dies wurde mit Tabletten unterbunden.
    Das vorige Gericht hat auch die Behörde eingeschaltet.und mit Beweisen zum Eil Antrag gestellt.

    Wie schon gesagt als es zum dazugehörigen Gericht ging bekamen wir keine Informationen mehr auch anrufe wurden Aggressiv vom Sachbearbeiter abgewiesen.
    Die einzige Stellungnahme war vor der Behörde was das vorige Gericht Geschickt hat. Dann wurde ich unter Falschen Tatbestand von der Pflegerin herrausgeworfen.
    Natürlich sind wir dagegen angegangen und haben auch Akteneinsicht gefordert.

    Da haben wir erst gesehen das es ein Beschluss vorliegt und die Pflegerin uns genau am Tag rausgeworfen hat wo der wiederruf abgelaufen ist auch wurde festgestellt das ein anderes Gericht das Urteil gesprochen hat.

    Die Beweise hätten jeder zeit vorgelegt werden können aber der Rechtspfleger des Gerichts ließ dies nicht zu die Pflegerin konnte sich jederzeit gegen mich und meine Verlobte äußern. Aber ich durfte nicht mal direkt Stellung nehmen so wie weiters wurde eine Falsche niederschrift der Behörde abgegeben das die Aussagen von mir, positiv für dir Pflegerin geschrieben wurde auch durfte sie einwende gegen mich bringen aber meine angegebene Einsprüche stehen Docht nicht auch das was das vorige Gericht gefordert hatte von der Behörde wurde von ihnen nicht beachtet.
    Auch wurde das letzte Gespräche vom Rechtspfleger mit der Pflegerin geführt.

    Kurz Form ich wurde nicht vom Beschluß informiert weil ich vom Gericht ferngehalten wurde. Auch bin ich durch das Sinnlose in und her schickerrei denn Gerichten
    ( denn Gerichten ) untergegangen.

    Jetzt kommt das Beste die komplette Unterlagen sind gelogen und das nachweisbar.
    Die Beweise wurden an das dazu gehörige Gericht mit dem Antrag die vorige Akte mit einzubeziehen.

    Wiederum gescha nix als die Anwältin mit dem Rechtspfleger versucht hat vernumpftig zu sprechen war das nicht möglich. Erst Wochen später hat die Anwältin Nachdem rechtlichen Grund gefragt warum.

    Auch war ich diesmal bei der dazugehörigen Behörde. Die, die komplette Akte vorsich liegen hatte mit 2 DVDs mit Bild und Video Material. Auch sie bestätigen auch wo er Sie nur überflogen hat das da was nicht Stimmen kann.

    Jetzt kommt das Beste die Beweise zeigen eindeutig das die Pflegerin gegen denn vielen der Betroffenen Arbeitet.

    Aber die Behörde hat wiederum nur geschaut wie die Verhältnisse zwischen Pflegerin und meine verlobte ist.
    Auch wurde meine verlobte nicht um denn ganzen Sachverhalt aufgeglärt.

    ICh wurde nur erwähnt aber meine verlobte wurde emotionale so das Sie nur beruhigt werden konnte als man ihr versprach das ich Sie sehen darf. Weiter wurde sie nicht in unsere angeleheit befragt.

    So auch die Pflegerin gibt einen Anderen Tatbestand an warum Sie mich Rausgeworfen hatte. Nicht denn denn Sie beim vorigen Gericht und per Anwalt vorgetragen hat.

    Weiter bestätigt die emotionale Regung und die Angaben meiner verloben das Sie mich Sehen will und mich sehr vermisst das die Angaben von der Pflegerin auch Falsch sind.
    Weiterhin bestätigt die Pflegerin die emotionale Regung meiner verlobten.
    Die eindeutig zeigten das sie beruhigt wurde als versprochen wurde kommen darf. Und die Pflegerin gibt vor dem Gericht an das erst nach mir die emotionale Regung auftreten.

    Sie hat nachweislich sogar gegen sich gesprochen. Aber was macht die Behörde die Schreibt in den Bericht ich konnte nichts vorbringen was gegen die Pflegerin Spricht.

    Es wurde auch dafür gesorgt das meine verlobte für die Pflegerin gesprochen hat.

    Und das nicht genug der Rechtspfleger Schreibt das alles in Ordnung ist und schreibt den Grund um. NIch das der Lebensgefährte sich wie die Betroffene gewünscht hat wieder zusammen zu Leben. Was ja die Beweise zeigen das Sie zu mir wollte nein er schreibt weil die Pflegerin mich rausgeworfen hat deswegen hätte ich denn Antrag Gestell um meine verlobte zu Sehen.

    Weil aber auch im Bericht die Emotionale Regung steht mußte er ihr ein Betreuer für das Umgangs recht geben.

    Was wiederum Schlecht ist weil der Beteuer ihr wiederum dauert auf die Emotionale Regung hingewiesen wurde. Auch bei mir wiederholt er dies die kannse zeit.Auch als ich in Traufhin gewissen habe das Sie mich 1 jahr nicht sehen durfte das es normal ist und solche Personen immer emotional reagieren und mich trifft ja keine Schuld.

    Auch nach der Frage was ist denn wenn meine verlobte einfängt zu weinen und zu schreien und nicht will das ich gehe.
    Wörtliche aussage : Das braucht mich nicht zu interessieren ist eben so.
    Auch nach der Frage ob mir das nicht wieder zu Lasten gelegt Wirt beantworte er nicht.

    Alle beweise sprechen gegen die Pflegerin auch die Aussage von meiner verloben stimmen nicht über ein.
    Und Sie hat nachweislich gegen denn Willen See betroffen gearbeitet und nutzt die Hilflosigkeit der betroffene zu ihren Vorteil.
    Und der Rechtspfleger Hilft ihr dabei.

    Weiter Sie arbeitet weiterhin gegen denn willen der betroffenen dies zeigt sich das der Betreuer schon ein Anwaltlichten schreiben von der Pflegerin hat plus das auferhalten des Hausverbot.

    Jetzt sagen sie das geht nur mit Anwalt und das muss von einem Richter entschieden werden.

    Das der Rechtspfleger dafür sorgt das die Beweise nicht vor ein Richter des zugehörigen Bereiches kommt wissen wir die Beweise hat nie ein Richter gesehen.

    Weiter hin jetzt kommt das Aller Aller beste.
    Es wurde eine bewilligung der übernahme von denn Anwaltskosten genehmigt.
    Aber es Wirt bis heute das Geld zurück gehalten. Das heißt meine Anwältin hat bis heute kein Geld gesehen. Und ist nicht mehr bereit in der Sache was zu tun.

    Aber Sie selbst bestätigt weil kein Grund bestät warum die bewilligte Zahlung verwert. Nur ein Grund gibt das man versucht Sie im Vorhinein aus dem weg zu schaffen und wenn sie nicht bezahlt wird auch keinen Anwalt mehr finden werde der die sache übernimmt. Egal obs bewilligt wird oder nicht.

    Hab ans Fernsehen geschrieben gestern an die Zeitung.

    Aber vielleicht kann mir von euch einer sagen was ich tun kann.

    • Das Fernsehen ist Teil dieser Unrechts GMBH Verwaltung ich könnte ein ganzes Buch über diese Verbrecher schreiben, ich rate zu Strafantragstellung bis denen auch der Kragen platzt.

  518. Pingback: Urteile und Beschlüsse ohne Unterschrift des Richters – Kinderklau

  519. DANKE, für all die wertvollen Informationen!
    Ich bin in der vergangenen Woche anhand eines nicht unterschriebenen Durchsuchungsbeschlusses, von dem Finanzamt mit einer Hausdurchsuchung bedacht worden. Der Vorwurf lautete auf Steuerschuld. Diese hatte ich zurück gewiesen und im Detail widersprochen. Als ich den Zutritt verweigerte, wurde die POLIZEI hinzugezogen;- die sich als willfähriger Helfer erwies. Für den Fiskus völlig egal. Die vollstreckte Entität mit der Bezeichnung „Staat“ braucht frisches Geld, egal in welcher Form. Das Motto scheint zu lauten: legal, illegal, sch…. egal…
    Es müssen Kriege finanziert, Banken gerettet und Gelder abgeführt werden.
    …armes Deutschland, wo sind Deine Menschen?

    • Diese Erfahrungen mit dem Finanzamt und der Polizei durfte ich vor 12 Jahren sammeln, da wurde das Familienanwesen zum Selbstbedienungsladen umgestaltet. Seit dem habe ich mich recht tief in die Rechtsmaterie hineingegraben. Meine Antwort heute: macht eure Lebenderklärung, kündigt euren Nazi-Personalstatus und aktiviert eure Gemeinden als hoheitliche Gebietskörperschaft und dann gebt der Polizei mit bayerischer Wortmarke endlich eine neue und hoheitliche Polizei-Ordnung, damit sie das Piraten-System verlassen kann. Die Polizisten haben die Schn… gestrichen voll, müssen aber den Befehlen Folge leisten oder ihren Dienst quittieren.

      • Hallo
        Können sie mir evtl weiterhelfen?
        Ich belese mich seit einem dreiviertel Jahr querbeet über dieses Thema und möchte da einfach gern weiterkommen. Es gibt verschiedene Meinungen zur lebenderklärung und ich möchte dies auch gern tun.wie geh ich da an besten vor? Wie steht ihr zu dem Gelben Schein?
        Gerne über Email
        biba854@yahoo.de

        Ich bin über jede Hilfe unheimlich dankbar.

        LG Therese

  520. An alle diejenigen, welche sich auf dieser Seite informieren!!!
    Den sogenannten Rechtsstaat Deutschland gibt es nur dann für Richter in diesem Land, wenn sie selbst nicht in den Maßnahmen involviert sind, die zu verhandeln sind, und demnach also frei entscheiden können, ohne sich selbst belasten zu müssen.
    Die Allgemeinen Bundesverordnungen für Gas-, Wasser- und Stromtarifkunden vom 21.06.1979 sagen eindeutig in den §§ 18 Messeinrichtungen unter den jeweiligen Absätzen 3 aus, dass die Energieversorger ihren Kunden keine Zählergebühren berechnen dürfen.
    Dieses bestätigte Bürgermeisterin Linnert für die Stadt Bremen und die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg für die swb Bremen und die EWE Oldenburg.
    Die swb Bremen schrieben hierzu bereits im Jahr 2006, dass sie falsch abgerechnet hatten und schoben die Schadenersatzzahlungen dann aber auf die Stadt Bremen, welche auch noch nicht vor der Überprüfung durch die Bürgermeisterin im Jahr 2011 erkannt hatte, dass sie ihre Bürgerinnen um Millionen geprellt hatte.
    Der Deutsche Bundestag gab die dort eingereichte Petition an die Bürgerschaft in Bremen weiter. Die Bürgerschaft in Bremen unterschlug die vom Deutschen Bundestag erhaltene Petition, damit sich die betrogenen Bürgerinnen ihre Überzahlungen nicht zurückfordern konnten.
    Das Amtsgericht Buxtehude hatte nämlich schon entschieden, dass die geprellten Kunden sich ihre Überzahlungen noch für Jahrzehnte zurück einfordern könnten. Demnach wären die Energieversorger in Deutschland in der Klemme, da sie Millionen zurückerstatten müssen. Dieses versuchte die Bremer Bürgerschaft zu verhindern; indem sie die Petition mit der Begründung: nicht für die Öffentlichkeit geeignet! ablehnte.
    Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel teilte hierzu mit, dass jeder betrogene Bürger sich seine Überzahlungen selbst zurückholen müsste. – Und gab damit ein eindeutiges Bekenntnis ab, dass die Bürgerinnen in Deutschland seit Jahrzehnten von den Energieversorgern betrogen wurden.
    Seit Jahren unternehmen die damit befassten Richter in Bremen nun aber alles, um die Gesetze nicht zu beachten. Sie erwähnen die Bundesverordnungen in ihren Scheinbeschlüssen gar nicht und bekämpfen nicht etwa die Täter – nein, sondern die Opfer.
    So haben die swb Bremen demjenigen, welchem sie im Jahr 2006 vor dem Amtsgericht Bremen ein Beratungshonorar angeboten hatten (aber niemals zahlten!), weil er sie auf die Bundesverordnungen hinwies, jetzt sogar die komplette Versorgung: Wasser, Gas und Strom, abgestellt. Ohne dafür ein Urteil vorweisen zu können.
    Die Richter hatten der swb Bremen in den letzten Jahren immerzu bei ihren Betrügereien geholfen. Obwohl die Staatsanwaltschaften in Oldenburg dazu mitgeteilt hatten, dass die Richter sich an die Gesetze halten müssten.
    Die Bundesregierung hatte im Jahr 2013 bereits bestätigt, dass alle Energieversorger in Deutschland an den Bundesverordnungen vorbei falsch abrechnen würden.
    Es gibt also keinen Rechtsstaat, wenn Richter zuvor über Jahre hinweg gegen Bundesgesetze verstoßen haben und ihre Fehlurteile aufheben müssten.
    Welcher Richter, der wissentlich gegen die Gesetze verstößt, um seine Fehlurteile nicht ändern zu müssen, darf eigentlich einen Anspruch auf seine Pension haben??? Diese wird aber von denjenigen bezahlt, welche diese sich strafbar gemachten Richter betrogen haben und weiterhin betrügen.
    Armes Deutschland! Nicht einmal der Aufforderung von Frau Bundeskanzlerin Merkel an den Bremer Justizsenator wird gefolgt, dass dieser die sich strafbar gemachten Richter in Bremen zu entlassen hat.
    Eine Bananenrepublik ist besser, dort weiß man gleich, dass die Richter für diejenigen entscheiden, von denen sie bezahlt werden. – Ach ja … Richter werden ja auch von den gleichen Städten bezahlt, gegen welche sie urteilen müssten, die betrogenen Bürgerinnen zu entschädigen. Ein Schelm, wer Übles dabei denkt!!!

  521. Brandenburgische
    Willkürjustiz

    Wie wir von der Brandenburgischen Justiz unserer Menschenrechte, Menschenwürde, unseres Eigentums und Vermögens beraubt wurden!

    Hierdurch möchte ich darauf aufmerksam machen, wie Bürger in diesem Land von
    der Brandenburgischen Justiz systematisch in ihrer Würde verletzt, der Menschenrechte, des
    Eigentums und Vermögens beraubt werden.
    Zusammen mit meiner Frau bin ich „noch“ Eigentümer eines Grundstücks, wo wir zusammen mit
    unseren beiden Kindern im Jahr 2011 ein Einfamilienhaus gebaut haben.
    Die Täter in unserem Fall sind Richter, Rechts- und Staatsanwälte und Polizisten, die sich hinter
    ihrer durch den Staat gegebenen Macht verstecken und nicht einmal davor zurückschrecken, ein
    gerade einmal 11-jähriges Kind in seiner Gesundheit zu verletzen, uns mit empfindlichen Geld- und
    Freiheitsstrafen bedrohen, damit wir mit niemanden darüber sprechen, welches Unrecht uns
    widerfahren ist.
    Angefangen hat diese Geschichte im Jahr 2013, als unsere Grundstücksnachbarn, beide beim
    Bundeskriminalamt tätig, über ihren Rechtsanwalt den Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer, von uns verlangten, die auf unserem eigenen Grundstück und von uns alleinig bezahlten
    Stützelemente (Stützwand) zur Abstützung ihrer Grundstückserhöhung zweckentfremden zu dürfen.
    Obwohl wir diese Zweckentfremdung unseres Eigentums untersagten, nahmen sie sich,
    was sie wollten. In der Schlichtungsverhandlung, die erfolglos beendet wurde, teilte uns dann deren
    Rechtsanwalt persönlich mit:

    „Sie können zwar im Recht sein, Sie werden es aber nicht vor Gericht bekommen und
    meine Mandanten werden Ihnen nichts bezahlen.“

    Rückblickend auf die letzten vier Verhandlungen vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) 2015,
    dem Brandenburgischen Oberlandesgericht 2016 und dem Amtsgericht Strausberg 2017 und der Tatsache vor keinem dieser Gerichte rechtliches Gehör erfahren zu haben, hat sich dieses für uns so auch bewahrheitet, wenn man auf die letzten fünf Jahre zurückblickt.
    Da wir damit nicht einverstanden waren, dass man unser Eigentum gegen unseren Willen zweckentfremdete, ohne sich zumindest hierfür an den Kosten mit zu beteiligen, erhoben wir daraufhin im September 2013 unmittelbar nach der Schlichtungsverhandlung Klage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).
    Obwohl die Richter unsere Klage zunächst für begründet hielten, kam es im Juli 2014 daraufhin zu einem für uns unerwarteten Richterwechsel. Eine online Recherche anhand der Lebensläufe ergab, dass der Einzelrichter und Rechtsanwalt unserer Grundstücksnachbarn sich von einer gemeinsamen Tätigkeit am Lehrstuhl einer Berliner Universität näher kannten.
    Dieses zeigte sich auch sofort unmittelbar nach dem Richterwechsel, da das Gericht nunmehr unseren Anspruch, sowohl auf Errichtung einer eigenen Stützwand für die Grundstückserhöhung unserer Grundstücksnachbarn, als auch den hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung, nicht mehr für gegeben erachtete.
    Ganz im Sinne unserer Grundstücksnachbarn, die sich durch die Zweckentfremdung unseres Eigentums eigene erforderliche Aufwendungen eingespart hatten.
    Unser ehemaliger Rechtsanwalt versuchte daraufhin im Dezember 2014 und noch im Januar 2015
    den Einzelrichter noch einmal davon zu überzeugen, dass die Sichtweise des Richters dem Gesetz widersprach. Doch hatte dieser sich auf sein Urteil festgelegt, im Sinne und zum Vorteil unserer Grundstücksnachbarn! Was letztlich auch so gewollt war.
    Im Februar 2015 fand daraufhin die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) statt. In dieser sollte dann auch nichts weiter mehr besprochen werden. Bereits nach 10 min wurde das Urteil über uns verkündet, dass, wie bereits in der Schlichtungsverhandlung durch den Rechtsanwalt unserer Grundstücksnachbarn vorhergesagt, natürlich zu unserem Nachteil ausfiel.
    In der Begründung zum Urteil im März 2015 hieß es dann:

    „… Die Kläger haben vielmehr selbst ihr Grundstück aufgeschüttet, hierfür eine Stützwand errichtet und sind derzeit gegen die Aufschüttungen des Nachbargrundstücks ausreichend geschützt …“

    Interessant ist, was uns daraufhin unser ehemaliger Rechtsanwalt mit Schriftsatz vom 20.02.2015 mitteilte:

    „… bedauerlich deswegen, weil der Vorsitzende augenscheinlich überhaupt keine Mühe bei der Terminvorbereitung walten lassen hat. Die Mitteilung, er würde die Argumente unserer beiden letzten Schriftsätze (vom 12.12.2014 und 30.01.2015) noch aufmerksam durchlesen und beachten, deutet wohl darauf hin, dass er diese Schriftsätze vor der mündlichen Verhandlung gar nicht gelesen hat …“
    Bestätigt wurde unsere Vermutung noch durch den Schriftsatz unseres ehemaligen Rechtsanwaltes vom 26.02.2015, dass uns hier absichtlich rechtliches Gehör verweigert wurde:

    „… Ich gehe davon aus, dass Ihnen vorgeschwebt hat, dass das Gericht seine Grundlage des Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausführlich erörtert hat, was aber unterblieben ist …“

    Bereits nach der Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch den Einzelrichter im Juli 2014 äußerten wir gegenüber unserem ehemaligen Rechtsanwalt Bedenken, dass uns hier absichtlich rechtliches Gehör verweigert wird und wesentlicher Sachvortrag von unserer Seite nicht Gehör bei Gericht gefunden haben:

    „… Der Berichterstatter erklärte, er meine, die Gegenseite könne nicht zur Errichtung und Unterhaltung einer eigenen Stützwand verurteilt werden, weil die Möglichkeit der Beschädigung des tiefer liegenden Grundstücks nicht gegeben sei. Dieser Vortrag ist meines Erachtens nicht ganz zutreffend … Im Übrigen hebt die Kammer darauf ab, die Aufschüttung des Nachbarn durch ihre Stützwand sei aus-reichend geschützt und meint, dass spräche gegen die Pflicht der Beklagten, eine eigene Stützwand zu errichten. … Diese Auffassung muss noch … kritisiert werden …“

    Und weiter:

    „… Wenn man sich den Wortlaut des Vorlagebeschlusses des Richters Draxler ansieht, entnimmt er
    § 26 des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes aus dem Umkehrschluss bestimmte Fakten, die wir bestreiten. … Daraus entnimmt der Einzelrichter in Verkennung der Rechtslage, dass § 26 1. Halbsatz gar nicht einschlägig ist. … Ich gebe Ihnen Recht, dass diese Art der Sichtweise auf § 26 1. Halbsatz des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes dem Text des Gesetzes widerspricht …“

    Glücklicherweise gibt es über unseren Fall bereits Urteile des Bundesgerichtshofs, dessen Argumentation wir teilen. Nur hat das bei den Brandenburgischen Gerichten niemanden interessiert.
    So hat der Bundesgerichtshof auch im Urteil vom 29.06.2012 (AZ V ZR 97/11) bereits eine entsprechende Antwort auf die Frage gegeben, warum ein Grundstückseigentümer es gerade nicht hin-nehmen muss, dass eine auf seinem Grundstück stehende Mauer vom Nachbarn zur Abstützung seiner Grundstücksaufschüttung zweckentfremdet wird.

    „…Ein Grundstückseigentümer muss es nämlich nicht hinnehmen, dass eine auf seinem Grundstück stehende Mauer vom Nachbarn als Abstützung für dessen Grundstücksaufschüttung zweckentfremdet wird (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1976 – III ZR 103/74, NJW 1976, 1840, 1841)…“

    Und weiter:

    „… Es ist Sache des Aufschüttenden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen … Zu derartigen Schutzmaßnahmen zählen typischerweise Stützmauern, die der Aufschüttende auf seinem eigenen Grundstück zu errichten hat (vgl. BGH Urteil vom 20. Mai 1976 – III ZR 103/74, NJW 1976, 1840, 1841; Dehner Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 20 Fn. 78a)…“

    Stellt sich also die Frage, warum wir es hinnehmen müssen und noch nicht einmal dafür entschädigt
    werden, dass unsere Grundstücksnachbarn die auf unserem Grundstück errichtete Stützmauer zweckentfremden dürfen?
    Daraufhin legten wir im April 2015 die Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein, da offensichtlich war, dass uns hier von Seiten des Landgerichts Frankfurt (Oder) rechtliches Gehör verwehrt wurde und wesentlicher Sachvortrag von unserer Seite bei Gericht nicht Gehör gefunden hatten.
    Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht sollte es dann genauso ablaufen, wie bereits vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Hinzu kommt aber, dass uns unser ehemaliger Rechtsanwalt zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht telefonisch mitteilte, dass:

    „Er kann sich vor dem Oberlandesgericht für uns bei Gericht nicht einsetzen, da man ihm mit Entziehung seiner Anwaltslizenz gedroht hat.“

    Wer, wenn nicht der Präsident einer Rechtsanwaltskammer, deren Organisation unser ehemaliger Rechtsanwalt ebenfalls angehört, besitzt so viel Macht, einem Rechtsanwalt zu drohen und Einfluss auf die Richter zu nehmen, um einen Nachbarstreit, wie unseren, zum Nachteil einer Partei absichtlich entscheiden zu lassen, zumal vor dem Hintergrund, dass unsere Grundstücksnachbarn, zudem Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes sind, uns gegenüber 2012 bereits erklärten, sich nicht an den Kosten einer „gemeinsamen“ Grenzgestaltung zu beteiligen.
    Deswegen gab unser ehemaliger Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung auch „keine Erklärung“ mehr ab und überließ uns der Willkür der Richter.
    Entscheidend ist auch, was uns unser ehemaliger Rechtsanwalt daraufhin noch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg erklärte:

    „Die Vorsitzende war relativ zickig und beharrte darauf, nur diejenigen Punkte, die von ihr vorgetragen worden seien, seien auch wirklich maßgebend … All das wollte die Vorsitzende nicht wirklich hören … “

    Auch daran zeigt sich bereits, dass hier wesentlicher Sachvortrag von unserer Seite bei Gericht nicht Gehör finden sollte. Jedenfalls zogen wir daraufhin die Berufung zurück und kündigten unserem ehemaligen Rechtsanwalt fristlos das Mandat und stellten alle Zahlungen an ihn ein, auch weil er uns in der mündlichen Verhandlung alleine gelassen hat.
    Doch damit endet unsere Geschichte nicht.
    Da ich mit dem, was bei Gericht geschehen war, unzufrieden war, fing ich an über meinem Fall im Internet aufmerksam zu machen. Daraufhin wurde ich sofort im Namen des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter Androhung einer Geld- oder Freiheitsstrafe aufgefordert, dieses zu unterlassen.
    Unter anderem teilte mir der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts am 19.10.2016 und am 02.08.2017 unter anderem folgendes mit:

    „Ich habe Verständnis dafür, dass Sie die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt (Oder) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht teilen … “

    Ich teile sie nicht nur, sie widersprechen dem Gesetz!

    Deswegen wollte nämlich auch der Einzelrichter des Landgerichts zwei fristgerecht eingereichte Schriftsätze unseres ehemaligen Rechtsanwaltes, nämlich die vom 12.12.2014 und 30.01.2015, nicht zur Kenntnis nehmen, wie auch die Richter des Oberlandesgerichts, es hätte die eigene
    Argumentation erheblich gestört!
    Da ich keine Richter namentlich benannt und auch nur Werteurteile abgegeben hatte, konnte ich
    diese Sache ruhig aussitzen, weil dieses von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG, anders als vom Präsidenten des Oberlandesgerichts, gedeckt ist und hier auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
    Zudem hatte ich auch nichts Unwahres behauptet, sondern nur das widergegeben, was mir unser ehemaliger Rechtsanwalt in seinen Schriftstücken an uns bereits bestätigte, nämlich, dass uns hier von Seiten der Gerichte rechtliches Gehör verweigert wurde und die Urteile über uns bereits im Voraus feststanden, so wie vom Rechtsanwalt unserer Grundstücksnachbarn angekündigt wurde, damit unsere Grundstücksnachbarn uns für die Zweckentfremdung unseres Eigentums nichts bezahlen oder uns zumindest entschädigen brauchen.
    Stattdessen auferlegte man uns auch noch alle Kosten dieses Rechtsstreits, sodass wir selbst die Ersparnisse unserer Kinder und unsere hergeben mussten, damit man uns nicht noch gleich unser Haus wegnimmt.

    Anstatt mir zu drohen, hätte der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auch anhand des Gesetzes die Sachlage einfach richtigstellen können. Es stellt sich noch die Frage, ob er selbst Kenntnis von diesen beiden Schreiben hatte?! Nur eben widersprach die Argumentation der Richter des Landgerichts Frankfurt (Oder) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bereits dem
    Gesetz und dem des Bundesgerichtshofs.
    Auch vom Rechtsanwalt unserer Grundstücksnachbarn erhielt ich daraufhin eine Strafandrohung
    und die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 16.000 EUR. Zudem wurde ich bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) der üblen Nachrede bezichtigt, obwohl diejenigen nicht einmal namentlich benannt wurden, sondern sich nur selbst er-kannten, weil nichts Unwahres behauptet wurde.
    Aus Rache an meiner Familie versuchten daraufhin unsere Grundstücksnachbarn, unseren
    11-jährigen Sohn in seiner Gesundheit zu verletzen. Beide lachten ihn noch dafür aus, dass er es geradeso geschafft hatte, zur Seite zu springen, um sein Leben zu retten, als sie schnell mit dem Auto auf ihn zufuhren.
    Es gab drei Zeugen für diesen Vorfall, die noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) befragt wurden. Der ganze Vorfall wurde innerhalb einer Woche von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil es dem Polizisten geschadet hätte, sich dafür zu verantworten. Unser Sohn befand sich daraufhin mehrere Wochen in ärztlicher Behandlung, weil er Angst hatte, alleine aus dem Haus zu gehen! Das hat niemanden interessiert!
    Damit wir endlich darüber schweigen, was mit uns gemacht wurde, wurde im November 2017 gegen mich der Strafbefehl erlassen.
    Ich wurde dann vor dem Amtsgericht Strausberg im Dezember 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl mein Grundstücksnachbar, der hier als Zeuge auftrat, gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine uneidliche Falschaussage getätigt hatte. Den Gerichtssaal verließ er grinsend, wohl wissend, dass er sein Ziel endlich erreicht hatte.
    Als Krönung der ganzen Geschichte und weil man uns offensichtlich noch nicht genug Schaden von staatlicher Seite zugefügt hat, hat auch noch unser ehemaliger Rechtsanwalt seine Forderung an
    eine andere Rechtsanwaltskanzlei abgetreten.
    Erst verrät er seine Mandanten, lässt sie bei Gericht alleine, fügt ihnen Schaden zu und will dann noch erreichten, für diese „Nicht-“ Leistung die Honorarforderung in Höhe von 25.000 EUR zu bekommen.
    Auch dieser Fall wurde wiederum vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) und den gleichen Richtern, wie auch im Vorprozess verhandelt.
    Auch hier sollte wieder ausschließlich zu unserem Nachteil entschieden werden. Auch er konnte
    seine Forderung nur durch Beziehungen, das konnte man eindeutig sehen, weil es „perfekt“ von der „Mannschaft (Richterschaft)“ des Landgerichts Frankfurt (Oder) inszeniert wurde, am 26.02.2018 durchsetzen. Dem Gericht gegenüber erklärte er, dass er 3 Jahre in der Bibliothek zu-gebracht hat und versucht hat, verschiedene Begriffe einzugeben.
    10 Jahre haben wir dafür hart gearbeitet, für uns und unsere Kinder ein eigenes Zuhause zu er-schaffen. Dann kamen unsere Grundstücksnachbarn und ihr Rechtsanwalt, die meinen, die Macht des Staates für sich missbrauchen zu dürfen und sich selbst an keine Gesetze halten brauchen.
    Wenn man selbst nicht im Recht ist, dann wird durch die entsprechenden Beziehungen nachgeholfen, Hauptsache man muss sich selbst dafür nicht verantworten.
    Der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) teilte unser Grundstücksnachbar noch im September 2016 mit, dass er und seine Familie auf Grund seiner Tätigkeit beim Bundeskriminalamt nach dem Meldegesetz besonders geschützt werden.
    Wer schützt eigentlich meine Familie und mich vor diesen Polizisten?
    Es ist nicht einfach nur beschämend, sondern grenzt schon an Zynismus und Verachtung, sich dann vor uns hinzustellen und damit zu argumentieren, die Gerichte in Deutschland wären unabhängig
    und nur dem Gesetz unterworfen. Das gilt aber offensichtlich nur für einen Teil der Bevölkerung in diesem Land und nicht für jeden, obwohl es selbstverständlich sein sollte.
    Wenn man anders ist und noch wie meine Ehefrau einen Migrationshintergrund hat, dann werden selbst grundlegende Menschenrechte, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, einfach beiseite gewischt und man wird von der Justiz behandelt wie ein Untermensch, vor einem Richter gestellt,
    der dem berüchtigten Nazirichter im dritten Reich „Roland Freisler“ in jeder Hinsicht gerecht werden könnte, abgeurteilt, ohne Anspruch auf rechtliches Gehör.
    Viermal wurden wir auf diese Weise durch die Brandenburgische Justiz regelrecht abgeurteilt (ab-gestraft). Viermal wurden uns alleinig alle Kosten auferlegt, uns mit Strafen gedroht und unsere Kinder verletzt. Alles, was wir uns aufgebaut haben, wurde einfach zunichtegemacht. Wir werden nicht in der Lage sein, alle diese Kosten, die uns hier auferlegt wurden, noch zu bezahlen. Für uns wird dieses zur Folge haben, dass wir unser gesamtes Eigentum und Vermögen und unsere Kinder
    ihr geliebtes Zuhause, alles was wir uns über Jahre mühsam aufgebaut haben, verlieren werden,
    man uns auch noch zwangsvollstrecken wird.
    Wie soll sich ein Mensch, wie sollen sich unsere Kinder dabei fühlen, wenn ihnen alles durch so eine politisch motivierte Tat der Justiz genommen wird?
    Der deutsche Staat sollte sich einfach nur noch dafür schämen, dass so etwas in einem „Rechtsstaat“ überhaupt möglich ist, dass Menschen die Macht des Staates für sich missbrauchen können, um anderen einen existenziellen Schaden zuzufügen, aus reiner Willkür und Rache dafür, dass man sich zur Wehr gesetzt hat.
    Ich werde dennoch weiter für Gerechtigkeit kämpfen, auch wenn man mich dafür abstrafen will!
    Ich danke Ihnen, dass Sie dieses hier gelesen haben.
    Viele Grüße!

  522. Sehr geehrter Herr Hensel,

    ich erlaube mir mit meinen Fall vorzustellen:

    Ich bin deutscher Staatsbürgerund habe meinen ständigen Wohnsitz seit circa 28 Jahren
    in Frankreich.

    1996 erhob ein deutscher Grosskonzern gegen mich Klage

    Meine Anwältin, die mir von der örtlichenAnwaltskammer genant worden ist arbeitete
    ganztags als Syndkus-Anwältin im Konzern meiner Gegner. Wenn ich das gewusst hätte,
    dann hätte ich natürlich niemals ein Mandat dieser Person erteilt.
    Meine Anwältin war in mündlichen Verhandlung direkt mit ihrem Vorgesetzen, der als Leiter
    der juristischen Abteilung anwesend sein „musste“, im selben Saal.

    Meine Gegner haben haben ein Urteil zu ihren Gunster erzielt, welches nur auf Lügen
    und Fälschungen beruhte.

    Das „Urteil“ ist nichtunterschrieben

    Meine Berufung gegen dieses Urteil ist 1998 ebenfalls abgelehnt worden

    Dagegen habe ich Revisionein gelegt, die ebenfalls abgelehnt worden ist (2000)

    Zusätzlich erschwerdend ist, dass der in den Urteilen genannte Tatbestand vollkommen falsch
    und nur aus Unwahrheiten besteht. Dies trifft auch für den Leitsatz des BGH-Urteils zu.

    Durch die Unwahrheiten in diesem Grundsatz-Urteil sehen sich Anwälte und Fachbuchautoren
    Verfasser von Dissertation ermutigt mich weltweit als Verbrecher darzustellen unddies seit
    1996 bis zum heutigen Tag.

    Frage 1: Wie ist der Verfahrensstand in meinem Fall.

    Frage 2: Ich werde als Verbrecher durch dieses Verleumdet

    Die Gerichte sagen zu nicht wörtlich, dass ich einer sei aber durch die falschen Tatsachen,
    dass sich meine Gegnerin in einer Notlage befunden hätte und ich diese bedroht hätte,

    nimmt sich jetzt jeder „Fach-Autor“ das Recht im Rahmen seiner Bewertung mich als Erbresser zu bezeichen. Und ein Erpresser ist ein Verbrecher.

    Mit feundlichen Grüssen

  523. Pingback: /rechtsmissbrauch-durch-anwaltszwang- – Titel der Website

  524. Erst eine Beschwerde gegen eine fehlende Unterschrift auf einen Beschluss! Dann einen Befangenheitsantrag! Dann eine einfache Verfassungsbeschwerde! Und dann?

    Game Over am Landgericht Mainz! Berufung ist geplatzt!. In Justizposse kapituliert das Landgericht Mainz nach 3 Befangenheitsanträgen gegen Richter Berg, und 24 Beschwerden, vor den Angeklagten.

    http://blog.rechtsbeugungen.org/2018/04/29/game-over-am-landgericht-mainz-berufung-ist-geplatzt/

  525. Ich habe ein Versäumnisurteil erhalten als „Beglaubigte Abschrift ohne Unterschrift eines Richters, nur in Druckbuchstaben maschinell stand der Name im Urteil Rechts daneben hat eine Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle unterschrieben mit dem Wortlaut „Für die Richtigkeit der Abschrift“. In gleicher Post lag das Protokoll bei, diesmal nur als Abschrift, ohne Unterschrift des Richters oder der Justizbeschäftigten. Bei der Justizbeschäftigten stand nur über Ihren Namen die Buchstaben “ F.d.R.d.Ü.v.T. Was ist hier zu tun, welche Schritte müssen gegangen werden? Vielen Dank für Ratschläge eventuell mit Gesetzen.

    • Ratschläge eventuell mit Gesetzen. Zunächst muss ich Ihnen wohl nicht erklären, dass diese Form der anonymisierten Staatsgewalt illegal ist, es viele b.b. Gerichtsentscheidungen gibt, die dem entgegenstehen. Sie können diese anführen und das Gericht entprechend rügen. Ferner könnenSie rügen, dass die ZPO wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Zitiergebotes (Art. 19 GG) ungültig ist, so dass Beschlüsse und Urteile im Zivilverfahren eh keine Rechtsgrundlage besitzen und deshalb ebenfalls illegal sind. Sie können das ganze als Beschwerde gem. Art. 13 EMRK wegen unfaires Verfahren (Art. 6 EMRK) ; analog Art. 14 ICCPR bzw. gem. Art. 2 (3) ICCPR verpacken und nachrichtlich den Vereinten Nationen oder dem Europarat schicken. Das problem ist allerdings, dass alles das die Gerichte nicht kümmert, da Rechtsbeugung ihr tägliches Geschäft ist, wir keine Gewaltenteilung haben und Sie wahrscheinlich wieder ein abweisende anonyme Antwort erhalten, die auch keine Begründungen enthält.

      • es trotzdem zu tun und damit aktenkundig dokumentiert zu haben schadet aber sicher auch nicht unbedingt

      • Mit den Bundesbereingungsgesetzen 2006/2007 wurde auch das Einfuehrungsgesetz und der Geltungsbereich von ZPO und StPO gestrichen. Damit sind diese Verfahrenvorschriften (es sind keine Gesetze!) ungueltig. Das GG ist spaetestens seit dem 25.09.1990 mangels Geltungsbereich ungueltig. Man hat zwar spaeter, als Taeuschung, wieder einen Artikel 23 erfunden der aber weder den Geltungsbereich definiert noch von irgendjemanden rechtsgueltig eingefuegt werden konnte. Diesen Betrug nennt man Ueberblendung.

  526. Vielen vielen Dank, ja es ist schon sehr kriminell.
    Hier mal meine Eindrücke:
    Ich war pünktlich um 9.30 Uhr im Gericht und die Richterin erschien erst gegen 9.43 Uhr in den Sitzungssaal. Mir kam die Richterin auch ziemlich genervt, fahrig und nervös vor. Gegen 10.05 Uhr war diese Güteverhandlung schon beendet.
    Die Vorsitzende Richterin !!!!!!!!! hat am 25.1.2019 in einer öffentlichen Sitzung mich so richtig über den Tisch gezogen, denn Sie hat die „Anhörung“ so gestaltet, dass als Ergebnis die Bevollmächtigung des Herrn !!!!!! durch mich festgestellt wurde. Die Vorsitzende Richterin hatte sich bereits im Vorfeld festgelegt und nur noch über die Zahlung diskutiert, ohne auch nur im Geringsten auf meine Argumente näher einzugehen. Weiterhin hat Sie gedroht, wenn ich den Betrag nicht bezahlen würde, käme der Gerichtsvollzieher.
    Ich hatte also überhaupt keine Chance, keine Möglichkeit mich mündlich zu der Klage und den Vorwürfen zu rechtfertigen. Mir kam es so vor, als wenn die Richterin und die Anwältin im Vorfeld schon alles zu meinen Ungunsten abgeklärt hatten, ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum die Richterin keine Zeugen hören wollte und auch meine schriftliche Richtigstellung, die ich in der Verhandlung mündlich vortragen wollte, nicht angenommen hat. Weiterhin wurden meine schriftliche Klagevorbringung und Erklärung vom 2.1.2019 nicht erwähnt. Diese wurde von der Richterin nur abfällig geäußert, „was soll ich mit diesen ganzen Papierkram hier“.
    „Ich sage Garnichts mehr“ habe ich dann der Richterin erklärt und diese hat mich aufgefordert das zu wiederholen und in ihr Aufnahmegerät zu sprechen. „In 2 Wochen werde ich von ihr hören“, so die Richterin, dann kommt das Versäumnisurteil, was aber schon am 31.1.2019, also 6 Tage später im Briefkasten lag. Das Protokoll, das Versäumnisurteil wie auch die Ladung wurde durch ein privates Logistik Unternehmen „MEDIA Logistik GmbH“ einfach in den Briefkasten geworfen, obwohl ich an beiden Tagen zu Hause war. Die Richterin sollte wissen, wie man Förmliche Zustellungen versendet. Ich vermute mal das passiert alles unter Vorsatz, um eben Fristen zu versäumen. Das Gesetz sieht anderes vor, wie förmliche Zustellungen zu übergeben sind.
    Nach dem Studieren des schriftlichen Protokolls war ich natürlich am Boden zerstört. Wie kann man nur soviel Unwahres in ein Protokoll einbringen.
    In meinem aktuell anhängigen Zivilgerichtsverfahren gegen ein Autohaus, was nicht mehr existiert, wurde von der erstinstanzlichen Entscheidung beauftragten Kammer das während der Verhandlung im Rahmen einer vorläufigen Protokollaufzeichnung durch die Vorsitzende Richterin erstellte Protokoll entgegen 160ff.ZPO nicht abgefasst.
    Das Protokoll hat sie zum Schluss auch nicht vorgelesen. Sie hat sich mit den Worten „jetzt muss ich zum nächsten Fall ähnlich wie dieser, das macht wohl Mode“ verabschiedet.
    Eine Genehmigung des Protokolls erfolgte durch mich allein schon aufgrund des fehlenden Vorlesens nicht.
    Das war die Güteverhandlung vor dem Amtsgericht (Zivilgericht) Dresden.
    Ich erhebe massive Zweifel an der Objektivität der Richterin. Für mich war die Richterin befangen und mit einem Güteverfahren hatte dieses nichts zu tun.
    Die von der Vorsitzenden Richterin getätigten Aussagen lassen für mich nur den Schluss zu, dass für die Vorsitzende Richterin die Beklagte, also ich, als Verliererin bereits feststehe und sie zudem mich für unehrlich hält.

    • Wenn Sie es nicht zugestellt bekommen haben, gibt es auch Grundlage für den illegalen GVZ. Denn wenn Sie es rechtssicher zugestellt bekommen hätten, hätten Sie sicherlich Rechtsmittel dagegen eingelegt. Der GVZ würde in ein laufendes Verfahrens die Ersatzvornahme tätigen, obwohl das Verfahren offenbar noch nicht abgeschlossen ist. Kann sein dass sich die Sache dann durch Fristablauf erledigt. War jdfs. bei mir so … War so ähnlich, wie bei Ihnen. Also nur rechtskräftig zugestellte Urteile / Bschlüsse beenden ggf. ein Verfahren. Erst dann kann der GVZ tätig werden. Da Sie nichts beommen haben ….

  527. Wir sind im Handelsrecht, alle Gerichte sind Unternehmen im Sachenrecht. Die können nur mit Personen handeln, also Fiktionen. Für Menschen, Männer und Weiber sind die nicht zuständig. Leider versteht die Mehrheit das nicht. Die echte Gerichtsbarkeit für Deutsche hat der Militärstaatsanwalt in Moskau, vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf. Die hat bereits Verhaftungen von Richtern und Staatsanwälten durchgeführt, gelten doch die Rechte der Allierten seit den Bereinigungsgestzen wieder.
    Wer das nicht weiß, verschwendet seine Zeit. Schadensersatz kann am District Court in Washington DC eingeklagt werden, die sind dafür für uns zuständig.

  528. Vielen Dank für Eure Kommentare, es hinft schon wenn man merkt dass man gegen diese kriminelle Vereinigung nicht ganz alleine steht, obwohl die Chancen für uns noch nicht so gut stehen. Hallo Charly, hast Du denn die genaue Adresse vom District Court in Washington und die Adresse vom Generalstaatsanwalt in Düsseldorf?? Danke für Deine Hilfe.

    • Das ist alles im Netz zu finden, ich muss das auch raussuchen. Strafanzeigen mit Übersetzung auch bei schutzantrag.one. Das sind Deutsche in Russland die helfen. Und das wirkt!

  529. Pingback: Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig ! | Germanenherz

  530. Das ist alles nur Gerede und Geschreibsel.
    Die Realität ist, dass die Richter zusammenstehen wie die Kletten, wenn es darum geht, bewiesene Straftaten von ihnen zu rügen oder gar zu ahnden. Und das Schlimmste ist, dass selbst dann nichts geschieht, wenn eine Staatsanwaltschaft aus einer anderen Stadt ihnen bereits ihre Vergehen bescheinigt hatte. Die Staatsanwaltschaften in ihrem eigenen Bezirk leisten dann aber dennoch weiterhin Beihilfe zu den Vergehen der Richter im eigenen Bezirk. Das habe ich alles so erlebt, mit den schlimmsten Konsequenzen. Sogar mit der Eröffnung des Verfahren zur Entmündigung gegen mich. Das ist Deutschland! Der Rechtsstaat ist nur eine Fantasie für diejenigen, welche es noch niemals mit kriminellen Richtern zu tun hatten. Fazit: Zahlen und Schnauze halten! So wollen sie es haben!

  531. Hallo Herr Hensel ,

    Leider bin ich jetzt erst auf Ihre Seiten und auf die Scheinurteile gestoßen.
    Wir haben ein Einfamilienhaus ohne Strom – Versorgungsleitung (VL) defekt auf öffentl. Straße. Eine Reparatur darf man selbst nicht vornehmen. Schlichtungsstelle Energie gegen Netzbetreiber verwies auf das Zivilgericht. Ich ging nochmals auf die Schlichtungsstelle gegen den Stromlieferranten. Hier verwies die Schlichtungsstelle wieder auf die Empfehlung gegen den Netzbetreiber Zivilgericht.
    Ein Anwalt verklagte den Netzbetreiber, nur der darf reparieren, weil sie ihm nach Gesetz NAV §8, gehört. Der Richter verlangte vom Hauseigentümer den Nachweis, dass der für den Schaden verantwortlich ist. Der Anwalt fand keine Nachweise. Außer dem Gesetz hatte ich auch nichts.
    Ein Urteil erging, dass die VL ohne jeden Nachweis, seit DDR Zeit privat ist.
    Dann fand ich heraus, dass überhaupt kein Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber besteht, also ich immer verlieren muß, da kein Rechtsverhältnis besteht.
    Klagte bei der BNetzA die verweist auf das Urteil, genauso die Energieaufsicht und jetzt wieder das Verwaltungsgericht.
    Ich habe selbst den Anwalt wegen Haftung verklagt. -Läuft. Dann habe ich den Stromlieferanten verklagt. Die Verhandlung war, seit 2 Monaten ohne Urteil. Gleichzeitig habe ich die Stadt zur Klärung der VL-Besitzrechte verklagt. Dummerweise habe ich noch einen Anwalt hinzugezogen.
    Dieser verpflichtete sich noch einen Schriftsatz einzureichen was er nicht tat. Er erklärte dieser liegt dem Gericht schon vor, Einzige Handlung des Rechtsanwalt war in der Verhandlung, dass er für ein Loch zur Leitungsreparatur laut Elektriker ca 500 Euro kosten den Streitwert auf 5000,– Euro erhöte. Sonst schwieg er, wurde 2x vom Gericht aufgefordert Anträge zu stellen, was er nicht tat.
    Da er die Schriftsatz-Weisung des Mandanten verweigerte, konnte konnte er nur niederlegen und an der Verhandlung durfte er gar nicht teilzunehmen. Während der Verhandlung schwieg er, war nach ZPO § 333 daher nicht anwesend.
    Das Urteil, die beruft sich auf das verlorene Urteil gegen den Netzbetreiber mit dem ich kein Rechtsverhältnis hatte, Das Urteil liegt mir natürlich ohne Unterschrift vor. Einsicht konnte ich noch nicht nehmen, da es Hin und her geschickt wird.
    Das Gericht teile mit, dass ich einen Antrag stellen kann gegen die 5000 Euro Streitwert.
    Der Anwalt hat die Rechnung gestellt, bis heute noch nicht niedergelegt.
    Was kann ich noch tun?
    Gruß Anton

  532. Pingback: Geheimdienste im Auftrag der DIMs – Erpressung für den Machterhalt – Wake News Radio/TV | Mywakenews's Blog

  533. Guten Tag Herr Hensel, liebe Mitmenschen und Mitstreiter,

    folgendes schreibe ich im Auftrag meines Mannes, der z.Zt. leider nicht die Möglichkeit dazu hat:

    Ich bin zur Zeit wohn h a f t in der JVA Ottweiler (Saarland), wegen angeblicher Steuerhinterziehung, da ich mich als Mensch weigere diese rechtsungültige Steuern zu bezahlen und ich mich nicht strafbar machen will. Der Strafbefehl und der Haftbefehl sind nicht vom Richter bzw. Rechtspflegerin unterschrieben.
    Dieses BRD-System hat mich am 30.07.2019 in Haft genommen für 130 Tage (Ersatzfreiheitsstrafe) und mich erpresst. Würde ich 13.000 € zahlen käme ich sofort frei, was für mich nicht in Betracht kommt, da es sich dabei um Menschenhandel handeln würde.
    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeigen sind schon eingelegt.
    Haben Sie einen Tipp, wo wir unsere Rechte noch einfordern können, oder was wir noch unternehmen können, oder kennen Sie einen Rechtsanwalt, eine Organisation, die diesem System nicht verpflichtet ist, also unabhängig ist und wohin wir uns noch wenden können.

    Mit Ehre und Respekt

    Denis und Karin aus der Familie Weiper

    • Im System BRD herrscht Rechtsstillstand. Es wird uns nur Theater vorgespielt. Justizsekretärin als ( in der Rolle) als Urkundsbeamtin zum Beispiel. Die sogenannten Gerichte sind Wirtschaftsunternehmen im Seerecht (Handelsrecht) Die Bedingungen hat man uns vorenthalten. So wird immer vermutet, z.b. Wenn man “ erscheint“ wie ein Geist, wird man als Mensch nicht wahrgenommen. Richter wie Anwälte sind in der gleichen Organisation IBAR, und nur dieser verantwortlich. Im System BRD ist die höchste juristische Autorität der russische Militärgeneralstaatsanwalt. Sein Vertreter ist der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf. Für nachgewiesene Deutsche leitet er angeblich die Klagen weiter. Ich würde in einer Botschaft der russischen Föderation eine Klage einreichen, da die Post normalerweise nicht ankommt. Bei berechtigten Klagen bekommt man Antwort und ein Aktenzeichen, nehmen Sie Hilfe von Russlanddeutschen in Anspruch, ich habe da positive Erfahrungen gemacht.

      • Hier noch ein paar Tatsachen die man kennen sollte:

        Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2BvR 373/83 – BverfGer 77, 137 – Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. „Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen Staatsangehӧrigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehӧrigkeitsgesetzes (RuStAG) von 1913 stets festgehalten.“ Aus dem Grundsatz des Fortbestands des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehӧrigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.

        „BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52
        Fall: Beamtenverhältnisse
        Fundstellen:
        BVerfGE 3, 58; DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21
        Gericht: Bundesverfassungsgericht
        Datum: 17.12.1953
        Aktenzeichen: 1 BvR 147/52
        Entscheidungstyp: Urteil ..

        Leitsätze (Auszug)
        2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
        3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
        4. Die Geltung des Satzes, daß der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, daß es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.“

        Da die BRD nur ein von den Alliierten eingesetzter Konkursverwalter war und man auf einem, laut BVerfG (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83), bestehenden Staat keinen neuen gründen kann, ist Absatz 4 hier relevant.

        Man sollte sich hier auch bewusst sein, dass Berlin NIEMALS zur BRD gehoerte. Jeden Versuch, Berlin der BRD einzuverleiben, haben die Alliierten „zurueckgestellt“.

        Da der sog. „Ueberleitungsvertrag“ nur fuer Strafsachen gilt, sollte man alle angeblichen Amtsrichter wegen Amtsanmassung beim Gericht der Alliierten anzeigen. Der sog. 2+4 Vertrag wurde ja niemals gueltig, weil das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 (mangels Geltungsbereich) nicht mehr gueltig war und deshalb die Staatssimulation BRD – die jetzige Stiftung Deutschland – nicht mehr existierte.

        § 839 BGB lässt den Schluss zu, das jeder sogenannte Beamte mit seinem persönlichen Privatvermögen haftet, da die Staatshaftung ausgeschlossen ist und das BVerfG bereits 1982 das Staatshaftungsgesetz ungültig gemacht hat (da es ja keine Beamten mehr gab).

        Einmal ganz davon abgesehen, dass man mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007 das Einfuehrungsgesetz und den Geltungsbereich des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gestrichen hat und deshalb dieses Gesetz seiher, nach dem Urteil oberster Verwaltungsgerichte (BverwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147), ungueltig ist. Der Paragraph 15 GVG (Gerichte sind Staatsgerichte) war ja schon ca 1962 gestrichen worden.

    • Hallo,

      ohne den Sachverhalt in der Tiefe zu kennen, haben Sie unsere vollste Hochachtung vor Ihrer charakterlichen Stärke und Ihrem Durchhaltevermögen. Chapeau!

      Es wird Zeit, dass es noch mehr Menschen davon gibt und ganz grundsätzlich das Kippen dieses Scheinsystems endlich Wirklichkeit wird.

      Alles Gute, Gesundheit & Erfolg für Sie.

      Eine mit Ihnen mitfühlende Familie aus dem Süden

      • Vielen lieben Dank für die aufmunternden Worte und Tipps, die haben uns sehr gut getan.
        Wir geben nicht auf für die Wahrheit und unsere Werte zu kämpfen.

    • Ein gueltiger Haftbefehl muss von einer Amtsperson (Amtsrichter oder Staatsanwalt) unterschrieben sein – die es aber nicht gibt. Deshalb meine Empfehlung: Einen Handelsvertrag mit der „Justizvollzugsanstalt“ bzw. dessen Leiter abschliessen: „Die Justizvollzugsanstalt, vertreten durch dessen Leiter Franz Mueller (oder wie auch immer) OHNE Titel (Frau oder Herr) bezahlt taeglich 10.000 Euro falls der Nachweis nicht erbracht werden kann, das ein von einem Beamten unterschriebener Haftbefehl vorliegt. Dieser Vertrag wird rechtsgueltig, falls ich nicht bis zum (hier Datum einsetzen) entlassen bin.“ Nach dem Rechtsgrundsatz „Qui non negat fatetur“ (wer nicht widerspricht, erkennt an) kann man dann den Betrag bei einem Gericht der Alliierten einklagen. Da das Handelsrecht gilt, muessen beide Parteien den Richter anerkennen. Dies darf man unter keinen Umstaenden! bei mir hat dies funktioniert.

  534. Weiterer Fall zum Anwaltszwang:

    * Urteil vom Amtsgericht

    * Berufung eingelegt ohne RA beim LG

    * LG verwirft diese mit Begründung Anwaltszwang, Rechtsbehelf 6-monatiger
    Beschwerdefrist beim LG

    * Urteil vom LG wird zugestellt

    * gegenüber dem LG wird innerhalb 1 Monats nach Urteilszustellung schriftlich
    Beschwerde angekündigt

    * 1 Monat nach dieser Ankündigung wird Begründung übersendet mit einstweiliger Verfügung
    auf ursprünglichen Zustand, Scheinurteil etc.eingelegt

    * LG reicht diese direkt ohne Rücksprache an BGH weiter

    * BGH der Rechtspfleger schreibt nun, dass Beschwerde an BGH hätte geschickt
    werden müssen, die Form nicht eingehalten wurde mit Verweis auf §§ 133 GVG,
    78 Abs. 1 ZPO) und die Frist zur Einlegung nun abgelaufen sei.

    Ferner wurde ins Gewissen „geschrieben“, dass er oder sie davon ausgeht, dass nicht auf
    kostenpflichtige Verwerfung bestanden werden möchte und wenn bis 09.10.19 keine Antwort
    folgt, die Rücksendung der Verfahrensakte an das LG veranlasst wird.

    * Dies ist ein normaler Brief ohne förmliche Zustellung und ohne Verweis auf richterliche
    Anordnung respektive Verweis auf einen Richter. Es ist einem Rechtspfleger oder
    Rechtspflegerin unterschrieben.

    Welche Argumente? Nur weitere Kosten produzieren wieder ohne Ergebnis bzw. weiterzukommen?

  535. Ergänzung zum gestrigen Post

    Lieber Herr Hensel,
    Liebe Mitstreiter,

    ein Hoch auf dieses Forum. Es ist im Hintergrund fortan aktiv durch die Freischaltungen
    der eingereichten realen Beiträge.

    Das Forum wird von Andersdenkenden gefunden, die sich nicht verbiegen lassen wollen,
    dafür Anstrengungen in teilweise unerträglichen Dimensionen in Kauf nehmen, um nicht
    trotz bestehender Rechte kapitulieren.

    Wenn jedoch auf meinen gestrigen Post kein hilfreicher Impuls an mich folgt, wird es im
    Alleingang ohne verwendbare Argumente kaum möglich, weiter an diesem Weg
    festzuhalten.

    Wenn ich richtig liege, ist die Begründung vom BGH der Rechtspfleger eine Farse.
    Ist dessen Begründung, dass die Rechtsbeschwerde an den BGH hätte übersendet
    werden müssen (rein der Akt ohne Berücksichtigung der benannten Formmängel
    => Anwaltszwang) und der für ihn sich daraus ableitenden Begründung, dass die
    Frist abgelaufen sei begründet? Welcher § liegt zugrunde? Im Urteil steht im
    Rechtsbehelf: 6-monatige Frist zu richten an das LG, die derzeit noch nicht
    abgelaufen ist. Bis dato liegt in Recherche nur vor, dass das LG, wenn es das
    „reklamierte“ Urteil aufrecht erhalten möchte, berechtigt, die Verwaltungsakte dem
    BGH zu übergeben, nur welche Fristen & Vorgehen gelten dann bzw. sind vom BGH
    einzuhalten?

    Da sonst nächste unwiderruflich (?) Fristablauf droht, nochmal höflichst die Bitte um
    einen Impuls, mit welchem § oder Argument dem BGH der Rechtspfleger begegnet
    werden soll und muss.

    Vielen Dank i. v.

    • Ihre Gegner werden alle Ihre rechtmäßig vorgetragenen Beschwerdepunkte mit fadenscheinigen Begründungen abweisen resp. aushebeln; insbesondere, wenn Sie nationales Recht, welches i.a.R. ungültig ist, anwenden. – Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihre Beschwerde nachträglich und zusätzlich als Beschwerde gem. „Art. 2 (3) Buchst. a.) ICCPR / Analognormen“ deklarieren; wegen Verletzung Ihrer Rechte, die sich insb. aus Art. 14 ICCPR, ergeben. Diese internationalen Beschwerden kennen keine Verfallsfristen und sind vom „Staat“ sachgerecht und rechtmäßig zu bearbeiten und einer Wirksamkeit zuzuführen. Auf das Verbot zum Rechtsmissbrauch gem. Art. 2 ICCPR sollten Sie Ihre Gegner zusätzlich hinweisen. – Desweiteren können Sie beim Menschenrechtsrat in Genf eine NGO (mind. 7 Personen) anmelden und bei erfolgreicher Akkreditierung diese in ihrem Schriftverkehr (Briefkopf) erwähnen. Das Prozedere hierzu finden Sie hier … Ferner können Sie sich als Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144 „outen“ und alle Schriftsätze nachrichtlich an nachfolgende Person bei den Vereinten Nationen übersenden …

      • Wie sieht das ZB. mit Raub der Familienname des Kindes, der geraubt in Pflegefamilie lebt weil die Leibliche wie ich die Großmutter ausgegrenzt von OLG Koblenz wurde,dass mir kein Recht auf Obhut und Pflege meiner Enkelin zusteht?
        Dazu hatte die kinderlose fremde Pflegefamilie Antrag auf Familiennamensänderung nach angebliche Gesetz der FamNamensänderung gestellt und trotz allem,dass die
        leibliche Mutter dagegen war ,der Familiennanme meiner Enkelin geändert und Familienname der fremde Pflegefamilie meiner Enkelin amtlich gegeben!
        Ist diese auf gültige Gesetze möglich?
        Danke für Hilfreiche Antwort.

      • Hallo Herr Hensel,
        mit Ihrem o. g. Text hat der der Rechtspfleger vom BGH in Karlsruhe fristgerecht Anfang Oktober 2019 die Antwort erhalten. Seither ist nichts wieder passiert. Muss der BGH erneut angeschrieben werden mit der Bitte um Zwischenstand/Urteil, um keine Fristen zu versäumen?
        Vielen Dank i. v.

      • Hallo Herr Hensel,

        am 13.01.20 hatte ich dies geschrieben:

        Hallo Herr Hensel,
        mit Ihrem o. g. Text hat der der Rechtspfleger vom BGH in Karlsruhe fristgerecht Anfang Oktober 2019 die Antwort erhalten. Seither ist nichts wieder passiert. Muss der BGH erneut angeschrieben werden mit der Bitte um Zwischenstand/Urteil, um keine Fristen zu versäumen?
        Vielen Dank i. v.

        Was ist nun im nächsten Schritt zu tun bzw. wie kann man sich nun gegen dieses Nichtagieren/Nichtreagieren seitens des BGHs wehren? Ohne den nächsten Schritt erhalte ich auch meinen privaten Ordner nicht zurück, der seitens der Gegenseite dann auch nicht herausgegeben werden muss mit allen Originaldokumenten, u. a. Mietvertrag.

        Was genau muss ich tun, um eine Reaktion zu erzwingen respektive überhaupt noch ein Urteil zu erhalten?

        Vielen Dank.

      • Hallo Herr Hensel,

        Ihren o. g. Text hat der BGH als Antwort von mir erhalten und nun halte ich abermals einen (Schein) Beschluss in meinen Händen, der statt der 5 RichterInnen unleserlich von der Justizangestellten unterzeichnet ist. Meine Rechtsbeschwerde gegen den (Schein) Beschluss des Landgerichts wurde nun endgültig als unzulässig abgeschmettert, da der Streitwert gleich mit auf 500 EUR reduziert wurde, um mir so weitere Einlenkungen abzusprechen. Ihre Texthilfe wurde mal eben einfach frech überlesen und für nicht ernst genommen. Nun fordern der BGH seine Gebühren sowie der Anwalt = Rechtsverdreher der Gegenpartei = auch eine Anwältin Rechtsverdreherin seine Gebühr nebst 5% (!!!) Zinsen. Der Gegenanwalt hat in seiner Aufforderung gleich vorausschauend die Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung angekündigt. Auf beide Zahlungsaufforderungen habe ich seither nicht reagiert. Den Berichten hier von Betroffenen zufolge scheint das System bei Nichtzahlung unverhältnismäßig zuzuschlagen ggfs. mit Polizeigewalt ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg. Das gleiche Prozedere ist scheinbar, wie hier zu lesen ist, ebenso ohne Ergebnis / Erfolg bei Übergabe an SHAEF. Da ich noch nicht in der Souveränität bin (mich nun auf den Weg dorthin begeben werde), erscheint mir derzeit eine Möglichkeit zu sein, beide Beträge unter Vorbehalt zu bezahlen (um diese nach meiner Souveränität vollumfänglich zurückzuholen, so wie auch alle vorherigen unter Vorbehalt bezahlten Gebühren), dem Gegenanwalt zu schreiben bzw. aufzuklären inklusive Übersendung Entwurf der Strafanzeige IStGH (worüber er vermutlich eh nur müde lächelt) oder auf gar nichts zu reagieren und die Zwangsvollstreckung abzuwarten. Wie ist hier nun richtigerweise fortzufahren ohne das meine im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder unnötigen Strapazen ausgesetzt werden, wovon hier auch zu lesen ist? Ich war im Urlaub und die Zahlungsfrist ist heute.
        VG

      • Vielen Dank für die Freischaltung.

        Die Zahlungsfrist seitens des Gegenanwaltes endet HEUTE.

        Wie ist hier nun vorzugehen?

        Bitte um Antwort. Danke.

      • Vielen Dank für die Freischaltung.

        Die Zahlungsfrist des Gegenanwaltes endet HEUTE.

        Bitte um Antwort, da sonst der ganze Aufwand umsonst war und Ihr Forum als Bindeglied dient in die Aussichtslosigkeit. DANKE.

  536. Siehe mein Kommentar zum Beitrag von Charlie Whiskey. Der Weg zu den Gerichten der Alliierten ist hier der einzig richtige.

  537. ich habe zahlreiche urteile ect. eingesehen bei den staatsanwaltschaften und gerichten , somit kann ich an eides statt erklären das selbst die anklageschriften nur mit paraphen oder strichen gezeichnet wurden und ich in meinem fall niemals , ich sage niemals eine wirkliche unterschrift unter den urteilen in den akten fand. und ich habe kopien der paraphen

  538. Wie ist eine Zwangsvollstreckung durch eine Bank aus einem Notarvertag heraus – z.B. bei einer immobilie – zu bewerten? Was ist ueber eine sog. Globalzession zu sagen? Kann die Bank einfach saemtliche Einnahmen pfaenden? Ohne richterliches Urteil?

  539. Das gilt aber nicht nur für das Zivilrecht sondern auch für das Strafrecht.
    In meinem Fall besonders schlimm und perfide.
    Ich lebe seit 21 Jahren in Spanien.
    Ich bin Invalide, also erwerbsunfähig. Ich bin pflegebedürftig.
    Nun kamen kriminelle Staatsdiener der BRD her und meinten mich wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Internetforum) und wegen Volksverhetzung (hätte ich das Vorgeworfenen wirklich gesagt, wäre es nachweislich legale Äußerung der feien Meinung gewesen) verfolgen zu müssen. Man hat dieses Forum im GEHEIMEN verboten, also somit die Schreiber dort entgegen alle Möglichkeiten des StGB kriminalisiert.
    Eine Richterin Wimmer vom BGH hat einen Beschluss zur Hausdurchsuchung verfasst.
    Aber nicht unterzeichnet, sondern stattdessen lediglich mit einem Platzhalter versehen.
    Es ist also KEIN rechtsgültiger Beschluss sondern nur ein Entwurf. Damit sind in Deutschland also illegale Hausdurchsuchungen (ich nenne es wegen der fehlende Rechtlichkeit bewaffnete Raubüberfälle) durchgeführt worden. Aufgrund dieses Entwurfes hat man sich aber auch in Spanien illegal Amtshilfe erschlichen und die spanischen Behörden instrumentalisiert, gegen deren eigenes Recht, gegen die spanische Verfassung und gegen die Menschenrechte zu verstoßen. Ich habe auch bis heute keinen rechtsgültigen Durchsuchungsbeschluss gesehen.
    Außerdem war auch KEINE EEA (verpflichtende Europäische Ermittlung Anordnung) vorhanden. Also war auch diese Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ein bewaffneter Raubüberfall. In dessen Zuge man mir meine medizinischen Forschungsergebnisse als einzig wirksame Behandlungsmethoden geraubt hat. Ich musste selber forschen, weil Schulmedizin und Pharmaindustrie nicht in der Lage, Zweitere eher nicht willens sind, kausale Heilmittel zu erfinden. Denn dann würde ja das Milliarden schwere Geschäft der symptomatischen Behandlung von Entzündungskrankheiten wegbrechen.
    Trotzdem man mich durch den Entzug der Heilmittel langsam aber systematisch, vorsätzlich, durch schwerste Folter ermordet, vorenthält man mir wissentlich meine Heilmittel.
    Man verweigert mir durch dubiose Machenschaften jeden ordentlichen Rechtsweg in diesem Regime.
    Ich habe Richter des OLG Stuttgart, der BGH, des BVerfG wegen Befangenheit abgelehnt.
    Ich habe als Grund alle Straftaten, alle kriminellen Machenschaften dieser Richter aufgeführt. Die in einem Rechtstaat (die BRD ist leider keiner) zwangsläufig zu einer Zustimmung der Befangenheit, einer Entlassung der Richter und zu einem Strafverfahren gegen diese Richter geführt hätte. Bei der Ablehnung des Befangenheitsantrages hat man NUR die Rechtsbeugung erwähnt (die in einem Rechtstaat alleine schon zur Annahme des Befangenheitsantrages führen würde), aber die Offizialdelikte die schweren Kapitalverbrechen einfach weggelassen. Das ist eindeutig Beweismittelunterdrückung. Denn Gründe für einen Befangenheitsantrag werden meines Wissens nach in der Personalakte der Richter vermerkt. Dann unterschlägt man diese Verbrechen lieber, um die erbärmliche Akte sauber zu halten. Das ein unschuldig Verfolgter dann verreckt, ist diesen Kriminell doch vollkommen egal.
    ABER:
    Man unterdrückt meine Beweismittel, um mich weiter zu Tode foltern zu können. Man begeht selber Verbrechen, um einen versuchten Mord zu vertuschen. Das ist neben der Habgier und der Mordlust an politisch Andersdenkenden auch eindeutig eines der Mordmerkmale. Taten zur Verdeckung einer Straftat.
    Ich habe mich mit meinen Beweisen an alle deutschen Staatsanwaltschaften gewandt, die aufgrund der Offizialdelikte zu einer Verfolgung von Gesetz wegen verpflichtet sind.
    Bis auf drei Ablehnungen, die das Verbrechen dann noch schlimmer werden lassen, hat sich nicht eine Staatsanwaltschaft gemeldet. Also auch hier wieder Verbrechen zur Verdeckung von Verbrechen.
    Ich habe alle Mitglieder des Bundestages, alle Mitglieder des Petitionsausschusses, die Kanzlerin und den Bundespräsidenten mit den Bewiesen konfrontiert und auf Abhilfe gedrängt. Keine Reaktion. Ich habe somit einen Strafantrag gegen alle diese Personen wegen Beihilfe zu diesen schweren Kapitalverbrechen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingereicht.
    Ein Strafantrag ist im Gegensatz zu einer Strafanzeige verpflichtend zu bearbeiten.
    Aber auch diese Staatsanwaltschaft reagiert nicht. Ich bekomme kein Aktenzeichen, ich bekomme keine Bestätigung, dass die Fälle aufgenommen wurden. Eine Ablehnung können die ja nicht schicken, denn dann hätte ich ja den beweis, dass die sich strafbar machen. Einen weiteren Beweis, dass keine Gewaltenteilung in der BRD existiert.
    Ich kann beweisen, dass alle drei Gewalten an dem versuchten Mord gegen meine Person beteiligt sind. Vorsätzlich. Und Mordmerkmale sind mehr wie einer vorhanden.
    So ich kann nicht mehr, ich geh jetzt kotzen.

  540. Bernd Rüthers: Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat

    https://justiz-und-recht.de/bernd-ruethers-die-heimliche-revolution-vom-rechtsstaat-zum-richterstaat-ein-essay-ueber-entgrenzte-auslegung-methodenwechsel-und-kontinuitaet-beim-regimewechsel-und-andere-unheimliche-phaenomene/

    Rüthers stellt fest, dass die mit den politischen System- und Verfassungswechseln in der jüngeren deutschen Vergangenheit jeweils einhergehenden umfassenden Rechtserneuerungen sich nicht dadurch vollzogen, dass die Einzelvorschriften dem neuen System gemäß textlich geändert wurden. Vielmehr blieben über lange Zeit wichtige Kodifikationen textlich unverändert, wurden aber im Geiste des neuen Systems angewendet bzw. umgewertet. Die daraus resultierende Frage geht jeden Juristen an: Wie kann es sein, dass Juristen in der Weimarer Republik, im NS-Staat, in der „alten“ Bundesrepublik und in der DDR die gleiche Rechtsvorschriften angewendet haben, dabei aber zu völlig unterschiedlichen, nämlich dem jeweiligen System entsprechenden, teilweise völlig konträren Auslegungsergebnissen kamen?
    In diesem Zusammenhang räumt Rüthers mit einem Mythos auf, dem wahrscheinlich die meisten Juristen aufgesessen sind, die nach 1945 ihre akademische Ausbildung erhalten haben: Mit dem Mythos, dass es der Gesetzespositivismus war, der die Greueljustiz der NS-Zeit ermöglichte. In Wahrheit waren es Richter, Professoren, Staatsanwälte und Beamte, die im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem neuen Regime die gesamte Rechtsordnung im nationalsozialistischen Sinne umdeuteten, indem sie mittels neuer Rechtsideen, außergesetzlicher Rechtsquellen und Auslegungsakrobatik die positivistische Bindung der Staatsgewalt an die geltenden Gesetze aufhoben. Mit diesem Mythos ging eine Renaissance des Naturrechts einher. Man wollte Unrechtssystemen übergesetzliche Grenzen setzen. Einer künftigen Perversion der Rechtsordnung wie unter dem Nationalsozialismus sollte ein Riegel vorgeschoben werden.
    Wieso aber wurde in der Bundesrepublik nach 1945 der Mythos gepflegt, blinder Gesetzesgehorsam habe nationalsozialistisches Justiz- und Verwaltungsunrecht ermöglicht? Ganz einfach: So konnten die in den Nationalsozialismus tief verstrickten Juristen, die in der jungen Bundesrepublik weiterhin Karriere machen wollten (und konnten), sich exkulpieren. Die Dominanz der Nazi-Juristen in der jungen Bundesrepublik war so groß, dass die Methodendiskussion der Nazi-Zeit jahrzehntelang totgeschwiegen wurde. Dabei handelte es sich genau um die Zeit, in der die sogenannte „objektive Auslegung“ oder „objektiv-teleologische Auslegung“ von Gesetzen ihren Siegeszug antrat und konsequent genutzt wurde, um die nationalsozialistische Ideologie in die überkommenen Gesetze hineinzulesen.
    Die „objektive Auslegung“ von Gesetzen orientiert sich nicht an dem, was der Gesetzgeber mit der Norm bezweckte, welche Ziele er erreichen wollte, sondern an einem objektiven – vom Willen des Gesetzgebers unabhängigen – Willen des Gesetzes, an einem „vernünftigen Willen des Gesetzes im Zeitpunkt seiner Anwendung“. Und man kann Rüthers in der Bewertung folgen: „Es handelt sich … in Wahrheit um die subjektiven rechtspolitischen Eigenproduktionen der Interpreten“ – und nicht etwa um eine wissenschaftliche Methode. Das zeigt sich bereits darin, dass sich die qua „objektiver Auslegung“ gewonnenen Auslegungsergebnisse nicht falsifizieren lassen. Die Methode der „objektiven Auslegung“ dient nicht der Auslegung von Gesetzen, sondern der „Einlegung“ in Gesetze. Gleiches gilt für Rekurse auf Naturrecht oder „übergesetzliches Recht“ und ähnliches.
    Rüthers schildert, wie naturrechtlich inspiriertes Wertedenken und die Entgrenzung der Auslegung durch die Methode der objektiven Gesetzesauslegung dazu geführt haben, dass das Bundesverfassungsgericht weniger Rechtsfindung als Normsetzung betreibt. Dem methodischen Vorbild des Bundesverfassungsgerichts sind die übrigen Obergerichte bereitwillig gefolgt. Wer oder was kontrolliert oder diszipliniert das Bundesverfassungsgericht? Rüthers positioniert sich zurückhaltend: Wissenschaft und öffentlicher Diskurs sind nur beschränkt wirksam. Und wie sollen Dogmatik und Methodenlehre disziplinierend ausgerechnet auf die wirken, die deren Inhalte maßgeblich bestimmen?
    Vorgaben des Grundgesetzes für die Methodik der Rechtsanwendung findet Rüthers in den Grundsätzen der Rechtsbindung des Richters und der Gewaltenteilung sowie im Demokratieprinzip. Wo es ein Gesetz gibt, dort muss die Auslegung am rechtspolitischen Willen des Gesetzgebers ansetzen. Der Richter darf nicht seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen an die Stelle der Gerechtigkeitsvorstellungen des Gesetzgebers setzen. Auch unter gewandelten Bedingungen hat der Richter den Willen des Gesetzgebers zuverlässig zur Geltung zu bringen. Damit nicht vereinbar ist die „Freiheit der Methodenwahl“ bei der Rechtsanwendung. Diese führt allzu oft dazu, dass erst ein Ergebnis gefunden wird und dann die passende Auslegungsmethode dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu schwankend positioniert. Rüthers scheint die Hoffnung zu hegen, es gebe einen gewissen Trend, die Freiheit der Methodenwahl zu beschränken.
    Konsequent überträgt Rüthers die vorstehenden Grundsätze auch auf das Bundesverfassungsgericht, zieht dabei die Vorschriften über Verfassungsänderungen heran und stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht zwar befugt ist, die Verfassung dort fortzuentwickeln, wo sie lückenhaft ist, nicht jedoch befugt ist, die Verfassung durch Abweichung von in derselben festgelegten Maßstäben zu ändern. Die Normzwecke des Grundgesetzes ergeben sich aus seiner Entstehungsgeschichte und dem Gestaltungswillen des Verfassungsgebers. Sie müssten primäre Leitlinie für die Auslegung und Anwendung des Verfassungsrechts sein. Gerade Verfassungsbestimmungen sind aus der Sicht des Verfassungsgebers als rechtlicher Ordnungsrahmen für einen Staat nicht kurzfristig, sondern auf lange Sicht und aufgrund geschichtlicher Erfahrungen konzipiert. Stattdessen generiert sich – wie Rüthers anhand einiger Beispiele, insbesondere anhand der Erstreckung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch das Bundesverfassungsgericht zeigt –das Bundesverfassungsgericht weniger als Hüter, denn als Herr der Verfassung. Es löst sich vom Willen des historischen Verfassungsgebers bzw. ignoriert diesen völlig und macht den ideologischen Gestaltungswillen seiner Mitglieder zur Leitschnur verfassungsändernder Rechtsprechung. Inhaltlich mag man es an der einen oder anderen Stelle begrüßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht zum Motor gesellschaftlicher Entwicklung macht. Das ist aber nicht seine von der Verfassung vorgesehene Rolle.
    Dass die Mehrheit der Staatsrechtslehrer diese Entwicklung nicht mit der gebotenen Schärfe entgegentreten, dafür hat Rüthers eine einleuchtende These: Viele Staatsrechtler träumen davon, selbst einmal Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden … .
    Bei alledem erkennt Rüthers die besondere Entwicklungsoffenheit und Auslegungsbedürftigkeit von Verfassungsnormen an und weist auf die besonderen Probleme hin, die sich aus der Einbindung in die Europäische Union ergeben.
    Rüthers betont weiterhin die Notwendigkeit von Richterrecht, auch von Verfassungsrichterrecht. Richterrecht ist erforderlich, um Rechtsverweigerung zu vermeiden, wenn das Recht lückenhaft ist, z.B. weil es durch rasante Entwicklungen der Faktenlage, durch technische, ökologische oder kulturelle Entwicklungen überholt wurde, aber auch, weil der Gesetzgeber unwillig oder unfähig ist zu regeln. Hier plädiert Rüthers für mehr Methodenehrlichkeit: Richterrecht ist Normsetzung und sollte als Rechtsquelle anerkannt werden. Richterrecht ist Rechtspolitik. Dabei kann aber dem Richter nicht dieselbe Freiheit zustehen, wie dem Gesetzgeber: Der lückenschließende Richter hat sich darauf zu beschränken, das bestehende Rechtssystem anhand der vorgegebenen gesetzgeberischen Wertungen zu vollenden.
    Am Ende des Nachworts der 2. Auflage steht das einfache, klares Fazit: „Die Umgestaltung der Gesellschaft und der Rechtsordnung oder gar der Verfassung ist im demokratischen Verfassungsstaat allein die Aufgabe der demokratisch legitimierten Organe der Gesetzgebung, nicht der Gerichte, auch nicht des Bundesverfassungsgerichts.“ Quod erat demonstrandum. – Was zu beweisen war.
    ————————————————————————-
    Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?
    von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Simon vom 3. November 2008*

    http://definition-bewusstsein.de/gesammelte-gedanken/154-vom-rechtsstaat-in-den-richterstaat.php

    An der Existenz des Richterstaates ist also nicht eigentlich zu zweifeln. Ob dies wirklich ein Übel ist und warum, wäre zu prüfen:

    Das Prinzip der Gewaltenteilung im traditionellen Verständnis ist zweifellos verletzt.

    Nicht die Legislative entscheidet, was die Justiz binden soll, sondern die Justiz bestimmt selbst, wie und in welchem Umfang sie gebunden sein will. Die Gewalt, die vom Volke ausgehen sollte, geht nicht mehr von seinen Repräsentanten aus, sondern wird von einer beamtenähnlichen Klasse verwaltet.

    Was aber steht zu befürchten?

    Die Verletzung des Prinzips als solchen wäre nur dann ein über die theoretische Fleckenlosigkeit hinausgehendes Übel, wenn bestimmte Funktionen des Prinzips unwirksam würden.

    Das Prinzip der Gewaltenteilung steht im Dienste der Machtmoderation. Es soll nicht Macht verhindern, sondern einem Missbrauch der Macht vorbeugen.

    Ein solcher Missbrauch wäre gegeben, wenn Willkür, also: Subjektivität, Laune, Parteilichkeit, Angst, Borniertheit und ähnliche Befindlichkeiten und Haltungen, den oben zitierten argumentativen Kampf um die richtige Normprämisse determinieren oder sogar entscheiden würden.

    Anders als die theoretische Reflektion sich selbst häufig vorgaukelt, ist der Richter bei diesem Kampf nicht etwa mit sich und seinem allfälligen inneren Monolog allein. Der Pianist sitzt niemals allein am Klavier.

    Er ist auch in der obersten Instanz immer dialogisch eingebunden in Gesetzgebung, Dogmatik, Präjudiz, Kollegen, Gegner, gesellschaftliche Wertvorstellungen, ökonomische Optionen, politische Strömungen, die seine Argumente parieren, verstärken, konterkarieren. Da mag es denn sein, daß bei einer Entscheidung über Schrottimmobilien ein Zivilsenat des BGH gegen einen anderen kämpft, so daß auch das schlichteste Gemüt erkennen muß, daß hier etwas anderes stattfindet als „Anwendung“ des Rechts. Oder daß bei der Frage nach dem Umfang der Offenlegungspflicht von Abgeordnetengehältern der Senat des Verfassungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes je zur Hälfte bejaht und zur Hälfte verneint, so daß das kollektive Ringen um ein wechselseitiges Einverständnis vor aller Augen abläuft und die ontologisierende Frage, was die Verfassung „will“ oder was verfassungsmäßig „ist“, durch die Geschäftsordnung entschieden wird.

    Für „Willkür“ ist in diesem System angesichts der vielen hemmenden Elemente nur wenig Spielraum. Es scheint also kaum zweckmäßig sich auf das Jammern über die Verletzung eines Konzepts zu konzentrieren, das in Frontstellung zur Willkürherrschaft des Absolutismus entwickelt wurde.

    Die so genannten „Lehren“ der Vergangenheit sind aller Ehren wert. Als alle noch fest an die Gesetzesbindung glaubten, hat diese die Richterschaft nicht vor dem geistigen und moralischen Absturz bewahrt.
    Sie würde bei Wiederkehr jener Verhältnisse erneut versagen. Aber jene Verhältnisse kehren nicht wieder, weil die Verhältnisse niemals wiederkehren und sollte dies aufgrund göttlicher Willkür doch einmal der Fall sein, würde der gegenwärtige Nichtglaube an die Möglichkeit der Gesetzesbindung den Untergang unserer Rechtskultur nicht beschleunigen.

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    Vernünftiger dürfte es daher sein, den Tatsachen ins Auge zu sehen und den aktuellen Richterstaat nicht unter einen ideologischen Generalverdacht zu stellen, sondern ihn zu festigen und zu perfektionieren.
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    Ohhh Mann!!!
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    Rechtsstaat – Richterstaat
    Aktualisiert am 29.04.2007-23:43

    Von Professor Dr. Günter Hirsch (Präsident BGH 2000-2008, FIFA Ethik-Kommision -2011)

    https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart-1/recht-und-politik-rechtsstaat-richterstaat-1435378.html

  541. Aktuellen Rechtsverweis:

    BGH, Beschluss vom 05.12.2017 – VIII ZR 204/16
    … Verkündungsmängel stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem wirksamen Erlass eines Urteils nur entgegen, wenn gegen elementare, zum Wesen der Verlautbarung gehörende Formerfordernisse verstoßen wurde, so dass von einer Verlautbarung im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann. Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1954 – GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44; vom 8. Februar 2012 – XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 13; Urteil vom 12. März 2004 – V ZR 37/03, NJW 2004, 2019 unter II 1 b). Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung vom Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien vom Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (BGH, Urteile vom 12. März 2004 – V ZB 37/03, aaO; vom 31. Mai 2007 – X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Rn. 12; Beschluss vom 8. Februar 2012 – XII ZB 165/11, aaO). Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass aus Gründen der Rechtssicherheit nicht jeder Verkündungsmangel dazu führen kann, ein Urteil als bloßes Schein- oder Nichturteil einzuordnen, das als solches nicht in Rechtskraft erwachsen kann und dessen Nichtexistenz somit auch noch nach vielen Jahren unabhängig von Rechtsmittelfristen geltend gemacht werden könnte (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1954 – GSZ 3/54, aaO S. 48 ff.).

  542. Ich habe gerade gelesen , Internetseite: Zustellungsvertretung.de, das Beschlüsse und Urteile nur noch als beglaubigte Abschriften zugestellt werden. Diese beglaubigten Abschriften wären auch ohne jeglicher Unterschrift gültig. § 317 Absätze 1 und 2 ZPO lauten ab 01.07.2014

    (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.

    (2) Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.

    § 329 Absatz 1 ZPO lautet ab 01.07.2014
    (1) Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2 Satz 1, 2, Absatz 3 und 4 auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des Vorsitzenden sowie eines beauftragten oder ersuchten Richters entsprechend anzuwenden.

    Beglaubigte Abschriften können in Zukunft mit einem maschinellen Beglaubigungsvermerk erstellt werden. In diesem Fall wird mit dem Computer der Beglaubigungsvermerk mit dem Gerichtssiegel ausgedruckt. Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich.

    § 169 Abs. 3 ZPO lautet ab 017.07.2014
    (3) Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.

    Vollstreckbare Ausfertigungen werden weiterhin in der bisher üblichen Form mit Siegel und Unterschrift erteilt.
    I
    Ich habe immer gedacht, dass Urteile unterschrieben sein müssen.
    Ich habe lediglich eine beglaubigte Abschrift eines Versämnisurteils erhalten ohne jeglicher Unterschrift erhalten.
    Wie kann ich mich dagegen wehren?

    • Alle „neu-gesetzlichen“ Regelungen (insbesondere die Novellierung des § 317 ZPO a.F.), die den ursprünglichen Regelungen zur Unterschriftserfordernis resp. den hier dargestellten gerichtlichen Entscheidungen zur Unterschriftserfordernis, entgegenstehen, verstoßen gegen das Gebot zur Rechtsicherheit.Das hier einschlägige Kriterium der Rechtssicherheit ist die Beständigkeit.

      • vielen Dank für die Information!

        Bei mir wurde jetzt eine Zwangssicherungshypothek (Versäumnisurteil) ins Grundbuch eingetragen. Alle Schreiben ans Landgericht bezgl des „Scheinurteils“blieben leider erfolglos. ( Keine Unterschriften alles nur Entwürfe etc.) Man hat mir auch kein rechtliches Gehör seitens des Landgerichts gewährt. Auch eine Akteneinsicht hat man mit verwehrt. Jetzt versuche ich den Rechtspfleger vom Grundbuchamt.in die Pflicht zu nehmen. Ich habe ihm mein nicht unterschriebenes Urteil gezeigt. Er wird mir natürlich antworten. dass alle Unterlagen vom Urteil korrekt und vollständig für seine Eintragung ins Grundbuch waren. Meine Frist für den Einspruch/Beschwerde etc. gegen die Grundbucheintragung läuft in 9 Tagen ab. Mein Idee ist, den guten Mann auf den § 138 Strafgesetzbuch „Nichtanzeige gegen geplante Straftaten “ aufmerksam zu machen, sodass er ja dann auch eine Straftat begeht, wenn er meiner Beweisführung nicht folgt, und keine Löschung der Eintragung vornimmt.

        Gegen die Richterin vom Landgericht, die nie auf meine Schreiben eingegangen ist, müsste ich jetzt zunächst eine Anhörungsrüge beim NRW Verfassungsgericht ( Verweigerung des rechtlichen Gehörs) einreichen. Das dauert natürlich alles sehr lange, bis sich da etwas bewegt.Wahrscheinlich wird meine Anhörungsrüge sowieso vom Verfassungsgericht abgelehnt. Gibt es schnellere effektiviere/wirkungsvollere Möglichkeiten solchen Leuten „Richter“ Dampf zu machen?

        Wenn ich einen Strafantrag und Strafanzeige gegen die Richterin vom Landgericht einreiche, wo reiche ich diese Anträge ein? Und mit welchen Kosten muss ich rechnen!

        Das Landgericht besteht ja leider auf „Anwaltszwang“,

        Man müsste eine bundesweite Aktion starten wie GRETA. Es stellen sich gleichzeitig vor allen Gerichten in ganz Deutschland Leute auf, mit Transparenten und entsprechenden Aufschriften.

        „Urteile ohne Unterschrift von einem Richter sind Scheinurteile“ oder so ähnlich.

        Wie heisst es so schön. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, und Beamte sind Diener des Volkes!

      • Herr Hensel, vielen Dank für Ihre Rückinfo!

        machts es Sinn, wenn ich der zuständigen Richterin am Landgericht das Formular “ Eidesstattliche Versicherung! (Vorlagenpflicht nach Art. etc. bezgl. Amtsausweis) zusende, mit der Bitte um Unterschrift? Sie könnte es ja gar nicht unterschreiben, weil Sie ja gar keine Befugnisse hat.
        Oder laufe ich Gefahr dann als sogenannter “ Reichsbürger“ eingestuft zu werden?

      • >>>Alle „neu-gesetzlichen“ Regelungen (insbesondere die Novellierung des § 317 ZPO a.F.), die den ursprünglichen Regelungen zur Unterschriftserfordernis resp. den hier dargestellten gerichtlichen Entscheidungen zur Unterschriftserfordernis, entgegenstehen …

        Häää?
        Hr. Hensel, dann haben Sie wirklich nicht verstanden, warum so viele Jahre politisch verfolgt wurden. Zuerst was selber herausgefunden hatten:

        Die Praxis beglaubigte Abschriften an die Parteien ohne Unterschrift der Richter oder Rechtspfleger an die Parteien zu schicken hat bis heute nicht nur keine Rechtsgrundlage, sondern fordert die Unterschrift.

        Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.

        Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 06. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003,1544).

        Aber wohl entscheidend ist, der oben aufgeführte Rechtsverweis des GmS OBG 1/98 der das Grundsatzurteil am 5. April 2000 verkündete: „Die Erfüllung der gesetzlich erforderlichen Schriftform, zu der grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift gehört,.

        Nach dieser Grundsatzentscheidung, die nach Art. 95 GG Abs.3 verfassungsmäßigen Rank hat, für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung in allen Gerichten Deutschlands verantwortlich ist, im Auftrage des Verfassungsgerichtes, kann nur noch das Bundesverfassungsgericht selbst kann den GmS Beschluss überstimmen. Einen solchen Beschluss haben wir bis heute nicht gefunden und wäre wahrscheinlich auch verfassungswidrig.
        .
        Im Zivilrecht hat dies sogar eine zwingende, logische Konsequenz aus §317 Abs. 1 ZPO die beglaubigten Abschriften zu unterschreiben:

        „Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt.“
        Daraus ergeb sich drei zwingend logische Konsequenzen:
        a) Urteile werden den Parteien zugestellt! Versäumnisurteile nur der unterlegenen Partei zugestellt!
        b) Die beglaubigte Abschrift eines Urteils ist ein Urteil!
        c) Ein Urteil besteht aus zwei oder mehr Dokumenten! Den beglaubigten Abschriften und der Urschrift in der Akte!
        d) Urteile müssen von Richter unterschrieben werden (§315 ZPO).
        e) Gesetzlich vorgeschriebene Schriftsätze müssen unterschrieben werden (§126 BGB).
         Die beglaubigte Abschriften von Urteilen und Beschlüssen müssen unterschrieben werden!

        §317 Abs 1 ZPO war nie verfassungswidirg,, sondern er wurde verfassungswidrig angewandt!
        Denn nirgendwo stand geschrieben, dass zur Beglaubigung inhaltlich identischer Abschriften die Unterschrift nicht dazu gehört.

        Es gibt unterschiedliche Theorien, wie dieser Zustand Schriftsätze an die Parteien zu versenden ohne Unterschrift Einzug gehalten hatte.

        Es begann möglichweise anm 25.03.1999 mit dem Beschluss des BFH AZ: IX E 1/99:

        „Es ist nicht erkennbar, daß die Entscheidung des BFH offensichtlich unrichtig ist. Insbesondere fehlt es nicht an der Unterschrift der beteiligten Richter. Eine Ausfertigung oder ein beglaubigter Abdruck eines Beschlusses müssen nicht von den beteiligten Richtern unterschrieben werden. Es genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Beschlusses ordnungsgemäß unterschrieben wird und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lassen, daß das Original die Unterschrift der Richter trägt. Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht.“

        Diese Entscheidung hatte nie einen Rechtsnormenbezug. Aus Sicht meiner Sicht hatte die Entscheidung nur den Zweck die strafrechtlichen Scheinentscheidungen von Urkundsbeamten und Richtern in einer finanzrechtlichen Gewohnheitsrechtsentscheidung zu kaschieren.

        Welche dann im Beschluss am 08.11.2000 BFH AZ: X S 5/00 zitiert wurde:
        „Es fehlt auch nicht an der Unterschrift des beteiligten Richters. Eine Ausfertigung oder ein beglaubigter Abdruck eines Urteils muss nicht vom Richter unterschrieben werden. Es genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Urteils ordnungsgemäß unterzeichnet wird und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lassen, dass das Original die Unterschrift des Richters trägt. Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 1999)“

        Welche dann in der BFH Entscheidungsdatum: 11.03.2010 unter dem AZ: V S 20/09 zitiert wurde.
        „4. Im Übrigen weist der angerufene Senat auf Folgendes hin: Es fehlt nicht an der Unterschrift der beteiligten Richter. Eine Ausfertigung oder ein beglaubigter Abdruck eines Urteils oder eines Beschlusses muss nicht vom Richter unterschrieben werden. Es genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Urteils oder des Beschlusses ordnungsgemäß unterzeichnet wird und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lässt, dass das Original die Unterschrift des Richters trägt. Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).“

        Ein weiteres Phänomen ist es, dass statt beglaubigte Abschriften den Parteien Ausfertigungen zugestellt werden, die weder gesetzlich vorgeschrieben, noch beantragt wurden und damit kein Urteil oder Beschluss verkündet wurde. Auch erfüllten die Ausfertigungen nicht die geforderten Form. Ausfertigungen sind keine Urteile, sondern repräsentieren das Urteil nach außen.

        Faktisch gezeigt werden kann, dass mit der Einführung am 13. Oktober 2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördElRV) erlassen, wonach den Parteien von einem Urteil oder Beschluss, das in der Gerichtsakte liegt, nur noch beglaubigte Abschriften einer Entscheidung zugestellt werden ohne Unterschriften der Richter oder Rechtspfleger, aber einer ordentlichen Beglaubigung eines Urkundsbeamten. Dabei wurde nicht berücksichtigt – oder bewusst in Kauf genommen – das Nicht-Juristen, die den elektronischen Rechtsverkehr eben nicht nutzen müssen, mit der postalischen Zustellung derselben Dokumente nur Scheinentscheidungen erhält. Seit dem 1.1. 2018 ist auch meist die ordentlichen Beglaubigung durch die Anwendung von §169 Abs. 3 ZPO weggefallen.

        Ein weiterer typischer Missstand ist es einfache Schreiben nicht mehr zu unterschreiben, die bestimmende Schriftsätze sind, mit dem Zusatz „automatisiert erstellt und daher ohne Unterschrift gültig.“ Die Praxis ist durch die Existenz von §126 BGB über §§1, 33 III VwVfG nicht zulässig, weil §33 V VwVfG nicht anwendbar ist und nach §§43, 44 VwVfG, sowie §125 BGB ungültig sind.

        Auch andere Formfehler, wie abzeichnen mit Paraphen oder Handzeichen, unterschreiben „im Auftrag“ oder falschem Rubrum gehören dazu. Diese rechtswidrige Praxis wird zunehmend im ganzen Bundesgebiet in allen Behörden und Ämtern ausgerollt.

        Ich hatte bereits im April 2018 die Missstände in Gerichten und Staatsanwaltschaften bei Landesregierung NRW eskaliert, der parlamentarische Rechtsausschussvorsitzende NRW Dr. Pfeil, der Landesjustizminister Peter Biesenbach und den Landesinnemminister Herbert Reul Brandbrief zugestellt. Stattdessen wurde die Anfrage an den Petitionsanschluss NRW weitergeleitet, welche mit dem Schlagwort richterliche Unabhängigkeit bei sich beließ und kein Handlungsbedarf sah. Anstelle einer Antwort der Landesregierung erhielt ich zwei Antwortschreiben von der Staatsanwaltschaft und einer von einem Richter des Landgerichtspräsidiums, die sich im Prinzip nur auf den Inhalt der Gerichtsakten beriefen. Ich konnte den Regierungsmitgliedern zeigen, dass aus einer Probe von 23 gerichtlichen Entscheidungen von 19 verschieden Entscheidungsträgern, 12 Scheinbeschlüsse, ein Scheinurteil und zwei Pseudo-Beschlüsse – einfache Schreiben die Beschlüsse ersetzen sollen – waren, somit Scheinverfahren waren (76%), ohne die fehlende Unterschrift nach §§315, 317 Abs. 1 ZPO und ohne davon auszugehen, dass die meisten Urkundsbeamten keine Beamten waren, einfach durch dir mir zugestellten Dokumente und unterschreiben mit Paraphen. Wir kamen auf eine Zahl auf 659 Einzelstrafdelikten und dessen Einzelbetrachtung eine Summe von Höchststrafen von 3.124 Jahren vorgesehen sind. Heute gehe ich davon aus, dass so gut wie kein Schriftsatz des Amts- und Landgericht von Köln mehr Gültigkeit hat und durch Formfehler und aufgrund der Anbindung der ZPO durch die Anbindung an den Verfahrensordnungen und -gesetzen in allen Gerichten keine Rechtskraft mehr haben. Der Beschwerdevorbehalt, dass inhaltliche, nicht identische Dokumente als identische beglaubigt wurden und an den Parteien zugestellten wurden und durch nicht heilbare, nicht formgerechte Verkündigung die Rechtskraft der Urkunden in der Gerichtsakte verfiel und nun durch fehlende Unterschrift Scheinverfahren vorliegen, wurde überhaupt nicht eingegangen.

        Die Schlüsselfrage war aber, wie konnte es soweit kommen, dass das BeurkG beim §169 Abs.3 ZPO ignoriert wurde? Wir beginnen die Schnitzeljagd mit einem BGH Beschluss V ZB 88/16 der die Legimitation einer automatischen Besiegelung als Ersatzbeglaubigung als Urteilsbegründung zur Grundbuchordnung diskutiert:
        §169 Abs. 3 ZPO
        https://www.buzer.de/gesetz/7030/al44102-0.htm

        Geändert durch
        https://www.buzer.de/gesetz/10961/a185559.htm

        BGH, Beschluss vom 14. 12. 2016 – V ZB 88/16;

        RN 22: […] Mit dem Wortlaut des § 29 Abs. 3 GBO übereinstimmende Formulierungen finden sich gleichfalls in anderen bundesrechtlichen Vorschriften (vgl. § 169 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 703b ZPO, § 258 Abs. 2 FamFG). Auch dort wird ein drucktechnisch erzeugter Ausdruck des Gerichtssiegels als ausreichend angesehen (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 169 Rn. 15 und 703b Rn. 1; MüKoZPO/Häublein, 5. Aufl., § 169 Rn. 14; PG/Sommer, ZPO, 8. Aufl., § 703b Rn. 2; Saenger/Kemper, ZPO, 6. Aufl., § 258 FamFG Rn. 4).

        RN 23: (2) Eine Übertragung des in den genannten Vorschriften zugrunde gelegten (weiten) Begriffs der Siegelung auf die Vorschrift des § 29 Abs. 3 GBO scheidet jedoch aus. Es handelt sich sämtlich um durch den Gesetzgeber getroffene Sonderregelungen, die eine maschinelle Bearbeitung ermöglichen sollen. Der hiermit bezweckte Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekt liefe leer, wenn nicht auch das Dienstsiegel in maschineller Form verwendet werden könnte (vgl. in diesem Sinne auch Zimmer, ZfIR 2016, 633). Konsequenterweise bedarf es bei der angeordneten maschinellen Bearbeitung auch keiner Unterschrift des Sachbearbeiters mehr. Diese wird vielmehr durch das vorweg eindruckbare Gerichtssiegel ersetzt (vgl. hierzu beispielsweise die Gesetzesbegründung zur Einführung der maschinellen Bearbeitung des Mahnverfahrens und damit einhergehend der Einfügung des § 703b ZPO, BT-Drucks. 7/2729, S. 47 und die Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Einfügung des § 169 Abs. 3 Satz 2 ZPO, BT-Drucks. 17/13948, S. 33 und BT-Drucks. 17/12634, S. 53). Im Verfahren nach der Grundbuchordnung ist die maschinelle Bearbeitung bislang lediglich im Zusammenhang mit der Erteilung von amtlichen Ausdrucken aus dem elektronischen Grundbuch eingeführt worden (§ 131 Abs. 1 GBO). Diese bewusste Entscheidung des Gesetzgebers darf nicht durch eine erweiterte Auslegung des § 29 Abs. 3 GBO unterlaufen werden.

        RN 28: Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten. Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den Akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden. Der Ausfertigungsvermerk bezeugt als eine besondere Art der Beurkundung, dass die Ausfertigung mit der Urschrift des Urteils übereinstimmt.

        RN 29: Daher verlangt das Gesetz in § 317 Abs. 4 ZPO die Einhaltung einer besonderen Form (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010 – XII ZB 132/09, NJW 2010, 2519 Rn. 7; siehe auch BT-Drucks. 17/12634, S. 30). Dass auch diese Form ebenso wie diejenige des § 29 Abs. 3 GBO durch ein maschinell angebrachtes Siegel nicht gewahrt wird, ergibt sich mittelbar aus der mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I 3736) neu eingefügten Vorschrift des § 169 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO. Eine Abschrift kann hiernach auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden, wobei anstelle der handschriftlichen Unterschrift die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen ist. Ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien sollte durch diese Bestimmung nach dem Vorbild des § 703b Abs. 1 ZPO das vorweg eindruckbare Gerichtssiegel als Authentizitätsnachweis ausreichen.

        RN 30: Das Verfahren zur Erteilung von (Papier-) Ausfertigungen soll hiervon allerdings unberührt bleiben (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates BT-Drucks. 17/12634, S. 53; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 12. Juni 2013, BT-Drucks. 17/13948, S. 33 f.). Da sich die durch § 169 Abs. 3 Satz 2 ZPO ermöglichte Erleichterung auf Abschriften beschränkt, genügt ein nur programmgesteuertes Eindrucken des Dienstsiegels für die Erteilung von Ausfertigungen nicht. Es stellte einen Wertungswiderspruch dar, die formalen Anforderungen an das Versehen mit einem Dienstsiegel oder Stempel im Rahmen des § 29 Abs. 3 GBO abweichend von denjenigen des § 317 Abs. 4 ZPO zu definieren.
        In den Beschluss wird das BeurkG mit keinem Wort erwähnt. Die Kommentarverweisen Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 169 Rn. 15 und 703b Rn. 1; MüKoZPO/Häublein, 5. Aufl., § 169 Rn. 14; PG/Sommer, ZPO, 8. Aufl., § 703b Rn. 2; Saenger/Kemper, ZPO brachten auch keine Erklärungen dazu. Also begannen wir die Drucksachen zu §169 Abs.3 des Bundestages zusehen, um eine Erklärung zu finden.

        Drucksache 17/13948

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        Seite – 33 –
        Zu Nummer 6 (§ 169 ZPO-E) Der neue § 169 Absatz 3 eröffnet die Möglichkeit der maschinellen Beglaubigung von zuzustellenden Schriftstücken. Nach dem Vorbild der Regelung in § 703b Absatz 1 ist als Authentizitätsnachweis das Gerichtssiegel ausreichend; einer Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bedarf es nicht. Das vereinfacht die gerichtlichen Geschäftsabläufe, indem eine zentrale maschinelle Fertigung beglaubigter Abschriften ermöglicht wird. Soll die beglaubigte Abschrift per Telekopie (Telefax) zugestellt werden, gelten dieselben formalen Anforderungen. Gegenüber dem geltenden Recht wird die Zustellung per Fax dadurch erheblich vereinfacht. Bisher war gemäß § 317 Absatz 5 Satz 2 neben dem Gerichtssiegel auch die Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erforderlich. Nach Auffassung des Ausschusses ist diese Änderung geeignet und ausreichend, um das mit der Prüfbitte des Bundesrates gemäß Nummer 2 seiner Stellungnahme verfolgte Ziel einer Entbürokratiierung der gerichtlichen Arbeitsabläufe, für das
        – S. 34 –
        die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung Verständnis bekundet hat, zu erreichen. Absatz 3 hindert die Gerichte nicht daran, weiterhin Schriftstücke auch auf herkömmliche Weise, also mit einem vom Urkundsbeamten unterzeichneten Vermerk der Geschäfts stelle zu beglaubigen. Absatz 4 erlaubt die Zustellung einer beglaubigten elektronischen Abschrift von einem in Papierform vorliegenden Original. Diese Möglichkeit war bereits nach geltendem Recht gemäß § 317 Absatz 5 Satz 3 für Urteile und gemäß § 329 Absatz 1 Satz 2 für gerichtliche Beschlüsse und Verfügungen des Vorsitzenden gegeben und wird jetzt auf sämtliche zuzustellende Schriftstücke erweitert. Nach Auffassung des Ausschusses kann auf die qualifizierte elektronische Signatur des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wegen des notwendigen Integritätsschutzes für das zuzustellende gerichtliche Dokument nicht verzichtet werden. Es bleibt aber gleichwohl die Möglichkeit einer zentralen elektronischen Beglaubigungsstelle. Gemäß § 153 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gibt es bei jedem Gericht eine Geschäftsstelle, die mit der erforderlichen Anzahl von Urkundsbeamten besetzt wird. Es gibt bei jedem Gericht also immer nur eine Geschäftsstelle, die als Einheit zu betrachten ist. Diese kann durch entsprechende Organisationsakte seitens der Gerichtsverwaltung in mehrere Abteilungsgeschäftsstellen und/oder sonstige Untereinheiten (z. B. Sachgebietsgeschäftsstellen, Gruppengeschäftsstellen, Rechtsantragsstellen) gegliedert sein, was aber nichts an ihrer Singularität ändert. Das Gesetz spricht deshalb überall nur von „der Geschäftsstelle“. Daher kann ein Urkundsbeamter die qualifizierte elektronische Signatur für sämtliche elektronischen Beglaubigungen unabhängig davon übernehmen, ob er dem Spruchkörper zugeordnet ist, der die Beglaubigung veranlasst hat. Somit muss die qualifizierte elektronische Signatur für elektronische beglaubigte Abschriften nur einem Urkundsbeamten pro Gericht zugeordnet werden. Sie erfüllt damit die Funktion einer Organisationssignatur. Dies vereinfacht die gerichtlichen Verfahrensabläufe bei der elektronischen Zustellung, von der die Praxis bisher kaum Gebrauch macht. Der Ausschuss hält vor diesem Hintergrund die vom Bundesrat in Nummer 2 und 5 seiner Stellungnahme geäußerten Prüf- bitten, die Organisationssignatur einzuführen und das Signaturniveau für elektronische Beglaubigungen abzusenken, für erledigt. Die Klarstellung in Absatz 5 scheint insbesondere im Hinblick auf § 317 Absatz 1 angezeigt, wonach Urteile „in Abschrift“ zuzustellen sind. Die Herstellung einer elektronisch beglaubigten Abschrift zum Zweck der Zustellung wäre je- doch unnötiger Mehraufwand, wenn das zuzustellende Dokument ohnehin bereits originär elektronisch in der Form des § 130b vorliegt. In diesem Fall kann das nach § 130b er richtete Dokument als solches elektronisch zugestellt wer- den (d. h. versehen mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Urhebers), ohne dass es noch einer Beglaubigung bedarf.

        BT-Drucks. 17/12634

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        Zu Nummer 2(Artikel 1 Nummer 2 – § 130a ZPO, (Artikel 1 Nummer 11 – § 317 ZPO) Die Bundesregierung teilt das vom Bundesrat mit der Prüfbitte verfolgte Ziel, die Arbeits- und Kommunikationsprozesse im gerichtlichen Verfahren zu erleichtern, hält aber zur Erreichung dieses Ziels die Einführung einer Organisationssignatur nicht für erforderlich. Das mögliche Einsatzfeld einer Organisationssignatur im gerichtlichen Verfahren würde im Wesentlichen die qualifizierte elektronische Signatur des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemäß § 317 Absatz 5 Satz 3 ZPO ersetzen. Die Bundesregierung hält es indes für vorzugswürdig, diese Vorschrift aufzuheben (siehe zu Nummer 5 der Gegenäußerung). Dagegen würden die Signaturanforderungen für Richter und Rechtspfleger durch die Einführung einer Organisationssignatur nicht berührt werden, da für diesen Personenkreis die Nutzung der personengebundenen qualifizierten elektronischen Signatur unerlässlich ist. Die Bundesregierung hält es zur Erreichung des mit der Prüfbitte des Bundesrates verfolgten Regelungsziels für erwägenswert, zur näheren Ausgestaltung der Beglaubigung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle den Rechtsgedanken des § 703b Absatz 1 ZPO nutzbar zu machen. Danach ist bei einer maschinellen Bearbeitung der Beglaubigung eine Unterschrift nicht erforderlich. Der bereits durch das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) eingeführten Vorschrift lag zugrunde (Bundestagsdrucksache 7/2729), dass für eine Unterschrift bei maschineller Bearbeitung kein Raum mehr sei. Sie werde durch das vorweg eindruckbare Gerichtssiegel ersetzt (§ 703b Absatz 1 ZPO in der Fassung des Artikels 1 Nummer 81 des Entwurfs, Bundestagsdrucksache 7/2729, S. 47). Eine Übernahme dieses Grundsatzes in das Zustellungsrecht der Zivilprozessordnung durch eine Regelung zur Beglaubigung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im weiteren Verfahren erscheint der Bundesregierung prüfenswert. Das Verfahren zur Erteilung von (Papier-)Ausfertigungen bleibt hiervon unberührt. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Einführung einer Organisationssignatur sich derzeit in der europarechtlichen Diskussion befindet. Die Europäische Kommission hat am 5. Juni 2012 den Entwurf einer Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauens- dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt vorgelegt. Mit diesem Rechtsakt soll klargestellt werden, dass Zertifikate für elektronische Signaturen ausschließlich für natürliche Personen ausgestellt werden dürfen. Gleichzeitig soll für juristische Personen ein elektronisches Siegel eingeführt werden, das die Funktion der im Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (Bundestagsdrucksache 17/11691) vorgeschlagenen Organisationssignatur übernehmen soll. Der Verordnungsentwurf wird derzeit intensiv beraten. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung es für vorzugswürdig, das Ergebnis der Beratungen auf europäischer Ebene abzuwarten. Ein nationaler Gesetzentwurf zur Einführung einer Organisationssignatur wäre nach Artikel 8 der Richtlinie 98/34/EG notifizierungspflichtig und würde wegen der Parallelität seines Regelungsinhalts mit den laufenden Verhandlungen zum zitierten Entwurf einer Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt ohnehin Stillhaltefristen nach Artikel 9 der Richtlinie 98/34/EG auslösen.

        Auch hier konnten wir nicht einen einzigen Verweis auf das BeurkG finden, aber die Ausführung, dass sich die Beglaubigung an dem Vorbild von §703b ZPO – die Beglaubigung von Mahnverfahren – orientieren soll, eröffnet uns tatsächlich einen Quellenverweis in einem Standardwerk zu finden:

        „In der Diskussion ist – de lege ferenda – auch die Frage, ob für Zeugnisse gemäß §39 BeurkG ein maschinelles Siegel zugelassen werden soll. Solchen Überlegungen sind mit Vorsicht zu begegnen: das maschinelle Siegel ist mit zusätzlichen Fälschungsgefahren verbunden. Es überrascht daher nicht, dass in den Bereichen, in denen die Verwendung eines maschinellen Siegels zulässig ist (vgl. §78 Abs. 2 S.2 GBO, §64 Abs.2 S.2 HRV und §703b Abs. 1 ZPO), bereits erörtert wird, wie Fälschungen erschwert werden können. Bei mehrseitigen Urkunden, die mit Schnur und Prägesiegel verbunden werden (§ 44 Abs. 1 BeurkG), kommt ein maschinelles Siegel kaum in Betracht, da die Verbindung von Schnur und Siegel derzeit technisch nicht realisierbar erscheint. Die Mehrzahl aller Urkunden erscheint „individuell“; ein mit einem maschinellen Siegelungsverfahren verbundener Rationalisierungseffekt ist nicht zu erkennen. Das maschinelle Siegel würde im Übrigen nicht nur Änderungen des BeurkG, sondern auch des DONot erforderlich machen. Diese sollten erst erfolgen, wenn die elektronische Akten- und Bücherführung in der DONot umfassend geregelt wird.“ (Armbrüster/ Preuss/ Renner – BeurkG, NONot – Komentar 5. Auflage 2009, De Gruyter Recht Berlin – Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare, S. 791 – Amtssiegel D §2 Rn.9)

        Dieses 1.170 Seiten starke Standardwerk ist bisher die einzige Quelle, die wir finden konnten, wo die Autoren überhaupt realisiert hatten, dass eine Beglaubigung wie in §169 Abs. 3 ZPO immer gegen die §§4, 39, 42 BeurkG u.w. verstößt und dass es das BeurkG gibt.
        Die Ausführungen insistieren allerdings noch etwas anderes: Die Autoren gehen allerdings davon aus, dass dies u.a. bei §703b Abs.1 ZPO ein Konflikt zum BeurkG nicht der Fall ist. Also wurde unsere Recherche fortgesetzt, indem wird versuchten heraus zu finden, warum §703b nicht gegen das BeurkG verstoßen sollte und studierten die Drucksachen des Bundestages vom 5.11.1974 zur Normeneinführungen am 1. Juli 1977:
        https://lexetius.com/CPO/703b,5
        Deutscher Bundestag — Drucksache 7/2729 „Mahnbescheid“. – Gesetzesentwurf 05.11.74

        2. Maschinelle Bearbeitung
        Der Entwurf schreibt ausdrücklich vor, daß die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren zulässig ist (§ 689 Abs. 1 Satz 2 ZPO i. d. F. des Artikels 1 Nr. 81 des Entwurfs). Auch bei dieser Bearbeitung bleibt der Rechtspfleger Herr des Verfahrens. Auch müssen ihm alle zweifelhaften oder sonst von dem vorgesehenen Ablauf abweichenden Fälle persönlich vorgelegt werden; auf Grund seiner Zwischenentscheidung wird vielfach die maschinelle Bearbeitung fortgesetzt werden können. Für eine Unterschrift des Rechtspflegers ist bei maschineller Bearbeitung kein Raum mehr, sie wird durch das vorweg eindruckbare Gerichtssiegel ersetzt (§ 703 b Abs. 1 ZPO i. d. F. des Artikels 1 Nr. 81 des Entwurfs). Zur einheitlichen Regelung des Programmablaufs bei maschineller Bearbeitung kann der Bundesminister der Justiz Programmablaufpläne durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen (§ 703 b Abs. 2 ZPO i. d. F. des Artikels 1 Nr. 81 des Entwurfs). Bei maschineller Bearbeitung werden die Daten aller Eingänge der Datenverarbeitungsanlage eingegeben. Die schriftlichen Eingänge selbst werden nach dem Eingangsdatum abgelegt. Sie können so zwar bei Streit über die Richtigkeit einer Eingabe hervorgesucht werden, eine Aktenführung im herkömmlichen Sinn ist jedoch nicht möglich, sie wird durch die Gesamtheit der in der Anlage gespeicherten Daten er-setzt. Jedes Schriftstück wird gesondert ausgedruckt, so daß also beispielsweise der Vollstreckungsbescheid selbständig ausgedruckt weiden muß und nicht in einem Zusatzvermerk zum bereits vorliegengen Mahnbescheid bestehen kann. Wird eine Akte benötigt, insbesondere weil die Sache in das Streitverfahren übergeht, so erstellt die Anlage einen Aktenausdruck (Soll-Konzept, Bericht 4.5.7), der alle Angaben enthalten muß, die bei schriftlicher Aktenführung ersichtlich wären und für das Verfahren Bedeutung haben können (§ 696 Abs. 2 ZPO i. d. F. des Artikels 1 Nr. 81 des Entwurfs).

        Auch in dieser Drucksache wurde das BeurkG mit keinem Wort erwähnt. Aber das BeurkG war bereits am 1.1.1970 in Kraft getreten in den Drucksachen vom 28.08.1969 mit einer unglaublichen Anzahl von außer Kraft getretenen Bestimmungen und Änderungen und zu Gunsten einer einheitlichen Bestimmung (§65-67 ff) abgelöst. Alle nachfolgenden Änderungen des BeurkG hatten keinen Einfluss auf das höherrangige Recht, insbesondere der ZPO.
        https://lexetius.com/BeurkG/Quellen

        D.h. Auch die automatisierte Beglaubigung in Mahnbescheiden ohne Unterschrift nach §903b seit 1. Juli 1977 verstößt gegen das Beurkundungsgesetz für Ausfertigungen (§§44-49 BeurkG) in allen Versionen und die Annahme, weil §169 Abs.3 und §903b ZPO alle im derselben Rechtsnormenebene liegen und §903b ZPO zulässig wäre, dann mit §169 Abs.3 ZPO genauso zu verfahren zulässig sein muss, waren definitiv falsch!!

        D.h. Jede Beglaubigung nach §169 Abs.3 ZPO produziert automatisch ein Nichturteil, Nichtbeschluss oder Nichtverfügung!! Und das bundesweit seit dem 1.1. 2018 in jeder gerichtlichen Entscheidungen. Das allein wäre schon das Ende und jeder der schon davon weiß und publiziert, wird politisch verfolgt.

      • Ich habe lediglich festgestellt, dass die Novellierung des § 317 ZPO gegen das Gebot zur Rechtssicherheit verstößt und deshalb nichtig ist. Ihre Einlassungen verstehe ich deshalb nicht.

      • Lieber Herr Hensel, ich habe jetzt ein Gerichtsurteil erhalten. Nach Akteneinsicht dieses Urteils habe ich gesehen, dass mein Urteil von den zwei Richtern unleserlich unterschrieben wurde. Der Vorsitzende Richter war durch Krankheit verhindert. Das heißt von drei Richtern haben nur zwei Richter unleserlich unterschrieben. Ein Richter hat zweimal unterschrieben. Müssen die Richter das Urteil mit ihrem Vor und Nachnamen unterschreiben? In Gesetzestexten dazu lese ich immer “ Unterschrift mit vollem Namen. Wenn ich das Urteil aufgrund unzureichender Unterschrift anfechte, können dann die Richter das Urteil nochmal unterschreiben damit es für gültig erklärt wird, oder sollte ich erst 5 Monate mit dem Anfechten des Urteils abwarten, damit das Urteil für ungültig erklärt werden kann? Für Ihre Antwort bedanke ich mich Voraus.

      • An Ihrer Stelle würde ich das Urteil erst einmal rügen und mich auf nachf. Rechtsprechung beziehen.
        … KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

        Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.

        Voraussetzung für eine materiell-rechtliche Prüfung einer Sachrüge ist, dass ein vollständiges schriftliches Urteil als Prüfungsgrundlage vorliegt. Nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleistung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigstens aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten. Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren.

  543. Das ist wordpress.com hier. Daher gilt für die U.S. für Rechtsauskunftsmonopol der Anwälte

    Klicke, um auf Henssler__AnwBl._10-02__557.pdf zuzugreifen

    Chapter V: Unauthorized Practice of Law
    Das renommierte American Law Institute hat in seinem jüngsten, das Anwaltsrecht, betreffende Restatement of the Law Governing Lawyers dargelegt, dass auch der Rechtsberatungsmarkt der USA von einem grundsätzlichen Anwaltsmonopol beherrscht wird, nichtanwaltliche Rechtsberatung al sunauthorized practice of law unzulässig ist.
    Für D:.
    https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article168192702/Erste-Hilfe-vom-Anwalt-gibt-es-jetzt-gratis.html

    Aber ich kann ja mal schreiben, was ich so bei meinen getürkten Erzwingshaftbefehlen bei Scheinverfahren gegen mich – von denen ich danach nie wieder was gejhört habe -so gemacht hatte:

    Da ein Scheinverfahren vorlagen, gegen das keine Rechtsmittel erlaubt waren, habe ich diese nach §17a III mit einem Rechtsbehelf gerügt.
    https://www.zpoblog.de/zpo-ueberblick-verweisung-rechtsstreit-281-zpo-17a-gvg/
    .s.. 2. Verweisung wegen Nichteröffnung des Rechtswegs, § 17a GVG
    a) weill ein ordenliches Zwangsvollstreckungsgericht nicht vorliegt §§704,750 ZPO
    b) eine ordentlich Disposition (Antragsstellung) dazu erfolgt ist
    => kein ordentlicher Rechtsweg beschritten wurde.
    Sitz das Gericht die Beschlussentscheidung nach §17a IV einfach aus und versucht ein zu verarschen, wird sofort die Verzögerungsrüge nach §198 GVG hinterher geschoben: und alle Maßnahme wurden von mir ergriffen, als hätte der Prozess nie statt gefunden.
    https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/entschaedigungsanspruch-wegen-ueberlanger-verfahrensdauer-und-die-verzoegerungsruege-3109302.

    Das ging aber nur wenn Prozessgericht und Zwangsvollstreckungsgericht bei selben Amtsgericht sind. Sonst ist relevant die Vollstreckungsklausel, der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils o.v. Und dies geht nicht mehr Berufungsinstamnzen §17a Abs. 5 GVG,

    Natürlich konnte es nie schaden gleich im Anschluss immer Erinnerung einzulegen, für Gründe die bei einem ordentlichem Urteil bzw. ordentliche Zwangsvollstreckungsklausel vorliegen, gegen die eine Zwangsvollstreckung sprechen.
    https://www.rechtslupe.de/stichworte/erinnerung

  544. ich bin zu unrecht hier in dassel in haft haben mich obwohl es mir gut ging ausser das diese scheiss betreuerin einen kein geld (arbeit) und wohnung gibt als drogensüchtiger obdachloser schnorrer einen so verhaftet mit der begründung das würd den ruf der BRD schadenich wohnhaft dassel in psychatriches pflegeheim und hilfeleistung und medikamente und seit august 2016 in göttingen verhaftet wegen einer petra heinemann die ihre arbeit nicht richtig gemacht hat-also ich hatte ein bewährungstermin den ich pünktlich mit fahne darf ich ja hatte eingehalten und diese pussy hatte mir nicht gesagt,das er abgesagt wurde und dann wurde ich willkürllich im sommer august 2016 verhaftet mit bitte steigen ein und komm seit dem nicht mehr frei noch nicht mal ausgang oder freunde oder muttern besuchen du scheiss dreckdeutschland.

    • Hallo Ria,
      wahrscheinlich haben alle Menschen, die sich hier auf diese Seite verirrt haben, einmal Probleme mit dem „Staat“ gehabt.
      Ich hatte das auch und musste dann aber erfahren, dass man dennoch immer alleine vor der Sache steht, die einem selbst betrifft.
      Anwälte sind Teil des Systems und wenn sie daraus ausbrechen und nach Gerechtigkeit schreien, dann greifen sie Richter an und werden später dafür bestraft. Natürlich nur indirekt, aber keine Prozesse mehr gewinnen zu dürfen oder andere Schwierigkeiten zu bekommen, bis zum Ausschluss aus der Kammer, das will kein Anwalt, also machen sie alle mit. – Maske auf und Schnauze halten, das haben wir ja gerade!
      Mir hatte ein Energieversorger 20.000,00 Euro ohne Urteil von meinem Konto gestohlen, obwohl dieser vor Gericht seine Rechtsbrüche zuvor zugegeben hatte. Nun denkt man doch, dass dieses nicht sein dürfte und wendet sich ans Gericht, vor dem die Aussage gemacht wurde…
      Aber nichts da, denn die Richter hatten über Jahrzehnte hinweg gegen geltende Gesetze verstoßen, was dann die Generalstaatsanwaltschaft von Oldenburg schrieb und ich mir nicht etwa ausgedacht hatte, nachdem der Präsident des AG Bremen sich ebenfalls für mich ausgesprochen hatte.
      Aber der Senat in Bremen wollte natürlich keinen Schadenersatz an die Bremer zahlen und so wurde der Diebstahl von meinem Konto unter den Teppich gekehrt.
      Meinen Glauben an den Rechtsstaat gibt es nicht mehr. Ich würde auch niemals mehr dazu raten, dass man Zahlungen verweigert, wenn man sogar dafür in Haft genommen werden soll.
      Was du machen könntest ist natürlich, dass du dich an die Anwaltskammer in deiner Stadt wendest und dort den Fall schilderst. Vielleicht gibt es ja einen Anwalt, der sich deiner Sache annimmt. Doch Vorsicht!!! Denn zumeist wird man dann nur noch einmal zusätzlich sein Geld los und das war es dann gewesen.
      Bei 900,00 Euro kannst du dich selbst vertreten. Schreibe ans Gericht und vereinbare eine Zahlung „unter Vorbehalt“ auf Raten. Sage denen aber, dass du mit deiner Zahlung nicht die Rechtmäßigkeit anerkennst. Widerspruch hast du wohl schon gegen den Vorgang eingelegt? Beachte die Fristen! Wenn ja, dann frage bei Gericht nach, ob das die Zahlung nicht bereits gehemmt hatte.
      Mitunter gibt es Rechtspfleger im Gericht die ehrlich sind. Oder du wendest dich an die/den Präsidentin/en deines Gerichts.
      Wenn die einen guten Tag haben, dann helfen sie mitunter.
      Denke daran, nach Regen kommt wieder sonne und eines Tages wirst du über diesen ganzen Kram lachen können!
      Liebe Grüße Jan

      • Hallo Jan,
        vielen herzlichen Dank für deine liebe, ausführliche Antwort.
        Was meinst du damit: “ Wenn ja, dann frage bei Gericht nach, ob das die Zahlung nicht bereits gehemmt hatte.“.?
        Tausend Dank – du hast mir sehr geholfen!
        Gott schütze dich,
        Ria

      • Hallo Ria,
        lese dir bitte die Papiere genau durch. Wenn sie vom Amtsgericht kamen, müssen sie eine Rechtsbelehrung enthalten. Die findet man am Ende. Da stehen auch die Fristen drauf, bis wann man Widerspruch eingelegt haben kann. Wenn man die Fristen beachtet und sie nicht übersieht, dann ist die Angelegenheit mit dem eigenen Widerspruch erst einmal gestoppt.
        Aber nicht beendet!!! Mit seinem Widerspruch kann und muss man aber noch einmal ganz genau den Sachverhalt aus eigener Sicht schildern. Dann wird zumeist noch einmal nachgesehen, ob die Forderung berechtigt war.
        Du kannst aber auch zu deinem Amtsgericht gehen und in der Rechtsstelle, die dafür zuständig ist, eine/n Rechtspfleger/in bitten, dass sie/er für dich den Einspruch oder Widerspruch (die genaue Bezeichnung ist Rechtsverdreher-Sprache) für dich schreibt.
        Nehme aber alle Unterlagen dafür mit und kopiere sie dir vorher!!! Gebe nichts aus der Hand, ohne, dass du eine Kopie davon hast!!! Damit du alles belegen kannnst.
        Und bleibe immer ganz sachlich. Denn für die Leute dort bist du nur eine Nummer, bzw. ein Geschäftszeichen. Wenn man freundlich ist, dann sind die es zumeist auch und nur so kommt man bei Gericht weiter.
        Alles Gute und denke daran, du bist nur ein Fall von Millionen. Also nicht alleine mit dem Irrsinn vor Gericht!
        Liebe Grüße
        Jan

  545. Pingback: DEUTSCHLAND – RADIO SÜDTIROL DPV

  546. Die BRD und die DDR waren niemals Staaten und es gibt in Deutschland keine Staatsgerichte sondern nur Gerichte nach dem Handelsrecht.

    Zunächst möchte ich die rechtliche Situation im deutschen (Kaiser) Reich im Rahmen der Verwaltung durch die Nichtregierungsorganisation Germany auf der Basis rechtskräftiger Urteile oberster deutscher Bundesgerichte zusammenfassen.
    1. In seiner Entscheidung vom 31.07.1973 hat das oberste Bundesgericht unter den Aktenzeichen OVG Karlsruhe 2 BV 16/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83 folgendes, noch immer rechtskräftige, Urteil gefällt: „Es wird daran festgehalten…, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig: Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ….“ (Die Organisation besteht mittlerweile. Der Verfasser)
    Aus diesem Urteil geht klar und unmissverständlich hervor, dass das Deutsche Reich noch besteht. Da man auf einem bestehenden Staat keinen neuen gründen kann, kӧnnen weder die BRD noch die DDR jemals Staaten gewesen sein.
    Die BRD als Pseudostaat wurde am 03.10.1990 durch den damaligen Aussenminister der BRD, Hans Dietrich Genscher, vӧlkerrechtlich abgemeldet. Seither gibt es keinen „Staat“ oder ein staatsӓhnliches Gebilde mit dem Namen BRD mehr.
    Genscher hat anstelle BRD den Namen Germany (nicht Deutschland!) eintragen lassen. Der Eintrag Germany ist nicht handlungsfӓhig. Germany wird bei der UNO durch eine Nicht-Regierungs Organisation (NGO) vertreten. Diese Organisation, die Deutschland vӧlkerrechtlich vertritt, nennt sich selbst BRD. Sie darf die besetzten Gebiete im Auftrag der Alliierten lediglich verwalten, keine Gesetze erlassen, diese nicht überwachen und sie auch nicht vollziehen.
    2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2BvR 373/83 – BverfGer 77, 137 – Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft gemacht. „Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehӧrigkeitsgesetzes (RuStAG) von 1913 stets festgehalten.“ Aus dem Grundsatz des Fortbestands des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.
    Hier vertritt das Bundesverfassungsgericht eindeutig die Auffassung, dass alle Deutschen die Staatsangehörigkeit des Deutschen (Kaiser-) Reichs besitzen – wenn sie die Erfordernisse des RuStaG 1913 erfüllen und diese nicht durch Beantragung eines Firmenausweises (Personalausweis) freiwillig aufgegeben haben. Wenn ja, sind sie staatenlos. Dies gilt auch für jene Personen, die die Staatsangehörigkeit des sog. 3. Reichs besitzen, da die Alliierten dieses ja bei Ende des Krieges 1945 aufgelöst haben.

    3. Urteil Bundesverfassungsgericht BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52
    Leitsätze (Auszug)
    2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
    3. Art. 129 WRV hat im nationalsozialistischen Staat seine Verfassungskraft verloren und sie auch später nicht wiedererlangt.
    4. Die Geltung des Satzes, dass der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, dass es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.“
    Da die BRD nur ein von den Alliierten eingesetzter Konkursverwalter war und man auf einem, laut BVerfG (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83), bestehenden Staat keinen neuen gründen kann, ist Absatz 4 hier relevant. Siehe auch der offizielle Kommentar des damaligen Vorsitzenden des parlamentarischen Rates Prof. Carlo Schmid (SPD): „Wir haben hier keinen neuen Staat zu gründen“.
    Dies erklärt auch, warum sich kein angeblicher Staatsbeamter jemals mit einem Amtsausweis ausweist – weil er keinen haben kann. Deshalb ist Absatz 4. hier relevant. Ein Firmenausweis (Dienstausweis) ist kein Amtsausweis.
    4. Die „Wiedervereinigung Deutschlands“ war rechtlich definiert als „Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990″. Das heißt, dieser Beitritt ist niemals rechtswirksam durchgeführt worden und konnte, unter den gegebenen Umständen, auch nicht rechtswirksam durchgeführt werden, da der Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr existierte. Er war bereits vorher, am 17.07.1990 auf der „Pariser Konferenz“ durch den US Außenminister James Baker rechtswirksam gestrichen und im Bundesgesetzblatt vom 25.09.1990 verkündet worden (der Außenminister Russlands, Eduard Schewadnadze hob bei dieser Gelegenheit die „Verfassung der DDR“ auf). Um diese Tatsache zu vertuschen hat man 3 jahre spӓter einen „neuen“ Artikel 23 durch Űberblendung eingefügt. Aber auch hier ist der Geltungsbereich nicht mehr definiert. Dies ist rechtlich unzulӓssig. Dass die Volkskammer der DDR beschlossen hatte, die, wegen des fortbestehenden Deutschen Reichs (DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83) nicht gründbaren „Neuen Bundesländer“ erst am 15.10.1990 zu gründen, sei einmal dahingestellt. Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil klar erklärt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs“. Außerdem hätte es dazu einer Volksabstimmung zur Gebietsӓnderung in Thüringen laut GG bedurft. Deshalb blieb Weimar rechtlich die Hauptstadt von Thüringen, da Erfurt nie zu Thüringen gehörte. Und deshalb war Thüringen auch niemals ein Teil der BRD sondern gehört wohl zum, laut BVerfG, noch bestehenden, Deutschen (Kaiser) Reich.
    5. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvF 9/11) stellt fest, dass es mindestens seit dem 07.05.1956 keine verfassungsgemӓssen Parlamente in der BRD gab. Somit sind insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig. Nun konnte der nicht rechtmäßig gewählte Gesetzgeber auch das Wahlgesetz nicht ändern. Dazu müsste man ja erst einmal einen Gesetzgeber nach dem gültigen Gesetz wählen. Dies ist bis jetzt nicht geschehen. Man hat nur so getan als ob. Von der Tatsache, dass die BRD niemals eine Verfassung hatte, sei hier einmal abgesehen. Auf Grund der Tatsache, dass, nach Auffassung des BVerfG, das Deutsche Reich noch besteht, kann es sich ja nur um die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871 handeln.
    § 12 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes stellt fest, dass nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 GG wahlberechtigt sind. Dies sind zum Beispiel in Baden Württemberg weniger als 1 Promille (8.800 bei ca. 11 Millionen Einwohnern). Da die Staatsangehörigkeit der Wähler nicht überprüft wird, sind die Wahlen ungültig. Dies ist eine Erklärung für die Entscheidung der Karlsruher Richter. Die sogenannte „Bundestagswahl“ ist nur eine Wahl zur Vertreterversammlung der NGO BRD – Stiftung Deutschland. Daher gilt hier das Bundeswahlgesetz nicht und so gibt es auch keine rechtmӓssige Regierung unter dem Namen Bundesrepublik Deutschland.
    Der einzige Weg, eine legale deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen ist der Staatsangehörigkeitsnachweis mit Nachweis der deutschen Abstammung von vor 1913. Weder ein Reisepass noch ein Firmenausweis der BRD – Stiftung Deutschland (Personalausweis) sind ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit sondern nur ein, meist unbegründeter, Verdacht auf eine deutsche Staatsangehörigkeit da es ja eine Staatsangehörigkeit der BRD nicht gibt – siehe oben. So erklӓrte die „Landesregierung von Baden Württemberg“ im Rahmen der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Daniel Lede Abal, GRÜNE (Drucksache 16/1883), Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg mit Schreiben vom 2. Mai 2017, Nr. 7-0141.5/16/1883/1: „Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepaß und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit hat.“

    Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom rechtmäßig gewählten „Gesetzgeber“ erlassen wurden.
    Jedenfalls kommt ein schwergewichtiges Argument für das Bestehen von Scheinurteilen und nicht gesetzlichen Richtern hinzu, da beispielsweise das Richtergesetz von einer „Scheinregierung“ erlassen wurde, die hierzu keine Legitimation besaß.
    6. Mit den „Bundesbereinigungsgesetzen 2006/2007“ wurden unter anderem die Einführungsgesetze und Geltungsbereiche von GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), OwiG (Ordnungswidrigkeiten Gesetz), ZPO (Zivilprozessordnung)und StPO (Strafprozessordnung) gestrichen.
    …Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung.
    Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2015 (BGBl. 1 S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
    …..Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung.
    3 Gesetz verweist aus Artikel 1 auf Artikel 49 / geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, §2, § 13, §16, § 17, § 20 (neu), § 22 (neu), §32 (neu). § 1 (aufgehoben).
    …..Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai. 1968 (BGBl. 1 S. 503, zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl, 1 S. 3574) wird aufgehoben.
    Mit den aufgehobenen Einführungsgesetzen sind bei allen 3 Verordnungen und Gesetzen die Geltungsbereiche entfallen. Dies trifft auch für das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu.
    Zu dieser Problematik gibt es ebenfalls eine Entscheidung oberster Verwaltungsgerichte:
    „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
    „Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
    „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147
    7. Damit gibt es in der NGO Stiftung Deutschland (noch immer BRD genannt) endgültig keine Staatsgerichte mehr (gestrichener §15 GVG – Gerichte sind Staatsgerichte – bereits ca. 1962), sondern nur welche nach dem Seerecht oder Handelsrecht. Daher der Zwang, die Privatfirmen mit dem Firmennamen Amtsgericht, Landgericht oder Landratsamt in Handelsschiffe oder Luftfahrtzeuge zu konvertieren. Deshalb heißt z.B. das Arbeitsamt jetzt Agentur für Arbeit. Der Chef dieser Firma ist dann formell der Kapitän und hat in diesem Gebäude (!) das Sagen.
    Die Ungültigkeit der ZPO bestätigen die angeblichen Behörden ja selbst mit dem Hinweis, dass ihr Schreiben ohne Unterschrift gültig sei. Die ZPO und StPO verlangt zwingend eine lesbare Unterschrift. In Behörden arbeiten Beamte, die es aber, wie oben dargelegt, in der Stiftung Deutschland (BRD) nicht gibt. Folglich gibt es auch keine echten Behörden.
    8. Alle Gesetze, die Rechtskraft erlangen wollen, sind an die Gerichtsverfassung gebunden die es aber ebenfalls, wegen dem fehlenden gültigen GVG in der Stiftung Deutschland spӓtestens seit 2007 nicht mehr gibt. Die Stiftung Deutschland (NGO BRD) kann keine Gesetze des Deutschen Reichs ändern. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten klar und deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist.
    § 839 BGB lässt den Schluss zu, das jeder angebliche Beamte mit seinem persönlichen Privatvermögen haftet, da die Staatshaftung ausgeschlossen ist und das BVerfG bereits 1982 das Staatshaftungsgesetz ungültig gemacht hat. § 823 und § 839 BGB sind hier relevant.
    Doch selbst mit einem rechtswirksamen Beitritt Mitteldeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD wäre der konstituierende, unabänderliche und unaufgebbare Wiedervereinigungsauftrag desselben nicht erfüllt gewesen. Die relevante Stelle im Grundgesetz ist der Artikel 116 Abs. 1 – er nennt das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Und damit ist dieses das vom Grundgesetz gemeinte Wiedervereinigungsgebiet des ganzen Deutschlands!
    Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.
    9. Somit erstrecken sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland, seit dem 03.10.1990 auch nicht mehr auf das Gebiet der ehemaligen BRD. Daher sind „Behörden“ einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlass und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der Zuständigkeit.
    Das in diesem Gebiet wiederzuvereinigende deutsche Staatsvolk hat, laut Grundgesetz Artikel 116 Abs. 1 völlig offenkundig die Staatsangehörigkeit des Deutschen (Kaiser-) Reiches (zumal eine Staatsangehörigkeit der BRD nun einmal nie geschaffen wurde und somit nicht existiert), räumlich definiert als Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937! Das ist dasjenige, welches das Grundgesetz für die BRD selber nannte.
    Soweit ich informiert wurde, mussten Richter (soweit erinnerlich § 9 Richtergesetz) und Staatsanwälte ihre Reichszugehörigkeit nachweisen, sind also ebenfalls „Reichsbürger“, falls diese ihre Abstammung von vor 1913 nachweisen kӧnnen. Auch auf dem Reisepass ist außen der Adler des Deutschen Reichs, weil außen auf dem Reisepass das Hoheitszeichen des wirklichen Staates sichtbar sein muss. Auch sollen Diplomaten bei Dienstreisen einen „echten“ Reichspass bekommen, den sie dann nach Rückkehr wieder abgeben müssen. Die Frage ist nur, wer denn diesen Reichspass ausstellt. Die Regierung des Deutschen Reichs – auch die Exilregierung – ist es sicherlich nicht. Auch wieder eine Fälschung? Sowas soll es ja geben. Innen im Reisepass ist ein anderer Adler.
    Und warum wurde die BRD GmbH in eine Stiftung umgewandelt? Ich spreche hier nicht von der Bundesrepublik Deutschland Finanz GmbH. Diese war ja schon gesetzlich bei ihrer Gründung insolvent. Ihre Aufgabe scheint unter anderem darin zu bestehen, die Zinsen bestehender Kredite durch neue Kredite zu finanzieren.
    Die Firma BRD GmbH wird und wurde bei internationalen Auskunfteien wie zum Beispiel Dunn & Bradstedt als Firma aufgelistet. Die Geschäftsführerin ist derzeit (2020) vermutlich eine Angela Merkel. Firmen werden hier nur auf Antrag aufgelistet. Aber auch bei einer GmbH sind die Geschäftsführer bis zu einem gewissen Grad persönlich haftbar. Um, im Falle einer Aufdeckung der Situation geschützt zu sein, gibt es den Umweg über die Stiftung. Somit kann auf das Privatvermögen der „Verwalter“ der Stiftung nicht zugegriffen werden. Jedoch sehr wohl auf das Vermögen der Angestellten.
    10. Ist ein Grundgesetz eine Verfassung? Dies wird von der BRD – Stiftung Deutschland ja immer wieder behauptet. Im Creifelds Rechtswörterbuch von 2002 wird dies so definiert: „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan.“ Diese Definition besagt klar, dass ein Grundgesetz keine Verfassung sein kann. Sonst würde es ja auch nicht Grundgesetz sondern Verfassung heißen. Und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (wie es richtig heisst), Artikel 146, steht klar und deutlich zu lesen dass dieses Grundgesetz ungültig wird, sobald eine Verfassung in Kraft tritt. Hier ist also ebenfalls unmissverstӓndlich zu lesen, dass ein Grundgesetz keine Verfassung ist. Wӓre es eine Verfassung, hӓtte es sich selbst aufgelӧst. Aber, wie schon gesagt, hat H. D. Genscher ja die Staatssimulation BRD bei der UNO abgemeldet.
    Die Worte „auf Zeit“ sind hier bedeutungsvoll. Deshalb hat der US Außenminister James Baker den Geltungsbereich des GG (Artikel 23) gestrichen und damit die zeitliche Limitierung beendet.

    11. Der noch immer gültige „Überleitungsvertrag“
    Artikel 7
    (1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
    Um Missverstӓndnissen vorzubeugen sei hier erwӓhnt, dass selbstverstӓndlich auf dem Gebiet des Deutschen (Kaiser) Reichs all dessen Gesetze voll gültig sind soweit sie nicht den SHAEF Gesetzen widersprechen.
    Im System BRD ist die höchste juristische Autorität der russische Militärgeneralstaatsanwalt.

    Wichtige Gesetze zur illegalen Tӓtigkeit von Richtern nach dem Handelsrecht:
    BGB § 126 (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgesehen, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
    ZPO § 315(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
    StPO § 275(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
    § 34 Abs. 3, VwVerfG
    3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten
    1.die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist…
    Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt: „(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, …2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen kann, aber dieser Form nicht genügt.“ §44, Abs. 2, VwVerfG
    § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
    Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
    StPO § 275, § 338 Nr. 7 – Unterschrift durch Richter nicht ersetzbar
    BGH, Beschl. v. 01.04.2010 – 3 StR 30/10 – BeckRS 2010, 10345
    Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.
    12. Gemäß § 275 Abs. 2 StPO wird nur das Originalurteil vom Richter unterschrieben. Dagegen werden Ausfertigungen und Auszüge des Urteils gemäß § 274 Abs. 4 StPO vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen. Dabei ist der Ausdruck „Urkundsbeamten“ zu beachten. Der Hinweis „Lieschen Müller“ Verwaltungsangestellte als Urkundsbeamtin ist eine bewusste Irreführung und vorsӓtzlicher Betrug.
    Gerichte in Deutschland sind Anbieter gemӓss § 5 Telemediengesetz und § 55 Abs.1 des Staatsvertrags über Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV). Diese sind als unabhӓngige Einzelunternehmen im US Bundesstaat Delaware registriert. Diese Anmeldung alleine bestӓtigt schon die Ex-Territorialitӓt. Eine US amerikanisches Firma kann nicht in einem fremden Staat ein Gericht erӧffnen und über staatsfremde Bürger zu Gericht sitzen.
    Jedes Gericht ist als privates US-Unternehmen in den internationalen Firmenauskünften zu finden. Sie haben nichts miteinander zu tun, jedes Gericht ist ein selbststӓndiger privater US Konzern der illegal auf deutschem Boden private Geschӓftsmodelle betreibt
    Auf deutschem Boden verfügen sӓmtliche Gerichte schon seit dem 23. Mai 1949 über keinerlei Rechte mehr. Von 1949 bis 1990 waren es Niederlassungen des privaten Wirtschaftsunternehmens Bundesrepublik Deutschland, das sich als Rechtsnachfolger des 3. Reichs ausgegeben hat. Allerdings haben die Alliierten dieses bei Kriegsende aufgelӧst. Auch das Karlsruher Urteil OVG Karlsruhe 2 BV 16/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83 bestaetigt diese Auffassung.
    Nachweis der deutschen Staatsangehӧrigkeit:
    TESO Beschluss (BverfGe77, 137)
    „Der Umstand, dass dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 einen Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepass der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehӧrigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch blosse Aushӓndigung eines deutschen Personalausweises oder Reispasses nicht.“
    „Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehӧrigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehӧrigkeit aus. (vergl. BverwG DOV 1967, s.94 f.)“

    Hier die Stellungnahme der 3 Westalliierten bezüglich Berlin vom 08.06.1990:
    Die Botschafter der Franzӧsischen Republik, des Vereinigten Kӧnigreichs von Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika haben mit Schreiben vom 8. Juni 1990, das der Botschafter von Frankreich mit gleichem Datum dem Bundeskanzler übersandt hat, ihre Vorbehalte insbesondere in dem Genemigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in Bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat aufgehoben.
    Das Schreiben wird nachstehend verӧffentlicht. (Űbersetzung)
    Der Bundesminister des Inneren
    Bonn, den 8. Juni 1990
    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
    wir mӧchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmӓchte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.
    Die Vorbehalte der Drei Westmӓchte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden aufgehoben.
    Die Haltung der Alliierten, „Dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstituiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverӓndert.
    Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu akzeptieren.
    Für die Regierung der Franzӧsichen Republik
    Serge Bidevaix
    Für die Regierung des Vereinigten Kӧnigreichs
    von Grossbritannien und Nordirland
    Sir Christopher Mallaby
    Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerka
    Vernon A. Walters

    Seiner Exzellenz
    Dr. Helmut Kohl (wirklicher Name: Henoch Cohn)

    Also ist jede „Regierung“ mit dem Firmensitz in Berlin eine Exilregierung!

    Man darf sich im Gerichtssaal keinesfalls auf Aufforderung hinsetzen sondern klar erklaeren dass man dies freiwillig tut and damit NICHT den (Handels-) Richter anerkennt und ausserdem alle Unterstellungen der BAR ablehnt. Dann kann es keine Verhandlung geben. Im Handelsrecht muessen beide Parteien den Richter anerkennen. Wie oben ausgefuehrt, gibt es in Deutschland seit dem 08.05.1945 keine Amtsrichter mehr.

    • Polnische Nachrichten
      28.4.2021
      TVP1

      Deutsche Anwälte und Richter haben keine Immunität
      Und sind für ihre Handlungen und Entscheidungen verantwortlich und können zur Rechenschaft gezogen werden
      Zitat: „Es fehlt die Gerichtsbarkeit für uns (die Indigenats-Deutschen). Die können vielleicht handelsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, aber nicht staatsrechtlich.“

      Zitat: „Uns bleibt nur die Zurückweisung + Nichteinlassung sowie ein Begehr auf staatliche und streitige Gerichtsbarkeit … und wenn diese vorerst über … eine gegenseitig vereinbarte spezielle Simulation dieser staatlichen und streitigen Gerichtsbarkeit gewährt wird.“
      https://t.me/s/Nichteinlassung

  547. Ja Leute diese Braune Nazihafte Abartigkeit nur aber manchen Justizangestellten wie die in Wuppertal z.B. begehen seit Jahren schon die Rechtsbeugung im Amt § 339 StGB!!

    Denn der Rechtsbergungsgrad bei der Staatsanwaltschaft wird mißbraucht in dem es auch hier diese Machtspielereien Willkür der auch schon arroganten Tanten dort, in Wuppertal, sich hier die Verfahweise-Regellungen gesetzlicher Sicht nicht daran halten wollen, wie § 315 ZPO der bestehenden Unterschriftpflicht in Zivil auch dem Strafrecht zugeordnet es ist und bliebe, vgl. KG, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13!

    Denn solche eben nicht unterschriebene urteile Strafbefehle sind nicht rechtsgültig verfolgbar, vgl. §§ 46 Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar [vgl. OLG Köln NStZ-RR 2011, 348, Kammergericht, Beschluss vom 16. September 2013 -(3) 161 Ss 121/13 (82/13)-] – welche auch nur das so aussetzt als Justizangestellte, kann u.U. sofort vom Dienst zu recht allerdings ausgewiesen werden müssen. Da sie der eben nicht mehr tragbar ist; – Worauf es auch ankäme das solche Fälle immer auch lauter werden, einer nur instantziiellen Überspieglung der gespielten Überforderung man sich da sodann einredet gewichtig spiele! Meiner Vermutung das es dann eben an der dortigen angestrengten Falschverfahren die Überlastungen an deren einzelnen Personengruppe lege dieser Überforderungen nicht stand zu halten versagen, und illegale Vorgehensweise Grundrechte extra auch damit sodann verletzen kränken und gar Fremdvermögen beschädigen. Die Staatsanwaltschaft, darf daher nicht mehr alleine organisiert Arbeiten können und in dem Justizministerium in 16 Bundesländern des sodann auch meiner Forderung hier gerecht werden das müsse, dass ein Komitee des Bundesjustiz die sämtliche Überwachung von der Staatsanwaltschaft monatlich in den verfahren prüfe ob sie eben korrekt auch verliefen, was sie derzeitig und Jahrgänge hohe Mogelpackungen suggestiv unvoreingenommen ja so vorlagen Unrecht stagnierten hohes Unrecht nazifreier Vorgang besaß. Ja ähnelt an Roland Freisler Geschichte zurück 1944!! Da herrschte gleiche Vorgehensweise wie hier beschrieben. Denn Treu und Glauben haben viele Richter seit Jahren regelrecht verloren, das kann aber in einer noch bestehenden Demokratie nicht wie hier es auch stünde bedeutungslos verfallen wollen. Daher muss Frau C. Lambrecht Bundesjustizministerin tätig werden, in dem ich auch mit gleicher Post sie aufrufen wurden, hier diese Handlungen der Verfahrensweise bei der Staatsanwaltschaft sofort enden zu lassen und auch sie sodann vor dem Kadi zu stellen wo es eben diese Rechtsbeugung im Amt nachgewiesen wurde zur Rechenschaft zieht, zu Recht!!

    • Wir alle sind Schauspieler in einem dramatischen Theaterstück (Spiegelung der Anfänge vom 3. Reich), je besser wir die Rolle des Gegenüber in der Fremdverwaltung verstehen und auch hinter seine Maske 🎭 schauen können, desto eher können wir dem dramatischen Theaterstück einen Stempel von Erkenntnis, Konfliktlösung und Handeln auf Gegenseitigkeit sowie für das Gemeinwohl aufdrücken.
      https://t.me/s/Nichteinlassung

  548. nö nö nö nee nee, ne.. Theater it es schon lange nicht die Deutsche Justiz versagt in jeden 3 Urteil, klärt keine Fälle richtig auf, wie ich das schon schrieb! Mann sollte eine Sammelklage starten gegen die Frau C. Lambrecht auf Unterlassung Privatgesetzschaffungen zu unterlassen zu müssen, ihrer auch Vorgänger Gesetze zu unterlassen die hier auch als Menschenrechtsverletzend erheblichen Charakterstörungen in der Justiz damit schwer aufweisen, wie der kriminelle betrügerische Bußgeldkatalog, den es ja nach der Verfassung gar nicht geben dürfte, Ordnungsamt mit Polizei wieder umgehend am besten noch gestern, auseinander legt, wieder zu ändern hätte.

    Auch das übertriebene Gerede dort in der Justiz nimmt von 1934 Formen sich an und zu des Meinungsäußerungsverbot starke den Bürgerinnen und Bürgern einschrauben zu wollen mit ihrer Gesetzeskommentierung in die fälschliche Richtung zu lenken untermauern härter zu bestrafen jetzt zu haben; – Das geht so nicht, Frau Lambrecht läuft die Gefahr Art. § 20 Abs. 5 GG das Grundgesetz zerstören damit nur zu wollen, welches schon einige Richter und Staatsanwälte mit fingierter Mogelpackungen Anklageschriften es tätigen, auf Meinungsäußerungen § 164 Abs. 1 StGB herabwürdigen , was ja eben behauptet wurde auch wahr war, Rechtsbeugen im Amt zu ihren dann Gunsten andere Amtsträger zu retten schützen etc. Wo leben wir, vielleicht dann doch in einem unbeugsamen Theater? Wer weis.,

    Eine Anklageschrift bekommt eben nur der, der kein Pfennig besitzt Ärmere Sozial Rentner unter 1000,00 Einkommen Jobcenter-HartzIV Bezieher etc., “ Ist es aber ein Reicher nicht Beamter nur Justizangestellte/r – BdM Politiker etc., sieht man von den Anklagen widerspenstig widerrechtlich ab, dass ist Schleifurteile auch im § 339 StGB aus der nationalistischen Zeit genauso gewesen gegen alle , was sich hier die Justiz ungemein zunehmend seit Fritz Behrens Anhang:- Nach dem Neuzuschnitt der Ministerressorts 1998 war er Minister für Inneres und Justiz. Nachdem der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen am 9. Februar 1999 entschieden hatte, dass die Zusammenlegung von Innen- und Justizressort in ein Ministerium verfassungswidrig sei, wurde diese im März 1999 wieder rückgängig gemacht. Zum Justizminister wurde (nach dem Intermezzo von einer Woche von Reinhard Rauball) Jochen Dieckmann ernannt. Fritz Behrens war seither Innenminister (Kabinett Clement I, Kabinett Clement II und Kabinett Steinbrück), bis er nach der von der CDU und der FDP gewonnenen Landtagswahl 2005 am 24. Juni desselben Jahres das Amt an seinen Nachfolger Ingo Wolf übergab.- hätte man bei ihm also nie verfolgt gedacht, dass wenn einer deren anderen Beamten Kollegen so bezeichnet es hätte, nie eine derartige § 164 GVG Anklageschrift dann verfaßt! Wer hatte aber § 164 StGB geschaffen

    Das ist von der also Wuppertaler Staatsanwaltschaft nach der also Möglichkeit in der weiteren Verfahrensverläufe gegen sie zu prüfen, gegen die/der die Anklageschrift verfassungswidrig verfaßte (betrügerisch Recht-beugte (§ 345 StGB) auf Rechtsbeschwerde und auch als Verfassungsbeschwerde dann nach dem Abschluß am Dienstherrn gegen die dann Staatsanwältin/Staatsanwalt einreichen muss beschwert (Disziplinarverfahren)einreicht zu Recht!! Das kratzt an der Kariere eines jeden der solches verhalten ans Tageslicht legt, und Justizangestellte die eben nicht auch verbeamtet sind haben keinerlei Ehrenverletzung, wenn man sie zu Recht der Rechtsbeugung betitelt, was ja wahr ist, welches die Staatsanwaltschaft Wuppertal zu ihrem betrügerischen Rechtslage und Deckungsverfahren verdrehen nur so will, nicht anklagen können, vgl.RG 71 196, BGH MDR/D 56, 270 Lackner/Kühl 7, Rudolphi SK 16 Ruß LK 9 Trödle/Fischer 6, Vormbaum NK 46,49. – weiter auch –

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

    – 1 BvR 2883/11 –

    vgl. OLG Düsseldorf 5 Ss (OWiG 458/95 – Owi 195/95 I v. 05.01.96!

    Nehmen die OD OA keine Achtung und dass ist eben Rechtsbeugung pur. Da lohnt sich schon ne Sammelklage ohne Theaterveranstaltung zu tätigen! Denn nochmals sei gesagt Rechtsbeugungsbetitelung gegen Beamte etc. ist keine üble Nachrede wenn sie auf Wahrheit gegen Beamte Angestellte tatsächlich beruhen, auch das Strafmaß ist zu hoch unnatürlich kriminell zu werten von 1936 !!

    • Meine Empfehlung um Klarheit im Regel- und §-Wald sowie Rechtsschutz zu bekommen: Einen Spaziergang in der Natur (Wald- oder Park) einlegen. Danach Blatt Papier nehmen und große Kreise drauf zeichnen. In jeden Kreis den Namen der Dir bekannten gültigen und geltenden Rechtskreise auf dem Boden vom DR eintragen. Dann nachschauen, welche Verträge Du in welchem Rechtskreis hast und gleichzeitig Dich selbst fragen, ob Du das so wolltest. Danach eigene Maßnahmen der Korrektur auf Basis Rechtsstand per 27.10.1918 (Burgfrieden am 04.08.1914 ausgerufen, Belagerungszustand vom 31.07.1914 in Kraft) einleiten.

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  550. Guten Tag ,kann mir Jemand helfen ,wie man der GEZ Gebührenzentrale ,Herr werden kann und wo ich eine Strafanzeige stellen kann. Danke

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  554. Justiz Skandal
    Scheinurteile und Beschlussentwürfe

    Ich werde schikaniert und Diskriminiert vom Kreis Minden-Lübbecke und Justiz NRW

    Ich will darüber Berichten und ich brauche dringend Hilfe

    Mir wird noch nicht einmal eine Grundversorung von SGB II Gewährt

    Hochachtungsvoll

    Dieter Rosenbaum

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