Grundgesetz ohne notwendigen Geltungsbereich – Bundeswehreinsätze im Ausland ohne Legitimation ?

Stichworte: Präambel, Normenklarheit, Rechtssicherheit, Garantie der Rechtskraft, Verbot rückwirkender Gesetze, Studie Universität Princeton, IM ERIKA, Prof. Höhler, UPR 2013/2018, DIMR, Deutsches Institut für Menschenrechte, ICCPR, anonymisierte Staatsgewalt, Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Ausnahmegerichte, Polizeigewalt, EMRK, ICCPR, Menschenrechtsrat, UNHRC, UPR 2018, § 16 Soldatengesetz, Diktatur.

Wie heißt es doch immer wieder, wenn man anführt, dass Präambeln eines Gesetzes weder die Voraussetzungen für eine Rechtsnorm erfüllen noch eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit entfalten:

“ Das Grundgesetz braucht doch auch gar keinen Geltungsbereich !“

Häufig mit der Begründung:

„Die Verfassung der USA habe doch auch keinen Geltungsbereich !“

Nun, ich würde denen zunächst entgegnen, dass die USA ja auch die Todesstrafe haben ….

Also was hat das US amerikanische „Rechtssystem“ mit dem Unseren zu tun ?

Nichts !

Im Übrigen sind die USA (auch) eine Diktatur, wie die renommierte Eliteuniversität Princeton innerhalb einer Studie feststellte.

Die USA sind keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur der Geldeliten

America is an oligarchy, not a democracy or republic, university study finds

*

Die rechtswidrige Implementierung der in der Präambel genannten Bundesländer, als angeblich normierter Geltungsbereich, verstößt gegen das Gebot der Rechtssicherheit und gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, da Präambeln eines Gesetzes keinerlei Rechtskraft entfalten und somit auch gegen die Garantie der Rechtskraft ( Gültigkeit, Bestandskraft einer Rechtsentscheidung, eines Gesetzes oder einer rechtsrelevanten Handlung), als wesentliches Merkmal der Rechtssicherheit, verstoßen.

Ein weiteres Merkmal der Rechtssicherheit ist insbesondere das

Verbot rückwirkender Gesetze

… wie es beim Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG der Fall war….

*

Eine Präambel jedenfalls ist ein bloßes Vorwort zu einem Gesetz.

Nichts weiter !

Verstöße gegen das Gebot der Rechtssicherheit und/oder Verstöße gegen das Gebot der hinreichenden Bestimmtheit bzw. gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit, führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der jeweiligen Norm.

Aus der so von IM ERIKA & Co herbeigeführten heimlichen Beseitigung des Grundgesetzes, resultiert somit auch die Beseitigung der Ordnung (Exekutive, Legislative, Judikative) gemäß ehem. Art. 20 (3) GG, sowie die damit verbundene Tatsache, dass dem deutschen Volk der gesetzliche Richter gem. ehem. Art. 101 GG entzogen wurde, wobei Ausnahmegerichte und nicht Staatsgerichte in der BRDDR, mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse ihr Unwesen treiben, da Staatsgerichte schon seit den 1950 èr Jahren beseitigt wurden (vgl. Historie zu § 15 GVG – GVG von 1877GVG  von 1950 bzw. BGBl. vom 20. Sept.1950 Nr. 40).

Was hieraus insgesamt resultiert, ist die völkerrechtswidrige Anwendung bereits gelöschter Gesetze, was Willkür, Korruption und Rechtsbeugung, Tor und Tür öffnet.

Eben so, wie es die Menschen in diesem Lande tagtäglich erleben.

Mittlerweile wurden auch Scheinurteile „legalisiert“ (vgl. § 317 (1) ZPO n.F.), obwohl insbesondere die Schriftform, wozu auch die Unterschrift eines gesetzlichen Richters gehört, zwingend bindend ist.

Diese menschenrechtsverletzende Anonymisierung von Staatsgewalt, wie sie auch bei der Nichtkennzeichnung von Polizisten vorzufinden ist, schützt die Verursacher von Gewalt, da sie nunmehr auch im judikativen Bereich zweifelsfrei nicht mehr ausgemacht werden können. – Im Bereich der Exekutive  wird die Anonymisierung der Staatsgewalt durch maschinell erstellte Verwaltungsakte vorangetrieben, die angeblich auch ohne Unterschrift gültig sein sollen, was selbstverständlich nicht der Rechtslage entspricht. – Das Maß der Perversion wird nur noch durch die Vollstreckung von Scheinurteilen oder Scheinbeschlüssen, als nicht vollstreckbare Titel oder durch die Inhaftierung gemäß § 802 g ZPO durch nicht legitimierte Privatpersonen, die sich als Gerichtsvollzieher ausgeben, überschritten.

Selbstverständlich wurde aufgrund dieser Ermächtigung zum Freihheitsentzug (Grundrechtsverletzung) gem. § 802 g ZPO das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG ebenfalls nicht beachtet; genauso wenig, ….

  • wie  Artikel 11 ICCPRNiemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

  • wie Artikel 1 des Protokoll Nr. 4 zur EMRK, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind in der Fassung des Protokolls Nr.  11- Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden -Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

ddr-4

Die Anonymisierung von Staatsgewalt in Deutschland wurde bereits während des UPR in Genf im Jahre 2013 als Menschenrechtsverletzung gerügt und wird im UPR 2018 sicherlich um die Machenschaften nicht gesetzlicher Richter (Privatpersonen) in ihren Ausnahmegerichten erweitert werden können.

Das Deutsche Institut für Menchenrechte (DIMR) weiß um diese Diktatur vorbereitenden Maßnahmen.

Es unternimmt jedoch nichts bzw. fördert den sich in Deutschland entwickelnden Faschismus durch Schweigen.

Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause - taz.deAnmerkung I

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist 14 Jahre alt, hat aber bis heute keine rechtliche Grundlage für seine Arbeit.
Das kritisieren nun die UN.

Wenn die Bundesregierung das Institut nicht bis März auf eine gesetzliche Grundlage stellt, werden ihm die Vereinten Nationen wohl den sogenannten A-Status entziehen. Dann könnte das DIfMR nicht mehr im Namen Deutschlands bei internationalen Beratungen zu Menschenrechten auftreten.

Quelle

Anmerkung II

Das DIMR ist nicht vom BRDDR Regime unabhängig, wie man in einem Flyer des Instituts lesen kann.

Denn die Arbeit des DIMR wird politisch bestimmt und die Finanzierung wird ebenfalls vom Merkel-Regime vorgenommen. – Ähnlich, wie bei Amnesty Deutschland, welches großzügige Spenden vom „Staat“ erhält.

Flyer

*

An dieser Stelle noch einmal ein gewichtiges Zitat der Frau Prof. Höhler (ehem. CDU- Beraterin):

Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am „Zerfall der Demokratie“. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.

„Das System M“, schreibt Höhler, „etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.“ Dabei scheut die Literaturwissenschaftlerin nicht den indirekten Vergleich mit Hitlers Nationalsozialismus und dem ostdeutschen Kommunismus.

Quelle:

Bundeswehreinsätze

Zitat § 16 des Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten – Soldatengesetz …

§ 16 Verhalten in anderen Staaten

Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.

 Quelle

Außerhalb des Geltungsbereiches also ….

Hier kann man erkennen, wie bedeutsam der normierte Geltungsbereich (vgl. Artikel 23 GG a.F.), insbesondere betr. anstehender Kriegsabsichten durch die von den USA besetzte BRDDR ist und wie die Kritiker, die behaupten, das Grundgesetz brauche keinen Geltungsbereich, endlich abgestraft werden.

Denn das Soldatengesetz fordert in § 16 genau diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wie dies auch andere Rechtsnormen fordern !

In Ermangelung eines normierten Geltungsbereiches für das Grundgesetz werden m.E. nun Kriegseinsätze durch das Obama-Merkel Regime weltweit möglich sein, da das Versagungsmerkmal des § 16 Soldatengesetz seit dem Mauerfall erloschen ist.

Vgl. a. Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr..

Ob nun im vom Westen durch rechtsradikale Gruppierungen initiierten Ukraine – Konflikt oder anderswo ….

Dirk Müller und andere zum Thema Ukraine – Putsch durch Faschisten …

müller

13 Gedanken zu „Grundgesetz ohne notwendigen Geltungsbereich – Bundeswehreinsätze im Ausland ohne Legitimation ?

  1. Pingback: Rechtsmissbrauch durch Anwaltszwang an deutschen “Gerichten” | Der Honigmann sagt...

  2. „… Eine Präambel jedenfalls ist ein bloßes Vorwort zu einem Gesetz.
    Nichts weiter ! …“
    ?
    Siehe eine BT Begründung in: „BVerfGE 130, 212 – Minderjährigenanteile in Wahlkreisen
    … Beschluss
    des Zweiten Senats vom 31. Januar 2012″

    Rn.41 [Begründung:] “ 2. Der Deutsche Bundestag hält die Wahlprüfungsbeschwerde für unbegründet. …“

    Rn. 42. [vorletzter Satz] „… Es sei auch keine Gleichbehandlung der nicht Wahlberechtigten mit den in Deutschland lebenden Ausländern geboten, die nach dem heute geltenden Wahlrecht bei der Wahlkreiseinteilung nicht berücksichtigt würden; denn die staatsrechtliche Repräsentation beziehe sich nach der Präambel des Grundgesetzes sowie aufgrund der in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 116 GG getroffenen Grundentscheidungen nur auf das deutsche Volk. …“
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv130212.html
    – somit ist Art. xy „sowie“ die Präambel für den BT eine Verpflichtung zumal der BT seine Begründungen vor dem BVG auch mit der Präambel untermauert.
    Es wäre doch paradox wenn ein Gesetz gegen die Präambel wäre. Irrsinn ist jedoch die Auslegung des GG oder Gesetze die verurteiltes Unrecht zu Recht werden lassen, siehe unten.

    http://www.servat.unibe.ch/dfr/komplettarchiv.zip zum offline arbeiten/durchsuchen

    Menschenrechte: siehe fast 1:1 Willkür wie unter Hartz IV
    vgl. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html Gestapo Rn. 126 – 144

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