Organisierte Pädophilie „Sachsen-Sumpf“ – „Verfassungsgericht“ befasst sich erneut mit Korruptionsaffäre – Die sächsische Justiz verurteilte Journalisten wegen des Stellens kritischer Fragen

Wer immer noch glaubt, dass die Justiz im Unternehmen BRD sich der Gerechtigkeit annimmt und entsprechend urteilt, der glaubt auch an Verschwörungstheorien anstatt an Fakten und Beweise.

Wenn Ihnen nach dem Lesen der nachfolgenden Zeilen schlecht wird, ist das relativ normal. Mir ging`s nicht anders. Denn der Grad der Kriminalität ist mit dem normalen Sprachgebrauch nicht mehr zu beschreiben. – Es bleibt eigentlich nur Ekel und mindestens drei Fragen nicht nur am Rande:

“ Haben auch die Jugendämter mit der Versorgung „pädophiler Engpässe“ etwas zu tun ?

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Warum sehen Amnesty International, Human Rights Watch, das Deutsche Institut für Menschenrechte und andere angebliche Menschenrechtsorganisationen dem Treiben dieser kriminellen Pädophilenvereinigung zu ?

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Was bedeuten Kinderrechte in der von organisierter Kriminalität zersetzten BRD Diktatur ?

(we) Der sächsische Verfassungsgerichtshof befasst sich am Freitag erneut mit dem sogenannten „Sachsen-Sumpf“. Den Richtern liegt eine Klage von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses vor, die ihre Minderheitsrechte in dem Gremium verletzt sahen. In dem Streitverfahren muss sich das oberste sächsische Gericht mit der Frage befassen, ob die Mehrheit der Ausschussmitglieder der Minderheit das Recht verweigern darf, Zeugen vorzuladen, so wie dies im Frühjahr geschehen war.

Die als „Sachsen-Sumpf“ bezeichnete Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die in dem Dossier aufgelisteten Vorwürfe weisen auf einen schweren Fall von Organisierter Kriminalität hin, in dem – ähnlich wie im belgischen Fall Dutroux – führende Vertreter von Justiz, Politik und Polizei durch Kinderprostitution korrumpiert worden sein sollen.

Investigative Journalisten, die den Skandal aufzuklären suchten, wurden drangsaliert und gerichtlich verfolgt. Heinz Fassbender, ehemals ZDF Kennzeichen D, wurde überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt, ist heute Frührentner. Ein Teil seiner Unterlagen, die er dem sächsischen LKA übergab, will dieses „verloren“ haben. Ein Verfahren gegen einen pädophilen Staatsanwalt bricht zusammen und wird eingestellt, die Akte verschwand auf dem Postweg. Dagegen wurde gegen Fassbender ermittelt: wegen Verleumdung. Peter Hornstadt. Der die Recherche fortsetzte, ereilt das gleiche Schicksal. Überfallen, halb totgeschlagen. Nur knapp gerettet, lebt in Pflegestufe II. Und wieder hilft die Justiz nicht. Wie im Fall Fassbender wird unterstellt, er habe sich selbst verstümmeln lassen, um an die Rente zu kommen. Wie im Fall Fassbender wird dieser Verdacht der Sozialkasse mitgeteilt, er muss vor Gericht um seine Rente kämpfen. Auch Hans-Werner Lange recherchiert – mit Unterstützung von Heinz Faßbender – im sächsischen Pädophilenmilieu. Durch eine Reihe skandalöser Prozesse, in dem ausgerechnet Sachsensumpfverdächtige Richter und Oberstaatsanwälte zu Gericht sitzen, wird der Mann ruiniert – Lange’s Schaden geht inzwischen in die Millionen. Am Ende stehen Ermittlungsverfahren gegen 20 Journalisten, die mit dem Fall Sachsensumpf befasst waren.

Desinteresse der Politik und Eingriffe durch die Justiz tauchten in der Vergangenheit auf internationaler Ebene wiederholt auf, wenn es dem Organisierten Verbrechen gelang, Establishmentvertreter ins Rotlicht/Pädophilenmilieu zu ziehen. Die Erklärung dafür liegt in dem naheliegendsten „Ziel der Übung“: Erpressung. Häufig gibt es dabei eine Geheimdienst-Connection. So hat der im August 1996 verhaftete belgische Kinderhändler Marc Dutroux, dem der Mord an mehreren Mädchen zur Last gelegt wird, nach Recherchen der „Welt“ zeitweise im Auftrag der Stasi gearbeitet. „Es gab in der Tat Hinweise, wonach sich solche Informationen in dem Stasi-Material wieder finden, das dem CIA zugespielt wurde. Der belgische Geheimdienst wäre gut beraten, diese Unterlagen gründlich auszuwerten“, sagt der ehemalige Geheimdienstkoordinator der Regierung Kohl, Bernd Schmidbauer (CDU).

Die CIA hatte sich in den Wendezeiten Material über die Spionageabteilung der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS sichern können. Wegen der Brisanz der darin enthaltenen Informationen auch über westeuropäische Politiker werden diese Unterlagen nach wie vor der Öffentlichkeit vorenthalten. Lediglich Geheimdienste durften in die von der CIA gefilterten Berichte Einsicht nehmen. Nach Expertenmeinung erklärt das, warum die Ermittlungsbehörden sowohl den Fall Dutroux als auch das Verschwinden von Manuel bislang nicht klären konnten. Der seit 1993 vermisste Junge wurde nach Zeugenaussagen ins niederländische Kinderporno-Milieu verschleppt. Sein Vater Rainer Wolf, ein in der DDR-Friedensbewegung eingesetzter Stasi-Mitarbeiter, war bereits vor Jahren in den Verdacht geraten, seinen Sohn selbst ins Kinderporno-Milieu verbracht zu haben.

Die Affäre Dutroux warf seinerzeit das Augenmerk auf einen ähnlich gelagerten Fall in den Vereinigten Staaten, der Ende der 80er Jahre durch Kongresshearings und die Arbeit einer Untersuchungskommission zu den Vorfällen des Iran-Contra-Komplexes an die Öffentlichkeit gelangte. Die für unsere Thematik interessanten Ermittlungen “endeten” bei der Franklin Credit Bank in Omaha/Nebraska, die von Larry King geleitet wurde, einem einflussreichen Funktionär der Republikanischen Partei, der sein Kreditinstitut den Geheimdiensten zu Geldwäschezwecken offen hielt. Als der ehemalige Senator von Nebraska, John DeCamp, sich näher mit Kings Aktivitäten befasste, entdeckte er einen landesweiten Pädophilenring, der einflussreiche Geschäftsleute und führende Vertreter der Republikanischen Partei mit Minderjährigen versorgte.

Ganz ähnlich lagen die Dinge in Großbritannien, wo das – inzwischen eingestellte – Scallywag Magazine nachweisen konnte, dass der Inlandsgeheimdienst MI5 ausländische Diplomaten in Wales an Minderjährige heranführte um diese anschließend bei Sexspielen zu filmen. Über ein Dutzend Opfer, die den Sklavenähnlichen Verhältnisse entkamen und ihr Leid an die Öffentlichkeit trugen, starben unter zweifelhaften Umständen.

Auch bei den belgischen Vorfällen wurden Videomitschnitte sichergestellt, die Prominente beim Sex mit Minderjährigen zeigten. Sie wurden nie veröffentlicht. Der in dem Fall ermittelnde Richter Connerrote wurde auf höchste Weisung von seinen Untersuchungen entbunden, weil er – wie die französische Le Soir schrieb – nicht bereit war, die Vorladung hoher amerikanischer Diplomaten, leitender Regierungsbeamter und Schlüsselfiguren ähnlicher Missbrauchsskandale in Establishmentkreisen von Holland und Portugal zurückzuziehen.

Eine bemerkenswerte „Justizpolitik“ erfuhren in unseren Tagen nun auch die deutschen Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt, die kritisch über den Sachsensumpf berichtet hatten. Gegenstand der Anklage waren Artikel im Nachrichtenmagazin Der Spiegel und bei Zeit Online . „Viel hat in dem Prozess darauf hingedeutet, dass Behörden Druck auf investigativ recherchierende Journalisten ausüben wollen“, kritisierte Michael Rediske, Vorstandssprecher der internationale Organisation Reporter ohne Grenzen. Er forderte einen klaren Freispruch. „Alles andere wäre ein Skandal“. Die beiden Journalisten wurden – verurteilt.

Thomas Datt und Arndt Ginzel, freie Journalisten, berichten am 20.1.2012 in der „Jungen Gemeinde Stadtmitte“, Jena, Johannisstraße 14, 20.00 Uhr, über ihre Recherche im „Sachsensumpf“ – einem Geflecht aus Korruption und Rotlicht. Die sächsische Justiz verurteilte die beiden wegen des Stellens kritischer Fragen.

Quelle: http://www.doriangrey.net/index.php?issue=19&page=article&p=1&id=a&c=2

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7 Gedanken zu „Organisierte Pädophilie „Sachsen-Sumpf“ – „Verfassungsgericht“ befasst sich erneut mit Korruptionsaffäre – Die sächsische Justiz verurteilte Journalisten wegen des Stellens kritischer Fragen

  1. Bisher wurde auf diese Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt Matthieu aus Görlitz nicht reagiert.

    Heinz Fassbender Postfach 1629 51679 Wipperfürth, 14.12.11

    Landgericht Görlitz
    6 b 103 Js 9190/08 jug. (4)
    02826 Görlitz

    Strafanzeige gegen den Beschuldigten Matthieu Sebastian
    wegen uneidlich falscher Aussage und übler Nachrede.

    Am Freitag den 08.12.11 hat der Beschuldigte Ex – SED – DDR – Kreisstaatsanwalt
    Matthieu Sebastian und heutige Oberstaatsanwalt in Görlitz vor dem Hohen Gericht in
    dem Verfahren gegen XXX als Zeuge für seine eigenen „Ermittlungen“ unter anderem
    schwadroniert, der Unterzeichner habe Versicherungsleistungen im Jahre 2001
    erschlichen, indem er einen Überfall vorgegaukelt hat und im Jahre 2005 mit der
    „gleichen Masche“ dem Kollegen Peter Hornstadt zu einer ähnlichen Unfallrente
    verhelfen wollte, indem der Unterzeichner einen fingierten Überfall herbeigeführt habe.

    Allerdings war der Beschuldigte Matthieu nur im „Hornstadt-Fall“ involviert.

    Mit den Ermittlungen zum Überfall im Jahre 2001 hat der Beschuldigte nichts zu tun.

    Auch die Aussage im „Hornstadt-Fall“ aus dem Jahre 2005 ist eindeutig falsch.

    Denn der Beschuldigte Matthieu aus dem ehemaligen Stasi-System (nicht dem Recht,
    sondern dem Staat zu dienen), hätte bei tatsächlicher Beweisbarkeit seiner falschen
    Unterstellungen (vergleiche Aussage vor dem Landgericht) als damaliger „Ermittler“,
    wenn seine Aussage denn richtig gewesen wäre, Anklage erheben müssen. Stattdessen
    hat er das Verfahren zweimal eingestellt. Außerdem hat sich herausgestellt, dass er
    osteuropäische Prostituierte durch fragwürdige Hilfestellungen zu falschen bezw.
    Gefälligkeitsaussagen gebracht hat. Wie das funktioniert, hat er noch im DDR-Jurastudium
    gelernt und bis heute verinnerlicht. Ein durch die falsche Aussagen der beiden Prostituierten in den Fokus des Matthieu geratener ebenfalls unschuldiger Mann musste sogar später wegen erlittener U-Haft entschädigt werden. Eine von Matthieu besonders unterstützte zwielichtige Prostituierte ist nach ihrer falschen Aussage schließlich untergetaucht.

    Warum?

    Durch die Aktivitäten des Beschuldigten Matthieu gegen die Journalisten H.F. und P.H.
    hat er vereitelt, dass u. a. im Görlitzer Umland wichtigen Recherchen des Peter
    Hornstadt bundesweit veröffentlicht werden konnten. Hornstadt ist damals auch
    Hinweisen nachgegangen, dass ein ehemaliger leitender Oberstaatsanwalt im
    Kindesmissbrauch verwickelt sein soll. Dabei soll er sich u. a. auch der kleinsten Tochter
    seiner Lebensgefährtin bedient haben.

    Die entsprechende Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Görlitz ist auf dem Weg zur
    Vernehmung des Unterzeichners beim Amtsgericht Bergisch Gladbach seltsamerweise
    verschwunden worden. Das Verfahren wurde eingestellt und stattdessen gegen den
    Unterzeichner ein Verfahren wegen falscher Aussage eröffnet.

    Auf diese Weise hat der Beschuldigte Matthieu insgesamt 12 Verfahren gegen den
    Unterzeichner injiziert.

    Zudem hat der Beschuldigte Matthieu im Treff – Verfahren zugegeben, dass er den
    beschlagnahmten Presseausweis des Unterzeichners mit der üblichen Stasi-
    Zersetzungsmasche an den Aussteller zurückgesandt hatte, mit dem Hinweis, mit jenen
    Ausweis seien kriminelle Handlungen durchgeführt worden. So versuchte er den
    Journalistenstatus des Unterzeichners zu zerstören.

    Diese Masche hat allerdings nicht gefruchtet. Faßbender hat unterdessen seinen
    Presseausweis zurück, nachdem klar wurde, dass diese Unterstellungen –wie üblich bei
    Matthieu – gelogen war.

    Der Unterzeichner sendet diese Anzeige deshalb an das Hohe Gericht, weil berichtet
    worden ist, dass der Herr Vorsitzende mit dem Fall Treff sehr fair umgegangen ist und
    bisherige 10 Eingaben des Unterzeichners von der StA – Görlitz einfach nicht bearbeitet
    werden. Offensichtlich werden die da alle so ganz „Rechtsstaatlich“ unter den Teppich
    gekehrt. Auch das ist üblich und unterdessen bundesweit bekannt.

    Mein Strafantrag ist damit begründet.

    Heinz Faßbender
    TV-Journalist i.R.

  2. Skandal über Skandal!
    Nicht nur, dass deutsche Kinder im Weißen Haus von der CIA, NRA und deren deutschen Außenstelle, dem BND zu gezieltem Missbrauch eingesetzt werden, um Politiker und vermeindliche Feinde des Systems durch Erpressung gefügig zu machen (reicht denn das gezielte Vergiften durch destilliertes Wasser und die gesteuerte System-Zwangspsychiatrisierung nicht aus???), auch darüber berichtende namhafte Journalisten werden überfallen, gefoltert und versucht mundtot zu machen. Mann kann den Mut des Herrn Faßbender nur bewundern, sich hier direkt an ein sog. Landgericht zu wenden!!! Ob ein Systemkonformes Scheingericht sich natürlich der Sache annimmt ist eine andere Frage – nichtsdestotrotz solle Herr F. vielleicht seine Anzeige direkt beim sog. Bundesgerichtshof stellen!!! Bezüglich des ganzen Problems des Missbrauchs durch die U.S. Regierung kann man ja im South Carolina Hillbilly-Chroncal und der monatlichen KKK-Network-News einiges erfahren – haarsträubend!!! Auch hierzulande schockiert es immer wieder, wenn treusorgenden Eltern die Kinder entzogen werden, nur weil diese der Wahrheit hinter der Fassade der BRD-GmbH auf die Schliche gekommen sind und als Alkoholiker, drogenabhängige oder geisteskranke erkannt werden! Sowas gab es zu meiner Zeit nicht, meine Herren!!!

  3. Unterdessen hat der Oberstaatsanwalt Matthieu einen Strafbefehl – ist schon immer so – über seinen SED- Genossenfreund wegen Beleidung erlassen lassen und wegen der Vollstreckung Haftbefehl erlassen. Das ist die Görlitzer Stasi wie sie immer noch Leib u. Lebt. Meine Beschwerde ist bis heute nicht beantwortet. .

    Heinz Faßbender Postfach 1629 51688 Wipperfürth 14.11.2011

    Einwurf – Einschreiben SNr. RG 4043 0228 5DE 14.11.11 10:41 Kürten

    Landgericht
    Postfach 300552

    02810 Görlitz

    Erinnerung 23.12.11

    R003 VRS 110 Js 9780/10 StA – Görlitz

    In der willkürlichen und missbräuchlichen Haftbefehlssache des Ex-DDR-SED-Kreisstaatsanwaltes Matthieu Sebastian – R003 VRS 110 Js 9780/10 fordere ich die sofortige Aufhebung der Vollstreckung.

    Begründung:
    Präambel:

    Der genannte Beschuldigte Matthieu Sebastian – vormals DDR-SED- Kreisstaatsanwalt in Görlitz und jetziger Oberstaatsanwalt der 100 Js Abteilung bei der StA – Görlitz, betreibt seit Jahren Kraft seiner Befugnisse den sattsam bekannten Missbrauch, freie Meinungsäußerungen und Kritiker seiner Justizskandale wegen angeblicher Beleidigungen und anderer Straftatbestände mit Strafbefehlen zu überziehen. Selbst journalistische Fragesteller zu geschäftlichen Merkwürdigkeiten anderer Justizpersonen werden mit derartigen missbräuchlichen Strafmassnahmen überzogen. Über diese Sache wurde kürzlich bundesweit in der Presse berichtet. Hier sind unterdessen mehr als 40 derartige Verfahren nicht nur gegen Journalisten bekannt. Immer wieder nach dem gleichen Schema werden Eingaben von Betroffenen oder journalistische Recherchen und Anfragen von Matthieu kriminalisiert und mit Strafbefehlen sanktioniert. Dabei handelt der Beschuldigte in eigener Sache, denn er möchte verhindern, dass seine produzierten Justizskandale und seine nicht mehr zu tolerierenden Auftritte in der Öffentlichkeit zur Sprache kommen oder kritisch hinterfragt werden. Selbst normale Hinweise über Amtspersonen aus der Görlitzer Justiz nimmt der Matthieu zum Anlass, diese zu kriminalisieren, um Kritiker mundtot zu machen. Dabei nutzt er seine Amtsstellung und sämtliche anderen staatlichen Möglichkeiten aus, um perfide und subtil über seine 100 Js Abteilung seine Attacken gegen alles, was sich der freien Meinungsäußerung verpflichtet fühlt zu kriminalisieren. Besonders die 100 Js Abteilung des Matthieu hat unzählige solcher Verfahren in Gang gesetzt und betreibt diese nach alter Stasi- DDR – Methode fortgesetzt weiter. Aufgrund dieser festgestellten Ergebnisse soll jetzt durch namhafte Journalisten ein Forschungsauftrag für Medien beim Bundesamt für die Stasiunterlagen über die Justizverhältnisse zu Görlitz gestellt werden. Durch Insider wurde auch bekannt, dass es in keinem anderen sächsischen Gerichtsbezirk ähnlich viele „Verfahren“ wg. Nachstellung, Beleidigung, übler Nachrede ect. gibt, die von Jusitzpersonen aus Görlitz über die 100 Js – Abteilung des Herrn Matthieu durchgeführt werden.

    Vordergründig hat Matthieu dabei die Vertuschung seiner eigenen Skandale im Blick:

    1.) ständige nicht geahndete Alkoholfahrten –
    2.) Stasi-Vergangenheit –
    3.) Bußgeldskandal – Familienangehörige sind indirekte Nutznießer (Presse hat
    darüber berichtet) –
    4.) Nebentätigkeit als Reporter –
    5.) Aktenmanipulationen –
    6.) Beleidigungen übelster Art –
    7.) den neu zu erwartenden Grundstücks – u. Wohnungskaufskandal des Matthieu über
    und mit Familienangehörigen –

    Über Strafbefehle versucht er hier seine eigenen Schandtaten zu vertuschen.

    Sprich: Er missbraucht den ihm anvertrauten staatlichen Aufgabenbereich seiner 100 Js Abteilung um für sich und andere Justizpersonen persönlichen Vorteil zu erschleichen.

    Im Hintergrund schwingt allerdings immer mit, dass es in der Justiz zu Görlitz eine alte SED – Juristenseilschaft gibt – namentlich bekannt sind – Sebastian Matthieu, Andreas Pech, Verena Hönel, Christian Andres, Ernst-Michael Keller, Viola Keller, u. a. , die mit verbissener Vehemenz ihre zwielichtige DDR – SED – Juristenvergangenheit verbergen und wie oben schon ausgeführt, unter aggressiver Ausnutzung des „demokratischen“ Rechtsstaates durch Missbrauch ihrer Amtsbefugnisse Rechercheure und Kritiker mit willkürlichen Verfahren mundtot machen bis zur Existenzvernichtung.
    (Ein solcher Fall ist mir namentlich bekannt.)

    Weiter wird zu klären sein, warum innerbehördlich der Mantel des Stillschweigens über den Missbrauch des Rechtsstaates durch derartige Seilschaften gelegt wurde, und selbst die Herren Direktoren und Präsidenten der Gerichte und der Behördenführer der StA – Görlitz solch schlimme Aushöhlungen des Rechtsstaates nicht unterbinden.

    Bemerkenswert ist auch, dass selbst bekannte Bußgeldskandale in der Görlitzer Justiz oder die Nebentätigkeiten eines Sebastian Matthieu nicht öffentlich aufgearbeitet werden. Journalisten die z. B. über merkwürdige Geschäfte eines ehemaligen Staatsanwaltes und jetzigen Richters zu Weiswasser recherchieren und Fragen stellen, von der Matthieu – Abteilung mit Strafbefehlen überzogen werden können? Warum lässt ein Behördenleiter einer Staatsanwaltschaft so etwas seit Jahren zu? Das entspricht immer noch der alten DDR – SED – Zersetzungsstrategie.

    Sachbegründung:

    Auf dem Vollstreckungshaftbefehl ist eine falsche Adresse angegeben.
    Eine Zustellung des Strafbefehles des AG – Görlitz 10 Cs 110 Js 9780/10 ist nicht erfolgt. An der Entscheidungsfindung konnte der Unterzeichner nicht mitwirken. Offensichtlich konnten Matthieu und sein SED- Freund Christian Andres (jetzt RiA) eine reguläre Zustellung ihrer Verfolgungen mit falschen Adressen bis zur Rechtskraft durchpeitschen, um den Unterzeichner vor vollendete Tatsachen zu stellen und von seinen Reaktionsmöglichkeiten zu enteignen!

    Aus anderen Verfahren ist sowohl dem Beschuldigten Andres und Matthieu bekannt, dass der Unterzeichner aufgrund einer sehr schweren Krankheit nicht verhandlungsfähig ist. Erst jetzt hat das LG – Görlitz im Verfahren 6 b 103 Js 9190/08 jug. (4) (das ist auch ein spezielles Matthieu -Verfahren zum Schutze seiner ehemaligen Genossen) den Unterzeichner wegen Reiseunfähigkeit ausgeladen. Wer Reise und Verhandlungsunfähig ist, ist auch Haftunfähig. Das weiß der Beschuldigte Scharfmacher Matthieu ebenfalls. Trotz dessen forciert Matthieu eine
    „Ersatzfreiheitsstrafe“ von einem Monat mit Vollstreckungshaftbefehl.

    Der Beschuldigte Matthieu weiß auch, dass der Unterzeichner in Ausübung journalistischer Recherchen überfallen wurde, und einen Notfallbetreuer hat. Diesem Notfallbetreuer hätte er sein Rechtsbeugendes Machwerk über das Amtsgericht Görlitz – also über seinen SED – Genossenfreund Andres – der jetzt Richter der Abteilung 10 ist – zustellen müssen.

    Stattdessen wird mit falscher Adressangabe ein Vorgang in die Rechtskraft getrieben.

    Das ist Rechtsbeugung übelster Sorte!

    Ich stelle hiermit Strafantrag gegen die beteiligten SED-Genossen aus dem Justiz-Apparat zu Görlitz.

    Dem Matthieu ist ebenfalls bekannt, dass der Unterzeichner aufgrund des Überfalles inkognito lebt und sich nicht an der Meldeadresse aufhält. Aus Sicherheitsgründen gibt es keinerlei Hinweise auf den Unterzeichner am Meldeort.

    Es wurde mitgeteilt, dass bei der Durchführung seiner sattsam bekannten willkürlichen Attacken, Zustellungen nur über RA. Dittrich in Leipzig erfolgen sollen.

    Insoweit wird immer deutlicher, dass Matthieu u. Andres bewusst mit falschen Adressen agieren, um verteidigungslos Zwangsmaßnahmen durchzustarten.

    Das ist auch eine Aushöhlung sämtlicher Prozess-Rechte des Unterzeichners.

    Der Vollstreckungshaftbefehl ist daher sofort wegen Amtsmissbrauch aufzuheben.

    Das Verfahren 10 Cs 110 Js 9780/10 ist in den vorherigen Stand zu versetzen.

    Der Unterzeichner ist derzeit nur über o. a. Adresse erreichbar. Alternativ über Rechtsanwalt Carsten Dittrich , Johannisallee 11, 04317 Leipzig.

    Heinz Faßbender

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  5. durch nachlässigkeit der jugendämter sind kinder verstorben, wenn sich aber eine oma abrackert und versucht ihr enkelchen zu retten, die lassen sie im kalten wasser stehen mit den worten eine oma müsse sich abgrenzen. hätte ich mich abgegrenzt, wäre mein enkelchen gestorben!! als sie mir dann noch hilfe verwehren wollten schaltete ich die presse ein – der bericht ist heute noch zu googlen. Zu diesen Organisationen – anders kann ich das nicht nennen, da wir hier keine ämter haben! – fällt einem kein passendes Schimpfwort ein!!

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