Mobbingschutz ist weder gesetzlich noch gerichtlich noch politisch erwünscht !
Insbesondere die Arbeitsgerichte gehen gegen Mobbingopfer unbarmherzig und eiskalt mittels Scheinurteile vor.
Mobbing wird so, neben der betrieblichen nun auch auf gerichtlicher Ebene betrieben.
Obwohl „Richter“ – für welche sie sich selbst ausgeben, – trotz ihrer unstrittigen Rechtsposition als Privatperson, dies aber nicht begründen können und wollen – gemäß § 2 (2) Ziffer 5 ArbSchG als Beschäftigte gelten und gemäß § 15 (1) S.2 ArbSchG verpfichtet sind, auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, …. entscheidet sich Heimann grundsätzlich für die Körperverletzung in der Arbeitswelt und zu Lasten der Allgemeinheit.
So wird jedenfalls deutlich, dass mobbende Richter überhaupt kein Interesse haben, dem Arbeitsschutzgesetz in irgendeiner Form eine Geltung oder Bedeutung zu verschaffen.
Arbeitsschutz, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, Menschenrechte u.a.m. werden mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen – auch zu Lasten der Mobbingopfer – und aufgrund politischer Weisung in Grund und Boden gestampft.
Eben so, wie es die Politik u.a. offensichtlich von Ihnen erwarten !
So auch offensichtlich zum wiederholten Male die „Richterin“ Marlies Heimann, die in Ihrem erneuten skandalösen, menschenrechtsfeindlichen Scheinurteil folgendes verfasst hat, was von einer Anwaltskanzlei offensichtlich dankbar entgegengenommen wurde:
http://www.presseportal.co.uk/abmahnungen-kein-mobbing.html
Abmahnungen sollen / können also kein Mobbing oder auch kein Bestandteil eines Mobbingprozesses sein ?
Die Behauptungen der Menschenrechtsverächterin Marlies Heimann am s.g. „Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein“, dass Abmahnungen kein Mobbing darstellen, tritt die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) mal wieder mit Füßen und erfindet frei und stets zu Gunsten der Mobbingtäter ihre eigene Scheinurteilsbegründung.
Denn in der von der BAuA herausgegeben Schrift „Wenn aus Kollegen Feinde werden“ ist z.B. auf Seite 10 folgendes festgehalten…..
„Mobbingopfer erleben und erleiden diesen offenen, massiven Psychoterror, der nicht folgenlos bleibt: Das Opfer zieht sich zurück, wird unsicher, und macht stressbedingt Fehler.
Auch das bleibt auf Dauer nicht folgenlos, der Vorgesetzte bzw. die Personalleitung wird auf die Fehlleistungen des Mobbingbetroffenen aufmerksam und schreitet ein. Leider oft nicht, um dem Opfer beizustehen und die Übeltäter zur Rede zu stellen.
Im Gegenteil: In 60% aller Mobbingfälle wird das Opfer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigungsdrohung überzogen – schließlich gilt der Gemobbte im Betrieb mittlerweile als problematischer und unzuverlässiger Mitarbeiter – eben als ein Querulant und Störenfried, der das Betriebsklima gefährdet …
So ›angezählt‹ ist es dann nicht mehr weit bis zum Ausschluss:
Der oder die Gemobbte geht oder ›wird gegangen‹.
Dabei ist für einige der Verlust ihres Arbeitsplatzes zugleich auch der Abschied von der Arbeitswelt überhaupt:
Zermürbt, psychisch und physisch angegriffen, oft an psychosomatischen Erkrankungen leidend, steht am Ende eines jahrelangen Mobbingterrors die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit.“
Hieraus wird deutlich erkennbar, dass Heimann sich einen Dreck um den Europäischen Arbeitsschutz z.B. gem. Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EU bzw. einen Dreck um das Recht auf körperliche Unversehrtheit schert.
Wie schon in einem anderen Fall, wo Heimann die Menschenrechte in der Arbeitswelt (beispielsweise gem. Artikel 3 der Europäischen Sozialcharta) von tausenden Lehrkräften an Schleswig-Holsteins Schulen (Mobbing/Burnout u.a.) ebenfalls mit Füssen tritt, in dem sie den Schutz auf körperliche Unversehrtheit einer ganzen Berufsgruppe (trotz einer deutlichen Großschadenslage) per Scheinurteil- und ohne Begründung – verbietet.
Richterstaat anstatt Rechtsstaat!
- Verbot zur Durchführung der Menschenrechte bzw. des Arbeitsschutzgesetzes durch F. Engler Seite 1 / Seite 2 als Korruption bzw. Vorteilsgewährung durch Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) gegenüber dem Verantwortlichen Bildungsminister und gegenüber dem im Arbeitsschutz endverantwortlichen Ministerpräsidenten als Rechtsmissbrauch beispielsweise gem. Artikel 5 i.V.m. Artikel 7 Buchstabe b.) UN Sozialpakt
So verursachte Heimann mittels Vorteilsgewährung durch Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) erneut über tausend Fälle von Körperverletzung, die dem Steuerzahler pro Jahr ca. 20 Millionen Euro kosten und weiterhin mindestens kosten werden – siehe o.a. Sendung des Schleswig-Holstein Magazins.
Heimann erfüllt den Tatbestand der Korruption, wobei sie und ihre korrupten Machenschaften – als nicht gesetzliche Richterin – zu Lasten der b.b. Menschenrechte von der „Staatsanwaltschaft“ und vom angeblichen Antikorruptionsbeauftragen SH Herrn Wolfgang Pistol (Polizeidirektor a.D.) massiv ge- und beschützt werden.
Alle meine Beschwerden über Korruption durch Heimann u.a. hat Wolfgang Pistol ignoriert, fallengelassen und auf diese nicht geantwortet.
Dieser Ekel kommt auch bei mir hoch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Heimann eine Kündigung wegen eines abgebissenen Stück Pizza als rechtmäßig ansieht.
Heimann selbst jedoch ist verantwortlich für Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, Körperverletzung in mehr als 1000 Fällen und für einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Allgemeinheit !
Der kleine Arbeitnehmer wird wegen eines Bagatelldeliktes gefeuert.
Diejenigen aber, die der Bevölkerung einen massiven Schaden zugefügen, Köperverletzung in über tausend Fällen begangen und Millionen Steuergelder verschwendet haben, bleiben im Amt, werden befördert und von der Staatsanwaltschaft und der Politik beschützt.
Glauben Sie wirklich noch, dass „staatliche“ Kriminalität nicht vorliegt ?
*
Wie die Staatsanwälte sind auch „Richter“ politisch weisungsabhängig, so auch Heimann.
Dies gilt insbesondere für Mobbingverfahren.
Wussten Sie, dass Mobbing – also die psychische Zersetzung von Menschen innerhalb einer STASI Richtlinie geregelt war/ist ?
Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76
Es gibt Menschen , die in Gerichtsverwaltungen jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sie berichten über Namenslisten von Personen, die niemals ein Verfahren gewinnen dürfen.
Ich gehe davon aus , dass Mobbingopfer grundsätzlich auf dieser Liste stehen.
Vor diesem Hintergrund hätte ein Antimobbinggesetz m.E. keinerlei Gewinn bringende Bedeutung, da – wie Heimann – abhängige, nicht gesetzliche Richter (vgl. Art. 4 Ziff. 2. EinigVtr) – also Privatpersonen – in Ausnahmegerichten (vgl. Historie GVG) mittels rechtswidriger bzw. wertloser Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, alle Anstrengungen des Mobbingopfers (und die ihrer Anwälte) vor Gericht Recht und Gerechtigkeit zu bekommen, mit einem Handstreich zu Nichte machen.
Dies bedeutet nicht, dass ich gegen ein Anti-Mobbing-Gesetz wäre.
Jedoch bleibt begründet zu befürchten, dass ein solches Gesetz, käme es irgendwie zu Stande, genauso durch insbesondere korrupte Richter und Politiker quasi inaktiviert würde, wie z.B. diverse mobbingrelevante Strafvorschriften, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, wie z.B. das Grundgesetz, wie z.B. diverse Völkerrechtsquellen, wie z.B. diverse Sozialgesetzbücher, wie z.B. diverse Unfallverhütungsvorschriften u.a.m..
Für diese „Richter“ ist das alles jedenfalls völlig problemlos, sowie ethisch und empathisch ohne jegliche Relevanz , da die von ihnen ausgestellten Scheinurteile folgendes für sie selbst bedeuten:
Keine Unterschrift
Keine Bindung
Keine Verantwortung
Keine Haftung
(vgl. BVerfG zur Nichtigkeit des Staatshaftungsgesetz)
Für die Millionen Mobbingopfer im Unternehmen BRDDR ist dies ein einziges Desaster.
*
Nachtrag: Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) hat sich im Koalitionsvertrag u.a. für mehr Gerechtigkeit ausgesprochen.
Doch wie soll das gehen, angesichts dieses Bankrotts der Menschenrechte – nicht nur in Schleswig-Holstein ?
- Schreiben an Frau Justizministerin Spoorendonk zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit…
Was mir wichtig ist:
Dieses Beispiel von Missachtung der Menschenrechte in der Arbeitswelt – mit ihren korrupten Verstrickungen von Politik, „Exekutive“ und Ausnahmegerichten – betreffend die Lehrkräfte und die Schüler/innen, ist nur ein Beispiel von sehr vielen.
Es könnte genauso gut und es wird wahrscheinlich stattfinden in den Bereichen Leiharbeit, Krankenhaus- und Pflegepersonal, sonstige Soziale Berufe, sonstige Berufe im Öffentlichen Dienst, in der Industrie, im Einzelhandel (Aldi, Lidl, KiK etc.), in Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften usw..
Und alles mit Wissen der EU Kommission in Berlin und Straßburg.
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Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.