Das Zitiergebot – Gastbeitrag und Film von Werner May

Tenor: Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Dieses Gebot nennt man „Zitiergebot“. Gesetze, die gegen das „Zitiergebot“ verstoßen sind ungültig und davon gibt es einige…

Ich versuche mal mit einfachen Worten zu vermitteln, was Juristen unter dem Zitiergebot verstehen oder verstehen sollten. – Es gibt eine Expertise des Richter (im Ruhestand) Günter Plath zum Thema „Zitiergebot“, die ich als Grundlage verwende.

Beginnen will ich mit einen Blick in das Grundgesetz, das bekanntlich der Grund aller Gesetze sein soll und von vielen fälschlicher Weise als Verfassung bezeichnet wird.

Im Art. 19 Abs.1 GG heißt es:
„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Wenn also ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Das Wörtchen „muß“ besagt, dass es sein muss, also nicht nur sein kann oder sein soll.

Oder wie Juristen sagen:
Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späteren richterlichen Auslegung zugänglich.

Im Parlamentarischen Rat, also dem Grundgesetzgeber, ist mehrfach über das Thema beraten worden.Ich zitiere Dr. von Brentano in der 44. Sitzung des Hauptausschusses, die am 19.01.1949 stattfand:

„Ich bin nach wie vor der Meinung, der Gesetzgeber darf eben nicht vergessen, das Eingreifen in ein Grundrecht zu erwähnen. Wir waren der Meinung – und ich habe diese Meinung heute noch -, dass die Grundrechte tatsächlich so ausdrücklich unter den Schutz des Gesetzes gestellt werden sollten, dass ein Eingriff in ein Grundrecht nur dann statthaft sein sollte, wenn das Grundrecht in diesem Gesetz ausdrücklich bezeichnet wird, so dass auch derjenige, der das Gesetz anwendet und auf den es Anwendung findet, sich darüber im Klaren ist, dass eine gesetzliche Berechtigung und Ermächtigung zu diesem Eingriff vorliegt.“

In der 47. Sitzung des Hauptausschusses sagte Dr. Thomas Dehler am 08.02.1949:

„Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers und bitten daher, den Satz 2 aufrechtzuerhalten.“

Die „Fesselung“ des Gesetzgebers wurde dann ohne Einschränkung angenommen. Eingriffe in ein Grundrecht sind nur dann statthaft, wenn das Grundrecht in diesem Gesetz ausdrücklich bezeichnet wird.

Damit war das Zitiergebot geboren.

Welche Folgen das Zitiergebot haben kann, hat der Nazi-Jurist Dr. Hermann von Mangoldt bereits in der 44. Sitzung des Hauptausschusses aufgezeigt:

„Wir haben nicht geglaubt diese Vorschrift aufnehmen zu können, weil sie eine sehr weitgehende Fesselung des Gesetzgebers bedeutet. Bei jedem Gesetz – man stelle sich das einmal vor! – muß hier der Gesetzgeber vorher eingehend erwägen, ob nicht irgendwie in ein Grundrecht eingegriffen wird, und das geschieht fast immer. Er muß dann dieses Grundrecht bezeichnen. Vergißt er das einmal, so können die Folgen schwer sein. Wir wollen einmal überlegen, wie sich die Dinge in der Praxis gestalten. In der Vergangenheit war es sehr umstritten, ob ein Gesetz einen Eingriff in ein Grundrecht bedeutet. Die Richter und ebenso die juristische Praxis haben darum gestritten, denn es ist sehr schwer festzustellen. Nun mutet man diese Prüfung dem Gesetzgeber zu. Mit welchem Erfolg? Wenn das in der Verfassung steht, dann erscheint nachher ein bestimmter Mann, der sich verletzt fühlt, erhebt Klage und kommt an das oberste Bundesgericht oder an das Bundesverfassungsgericht, je nach der gesetzlichen Bestimmung. Und nun wird das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil hier eine dieser kleinen Klauseln […] nicht richtig eingehalten ist, und der Gesetzgeber muss die Arbeit von neuem anfangen.“

Bei der Abstimmung über diesen Artikel des Grundgesetzes stellt der Vorsitzende Dr. Schmidt in der 44. Sitzung des Hauptausschusses fest:

“Ich lasse über den gesamten Artikel abstimmen – Angenommen gegen eine Stimme.“

Seither ist die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers zur Nennung von Grundrechten, die durch ein Gesetz eingeschränkt werden, unter Angabe des Artikels verankert.

Und weil man das gar nicht oft genug lesen kann hier noch einmal.

Grundgesetz Art.19 Abs. 1, Satz 1 und 2:

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“

Der parlamentarische Rat hat mit dieser zwingenden Gültigkeitsvoraussetzung beabsichtigt, die Aushöhlung der im Bonner Grundgesetz normierten Freiheitsgrundrechte durch den einfachen Bundes- und Landesgesetzgeber zu verhindern.

Doch der Nazi-Jurist Dr. Hermann v. Mangoldt hat durch seinen bis heute einflussreichen Kommentar zum Bonner Grundgesetz, in dem er seine verfassungswidrige Ansicht über das Zitiergebot umfangreich vertreten hat, maßgeblichen Einfluss auf die grundgesetzwidrige Rechtsprechung und in der Folge auch auf die grundgesetzwidrige Gesetzgebung genommen.

So kommt es, dass es heute viele Gesetze gibt, die die Grundrechte einschränken, ohne dass das zwingende Zitiergebot beachtet worden ist. Diese Gesetze verstoßen gegen Artikel 19 des Grundgesetzes und sind seit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig.

Grundgesetzwidrig und damit ungültig sind folgende Gesetze:

  • Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950. Aufgrund der Grundrechtseinschränkungen in den transformierten Gesetzen und Verordnungen hätte des Zitiergebot auch im Rechtsvereinheitlichungsgesetz beachtet werden müssen.
  • Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) – In der Vorschrift wird die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • StPO (Strafprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, das Post- und Fernmeldegeheimnis, die freie Wahl und Ausübung des Berufs, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • ZPO (Zivilprozessordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und die Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • FamFG als Nachfolger des FGG (Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • SGB II (Sozialgesetzbuch) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Streikrecht, das Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Freizügigkeit, die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt. – Das dürfte für alle Hartz IV Empfänger interessant sein.
  • Abgabenordnung als Nachfolger der Reichs-AO – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, der Schutz der Ehe und der Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • FGO (Finanzgerichtsordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • UStG (Umsatzsteuergesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.
  • GBO (Grundbuchordnung) – In der Vorschrift wird das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • Seeschiffsregisterordnung – In der Vorschrift wird das Freiheitsgrundrecht das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • RPflG (Rechtspflegergesetz) – In der Vorschrift werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person eingeschränkt.
  • Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • Nds. VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) – In den Vorschriften werden die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.
  • BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) – In den Vorschriften werden die Freiheit und Unverletzlichkeit der Person, das Post und Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt.

Soweit die Auflistung der ungültigen Gesetze.

Abschließend noch einige Zitate in der Sprache der Juristen:

„Jede einzelne Missachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat die Ungültigkeit eines solchen Gesetzes von Anfang an zur Folge, eine Teilnichtigkeit sehen weder Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch andere Vorschriften des Bonner Grundgesetzes vor. Zum einen dürfen diese ungültigen Gesetze weder von der zweiten Gewalt noch von den Gerichten angewandt werden, zum anderen müssen die Gerichte diese Gesetze gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur deklaratorischen Feststellung ihrer Ungültigkeit vorlegen, was die Gerichte bisher ausnahmslos unterlassen haben.

Artikel 100 GG
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.

Red. Anm.(Grundrechtepartei): »Deklaratorisch bedeutet, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

Bezogen auf die Vorlagepflicht des Art. 100 GG ist jedoch hinzukommend anzumerken, dass die Entscheidungen des BVerfG seit dessen Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im September 1951 nichtig sind, da das BVerfGG, auf dessen Grundlage die Rechtsprechung des BVerfG beruht, selbst gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt und damit ungültig ist.

Hierzu kommt erschwerend, dass die vom Deutschen Bundestag gemäß Art. 94 Abs. 2 GG direkt zu wählenden Richter an das BVerfG verfassungswidrig seit 1951 von einem im Bonner Grundgesetz nicht vorgesehenen Richterwahlausschuss indirekt auf der Basis des verfassungswidrigen § 6 des wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. Satz 2 GG ungültigen BVerfGG gewählt werden. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 13.06.2013 zu der Frage „Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?“
verwiesen.

Das hat zur Folge, dass alle Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG unwirksam sind.“

Soweit die Ausführungen des Richters im Ruhestand Günter Plath vom 17.01.2014.

Die gesamte Expertise finden Sie auf der Web-Seite der Grundrechte-Partei.

Abgesehen davon, dass Juristen das Grundgesetz als Verfassung ansehen, hab ich dem nichts mehr
hinzuzufügen.

Ach doch. Das Grundgesetz gilt seit 1990 auch nicht mehr, da ihm der Geltungsbereich abhanden gekommen ist. Hier der ursprüngliche Artikel 23 in der Originalfassung mit der Überschrift:
Geltungsbereich des Grundgesetzes.

23 gg

Das Manuskript zu diesem Film ist auf meiner Seite: http://www.widerstand-ist-recht.de

Passend zum Thema sind meine Filme bei youtube:
Unterschriften
Urteil oder Scheinurteil ?
Wie UnRecht zu Recht gebogen wird
Die Würde des Menschen ist antastbar
Wie können wir unsere Würde zurückgewinnen ?
Und der Film: Ist der Jobcenter eine Kriminelle Vereinigung ?

Sämtliche Manuskripte mit den Originalzitaten finden Sie auf meiner Web-Seite:
http://www.widerstand-ist-recht.de
Werner May – Im Paradies – 17309 Fahrenwalde
werner(at)paradies-auf-erden.de
http://www.paradies-auf-erden.de und http://www.widerstand-ist-recht.de

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Meine Anmerkung zum Gastbeitrag:

EILMELDUNG: ANKLAGEERHEBUNG GEGEN BUNDESSPRECHER DER GRUNDRECHTEPARTEI VOR DEM AMTSGERICHT CUXHAVEN!

Die beiden Bundessprecher der Grundrechtepartei, Günter Plath und Ingmar Vetter, sind für kritische Veröffentlichungen der Grundrechtepartei über die verfassungswidrigen Machenschaften niedersächsischer Amtsträger von einem selbst in die Vorgänge involvierten Staatsanwalt vor einem ebenfalls in die Vorgänge involvierten Gericht angeklagt worden. Welche verwerflichen Untaten werden ihnen zur Last gelegt? Majestätsbeleidigung: Man hat wieder einmal das Märchen vom beleidigten Amtsträger aus der Büchse der Pandora geholt. Die zu der von uns als »Niedersachsen-Connection« getaufte Causa gehörige Dokumentation ist veröffentlicht unter: http://niedersachsenconnection.grundrechtepartei.de/

Quelle

Hierzu auch die Initiative des Vereins Justiz-Opfer e.V. /München – Bitte verbreiten.

Abschaffung des „Beleidigungsparagrafen“ – Fragebogen zur bundesweiten Aufklärung, wie die Deutsche Justiz mit dem `Beleidigungsparagrafen` Missbrauch betreibt.

Weitere Berichterstattung zum Fall.

Verwandtes Thema:

Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz seit dem 25.04.2006 außer Kraft

11 Gedanken zu „Das Zitiergebot – Gastbeitrag und Film von Werner May

  1. Das ist alles vollkommen eindeutig und nachvollziehbar. Trotzdem tun diese Politmarionetten und ihre unter-/angestellten Richter weiterhin was sie wollen und nicht was sie dürfen.

  2. Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
    „Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“


    Alle Paß-Deutschen, Systemlinge und Anschaffer, Beschaffer in den besetzten Deutschen Reiches Gebieten, wissen, welcher Straftaten sie sich schuldig machen! Sie sollten auch bedenken, weder Teilhabe an der UNO, noch an der EU ändern die Recht-Lage der Deutschen, deren Gesetze sich im Einklang des A) Verfassungsrecht nach internationalem Völkerrecht und B) Römisch-Kaatholischer Rechtsauffassung, C) nach HLKO und den Verträgen zum Bund der Deutschen und seinen Ländern befindet! Der Volksgerichtshof ist der einzige, der beim Reichsinnenminister Gnade erwirken kann, der de jure das Gesetz auch in Vollstreckung inne hat, um es zur Geltung zu bringen! Bedenkt man dazu auch noch, das das Deutsche Reich seine Geltung wieder erlangt – allein schon wegen des Nachweises der Unschuld unseres Volkes am Krieg der da sich nun weiter entwickelt, werden hier viele Familien neu finden müssen! Auf Landesverrat und auch Verrat am Deutschem Volk steht ja bekanntlich immer noch die Todesstrafe! Nicht vergessen, die Kriegstreiber, sie bestellen sich Legionäre und Systemdiener mit deren Geld und mit deren Bestechlichen! Glück, Auf, meine Heimat!

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