Voßkuhle zur Deutschen Einheit – „Recht setzt Politik Grenzen“
Quelle: Legal Tribune – 06.10.2011
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Doch das Grundgesetz ist keine Verfassung !
Aufgrund des ehem. Artikel 146 GG gab es im Unternehmen BRD noch nie eine Verfassung.
Der Versuch das Besatzungskonstrukt „Grundgesetz“ mit einer Verfassung gleichzusetzen, ist ein immer wiederkehrender, billiger Versuch, der Bevölkerung genau eben diese Verfassung vorzuenthalten.
Schließlich bestimmte der Art. 146 GG, dass die Verfassung
vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden muss,
käme sie zum Tragen.
Diesen Volksbeschluss gab es jedoch nie.
Die Politik und die „Gerichte“ haben auch nie hierzu aufgerufen oder gar die Bevölkerung hierzu ermuntert, sondern sie haben es permanent, subversiv und konsequent verhindert. – Und das seit dem Ende des 2. Weltkrieges !
Diese Vernebelungsaktion das „Grundgesetz sei die Verfassung der BRD“ kommt z.B. auch beim Einbürgerungstest zur Anwendung. – Man indoktriniert auf allen Ebenen. – Die Hauptsache ist, dass das Volk nicht auf den Gedanken kommt, in freier Entscheidung eine Verfassung beschließen zu wollen.
Einbürgerung nach Art. 116-2- GG
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„Bundesverfassungsrichter“ Voßkuhle lügt – Grundgesetz ist keine Verfassung !
Okt8
Die wollen es nicht begreifen oder können es nicht !!
Kann mir bitte mal jemand helfen ?
Was besagt das Rechtspfleger Gesetz ?????
Welche „Macht “ hat ein Rechtspfleger ????
Habe heute einen Beschluss erhalten, ausgestellt und verfasst von einem Rechtspfleger, nachdem es Absprachen zu meinem s.g. Rechtsanwalt gegeben hat. Keine Unterschrift, lediglich eine Paraphe durch die Justizangestellte.
Erbitte unbedingt Hilfe, wie ich dagegen vorgehen kann. Es geht um Verfahrenskosten, die der s.g Anwalt einfordert.
Auf welchen Art. Gesetz kann ich mich berufen, wenn ich dieses s.g. Amtsgericht anprangern will, bzw. diesen Rechtspfleger??
Wenn es keine Rechtsmittel gibt, wie kann ich gegen diesen s.g. Beschluss vorgehen ???
Bitte, helft mir!!
Grüße an Alle , in dieser Gemeinde
annekatze
Die einzige Möglichkeit, die uns geblieben ist, ist über das Arbeitsgericht zu gehen, um den Leuten mit den folgenden Paragraphen beizukommen: § 60, 61, 62, 63 Bundesbeamtengesetz, §138 ZPO – denn ohne Gesetz kann keine Strafe und auch kann kein Verwaltungsakt möglich sein -, Ziel wäre die Entlassung der beteiligten Personen, um dann wieder in den vorherigen Rechtsstand zurück geführt werden zu können! Bitte recherchiere selber auch noch, um an Dein/unser Ziel zu gelangen! Liebe Grüße!
Danke Dir vielmals für Deine Antwort!!! Aber wie kann ich mich auf die ZPO berufen, wenn dieses Gesetz zu den ungültigen gehört ?
Soweit mir bekannt ist, sind neben der ZPO die AO 1977 und GVG ungültige Gesetze wegen Zitiergebot Art. 19 GG
Wenn Rechtspfleger sowie Gerichtsangestellte Privatpersonen sind und nach § 839 BGB haftbar gemacht werden können, wie kann ich dies glaubhaft nachweisen ?
Wieso erlangen dann derartige Beschlüsse Rechtskraft ?
Wenn das Urteil keine Unterschrift, lediglich eine Paraphe durch die Justizangestellte hat ist der Zettel kein rechtswirksames Urteil sondern allenfalls der Entwurf eines Urteils und somit NICHTIG!
Gegen nichtige Urteile, Verwaltungsakte… gibt es kein Rechtsmittel.
Ein Schein- oder Nichturteil mangels Mitwirkung gesetzlicher Richter ist völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell rechtskräftig, ist keine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung,.
Ein Urteil oder Beschluß ohne gesetzliche Unterschrift usw. ist tatsächlich rechtskräftig – aber deshalb noch lange nicht rechtswirksam.
Der Beamte hat nämlich die Rechtswirksamkeit zu prüfen (§ 63 Bundesbeamtengesetz), denn er haftet ja persönlich für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 839 BGB) und kann die Verantwortung deshalb auch nicht auf einen Vorgesetzten schieben.
Bundesbeamtengesetz § 63 (§ 56 alte Fassung)
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
BGB § 839 (Amtspflichtverletzung)
1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber
obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Wann ist ein Verwaltungsakt, wie ein Urteil, Beschluß, Haftbefehl, Steuerbescheid usw. rechtsunwirksam?
Wenn dieser Verwaltungsakt der Form nicht genügt:
BGB § 125 (Nichtigkeit wegen Formmangels)
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge. Ein Formmangel liegt also vor, wenn der nachfolgende § 126 (Schriftform) nicht eingehalten wird:
BGB § 126 (Schriftform)
1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem
Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten
Handzeichens unterzeichnet werden.
Ein Formmangel zwischen Behörden liegt auch vor, wenn die §§ 33 oder 34 des VwVfG
nicht eingehalten werden. Dort wird z.B. geregelt, wie eine Beglaubigung tatsächlich
vorzunehmen ist.
Der Beamte muss also prüfen, ob der rechtskräftige Verwaltungsakt auch rechtswirksam ist! Dabei muß er auch die §§ 43 und 44 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beachten:
§ 43 (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt:
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig….
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
Das heißt, ein Beamter muß vor seiner Ausführung des rechtskräftigen Verwaltungsaktes prüfen, ob dieser Verwaltungsakt auch rechtswirksam ist. Der Beamte haftet direkt, unmittelbar, voll umfänglich bei der Vollstreckung/Durchführung eines formfehlerhaften Verwaltungsaktes. Kein Vorgesetzter und kein Richter haftet und auch keine Justizangestellte als Urkundsbeamtin haftet bei falscher Beglaubigung dem Bürger gegenüber, für den Schaden der durch die Ausführung eines formfehlerhaften und damit nichtigen Verwaltungsaktes entsteht.
Ein Beamter, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der aber der Form nicht genügt, muß also zuerst diesen Formfehler beheben, in dem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Er muß also dafür sorgen, daß z.B. ein gerichtlicher Vorgang rechtswirksam von einem Richter unterschrieben ist.
Der Beamte muß dafür sorgen, daß § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz eingehalten wird:
(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden
soll anzubringen.
Er muß enthalten:
1. die Bestätigung, das die Unterschrift echt ist,…
Wird dem ausführenden Beamten oder auch Ihnen, diese Bestätigung verweigert, dann müssen Sie davon ausgehen, dass die Sache, bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich an einem schwerwiegenden Fehler leidet.
Sonst würde ein rechtskräftiger Verwaltungsakt vorgelegt, der auch von der Form her
rechtswirksam ist.
Siehe auch:
Luke ZZP 108, 439;
Schwab/Gottwald § 62 Rz. 17ff.;
OLG Frankfurt, Entscheid vom 7. Juni 1995 zu 23 U 25/95;
2/10 O 275/94 LG Frankfurt;
BVerfG NJW 1994, 36ff.;
Palandt/Thomas, § 826 BGB, Rz. 48;
BGH–Urteil v. 21.6.1951 zu III RZ 210/50, NJW 1951, S. 759;
OLG Düsseldorf vom 21.4.1987, NJW 1987, S. 2591;
BGH NJW–RR 1993, 1013;
NJW 1998, 818, NJW 2005, 2991ff., 2994.
Landgericht Frankfurt (Oder) 19 T 534/02
Landgericht Frankfurt (Oder) 12 O 337/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht 3 U 87/06
http://www.pdf-archive.com/2011/10/08/unterschriften-aufklaerung/
Klicke, um auf unterschriften-auszug-deutschlandprotokoll-ii.pdf zuzugreifen
Spitzenmäßig !!! Von ganzem Herzen Danke!! Habe es jetzt verstanden, damit kann ich was anfangen.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße und einen schönen Sonntag,
Annekatze
Ja,also,..aufgrund fehlender Unterschriften in Beschlüssen,Protokollen,Urteile,Klagezustellungen haben ja die obersten deutsche Gerichte bereits Urteile gefällt.Wie aber können wir wissen und kontrollieren,ob diese Urteile rechtskräftig unterschrieben sind ?-Auf Anfrage kann man diese Urteile bekommen.Diese dürften jedoch Ausfertigungen nach§ 317 ZPO sein, also wieder ohne Richterunterschrift ?
Hallo, eigentlich ist es ganz einfach. Sie können es wissen, indem Sie das Urteil in den Händen halten. Ein Urteil hat immer eine richterliche Unterschrift. Und dass Sie das Urteil in den Händen halten können, ist innerhalb der ZPO zu Ihren Gunsten geregelt. Zitat: § 317 Urteilszustellung und -ausfertigung -(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. – Wenn Sie also eine Prozesspartei sind, müssten Sie das Urteil in den Händen halten und die Unterschrift erkennen können. Wenn keine Unterschrift zu sehen ist, halten Sie auch kein Urteil in den Händen.
Die häufige Ausrede, wenn man nach dem Urteil fragt, ist die, dass einem gesagt wird, dass das Original sich in der Gerichtsakte befände.
Hierzu ist zu sagen, dass das vg. Verfahrensrecht (ZPO) den Begriff des Originals überhaupt nicht kennt.
Ferner ist durch die Ablage in die Gerichtsakte die o.a. Verfahrensvorschrift nicht erfüllt.
Vorstehendes gilt unter der Annahme, dass das Verfahrensrecht für Zivilprozesse noch gültig ist, was allerdings nicht der Fall ist.
Das Gleiche gilt für die sog. nicht gesetzlichen Richter (ehem. Art. 101 GG), da das GG seit 1990 keine Gültigkeit mehr besitzt; ergo die Rechtsgrundlage für gesetzliche Richter
abhandengekommen ist.
Das Gleiche gilt für die Gerichte. Gerichte müssen Staatsgerichte bzw. auf ein Gesetz beruhendes Gericht sein (vgl UN Zivilpakt etc.). Auch hier wurde die Gültigkeit aufgehoben.- vgl. Art. 15 Gerichtsverfassungsgesetz.
Das Problem ist, dass wir es in den Ausnahme- und Scheingerichten in der BRD mit nicht gesetzlichen Richtern also mit Privatpersonen, die sich als Richter ausgeben, zu tun haben.
MfG.
Ja, es ist ja korrekt, daß für den „Bund“, sprich BRD, alle Gesetze (ab 1990, spätestens 2006 und 207) nichtig sind, nur, es wäre grundsätzlich die Frage, inwieweit ich eine-n „Beamtin/Beamten“ in Haftung nehmen kann, die es (spätestens offiziell) ja 1990 nicht mehr gibt…! Das ist meines erachtens das Perfide, sich dem „Wahnsinn“ Derer anzuschließen, die ja etwas behaupten, was nicht mehr den Tatsachen entspricht, sich zu Nutzen zu machen, um sich auf inkorrekter Art und Weise auf deren Ebenen zu begeben! Dies ist im Grunde genommen Nötigung, da es eigentlich auch einen Straftatbestand erfüllen müßte, sich an diesen kriminellen Handlungen zu beteiligen, sicherlich, um sich selber zu verteidigen…! Im Grunde genommen kann ich mich nur auf derzeitiges Völkerrecht berufen, was derzeit ignoriert und mit Füßen getreten wird, und auf internationaler Ebene tätig werden…! Hier drehen wir uns eher im Kreis…!
@freieenergiegeladenheit
Die Antwort auf den Kreis kann nur die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des echten Staates Deutschland sein.
Die Macht geht vom Volk aus. Es ist dem Volk nicht verboten auf der Basis deutschen und internationalen Rechts eigene, rechtmäßige Gerichte und andere Körperschaften zu gründen.
Im Gegenteil!
Dies war und ist von den Siegermächten ausdrücklich so vorgesehen! Jedoch haben ALLE BRD-Demokraten die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands durch Unterlassung der Verabschiedung einer Verfassung in freier Selbstbestimmung durch das Volk im Namen des Volkes VERHINDERT!
Keine Partei hat Menschenrechte und eine echte Verfassung in ihrem Parteiprogramm. Die Lügen und betrügen ALLE!
Der Anfang der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des echten Staates Deutschland ist bereits getan.
http://deutsches-amt.de/
Reden zur Entstehung des Grundgesetzes fuer die BRD (audio)
http://www.archive.org/details/RedenZurEntstehungDesGrundgesetzesFrDieBrd
Reden zur Entstehung des Grundgesetzes fuer die BRD (audio)
http://www.archive.org/details/RedenZurEntstehungDesGrundgesetzesFrDieBrd
Tritte und Schläge gegen Menschenrechtler
Die Antwort auf den Kreis kann nur die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des echten Staates Deutschland sein.
Korrekt homunculix !
Da den Meisten nicht klar ist, daß sie ihren/seinen Sklavin-und/oder Sklavenstatus aufgeben müssen, indem sie die Personenstandserklärung formulieren und abgeben (www.natuerlicheperson.de – Menüpunkt PSE), und sich dann noch, um dem Nachdruck zu verleihen, sich selbst verwalten, dann kann doch erst agiert werden von Seiten der Aktiven, die das Zauberwort MENSCHENRECHTE in den Blickpunkt bringen und sich dafür einsetzen.
Selim Sürmeli, als türkischer Staatsangehöriger, Natürliche Person, kann das (aus juristischer Sicht betrachtet), aber kein-e Aktive-r, die/der Mitglied der Nichtregierungsorganisation „BRD“ ist, weil sie/er dies mit der Unterschrift auf dem Personalausweis bekräftigte.
Zum Anderen kann ich mich dann nicht für Sklav-inn-en einsetzen, die in der Regel nicht wirklich wissen, daß sie es sind, um für sie Menschenrechte einklagen zu können!
Deshalb, um effektiv sein zu können, ist folgendes zu beachten:
die Sklav-inn-en wissen nicht, daß sie keine Menschenrechte haben (wollten…, durch Lug und Betrug!) – im BGB ist es ja auch unter Strafe gestellt, Natürliche Personen zu juristischen Personen zu machen !
Dieser Sachverhalt muß Allen so vermittelt werden…!
Der Gewalt, wie im Video zu sehen ist, müssen wir die Grundlage entziehen! Dies wird schwierig sein, denn alleine unsere Existenz scheint grundsätzlich die Gewalt als provokant zu erachten…!
Da heißt es, am Ball zu bleiben…!
Zur Unterschrift auf dem Personalausweis wurde ich nicht nur durch Täuschung genötigt.
Personenstandserklärung habe ich abgegeben. Mitgield im ZEB bin ich auch. Ich bin aber (noch) nicht aus dem BRD-Club ausgetreten.
Das werde ich auch nur dann tun wenn mir der Schaden den mir BRD-Juristen angetan haben ersetzt wird.
Die haben meine Existenz als Selbstständiger im Bereich Heizung, Klima, Solaranlagen zerstört.
Die BRD ist nach eigenem Bekunden mit Deutschland „teilidentisch“.
U.a. deshalb erkläre ich mich mit der BRD für teilidentisch und zwar soweit wie sich die BRD an Menschen- und Grundrechte und andere geltende Gesetze hält!!
Denn Arbeitnehmer die das Unternehmen verlassen haben auch kein Mitspracherecht mehr.
Wenn ich von BRD-Juristen nicht durch Gefälligkeitsurteile für Kriminelle ruiniert worden wäre würde ich vollständig austreten.
Hallo, seit ich das hier alles gelesen habe bin ich völlig verunsichert!
Anfang letzten Jahres hat ein betrunkener bei mir in meinem Schrebergarten randaliert und meine Laube mit allem was drin war größtenteils ruiniert. Ich bzw. mein Rechtsanwalt hat gegen ihn prozessiert und gewonnen. Ich habe jetzt ein Urteil vom Amtsgericht nach dem er mir für den Schaden 3900 Euro und Zinsen bezahlen muss. Das Urteil hat ein Richter gesprochen und mit BGB und ZPO begründet – was ich bei meinem Anwalt gesehen habe war aber nur von einer Justizsekretärin unterschrieben und das unleserlich. Leider bin ich (nicht zuletzt duch den Schaden) finanziell mittlerweile in einer sehr unglücklichen Situation.
Wenn ich das alles hier richtig verstehe ist das Urteil ja dann wertlos und ich kann gar nichts machen bzw. bleibe auf meinem Schaden sitzen!?
Was würden Sie mir denn nur in meiner Situation empfehlen – ich brauche dringend Hilfe!!!
g.l.G.
Jochen
@ Ernst Brendowski
Viele trinken und randalieren nicht nur im Schrebergarten weil sie von der BRD, z.B. durch den Euro, ruiniert wurden und pleite sind.
Bei den Leuten ist dann sowieso nichts mehr zu holen!! Da nützt auch ein rechtswirksamer Gerichtsbeschluss nichts!
Sie haben jetzt außer dem Schaden im Schrebergarten auch noch „zugelassenen“ Anwälten, die Teil der gesetzlosen Judikative sind, Geld für nichts hinterhergeworfen!!
Eben das ist das Problem mit den Rechtsbetrügern der BRD in ihren schwarzen Kutten!
Schwarze Kutten tragen außerdem noch Priester und Tempelritter! Tempelritter sollen ja ein homosexueller Satanistenkult gewesen (oder immer noch sein.
Das erste niedergeschriebene sog „Recht“ war der „Hexenhammer“ der dazu geschaffen wurde Frauen und Mädchen als Hexen zu diffamieren um sie anschließend in Sado-Maso-Folterkellern brutal, u.a. mit Brustreißer und Vaginalbirne zu missbrauchen und anschließend lebend auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Und zwar u.a. um alle anderen zu „disziplinieren“!
Träger schwarzer Kutten als Juristen, Priester, Tempelritter sollen sehr traditionsbewisst sein…
Hallo nochmal!
Also die Vaginalbirne von Minimax in allen Ehren, aber kann mir vielleicht jemand einen etwas weniger emotionalen Hinweis geben???
glG
H. J. Brendowski
Hallo H.J. so derbe wie die Aussage von Minimax war hat er leider Recht. Zu dem Umstand, das das Urteil ungültig ist, du hattest ja gewonnen demnach schonmal nicht schlecht für GmbH Verhältnisse, muss man aber sagen wenn einer keine Asche hat, dann kann die ganze WElt gegen ihn Urteilen er wird dir keine Kohle abdrücken können.
Dreh das mal um wir reden hier über Menschrechte, wenn du an seiner Stelle wärst und hättest nichts, dann wärste froh wenn du noch was zu beissen bekommst. Wenn der Staat für ihn zahlt, vielleicht haste auf der Schiene glück würd den Titel den du gegen ihn hast einfach mal der Behörde vorlegen (gesetz dem fall er ist bei einer unter Vertrag).
Aber ich denke da siehts sehr mau aus.
Recht haste aber ohne Moos ist echt nix los merkste ja.Sollte er allerdings in 5 Jahren mal iom Lotto gewinnen, dann kannst du natürlich sofort handeln was das betrifft, aber wieder gesetz dem Fall die GmbH ist dann noch da und nicht schon EU oder Merkelschild oder was aucgh immer.
Den Titel gegen ihn hast du und sobald Geld da ist kannst die Hand aufhalten, aber nur soweit wie es das (Un) Recht vorsieht.
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