Illegale Richter am Bundesverfassungsgericht

Wer in diesem Land meint, über angebliche Gerichtsverfahren seine verletzten Grundrechte wiedererlangen zu können, verkennt nicht nur, dass staatliche Gerichte schon seit den 1950`er Jahren ( Vgl. Historie zu § 15 GVG – I.) II.) III.) abgeschafft wurden, dass insbesondere Zivilgerichte ausschließlich Scheinurteile und Scheinbeschlüsse herausgeben, dass die Zivilprozessordnung (ZPO) wegen mehrfacher Verstöße gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 GG nichtig ist und somit keine Rechtsgrundlage für Zivilprozesse mehr existent ist, sondern insbesondere auch, dass das sog. Bundesverfassungsgericht Strukturen aufweist, die vom Grundgesetz – angenommen, das GG habe trotz Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr noch Bestand -, nicht gedeckt sind.

Der Menschenrechtler Werner May aus Fahrenwalde hat diesen Umstand in einem erklärenden Filmbeitrag ausdifferenziert und das Zustandekommen des illegalen Bundesverfassungsgerichtes, welches i.Ü. nur ca. 2,5 % aller Verfassungsbeschwerden als erfolgreich einstuft, in aller Deutlichkeit aufgezeigt.

Der Großteil der Recht suchenden Bevölkerung (97,5 %) wird vom grundgesetzlich nicht legitim errichten Bundesverfassungsgericht schroff abgewiesen, so dass nicht nur auf der unteren Ebene der Ausnahmegerichte bzw. der nicht staatlichen Gerichte Art. 47 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie Art. 14 ICCPR massiv verletzt wird, sondern auch das angebliche Bundesverfassungsgericht die Einhaltung international gültiger Grundrechte und Freiheiten nicht nur konkludent zurückweist.

Das Manuskript zum Film.

Hinweis: Die Nichtigkeit der ZPO betrifft u.a. Zwangsvollstreckungen durch illegale Gerichtsvollzieher, den Anwaltszwang, Urteile und Beschlüsse, Urkundsbeamte, Richter, Prozesskosten, die Gerichtsverhandlungen selbst u.a.m., die der geneigte Leser anhand meiner Beschwerde an die Vereinten Nationen, wegen illegaler Zwangsvollstreckung privater Gerichtsvollzieher, ergänzend nachvollziehen und für seinen eigenen Fall sinngemäß anwenden kann.

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Deutschland drohe in die nächste Diktatur zu rutschen, so legt es das Buch nahe. Merkel installiere heimlich ihr eigenes autoritäres Regime und arbeite am “Zerfall der Demokratie”. Geprägt von ihren Erfahrungen mit dem DDR-Sozialismus werfe Merkel christdemokratische Werte über Bord, so eine von Höhlers Kernthesen.

“Das System M”, schreibt Höhler, “etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.” Dabei scheut die Literaturwissenschaftlerin nicht den indirekten Vergleich mit Hitlers Nationalsozialismus und dem ostdeutschen Kommunismus.

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Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland

Die Mehrheit der Deutschen hegt einer Studie zufolge Unbehagen gegenüber der derzeitigen Staatsform. Mehr als ein Viertel wähnt das Land gar auf dem Weg in eine Diktatur. – Quelle.

Meine Beschwerde über private Zwangsvollstreckungen an die UN.

5 Gedanken zu „Illegale Richter am Bundesverfassungsgericht

  1. Bundesverfassungsgericht stuft 2,5 % aller Verfassungsbeschwerden als erfolgreich ein,

    Bei 97,5% gilt. Wo keine Menschenrechte vorhanden werden dürfen, kann und darf die Verletzung der gleichen nicht stattfinden.

  2. Am EGMR ist die Erfolgsquote noch geringer. Die Erfolgsquote und damit der Grundrechtsschutz bemisst sich hauptsächlich am Arbeitsaufkommen, weil die Kapazitäten begrenzt sind.

    VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993
    …Im übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der 40 Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichter a. D. Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die politische Qualifikation höher ist als die juristische.“
    http://blog.justizfreund.de/?p=2133

    Maulkorb für den Staatsanwalt, Vollstrecker: Herbert Landau ein Karriere Jurist (Seit 01.05.2010 Verfassungsrichter), 2002
    http://blog.justizfreund.de/?p=6629

    Bundesverfassungsrichter Herbert Landau bei den Bamberger Bier-Burschen in vollem Wichs
    http://blog.justizfreund.de/?p=3238

    Grundrechte-Report, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: “… dass es im Kernbereich des Grundrechtsschutzes in Deutschland schlecht aussieht”, 2014

    usw.

    http://blog.justizfreund.de/?cat=23

  3. Pingback: menschenrechtsverfahren – Titel der Website

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