Xavier Naidoo im Morgenmagazin – Wir sind nicht frei – Wir haben keinen Friedensvertrag – Deutschland ist besetztes Land – Sich dumm stellende Moderatoren

Kein Friedensvertrag, keine gesetzlichen Richter, Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, Kontrollratsgesetz Nr. 35, Grundgesetz aufgehoben (Art. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag), Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG beseitigt, somit keine Grundrechtsbindung für ehem. Legislative, Exekutive, Judikative“, IM Erika, ZPO, StPO und OWiG beseitigt, Zwangsmaßnahmen ohne vollstreckbare Titel, Psychiatrisierung von Regimegegnern, Mobbing, Korruption, Rechtsbeugung. – Und da fragen die volksverdummenden Morgenmagazin-Moderatoren ….

„Sind wir ein freies Land ?“

Entweder wollen die Fernsehmacher die Wahrheit seicht lancieren, damit es keinen Volksaufstand gibt oder sie sind einfach nicht auf der Höhe ihrer Zeit. – Wenn man sich die verdummende Programmvielfalt der so genannten öffentlich- rechtlichen – Sender u.a. (Rote Rosen, tausende Zoogeschichten, Sturm der Liebe, Verbotene Liebe etc., Topfgeldjäger und etliche Küchenschlachten, einlullende Regionalmagazine, Die Merkelschau um 20.15, Maischbergers Präsentation der immer wiederkehrenden Austauschgesichter, die ihre lobbygesteurten Ideologien verbreiten dürfen, 25 Millionen mal Hafenkante und Großstadtrevier als die Ordnungshüter unserer virtuellen Nation, Richterin Barbara Selesch als Volks-Vorzeigerichterin, Tausende Castingshows, die eine Realität aufbauen, die es nicht gibt, Markus Lanz der Aufklärer der Nation, ….

Gut, dass es die Anstalt gibt.

Amnesty international, Human Rights Watch, Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Der Ausschuss für Menschenerechte und humanitäre Hilfe und andere angeblich grenzenlos agierende „Menschenrechtsorganisationen“ schauen – wie immer – nur zu.

Wo bleibt das Bekenntnis zu grenzenlosen Menschenrechten ?

Wie finanzieren sich diese Organisationen eigentlich ?

Amnesty International deckt Menschenrechtsverletzungen in der BRD durch vorsätzliche Untätigkeit; entgegen der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“ und entgegen der eigenen Satzung !

Bereits in der Vergangenheit habe ich über die stillschweigende Hinnahme von Menschenrechtsverletzungen durch Amnesty International im Unternehmen BRD berichtet. – Nachdem ich auf die Bewegung Keine Grenzen für Menschenrechte gestoßen bin und dort Amnesty International (AI) als Unterzeichner entdeckt hatte, habe ich AI erneut befragt, ob AI sich auch gegen die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen in der BRD ausspricht bzw. dagegen arbeitet, was AI in der Vergangenheit strikt ablehnte.

So teilte AI mit, dass sie selbstverständlich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen arbeiten.

Jedoch habe AI – als deutsche Sektion – den Fokus allerdings nicht auf das eigene Land gerichtet.

Dies begründet AI damit, da beispielsweise Amnesty Schweiz nicht schwerpunktmäßig zur Schweiz arbeitet etc..

Eine Rechtsgrundlage z.B. in der eigenen Satzung, an die AI gebunden ist, nannte AI nicht.

Eine Ausnahme stelle letztes Jahr jedoch die Polizeikampagne dar.

Somit verstößt AI gegen die eigene Satzung, da es eine solche „Schweiz-Regelung“ in dieser Satzung überhaupt nicht gibt.

Vielmehr gilt nach der Satzung von Amnesty folgendes:

§ 2 ZIEL UND AUFTRAG DES VEREINS; GRUNDPRINZIPIEN UND METHODEN

(1) Das Ziel von Amnesty International ist es, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte genießen.

AI Satzung_2010

Scheinbar findet es Amnesty es in Ordnung, wenn die Menschen dieses Landes vor stattfindenden Menschenrechtsverletzungen – und das vor ihren Augen – nicht geschützt werden, trotz der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“.

Ist das verlogen ?

Wie vom Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. und dem sog. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag wird von Amnesty International die Uneingeschränktheit bzw. das Anerkenntnis grenzenloser Menschenrechte unbegründet verweigert.

Warum gibt es Bestrebungen zweier großer „Menschenrechtsorganisationen“ Menschenrechte im negativen Sinne anzutasten ?

Amnesty baut sich somit eigene Grenzen für Menschenrechte auf und missachtet somit das Manifest, die eigene Satzung und das erhebliche Schutzinteresse der eigenen Bevölkerung, bei einer erheblichen Schadenslage.

Ist es das, was Amnesty unter Gerechtigkeit und Gleichbehandlung versteht ?

Die neuerliche Korrespondenz …

Das es auch anders geht, zeigt das Komitee für Grundrechte und Demokratie


… und Medico International

Mein Schreiben an die taz – Bewegung „keine Grenzen für Menschenrechte“ ….

Fortsetzung folgt ….

Finanzkrise: „Der Staat hat den Gesellschaftsvertrag gebrochen“

Pippa Malmgren: Ich glaube, dass Deutschland bereits mit dem Drucken von neuen D-Mark-Scheinen begonnen hat. Außerdem sind die alten D-Mark-Scheine nach der Einführung des Euro meines Wissens nicht vernichtet worden.

*

Die westlichen Demokratien beruhen auf einem einfachen Vertrag. Staat und Bürger haben vereinbart: Die Bürger zahlen Steuern, der Staat verwendet das Geld für Sozialsysteme und Renten. Diese Vereinbarung wurde vom Staat gebrochen, weil er mit dem Geld die Banken rettet. Daher werden die Sozialsysteme geschliffen und die Bürger müssen zehn Jahre länger arbeiten. Dieser Zustand ist unhaltbar, sagt die Asset Managerin Pippa Malmgren im Interview mit den Deutschen Mittelstands Nachrichten.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Frau Malmgren, Sie vertreten die Auffassung, dass der Euro in der gegenwärtigen Form nicht überleben kann. Warum?

Pippa Malmgren: Die Menschen in Europa werden die Schmerzen, die ihnen durch immer gigantischere Sparprogramme bereitet werden, nicht ertragen können. Sie haben gerade in Deutschland gesehen, was nach den Verträgen von Versailles (1919, Friedensvertrag, der Deutschland ungeheure Reparationszahlungen nach dem ersten Weltkrieg auferlegte, Anm. d. Red.) geschehen ist. Was jetzt auf Europa zukommt, hat viel einschneidendere Folgen als Versailles.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Was kommt auf Europa zu?

Pippa Malmgren. (Foto: pippamalmgren.com)

Pippa Malmgren: Das Problem ist schon lange nicht mehr Griechenland. Griechenland ist in Wahrheit schon zweimal pleitegegangen: Mit dem ersten Haircut im Juli, und mit der aktuellen Diskussion um einen möglichen 80%-Haircut ist das acuh technisch gesehen schon eine Pleite. Aber das Problem ist Europa als Ganzes: Die kombinierte Schuldenlast der gefährdeten Staaten ist für den Rest zu groß – die können das nicht tragen.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Rechnen Sie mit weiteren Staatspleiten?

Pippa Malmgren: Ja – neben Griechenland werden auch Italien, Belgien, Spanien, Portugal und leider auch Irland pleitegehen.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Welche Folgen wird das für Deutschland haben?

Pippa Malmgren: Für Deutschland ist Preisstabilität aus historischen Gründen ein Grundpfeiler der Wirtschaftsordnung. Wenn die EZB die Krise durch Gelddrucken lösen soll, wird es Inflation geben. Und mit der Entwicklung, die der Euro zwangsläufig wegen der hohen Schulden nehmen muss, wird es Inflation geben. Das wird Deutschland nicht mitmachen, und das kann Deutschland gar nicht mitmachen. Jedes Volk hat seine geschichtlichen Lasten. In Griechenland zum Beispiel ist das Renteneintrittsalter nicht so niedrig, weil die Griechen so faul sind, sondern weil das als Folge des letzten Bürgerkriegs so beschlossen wurde. Solche Phänomene haben eine sehr starke Bedeutung für jedes Volk – und für Deutschland ist die Angst vor der Inflation ein solches Phänomen.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Nun ist Deutschland aber im Euro, und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gesagt, dass Europa und Euro identisch sind. Glauben Sie an eine Rückkehr der D-Mark?

Pippa Malmgren: Die wichtigsten deutschen Politiker haben gesagt, dass keine Möglichkeit zur Lösung der Krise ausgeschlossen ist. Dies bedeutet im politischen Kontext, dass wirklich jede Variante möglich ist. Ich weiß von Gesprächspartnern, dass der Denkprozess weit über das hinausgeht, was öffentlich gesagt wird.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Aber wäre denn das kurzfristig überhaupt möglich?

Pippa Malmgren: Ich glaube, dass Deutschland bereits mit dem Drucken von neuen D-Mark-Scheinen begonnen hat. Außerdem sind die alten D-Mark-Scheine nach der Einführung des Euro meines Wissens nicht vernichtet worden.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Wo wird denn gedruckt, in Deutschland?

Pippa Malmgren: Ich glaube, dass man in De La Rue bereits damit begonnen hat.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Sie glauben also wirklich, dass man in England bereits irgendwo die neue D-Mark druckt? Haben Sie dafür Belege?

Pippa Malmgren: Ich glaube, dass das so ist. Es ist ja nicht schwer festzustellen, wie viele Lastwägen die Fabrik verlassen.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Haben Sie Hinweise, dass in den vergangenen Wochen mehr Lastwägen als üblich De La Rue verlassen haben?

Pippa Malmgren: Ich glaube das.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Warum sagen die deutschen Politiker dann unablässig, dass es nur mit dem Euro weitergehen kann?

Pippa Malmgren: Die Generation von Politikern, die jetzt in den Regierungen sitzt, hat noch nie eine Krise erlebt. Sie haben Angst, große Angst vor Veränderungen. Sie klammern sich lieber an den Status Quo – denn den kennen sie! Und dann reden sie von einer „kontrollierten Pleite“. Es gibt keine kontrollierte Staatspleite – die Folgen sind immer chaotisch und unberechenbar.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Warum sagt Deutschland dann nicht einfach: Raus aus dem Euro?

Pippa Malmgren: Deutschland möchte, wieder aus historischen Gründen, nicht als der Schuldige am Scheitern des europäischen Projekts dastehen. Aber wenn Sie genau hinschauen: Auch die deutschen Politiker glauben nicht mehr an die Rettung. Über den EFSF wurde gesagt: Der EFSF funktioniert am besten, wenn er nie gebraucht wird! Das sagt man doch nur, wenn man gar nicht daran glaubt, dass er funktionieren könnte, wenn er wirklich einmal gebraucht wird. Die ganze Sache mit dem EFSF ist eine reine Show.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Als eines der Argumente für den Euro wird gerne gesagt: Ohne ihn bricht alles zusammen, insbesondere die deutsche Exportwirtschaft…

Pippa Malmgren: Erstens haben wir in Europa in den vergangenen Jahrzehnten 79 verschiedene Formen von Währungsreformen gehabt. Nirgendwo ist alles zusammengebrochen. Und die Frage des Exports stellt sich doch ganz anders: Was nutzt es den Deutschen, wenn sie einen weichen Euro haben, jedoch niemand mehr in Italien und Spanien und überall sonst wegen beinharter Sparprogramme einen Mercedes kaufen kann? Die Deutschen werden doch mit den gigantischen Sparprogrammen, die jetzt überall verordnet werden sollen, erst recht ein Exportproblem bekommen.

Noch viel wichtiger ist jedoch folgender Gedanke: Der deutsche Mittelstand hat hundert Jahre einer harten Währung äußerst erfolgreich bestanden. Warum? Weil der deutsche Mittelstand seine Produkte nicht als Billigprodukte verkauft, sondern wegen ihrer Qualität. Der deutsche Mittelstand ist fabelhaft, wenn es um Innovation geht – das hat er immer bewiesen, und wird er auch beweisen. Deshalb wird sich der Mittelstand in den kommenden Jahren große Exportmärkte in Asien erschließen – aber auch in den USA. Die Deutschen sollten die USA als interessanten Exportmarkt nicht übersehen.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Nun ist die Währung ja nur ein Aspekt des Problems. Warum spitzt sich der Konflikt jetzt so zu? Erstmals gehen tausende Menschen auf die Straße, um gegen das Finanzsystem zu protestieren…

Pippa Malmgren: Wir haben ein sehr grundlegendes Problem – übrigens nicht nur in Europa, sondern auch in den USA: Wer werden den Gesellschaftsvertrag neu verhandeln müssen. Was ist denn passiert? Staat und Bürger haben sich auf folgendes Modell geeinigt: Die Bürger zahlen Steuern, und dafür sorgt der Staat für das Sozialsystem und stellt die Renten der Bürger sicher. Und nun liefert der Staat nicht, was er versprochen hat. Stattdessen wird den Bürgern gesagt: Ihr müsst sparen, weil wir alle unsere Mittel zur Bankenrettung benötigen. Der Staat hat den Gesellschaftsvertrag gebrochen. Die Bürger fordern jetzt zu recht eine Neuverhandlung des grundlegenden Gesellschaftsvertrages.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Viele Experten warnen ja vor den exzessiven Bankenrettungen. Warum beharren die Politiker darauf?

Pippa Malmgren: Die meisten Politiker haben wenig Ahnung von Wirtschaft. Sie kommen aus anderen Berufen, und müssen jetzt auf einmal über Milliarden-Rettungen für Banken entscheiden. Daher ist es nur natürlich, dass sich die Politiker Berater aus den Banken holen – viele Berater! Und die sagen ihnen natürlich alle: Wenn die Banken zusammenbrechen, endet das in einer Katastrophe.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Was passiert wirklich, wenn das Finanzsystem zusammenbricht? Ist das dann der Weltuntergang, oder bemerkt es vielleicht gar niemand?

Pippa Malmgren: Das weiß natürlich niemand. Und natürlich will niemand den Crash – ich auch nicht! Aber man könnte ja einmal den Gedanken wagen: Warum gibt es nur ein Bail-Out für die Banken und nicht ein Bail-Out für die Öffentlichkeit, für die Bürger? Denn eines ist klar: Die Kosten für die Transformation des derzeitigen Systems sind so gigantisch, dass sie riesige Mengen des Wohlstands von den Bürgern auf die Banken abziehen. Es ist so viel, dass die Menschen zehn Jahre länger arbeiten müssen, und zwar zehn Jahre mit einem geringeren Lebensstandard.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Also im Grunde arbeiten die Leute dann für die Banken?

Pippa Malmgren: Na ja, es sind eben die leeren Rentenkassen, aber im weitesten Sinn kann man das so sagen.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Würde ein Banken-Kollaps Europa in den Abgrund reißen?

Pippa Malmgren: Niemand kennt die genauen Folgen. Aber es muss nicht zwangsläufig das Ende sein. Nehmen Sie zum Beispiel Schweden. Die Schweden hatten vor einigen Jahren de facto den völligen Zusammenbruch ihres Bankensystems. Sie hatten danach einige Jahre, die wirklich hart waren, und wo jeder Opfer bringen mussten. Aber danach waren die Schweden wieder da, und zwar stärker als vor dem Zusammenbruch. Ähnliches gab es in Indien. Da haben die Inder dann gesagt: Wir müssen vor allem unsere Unternehmer stärken, die sollen als Entrepreneure neue Dinge ausprobieren und zum Erfolg führen. Die indische Erfolgsgeschichte hat ihren Ursprung im Grunde in einem Bankenzusammenbruch.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Und was passiert, wenn die Banken gerettet werden – wie es jetzt ja die erste Priorität der Politik zu sein scheint?

Pippa Malmgren: Wenn wir jetzt versuchen das System zu retten, dann wird es eine garantierte Rezession geben, die zehn Jahre dauert.

Deutsche Mittelstands Nachrichten: Was ist die Alternative?

Pippa Malmgren: Die öffentlichen Gelder sind für die Öffentlichkeit da und nicht für die Banken. Dazu müssen wir wieder Vertrauen in unsere Demokratie gewinnen. In diesem Bereich gab es in den vergangenen Jahren die größten Versäumnisse.

Pippa Malmgren war Wirtschaftsberaterin von US-Präsident George W. Bush und leitet heute daie Asset Management Firma Principalis in London.

Quelle: Deutsche Mittelstands Nachrichten

Beitrag Kopp Nachrichten bei 04:55

Anmerkung: Überflüssig zu sagen, dass die BRD kein Staat ist !

„Bundesverfassungsrichter“ Voßkuhle lügt – Grundgesetz ist keine Verfassung !

Voßkuhle zur Deutschen Einheit – „Recht setzt Politik Grenzen“

Er sagt:

Quelle: Legal Tribune – 06.10.2011

Artikel als PDF

Doch das Grundgesetz ist keine Verfassung !

Aufgrund des ehem. Artikel 146 GG gab es im Unternehmen BRD noch nie eine Verfassung.

Der Versuch das Besatzungskonstrukt „Grundgesetz“ mit einer Verfassung gleichzusetzen, ist ein immer wiederkehrender, billiger Versuch, der Bevölkerung genau eben diese Verfassung vorzuenthalten.

Schließlich bestimmte der Art. 146 GG, dass die Verfassung

vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden muss,

käme sie zum Tragen.

Diesen Volksbeschluss gab es jedoch nie.

Die Politik und die „Gerichte“ haben auch nie hierzu aufgerufen oder gar die Bevölkerung hierzu ermuntert, sondern sie haben es permanent,  subversiv und konsequent verhindert. – Und das seit dem Ende des 2. Weltkrieges !

Diese Vernebelungsaktion das „Grundgesetz sei die Verfassung der BRD“ kommt z.B. auch beim Einbürgerungstest  zur Anwendung. – Man indoktriniert auf allen Ebenen. – Die Hauptsache ist, dass das Volk nicht auf den Gedanken kommt, in freier Entscheidung eine Verfassung beschließen zu wollen.

Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

So, nun ist es raus !

Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?

Sicherlich nicht.

Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker  zu pragmatischen „Faktenpraktiker“ und /oder zu  „Whistleblower“ für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?

Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Sachsen:

Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft

– Was gilt denn noch in Deutschland….?

Meine Meinung…

Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich  auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250 Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir nicht zählen können.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“


Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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Und zu guter Letzt, die Fragen des Herrn Pelzig…..

Scheinurteile und nicht gesetzliche Richter – Menschenrechtsausschuss im Bundestag sitzt Anfragen von Menschenerechtsverteidigern aus und schickt den Petitionsausschuss vor, um diese mit abenteuerlichen Begründungen und Methoden abzuweisen


Aufgrund des offenen Briefes an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag – Herrn Tom Koenigs – zu  Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen erhielt ich überraschend Post vom Petitionsausschuss im Bundestag, obwohl Petitionen gem. ehem. Art. 17 GG rechtlich gar nicht mehr möglich sind, da diese Rechtsgrundlage bekanntermaßen  seit 1990 entfallen ist.

Was einem jedenfalls geboten wird, ist ein gut eingespieltes  Spielchen zwischen dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem sog. Petitionsausschuss und einem Stück Papier angeblich vom Bundesministeriums der Justiz; ohne Namen, Aktenzeichen oder sonst etwas, was einer Identifikation des Verfassers dienlich sein könnte.

Es scheint so, dass dieses Spiel bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD wohl regelmäßig angewendet wird und abgesprochen ist, um den äußeren Anschein von Humanität für den Ausschuss bewahren zu können.

Man hat eben für Alles seine Ansprech- und Kooperationspartner ….


Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen – Offener Brief an den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei – und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Herrn Tom Koenigs im Bundestag – Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag verweigert Menschenrechtsverteidigern das Gehör

Da es immer wieder vorkommt, dass Zwangsvollstreckungen auf Basis nicht vollstreckbarer Titel (Scheinurteile) mittels Polizeigewalt durchgesetzt werden, war es notwendig geworden, den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei und den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag – Herrn Tom Koenigs hiermit zu konfrontieren.



Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag verweigert Menschenrechtsverteidigern gem. UN Res. 53/144 das Gehör

Wie zu erwarten war, werden Menschenrechtsverteidiger vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag abgewiesen.

Sich.-Ing.Jörg Hensel Gettorf, den 03.03.2011
Bekstrasse 5a
24214 Gettorf
Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
Bundesgeschäftsstelle gdp-bund-berlin@gdp-online.de
Berlin gdp-pressestelle@gdp-online.de
Stromstraße 4
10555 Berlin
Deutscher Bundestag menschenrechtsausschuss@bundestag.de
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Anfrage – Stellungnahme der GdP zum Verhalten von Polizisten bei
Zwangsvollstreckungen ohne vollstreckbaren Titel
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Koenigs,
wie möglicherweise bekannt, ist es gängige Praxis an den BRD-Gerichten, dass Urteile
entgegen verfahrensrechtlicher Vorschriften (§ 317(1) i.V.m. § 318 ZPO) keine Unterschrift
eines gesetzlichen Richters tragen.
Nach einschlägiger Rechtsprechung insbesondere wohl des EGMR (vgl. Kleinknecht,
Meyer Goßner RN 129) handelt es sich sich hierbei um sogenannte „Scheinurteile“, die
weder ein Verfahren beenden noch Rechtskraft entfalten und gegen offensichtlich Artikel 6
der EMRK verstoßen.
Vor diesem Hintergrund liegt im Falle von Scheinurteilen/Scheinbeschlüssen insbesondere
eine Verstoßlage gegen geltendes Völkerrecht vor.
Zu nennen wäre hier insbesondere Artikel 14 (1) UN Zivilpakt, Artikel 6 EMRK, u.a.
einzuhaltende1 Normen des Völkerrechts mit Bezug auf elementare Menschenrechte.
Die Situation in der BRD ist derzeit jedoch die, dass Zwangsvollstreckungen häufig ohne
vollstreckbaren Titel (Scheinurteile/Scheinbeschlüsse) oft mit Begleitung und ggfs. unter
Einsatz der Polizei gewaltsam durchgesetzt werden, obwohl eine diesbzgl.
Rechtsgrundlage (vollstreckbarer Titel, also mit Unterschrift eines gesetzlichen Richters
i.S.d. Art. 101 GG) offenkundig nicht vorhanden ist.
Dies ist sehr belastend für die Menschen in unserem Land.
Bei meiner Darstellung der Verstöße gegen b.b. Völkerrecht bzw. gegen die ZPO i.V.m.
der Anwendung von Polizeigewalt (ggf), gehe ich theoretisch davon aus, dass das
Grundgesetz, entgegen der Tatsache, das der territorialen Geltungsbereiches des GG
aufgehoben wurde (Vgl. Einigungsvertrag Kapitel II Artikel 4 Ziffer 2) seit dem Jahre 1990
1ius cogens
dennoch besteht. – Auch gehe ich theoretisch davon aus, dass der gesetzliche Richter auf
diesem Wege der Bevölkerung nicht entzogen wurde.
Bei meiner Darstellung des Sachverhaltes gehe ich ebenfalls annahmetheoretisch davon
aus, dass im Falle der faktischen Aufhebung der Gültigkeit des GG durch vg. Passage im
Einigungsvertrag kein Verstoß gegen das Gebot zur Rechtssicherheit, (entgegen dem
Postulat des wohl damaligen Bundesverfassungsgerichtes) wegen nicht vorgenommener
Zuweisung des Geltungsbereiches des GG besteht.
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich
zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
Zitat :
„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage
sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen
Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber
überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich
qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann
könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“
Zitat ende
Aus theoretischen Überlegungen heraus, wird insofern und an dieser Stelle auch nicht die
Legitimation der Exekutive und die der Gerichte angezweifelt.
Bezüglich der Thematik „Scheinurteile“ habe ich eine Begründung unter
https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-derrechtsprechung/
verfasst.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihren Standpunkt zu obiger Thematik mitteilen
könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sich.-Ing. Jörg Hensel

Exekutive ohne Legitimation – Strafanzeige und Strafantrag an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen eine Sachbearbeiterin der Landeskasse Schleswig-Holstein wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Exekutive ohne Legitimation

Der Fall Landeskasse Schleswig-Holstein

Nachdem ich von der Landeskasse Schleswig-Holstein in einer angeblichen Bußgeldsache eine nicht legale Kostenforderung nebst Mahnung mit völkerrechtswidriger Vollstreckungsandrohung erhielt, hatte ich der Sachbearbeiterin ihre persönliche Strafanzeige und Strafantrag bei dem Internationalen Strafgerichtshof – ICC – vorgelegt, da sie im Rahmen des § 839 BGB/Analoggesetze nunmehr persönlich haftet, für das, was sie den Menschen antut, da die Staatshaftung bekanntermaßen aufgehoben wurde.

In einem gesonderten Schreiben hatte ich sie aufgefordert, mir mitzuteilen, ob sie angesichts der Strafanzeige/des Strafantrages an ihrer Kostenforderung festhalten will.

Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie von der Kostenforderung Abstand nimmt.

Der ganze  Fall Landeskasse SH Sachbearbeiterin J., der sinngemäß auch auf andere Fälle angewendet werden kann, wenn es um völkerrechtswidrige Forderungen oder Handlungen der „Exekutive“ im Unternehmen BRD geht.

Strafanzeige/Strafantrag zum Beispiel auch gegen angebliche „Gerichtsvollzieher

oder gegen

Beschäftigte beim Jugendamt, die beispielsweise  illegalen Kindesentzug vollstrecken

oder gegen

Richter, die keine sind.

Muster Strafantrag/Strafanzeige ICC

Denn ordentliche Staatsgerichte mit den Anforderungen gemäß Artikel 14 (1) des Un Zivilpaktes gibt es im Unternehmen BRD nicht mehr, da das Grundgesetz laut Einigungsvertrag in Ermangelung eines territorialen Geltungsbereiches nicht mehr gilt.

Vgl. Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 Grundgesetz – Beitritts bedingte Änderungen des Grundgesetzes – Artikel 4 Ziffer 2 – „Artikel 23 wird aufgehoben“

So dann auch der ehem. Artikel 101 GG, was einem Entzug des gesetzlichen Richters und einem Tatbestand von Ausnahmegerichten im Unternehmen BRD gleichkommt.

Die Ordnung gemäß ehem. Artikel 20 (4) Grundgesetz wurde somit beseitigt und das deutsche Volk hat das Recht zum Widerstand – Vgl. ehem. Art. 20 GG.

Merkel – Honeckers Rache – taz 2005

Merkel – Honeckers Rache – Welt Online Februar 2011

Merkel – STASI Spitzel