Wir sind DDR – reloaded – Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen – Ganze Arbeit IM Erika !

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Xavier Naidoo im Morgenmagazin – Wir sind nicht frei – Wir haben keinen Friedensvertrag – Deutschland ist besetztes Land – Sich dumm stellende Moderatoren

Kein Friedensvertrag, keine gesetzlichen Richter, Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, Kontrollratsgesetz Nr. 35, Grundgesetz aufgehoben (Art. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag), Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG beseitigt, somit keine Grundrechtsbindung für ehem. Legislative, Exekutive, Judikative“, IM Erika, ZPO, StPO und OWiG beseitigt, Zwangsmaßnahmen ohne vollstreckbare Titel, Psychiatrisierung von Regimegegnern, Mobbing, Korruption, Rechtsbeugung. – Und da fragen die volksverdummenden Morgenmagazin-Moderatoren ….

„Sind wir ein freies Land ?“

Entweder wollen die Fernsehmacher die Wahrheit seicht lancieren, damit es keinen Volksaufstand gibt oder sie sind einfach nicht auf der Höhe ihrer Zeit. – Wenn man sich die verdummende Programmvielfalt der so genannten öffentlich- rechtlichen – Sender u.a. (Rote Rosen, tausende Zoogeschichten, Sturm der Liebe, Verbotene Liebe etc., Topfgeldjäger und etliche Küchenschlachten, einlullende Regionalmagazine, Die Merkelschau um 20.15, Maischbergers Präsentation der immer wiederkehrenden Austauschgesichter, die ihre lobbygesteurten Ideologien verbreiten dürfen, 25 Millionen mal Hafenkante und Großstadtrevier als die Ordnungshüter unserer virtuellen Nation, Richterin Barbara Selesch als Volks-Vorzeigerichterin, Tausende Castingshows, die eine Realität aufbauen, die es nicht gibt, Markus Lanz der Aufklärer der Nation, ….

Gut, dass es die Anstalt gibt.

Amnesty international, Human Rights Watch, Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Der Ausschuss für Menschenerechte und humanitäre Hilfe und andere angeblich grenzenlos agierende „Menschenrechtsorganisationen“ schauen – wie immer – nur zu.

Wo bleibt das Bekenntnis zu grenzenlosen Menschenrechten ?

Wie finanzieren sich diese Organisationen eigentlich ?

Geschützt: Wie man im Unternehmen BRD foltert – Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie, Mobbing und Korruption

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Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt – GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO1977, UStG wegen Verstoß gegen das Zitiergebot erloschen

Wie bereits bekannt, wurden die Grundrechte aus dem Grundgesetz durch Eliminierung im Einigungsvertrag im Jahre 1990 (Art. 4 Ziff. 2) beseitigt.

Der Inhalt des nachfolgenden Artikels geht allerdings rein hypothetisch davon aus, dass das Grundgesetz seit der Wende weiterhin fortbesteht, was nicht der Fall ist.

Dies soll dazu dienen, um denen, die fälschlicherweise immer noch behaupten, die BRD sei ein Rechtsstaat auf Basis des Grundgesetzes, aufzuzeigen, dass selbst auf Grundlage ihres eigenen Rechtsverständnisses, diverse Gesetze keine Gültigkeit mehr haben, da der nicht legitimierte Gesetzgeber ständig gegen das  Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG verstoßen hat.

Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt aber darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.

Quelle: Wikipedia

Und was das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG angeht, sei an dieser Stelle noch einmal gesagt, dass das OWiG keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt (Vgl. § 5 OWiG) und somit der Tatbestand des Verstoßes gegen das Gebot zur Rechtsicherheit erfüllt ist.

Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

Über einen räumlichen Geltungsbereich verfügt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ebenfalls nicht, wobei zudem der § 15 GVG a.F. lautete: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. – Die aktuelle Version des § 15 GVG n.F. jedoch besagt….

Weggefallen

*

Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt

Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG ) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden. Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35 bzw. Kontrollratsgesetz Nr. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.

Quelle

Das Schreiben des BMJ

www.livestream.com/kulturstudio

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__5.html

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Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD 

Amnesty International deckt Menschenrechtsverletzungen in der BRD durch vorsätzliche Untätigkeit; entgegen der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“ und entgegen der eigenen Satzung !

Bereits in der Vergangenheit habe ich über die stillschweigende Hinnahme von Menschenrechtsverletzungen durch Amnesty International im Unternehmen BRD berichtet. – Nachdem ich auf die Bewegung Keine Grenzen für Menschenrechte gestoßen bin und dort Amnesty International (AI) als Unterzeichner entdeckt hatte, habe ich AI erneut befragt, ob AI sich auch gegen die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen in der BRD ausspricht bzw. dagegen arbeitet, was AI in der Vergangenheit strikt ablehnte.

So teilte AI mit, dass sie selbstverständlich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen arbeiten.

Jedoch habe AI – als deutsche Sektion – den Fokus allerdings nicht auf das eigene Land gerichtet.

Dies begründet AI damit, da beispielsweise Amnesty Schweiz nicht schwerpunktmäßig zur Schweiz arbeitet etc..

Eine Rechtsgrundlage z.B. in der eigenen Satzung, an die AI gebunden ist, nannte AI nicht.

Eine Ausnahme stelle letztes Jahr jedoch die Polizeikampagne dar.

Somit verstößt AI gegen die eigene Satzung, da es eine solche „Schweiz-Regelung“ in dieser Satzung überhaupt nicht gibt.

Vielmehr gilt nach der Satzung von Amnesty folgendes:

§ 2 ZIEL UND AUFTRAG DES VEREINS; GRUNDPRINZIPIEN UND METHODEN

(1) Das Ziel von Amnesty International ist es, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte genießen.

AI Satzung_2010

Scheinbar findet es Amnesty es in Ordnung, wenn die Menschen dieses Landes vor stattfindenden Menschenrechtsverletzungen – und das vor ihren Augen – nicht geschützt werden, trotz der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“.

Ist das verlogen ?

Wie vom Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. und dem sog. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag wird von Amnesty International die Uneingeschränktheit bzw. das Anerkenntnis grenzenloser Menschenrechte unbegründet verweigert.

Warum gibt es Bestrebungen zweier großer „Menschenrechtsorganisationen“ Menschenrechte im negativen Sinne anzutasten ?

Amnesty baut sich somit eigene Grenzen für Menschenrechte auf und missachtet somit das Manifest, die eigene Satzung und das erhebliche Schutzinteresse der eigenen Bevölkerung, bei einer erheblichen Schadenslage.

Ist es das, was Amnesty unter Gerechtigkeit und Gleichbehandlung versteht ?

Die neuerliche Korrespondenz …

Das es auch anders geht, zeigt das Komitee für Grundrechte und Demokratie


… und Medico International

Mein Schreiben an die taz – Bewegung „keine Grenzen für Menschenrechte“ ….

Fortsetzung folgt ….

Deutsches Institut für Menschenrechte verwahrt sich gegen grenzenlose Menschenrechte

Wenn man sich einige Menschenrechtsquellen einmal vor Augen führt, wird man feststellen, dass beispielsweise der UN Zivilpakt, die EMRK, die Charta der Grundrechte der EU u.a.m. keine Hinweise oder Regelungen enthalten, die diese Menschenrechte selbst in irgendeiner Form einschränken.

Vielmehr besagt beispielsweise der Artikel 5 des UN Zivilpaktes folgendes …

Artikel 5
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Nun verhält es sich so, dass das o.a. Völkerecht in der so genannten Normenhierarchie eingebunden ist.

Anhand der u.a. Grafik ist die Rangigkeit der Rechtsnormen innerhalb der Normenhierarchie für jedermann leicht zu erkennen.

Nicht jedoch für das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V., welches das unantastbare Völkerrecht bzw. grenzenlose Menschenrechte nicht gelten lassen will. – Und dies, ohne eine sich am diesbezüglichen Völkerrecht orientierende Begründung abgeben zu wollen.

Insofern darf ich an dieser Stelle meine Korrespondenz mit der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf als Beweis dafür anführen, dass von dieser Stelle aus zweifelsfrei subversiv versucht wird, Menschenrechte – durch ein unbegründetes Beharren auf einschränkendes nationales Recht –  der Bevölkerung, zu einem erheblichen Teil vorzuenthalten.

Worum geht es ?

Es geht um die Tatsache, dass Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zum Völkerrecht durch Anwendung nationaler Gesetze verjähren können, obwohl es im Völkerrecht selbst keinerlei Hinweise hierfür gibt, auf diese Art und Weise das internationale Recht außer Kraft setzen bzw. die Abschaffung – beispielsweise der im  UN Zivilpakt anerkannten Rechte und Freiheiten – betreiben zu dürfen.

Menschenrechtsverletzungen die z.B. vor dem Jahr 2000 stattgefunden haben, dürften im Jahre 2011 keine rechtliche Bedeutung mehr im Unternehmen BRD haben. Dies gilt dann selbstverständlich auch für alle ratifizierenden Staaten, wenn man den Aussagen der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf in irgendeiner Form glauben schenken möchte.

Die Korrespondenz



Wie dem Betrachter dieser Einlassungen sicherlich auffällt, ist das angebliche Institut für Menschenrechte nicht auf die o.a. drei Fragen zum Themenkomplex eingegangen bzw. verweigert es die Auskunft an Bürger, obwohl es ein eingetragener Verein ist und deshalb gemeinnützig zu sein hat. – Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Es reiht sich ein in das BRD Gesamtkonzept, welches die Abschaffung von Grund- und Menschenrechten subversiv und allzu stetig betreibt.

So hält es am Rechtsmissbrauch i.S.d. b.b. Artikel 5 UN Zivilpakt, Artikel 30 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU, sowie Artikel 17 EMRK  – Verbot des Missbrauchs der Rechte fest.

*

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Lobbyverein gegen grenzenlose Menschenrechte ?

Und wer steckt dahinter ?

Fortsetzung folgt  ….

Update 1

Schreiben als PDF

„Bundesverfassungsrichter“ Voßkuhle lügt – Grundgesetz ist keine Verfassung !

Voßkuhle zur Deutschen Einheit – „Recht setzt Politik Grenzen“

Er sagt:

Quelle: Legal Tribune – 06.10.2011

Artikel als PDF

Doch das Grundgesetz ist keine Verfassung !

Aufgrund des ehem. Artikel 146 GG gab es im Unternehmen BRD noch nie eine Verfassung.

Der Versuch das Besatzungskonstrukt „Grundgesetz“ mit einer Verfassung gleichzusetzen, ist ein immer wiederkehrender, billiger Versuch, der Bevölkerung genau eben diese Verfassung vorzuenthalten.

Schließlich bestimmte der Art. 146 GG, dass die Verfassung

vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden muss,

käme sie zum Tragen.

Diesen Volksbeschluss gab es jedoch nie.

Die Politik und die „Gerichte“ haben auch nie hierzu aufgerufen oder gar die Bevölkerung hierzu ermuntert, sondern sie haben es permanent,  subversiv und konsequent verhindert. – Und das seit dem Ende des 2. Weltkrieges !

Diese Vernebelungsaktion das „Grundgesetz sei die Verfassung der BRD“ kommt z.B. auch beim Einbürgerungstest  zur Anwendung. – Man indoktriniert auf allen Ebenen. – Die Hauptsache ist, dass das Volk nicht auf den Gedanken kommt, in freier Entscheidung eine Verfassung beschließen zu wollen.

Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

So, nun ist es raus !

Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?

Sicherlich nicht.

Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker  zu pragmatischen „Faktenpraktiker“ und /oder zu  „Whistleblower“ für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?

Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Sachsen:

Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft

– Was gilt denn noch in Deutschland….?

Meine Meinung…

Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
Wo stehen wir eigentlich?

Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

Eine Super-Analogie!
Mehr Mathematiker in die Regierung!
(Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

  • Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
  • Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.

Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich  auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250 Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir nicht zählen können.

Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“


Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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Und zu guter Letzt, die Fragen des Herrn Pelzig…..

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

We are DDR

Wer immer noch nicht glaubt, dass das Besatzungskonstrukt Grundgesetz im Unternehmen BRD keine Bedeutung mehr hat, wird anhand dieses Filmbeitrages von REPORT MAINZ vom 22.08.2011 eines Besseren belehrt.

Will sagen, dass die Vernichtung der grundgesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte (z.B. Beteiligungsrecht des Bundestages)  im Jahre 1990 (Einigungsvertrag Artikel 4 Ziffer 2 ) schon seit langem praktische Anwendung findet.

So verhält es sich nicht nur betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG bzw. die Vernichtung der Staatsgerichte durch Eliminierung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (ehem. Art. 15 GVG) oder gar betreffend die Zustimmungsverweigerung von Merkel & Co. & Konzerne bei der Laufzeitverlängerung von AKW.

Aber sehen Sie und hören Sie selbst ….

Wo bleiben denn eigentlich die Stimmen der „Rechtsanwälte“, die einen Eid auf die Grundrechte geleistet haben ?

Geht das eigene Salär vor der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte ?

Wo bleibt die Presse ?

Wo bleiben die Bürgerrechtler ?

Was hat IM Erika und/oder ihre Vertrauten als Nächstes vor ?

Weitere Info …

Rechtsbeugung – Privatperson Katja Jönnson stellt nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen Lothar Beck aus

Prozessbeobachtung – „Amtsgericht“ Berlin

Nicht unterschriebener Haftbefehl gegen Lothar Beck von einer sich als gesetzliche Richterin ausgebende Privatperson Frau Katja Jönnson in einem berliner Ausnahmegericht ohne grundgesetzliche und völkerrechtliche Legitimation als schwer wiegender Verstoß insbesondere gegen Artikel 14 UN Zivilpakt, gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU sowie gegen Artikel 6 EMRK.

Bitte um umfangreiche Verteilung und Unterstützung

In der Sache Verhaftung von Lothar Beck

Informationen über die Verhandlung am 23.05.2011, 9.00 Uhr , Saal 671 der
nicht Personengesellschaft „Amtsgerichtsverwaltung“ Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91

Die Suche nach der Wahrheit am sogenannten „AG“ Berlin-Tiergarten hat ein weiteres Justizopfer hervorgebracht und somit wieder einmal die Rechtsbeugungen am befassten BRD-Gericht dokumentiert:

Gegen Lothar Beck wurde gestern während des angesetzten
2. Hauptverhandlungstages Haftbefehl erlassen.

Die schon am Ende des 1.Verhandlungstages ausgeschlossene, aber sich selbst wieder in „Amt“ eingesetzte „Vorsitzende“ Katja Jönsson, geboren am 21.05.1962, die sich für nicht befangen hält obwohl sie für Alle erlebbar das rechtliche Gehör verweigerte und somit die Prozeßrechte des Beklagten von ihr beschnitten wurden, erließ sie wegen angeblicher Verdunklungsgefahr Haftbefehl gegen den Beklagten. Der Haftbefehl war schon Vorliegend beim Betreten des Sitzungssaales.
Grundlage sei eine schriftliche Stellungnahme des beteiligten und anzeigenden Gerichtsvollziehers Scheuing der behauptete, angeblich am 1. Verhandlungstag noch vor Beginn und während der Verhandlungspausen, vom Beschuldigten genötigt und bedroht worden zu sein. Mit den Worten, das sind alles meine Leute, wir wissen wo sie wohnen, wir besuchen sie irgendwann einmal, habe der Beklagte ihn einschüchtern wollen. Er fühlte sich unter Druck gesetzt und hätte Angstzustände bekommen. Dies soll auch ein Mitarbeiter der BRD-Polizeiverwaltung“, der POK Herr Schulze bestätigt haben, der ebenfalls als Zeuge geladen war.
Dieser Gerichtsvollstrecker Scheuing, der schon im Vorfeld der Hauptverhandlung durch Lügen und falsche Anschuldigungen laut Aktenlage aufgefallen war (er ließ sich 7 Tage später nach dem Besuch bei Lothar Beck auf Grund eines Unfalls krank schreiben und machte 10 Tage später eine Anzeige gegen Lothar Beck wegen Freiheitsberaubung) behauptet also jetzt wieder, im Gerichtsgebäude bedroht worden zu sein. Deshalb beantragte er auch gleich, sollte er noch einmal als Zeuge geladen werden, dies unter Ausschluß der Öffentlichkeit tun zu wollen.

Durch Befragung mehrerer an diesem Tage Anwesende und in dessen Nähe aufhaltende Prozessbeobachter, sind von Keinem diese Behauptungen bestätigt worden, noch hätte irgend eine Person in diesem sehr übersichtlichen Vorraum des Gerichtssaales Ähnliches vernommen. Im Gegenteil, für einen ängstlichen Menschen unterhielt er sich sehr angeregt mit dem Herrn Schulze und machte so gar nicht den Eindruck von Angst. Dies sagte ein Zeuge der auch geladen war und sich wartend im Vorraum aufhalten mußte.
Das bestätigt die an den Haaren herbeigezogenen Gründe für einen derartigen Haftbefehl. Dieser ist Willkür und soll eine Art Erzwingungs- oder Beugehaft des genötigten Lothar Beck sein.

Dies ergibt sich auch aus der Bemerkung der „Vorsitzenden“ Jönnson, nach den Einsprüchen und Hinterfragen der Wahlverteidiger, warum die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt hat und nicht die unterschiedlichen Aussagen des Beschuldigten Beck und des Anzeigenden Scheuing auf einen möglichen Wahrheitsgehalt überprüft und jetzt auf Grundlage einer erneuten, unbewiesenen Beschuldigung des schon der Lüge überführten Scheuing, einen Haftbefehl ausstellt. Wörtlich sagte diese:
“ Sie können sich das ganze Prozedere ersparen, wenn Sie den Strafbefehlswiderspruch zurücknehmen. Dann ist die ganze Sache erledigt“.

Damit gibt die nicht gesetzliche Richterin zu, daß es nicht um Nötigung, Freiheitsberaubung, Angstzustände oder etwas Anderes geht, sondern um das Zeigen der Stärke, …

Wir“ haben die Macht und das Sagen und „Wir“ werden Sie brechen wenn sie nicht so wollen wie „Wir“ wollen.

Als nicht mehr zuständige, ausgeschlossene und nicht gesetzliche Richterin, dürfte sie gar keinen Haftbefehl mehr ausstellen und vor Allem nicht auf der Grundlage von unbewiesenen Beschuldigungen.
Dies bestätigt auch der stellvertretende „Amtsgerichtspräsident“, der nach Darstellung der Sachlage durch den Wahlverteidiger auf die Frage, warum der Haftbefehl nicht einmal unterschrieben ist, mit der Bemerkung antwortete:

„Diesen Haftbefehl halte ich, sollte Ihr Vortrag richtig sein, für äußerst bedenklich“.

Dies sagt doch Alles.

Wir bemühen uns um die Freilassung von Lothar Beck mit einem Haftprüfungstermin durch eine BRD-Strafrechtsanwalt, sowie um Aufbau von Druck von Allen Seiten. – Was Recht ist, muß auch Recht bleiben.

Patriotische Grüße

Jürgen Beck
Wahlverteidiger

Postadresse:
Jürgen Beck
Vitalzentrum Beck
Beratungszentrum für orthomolekulare Maßnahmen Berlin
Warnemünder Straße 60
13059 Berlin
Telefonische Terminvereinbarungen unter: 030/ 440 73 14 (auch mit Anrufbeantworter)
oder             0151- 15 222 924       12cent/min aus dem Netz der T-com
http://www.Orthomolekulare-Therapie.info

Quelle: http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/05/24/berliner-justizin-begeht-system-rechtsbeugung

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Anmerkung: In Analogie zu anderen an den ICC gerichteten Strafanträgen und Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), sollte auch der Fall der nicht gesetzlichen „Richterin“ bzw. der sich als gesetzliche Richterin ausgebenden Privatperson „Katja Jönnson“ dem Strafgerichtshof in Den Haag vorgetragen werden.

Das gleiche gilt für die Personen, die nach dem nicht unterschrieben Haftbefehl gehandelt bzw. diesem Folge geleistet haben.

Die Freilassung könnte möglicherweise mit einer Androhung o.a. Strafanazeige / Strafantrag schon im Vorfeld erwirkt werden.