Wir sind DDR – reloaded – Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen – Ganze Arbeit IM Erika !

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Vollendete Machtergreifung ? Soldaten für`s aufsässige Volk – Das System M

Solange, bis es zu spät ist …

Wer immer noch nicht glaubt oder weiß, dass IM ERIKA, der de Maizière-Klan, IM Larve, sowie viele andere verdeckte oder offen operierende Helfershelfer mit autokratischer Gesinnung die Machtergreifung stetig vorantreiben, wird da aufwachen, wo er eigentlich nicht sein möchte:

In der Diktatur !

Wie wir nach über 60 Jahren vom s.g. Bundesverfassungsgericht erfahren durften, wurde nun auch das Bundeswahlgesetz mit Erscheinungsdatum 1959 als nichtig bzw. verfassungswidrig erklärt. – Warum denn nun gerade jetzt ?

Es ist eine logische Konsequenz nach der Beseitigung aller Grundrechtestrukturen durch die b.b. Beseitigung des Grundgesetzes via Artikel 4 Ziff. 2 EinigVtr ?

Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie „der verfassungsmäßige Gesetzgeber“ am Werk war. Was folgt daraus?(Zitat: RA Lutz Schäfer).

Soldaten für das aufsässige Volk

Nachdem nun nahezu alle rechtlichen Bereiche um die Grundrechte bereinigt wurden, will man sich zukünftig gegen ein aufsässiges Volk schützen, in dem man mit Soldaten gegen die Feinde der Diktatur und gegen Grundwerte orientierten Menschen vorgeht ?

Haben Sie wirklich an einer Wiedervereinigung mit dem Ende der DDR geglaubt ?

  • Das System M etabliert eine leise Variante autoritärer Machtentfaltung, die Deutschland so noch nicht kannte.
  • Der autoritäre Sozialismus, der im System M angelegt ist, nimmt eine Hürde nach der anderen, weil er auf Gewöhnung setzt.
  • Mit Angela Merkel kam die Relativierung von Werten in die Politik. Ihre Führung lebt von den Missverständnissen, die über sie in Umlauf sind. So arbeitet sie am Zerfall der Demokratie.

Zitate der Frau Prof. Gertrud Höhler (ehem. Kohl (CDU) Beraterin) – FAZ v.02.08.2012

Links zum Thema:

Bundesregierung ist Verfassungsfeind Nr.1 – ARD Reportage

Nun gibt es zaghafte Anfänge der Mainstream-Propaganda, das seit über zwanzig Jahren gärende Thema der Machtergreifung durch ehemalige DDR /Stasi– Kader nebst Beseitigung der Gültigkeit des Grundgesetzes via Art. 4 Ziffer 2 EinigVtr und somit Beseitigung der Ordnung gemäß ehem. Artikel 20 GG der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Leider wird auch immer wieder die angebliche „deutsche Verfassung“ erwähnt, die es aufgrund des ehem. Artikel 146 GG seit Ende des zweiten Weltkrieges überhaupt nicht gibt.

Möglich, dass die ARD das in den nächsten 20 Jahren bemerkt und darüber „wahrheitsgemäß“ berichtet, was eine echte Sensation wäre !

Die Frage ist jedoch, ob dieses Land noch zwanzig Jahre Zeit hat, dieses Thema adäquat aufzubereiten.

Ich bin da nicht so guter Dinge, da der NDR bzw. die ARD nichts von Ihren Aufklärungspflichten gemäß § 2a des Rundfunkstaatsvertrag halten und seit einigen Dekaden nur über jenes berichten, was die Politik glauben könnte, dass es für sie ( das Stasi Merkel-Regime) unbedenklich sein könnte.

Vorauseilender Gehorsam ?

Sicherlich !

Denn, wie ist es sonst zu erklären, dass die ARD und das ZDF ihren rundfunkstaatsvertraglichen Pflichten einfach nicht nachkommen wollen ?

Zitat:

Rundfunkstaatsvertrag – RStV

§ 2 a
Allgemeine Programmgrundsätze

Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme haben in ihren Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Sendungen sowie § 41 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.

Quelle.

Wie allgemein bekannt, hat das „Bundesverfassungsgericht“ das neue und das alte Bundeswahlgesetz als für nichtig befunden.

Auf deutsch heißt das:

  1. Kein gültiges Wahlgesetz,

  2. somit keine gewählten Abgeordneten,

  3. somit kein vom Volk legitimierter Bundestag,

  4. somit kein vom Volk legitimierter Bundesrat,

  5. somit keine vom Volk legitimierte Legislative,

  6. somit insbesondere nichtige Gesetze,

  7. somit insbesondere nichtige Verordnungen.

Und trotzdem werden diese nichtigen Gesetze seit 1959 (Erscheinungsdatum BWahlG) völkerrechtswidrig angewendet, was ebenfalls als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuch zu werten ist. – Vgl. a. Strafanzeigen/Strafanträge an den ICC.

Wenn die ARD und das ZDF Ihren Auftrag gewissenhaft und ernst nehmen würde, würde Sie umfassend über vg. Sachverhalte berichten. Macht sie aber nicht, da ARD und ZDF schon seit dem Ende des 2. Weltkrieges als Propaganda – Maschine nur das „abbilden“ soll, was die politische Elite ihnen vorgibt.

Wer an diesen Worten zweifelt, sollte sich einmal überlegen, weshalb die ARD und ZDF z.B. nicht über ….

berichtet.

Anhand dieses winzigen Ausschnittes von nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen, von denen auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und Amnesty International nichts wissen will, wird deutlich, dass nicht über grundlegende Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRDDR berichtet werden soll.

Vielmehr schaut man immer nur ins Ausland und berichtet über die bösen Länder, jenseits dieses Regimes und erzeugt somit durch korruptes Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) den Eindruck in der Bevölkerung, dass in der BRDDR alles in Ordnung ist.

Die gleiche Medien-Strategie unternehmen übrigens auch z.B. China oder auch die Ukraine.

Die Reportage

Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand – Viele Gesetze nichtig !

Lug und Betrug am deutschen Volk seit über einem halben Jahrhundert

    • BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen
    • Neues Wahlgesetz nichtig
    • Altes Wahlgesetz nichtig
    • Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
    • Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

So zum Beispiel sind das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz,  das OWiG  und viele andere „Schein-Normen“ nichtig, da in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !

Hinweis: Die Rechtsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht (das Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG) wurde im Jahre 1951 veröffentlicht. Das Bundeswahlgesetz im Jahre 1956 !

Der Anwalt Lutz Schäfer (Organ der Rechtspflege) zum Thema …

25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müsste dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‚das Tor‘ geschossen? Warum?

Ganz einfach: Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie „der verfassungsmäßige Gesetzgeber“ am Werk war.

Was folgt daraus?

Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, dass eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!

Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!

Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.

Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, dass wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.

Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne dass sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:

Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen „Gesetzgeber“ erlassen wurden, oder immer nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?

Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?

Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!

Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.

Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.

Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.

Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:

RA Lutz SchaeferHauptstr.3155469 RiegenrothTelefon: 06766 – 960056Telefax: 06766 – 960057E-Mail: info@lutzschaefer.comhttp://www.lutzschaefer.com

Quelle

*

Und alle schauen zu: Amnesty International, Human Rights Watch und andere angebliche Menschenrechtsorganisationen. – Aber auch alle Gewerkschaften.

Jedenfalls  kommt ein schwergewichtiges Argument für das Bestehen von  Scheinurteilen und nicht gesetzlichen Richtern hinzu, da beispielsweise das Richtergesetz von einer „Scheinregierung“ erlassen wurde, die hierzu keine Legitimation inne hatte.

Dies wird auch die Datenschützer freuen, da auch das katastrophale Meldegesetz nicht von einer Scheinregierung erlassen werden darf und kann !

Update:

Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause oder wir haben einen STASI Spitzel als Bundeskanzlerin

Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause auf taz.de.

IM ERIKA - wir haben einen STASI Spitzel als Bundeskanzlerin

Stasi Spitzel IM ERIKA

Mein Kommentar:

IM ERIKA  „wir haben einen STASI Spitzel als Bundeskanzlerin“ versucht mal wieder geltendes EU Recht zu missbrauchen, in dem sie und ihr Kanzleramt die Weitergabe rechtmäßig erworbener Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG – verbieten will.

Dies verstößt gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU und ist als Missbrauch gem. Artikel 54 der Charta zu werten.

Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Artikel 54
Verbot des Missbrauchs der Rechte
Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben
oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Frei-
heiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.

Hier noch einmal die Dokumente zu Ackermann`s Geburtstagsfeier im Kanzleramt auf Kosten des Steuerzahlers.

Das Kanzleramt untersagte die Weitergabe gem. Artikel 11 der Charta der Grunrechte.

BRDDR – Stasi 2.0

Angela Merkel – Europe`s most dangerous leader

Ackermann-Geburtstag im Kanzleramt: Merkels große Bankersause - taz.de

Dank an Thilo Bode / Foodwatch für den IFG Antrag

Links zu diesem Thema:

Bitte verbreiten.

Xavier Naidoo im Morgenmagazin – Wir sind nicht frei – Wir haben keinen Friedensvertrag – Deutschland ist besetztes Land – Sich dumm stellende Moderatoren

Kein Friedensvertrag, keine gesetzlichen Richter, Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, Kontrollratsgesetz Nr. 35, Grundgesetz aufgehoben (Art. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag), Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG beseitigt, somit keine Grundrechtsbindung für ehem. Legislative, Exekutive, Judikative“, IM Erika, ZPO, StPO und OWiG beseitigt, Zwangsmaßnahmen ohne vollstreckbare Titel, Psychiatrisierung von Regimegegnern, Mobbing, Korruption, Rechtsbeugung. – Und da fragen die volksverdummenden Morgenmagazin-Moderatoren ….

„Sind wir ein freies Land ?“

Entweder wollen die Fernsehmacher die Wahrheit seicht lancieren, damit es keinen Volksaufstand gibt oder sie sind einfach nicht auf der Höhe ihrer Zeit. – Wenn man sich die verdummende Programmvielfalt der so genannten öffentlich- rechtlichen – Sender u.a. (Rote Rosen, tausende Zoogeschichten, Sturm der Liebe, Verbotene Liebe etc., Topfgeldjäger und etliche Küchenschlachten, einlullende Regionalmagazine, Die Merkelschau um 20.15, Maischbergers Präsentation der immer wiederkehrenden Austauschgesichter, die ihre lobbygesteurten Ideologien verbreiten dürfen, 25 Millionen mal Hafenkante und Großstadtrevier als die Ordnungshüter unserer virtuellen Nation, Richterin Barbara Selesch als Volks-Vorzeigerichterin, Tausende Castingshows, die eine Realität aufbauen, die es nicht gibt, Markus Lanz der Aufklärer der Nation, ….

Gut, dass es die Anstalt gibt.

Amnesty international, Human Rights Watch, Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Der Ausschuss für Menschenerechte und humanitäre Hilfe und andere angeblich grenzenlos agierende „Menschenrechtsorganisationen“ schauen – wie immer – nur zu.

Wo bleibt das Bekenntnis zu grenzenlosen Menschenrechten ?

Wie finanzieren sich diese Organisationen eigentlich ?

Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt – GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO1977, UStG wegen Verstoß gegen das Zitiergebot erloschen

Wie bereits bekannt, wurden die Grundrechte aus dem Grundgesetz durch Eliminierung im Einigungsvertrag im Jahre 1990 (Art. 4 Ziff. 2) beseitigt.

Der Inhalt des nachfolgenden Artikels geht allerdings rein hypothetisch davon aus, dass das Grundgesetz seit der Wende weiterhin fortbesteht, was nicht der Fall ist.

Dies soll dazu dienen, um denen, die fälschlicherweise immer noch behaupten, die BRD sei ein Rechtsstaat auf Basis des Grundgesetzes, aufzuzeigen, dass selbst auf Grundlage ihres eigenen Rechtsverständnisses, diverse Gesetze keine Gültigkeit mehr haben, da der nicht legitimierte Gesetzgeber ständig gegen das  Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG verstoßen hat.

Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt aber darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.

Quelle: Wikipedia

Und was das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG angeht, sei an dieser Stelle noch einmal gesagt, dass das OWiG keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt (Vgl. § 5 OWiG) und somit der Tatbestand des Verstoßes gegen das Gebot zur Rechtsicherheit erfüllt ist.

Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

Über einen räumlichen Geltungsbereich verfügt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ebenfalls nicht, wobei zudem der § 15 GVG a.F. lautete: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. – Die aktuelle Version des § 15 GVG n.F. jedoch besagt….

Weggefallen

*

Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt

Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG ) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden. Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35 bzw. Kontrollratsgesetz Nr. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.

Quelle

Das Schreiben des BMJ

www.livestream.com/kulturstudio

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__5.html

Verwandte Themen:

Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD 

Amnesty International deckt Menschenrechtsverletzungen in der BRD durch vorsätzliche Untätigkeit; entgegen der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“ und entgegen der eigenen Satzung !

Bereits in der Vergangenheit habe ich über die stillschweigende Hinnahme von Menschenrechtsverletzungen durch Amnesty International im Unternehmen BRD berichtet. – Nachdem ich auf die Bewegung Keine Grenzen für Menschenrechte gestoßen bin und dort Amnesty International (AI) als Unterzeichner entdeckt hatte, habe ich AI erneut befragt, ob AI sich auch gegen die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen in der BRD ausspricht bzw. dagegen arbeitet, was AI in der Vergangenheit strikt ablehnte.

So teilte AI mit, dass sie selbstverständlich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen arbeiten.

Jedoch habe AI – als deutsche Sektion – den Fokus allerdings nicht auf das eigene Land gerichtet.

Dies begründet AI damit, da beispielsweise Amnesty Schweiz nicht schwerpunktmäßig zur Schweiz arbeitet etc..

Eine Rechtsgrundlage z.B. in der eigenen Satzung, an die AI gebunden ist, nannte AI nicht.

Eine Ausnahme stelle letztes Jahr jedoch die Polizeikampagne dar.

Somit verstößt AI gegen die eigene Satzung, da es eine solche „Schweiz-Regelung“ in dieser Satzung überhaupt nicht gibt.

Vielmehr gilt nach der Satzung von Amnesty folgendes:

§ 2 ZIEL UND AUFTRAG DES VEREINS; GRUNDPRINZIPIEN UND METHODEN

(1) Das Ziel von Amnesty International ist es, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte genießen.

AI Satzung_2010

Scheinbar findet es Amnesty es in Ordnung, wenn die Menschen dieses Landes vor stattfindenden Menschenrechtsverletzungen – und das vor ihren Augen – nicht geschützt werden, trotz der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“.

Ist das verlogen ?

Wie vom Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. und dem sog. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag wird von Amnesty International die Uneingeschränktheit bzw. das Anerkenntnis grenzenloser Menschenrechte unbegründet verweigert.

Warum gibt es Bestrebungen zweier großer „Menschenrechtsorganisationen“ Menschenrechte im negativen Sinne anzutasten ?

Amnesty baut sich somit eigene Grenzen für Menschenrechte auf und missachtet somit das Manifest, die eigene Satzung und das erhebliche Schutzinteresse der eigenen Bevölkerung, bei einer erheblichen Schadenslage.

Ist es das, was Amnesty unter Gerechtigkeit und Gleichbehandlung versteht ?

Die neuerliche Korrespondenz …

Das es auch anders geht, zeigt das Komitee für Grundrechte und Demokratie


… und Medico International

Mein Schreiben an die taz – Bewegung „keine Grenzen für Menschenrechte“ ….

Fortsetzung folgt ….

Deutsches Institut für Menschenrechte verwahrt sich gegen grenzenlose Menschenrechte

Wenn man sich einige Menschenrechtsquellen einmal vor Augen führt, wird man feststellen, dass beispielsweise der UN Zivilpakt, die EMRK, die Charta der Grundrechte der EU u.a.m. keine Hinweise oder Regelungen enthalten, die diese Menschenrechte selbst in irgendeiner Form einschränken.

Vielmehr besagt beispielsweise der Artikel 5 des UN Zivilpaktes folgendes …

Artikel 5
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Nun verhält es sich so, dass das o.a. Völkerecht in der so genannten Normenhierarchie eingebunden ist.

Anhand der u.a. Grafik ist die Rangigkeit der Rechtsnormen innerhalb der Normenhierarchie für jedermann leicht zu erkennen.

Nicht jedoch für das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V., welches das unantastbare Völkerrecht bzw. grenzenlose Menschenrechte nicht gelten lassen will. – Und dies, ohne eine sich am diesbezüglichen Völkerrecht orientierende Begründung abgeben zu wollen.

Insofern darf ich an dieser Stelle meine Korrespondenz mit der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf als Beweis dafür anführen, dass von dieser Stelle aus zweifelsfrei subversiv versucht wird, Menschenrechte – durch ein unbegründetes Beharren auf einschränkendes nationales Recht –  der Bevölkerung, zu einem erheblichen Teil vorzuenthalten.

Worum geht es ?

Es geht um die Tatsache, dass Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zum Völkerrecht durch Anwendung nationaler Gesetze verjähren können, obwohl es im Völkerrecht selbst keinerlei Hinweise hierfür gibt, auf diese Art und Weise das internationale Recht außer Kraft setzen bzw. die Abschaffung – beispielsweise der im  UN Zivilpakt anerkannten Rechte und Freiheiten – betreiben zu dürfen.

Menschenrechtsverletzungen die z.B. vor dem Jahr 2000 stattgefunden haben, dürften im Jahre 2011 keine rechtliche Bedeutung mehr im Unternehmen BRD haben. Dies gilt dann selbstverständlich auch für alle ratifizierenden Staaten, wenn man den Aussagen der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf in irgendeiner Form glauben schenken möchte.

Die Korrespondenz



Wie dem Betrachter dieser Einlassungen sicherlich auffällt, ist das angebliche Institut für Menschenrechte nicht auf die o.a. drei Fragen zum Themenkomplex eingegangen bzw. verweigert es die Auskunft an Bürger, obwohl es ein eingetragener Verein ist und deshalb gemeinnützig zu sein hat. – Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Es reiht sich ein in das BRD Gesamtkonzept, welches die Abschaffung von Grund- und Menschenrechten subversiv und allzu stetig betreibt.

So hält es am Rechtsmissbrauch i.S.d. b.b. Artikel 5 UN Zivilpakt, Artikel 30 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU, sowie Artikel 17 EMRK  – Verbot des Missbrauchs der Rechte fest.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Lobbyverein gegen grenzenlose Menschenrechte ?

Und wer steckt dahinter ?

Fortsetzung folgt  ….

Update 1

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„Bundesverfassungsrichter“ Voßkuhle lügt – Grundgesetz ist keine Verfassung !

Voßkuhle zur Deutschen Einheit – „Recht setzt Politik Grenzen“

Er sagt:

Quelle: Legal Tribune – 06.10.2011

Artikel als PDF

Doch das Grundgesetz ist keine Verfassung !

Aufgrund des ehem. Artikel 146 GG gab es im Unternehmen BRD noch nie eine Verfassung.

Der Versuch das Besatzungskonstrukt „Grundgesetz“ mit einer Verfassung gleichzusetzen, ist ein immer wiederkehrender, billiger Versuch, der Bevölkerung genau eben diese Verfassung vorzuenthalten.

Schließlich bestimmte der Art. 146 GG, dass die Verfassung

vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden muss,

käme sie zum Tragen.

Diesen Volksbeschluss gab es jedoch nie.

Die Politik und die „Gerichte“ haben auch nie hierzu aufgerufen oder gar die Bevölkerung hierzu ermuntert, sondern sie haben es permanent,  subversiv und konsequent verhindert. – Und das seit dem Ende des 2. Weltkrieges !

Diese Vernebelungsaktion das „Grundgesetz sei die Verfassung der BRD“ kommt z.B. auch beim Einbürgerungstest  zur Anwendung. – Man indoktriniert auf allen Ebenen. – Die Hauptsache ist, dass das Volk nicht auf den Gedanken kommt, in freier Entscheidung eine Verfassung beschließen zu wollen.