Brüssel (Crime) Business – Arte Themenabend – 17.05.2014

Brüssel (Crime) Business – Arte Themenabend – 17.05.2014

„Im Oktober 2008, einen Monat nach Ausbruch der weltweiten Finanzkrise, ernannte Kommissionspräsident José Manuel Barroso eine unabhängige hochrangige Gruppe zur Aufsicht der Finanzmärkte. Ihre Aufgabe ist die Regulierung dieser Märkte, um einen Weg aus der Krise zu finden. Doch bei näherem Hinsehen entpuppt sich diese Gruppe von acht „EU-Weisen“ als gar nicht so unabhängig: drei der acht Weisen sind direkt mit jenen US-Banken verbandelt, die die Krise ausgelöst haben. Der Kopf der Gruppe ist Vorsitzender einer großen Finanzlobby. Steht nach 20 Jahren Deregulierung und Liberalisierung die Europäische Union selbst plötzlich am Rande des Zusammenbruchs? Und steht nicht vielmehr die Demokratie selbst auf dem Spiel, und mit ihr jene Werte, die uns teuer sind ?

Die wahren Zusammenhänge der korrupten EU Elite auch auf Arte Themenabend.

*

Jürgen Roth:
„Der stille Putsch.
Wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt.“
Verlag Heyne, München 2014, 320 Seiten, 20,60 Euro; ISBN: 978-3-453-20027-2, erhältlich ab 24. März.)

STASI Merkel alias IM ERIKA mit ihrer Clique ist einer der korrupten Köpfe des neoliberalen Faschismus, der nach alten DDR Mustern der Bevölkerung schleichend die Grundrechte entzieht bzw. entzogen hat.

An erster Stelle steht die Inaktivierung des Grundgesetzes via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.. und somit die faktische Beseitigung der Staatsordnung gem. ehem. Art. 20 GG.

Und für wahr….

Die so genannten Antifaschisten sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht. – Ein überaus dummer und blinder Haufen, der scheinbar nur auf Krawall aus ist und den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht ?

*

Der eigentliche Skandal ist aber, dass die politischen Parteien diese Form des Putsches noch nicht einmal offen ansprechen oder dagegen angehen und der Bevölkerung dies alles zumuten.

Sie unternehmen alles an Untätigkeiten, um diesem neoliberalen Faschismus Tag täglich immer mehr Raum zu geben, da sie offensichtlich selbst zur Elite gehören oder gehören wollen, die Jürgen Roth in seinem Buch beschrieben hat.

Pfui Spinne !

Wir sind DDR – reloaded – Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen – Ganze Arbeit IM Erika !

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Xavier Naidoo im Morgenmagazin – Wir sind nicht frei – Wir haben keinen Friedensvertrag – Deutschland ist besetztes Land – Sich dumm stellende Moderatoren

Kein Friedensvertrag, keine gesetzlichen Richter, Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, Kontrollratsgesetz Nr. 35, Grundgesetz aufgehoben (Art. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag), Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG beseitigt, somit keine Grundrechtsbindung für ehem. Legislative, Exekutive, Judikative“, IM Erika, ZPO, StPO und OWiG beseitigt, Zwangsmaßnahmen ohne vollstreckbare Titel, Psychiatrisierung von Regimegegnern, Mobbing, Korruption, Rechtsbeugung. – Und da fragen die volksverdummenden Morgenmagazin-Moderatoren ….

„Sind wir ein freies Land ?“

Entweder wollen die Fernsehmacher die Wahrheit seicht lancieren, damit es keinen Volksaufstand gibt oder sie sind einfach nicht auf der Höhe ihrer Zeit. – Wenn man sich die verdummende Programmvielfalt der so genannten öffentlich- rechtlichen – Sender u.a. (Rote Rosen, tausende Zoogeschichten, Sturm der Liebe, Verbotene Liebe etc., Topfgeldjäger und etliche Küchenschlachten, einlullende Regionalmagazine, Die Merkelschau um 20.15, Maischbergers Präsentation der immer wiederkehrenden Austauschgesichter, die ihre lobbygesteurten Ideologien verbreiten dürfen, 25 Millionen mal Hafenkante und Großstadtrevier als die Ordnungshüter unserer virtuellen Nation, Richterin Barbara Selesch als Volks-Vorzeigerichterin, Tausende Castingshows, die eine Realität aufbauen, die es nicht gibt, Markus Lanz der Aufklärer der Nation, ….

Gut, dass es die Anstalt gibt.

Amnesty international, Human Rights Watch, Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Der Ausschuss für Menschenerechte und humanitäre Hilfe und andere angeblich grenzenlos agierende „Menschenrechtsorganisationen“ schauen – wie immer – nur zu.

Wo bleibt das Bekenntnis zu grenzenlosen Menschenrechten ?

Wie finanzieren sich diese Organisationen eigentlich ?

Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt – GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO1977, UStG wegen Verstoß gegen das Zitiergebot erloschen

Wie bereits bekannt, wurden die Grundrechte aus dem Grundgesetz durch Eliminierung im Einigungsvertrag im Jahre 1990 (Art. 4 Ziff. 2) beseitigt.

Der Inhalt des nachfolgenden Artikels geht allerdings rein hypothetisch davon aus, dass das Grundgesetz seit der Wende weiterhin fortbesteht, was nicht der Fall ist.

Dies soll dazu dienen, um denen, die fälschlicherweise immer noch behaupten, die BRD sei ein Rechtsstaat auf Basis des Grundgesetzes, aufzuzeigen, dass selbst auf Grundlage ihres eigenen Rechtsverständnisses, diverse Gesetze keine Gültigkeit mehr haben, da der nicht legitimierte Gesetzgeber ständig gegen das  Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG verstoßen hat.

Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt aber darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.

Quelle: Wikipedia

Und was das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG angeht, sei an dieser Stelle noch einmal gesagt, dass das OWiG keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt (Vgl. § 5 OWiG) und somit der Tatbestand des Verstoßes gegen das Gebot zur Rechtsicherheit erfüllt ist.

Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

Über einen räumlichen Geltungsbereich verfügt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ebenfalls nicht, wobei zudem der § 15 GVG a.F. lautete: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. – Die aktuelle Version des § 15 GVG n.F. jedoch besagt….

Weggefallen

*

Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt

Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG ) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden. Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35 bzw. Kontrollratsgesetz Nr. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.

Quelle

Das Schreiben des BMJ

www.livestream.com/kulturstudio

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__5.html

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Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD 

Amnesty International deckt Menschenrechtsverletzungen in der BRD durch vorsätzliche Untätigkeit; entgegen der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“ und entgegen der eigenen Satzung !

Bereits in der Vergangenheit habe ich über die stillschweigende Hinnahme von Menschenrechtsverletzungen durch Amnesty International im Unternehmen BRD berichtet. – Nachdem ich auf die Bewegung Keine Grenzen für Menschenrechte gestoßen bin und dort Amnesty International (AI) als Unterzeichner entdeckt hatte, habe ich AI erneut befragt, ob AI sich auch gegen die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen in der BRD ausspricht bzw. dagegen arbeitet, was AI in der Vergangenheit strikt ablehnte.

So teilte AI mit, dass sie selbstverständlich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen arbeiten.

Jedoch habe AI – als deutsche Sektion – den Fokus allerdings nicht auf das eigene Land gerichtet.

Dies begründet AI damit, da beispielsweise Amnesty Schweiz nicht schwerpunktmäßig zur Schweiz arbeitet etc..

Eine Rechtsgrundlage z.B. in der eigenen Satzung, an die AI gebunden ist, nannte AI nicht.

Eine Ausnahme stelle letztes Jahr jedoch die Polizeikampagne dar.

Somit verstößt AI gegen die eigene Satzung, da es eine solche „Schweiz-Regelung“ in dieser Satzung überhaupt nicht gibt.

Vielmehr gilt nach der Satzung von Amnesty folgendes:

§ 2 ZIEL UND AUFTRAG DES VEREINS; GRUNDPRINZIPIEN UND METHODEN

(1) Das Ziel von Amnesty International ist es, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte genießen.

AI Satzung_2010

Scheinbar findet es Amnesty es in Ordnung, wenn die Menschen dieses Landes vor stattfindenden Menschenrechtsverletzungen – und das vor ihren Augen – nicht geschützt werden, trotz der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“.

Ist das verlogen ?

Wie vom Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. und dem sog. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag wird von Amnesty International die Uneingeschränktheit bzw. das Anerkenntnis grenzenloser Menschenrechte unbegründet verweigert.

Warum gibt es Bestrebungen zweier großer „Menschenrechtsorganisationen“ Menschenrechte im negativen Sinne anzutasten ?

Amnesty baut sich somit eigene Grenzen für Menschenrechte auf und missachtet somit das Manifest, die eigene Satzung und das erhebliche Schutzinteresse der eigenen Bevölkerung, bei einer erheblichen Schadenslage.

Ist es das, was Amnesty unter Gerechtigkeit und Gleichbehandlung versteht ?

Die neuerliche Korrespondenz …

Das es auch anders geht, zeigt das Komitee für Grundrechte und Demokratie


… und Medico International

Mein Schreiben an die taz – Bewegung „keine Grenzen für Menschenrechte“ ….

Fortsetzung folgt ….

Deutsches Institut für Menschenrechte verwahrt sich gegen grenzenlose Menschenrechte

Wenn man sich einige Menschenrechtsquellen einmal vor Augen führt, wird man feststellen, dass beispielsweise der UN Zivilpakt, die EMRK, die Charta der Grundrechte der EU u.a.m. keine Hinweise oder Regelungen enthalten, die diese Menschenrechte selbst in irgendeiner Form einschränken.

Vielmehr besagt beispielsweise der Artikel 5 des UN Zivilpaktes folgendes …

Artikel 5
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Nun verhält es sich so, dass das o.a. Völkerecht in der so genannten Normenhierarchie eingebunden ist.

Anhand der u.a. Grafik ist die Rangigkeit der Rechtsnormen innerhalb der Normenhierarchie für jedermann leicht zu erkennen.

Nicht jedoch für das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V., welches das unantastbare Völkerrecht bzw. grenzenlose Menschenrechte nicht gelten lassen will. – Und dies, ohne eine sich am diesbezüglichen Völkerrecht orientierende Begründung abgeben zu wollen.

Insofern darf ich an dieser Stelle meine Korrespondenz mit der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf als Beweis dafür anführen, dass von dieser Stelle aus zweifelsfrei subversiv versucht wird, Menschenrechte – durch ein unbegründetes Beharren auf einschränkendes nationales Recht –  der Bevölkerung, zu einem erheblichen Teil vorzuenthalten.

Worum geht es ?

Es geht um die Tatsache, dass Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zum Völkerrecht durch Anwendung nationaler Gesetze verjähren können, obwohl es im Völkerrecht selbst keinerlei Hinweise hierfür gibt, auf diese Art und Weise das internationale Recht außer Kraft setzen bzw. die Abschaffung – beispielsweise der im  UN Zivilpakt anerkannten Rechte und Freiheiten – betreiben zu dürfen.

Menschenrechtsverletzungen die z.B. vor dem Jahr 2000 stattgefunden haben, dürften im Jahre 2011 keine rechtliche Bedeutung mehr im Unternehmen BRD haben. Dies gilt dann selbstverständlich auch für alle ratifizierenden Staaten, wenn man den Aussagen der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf in irgendeiner Form glauben schenken möchte.

Die Korrespondenz



Wie dem Betrachter dieser Einlassungen sicherlich auffällt, ist das angebliche Institut für Menschenrechte nicht auf die o.a. drei Fragen zum Themenkomplex eingegangen bzw. verweigert es die Auskunft an Bürger, obwohl es ein eingetragener Verein ist und deshalb gemeinnützig zu sein hat. – Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Es reiht sich ein in das BRD Gesamtkonzept, welches die Abschaffung von Grund- und Menschenrechten subversiv und allzu stetig betreibt.

So hält es am Rechtsmissbrauch i.S.d. b.b. Artikel 5 UN Zivilpakt, Artikel 30 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU, sowie Artikel 17 EMRK  – Verbot des Missbrauchs der Rechte fest.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Lobbyverein gegen grenzenlose Menschenrechte ?

Und wer steckt dahinter ?

Fortsetzung folgt  ….

Update 1

Schreiben als PDF

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

We are DDR

Wer immer noch nicht glaubt, dass das Besatzungskonstrukt Grundgesetz im Unternehmen BRD keine Bedeutung mehr hat, wird anhand dieses Filmbeitrages von REPORT MAINZ vom 22.08.2011 eines Besseren belehrt.

Will sagen, dass die Vernichtung der grundgesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte (z.B. Beteiligungsrecht des Bundestages)  im Jahre 1990 (Einigungsvertrag Artikel 4 Ziffer 2 ) schon seit langem praktische Anwendung findet.

So verhält es sich nicht nur betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG bzw. die Vernichtung der Staatsgerichte durch Eliminierung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (ehem. Art. 15 GVG) oder gar betreffend die Zustimmungsverweigerung von Merkel & Co. & Konzerne bei der Laufzeitverlängerung von AKW.

Aber sehen Sie und hören Sie selbst ….

Wo bleiben denn eigentlich die Stimmen der „Rechtsanwälte“, die einen Eid auf die Grundrechte geleistet haben ?

Geht das eigene Salär vor der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte ?

Wo bleibt die Presse ?

Wo bleiben die Bürgerrechtler ?

Was hat IM Erika und/oder ihre Vertrauten als Nächstes vor ?

Weitere Info …

Lügen und Betrügen – Da Capo vom Bundestag und BMJ

Wie bekannt, werden Beschwerden über grundlegende Mißstände im Bereich der Menschenrechte in der BRD vom Petitionsausschuss und vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag nicht gerne gesehen und schon gar nicht gerne  bearbeitet.

Kostet es doch immer wieder Mühe, Arbeit und erneuten Erfindungsreichtum die Bevölkerung in Angelegenheiten von schwer wiegenden Menschenrechtsverletzungen in der Firma mittels Lügen und Betrügereien abzuweisen.

Schon vor geraumer Zeit hatte ich die beiden Ausschüsse mit dem Thema „Scheinurteile“ an BRD Ausnahmegerichten konfrontiert, was auch hier zu einem abgekarteten Scenario zwischen Bundesjustizministerium (BMJ) und Petitionsausschuss – unter stillschweigender Billigung des Herrn Ausschußvorsitzenden Koenigs (B90/Die Grünen) – führte.

Das Scenario ist der Gestalt, dass man sich seitens des Petitionsausschusses Stellungnahmen durch das BMJ einholte, da man selber vorgab, keine Ahnung von der Materie zu haben.

Bezeichnenderweise ging das BMJ, wie die nichtgesetzlichen Richter an den Ausnahmegerichten der BRD Firma, ebenfalls quasi anonym bzw. ohne hinreichenden Authentizitätsnachweis vor, damit eine Rückverfolgung zum Schreibtischtäter nicht stattfindet.

So finden sich auf der Stellungnahme des angeblichen BMJ zum Thema Scheinurteile für den Petionsausschuss – wenig verwunderlich – weder ein Name, noch ein Laufzeichen, noch eine Unterschrift des Verfassers.

Nachdem dann von mir alles das, was das angebliche BMJ an juristischer Schande den im vorauseilenden Gehorsam dieser Schande zustimmenden  Ausschuss zur Abwehr der Eingaben von Menschenrechtsverteidigern hat zukommen lassen entkräftet und als bloße Lügenmaschinerie enttarnt wurde, fragt man dort an, ob die Petition nun denn weiterhin vom Ausschuss behandelt werden soll, obwohl die Wahrheit in Sachen Scheinurteile – auch anhand dieser Korrespondenz – ans Licht gekommen war, wie schon zuvor – beispielsweise im Schriftwechsel mit einer Privatperson die sich „Gerichtspräsidentin“ nennt.

Hierauf habe ich jedenfalls schriftlich zu verstehen gegeben, dass meine Beschwerde als Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK und als Beschwerde gem. Artikel 2 des UN Zivilpakt anzusehen ist.

Das neuerliche Schreiben an den Petitionsausschuss u.a.

Amnesty und die Gewerkschaft der Polizei schweigen weiterhin.

Ausnahmegericht „Bundesgerichtshof“ akzeptiert keine Scheinurteile vom Ausnahmegericht „Landgericht Kassel“

Die Hessenschau vom 27.08.2011 berichtet über das Ausnahmegericht „Bundesgerichtshof“, welches Scheinurteile angeblich nicht akzeptiert und gibt das Verfahren an die letzte „Instanz“ zurück. – Nun könnte man darüber debattieren, ob der angebliche BGH hierzu überhaupt legitimiert war. Denn es rügt die fehlende Unterschrift eines gesetzlichen Richters, obwohl sie selbst nur Privatpersonen ohne eine diesbzgl. grundgesetzliche Legitimation sind. – Das ganze steigert ein Stück weit das absurde Geschehen an den Ausnahmegerichten im Unternehmen BRD. – Was würde passieren, wenn der nicht gesetzliche Richter am Ausnahmegericht „Landgericht Kassel“ sich weigert zu unterschreiben, weil er ja kein gesetzlicher Richter i.S.d. ehem. Art. 101 GG bzw. i.S.d. ehem. § 16 GVG ist (ehem., deshalb, da sowohl der Geltungsbereich des GG beseitigt , alsauch die Gültigkeit des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beseitigt wurde).

Kommt dann endlich einmal die Wahrheit ans Licht oder wird weitergemacht, wie bisher ?

Ich vermute , die Wahrheit wird noch lange auf sich warten lassen müssen, da ich mich in diesem Zusammenhang an die Worte eines sich bereits im Ruhestand befindlichen Richters erinnere….

Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 „Konsequente Manipulation“). „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen'“. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: „Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann.“

Auch gegen das neue Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Die schriftliche Fassung werde aber „diesmal sicherlich unterschrieben sein“, betonte der Vorsitzende Richter am Montag.

hieß es auf Ärtztezeitung.de , obwohl gegen Scheinurteile überhaupt kein Rechtsmittel gegeben ist bzw. …. Baumbach/Albers, ZPO 61. Auflage zu Grundz § 511 Rn 26 Scheinurteile: „Sie sind keine Urteile und daher keinem Rechtsmittel unterworfen …hierhin gehören … Entscheidungen mit schwersten und offenkundigen Mängeln, ferner nicht verkündete Urteile.“ – Siehe auch…..

Eine bedeutsame Frage ergibt sich, wenn man realisiert, dass seit 1990 wohl einige tausend Scheinurteile bestehen, wobei das Verfahren – nach wie vor – nicht abgeschlossen bzw. immer noch offen ist, da Scheinurteile ein Verfahren nicht beenden.

Was machen all die betrogenen Menschen mit „ihren“ Scheinurteilen und den ganzen Folgen, wie Kosten u.a. ?

Wer kommt dafür auf ?

Rollt da eine Kostenlawine auf Bund und Länder zu ?

Gibt es einen Zusammenschluss der Justizopfer ?

Und was macht/machen die Politiker, die Parteien, die Gewerkschaften, Amnesty, HumanRightsWatch,Transparency International, der Neue Richtervereinigung, die EU, die UN u.a. ?

Menschenrechte in der BRD – Ballast für eine Diktatur

Wie bereits bekannt, interessieren Scheinurteile, nicht gesetzliche Richter und Ausnahmegerichte den Menschenrechtsausschuss im Bundestag oder auch den Petitionsausschuss im Bundestag überhaupt nicht, so dass über dubiose Verfahren diesbezügliche Bürgeranfragen abgeschmettert oder ausgesessen werden.

Man fühlt sich seitens dieser Gremien – wie selbstverständlich auch die Ausnahmegerichte -nicht gebunden an das Völkerrecht (Art. 14 UN Zivilpakt oder auch Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU) und weist somit  die für eine Demokratie dringend notwendigen – auf Humanismus ausgerichteten Strukturen im justiziellen Bereich – als Ballast für eine sich seit 1990 etablierende Diktatur weit von sich.

Insofern war es mal wieder angezeigt hier anzusetzen, um diesen Humanismus gegenüber diesen Ausschüssen erneut einzufordern, da Ausnahmegerichte  – aus Gründen der Befangenheit – hierzu nicht in der Lage sind.

Mir ist klar, dass die Ausschüsse das o.a. Unrechtsystem schützen. – Jedenfalls liegen andere Erkenntnisse hierzu nicht vor und es wird immer wieder versucht, die Bevölkerung auf eine „Schleimspur“ zu schicken, damit sie irgendwann aufgeben, sich zu beschweren. – Und genau dies soll mit der erneuten Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK / Artikel 2 UN Zivilpakt wieder veranschaulicht werden. – Dies bedeutet ebenfalls die Missachtung des völkerrechtlichen Wirksamkeitsgebot bei Beschwerden durch den Bürger gem. Artikel 2 (3) Buchst. a.) UN Zivilpakt. Bzw. Artikel 13 EMRK – Recht auf eine wirksame Beschwerde.

Die erneute Beschwerde.