Kinderehen verstoßen gegen Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN Res. 217 A III) und gegen Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention (CRC). – Für Flüchtlinge gilt Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach „jeder Flüchtling gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten hat, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“. – In Deutschland gilt ein Verbot von Kinderehen ! Vgl. insbesondere § 1303 BGB und § 176 StGB. Im Übrigen sind Kinder diesbezüglich nicht einwilligungsfähig. – Kinderehen sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, deren Befürworter Pädophilie billigend in Kauf nehmen. –
Wohl aufgrund von massiven Protesten hat die SPD von der legalen Vergewaltigung von Kindern abgesehen, was dennoch aufzeigt, zu welchen kriminellen Machenschaften unsere angeblichen Volksvertreter im Stande sind.
Anmerkung: Auch andere Parteien machten sich stark für die Kinderehe !
Wie nicht anders zu erwarten, verweigern „BRD-Gerichte“ gerne auch das Menschenrecht der Akteneinsicht; meistens, wenn sie etwas zu verbergen haben.
Insofern sollten alle Menschen, denen das Recht auf Akteneinsicht verwehrt wird, sich auf die nachfolgenden Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berufen; am besten als Beschwerde gemäß Artikel 13 EMRK.
(EGMR 18.3.1997, Foucher gegen Frankreich, Nr 10/1996/629/812; EGMR 24.4.2007, Matyjek gegen Polen, Nr 38184/03; EGMR 15.1.2008, Luboch gegen Polen, Nr37469/05; EGMR 9.10.2008, Moiseyev gegen Russland, Nr 62936/00; EGMR 26.11.2009, Dolenec gegen Kroatien, Nr 25282/06; Meyer-Ladewig, EMRK Art 6 Rz 115, sowie Huseyn und andere gegen Aserbaidschan, Nr 35485/05, 45553/05, 35680/05 und 36085/05).
Der Fall Dr. Margrit Herbst ist ein Paradebeispiel dafür, mit welchen Methoden gegen die Interessen der Bevölkerung gearbeitet wird und wie die Medien es auf politische Weisung hin, tunlichst vermeiden, über illegale Scheinurteile und Scheinbeschlüsse, wie sie in der BRDDR gang und gäbe sind, zu berichten.
Kommt es – wie vorliegend – tatsächlich einmal zu einer Berichterstattungüber menschenrechtswidrige Scheinurteile durch die s.g. seriöse Presse(hier: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag – SHZ.de), wird seitens der Politik sofort interveniert, die entsprechende Passage im Artikel weisungskonform zensiert und anschließend stereotyp als Verschwörungstheorieabgetan.
Wie ein dressierter Affe …
Was für ein investigativer Journalismus !
Doch zunächst einmal der Fall der Frau Dr. Margrit Herbst, allerdings nur auszugsweise, da alle Berichterstattung in den Medien wohl hunderte Seiten füllen würde.
Frankfurter Rundschau – Tierärztin Margrit Herbst – Vor BSE-Verdacht gewarnt und gefeuert – Vor 20 Jahren stößt die schleswig-holsteinische Tierärztin Margrit Herbst auf erste Verdachtsfälle von Rinderwahnsinn. Sie warnt davor – und wird von ihrem Arbeitgeber gefeuert. Immer noch kämpft die Frau um ihre Rehabilitation. – Quelle
Whistleblower-Netzwerk über die causa Dr. Margrit Herbst – Quelle
Stiftung Warentest/Finanztest – Mutmacher: Margrit Herbst – Kämpferin für Mensch und Tier – Finanztest stellt jeden Monat Menschen vor, die großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und dadurch die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Dr. Margrit Herbst, Tierärztin aus Schleswig-Holstein. Die engagierte Veterinärin sorgte als Whistleblowerin dafür, dass zurückgehaltene Informationen über BSE-Fälle an die Öffentlichkeit kamen. – Quelle
WELT am SONNTAG – Tierärztin warnte vor BSE und wurde entlassen – Vor zehn Jahren bereits entdeckte die Veterinärin Margrit Herbst auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt 21 Rinder mit BSE-Symptomen. Sie bestand auf Untersuchungen. Stattdessen verlor sie ihren Job Rinderwahnsinn und Creutzfeldt-Jakob.- Quelle
Piratenpartei – Dokumentenarchiv Margrit Herbst – Quelle
Filmbeitrag RTL-Nord – Entlassen, weil sie Zivilcourage zeigte – Weil Dr. Margit Herbst Zivilcourage zeigte, änderte sich ihr Leben dramatisch. – Sie wurde gemobbt und bedroht. Mit 54 Jahren verlor sie ihren Job als Veterinärmedizinerin und fand keine Neuanstellung mehr. Dr. Margrit Herbst ist eine Whistleblowerin. 1994 warnte sie frühzeitig öffentlich vor der Rinderseuche BSE und wurde deshalb rausgeworfen. Bis heute hat das Land Schleswig-Holstein die verdiente Tierärztin, die sich dem Verbraucher- und Tierschutz verpflichtet fühlt, nie rehabilitiert. – Quelle
Plusminus – Die Tierärztin Margrit Herbst erkannte BSE und wurde gekündigt.
In Brokstedt, Schleswig Holstein, lebt die ehemalige Tierärztin Margrit Herbst mit einer bescheidenen Rente. Bescheiden, weil der damals 54- Jährigen gekündigt wurde und sie danach nie wieder in ihrem Beruf arbeiten konnte. – Quelle
SHZ – Ablehnung des Bundesverdienstkreuzes “Die Regierung von Heide Simonis war jedoch nur bereit, Herbst für die hohe Auszeichnung beim Bundespräsidialamt vorzuschlagen, wenn diese im Gegenzug auf alle finanziellen Ansprüche gegen ihren früheren Arbeitgeber, dem Kreis Segeberg, und auf Wiedergutmachung verzichtet. Der Vorschlag für diesen „dreckigen Deal“ (O-Ton Herbst) wurde von der damaligen Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter übermittelt – und von der Veterinärin unter Protest abgelehnt.“ – Quelle
berichtet über Scheinurteile
Da es alle Medien im Falle der Frau Herbst bisher unterlassen haben, einmal genauer auf die angeblichen Urteile zu schauen und hierüber zu berichten, habe ich mich an den Kreistag in Bad Segeberg gewandt und um die „Urteile“ zur „Causa Herbst“ gebeten.
Nach Erhalt stellte ich unschwer fest, dass es sich um bedeutungslose Scheinurteile bzw. um nicht beantragte Ausfertigungen ohne Unterschriften gesetzlicher Richter und zudem ohne gültigen Ausfertigungsvermerk handelt.
Auszug Scheinurteile – Causa Frau Dr. Margrit Herbst ….
Vor diesem Hintergrund hatte ich mich innerhalb einer Beschwerde (Scheinurteile im Anhang) an das Justizministerium Schleswig-Holstein (Ministerin Anke Spoorendonk SSW) gewandt; ohne Reaktion …
Somit versetzte die „SHZ-Lückenpresse“ Frau Dr. Margrit Herbst quasi einen erneuten „Todesstoß“, so dass sowohl ihre verdiente Rehabilitation, als auch eine sachgerechte Diskussion über das Thema Scheinurteile und Scheinbeschlüsse einer breiten Öffentlichkeit, weiterhin verschlossen bleibt.
Und da fühlen sich die Medien brüskiert, wenn man ihnen vorhält, sie seien von den Parteien gelenkt und fremdbestimmt ? !
60% der Deutschen hält die Presse von der Politik und Wirtschaft gelenkt
Vor diesem Hintergrund den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag SHZ nicht als Lügenpresse zu bezeichnen, ginge an der Realität vorbei und zeigt, dass das angebliche Unwort „Lügenpresse“ keinesfalls nur der s.g. rechtspopulistischen Szene zuzuordnen ist.
Vielmehr soll offensichtlich das Wort Lügenpresse zur Stigmatisierung der Bürger benutzt werden, die die Lügen der Presse ans Tageslicht bringen wollen, sich aber dies nicht trauen, da sie fürchten, in die rechte „Nazi-Ecke“ geschoben zu werden.
Der Inhalt der Scheinurteile und die Kündigung von Frau Dr. Herbst wegen Verteidigung des UN Sozialpaktes verstoßen im Übrigen gegen das internationale Recht des ICESCR – Sozialpakt der Vereinten Nationen.
Hier: Artikel 12 (1) und (2) Buchst. c.) d.) i.V.m. Artikel 5 ICESCR
Dieser Beitrag wurde unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.07.2013, Az.: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13 erstellt, wonach das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen berücksichtigen müssen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.