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Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Geschädigte Prozessparteien – Das landesweite Betrugsszenario der Anwälte und der nicht gesetzlichen Richter in den Ausnahmegerichten

Damit nicht gesetzliche Richter nicht dafür belangt werden können, was sie in ihren Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen hineinschreiben, weigern sich die als Richter getarnten Privatpersonen ihre Unterschrift gemäß § 315 ZPO zu leisten.

Denn wie möglicherweise bekannt,  ist das Staatshaftungsgesetz seitens des Bundesverfassungsgerichtes schon 1982 als nichtig eingestuft worden.

Hieraus resultiert, dass „Richter“ selbstschuldnerisch für die in „ihren Urteilen“ angerichteten Schäden selbst aufkommen müssen. – Vgl. u.a. § 839 BGB.

Dies können beispielsweise Schäden in Folge unrechtmäßiger Zwangsmaßnahmen sein.

Wollen die nicht gesetzlichen Richter dies vermeiden, müssen sie die selbstschuldnerische Haftung quasi inaktivieren.

Dies geschieht vorzugsweise dadurch, dass sie Wege finden, nicht an ihr „Urteil“ gebunden zu sein.

Diese Bindung erlischt, wenn es keine Urteile gibt.

Denn die Gerichte und somit auch die „Richter“ sind nur an Urteile gebunden. – Vgl. § 318 ZPO, wobei Urteile die Anforderungen gem. § 315 (1) S.1 ZPO erfüllen müssen.

Fehlt diese Unterschrift, gibt es keine Bindung des „Gerichtes“ und somit auch nicht die eines „Richters“.

Hieraus folgt, dass die Haftung des einzelnen „Richters“ gem. § 839 BGB wegfällt, da es die b.b. Bindung wegen der fehlenden Unterschrift nicht gibt und eine Verantwortung ohne vg. Bindung auszuschließen ist.

Oder m.a.W.:

Keine Unterschrift

Keine Bindung

Keine Verantwortung

Keine Haftung.

Und möglicherweise belastendes Material in der s.g. Gerichtsakte ist schnell beseitigt.

Deshalb scheuen die Gerichte die Akteneinsicht ohne Anwalt, wie der Teufel das Weihwasser.

Mit der Unterschrift steht und fällt also die Haftungsfrage für den nicht gesetzlichen Richter als rücksichtsloser „Ersatz“ für das fehlende Staatshaftungsgesetz; zu Lasten der Prozessparteien und als organisierter Prozessbetrug und als Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta der Grundrechte der EU , wegen vorsätzlicher Verletzung des Artikel 47 der Charta.

Nun kann man sich fragen, wie dieser landesweite und organisierte Prozessbetrug möglich sein kann ?

Dies lässt sich mit einem bestimmten Indikator leicht feststellen, in dem man das „Gericht“ anschreibt und nach einem Urteil – also eine Entscheidung mit richterlicher Unterschrift gem. § 317 (1) S.1 ZPO – fragt.

Dann bekommt man z.B. folgende Antwort ….

oder auch diese Antwort ….

Meine diesbezügliche Anfrage bei der Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein.

*

Wie jeder gut erkennen kann, erfindet die Präsidentin und nicht gesetzliche Richterin Birgit Willikonsky des Ausnahmegerichtes „Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein“ gerade ihr eigenes Verfahrensrecht, was mit der ZPO als einschlägiges Verfahrensrecht für Zivilprozesse nichts mehr zu tun hat; einmal vorausgesetzt, die ZPO würde tatsächlich noch Bestand haben, was offenkundig nicht der Fall ist.

  • Denn Urteile verbleiben nicht in irgendeiner Prozessakte, sondern werden den Prozessparteien zugestellt.
  • Prozessparteien werden auch keine Ausfertigungen erteilt, da sie diese gem. § 317 (2) S.2 ZPO ggf. nie beantragt haben.
  • Den Begriff „Original“ kennt die ZPO in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

Aber das sagte ich ja schon ….

Derartiges Betrugsszenario kann aber nur funktionieren, wenn die die Prozessparteien „vertretenden“ Rechtsanwälte – als angebliche Organ der Rechtspflege – diese Gaunerei auch mittragen.

Oder glauben Sie wirklich, dass den Anwälten das alles noch nie aufgefallen ist ?

Ich erhalte regelmäßig Anrufe zu diesem Thema, in dem der Anrufer berichtet, dass er seinen Anwalt nach einem Urteil gem. § 317 (1) ZPO gefragt hatte. – Die Antworten der Anwälte waren immer gleich.

Etwa so  …..

Kommt Ihnen das bekannt vor ?

Immer dann, wenn Sie eine gleiche oder ähnliche Antwort Ihres Anwaltes auf die Frage nach einem Urteil erhalten, können Sie davon ausgehen, dass ein abgesprochenes Betrugsszenario auch bei Ihnen vorliegt.

Entgegen aller völkerrechtlichen Pflichten  zu einem fairen Verfahren, welches Scheinurteile und Scheinbeschlüsse nicht begründen.

Und die Rechtsanwaltskammern und die Landesregierungen und die Bundesregierung  billigen diesen Betrug.

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

We are DDR

Wer immer noch nicht glaubt, dass das Besatzungskonstrukt Grundgesetz im Unternehmen BRD keine Bedeutung mehr hat, wird anhand dieses Filmbeitrages von REPORT MAINZ vom 22.08.2011 eines Besseren belehrt.

Will sagen, dass die Vernichtung der grundgesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte (z.B. Beteiligungsrecht des Bundestages)  im Jahre 1990 (Einigungsvertrag Artikel 4 Ziffer 2 ) schon seit langem praktische Anwendung findet.

So verhält es sich nicht nur betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG bzw. die Vernichtung der Staatsgerichte durch Eliminierung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (ehem. Art. 15 GVG) oder gar betreffend die Zustimmungsverweigerung von Merkel & Co. & Konzerne bei der Laufzeitverlängerung von AKW.

Aber sehen Sie und hören Sie selbst ….

Wo bleiben denn eigentlich die Stimmen der „Rechtsanwälte“, die einen Eid auf die Grundrechte geleistet haben ?

Geht das eigene Salär vor der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte ?

Wo bleibt die Presse ?

Wo bleiben die Bürgerrechtler ?

Was hat IM Erika und/oder ihre Vertrauten als Nächstes vor ?

Weitere Info …