Wir sind DDR – reloaded – Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen – Ganze Arbeit IM Erika !

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Wie es Hitler getan hat …

Auch wenn IM Erika mit ihrem Maulkorberlass nach einem Proteststurm wieder „zurück ruderte“, wird auch hier deutlich, dass die Bemühungen zum Grundrechteabbau, der mit Art. 4 Ziffer 2 des Einigungsvertrages seinen Lauf nahm, stetig voran schreitet.

Es geht der Bundesdiktatur auch hier um das „Ankratzen“ noch vorhandener demokratischer Denkmuster bei den angeblichen Vertretern dieses Landes, nur um zu sehen, wen oder wo es juckt bzw. wie groß der Widerstand beim Verbot der freien Rede im Bundestag sein wird.

Die Beschneidung des Rederechts von „Abweichlern“ im Bundestag ist nichts weiter als die Konzentrierung von Staatsmacht auf eine oder wenige Personen.

Grundrechteabbau passiert nach DDR Manier stets schleichend.

Nur zur Erinnerung:

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten

Und wie war das damals mit der Zustimmung des Bundesrates zur AKW Laufzeitverlängerung ?

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

Oder das regelmäßig missachtete Zitiergebot gem. ehem. Artikel 19 GG bei Merkels Gesetzen, die die Grundrechte deutscher Bürger einschränken und verletzen ?

Nichts wird beachtet.

So geschehen auch bei dem § 802g ZPO, der am 01.01.2013 eingeführt wird (vgl. BGBl. I S. 2258).

Kein Gebrauch vom Zitiergebot.

Als Verletzung des Grundgesetzes ?

Nein !

Denn was nicht mehr da ist, kann man nicht mehr verletzen.

Das Aufrechterhalten der öffentlichen Meinung, dass insbesondere das Grundgesetz noch Bestand habe, ist als Tarnung anzusehen, so dass die willkürliche und auf Diktatur ausgerichtete Anwendung bereits gelöschter Gesetze (z.B. Vollstreckungen ohne vollstreckbaren Titel (Stichwort: Scheinurteile/Scheinbeschlüsse)) etc. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 VStGB ihren Lauf nimmt, wofür der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die zuständige Instanz wäre, diese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu ahnden. – Erläuterung.

Insgesamt muss sich jeder die Frage stellen, wie man es anstellen kann, eine „Demokratie“ in eine Diktatur umzuwandeln.

Die Antwort ist einfach, da die Geschichte an dieser Stelle der beste Ratgeber ist und heißt:

Grundrechte abbauen und beseitigen !

Ob dies nun schlagartig – wie es Hitler getan hat – oder ob es schleichend über einen bestimmten Zeitraum geschieht, wie wir es seit dem Fall der Mauer erleben, ist für die Einhaltung der Menschenrechte völlig unerheblich !

Das Prinzip ist das Gleiche.

Nazi Demo in Lübeck durch völkerrechtswidrige Scheinbeschlüsse des VG und des OVG Schleswig von nicht gesetzlichen Richtern genehmigt

Nachdem ich diverse Schwierigkeiten hatte, die Beschlüsse zur Genehmigung der NAZI Demo von der Stadt Lübeck zu erhalten, möchte ich an dieser Stelle einen entsprechenden Artikel ankündigen, der sich mit dieser Materie beschäftigt, wobei die Worte des Bundespräsidenten Gauck und anderer Politiker, die keine oder wenig  Zivilcourage haben, die Worte beim Namen zu nennen und statt dessen sagen … “ Die Bürger müssen Verantwortung übernehmen“ eine nicht mindere Rolle spielen.

Das gleiche trifft wohl auch auf die Medien und die politisch abhängigen Staatsanwälte zu.

OVG_Beschluss_vom_29.03.2012

Informationen zu Scheinurteile und Scheinbeschlüsse finden Sie hier.

Erneute Beschwerde gem. Artikel 2 (3) UN Zivilpakt an den Petitionsausschuss im Landtag SH wegen Vorteilsgewährung gegenüber Nationalsozialisten in Schleswig-Holstein

Schreiben an die Räte für Kriminalitätsverhütung betr. Nazi Demonstration und Korruption

IZG Antrag an den Bürgermeister der Stadt Lübeck zur Nazi Demo i.S. Scheinbeschluss OVG SH

Update: Erneute Beschwerde gem. Artikel 2 (3) UN Zivilpakt an den Petitionsausschuss im Landtag SH wegen Vorteilsgewährung gegenüber Nationalsozialisten in SH – Nazi Demo in Lübeck und anstehend in Neumünster

Fortsetzung folgt ….

Netzwerk Korruption – Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften – Wie unabhängig sind Staatsanwälte ?

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht,
die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht,
die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht,
der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

*

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

Befürwortung von Scheinurteilen – Petitionsausschuss Schleswig-Holstein agiert wie eine kriminelle Vereinigung

Nachdem der Petitionsausschuss im Landtag Schleswig-Holstein unendlich viele Rechtsmissbräuche i.S.d. Artikel 5 (1) i.V.m. Art. 14 (1) ICCPR und Korruption durch Vorteilsgewährung mittels Unterlassen (§ 333 StGB i.V.m. § 336 StGB) – betreffend völkerrechtswidriger Scheinurteile begangen hat, soll an dieser Stelle noch einmal auf das Thema Scheinurteile, als eine Form der Abschaffung der völkerrechtlich normierten Grundrechte und Freiheiten eingegangen werden, um aufzuzeigen, dass Bürger sehr wohl auf den Gedanken kommen könnten, dass es sich hierbei um organisierte Kriminalität handelt und nicht mehr um ein demokratisch legitimiertes Gremium, welches Grundrechte und Freiheiten auf Basis – beispielsweise des ICCPR – achtet und für den Bürger zugänglich macht.

Vielmehr bekennen sich die Ausschussmitglieder zum umfassenden Betrug gegenüber der Bevölkerung, insbesondere durch Verheimlichung und Verschleierung ihrer Machenschaften und Vertuschungen – durch ihre uneingeschränkte Zustimmung von – durch korrupte Richter/innen – verfassten Scheinurteilen.

Da alle Mitglieder des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein Parteimitglieder sind, kann man nicht davon ausgehen, dass deren Rechtsmissbrauch und Korruption von ihrer jeweiligen Partei (SPD, CDU, FDP, Linke, SSWund Grüne) als mindestens nur skandalös betrachtet wird.

Ich denke, dass alle Machenschaften des Ausschusses auch (oder gerade) von den Parteien selbst, stillschweigend befürwortet werden.

Denn Informationen hatten die Vorsitzenden der Parteien und der Ministerpräsident SH Carstensen zu Hauf.

Unternommen haben sie bislang aber nichts, was auch aufzeigt, dass Grundrechte und Freiheiten nicht von Interesse der angeblichen Volksvertreter sind. – Aber das hatten wir ja schon ….

Beschwerde als PDF

Landtagswahl 2012 – Ministerpräsident Carstensen und sein Korruptionssumpf Schleswig-Holstein oder der Fisch stinkt vom Kopf her. – Netzwerk Korruption SH – Teil 2

Landtagswahl 2012 – Ministerpräsident Carstensen und sein Korruptionssumpf Schleswig-Holstein oder der Fisch stinkt vom Kopf her. – Teil 2

oder

Korruption und Menschenrechtsverletzungen durch die Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein auf Weisung der politischen Mandatsträger und ihrer beauftragten Beamten; zum eigenen Schutz vor Strafverfolgung

oder

Man lässt die Hilfesuchenden in der BRD jedenfalls solange gegen die „Gummiwand der Gehörlosen“ laufen, bis sie schließlich entkräftet oder tot vor ihr zusammenfallen.

Eigentlich wollte ich einen neuen ausführlicheren Artikel über die Vertuschung und Verheimlichung von Machenschaften1 durch die Staatsanwälte u.a. in Schleswig-Holstein schreiben.

Jedoch gibt es Fakten, die keiner oder nur wenig Erklärung bedürfen, da der aufgeklärte Mensch die taktischen Spiele der gehörlosen Staatsanwälte schon viel eher durchschaut, als dies die Peiniger vermögen wahrzunehmen.

Fest steht, dass, wie in allen anderen Bundesländern, die Staatsanwaltschaften grundsätzlich nach Weisung des Ministerpräsidenten und ggf. weiterer politischen Eliten handeln.

Dies geschieht dann natürlich nicht nach gültigem Recht2, sondern ausschließlich nach den persönlichen Vorstellungen des Weisungsgebers, die selbstverständlich geheimgehalten und vertuscht werden.

Man räumt sich somit selbst den Vorteil einer unterlassenen Strafverfolgung ein.

Insbesondere, wenn Politiker, wie Peter-Harry Carstensen und/oder andere Minister oder durch sie instruierte Beamte Straftatbestände i.S.v. Menschenrechtsverletzungen erfüllen, bildet sich eine Wagenburg aus beispielsweise Landeskriminalamt und Staatsanwälte, um den das Völkerrecht Verletzende herum, damit Strafanzeige und Strafanträge gegen die Verursacher mit aller Macht abwehren zu können.

Es ist anscheinend sehr praktisch, wenn man bei Straftatbeständen mit Bezug auf das Völkerrecht selbst bestimmen kann, dass eine Strafverfolgung nicht stattfindet.

Zwar geht es um Menschenrechtsverletzungen in der Arbeitswelt3 als einen Teilbereich der Menschenrechte; jedoch kann das Thema beliebig auf andere kriminelle Machenschaften, die die oder eine Landesregierung betreibt und/oder betrieben hat, übertragen werden.

Zum Beispiel bei Prozessbetrug durch Scheinurteile als schwere Verletzung des Artikel 6 EMRK u.a.m..

Sie werden als Bürger, wenn Sie die Strafverfolgung bei Menschenrechtsverletzungen durch die Staatsanwaltschaft erreichen wollen, damit weiterer Missbrauch in Zukunft unterbleibt, die gleiche Abwehrfestung aus „Gummiwänden“ von Staatsanwälten, Gerichten, Polizei, Antikorruptionsbeauftragten, Petitionsausschuss u.a. nicht den Menschenrechten dienenden wahrnehmen.

So werde ich diesen Artikel nicht weiter ausführen und lasse die Korrespondenz zu denjenigen, die angeblich über die Menschenrechte bzw. über die Normenhierarchie stehenden selbst sprechen….

  1. Netzwerk Korruption SH – Kurzdarstellung – Powerpoint Animation
  2. Korruption beim Arbeitsschutz – Falldarstellung detailiert
  3. Korruption – Schreiben an Staatsanwalt Pfaff
  4. Korruption Schreiben an Dezernenten LKA Kiel SG Korruption wegen Verweigerung einer Beratung betr.
  5. Korruption – Aufforderung zur Äußerung betr. Korruptionsverdacht STA Pfaff
  6. Korruption – Antwortschreiben an Staatsanwältin Füssinger
  7. Erneutes Schreiben an das LKA Kiel wegen Beratung Korruption
  8. Korruption durch Petitionsausschuss SH – Erneute Beschwerde gem. Artikel 2 (3) UN Zivilpakt an den Petitionsausschuss im Landtag SH – Scheinurteile
  9. Korruption durch Unfallkasse Nord
  10. Korruption durch Richterin Willikonsky Richterin Heimann
  11. Korruption – Schreiben an Staatsanwältin Tallich – Korruption durch Herrn Stock Geschäftsführer der Unfallkasse Nord
  12. Korruption durch Petitionsausschuss SH – Erneute Beschwerde gem. UN Zivilpakt – Gerichtet an Fr. Straatmann Petitionsausschuss wegen Rechtsmissbrauch und Korruption betreffend Scheinurteile u.a.
  13. Korruption – Anfrage beim Generalstaatsanwalt Schleswig wegen Beratung Korruption
  14. Korruption an den Arbeitsgerichten SH -Verfahren der Staatsanwaltschaft Kiel – 590 Js 9113_12 – gegen Richterin und Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein Birgit Willikonsky
  15. Korruption durch STA Tallich – Einstellung des Verfahrens gegen Richterin Birgit Willikonsky – Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes – Antwort an StAìn Tallich wegen Vorteilsgewährung gegenüber Richterin B. Willikonsky
  16. Antikorruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein Wolfgang Pistol will Hinweise über Korruption nicht lesen
  17. Schreiben an den Antikorruptionsbeauftragter SH – Herrn Wolfgang Pistol – wegen Hergabe einer schriftlich verfassten Beratung betr. Korruption
  18. Völkerechtliche Beschwerde an die GSTA SH Dr. Güntge wegen grundsätzlicher Verweigerung von Beratung  in Sachen Korruption bei Vorteilsgewährung (Unterlassen) gegenüber dem Geschäftsführer Stock der UK Nord u.a.
    1. Information zum Thema Mobbing – LfAS Bayern
  19.   Risikoabfrage Korruption der ZAKS ( Bremen). – Unsichere Fragen wurden offen gelassen.
  20.  Erneute Beschwerde vom 07.03.2012 gem. Artikel 2 (3) UN Zivilpakt an den Petitionsausschuss im Landtag SH wegen Korruption 
  21. Antrag auf Informationszugang nach dem IZG-SH gerichtet an Bildungsminister SH – E. Klug (FDP) z. Arbeitsschutz
  22.  Netzwerk Korruption – Ist der Generalstaatsanwalt SH Güntge betroffen ?
  23. Erneute Beschwerde gem. Artikel 2 (3) UN Zivilpakt an den Petitionsausschuss im Landtag SH wegen Korruption vom 22.03.2012
  24. Update – Netzwerk Korruption – Beschwerde gegenüber PD Anders Justizministerium SH

Fortsetzung folgt …

Fußnoten:

Landtagswahl 2012 – Ministerpräsident Carstensen und sein Korruptionssumpf Schleswig-Holstein oder der Fisch stinkt vom Kopf her. – Netzwerk Korruption SH – Teil 1

So auch im Falle des Herrn Ministerpräsidenten Peter-Harry Carstensen.

Vorweg:  Es geht um Menschenrechte, die auch in der Arbeitswelt gelten.

Korruption ist in seinen Landesbetrieben weit verbreitet, wobei viele Bereiche sich mehr als verdächtig gemacht haben, beispielsweise Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung routinemäßig zu praktizieren. Auch durch Untätigkeit !

Alles unter den Augen des Herrn Carstensen, der umfassend informiert ist und die Dinge aussitzen möchte in der Hoffnung, es wird nicht publik.

Betroffen sind …

  • Arbeitsgerichte

  • Staatsanwaltschaft

  • Landeskriminalamt

  • Petitionsausschuss im Landtag

  • Justizministerium

  • Arbeitsschutzbehörde

Da der Umfang dieses Gesamtkomplexes es erfordert , diesen in mehrere Abschnitte aufzutrennen , ist es angebracht, das ganze Dilemma in mehrere Artikel zu unterteilen.

So möchte ich mit den Themenkomplex beginnen, der mir einigermaßen bekannt ist:

Humanisierung der Arbeitswelt

Zum Grundverständnis:

Wie möglicherweise bekannt sein könnte, war ich als so genannte beauftragte Person – bei dem so genannten Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein – kurz – LGASH (aufgelöst 2007) tätig und zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich des Öffentlichen Dienstes.

So auch für Schulen und weitere Dienststellen.

Im Jahre 2002 veröffentlichte der Landesrechnungshof – kurz – LRH-SH – seinen Prüfungsbericht auch betreffend die Schulen in Schleswig-Holstein.

Dieser Bericht aus 2002 enthielt auf Seite 125 Darstellungen, die ich erst gar nicht glauben konnte.

Quasi Massenerkrankungen bei den Lehrkräften, die mir bislang und  in dieser Größenordnung und für eine einzelne Berufsgruppe nicht bekannt waren.

Aufgrund dieser Tatsachen wollte ich, wie es gängige Routine war, erst einmal in Erfahrung bringen, was denn die Ursachen für diese arbeitsbedingten Erkrankungen waren, die eine Kostenvolumen von 15 Millionen Euro jährlich u.a.m. nach sich zogen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte sich ein neuer Direktor mit offensichtlich politischem Auftrag aus der Staatskanzlei und aus dem Sozialministerium aufgemacht, die Ermittlung der Ursachenzusammenhänge bei Androhung von arbeitsrechtlichen Sanktionen zu verbieten. – Natürlich grundlos; trotz eines in einer Dienstvereinbarung normierten Transparenzgebotes bei der Ausübung seines Weisungsrechtes, dass er seit seiner Anstellung umfassend nutzte.

Dies auch, um den Arbeitsschutz in den Schulen zu verhindern, womit er gegen das Verbot zum Rechtsmissbrauch gem. Artikel 7 Buchstabe b.) i.V.m. Artikel 5 des UN Sozialpaktes verstieß und mehrere Millionen Euro Krankheitskosten für die Allgemeinheit verursachte.

Zitat:

Artikel 7

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird

b) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen;

Artikel 5

Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.

Quelle

Um es kurz zu machen habe ich hierzu eine weitere Beschreibung verfasst.

Wie Sie anhand dieser Darstellung erkennen können, sind auch die Arbeitsgerichte mit ihren Scheinurteilen umfassend in diesen Sumpf verstrickt.- Sie spielen eine große Rolle bei der Vorteilsgewährung, die den Verantwortlichen im Arbeitsschutz (MP Carstensen (CDU) und Bildungsminister Eckehard Klug (FDP) zu Gute kommen sollte.

Denn sie mussten im Zuge der Vorteilsgewährung das Arbeitsschutzgesetz in den Schulen nicht umsetzen, wie es das Landesarbeitsgericht unter der Privatperson Marlies Heimann per Scheinurteil verfügte.

Dies zu Lasten der Steuerzahler, der Lehrkräfte, der Beitragszahler und zu Lasten der Kinder und Jugendlichen, die vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes ebenfalls erfasst sind.

Das von der Scheinrichterin Heimann im Jahre 2003 verfasste Scheinurteil zum Verbot der Menschenrechte bzw. der Humanisierung der Arbeitswelt im Zuge der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, sollte seine Wirkung bis in das Jahr 2009 und bis heute in 2012 nicht verfehlen. Heimann ist somit verantwortlich für nicht nur die Verschwendung von Steuermillionen, für die sie als Verursacher, neben anderen Hauptakteuren selbstschuldnerisch haftet.

Vgl. Verursacherprinzip gem. Artkel 191 (2) AEUV, da das Bundesverfassungsgericht das besagte Staatshaftungsgesetz schon vor Jahren kippte.

Einige Jahre später nach der Tortour in diesen Scheinverfahren habe ich zufällig die Sendung Planet Wissen mit dem Schwerpunktthema „Korruption“ gesehen und mich ab diesem Zeitpunkt mit diesem Thema beschäftigt.

Kurzum: Ich habe mich an den NDR bzw. an das Schleswig-Holstein – Magazin gewandt und um Berichterstattung gebeten. Diese anschauliche Reportage des freien Journalisten C. Janz verdeutlicht die außerordentliche Brisanz, die sich der parlamentarischen Kontrolle völlig entzogen hat.

So  hat der ebenfalls investigative NDR Hörfunk bzw. der Reporter Contantin Gill über diesen Alptraum berichtet.

Die weiteren Zusammenhänge im nächsten Artikel, wo es um Vorteilsgewährung und um die Anerkennung von Scheinurteilen durch den Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein geht. – Bitte weiterleiten….

Amnesty International deckt Menschenrechtsverletzungen in der BRD durch vorsätzliche Untätigkeit; entgegen der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“ und entgegen der eigenen Satzung !

Bereits in der Vergangenheit habe ich über die stillschweigende Hinnahme von Menschenrechtsverletzungen durch Amnesty International im Unternehmen BRD berichtet. – Nachdem ich auf die Bewegung Keine Grenzen für Menschenrechte gestoßen bin und dort Amnesty International (AI) als Unterzeichner entdeckt hatte, habe ich AI erneut befragt, ob AI sich auch gegen die offenkundigen Menschenrechtsverletzungen in der BRD ausspricht bzw. dagegen arbeitet, was AI in der Vergangenheit strikt ablehnte.

So teilte AI mit, dass sie selbstverständlich weltweit gegen Menschenrechtsverletzungen arbeiten.

Jedoch habe AI – als deutsche Sektion – den Fokus allerdings nicht auf das eigene Land gerichtet.

Dies begründet AI damit, da beispielsweise Amnesty Schweiz nicht schwerpunktmäßig zur Schweiz arbeitet etc..

Eine Rechtsgrundlage z.B. in der eigenen Satzung, an die AI gebunden ist, nannte AI nicht.

Eine Ausnahme stelle letztes Jahr jedoch die Polizeikampagne dar.

Somit verstößt AI gegen die eigene Satzung, da es eine solche „Schweiz-Regelung“ in dieser Satzung überhaupt nicht gibt.

Vielmehr gilt nach der Satzung von Amnesty folgendes:

§ 2 ZIEL UND AUFTRAG DES VEREINS; GRUNDPRINZIPIEN UND METHODEN

(1) Das Ziel von Amnesty International ist es, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte genießen.

AI Satzung_2010

Scheinbar findet es Amnesty es in Ordnung, wenn die Menschen dieses Landes vor stattfindenden Menschenrechtsverletzungen – und das vor ihren Augen – nicht geschützt werden, trotz der Unterzeichnung des Manifestes „Keine Grenzen für Menschenrechte“.

Ist das verlogen ?

Wie vom Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. und dem sog. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag wird von Amnesty International die Uneingeschränktheit bzw. das Anerkenntnis grenzenloser Menschenrechte unbegründet verweigert.

Warum gibt es Bestrebungen zweier großer „Menschenrechtsorganisationen“ Menschenrechte im negativen Sinne anzutasten ?

Amnesty baut sich somit eigene Grenzen für Menschenrechte auf und missachtet somit das Manifest, die eigene Satzung und das erhebliche Schutzinteresse der eigenen Bevölkerung, bei einer erheblichen Schadenslage.

Ist es das, was Amnesty unter Gerechtigkeit und Gleichbehandlung versteht ?

Die neuerliche Korrespondenz …

Das es auch anders geht, zeigt das Komitee für Grundrechte und Demokratie


… und Medico International

Mein Schreiben an die taz – Bewegung „keine Grenzen für Menschenrechte“ ….

Fortsetzung folgt ….

Deutsches Institut für Menschenrechte verwahrt sich gegen grenzenlose Menschenrechte

Wenn man sich einige Menschenrechtsquellen einmal vor Augen führt, wird man feststellen, dass beispielsweise der UN Zivilpakt, die EMRK, die Charta der Grundrechte der EU u.a.m. keine Hinweise oder Regelungen enthalten, die diese Menschenrechte selbst in irgendeiner Form einschränken.

Vielmehr besagt beispielsweise der Artikel 5 des UN Zivilpaktes folgendes …

Artikel 5
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Nun verhält es sich so, dass das o.a. Völkerecht in der so genannten Normenhierarchie eingebunden ist.

Anhand der u.a. Grafik ist die Rangigkeit der Rechtsnormen innerhalb der Normenhierarchie für jedermann leicht zu erkennen.

Nicht jedoch für das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V., welches das unantastbare Völkerrecht bzw. grenzenlose Menschenrechte nicht gelten lassen will. – Und dies, ohne eine sich am diesbezüglichen Völkerrecht orientierende Begründung abgeben zu wollen.

Insofern darf ich an dieser Stelle meine Korrespondenz mit der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf als Beweis dafür anführen, dass von dieser Stelle aus zweifelsfrei subversiv versucht wird, Menschenrechte – durch ein unbegründetes Beharren auf einschränkendes nationales Recht –  der Bevölkerung, zu einem erheblichen Teil vorzuenthalten.

Worum geht es ?

Es geht um die Tatsache, dass Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zum Völkerrecht durch Anwendung nationaler Gesetze verjähren können, obwohl es im Völkerrecht selbst keinerlei Hinweise hierfür gibt, auf diese Art und Weise das internationale Recht außer Kraft setzen bzw. die Abschaffung – beispielsweise der im  UN Zivilpakt anerkannten Rechte und Freiheiten – betreiben zu dürfen.

Menschenrechtsverletzungen die z.B. vor dem Jahr 2000 stattgefunden haben, dürften im Jahre 2011 keine rechtliche Bedeutung mehr im Unternehmen BRD haben. Dies gilt dann selbstverständlich auch für alle ratifizierenden Staaten, wenn man den Aussagen der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf in irgendeiner Form glauben schenken möchte.

Die Korrespondenz



Wie dem Betrachter dieser Einlassungen sicherlich auffällt, ist das angebliche Institut für Menschenrechte nicht auf die o.a. drei Fragen zum Themenkomplex eingegangen bzw. verweigert es die Auskunft an Bürger, obwohl es ein eingetragener Verein ist und deshalb gemeinnützig zu sein hat. – Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Es reiht sich ein in das BRD Gesamtkonzept, welches die Abschaffung von Grund- und Menschenrechten subversiv und allzu stetig betreibt.

So hält es am Rechtsmissbrauch i.S.d. b.b. Artikel 5 UN Zivilpakt, Artikel 30 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU, sowie Artikel 17 EMRK  – Verbot des Missbrauchs der Rechte fest.

*

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Lobbyverein gegen grenzenlose Menschenrechte ?

Und wer steckt dahinter ?

Fortsetzung folgt  ….

Update 1

Schreiben als PDF

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

We are DDR

Wer immer noch nicht glaubt, dass das Besatzungskonstrukt Grundgesetz im Unternehmen BRD keine Bedeutung mehr hat, wird anhand dieses Filmbeitrages von REPORT MAINZ vom 22.08.2011 eines Besseren belehrt.

Will sagen, dass die Vernichtung der grundgesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte (z.B. Beteiligungsrecht des Bundestages)  im Jahre 1990 (Einigungsvertrag Artikel 4 Ziffer 2 ) schon seit langem praktische Anwendung findet.

So verhält es sich nicht nur betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG bzw. die Vernichtung der Staatsgerichte durch Eliminierung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (ehem. Art. 15 GVG) oder gar betreffend die Zustimmungsverweigerung von Merkel & Co. & Konzerne bei der Laufzeitverlängerung von AKW.

Aber sehen Sie und hören Sie selbst ….

Wo bleiben denn eigentlich die Stimmen der „Rechtsanwälte“, die einen Eid auf die Grundrechte geleistet haben ?

Geht das eigene Salär vor der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte ?

Wo bleibt die Presse ?

Wo bleiben die Bürgerrechtler ?

Was hat IM Erika und/oder ihre Vertrauten als Nächstes vor ?

Weitere Info …