De jure leben wir seit 30 Jahren im totalitären Staat der DDR, da die DDR-Verfassung nicht aufgehoben und der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ausser Kraft gesetzt wurde. Folge von Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. (Beseitigung der Rechtsgrundlage für den Beitritt).
Hinweise:
- Eine Rechtsgrundlage ist die Basis, auf die sich jemand für sein rechtlich relevantes Handeln berufen kann.
- Wenn die Ratifizierung eines Rechtsaktes (hier: angenommener Beitritt der DDR zur BRD) und die Aufhebung seiner Rechtsgrundlage gleichzeitig erfolgen (hier: Art. 3 i.V.m. Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.), hat der Rechtsakt keine Gültigkeit. – Die Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt, um einen Vertrag oder eine Vereinbarung rechtskräftig zu machen. Ohne eine ordnungsgemäße Ratifizierung durch die zuständigen Parteien oder Institutionen kann der Vertrag nicht in Kraft treten. Wenn die Rechtsgrundlage eines Rechtsaktes aufgehoben wird, fehlt ihm die rechtliche Basis und er kann nicht mehr wirksam sein. In diesem Fall würde der Rechtsakt resp. der Betritt seine Gültigkeit verlieren.
Infolge der Machtübernahme durch die DDR ist „Deutschland“ somit ein Land ohne einen völkerrechtskonform konstituierenden Rechtsrahmen und so der Willkür Dritter resp. einem überall umsichgreifenden Neoliberalismus, der das Land in enger Kollaboration mit den „Kartellparteien“ besetzt hat resp. Gemeingut, plündert (vgl. insb. Merkels GG-Änderung zu Gunsten ÖPP), ausgesetzt.
Wider dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gem. Art. 1 ICCPR.

Da das ehem. Grundgesetz die Rechtsgrundlage für insbesondere Wahlen, Parteien, für Bundes- und Landesminister, für den Bundespräsidenten, für Bundes- und Landesparlamente, für alle Bundes- und Landesgerichte, für die Staatsanwaltschaften, für gesetzliche Richter, für den Verfassungsschutz und den öffentlich rechtlichen Rundfunk, für die Ministerpräsidenten resp. für den Föderalismus insgesamt bildete, sind all diese demokratischen Institutionen, Elemente und Strukturen de jure nicht mehr vorhanden resp. existiert die Bundesrepublik Deutschland de jure und zunehmend de facto seit 30 Jahren nicht mehr.
Eine Überprüfung des rechtlichen Status der angeblichen „Regierungspolitiker“ würde daher ergeben, dass wir es mit Privatpersonen ohne hoheitliche Befugnisse zu tun haben und offensichtlich Dritte bestimmen, dass und auf welche Art und Weise das Land geplündert und einer destruktiven Chaotisierung, ausgesetzt wird.
Aufgrund des b.b. stillen Staatsstreiches durch die DDR, gab es ergo auch keine Wiedervereinigung, so dass auch der 2+4 Vertrag nicht in Kraft trat.
Dies deshalb, da der 2+4 Vertrag in Artikel 8 (1) S. 3 bestimmt, dass dieser Vertrag nur für das „vereinte Deutschland“ gilt.
Der 2+4 Vertrag hat daher keine rechtswirksame resp. völkerrechtliche Bedeutung, da das „vereinigte Deutschland“ de jure nicht existiert.
Somit ist nicht nur das Grundgesetz mit der Inaktivierung seines Geltungsbereiches de jure und in weiten Teilen de facto erloschen, sondern auch die völkerrechtliche Souveränität Deutschlands, die der 2+4 Vertrag eigentlich herstellen sollte.
Die Annahme das Grundgesetz sei de jure noch existent ist auch aus weiteren Gründen rechtsfehlerhaft, da es einerseits aufgrund des Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr keinen Beitritt gab und so die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des GG gem. Art. 3 EinigVtr., nicht erfüllt sind. Denn wie will man – unter den Anforderungen des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier insb. Gebot zur Normenklarheit und Beständigkeit) – den Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr. aufrecht erhalten, wenn dessen rechtliche Grundlage, seit 30 Jahren, erloschen ist ? Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.
Andererseits wurde dem Grundgesetz auch aufgrund des Art. 4 Ziff. 1 EinigVtr. keine Rechtskraft zugewiesen, da Präambeln eines Gesetzes keine normative Rechtskraft entfalten.
Zur fehlenden Ratifizierung des Beitritts.
Wie dem Art. 3 EinigVtr. zu entnehmen ist, treten sowohl die sich in Artikel 4 ergebenden Änderungen, als auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in den dort genannten Ländern, erst mit dem Wirksamwerden des Beitritts in Kraft.
Wie unschwer zu erkennen ist, ist die o.a. Inkraftsetzung also von dem „Wirksamwerden des Beitritts“ abhängig.
Wirksam kann dieser völkerrechtliche Rechtsakt des Beitrittes allerdings nur dann werden, wenn er durch eine von beiden Staatschefs unterzeichnete Ratifizierungsurkunde offiziell bestätigt und somit rechtlich verankert wurde.
Diese Ratifikationsurkunde zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt es jedoch nicht.
Hinweis:
Der EinigVtr. ist nur das Rahmenwerk zur Wiedervereinigung. Er ersetzt nicht die Ratifikationsurkunde zum Beitritt als Voraussetzung für die Wiedervereinigung.
Fazit:
Auch aufgrund der fehlenden Ratifikationsurkunde zum Beitritt gab es völkerrechtlich keinen Beitritt der DDR zur BRD und somit keine Wiedervereinigung, da der Betritt die unabdingbare Voraussetzung für die Wiedervereinigung ist.
Die DDR-Verfassung gilt daher nach wie vor, da sie nicht durch Beitritt aufgehoben wurde.

Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
Sapere aude.
Siehe auch …
Der Verrat – Die Annexion der BRD durch die DDR.
Nochmal Artikel 23 GG a.F. (Geltungsbereich) – Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD (revidiert)
Alles schön und das wir das wissen, aber was bringt uns das ?
Wie will man all den „Idioten“ beibringen das wir nur abgezockt und verarscht werden ? Es ändert sich nixhts ,im Gegenteile die da oben werden immer dreister.
Was ändert sich hier um diese kriminelle SYSTEM endlich aufheben`?
Ja meine Meinung behalte ich besser für mich., oder doch nicht?. Zwischenzeitlich gibt es keine vernünftige Lösung mehr, außer Tod und Gewalt. So nach dem Motto wie es damals der berühmte Mensch sagte, sprich: wollt……, aber nicht gegen Länder, sondern das eigene Diktatorische System!. Und natürlich ist dann jeder gleich ein Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker wenn er die Wahrheit hier zb. 2+4 Vertrag und nicht existierende Bundesrepublik anspricht.