IM ERIKA – Neues Foto der Genossin Angela Merkel aufgetaucht

International Business Times – Ein neues Foto, welches die Bundeskanzlerin Angela Merkel 1972 in Uniform zeigt, erhizt derzeit die Gemüter. Merkel hat jede Verbindung zu den DDR-Machthabern immer vehement bestritten.

merkel neues fotoEin Foto aus dem Jahr 1972 zeigt eine lächelnde 17 jährige Angela Merkel in Uniform.

Jenes Foto wurde von Sonja F., 58, einer ehemaligen Klassenkameradin der Kanzlerin, deutschen Zeitungen übergeben.

Es ist keine Frage. Alle Kinder in der DDR mussten sich im kommunistischen Organisationen beteiligen, wenn sie einen Studienplatz in einer Universität wollten.

Doch bei Frau Merkel ging die Beteiligung ein wesentliches Stück weiter. Sie war auch Propaganda-Sekretärin der FDJ.

In einem neu veröffentlichten Buch kamen brisante Details über das frühere Leben der Angela Merkel hinter dem Eisernen Vorhang zum Vorschein.

In „Das Leben der Angela M.“ belegen die Historiker Ralf Georg Reuth und Günther Lachmann, dass Merkel ihren politischen Ehrgeiz nicht erst nach der Wende entdeckte, schon bereits zuvor politisch aktiv war.

Reuth’s Recherchen zeigen eine Angela M., die als Angehörige der sowjetisch geprägten Wissenschaftselite des SED-Staates zielbewusst und systemkonform als Reformkommunistin/Sozialistin für die Runderneuerung des sich in der Form nicht mehr haltbaren Sozialismus eintrat, um die Macht des SED-Staates zu erhalten.

Mail-Online:

Merkel, the Red footsoldier:

German chancellor under fire over Communist links as image of her in uniform is released

  • Photo found of her as 17-year-old marching with East German officer
  • Released as she’s forced to play down book which alleges communist past

Zum Artikel mail-online

Zum Artikel ibtimes

Der stille Putsch et Sapere aude – „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Immanuel Kant)

Wage es, vernünftig zu sein! (wörtliche Übersetzung)

 

Passend zum Thema …

Jürgen Roth:

Der stille Putsch. 

Wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt.

Verlag Heyne, München 2014, 320 Seiten, 20,60 Euro; ISBN: 978-3-453-20027-2, erhältlich ab 24. März.)

https://i0.wp.com/www.juergen-roth.com/blog/wp-content/uploads/2013/12/juergen-roth_der-stille-putsch.jpg

Buchvorstellung bei der Tiroler Tageszeitung.

 

Zwangseinweisung – Deutschland im Homogenisierungswahn

„Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen in die Psychiatrie eingewiesen“ …

Hätten Sie es gewusst, dass in Deutschland jährlich 200.000 Menschen u.a. mit Hilfe von korrupten „Gutachtern“, – entgegen der UN- Behindertenkonvention – zwangseingewiesen werden ?

In Worten:

Zweihunderttausend !

Jährlich !

EGMR zum Anwaltszwang – Fall KOZLITIN v. RUSSIA

EGMR zum Anwaltszwang – Fall KOZLITIN v. RUSSIA

Einen Anwaltszwang im Geltungsbereich der EMRK gibt es offenkundig nicht !

Merkel into jail !

Merkel into jail !

IM ERIKA into jailImage source

Do you really know what happens in germany ? This is a playback for creative rapper who wants to „talk“ to the former STASI Spy of the GDR. Since the fall of the wall, Merkel is responsible for the step by step raising fascism in germany.

The criminal complaint against Merkel is just one reason, why Merkel should be in jail.

Wie sie wirklich sind ….

Genscher und Kinkel mit Bilderberg- und Stasi-Vorwürfen. –

Man hätte ja auch auf die Fragen eingehen können. Haben sie aber nicht. Weil sie was zu verbilderbergen haben ?

Zitat Spiegel:

„Genscher alias Tulpe

Unter dem Decknamen „Tulpe“ hat das DDR-Ministerium für Staatssicherheit Ex-Minister Hans-Dietrich Genscher als „Inoffiziellen Mitarbeiter“ in seinen Akten geführt. Wie ehemalige Stasi-Angehörige gegenüber Geheimdienstexperten sagten, wurden dabei Angaben aus dem Lebenslauf eines DDR-Bürgers benutzt und auf den Liberalen übertragen. Zweck der Manipulation sei es gewesen, den FDP-Politiker unter Druck zu setzen oder bei Bedarf im Zuge einer Desinformationskampagne als Mitarbeiter der Staatssicherheit zu diskreditieren. Der gebürtige Hallenser hatte die DDR 1952 verlassen. Während seiner Partei- und Ministerkarriere im Westen besuchte er regelmäßig Verwandte und Bekannte in der alten Heimat. Nach Angaben der früheren Stasi-Leute wurde die Akte „Tulpe“ Anfang der achtziger Jahre vernichtet. Der Grund: Es habe sich herausgestellt, daß Genscher keine den Zielen der DDR zuwiderlaufende Politik betreibe. Als der Altliberale von dieser Begründung erfuhr, habe er, so ein Abwehrexperte, „gar nicht glücklich geschaut“.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13689234.html

„Berlin verzögerte Rückgabe von NS-Akten

Jahrzehnte lagerten brisante NS-Dokumente in Obhut der USA. Bisher dachte man, die Amerikaner hätten die Übergabe ans Bundesarchiv verzögert. Tatsächlich soll die Bundesregierung intrigiert haben – aus Furcht, dass die NSDAP-Mitgliedskarten von Spitzenpolitikern auftauchen. Tatsächlich steht da der Name von Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher. “

http://www.sueddeutsche.de/politik/geheimhaltung-von-nsdap-kartei-berlin-verzoegerte-rueckgabe-von-ns-akten-1.1665731

Wir sind DDR – reloaded – Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen – Ganze Arbeit IM Erika !

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

We are DDR

Wer immer noch nicht glaubt, dass das Besatzungskonstrukt Grundgesetz im Unternehmen BRD keine Bedeutung mehr hat, wird anhand dieses Filmbeitrages von REPORT MAINZ vom 22.08.2011 eines Besseren belehrt.

Will sagen, dass die Vernichtung der grundgesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte (z.B. Beteiligungsrecht des Bundestages)  im Jahre 1990 (Einigungsvertrag Artikel 4 Ziffer 2 ) schon seit langem praktische Anwendung findet.

So verhält es sich nicht nur betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG bzw. die Vernichtung der Staatsgerichte durch Eliminierung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (ehem. Art. 15 GVG) oder gar betreffend die Zustimmungsverweigerung von Merkel & Co. & Konzerne bei der Laufzeitverlängerung von AKW.

Aber sehen Sie und hören Sie selbst ….

Wo bleiben denn eigentlich die Stimmen der „Rechtsanwälte“, die einen Eid auf die Grundrechte geleistet haben ?

Geht das eigene Salär vor der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte ?

Wo bleibt die Presse ?

Wo bleiben die Bürgerrechtler ?

Was hat IM Erika und/oder ihre Vertrauten als Nächstes vor ?

Weitere Info …

Trotz Vorstrafe wegen Rechtsbeugung Anwaltszulassung für ehemalige DDR-Staatsanwältin

Nach Recherchen des rbb-Politikmagazins KLARTEXT erhielt eine ehemalige Staatsanwältin der DDR trotz einer Vorstrafe wegen Rechtsbeugung im Jahre 2000 eine Anwaltszulassung in Brandenburg. Ungehindert konnte sie danach noch jahrelang in Cottbus als Rechtsanwältin arbeiten. Vom Rechtsbeuger zum Rechtspfleger – und das in einem Rechtsstaat? Experten sind empört.

Dass ein Rechtsanwalt, der das Gesetz vertritt, selbst eine weiße Weste haben sollte, ist eigentlich selbstverständlich. Eigentlich. Doch in Brandenburg nimmt man es offenbar nicht so genau mit der Integrität von Rechtsanwälten, die auch schon in der DDR-Justiz aktiv waren. Dabei wird die Forderung nach historischer Aufarbeitung immer lauter. Gabi Probst.

Die Juristin Eva-Maria Müller aus Cottbus – hier links im Bild – ist im Jahr 2000 zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden – wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Der Grund: Hier am Cottbusser Gericht hatte sie als leitende Staatsanwältin bis zum Ende der DDR Ausreisewillige unschuldig ins Gefängnis gebracht.

An „Haftbefehlsanträgen, Haftfortdaueranträgen, Anklageerhebungen, Anträge von Freiheitsstrafen“ usw. habe sie mitgewirkt – so das Urteil – obwohl die Strafbestände Bagatellcharakter hatten. An der Juristischen Fakultät der Humboldt Uni nahm man solche Anklagen unter die Lupe. Für die Experten waren diese Staatsanwälte und Richter Vollstrecker der Staatssicherheit der DDR.

Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Die Staatssicherheit und gerade die Abteilung 1 der Staatsanwaltschaften, die wollten diesen Personenkreis wie Feinde ausschalten. Man wandte dazu so ein Art von Feindstrafrecht an und da war so quasi jedes Mittel recht, um diese Leute loszuwerden. Und da dehnte man die Straftatbestände wirklich über das Maß der normalen Auslegung aus.“
KLARTEXT
„Willkürurteile?“
Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Willkür.“

Ines Kirsche war so ein Feind. Sie und mit ihr vier andere wollte die Staatsanwältin Müller offenbar loswerden und das nur, weil sie in den Westen wollten. Alle saßen lange im DDR-Gefängnis.

Ines Kirsche
„Man hat es ihr angesehen und gespürt, dass sie es regelrecht genossen hat, als dann unsere Urteilsverkündung kam. Sie hätte auch am liebsten für uns alle die Höchststrafen für uns durchgesetzt, weil wir in ihren Augen ganz, ganz schlimme Feinde waren.“

Die hohen Haftstrafen waren für die Eltern ihres mitangeklagten Freundes Michael Menk unerträglich. Sein Vater, Dieter Menk blieb der Staatsanwältin und dem Richter immer auf den Fersen, seit dem Tag der Gerichtsverhandlung. Und der war für das Ehepaar besonders schlimm.

Renate Menk
„Das war nicht schön. Das war wirklich eine ganz schlimme Zeit.“
Dieter Menk
„Ich bin zu der Staatsanwältin in Cottbus, zu Frau Eva Maria Müller, gegangen und gefragt, ob das im Sinne des Rechtsstaates sein kann, dass man für die Sache einen Menschen drei Jahre und drei Monate verurteilt.“
KLARTEXT
„Was hat sie gesagt?“
Dieter Menk
„’Das müssen Sie uns schon überlassen, wir vertreten den Rechtsstaat und im Namen des Volkes erfolgt die Verurteilung und so ist es geschehen.’“
KLARTEXT
„Wie haben Sie sich da gefühlt?“
Dieter Menk
„Ich habe mich so erniedrigt gefühlt.“

Die ehemalige Staatsanwältin Müller konnte nach der Wende fast 20 Jahre lang hier in Cottbus ungehindert als Rechtsanwältin – bis zu ihrer Rente 2008 – arbeiten, davon viele Jahre trotz ihrer Verurteilung!

Dieter Menk
„Da bin ich noch mal hin. Ich wollte mir einfach mal Luft verschaffen.“
KLARTEXT
„Und was haben Sie ihr gesagt?“
Dieter Menk
„’Sie müssten sich die Augen aus dem Kopf schämen, das Sie solche Schandurteile
gesprochen haben und jetzt als Rechtsanwältin den Rechtsstaat vertreten. Ich würde mich an Ihrer Stelle in Grund und Boden schämen.’“
KLARTEXT
„Was hat Sie darauf gesagt?“
Dieter Menk
„Sie hat gesagt: ‚Ich bin jetzt hier Rechtsanwältin und habe mit dieser Sache, die ist abgeschlossen, nichts mehr zu tun.“

Wir fragen die Brandenburger Rechtsanwaltskammer. Seit 2002 hat man hier die Hoheit für Zulassungen und Widerrufe für die Rechtsanwälte in Brandenburg. Davor war das Oberlandesgericht verantwortlich, aber ohne eine gutachterliche Stellungnahme der Kammer ging es auch nicht. Bei Verurteilung dürfe er man eigentlich kein Rechtsanwalt sein, zitiert der Präsident das Gesetz. Wir fragen noch mal nach.

KLARTEXT
„Sie haben gerade gesagt, wenn jemand verurteilt worden ist, dann dürfte er kein Rechtsanwalt sein.“
Klaus Engelmann, Rechtsanwaltskammer Brandenburg
„Nach Paragraf 7 Nummer 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung.“
KLARTEXT
„Wie kann es dann aber passieren, dass diese Frau, ich sage Ihnen, wer es ist – es ist Eva-Maria Müller, war in Cottbus bis 2008 weiter Rechtsanwältin, ist aber rechtskräftig 2000 verurteilt worden zu einem Jahr und zehn Monaten wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Warum konnte diese Frau, wenn Sie jetzt sagen, das geht gar nicht, trotzdem Rechtsanwältin bleiben? … Sie haben gesagt, wenn jemand verurteilt worden ist und jetzt frage ich, ich kenne jemanden der verurteilt worden ist, und der ist trotzdem Rechtsanwalt geblieben. Was ist daran so schlimm? … Wollen Sie jetzt gar nichts mehr sagen?“

Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Das spricht dem Begriff aus der Bundesrechtsanwaltsordnung Hohn. Nach der Bundesrechtsordnung sind Rechtsanwälte auch Organe der Rechtspflege und das kann nach meinem Verständnis niemand sein, der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und oder gegen Strafgesetze so verstoßen hat.“

Und was sagt Eva Maria Müller selbst, hat sie ein schlechtes Gewissen? Weit gefehlt.

Eva Maria Müller
„Da können Sie sich gleich von mir verabschieden. Auf Wiedersehen.“
KLARTEXT
„Haben Sie ein schlechtes Gewissen? Sie sind doch auch verurteilt worden, nicht wahr?“

Doch sie war nicht allein verantwortlich.

In diesem Rechtsanwaltsbüro arbeitet heute noch der Richter, der die Anklagen von Staatsanwältin Müller mit seinem Urteil besiegelt hatte. Gleich nach der Wende wurde er zunächst sogar Direktor des Gerichts in Finsterwalde – nur 30 Kilometer von Cottbus. Es sind Dieter Menk und seine Frau, die damals an alle Behörden schreiben und wegen dessen Vergangenheit seine Absetzung fordern.

Dieter Menk
„Ich war zum wiederholten Male am Boden zerstört. Ich wusste nicht mehr, was hinten und vorne ist, was soll ich noch als Recht empfinden? Wusste ich nicht!“

Richter Czerwiatiuk entzog sich danach dreist sich mit einer zeitweiligen Flucht ins Ausland seiner Hauptverhandlung und einer Verurteilung – bis die Taten verjährt waren. Heute arbeitet er unbehelligt als Rechtsanwalt in Cottbus.

KLARTEXT
„Ich frag ja auch Sie, wie Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren können.“
Czerwiatiuk
„Ich kann es und andere können es auch.“
KLARTEXT
„Sie können es, obwohl sie die Leute ins Gefängnis gebracht haben?“
Czerwiatiuk
„Ja.“
KLARTEXT
Sehen Sie das noch als rechtens, dass Sie die Leute damals ins Gefängnis gebracht haben?“
Czerwiatiuk
„Das ist eine Kanzlei, würden Sie bitte meine Räume verlassen.“

Sie brachten DDR-Bürger wie Ines Kirsche und Michael Menk ins Gefängnis, weil sie in einem freiheitlich-demokratischen Land, in einem Rechtsstaat, leben wollten – so wie sie es heute tun. Und was macht der Rechtsstaat? Er macht die Täter wieder zu Organen der Rechtspflege, zu Rechtsanwälten.

Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Ich bin der Auffassung, dass das ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien ist. Es fehlte offenbar der Wille, diese Fragen politisch aufzugreifen und ich halte das für einen Skandal.“

Der besorgte Vater Dieter Menk hat vor einigen Wochen die Unrechtsgeschichte an den Justizminister in Brandenburg geschrieben. Er hat noch keine Antwort. Und auch für uns hat der Minister keine Zeit für ein Interview.

Autorin: Gabi Probst

Dieser Text gibt den Sachstand vom 11.05.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Quelle: rbb


Kommentar: Anhand dieses Beispiels kann man sehr gut erkennen, wie korrupt die Justiz sein kann. Insbesondere die brandenburger Rechtsanwaltskammer stellt sich schützend vor den Rechtsbeugern, indem sie schweigt und nichts unternimmt, obwohl die Kammer für die Einhaltung des Berufsrechtes für Anwälte die zuständige Institution ist.

Besteht jetzt nun auch der Verdacht der Rechtsbeugung bei der Rechtsanwaltskammer Brandenburg ?