Menschenrechte in der BRD – Ballast für eine Diktatur

Wie bereits bekannt, interessieren Scheinurteile, nicht gesetzliche Richter und Ausnahmegerichte den Menschenrechtsausschuss im Bundestag oder auch den Petitionsausschuss im Bundestag überhaupt nicht, so dass über dubiose Verfahren diesbezügliche Bürgeranfragen abgeschmettert oder ausgesessen werden.

Man fühlt sich seitens dieser Gremien – wie selbstverständlich auch die Ausnahmegerichte -nicht gebunden an das Völkerrecht (Art. 14 UN Zivilpakt oder auch Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU) und weist somit  die für eine Demokratie dringend notwendigen – auf Humanismus ausgerichteten Strukturen im justiziellen Bereich – als Ballast für eine sich seit 1990 etablierende Diktatur weit von sich.

Insofern war es mal wieder angezeigt hier anzusetzen, um diesen Humanismus gegenüber diesen Ausschüssen erneut einzufordern, da Ausnahmegerichte  – aus Gründen der Befangenheit – hierzu nicht in der Lage sind.

Mir ist klar, dass die Ausschüsse das o.a. Unrechtsystem schützen. – Jedenfalls liegen andere Erkenntnisse hierzu nicht vor und es wird immer wieder versucht, die Bevölkerung auf eine „Schleimspur“ zu schicken, damit sie irgendwann aufgeben, sich zu beschweren. – Und genau dies soll mit der erneuten Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK / Artikel 2 UN Zivilpakt wieder veranschaulicht werden. – Dies bedeutet ebenfalls die Missachtung des völkerrechtlichen Wirksamkeitsgebot bei Beschwerden durch den Bürger gem. Artikel 2 (3) Buchst. a.) UN Zivilpakt. Bzw. Artikel 13 EMRK – Recht auf eine wirksame Beschwerde.

Die erneute Beschwerde.

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