Wie bekannt, werden Beschwerden über grundlegende Mißstände im Bereich der Menschenrechte in der BRD vom Petitionsausschuss und vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag nicht gerne gesehen und schon gar nicht gerne bearbeitet.
Kostet es doch immer wieder Mühe, Arbeit und erneuten Erfindungsreichtum die Bevölkerung in Angelegenheiten von schwer wiegenden Menschenrechtsverletzungen in der Firma mittels Lügen und Betrügereien abzuweisen.
Schon vor geraumer Zeit hatte ich die beiden Ausschüsse mit dem Thema „Scheinurteile“ an BRD Ausnahmegerichten konfrontiert, was auch hier zu einem abgekarteten Scenario zwischen Bundesjustizministerium (BMJ) und Petitionsausschuss – unter stillschweigender Billigung des Herrn Ausschußvorsitzenden Koenigs (B90/Die Grünen) – führte.
Das Scenario ist der Gestalt, dass man sich seitens des Petitionsausschusses Stellungnahmen durch das BMJ einholte, da man selber vorgab, keine Ahnung von der Materie zu haben.
Bezeichnenderweise ging das BMJ, wie die nichtgesetzlichen Richter an den Ausnahmegerichten der BRD Firma, ebenfalls quasi anonym bzw. ohne hinreichenden Authentizitätsnachweis vor, damit eine Rückverfolgung zum Schreibtischtäter nicht stattfindet.
So finden sich auf der Stellungnahme des angeblichen BMJ zum Thema Scheinurteile für den Petionsausschuss – wenig verwunderlich – weder ein Name, noch ein Laufzeichen, noch eine Unterschrift des Verfassers.
Nachdem dann von mir alles das, was das angebliche BMJ an juristischer Schande den im vorauseilenden Gehorsam dieser Schande zustimmenden Ausschuss zur Abwehr der Eingaben von Menschenrechtsverteidigern hat zukommen lassen entkräftet und als bloße Lügenmaschinerie enttarnt wurde, fragt man dort an, ob die Petition nun denn weiterhin vom Ausschuss behandelt werden soll, obwohl die Wahrheit in Sachen Scheinurteile – auch anhand dieser Korrespondenz – ans Licht gekommen war, wie schon zuvor – beispielsweise im Schriftwechsel mit einer Privatperson die sich „Gerichtspräsidentin“ nennt.
Hierauf habe ich jedenfalls schriftlich zu verstehen gegeben, dass meine Beschwerde als Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK und als Beschwerde gem. Artikel 2 des UN Zivilpakt anzusehen ist.
Das neuerliche Schreiben an den Petitionsausschuss u.a.
Amnesty und die Gewerkschaft der Polizei schweigen weiterhin.