Lügen und Betrügen – Da Capo vom Bundestag und BMJ

Wie bekannt, werden Beschwerden über grundlegende Mißstände im Bereich der Menschenrechte in der BRD vom Petitionsausschuss und vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag nicht gerne gesehen und schon gar nicht gerne  bearbeitet.

Kostet es doch immer wieder Mühe, Arbeit und erneuten Erfindungsreichtum die Bevölkerung in Angelegenheiten von schwer wiegenden Menschenrechtsverletzungen in der Firma mittels Lügen und Betrügereien abzuweisen.

Schon vor geraumer Zeit hatte ich die beiden Ausschüsse mit dem Thema „Scheinurteile“ an BRD Ausnahmegerichten konfrontiert, was auch hier zu einem abgekarteten Scenario zwischen Bundesjustizministerium (BMJ) und Petitionsausschuss – unter stillschweigender Billigung des Herrn Ausschußvorsitzenden Koenigs (B90/Die Grünen) – führte.

Das Scenario ist der Gestalt, dass man sich seitens des Petitionsausschusses Stellungnahmen durch das BMJ einholte, da man selber vorgab, keine Ahnung von der Materie zu haben.

Bezeichnenderweise ging das BMJ, wie die nichtgesetzlichen Richter an den Ausnahmegerichten der BRD Firma, ebenfalls quasi anonym bzw. ohne hinreichenden Authentizitätsnachweis vor, damit eine Rückverfolgung zum Schreibtischtäter nicht stattfindet.

So finden sich auf der Stellungnahme des angeblichen BMJ zum Thema Scheinurteile für den Petionsausschuss – wenig verwunderlich – weder ein Name, noch ein Laufzeichen, noch eine Unterschrift des Verfassers.

Nachdem dann von mir alles das, was das angebliche BMJ an juristischer Schande den im vorauseilenden Gehorsam dieser Schande zustimmenden  Ausschuss zur Abwehr der Eingaben von Menschenrechtsverteidigern hat zukommen lassen entkräftet und als bloße Lügenmaschinerie enttarnt wurde, fragt man dort an, ob die Petition nun denn weiterhin vom Ausschuss behandelt werden soll, obwohl die Wahrheit in Sachen Scheinurteile – auch anhand dieser Korrespondenz – ans Licht gekommen war, wie schon zuvor – beispielsweise im Schriftwechsel mit einer Privatperson die sich „Gerichtspräsidentin“ nennt.

Hierauf habe ich jedenfalls schriftlich zu verstehen gegeben, dass meine Beschwerde als Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK und als Beschwerde gem. Artikel 2 des UN Zivilpakt anzusehen ist.

Das neuerliche Schreiben an den Petitionsausschuss u.a.

Amnesty und die Gewerkschaft der Polizei schweigen weiterhin.

Ausnahmegericht „Bundesgerichtshof“ akzeptiert keine Scheinurteile vom Ausnahmegericht „Landgericht Kassel“

Die Hessenschau vom 27.08.2011 berichtet über das Ausnahmegericht „Bundesgerichtshof“, welches Scheinurteile angeblich nicht akzeptiert und gibt das Verfahren an die letzte „Instanz“ zurück. – Nun könnte man darüber debattieren, ob der angebliche BGH hierzu überhaupt legitimiert war. Denn es rügt die fehlende Unterschrift eines gesetzlichen Richters, obwohl sie selbst nur Privatpersonen ohne eine diesbzgl. grundgesetzliche Legitimation sind. – Das ganze steigert ein Stück weit das absurde Geschehen an den Ausnahmegerichten im Unternehmen BRD. – Was würde passieren, wenn der nicht gesetzliche Richter am Ausnahmegericht „Landgericht Kassel“ sich weigert zu unterschreiben, weil er ja kein gesetzlicher Richter i.S.d. ehem. Art. 101 GG bzw. i.S.d. ehem. § 16 GVG ist (ehem., deshalb, da sowohl der Geltungsbereich des GG beseitigt , alsauch die Gültigkeit des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beseitigt wurde).

Kommt dann endlich einmal die Wahrheit ans Licht oder wird weitergemacht, wie bisher ?

Ich vermute , die Wahrheit wird noch lange auf sich warten lassen müssen, da ich mich in diesem Zusammenhang an die Worte eines sich bereits im Ruhestand befindlichen Richters erinnere….

Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 „Konsequente Manipulation“). „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen'“. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: „Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann.“

Auch gegen das neue Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Die schriftliche Fassung werde aber „diesmal sicherlich unterschrieben sein“, betonte der Vorsitzende Richter am Montag.

hieß es auf Ärtztezeitung.de , obwohl gegen Scheinurteile überhaupt kein Rechtsmittel gegeben ist bzw. …. Baumbach/Albers, ZPO 61. Auflage zu Grundz § 511 Rn 26 Scheinurteile: „Sie sind keine Urteile und daher keinem Rechtsmittel unterworfen …hierhin gehören … Entscheidungen mit schwersten und offenkundigen Mängeln, ferner nicht verkündete Urteile.“ – Siehe auch…..

Eine bedeutsame Frage ergibt sich, wenn man realisiert, dass seit 1990 wohl einige tausend Scheinurteile bestehen, wobei das Verfahren – nach wie vor – nicht abgeschlossen bzw. immer noch offen ist, da Scheinurteile ein Verfahren nicht beenden.

Was machen all die betrogenen Menschen mit „ihren“ Scheinurteilen und den ganzen Folgen, wie Kosten u.a. ?

Wer kommt dafür auf ?

Rollt da eine Kostenlawine auf Bund und Länder zu ?

Gibt es einen Zusammenschluss der Justizopfer ?

Und was macht/machen die Politiker, die Parteien, die Gewerkschaften, Amnesty, HumanRightsWatch,Transparency International, der Neue Richtervereinigung, die EU, die UN u.a. ?

Menschenrechte in der BRD – Ballast für eine Diktatur

Wie bereits bekannt, interessieren Scheinurteile, nicht gesetzliche Richter und Ausnahmegerichte den Menschenrechtsausschuss im Bundestag oder auch den Petitionsausschuss im Bundestag überhaupt nicht, so dass über dubiose Verfahren diesbezügliche Bürgeranfragen abgeschmettert oder ausgesessen werden.

Man fühlt sich seitens dieser Gremien – wie selbstverständlich auch die Ausnahmegerichte -nicht gebunden an das Völkerrecht (Art. 14 UN Zivilpakt oder auch Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU) und weist somit  die für eine Demokratie dringend notwendigen – auf Humanismus ausgerichteten Strukturen im justiziellen Bereich – als Ballast für eine sich seit 1990 etablierende Diktatur weit von sich.

Insofern war es mal wieder angezeigt hier anzusetzen, um diesen Humanismus gegenüber diesen Ausschüssen erneut einzufordern, da Ausnahmegerichte  – aus Gründen der Befangenheit – hierzu nicht in der Lage sind.

Mir ist klar, dass die Ausschüsse das o.a. Unrechtsystem schützen. – Jedenfalls liegen andere Erkenntnisse hierzu nicht vor und es wird immer wieder versucht, die Bevölkerung auf eine „Schleimspur“ zu schicken, damit sie irgendwann aufgeben, sich zu beschweren. – Und genau dies soll mit der erneuten Beschwerde gem. Artikel 13 EMRK / Artikel 2 UN Zivilpakt wieder veranschaulicht werden. – Dies bedeutet ebenfalls die Missachtung des völkerrechtlichen Wirksamkeitsgebot bei Beschwerden durch den Bürger gem. Artikel 2 (3) Buchst. a.) UN Zivilpakt. Bzw. Artikel 13 EMRK – Recht auf eine wirksame Beschwerde.

Die erneute Beschwerde.

Lügen, Betrügen, Besatzungsrecht: „Arbeitsgerichte“ im Unternehmen BRD

Wie bereits bekannt, hat das Grundgesetz seine territoriale Gültigkeit durch den Einigungsvertrag (Artikel 4 Ziffer 2) verloren (vgl. auch BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Mit diesem Verlust der Grundrechte geht auch der Verlust des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG einher, was bedeutet, dass einerseits Privatpersonen, die sich als Richter ausgeben „Gerichtsverhandlungen“ ohne grundgesetzliche oder völkerrechtliche Legitimation durchführen.

Andererseits kann seit dem Einigungsvertrag auch nicht mehr davon die Rede sein, dass eine Ordnung i.S.d. ehem. Artikel 20 GG besteht. – Diese Ordnung wurde beseitigt.

Dies wiederum hat zur Folge, dass sich seit 1990 keine ordentlichen Staatsgerichte,  sondern ausschließlich Scheingerichte als unstatthafte Ausnahmegerichte  etabliert haben, die – wenn es politisch oder seitens der Besatzer opportun erscheint – ihre Scheinurteile so verfassen, dass es vg. Klientel genehm ist.

Besatzer ?

Ja, Besatzer. Denn nicht das ehem. Grundgesetz  oder gar der UN Zivilpakt oder das Recht der EU  begründen die Scheinurteile der Privatpersonen in schwarzer Robe, sondern das Besatzungsrecht.

Besatzungsrecht ?

Ja, das Besatzungsrecht in Form des sog. Kontrollratsgesetzes Nr. 35, was dazu führt, dass die Besatzer bzw. der Befehlshaber beispielsweise gem. Artikel II Ziffer 2 des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 umfassenden Einfluss auf Verfahren der o.a. Ausnahmegerichte ausüben können. Und zwar immer dann, wenn die Interessen

Zitat – Artikel II Ziffer 2. des Kontrollratsgesetzes Nr. 35

Berührt die Streitigkeit die Interessen der Alliierten Besetzung, so kann der
Befehlshaber der betreffenden Zone die deutsche Provinzial- oder Landesarbeitsbehörde
anweisen, den Parteien die Unterbreitung der Streitigkeit vor dem Schiedsausschuß
aufzugeben.

Zitat Ende

Ist denn das Besatzungsrecht bzw. das Kontrollratsgesetz noch gültig ?

Ja, ist es. – Denn die Besatzer haben deutlich gemacht, dass sie auf die Arbeitswelt der BRD GmbH weiterhin uneingeschränkt Zugriff haben möchten. – So kam es im Bundesgesetzblatt Nr. 59 vom 29.November 2007 – Seite 2614 – im Zweiten Bundesgesetz über die Bereinigung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz – Artikel 4 Gesetz zur Bereinigung von Besatzungsrecht – § 1 (2)  Aufhebung von Besatzungsrecht zur weiteren „Bestandsicherung“ des b.b. Kontrollratsgesetzes Nr. 35.

Auszug


Bundesgesetzblatt Nr. 59 vom 29.November 2007 – Seite 2614

Die Gültigkeit des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 wird noch einmal durch die Durchführungsverordnungen der Bundesländer zum Kontrollratsgesetz Nr. 35  nachhaltig unterstrichen.

Als Beispiel sei das Bundesland Schleswig-Holstein genannt:

Zweite Durchführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 35 über das Verfahren vor den Schiedsausschüssen vom 17. Juli 1948 i.d.F.d.B v. 31.12.1971 – SchiedsADV SH2

 Die Anwendung von Besatzungsrecht an den Scheinarbeitsgerichten im Unternehmen BRD ist nicht zuletzt unter dem gemeinschaftsrechtlichen Kohärenzgebot und für die Prozessparteien als besonders schwerer Diskriminierungstatbestand wegen der Herkunft anzusehen, da es an den Arbeitsgerichten beispielsweise in Italien, Frankreich oder Portugal kein Besatzungsrecht gibt !

Insofern sollten alle Prozessparteien, die ihr Recht bei den b.b. Ausnahmegerichten suchen, ersteinmal prüfen, ob diese „Einrichtungen“ die Anforderungen, welche sich aus einschlägigem Völkerrecht ergeben – z.B. Artikel 14 des UN Zivilpaktes – überhaupt erfüllen. – Formularmuster.

Die Anwendung bereits erloschener Gesetze wie z.B. der Artikel  101 GG oder Artikel 20 GG durch Privatpersonen,  verstößt – je nach Lage des Falles – als Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinreichend wahrscheinlich gegen § 7 des Völkerstrafgesetzbuches.

So kam es vor der „Arbeitsgerichtsbarkeit“ Schleswig-Holstein zum Verbot zur Durchführung von grundlegenden Menschenrechten (Verstoß gegen ius cogens) für die Bevölkerung und weiteren Körperverletzungen in mehr als Tausend Fällen.  Hierfür verantwortlich zeichnen die Privatpersonen „Richterinnen“ Marlies Heimann und Birgit Becker. – Frau Heimann ist Sprecherin des  NRV – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V und wird von diesem Verein offensichtlich geschützt, da diesbzgl. Beschwerden gegen Frau Heimann ausgesessen werden. Man antwortet nicht.

Auch die Gewerkschaften scheinen sich nicht für die Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 35 im Unternehmen BRD zu Lasten ihrer Klientel zu interessieren.

Warum eigentlich nicht ?

Zudem scheint es so, dass die Rechtsanwälte der Prozessparteien offensichtlich keine Beratungsnotwendigkeit zu den o.a. Sachverhalten sehen.

Warum eigentlich nicht ?

Ferner zahlen die Rechtsschutzversicherungen – nach wie vor – für Scheinverfahren in Ausnahmegerichten ohne gesetzlichen Richter.

Warum eigentlich ?