Petition – Nutzungsverbot für das NSA-Spionagezentrum in Wiesbaden

Bitte unterzeichnen und verbreiten !

 

Nach Angaben von Spiegel-Online wird in Wiebaden ein neues NSA-Überwachungszentrum gebaut.

Die Adressaten dieser Petition sollen aufgefordert werden, dafür Sorge zu tragen, dass die NSA diesen Gebäudekomplex in Wiesbaden unverzüglich räumt, so dass es zu keiner Ausspähung der Bevölkerung von deutschem Boden aus kommt.

Diese Petition soll ebenso zur Herstellung der Menschenrechte, in Gestalt der völkerrechtlich geschützten Privatsphäre und insbesondere zur Einhaltung des europäischen Datenschutzes im Sinne der Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU beitragen:

Artikel 7
Achtung des Privat- und Familienlebens
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

http://www.change.org/de/Petitionen/nutzungsverbot-für-das-nsa-spionagezentrum-in-wiesbaden

Bitte verbreiten !

Justizopfer Horst Arnold – Keine Indizien, keine Beweise, keine Vernehmung von Entlastungszeugen. – Wie das politisch gesteuerte Justizregime der BRDDR Menschenrechte erneut mit Füßen tritt und die Unschuld in Psychiatrien nicht vorgesehen ist !

Wie der Fall Gustl Mollath bei der bayrischen Justiz, zeigen die vorsätzlich begangenen Menschenrechtsverletzungen durch das Landgericht Darmstadt auf, dass die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK – aber auch der UN Zivilpakt (ICCPR) und die Charta der Grundrechte der EU für deutsche Richter – und somit für Deutschland – keinerlei Bedeutung findet. – Trotz Ratifizierung !

Dies dokumentiert sich nicht nur mittels der quasi schon flächendeckenden Anonymisierung der angeblich Recht sprechenden Staatsgewalt in Gestalt von völkerrechtswidrigen Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen.

Richter Dr. Christoph Trapp

Vielmehr wurde hier bewusst internationales Recht, wie das der EMRK, des ICCPR und der EU Charta durch den „Richter“ am Landgericht Darmstadt Richter Dr. Christoph Trapp missbraucht ( vgl. verbotener Rechtsmissbrauch gem. Art. 17 EMRK, Artikel 5 (1) ICCPR, Artikel 54 der Charta), der Herrn Arnold zu 5 Jahren Haft verurteilte, obwohl Herr Arnold unschuldig war, was jeder juristische Laie hätte erkennen können.

Begründungen:

Der Kriminalhauptkommissar Horst Plefka war Ermittler im Fall Horst Arnold. Sein Ermittlungsergebnis: Nichts ! Keine Beweise, keine Indizien, keine Zeugen, die die Schuld von Horst Arnold hätten beweisen können. – Richter Trapp hatte es dem Kriminalhauptkommissar Plefka untersagt, vor Gericht auszusagen, obwohl Herr KHK Horst Plefka als Entlastungszeuge i.S.d. EMRK, des ICCPR gilt.

 Verstöße:

Artikel 6 (3) Buchst.d.) EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

  • Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte: Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten ….

 Artikel 14 (3) Buchst. e.) ICCPR

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

e) er darf Fragen an die Belastungszeugen stellen oder stellen lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter den für die Belastungszeugen geltenden Bedingungen er wirken ….

 Weitere Verstöße:

 Artikel 6 EMRK

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Artikel 14 (2) ICCPR

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.

 Artikel 48 (1) der EU Charta

(1) Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Die gesamte Dokumentation:

Bericht: Horst Arnold ist tot.

Insbesondere eine Frage bleibt: Warum wird der Richter für die Freiheitsberaubung und für das sonstige erlittene Leid des Herrn Arnold und das seiner Familie und für den o.a. Rechtsmissbrauch nicht zur Rechenschaft gezogen ?

Weitere Informationen:

falschbeschuldigung.org

FAZ: Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen?

Petition – Schluss mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen. – Gegen Anonymisierung von Staatsgewalten !

Schluss mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen. – Gegen Anonymisierung von Staatsgewalten !

Bitte Petition unterzeichnen. – Danke.

Petition Scheinurteile

Schluss mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen. – Gegen Anonymisierung von Staatsgewalten !