Staatl. Kindesentzug

Kindesentzug

Die Allmacht der Jugendämter

Für die Vollstreckung von Kindesentzug durch Beamte der Jugendämter sind die  Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schußwaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen einschlägig und werden i.a.R. vom Jugendamt nicht befolgt.

Anmerkung:

Im Einklang mit dem Kommentar zu Art. 1 des Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen schließt der Begriff „Beamte mit Polizeibefugnissen“ alle Vollstreckungsbeamten, seien sie ernannt oder gewählt, ein, die Polizeibefugnisse ausüben, insbesondere die Befugnis, jemanden festzunehmen oder gefangenzuhalten. In Ländern, in denen Polizeibefugnisse von Militärbehörden ausgeübt werden, seien sie uniformiert oder nicht, oder von Staatssicherheitskräften, schließt die Definition der Beamten mit Polizeibefugnissen die Beamten solcher Behörden ein.

Wie es beispielsweise für Richter und Staatsanwälte völkerechtlich verbindliche Grundprinzipien und Richtlinien auf Basis der UN Resolution 45/120 gibt, haben auch diese Grundprinzipien Völkerrechtstatus, da auch sie vom Achten Kongreß der Vereinten Nationen  für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger, der vom 27. August bis zum 7. September 1990 in Havanna, Kuba, stattfand, angenommen und von der Generalversammlung durch Resolution 45/120 vom 14. Dezember 1990 gebilligt wurden.

Das bedeutet insbesondere, dass bei Versoß gegen diese Grundprinzipien durch Vollstreckungsbeamte des Jugendamtes, diese Personen im Rahmen der UN Resolution 56/83 selbstschudnerisch (vgl. a. Palandt zu § 839 BGB) haftungspflichtig gemacht werden können.

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Jugendamtsgeschädigte Eltern und ihre gestohlenen Kinder

You tube – Kinderklau durch Jugendämter

Keine innerstaatliche Legitimation der Jugendämter als „Exekutive“

Die Fernsehbeiträge machen deutlich, wie exzessiv die Jugendämter operieren, um völkerrechtswidrige Kindesentziehung an Eltern oder Elterteile vorzunehmen. – Hierbei handelt es sich weder um ein verfassungsrechtlich noch um ein vom Grundgesetz gedecktes hoheitliches Handeln durch das „Jugendamt“ als „Exekutivorgan“, da es weder eine deutsche Verfassung i.S.d. Artikel 146 GG gibt, noch entfaltet das Grundgesetz einen räumlichen Geltungsbereich, da mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 – Artikel 4 Ziffer 2 – der Geltungsbereich (ehemalig Art. 23 GG) des Grundgesetzes aufgehoben wurde.

Völkerrechtswidriger Kindesentzug bei Herbeiführung von PAS –  Parental Alienation Syndrome verstößt insbesondere gegen nachfolgendes Völkerrecht bzw. handelt diesem zuwider:

VIDEO: Deutsches Jugendamt – Kinderklau mit System – Riesengeschäfte mit Menschenleben

„Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken, wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch etwa 8.000 Säuglinge in Deutschland und etwa 12.000 in Norwegen in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS großgezogen (siehe auch Tyskebarn).“ Quelle

Weitere Infos zum Video u. A. hier

„WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungs­recht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht.“ Quelle

Video – Das große Geschäft mit dem Kinderklau

ZDF – Mona Lisa – Ein weiterer Beitrag zum systematischen und gewerbsmäßigen Kinderklau.

Angebliche Hilfskontakte

You tube – Kinderklau durch Jugendämter

www.betroffene-eltern.com

Youtube – Kanal von Jugendamtwaechter

Fortsetzung folgt…..



131 Gedanken zu „Staatl. Kindesentzug

  1. Die Jugendaemter klauen schon seit 70 Jahren Kinder von guten Eltern. Bis zum heutigen Tag ist denen das Interesse und Wohle der Kinder piepegal. Es ging und geht immer noch um das liebe Geld, das die Jugendamtarbeiter/innen auf den Ruecken dieser Kinder verdienen. Fakt ist auch, das die geklauten und von der Herkunftsfamilie, entfremdeten Kinder seelisch krank werden. Sie werden eher kriminell (Wut im Bauch)und landen im Knast oder in der Psychatrie. Viele entkommen das Land (wie ich) um die Qualen der Folter,dank der Jugendaemter, die die geklauten Kinder ueber sich ergehen lassen muessen, ihren eigenen Kindern zu ersparen.

    • ich Wohne in Hamm habe grosse Probleme mit dem Jugendamt .Lies mich vor drei Jahren scheiden mein ex schlug die Kinder ,das Jugendamt glaubt mir nicht mein Ex erzählt Lügen über mich die ein horro Film gleichen. Mein Ex ist schwer Alkohol krank und neigt zu gewallt ausbrüchen .Das Jugendamt schickt die Kinder trotzdem zum Vater ob woll sie nicht wollen beide Kinder zeigen aufälligkeiten und sollen ins Heim laut Richter Beschluss 1666a 1666 ein Kind haben sie mir schon geklaut durch Lügen des Vaters das zweite muss auch weg .Hilfe vom Jugendamt habe ich nicht bekommen aber der Vater warum ist das so wollte meine Kinder schützen, habe so oft beim Jugendamt um Hilfe gebeten doch keine bekommen .Am Freitag stand das Jugendamt vor meiner Haustür zeigte mir den Beschluss vom Gericht und wollte mein Kind mitnehmen ich sagte das ich einspruch erheben werde das Jugendamt sagte mir das dauert zu lange das Kindeswohl wäre gefährdet und soll mein Sohn Mittwoch freiwillig mit dem Jugendamt ins Heim bringen mache ich das nicht kommen sie mit der Polizei .Ich will nicht noch ein Kind verliehren .Werde einspruch gegen das Urteil erheben .Darf das Jugendamt mir mein Kind einfach so raus holen ob woll die Richterin. H in Hamm schrieb das ich 4Wochen zeit habe gegen diesen Bescheid einspruch zu erheben . Hamm , den26.07.11

      • Hallo ich bin in einer fast gleichen situation wie sie. Meine Kinder wurden mir weg genommen und sind jetzt in einer Pflegefamilie. Wir haben ein Verdacht aus gesprochen, dass der Leibliche Vater meiner Tochter sie missbraucht hat, weil das Kind da rüber redet aber das JA glaubt meiner Tochter nicht .Wenn ich meine Kinder sehen darf, sagen sie alle drei, dass Sie zurück zu mir wollen. Meine Tochter bittet mich ihren Vater zu schlagen, weil er ihr weh getan hat.

        Eine Kooperation mit dem JA ist nicht möglich; wollen die einfach nicht.

        Ich werde aber nicht aufgeben und das sollen Sie auch nicht. Kinder brauchen ihre Familie; und das zählt. Holen sie sich einen guten Anwalt. Ich habe einen aus Hamburg und der gut. Und ich habe mich bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschwert und hoffe, dass meinen Kindern geholfen wird.

        Holt Euch eure Kinder zurück .

      • Mir ging es fast gleich. Ich trennte mich von meinem Mann weil er mich und meine Tochter schlug. Er zahlte unregelmäßig Unterhalt so das ich eine Strafe die ich wegen seiner Gleichgültigkeit bekommen habe nicht zahlen. Ich kam für zwei Monate in Haft meine Kinder sollten zu meiner Mutter dies hat das Jugendamt aber nicht gemacht. Seit über einem Jahr habe ich keinen Kontakt zu meinen Kindern weil eine Gutachterin nach nur 20 Minuten zu dem Schluß kam ich bin nicht Erziehungsfähig. Aber zum Vater dem bescheinigt wurde akressiv zu sein darf die beiden regelmäßig zu sich nehmen.

      • Hallo, ich heise Mariola und habe das gleiche problem wie du.
        Mein ex mann redet nur sch.. über mich bei den jugendamt und hat es geschafft, dass der junge ins heim kommt . Mein ex will das leben des kindes kaputt machen um sich bei mir zu rächen .Und keiner will es glauben.

    • Hi Caro, schon mal daran gedacht, dass dieser ganze Mist mit der BRD zu tun hat?
      Gruselig und ekelhaft, ich welch einem Land wir leben…
      Das ganze Grundübel haben wir Adolf zu verdanken. Ganz viel Info zum Thema BRD-Treuhandverwaltung hier: https://staatenlos.info/

      • Das Grundübel ist der finanzielle Wert eines Kindes im System eines Staates. Norwegen (Barnevernet) stiehlt noch wesentlich mehr Kinder als man dies in Deutschland tut. Dieses System breitet sich aus. Die Gewalt der Herrscher nimmt zu. Es geht nicht darum Menschen zu helfen. Man muss Familien, vorrangig Kinder zerstören um den Widerstand der einfachen Menschen gegen die staatlichen Mächte in Europa, zu brechen. Gebrochene Menschen sind die Sklaven der oberen Schichten.

  2. Ich beobachte, nachdem ich selber einen richtig unwürdigen Tag mit dem Jugendamt erleben durfte, die Berichterstattung über die Instutition
    „Jugendamt“.
    Und dabei stelle ich mir immer wieder die gleiche Frage.

    Wie ist es möglich, dass Menschen während der Arbeitszeit so unmenschlich sind und danach nach Hause gehen, ihre Frau lieben und mit ihren Kindern einen harmonischen Umgang pflegen…so als sei nichts gewesen.

    Das wäre doch mal eine Frage für einen Psychologen, oder? Aber man könnte da auch eine Soziologin fragen, denn es scheint ja innerhalb des Jugendamtes ein Massenphänomen, also quasi eine Gruppendynamik zustande gekommen zu sein, die in einer Demokratie eigentlich nichts zu suchen hat.
    Aber auch die Politiker könnte man so etwas fragen und sie immer wieder dazu zu ermutigen, etwas dagegen zu unternehmen…

    Frohes Weihnachte und einen menschnwürdigen Rutsch ins neue Jahr wünscht

    Maria Heidelberg

    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      es ist leicht wegzusehen sich rauszureden sich hinter einem Amt zu verschanzen
      zu ignorieren.

      Dies habe ich sehr sehr oft nicht getan und ich werde mit Sicherheit
      ein Leben lang diese 4 Jahre als den größten Alptraum in
      Errinnerung behalten.

      Wir bestimmen den wir haben die Macht IHR leben auszulöschen

      Wie Sie lieben Ihre Kinder Frau Steimmel
      Ja dann erst recht weg mit IHREM leben.

      Dort wo Kinder gequält Mißhandelt falsch behandelt gezwungen entrechtet
      genötigt werden

      Mitten unter uns und am häufigsten gerade durch Menschen welche
      die Macht des vertrauens ausnutzen……….

      Entsteht solch ein erbärmliches Handeln.

      Tätergesellschaft Deutschland und auch anders wo……….

      Gerade weil Menschen keine Courage zeigen aus welche Gründen auch immer.

      Normen Regeln Achtung Repekt Nächstenliebe …………ich vermisse es seit
      dieser bedauerlichen Tat des Jugendamtes

      Eine Amme auf dem Lande war wohl mal angesagt in der Nachkriegszeit
      und so alt wie dieser Gedanke war auch Maria vom Mutterhaus in Waldbreitbach

      Wenn Sie angeblich wirklich solch Ehrenwerte Gedanken gehabt hätte wäre Sie nicht
      dazu über gegangen zu LÜGEN denn dies hat SIE

      Ich habe mir keinen gewaltsamen zutritt verschaffen !!!!!!!!!!!!!!!!

      Dieser Polizist Lorenz ein Polizist was sollte dies ???????????????

      Solch kranke vorgehensweisen haben wie zu Kriegszeiten und auch Nachkriegszeiten

      3 Lenben in ihrer vorhandenen Form ausgelöscht und verhindert genötigt

      In Zeiten der SS SA Gestapo Stasi usw. ich habe Augenzeugen kennengelernt
      Es schaudert mich wie wenig Menschen noch wirklich menschlich sind
      und auch den Mut besitzen dafür zu stehen.

      Ich habe einmal an Weihnachten einem sogenannten „Penner“ wie es
      bösartigerweise genannt wird, einen Wunsch erfüllt.

      Er wollte so gerne mal wieder nach Jahren der Obdachlosigkeit den
      Geist des Weihnachten erleben.

      Ich hatte viele Stunden damit zu gebracht Menschen zu dienen
      oder wenn ich es konnte auch zu helfen, dessen Leben wieder liebens
      und lebenswert zu machen.

      Ich habe viel sehr viel in Neuwied getan und auch anders wo
      doch habe ich nie damit geprallt.

      Was sie hier machten und machen ist nicht anders als der Fremdenhass
      oder die Judenverfolgung klar gibt es dies nicht mehr in der Form von
      Entlösungen,Arbeitslagern aber eine Wiederholung
      gibt es schon lange.

      Harz 4 ist eine willkürliche Entrechtung
      In Obhutnahme ist eine willkürliche Entrechtung
      Zeitverträge sind willkürliche Entrechtung
      Diese Machtverteilung Geld ist eine Entrechtung

      Denn nach einer Heirat wird eine Frau zum NIEMAND

      usw.

      Kranke Gesellschaft und doch haben wir alle die gleichen Bedürfnisse

      Sie haben Macht und Einfluss um Leben Nachhaltig zu belasten

      Rechte hat man heute doch nur nach ANTRAG oder ?

      38 Jahre leben ausgelöscht für einen sexualstraftäter beganngen an seinem eigenen Sohn.
      111/2 Jahre in einer halbenStunde ausgelöscht beim Kindesentzug
      ich war alleinerziehend und dem Stadtjugendamt war der Mißbrauch schon damals bekannt der Junge lebt heute bei seinem Täter .

      MfG

    • Das ist ein Irrtum. Solche Leute haben meist keine echt funktionierende Familie sondern sind zumeist psychisch gestört. IDie Mehrzahl von solchen haben (zum Glück) keine eigenen Kinder, einige hassen Kinder und Eltern aus einer Art Eifersucht heraus. In ihrer Ausbildung haben sie zB von Prof. (a.D.) Groner (FH für Soz. ..) gelernt, dass Empathie „unprofessionell“ sei und reflektieren ihr Denken und Handeln nicht. Für viele von denen ist nur wichtig dass sie a) einen sicheren und gut bezahlten Job haben und b) dabei ihre Persönlichkeitsstörungen zusammen mit Gleichgesinnten mit Macht ausleben können.
      Zum Glück gibt es aber auch gute ehrlich engagierte JA-Mitarbeiter/innen, die ihr Tun und das der Anderen kritisch hinterfragen, allerdings in diesem System so gut wie keine Chancen haben und daher den Arbeitsbereich wechseln weil sie dort nicht auf Dauer überleben können.
      CC
      (Tagespflege, v. JÄern gemobbter Vormund u. Umgangspfleger, Herrn Kollegen Ing. H. persönlich bekannt)

  3. Der größte Fehler,- wir baten das Jugendamt um Hilfe.
    Seit Mai 2009 sind unsere älteren Kinder bei einer Plegefamilie, abgemacht war für höchstens 3 Wochen.
    Unser 11 mon. junges Baby wird in der Kinderklinik zwangsbehandelt- gegen AIDS, der umstrittenen Krankheit die es wahrscheinlich gar nicht gibt.
    An wen können wir uns wenden?
    Barbara Seebald am 6.1.2010

    • Ja, auch ich würde Heute NIE wieder das Jugendamt um Hilfe bitten. Sie zerstören Seelen für ein ganzes irdisches Leben. Werden sie dafür bezahlt? Es hat mit Menschlichkeit nichts zu tun, sonder sie machen schnell ihren Job ohne nach zu denken und das war es dann. Ich könnte in die Ecke …!

  4. Am 26.1.2010 wurde meine kleine Tochter Muriel von den Behörden entführt.
    Am 22.12.2010 wurde Muriel zuvor in der Kinderklinik in Graz/Österreich zwangseingewiesen.
    Ich war gerade duschen und weg war sie. Gleichzeitig wurden die Medien über die Tatsachen (falsch) informiert.
    Muriel hat morgen Geburtstag, ich weiß nicht wo sie ist, ich weiß nicht wie es ihr geht!
    Bitte lest http://www.seebald.at

  5. Genau vor einer Woche, ich war mit unserer kleinen Tochter Muriel in der Kinderklinik in Graz (Zwangseinweisung), wurde sie während ich unter der Dusche stand entführt. Ohne Grund und ohne richterlichen Beschluss.
    Zuvor wurden vom Amt noch die Medien falsch informiert,…
    Gestern hatte Muriel ihren ersten Geburtstag, ich weiß nicht wo sie ist.

    Barbara Seebald http://www.seebald.at

  6. Unsere Tochter mußte Juni 09 wegen ihren Nierenschaden ins Diakonie Krankenhaus Schwäbisch zwegs Blutdruck einstellen, kurze Zeit später ging eine Meldung wegen Kindeswohlgefährdung zum Jugendamt Schwäbisch Hall raus wegen dem Verdacht das wir ihre Lebenswichtige Arznei nicht geben was totaler Schwachsinn ist was hätten wir davon unsere Tochter absichtlich zu schädigen, doch von da an fingen regelrecht intriegen gegen uns an. Auf einmal wurde ich beschuldigt „ich schlage meine Frau und Kinder“ was eine Lüge ist meiner Frau angeraten sich Scheiden zu lassen dann bekämme sie unsere Tochter zurück die Arztin sagte zu uns “ Wir sollen unsere Tochter los lassen, wir sollen die Finanzkrise berücksichtigen“. Seit dem haben wir unsere Tochter lediglich 4 mal gesehen. Gestern rief sie uns an und sagte das sie heim will, doch die Pflegefamilie Schift in Ammertsweiler und Fr. Kieu vom Jugendamt Crailsheim verbieten es ihr Kontakt mit uns her zu stellen. Uns wurde mit der Polizei gedroht sollten wir sie übers Wochenende nach Hause holen, obwohl wir ein Schreiben vom Richter persönlich haben wo darin steht das unsere Tochter heim kann wenn sie es will, inzwischen hat die Sachbearbeiterin selbst zu gegeben das die Medikamentengabe zu Hause funktioniert, und dennoch wird unsere Tochter nicht nach Hause gelassen. Unsere Tochter sagte uns das diese Fr. Kieu fast täglich bei ihr anruft um zu sagen das wir nicht die richtigen Eltern für unsere Tochter sind. Diese Sachbearbeiterin begeht gegen uns Rufmord, Verleumdung, sie tut uns falsch Verdächtigen selbst vor Urkundenfälschung schreckt sie nicht zurück, und kein Rechtsanwalt und Richter tut was dagegen. Die Menschenrechte werden in Deutschland massivst mit Füßen getreten.

    • Sehr geehrter Herr Jürgen Smolka,
      ich bin seit über 20 Jahren eine gelernte Staatlich anerkannte Kinderpflegerin.
      Mit viel wissen über Jugendämtern und Problemstellungen in Familien,aber ich schaffe es nicht gegen ein Stadtjugendamt Neuwied und eine ASD Piquardt vormals Reif vorzugehen.
      Ich spreche Ihnen meine Anteilnahme aus den mein Fall ist Ihrem sehr ähnlich.jedoch entzog man mir von heute auf morgen gleich 2 Kinder, nach dem Krankenhausaufenthalt im Kemperhof Koblenz.
      Mit freundlichen Grüßen
      Hannelore Steimmel

    • Nachtrag:

      Meine Frau ist mittlerweile an den Folgen ihrer schweren Krankheit, und weil sie es nicht verkraftet hat dass unsere Tochter nicht mehr bei uns ist, unverhofft verstorben leider.

      Ich mußte es schweren Herzens, auch wenns mir sehr schwer fiehl, meiner tochter in einem persönlichem Gespräch mitteilen das ihre Mama nicht mehr da ist, die mittlerweile seit 1 1/2 jahren im Sonnenhof Schwäbisch Hall untergebracht ist.

      Doch was ich da sah, ließ mir fast das Blut in den Adern gefrieren. Meine Tochtet hat mindestens 10 Kg zu genommen, hat Wasser in den Füßen, weil sie nur noch eine Niere hat.

      Heute hab ich zu den Richter geschrieben, mit der Aufforderung zu remonstrieren und mir an Eidestatt schriftlich mitzuteilen, dass er zu dem steht, was er vor 1 1/2 beschlossen hat.

      Ich machte ihn auch darauf aufmnerksam, dass er mit einem Menschenleben spielt.

      Hier den Brief den ich heute an den Richter geschrieben hab:

      Sehr geehrter Herr Brinker,
      Ich wende mich heute an Sie, weil ich wieder mal massivst belästigt werde von den Deutschen Ämtern.
      Sie hatten mir und meiner Frau bei der Gerichtsverhandlung zugesichert, das wir keinerlei Dokumente weder ausfüllen noch unterschreiben müssen, wenn wir das nicht wollen. Nun stellt sich aber wiederholt das Sozialamt über Ihr gesprochenes Wort.Leider mußte ich wieder mal feststellen, dass das Jugendamt dahinter steckt.
      Aus diesem Anlass, verlange ich von Ihnen mit sofortiger Wirkung, dass mir umgehend auch das finanzielle Sorgerecht für meine Tochter entzogen wird, oder mir meine Tochter umgehend aus diesem Milieu zu befreien.

      Es kann nicht sein, dass ein Kind vom Staat geklaut wird, uns aber als Zahlmeister heran zieht. Da wehre ich mich mit allen Mitteln.

      Leider ist meine Frau verstorben, und ich mußte es meiner Tochter in einem persönlichen Gespräch mitteilen.
      Doch was ich dort sah ließ mir fast das Blut in den Adern stocken, meine Tochter hat mindestens 10 Kg zu genommen. Hat Wasser in den Füßen. Meine Tochter zeigte es mir und sollte mit ihr Einverständniss in die Wade leicht drücken, es blieb eine Delle, ich merkte richtig wie ich das Wasser zur Seite drückte.

      Aus diesem Anlass muß ich jetzt davon ausgehen, dass es mit Ihnen Herr Brinker, das Jugendamt, Rechtsanwältin, und Sachverständiger Du Bois bzw. über Frau Kieu interne Absprachen gab. Denn Fr. Kieu gab selbst zu, dass bei uns zu Hause die Medikamentengabe sichergestellt ist, und dennoch wurde uns unsere Tochter geklaut.

      Da ich es nicht mehr länger dulde, dass meine Tochter durch die Staatliche Einrichtung „Sonnenhof“, durch Mitverschulden von Fr. Kieu und dem Gericht zu Grunde gerichtet wird, sehe ich mich gezwungen, Sie Herr Brinker aufzuforderen, zu remonstrieren und mirgegenüber eine Eidesstaatliche Erklärung abzugeben, ob Sie auch ein Gesetzlicher Richter sind, denn dies stelle ich hiermit in Frage.

      Für mich gibt es jetzt nur zwei Möglichkeiten:

      1. Sie veranlassen mit sofortiger Wirkung, daß ich meine Tochter dort aus diesen Verhältnissen befreien kann, um sie schnellstmöglich Speziallisten vorstellen kann, um schlimmeres zu vermeiden.
      2. Sie geben mir die Eidestaatliche Erklärung, und die Aufforderung zur Remonstration innerhalb der angegebenen Frist ab. Sollte dies nicht geschehen, muß ich davon ausgehen, dass Ihnen Ihr Tun bewußt ist, und Sie bewußt mit einem Menschenleben spielen.

      Sollte es meiner Tochter in der zwischenzeit oder in naher Zukunft gesundheitlich schlecher gehen, werde ich Sie Herr Brinker mit Fr. Kieu vor Gericht in Den Haag ziehen.

      Auch weise ich Sie zum wiederholten male hin, dass der Beschluß nicht der Rechtsnorm entspricht, somit nicht rechtskräftig ist d.h. ich kann, wenn ich wollte, meine Tochter umgehend aus diesem Umstand befreien, da dieser keinerlei Bedeutung hat. Dies verhindert aber meine Erziehung.
      Ein Urteil ist bis zum heutigen Tage nicht gesprochen worden.

      Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie richtig gehandelt haben, fordere ich Sie nochmals auf, mir das finanzielle Sorgerecht mit sofortiger wirkung zu entziehen, die Eidesstaatliche Versicherung bis zum 09.09.2011, mit Aufforderung zur Remostration innerhalb der angegebenen Frist mir zu kommen zu lassen.

      Hochachtungsvoll
      …….

      Anlagen:

      Aufforderung Remonstration
      Abgabe Eidestaatliche Versicherung

      Desweiteren hab ich weitere Schreiben zur Aufforderung zu remostrieren an weitere 2 Verantwortliche Prsonen geschickt, ich werde nicht zulassen, dass meine Tochter jetzt auch noch zu Tote gequält wird.

      Jetzt werde ich aufs äußere gehen. Ich hab nichts mehr zu verlieren. Ich hab alles verloren was mir lieb ist.

      Ich werde berichten, sobald ich Antwort von den Verantwortlichen habe.

  7. Meine Tochter „Frühgeburt“ SSW 29+3, kam nach wiederholten Problemen und einem kurzzeitigen Atemstillstand ins Krankenhaus Kemperhof. Meine Tochter hat einen Herzfehler und das Apnoe-Bradikadie-Syntrom.Kurze Zeit später ging eine Meldung wegen Kindeswohlgefährdung zum Jugendamt.
    das Jugendamt entzog mir meinen fast 12 jährigen Sohn,den ich seit 27.12.1998 alleine erzogen hatte und meine Tochter diese ich noch stillte.Seit 16.04.2008 bekomme ich kaum mehr Informationen über meine Kinder.Mein Ex-Mann welcher dies hier inszeniert hatte und in der Vergangenheit schlimmste Dinge mit dem Jungen vollzogen hatte.Bekam nun das alleinige Sorgerecht.Der Kindesvater des Jungen hatte 9 Jahre lang keinen Kontakt mehr.Meinem Sohn wurde von heute auf morgen sein ganzer Lebensmittelpunk zerissen und nach Aachen geschickt.Der Junge möchte wieder nach Hause,der Vater setzt alles daran um dies zu verhindern.menschenrechte exestierten werder für meine beiden Kinder, noch für mich.

  8. Zu Herrn Smolka,
    das ist ja sehr interessant, mit dieser Frau Kieu habe ich auch schon schlechte Erfahrungen gemacht. Sie hat bei meinen Kindern in der Schule angerufen und dort untersagt das ich Kontakt mit meinen Kindern haben darf da ich nur unter Aufsicht berechtigt wäre Sie zu sehen. Dort stellte sie mich als Kinderfressendes Monster dar obwohl die Kinder die Jahre vorher bei mir gelebt haben. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht wohlgemerkt für meine Kinder mit meinem Ex Mann. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für eine Solche Aussage von Ihr. Ich überlege gerade welche Rechtlichen Schritte ich gegen diese Dame einleiten kann!!! Haben Sie es schon mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde probiert Herr Smolka? Ich denke dies wird mein nächster Schritt werden…
    Alles Gute für Sie!

    • Hallo Heidi,

      Leider muß ich Dir sagen, dass Du mit einer Dienstaufsichtbeschwerde nichts erreichen wirst, denn dies habe ich versucht und hab bis heute keinerlei Antwort, versuch dein Glück ich wünsch es dir dass Du damit etwas erreichst, Fr. Kieu muß voher in der Heidenheimer Gegend gearbeitet haben wie ich erfahren hab. Danach bin ich zur Polizeidienststelle Blaufelden, doch dort wurde ich gleich von Herrn Fleischmann abgewimmelt mit den Worten: „wir nehmen den Strafantrag nicht auf, weil die Dienststelle mit dem Jugendamt zusammen arbeitet“. Daraufhin hab ich eine Beschwerde ans Justizministerum geschrieben, nichts daraus geworden keine Chance. Heute wurde ich mal wieder von der Pflegefamilie Fr. Schift bedroht; sollte ich morgen kommen, wird sie mir die Polizei auf den Hals hetzen. Unsere Anwältin hat am 23.2.10 einen einsteiligen Antrag ans Gericht gestellt mal sehen ob wir morgen was bekommen.
      Diese Kieu ging bei uns sogar noch einen Schritt weiter, sie rief bei unserem Hausarzt an um sich über unsere Tochter zu informieren; das mit Schule haben wir schon durch. Sie rief in der Kur an wo unsere kleine war, und sagte zum zuständigen Arzt, dass wir die falschen Eltern für unsere Tochter sind.
      Eins kannst du mir glauben, dass sich Beamte nie gegenseitig an Knie p…
      Diese Kieu begeht ständig Rechtswidriges, ich kenne mittlerweile einige, nimm dich vor dieser Frau in acht, sie ist unberechenbar, sie tut sehr gern Beleidigen, so möchte sie erreichen das mann ausrastet. Sie veranlasste auch, dass wir Wochenlang von einer Kollegin von ihr regelrecht belästigt wurden.
      Meine Familie wurde seit Juli 09 regelrecht zerstört, aber das würde hier den Rahmen sprengen.

      • ich bin entsetzt, dies alles hier zu lesen. sie können jederzeit mit meiner unterstützung rechnen. lassen sie sich nichts gefallen. zeigen sie diese verbrecher an. sie müssen sich wehren. aber richtig. fordern sie unsere grundgesetze ein. zeigen sie jugndämter und staatsdiener an, wenn die sich ihnen gegenüber nicht richtig verhalten. und ganz wichtig, immer mitteilung an das familienministerium und an das justizministerium in berlin machen, denn die wissen nicht wie ihre gesetze umgesetzt werden (in der realität). dann bewegt sich was, glauben sie mir.
        liebe grüße heidi storck

  9. Eine unheilvolle Allianz im Namen des Kindeswohls

    Der Grand-Senior des internationalen Kindschaftsrechts und Völkerrechts RA Dr. Peter Koeppel aus München sagte mir immer wieder: „Das deutsche Kindschaftsrecht kennt das Wort “Liebe” nicht… Deutschland ist nicht in der Lage, sich selbst zu korrigieren. Die Gleichstellung der nichtehelichen Eltern wird auch nicht aus Deutschland kommen.“ Und er hat Recht gesprochen!

    Seit Jahren wehren sich Eltern aus allen Herrenländern gegen die Mißhandlung ihre Kinder durch Kindes- und Sorgerechtentziehung, weil die deutsche Politik die Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonvention nicht anwenden will.
    Diese Kinderrechtsverletzungen werden mit Hilfe eines inzwischen weltweit als Kinderklaubehörde verpönten Jugendamts gefördert, welche sich ohne jegliche fachliche oder interkulturelle Kompetenz befugt fühlt, alleine über das “Kindeswohl“ zu entscheiden, ohne rechtsverbindliche oder sozialpsychologisch festgelegte Definition dessen, was als „Kindeswohl“ angesehen wird. Mit anderen Worten, diese JugendamtmitarbeiterInnen haben faktisch weder eine Ahnung von Kinderliebe noch eine Vorstellung von Menschenrechten und auch keinerlei fachliche Ausbildung, um über Familien befinden zu können. Eine Kontrollfachaufsicht hat das deutsche Jugendamt nicht. Es bewegt sich mit seinen Entscheidungen quasi im rechtsleeren Raum.

    Die wahren FamilienrichterInnen sitzen nicht am Familiengericht, sondern in diesem rechtsleeren Raum Jugendamt. So können JugendamtmitarbeiterInnen tagtäglich Beihilfe bei den brutalsten Kindesentziehungen leisten oder sie ordnen diese seelische Vergewaltigung wie Freiwild mit Hilfe der Staatsmacht an. Einen Gerichtsbeschluß brauchen sie auch bei den willkürlichen Umgangsvereitelungen für Jahre zwischen hilflosen Kindern und hilfesuchenden Eltern nicht. So kann der Leidensweg jahrelang andauern bis eine solche Entscheidung aus Straßburg endlich einmal kommt. Gesellschaft, Medien und Politik schauen dabei gleichgültig und tatenlos hin.

    Seit Jahrzehnten ist bekannt, was Eltern und ihre Kinder mit deutschen Jugendämtern durchmachen müssen. Seit Jahrzehnten wächst der Wiederstand gegen die familienverachtende Familienrechtspraxis. Dennoch unternimmt die Politik nichts dagegen. Fehlentscheidungen werden vielmehr vertuscht und Eltern, die um ihre Kinder kämpfen, werden als Querulanten eingestuft und durch lebensbornähnlichen Methoden mit Liebesentzug und mit dem eigenen Kind als Waffe erpreßt.

    Obwohl Deutschland Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern vorschnell anprangert, wurde es bereits zehn Mal vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verurteilt: Die deutschen Jugendämter stehen dabei jedes Mal im Mittelpunkt der Kindesmißhandlung und Familienzerstörung. Als Familienministerin Ursula von der Leyen anläßlich einer Tagung durch den Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura auf Hunderte Petitionen aufmerksam gemacht wurde, die im EU-Parlament Brüssel zur Abschaffung des Jugendamts vorliegen, konnte sie nur lachen.
    Das unendliche Leid im Namen des “Kindeswohls“ im Schulterschluß zwischen Familiengericht und Jugendamt, dessen Praktiken „schon von Marcin Libicki, dem Vorsitzenden der EU-Petitionskommission in Brüssel, als “brutale Methoden“ angeprangert wurde, interessiert keinen deutschen Politiker oder wird billigend in Kauf genommen.

    Hier muss sich der Rechtsstaat wohl oder übel die Frage gefallen lassen, ob er in das Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt überhaupt einsehen kann, da es offenbar den Schulterschluß, jedoch weder fachliche Transparenz noch nennenswerte Qualitätsüberwachungen gibt. Genauso drängt sich die Frage auf, ob die hier beschriebene Familienrechtspraxis in ihrer systembedingten Allmacht eventuell völlig andere Interessen verfolgt und sich nur scheinbar an Grundgesetz, Verfassung und Elternrecht hält. Sollte sich diese Frage bestätigen, müssen schnellstmöglichst tiefgreifende strukturelle Veränderungen folgen, wie auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn niemand ist blinder als der nicht sehen will. Niemand ist unwissender als der, welcher sieht und dennoch nicht zugeben kann, was er sieht.

    Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel bleibt nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht für nichteheliche Väter nur noch einen Wunsch im Sinne seiner renommierten Mitstreiter, des Erziehungswissenschaftlers Prof. Heinrich Kupffer und des Kinder- und Jugendpsychologen Uwe Jopt, nämlich die Abschaffung des “rechtsleeren Raumes” deutscher Jugendämter durch eine rechtsstaatliche Kontrolle. http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/

    Über die Praxis des Jugendamtsystems beklagt der renommierte Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Dr. Uwe Jopt unmißverständlich: “Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das ganze eingebunden in eine einzige Macht”. Auch das ist dem Experten klar: “Die Helferindustrie ist ein erfolgsfeindliches Paradox. Ihre Auftragslage schwillt an, je mehr sie versagt. Ein Kreislauf, ein Wasserkopf von Helfern, der immer neue Planstellen schafft.”
    Psychologie im Internet

    Lesen Sie zu diesem Thema weiter unter:
    WELT DEBATTE – Weblogs – Sex, Macht und Politik – Mainstream Report von Bettina Röhl – Das Sorgerecht für Väter muss Regelfal.

    Gerichtshof stärkt unverheiratete Väter: Sorgerecht ist Menschenrecht – taz.de

    • @Wahid, Ja, Du hast Recht. Aber Persönlichkeiten wie zB Köppel gehören leider der Vergangenheit an, das perfide und höchst korrupte System von Kindesraub (nicht -Klau, wie das verharmlosend bezeichnet wird) aber geht weiter und hat die Umsätze und Gewinne der Rüstungsindustrie längst überrundet, nur mit dem Unterschied, dass dort ausser unsäglichem Leid nichts produziert wird, also keinerlei realer Gegenwert dagegen steht. Es ist daher auch kein Land in Sicht, im Gegenteil, eine Lösung rückt in immer weitere Ferne. Wer davon träumt, die Rechte der Kinder ins Grundgesetz zu schreiben, der irrt gewaltig, denn die sollen ja dann durch genau diese Jugendämter ausgeübt werden.

      • Welche zusätzlichen Grundrechte brauchen Kinder, sind die nicht nach Art. 3 GG bereits gleichwertige Grundrechtsträger?

        Welche Grundrechte auf Schutz wollen Sie Erwachsenen klauen?

        Sind Kinder keine Menschen?
        Artikel 3 GG: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

        Oder wollen Sie die Eltern diskriminieren?

        Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten
        Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 …

        Klicke, um auf WD-7-256-18-pdf-data.pdf zuzugreifen

  10. Hallo Herr Smolka,
    bist Du schon weitergekommen?
    hast Du immer noch keine Antwort der Dienstaufsichtsbeschwerde an das Justizministerium? Aber die müssen doch Reagieren!!
    Hast Du es auch beim Landrat/-samt mal versucht mit einer Beschwerde?
    Gruß
    Heidi

    • Hallo Heidi,

      Antwort hab ich mittlerweile nur bleiben auch diese Herren untätig. Ans Landratsamt hab ich schon mehrmals eine Beschwerde gerichtet, nur drauf antworten tut keiner. Aus diesem Grund hab ich am 1.3.10 direkt ein Schreiben an die Sachbearbeiterin Fr. Kieu geschickt, heute läuft ihr Zeitraum ab. Wenn heute keine Antwort von ihr kommt habe ich mich rechtlich abgesichert.
      Heute haben wir um 16 Uhr einen Gerichtstermin beim Familiengericht Crailsheim wegen der Einstweiligen Anordnung. Wir werden heute auf alle Fälle eine Entscheidung verlangen. Wir werden diesen Eiertanz nicht mehr länger mit machen, denn das was uns Vorgeworfen wurde wo nicht stimmt und das weiß Fr. Kieu, wo auch mittlerweile von Fr. Kieu selbst zurück genommen wurde, macht jetzt das Amt d.h. nehmen keinen Arzttermin wahr, laut Arztbericht wurden die Tabl. unserer Tochter von 1 1/2 auf 1 Tabl. reduziert, dennoch werden ihr noch immer 1 1/2 gegeben (Lichtbild vorhanden). Scheinbar wird die Pflegefamilie mit unserer Tochter nicht mehr fertig, Fr. Kieu will sie ins Heim tun, das werde ich heute versuchen zu verhindern.

  11. Hallo Herr Smolka,

    oje, ich drück auf jeden Fall ganz feste die Daumen das deine Tochter wieder zu dir darf. Das gibts doch echt nicht das Frau Kieu sie lieber ins Heim stecken würde, hat die Frau Kieu sich mal überlegt wie es dem Mädchen dabei geht!!???

    • Hallo Heidi,

      Lange Rede kurzer Sinn unsere Tochter kommt am Freitag 16 Uhr ins Heim direkt von der Pflegefamilie weg, ich konnts nicht verhindern. Was mich gestern wunderte, das alles so mal kurz beschlossen worden ist, die Heimunterbringung war vorher schon genemigt. Es wird gewartet auf das Gutachten aus Stuttgart vom Herrn Du Bois, auf dessen Stellungnahme wird ein Urteil gefällt, das heißt wir haben verloren, das hat er uns schon in Stuttgart angedeutet.
      Was ich wirklich über diese Fr. Kieu denke behalte ich lieber für mich.
      Ich kann nur jeden Raten der mit dieser Frau zu tun hat, seit auf der Hut, seit wenn es geht immer einen Schritt voraus, sie ruiniert Familien ohne mit der wimper zu zucken.
      Ich hab leider zu spät gemerkt was diese Kieu wirklich vor hat.

  12. Tagebucheintrag – Lagebericht

    Nach Muriels Entführung bin ich nicht an unseren Wohnort zurückgekehrt.
    Mein Mann und ich bekamen eine Einladung von Freunden ein paar Tage bei ihnen zu verbringen. Diese nahmen wir gerne an.
    Es dauerte nicht lange, da bekam diese Familie eine schriftliche Einladung der dort zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu einem Aufklärungsgespräch mit dem Amtsarzt betreffend den Umgang mit AIDS.
    Unter anderem wurde dem Ehepaar mitgeteilt, diese sollen nicht mit uns die Zahnbürste wechseln!?

    Heute am 10.03.2010 bekam die Familie Besuch von drei Mitarbeiter des Jugendamtes. Im Auftrag des Bezirkshauptmannes aus Jennersdorf wollten diese ein paar Fragen stellen mit einem amtlichen Schreiben in der Hand. Sie wollten wissen, ob wir da sind beziehungsweise hätten diese gerne gewusst wo wir uns aufhalten. Seit drei Wochen waren wir nicht mehr dort, wir waren unterwegs und besuchten andere Familien und Freunde.
    Da das oben besagte Schreiben vom Bezirkshauptmann in Deutschlandberg an den Bezirkshauptmann in Jennersdorf eher persönlich angehaucht ist ( … lieber Hubert … ), hier nur ein kurzer Auszug:
    „Weiteres empfehlen wir dringend lungenfachäztliche Kontrollen beider Eltern zum Ausschluss einer Tuberkulose (Mutter zeigt chronischen Husten, Vater mit unbehandelter HIV-Infektion u. Aufenthalt in den ehemaligen GUS-Staaten)“
    Dieser Teil des Schreibens wurde 1:1 von einem Arztbrief vom 21.1.2010 betreffend Muriel übernommen.
    Dieser Teil wird im Schreiben „ diese medizinische Beurteilung“ genannt. Unterzeichnet von Dr. Zenz.

    Weiteres wies der Bezirkshauptmann von Deutschlandsberg auf den Umstand hin, dass im Haushalt der Familie auch zwei Kinder leben und er ersucht um die erforderliche Veranlassung, allenfalls auch gemäß § 7 TBC-Gesetz.

    Eigentlich wollten wir uns im Burgenland eine Wohnung (Haus) finden, dies wird nun wohl nicht mehr möglich sein.
    Diese Maßnahmen nennt man „Beharrliche Verfolgung“ § 107a. Und „Üble Nachrede“ § 111.

    Uns macht diese doch sehr bedenkliche Vorgehensweise gegen uns und andere Familien und Mitmenschen sehr betroffen, doch zeigen solche Handlungsweisen einiges auf.

  13. Hallo Herr Smolka,
    das tut mir leid! Und für wie lange? Oder ist das dann ein entdgültiges Urteil? Ich würde nicht aufgeben. Nehmen Sie dieses Urteil nicht an… gehen Sie in die nächste Instanz und wenn Sie noch keinen Anwalt haben, nehmen Sie sich einen. Allerdings einen guten vielleicht nicht von der Ecke hier…..
    Ich wünsche Ihnen viel Kraft und auch Ihrem Kind…..
    Gruß
    Heidi

      • sicher gibt kein persönliche Unterschrift der Richter.Falls ja kann er auf Schaden verklagt werden.Nun gesetzlich gesehen darf kein einzige Stück Papier ,der nicht unterschrieben von Richter ist weder Rechtskräftig sein noch gültig.
        Also sieht danach aus ,dass alle Urteile und Beschlüsse ohne Unterschrift der Richter ungültig sind als o nie verhandelt wurde.Daher müssen die alle geraubte Kinder zurück an ihre leibliche Familie sofort abgegeben sein!
        Dazu ist zu merken,das Bundesbereinigung von 2006 und 2007 alle Gesetze aufgehoben hatte und auch deren Geltungsbereich.
        Dazu gehört auch Familienrecht.
        Nun man darf ungültige Gesetze nicht neu definieren oder ändern!
        Leider wurde weiterhin auf Grund ungültige Gesetze weiter verhandet,Urteile, und Beschlüsse gefertigt oder sogar nicht beamtragte Ausfertigungen an Menschen geschickt.So sind ale Menschen belogen und betrogen und dafür stellt man den sehr hohe Rechnungen für diese Betrügereien zu Schaden der Menschen.Das ist recht dreisst.

  14. Guten morgen Heidi & Herr Hensel,

    Ein Urteil ist das noch nicht. Das wird jetzt am 7.4.`10 fallen, die Ladung haben wir gestern erhalten. Einen Anwalt haben wir, ich muß leider davon aus gehen das hier sehr viel interne Absprachen laufen, denn beim letzten Gerichtstermin (10.3.10) lief es meiner Ansicht nach zu einfach ab, hier hatte ich den Eindruck das alles schon vorher beschlossen wurde.

    Wir haben auf dem Beschluss von Juli 09 keine Orginal richterliche Unterschrift, der Beschluss vom 10.3.`10 fehlt ganz; es wird auch auf dem Urteil am 7.4.`10 keine richterliche Unterschrift sein. Ich werde auf alle Fälle auf eine Unterschrift vom Richter nach der ZPO bestehen, ob ich sie bekomme, glaube ich nicht.

    Auch habe ich Fr. Kieu am 1.3.´10 aufgefordert bis zum 10.3.10 zu remonstrieren nach dem BBG 63´. Da sie es nicht getan hat, gehe ich davon aus, dass sie sich ihres Tuens bewußt ist.

    Wenn ich hier alle Beiträge lese, was für eine Energie von den Ämtern ausgeht, frage ich mich: Was können wir tun, um hier ein Stopzeichen zu setzen. Es kann doch nicht sein, dass wir das Volk, total dieser Staatlichen Willkür aus gesetzt sind, ohne eine Chance sich zu wehren.

    • Hallo Herr Smolka,

      Ihre Beobachtung, dass es vor Gericht viele Absprachen gibt, mit der Folge, dass der Mandant schon vor Prozessbeginn auf der Verliererseite steht, kann ich nachvollziehen, da ich es selbst erlebt habe.

      Es gibt auf der Gerichtsebene sehr viele Gemeinsamkeiten, die man erst realisiert, wenn man den Scherbenhaufen vor dem man als Rechtsuchender steht, Stück für Stück analysiert.

      Anhand meiner Korrespondenz mit der Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes können Sie nachvollziehen, wie verkommen die Justiz sein kann.

      Klicke, um auf antwortschreiben-lag-pras-zum-schr-v-080220106.pdf zuzugreifen

      Möglicherweise hilft es Ihnen, Ihren eigenen Fall zu analysieren und ihren Anwalt schon vorab in Kenntnis setzen, dass Sie genau das nicht wollen.

      Es könnte Ihnen u.U. leichter fallen, den Anwalt später einmal auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen.

      Was die richterliche Unterschrift angeht, liegt ein Verstoß gegen Artikel 6 EMRK vor, für den Fall, dass diese unterbleibt.

      Das bedeutet, wenn Sie sich vornehmen nach Stassbourg (Art. 34/35 EMRK) zu ziehen, sollten Sie immer die Subsidiarität im Auge behalten.

      Das wiederum bedeutet, dass Sie alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausschöpfen müssen.

      Auch die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerG ist gemeint.

      Anmerk.: Eigentlich merkwürdig, wo es doch gar keine Verfassung gem. Artikel 149 GG gibt.

      Sie können und sollten aber auf jeden Fall alle weiteren innerstaatlichen völkerrechtlichen Rechtsmittel einlegen, u.a. um zu zeigen, dass der Rechtsstaat keiner ist.

      Beispiele:

      Artikel 2 (3) Buchst. a.) ff. UN Zivilpakt

      Klicke, um auf un-zivilpakt.pdf zuzugreifen

      Artikel 13 EMRK

      Klicke, um auf konvention-zum-schutze-der-menschenrechte-und.pdf zuzugreifen

      Beziehen Sie sich bei der Beschwerde gem. Art. 13 EMRK nicht nur auf Artikel 6 EMRK, sondern auch auf das Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wegen Diskriminierung, da in anderen EU Staaten keine Scheinurteile und Scheinverfahren stattfinden. Artikel 3 „unmenschliche Behandlung“ käme sicherlich auch in Betracht!

      Die Diskriminierung (wegen der Herkunft) sollte auch bei der Antidiskriminierungsstelle angezeigt werden und auf Abhilfe gedrängt werden. Denn wenn Sie in Portugal oder in einem anderen EU Staat prozessieren würden,
      gäbe es keine rechtsunwirksamen Urteile in Form von Scheinurteile.

      http://www.antidiskriminierungsstelle.de/

      Weitere Beschwerdemöglichkeiten:

      Artikel 13 UN Antifolterkonvention ggf. wegen „grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“

      Klicke, um auf un-antifolterkonvention.pdf zuzugreifen

      Bitte auch einschlägige EU Konventionen beachten.

      Wichtig zu sein scheint mir, dass o.a. vor Prozessbeginn von Ihrem Anwalt eingebracht werden sollte,
      mit dem Hinweis, dass bei Erfüllung „völkerrechtswidrige Handlungen“ i.S.d. UN Konventionen 56/83 vorliegen und das Gericht / Staat sich ggf. wiedergutmachungspflichtig macht. – Vgl. Art.31 ff. UN Res. 56/83.

      Klicke, um auf un-resolution-5683-verantwortlichkeit-der-staaten-fur-volkerrechtswidrige-handlungen.pdf zuzugreifen

      Diese UN Resolution ist m.E. immer dann anwendbar, wenn das Individuum wie o.a. Träger des Völkerrechts ist.

      Gruss

      Jörg Hensel

      PS: Eine Idee wäre, den Richtern noch vor Prozessbeginn die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich

      a.) der Garantie des gesetzlichen Richters (Art.101 GG) abzufordern

      b.) der richterlichen Unterschrift mit der Maßgabe, dass in Ihrem Fall „kein Scheinurteil“ ergeht und dass anstatt eines Scheinurteils die Zustellung des Urteils gem. § 317 (1) Satz 1 ZPO erfolgt und dass das Urteil den Anforderungen gem. § 315 ZPO genügt.

      Sie können die Loyalität Ihres Anwaltes testen, indem Sie ihn beauftragen, vg. Eidesstattliche Versicherungen
      zu beantragen.

      Ist die Zeit hierfür zu knapp; könnte eine Terminverlegung hilfreich sein.

      Lehnt er es ab, sollten Sie ihn ablehnen.

  15. Hallo Herr Hensel,

    Vielen Dank für Ihre Hilfestellung, hab mir alles genau durch gelesen und muß mir auch eingestehen das ich jetzt nicht alles richtig verstanden habe, vielleicht bin ich hier für ein wenig zu einfach gestrickt,ich tu mir ein wenig schwer die zusammenhänge ein zu ordnen. Was ich verstehe ist das die ganze Sache sehr komplex ist, und das ich hier nicht mehr allein bzw. mit unserer Anwältin nicht weiter komme.
    Ich wollte letzte Woche noch ab warten, und gestern kamen Endlich Beschluß vom 10.3.10 auch das Gutachten aus Stuttgart, ich habs danach gleich per Mail an Fr. Kuklinski geschickt. Leider tu ich mir sehr schwer darüber zu schreiben denn der Schock vom durch lesen sitzt doch sehr tief.
    Ich werde auf alle Fälle versuchen Fr. Kuklinski zu erreichen.

  16. Lagebericht: 30.03.2010

    Nun ist es schon über zwei Monate her als ich meine 14 Monate alte Tochter Muriel in meinen Armen gehalten habe. Ich bin immer noch fassungslos über diese Tatsache und kann meinen Schmerz nicht in Worte fassen.

    Vor 2 Tagen habe ich erfahren wo Muriel sich aufhält mit dem Hinweis, dass falls ich dort erscheinen werde die Behörden schon informiert sind.
    Die Behörden planen ebenso, dass ich Muriel in Zukunft einmal im Monat für eineinhalb Stunden sehen darf.
    Die Bedingung, man höre und staune: Ich muss einen TBC-Test machen. Diese Idee stammt von Muriels behandelndem Arzt. Dieser behauptet jetzt ich hätte einen chronischen Husten. Tatsache ist, dass ich mit diesem Arzt seit über 2 Monaten keinen Kontakt hatte und er diesen Verdacht damals in der Klinik mir persönlich gegenüber nie geäußert hatte.
    Außerdem weiß ja jeder halbwegs intelligente und nicht manipulierte Mensch was TBC bedeutet.
    Ich frage mich nun was man mir als nächstes anhängen will. Die Tatsache, dass ich nun schon seit 2 Jahren nie krank war wird nicht beachtet. Ebenfalls die Umstände, dass ich nach einer Todesdiagnose vor 20 Jahren und den ganzen Schikanen die ich ertragen musste immer noch am Leben bin.
    Von diesem Arzt habe ich herausgefunden, dass er einen Vertrag von GlaxoKlineSmith und Novaratis in der Tasche habe. Dies wurde auf

    http://www.wahrheiten.org/blog/2010/03/01/staatlich-befohlene-kindesentfuehrung-die-willkuer-von-oesterreichischen-beamten/#more-8610

    veröffentlicht.
    Auch haben wir diesen Arzt am 13.12.2010 zusammen mit anderen Personen angezeigt unter anderem wegen schwerer Körperverletzung. Siehe: http://www.seebald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=74%3Aseebald-anzeige-bh-gericht-und-lkh&catid=8%3Akorrespondenz&Itemid=3&lang=de

    Wie soll ich dies also verstehen? Als willkürlichen Racheakt?

    Die Bezirkshauptmannschaft übernahm diese Behauptung blind so wie ja alles andere auch von dieser einseitig übernommen würde.

    Was ist dies für ein Plan? Ich nenne es Folter.

    Von Muriel wurde mir von der Bezirkshauptmannschaft ein Foto übermittelt.
    Mir wurde mitgeteilt, dass sie nun nicht mehr frei sitzen kann, sondern nur noch robben.
    Sie braucht jetzt therapeutische Unterstützung.
    Laut dieser Aussagen kann ich nur annehmen, dass Muriel nun mindestens 8 Monate zurück ist in ihrer Entwicklung. So ein „Zufall“, genau so lange war insgesamt ihr Klinikaufenthalt.
    Ich mache mir ernsthafte Sorgen um Muriel. Es besteht die Gefahr eines Impf- und Medikamentenschadens.
    Es wird behauptet sie habe AIDS, dies wurde auch so in den Massenmedien verbreitet. Bis heute wurde mir kein so genannter HIV-Test gezeigt.

    Auch meine anderen Kinder darf ich seit 10.02.2010 nicht mehr sehen. Siehe: http://www.seebald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=122%3Abh20100210&catid=8%3Akorrespondenz&Itemid=3&lang=de

    Die Begründung ist neuerdings: Wegen Fluchtgefahr, doch diese Gefahr hat nie bestanden, es ist meines Erachtens nur ein Vorwand mir weiterhin die Kinder zu entfremden und fern zu halten. Warum also wirklich? Weil ich mich kritisch geäußert habe? Weil ich anderer Meinung bin?

    Faye (2,5 J. ) und Shima (7 J.) waren von 3.- 4.03.2010 in der Kinderklinik in Graz, anscheinend wegen Keuchhusten. Ich wurde weder davor oder danach deswegen informiert, meine Kinder verbrachten die Nacht dort alleine.
    Erfahren habe ich dies, weil mir die Rechnung von der Kinderklinik zugesandt worden ist.

    Wie soll das weiter gehen?

    Der nächste Plan ist alle schwangeren Frauen Zwangs zu testen.
    Ich frage mich was wird der nächste Schritt sein, die Väter und die schon vorhandenen Kinder auch? Alle Menschen?

    Barbara Seebald

  17. —– Original Message —–

    To: „President-Office“ ; „SPD Intern3 OHCHR“

    Cc: ; ;
    ;
    Sent: Sunday, April 25, 2010 7:14 PM
    Subject: Foltercausa Seebald

    An den Bundespräsidenten der Republik Österreich
    An das Antifolterkomitee der Vereinten Nationen
    An die UN-Sonderberichterstatter Prof.Dr.Novak
    ====================================
    An die Staatsanwaltschaft Graz:
    An die BH-Deutschlandsberg GZ: 9.79 1029/1030/1031-08;

    An die Staatsanwaltschaft Graz GZ: 1St 107

    An das Landesgericht Graz GZ: 16 St 3/10y
    GZ: 5 Hv 24/10m-1

    An das Bezirksgericht Deutschlandsberg GZ: 610 001 PS 131/09 m
    GZ: 1 PS 131/09 m

     
    Einschreiterin und Opfer:  Barbara Seebald, geb. 30.08.1969, in 6900 Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2
    Eischreiter und Opfer: Leonhard Seebald, vormals Kuhn geb. 26.07.1972 in 6900 Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2

                                       

    weitere Opfer und Zeugen:
    Lukas-Arno,geb. 28.07.1996 in Graz Auenbrugger, Platz 1, 8036 Graz
    Shima Emmanuel, geb. 8.04.2003 in 6900 Bregenz, Carl-Pedenz-Straße 2
    Faye Saphira,geb. 12.06.2007 in 8330 Feldbach, Ottokar-Kernstock-Straße 18
    Muriel Pauline, geb. 1.02.2009 in 8530 Trahütten, Trahütten 25

     

    FOLTERBESCHWERDE

    wegen Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung in mindestens 6 Fällen und Diskriminierung,Verleumdung und übler Nachrede, schwere Körperverletzung, Erpressung und Nötigung,Entführung.

    politisch motivierten Sorgerechtsentziehungen und
     Zwangsadoptionen/-obsorgeübertragungen von minderjährigen Kindern in der Republik Österreich

    25.04.2010

     

    Unter Berufung auf die 1975 verabschiedete Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen die Folter und auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention), angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984, in Kraft getreten im Jahre 1987, wird hiermit die gegenständliche

     

    FOLTERBESCHWERDE 

    erhoben.

     Artikel 13 UN- Antifolterkonvention
    Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass jeder, der behauptet, er sei in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet gefoltert worden, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden und auf umgehende unparteiische Prüfung seines Falles durch diese Behörden hat. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer und die Zeugen vor jeder Misshandlung oder Einschüchterung wegen ihrer Beschwerde oder ihrer Aussagen geschützt sind.
    Opfer der systemisch und ausgedehnt ausgeübten Folter in Österreich sind gegenständlich die Einschreiter Frau Babara Seebald und Leonhard Seebald, ihre Kinder Lukas-Arno, Shima Emmanuel, Faye Saphira und Muriel Pauline. Die Kinder der Einschreiterin wurden auf grausame und unmenschliche Weise aus politisch motivierten Gründen zwangsdeportiert. Als sich die Einschreiter rechtlich gegen die staatlichen und nichtstaatlichen Täter zur Wehr setzten, schlugen den Einschreitern staatliche Racheaktionen entgegen, die sie weiterer Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung aussetzten.  In der Republik Österreich werden politisch motivierten Sorgerechtsentziehungen und  Zwangsadoptionen/-obsorgeübertragungen von minderjährigen Kindern unter dem Deckmantel der Obsorgeentziehung durchgeführt. Die Einschreiter haben keine Möglichkeit auf faire Verfahren, wirksame Beschwerde- und Rechtswege.

    Diese ursprünglich verübten und in der Folge akut und verschärft fortgesetzten Folterhandlungen legitimieren die Einschreiter – sowohl in eigener Person als auch zum Schutz ihrer Kinder – zur Erhebung der gegenständlichen Folterbeschwerde gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

    Der innerstaatliche Rechtsschutz – auch bei bereits bestehenden Folterbeschwerden und Beschwerden über  grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung – versagt in der Republik Österreich systemisch und gänzlich.

    Anträge und Beschwerden wurden unbearbeitet zurückgewiesen, Beweisführungen und Sachdarstellungen wurden zurückgewiesen und abgelehnt, Aufklärungen werden gegen die Kindesmutter als schwachsinnig angenommen, Diskriminierungen und Verspottung in Beschlüssen und Gutachten gegen die Kindesmutter sind die Regel. Medial wurden die Einschreiter u.a. durch die BH-Deutschlandsberg Mag. Müller offiziell zur Schau gestellt und mit kriminellen Unterstellungen  u.a. Todesprognosen für ihre Tochter Muriel diskriminiert und verleumdet. Die Kindeseltern wurden gezwungen, die staatlichen Diskriminierungen und Erniedrigungen hinzunehmen, denn wenn sie den Staat nicht glorifizieren und die Aussage tätigen, dass u.a. die BH-Deutschlandsberg mit ihren Handlungen recht hat, drohen ihnen, wie im Fall ihrer Homepage, Anzeigen wegen Verstoß gegen die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen – wie Folter unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung und die Anhaltung politisch motivierter Sorgerechtsentziehungen und Zwangsadoptionen/-obsorgeübertragungen von minderjährigen Kindern in der Republik Österreich –
     in Anträgen, Urkunden, Krankengeschichten, Sachverständigengutachten, Tagsatzungsprotokollen und gerichtlichen Entscheidungen unter Verletzung der  Rechte der Betroffenen in ihrem Privat und Intimleben, insbesondere des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der aktuellen Lebensumstände der Einschreiter und ihren minderjährigen Kindern.
    Nachvollziehbare Straftaten werden für staatliche und nicht staatliche Foltertäter straf frei gestellt. Die Staatsanwaltschaften legen alle Straftaten nieder, immer mit den gleichen stereotypen Scheinbegründungen, wie allen anderen in Österreich trotz Folterbeschwerden eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften gegen Jugendämter und mutmaßliche Foltertäter:
    Weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Straftaten besteht. Bereits in einem andern in der Republik Österreich bekannten Folterfall konnte die Gleichbehandlungsanwaltschaft feststellen, dass das Gleichbehandlungsgesetzt keine Regelung betreffend ein Verbot von Folter beinhaltet.
    Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren 11 St 258/09k – 1 mit der ON – 1 ein, somit ohne Registrierung der Anzeige der Einschreiter und ohne jedwede Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Graz.
    Scheinanzeigen gegen die Einschreiter werden hingegen, ohne überprüft zu werden, als vermeintlich reale Rechtfertigung der politisch motivierten, unter unmenschlichen und grausamen Bedingungen herbeigeführten Sorgerechtsentziehung hergenommen. Die
    Kinder werden isoliert gehalten.
    Seit Mai 2009 werden den Eltern Seebald ihre  Kinder vorenthalten, obwohl diesbezüglich kein gerichtlicher Beschluss der Familie vorliegt. Die minderjährigen Kinder wurden den Eltern systematisch entfremdet.   Am 27.1.2010 wurde Muriel  5 Tage vor ihrem ersten Geburtstag, während die Mutter duschte, durch  Amts – und Polizeigewalt (7 Polizisten) aus
    der Kinderklinik  an einen, den Eltern unbekannten Platz zwangsdeportiert. Für diese Gewaltaktion gab es  keinen Gerichtsbeschluss. Die Eltern wussten über 2 Monate nicht über das Schicksal ihres minderjährigen Kindes Muriel Bescheid. Die  Gedächtnisspur eines Kleinkindes verliert sich nach 2 Monaten. Dieser Gedächtnisverlust hat dauerhafte Folgeschäden für die kindliche Entwicklung. Die minderjährige Faye ist durch die politisch motivierte Zwangsobsorgeentziehung der Meinung die Pflegeeltern seien ihre Eltern.

    Die Betroffenen, Frau und Herr Seebald, werden staatlich verfolgt, gefoltert  und  sozial ausgegrenzt, seit dem sie an die Öffentlichkeit traten. Weiteres werden sie von den Behörden genötigt und  mit ihren minderjährigen  Kindern erpresst. Hinzu kommt, dass die Behörden sich in keiner Weise an die Wahrheit halten und mit  kriminellen und menschenverachtenden Methoden arbeiten.

    Gezielter Einsatz seelischer Grausamkeiten und psychischer Gewalt gegenüber betroffenen Kindern und Eltern, Trennung der bestehenden familiären Bindungen und der anschließenden Ungewissheit über das Schicksal der Familienangehörigen sind die Regel. Die  Betroffenen fordern  die strafrechtliche Aufarbeitung der maßgeblichen Fragen nach den Schuldigen und dem Hintergrund der politisch motivierten Sorgerechtsentziehungen und Zwangsadoptionen/-obsorgeübertragungen der minderjährigen Kinder. Die Aufarbeitung hunderter Einzelfälle und des Systemunrechtes durch Jugendämter kann nur im politischen Kontext stattfinden. Politisch motivierte  Sorgerechtsentziehungen und Zwangsadoptionen/ -obsorgeübertragungen sind Mittel des staatlichen Eingriffs in das Familienleben. Aus verschiedenen politischen Gründen agiert der Staatsapparat mit der Herausnahme von Kindern aus den Herkunftsfamilien und der Fremdplatzierung u.a. in Pflegefamilien und Heimen. Der Gedanke einer Umerziehung der betroffenen Kinder – aus rassisch/kulturellen oder politischen Motiven – spielt bei der Zwangsadoption/ Zwangsobsorgeübertragung ohne strafbare Handlungen hunderter Eltern wie auch bei den Einschreitern Seebald eine Rolle.

    Bei der Durchführung von politisch motivierten Sorgerechtsentziehungen und Zwangsadoptionen/ -obsorgeübertragungen handelt es sich um einen systemischen Missbrauch von staatlicher Gewalt gegenüber hunderten österreichischen Familien. Kennzeichnend für politisch motivierte Sorgerechtsentziehungen und Zwangsadoptionen/  -obsorgeübertragungen sind der gezielte Einsatz seelischer Grausamkeiten und psychischer Gewalt gegenüber betroffenen Kindern und Eltern mit der Trennung der bestehenden familiären Bindungen und der anschließenden Ungewissheit über das Schicksal der Familienangehörigen. Politisch motivierte Sorgerechtsentziehungen und
    Zwangsadoptionen/-obsorgeübertragungen werden nach wie vor in der Republik Österreich praktiziert, auch wenn sie im Verfassungsrecht nicht verankert, sondern geächtet und verpönt sind.
    Chronologische Sachverhaltsdarstellung:
    Am 4.03.2009 muss die Mutter zur Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg. 2 Polizeiautos und ein Rettungswagen stehen vor dem Eingang. Unter Druck wird die Kindesmutter gezwungen Muriel ab zu stillen und den Mutter-Kind-Pass von HIV-negativ auf HIV-positiv umschreiben zu lassen.
    Mai 2009: Tochter Muriel ist erkrankt und Frau Seebald sucht zwecks medizinischer Abklärung das Landeskrankenhaus in Graz auf.
    Wir vereinbaren mit der BH-Deutschlandsberg, dass die Kinder Lukas, Shima und Faye, für 3 Wochen zur vorübergehenden Betreuung in eine Pflegefamilie kommen, da die Mutter mit der Tochter Muriel im Krankenhaus bleiben muss.
    Nach Ablauf der 3 Wochen verweigert die BH Deutschlandsberg die Rückgabe der Kinder an Herrn Seebald.
    Zwangsmedikation von Muriel im LKH (Kinderklinik) Graz mit AZT.
    Der Kristallisationspunkt der Entscheidungen und Maßnahmen der BH Deutschlandsberg scheint zu sein, dass die BH Deutschlandsberg einerseits und wir als Privatpersonen andererseits, unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung von HIV-positiv-getesteten Personen hat, wobei wir der Ansicht sind, dass unsere Sichtweise eine ebenso wissenschaftlich begründete ist wie jene, die heute in der Schulmedizin als gängig gehandhabt wird. Muriel wird laut einer „Viruslast“(PCR-Test) auf AIDS eingestuft.
    Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg im Namen des Landes Steiermark stellt am 28.05.2009 den Antrag auf Obsorge für Muriel.
    Am 15.07.2009 beschließt die Richterin Lenz auf Grund falscher Angaben der BH den Eltern Seebald die Obsorge in der medizinischen Heil- und Behandlung, Bestimmung des Aufenthaltsortes, je einschließlich der gesetzlichen Vertretung zu, entziehen. Kurz darauf, erstattet die Kinderklinik Graz eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung wegen AIDS. Muriel und somit auch die Mutter wird insgesamt fast 4 Monate in der Kinderklinik festgehalten. Der Vater „flüchtet“ ins Ausland. Gleichzeitig stellt die BH – Deutschlandsberg bei Gericht die Obsorge über die 3 älteren Kinder.
    29.07.2009: Polizei Beschuldigtenvernehmung
    Am 1.09.2009 wird Muriel wiederum zwangsgeimpft, weitere Termine folgen. Die Impfung am 16.11.2010 verweigert die Mutter.
    Am 8.12. erhält die BH und das Bezirksgericht von den Eltern eine Aufforderung zum Gegenbeweis betreffend die Existenz von HIV und AIDS betreffend ihrer Kinder.
    Am 14.12.2009 erstatten die Eltern Anzeige gegen BH, Gericht und LKH wegen Nötigung, Betrugs, grober Fahrlässigkeit und Beihilfe zum versuchten Totschlag.
    Muriel bekommt eine „Bronchitis“, wird betreut von ihrer Kinderärztin, die Eltern nehmen den Kontrolltermin ( 15.12.2009 )in der Kinderklinik aus mehreren Gründen nicht wahr.
    18.12.2009: Die Eltern bekommen einen Drohbrief von der Rechtsabteilung des LKH betreffend der Homepage http://www.seebald.at.
    Am 21.12.2009 teilt die BH dem Bezirksgericht mit, dass die Kinder Lukas, Shima und Faye Weihnachten nicht bei den Eltern verbringen dürfen, mit der folgenden Begründung: „In Hinblick auf die Konfessionslosigkeit der Kindeseltern stellen die Weihnachtsfeiertage kein besonderes Familienfest dar und wurden bisher auch nicht mit den Kindern gefeiert. Anzumerken ist, dass die Eltern rechtlich die volle Obsorge haben.“ Zwangseinlieferung von Muriel ins LKH-Graz am 22. Dezember 2009 (zweiter LKH-Aufenthalt) – Frau Seebald ist bei ihrer Tochter Muriel im LKH.
    Die Mutter wird immer wieder von dem Bezirkshauptmann Müller aufgefordert die Kinder von der Homepage http://www.seebald.at zu nehmen.
    Am 26.1.2010 – Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens – BH, Kinderklinik und Richterin Lenz, Muriel wird während Frau Seebald unter der Dusche steht ohne Wissen von Fr. Seebald aus dem Krankenhaus von der BH Deutschlandsberg zwangsdeportiert. Die Eltern wissen zu diesem Zeitpunkt nicht wohin und haben für mehr als 2 Monate keinen Kontakt mit Muriel. Dies passiert ohne gerichtlichen Beschluss.
    Die BH Deutschlandsberg verlangt in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzgruppe des LKH-Graz ein psychologisches Gutachten über die Eltern.“ Dazu ist anzumerken, dass wir Eltern aufgrund der Tatsache, dass uns die Kinder gegen unseren Willen abgenommen wurden, verständlicher Weise zur Zeit unter größter psychischer Belastung stehen.“
    8.02.2001: Es gibt keine rechtliche Grundlage die Kinder in fremder Obsorge zu halten, dies bestätigte die Richterin am selben Tag als die Eltern die 3 älteren Kinder vom Pflegeplatz abholen wollen. Den Eltern wird die elterliche Pflicht mit Polizeieinsatz verwehrt, sich um ihre Kinder zu kümmern.
    9.02.2001 Vertraulicher Brief des Bezirkshauptmanns an die Eltern Seebald.
    Am selben Tag wird ein Ausfolgeverbot betreffend der älteren Kindern ausgesprochen, nachdem die Eltern die Kinder vom Pflegeplatz abholen wollten.
    Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg beschließt am 10.02.2010 eine Aussetzung der Besuchskontakte der älteren Kinder.
    Am 12.02.2010 stellt die Bezirkshauptmannschaft wiederum einen Antrag auf die Obsorge aller Kinder.
    Am 18.03.2010 stellt sich die Mutter dem psychologischen Gutachten, drei weitere Termine folgen. Obwohl dieses erste Gutachten positiv ausfällt, – passiert nichts.
    Am 26.03.2010 erfährt die Mutter wo Muriel untergebracht ist und gleichzeitig lässt man sie wissen das die dortigen Behörden Bescheid wissen falls sie dort hinkommen würde.
    Niemand in Österreich kann helfend eingreifen, denn die Menschen haben Angst und werden unter Druck gesetzt, Zeugen haben keine Chance für die Betroffenen aus zusagen, sie werden gerichtlich gar nicht zugelassen oder sie werden staatlicherseits eingeschüchtert. Niemand darf den Betroffenen helfen und gegen den Staat aussagen.

    In dieser Misshandlungsphase wird jeglicher Kontakt zwischen Eltern und Kindern unterbunden, den Kindern wird die psychologische Betreuung untersagt, die Kinder dürfen nirgends außer bei den staatlichen Foltertätern aussagen. Kinder werden unter Druck gesetzt, wenn sie dies nicht tun, dann passiert ihnen etwas Schlimmes. Hilferufe von Kindern werden staatlicherseits nicht akzeptiert.

    Es lässt sich darstellen, dass kein einziges Schreiben des Jugendamtes Deutschlandsberg der Wahrheit entspricht.

    Die staatliche Kindeswohlgefährdung wird geduldet als Zwangserziehung unschuldiger Eltern und zur Abschreckung der Bevölkerung: Alle Handlungen von Bezugspersonen, Zwangsobsorgeübertragungen an den Jugendwohlfahrtsträger, werden verstanden, die durch Anwendungen von körperlichem Zwang bzw. Gewalt für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen der Kinder und ihrer Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen begehren.

    Den Opfern ist der Kontakt zu ihren verschleppten Kindern untersagt.
    Dies alles schafft Angst und Hoffnungslosigkeit, es zerstört menschliche Würde und Vertrauen und führt dazu, dass die Opfer lieber sterben möchten (Suizidgefahr) als weiterhin solche Folter unmenschlichen und grausamen Behandlungen zu ertragen.
    Die „Gehirnwäsche“ produziert ein psychisches Chaos, das dann einen geistigen Zusammenbruch zur Folge hat, und genau in dieser Phase wird ein Gutachten beantragt. Diese Situation führt dazu, dass Eltern Papiere unterzeichnen, Alimente für ihre verschleppten Kinder zu bezahlen, unterschreiben, dass sie ihre Kinder freiwillig abgegeben haben, weil sie sich überfordert fühlen, zum Teil wurde von Opfern erzählt, dass man Eltern zur Zwangssterilisation zwingen wollte und vieles mehr. Sie tun das gegen ihren eigenen Willen, nur weil sie weitere Folter und unmenschlicher und grausamer Behandlung nicht mehr ertragen können.
    In Österreich ist es nicht möglich über die Medien Aufmerksamkeit und Aufklärung zu erlangen. 
    Die hier zur Anwendung gebrachte Art der Folter ist eine inoffiziell angeordnete Maßnahme, die gegenüber den Einschreitern und ihren Kindern verwendet wird, um sie von ihrem Glauben abzubringen. Einschüchterungen Isolation Deprivation usw. sind dabei weit verbreitete Folterinstrumente.
    Die Republik Österreich bedient sich aller bekannten und vieler neuer Methoden von Misshandlung und Folter. Diese ist sowohl direkt als auch indirekt auf das menschliche Bewusstsein gerichtet.
    Artikel 2 statuiert die Pflicht der Vertragsstaaten, wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um Folter in allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern. Wie der UN Zivilpakt lässt auch die UN- Antifolterkonvention kein der Derogation vom Folterverbot zu (Artikel 2 Abs 2).
    Artikel 4-8 verpflichten die Vertragsstaaten, Folter unter Strafe zu stellen und Folterer zu bestrafen. Es sollen keine Strafbarkeitslücken entstehen.
    Artikel 9 verpflichtet zu „weitestgehender“ Amts- und Rechtshilfe zwischen den Staaten.
    Informationspflicht zwischen Deutschland und Österreich.
    Artikel 10 hält sie zu geeigneter Unterrichtung der zuständigen Behörden und Personen betreffend die Pflichten aus der Konvention an.
    Die Vorkehrungen zum Schutz von in Gewahrsam genommenen Personen sind regelmäßig zu überprüfen, Artikel 11.
    Gemäß Artikel 12 stellt jeder Vertragsstaat sicher, dass bei hinreichenden Anhaltspunkten gegen mutmaßliche Folterer ermittelt wird.
    Artikel 13. Betrifft den Schutz eines möglichen Opfers oder dessen Angehörige, die einen Folterfall zur Anzeige bringen wollen.
    Die Staaten haben für ein Recht auf eine wirksame Beschwerde Sorge zu tragen. Die Beschwerde muss umgehend von einer unparteiischen Stelle geprüft werden. Dem möglichen Opfer dürfen durch die Anzeige keine Nachteile entstehen.
    Nach Artikel 15. dürfen unter der Folter erpresste Aussagen nicht in einem staatlichen Verfahren verwertete werden.
    Artikel 16. Betrifft die partielle Gleichstellung der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung mit der Folter. Die Staaten sind verpflichtet, auch dies zu verhindern.
    Die Artikel 10-13 sind gemäß Artikel 16 ausdrücklich anwendbar.

    Die Einschreiter behalten sich vor, die Folterbeschwerde zu ergänzen und Beweis über Folter unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung und politisch motivierte Sorgerechtsentziehung nachzureichen.
    Aus den vorgenannten Gründen wird um Opferschutz sowie um die Registrierungsnummer der Folterbeschwerde bei der österreichischen Präsidentschaftskanzlei gebeten.

    Hochachtungsvoll
    Leonhard SEEBALD Barbara SEEBALD

  18. Leonhard Seebald starb an der Folter der pharmagesteuerten Schulmedizin und deren Handlanger, der Behörden und Gerichte. – Seine Verzweiflung in den letzten Monaten ist nicht mit Worten zu beschreiben.
    In Liebe,- Barbara, Lukas, Shima, Faye und Muriel.

    • liebe frau seebald!
      sehen sie nicht wie sich die gehirnwäsche die bei ihnen besteht durch „andere“
      nenne nur die neue deutsche medizin-sehen sie nicht,daß diese menschen nur werbung für sich selbst machen??
      bitte übernehmen sie endlich mal verantwortung für sich selbst ,für die kinder haben sie das ja (noch)nicht geschafft-immer nur anderen die schuld zu geben so wie sie es und ihr verstorbener mann machen,sehen sie ja wie weit man kommt.vielleicht sind sie als elternteil wirklich nicht fähig kinder zu betreuen aus falsch verstandenen gründen.
      bitte denken sie mal darüber nach.
      sie waren es die an die öffentlichkeit ging und auch diese sos bettelei begonnen haben.
      wozu brauchen sie jetzt das geld ihre eltern werden vom staat betreut und alles bezahlt,also was wollen sie überhaupt??
      gerechtigkeit kann es nicht sein,denn ihren kindern gegenüber waren sie nicht gerecht.
      ich wünsche ihnen daß sie zur vernunft kommen,daß heißt nicht,daß man keine freie meinung haben kann.
      mfg
      marie

      • Hallo Frau „Marie“,
        aus Ihren Worten kann ich entnehmen das Sie so gut wie keine Ahnung haben um was es geht, dies tut mir aber sehr leid.
        Was soll bitte die „Neue deutsche Medizin sein“? Gibt es da etwas was ich noch nicht weiß?
        Mein verstorbener Mann kann leider keine Verantwortung mehr tragen. Verantwortung zu tragen heißt auch,- nicht zuzusehen wie das eigene Kind vergiftet und langsam umgebracht wird,- so wie es in sehr vielen Fällen bisher passiert ist. Doch wenn sie können, dann schaun Sie noch länger weiter weg,…so kann man auch Verantwortung abschieben.
        Was die Erziehung meiner Kinder betrifft, ich war die beste Mutter für sie.

        Ein baldiges Erwachen wünscht Ihnen
        Barbara Seebald

  19. Liebe Barbara,
    danke für die Veröffendlichung.
    Wir haben uns im Oktober in St. Martin beim Dr. Loibner Impfsymposium kennen gelernt.
    Habe dann das Buch von deinem Mann bekommen Aids die Krankheit die es nicht gibt.
    Möchte dir so gerne helfen mit Vemma das wahrscheinlich wirkungsvollste Andioxydationsprogramm das es derzeit auf der Welt gibt.
    Bitte melde dich bei mir.
    Mein tiefstes Beileid für dich und deine Kinder.
    Tel 0676 627 433 7.
    Danke
    Allerliebste Grüße
    Roswitha Muser

  20. Sehr geehrte Forumsteilnhmer/innen,

    mein Name ist Matthias Wolf, ich bin Vater zweier Kinder, der das Lehramtsstudium vor kurzem absolviert hat.
    Während des Studiums konnte ich mich mit der Thematik Hausunterricht beschäftigen, dessen Erfolg im Ausland von wissenschaftlichen Studien gestützt wird.
    Das in Deutschland Hausunterricht gebende Eltern zu Buß- bzw. Ordnungsgeldern verurteilt werden, ihnen das Sorgerecht entzogen oder dieses angedroht wird, ist nicht akzeptabel.
    Daher hoffe ich bei Ihnen Interesse zu finden.
    Deshalb leite ich diese Petition im Anhang weiter.
    Innerhalb weniger Tage sind bisher 4.300 Stimmen zusammen gekommen.
    Es werden 50.000 Stimmen benötigt. Doch selbst wenn diese nicht erreicht werden, wird an der Anzahl der Stimmen erkenntlich, dass Interesse an dem Thema besteht.

    Ich freue mich, wenn Sie die Petition an Interessierte weiterleiten, auf Seiten verlinken, als Text einarbeiten oder einstellen.

    Es dürfen Menschen aller Nationen und jeden Alters die Petition im deutschen Bundestag mitzeichnen.

    Sollten Sie über dieses Material hinaus Informationen benötigen, mailen Sie mir bitte zurück.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Wolf

    Hier ein Kommentar von Dieter Lenzen, Leiter der Freien Universität in Berlin:
    http://www.tagesspiegel.de/wissen/heimunterricht-muss-erlaubt-sein/1520628.html?ajaxelementid=%23commentLoginArea

    Damit solche Geschichten nicht immer wieder passieren:
    http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1224604&kat=10
    http://www.rdl.de//index.php?option=com_content&task=view&id=3493&Itemid=145

    „Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Homeschooling kriminalisiert.“
    Report of the Special Rapporteur on the right to education, Vernor Muñoz

    Text der Petition
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen …das häusliche Lernen bzw. den
    Hausunterricht zu erlauben und straffrei zu stellen.

    Begründung
    Hausunterricht oder Homeschooling wird in allen EU Ländern und englischsprachigen Ländern bereits schon länger mit großem Erfolg praktiziert und erweist sich immer mehr als der Bildungsweg der Zukunft. In Deutschland ist es eine noch weitgehend unbekannte und mit zahlreichen Vorurteilen behaftete Form des Lernens. Die unzureichende Vermittlung von ethischen und moralischen Grundwerten an öffentlichen Schulen, Gewalt und Mobbing, negative Sozialisation der Kinder, fehlende Lernfreude, sinkendes Bildungsniveau, die Unfähigkeit vieler Schulen Kinder individuell zu fördern und ihrem persönlichen Begabungsprofil zu bilden, haben dazu geführt, dass immer mehr Eltern sich Alternativen im bestehenden Bildungssystem wünschen.
    Bis dato existiert die Schulpflicht in Deutschland statt einer sinnvolleren Lernpflicht. Schule wird somit in Deutschland direktiv verordnet. Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, müssen mit staatlichen Strafmaßnahmen, wie Bußgeldern rechnen und werden somit unnötig kriminalisiert. Es sollte mündigen Bürgern frei gestellt sein, wo sie ihren Kindern Bildung zukommen lassen. Alle staatlichen Sanktionsmaßnahmen gegen Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, sollten aufgehoben werden.

    Hauptpetent: Wolf, Matthias
    Ende Mitzeichnungsfrist: 16.06.2010

    Link:

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11495

    Zur Mitzeichnung ist vorheriges Anlegen eines Accounts mit anschließender Bestätigungsmail im Bundestag auf:

    https://epetitionen.bundestag.de

    notwendig.

  21. Tagebucheintrag-Lagebericht,am 29.04.2010

    Auszug „Kleine Zeitung:“
    „Gegen das Ehepaar wurde nun auch ein Strafantrag bezüglich der jüngsten Tochter eingebracht. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzliche Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung. Dabei gilt die Frau als Haupttäterin. Ihr wird vorgeworfen, eine Hausgeburt durchgeführt zu haben, obwohl sie selbst HIV-infiziert ist, außerdem gestillt und dem Kind die entsprechenden Medikamente nicht verabreicht zu haben. Ihr Mann wurde als Beitragstäter eingestuft. Ein Termin für diese Verhandlung stand noch nicht fest.“

    Liebe Mitmenschen. Alle Zeitungen berichten das genaue Gegenteil von der Wahrheit.
    Eigentlich müsste ich die Medien anzeigen und die Zeitungen müssten mir „Schadenersatz“ zahlen und ihre Lügen berichtigen. Doch hinter jeder Zeitung steht eine Politische Partei und eine oder mehrere Pharmafirmen. Um dies zu sehen muss man gar nicht sehr intelligent sein, siehe Werbung in den Zeitungen.

    Ich nenne dies eine Hetzkampagne gegen HIV – Negative Kindesmutter -Barbara Seebald siehe : http://www.seebald.at/images/stories/Sonstiges/mutter-kind-pass.jpg , und deren minderjährigen Kinder  unter Folter unmenschlicher, grausamer und
    erniedrigender Behandlung in der Republik Österreich.
    Am 4.03.2009 wurde ich unter amtlichen Gewalt gezwungen meinen Mutterkindpass von HIV-negativ auf HIV-positv umschreiben zu lassen. Siehe: http://www.seebald.at/index.php?option=com_content&view=article&id=24%3Abh-deutschlandsberg-niederschrift&catid=8%3Akorrespondenz&Itemid=3&lang=de

    Ich hatte nicht gerechnet mit der Presse bei der Verhandlung, weil es ja um die „Verletzung der Geheimhaltungspflicht ging“. Ich war in der Tat etwas eingeschüchtert, auch weil ich das erste Mal vor Gericht stand. Es wird behauptet wir würden unsere Kinder bloßstellen, genau dies hat das Gericht nun gemacht. § 310 Verletzung des Amtsgeheimnisses. Dies gilt auch für den Herrn Müller, Bezirkshauptmann aus Deutschlandberg in mehrfacher Weise. Mit Hundertern von Menschen hat er in unserem Falle Mail Kontakt gehabt, und auch mit den Medien, und wollte sie so von seiner Lügengeschichte überzeugen.
    Zitat: WILHELM MÜLLER: „Ich darf nur so viel sagen: Das Kind leidet an einer schweren Erkrankung, deren Erreger und Ursache uns bekannt und auch nachgewiesen ist.“

    Wiso hat er hat er vor 2 Wochen abermals eine Anzeige wegen „Verleumdung und Übler Nachrede“ gegen uns erstattet ? ( Homepage http://www.seebald.at )

    Eine unbescholtenen, pädagogisch hochqualifizierten und liebevollen Mutter wird hier kriminalisiert, das Obsorgeverfahren wird hinausgezögert. WARUM ?

    Niemals wollten wir Eltern ins Internet oder gar eine Homepage „betreiben“.
    Die Behörden und die Kinderklinik hat uns praktisch dazu gezwungen, so wie sie es zu vielem anderen Dingen auch versucht haben. Wie hätten wir uns sonnst zu diesen unzähligen Ungerechtigkeiten und Lügen wehren sollen?

    Die Behörden müssten mir sofort die Kinder zurückgeben und den Kindern die Eltern.
    Auch diese müssten uns eine hohen „Schadensersatz“ zahlen, sich bei uns offiziell entschuldigen für ihre groben Fehler und ihre immer wieder kehrende Sorglosigkeit, oder ist es vielleicht sogar Absicht uns zu Schaden ? Eine Wiedergutmachung wäre die geringste Maßnahme, denn seelische Qual kann man mit nichts bezahlen.
    Dieser Strafantrag betreffend der Homepage http://www.seebald.at wurde von der Bezirkshauptmannschaft aus Deutschlandsberg und der Richterin Lenz beantragt. Warum? „Zum Wohle der Kinder“? Um die Eltern weiter zu terrorisieren, zu foltern, sich zu rächen? Um die Kinder weiterhin zu entfremden und zu quälen? Um weiterhin Unwahrheiten zu verbreiten?
    In Österreich , Deutschland und auf den ganzen Welt gibt es ähnliche „Fälle“ und Jeder kann der nächste sein. Wer aufsteht und sich wehrt wird bestraft, unter Druck gesetzt, diskriminiert, erpresst und verleumdet.

    Ebenso die Kinderklinik Graz die unter dem Deckmantel „Kinderschutzgruppe“ eng mit Pharma und Behörden zusammenarbeitet. Diese scheinen in vielen Obsorgeverfahren die „Drahtzieher“ zu sein, mit dabei gerichtlich vereidigte Gutachter die dann ganze Lügenseiten schreiben, wie zum Beispiel Frau Med. Rätin Dr. Elisabeth Zehentner. Sie kennt uns nicht, hat nie mit uns gesprochen. Auch hier ist der Auftrag klar ersichtlich, dennoch habe ich mich über ihre Fantasie sehr gewundert. Ich habe in ihrem Gutachten keinen einzigen Satz entdeckt der auch nur annähernd der Wahrheit entspricht, im Gegenteil, ich finde hier Verleumdung und Üble Nachrede.
    Und dieses Gutachten soll für die nächste Verhandlung wegen §§ 178 STGB, 84 STGB, und 85 STGB gegen uns verwendet werden?
    Obektiv betrachtet könnte man meinen das ganze ist wohl ein „schlechter Witz.“
    Immer wieder wird behauptet unser Tochter wäre „HIV-infiziert“. Bis heute gibt es keinen Beweis und keinen Test dazu. Jetzt auf einmal hat Leonhard Seebald nichts anderes getan als „Kinder misshandelt“ und „Hanf“ angebaut. Auf weitere Lügen möchte ich weiter gar nicht eingehen.

    Doch genau betrachtet ist es ein Verbrechen und die Täter arbeiten mit menschenverachtenden und kriminellen Methoden, gelinde ausgedrückt.

    Um dies zu erkennen muss man keine „Paranoia“ haben.

  22. Lagebericht, 12.6.2010
    heute wurde meine Tochter Faye 3 Jahre alt.
    Zwei mal bin ich heute zu dem „Kriesenpflegeplatz“ hingefahren um ihr wenigstens ein Geschenk zu überreichen.
    Dieses Haus wirkte verlassen, niemand machte mir die Türe auf.
    Ich fotografierte das Haus und bemerkte das beim Eingang eine Kammara war, sie ist mir zuvor nicht aufgefallen.
    Am 21. Mai habe ich die drei älteren Kinder zum letzen Mal gesehen.
    Dann gab es einen Termin bei den Behörden mit der Sozialarbeiterin Pichler und der Amtspsychologin zur weiteren Besprechung der Besuchstermine. Ich war mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und schrieb einen Brief an die BH.
    Dennoch nahm meine Vertreterin meines „noch“ Anwaltes diesen Termin wahr.
    Ich wurde dort mitgeteilt das die Kinder seit längerem darauf vorbereitet werden das ihre Eltern schwer krank sind und bald sterben werden.
    An den Besuchszeiten wurde nicht viel gändert, mein Brief wurde ignoriert.
    Die Kinder durften nicht zu der Beerdigung ihres Vaters kommen. Es wäre zu kurzfristig festgelegt meinten die Behörden, – obwohl ich diesen Termin 3 Tage zuvor bekannt gab.
    Unverständlich für mich denn der Körper meines Mannes war ja schon seit 3 Wochen von uns gegangen.
    Mit der Bestattung war eine Sargeinsicht abgesprochen, dennoch wurde mir diese vor Ort verweigert. Auch als der Sarg begraben wurde mußten wir den Ort für ca. eine Stunde verlassen.
    Wer oder was war in diesem Sarg?
    Ehrlich gesagt, ich verstehe diese Welt nicht mehr. Wer veranlasst solche Gestze und Maßnahmen,- hinter dem Rücken des Volkes?
    In den Medien wird behauptet Leonhard wäre an dem sogenannten AIDS gestorben. Davon weiß ich aber nichts. Im Todesbericht steht Lungenödem. Den Obdukionsbericht habe ich bis heute nicht bekommen, ebenfalls bekam ich keine Einsicht in die Patientenakte, obwohl ich diese schriftlich angefordert habe. Mir wurde geagt dies hätte Leonhard schriftlich zuvor anfordern müssen!?
    Auf http://www.seebald.at kann sich nun jeder einloggen,der Grund ist ein rechtlicher, – die Homepage ist nun privat.
    Herzliche Grüße
    Barbara Seebald

  23. Lagebericht 20.6.2010

    Eigentlich fehlen mir fast die Worte um die „Lage“ und die Situation unserer Familie zu beschreiben.

    Die Behörden machen in Zusammenarbeit mit Richtern, Gutachter, Medien und Mediziner munter weiter an der Zerstörung unserer Familie.
    Da zu möchte ich bemerken das alle Ärzte(innen) vor Gericht am 8.Juni 2010 ausgesagt haben, ich wäre eine liebevolle Mutter.

    Ich nehme an den Behörden reicht es nicht das mein Mann Leonhard gestorben ist. Die Kinder und ich werden weiterhin gequält mit Besuchskontakten mit einer Aufsichtsperson die alles weiter gibt (ich glaube sie hat dann am nächsten Tag einen Berichts-Termin bei den Behörden) einmal pro Woche. Da ich mich den Behörden gegenüber nicht mehr als kooperativ zeige habe ich nun Muriel seit 6 Wochen wieder nicht gesehen, im SOS-Kinderdorf ist ohnehin nur ein mal im Monat ein Besuchskontakt möglich.
    Ich bin mit diesen krankhaften Maßnahmen der Behörden in keiner Weise einverstanden.

    Es stellt sich wieder die Frage wer steckt da dahinter ? Sind die Behörden pharmagesteuert ? Es besteht der Verdacht einer kriminellen Vereinigung.

    Wie soll es weitergehen ? Die Zeit ist schon lange reif dafür, dass sich die Behörden sich ihre Schuld eingestehen, und sofortige Maßnahmen einer Wiedergutmachung treffen, soweit dies noch möglich ist.

    Sehr erschütternd war, dass die Kinder nicht an der Beerdigung ihres Vaters beiwohnen durften mit der Begründung der Termin wäre zu kurzfristig angesetzt gewesen ( 3 Tage) und dies obwohl mein Mann schon ein Monat gestorben war.
    Lukas, Shima, Faye und die kleine Muriel hatten keine Gelegenheit zur Verabschiedung.

    Die Beerdigung meines Mannes ist ein weiteres Beispiel wie tief Österreich gesunken ist.
    Nach langen hin und her erreichte ich eine Erdbestattung mit der Abmachung eine Sargeinsicht vor der Beerdigung machen zu können.
    Dies wurde mir dann verweigert und auch bei der Beisetzung des Sargs mussten alle Besucher den Friedhof verlassen !?
    Die Begründung des Bestattungsinstitutes: „Seit jemand einmal bei der Beerdigung in das offene Grab gefallen ist wird dies so gemacht!“

    Mir wurde erzählt das unsere Kinder darauf vorbereitet werden das ihre Eltern schwer krank sind und bald sterben werden. Diese Aussagen passen sehr gut zu den gesetzten Maßnahmen der Behörden,- von Anfang an.

    Es gibt keinen einzigen Grund mir meine Kinder vorzuenthalten.

    Ich habe meinen Kindern niemals irgendwelchen Schaden zugefügt, ich bin eine liebende Mutter.

    Das Band zwischen Mutter und Kind ist heilig. Die soziale Bindung ist lebensnotwendig.
    Doch die Behörden arbeiten mit systematischer Entfremdung. Den Kindern wird Angst gemacht und sie werden ständig missinformiert.

  24. Liebe Mittmenschen,

    heute sollte eigentlich ein Tag der Freude werden sollen, hatte ja die Richtin Lenz aus Deutschlandsberg am 23.Juni beschlossen das meine ältereren Kinder wenigstens am Wochenende teilweise bei mir sein können.
    Am 28.Juni bekam ich hier dann diese Mail von meinem Anwalt, ich soll dies unterschreiben, die Richterin habe dies bei der 5 stündigen Verhandlung veressen.

    Dies hätte ich unterschreiben sollen:

    „Ich, Barbara Seebald, geb. am 30.08.1969, bestätig hiermit, dass ich sämtliche gebotenen
    Sicherheitsmaßnahmen treffen werde, um eine HIV-Infektion meiner Kinder Lukas-Arno Seebald,
    geb. 28.06.1996, Shima Emmanuel Seebald, geb. 08.04.2003, Faye Saphira Seebald, geb.
    12.06.2007 und Muriel Pauline Seebald, geb. 01.02.2009 zu vermeiden.“

    Heute war ich bei der Richterin Lenz und sie behauptete das es noch keinen Beschluss von dieser Verhandlung vom 23.6 gibt, und das ich die Kinder nicht abholen darf.

    Sie legte mir die Bestimmungen der Sicherheitsmaßnahmen vor für sogenannte Hi-Infizierte,- die auch an Schulen und Kindergärten geschickt wird. Nochmals klärte ich die Richterin auf das laut Schulmedizin der sogenannte HI.Virus über sexuellen Kontakt und Bluttransfusionen übertragen wird und dies wohl bei meinen älteren Kindern ja wohl kaum der Fall wäre. Und ob ich jetzt positiv oder negativ bin, jeder Mensch mit Hausverstand hält sich ja an hygienische Maßnhmen.
    Sie wollte dann wissen ob ich nun denke obe es AIDS gibt oder nicht.

    Jetzt im Nachhinein wird mir erst richtig bewusst was für ein fataler Fehler dies gewesen wäre, diese „Sicherheitsmaßnahmen“ zu unterschreiben.

    Es ist nähmlich offensichtlich dass sich nun die beiden Gerichtsverhandlungen vermischen. Diese oben genannte Bestätigung wäre eventuell am 6.Juli bei der „Strafverhandlung“ gegen mich verwendet worden.
    Beim Obsorgeverfahren wurde das Gutachten „Zehetner“ verwendet obwohl wir dieses bei der Verhandlung am 8.Juni in Graz abgelehnt haben.

    Die Richterin wartet schon auf das weitere Gutachten vom AIDS-Papst Dr. Norbert Vetter.

    Ich fage mich immer wieder was hat man eigentlich noch alles vor mit uns Menschen mit dieser Lüge AIDS!?
    Seit Jahren werden die Menschen darauf programiert sogenante „AIDS“-Kranke zu disskriminieren und zu kriminalisieren.

    Am 29.6 bekam ich eine Mail von Dr. Wutscher, der mir als Pflichtverteidiger ohne das ich einen Antrag gestellt habe zugewiesen bekommen.

    Dieser Dr. Wutscher ist ein Wirtschaftsanwalt, sehr unsympatisch und verlogen,- kommt er vielleicht von der Pharma ???

    Hier meine Beschwerde an die Anwaltskammer:

    Betreff: Beschwerde und Ablehnung des Pflichtverteidigers Dr. Herwig Wutscher

    Sehr geehrte Präsidentin der Rechechtsanwaltskammer Steiermark Frau Dr. Krenn !

    Ich, Barbara Seebald habe am 29.Juni 2010 den Bescheid erhalten das ich Herrn Dr. Herwig Wutscher (R698175) als Verfahrenshelfer zugewiesen habe bekommen für die Hauptverhandlung am 6.Juli 2010, um 11.00 Uhr.

    So setzte ich ich mit dem oben genannten Herrn in Verbindung und hatte am 1.Juli ein Erstgespräch mit Herrn Dr. Wutscher, auch eine Vertrauensperson Namens Stückelschweiger Jakob war bei diesem Termin anwesend.

    Herr Dr. Herwig Wutscher legte mir sogleich nahe das er wenn er könnte mich ablehnen würde. Auch sagte er zu mir das er kein Geld dafür bekomme für seine Arbeit und er sozusagen diesen Fall übernehmen müsse.

    Ebenso erläuterte er das er ein Gespräch mit dem Richter Sprinzel hatte, und das Urteil schon beschlossen wäre. Er gab auch an, dass dieses Strafverfahren bezw. Urteil dann anschießend bei dem derzeitigen Obsorgeverfahren dann gegen mich verwendet werden würde.

    Weiteres sprachen wir über einen Beschluss ( 4 Hv 49/10 f), er behauptete für diesen gäbe es kein Rechtsmittel.
    Beim genaueren Durchlesen stellte sich aber ganz etwas anderes heraus.

    Die nächste Frage und Äußerung von Ihm die mir als sehr bedenklich und fragwürdig vorkommt war: „ Sand Sie a Nazi ? , das gleiche fragte er auch meine Begleitperson.
    Dann fing er an von Hitler zu sprechen,…..

    Hierzu möchte ich klarstellen das ich keiner politischen Gesinnung angehöre und ich auch niemands Anhänger bin und ich mich auch niemals in dieser Weise geäußert habe.

    Es ist nun offensichtlich das es in diesem Falle keine Grundlage für ein annäherndes
    Vertrauensverhältnis gibt zwischen Dr. Wutscher und mir und somit lehne ich Dr. Herrn Wutscher dringendst als meinen Pflichtverteidiger ab.

    Mir ist die Strafprozessordnung bekannt und ich möchte Sie höflichst auf § 142 hinweisen.

    Hochachtungsvoll

    Barbara Seebald

    Ebenfalls habe ich wieder eine Folterbeschwerde eingereicht,- obwohl dieser Pflichtverteidiger mir gestern mitteilte diese würde nicht beachtet werden.

  25. Frauental, 2.07.2010
    An das
    Bezirksgericht Deutschlandsberg
    Hauptplatz 18
    8530 Deutschlandsberg

    GZ: 1 Ps 131/09m- 156

    Einschreiterin und Opfer: Barbara Seebald,
    Folter unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung und seelischen
    Grausamkeiten unterworfen.

    Einschreiter und Opfer: Lukas Seebald,
    staatlich verschleppte seelischen Grausamkeiten unterworfen

    Einschreiter und Opfer: Shima Seebald,
    staatlich verschleppt seelischen Grausamkeiten unterworfen

    Einschreiter und Opfer: Faye Seebald,
    staatlich verschleppt seelischen Grausamkeiten unterworfen

    Einschreiter und Opfer: Muriel Seebald,
    staatlich verschleppt und seelischen Grausamkeiten unterworfen

    Folterbeschwerde wegen angedrohten Foltermaßnahmen und seelischen Grausamkeiten durch die Richterin Verena Lenz BG Deutschlandberg an den minderjährigen Kindern Lukas, Shima und Muriel Seebald sowie Frau Barbara Seebald unter Androhung von Polizeigewalt

    03/07/2010

    Der Kindesmutter Frau Barbara Seebald wurde nach abgeschlossener präjudizieller unfairer Verhandlung am 23.Juni 2010 der Besuchskontakt zu ihren Kindern durch die Richterin Frau Lenz in Form von gestaffeltem Abholen von Freitag – Sonntag der minderjährigen Kinder Seebald vereinbart.

    Der Kindesmutter wurde mit fehlendem Beschluss aufgetragen, insgesamt 8 Stunden Fahrzeit für den Besuchskontakt aufwenden zu müssen. Nachdem sich das Folteropfer Frau Barbara Seebald mit der absonderlichen Situation der staatlichen Willkür zum Wohle ihrer Kinder als Folteropfer ausgesetzt hat, begann die äußerst sinistre staatliche Maschinerie. Die Betroffene erhielt bis heute keinen Beschluss der Verhandlung. Jedoch wurde ihrem Rechtsanwalt Herrn Schiffner ein Schreiben durch das BG Graz, Richterin Verena Lenz aufgetragen, in dem die Betroffene ein vorgefertigtes Geständnis in Form einer rechtlich nicht klar nachvollziehbaren Handlungsweise unterschreiben soll, dass sie ihre Kinder nicht mit HIV angstecken wird bzw. alles unterlässt, um die Kinder mit einer Ansteckung des HIV – Virus nicht zu gefährden.

    Frau Barbara Seebald wurde somit gerichtlich gezwungen sich mit diesem Geständnis der aufoktroyierten Krankheit für die Strafverhandlungen am 06.07.2010 selbst zu belasten. Die Betroffene bezieht sich auf ihr Recht Nulla poena sine lege. Frau Barbara Seebald ließ sich bereits zum Schutz ihres damals ungeborenen Kindes Muriel Seebald durch das Labor der GKK auf HIV testen.
    Der HIV Status war bei der Betroffenen negativ. Das Labor GKK hatte keine Mängel und Fehler bei HIV – Tests angegeben bzw. die Testpersonen nicht zur nochmaligen Überprüfung kontaktiert. Das Folteropfer wird als HIV positiv durch Behörden des öffentlichen Dienstes verfolgt und sanktioniert.

    Barbara Seebald bezeichnet sich und ihrer Kinder folgerichtig in der gegenständlichen Folterbeschwerde als Folteroper der Republik Österreich.
    Den vielen Folteropfern wurde bereits mehrfach durch Staatsanwaltschaften, Gerichten, Behörden und Politik mitgeteilt, dass Folter und andere grausame Behandlungen in der Republik Österreich nicht geahndet wird, sondern die Folteropfer mit harten Konsequenzen für ihr Widersetzten gegen Menschenrechtsverletzungen, Folter und Misshandlung rechnen müssen und sich niemand für Folteropfer in der Republik Österreich einsetzen wird.

    Das Rechte frei von Folter zu sein, ist auch nach internationalem Recht etabliert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung , verbieten ausdrücklich Folter . Für die Betroffenen gibt es kein humanitäres Völkerrecht. Sämtliche Beschwerden über Folter wurden ignoriert, die Beweis über Folter absichtlich nicht beachtet und falsche Protokolle an Gutachter, Ärzte usw. weitergeleitet. Die Opfer haben keine Möglichkeit wirksame Rechtsmittel dagegen einzubringen. Untersucht und weitergeleitet werden ausschließlich Unterlagen der mutmaßlichen Foltertäter, die sich nach Situation verändern können bzw. neu geschrieben werden.

    Da es sich bei dem Verbot der Folter um ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat handelt, und Folterhandlungen gemäß Art. 1 Abs 1, gerade dadurch definiert sind, dass sie „ von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlichen Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden“, entsteht so ein Dilemma: Es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass diejenigen staatlichen Organe, die eigentlich dafür Sorge tragen müssten, das Folterverbot zu überwachen und rechtlich durchzusetzen, denjenigen Organen nahestehen, die für die Folter verantwortlich sind. Ein Staat, der zur Folter greift, wird deswegen wenig Interesse an einer Aufklärung haben und daran, die verantwortlichen Täter vor Gericht zu stellen.

    Dr. Willmann schrieb in seinem familienpsychologischen Gutachten für das Gericht BG Graz, Richterin Verena Lenz den positiven HIV Status des Kleinkindes Muriel Seebald als Tatsachenbeweis in das Urkundendokument/ Gutachten und unterfertigt das Gutachten als rechtsgültig und richtig.

    1.)Welche öffentliche Behörde stellte dem gerichtlich beauftragten Gutachter Dr. Willmann Unterlagen mit dem positiven HIV Statuts der minderjährigen Muriel Seebald für sein Gutachten zur Verfügung?
    2.)Wer wies den Gutachter an Beweise über Folter und andere grausame Behandlung im Gutachten absichtlich nicht anzuführen?
    3.)Ist Dr. Willmann weisungsgebunden , und hat dementsprechend so gehandelt und hat somit kein objektives Gutachten erstellt ?
    Das Landesgericht für Strafsachen Graz erstellte am 14. 6.2010 (ON /74) den Beschluss, die minderjährige Muriel Seebald durch Dr. Norbert Vetter auf einen möglichen vorhandenen HIV Status zu überprüfen.

    Nachdem sich das Folteropfer weigerte das verlangt Geständnis des BG Graz Richterin Lenz zu unterschreiben bezw., das verlangte Schreiben zur Verbesserung zurückverwies, rief die Einschreiterin Barbara Seebald die Richterin Lenz an, die ihr mitteilte, ihre Kinder, notfalls auch unter Polizeigewalt, nicht wie gerichtlich am 23. 6.2010 vereinbart von Freitag bis Sonntag abholen zu dürfen. Die Pflegemutter Frau Andrea Fuchs wurde ebenfalls durch die Richterin Frau Lenz nur telefonisch angewiesen, wenn die Kindesmutter sich den Kinder nähern sollte, dies mit Benachrichtigung der Polizei zu verhindern.
    Die minderjährigen Kinder Seebald wurden durch die Pflegemutter Andrea Fuchs auf das Besuchswochenende mit der Kindesmutter positiv vorbereitet. Unter seelischen Grausamkeiten sollten die Kinder jetzt erfahren, dass ihre Vertrauensperson/ Pflegemutter polizeilich gegen die Kindesmutter, vor den Augen ihrer Kinder, Foltermaßnahmen ergreift. Das Gericht bedient sich aller modernen Methoden der Folter und anderen grausamen Behandlungen und macht untergebenen oder weisungsgebundene Personen, wie die Pflegmutter zum Komplizen und zum nichtstaatlichen Foltertäter. Die Kinder und die Mutter Seebald erleiden unter der angeordneten Tortour einen nicht wieder gutzumachenden seelischen Schaden und schwere Traumata.
    Der Polizei wird gerichtlich vermittelt, dass die Folter eine dienstliche, notwendige Maßnahme ist um unschuldige Kinder zu retten.

    Die Medien berichteten nach Aussagen von öffentlichen Behörden, bereits vor Wochen über das angesteckte HIV Baby. Die Kindesmutter konnte sich gegen die staatliche mediale Verhetzung nicht wehren. Die Medienpluralität wurde wie bei allen andern Folteropfern staatlich und politisch verhindert.

    Hochachtungsvoll

    Barbara Seebald

  26. Tagebucheintrag – Lagebericht: 14.7.2010

    Nach einer fast 5 – stündigen Verhandlung am 23.6.2010 im Bezirksgericht Deutschlandsberg betreffend der Besuchskontakte zu meinen Kindern wurde von der Richterin Mag. Verena Lenz der Beschluss gefasst, dass ich 3 Mal an den Wochenenden die Kinder bei mir sind.

    Die Vereinbarung lautete über Vorschlag des Sachverständigen Dr.Andreas Willmann, wie folgt:
    Faye Saphira soll von Freitag 9.00 Uhr – Sonntag 18.00 Uhr
    Shima Emmanuel von Samstag 9.00 Uhr – Sonntag 18.00 Uhr und
    Lukas – Arno von Sonntag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
    sollen an 3 hintereinander folgenden Wochenenden erfolgen .
    Das 4. Wochenende bleibt unberücksichtigt.

    Sonstige Anwesende der Verhandlung: Eine Vertrauensperson meinerseits
    Mag. Krieger (BH – Deutschlandberg)
    Maria Pichler (BH – Sozialarbeiterin)
    Mag. Traussnig ( BH – Psychologin)
    Dr. Manfred Schiffner ( Anwalt – meinerseits)

    Von beiden Parteien wurde auf ein Rechtsmittel verzichtet, das heißt, der Beschluss war rechtskräftig.
    Anmerkung: Während der Verhandlung ist der beigezogene Sachverständige 2 Mal geistig weggetreten und entschuldigte sich mit den Worten: „ Sie müssen mich entschuldigen, aber ich hatte momentan ein Blackout.“

    Wir freuten uns alle sehr. Die Kinder wurden auf diese neue Situation, laut Pflegemutter darauf vorbereitet.

    Das erste Mal holte ich die Kinder für 5 Stunden am Sonntag ab.
    Faye, sie ist ja erst 3 Jahre alt ist , sprach kein Wort, erst als wir im Wald ein Spiegel – Spiel machten war das „Eis“ ( die soziale Entfremdung) gebrochen.
    Danach hatten wir sehr viel Spass miteinander und beim Abschied freuten sich alle schon auf ein Wiedersehen.

    Am 27.7.2010 erhielt ich dann einen Anruf von der Anwaltskanzlei . Die Richterin habe etwas wichtiges vergessen bei der Verhandlung. Das die weiteren Besuchskontakte stattfinden können müsse ich zuerst etwas unterschreiben,- eine Bestätigung.

    Diese bekam ich dann am 28.6.2010 von meinem Anwalt zugesandt.

    Bestätigung

    Ich, Barbara Seebald, geb. am 30.08.1969, bestätig hiermit, dass ich sämtliche gebotenen
    Sicherheitsmaßnahmen treffen werde, um eine HIV-Infektion meiner Kinder Lukas-Arno Seebald,
    geb. 28.06.1996, Shima Emmanuel Seebald, geb. 08.04.2003, Faye Saphira Seebald, geb.
    12.06.2007 und Muriel Pauline Seebald, geb. 01.02.2009 zu vermeiden.
    Köflach am , 28.06.2010 ………………………………………………..
    Barbara Seebald, geb. 30.08.1969

    Damit war ich in keiner Weise einverstanden und mein Anwalt und ich arbeiteten an einer
    Umformulierung.
    Dies hat der Richterin Lenz zu lange gedauert und hat den vom 23.6.2010 rechtsgültigen Beschluss aufgehoben.

    Die Pflegemutter teilte mir dann mit, falls ich die Kinder doch hohle, müsse sie die Polizei rufen.
    Also alles wieder wie zuvor, Besuchskontakt im „LEANDER“ unter Behördenaufsicht für 2 Stunden,- einmal in der Woche.

    Beim Versuch den Kindern diese unmögliche und wieder unmenschliche Situation zu erklären wollten Shima und Faye sofort mit mir nach Hause mitfahren. Sie konnten dies einfach nicht verstehen, dass sie mit mir nicht mit durften.

    Anmerkung: Auch ich habe mich für die Rückkehr der Kinder vorbereitet und eine passende neue Wohnmöglichkeit hergerichtet. Anscheinend war alles umsonst,- (noch…)

  27. Liebe Mitmenschen,

    die letzten 2 Tage vergrachte ich in Wien bei dem „alternativen“ AIDS Kongress: http://www.science-and-aids.org/d/index.html

    Es war sehr, sehr anstrengend für mich, es gab viele Referenten aus dem In- und Ausland.

    Ich babe mit Dr. Claus Köhnlein, Dr. Christian Fiola und Juliane Sacher gesprochen.

    Peter Duesberg habe ich kennen gelernt und wir hatten ein langeres Gespräch zusammen mit mit Lindsay und ihrer Adobtivmutter. Lindsay wurde als Neugeborene aus Rumänien aus einem Heim adobtiert. Dort machte man einen Test und sie war „HIV-negativ“. Die glücklichen Adibtiveltern fuhren mit der kleinen Lindsay in ihr Heimatland die USA. Dort musste Lindsay sich einen weiteren Test unterziehn der dann „HIV-Positiv“ ausfiel.

    Die Eltern mussten Lindsay nun AZT geben. Für fast 2 Jahre bekam sie AZT, die Eltern bemerkten das Lindsay`s Beine wie gelähmt wurden, sie schlimme Schmerzen bekam Tag und Nacht, Lindsay wuchs nicht mehr und bekam einen Ausschlag. Die Eltern fingen an zu recherchieren und wurden kritisch.

    Sie nahmen Kontakt mit Peter Duesberg auf, einer der ersten wissenschaftlichen AIDS-Dissidenten.
    Die Ärztin von LINDSAY bestand auf die Medikamentenangaben, sie wäre lebensnotwendig, sonst würde LINDSAY sterben – auch ihnen wurde mit den Behörden gedroht.

    Die Eltern suchten trotzdem einen andere alternative Ärztin für ihre 2 jährige Tochter und stoppten sofort die Eingabe von AZT.

    Heute ist LINDSAY eine junge gesunde Frau,- vielleicht ein bisschen kleiner geraten, doch alles ist o.k. mit ihr.
    Im Film „The House of Numbers“ wirkt sie und ihre Mutter mit.

    Diese Geschichte hat mich sehr berührt, ihre Herzlichkeit und ihren Mut diese Erfahrungen mit anderen zu teilen. Ich habe Lindsay gefragt ob sie als Zeuge für mich sprechen würde und sie sagte zu.

    Ich lernte noch 2 Frauen kennen, die beide gerade schwanger sind und nicht wissen wo sie zur Geburt hin sollen und wie ihr Leben weiter gehn soll.

    Auch die ehmalige Krankenschwester, ich habe sie vor 10 Jahren kennen gelernt,- die wegen eines „positiven Testes“ nach einer Hepatitis C Impfung ihre Arbeit verlor. 2 weitere „negative“ Tests folgten, trotzdem wurden ihre Kinder in der Schule gemobbt, eines der Kinder hat eine „AIDS-Phopie entwickelt, diese nun erwachsene Kind macht alle 2 Monate einen AIDS-Test.

    Viele andere sogenannte Betroffene Frauen habe ich kennen gelernt, die wegen dieser Fehldiagnose Horrorgeschichten und vor allem Diskriminierung erlebten.

    Wir bekamen auch Zeit öffentlich darüber zu sprechen. Leider wurde dies nicht gefilmt, nur das von mir wurde von meinen Leuten gefilmt.

    Als jemand fragte wieso das mit der „SMEGMA“-Allergie nicht überprüft wird, wurde Einige sichtlich nervös, Duesberg verstand auf einmal kein deutsch mehr und es wurde abgegrochen. Im ZIB 2 am 16. 7 http://tvthek.orf.at/programs/1211-ZiB-2 wurde zum Thma „wissenschaftlicher Stand der Forschung“ angesprochen ob „Beschneidung“ vor AIDS schützten könnte.

    Ich bin vielen Menschen begegnet die bereit sind für Veränderung, dennoch fragte ich mich wie lange das noch dauert bis wir aufhören darüber zu sprechen und es „einfach“ tun. 10 Jahre,…20….

    Wir spürten eine gewissse Verzweiflung und Machtlosigkeit…. doch wir sind uns durchaus bewusst das es auch uns liegt, dass eine Veränderung statt findet. Ich spürte sehr viel Mut und Kraft. „Nur“ Frauen hatten den Mut zu sprechen über ihre Erfahrungen.

    Mit der Hoffnung das diese Veränderung nicht all zu lange dauert, so das Muriel dies noch überlebt und meine Kinder bald wieder bei mir sind, fuhr ich wieder nach Hause.

    Köhnlein und Fiola sagten mir ihre Unterstützung zu, wir werden sehen.

    Hier der erste Teil von unserem Gespräch mit Peter Duesberg, Lindsay und ihrer Mutter,- nach einem langen Tag auf dem „alternativen“ AIDS – Kongress.

    http://www.youtube.com/profile?user=Peter1945#p/u/12/LhTafbx8Heo

    Am 2. Abend fand dann der Life Ball statt, habe ich am Rande mitbekommen, der wurde dann wegen Donnerwetter abgebrochen.

    http://tv.orf.at/program/orf2/20100719/477018601/296134/

    HIV-THERAPIE WIDER WILLEN
    © ORF
    Barbara Seebald Anfang Juni verurteilt, weil sie „ihr Baby über eine Hausgeburt und durch Stillen fahrlässig mit HIV-infiziert hat.“ Nicht nur das Baby, auch ihre drei anderen Kinder werden ihr weggenommen. Doch die Behörden zwingen auch HIV-positive Mütter, bei deren Babies das Virus nicht nachgewiesen werden kann, ihr Kind vorbeugend mit der schwerbelastenden antiviralen Therapie zu behandeln. Bert Ehgartner hat für THEMA mit betroffenen Mütter und mit AIDS-Experten gesprochen.

    Der Beitrag ist am 19.7 zu sehen um 21.15 Uhr im Thema,…ORF

    Herzliche Grüße

    Barbara Seebald

  28. http://die-frau.de/artikel/all_about_kids/hinrichtung_oder_kidnapping/870
    Hinrichtung oder Kidnapping
    Hinrichtung oder Kidnapping
    Die Schuldfrage der Ärzte bei der Fehlbehandlung

    „Sie bekam anfangs Psychopax zur Beruhigung, für den Tiefschlaf vier verschiedene Schlafmittel, zusätzlich Cortison und Lidaprim. Von Letzterem bekam Muriel eine so starke Anämie, dass sie eine Bluttransfusion brauchte“, so wird der Untergang einer glücklichen 6-köpfigen Familie auf der Homepage seebald.at beschrieben.

    „Zehn Monate bedingte Haft für Mutter“ titelte die „Kleine Zeitung“ nach der Verurteilung, weil sie ihr Kind mit dem HI-Virus angesteckt habe. Freigesprochen wurde sie davon, die Hebamme gefährdet und die Ärzte verleumdet zu haben.

    Barbara Seebald hingegen beschreibt auf ihrer Homepage, wie sie in der Klinik dazu gezwungen wurde, ihr eigenes Kind „hinzurichten“. Ab einem bestimmten Zeitpunkt sah sie nur noch zwei Möglichkeiten: Bei der Behandlung mitmachen und die kleine Muriel mit Medikamenten versorgen, oder das eigene Kind kidnappen, dabei riskierend, vollständig von ihrem Kind getrennt zu werden.

    Hat eine Mutter das Recht aufs eigene Kind? Warum wird auf die Gefühle einer Mutter gegenüber ihrem Kind kein Wert gelegt? Warum handeln die Ärzte und das Jugendamt zum Wohl des Kindes und klammern dabei das wichtigste Glied dieses Wohls, die Mutter-Kind-Bindung, aus? Sind die Ärzte und das Jungendamt dazu berechtigt, für die Eltern zu entscheiden, was dem Kind gut tut und was nicht?

    Die Mutter-Kind-Beziehung ist ein sehr wichtiger gesundheitlicher Aspekt, der die Entwicklung des Babys, sein Vertrauen und das Gefühl der Sicherheit fördert. Das Kind, das Hautkontakt zur Mutter hat und gestillt wird, leidet viel weniger als Kinder, die diese Nähe nicht erleben dürfen. Vor allem hormonelle Störungen sind oft das Resultat einer fehlenden Mutter-Kind-Bindung. Durch das Einatmen des Schweißes der Mutter bekommt das Kind das Hormon Östrogen. Die Flasche ist nur ein kläglicher Ersatz für den natürlichen Prozess des Stillens. Eine natürliche Geburt bedeutet für den Sprössling seinen ersten Kampf ums Leben. Bei der natürlichen Geburt wird Oxytocin ausgeschüttet, was stärkend auf die Mutter-Kind-Bindung wirkt. Das emotionale Erlebnis einer Frau, ein Kind zur Welt zu bringen, spielt dabei jedoch die allergrößte Rolle.

    Barbara Seebald stillte die kleine Muriel, bis man es ihr in der dritten Lebenswoche des Kindes verbot. In ihrem Mutter-Kind-Pass wurde ein Eintrag gemacht, der besagte, dass sie HIV-negativ sei. Auch ihrer Hebamme gab sie diese Information nicht weiter. Sie entschied sich für eine Hausgeburt. Nach drei Wochen wurde sie von der Bezirkshauptmannschaft in Deutschlandsberg dazu gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem sie besagt, ihr Kind sofort abzustillen und im Mutter-Kind-Pass ohne weitere Untersuchungen eine Änderung von HIV-negativ auf HIV-positiv vornehmen zu lassen. Als die kleine Muriel mit ihrer Mutter mit einem Husten ins Klinikum gebracht wurde, reduzierten die Ärzte den Kontakt zwischen der Mutter und ihrem Kind auf das Niedrigste.

    „Im Krankenhaus gibt es nichts Natürliches. Das Licht, die Luft, der Rhythmus, die Umgebung, alles wird desinfiziert, dann noch die Medikamente… Sogar bei den Blutabnahmen wollen sie, dass man hinaus geht, und bei der Visite hat man sowieso nichts bei seinem Kind verloren“, beschreibt Barbara Seebald ihre Erfahrungen. Da stellt sich automatisch die Frage: Wie kann ein Kind in einer solchen Umgebung gesund werden?

    „Nach der Geburt wurde mir Lukas erst nach einer halben Stunde wieder gegeben. Ein furchtbares und traumatisches Erlebnis“, führt Frau Seebald ihre Schilderungen fort.

    Während der Schwangerschaft und nach der Geburt ihrer drei älteren Kindern, Sohn Lukas und Töchter Shima und Faye, wurde ihr eine AZT-Behandlung verschrieben. Nach der Behandlung führte man einen HIV-Test durch, bei dem alle Kinder als HIV-negativ getestet wurden. Warum wurde dann den gesunden Kindern eine „Bleibehandlung“ verschrieben, obwohl sich die Ärzte der zahlreichen höchst negativen Nebenwirkungen bewusst sind? Die Kosten für die Medikamente, deren Inhaltsstoffe unter anderem Blei umfassen, werden von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen.

    Warum wird einer Mutter keine Entscheidungsstimme für das eigene Kind überlassen?

    (vs)

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    Tagebucheintrag am 4.09.2010

    Es sind nun 17 Monate her als wir als Familie unseren letzten gemeinsamen Tag miteinander zu Hause verbrachten.

    Am 17.Mai 2009 , Lukas war schon in der Schule, entschieden Leonhard mein Mann und ich , nicht länger zu warten. Muriel hatte seit Tagen einen Husten, dieser verschlimmerte sich in der Nacht und wir entschieden uns schweren Herzens noch heute einen Kinderarzt auf zu suchen. Wir wohnten erst seit 10 Monaten im Bezirk Deutschlandsberg . Unsere neue Kinderärztin, wir lernten sie kennen als sie Muriel 3 Tage nach der Geburt untersuchte, war nicht erreichbar, so suchten wir einen anderen Kinderarzt auf, bei dem ich auch erst einmal war. Dieser sagte uns damals nicht 100% zu, außerdem gab es damals eine sehr lange Wartezeit in einem überfüllten Wartezimmer.
    So war es auch diesmal, wir mussten, obwohl wir mehrmals auf die Dringlichkeit aufmerksam ( Muriel war ja erst 3 Monate alt) machten, wieder lange warten.
    Als dieser Kinderarzt bei der Untersuchung von Muriel keine Diagnose stellen konnte, meinte er, er möchte zu Sicherheit und genaueren Abklärung ein Torax Röhngten machen lassen.
    So landete Muriel und ich in der Kinderklinik. Dieser Tag war sehr verhängnisvoll, und unser Leben veränderte sich sehr. Seit diesem Tag wird unsere Tochter misshandelt mit Untersuchungen, sie wird vergiftet mit höchst gefährlichen Chemikalien. Manche Untersuchungen waren sehr gefährlich und nach Blutabnahmen hatte Muriel blaue Flecken vom festhalten.
    Als Muriel beim 2. Klinikaufenthalt, während ich duschte von den Behörden aus Deutschlandberg entführt wurde, brach für uns eine Welt zusammen.
    Zu dieser Zeit sahen wir Lukas, Shima und Faye kaum, nicht einmal die Besuchszeit für 3 Stunden in der Woche konnte ich einhalten, wir befanden uns wieder in einer extremen Ausnahmesituation.
    Wie sollten wir unseren älteren Kinder erklären was los ist !? Wir brachten sie damals zu diesem Kriespflegplatz, wir versprachen ihnen , es wäre nur ein kurzfristiger Aufenthalt.

    Immer wieder hatten wir alle die Hoffnung, dass alles wieder gut wird.
    Doch wir bemerkten auch von Anfang an, dass die Behörden jedoch ein ganz anderes Ziel hatten.
    Von ihnen wurden wir immer wieder belogen und hintergangen, erpresst und diskriminiert. Dazu gehören auch die Richterin Lenz und der Gutachter Willmann, die seit Jahren zusammenarbeiten.

    Ab dieser Woche darf ich nun meine jüngste Tochter Muriel nur noch jede 2. Woche sehen. So wurde es beschlossen bei der 4 stündigen Verhandlung am 23. 6.2010.
    8 Mal bin ich nun jede Woche nach Mödling gefahren. 8 Mal habe ich mich von Muriel wieder trennen müssen, habe zugesehen wie sie mit meiner kleinen Tochter weggehen von mir.
    Der Grund für diese Maßnahme ? Bei der Verhandlung behaupteten die Behörden, dass die Besuchskontakte im Kinderdorf nur einmal im Monat normal wären. Der Gutachter Willmann behauptete es wäre für Muriel wichtig sich dort im Kinderdorf einleben zu können.

    Muriel wurde mir bis jetzt von 6 verschiedenen Personen gebracht.
    Wenn ich die Mitarbeiter vom Kinderdorf frage, stehen die mir relativ hilflos dieser Frage gegenüber.

    Jeder Besuchskontakt wird beobachtet. Nie bin ich mit meinen Kindern alleine.

    Seit 8 Monaten haben Lukas, Shima und Faye die kleine Muriel nicht mehr gesehen, außer auf Fotos die ich ihnen immer wieder zeige. Vor allem Faye und auch Shima können diese Situation nicht verstehen und sind auch deswegen traumatisiert.
    Ihnen wird vermittelt, dass ihre Mutter unheilbar krank ist und so wie alle anderen AIDS – Kranken früher oder später sterben wird. Ihnen wird vermittelt das ihre Mutter ein böses Virus in sich trägt, welches ansteckend ist.

    Die Kinder durften nicht bei der Beerdigung ihres Vaters dabei sein. Die Behörden begründeten dies damit ich hätte den Beerdigungszeitpunkt zu kurzfristig angesetzt !?
    Der Gutachter Willmann behauptete es wäre nicht wichtig für meine Kinder bei der Beerdigung dabei zu sein.

    Bis heute hat Shima, der seinem Vater sehr nahe steht, nicht verstanden was passiert ist.
    Und die kleine Faye ? Ich habe in ihren Augen so viel Hoffnung gesehen.
    Als wir einmal 5 Stunden zusammen sein konnten, – wir waren so glücklich.

    Bei einem Besuch bekam ich diese Zeichnung von Shima, mit der Bitte diesen Zettel zu verbrennen, zuvor habe ich dies eingescannt:

    An diesem Tag hatte ich gerade Geburtstag. Bei meinem letzten Geburtstag wurde ich mit Muriel in der Kinderklinik in Graz festgehalten.

    Bis zum heutigen Tage wird mir immer noch vorgeworfen , dass ich nicht an ein böses Virus AIDS/HIV glauben würde, und ich unter einer HIV/Infektion leiden würde. Einem Virus ( Virus ist lat. u. heißt auf deutsch Gift ), an dem es viele Zweifler gibt, der bis dato nicht nachweisen werden konnte, sozusagen ein pharmagesteuertes Virus.

    Bis heute, wird Muriel, ohne wissenschaftlichen Beweis und ohne dessen Überprüfung mit hoch giftigen und schon sehr oft tödlichen Medikamenten behandelt und ihrer körperlichen Mutterliebe, ihrem Zuhause und ihren Geschwistern beraubt.

    Unter diesem Vorwand , mit allem erdenklichen Aufwand und auf kosten der Steuerzahler wird die soziale Bindung zwischen meinen Kindern und mir unterbunden, Kinderseelen verletzt ,gequält und belogen.

    Wenn ich nun, so wie die Behörden behaupten eine so genannte Hiv – Infektion hätte, nicht einmal dann wären meine Kinder in irgendeiner Weise gefährdet, – sogar laut Aussagen der Schulmedizin und „AIDS – Hilfen“.

    Barbara Seebald

  30. Pingback: Anonymous

  31. ich heisse sarah,ich bin mittlerweile 35 jahre alt und lebe zurzeit in wiesbaden. meine tochter melissa lena ist in karlsruhe geboren und ist am 25.november 6 jahre alt geworden.sie lebt zurzeit bei ihrem vater seit 2 1/2 jahren.
    ich schreibe hier eine kurzversieon meines falls,wenn ihr noch fragen habt oder die detailierte version hören möchtet schreibt mich bitte einfach an.

    ich lebte vor ca. 9 jahren in hamburg in meienr heimat. in stuttgard lernte ich meinen ex freund kennen und zog zu ihm in den süden wo auch melissa lena dann geboren ist. unsere beziehung war schon ziemlich kaputt,ich bin jedoch noch 2 jahre geblieben auch wenn ich sehr unglücklich war. ich hatte ien schlechtes gewissen meiner tochter den vater wegzunehmen, das war für mich sehr wichtig und ein problem bei meinen entscheidungen. heute würde ich sowas nie wieder tun.er hat sich leider nie wirklich um uns gekümmert,er ging lieber seinem hobby als karpfenangler nach.wir mussten wegen mietschulden mehrfach umziehen. als er mich mehrmals vor ihr geschlagen hat und im rausch mich mit einem grossem küchenmesser bedrohte(für ihn war das spass sagt er) bin ich schnellstmöglich ausgezogen. zuerst blieb ich in der nähe damit sie ihren vater noch sehen könnte aber er hat sich nicht um sie gekümmert…ich bin ihm 1 jahr nachgelaufen,habe nachtelefoniert und ihm gesagt wenn er sich nicht um sein kind kümmert gehe ich zurück in meine heimat,denn in bruchsal hatte sie auch keine freunde und ich hatte starkes heimweh. nachdem er wieder und wieder nichts geändert hat habe ich mich beschlossen wieder nachhause zu ziehen.

    in dem haus in bruchsal wo ich wohnte hatte ich kein gutes verhälltnis als alleinerziehende mutter zu den nachbarn und es kam ihnen grade recht das mein ex freund aus verletztem männerstolz hinter meinem rücken zum familiengericht ging mit allmöglichen lügengeschichten und einen antrag stellte mir das sorgerecht zu entziehen. er selber hat das sorgerecht nicht beantragt, er hat in kauf genommen das sie zu einer pflegefamilie kommen würde.
    es gab damals schon ein gutachten vom kindergarten was sehr gut ausgefallen ist.auch zeugenaussagen von freunden. angeblich gab es einen annonymen anruf beim jugendamt mit vorwürfen gegen mich, aber ich erfuhr das mein ex zu den nachbarn gegangen ist und sie sich gegen mich gestellt haben mit lügengeschichten.mein ex hat alles versucht gegen mich aufzuhetzen,meine beste freundin,er hat in meiner vergangenheit rumgeschnüffelt und sogar bei meinem vater angerufen und ihn inständig drum gebeten mich beim jugendamt anzuzeigen, woraufhin er ihn natürlich abblitzen liess.als ich meinen ex fragte warum er das macht und seinen krieg über den rücken unserer tochter austrägt antwortete er: ich beuge mich dir nicht mehr. er sagte meiner besten freundin die mich aufgebracht anrief das er nichts unversucht lassen wird und alles dafür tun wird mir mein kind wegzunehmen.unterstützt hat ihn die familie die in seinem haus mitlebt und seine vermieter und freunde sind. sie sind eine „gläubige“ familie mit einem kind was adhs hat und sie ihm keine medizinische unterstützung geben wollen.damals schon gab es streit, sie sagten zu mir ich wäre vom teufel besessen und solle mein kind hier lassen und verschwinden.
    sie schrieben auch einen brief im namen gottes an den richter mit lügen die bis hin zur kindesmißbrauch reichen mit der bitte den brief nicht zu zeigen. ich habe eine strafanzeige gegen diese familie gemacht wo bis heute nichts passiert ist.

    Teil 2: umzug

    nach einigen komplikationen und schwierigkeiten habe ich endlich eine schöne wohnung gefunden und lena kam in einen richtig tollen kindergarten.sie war 3 jahre alt zu der zeit.ich habe immer versucht lena aus all dem stress rauszuhalten was mir auch gelungen ist.sie war ein glückliches kind,ich baute ein soziales umfeld auf,sie hatte endlich das erste mal richtige freunde die sie auch privat besuchte,wir kamen zur ruhe und uns ging es richtig gut. ich musste immer wieder meinem ex nachlaufen und ihn drängen sich um sein kind zu kümmern,ich habe gelogen damit lena keinen schlechten eindruck von ihrem vater hat,heute bereue ich das. ich habe ihn trotz streit und trotz das er sie mir wegnehmen will bei mir zuhause auf dem sofa schlafen lassen damit sie ihren vater sieht etc. ich habe alles zurückgesteckt,ihn sogar eine woche durchgefüttert.2 mal die woche kam eine familienhelferin die durch das gericht bestimmt wurde.sie war sehr nett,ich vertraute ihr.zu sehr…sie ging mit mir meistens morgens kaffee trinken und ich habe meine sorgen mit ihr beredet,selten ich glaube 2-3 mal kam sie nachmittags wo lena auch da war.sie sagte mir zwar das ich einiges besser regeln müsste mein leben mit schuldnerberatung und arbeit und so aber sie sagte das ich das als mutter super machen würde und ich bräuchte keine angst haben das mir jemand mein kind wegnimmt etc.sie war mit mir bei der schuldnerberatung.ich fing an mich bei arbeitsstellen zu bewerben.der immer noch laufende prozess und die angst mein kind zu verlieren zerrte doch nch immer wieder an mir das ich abends oft erschöpft war,doch meine tochter gab mir immer wieder kraft.ich bin stolz auf sie, sie war ein glückliches kind,sie hat viel gelacht,quatsch gemacht und den ganzen tag gesungen,auch auf dem weg zum kindergarten und zurück mit dem fahrrad hat sie gesungen. sie war so fröhlich und sozial eingestellt,hilfsbereit und einfach ein tolles kind halt 😦
    natürlich hat sie wie jedes kleine kind ihre zickereien und phasen aber das ist ja normal,auch das man als alleinerziehende bisschen erschöpft ist. meine mutter lebt nicht mehr mein vater in berlin,also musste ich auch alles alleine machen aber ich war zu keiner zeit mit ihr überfordert. wir haben regelmässig sachen unternommen,ich habe und würde mein kind niemals schlagen,ihr weh tun geschweige denn sie seelisch mit worten verletzen. ich liebe sie viel zu sehr dafür und sie vertraut mir.eltern sollten die menschen sein wo das kind ihnen blind vertrauen kann. seit geburt an hat sie ihr abendritual wo ich ihr eine geschichte vorlese,wir noch kuscheln und sie dann schläft.

    Teil 3: Anfang ger Unglaublichkeiten………

    bevor die haushaltshilfe kam,kam die frau vom jugendamt. sie blieb eine weile und nahm dann lena auf den arm und ging aus der haustür raus,sie sagte“so sag mal mama tschüss wir gehen jetzt. ich war total baff“ lena streckte die arme in meine richtung und rief“ nein nein ich will bei mama bleiben“ woraufhin die vom JA meinte“achso willst du bei mama bleiben ja?“
    später in ihrem bericht schrieb sie: kindeswohlgefährdung,weil meine tochter zu mir keine beziehung habe“

    es wurde eine gutachterin vom gericht eingesetzt,sie kam zu uns nachhause,war im kindergarten kurz,kam dann zu mir und hat ca. 45 minuten mit mir geredet und dann lena mit mir vom kindergarten abgeholt wo wir 15 minuten zum bauernhof spaziert sind wo sie ab und an reiten ging.sie war zu der zeit schon 4 jahre alt.die gutachterin bestätigte mir mündlich das keine kindeswohlgefährdung bestehen würde,sie hat mich sogar gelobt wie toll ich das alles machen würde und rief beim richter an das keine kindeswohlgefährdung besteht.ich war total erleichtert. ich weiss nicht mehr genau ob es vorher oder nachher war, ich sollte beim JA(Jugendamt) was unterschreiben,da stand unter anderem“melissa lena hatte mehrere betreuungswechsel“ ich habe gesagt“das unterschreibe ich nicht“ weil das nicht stimmt das sie mehrere betreuungswechsel hatte,wie kommen sie darauf? daraufhin meinte die frau vom JA “ das hätte sie von der gutachterin“ daraufhin rief ich die gutachterin an und fragte sie wie sie drauf kommt. sie sagte mir das das mein ex freund gesagt hätte. ich dachte ich spinne….“und weil men ex freund das sagt,geben sie das so weiter OHNE mich zu fragen,OHNE das zu überprüfen?“ja stimmt das denn nicht das sie in 6 kindergärten war?“ fragte sie. ich sagte“ne…das ist ihr 2. kindergarten.“ achso sagte sie, na das ändert dann einiges“

    die familienhilfe war mit mir 2 malmit mir beim kinderarzt der auch einen attest ausschrieb das ich regelmässig da war und weder körperlich noch emotional eine vernachlässigung besteht. auch war sie beim kindergartengespräch dabei und sie besprach mit mir, das sie nur noch einmal die woche kommen brauche bzw. wir die hilfe beenden könnten weil auch sie keinen grossen bedarf mehr sieht und die hilfestellung woanders liegen würde.sie versicherte mir“frau neeland keiner nimmt ihnen ihr kind weg das glaube ich nicht,ich lege meine hand mit ins feuer sagte sie noch beim kaffeekranz in der bäckerei ich werde es nie vergessen. sie sagte sie beantragt es nach ihrem urlaub beim jugendamt.
    dann fuhr lena in den urlaub 3 wochen zu ihrem vater.die letzte woche fragte ich wann ich sie genau holen soll,da stotterte er sich irgendwas zusammen.ich ging dann morgens den postkasten leeren und ein brief vom gericht,ich habe mich gefreut und dachte“endlich vielleicht ist das ja die entscheidung das es endlich vorbei ist“ tja……eine einstweilige verfügung,per fax….als eilantrag…..das mir das sorgerecht entzogen wird und das aufenthaltsbestimmungsrecht und lena nicht mehr zurück kommt ohne wirklich richtige begründungen.
    ich bin bei dem brief zusammengebrochen.habe die familienhilfe angerufen, die falsche schlange,sie mal noch und hat mich getröstet,tat so als wüsste sie von nix,meinte noch“das hätte ich nie gedacht,ich fall aus allen wolken etc.

    da meine erste anwältin in schwangerschaftsurlaub ging habe ich eine neue anwältin gefunden. sie hat wochenlang nichts unternommen,ich selbst war 1. noch unter schock und 2. kenne ich mich mit der gesetzgebung nicht aus,ich gab es in ihre hände und vertraute drauf. sie tat nichts…reagierte auf keine anrufe oder mail,also suchte ich einen dritten anwalt,dieser sagte dann nach einer zeit:“wenn sie nichts gegen das jugendamt unternehmen helf ich ihnen denn ich möchte meinen ruf nicht verlieren und mit dem JG in friden zusammen arbeiten.“ ich dachte ich spinne und habe mir einen neuen anwalt gesucht aus karlsruhe.die frau beim jugendamt in bruchsal sagte mir wo ich fragte ob ich mein kind sehen darf:“ sie können eine stunde beim jugendamt vorbeischauen,am besten dann in der woche oder am freitag“ ich sagte “ also das ist nicht ihr ernst, 1. fahre ich 5 stunden,es kostet mich eine menge geld und ausserdem habe ich meine tochter ein paar wochen nicht gesehen und ich soll hinkommen und nach einer stunde auf dem amt dann sagen so mein kind ich gehe jetzt wieder?“ ich habe das nicht getan,für mein kind,weil ich weiss wie schlimm das für sie gewesen wäre. so habe ich sie fast 6 monate nicht gesehen.

    in der zeit kam der bericht der gutachterin der ja sogut war.ich traute meinen augen nicht,2 wochen waren nur vergangen,sie hat mich weder befragt,noch hatte ich die möglichkeit mich dazu zu äussern, sie schrieb ungefähr“ich wäre total erziehungsunfähig,meine tochter wäre ja total gefährdet bei mir und vernachlässigt aufgrund der berichte vom jugendamt.“

    ich war im kindergarten weil ich mit ihnen sprechen wollte und habe erfahren das sie einen bericht geschrieben haben,den ich vorher nie gesehen habe,zudem ich mich nie äussern konnte und auch nicht befragt worden bin.diesen bericht wollte das jugendamt haben,der kindergarten wollte mit mir über gewisse vorkommnisse sprechen,doch das JG verbot ihnen mit mir zu sprechen,geschweige denn was von dem bericht zu erzählen.

    ich hatte hoffnung in die familienhilfe die mir ja bis zum schluss versicherte das alles in ordnung wäre und ging zum JA um den bericht von ihr zu holen.ich ging direkt zur teamleiterin. ich erzählte ihr das mit dem kindergarten wovon sie nichts wusste und ganz überrascht war. sie gab mir dann einen bericht von der familienhelferin. und dann kam der burner……

    die familienhelferin hat gelogen ich weiss nicht aus welchem grund.da standen sachen wie:
    ich wäre total überfordert mit lena gewesen,ich hätte mich nicht um einen job gekümmert,meine tochter hätte nichts zu essen gehabt,der kühlschrank wäre 3 mal leer gewesen (in einem jahr) und sie hätte wegen mir zur tafel gehen müssen um meinem kind was zu essen mitzubringen weil ich ja es ja abgelehnt hätte zur tafel zu gehen.
    sie erzählte das ich umziehen wollte und mich dann mit überreden umgestimmt habe.

    ACHTUNG:
    woher will sie das wissen wenn sie mit mir morgens kaffee trinken geht,auch habe ich über den job geredet mit ihr,das ich mich im schweinske(restaurantkette) beworben habe und mich total drauf freue wenn das klappt, sie ist zur tafel,3 mal, 2 mal wegen anderen mandanten,eine familie könig die den tag nicht zuhause war, die FH rief mich an ob ich die sachen haben möchte,ich sagte gerne warum nicht. das 2.mal brachte sie was mit weil was übrig blieb und das 3. mal ging sie für mich hin. ich wollte nicht schmarotzen, denn ich hatte zuhause genug zu essen und wollte wirklich armen leuten nichts weg nehmen. lena hat in der kita gefrühstückt,mittagessen und nachmittag nochmal schmausepause(kuchen,obst etc.) bekommen.
    ich habe gesehen wie glücklich lena in der kita ist und wollte sie nicht dort rausreissen,sie hatte ja ihre freunde und endlich ein zuhause und habe mir das mit dem umzug dann doch anders überlegt und versucht 70 euro ebend anders bzw. erstmal selber zu bezahlen und teilte das der FH mit.

    (**Umzug:
    ich wohnte ja erst in barmbek in einer möbilierten wohnung um dann eine richtige wohnung zu finden. ich legte dem A-amt barmbek den mietvertrag vor,die sagten ok sie können unterschreiben,und dann das A-amt in norderstedt sagte im nachhinein „nein ist zu teuer“ war ja nicht meine schuld.ich solle umziehen oder es selber bezahlen)***

    ich bin vom glauben abgefallen als ich diesen bericht las und wollte die frau zur rede stellen,jedoch war sie nicht mehr zu erreichen und hat sich auch nicht zu diesem bericht geäussert. mein anwalt hat keine beschwerde eingelegt gegen den bericht nix!!

    kurz vor dem gerichtstermin habe ich dann auch den bericht vom kindergarten gesehen und einen bericht von der familienhilfe,der bericht von der familienhilfe wiedersprach sich zu einem anderen bericht von ihr, zb stand in dem einen bericht ja das ich bei der schuldnerberatung war etc. und in dem bericht wo beim gericht lag stand ich hätte die termine nicht mehr wahrgenommen bei der schuldnerberatung zb. aber ich habe es mir auch schriftlich geben lassen von der schuldnerberatung das es 2 termine gab und die auch eingehalten wurden. in dem kindergarten standen sachen zu denen ich mich nie äussern konnte,ich habe nie eine changse bekommen was dazu zu sagen.

    ich wäre den letzten monat ein paar mal zu spät gekommen,lena hätte gesagt sie solle lügen sonst bekommt mama ärger und das sie manchmal abends nix zu essen bekommt.

    ja sie hatte eine phase wo sie lieber spielte morgens als sich anzuziehen.soll ich sie mit gewalt anziehen?wir haben den bus verpasst,also kamen wir manchmal ca. eine halbe stunde zu spät. ich sagte ihr sie muss sich anziehen und wir müssen los,sonst bekommt mama ärger und einmal ja war sicher ein fehler habe ich gesagt wir machen eine kleine notlüge und sagen wir waren beim arzt. einmal…..es war nicht ok aber fehler macht doch jeder mal. niemand ist perfekt…und wegen dem essen….ich habe sie 2-3 mal ohne abendessen ins bett geschickt weil sie so ein theater am tisch gemacht hat. sie hat auch wo ich sie vom kindergarten abgeholt habe immer gesagt sie hätte nichts gegessen.ich habe jeden tag mit den kindergärtnerinnen kurz gesprochen ob alles ok war und so…..und sie meinten sie hätte gegessen.

    dann kam der gerichtstermin…….
    tja der eine bericht den ich von der teamleiterin bekommen habe, wo drinsteht das ich bei der schuldnerberatung war und sich dem bericht wiederspricht der beim gericht lag, lag dem gericht NICHT vor……es war nicht in der akte, ICH habe dann den bericht dem richter vorgelegt der etwas verdutzt war sowie die vom anderem jugendamt in bruchsal. zeugenaussagen und der attest vom arzt wurden nicht mal erwähnt….mein anwalt hat mich kaum verteidigt…sie bohrten in meiner vergangenheit rum seit 3 jahren schon, mein ex kann und darf machen was er will,er wird immer in schutz genommen, wen ich mit seiner vergangenheit anfing wurde ich mundtod gemacht, das wäre ja vergangenheit, jetzt würde er sich ja kümmern und das wäre nicht relevant aber bei mir haben sie bis in meine kindheit rumgewühlt.ich war 2 monate wegen burnout und trauma in der klinik,da wollten sie den bericht haben.ich habe erreicht das ich lena regelmässig sehen darf bei diesem gerichtstermin.aber die kosten muss ich selber tragen. er bekommt 165 euro kindergeld,er hat mir für sie die ältesten klamotten mitgegeben und 15 euro für 3 wochen 😦
    weihnachten und silvester habe ich alleine gefeiert und bei ihrem geburtstag durfte ich auch nicht dabei sein.ich darf sie 3 mal die woche um 18:30 Uhr anrufen, rufe ich 5 minuten zu spät an ging er manchmal nicht mal mehr ans telefon. das ich immer auf handy anrufen musste obwohl er festnetz hat interessierte ihn auch nicht.

    mein anwalt wollte genaue gründe wissen warum man sie mir wegnahm….sie stotterten nur rum und konnten keine richtigen nennen. die eine vom jugendamt in bruchsal die mit mir in hamburg nie was zu tun hat meinte dann auf einmal als ihr nix einviel: frau neeland ist unzuverlässig,sie hat sich an termine vom jugendamt nicht gehalten etc. worauf ich sie erstaunt anschaute und mein anwalt auch,ich meinte „was für termine?es gabe gar keine“ sie winkte genervt ab und meinte“was weiss ich,das wurde mir so zugetragen“

    der gerichtstermin konnte nicht abgeschlossen werden weil das jugendamt stellung nehmen sollte zu dem bericht und so.

    wochen später taten sie das auch aber wieder war das eigentlich die gleiche äusserung wie vorher auch in den berichten.zwischenzeitlich wurde der richter übrigens aus „internen“ gründen ausgewechselt.komischerweise war der 1.richter aber stark auf meiner seite.der 2. erliess die einsweilige verfügung ohne prüfung.
    ich weiss nicht warum das alles solange gedauert hat.

    die verfahrenspflegerin hat es erreichen können das ein neues gutachten erstellt werden kann.die gutachterin kam dann auch als lena zu besuch war bei mir. sie machte es diesmal richtig,sie blieb den ganzen tag bei uns.mittlerweile kam auch jemand vom sozial psychologischem dienst zu mir der mich unterstützte weil ich sehr darunter leide das mein kind weg ist. ich vermisse sie so sehr 😦
    dieser war zb mit mir beim jugendamt in norderstedt,ich habe die frau drauf angesprochen warum in dem einen bericht das steht mit der schuldnerberatung und das sich in dem anderem bericht wiederspricht.sie konnte und wollte mir nicht antworten.sie schlug die akte zu und meinte völlig zickig“sie gehen jetzt wir kommen hier so nicht weiter“

    mein ex freund geht mit lena oft angeln,ich habe ihm so oft gesagt pass auf an den seen,du weisst das da perverse rumlaufen,zieh ihr eine badehose an etc.er meinte ja immer sie bräuchte am see keine badehose und so. eines tages als lena bei mir zu besuch war wollte sie mit ihrer freundin zum spielplatz um die ecke.sie war 5 jahre zu dem zeitpunkt. ich sagte“nein wir gehen zusammen,es ist gefährlich alleine es kann ein böser mann kommen“ sie sagte: „mama mich hat schon mal ein böser mann an meiner mumu gestreichelt“ ich so was?ich habe ihr zuerst nicht geglaubt weil ich mir sowas niemals vorstellen konnte. sie hat angefangen zu weinen, ich habe gezittert vor wut,ich habe sie getröstet und sie hat mir alles erzählt.ich habe meinen ex angerufen der geschockt war das ich es erfahren habe.
    sie waren angeln, er sass vor dem zelt und hat nichts mitbekommen weil er geangelt hat, lena war hinter ihm weiter weg mit einer freundin und da kam ein perverser und wollte wohl fotos machen und hat sie angegrabscht,die freundin rannte zu meinem ex und sie haben den kerl fast erwischt. sie gingen zur polizei etc. von der ganzen geschichte wusste ich als mutter nichts!! sowas muss ich von meiner 5 jährigen tochter erfahren ich habe mich so erschrocken.
    für mich hat er seine aufsichtspflicht verletzt. das einzige was die beim jugendamt dazu sagen ist:“ das hätte ihnen auch passieren können“ worauf ich sagte: nein!! das kann und darf nicht passieren sie ist 5 jahre alt und ich habe ihm oft genug gesagt er soll bei den seen aufpassen, zumal er auch weiss das da perverse rumlaufen wir waren oft an den seen angeln damals…….

    jetzt kommt noch ein unglaublicher punkt:

    ich habe mit der verfahrenspflegerin darüber gesprochen,dazu bin ich extra auf den balkon gegangen damit lena nichts davon mitbekommt. 2 freunde waren dabei,auch habe ich mit ihr besprochen das ich mit meinem ex abgemacht habe das sie 3 wochen bei mir bleibt.leider habe ich das nicht schriftlich von ihm.lena kam auf den balkon und fragte was ich habe zu der verfahrenspflegerin gesagt „momment bitte“ als lena weg war redete ich weiter. ein paar wochen später kommt ein brief indem die verfahrenspflegerin schreibt:

    ich hätte lena einfach eine woche länger behalten,weil mein ex nichts davon gewusst habe und gedacht habe ich bringe sie 2 wochen später wieder und es wäre absolut verantwortungslos was ich mache denn lena sei bei dem gespräch mit ihr dabei gewesen,das habe sie bemerkt weil lena mich etwas gefragt hätte.

    ich habe wutentbrannt die frau angerufen und sie gefragt wie sie darauf kommt sowas zu schreiben,ohne mich vorher zu fragen oder mir die möglichkeit zu geben mich zu äussern und ausserdem ob sie sich nicht daran erinnert das ich sogar zu ihr noch meinte „einen moment bitte“ ich hätte zeugen dafür. ihre antwort:
    „oh frau neeland das tut mir echt leid,das wusste ich nicht,ich habe tagtäglich so viele fälle,da geht sowas schon mal unter,“ ich bin fast ausgeflippt. sie sagte dann:“ ich werde beim gerichtstermin das berichtigen das ich das wohl falsch verstanden habe“
    als ich meinen anwalt darauf ansprach war der ganz verwundert,“er habe den brief gar nicht gelesen sondern direkt an mich weitergesendet,er hat gedacht da würden nur normale informatinen drinnen stehen“ ich wusste nicht ob ich schreien,heulen oder lachen soll in dem moment. ja ich soll eine stellungnahme dann mal senden er schaut es sich durch…….

    • Hallo Sarah (und alle anderen!)
      Ich habe mir vorerst nur deine Geschichte durch gelesen. Einiges war sehr verwirrend und durch einander, was verständlich ist. Ich kenne das in so einer Situation.
      Das einzige was mir an deiner Geschichte auffällt das du anscheinend einen komplett falschen Anwalt hast. Jedenfalls hört sich das so an. Aber ich hätte Interesse daran mal mit dir auf anderen Wege in Kontakt zu treten. Wenn du Lust und ebenso Interesse hast, würde es mich freuen, wenn du mich anschreiben würdest. Um dir meine Mail Adresse zu geben, warte ich erst mal ab, ob hier drauf eine Antwort von dir kommt.
      Ich grüße dich ganz herzlich.
      Anna

      • Hallo Anna,

        ja es iat etwas verwirrend.tut mir leid,es viel mir nur so schwer alles nochmal zu schreiben 😦 ich habe es versucht sogut es ging. ich habe mittlerweile eine ganz tolle anwältin,ich habe ein sehr gutes gefühl bei ihr.bei mir sieht es nn so aus,das sie es geschafft haben mir alles zu nehmen und mein ex hat es geschafft mich bzw.mein leben kaputt zu machen.ich bin nun bei null,kein geld,bald keine wohnung kein kind nix…es ist alles kaputt ich habe gekämpft,ich gebe nicht auf aber es ist so schwer bei null mit nichts anzufangen.hilfe bekomme ich auch irgendwie nicht ich bin komplett auf mich alleine gestellt und weiss nicht wo ich anfangen soll 😦 die haben mich total kaputt gemacht 😦 jedenfalls….ja sicher gerne…würde mich über deine mailadresse freuen.

        lg
        sarah

      • Hallo Sarah!
        Tut mir leid, ich kam nicht rechtzeitig dazu zurück zu schreiben. Meine E-Mail lautet a.boro@ewetel.net . So ist es denke ich dann einfacher zu kommunizieren. Dann kannst du mir auch schreiben, warum die Kleine jetzt doch weg ist?! Ich kenn das Gefühl, wenn so etwas passiert. Weiteres per Mail. Ich freu mich.
        Anna

  32. Tagebucheintrag – Lagebericht 7.2.2010

    Seit 3 Monaten kommen nun meine  Kinder Lukas (14), Shima (7) und
    Faye(3) am Wochenende zu mir mit nach Hause.
    Von den Behörden, Gutachter und Gericht wurde es mir sehr schwer gemacht
    das Ganze umzusetzen, – ohne Unterstützung meiner Vertrauensperson
    Jakob, wäre das ganze von Anfang an gescheitert.
    Doch was mir am meisten zu schaffen machte war die soziale Entfremdung
    der Kinder und das auffällige Verhalten meiner Kinder.
    Obwohl ich deswegen oft sehr verzweifelt war, holte ich die Kinder
    regelmässig ab,….und es gab bei uns nichts zu beanstanden, – damit haben die
    Behörden wohl nicht gerechnet.

    Wenn mein Kinder bei mir warnen, unternahmen wir sehr viel, ich ernährte
    meine Kinder wieder biologisch und giftfrei.

    Immer wieder kamen Freunde zu mir um uns zu unterstützen.

    Wir hatten immer wieder das Gefühl das mit den Behörden etwas nicht
    stimmte, – da sie ja auch veranlasst haben, dass Muriel vergiftet
    wird,…….
    Am Donnerstag den 4.02.2011 bekamen die Behörden ein fundiertes
    wissenschaftliches Schreiben von Dr. Stefan Lanka.
    Am selben Tag noch wurden Faye und Shima zu den Behörden gebracht und
    psychologisch verhört, dies habe ich erst später erfahren.

    Als ich am Freitag den 5.4. 2011 meine Tochter Faye abholen wollte,
    bekam ich einen Anruf von der Behörde, das ich Faye nicht holen darf,
    und alles weitere nur auf der Pflegschaftsbehörde besprochen werden kann.

    Auch ich wurde dort einem Verhör unterzogen, Jakob wurde dort des sexuellen
    Missbrauch an Faye und Shima verdächtigt.
    Sie wollten das ich aussage, dass ich meine Kinder vor Jakob schütze,
    sonnst könnten die Kinder nicht mehr zu mir kommen.

    Auch die Pflegemutter meiner Kinder war anwesend, und es hatte den
    Anschein,….das der Verdacht von ihr ausging,….sie behauptete
    ,…beim wechseln der Windeln habe Faye gesagt: „Do einigstochen“.
    Pflegemutter: “ Wo einigstochen Faye ?“    Faye hätte dann auf ihre
    Scheide gezeigt.  Pflegemutter: “ Wer hat dir einigstochen ?“  Faye:
    „Mama“.  Pflegemutter: „Geh Faye, des glaub i net,….wer hat dir
    einigstochen?  Faye: „Jakob, Jakob – böse“
    Faye soll dann noch einen 3. Namen erwähnt haben, der wurde mir nicht
    mitgeteilt.
    Als ich die Pflegemutter darauf ansprach sagte sie,….wenn es der Jakob
    nicht war, dann war es eben dein Mann Leonhard.

    Liebe Mitmenschen,

    diese Vorgehensweise und Fakten alarmieren mich sehr.

    Die Behörden haben sich mit kriminellen Methoden die Obsorge meiner 4 Kinder angeeignet.

    Was kann man sich von so einer Behörde erwarten ?

    Barbara Seebald

  33. Pingback: Exekutive ohne Legitimation – Strafanzeige und Strafantrag an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen eine Sachbearbeiterin der Landeskasse Schleswig-Holstein wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit «

  34. Ich bin seit meine beiden Kinder durch Intrigen mir weggenommen worden sind, nicht mehr am Leben. Es ist eher ein vegetieren, mit Ach und Krach. Bin wie gelähmt, Handlungsunfähig.Das war im Nov.2008. All dieses habe ich meiner Mutter zu verdanken, die nur noch rumspann, damit sie nicht alleine ist, nach dem Tode ihres Mannes, sagte sie mir wie eine Tote ohne Gefühl ins Gesicht. Finanziell bin ich auch ruiniert.Kann auch schlimm sein.Vor Gericht bin ich in allen Punkten freigesprochen worden, also glaubwürdig, aber mein größter Fehler in meinem Leben ist, ich habe mich noch nie gewehrt, ich brauche Hilfe, nur wie???Hier kann man viel schreiben, aber man muß noch viel mehr wissen, um alles zu verstehen. Meine Tochter wird am 1.6.11 12 Jahre und mein Sohn ist jetzt 9 Jahre. Ich habe nie Unrecht getan, bin eben unfähig mich zu wehren.Ich fühle mich krank. Ich würde mich Heute NIE NIE wieder direkt an das Jugendamt wenden, sie haben nur Schaden auf Lebzeiten angerichtet. Vielleicht hat Jemand einen Tip, ich weiß eh nicht wie, möchte es aber wissen. Meine Kinder wollen mich sehen, aber Oma sagt nein. Immerhin ist sie 70, aber ein Stein als „““Herz“““ !

  35. ich war vor 31 jahren mal eins von diesen kindern. nicht nur mein leben haben die grundlos damit zur sau gemacht, sonndern die ganze familie haben sie zerstört.

  36. Das alles ist kaum noch zu ertragen. Wo zur Hölle leben wir denn? Organisiert euch gefälligst und macht auf euch aufmerksam. Auch ich habe unfassbare Dinge mit dieser eigenartigen „Behörde“ erlebt. Was geht da vor sich? Eigentlich müsste hier der Staatsschutz ermitteln, denn hier handelt es sich ganz offenbar um einen organisierten Kinderklau.

    Die Innere Polizei der BND muss aktiv werden. Hier geht es um Verbrechen in ungeahntem Ausmaß! Das ist NICHT normal mehr. 35 Tausend Kinder letztes Jahr… einfach weg. Das ist unfassbar.

    Skrupellose Menschenhändler mitten in Deutschland, das Träume ich doch alles nur.

  37. Gestern hat das Jugendamt den Versuch der Entelterung bei uns gestartet.
    Das heisst, unsere drei Kinder wurden vor Beendigung des Schulunterrichts von Mitarbeitern des Jugendamtes aus den Schulen geholt.
    Dies ohne vorherige Ankündigung. Nach einem Besuch bei uns, in deren Verlauf die beiden Mitarbeiter auch mit unseren Kindern sprechen und das ganze Haus einsehen konnten. Nach unserem Einverständniss, die alten Schulen zu kontaktieren, um Bedenken und Verdachstmomente auszuräumen.
    Mein heutiger Anruf erbrachte folgendes Ergebniss:

    Wir konnten bei unserem Besuch nicht alle Verdachstmomente ausräumen.
    Einen Kontakt zu den alten Schulen habe ich noch nicht hergestellt.

    Dies alles aufgrund nicht aktueller Meldungen. Eine aus November 2010, ohne Beweiskraft, erhoben brieflich von einem nachweisslich in Drogentherapie befindlichen Menschen. Nach drei Heroinentzügen, ohen direkten Kontakt zu uns.

    Und einer weiteres Aussage, die nicht belegbar ist.

    Nach einem mehr als 5 Wochen andauernden Besuch eines Instituts, auf Weisung und in Absprache mit uns. Das die Frage, ob das Kindeswohl unserer Kinder bei uns gefährdet sei, klar verneinte. Und auch mittels eines Gutachtens klarlegte, das die Beziehung unserer Kinder zu uns völlig normal sei.

    Im Verlauf dieses Verfahrens war für nächsten Mitwoch eine Anhörung geplant. Trotzdem ergeht von diesem Richter der Beschluss, unsere Kinder wg Kindeswohlgefährung in dei Obhut des JA zu übergeben.

    Wir sind Fassungs- aber nicht wehrlos. Unser Anwalt ist bereits eingeschaltet.

    Für Ratsuchende:

    http://aktionrechtefuerkinder.de/

    Wir werden wie alle betroffenen Eltern wohl auch, alles tun, damit unsere Kinder so schnell wie möglich wieder bei uns sind.

    Und ich werde euch hier auf dem laufenden halten.

    Jo

  38. mir geht es ähnlich- ich habe auch 2 söhne, die mir – aufgrund von diskriminierungen nicht mehr zugesprochen werden.
    vor ca. einem halben jahr wurde mein kleinster (3 jahre alt) entführt, das ganze kurz vor weihnachten…
    ohne vorlage eines entsprechenden beschlußes, und ohne relevante grundangabe, bzw.- die standartformel: „kindeswohl“ ect….
    heutezutage frage ich mich wirklich, was denn da nun mehr überwiegt und warum diese menschen keine entsprechenden strafen bekommen, da es der tat einer kindesentführung gleicht, bzw., diese tatsächlich durchgeführt worden ist.
    wenn man sich heutezutage mal in diesem ach so tollen system umschaut, erkennt man wirklich leicht, das jeder sogenannte eierdieb oder kleinstkriminelle eingesperrt wird, jedoch das „jugendamt“ willkürlich und ohne weiteres straffrei kinder entführen darf…. wie kann das ?
    der witz bei der ganzen sache ist noch: nun soll ich dann auch weiterhin mit denen „zusammenarbeiten“….. naja, anscheinend wollen die ihr image als entführer und kndergeisselnehmer wahren- anderenfalls wäre das ja anscheinend kndeswohlgefährdend, –
    so oder so ähnlich….
    dabei ist die grenze zwischen kindesentführern und tatsächlichen jugendämtern quasi fliessend, da- gerade familien, die eine hilfe vom jugendamt haben, oftmals nicht genau wissen, wer denn da nun vor der türe steht und sich als solches ausgibt….
    allzugerne würde ich mich auch einmal als familienhilfe soundso ausgeben einfach nur, um eine entsprechende resonanz zu erfahren, wer denn nun ales darauf reinfällt, jedoch erlaubt es mir mein naturell nicht, da ich so eine unwürdige tat niemals übers herz bringen würde.
    begründungen, die eine kindesherausnahme definitiv rechtfertigen würden, kämen für mich nur im härtefall infrage- beispielsweise gibt es jährlich eine undefinierbare anzahl sexuell mißrauchter kinder, wo die dunkelziffer ebenfalls noch im unklarem ist, sowie ermordete kinder, und da geht seltsamerweise kein jugendamt rein, um nachzusehen, ob es und wie es den kindern denn nun geht.
    hat man jedoch eine nicht alzu gute vergangenheit hinter sich, wird man oftmals opfer von diskriminierungen, und wird schnell ausgegrenzt,- welches sich dann ausgerechnet sogenannte pädagogen zunutze machen und dies oftmals gerne als kindeswohlgefährdende umstände bezeichnen möchten, obwohl gerade in solchen institutionen oftmals auch von sexuellem mißbrauch oder ähnlichem kein abstand genommen wird.
    meinen kindern gibt es gut bei mir, jedoch – andere waren da anderer meinung….
    da kommt bei ir nur eine frage auf: wieviele kinder muß ich entführen, und nachweisen, das es ihnen dort schlecht geht, um eine eigenen wiederzubekommen?
    oder: was fällt ihnen ein, menschen auch noch dafür zu bezahlen, familien regelrecht zu zerstören, und ihnen den lebensmittelpunkt zu nehmen?
    nennt man soetwas heutezutage etwa konstruktive erziehungsmaßregelung?

  39. Artikel 8 Menschenrechtskommision
    Ist das Recht der ELTERNVERANTWORTUNG (besseres Wort als Sorgerecht)
    Dazu hat sich DEUTSCHLAND laut Artikel 3 der UN-Kommision VERPFLICHTET.

    Die Psychologischen Folgen der Traumatiesierung sind zahlreich und nicht abschätzbar
    bei der vorgehensweise eines Staatlich gebilligten Kindesentzuges durch das Gesetz des eigenen Verpflichtungsrahmens der Umsetzung der Familiengerichte.

    Höchsts bedenklich sind auch die vorgehensweise der ENTMÜNDIGUNG des Elternteils durch das Familiengericht, beschlossene anwendung des höchst fragwürdig schwammigen einsatzes
    $ 1666

    Denn jenes beinhaltet eine Entmündigung über den Rücken des Kindes.

    Niemand darf ohne seinen WILLEN unter betreuung gestellt werden.

    § 1896 Abs. 1 a BGB und des § 104 Nr. 2 BGB im Kern deckungsgleich

    § 1896 Abs. 1 BGB

    (§ 1902 BGB)

    Art. 2 Abs. 1 GG

    Dieses sind recht brauchdar zur Abwendung.

    Bundesgerichtshof, Beschluss vom 9. Februar 2011 – XII ZB 526/10

    BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 43↩
    BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 46↩
    BT-Drs. 15/2494 S. 28↩
    BT-Drucks. 15/2494 S. 28↩
    OLG Hamm FamRZ 2009, 1436 Rn. 9; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117 Rn. 5↩

  40. 28.07.2011 Der ehemalige Familienrichter Hans-Christian Prestien Anwalt des Kindes hält die derzeitige Situation, nach der die Familiengerichte in Deutschland in Sorgerechtssachen entscheiden müssen, für unhaltbar. Eine Sendung im WDR 5 hat den Titel: „Das deutsche Sorgerecht ist eine Menschenrechtsverletzung an Kindern“. Zum Nachhören Hier klicken… 6 Minuten und 13 Sekunden.

    http://www.heimkinderverband.de

    Interessant bei der vorgehensweise des Staates um sich ein Bild des ausmaßes zu machen.

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen und leider gar zu oft das entkommen von Tätern wie mein Ex-Mann Ingo S.

  41. Pflegschaften und Kindesentzug stehen gar zu oft unter dem Stern des „Geldes“
    Die lukrativität ist oftmals noch gesteigert durch das einsetzen von Berufsvormundschaften und Vereinen wie AWO oder Caritas oder Kinderbund u.s.w

  42. Die Zwangspsychiatrisierung können Sie verhindern! Die neue Patientenverfügung (PatVerfü) ist da. Nicht die Registrierung vergessen. Niemand darf ohne seinen willen unter Betreuung gestellt werden! Nachruf für Bernd Seiffert

    Herr Dr.Sandrieser vus dem Krankenhaus Kemperhof Koblenz.

    Behandelte meine Tochter und jener wollte eine amtsärtzliche Untersuchung von meiner Person
    und telefonierte hinter meinem Rücken ohne Vorwahnung mit der Kinderärztin und dem Stadtjugendamt Neuwied.

    Meine Tochter steckte sich dort mit dem Norovierus an wegen mangelnder Hygienehandhabung.
    Außerdem wurde meine Tochter Zwangsgeimpft obwohl ich NEIN sagte, durch die Kinderärztin.

    Ich sei krank da ich ein unsicheres Verhalten bei Syntomen meines Kindes aufwies ???

    Irre das heißt das jede Mutter eines Babys die nicht gleich 100 % tig richtig Handelt bitte sofort zum Amtsarzt und psychisch untersucht werden muß.

    Ich hatte das gesundheitsamt um Rat gefragt wegen der infektion im Kemperhof.

    Dr.Fischer:“Das haben SIE nicht umsonst getan“

    Anwältin.“Sie sind ein Stein im Getriebe Sie müssen weg“

    So so weil Dr, Müller in der 29 SSW BEL feststellte, im übrigen noch Zeit zum drehen fürs Kind.

    vorzritiger Blasensprung kann innerhalb 48 Std spontan abheilen

    zu hoher CRP Wert bedeutet eine Entzündung im Körper woher jene nun her kommt
    müsste man erst mal abklären.

    „Schmetterlingssyndrom“ tritt bei Lupus auf und ist eine Reumatische Erkrankung

    Mit Fieber und tief lilaner dicken naht wurde ich nach Hause geschickt.

    Meine Wunde eiterte und ging mehrfach auf.

  43. Als Dankeschön das mir weder die Gynokologische Abt. des Elisabethkrankenhauses heute Marienklinikum Neuwied ein Krankenwagen schickte.Weder die anderen Krankenhäuser mich mal darüber auf der Gyn. Abt. informierten.

    Ich sagte am Telefon das ich in der 29 SSW bin und vermutlich Fruchtwasser abgeht nicht mal einen Krankenwagen schickten.Was mir heute bekannt ist wußte ich leider nicht man muß unbedingt liegend Transportiert ins Krankenhaus kommen damit man keinen schaden anrichtet.

    Auf der Neno. Abt. steckte eine Schwester ein Kind in ein falsches Bettchen. Irre zum Glück viel es ihr auf als ich kurz anmerkte das dieses Baby doch eben noch dort lag.

    Die babys haben dort kein Namensbändchen am Arm wie es noch bei meinem Sohn war.

    100 Babys im Oktober 2007 ist schon echt viel und kann sehr viel stress machen.

    bei der Verlegung und auch entlassung echt irre was dort so geschehen war,

    Da ich zu allem meinen Mund aufmachte was mein Kind betraff war ich unbequwem dann toppte ich leider eine Ärztin da Sie etwas sehr wessendliches vergessen hatte.

    Ab da hackte eine Frau Dr. albers auf mir rum Nachdem ich mit ihr gesprochen hatte war dann das nächst witzige Dilema man wollte GESCHWISTERKINDER kommen hier aber nicht rein der Witz ist Ich die Mutter stand mit meinem Sohn dort um seine Schwester zu besuchen NACHDEM ich gefragt hatte ob der Bruder auch mal mit kommen darf.

    Angeblich geplanter kaiserschnitt NEIN ich wollte dies nicht und wurde Nach verabreichung der Medikamente gerade mal dazu genötigt zu Unterschreiben Aufklärung NEIN

    Hätte ich gewußt was ich danach wußte wäre ich sofort in ein anderes krankenhaus gegangen oder hätte mich verlegen lassen.

    Trotz Wissen von bestehenden Medikamentenallergien und bewußtem mitbringen von Berichten wurden mir mindestens 2 mal medikamente gegeben wogegen ich auf jedenfall allergisch Reagiere

  44. «Nicht mehr lebensfähig» nach frühkindlichen Traumata und sehr gefährlich!

    KINDESENTZUG ist ein Traumata für KINDER !

    Es gibt Psychoterror oder Mobbing in der Einrichtung JUGENDÄMT NEUWIED und AACHEN

    Meine Freiheit wurde beraubt durch den leiblichen Vater begangen unter Federführung der neuen EHEFRAU und dem Amtsgericht weiterführend durch JA Aachen

  45. Keine „Fern-Diagnosen“ – nur eingehende Untersuchungen, falls gewollt! (FGG)

    Verbot von Begutachtungen gegen den eigenen Willen! (höchstrichterliche Urteile seit 1976)

    Betreuungen sind verfassungswidrig, weil sie gegen die Grundrechte der Würde, der Eigentumsgarantien und der Freiheit ganz massiv verstoßen! (Feststellungen mehrerer höchstrichterlicher Urteile, z. B. des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.1998 mit der Garantie des Rechts auf die Freiheit einer Krankheit, oder mehrere Urteile…des Bayrischen Oberlandesgerichts auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVG: FamRZ 1995, 510, FamRz
    2006, 289, BtPrax 2003, 178 und BtPrax 2001, 79

    Die rechtliche Seite zur induzierten Elternteilentfremdung und zum Umgangsboykott

    Im Aufsatz Dipl.-Psychologin Beate Kricheldorf wurde bereits auf § 170 d StGB, Verletzung der
    Fürsorge- und Erziehungspflicht, hingewiesen. (Hiwis: § 170 d StGB ist im Rahmen der Strafrechtsreform“ zu § 171 StGB geworden).

    Wenden wir uns nun dem entsprechenden Kommentar zu, Karl Lackner, Strafgesetzbuchkommentar, 21. Auflage, C. H. Beck.

    „…Die Vorschrift sichert den Fürsorge- und Erziehungsanspruch des (eigenen oder fremden) Kindes unter 16 Jahren und soll dadurch dessen ungestörte Entwicklung schützen. Die Tat ist ein konkretes Gefährdungsdelikt (2 vor § 13).

    Randnummer 2

    2. Die Fürsorge- oder Erziehungspflicht kann auf Gesetz (z. B. Eltern, Vormund, Pfleger) Vertrag (z. B. Pflegeeltern) oder öffentlich rechtlichen Aufgabenbereich (z. B. Sozialarbeiter des Jugendamtes); aber auch auf tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. Aufnahme in eine Wohngemeinschaft, Prot 6, 1193; in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, NeE1) beruhen. Sie muss gröblich d. h. im erheblichem Umfang und im auffälligen Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit des Täters, durch ein Tun oder Unterlassen verletzt werden; ein nur allgemeiner Mangel an Zuwendung zum Kind genügt nicht (MDR 79, 949). Häufig aber nicht notwendig (bei Holtz MDR 82, 809), wird erst eine Mehrzahl von Handlungen, die den Tatbestand zu einer Bewertungseinheit verbindet (BGHSt 8, 92; 10 vor § 52), den gröblichen Verstoß ergeben.

  46. § 223 b Misshandlung von Schutzbefohlenen

    (1) Wer Personen unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose, die seiner Fürsorge oder Obhut unterstehen oder seinem Hausstand angehören oder die von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen wurden oder durch ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis von ihm abhängig sind, quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an ihrer Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

  47. § 223 b

    (1) Wer Personen unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose, die seiner Fürsorge oder Obhut unterstehen oder seinem Hausstand angehören oder die von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen wurden oder durch ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis von ihm abhängig sind, quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an ihrer Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

  48. Wer dem Kind die eigene Identität raubt, wer dem Kind psychische und/oder seelische Schäden zufügt, verstößt eindeutig gegen die vorgenannten §§ des StGB.

    Die Erzeugung von P.A.S. (=Parental-Alienation-Syndrome, auch induzierte Ablehnungshaltung) raubt dem Kind die eigene Identität und führt zu psychischen und/oder seelischen Schäden, die u. U. lebenslange Folgen haben. Was als „Entfremdung“ umschrieben wird ist in sehr vielen Fällen in Wirklichkeit P.A.S., dementsprechend müssten auch die Gerichte damit umgehen. D. h. es müsste ein kinderpsychiatrisches Gutachten erstellt werden, um das Ausmaß die Schädigung festzustellen. Um ein Fortschreiten (=Progrendienz) der Störung zu verhindern, muss eine Fremdunterbringung des Kindes (z.B. bei Verwandten des neutralen Elternteils) ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Weiterhin muss über den Sorgeberechtigten, der für die Schädigung des Kindes verantwortlich ist, ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden, (eine Weigerung muss den sofortigen Entzug der elterlichen Sorge nach sich ziehen).

    Danach sind die Richter gefordert durch entsprechende Maßnahmen die weitere Schädigung des Kindes zu verhindern und die bereits entstandenen Schäden abzubauen. Wobei viele Richter eine Kindesschädigung zumindest billigend in Kauf nehmen, indem sie z. T. über Jahre untätig bleiben, obwohl zwingend umgehende Handlungen und Entscheidungen notwendig sind.

  49. Na ja, das passt ja auch wirklich gut zusammen: Verteidigung von Menschenrechten und Nationalsozialismus ! Das Thema Kinderklau wurde i.Ü. schon beim Europaparlament erörtert und als ein in der BRD zutreffender Tatbestand bewertet. – Sind die im Europaparlament jetzt auch alle Menschen mit rechter Gesinnung ? Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont ! Ich bin weder rechts noch links noch in eine andere politische Schublade hineinzustecken. Was mich interessiert, ist die Realität, so, wie sie ist. Hieraus ergeben sich für mich diverse Handlungsfelder. Zudem gibt es täglich einen enormen Erkenntnisgewinnn, wenn man den Dingen tiefer auf den Grund geht. Kommt die Wahrheit dann ans Licht, kann dies bei vielen Menschen, so auch bei mir, zu einer bestimmten Weltanschauung führen. Diese Weltanschauung ist eng verknüpft mit dem Wunsch zur Durchsetzung von bereits seit Jahrzehnten bestehenden Menschenrechten, die in der BRD allerdings mit Füssen getreten werden. – Eine Weltanschauung für Menschenrechte, die jedenfalls nicht mit einer bestimmten politischen Richtung gleichzusetzen ist.

    Nachtrag: Ich habe nochmal auf der Seite nachgeschaut. Ein solcher Eintrag findet sich jedoch nicht.

  50. Domian hi grüße hier Hannelore. Im schnelltext zusammengefasst bedeutet es
    das mein ehrenwerter Ex-Mann in vielerlei hinsicht eine Kindeswohlgefahr ist.
    Ich habe mir hier mal luft gemacht nachdem ich weiß das man bei mir einen Ärztepfusch begangen hat und mein Ex-Mann Ingo.S jenes geziehlt benutzte um einem Jungen seine gesamte Idenntitat und die eines Säuglings von 6 Monaten und meiner Person meiner, nachhaltig zu berauben und das Gerichte einfach weg sahen.Schwierig dieser Fall er begann mit Kinderpornografischem Material auf seinem Rechner.

  51. Wir brauchen ganz dringend Hilfe! Wir haben 2 Anwälte aber auch die sind langsam ratlos, ich habe langsam das Gefühl, dass es keine Hoffnung mehr gibt, da wir von dieser Maschenerie an Lügen, Verleugnung und Bürokratie kaputt gehen! Jugendamt hat vor 3 Jahren verloren und nun kamen sie mit 6!!! Daher und jeder sagt gegen uns aus, Richter voreingenommen, Gutachten mit Lügen gespickt das man genau erkennen kann, dass dies ein Gefälligkeitsgutachten ist! (Beweisbar)

    Wir waren beim Oberlandesgericht, da geht es gar nicht mehr um Tatsachen, nur noch, was in der Akte steht! Beweise braucht man wohl nur bei Mord!

    Hier wird eine Familie seit Jahren zerissen vom Jugendamt, wer schützt uns vor diesen Amt, wer kontrolliert die ? Die beschaffen sich die Arbeit selbst in dem sie eine eifernde Schwiegermutter nehmen und einem das ganze Leben zur Hölle machen, ohne Beweise, das brauchen die nicht!

    • Sie schreiben, dass sie 2 Anwälte haben, die auch nicht mehr weiter wissen.- Wenn ich an Ihrer stelle wäre, würde ich Ihre Anwälte veranlassen, einen Strafantrag und einer Strafanzeige beim internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegenüber den Peinigern im Jugendamt zu stellen.
      Sie können auch erst damit drohen und das Amt zu bestimmten Handlungen auffordern.- Falls es keine Reaktion bis zur gesetzten Frist gibt, geht das Schriftstück zum ICC.
      Des weiteren haben Sie die Möglichkeit nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel (die es eigentlich nicht gibt) einschlägige UN Konventionen gegenüber der UN in Genf / Wien einzufordern.

      Der Weg zum EGMR steht unter den o.a. Voraussetzungen ebenfalls offen.
      In allen Fällen müssen die Fristen eingehalten werden.

      Aber ich denke, dass wissen Sie schon.

      Beschwerde gegenüber den EU Organen insb. wegen Verletzung der Charta der Grundrechte der EU, sollte Ihr Anwalt ebenfalls ins Auge fassen.

      Wenn diese untätig bleiben, können Sie vor den EuGH ziehen und Untätigkeitsklage einreichen.

      Wenden Sie sich auch an die Parlamentarier im EP, die sich mit dem Thema Kindesentzug auskennen bzw. aktiv sind.

      Möglich, dass auch der Unterausschuss-Menschenrechte DROI etwas tun kann.

      Viel Hoffnung jedoch kann ich Ihnen nicht machen, dass alles dies etwas nützt, da es nahezu unmöglich ist in einer Diktatur Menschenrechte einzufordern.

      Wenden Sie sich auch an Menschenrechtsorganisationen, die vorgeben auch Menschenrechte in der BRD anzugehen. – Schauen Sie auch auf die taz Bewegung „Für Grenzenlose Menschenrechte“. Möglich, dass Sie weitere Organisationen finden, die das Manifest unterzeichnet haben und Ihnen helfen können.

      Ich hatte einige dieser Organisationen angeschrieben mit folgenden Text:

      Guten Tag, als Unterzeichner http://bewegung.taz.de/aktionen/manifest/beschreibung der Bewegung grenzenlose Menschenrechte möchte ich Sie fragen, ob Sie sich auch gegen Menschenrechtsverletzungen in der BRD aussprechen.

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Jörg Hensel
      https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com
      ————————————————————————————————–
      Die Anworten:

      Seher geehrter Herr Hensel,

      Vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

      Unser Engagement für die Verwirklichung der Menschenrechte Weltweit, schließt natürlich auch Deutschland ein.

      Anbei schicke ich Ihnen zwei Links zu unserer Internetseite. Dort können Sie sich über unsere Arbeit mit dem Schwerpunkt „Menschenrechte“ informieren.

      http://www.medico.de/themen/menschenrechte/dokumente/sicherheit-und-menschenrechte/1045/

      http://www.medico.de/themen/menschenrechte/dokumente/fuer-einen-internationalen-gerichtshof-fuer-menschenrechte/3279/

      Ich hoffe die beiden Texte geben Ihnen einen ersten Überblick zu unserer Arbeit in diesem Bereich. Sollten sie weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne noch mal an uns wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Claire Schäfer

      *
      Lieber Herr Hensel,

      Als Organisation für die Verteidigung der Menschenrechte von Flüchtlingen sprechen wir uns für die Umsetzung der Menschen- und Kinderrechte in Europa und auch in der BRD aus und zwar besonders, was die Menschenrechte von Menschen ohne Papiere und Flüchtlingen angeht.

      Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage richtig beantworten.

      Schöne Grüße,

      Lucie Haardt

      Lucie Haardt
      Öffentlichkeitsarbeit und Tourorganisation
      SOS for Human Rights

      http://www.sos-for-human-rights.eu

      c/o GRIPS Klosterstraße
      Klosterstrasse 68
      D-10179 BERLIN

      Mail: info@sos-for-human-rights.eu
      Tel: 0049 176 75 46 42 16
      Fax: 0049 30 24 74 97 76

      Amnesty international gibt nur vor, für grenzenlose Menschenrechte zu sein.

      Dies ist jedoch nicht wahr bzw. lügt Amnesty in diesem Punkt, wie auf diesem Blog dokumentiert habe.

      MfG.

      • Aus Graz wurde ebenso an Amnesty eine Bitte um Unterstützung, in unseren Fall
        gerichtet, auch hier kamen Aussagen, dass Amnesty hier keinen Einsatz macht.

        Wer kümmert sich dann um Menschen RECHTE ????

        Der Bürgermeister von Graz ??? Sicher nicht. Auch nicht der Stadtrat.

  52. Vielen Dank erstmal für die Anwort! Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt, die 2 Anwälte haben so etwas auch noch nicht erlebt und ja, Den Haag ist auch im Gespräch und der nächste Schritt!

    Nur Deutschland zu verklagen wegen Menschrechtsverletzung, ich bin einfach fassungslos, dass so etwas überhaupt möglich ist und fühle mich etwas mutlos! So übermächtig was da auf uns Eltern einprasselt und unfassbar was unser Kind durchmachen muss!

  53. Rechtliche Äußerung von Prof. Dr. Hollaender

    bezüglich des Sachvorbringens von Daniela THEISS zu der Folterbeschwerde betreffend Michélle und Julian THEISS:

    Zur Folterbeschwerde von Daniela THEISS betreffend die Minderjährigen Michélle und Julian THEISS auf Grundlage der 1975 verabschiedeten Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen die Folter und des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere besonders grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifol-terkonvention), angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 und in Kraft getreten im Jahre 1987, ist unter Zugrundelegung des Vorbringens der Beschwerdeführerin in der mir vorgelegten Sachverhaltsdarstellung aus rechtlicher Perspektive der Vorwurf der Folter – im Sinne der 1975 verabschiedeten Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen die Folter und des Übereinkommens der Verein-ten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedri-gende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention), angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984, in Kraft getreten 1987 (Bundesgesetzblatt 1987/492) – rechtlich nachvoll-ziehbar. Die von der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang vorgebrach-te und Hannes Herbst vom Jugendamt Salzburg-Umgebung als kausal angelas-tete Kindesdeportation, Zwangsobsorgeübertragung und zwangsweise Unter-drückung sowie durch Einbeziehung Dritter (sei es direkt im Mitarbeiterbereich als auch indirekt durch amtsfremde Personen und Organe) bewirkte isolatorische Deprivation der Kindesmutter im Sinne ihrer Entrechtung als ursprünglich Obsorgeberechtigte ist auf Grundlage des Vorbringens der Beschwerdeführerin aus rechtlicher Sicht zu bejahen.

    21. Juni 2009

    ________________________________
    Prof. Dr. Adrian Hollaender

  54. Geschädigte Familie aus GRAZ

    Wir waren fünf , doch nun lebe ich mit meiner Frau alleine, da man uns vor einigen jahren die Kinder entzog, bis heute ist der fall in Laufen, es wurde alles gemacht, um die kinder bei der Kriesenpflegemutter gegen die eltern aufzubringen.- Das Jugendamt gibt falsche Dinge vor. Wir wurden um Unsere Zukunft beraubt durch Jugendamtarbeiter, welche sich an uns Persöhnlich revangieren wollten.

  55. Sehr geehrter Herr Hensel

    ich bin auf der Suche nach Begründungen und Argumente für eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die hiesige Aufsichtsbehörde in Hamburg.

    Meine Frage: ist der Artikel 7 des Völkerstrafgesetzbuches auch anwendbar auf unseren Fall, den ich im Nachhinein kurz schildere.

    Hintergrund: wir haben unsere Pflegetochter, jetzt 12 Jahre alt, für ca 6 Jahre bei uns als Pflegekind betreut. In den vergangenen 1,5 Jahren, zeigte unsere Pflegetochter immer wieder, dass sie zurück zu ihrer Mutter möchte, die unsere Pflegetochter 16 jährig geboren hat; unsere Plfegetochter bekam mit dem Tag der Geburt eine Vormünderin im zuständigen Jugendamt. Die Mutter hat ihre Tochter zunächst bei den Großeltern aufwachsen lassen, hat geheiratet, sei geschlagen worden, hat ein 2. Mal 2007 verheiratet und sieht nun die Möglichkeit sieht, dass ihre Tochter bei ihr leben kann. Wir als Pflegeeltern haben guten Kontakt zu unserer Pflegetochter und deren Mutter und jetztigen Ehemann, haben einen guten EIndruck von den neuen Lebensverhältnissen der Mutter, haben die Rückführung zur Mutter zusammen mit dem Jugendamt über ca 1 Jahr vorbereitet. Ich habe zunächst alle Wege zur Schule und zu Ärzten und Therapeuten mit der leiblichen Mutter zusammen erledigt. Anfang April 2011 ist unsere Pflegetochter endgültig zu ihrer Mutter umgezogen. Da unsere Pflegetochter verhaltensauffällig wurde – distanzgemindert – Probleme in der Beziehungsgestaltung- Probleme in der Schule – aufgrund von Traumatisierung in der frühen Kindheit im Haushalt der Großeltern, wie sich erst jetzt eruieren ließ, hat sich die leibliche Mutter aus eigenen Antrieb an die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Wohnort gewandt – zunächst zur ambulanten Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, nach ca 3 – 4 Wochen wurde unsere Plfegetochter stationär aufgenommen – nun mit der aus unserer Sicht fatalen Folge aufgrund es ärztlichen Gutachtes der >Klinik – dass unsere Pflegetochter in einem Kinderheim seit dem 08.11. gegen dern Willen der leiblichen Mutter untergebracht worden ist, weil die Mutter angeblich nicht in der Lage sei, den Bedürfnissen ihrer Tochter gerecht zu werden. Das Jugendamt, mit dem die Rückführung zur Mutter detailliert geplant worden ist, hat innerhalb von Tagen seien Auffassung geändert und es plötzlich für unverantwortlich gehalten, dass unsere Pflegetochter zurück zur Mutter kommt. Auch die Entfernung in ein Kinderheim 100 km vom Wohnort der Mutter und von uns sei gewollt, um das Kind in eine reizarm Umgebung zu bringen – fern vom Beziehungsstress zur Mutter und zu uns als Pflegeeltern. Sie wisse sonst ja gar nicht wo sie hin gehöre. Unsere Pflegetochter hat in der frühen Kindheit viele Beziehungsabbrüche erlebt und jetzt vom der Kinder-und Jugendpsychiatrie hier vor Ort die Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsentwicklung. Wenn es so ist, wären doch stabile Beziehungen, wie wir als Pflegeeltern zu unserer Pflegetochter aufgebaut haben, als korrigierende Erfahrung heilsam. Auch die Beziehung zur leiblichen Mutter war auf einem guten Weg m.E. Das scheint das Jugendamt nicht zu interessieren.

    Ich als Pflegemutter hatte niemals zugestimmt, dass unsere Pflegetochter in ein Kinderheim kommt, es ist mir schon schwer gefallen, sie abzugeben an die Mutter, weil wir eine gute, vertrauensvolle Beziehung zu ihr haben. Allein die Rückführung zur Mutter ermöglichte es mir, mich von unserer Pflegetochter zu trennen, zumal sie hier weiter in der gleichen Stadt wie wir lebt und uns besuchte, wenn sie Lust hatte.

    Ich möchte jetzt der leiblichen Mutter helfen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Dienstaufsicht vor Ort zu stellen mit dem Ziel, dass unsere Pflegetochter zur Mutter zurück kommt.
    Daher meine Fragen
    1) kann die leibliche Mutter unserer Pflegetochter eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben wegen Vollstreckung des Kindesentzug ihrer Tochter gegen alle beteiligten Jugendamtsmitarbeiter und deren Vorgesetzten, die an dem Kindesentzug Anfang November 2011 beteiligt waren.
    2) Ist der Kindesentzug ihrer Tochter durch die Behördenmitarbeiter völkerrechtswidrig, weil gegen Artikel 7 des Völkerstrafgesetzbuches verstoßend? Die Entfremdung von mir als Mutter wurde bewußt herbeigeführt unter in Kaufnahme einer Retraumatisierung durch erneute Beziehungsabbrüche gewachsenener Beziehungen am bisherigen Wohnort.

    Mit freundlichem Gruß
    2 besorgte Mütter

    • Guten Tag, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

      Kann die leibliche Mutter unserer Pflegetochter eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben wegen Vollstreckung des Kindesentzug ihrer Tochter gegen alle beteiligten Jugendamtsmitarbeiter und deren Vorgesetzten, die an dem Kindesentzug Anfang November 2011 beteiligt waren ?

      Grundsätzlich können Sie über jede Behördenwillkür Dienstaufsichts- beschwerden schreiben, wobei Sie aber wissen müssen, dass regelmäßig schon im Vorfeld derartige Handlungen von der dortigen Dienstaufsicht toleriert wurden. – Das heißt, dass es hier wahrscheinlich Absprachen gegeben hat.

      Ist der Kindesentzug ihrer Tochter durch die Behördenmitarbeiter völkerrechtswidrig, weil gegen Artikel 7 des Völkerstrafgesetzbuches verstoßend ?

      Ja, Artikel 7 VStGB wäre hier einschlägig; aber nicht allein, weil die Täter den Kindesentzug vollzogen haben.

      Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt vor allem deshalb vor, da diese Privatpersonen ohne grundgesetzliche Legitimation bereits gelöschte Gesetze anwenden und sich als Exekutive ausgeben, obwohl die Ordnung gem. ehem. Art. 20 GG beseitigt wurde.

      Insofern ergibt sich die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag i.V.m. mit dem Römischen Statut als Völkerrechtsgrundlage für den ICC.

      Hieraus folgt, dass Sie Strafanzeige und Strafantrag gegen o.a. Personen des „Jugendamtes“ beim ICC stellen können.

      Hier finden Sie ein Muster Strafantrag/Strafanzeige an den ICC, in dem Sie die u.a. Verletzungen des Völkerrechts mit angeben sollten.

      Bedrohen Sie das Jugendamt; besser noch die Einzelperson, die alles zu verantworten hat.
      Einen vergleichbaren Fall und Drohschreiben finden Sie hier.

      Sie schrieben weiterhin:

      Die Entfremdung von mir als Mutter wurde bewusst herbeigeführt unter in Kaufnahme einer Retraumatisierung durch erneute Beziehungsabbrüche gewachsener Beziehungen am bisherigen Wohnort.

      Ohne den Fall genauer zu erkennen, ist es sehr wahrscheinlich , dass Traumatisierung bzw. Retraumatisierung aufgrund von PAS – Parental Alienation Syndrome zustande gekommen sind bzw. zustande kommen.

      Insofern gehe ich von diversen Verletzungen einschlägiger Menschenrechtsquellen aus.

      Insbesondere wurde die UN Kinderrechtskonvention wegen massiver Missachtung des Kindeswohl („best interest of the child“) durch b.b. Privatpersonen verletzt (Art. 3). Darüber hinaus insbesondere Art. 2,3,4,5,9,12,16(!),18,19 und Art. 37 (ggf. Folter durch PAS).

      Einen Überblick finden Sie hier.

      Für sog. Individualbeschwerden betr. Die UN Kinderrechtskonvention gibt noch kein Fakultativprotokoll – Vgl. Liste der Protokolle.

      Aus diesem Grunde würde ich Ihre Beschwerde nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern als Beschwerde gem. Artikel 2 (3) Buchstabe b.) UN Zivilpakt, wegen Verletzung des Artikels 7 UN Zivilpakt, in Folge der Verletzung des Art. 37 der UN Kinderschutzkonvention, und in jedem Fall als Rechtsmissbrauch gem. Artikel 5 (1) UN Zivilpakt.

      Des weiteren würde ich die vg. Beschwerde als Beschwerde gem. Art. 14 der UN Antifolterkonvention, gem. Art. 13 EMRK wegen Verletzung des Art. 3 EMRK und gem. Art. 44 der Charta der Grundrechte wegen Verletzung des Art. 24 der Charta titulieren. Diese Beschwerde gem. der Charta ist gerichtet an das Europäische Parlament.

      Alle genannten Quellen finden Sie hier.

      Mit freundlichen Grüßen.
      J.Hensel

    • Hallo mir nahm man ALLES und leben darf ich nicht mal mehr.Stehe nun das zweite mal vor der Obdachlosigkeit.Wegen dem geplant und gezielten lügen von Ingo S. das Stadtjugendamt Neuwied wußte von dem sexuellen Mißbrauch an dem JUngen und heute lebt der Junge bei seinem TÄTER mein Baby in einer völlig unfähigen Pflegefamilie .MFG Hannelore Steimmel

  56. Neues vom Standesamt brandaktuell.

    Heute begab ich mich mit einer Dame die Tourist in Deutschland ist, dem Neugeborenen und dem Vater der eine Aufenthalserlaubnis für die BRD hat zum Standesamt.

    Sie versteht kein Wort deutsch. Er versteht deutsch aber garantiert nicht im Sinne der Muttersprache geschweige denn Gesetze.

    Die Standesbeamtin sagte folgendes:“ SIe wissen das ein in Deutsdchland geborenes Kind ein Anrecht auf die deutsche „Staatsbürgerschaft hat, wir schicken mal ne Anfrage ob das in Frage kommt damit wäre dann es dann deutsch“. Aussage fertig kein Nachtrag nichts.

    Ich hielt sie an den beiden doch einmal zu erklären welchen gesetzlichen Unterschied das dann macht.

    Sie „Na das Kind kann dann ohne Aufenthalsgedöns in der BRD ein und ausreisen etc.“

    Ich fragte und mehr nicht?

    Sie „NEIN“

    Da ist mir dann entgültig der Arsch geplatzt ich sagte ihr, dann erklären sie mal den Unterschied zwischen Aufenthaltsgenehmigung und „Staatsbürgerschaft“.

    Sie:“ Na als Deutscher braucht man keine Aufenthaltsgenehmigung mehr“

    Ich sagte ihr und wie sieht es aus, mit dem Entzug der Aufenth…. des Vaters? Grenzüberquerung des Kindes?

    Sie:“ Wie solls da schon aussehen das Kind bleibt natürlcih bei der Mutter“

    Ich sagte ihr das ist derartiger Schwachsinn was sie erzählt, denn mit der deutschen Bürgerschaft greift laut „Gesetz“ die Verantwortung der Staatlichen Gemeinschaft, das Jugendamt kann und wird jederzeit das Kind holen und das per Gesetz. Während die Eltern einfach ausgewiesen werden.

    Sie:“ Wir haben etliche Härtefälle bei denen noch nie so verfahren wurde“

    Ich sagte ihr nur weil das Ihnen noch nie passiert ist findet das nicht statt.

    Ich sagte auch das es gemäß den Statuten eh nicht passieren wird das das Kind deutsch wird weil nicht erfüllt usw.

    Sie „Wieso regen Sie sich dann so auf“

    Ich sagte ihr das ich es eine Schweinerei finde, das hier suggeriert wird „ja und das Kind ist dann deutsch und Rechte usw“

    Sie: „Ja wo ist dann das Problem das verstehe ich nicht.“

    Ich sagte ihr ja das scheint mir so.

    Ich sagte ihr auch, „Sie sehen das die beiden hier kein Wort verstehen was in den Blättern steht und sie sollen das unterschreiben“

    Sie „Ja wenn sie das nicth verstehen dann müssen sie eben mit einem Dolmetscher kommen“

    ICh sagte ihr das sei der nächste Riesenirrtum der Dame, denn das „Amt“ vermittelt irgendwas und muss demnach auch für einen Dolmetscher sorgen. Da niemand an der Grenze steht mit nem Infozettel den man unterschreiben muss, man hat die Gesetze verstanden und akzeptiert,
    ist man als Tourist einen Scheiss verpflichtet und schon garnicht den Dolmetscher zu bezahlen.

    Sie:“ Na dann gibts halt keine Urkunde, entweder unterschreiben oder mit nem Dolmetscher wiederkommen auf eigenen Kosten“

    Ich hielt die beiden an sich das genau zu überlegen was sie tun und bhabe das „Amt“ verlassen, sonst hätt ich der Dame nen paar verpasst.

    Unrecht in Reinform und sie tuns einfach sie nutzen Menschen aus wie ihnen es beliebt.

  57. Eines möchte ich ganz klar betonen. über 32000 in Deutschland lebende Eltern können gar nicht so bestehen, das ist ne Zahl die dermaßen unglaubwürdig sind seitens der Behörden.

    für mich steht jedoch eines fest, es gibt Eltern die ihrem Kind Cola reinschütten, die die Bude vollqualmen oder sich dem gandenlosen Suff hingeben.

    Auch Kinder die in Messibehausungen leben sind für mich absolut nicht vereinbar.

    Ich halte es hier für absolut richtig einzuschreiten.

    Den Entzug halte ich nur im absoluten Ausnahmefall für angebracht.

    Eine Messibude muss halt dann von der staatlichen Gemeinschaft gesäubert werden wo ist das Problem? Kontrollen das diese Ordnung dann beibehalten wird trage ich gern zum Wohle des Kindes. Es sollte dabeio auch nnur um das Kindeswohl gehen Punkt aus.

    Ich bin absolut damit einverstanden das Kinder unter einem höchsten Schutz stehen da gibts keine Frage.

    Und es muss auch immer der Einzelfall geprüft werden auch klar. Pauschalisierung findet nur noch statt und das ist der Hammer.

    Ich glaub aber es sind sich alle einig, das wir Kindern nicht Eltern aussetzen die sich volllaufen lassen, das Kind nachhaltig mit Nikotin und anderen Stoffen gefährden und vorallem nicht verwahrlosen lassen können. Das Kind hat auch ein Menschenrecht und wenn es eine Mutter gibt, die derart mit ihrem Kind umgeht, dann hat das Kind nicht nur geschützt zu werden, sondern dann aht die Mutter ihr Menschrecht verwirkt was das Kind betrifft.

    Die Mutter kann und muss sich ändern das steht auch nicht zur Debatte. Die die es Begutachten und dann entscheiden sind das einzige Problem das beseitigt werden muss. Wer aber trifft die richtige Enscheidung?

    Doch wohl nur die Masse. Wollen wir für jeden fall eine Volksabstimmung machen? Das ist unmöglich und das wissen wir alle. Wer also entscheidet wanbn ist der Fall das Kind vor der Mutter zu schützen oder eben nicht eingetreten?

    Pauschal zu sagen Menschenrecht ist auch falsch. Denn auch das Kind hat dieses.

    Das ist eine Schwirige Entscheidung und ich betone hier das Vorgehen des Jugendamtes ist für mich auch höchstfraglich bis Menschenrechtswidrig, aber immer kann man das eben auch ncith sagen.

  58. Das Letzte Video ist schon der Hammer viel desaströser finde ich den letzten Satz der Moderatorin „Geld vom Steuerzahler“. Diesen sagt sie in einer derart verachtenden Art und Weise das diese Dame eigentlich die nächste auf der schwarzen Liste sein müsste.
    Als würde es den Eltern nicht zustehen.

    Auch das Privatvermögen der Beamten ist Steuerzahlergeld wo solls denn herkommen?

    Gut sie könnten sich nen Kredit nehmen aber der kommt auch von uns.Und wenn man ihnen die Bezüge streciht würden sie auch auf Lebensunterhalt klagen und Recht kriegen, das ist auch Geld der Gemeinschaft.

    Wie man es dreht und wendet es ist immer Steuergeld.

  59. Sehr geehrter Herr Hensel, im April letzten Jahres hat das Jugendamt unseren Sohn geholt. Es steht in den nächsten Wochen ein neuer Gerichtstermin an. Die beigeordnete Rechtsanwältin hat ihren Job verfehlt. Widersprüche an das Amtsgericht Wiesbaden beantwortet das Sozialamt. Verfahrensbeistand fälscht meine Daten. Diese Berichte werden so dem Gericht vorgelegt. Das Jugendamt benutzt die Besuchszeiten vor Gericht mit der Begründung ich würde nicht zu den Besuchszeiten erscheinen. Uns den Eltern wird das mind. 14-tägige Umgangsrecht verweigert. Eine Feststellung der Vaterschaft konnten wir beim Jugendamt nicht durchführen, da wir abgewiesen wurde. Am selben Tag auch beim Standesamt in Wiesbaden. Ich werde vor den Augen meines Kindes, des Vaters und dem Herrn der Bereitschaftsfamilie schlecht gemacht. Im August ist vom Gericht ein Gutachten angeordnet worden. Dieses fand erst im November statt. Zur Zeit beziehe ich keine Hartz4-Leisungen vom Sozialamt, obwohl ich meine finanziellen Verhältnisse dargebracht habe. Dies liegt jetzt einem Anwalt vor. Während dieser Zeit wurde in meine Wohnung eingebrochen, nicht willkürlich. Meine Nachbarin würde bezeugen, das die Türe offen stand. Ich habe mich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Was kann ich dort alles geltend machen? Ich habe alles schriftlich weitergeleitet. Es bleibt nicht nur bei diesen Fällen. Ich bewege mich hier in Kreisen über Drohung, Nötigung, Vertuschung, Verfälschungen von Fakten usw. Eine Frage habe ich zu der Rückführung des Kindes. Bei einer Traumatisierung oder einer Verhaltensstörung an wenn wende ich mich da? Vielen Dank im voraus. Ich hoffe Sie können mir ein paar Tips geben, wie ich diese Fälle vor Gericht bringen kann. Es handelt sich hier schon um eine kriminelle Straftat mit Beteiligung! Ich wollte mein Kind schützen.
    Mit freundlichen Grüßen, Pamela Lewalter

    • Hallo Frau Lewalter, mir sind einige Dinge noch nicht ganz klar….

      1. Was war aus der Sicht des JA Anlass, dass das JA Ihr Kind geholt hat ?

      2. Mit welcher Begründung wird Ihnen das 14 tägige Umgangsrecht verwehrt ?

      3. Mit welcher Begründung wurde der Vaterschaftstest abgewiesen ?

      4. Wurde der Einbruch polizeilich erfasst ?

      5. Was sagt das Gutachten aus ?

      5.a.Wer hat es erstellt (med..Disziplin) ?

      6. An welchen EU Gerichtshof haben Sie sich gewand.EGMR oder EuGH ?

       

      @ Bei einer Traumatisierung oder einer Verhaltensstörung an wenn wende ich mich da?

       

      Kontaktieren Sie die Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. und streben Sie ein unabhängiges Gutachten durch diese Gesellschaft – für sich selbst und Ihren Sohn an. – Die Gesellschaft möge Ihren Sohn hinsichtlich PAS untersuchen.

       

      Kontaktieren Sie die Fairness Stiftung und bitten um Hilfe und Unterstützung.

      Eine weitere Anlaufstelle… betroffene-eltern.com

      Bereiten Sie dabei in knappen Worten eine Seite vor, wo alles kurz und knapp beschrieben ist. – Beschreiben Sie auch die Verstöße, die gegen die UN Kinderrechtskonvention vorliegen

      Ersteinmal….

  60. Ich möcht noch hinzufügen was mir heute passiert ist. Die Polizei der Stadt Wiesbaden weigerte sich eine Anzeige aufzunehmen. Das ist eine Verweigerung der Diensttätigkeit. Dieses werde ich dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Anwälte habe ich auch erlassen.
    Ich hoffe auf baldige Antwort!
    Pamela Lewalter

  61. Zu mir selbst möchte ich noch sagen, das ich 32 Jahre alt bin. Ich habe eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und war mehrere Jahre als Sachbearbeiterin tätig. Ich stehe fest im Leben und habe auch keine Schulden. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich mich an Säuglingsaktivitäten beteiligt. Wir hatten auch noch einen Termin beim Jugendamt welche mir eine Liste mit Kindergärten aushändigte. Ich bin mit meinem Kind schon im Urlaub gewesen. Ich bin keine Alkoholikerin und nehme keine Drogen, aber mir wird das Kind weggenommen?
    Ich muß von einem anderen Bundesland erfahren, das ich illegale Geschäfte betreibe.

    • mir wurde sogar der umzug oder wie man so schön gesagt hat: die flucht in ein anderen landkreis zu ziehen……..bei meinem kleinen haben sie haartests gemacht obwohl mein drogentest sauber ist……eine unverschämtheit sich sowas indirekt unterstellen lassen zu müssen……

  62. Dieser Thread ist der blanke Wahnsinn.

    Ich kann nur allen Beteiligten mein Beileid und meine Hochachtung ausdrücken.

    Hier die passenden Worte zu schreiben ist überhaupt nicht leicht.

    Eines kann ich aber mit Sicherheit sagen, sollte ich überhaupt einmal in den Genuß kommen ein Kind zu haben (OP meiner Frau macht dies eher unwahrscheinlich), werde ich solch Vorgehensweise in keinster Weise dulden, schriftlich beantworten oder kommentieren.

    Die Verantwortlichen werden bei solch massiven Bedrohungen der Leben meiner Familie am eigenen Leib spüren was Familie heißt.

    Das was mich am meisten ärgert ist die Tatsache, das die Behörden mit aller körperlicher Gewalt tätig werden und das die Menschen dem nur mit Briefen stattgeben.

    Leider scheint es nicht anders zu gehen als aktiv zu handeln.

    Ich betone, das dies nur meine Aussage ist sie soll nicht dazu dienen anderen eine Vorgehensweise aufzuzeigen oder sie animieren so zu aggieren.

    • wo bleibt da der zusammenhalt und die nächstenliebe der menschen……ich bin entsetzt über die vorgehensweise dieser ämter und das schlimmste ist, die kommen damit auch noch durch…wie kann solch ein mitarbeiter überhaupt noch schlafen wenn er eine familie auf dem gewissen hat. ich bin vielleicht naiv oder ich greife noch nach dem letzten pünktchen hoffnung, nämlich gott! er sieht alles und jeder bekommt dass das er verdient….

  63. ich kann mich dieser seite nur anschliessen, denn ich bin gerade in dieser situation, mir wurde mein kind genommen…..unter nicht ( bis heute erklärbarer situation) ganz rechtlich korrekten mitteln…..ich habe mich dem leider nicht widersetzt denn vor allem sollte mein kleiner sohn nicht das leid, das ich gerade mitmache, sehen…und dazu kommt noch die polizei stand vor meiner türe…“Kindeswohlgefährdung“ so wurde es mir gesagt…habe dann nartürlich korrekter weise alle auflagen vom jugendamt mit bravour gemeistert und mir wurde zugesichert das ich dann wenn alle tests negativ sind meinen sohn wieder bekommen werde. das ist jetzt knapp zwei monate her und ich habe ihn bis dato 2 mal unter aufsicht sehen dürfen……werde behandelt wie eine schwerverbrecherin, nur weil ich mir von unseren örtlichen polizei nichts dreistes und freches bieten lasse…..ich habe es bis jetzt vermieden, denn ich bin kein streitsüchtiger und gesetztesmensch, einen anwalt zu konsultieren. ich weiss echt nicht mehr weiter, bin kurz vor dem nervenkollaps und genau das ist ja das was das amt damit bezwecken möchte, damit es noch einen grund mehr hat mich zwangseinweisen zu lassen……ich weiss nur eines ich werde für mein kind kämpfen und ich hoffe das diese staatsgewalt endlich mal gestoppt wird…wer kann mir einen tip oder rat geben? nützt eine anzeige bei der polizei was?

    • das landratsamt bzw. jugendamt freising muss auf jedenfall zur rechenschaft gezogen werden, ich verliere jeden tag einen wertvollen und so wichtigen lebensabschnitt von MEINEM kind!!

  64. Ich habe auch Probleme mit dem jugendamt und zwar nach der geburt meiner tochter haben sie,sie uns ohne grund weggenommen.Mit der begründung es würde angeblich eine kindesgefährund bestehen und das krasse ist das krankenhaus tut lügen verbreiten wo ich entbunden habe die sagen hätte mich nicht um mein kind gekümmert.Und eins ist am schliemsten halten mir andauernd meine dumme vergangenheit vor was damals war.Läuft jetzt verfahren über das.Ich habe den vorschläge gemacht was wir machen möchten aber intressiert die ja nicht.beim besuchskontakt sagt sogar die pflegemutter meine tochter sei ihr kind,und jedesmal halten die uns vor wir würden keine intresse zeigen obwohl wir alles machen und tun aber nein. Die vom jugendamt ´behaupten wir würden es nicht schaffen würden nicht kümmern ich liebe meine 4monate alte tochter genau am 10.12.2011 habe ich entbunden und genau an den tag hat man mir sie weggenommen 😦

  65. Ich und meine Schwester sind Kinder, die vom Jugendamt in eine Pflegefamilie gebracht wurden. In der man uns jahrelang schwer traumatisiert hat durch körperliche und seelische Misshandlungen. Missbrauch kam in meinem Fall auch noch dazu. Wir wurden dort abgegeben und danach ward das JA nie wieder gesehen. Keine psychologischen Tests der Pflegeeltern o. Ä. . Die Pflegemutter war zudem noch Analphabetin. 4 Kinder lebten in einem Zimmer. Es herrschten asoziale Zustände.

    Wenn ich dann die obigen Berichte lese, wo JA total überreagieren und mit illegalen Tricks Familien zerstören, bin ich total fassungslos. Wo ist da das gesunde Verhältniss. Das sind doch alles studierte Pädagogen ? Das klingt alles total widersprüchlich. Verkehrte Welt. Zum kotzen.

  66. sehr geehrter Herr Sich.-Ing.J.Hensel
    meine tochter 3 1/2 jahre ist seit mai 2011 weg durchs jugendamt gutachten usw wurden gemacht doch wurde nie erwähnt das mein sohn(5) krank ist und ich viel um die ohren hatte dann sogar noch von jugendamt unter druck gesetzt und bedroht wurde.vor 3wochen kam es zwischen dem kindsvater und mir zu einem streit der ausartete.Unsere kleinere tochter schlief gott sei dank und mein sohn ist zur zeit in ner diagnosegruppe.hatte die polizei angerufen mein ex ist seitdem raus und jetzt heisst es es solle ein neues gutachten über mich erstellt werden ob ich in der lage bin sorge für meine kleine tochter(16Monate) zu tragen. Dabei leidet mein ex an einem alkohol problem doch das jugendam meint nur : „Ist doch verständlich seitdem verlust ihrer Tochter(3 1/2J.) untergebracht ist!!!Kann ich verstehen, doch das er sie schlägt glaub ich nicht!“ das obwohl das JA es schriftlich von der polizei hat und Der herr vom JA droht mir dann auch noch wenn ich mich von ihm trenne sind ALLE Kinder Weg!!!was kann ich tun???

  67. Pingback: Die Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter verhindern. « www.behoerdenstress.de

  68. Hallo,
    hier in Deutschland existiert ein hochkriminelles Familienrechtssystem. Menschen und vor allem Kinder spielen hier keine Rolle – es geht nur um das Geld – es handelt sich um ein Milliardengeschäft! Die Sache ist hochkomplex – die Politik schaut weg – es lässt sich ja trotz allem
    sehr gut verdienen. Leute, werdet aktiv – im Internet. Geht auf die Straße – macht die Missstände öffentlich. Schämt Euch nicht auf die Straße zu gehen. Auch die Medien werden irgendwann auf den Zug mit aufspringen. Am 18.08.2012 findet eine große Väterdemo in Berlin statt – kommt alle.
    Am 20.09.2012 findet eine Demo – gegen die Jugendämter – in München statt – macht alle mit.
    Und so hoffe ich, dass etwas entsteht – eine Bewegung, eine Revolution. Wir benötigen eine ähnliche Bewgung wie 1968. Ich wünsche mir, dass z.B. Scheidungskinder bald eine spontane
    Demo über Facebook organisieren.

    Liebe Grüße
    Manfred Tröger, http://www.manfred-troeger.vpweb.de

  69. Pingback: Christine Weise from Amnesty International and the massive violations of human rights in Germany (English Version) | Kritisch sein

  70. Hi,

    bin entsetzt über die Infos die ich hier gelesen habe. Es spiegelt wieder, was wir momentan erleben.

    Zur Situation:
    Eltern sind geschieden ? (Aufgrund der Scheinurteile fraglich), Kinder sind während der Ehe auf die Welt gekommen. Es gab zuvor nie eine Verletzung der Umgangsvereinbarung durch mich!

    Nach fast 5 Jahren quälendem und schwer repressiver Erziehung durch einen Elternteil, konnten zwei Mädchen 8 und 10 Jahre alt nicht mehr und wollten nach einem Umgangswochenende nicht mehr zurückgebracht werden. Sie waren völlig verängstigt. Nicht das erste Mal und nach zig ähnlicher Vorfälle, bringe ich die Kinder das erste Mal nicht zurück, informiere alle Ämter und Beteiligte und gehe mit beiden Kindern zum Jugendamt. Beide Kinder schildern dort alleine, ihre Situation. Danach bestätigt Jugendamt, Kinder können bis zur Klärung bei mir bleiben.
    Zuständiges Jugendamt (ein anderes, Kinder wohnen in einem anderen Zuständigkeitsbereich) weigert sich aber beharrlich, diese Information an das zuständige Gericht weiter zu leiten, trotz mehrfacher und nachweisbarer Aufforderung. Das im Amtshilfeverfahren beauftragte Jugendamt kann ohne Zustimmung des anderen Jugendamtes keine Nachricht an das Gericht versenden, es muss vom Gericht aufgefordert werden. Habe das Gericht beauftragt die Info anzufordern, es weigerte sich. Es wird hier regelrecht auf die Katastrophe hin – und mitgearbeitet. Es kommt dadurch zum absoluten Gau.

    Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt nicht einmal einen Anwalt eingeschaltet oder ein Antrag für irgendeine Einschränkung bezüglich der Rechte der Kinder oder des anderen Elternteils vor Gericht eingereicht, hatte dies auch nie vor, sondern wollte lediglich die Vorgänge klären lassen.

    Der andere Elternteil beschreitet ohne weitere Nachfrage, sofort am gleichen Tag den Rechtsweg, alles geht ganz schnell, 1 Tag später (Erste EA) und innerhalb von 14 Tagen habe ich folgendes gegen die Kinder, meine Familie und mich vorliegen:

    2 Einstweilige Anordnungen
    12 Anträge gegen die Kinder und mich
    12 Beschlüsse gegen die Kinder und mich, ein Beschluss untersagt mir, meiner Tochter persönlich zum Geburtstag zu gratulieren! Es wurde sogar festgelegt das wir nur sehr kleine Geburtstagsgeschenke machen dürfen oder wir müssen dem Gericht vorher mitteilen, welches Geschenk wir machen möchten, das ist absurd!
    1 Zwangsweise und durch Gerichtsvollzieher mit Hausdurchsuchung vollstreckte Herausnahme der Kinder im Beisein der Kripo – gegen den Kindeswillen, trotz OK vom ortsansässigen aber nicht „zuständigen Jugendamt“
    2 Mündliche Verhandlungen
    4 Annäherungsverbote gegen meine Familie und mich, ausgesprochen, und schriftlich zugesendet von dem Rechtsbeistand der Gegenseite
    1 Anzeige bei der Kripo gegen ein Mitglied der Familie und gleichzeitig eine extrem wichtige Bezugsperson der beiden Kinder

    Bei Anhörung der Kinder vor Gericht, wurden wir durch den vorsitzenden Richter des Gebäudes und des Gebäudevorplatzes verwiesen.
    Kinder wurden unter Zwang dem anderen Elternteil von der Kripo übergeben, es spielten sich dramatische Szenen auf der Polizei ab.

    Sämtliche Anträge der Gegenseite sind nicht unterschrieben und nur mit Paraphe beglaubigt, alle Beschlüsse, Anordnungen und die Zwangsvollstreckung haben keine Richterliche Unterschrift! Alles mit Paraphe von mindestens 5 verschiedenen „Urkundsbeamten“ beglaubigt. Zwangsvollstreckungs-Zustellung wurde mit Paraphe unterzeichnet, alle Urkunden und Dokumente liegen vor.

    Innerhalb 2 Wochen wurden mir, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht/Vereinbarung, inkl. geplanter und bezahlter Urlaub 2015 mit beiden Kindern, Gratulation, Geburtstagsfeier, Geschenke mit unserer großen Tochter, aberkannt, verweigert und unter Androhung von Maßnahmen verboten. Umgang für 3 Monate ausgesetzt (Kinder brauchen Ruhe, es wurde während der mündlichen Verhandlung zwischen Richter, Jugendamt,Verfahrenspfleger und Gegenseite über die Umgangsaussetzung abgestimmt) und mehrere Psychologische Gutachten von den Kindern und mir beantragt, die direkt am Ende der Umgangsaussetzung stattfinden sollen. Die Gutachten sollen von einer sehr bekannten „Fernsehpsychologin“ von der GWG durchgeführt werden. Diese habe ich nicht wahrgenommen, da kein Zwang in dieser Angelegenheit besteht.
    Insgesamt wurden 36 (es ist keine einzige dazu gedichtet) Aktionen gegen unsere Kinder und meine Familie und deren Angehörigen, innerhalb von 6 Wochen durchgeführt.

    Ich wusste nicht mehr wo vorne und hinten ist, hielt das für einen Riesen Schwindel, alleine der Schriftverkehr dazu füllt 2 Ordner. Ich suchte nach Informationen und landete auf eurer Seite.

    Mein Rechtsbeistand empfahl Zurückhaltung, hoher Betrag für Einarbeitung in den Fall wurde gezahlt, 3 Monate passiert sehr wenig. Ich habe mehrfach auf die fehlenden Unterschriften und Unregelmäßigkeiten hingewiesen, ohne Reaktion.
    Ich schrieb eine derbe Nachricht an den Rechtsbeistand und konfrontierte ihn schriftlich mit den Informationen (Scheinurteile, Scheinbeschlüsse, Fehlende Unterschriften, „Beamten“, Ausnahmegerichte, Zitiergebot). Die Beschlüsse für die psychologischen Gutachten hatten keine Unterschrift, kein Siegel, etc. Gründe und Begründungen änderten sich plötzlich zwischen mündlicher Verhandlung und den versendeten Schriftstücken. Gründe und Rechtsbehelfsbelehrungen wurden teilweise nicht aufgeführt, in den Beschlüssen befanden sich nachweislich falsche Angaben.

    Dann ein Einschreiben meines Rechtsbeistandes, er legt das Mandat für diesen Fall nieder, da das Vertrauensverhältnis zu sehr gestört sei.
    Hauptsache Verhandlung in ca. 4 Wochen, Umgangsaussetzung endet am 31.08.2015.

    Kinder wurden mehrfach psychisch und seelisch vergewaltigt, bestraft und gedemütigt, damit sie zum Schweigen gebracht werden. Aktionen um den Kindeswillen zu brechen. Schaden ist für beide Kinder nie mehr zu beheben, besonders was Vertrauen, Entwicklung eigener Persönlichkeit und das vermitteln von Wahrheit und Recht betrifft. .
    Und das ist nur die Spitze des Eisberges, der Fall ist noch viel schmutziger und skrupelloser!
    Habe unsere Kinder seit Ende April nicht mehr gesehen oder sprechen können, Opa, Oma, Tanten, alle Freunde und Bekannten unserer Kinder ebenfalls nicht, das ist grausam und gegen alle Kinderrechte.

    Jetzt könnte ich Hilfe gebrauchen!

    Falls sich jemand äußert, bitte eines nach dem anderen, das ist schwere Kost für mich.

    Gruß an alle Recht suchende

  71. Am Kinderentzug aufgrund „Ehe-Unfällen“ verdienen sich
    PsychegutachterINNEN und Familien-Recht-FachanwältINNeN
    als nichtsnutzige Verfahrens-PflegerINNEN fürs Kinder-UnWohl-sein
    dumm und dämlich.
    Da werden Honorare abgezockt meistens von der Staatskasse,
    da werden die Abzock-Banker und Steuerhinterzieher mit Briefkasten-Firmen in Panama blass vor Neid.

    Wer aber als Anwalt in diesem Bereicherungs-Sumpf herum
    stochert, dem wird vom Jugendamt und den Psyche-GutachterINNEN gegenüber dem Gericht nachgeflüstert „der ist anwaltlich psychisch gestört“.
    Dann läuft der Psychiatrierungs-Repressalien-Motor an mit
    den Anlassern „Gerichts- und Anwaltskammer-Präsidenten“ und
    auf Hochtouren.
    Und der lästige Anwalt wird in Hessen mit dem Psychiater
    Dr. Thomas Holzmann zur besonderen Justiz-Finanz-Behörden-
    Verwendung überfahren und beruflich platt gemacht durch
    Falschgutachten.

    Genau so wie mit mehreren Steuerfahndern verfahren.
    Weil die Kritik an der Steuerhinterziehungs-Verfolgungs-Verschleppung
    geübt hatten.

  72. Hilfe, ich bin werde Mama. Sie haben mir schon meine zwei Töchter weggenommen ohne Grund.Sie wollen morgen wieder mein Kind wegnehmen ohne Grund. Was soll ich tunen? Bin 27 Jahre alt.
    Liebe Grüße Frau Sandler aus 02763 Zittau

    • Sehr geehrter Kuzel,

      Genau das habe Ich auch gemacht. Habe das Land verlassen von heute auf morgen ohne weiteres. Lebe mittlerweile im Ausland mit meine Kinder habe ein ganze normales Leben ohne mich rechtfertigen zu müssen jeden Tag kam auf mich etwas zu Ich habe es psychisch nicht mehr aushalten können. Als Mutter werde und würde Ich alles tun. Es fing mit kleinen Dingen an mit JA dann musste Ich Familienhilfe und beistandshilfe beantragen obwohl Ich immer dagegen war bis zum Schluss habe Ich es mir gefallen lassen bis September 2021 kamen 2 vom JA und warfen mir kinderwohlgefährdung vor und das DIE Kinder keinen Kontakt zu Vater haben dürfen Ich weigerte mich diese kinderschutzvereinbarung zu unterschreiben die haben aber nicht nachgelassen also habe ich es unterschrieben. Nach dem die JA weg war habe Ich mir die paragraph 8a und 1666 richtig durchgelesen und mich hat es umgehauen. Ich musste handeln aber was sollte Ich tun mit der Angst die ich bis zu meinen Knochen gespürt habe, habe Ich mich entschieden das Ich die Kinder nehme und ab nach Ausland. Innerhalb 4 Tag nach dem das JA bei mir war bin Ich ausgereist. Das traurigste an der ganzen Sache ist das mir meine kinder gesagt haben mama du machst den Leben für uns kaputt. Ich hatte auch nur das Ticket Geld mehr hat Ich nicht weder Ersparnisse noch sonstiges bin einfach weg heute. Bin dennoch nach 2 Monaten ohne Kinder nach Deutschland verreist um meine restliche Sachen zur erledigen und Ich kann euch allen sagen jeden Tag kam die Polizei das jugendamt hat mich gedroht wo kinder doch sind habe keine Infos gegeben die hatten mich total auf dem kicker ich ging die Sache ruhig an war geduldig in Endeffekt waren kinder nicht da aber die angst das Ich eine ausreiseverbot bekomme fing mich an zufressen bin sofort zu meine kinder. Mittlerweile habe Ich mitbekommen das man mir das sorgerecht in deutschland entzogen hat die angst trage ich heute immernoch ich lebe ein Paranoia Leben sind fast ein jahr im Ausland. Habe vor 1 Woche mitbekommen das man hier auch nach den Kindern gefragt hat also fängt es wieder von vorne an den noch bin ich erleichtert das Ich im Ausland bin meine kinder sind bei mir und das zählt. Dennoch werde Ich mir hier einen Anwalt holen und mich beraten lassen warum man nach meiner Kindern fragt. Wir haben uns hier gut eingelebt alles läuft besser als gedacht.
      Gruss lea

  73. Ich habe diesem Syndikat nicht nur Kinderschändung nach gewiesen und meine Kinder werden trotzdem nicht aus dieser Hölle entlassen. Es gibt wohl kein Gericht mehr, daß auch nur ansatzweise mit den deutschen Gesetzen und einer Rechtsprechung zu tun haben.
    Mein Fall mit Beweisen und Vorgehendsweisen ist auf facebook ein zu sehen: Angelika Balhas (die Seite ohne Profilbild)

    • WAs wunders sie sicxh-das Jugendamt hat sogar mir wocxhenlang Autos mit hh—– schwarzer toran und silberner polo schwarzer passat usw hinter her geschikt,aber als es darum ging das mir vermutlich ein ehemaliger nachbar die radmuttern am Auto löste,die aber dort standen mit 2 mann,kam glatt sie hätten ein beschränktes ausageverbot oder so bekommen,nicht das einzigste,da wir unsere Kinder zurückhaben wollen empfthlt uns der asd -dem gericht eine betreung einzurichten damit sie die Kinder in zwangsadoption stecken können,ich habe etwa 76 gelungene Fotos von den Fahrzeugen des asd die uns observirten-die meisten wenn mann fotografirt oder die dash cam zurück dreht um sie zu filmen ruft die deutsche Polizei aufm plan dash cam Handy weg und selbst das betribssystem ist danach gelöscht,das ist deutsches kindeswohl,

  74. Ich gehe zur Zeit diese Situation durch. Mit meinen e-mails kann ich beweisen, dass das Jugendamt vorsätzlich lügt. Der Vater meiner Tochter hatte seine Stieftochter mit 4 anderen Männern aufs Übelste missbraucht. Ich lag zu der Zeit mit einer angehenden Blutvergiftung im KH. Mein Anwalt meinte, ich soll den Sex. Missbrauch zur Seite lassen und dafür kämpfen, dass mein Sohn nach Hause kommt. Ich gab in ins Pflegeheim, da ich auf die Hilfe des Jugendamtes hoffte. Was für ein fataler Irrtum! Jetzt sagen sie ich stehe dem Missbrauch ambivalent gegenüber. Sie stellten einen Eilantrag und entzogen mir Teile des Sorgerechts. Auf richterlichen Beschluss wird mein Kind jetzt manipuliert, da der Kontakt zu seinem Vater wieder aufgebaut werden soll. Das Unfassbare ist, das JA hielt mit die Information über den sex, Missbauch für eineinhalb Jahre vor. Dann hielten sie das Psychologische Gutachten meiner Tochter für zwei Jahre zurück. Gerechtigkeit und Moral gibt es in Deutschlanbd nicht mehr, dafür aber Amtsanmaßung und Amtsmissbrauch. …

  75. Seit wie vielen Jahrzehnten läuft es immer nach dem gleichen Schema? Erst über Jahre hinweg Menschenrechte außer Kraft setzen und Menschen für Lebzeiten schädigen und sie zu Wracks machen. Dann 40 oder 50 Jahre lang Gras drüber wachsen lassen und nachdem die meisten Opfer sich entweder nicht mehr wehren können, weil die Eltern gestorben, die Betroffenen vollkommen kaputt oder ebenfalls abgelebt sind, wird dann aufgearbeitet und mit lächerlichen Summen „entschädigt“, was mit nichts auf der Welt zu entschädigen ist.

  76. Ich geh zur Zeit voll durch die Hölle , mir wurden meine Zwillinge weg genommen direkt vom Krankenhaus in zwei getrennte pflegefamilien mit der Begründung Kindeswohlgefährdung und schlechte Versorgung und das stimmt alles nicht. Da Frage ich mich wie das Jugendamt das beurteilen kann die Kinder waren nie bei uns zu Hause. Besuchskontakte sind bereits fast schon seid 1 Jahr und es hat sich nix verändert und ich bin total verzweifelt und weiß einfach nicht mehr weiter . Das Jugendamt lügt und betrügt und versteht die Tatsachen und in den berichten wo das Jugendamt immer an das familiengericht übermitteln muss ist auch über die Hälfte gelogen. Das Gericht hat ein gutachten von mir machen lassen halbes Jahr hat das Gutachten gedauert in der Zeit bin ich durch die Hölle gegangen ist es positiv oder negativ die ganze Zeit hatte ich das im Kopf und dann wo das Gutachten endlich fertig ist war es negativ und obwohl die Gutachterin mich nur 1 mal gesehen hat und das zweite mal war sie beim Besuchskontakt dabei also eigentlich wenn man es so sieht hat sie nur 1 Gespräch mit mir geführt und dann schreibt die ein schlechtes und negatives Gutachten und jetzt ist bald die Anhörung und meine Anwältin hat zu uns gesagt das sie nicht glaubt das wir die Zwillinge bekommen , war ja wieder klar. Der Richter glaubt dem jugendamt und der Gutachterin und der Mutter nicht und das ist doch immer so die Mutter bekommt nie recht. Hatte schon zwei Anhörungen und einmal war ich beim Oberlandgericht alles nix gebracht. Und das jugendamt kommt mit allem durch
    Lügen , betrügen , falsche Tatsachen , Berichte fälschen ( nicht die Wahrheit rein schreiben) , jeden Besuchskontakt kritisch bewerten obwohl alles sehr gut verlaufen ist usw.
    Das was das jugendamt macht ist nicht mehr menschlich .

    Wir als Eltern oder Mütter müssen auf stehen und kämpfen , man darf das jugendamt nicht damit durch kommen lassen .

    Mal ne Frage wer hat noch Probleme mit dem jugendamt in Mosbach/ Baden bzw. Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis , das wer schön wenn man dich austauschen könnte oder nicht
    ich gebe mal meine Email Adresse
    maultaschen2018@gmail.com

  77. Menschenrechtsparadies Deutschland ist vielen, leider auch den Menschen in Deutschland nicht wert gelebt und eingefordert zu werden, denn dann müsste man dem Nachbarn auch das gleiche Menschenrecht uneingeschränkt zugestehen. Insbesondere wird jedoch auch von den Eltern übersehen dass es NUR und die Recht und das Wohl der Kinder geht und nicht um ein Besitzrecht am Kind, denn dieses gehört nur sich selbst und damit dem Leben.

    Und ja, der Staat darf ein Kind den Eltern wegnehmen und das steht sogar so im Grundgesetz Art. 6. :
    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    Nur was einem nicht gefällt wird leider gerne überlesen.

    http://www.bpb.de/izpb/8317/menschenrechte

  78. … der Schöpfer im Recht??? Eher der Profiteur!!! Faseln von Recht aber null Hintergrundwissen?? Oder weiter FALSCHINFORMIEREN??? Schon mal was von BESATZUNG gehört und was von TEUHANDVERWALTUNG? DAS ist der Grund von diesem Geschäftsmodel Kinderklau!!!
    Leute in diesem System bekommt keiner sein Kind je zurück damit ist viel zu viel Geld zu verdienen!!!!!
    Wir haben ein höheres Recht in dem wir ALLE Kinder sofort zurück bekommen.
    Schaut euch das an!!!! Kommt herhin – versteht de Bedeutung!!
    https://www.verfassunggebende-versammlung.com

    DANN wird aus Willkür Recht und alle Profiteure haben sich zu VERANTWORTEN!!

    • Erstens haben wir unser Kind zurück, weil wir so einen Bullshit nicht (mehr) verbreiten.

      Zweitens: Wann hat dich denn dein Besatzer das letzte mal kontaktiert, um dir eine Vorschrift zu machen? Wer genau ist denn dein Besatzer und hat der überhaupt noch Bock auf Sklaven, wo du doch ein freier Mensch bist und keinen Babysitter brauchst.

      Bist Du mit deiner Freiheit wirklich so überfordert, dass Du sie nicht nutzen kannst und dir deswegen ein Gefängnis schaffst, was es überhaupt nicht gibt?

      Drittens: Welches höhere Recht als die in der Bundesrepublik garantierten Grund- und Menschenrechte soll es denn geben die ich nicht schon habe? Menschenrechtsparadies Deutschland ist vielen, leider auch den Menschen in Deutschland nicht wert gelebt und eingefordert zu werden, denn dann müsste man dem Nachbarn auch das gleiche Menschenrecht uneingeschränkt zugestehen. http://www.bpb.de/izpb/8317/menschenrechte

      Viertens: Wer hat die VV gewählt oder beauftragt?

      Fünftens: Gute Besserung 🙂

  79. Der Professor Uwe Jopt und seine Partnerin, Dr. Katharina Behrend, aus „Mona Lisa“ sind selbst die lügenhaftesten Kinderdiebe und arbeiten mit dem Gericht und Jugendamt zusammen. Sie haben das Profit-Institut „lösungsorientierte Gutachten“, und nennen sich „Gutachterausbilder“, wohlgemerkt selbsternannte Ausbilder. Ziel der „lösungsorientierten Gutachten“ ist letztlich hohe Profite einzufahren und – wie bei anderen Gutachtern im Familienrecht auch – ein Elternteil oder Beide mittels Lügen aus dem Sorgerecht zu boxen. Alles andere ist eine Täuschung.
    Der Beitrag in „Mona Lisa“ ist somit eine Falsch-Information.
    Für nähere Infos und Beweise, bitte schreiben an: caroline.renner@yahoo.de

  80. Guten Tag,

    per Internetrecherche bin ich als Betroffener auf Ihre Website gestoßen.

    Zum Sachverhalt:

    Unsere Tochter befindet sich seit etwa 3 Monaten in Obhut des Jugendamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg, Briesingstr. 6 in D-12307 Berlin (Zuständige Leiterin ist eine Frau Urban).
    Die Begründung für diese Maßnahme lautet sexueller Missbrauch. Dieser Vorwurf ist nicht zutreffend und konstruiert. Ich persönlich habe keine Neigung, mich in dieser Weise mit Kindern zu beschäftigen.
    Das Jugendamt baut dieses Konstrukt im wesentlichen auf den vermeintlichen Aussagen unserer Tochter auf, bei denen nicht nachgeprüft werden kann, auf welchen Weg diese überhaupt zu Stande gekommen sind. Dazu ist außerdem zu erwähnen, dass die Interviews durch Mitarbeiter des Jugendamtes jeweils alleine und ohne Zeugen geführt wurden.
    Außerdem ist auffällig dass in diesen 3 Monaten auch der Kindesmutter, auf die sich diese Vorwürfe in keinster Weise beziehen jegliche Kontaktaufnahme mit unserer Tochter verwehrt wurde. Das Jugendamt begründet dies damit, dass unsere Tochter gesagt haben soll, dass sie Angst vor Ihrer Mutter hätte und von Ihr auch angeblich geschlagen wurde. Wir schlagen hier grundsätzlich niemanden und wir vermuten weiter, dass diese Lüge dazu benutzt wird, ein Informationsaustausch zwischen Mutter und Tochter zu verhindern, was womöglich brisante Informationen über das Jugendamt zu Tage fördern könnte. Zu dieser Sache fand auch schon eine Anhörung beim Familiengericht statt und dieses hat zugunsten des Jugendamtes entschieden. Als Verfahrensbeistand wurde von diesem Gericht eine Frau Grit Pohlman zugeteilt unter die unter

    http://väterwiderstand.de/index.php/2014-05-03-11-17-14/blacklistliste

    unter Eintrag 145 folgendes zu finden ist:

    „Verfahrensbeistand verstößt gegen die gesetzlichen Pflichten mind. des § 37 SGB VIII und macht falsche Angaben. Sie ist wirtschaftlich (bei Beauftragung) abhängig und arbeitet dem Jugendamt zur Neubeelterung zu.“

    Der zuständige Richter wurde von mir auf diese Sache schriftlich hingewiesen, hat dieses aber anscheinend ignoriert und auch sonst wurde in der Beschlußbegründung de facto der Jugendamtbericht 1:1 übernommen. Auf die Stellungnahmen von uns Eltern wurde überhaupt nicht eingegangen. Es hieß in diesem Beschluß, dass dieser nur vorläufig sei und für 3 Monate gelte. Wir die Eltern stellen diesen Beschluß komplett in Frage, da dieser sich auf diesen fragwürdigen und anscheinend nicht ausreichend geprüften Angaben des Jugendamtes aufbaut. Wir haben außerdem die unbestätigte Information, dass es sich bei diesem Richter nicht um einen Richter sonder lediglich um eine Urkungsbeamten der Geschäftsstelle handeln soll (Herr Dr. Schulze-Oeding am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg).

    Weiter ist darauf zu verweisen, dass die Angaben [Beweisführung] des Jugendamtes, die sich auf die vermeintlichen Aussagen unserer Tochter aufbauen, sich zum Teil widersprechen (Bericht des Jugendamtes zum Antrag beim Familiengericht und der Urteilsbegründung des Gerichtes) und in die absolute gegenteile Richtung laufen zu dem was unserer Tochter uns kurz nach ihrer Inobhutnahme per SMS mitteilen konnte bevor Mitarbeiter des Jugendamtes ihre SIM-Karte kassiert haben. Dieser Chatverlauf habe ich archiviert, ausgedruckt dem Familiengericht vor der Anhörung schriftlich zukommen lassen. Das Ganze wurde aber anscheinend auch in der Beschlußfindung ignoriert.
    Gegen diesen Beschluß haben wir fristgerecht Beschwerde eingereicht und dieses Beschwerdeverfahren unserer Anwältin anvertraut.

    Nach der Inobhutnahme unserer Tochter fand außerdem ein Gespräch mit einer Psychologin und einer Sozialpädagogin statt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass unsere Tochter den dringenden Wunsch geäußert haben soll, wieder nach Hause gehen zu wollen und sie im Ganzen nicht recht verstehe, was das Theater hier soll und was diese Leute [Mitarbeiter des Jugendamtes] von ihr wollen. Dies wurde ebenfalls vom Gericht ignoriert.

    Über „mehrere Ecken“ [Bekannte, Nachbarn und selbst Betroffene von dem besagtem Jugendamt] haben wir außerdem die unbestätigte Information, dass es in diesem Jugendamt mindestens 4 Fälle von Kindervermarktung gab. Hauptakteure sollen nach diesen Informationen eine Frau Oswald, die aktuell zuständige Fallleiterin für unsere Tochter, und der Verfahrensbeistand Frau Pohlman (bereits erwähnt) sein. Das Ganze ist so zu verstehen, dass die betreffenden Kinder, je nach „Auftragslage“, aus den Familien mit den bereits beschriebenen Methoden „rechtssicher“ herausgelöst werden und an andere Eltern/Familien gegen Honorar vermittelt werden. Den Kindern soll selber Geld angeboten werden, um entsprechende Aussagen zu treffen.

    Dieser Verdacht würde auch das ganze Gehabe des Jugendamtes uns den Eltern gegenüber erklären.

    Wir sind daran interessiert, das Ganze hier publik zu machen und würde uns auch sehr über Anregungen und Hilfe von Ihrer Seite aus freuen,

    mit freundlichem Gruß.

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