Gutachter

Nun kommt es immer wieder vor, dass von einem Gericht oder einer Behörde ein Gutachter bestellt wird, dessen Sachverständigengutachten zur dortigen Entscheidungsfindung wesentlich beiträgt. Es kommt aber auch vor, dass diese Sachverständigen nicht immer den Stand der Wissenschaft u.a. bei ihrer Begutachtung angemessen berücksichtigen. – Die Ursache bzw. das Motiv des Gutachters hierfür kann beispielsweise in einer Parteinahme begründet sein.

Gutachter können gem. § 839a BGB haftbar gemacht und vor das jeweilige Berufsgericht gebracht werden. So erging es einem „Gutachter“, der sich für sein „Gutachten“ zur psychischen Gesundheit von vier Steuerfahndern gerichtlich verantworten musste.

Verwaltungsgericht Gießen

Rechtskräftiges URTEIL im Fall des beschuldigten  Gutachters Dr. H. , der die 4 Steuerfahnder aus HESSEN „psychiatrisiert“ hatte und gegen das Hessische Heilberufungsgesetz und die Berufsordnung der hessischen Ärzte verstoßen hatte.

Er erhielt einen VERWEIS, eine GELDBUßE von 12.000 Euro und musste 1500 Euro GEBÜHREN zahlen.

AZ 21 K 1220/09.Gi.B

Wichtig zu sein scheint es, dass sich medizinische Gutachter auch an die

Deklarationen, Erklärungen und Entschließungen des Weltärztebundes

zu halten haben.

Denn diese internationale Rechtsquelle muss vom nationalen Berufsrecht für ggf. die Berufsgerichte für Heilberufe und für die Menschenrechtsbeauftragten an den Ärztekammern ohne Einschränkungen Bestand haben, ggf. für den Fall eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen einen Mediziner, wie es wie o.a. der Fall ist.

Es gibt aber noch weitere Bereiche, wo Berufsgerichte tätig werden

z.B. Wirtschaftsprüfer.

Pressemitteilungen zum Gutachten(un)wesen….

20 Gedanken zu „Gutachter

  1. Ich habe da mal einen ganz konkreten Fall, den Fall meiner Mutter, dessen gesetzlicher Betreuer gemäß VG Nr. 16/2009 Notariat Sulz a.N v. 23.Juli 2009 ich bin. Mein Aufgabenkreis umfasst: gesamte Vermögensvorsorge, gesamte Gesundheitsfürsorge, gesamter Bereich Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung.
    Man muß als Vorraussetzung des hier angesprochenen Falles wissen, dass sich meine Mutter seit 40 Jahren immer wieder in der Psychatrie aufhält weil „Selbstgefährdung“ nicht ganz ausgeschlossen ist (Diagnose: Depression, bipolare Störung)- 19. Aufenthalt. Am Donnerstag dieser Woche ist nun folgendes passiert: Meine Mutter hat sich selbst(!) in die Psychatrie eingewiesen, nachdem es ihr mal wieder sehr schlecht ging (bis dahin hatte sie immer mein Vater hin gebracht, der ist allerdings letztes Jahr im Mai verstorben, seither habe ich die Betreuung meiner Mutter übernommen). Wenn man als schlechtesten Zustand in dem meine Mutter sich je befand mit 100% annimmt, dann war sie jetzt ungefähr bei 30% in der „Einschätzungsskala“. Diese Einschätzung meinerseits wird von den Mitarbeitern der Sozialstation und den übrigen Familienangehörigen ebenfalls so gesehen. Am Donnerstag den 18.02.10 hatte meine Mutter einen geplanten, ambulanten Termin in der Psychatrie. In Zusammenarbeit mit der Sozialstation fuhr meine Mutter mit einem Zivi zu ihrem Termin und wir waren alle überzeugt, dass sie wieder in ihre Wohnung zurückkommt und wir dann die Krise ohne Psychatrieaufenthalt (Geschlossene Station) bewältigen können. Der behandelnde Arzt hat sie jedoch „behalten“, eingewiesen und sie durfte nicht einmal mehr nach Hause fahren um ihre Kleider zu holen. Ich hatte am gleichen Tag einen Termin beim Notariat Sulz wegen der Erbaufteilung. Ich hatte allerdings am selben Morgen, nachdem ich mit meiner Mutter telefoniert hatte und mir Sorgen machte, angefragt, ob notfalls ein Platz frei ist. Ich wohne nicht vor Ort und bin deshalb gezwungen manchmal Fernentscheidungen aufgrund meiner Intuition zu treffen. Mein Vater ist letzten Mai verstorben weshalb meine Mutter jetzt alleine unser Einfamilienhaus mit Betreuungsunterstützung der Sozialstation bewohnt. Erst nach dem Tod meines Vaters ist der Betreungsfall meiner Mutter eingetreten, nachdem mein Vater im Januar 2009 erstmalig bewußtlos vom Sofa gefallen ist. Er war etwa 3 Wochen im Krankenhaus und hat danach wieder alle Aufgaben der Betreuung meiner Mutter übernommen. Eine Generalvollmacht der Eheleute untereinander bzw. für uns Kinder war leider nicht vorhanden, da mein Vater erst 68-jährig ziemlich fit, das Thema zwar thematisiert aber leider nicht ausgeführt hatte. Meine Mutter ist jetzt 62 Jahre alt. Im Jahre 2009 hatte ich also einen erneut bewußtlosen Vater ab 05.04.09 über ein Eilbetreungsverfahren zu betreuen und parallel dazu eine Mutter, die ab 12.04.09 in der Psychatrie war und für die ich ebenfalls keine Vollmachten hatte. Mein Vater war privatversichert, d. h. ich muss alle Krankenhauskosten erst mal privat vorfinanzieren um sie dann zu 30% von der Krankenversicherung und zu 70% vom LBV zurückfordern (mein Vater war Lehrer gewesen). Das war auch der Grund, weshalb ich für meine Mutter beim Sozialen Dienst des behandelnden Krankenhauses eine „Generalvollmacht“ zum Entlassungstermin beantragte, in der Hoffnung dass dies auch ausgeführt wird. Ich war ja damit beschäftigt irgendeine Vollmacht zu bekommen, damit ich überhaupt die Krankenhauskosten für meine Eltern vorfinanzieren konnte – Vermögen war ausreichend vorhanden, ohne Vollmacht kam ich aber nicht an die Konten meiner Eltern. Mein Vater wurde innerhalb von 2 Wochen in 4 verschiedene Krankenhäuser verlegt und nach jeder Verlegung ging die Beantragung des Eilbetreuungsverfahrens von vorne los weil das zuletzt behandelnde Krankenhaus nicht mehr zuständig war. Mein Vater ist dann am 19.05.09 verstorben, für meine Mutter war immer noch keine Lösung vorhanden, trotz mehrmaliger, wöchentlicher Reklamation beim sozialen Dienst des zu behandelnden Krankenhauses (Psychatrie Rottweil). Am 19.05.09 hatte ich dem Krankenhaus mit dem VdK, dem Patientenbund und den kvpm (Verein gegen Psycahtriemißbrauch) gedroht wenn nicht augenblicklich eine Lösung geschaffen wird. Zum damaligen Zeitpunkt war meine Mutter aus meiner Sicht soweit fit, dass die Erteilung einer Generalvollmacht möglich gewesen wäre. Innerhalb von 2 Tagen war dann die vorläufige Betreungsvollmacht vorhanden, auf dessen Basis dann ein Betreungsverfahren zustande kam. Der Aufenthalt meiner Mutter in der Psychatrie dauerte vom 12.04.09 – 03.07.09. Seit 04.07.09 bis zum 18.02.10 hat sie alles selbstständig, mit 2 x am Tag betreuender Sozialstation (1 x Morgens, 1 x Abends) und Unterstützung der Familie und Nachbarn in ihrem Haushalt bewältigt.
    Das Gutachten aufgrund dessen das Betreuungsverfahren zustande kam wurde vom Chefarzt des Vinzenz St. Paul-Krankenhauses in Rottweil, Herr Dr. Schied und der betreuenden Ärztin Frau Dr. Österle verfasst. Man muß dazu wissen, dass Herr Dr. Schied gleichzeitig als Gutachter beim Vormundschaftsgericht Rottweil zugelassen ist, das das Betreuungsverfahren meiner Mutter zu verabschieden hat. Besagter Herr Dr. Schied hat meine Mutter lt. einem )mir allerdings nicht vorliegenden) Gutachten für „bedingt geschäftsfähig“ erklärt (liegt beim Notariat Sulz a. N.: VG Nr. 16/2009 vom 23.09.2009, Notarvertreter Fassnacht).
    Für mich stellen sich im Moment 2 Frage:
    1. Inwieweit ist das Betreuungverfahren überhaupt rechtens (Interessenskonflikt Dr. Schied – eine langjährige gut zahlende, einfache „Kundin“ zu behalten und Gutachtertätigkeit?????)
    2. Wird meine Mutter derzeit gegen ihren Willen in der Psychatrie festgehalten? Sie durfte ja nicht einmal ihre Kleider holen und hat schon zu Anfang des ambulanten Termins den Schwestern gegenüber geäußert, dass sie wieder nach Hause fahren will, obwohl es ihr nicht so besonders gut gehe. – Wurde mir, als ich ihr abends ihre Kleidung brachte von dem Personal bestätigt. Auch meine Mutter selbst sagte wörtlich zu mir. „Ich hätte gar nicht herkommen sollen“.
    Bisher habe ich (als Betreuer) noch keinen Behandlungsvertrag unterschrieben und habe der Klinik gegenüber geäußert (Frau Dr. Österle, Behandelnde Ärztin und Stationsschwester Antonella), dass ich mit dem bisheringen Behandlungskonzept nicht einverstanden bin.
    Außerdem wurde schon beim letzten Aufenthalt in 2009 (nachdem mein Vater verstorben war) eine Verlegung meiner Mutter auf meinen Wunsch hin in die Psychosomatische Abteilung verweigert. Mein Plan war, sie dadurch in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.
    Das wurde von der Klinik mit der Begründung abgelehnt: „Das schafft sie sowieso nicht.“
    Jetzt hat sie nach der Entlassung im Juli 2009 alles ziemlich alleine bewältigt. Sie schafft es also doch.
    Aus meiner Erfahrung dauert (und in den Akten alles nachzulesen!) ein Aufenthalt meiner Mutter in der Psychatrie bis dann die „wundersame Wandlung“ eintritt, immer exakt so lange, bis die Krankenkasse Druck macht und nicht mehr bezahlen will…
    Dies warf ich der behandelnden Ärztin auch vor.

    Im Moment ist es für mich schwierig zu entscheiden, wie ich mich verhalten soll. Einerseits gegenüber dem Vormundschaftsgericht und andererseits gegenüber der Klinik.

    Mir geht es darum, meiner Mutter eine wirksamerer Behandlung, als sie sie im St. Vinzenz-Krankenhaus bekommt zukommen lassen und sie in ihrer Selbständigkeit zu unterstützen, damit sie selbstbestimmt leben kann und das Betreuungsverfahren aufgehoben werden kann. Dies wird aus meiner Sicht von der Klinik Vinzenz St. Paul sabotiert.
    Was kann ich tun?

    • Sehr geehrter Herr Mauch,
      wenden Sie sich an den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. in Bochum, Wittener Str. 87. Dort verlangen Sie unsere Miriam Krücke. Sie hat ihre Diplomarbeit zum Betreuungsrecht gemacht. Es hilft Ihnen auch aus dem gleichen Büro Matthias Seibt, ebenfalls Diplom Psychologe. Die Auskunft ist für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Es lohnte sich in Ihrem Fall aber offensichtlich, Ihre Mutter dort zur Mitgliedschaft einzutragen. Persönlich kann ich Ihnen nicht Raten und/oder helfen, da ich mich im Namen dieses Verbandes mit den strafrechtlichen Aspekte (Maßregelvollzug, auch Forensik genannt) befasse. Wir sind jeweils nur auf begrenzten Gebieten geschult, sozusagen Fachidioten. Zwei Aspekte noch zur Orientierung:
      a ) Es gibt keine psychiatrische Diagnose die beweisbar ist. Diese Art Diagnostik beruht entgegen der somatischen Medizin auf reine Wikkür und Geschäftemacherei.
      b ) Die Langzeitmedikation mit Psychopharmaka ist durch viele neutrale Studien hinreichend belegt, neben vielen schwerwiegenden Übeln auch zwischen 25 bis 32 Jahre lebensverkürzend. Psychopharmaka zerstört das Blut, alle inneren Organe und bewirkt unheilbare Hirn- und Nervenschädigungen. Gelegentlich treibt sie zum Suizid oder zu Aggressionen, deren Opfer beispielsweise Lafontain oder auch Schäuble, um hier nur zwei Prominente zu nennhen, waren. Die Schwerstkriminalität der Psychiatrie liegt aber in der Nichtbeweisbarkeit ihrer willkürlichen Diagnostik.Unsere Leute demonstrieren deswegen auch in den Ballungsgebieten:“PSYCHIATER; STAATLICH GESCHÜTZTE VERBRECHER.“
      Ich denke, Ihnen damit geholfen zu haben,
      freundlichst

      F.Schuster

  2. Zum Thema Gutachter, habe ich folgendes erlebt :

    Stieffam. mit Hilfe meiner Dummen Mutter, was ich leider sagen muß, machten in meiner Abwesenheit, mit deren Berater´n einen Plan, sich den Nachlaß meines Vaters und somit mein Erbe als Einziger laiblicher Sohn zu stehlen, wozu diese erst meinen Vater umbringen mußten. Später brachten sie auch meine Mutter um.

    Sie fäschten ein Testament und unterschlugen das privatschrifliche meines Vaters.

    Das gefälschte übergaben sie dann dem Nachlaßgericht und wurde dann durch deren Mauschelverbingungen ihres Anwalts zur Justiz, von diesen als Echt anerkannt.

    Als ich dies und noch viel mehr nach Jahren herausgefunden hatte, beauftragte das Nachlsßgericht einen angeblichen Gutachter, welcher kein von der Kammer bestellter und öffentlich Vereidigter Schriftsachverständiger war, wie ich später herausgefunden und nachgewiesen hatte. Da ich dies auch dem Gericht nachgewiesen hatte, sowie auch daß dieses von ihm erstellte Gutachten von der Erstellung, sowie im Resultat falsch war, hatte das Gericht einen Neuen Gutachter bestellt, welcher zwar öffentlich vereidigter Sachverstädnige war, doch offensichtlich von tuten und blasen auch keine Ahnung hatte, bzw. ich dem Gericht, von mir inzwischen gefundene weitere OriginalesVSM angeboten hatte, welche die Verwendung in das Ermessen des Gutachters stellten und der dies wiederum ablehnte, dies zu verwenden, um auch ein Gutachten zu erstellen, wie es meiner Gegenseite gefiel. Er erstellte sein Gutachten, in dem er von dem ersten Nicht Gutachter abgeschrieben hatte und dies zum Teil noch falsch und kam dabei zu einem anderen Schluß, als der erste Gutachter, und immer noch entgegen der Nachweisbaren Wahrheit für die Gegenseite und somit gegen mich.

    Ein von mir Später nochmals eingeholtes Gutachten von einem von der Kammer genannten Sachverständigen kam zum Resultat, daß die Vorgenannten Gutachten schon von der Erstellung her, zum Größten Teil falsch waren und auch vom Resultat.

    Vergessen Sie bitte nicht, Gutachter sind heimliche Richter, daß heißt werden verwendet, weil Richter keine Verantwortung übernehmen wollen. siehe auch geänderte Politische und rechtliche Situation im Land.

    Desweiteren, wenn Sie einen Hausau oder sonstwas in Auftrag geben, wird der Bauunternehmer dies nach Ihren Plänen ausführen, sonst kriegt er ja kein Geld.

    Dies bedeutet, das wenn Gerichte einen Gutachter beauftragen, zahlen diese aus den Steuergeldern des dummen Michel, und der Gutachter macht was von ihm verlangt wird, da er sonst keine Aufträge mehr bekommt und ist nur ein von vielen Erfahrungen, die ich gemacht und nachweisen kann, wie die Justiz Eigene Betrügereien verschleiern.
    Ich bin immer noch dabei, diesen 30 Jährigen Sachverhalt im Detail, mit den Vorhandenen Beweisen zusammen zu stellen und werde nach Fertigstellung diesen ins Internet bringen.

    Ihnen wünsche ich alles Gute.

    • internet schauen da gibt es schutzausweise und die helfen ihnen weiter haben fachleute

      endlich kann der zwangspsychatrie ein riegel vorgeschoben werden patientenverfügung

      urteile psychatier unzulässig

      brd hat nur scheingesetze,keine hoheitsrechte,kein gesetz rechtsgültigkeit

      legitimierung des richters vorlagen
      hier gibt es nämlich keine gesetzlichen richter der irgend etwas unterschreiben darf

      lesen sie auch ex richter fahsal läßt die welt beben er packt aus

      suchen sie oben genanntes im internet und durchlesen und was tun
      jeder der sie und ihre angehörigen schädigte muß aus eigner tasche haften da es nur privatpersonen und keine amtspersonen sind,ausweise sind gefälscht da deren boss die alliiierten sind sonst keiner
      lassen sie sich den namen der jeweiligen versicherungen der typen geben die ihnen das angetan haben da die aus eigner tasche haften müßen,lassen sie auch die höhe der decksuimme angeben
      sie können mich gern wieder anschreiben

  3. Hallo

    Falls noch nicht bekannt, so hole ich das hier nach:

    Vor ein paar Monaten erreichte ein Bekannter von mir in einem Fall staatl. Kindesentzugs ein BGH Urteil.
    Die Mutter verweigert die Mitwirkung bei einem Erziehungsfähigkeitsgutachten.
    Sie hat nun Recht bekommen! Das BGH Urteil besagt, das niemand zu einem med. psycholog. oder sozialen Gutachten gezwungen werden kann, und die Verweigerung darf auch nicht negativ gewertet werden.
    Leider habe ich die Daten nicht. Sie sind aber im Netz zu finden.
    Liebe Grüße

    Charis Eckersberger

  4. Liebe Menschen,

    meine Mutter ist am 21.12.2013 verstorben. Ich würde jetzt gerne die Krankenhausakte meiner verstorbenen Mutter aus dem VVP-Hospital sichern um zu zeigen wie diese Ar……cher arbeiten und wie ein Menschnenleben systematisch zerstört wird. Eine detaillierte Kostenzusammenstellung der letzten Jahre kann sofort geliefert werden – alles durchkopiert. Ich hab mich nicht mehr gemeldet weil in einem permatenten Verteidigungsmodus war um das Vermögen meiner Familie und das Leben meiner Mutter zu schützen. Letztendlich ist sie dann an Krebs gestorben und die Geier haben sich nochmals bedient.

    Zahlreiche Grüsse

    Ralf Mauch

  5. Hab noch was vergessen. Es handelt sich hier um die Jahre 1969 – 2012, soweit das noch zu retten ist, 26 Autenthalte und 9 Selbstmordversuche – nix für schwache Nerven. Das letzte Jahr wurde Sie dann von Tübingen behandelt

    Ralf Mauch

  6. Der psychiatrische Gutachter – Dr. Thomas Holzmann – der die hessischen
    Steuerfahnder beruflich „fertig gemacht“ hat wegen „querulatorisch paranoider Entwicklung, wurde mittlerweile zu Schadensersatz von mehr als EUR 200.000 vom LG und OLG Frankfurt – 6 O 209/14 + 2/24 O 204/10 verurteilt.
    Dieser Psychiater hat mich als hessischer AnwaltNotar gleichzeitig
    ebenfalls wegen „querulatorisch paranoider Entwicklung“ beruflich
    fertig gemacht im Auftrag der Frankfurter Justiz-Verwaltung.
    Weil ich anwaltlich massive Kritik am Gutachter-Unwesen in der Familiengerichtsbarkeit angebracht hatte.
    Eine andere Frankfurter LG-Kammer (die dem Kindsmörder Gäfgen als
    Jurist PsychoFolter-Entschädigung zubilligte), bei der ich ebenfalls
    eine Schadenersatzklage entsprechend den Steuerfahndern anhängig
    gemacht habe, versucht mir über Psychiater die Prozessfähigkeit
    und die freie Willensbestimmung abspenstig zu machen wegen
    „krankhafter Störung der Geistestätigkeit wegen dem Klagen gegen das
    Land Hessen und dessen FalschgutachtenPsychiater zur besonderen
    Finanz-Justiz-Behörden-Verwendung.
    Unter der politischen Verantwortung der CDU-Anwälte-Connection !

  7. WAR SELBER WEGEN EINEM UNZUTREFFENDEN GUTACHTEN,WAS ÜBER DIE GANZE ZEIT AUFRECHT ERHALTEN WURDE,15,5JAHRE(!!!),BIS ZU EINEM EXTERNEN GUTACHTEN IN DER FORENSISCHEN PSYCHIATRIE !!!ALS ICH MICH IM ZUGE DES FALLES MOLLATH AN DIE JURISTISCHE AUFARBEITUNG MACHEN WOLLTE KAM ES IN MEINER ABWESENHEIT IN DER VON MIR ANGEMIETETEN WOHNUNG ZU EINEM STRAFTATBESTAND DER MIR ANGELASTET WURDE,SO HAT MAN VERSUCHT MICH(ÜBER EINEN ANDEREN GUTACHTER)VOR DEM AMTSGERICHT(!!!)WIEDER DORT HIN ZU BRINGEN WO ICH HERKAM(SCHLUßSATZ DES RIAG!:LEIDER KONNTE MANGELS ERKENNTNISSEN KEINE MAßREGEL AUSGESPROCHEN WERDEN(!!!???)IN EINEM INDIZIENPROZESS UNTER IGNORANZ MEINER BEWEIS-ANTRÄGE FING ICH DREI JAHRE FÜR NIX!!!WEGEN DER GERICHTSKOSTEN VON 16000€ BIN ICH NICHT NUR FINANZIELL KALTGESTELLT SONDERN AUCH WEGEN DER ERNEUTEN VERURTEILUNG UNGLAUBWÜRDIGER WAS EINE WIEDERAUFNAHME BETRIFFT .
    Komischer Rechtsstaat!???wer kann da helfen?Mfg Stefan

      • Habe heute gegen 16Uhr eine Antwort geschrieben kam zu einem“Netzwerkfehler“,ist diese trotzdem angekommen oder im digitalen Nirvana verschwunden?Stefan
        P.S.Solche Probleme tauchen immer wieder auf wenn ich derartige Seiten oder die von engagierten Anwälten wie Hr.Strate oder Fr.Steck-Bromme besuche? 🙂

    • In Bezugnahme Ihres oben aufgeführten Anliegens.

      Ich bin telefonisch unter: 0157 / 30 80 20 90,
      rein privat und erreichbar und ich kann
      auf Wunsch auch gern zurückrufen.

      Mit freundlichen Grüßen.

  8. Für falsche SV- Gutachten gibt es keine Anlaufstelle.
    Ärztekammer, Ombudsstellen ec niemand ist zuständig.
    Eine Überprüfung des Gutachtens ist durch einen kompetenten SV möglich. Das habe ich gemacht. Das Ergebnis: Das Gutachten ist mangelhaft.
    Da sich in Österreich kein Gutachter findet, der einen Kollegen eine mangelhafte Gutachtenbewertung ausstellt, habe ich dafür einen Gutachter in Deutschland gefunden.
    Das ist aber auch für die Fische, denn das Gericht erfindet irgendetwas und sagt, das erste Gutachten gilt, die Mängelfeststellungen werden ignoriert.

  9. Gutachter Dr. Paul Schaffner wurde vom Amtsgericht (Familiengericht) Schwetzingen (Richter Bihr) Anfang Juni 2015 beauftragt, ein Gutachten über den Großelternumgang meiner Enkelin mit uns zu erstellen. Abgabeterrmin sollte Aug.2015 sein

    Kurze Info: Die Enkelin hatte 5 Jahre auschließlich bei uns gewohnt und wurde von uns Großeltern betreut und erzogen. Meine Tochter hat im Januar 2015 über Nacht die Enkelin zu ihrem neuen Freund gebracht und für uns Umgangsverbot beantragt.

    Dr. Schaffner besuchte uns im Aug. 2015 zweimal und arrangierte ein einstündiges Treffen in seinen Räumen mit der Enkelin. Sein Gutachten gab er im Dez. 2015 ab mit der Empfehlung „begleiteter Umgang“. Über Dauer und Häufigkeit schrieb er nichts.

    Im Mai 2016 fand eine Sitzung im Amtsgericht Schwetzingen statt. Hier waren alle Mitwirkenden anwesend: Richter / Gutachter / JuA / VB und sogar der extra aus den USA angereiste Papa der Enkelin, der sein Kind auch nicht sehen darf, weil unsere Tochter dies ohne Gerichtsbeschluß verhindert. Nach ca. 1 Stunde vertagte der Richter ohne Begründung die Sitzung mit neuem Termin auf Nov. 2016.

    Bei diesem Termin erläuterte Gutachter Dr. Schaffner sein Gutachten und plädierte weiterhin für Umgang in begleiteter Form oder via Skype (einmal im Monat).

    Der Richter fällte einen Beschluß „Umgangsverbot“, weil das Gutachten „nicht überzeugend“ sei. Die Kosten sollen wir übernehmen !!!!!

    Das anschließend angerufene OLG Karlsruhe verzögerte weiter und hat im Mai 2017 wiederum alle Beteiligten (außer dem Papa !!!) geladen. Dort plädierte Dr. Schaffner nur in einem 2-minütigen Statement für UMGANGSVERBOT – also diametral entgegen seinem schriftl. Gutachten und seinen mündl. Erörterungen.

    Prof. Dr. Leitner gibt im Sept. 2017 seine Analyse dieses Gutachtens ab. Seine kurze telefonische Zusammenfassung ist vernichtend.

    Die Einzelrichterin im OLG wurde inzwischen mit einem Ablehnungsantrag konfrontiert. Dieser ist noch nicht entschieden.

    Das JuA hatte zwischenzeitlich einen Mitarbeiter, der eine „äußerst großzügige Umgangsregelung“ gefordert hatte, ersetzt durch eine Dame, welche ohne Akten- und Personenkenntnis Umgangsverbot verlangte. Der vorhergehende Mitarbeiter kannte durch Hausbesuche sowohl uns Großeltern als auch das Kind. Die neue Sachbearbeiterin verstieg sich sogar zu der Aussage, daß höchstens eine monatliche schriftliche Kontaktaufnahme möglich sei – allerdings erst nach eingehender Beratung und Schulung der Oma durch eine Fachkraft. Hier muß angemerkt werden:

    a) Das Kind konnte zu diesem Zeitpunkt weder lesen noch schreiben
    b) Die Oma ist pensionierte Lehrerin und Mentorin

    Soviel zu der „einträglichen Zusammenarbeit“ von Gutachter, Ämtern und Gerichten.

  10. Wie findet Ihr unserer Gesundheitswesen?

    Einige TV-Berichte und einige Internetseiten berichten des öfteren
    über ärztliche Behandlungsfehler und – u.a. – auch über
    Beschwerden über die Zustände – u.a. – auch
    in einigen Krankenhäusern.

    Fühlt Ihr euch von unserem Gesundheitssystem hier in Deutschland
    bei gesundheitlichen Beschwerden immer gut versorgt –
    oder – sind – u.a. – auch bei euch – noch einige
    Wünsche dabei offen geblieben?

    Wer hat Lust sich rein privat über die derzeitige Situation hier im
    Gesundheitswesen sich frei und offen zu unterhalten?

    Ich bin telefonisch unter: 0157 / 30 80 20 90, erreichbar und ich
    kann auf Wunsch auch gern zurückrufen.

    Mit freundlichen Grüßen.

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