Deutsches Institut für Menschenrechte verwahrt sich gegen grenzenlose Menschenrechte

Wenn man sich einige Menschenrechtsquellen einmal vor Augen führt, wird man feststellen, dass beispielsweise der UN Zivilpakt, die EMRK, die Charta der Grundrechte der EU u.a.m. keine Hinweise oder Regelungen enthalten, die diese Menschenrechte selbst in irgendeiner Form einschränken.

Vielmehr besagt beispielsweise der Artikel 5 des UN Zivilpaktes folgendes …

Artikel 5
(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Nun verhält es sich so, dass das o.a. Völkerecht in der so genannten Normenhierarchie eingebunden ist.

Anhand der u.a. Grafik ist die Rangigkeit der Rechtsnormen innerhalb der Normenhierarchie für jedermann leicht zu erkennen.

Nicht jedoch für das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V., welches das unantastbare Völkerrecht bzw. grenzenlose Menschenrechte nicht gelten lassen will. – Und dies, ohne eine sich am diesbezüglichen Völkerrecht orientierende Begründung abgeben zu wollen.

Insofern darf ich an dieser Stelle meine Korrespondenz mit der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf als Beweis dafür anführen, dass von dieser Stelle aus zweifelsfrei subversiv versucht wird, Menschenrechte – durch ein unbegründetes Beharren auf einschränkendes nationales Recht –  der Bevölkerung, zu einem erheblichen Teil vorzuenthalten.

Worum geht es ?

Es geht um die Tatsache, dass Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zum Völkerrecht durch Anwendung nationaler Gesetze verjähren können, obwohl es im Völkerrecht selbst keinerlei Hinweise hierfür gibt, auf diese Art und Weise das internationale Recht außer Kraft setzen bzw. die Abschaffung – beispielsweise der im  UN Zivilpakt anerkannten Rechte und Freiheiten – betreiben zu dürfen.

Menschenrechtsverletzungen die z.B. vor dem Jahr 2000 stattgefunden haben, dürften im Jahre 2011 keine rechtliche Bedeutung mehr im Unternehmen BRD haben. Dies gilt dann selbstverständlich auch für alle ratifizierenden Staaten, wenn man den Aussagen der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf in irgendeiner Form glauben schenken möchte.

Die Korrespondenz



Wie dem Betrachter dieser Einlassungen sicherlich auffällt, ist das angebliche Institut für Menschenrechte nicht auf die o.a. drei Fragen zum Themenkomplex eingegangen bzw. verweigert es die Auskunft an Bürger, obwohl es ein eingetragener Verein ist und deshalb gemeinnützig zu sein hat. – Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Es reiht sich ein in das BRD Gesamtkonzept, welches die Abschaffung von Grund- und Menschenrechten subversiv und allzu stetig betreibt.

So hält es am Rechtsmissbrauch i.S.d. b.b. Artikel 5 UN Zivilpakt, Artikel 30 der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU, sowie Artikel 17 EMRK  – Verbot des Missbrauchs der Rechte fest.

*

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Lobbyverein gegen grenzenlose Menschenrechte ?

Und wer steckt dahinter ?

Fortsetzung folgt  ….

Update 1

Schreiben als PDF

Scheinurteile und nicht gesetzliche Richter – Menschenrechtsausschuss im Bundestag sitzt Anfragen von Menschenerechtsverteidigern aus und schickt den Petitionsausschuss vor, um diese mit abenteuerlichen Begründungen und Methoden abzuweisen


Aufgrund des offenen Briefes an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag – Herrn Tom Koenigs – zu  Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen erhielt ich überraschend Post vom Petitionsausschuss im Bundestag, obwohl Petitionen gem. ehem. Art. 17 GG rechtlich gar nicht mehr möglich sind, da diese Rechtsgrundlage bekanntermaßen  seit 1990 entfallen ist.

Was einem jedenfalls geboten wird, ist ein gut eingespieltes  Spielchen zwischen dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem sog. Petitionsausschuss und einem Stück Papier angeblich vom Bundesministeriums der Justiz; ohne Namen, Aktenzeichen oder sonst etwas, was einer Identifikation des Verfassers dienlich sein könnte.

Es scheint so, dass dieses Spiel bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD wohl regelmäßig angewendet wird und abgesprochen ist, um den äußeren Anschein von Humanität für den Ausschuss bewahren zu können.

Man hat eben für Alles seine Ansprech- und Kooperationspartner ….


Russia Today – Besatzer Republik Deutschland – Kontrolle und Verhinderung der Souveränität Deutschlands durch die USA und ihrer Verbündeten bis 2099

Auch in diesem Blog soll auf das Buch – Die deutsche Karte: Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste – des ehemaligen  Leiters des militärischen Abschirmdienstes – MAD – Gerd-Helmut Komossa hingewiesen werden, so dass sich jeder  sein eigenes Bild über den Zustand der BRD machen kann.

Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ›Strengste Vertraulichkeit‹ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahr 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal ›der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien‹ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ›Kanzlerakte‹ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.

Gerd-H. Komossa, Die deutsche Karte, Graz 2007, ISBN 978-3-902475-34-3

Aufgrund dieser Veröffentlichung stellt sich heraus, dass  die BRD vor und nach der Wende offensichtlich als eine durch die Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten besetzte Nation anzusehen ist, deren Souveränität noch Jahrzehnte verhindert werden soll.

Eine Reporterin des TV Senders Russia Today hat diesen Skanadal recherchiert.

Wie sich die Zeiten doch ändern. – Jetzt müssen wir schon die unabhänigen Nachrichtensendungen aus den Osten in den Westen schmuggeln. In ein zerstückeltes Land ohne Souveränität, ohne Friedensvertrag, Grundgesetz, ohne Verfassung, ohne gesetzliche Richter, ohne Legitimation für die Exekutive und insgesamt ohne Menschenrechte.

Ein Musterbeispiel für die volle Kontrolle der Alliierten, ist – ohne Widerstand der Gewerkschaften –  der gesamte Bereich des Arbeitsrechtes, da das Kontrollratsgesetz Nr. 35 nach wie vor besteht und von den Arbeitsgerichten im Unternehmen BRD auch angewendet wird. – Den Beleg für den weiteren Bestand des Kontrollratsgesetzes 35 ist im BGBl.Nr. 59 v. 29.11.2007 dort auf Seite 2614 – Artikel 4 Gesetz zur Bereinigung von Besatzungsrecht – § 1 (2) Aufhebung von Besatzungsrecht nachzulesen.

Die BRD ist somit das einzige Land innerhalb der „Europäischen Gemeinschaft“, welches Besatzungsrecht in der Arbeitswelt anwendet. – Hieraus ergeben sich extreme Benachteiligungen von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und ggf. Arbeitgebern.

Eine Diskriminierung wegen der Herkunft ohne Beispiel.

In diesem Zusammenhang sei das Muster zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (DOC) (PDF) betr. die nicht gesetzlichen Richter empfohlen.

Zwangsvollstreckung aufgrund von Scheinurteilen – Offener Brief an den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei – und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Herrn Tom Koenigs im Bundestag – Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag verweigert Menschenrechtsverteidigern das Gehör

Da es immer wieder vorkommt, dass Zwangsvollstreckungen auf Basis nicht vollstreckbarer Titel (Scheinurteile) mittels Polizeigewalt durchgesetzt werden, war es notwendig geworden, den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei und den Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag – Herrn Tom Koenigs hiermit zu konfrontieren.



Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag verweigert Menschenrechtsverteidigern gem. UN Res. 53/144 das Gehör

Wie zu erwarten war, werden Menschenrechtsverteidiger vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag abgewiesen.

Sich.-Ing.Jörg Hensel Gettorf, den 03.03.2011
Bekstrasse 5a
24214 Gettorf
Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
Bundesgeschäftsstelle gdp-bund-berlin@gdp-online.de
Berlin gdp-pressestelle@gdp-online.de
Stromstraße 4
10555 Berlin
Deutscher Bundestag menschenrechtsausschuss@bundestag.de
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Anfrage – Stellungnahme der GdP zum Verhalten von Polizisten bei
Zwangsvollstreckungen ohne vollstreckbaren Titel
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Koenigs,
wie möglicherweise bekannt, ist es gängige Praxis an den BRD-Gerichten, dass Urteile
entgegen verfahrensrechtlicher Vorschriften (§ 317(1) i.V.m. § 318 ZPO) keine Unterschrift
eines gesetzlichen Richters tragen.
Nach einschlägiger Rechtsprechung insbesondere wohl des EGMR (vgl. Kleinknecht,
Meyer Goßner RN 129) handelt es sich sich hierbei um sogenannte „Scheinurteile“, die
weder ein Verfahren beenden noch Rechtskraft entfalten und gegen offensichtlich Artikel 6
der EMRK verstoßen.
Vor diesem Hintergrund liegt im Falle von Scheinurteilen/Scheinbeschlüssen insbesondere
eine Verstoßlage gegen geltendes Völkerrecht vor.
Zu nennen wäre hier insbesondere Artikel 14 (1) UN Zivilpakt, Artikel 6 EMRK, u.a.
einzuhaltende1 Normen des Völkerrechts mit Bezug auf elementare Menschenrechte.
Die Situation in der BRD ist derzeit jedoch die, dass Zwangsvollstreckungen häufig ohne
vollstreckbaren Titel (Scheinurteile/Scheinbeschlüsse) oft mit Begleitung und ggfs. unter
Einsatz der Polizei gewaltsam durchgesetzt werden, obwohl eine diesbzgl.
Rechtsgrundlage (vollstreckbarer Titel, also mit Unterschrift eines gesetzlichen Richters
i.S.d. Art. 101 GG) offenkundig nicht vorhanden ist.
Dies ist sehr belastend für die Menschen in unserem Land.
Bei meiner Darstellung der Verstöße gegen b.b. Völkerrecht bzw. gegen die ZPO i.V.m.
der Anwendung von Polizeigewalt (ggf), gehe ich theoretisch davon aus, dass das
Grundgesetz, entgegen der Tatsache, das der territorialen Geltungsbereiches des GG
aufgehoben wurde (Vgl. Einigungsvertrag Kapitel II Artikel 4 Ziffer 2) seit dem Jahre 1990
1ius cogens
dennoch besteht. – Auch gehe ich theoretisch davon aus, dass der gesetzliche Richter auf
diesem Wege der Bevölkerung nicht entzogen wurde.
Bei meiner Darstellung des Sachverhaltes gehe ich ebenfalls annahmetheoretisch davon
aus, dass im Falle der faktischen Aufhebung der Gültigkeit des GG durch vg. Passage im
Einigungsvertrag kein Verstoß gegen das Gebot zur Rechtssicherheit, (entgegen dem
Postulat des wohl damaligen Bundesverfassungsgerichtes) wegen nicht vorgenommener
Zuweisung des Geltungsbereiches des GG besteht.
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich
zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
Zitat :
„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage
sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen
Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber
überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich
qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann
könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“
Zitat ende
Aus theoretischen Überlegungen heraus, wird insofern und an dieser Stelle auch nicht die
Legitimation der Exekutive und die der Gerichte angezweifelt.
Bezüglich der Thematik „Scheinurteile“ habe ich eine Begründung unter
https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-derrechtsprechung/
verfasst.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihren Standpunkt zu obiger Thematik mitteilen
könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sich.-Ing. Jörg Hensel

Bundesfinanzministerium – Grundgesetz gilt in der BRD GmbH, jedoch ohne Geltungsbereich

Aus Gründen der Exklusivität des Schreibens des Herrn Dr. Dietmar Funke aus dem Bundesministerium der Finanzen Referat V B 2 – Justiziariat – Informationsfreiheitsgesetz – vom 24.01.2011 ist es erforderlich, die Auffassung des BMF zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zu verkünden.

Wie allgemein bekannt, wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes mit dem Einigungsvertrag im Jahre 1990 aufgehoben. – Vgl. Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 Grundgesetz – Beitritts bedingte Änderungen des Grundgesetzes – Artikel 4 Ziffer 2 – „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Nun, wenn der Geltungsbereich eines Gesetzes aufgehoben wurde, gilt es dann selbstverständlich auch nicht mehr irgendwo in der BRD.

Herr Dr. Funke jedoch teilt mir aufgrund meines Antrages nach dem  Informationsfreiheitsgesetz (Bund) mit, dass sowohl die ehemalige Präambel als auch der ehemalige Artikel 146 des ehemaligen Grundgesetzes dem nicht geltenden Grundgesetz nun doch einen Geltungsbereich verschafft, obwohl – nebenbei bemerkt – eine Präambel eines Gesetzes für die einzelnen Gesetzesartikel kaum normative Relevanz aufweist und obwohl der ehem. Artikel 146 GG hier überhaupt nicht vorrangig einschlägig ist. Dies wäre der Artikel, der dem Grundgesetz aktiv einen Geltungsbereich zuweist ! Dieser Artikel der dem GG einen Geltungsbereich zuweist gibt es nicht mehr. Er wurde wie b.b. aufgehoben.  Somit ist auch der Artikel 146 GG – und die angebliche Ermächtigungsgrundlage des ehem. Artikel 115 GG für die Finanzagentur – ohne Geltungsbereich.

Herr Dr. Funke, den Geltungsbereich eines Gesetzes mit dem gleichen nicht mehr gültigen Gesetz rechtlich zu begründen, ist ziemlich fahrlässig und zeigt auf, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ggf. darauf hinausläuft, dass der Bürger vom Ministerium mit sich widersprechenden und wahrheitswidrigen Pseudoinformationen abgespeist wird.

Hieraus ergibt sich konkludent jedenfalls, dass es für die Bundesfinanzagentur Deutschland GmbH nach bisherigen Kenntnisstand keine grundgesetzliche Ermächtigung für ihr angeblich hoheitliches Handeln gibt, da ihr mit der b.b. Aufhebung des Geltungsbereich die Ermächtigungsgrundlage entzogen wurde.

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147

Zitat :

Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.

Zitat ende

Eine Legitimation als Träger hoheitlicher Befugnisse besteht für die BRD Finanzagentur GmbH nicht.

Quod erat demonstrandum.

Darüber hinaus ergeben sich Fragen von zentraler Bedeutung:

Wurde die Einheit mit dem Einigungsvertrag jedoch auf Basis eines ungültigen Grundgesetzes wegen Verletzung des Gebotes zur Rechtssicherheit tatsächlich auch vollzogen ?

Wenn ein ungültiges Gesetz Bestandteil eines Vertrages ist, ist der Vertrag dann noch gültig ?

Das Schreiben des Herrn Dr. Funke – Bundesfinanzministerium

Die Vorgeschichte ….

Frustbrief eines aufrichtigen Patrioten

Die Verdummung und Verblödung hat Ihren Zenit erreicht. Wir haben die Aufgabe den verbliebenen kritischen Bürgern die Augen zu öffnen, wir müssen darauf hinwirken, dass ALLE endlich aufwachen, sich konsolidieren, die Verräter (auch in den eigenen Reihen) kennen und sie isolieren.

Mal wieder etwas für alle deutschen Patrioten zum Aufwachen !

Mit freiheitlichen Gruessen
Frank Wolfgang Richter

Der ganze Frustbrief …