Bundesregierung ist Verfassungsfeind Nr.1 – ARD Reportage

Nun gibt es zaghafte Anfänge der Mainstream-Propaganda, das seit über zwanzig Jahren gärende Thema der Machtergreifung durch ehemalige DDR /Stasi– Kader nebst Beseitigung der Gültigkeit des Grundgesetzes via Art. 4 Ziffer 2 EinigVtr und somit Beseitigung der Ordnung gemäß ehem. Artikel 20 GG der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Leider wird auch immer wieder die angebliche „deutsche Verfassung“ erwähnt, die es aufgrund des ehem. Artikel 146 GG seit Ende des zweiten Weltkrieges überhaupt nicht gibt.

Möglich, dass die ARD das in den nächsten 20 Jahren bemerkt und darüber „wahrheitsgemäß“ berichtet, was eine echte Sensation wäre !

Die Frage ist jedoch, ob dieses Land noch zwanzig Jahre Zeit hat, dieses Thema adäquat aufzubereiten.

Ich bin da nicht so guter Dinge, da der NDR bzw. die ARD nichts von Ihren Aufklärungspflichten gemäß § 2a des Rundfunkstaatsvertrag halten und seit einigen Dekaden nur über jenes berichten, was die Politik glauben könnte, dass es für sie ( das Stasi Merkel-Regime) unbedenklich sein könnte.

Vorauseilender Gehorsam ?

Sicherlich !

Denn, wie ist es sonst zu erklären, dass die ARD und das ZDF ihren rundfunkstaatsvertraglichen Pflichten einfach nicht nachkommen wollen ?

Zitat:

Rundfunkstaatsvertrag – RStV

§ 2 a
Allgemeine Programmgrundsätze

Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme haben in ihren Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Sendungen sowie § 41 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.

Quelle.

Wie allgemein bekannt, hat das „Bundesverfassungsgericht“ das neue und das alte Bundeswahlgesetz als für nichtig befunden.

Auf deutsch heißt das:

  1. Kein gültiges Wahlgesetz,

  2. somit keine gewählten Abgeordneten,

  3. somit kein vom Volk legitimierter Bundestag,

  4. somit kein vom Volk legitimierter Bundesrat,

  5. somit keine vom Volk legitimierte Legislative,

  6. somit insbesondere nichtige Gesetze,

  7. somit insbesondere nichtige Verordnungen.

Und trotzdem werden diese nichtigen Gesetze seit 1959 (Erscheinungsdatum BWahlG) völkerrechtswidrig angewendet, was ebenfalls als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuch zu werten ist. – Vgl. a. Strafanzeigen/Strafanträge an den ICC.

Wenn die ARD und das ZDF Ihren Auftrag gewissenhaft und ernst nehmen würde, würde Sie umfassend über vg. Sachverhalte berichten. Macht sie aber nicht, da ARD und ZDF schon seit dem Ende des 2. Weltkrieges als Propaganda – Maschine nur das „abbilden“ soll, was die politische Elite ihnen vorgibt.

Wer an diesen Worten zweifelt, sollte sich einmal überlegen, weshalb die ARD und ZDF z.B. nicht über ….

berichtet.

Anhand dieses winzigen Ausschnittes von nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen, von denen auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und Amnesty International nichts wissen will, wird deutlich, dass nicht über grundlegende Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRDDR berichtet werden soll.

Vielmehr schaut man immer nur ins Ausland und berichtet über die bösen Länder, jenseits dieses Regimes und erzeugt somit durch korruptes Unterlassen (§ 333 i.V.m. § 336 StGB) den Eindruck in der Bevölkerung, dass in der BRDDR alles in Ordnung ist.

Die gleiche Medien-Strategie unternehmen übrigens auch z.B. China oder auch die Ukraine.

Die Reportage