Kinderehen

Gute Gründe gegen Kinderehen

Kinderehen verstoßen gegen Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN Res. 217 A III) und gegen Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention (CRC). – Für Flüchtlinge gilt Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach „jeder Flüchtling gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten hat, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“. – In Deutschland gilt ein Verbot von Kinderehen ! Vgl. insbesondere § 1303 BGB und § 176 StGB. Im Übrigen sind Kinder diesbezüglich nicht einwilligungsfähig. – Kinderehen sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, deren Befürworter Pädophilie billigend in Kauf nehmen. –

„Child marriage is a human rights violation.“

 „Kinderehen sind Menschenrechtsverletzungen“

Wo auch immer im Netz das Thema Kinderehen auftaucht, können Sie o.a. Verstöße als Argument gegen Kinderehen vortragen bzw. als Kommentar verfassen.

Bezeichnenderweise gab es seitens der asozialen SPD (Aydan Özoguz) diverse Versuche Kinderehen zu legalisieren.

Wohl aufgrund von massiven Protesten hat die SPD von der legalen Vergewaltigung von Kindern abgesehen, was dennoch aufzeigt, zu welchen kriminellen Machenschaften unsere angeblichen Volksvertreter im Stande sind.

Anmerkung: Auch andere Parteien machten sich stark für die Kinderehe !

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