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Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm "Das Leben der Anderen" auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Es war einmal in Deutschland: Stasi-Hauptmann Gerd Wiesler (Ulrich Mühe) sitzt in dem Kinofilm “Das Leben der Anderen” auf dem Dachboden eines Hauses und belauscht die Vorgänge in der Wohnung die er beschattet. (Foto: dpa)

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Wir sind DDR – Bundestag entmachtet – Grundgesetz aufgelöst – Ganze Arbeit IM Erika !

We are DDR

Wer immer noch nicht glaubt, dass das Besatzungskonstrukt Grundgesetz im Unternehmen BRD keine Bedeutung mehr hat, wird anhand dieses Filmbeitrages von REPORT MAINZ vom 22.08.2011 eines Besseren belehrt.

Will sagen, dass die Vernichtung der grundgesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte (z.B. Beteiligungsrecht des Bundestages)  im Jahre 1990 (Einigungsvertrag Artikel 4 Ziffer 2 ) schon seit langem praktische Anwendung findet.

So verhält es sich nicht nur betreffend den Entzug des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG bzw. die Vernichtung der Staatsgerichte durch Eliminierung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes (ehem. Art. 15 GVG) oder gar betreffend die Zustimmungsverweigerung von Merkel & Co. & Konzerne bei der Laufzeitverlängerung von AKW.

Aber sehen Sie und hören Sie selbst ….

Wo bleiben denn eigentlich die Stimmen der „Rechtsanwälte“, die einen Eid auf die Grundrechte geleistet haben ?

Geht das eigene Salär vor der Verteidigung der Grund- und Menschenrechte ?

Wo bleibt die Presse ?

Wo bleiben die Bürgerrechtler ?

Was hat IM Erika und/oder ihre Vertrauten als Nächstes vor ?

Weitere Info …

Exekutive ohne Legitimation – Strafanzeige und Strafantrag an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen eine Sachbearbeiterin der Landeskasse Schleswig-Holstein wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Exekutive ohne Legitimation

Der Fall Landeskasse Schleswig-Holstein

Nachdem ich von der Landeskasse Schleswig-Holstein in einer angeblichen Bußgeldsache eine nicht legale Kostenforderung nebst Mahnung mit völkerrechtswidriger Vollstreckungsandrohung erhielt, hatte ich der Sachbearbeiterin ihre persönliche Strafanzeige und Strafantrag bei dem Internationalen Strafgerichtshof – ICC – vorgelegt, da sie im Rahmen des § 839 BGB/Analoggesetze nunmehr persönlich haftet, für das, was sie den Menschen antut, da die Staatshaftung bekanntermaßen aufgehoben wurde.

In einem gesonderten Schreiben hatte ich sie aufgefordert, mir mitzuteilen, ob sie angesichts der Strafanzeige/des Strafantrages an ihrer Kostenforderung festhalten will.

Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie von der Kostenforderung Abstand nimmt.

Der ganze  Fall Landeskasse SH Sachbearbeiterin J., der sinngemäß auch auf andere Fälle angewendet werden kann, wenn es um völkerrechtswidrige Forderungen oder Handlungen der „Exekutive“ im Unternehmen BRD geht.

Strafanzeige/Strafantrag zum Beispiel auch gegen angebliche „Gerichtsvollzieher

oder gegen

Beschäftigte beim Jugendamt, die beispielsweise  illegalen Kindesentzug vollstrecken

oder gegen

Richter, die keine sind.

Muster Strafantrag/Strafanzeige ICC

Denn ordentliche Staatsgerichte mit den Anforderungen gemäß Artikel 14 (1) des Un Zivilpaktes gibt es im Unternehmen BRD nicht mehr, da das Grundgesetz laut Einigungsvertrag in Ermangelung eines territorialen Geltungsbereiches nicht mehr gilt.

Vgl. Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 Grundgesetz – Beitritts bedingte Änderungen des Grundgesetzes – Artikel 4 Ziffer 2 – „Artikel 23 wird aufgehoben“

So dann auch der ehem. Artikel 101 GG, was einem Entzug des gesetzlichen Richters und einem Tatbestand von Ausnahmegerichten im Unternehmen BRD gleichkommt.

Die Ordnung gemäß ehem. Artikel 20 (4) Grundgesetz wurde somit beseitigt und das deutsche Volk hat das Recht zum Widerstand – Vgl. ehem. Art. 20 GG.

Merkel – Honeckers Rache – taz 2005

Merkel – Honeckers Rache – Welt Online Februar 2011

Merkel – STASI Spitzel

Frustbrief eines aufrichtigen Patrioten

Die Verdummung und Verblödung hat Ihren Zenit erreicht. Wir haben die Aufgabe den verbliebenen kritischen Bürgern die Augen zu öffnen, wir müssen darauf hinwirken, dass ALLE endlich aufwachen, sich konsolidieren, die Verräter (auch in den eigenen Reihen) kennen und sie isolieren.

Mal wieder etwas für alle deutschen Patrioten zum Aufwachen !

Mit freiheitlichen Gruessen
Frank Wolfgang Richter

Der ganze Frustbrief …

BRD STASI GmbH – Alles im Griff – Atomnutte und STASI Spitzel – Scheinrichter und Scheinurteile – Keine Ermächtigung für die Finanzagentur GmbH und vieles mehr.

Dass alle Macht insbesondere von den Konzernen und nicht vom Volk ausgeht, ist hinlänglich bekannt, wobei sich die zügellosen Ausuferungen dieser unnachgiebigen Machtinteressen und deren kompromisslose Unterstützung durch die derzeit Regierenden in Bund und Land völlig ungeniert darbieten.

Der mafiös anmutende Greifarm funktioniert in Behörden und Gerichten genauso reibungslos, wie in der Politik.

Die angebliche parlamentarische Demokratie wird für die Machtinteressen der eigentlich Regierenden gerne in Anspruch genommen. Denn weder rechtliche noch politische Hindernisse versperren den Weg aus dem Staat hinein in ein eigenes und kontrollierbares Machtareal.

Die Voraussetzungen hierfür hatte man schon vor der Wende bereitet, indem man sukzessive alle basisdemokratischen Elemente aus dem Fundus der alten BRD entfernte.

So wurde insbesondere der Geltungsbereich des Grundgesetzes im Einigungsvertrag1 aufgehoben, was zur Folge hatte, dass die gesamte Ordnung, wie sie im ehem. Artikel 20 GG konstatiert wurde, einfach beseitigt wurde.

Insbesondere die Beseitigung der justiziellen Ordnung hatte zur Folge, dass es seit der Wende nun keine gesetzlichen Richter mehr gab bzw. wurde dem deutschen Volk der gesetzliche Richter in Ermangelung eines grundgesetzlichen Geltungsbereiches entzogen.

Dies bedeutet aber nicht, dass alle Richter in der jetzigen BRD GmbH nun von ihrem Widerstandsrecht gem. ehem. Artikel 20 (4) GG im Rahmen ihrer völkerrechtlich begründeten Demokratiepflicht Gebrauch machten.

Auch die Neue Richtervereinigung oder der Deutsche Richterbund scheint diesen Demokratiesturz zu billigen.

Denn es ist genau das Gegenteil eingetreten, was unter Berücksichtigung völkerrechtlich verbindlicher Demokratiepflicht für Richter zu erwarten war.

Hierbei ging es für die Richter zunächst darum, dass sie als Privatpersonen in Richterrobe nicht für das, was sie in ihren Scheinurteilen schreiben eines Tages haftbar gemacht werden.

Scheinurteile erfüllen diesen Zweck ganz hervorragend, da eine Urteilsbindung i.S.d. § 318 ZPO nicht eintritt.

Die an Stelle der Staatshaftung eingetretene selbstschuldnerische Haftung auch für Scheinrichter greift somit nicht.

Wie die Staatsanwälte sind Scheinrichter nunmehr politisch weisungsgebunden.

Wie sich jeder vorstellen kann, hat dieses Phänomen enorme Konsequenzen auf verbindliche Rechtsnormen des Völkerrechts.

Zu nennen wären hier grundlegende Menschenrechte gemäß

Anmerkung:

Vor diesem Hintergrund zu glauben, dass sog. EU Organe im Sinne der vg. Menschenrechte intervenieren würden, ist unzutreffend.

Trotz des Vertrages über die Europäische Union und trotz des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV oder AEU-Vertrag (ex EGV).

Jedenfalls wurde die EU Kommission und das EU Parlament hierüber in unzähligen Schreiben Beschwerde führend aufmerksam gemacht.

*

Des weiteren bleibt anzumerken, dass Herr Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) zur Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes mitteilte, dass …..

mit der Aufhebung des Art. 23 des GG aber nicht der Rest des Grundgesetzes aufgehoben sei.

Meine Antwort: Schön Herr Gysi, jedoch ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt nirgendwo, was auf eine Nichtexistenz des Gesetzes hinausläuft.

Um die Diskussion um den abgeschafften Geltungsbereich des ehem. Grundgesetz abzurunden, wäre ebenfalls anzumerken, dass mit dem Erlöschen des Geltungsbereiches des ehem. Grundgesetzes gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen wurde, da der Geltungsbereich im Einigungsvertrag nicht hätte aufgehoben werden dürfen, sondern es hätte im Einigungsvertrag dem Grundgesetz ein Geltungsbereich zugewiesen werden müssen, um das Gebot zur Rechtssicherheit zu erfüllen.

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147

Zitat :

Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.

Zitat ende

Hieraus ergibt sich, dass der Einigungsvertrag eigentlich nichtig ist !

*

In Ermangelung eines Geltungsbereiches für das Grundgesetz, sind nun auch alle Vorgaben für das Beteiligungsprozedere des Bundesrates bei Gesetzesvorhaben obsolet, was sich bei dem Vorhaben der Atomindustrie zur Laufzeitverlängerung eindrucksvoll darstellt.

Plakattext

Auf der Suche nach weiteren Antworten wird Kanzlerin Merkel nicht nur als Atomnutte bezeichnet. – Scheinbar hat Merkels Vergangenheit als STASI Spitzel auch etwas damit zu tun, dass es zur Diktatur im Unternehmen BRD nach der Wende kommen musste.

Das schweizmagazin.ch geht mit den deutschen Medien hart ins Gericht.

Über Gysis Stasiakte wird diskutiert, aber das Merkelfoto in der Haveman-Stasiakte wird der Öffentlichkeit verschwiegen.

Wie neutral ist unsere Presse noch ?

Zensiert sie sich selbst oder wird sie zensiert ?

So wichtig ist die Antwort nicht, klar wird nach diesem Bericht, dass zensiert wird.

Ist die CDU/CSU mit samt der SPD die neue SED ?

Immer mehr Überwachung und Gesinnungskontrolle.


Weiteres beim Politprofiler.

Im Zusammenhang mit dem Wort BRD GmbH wird häufig die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH erwähnt.

Nach eigenen Angaben ist diese Finanzagentur GmbH der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes, woraus zu schließen ist, dass hier sog. hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden bzw. diese von der Regierung übertragen worden sind.

Für diese Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf eine juristische Person des Privatrechts muss es aber eine Ermächtigungsgrundlage aus dem Grundgesetz geben, dass wie b.b. keinen Geltungsbereich mehr besitzt. – Diese Ermächtigungsgrundlage gibt es somit nicht.

Selbst wenn das Grundgesetz noch Gültigkeit hätte, ist eine Ermächtigungsgrundlage zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im b.b. Bereich auf eine GmbH nicht zu erkennen. –

Der Vorgang der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Finanzagentur GmbH ist somit ermächtigungswidrig und deshalb rechtswidrig.

Eine diesbzgl. Antwort aufgrund meiner Email Anfrage bei der Finanzagentur konnte eine diesbzgl. grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage nicht aufzeigen. Man verwies mich an das Bürgerreferat im Bundesfinanzministerium. Bis heute blieb auch dort diese Frage nach der Ermächtigungsgrundlage unbeantwortet.

Wer Lust hat, kann das Bürgerreferat ebenfalls befragen.


1Artikel 4 Ziffer 2 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

IM Erika

AKW→Laufzeit→Kein Grundgesetz→Kein Bundesrat

AKW→Laufzeit→Kein Grundgesetz→kein Bundesrat.

AKW→Laufzeit→Kein Grundgesetz→kein Bundesrat

Es ist eigentlich eine ganz einfache Sache ….

Mit der Streichung des Art. 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Die Alliierten verfügten am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz, dass das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ mit dem Wegfallen des territorialen Geltungsbereiches als Ganzes seine Gültigkeit verliert (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).

Siehe auch:

Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 Grundgesetz – Beitritts bedingte Änderungen des Grundgesetzes – Artikel 4 Ziffer 2 – „Artikel 23 wird aufgehoben.“

Da das Zustimmungserfordernis eines Gesetzesentwurfes des Bundestages durch den Bundesrat im ehemaligen Grundgesetz geregelt wurde, gibt es dieses Zustimmungserfordernis nun nicht mehr.

Kein Grundgesetz !

Kein Bundesrat !

Kein Zustimmungserfordernis durch den Bundesrat  zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken !

Pofallas (CDU) absurde Argumentation:

„Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder habe den Ausstieg ohne den Bundesrat beschlossen, daher seien die längeren Laufzeiten auch jetzt nicht an die Zustimmung der Länder gebunden.“

Anmerkung: Keine Gleichbehandlung im ggf. Unrecht.

Quelle: Zeit Online

Ein perfektes Durchgreifen der Atomlobby und ihrer Polithelfer in den Parteien des Unternehmens BRD; zu Lasten der Umwelt und der nachfolgenden Generationen.

Deutschland sei wachsam !