Immer wieder hört man zu den Todesfällen auf der gorch Fock, dass diese schicksalhaft seien – im Sinne von „Passiert halt manchmal; kann man nichts machen/ unvermeidbar / bringt der Beruf so mit sich“ oder es sei ausschließlich eine Sache der allgemeinen Ausbildung.
Sarah Lena Seele
Schaut man sich jedenfalls die Berichterstattung in den Medien hierzu an, fällt auf, dass immer wieder ein großer Bogen um die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz gemacht wird.
Hat das System oder ist das reine Unwissenheit und man keine Lust sich für Schutznormen an dieser Stelle zu interessieren und lieber eine diesbzgl. schlampige Berichterstattung abzugeben ?
Konsequent wird das Wort Arbeitsschutz vermieden, obwohl hier sicherlich hinreichende Aufklärung über die Prävention von Stürzen u.a.m. hätte erzielt werden können und jeder diesbezügliche Dokumentationen gem. § 6 ArbSchG hätte einsehen können (ggf. via Antrag gem. § 7 Informationsfreiheitsgesetz-Bund).
So hatte ich den Wehrbeauftragten hierauf hingewiesen. Der Wehrbeauftragte teilte mit, dass auch in Richtung Arbeitsschutzgesetz ermittelt werden soll.
Für mich stellt sich jedenfalls gegenwärtig eine Verstoßlage gegen das Wirksamkeitsgebot gem. § 3 (1) S.2 ArbSchG dar.
Auch darf vermutet werden, dass die für die Gorch Fock zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt trotz § 3 (1) S. 1 Buchstabe g.) und 6 (1) Buchstabe e.) des Arbeitssicherheitsgesetzes offensichtlich unzureichend in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen einbezogen worden sind oder dass sie ihre Pflichten ggfs. ebenfalls verletzt hatten.
Eine hinreichende Unterweisung der Mannschaft schien es mit Blick z.B. auf Stürze aus den Masten wohl ebenfalls nicht gegeben zu haben.
Fortsetzung folgt ….