Die Verdummung und Verblödung hat Ihren Zenit erreicht. Wir haben die Aufgabe den verbliebenen kritischen Bürgern die Augen zu öffnen, wir müssen darauf hinwirken, dass ALLE endlich aufwachen, sich konsolidieren, die Verräter (auch in den eigenen Reihen) kennen und sie isolieren.
Mal wieder etwas für alle deutschen Patrioten zum Aufwachen !
Mit freiheitlichen Gruessen
Frank Wolfgang Richter
Dass alle Macht insbesondere von den Konzernen und nicht vom Volk ausgeht, ist hinlänglich bekannt, wobei sich die zügellosen Ausuferungen dieser unnachgiebigen Machtinteressen und deren kompromisslose Unterstützung durch die derzeit Regierendenin Bund und Land völlig ungeniert darbieten.
Der mafiös anmutende Greifarm funktioniert in Behördenund Gerichtengenauso reibungslos, wie in der Politik.
Die angebliche parlamentarische Demokratiewird für die Machtinteressen der eigentlich Regierenden gerne in Anspruch genommen. Denn weder rechtliche noch politische Hindernisse versperren den Weg aus dem Staat hinein in ein eigenes und kontrollierbares Machtareal.
Die Voraussetzungen hierfür hatte man schon vor der Wende bereitet, indem man sukzessive alle basisdemokratischen Elemente aus dem Fundus der alten BRD entfernte.
So wurde insbesondere der Geltungsbereich des Grundgesetzes im Einigungsvertrag1aufgehoben, was zur Folge hatte, dass die gesamte Ordnung, wie sie im ehem. Artikel 20 GG konstatiert wurde, einfach beseitigt wurde.
Insbesondere die Beseitigung der justiziellen Ordnung hatte zur Folge, dass es seit der Wende nun keine gesetzlichen Richter mehr gab bzw. wurde dem deutschen Volk der gesetzliche Richter in Ermangelung eines grundgesetzlichen Geltungsbereiches entzogen.
Dies bedeutet aber nicht, dass alle Richter in der jetzigen BRD GmbH nun von ihrem Widerstandsrecht gem. ehem. Artikel 20 (4) GG im Rahmen ihrer völkerrechtlich begründeten Demokratiepflicht Gebrauch machten.
Denn es ist genau das Gegenteil eingetreten, was unter Berücksichtigung völkerrechtlich verbindlicher Demokratiepflicht für Richter zu erwarten war.
Hierbei ging es für die Richter zunächst darum, dass sie als Privatpersonen in Richterrobenicht für das, was sie in ihren Scheinurteilen schreiben eines Tages haftbar gemacht werden.
Scheinurteile erfüllen diesen Zweck ganz hervorragend, da eine Urteilsbindung i.S.d. § 318 ZPO nicht eintritt.
Die an Stelle der Staatshaftung eingetretene selbstschuldnerische Haftung auch für Scheinrichtergreift somit nicht.
Wie die Staatsanwälte sind Scheinrichter nunmehr politisch weisungsgebunden.
Wie sich jeder vorstellen kann, hat dieses Phänomen enorme Konsequenzen auf verbindliche Rechtsnormen des Völkerrechts.
Zu nennen wären hier grundlegende Menschenrechte gemäß
Meine Antwort: Schön Herr Gysi, jedoch ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt nirgendwo, was auf eine Nichtexistenz des Gesetzes hinausläuft.
Um die Diskussion um den abgeschafften Geltungsbereich des ehem. Grundgesetz abzurunden, wäre ebenfalls anzumerken, dass mit dem Erlöschen des Geltungsbereiches des ehem. Grundgesetzes gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen wurde, da der Geltungsbereich im Einigungsvertrag nicht hätte aufgehoben werden dürfen, sondern es hätte im Einigungsvertrag dem Grundgesetz ein Geltungsbereich zugewiesen werden müssen, um das Gebot zur Rechtssicherheit zu erfüllen.
„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.“ Urteil des BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
Zitat :
„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“
Zitat ende
Hieraus ergibt sich, dass der Einigungsvertrag eigentlich nichtig ist !
Auf der Suche nach weiteren Antworten wird Kanzlerin Merkel nicht nur als Atomnutte bezeichnet. – Scheinbar hat Merkels Vergangenheit als STASI Spitzel auch etwas damit zu tun, dass es zur Diktatur im Unternehmen BRD nach der Wende kommen musste.
Das schweizmagazin.ch geht mit den deutschen Medien hart ins Gericht.
Über Gysis Stasiakte wird diskutiert, aber das Merkelfoto in der Haveman-Stasiakte wird der Öffentlichkeit verschwiegen.
Wie neutral ist unsere Presse noch ?
Zensiert sie sich selbst oder wird sie zensiert ?
So wichtig ist die Antwort nicht, klar wird nach diesem Bericht, dass zensiert wird.
Im Zusammenhang mit dem Wort BRD GmbH wird häufig die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH erwähnt.
Nach eigenen Angaben ist diese Finanzagentur GmbH der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes, woraus zu schließen ist, dass hier sog. hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden bzw. diese von der Regierung übertragen worden sind.
Für diese Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf eine juristische Person des Privatrechts muss es aber eine Ermächtigungsgrundlage aus dem Grundgesetz geben, dass wie b.b. keinen Geltungsbereich mehr besitzt. – Diese Ermächtigungsgrundlage gibt es somit nicht.
Selbst wenn das Grundgesetz noch Gültigkeit hätte, ist eine Ermächtigungsgrundlage zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im b.b. Bereich auf eine GmbH nicht zu erkennen. –
Der Vorgang der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Finanzagentur GmbH ist somit ermächtigungswidrig und deshalb rechtswidrig.
Mit der Streichung des Art. 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Die Alliierten verfügten am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz, dass das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ mit dem Wegfallen des territorialen Geltungsbereiches als Ganzes seine Gültigkeit verliert (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).
Siehe auch:
Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Kapitel 2 Grundgesetz – Beitritts bedingte Änderungen des Grundgesetzes – Artikel 4 Ziffer 2 – „Artikel 23 wird aufgehoben.“
Da das Zustimmungserfordernis eines Gesetzesentwurfes des Bundestages durch den Bundesrat im ehemaligen Grundgesetz geregelt wurde, gibt es dieses Zustimmungserfordernis nun nicht mehr.
Kein Grundgesetz !
Kein Bundesrat !
Kein Zustimmungserfordernis durch den Bundesrat zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken !
Pofallas (CDU) absurde Argumentation:
„Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder habe den Ausstieg ohne den Bundesrat beschlossen, daher seien die längeren Laufzeiten auch jetzt nicht an die Zustimmung der Länder gebunden.“
Anmerkung: Keine Gleichbehandlung im ggf. Unrecht.
Ein perfektes Durchgreifen der Atomlobby und ihrer Polithelfer in den Parteien des Unternehmens BRD; zu Lasten der Umwelt und der nachfolgenden Generationen.