Nochmal Artikel 23 GG a.F. (Geltungsbereich) – Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD (revidiert)

Aktualisiert am 13.11.2020

Mit dem Grundgesetz steht und fällt alles.

Vorwort: Die nachfolgend beschriebenen Mechanismen zum schleichenden Auf- und Ausbau eines Regimes, nach dem Vorbild der DDR, dienen insbesondere der Kontrolle über den Öffentlichen Dienst, damit sich der weltweit agierende Neoliberalismus auch in Deutschland, ungehindert entfalten kann.

So werden Beamte (§ 64 BBG), Angestellte (§ 6 BAT) und Richter (§38 DRiG) ggf. ultimativ damit konfrontiert, dass ihre Rechts- und Arbeitsgrundlage – das Grundgesetz resp. die Grundrechtebindung gem. Artikel 1 (3) ehem. GG – abhanden gekommen ist und sie erhebliche Nachteile erleiden müssen, falls sie sich dagegen auflehnen resp. versuchen, das Grundgesetz bzw. die Menschenrechte (ICCPR, ICESCR, CRC, EMRK u.a.m.) pflichtgemäß zu wahren und zu schützen. – Wie bei mir #1 #2.

Weitere Beispiele für unterlassene staatl. Kontrollen (§ 336 StGB) ergeben sich bspw. aus dem Bereich des Tierschutzes (Art. 20 a GG), des Arbeitsschutzes oder der Lebensmittelüberwachung (Art. 2 (2) S. 1. GG), wie wir sie tagtäglich zum Schaden der Gesellschaft erleben. – Aber auch die in Ermangelung einer notwendigen Gewaltenteilung (pdf) politisch abhängigen Richter (pdf), verfassen ihre betrügerischen Scheinurteile i.a.R. zu Gunsten des neoliberalen Merkel -Regimes.

Mausfeld Neoliberalismus

Im Kern: Die DDR hat die BRD dejure feindlich übernommen, da die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben wurde resp. der Beitritt dejure nur vorgetäuscht war.
Denn der Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr.) kann bei Beachtung des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier: Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – nicht aufrechterhalten werden, wenn deren Rechtsgrundlage, erloschen ist. – Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EiniGVtr.

Bärbel Boley

Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages wurde also die Rechtsgrundlage für den Beitritt der DDR zur BRD – der s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Artikel 23 GG a.F. – vgl. Artikel 4 Ziff. 2 EinigVtr. –  gelöscht bzw. folgte dem „Beitritt“ der DDR zur BRD gem. Art. 3 EinigVtr. quasi zeitgleich die Aufhebung seiner vg. Rechtsgrundlage, so dass von einem Wirksamwerden des „Beitritts“ nicht die Rede sein kann.

Denn die Bestandskraft einer Rechtsnorm kann wie b.b. nach Löschung ihrer Rechtsgrundlage, nicht aufrechterhalten werden.

Für Skeptiker … 

Wie wollen Sie denn – unter den Anforderungen des Gebotes zur Rechtssicherheit (hier insb. Gebot zur Normenklarheit und Gebot zur Beständigkeit) – den Bestand einer Rechtsnorm resp. eines Rechtsaktes (hier: Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr. aufrecht erhalten, wenn dessen Rechtsgrundlage, seit 30 Jahren, erloschen ist ? Hier: „Beitrittsartikel“ Artikel 23 GG a.F.; aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.

*

Auch trat das Grundgesetz – in Ermangelung eines rechtskraftentfaltenden territorialen Geltungsbereiches –  nicht gem. Art. 3 EinigVtr. in Kraft, da Präambeln eines Gesetzes einerseits keine normative Rechtskraft entfalten resp. nur als rechtsunverbindliches Vorwort eines Gesetzes gelten.

Der rechtsverbindlich regelnde Bereich eines Gesetzes umfasst ausschließlich die Paragraphen oder die Artikel eines Gesetzes.

Andererseits konnte das Grundgesetz nur mit Wirksamwerden des Beitritts in Kraft treten (vgl. Art. 3 EiniGVtr.).

Da der Beitritt aber aus b.b. Gründen eben nicht wirksam wurde resp. nicht stattfand, konnte das Grundgesetz auch aus diesem Gunde, nicht in Kraft gesetzt werden.

Sehen Sie auch, wie sich der vorgetäuschte Beitritt defacto darstellt resp. wie STASI & SED, Behörden und Politik infiltrieren.

Und beachten Sie auch, dass die Rechtsgrundlage für die angebliche Bundeskanzlerin seit 30 Jahren erloschen ist. – Und selbstverständlich auch für alle Bundesminister und den Bundespräsidenten; erloschen aber auch bspw. für alle Gerichte und für den Föderalismus, der als staatliches Organisationsprinzip in der BRD im Grundgesetz einmal verankert wurde.

Merkel ist deshalb dejure keine Bundeskanzlerin und war es auch noch nie !

 *

Ohne Inkrafttreten des Grundgesetzes kein Beitritt

Da gem. Art. 3 EinigVtr. zwischen dem Wirksamwerden des Beitritts und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine faktische Bindungswirkung besteht, jedoch das Grundgesetz aus b.b. Gründen nicht in Kraft trat, kann – auch aus diesem Grunde – von einem Beitritt resp. einer Vertragserfüllung, nicht die Rede sein.

Summa summarum verstoßen sowohl die Regelungen des  Art. 3 resp. Art. 4 Ziff 2 EinigVtr., als auch die Noxe für die Außerkraftsetzung des Grundgesetzes gegen das Gebot zur Rechtssicherheit; hier insbesondere gegen das Rückwirkungsverbot resp. gegen das Gebot zur Normenklarheit.

Aus diesen Gründen war der Beitritt der DDR zur BRD dejure nicht wirksam, hat deshalb dejure nicht stattgefunden resp. wurde dieser nur vorgetäuscht.

Hieraus folgt ebenfalls, dass die DDR-Verfassung nicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde, sondern anstelle des Grundgesetzes, nach wie vor, Bestand hat.

Somit sind seit dem Jahre 1990 die Rechtsgrundlagen bspw. für gesetzliche Richter (ehem. Art. 101 GG), für Bundesminister (ehem. Art. 64 (1) GG), für den Bundeskanzler (ehem. Art. 63 (1) GG), für die Grundrechtebindung der Gewalten (ehem. Art. 1 (3) GG) und für alle anderen der freiheitlich demokratischen Grundordnung dienenden Elemente, die das Grundgesetz einmal vorgesehen hatte, entfallen.

Deutschland ist ein Land ohne einen völkerrechtskonform konstituierenden Rechtsrahmen und so der Willkür Dritter ausgesetzt.

Dieter Hildebrandt

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Bisheriger Beitrag unter teilweise Bezugnahme auf die „Chronik der Wende (RBB)“ ; jedoch im Ergebnis, wie die o.a. Darstellung.

Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD

Kurz:

  • Aufhebung des s.g. Beitrittartikels am 23.09.1990
  • Beitritt der DDR am 03.10.1990.

Hinweis I: Nur ein dejure vollzogener Beitritt der DDR zum Art. 23 GG a.F. hätte die DDR-Verfassung aufgehoben.

Mehr: Wer sich fragt, weshalb das Grundgesetz von den politischen Parteien ständig ausgehöhlt wird, Grundrechte und Freiheiten permanent – bei Missachtung des Zitiergebotes (Art. 19 (1) S. 2 GG) entzogen werden, es keine politisch unababhängigen Richter mehr gibt oder die Grundrechtebindung des Staates gem. Art. 1 (3) GG faktisch eliminiert wurde, der sollte sich auch die Frage nach dem Bestand des Grundgesetzes stellen und sich nicht einer Fassadendemokratie hingeben, die Recht, Ordnung und Gesetz nur vortäuscht.

Betrachtet man die chronologischen und juristischen Fakten um den Beitrittsartikel 23 GG a.F. bzw. um den ehemaligen Geltungsbereich des Grundgesetzes, wird man die Ungereimtheiten wohl kaum übersehen können und zu dem Schluss kommen, dass der Geltungsbereich des Grundgesetz eben doch essentiell für einen demokratischen Rechtsstaat ist / gewesen wäre. – Vgl. i.d.Z. a. Auslandseinsätze gem. § 16 Soldatengesetz.

Denn die Löschung des Art. 23 GG a.F. hatte die planmäßige, feindliche und völkerrechtswidrige Übernahme der BRD durch die DDR zur Folge. – Jedenfalls wurde die DDR-Verfassung nicht durch Beitritt aufgehoben, da es einen Beitritt der DDR zur BRD – dejure – nicht gab.

Ob in diesem Zusammenhang Hochverrat vorliegt, wäre ebenfalls eine dringende Frage, der man nachgehen sollte.

Fakten:

  • Am 3. Oktober 1990 erfolgte der angebliche Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes resp. zum s.g. „Beitrittsartikel“  Art. 23 GG a.F..
  • Die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. (also die Rechtsgrundlage für den Beitritt) erfolgte – nach Darstellung des RBB – jedoch schon durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885); also vor dem „Beitritt“ der DDR zur BRD.
  • Ein Beitritt der DDR zur BRD fand dejure somit nicht statt.
  • Die Wiedervereinigung fand dejure somit nicht statt.
  • Die Aufhebung der DDR-Verfassung durch Beitritt zum Artikel 23 GG a.F. fand dejure somit ebenfalls nicht statt.
  • Die DDR-Verfassung hat somit nach wie vor Bestand.

Quelle: Chronik der WendeHerausgegeben vom Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB

Hardcopy vom 26.04.2019

Hinweis II: Da der s.g. „2+4 Vertrag“ in Artikel 8 (1) S. 3 bestimmt, dass dieser Vertrag nur für das „vereinte Deutschland“ gilt, hat der 2+4 Vertrag keine rechtswirksame Bedeutung, da das „vereinigte Deutschland“ dejure nicht existiert. – Somit ist nicht nur das Grundgesetz mit der Löschung seines  Geltungsbereiches dejure und in weiten Teilen defacto erloschen, sondern auch die völkerrechtliche Souveränität Deutschlands, die der 2+4 Vertrag eigentlich herstellen sollte.

Hinweis III: Da der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (!) sämtliche durch den angeblichen Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland notwendig gewordenen Veränderungen regeln sollte, ist auch der Einigungsvertrag wegen des fehlenden bzw. vorgetäuschten Beitritts nichtig.

10 Gedanken zu „Nochmal Artikel 23 GG a.F. (Geltungsbereich) – Vorgetäuschter Beitritt der DDR zur BRD (revidiert)

  1. Nein nicht rechts , sondern ein Geschädigter dieser mafiösen Strukturen in Anwaltschaft und benutzter Justiz . Der sich nicht damit abfinden will , dass große Teile der Berufsgruppe der Gehilfen der sogenannten Rechtspflege sich mit Schwarzgeld aus dem Drogenhandel für das vorsätzliche Verlieren des eigenen Prozesses und ruinieren des Mandaten in Deutschland unbestraft bezahlen lassen können . Aus diesem Schwarzgeldjahresumsatz mit 5,4 Milliarden EUR dieser Berufsgruppe werden sogar Steuern aus Drogengelder an den Fiskus abgeführt und der Bundestag sieht zu .
    Die von mir informierten Justizminister , Maas und Dr. Barley beantworten meine Gewichtigen Hinweise nicht und werden sogar Außenminister und Frau Dr. Barley hat die Stirn sich für die EU Wahlen aufstellen zu lassen ist an Kriminalität nicht zu überbieten .
    Dieses nur damit die unerlaubten Parteispenden in Milliarden DM – EUR an die CDU – SPD – FDP nicht an die Öffentlichkeit kommen , werden die Spender bis zum heutigen Tag beschützt .
    Auf Erfolgshonorarbasis suche ich für mich persönlich einen vertrauensvollen Anwalt bitte um Rückmeldung . MfG M. Frintert

  2. Hat dies auf matthias331 rebloggt und kommentierte:
    Sog.“Grundgesetz“= Bedienungsanleitung für JURISTISCHE Person/PERSONEN – auch AGBs der Unternehmens Struktur NGO-GERMANY (GERMANY als juristische Person in DELAWARE beim IRS registriert)

  3. Artikel 144 (2) beginnt noch heute mit den Worten: „Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder…“
    Im Artikel 23 stehen seit 1990 keine Länder mehr…

  4. Pingback: DEUTSCHLAND – RADIO SÜDTIROL DPV

  5. Pingback: Menschenrechtsverletzungen in Merkelland – website-marketing24dotcom

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