Wie bereits bekannt, wurden die Grundrechte aus dem Grundgesetz durch Eliminierung im Einigungsvertrag im Jahre 1990 (Art. 4 Ziff. 2) beseitigt.
Der Inhalt des nachfolgenden Artikels geht allerdings rein hypothetisch davon aus, dass das Grundgesetz seit der Wende weiterhin fortbesteht, was nicht der Fall ist.
Dies soll dazu dienen, um denen, die fälschlicherweise immer noch behaupten, die BRD sei ein Rechtsstaat auf Basis des Grundgesetzes, aufzuzeigen, dass selbst auf Grundlage ihres eigenen Rechtsverständnisses, diverse Gesetze keine Gültigkeit mehr haben, da der nicht legitimierte Gesetzgeber ständig gegen das Zitiergebot gem. ehem. Art. 19 GG verstoßen hat.
Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt aber darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.
Quelle: Wikipedia
Und was das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG angeht, sei an dieser Stelle noch einmal gesagt, dass das OWiG keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt (Vgl. § 5 OWiG) und somit der Tatbestand des Verstoßes gegen das Gebot zur Rechtsicherheit erfüllt ist.
Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
Über einen räumlichen Geltungsbereich verfügt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ebenfalls nicht, wobei zudem der § 15 GVG a.F. lautete: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. – Die aktuelle Version des § 15 GVG n.F. jedoch besagt….
„Weggefallen“
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Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium bestätigt
Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG ) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden. Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35 bzw. Kontrollratsgesetz Nr. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.
www.livestream.com/kulturstudio
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__5.html
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Hallo, ich habe mir dieses Schreiben der BMJ angesehen und zig mal durch gelesen, aber ich kann dies nicht nachvollziehen. Was bedeutet dies nun auf Deutsch ?
Wenn man dort schreibt, das diese Gesetze in Kraft getreten sind, sind sie dann gültig oder nicht ?
Bitte unbedingt um schnelle Antwort. Habe morgen einen Termin beim s.g. Amtsgericht, wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Die Begründung finden Sie hier.
Sie können aber betr. das OWiG die Begründung der Anwaltskanzlei Kulpe und Neubert nehmen.
Hallo,
wenn man sich einmal das GVG n.F ansieht wird, man fesstellen, dass bis auf
§ 1
Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
§ 10
Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen
§12,§13,§13a,§14 und §16-§21 weggefallen sind.
Was also soll uns passieren? Man kann tun und lassen was man will, denn ich glaube nicht, das die Schergen das deutsche Reich wieder einführen. Wie auch sie sind ja nur ne GmbH.
Aber langsam kommt Schwung in die Sache, denn selbst Prof. Schachtschneider
hilft den Knoten zu schmieren
http://www.gg146.de
Habe mir die HP angesehen; auch da ist ständig die Rede von der Verfassung aus 1919. (Weimarer Republik, nach dem WKI ???)
Soweit ich informiert bin, ist die einzige gültige Verfassung die Paulskichenverfassung (PKV) aus 1849, da diese eben auch die einzige ist, die vom deutschen Volk abgesegnet wurde.
Mit der Verf. aus 1919 – nicht v. Volk abgesegnet – hätten uns unsere „lovely Friends“ und deren Vasallen, unsere politischen Inlandsfeinde, doch schon wieder/weiterhin in den Fesseln.
Die schmeissen sich doch weg vor Lachen…..!
Oder sehe ich das falsch?
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