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Polizei in Bayern jagt Homeschoolkinder
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Diktatur der Richter
Diktatur der Richter
Kein Grundgesetz, keine Verfassung, keine gesetzlichen Richter, keine ordentlichen Gerichte, keine Menschenrechte.
Veröffentlicht unter Amtsgericht, Amtsgericht Freyung, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Nürnberg, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Ausnahmegerichte, BRD, Beamte, Betrug, Beurkundung, Charta, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Court, DDR, Diktatur, Diskriminierung, EG Vertrag, EGMR, EGV, EMRK, EU Kommission, EU Konventionen, Europa, Europäische Kommission, Europäische Parlament, Europäischer Gerichtshof, Folter, Gerichte, Gerichtskosten, Gewalt, Grundgesetz, Human rights, Jugendamt, Jura, Juristische Stigmatisierung, Justice, Justizopfer, KSZE, Konvention, Kopenhagener Treffen, Landgericht, Landgericht Passau, Machtmissbrauch, Mauerfall, Menschenrechte, Menschenrechtsverteidiger, Ministerpräsident, Missbrauch, Misshandlungen, Mobbing, Moskauer Treffen, OSZE, Prozess, Prozessbetrug, Psyche, Psychoterror, Querulant, Querulanten, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Rechtsbeugung, Rechtspflege, Rechtspfleger, Resolution 217 A (III), Richter, Richterliche Unterschrift, Scheinurteil, Scheinverfahren, Seilschaften, Sozialpakt, Stalking, Stigma, UN Resolution 45/120, Unrecht, Urkundsbeamte, Zivilpakt, abuse, emotional abuse, gesetzliche Richter, judge, judgement, violation
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Fall Jane Bürgermeister – Brutaler Rachefeldzug der österreichischen Pharmarichterin Michaela Lauer – Gericht Hietzing b. Wien
Kindesentzug durch Jugendämter – Dan darf nach nach drei Jahren wieder nach Hause. * US Presse: Vergleich mit Nazideutschland und der Perfektion Adolf Hitlers
Kindesentzug durch Jugendämter
Dan darf nach nach drei Jahren wieder nach Hause.
Das Jugendamt Berlin-Marzahn-Hellersdorf trennte den kleinen Dan 2006 mit Gewalt von seiner Mutter und seinen Schwestern. Nach 3 Jahren Trennung darf er wieder nach Hause.
Sie kamen im Morgengrauen, Oktober 2006.
Mitarbeiter des Jugendamtes Berlin-Marzahn-Hellersdorf. Sie rissen den kleinen Dan aus dem Schlaf, mit Gewalt trennten sie ihn von seiner Mutter …
Veröffentlicht unter 1
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Fall Jane Bürgermeister – Brutaler Rachefeldzug der österreichischen Pharmarichterin Michaela Lauer – Gericht Hietzing b. Wien
Über Jane Bürgermeister als Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN Res. 53/144 zu berichten, offenbart und stellt klar, dass ihre Gegenspieler, wie Pharmarichterin Michaela Lauer am österreichischen Gericht in Hietzing b. Wien nichts von Menschenrechten und ihren Verteidigern halten.
So wie es aussieht, wurde die von den Pharmagangstern abhängige Richterin Lauer eingesetzt, um die Menschenrechtsverteidigerin Jane Bürgermeister brutalst – bei Missachtung allen Völkerrechts – und bei Herbeiführung frei erfundener Gründe – unter „gerichtliche Zwangsbetreuung“ zu stellen.
Hiermit verstößt das „Gericht“ gegen eine nahezu unüberschaubare Anzahl völkerrechtlicher Rechtsquellen, wie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK hier insb. Art. 3, 5, 6, 8, 9, 10, 14,17 und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hier insb. Art.1, 3,4, 6, 7, 10, 11, 15, 21, 45, 47, 48, 49, 53 und 54.
Aus Gründen der Menschenrechtsverteidigung i.S.d. UN Res. 53/144 war es notwendig, die EU Organe – Parlament, Kommission und Bürgerbeauftragter der EU – Beschwerde führend – einzuschalten bzw. zu informieren.
Die völkerrechtliche Beschwerde und Aufforderung gem. Artikel 232 EGV betreffend den Fall Jane Bürgermeister.
Veröffentlicht unter Betreuung, Betrug, Charta, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Court, Diskriminierung, EGV, EMRK, EU Kommission, EU Kommission Wien, EU Konventionen, Europa, Europäische Kommission, Europäische Parlament, Europäischer Gerichtshof, Folter, Gerichte, Gewalt, Human rights, Jane Bürgermeister, Justice, Justizopfer, KSZE, Konvention, Kopenhagener Treffen, Machtmissbrauch, Menschenrechte, Menschenrechtsverteidiger, Michaela Lauer, Missbrauch, Misshandlungen, Mobbing, Moskauer Treffen, OSZE, Ombudsmann, Pandemie, Pharma, Prozess, Prozessbetrug, Psyche, Psychoterror, Rechtsbeugung, Resolution 217 A (III), Richter, Römer Statut, Schweinegrippe, Seilschaften, Stalking, UN Resolutiom 53/144, Unrecht, Vertrag von Lissabon, Vogelgrippe, Völkerrecht, Weltanschauung, Zivilpakt, abuse, emotional abuse, judge, judgement, psychisch, violation, Österreich
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Diktatur der Richter
Unternehmen BRD
Kein Grundgesetz, keine Verfassung, keine gesetzlichen Richter, keine ordentlichen Gerichte, keine Menschenrechte.
Diese Überschrift sagt eigentlich fast alles über den derzeitigen Zustand der BRD aus. – Nach Aufhebung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit des Mauerfalls ist quasi der gesamte Rechtsapparat der BRD, wie er vor der Wende bestand, eliminiert worden.
Insbesondere ist der Bevölkerung somit der gesetzliche Richter gemäß ehem. Artikel 101 GG entzogen worden, so dass in der BRD ausschließlich verbotene Ausnahmegerichte tätig sind.
Ein Verhältnis Gericht – Prozesspartei gibt es somit nicht mehr.
Und trotzdem urteilen und verurteilen die „Nicht gesetzlichen Richter“ munter weiter, fällen Kostenbeschlüsse und ordnen Zwangsmaßnahmen an und dies immer mehr in einer Form von Willkür und gegen bestehende Menschenrechte, was vor der Wende so nicht möglich gewesen wäre, so dass berechtigterweise von einer Diktatur der Richter gesprochen werden kann, die mittlerweile ganze Bereiche der Gesellschaft – insbesondere den „gerichtlichen“ Arbeits- und der Familienbereich – erfasst hat und von der Politik und den Medien toleriert wird, da sie (die Politik) wahrscheinlich selbst für diesen Missstand verantwortlich ist.

Hinzu kommt noch, dass die nicht gesetzlichen Richter nahezu ausschließlich Scheinurteile herausgeben, in denen sie sich mit ihrer Willkür so richtig ausleben können, da sie ja an Scheinurteile nicht gebunden sind.
Da dieser Zustand weder mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, noch mit dem Vertrag von Lissabon, noch mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK vereinbar ist, hat die Weltanschauungsgemeinschaft Ringvorsorge der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament in Berlin sowie zwei betroffenen Ausnahmegerichten in Passau und in Freyung sowie dem Ombudsmann der EU eine diesbzgl. Beschwerde gemäß Artikel 13 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – EMRK überstellt.
Veröffentlicht unter Amtsgericht, Amtsgericht Freyung, Arbeitsgericht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Ausnahmegerichte, BRD, Beamte, Berlin, Betrug, Charta, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Court, DDR, Diktatur, Diskriminierung, EG Vertrag, EGMR, EGV, EMRK, EU Kommission, EU Konventionen, Europa, Europäische Kommission, Europäische Parlament, Europäischer Gerichtshof, Folter, Gerichte, Gerichtskosten, Gewalt, Grundgesetz, Human rights, Jugendamt, Jura, Juristische Stigmatisierung, Justice, Justizopfer, KSZE, Kindesentzug, Konvention, Kopenhagener Treffen, Landgericht, Landgericht Passau, Machtmissbrauch, Mauerfall, Menschenrechte, Menschenrechtsverteidiger, Minister, Ministerpräsident, Missbrauch, Misshandlungen, Mobbing, Moskauer Treffen, Neue Bundesländer, Ombudsmann, Prozess, Prozessbetrug, Psychoterror, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Rechtsbeugung, Rechtspflege, Rechtspfleger, Resolution 217 A (III), Richter, Richterliche Unterschrift, Ringvorsorge, Scheinurteil, Scheinverfahren, Seilschaften, Staatsanwalt, Staatsanwälte, Stalking, UN Konventionen, UN Resolutiom 53/144, UN Resolution 45/120, Unrecht, Urkundsbeamte, Vereinte Nationen, Verfassung, Vertrag von Lissabon, Völkerrecht, Völkerstrafgesetzbuch, Weltanschauung, ZPO, Zivilpakt, abuse, emotional abuse, gesetzliche Richter, judge, judgement, titulierte Rechte, violation
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Erwischt – Richterklüngel mit Siemenskonzern und Stern im Mobbingprozess um Sedika Weingärtner beim Arbeitsgericht Nürnberg
Neues im Fall Sedika Weingärtner gegen Siemens
Ablehnung des Richters wegen Verdachts auf Prozeßbetrug sowie Verweigerung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens nach dem Rechtstaatsprinzip.
Die Siemens EX-Managerin hat den Arbeitsrichter Dr. F. am Arbeitsgericht Nürnberg wegen Verdachts auf Prozeßbetrug sowie Verweigerung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens nach dem Rechtstaatsprinzip abgelehnt.
Daraufhin hat das Gericht die für den Mittwoch 14 Juli 2010 vorgesehenen Gerichtstermine für die drei offenen Verfahren im Falle Weingärtner gegen Siemens von Amts wegen aufgehoben mit dem Hinweis „ein neuer Termin wird bekannt gegeben“.
Im Rahmen der Vorbereitung von Strafanzeigen gegen Jörn Roggenbuck, Siemens-Pressesprecher und Frau Sabine S., Personalreferentin bei Siemens Vogelweiherstraße, wegen eines Offizialdelikts (unbefugte Weitergabe der persönlichen und personenbezogenen Daten Frau Weingärtners an den „Stern“) zwecks Kooperation bei der Manipulation und Beeinflussung der Justiz, ist Frau Weingärtner auf ein vertrauliches Dokument gestoßen, das dem Richter vertrauensvoll zugespielt wurde. Dieses Dokument zeigt, daß es eine systematische Zusammenarbeit seit Februar 2010 zwischen Siemens, Siemens Anwalt, „Stern“ und möglicherweise auch dem Arbeitsrichter gegeben hat.
Anschließend wird ein „Pro Siemens Artikel“ im Stern Nr. 13 vom 25.03.2010, ganz wie von Siemens erwartet und von dort dem Richter F avisiert, veröffentlicht. Dieser Artikel soll Frau Weingärtner als Störenfried darstellen und zwei anonyme Hinweise aus dem Bericht sollen als Beweis dem Richter Dr. F. vorgelegt werden. Richter Dr. F übernimmt eins zu eins alle Argumente der Siemens AG im Stern und fordert Frau Weingärtner nachträglich im Rahmen eines Hinweises auf, ihre beiden Klagen zurückzunehmen.
Frau Weingärtner ergriff die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde über den Richter und wandte sich mit einem Schreiben an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg Herrn Engelbert Heider.
Gegen Sabine. S, die Personalreferentin bei Siemens Vogelweiherstraße, und Jörn Roggenbuck, Siemens-Pressesprecher wurde bereits über die örtlich zuständige Kriminalpolizei eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Nürnberg veranlaßt.
Frau Weingärtner behält sich ebenfalls vor, diesen strafrechtlich relevanten Vorgang entsprechend überprüfen zu lassen, gegebenenfalls eine Strafanzeige gegen die Parteien zu erstatten.
Quelle und aktuelle Info darüber unter www.Sedika-Weingaertner.org.
Veröffentlicht unter Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Nürnberg, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, BRD, Beamte, Behindertenkonvention, Behinderung, Betrug, Beurkundung, Charta, Datenschutz, Diskriminierung, EG Vertrag, EGMR, EMRK, EU Kommission, EU Konventionen, Europa, Folter, Frauenrechtskonvention, Gerichte, Gerichtskosten, Gewalt, Grundgesetz, Human rights, Juristische Stigmatisierung, Justice, Justizopfer, Machtmissbrauch, Menschenrechte, Menschenrechtsverteidiger, Missbrauch, Misshandlungen, Mobbing, Prozessbetrug, Psyche, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Rechtsbeugung, Rechtspflege, Rechtspfleger, Resolution 217 A (III), Richter, Richterliche Unterschrift, Scheinurteil, Scheinverfahren, Sedika Weingärtner, Siemens, Staatsanwalt, Staatsanwälte, UN Konventionen, UN Resolution 45/120, Unrecht, Urkundsbeamte, Verfassung, Vertrag von Lissabon, ZPO, Zivilpakt, emotional abuse, judge, judgement, psychisch, violation
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