Sachsensumpf reloaded – Kontraste berichtet über die Bereitstellung von Kindern zur sexuellen Misshandlung durch Richter und Staatsanwälte

Zugegeben, manchmal entgeht einem die eine oder andere wichtige Information, was aber nicht zwangsläufig dazu führt, dass diese nichts mehr wert ist.

Vielmehr verdichtet sich ein Bild von organisierter Kriminalität, welches das strafbare Handeln von „nicht gesetzlichen Richtern“ und „Staatsanwälten“ mit einbezieht und offenkundig lanciert durch den damaligen Innenminister Sachsens Thomas de Maizière.

Ich bin mir so ziemlich sicher, dass der Sachsensumpf im Unternehmen BRD keine Einmaligkeit darstellt, sondern Stück für Stück Kontur annimmt bzw. annehmen wird, da die breite Bevölkerung, die angeblichen Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty International, Human Rights Watch u.a., sowie die konventionellen Medien anderen Dingen hinterherjagen. – Hinzu kommt die tägliche Flut von Verdummungskost, wie Rote Rosen und nicht enden wollende Küchenschlachten.

Aufklärung ? Nein Danke !

Thomas de Maizière hat 1990 seinem Cousin Lothar de Maizière (Ministerpräsidenten der DDR (!)), nach der Volkskammerwahl empfohlen, IM ERIKA als Pressemitarbeiterin in sein Team aufzunehmen, in das er dann ebenfalls als Berater aufgenommen wurde.- Thomas de Maizière`s älterer Bruder Andreas de Maizière ist Bankmanager.

Ein Schelm, wer aus dieser Konstellation die Entstehung einer kriminellen Vereinigung erkennen mag.

Interessant wäre jedenfalls zu wissen, wieviel Personen mit einschlägiger DDR – Vergangenheit heute in Parteien und Ämtern tätig sind.

Von einigen ehemaligen DDR „Richtern“ und „Staatsanwälten“ weiss man von ihrem kriminellen Treiben, sogar mit Unterstützung der Rechtsanwaltskammer.

Ich denke, dass ist noch nicht einmal die berühmte Spitze des Eisberges.

Vielleicht gibt es ja schon Namenslisten …. Wer weiss ?

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Thomas de Maizière – Vertuschung von Kinderschändung

Organisierte Pädophilie „Sachsen-Sumpf“ – „Verfassungsgericht“ befasst sich erneut mit Korruptionsaffäre – Die sächsische Justiz verurteilte Journalisten wegen des Stellens kritischer Fragen

Organisierte Pädophilie

Wer immer noch glaubt, dass die Justiz im Unternehmen BRD sich der Gerechtigkeit annimmt und entsprechend urteilt, der glaubt auch an Verschwörungstheorien anstatt an Fakten und Beweise.

Wenn Ihnen nach dem Lesen der nachfolgenden Zeilen schlecht wird, ist das relativ normal. Mir ging`s nicht anders. Denn der Grad der Kriminalität ist mit dem normalen Sprachgebrauch nicht mehr zu beschreiben. – Es bleibt eigentlich nur Ekel und mindestens drei Fragen nicht nur am Rande:

“ Haben auch die Jugendämter mit der Versorgung „pädophiler Engpässe“ etwas zu tun ?

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Warum sehen Amnesty International, Human Rights Watch, das Deutsche Institut für Menschenrechte und andere angebliche Menschenrechtsorganisationen dem Treiben dieser kriminellen Pädophilenvereinigung zu ?

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Was bedeuten Kinderrechte in der von organisierter Kriminalität zersetzten BRD Diktatur ?

(we) Der sächsische Verfassungsgerichtshof befasst sich am Freitag erneut mit dem sogenannten „Sachsen-Sumpf“. Den Richtern liegt eine Klage von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses vor, die ihre Minderheitsrechte in dem Gremium verletzt sahen. In dem Streitverfahren muss sich das oberste sächsische Gericht mit der Frage befassen, ob die Mehrheit der Ausschussmitglieder der Minderheit das Recht verweigern darf, Zeugen vorzuladen, so wie dies im Frühjahr geschehen war.

Die als „Sachsen-Sumpf“ bezeichnete Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die in dem Dossier aufgelisteten Vorwürfe weisen auf einen schweren Fall von Organisierter Kriminalität hin, in dem – ähnlich wie im belgischen Fall Dutroux – führende Vertreter von Justiz, Politik und Polizei durch Kinderprostitution korrumpiert worden sein sollen.

Investigative Journalisten, die den Skandal aufzuklären suchten, wurden drangsaliert und gerichtlich verfolgt. Heinz Fassbender, ehemals ZDF Kennzeichen D, wurde überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt, ist heute Frührentner. Ein Teil seiner Unterlagen, die er dem sächsischen LKA übergab, will dieses „verloren“ haben. Ein Verfahren gegen einen pädophilen Staatsanwalt bricht zusammen und wird eingestellt, die Akte verschwand auf dem Postweg. Dagegen wurde gegen Fassbender ermittelt: wegen Verleumdung. Peter Hornstadt. Der die Recherche fortsetzte, ereilt das gleiche Schicksal. Überfallen, halb totgeschlagen. Nur knapp gerettet, lebt in Pflegestufe II. Und wieder hilft die Justiz nicht. Wie im Fall Fassbender wird unterstellt, er habe sich selbst verstümmeln lassen, um an die Rente zu kommen. Wie im Fall Fassbender wird dieser Verdacht der Sozialkasse mitgeteilt, er muss vor Gericht um seine Rente kämpfen. Auch Hans-Werner Lange recherchiert – mit Unterstützung von Heinz Faßbender – im sächsischen Pädophilenmilieu. Durch eine Reihe skandalöser Prozesse, in dem ausgerechnet Sachsensumpfverdächtige Richter und Oberstaatsanwälte zu Gericht sitzen, wird der Mann ruiniert – Lange’s Schaden geht inzwischen in die Millionen. Am Ende stehen Ermittlungsverfahren gegen 20 Journalisten, die mit dem Fall Sachsensumpf befasst waren.

Desinteresse der Politik und Eingriffe durch die Justiz tauchten in der Vergangenheit auf internationaler Ebene wiederholt auf, wenn es dem Organisierten Verbrechen gelang, Establishmentvertreter ins Rotlicht/Pädophilenmilieu zu ziehen. Die Erklärung dafür liegt in dem naheliegendsten „Ziel der Übung“: Erpressung. Häufig gibt es dabei eine Geheimdienst-Connection. So hat der im August 1996 verhaftete belgische Kinderhändler Marc Dutroux, dem der Mord an mehreren Mädchen zur Last gelegt wird, nach Recherchen der „Welt“ zeitweise im Auftrag der Stasi gearbeitet. „Es gab in der Tat Hinweise, wonach sich solche Informationen in dem Stasi-Material wieder finden, das dem CIA zugespielt wurde. Der belgische Geheimdienst wäre gut beraten, diese Unterlagen gründlich auszuwerten“, sagt der ehemalige Geheimdienstkoordinator der Regierung Kohl, Bernd Schmidbauer (CDU).

Die CIA hatte sich in den Wendezeiten Material über die Spionageabteilung der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS sichern können. Wegen der Brisanz der darin enthaltenen Informationen auch über westeuropäische Politiker werden diese Unterlagen nach wie vor der Öffentlichkeit vorenthalten. Lediglich Geheimdienste durften in die von der CIA gefilterten Berichte Einsicht nehmen. Nach Expertenmeinung erklärt das, warum die Ermittlungsbehörden sowohl den Fall Dutroux als auch das Verschwinden von Manuel bislang nicht klären konnten. Der seit 1993 vermisste Junge wurde nach Zeugenaussagen ins niederländische Kinderporno-Milieu verschleppt. Sein Vater Rainer Wolf, ein in der DDR-Friedensbewegung eingesetzter Stasi-Mitarbeiter, war bereits vor Jahren in den Verdacht geraten, seinen Sohn selbst ins Kinderporno-Milieu verbracht zu haben.

Die Affäre Dutroux warf seinerzeit das Augenmerk auf einen ähnlich gelagerten Fall in den Vereinigten Staaten, der Ende der 80er Jahre durch Kongresshearings und die Arbeit einer Untersuchungskommission zu den Vorfällen des Iran-Contra-Komplexes an die Öffentlichkeit gelangte. Die für unsere Thematik interessanten Ermittlungen “endeten” bei der Franklin Credit Bank in Omaha/Nebraska, die von Larry King geleitet wurde, einem einflussreichen Funktionär der Republikanischen Partei, der sein Kreditinstitut den Geheimdiensten zu Geldwäschezwecken offen hielt. Als der ehemalige Senator von Nebraska, John DeCamp, sich näher mit Kings Aktivitäten befasste, entdeckte er einen landesweiten Pädophilenring, der einflussreiche Geschäftsleute und führende Vertreter der Republikanischen Partei mit Minderjährigen versorgte.

Ganz ähnlich lagen die Dinge in Großbritannien, wo das – inzwischen eingestellte – Scallywag Magazine nachweisen konnte, dass der Inlandsgeheimdienst MI5 ausländische Diplomaten in Wales an Minderjährige heranführte um diese anschließend bei Sexspielen zu filmen. Über ein Dutzend Opfer, die den Sklavenähnlichen Verhältnisse entkamen und ihr Leid an die Öffentlichkeit trugen, starben unter zweifelhaften Umständen.

Auch bei den belgischen Vorfällen wurden Videomitschnitte sichergestellt, die Prominente beim Sex mit Minderjährigen zeigten. Sie wurden nie veröffentlicht. Der in dem Fall ermittelnde Richter Connerrote wurde auf höchste Weisung von seinen Untersuchungen entbunden, weil er – wie die französische Le Soir schrieb – nicht bereit war, die Vorladung hoher amerikanischer Diplomaten, leitender Regierungsbeamter und Schlüsselfiguren ähnlicher Missbrauchsskandale in Establishmentkreisen von Holland und Portugal zurückzuziehen.

Eine bemerkenswerte „Justizpolitik“ erfuhren in unseren Tagen nun auch die deutschen Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt, die kritisch über den Sachsensumpf berichtet hatten. Gegenstand der Anklage waren Artikel im Nachrichtenmagazin Der Spiegel und bei Zeit Online . „Viel hat in dem Prozess darauf hingedeutet, dass Behörden Druck auf investigativ recherchierende Journalisten ausüben wollen“, kritisierte Michael Rediske, Vorstandssprecher der internationale Organisation Reporter ohne Grenzen. Er forderte einen klaren Freispruch. „Alles andere wäre ein Skandal“. Die beiden Journalisten wurden – verurteilt.

Thomas Datt und Arndt Ginzel, freie Journalisten, berichten am 20.1.2012 in der „Jungen Gemeinde Stadtmitte“, Jena, Johannisstraße 14, 20.00 Uhr, über ihre Recherche im „Sachsensumpf“ – einem Geflecht aus Korruption und Rotlicht. Die sächsische Justiz verurteilte die beiden wegen des Stellens kritischer Fragen.

Quelle: http://www.doriangrey.net/index.php?issue=19&page=article&p=1&id=a&c=2

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Weiteres zum Thema & Links:

Des Wahnsinns fetteste Beute

Nur der Euro sichert Frieden in Europa. – Das ist also die politische Allerweltslüge. Und wir erleben gerade, dass er nicht zur Harmonie der Völker beiträgt. Auch nicht zu ihrer Harmonisierung. Denn die Deflation in Griechenland, in Spanien, in Italien, die damit verbunden ist, treibt die Menschen nicht nur auf die Straße, sondern den Staat in die Anarchie.
Währungen stehen im Dienste der Bürgerrechte; müssen sie sogar herstellen. Aber sie stehen über den Bürgerrechten. Wenn man von dem Bürger Opfer für die Währung verlangt, dann nimmt man die Währung wichtiger, als die Anliegen der Bürger. Und das ist eindeutig gegen unser Grundverständnis von Demokratie und Verfassung. Wir nehmen mit der Eurozone Abschied von den eisernen Postulaten der Marktwirtschaft, des Rechtsstaates und der Geldwertstabilität. Denn all diese Dinge sind in einem multimonetären System nicht zu garantieren ( Zitat:Prof. Dr. Wilhelm Hankel – Eurokläger).

Stoppt EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)!

Die Deutschen und ihre Affinität zur Gleichgültigkeit gegenüber der Diktatur

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das Deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“ (Napoleon)

Die deutsche Wahrheit 1.0 ist ein Aufklärungsfilm rund um das Thema Bundesrepublik Deutschland, die Zukunft und Vergangenheit. Das Infomaterial, das auch als DVD verteilt wird, zeigt spielerisch die Wahrheit zur Situation in Deutschland und baldig auch in ganz Europa. Das Volk muss und wird aufgeklärt, um sich gegen diese kommende Diktatur zu wehren. Quelle: volksbetrug.net gefunden bei Politaia.org

Kein Mensch im Unternehmen BRD kann heute mehr sagen:

„Ich habe von nichts gewusst.“

Insbesondere nicht die konventionellen Medien !

Insbesondere auch nicht Amnesty international, Human Rights Watch und andere angebliche Menschenrechtsorganisationen und die stillschweigenden Gewerkschaften und vor allen Dingen das angebliche Deutsche Institut für Menschenrechte, dessen Direktorin Frau Prof. Dr. Beate Rudolf nicht für wichtig erachtet, die Situation von Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD zu mindestens medial aufzuarbeiten bzw. zu dokumentieren.

Diese Beteiligungungstaten durch Unterlassen sind jedenfalls nicht mit der Satzung des Institutes vereinbar.

Denn schließlich soll das Institut über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen (§ 2 Zwecke und Aufgaben).

Stattdessen werden Menschenrechtsverletzungen in der BRD stillschweigend und aussitzend hingenommen.

Schwarzgeldverschiebung aus der Hypo-Vereinsbank in die Schweiz durch Ausnahmegerichte und angebliche „Staatsanwaltschaft“ mittels völkerrechtswidriger Scheinurteile und Scheinbeschlüsse bzw. Vorteilsgewährung durch Unterlassen lanciert; Whistleblower (Hinweisgeber) Gustl Mollath seit über 5 Jahren in Psychiatrie inhaftiert. Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie bescheinigt völlige Gesundheit von Mollath.

Schwarzgeldverschiebung aus der Hypo-Vereinsbank in die Schweiz – Wie „nicht gesetzliche Richter“ der Ausnahmegerichte „Amtsgericht Nürnberg“ und „Landgericht Nürnberg-Fürth “ und eine angebliche „Staatsanwaltschaft“ Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz mittels Vorteilsgewährung für die Straftäter (u.a. durch Unterlassen) lancierten, wobei der Hinweisgeber Gustl Mollath seit über 5 Jahren in die Psychiatrie aufgrund eines Scheinurteils der Privatperson Petra Heinemann im schwarzen Umhang durch illegale Vollstreckung weggesperrt wurde.

Der Fall Gustl Mollath offenbart, wie das Völkerrecht (z.B. Art. 14 UN Zivilpakt) von der seit 20 Jahren beseitigten – angeblich immer noch bestehenden Ordnung gem. ehem. Art. 20 (4) GG – durch Privatpersonen missbraucht wird, um Transaktionen von Schwarzgeld aus der Hypo Vereinsbank ins Ausland zu tätigen und zu diesem Zweck der Hinweisgeber – durch eben diese Privatpersonen – insbesondere durch die Scheinrichter/in Petra Heinemann und Scheinrichter Brixner – mittels Scheinbeschlüsse und Scheinurteile – in die Psychiatrie und ohne vollstreckbaren Titel zwangseingewiesen wurde.

Herr Gustl Mollath erfährt diese Folter nunmehr seit über fünf Jahren; denn solange sitzt er schon in dieser Folteranstalt ein, wobei der Psychiater Friedrich Weinberger von der Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie Mollath in Bayreuth besuchte und zu dem Schluss kam:

Mollath sitze „seit über fünf Jahren bei voller Gesundheit unschuldig in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt“.

Es ist dringend davon auszugeben, dass neben den b.b. Privatpersonen, insbesondere der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie Dr. med. Klaus Leipziger, der für die „Unterbringung“ des Herrn Mollath eine maßgebliche Rolle gespielt hat, sich wegen schwerer Freiheitsberaubung und Körperverletzung und Folter zu verantworten hat.

Ob die Leitung des Bezirkskrankenhauses aus diesem Fall Konsequenzen für sich selbst und/oder für die verantwortlichen Ärzte zieht oder ob die Aufsichtsbehörde für das Bezirkskrankenhaus, das Bayerisches Staatsministerium des Innern tätig wird, bleibt abzuwarten.


Fragen:

  1. Wieso haben die anderen Psychiater /Fachärzte der forensischen Psychiatrie Bayreuth nicht erkennen können, dass Gustl Mollath völlig gesund ist ?

  2. Gibt es ggfs. langjährige Absprachen zwischen dem Scheingericht und der psychiatrischen Folterstelle ?

  3. Warum haben die Verantwortlichen der psychiatrischen Einrichtung nicht vollstreckbare Scheinbeschlüsse und Scheinurteile von nicht gesetzlichen Richtern bzw. von Privatpersonen akzeptiert ?

  4. Warum vollstreckt die grundgesetzlich ebenfalls nicht legitimierte Polizei Scheinbeschlüsse, wo diese doch gar nicht vollstreckbar sind ?

  5. Warum schaut die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter über 5 Jahre lang dieser Folter zu ?

  6. Warum schaut Amnesty international und Human Rights Watch wieder einmal weg, obwohl AI und HRW sehr gut über den Fall Gustl Mollath informiert wurden ?

  7. Warum ist es so leicht im Unternehmen BRD, jemanden zu foltern, obwohl ratifizierte Menschenrechtsnormen dies verbieten ?

    7.a. Warum wurde die UN – Antifolterkonvention nicht eingehalten ?

    7.a.1. Wieso wurde das Fakultativprotokoll zur UN Antifolterkonvention missachtet ?

    7.b. Warum wurde die EU – Antifolterkonvention nicht eingehalten ?

  8. Warum wurde Artikel 5 der Resolution 217 A (III) - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – nicht eingehalten ?

  9. Warum wurde Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union missachtet ?

  10. Warum wurde Artikel 3 und 6 der EMRK nicht eingehalten ?

  11. Warum hat die Ausnahmerichterin und Privatperson Petra Heinemann ihr völkerrechtswidriges Scheinurteil wegen angeblichem Urlaub nicht selbst unterschrieben ?

  12. Warum hat der Wahlverteidiger von Gustl Mollath ihn nicht über Scheinurteile und Ausnahmegerichte informiert ?

    Schicken Sie mir Ihre Fragen als Kommentar…

    Quellen:

Der Anfang einer kleinen Revolution …..

Eine Revolution in der BRD wegen – seit über 20 Jahren stattfindendeVerbrechen gegen die Menschlichkeit i.S.d. § 7 des Völkerstrafgesetzbuch, entwickelt sich – angesichts der immer noch anhaltenden Situation im Unternehmen BRDDDR – zu einer sich zwangsläufig zuspitzenden Angelegenheit, die immer mehr Unruhe in die Bevölkerung bringt.

Dies geschieht nicht aus einem Chaotentum heraus, um einfach nur einmal Krach zu schlagen.

Vielmehr geht es um nichts Geringeres als die Durchführung und die notwendig gewordene erneute Anerkennung bereits längst ratifizierter Menschenrechtsnormen, die nahezu alle Ausnahmegerichte und grundgesetzlich nicht legitimierte, angebliche „Exekutivorgane“ strikt ablehnen, da sie – nach wie vor – bereits gelöschte Gesetze als nicht gesetzliche Richter bzw. als Privatpersonen ohne grundgesetzliche Legitimation anwenden, um Bürger insbesondere zu belästigen, juristisch zu stigmatisieren, ihnen Geld abzunehmen, sie ohne Rechtsgrundlage in Haft zu bringen, weil sie z.B. ihre Schulden nicht bezahlen können, ihnen – mit Hilfe – der als Exekutive grundgesetzlich nicht legitimierten – Jugendämter – Kinder zu entziehen, was mit höchster Wahrscheinlichkeit den Foltertatbestand gem. der UN Antifolterkonvention erfüllt. – Insbesondere auch für die betroffenen Kinder.

Wie Herr Dr. Geißler – Bundesminister a.D. und ehem. Sozialrichter – postuliert, reicht im Falle der BRD (und darüber hinaus) ein leises Dagegen sein wohl nicht aus……

Vielmehr wird von den Bürgern (und dazu kann man per se auch Politiker, Anwälte, nicht gesetzliche Richter, Akademiker, Beamte ohne Legitimation, Vertreter der Medien und Presse u.a. dazu zählen, damit der nicht Wehrhafte  diese Last nicht weiterhin allein tragen muss) erwartet, dass man auf den „Putz“ haut und die Dinge so benennt, wie sie sind, damit endlich durch Aufklärung Abhilfe geleistet werden kann.

Einen bedeutsamen Anfang hat ein Anwalt aus Dortmund als tatsächliches Organ der Rechtspflege gemacht.

Rechtsanwalt Ramm hat in einer Klage gegen etliche Verbrecher gegen die Menschlichkeit so ziemlich alles auf den Punkt gebracht, was an Verbrechen gegen die Menschlichkeit von den Scheingerichten und von grundgesetzlich nicht legitimierten angeblichen „Exekutivorganen“ tagtäglich verbrochen wird.

Zu wünschen wäre, dass weitere Organe der Rechtspflege sich dieser Klage anschließen oder eine eigene Klage nach Vorbild des nachfolgenden Schriftsatzes erheben würden.

Zu wünschen wäre ebenfalls, dass insbesondere die Polizeidienststellen hiervon erfahren.

Weiterhin zu wünschen wäre,  dass  das Wegsehen der angeblichen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und die UN  u.a. endlich einmal aufhört.

……

Die Klage als PDF

Wie im Robin Hood Film – Plünderung der Bürger durch das Eintreiben von Steuern ohne Rechtsgrundlage

Irgendwie erinnert mich das Ganze Desaster an die Steuereintreiber im Robin Hood Film.

Aber zur Sache:

An erster Stelle steht die Frage, ob Sie als Bürger dieses Landes Steuern bezahlen würden, obwohl es eine Rechtsgrundlage hierfür überhaupt nicht gibt.

Sicherlich, die Erhebung von Steuern muss sein. – Das ist klar.

Nur, wenn es keine Rechtsgrundlage hierfür gibt, könnte man auch auf die Idee kommen, dass Steuergelder nicht der Allgemeinheit zu Gute kommen bzw. nicht zweckorientiert eingesetzt werden.

Und wie verträgt es sich mit dem angeblichen Rechtsstaat, indem wir leben sollen, wenn Steuern erhoben und eingetrieben werden, ohne dass es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt ?

Es verhält sich jedenfalls so, dass es immer mehr Menschen gibt, die sich für das Sichtbarmachen des grenzenlosen Unrechts in diesem Unstaat einsetzen, um diverse menschenrechtsverachtenden Machenschaften einer kleinen Machtelite einer sachlich objektiven Aufklärung zuzuführen.

Natürlich jenseits der konventionellen Berichterstattung durch systemkonforme Medien, da diese Verdummungssender wesentlicher Teil des diktatorischen Unrechtsapparates sind und es gezielt unterlassen, hierüber zu berichten.

Welch ein naives Ansinnen im Zeitalter des Internets.

Aber zurück zum eigentlichen Vorgang des Herrn Rechtsanwalt Ramm aus Dortmund und seine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Witten bzw. einer Privatperson namens Klünemann, welche sich als „Leiter“ dieser grundgesetzlich nicht legitimierten Exekutive ausgibt.

Die nachfolgende Konversation zeigt auf, dass diese angebliche Finanzbehörde konkludent deutlich einräumt, dass es im Unternehmen BRD keine Rechtsgrundlage gibt, Steuer zu erheben bzw. diese mittels Zwangsmaßnahmen einzutreiben.

Andernfalls hätte sie die berechtigte Existenz von gültigem Steuererecht ja Beweis führend dem Bürger RA Ramm darlegen können.- Hat sie aber nicht. Konnte sie auch nicht, weil es sie nicht gibt.

Losgelöst von der Tatsache, dass ggf. Scheinurteile bzw. Scheinbeschlüsse keine vollstreckbaren Titel darstellen, zudem es in der BRD seit der Wende auch keine gesetzlichen Richter mehr gibt, die überhaupt ein Urteil unterschreiben könnten.

Zum anderen gibt es gem. Artikel 14 des UN Zivilpaktes auch kein auf ein Gesetz beruhendes Gericht mehr, da die Gültigkeit des Grundgesetzes per Einigungsvertrag (Art.4 Ziff. 2) nebst Rechtsfolgen aufgehoben wurde (b.b.) und die Staatsgerichte gem. GVG schon lange abgeschafft worden sind.

Die Konversation betreffend die Steuerpflicht benötigt eigentlich keine weitere Kommentierung.

Nur soviel: Immer wenn diejenigen, die das Unrecht verteidigen sollen, nicht mehr begründen können und nicht mehr argumentieren können, wird der ganze Fall ausgelagert auf die nächst höhere Hierarchieebene, da man zum Einen Angst hat, dass kriminelle System zu verraten und / oder nun endgültig bloßgestellt gestellt zu werden.

Zum Anderen keinen Mut hat, dem Bürger wahrheitsgemäße Auskunft zu geben, was bei Herr Klünemann der Fall ist.

Die  Korrespondenz ….

Die Konversation als PDF

Weiterführende Informationen

Warum bezahlt der Steuerzahler die Kosten für den Atommüll ?

Ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht….

Aus diesem Grunde habe ich dem Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) meinen diesbezüglichen Antrag auf Informationsfreiheit zugeschickt…

Möglicherweise kann mir jemand diese Frage beantworten.
Fortsetzung folgt ….

Lissabonvertrag – Legitime Tötung wegen aufrührerischer oder aufständischer Proteste !

Dieser Artikel ergänzt den Artikel Diktatur und Kapitalismus – Wie „Ihr“ Gerichtsvollzieher Sie ohne Strafe – unter Berücksichtigung der Normenhierarchie – bei Ihrer illegalen Festnahme töten könnte ! und zeigt auf, dass noch weitere Tötungsmotive aufgrund der EMRK zulässig sind.

Vgl. a. ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE – Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17

Es geht um die von jeder Diktatur gefürchtete Aufruhr oder den Aufstand von Menschen, die z.B. auf Einhaltung der Menschenrechte und auf demokratische Strukturen bestehen, wobei allerdings die Regierung selbst bestimmt, was unter Aufruhr oder Aufstand zu verstehen ist.

Das könnten beispielsweise harmlose Sitzblockaden, Proteste im Rahmen von Studentenbewegungen, Aufstände gegen rechtsradikalen Terror sein; aber auch die legitime Tötung von aufständischen oder aufrührerischen Menschen im Internet wäre denkbar.

Um derartige Aufstände ggf. niederschlagen zu können, kann die Regierung vom ihrem Recht auf Tötung nach Art. 2 EMRK Gebrauch machen.

Wie im o.a. Artikel bereits dargestellt, geht es hier nicht um die Frage, ob und wann Tötungen im Rahmen eines durch die Regierung selbst definierten Aufstandes oder Aufruhrs stattfinden.

Es geht vielmehr um die Feststellung, dass die legitime Tötung von protestierenden Menschen durch die Politiker möglich gemacht wurde.

Der nachfolgende Film geht auf die Unvereinbarkeit dieser Tötungen mit dem Grundgesetz ein.

Vor dem Hintergrund, dass die b.b. Gültigkeit des GG mit dem Einigungsvertrag (Art. 4 Ziff.2 nebst „Rechts“folgen) beseitigt wurde und somit eine Grundrechtsbindung für die beseitigte Ordnung i.S.d. ehem. Art. 20 GG nicht mehr besteht, steht das ehemalige Grundgesetz den Tötungen aufgrund eines Aufstandes oder eines Aufruhrs nicht mehr im Wege.

Allerdings ist die Frage nach dem Bestand des Artikel 20 (4) des ehem. Grundgesetzes legitim, da dieses Widerstandsrecht im ehem. GG so ausgelegt wurde, dass es auch nach Beseitigung der Ordnung noch Gültigkeit besitzt.

4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieser Artikel steht im Kontext auch mit dem Artikel Unglaublich – Terrorbekämpfung als Vorwand – Regierung will Kritiker mundtot machen – STASI 2.0 und rundet das Bild einer sich immer mehr einschleichenden Diktatur ab.

Jean-Claude Juncker am 27.12.1999: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Maske gefallen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gegen grenzenlose Menschenrechte in der Arbeitswelt

Wie bereits bei Human Rights Watch, Amnesty international u.a. angeblichen Menschenrechtsorganisationen, spricht sich nun auch die „staatliche“ Menschenrechtsorganisation „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ (BAuA) gegen grenzenlose Menschenrechte in der Arbeitswelt, durch konkludentes Verhalten aus, indem Sie eine Zuständigkeit – betreffend die gegenwärtigen völkerrechtswidrigen Verjährungsregeln bei Menschenrechtsverletzungen in der Arbeitswelt – ablehnt.

So ist die BAuA bzw. deren Präsidentin Frau Isabel Rothe so zu verstehen, dass sie schädliche Einwirkungen auf das nationale und internationale Arbeitsschutzrecht durch Untätigkeit und Schweigen nach wie vor toleriert, ebenfalls mit der Folge, dass für die bei der Arbeit zu Schaden gekommenen Menschen (Körperverletzung) ihre Anspruchsgrundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz bzw. aus der Richtlinie 89/391 bzw. aus den u.a. internationalen Menschenrechten in der Arbeitswelt verlieren.

Wie aus der Aufgabenbeschreibung der BAuA hervorgeht, nimmt sie hoheitliche Aufgaben war. – So handelt diese Institution als „Staat“; jedoch -. wie bereits mehrfach erwähnt – ohne grundgesetzliche Legitimation, was vor der Wende in 1990 Grundvoraussetzung war, für die Ausübung hoheitlicher Tätigkeit.

Insgesamt hat sich die BAuA offenkundig dafür entschieden, von der UN Resolution 53/144 Abstand zu nehmen.

Artikel 10 – UN Res. 53/144

Niemand darf, sei es durch aktives Handeln oder durch Untätig bleiben, wenn Handeln geboten wäre, an der Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten mitwirken, und niemand darf einer Strafe oder für ihn nachteiligen Maßnahmen unterworfen werden, wenn er sich weigert, dies zu tun.

Selbst wenn die BAuA für schädliche Einflüsse auf nationale und internationale Anspruchsgrundlagen im Arbeitsschutz keine Zuständigkeit besäße, hätte diese grundgesetzlich nicht legitimierte Exekutive aus Gründen der guten Verwaltungspraxis die Fragen an die zuständige Behörde weiterleiten müssen.

Stattdessen wird man barsch abgewiesen mit der fehlgehenden Begründung:

„Keine Zuständigkeit“ !

So gibt die BAuA ein Bild ab, welches zu ihr passt:

Keine grenzenlosen Menschenrechte in der Arbeitswelt !

Die bisherige Korrespondenz und die Fragen….

Internationales Arbeitsschutzrecht – Beispiele

Insbesondere Artikel 23 Resolution 217 A (III) der UN ? Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behinderten Konvention) – Artikel 27 1 a) und b) Arbeit und Beschäftigung 3. Artikel 7 Buchstabe b.) des UN Sozialpaktes – Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird b) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. 4. Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EU – Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. 5. Unionscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer Titel IVerbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen – Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Arbeitsumwelt 6. KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION ? Artikel 45 (ex-Artikel 39 EGV) (1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet (2) Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. – SOZIALPOLITIK Artikel 151 (ex-Artikel 136 EGV) Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. Artikel153 (ex-Artikel 137 EGV) (1) Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer, b) Arbeitsbedingungen, c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, u.a.m..

*

Nachtrag:

Die Menschenrechtsorganisation EMaK – Erwachsene misshandelt als Kinder – als Teil von AAaCWorld (Adults Abused as Children Worldwide) hat zum Rechtsmissbrauch durch Verjährung von Menschenrechtsverletzungen folgendes mitgeteilt….

Sehr geehrter Herr Hensel,

Es gibt viele ge/beschriebene Rechte/Gesetze. Die Frage ist ob diese Anwendung finden und ob das individuelle Landesrecht nicht ein Vorrecht hat.

Doch das Gesetz der Menschenrechtsverletzungen sollte allen Gesetzen vorstehen.

Jedes Land, jedes Volk muss von einem Unrecht an Menschen bewahrt werden.

Eine Demokratie sollte Menschenrechte als Grundlage haben. Deutschland unterschrieb in 1948 das Abkommen der Menschrechte und doch wurde in Deutschland in den Nachkriegsjahren der § 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, aufs schwerste missachtet.

Gesetze haben bislang nichts verhindert – sie bestrafen nur die, die die Gesetze missachten.

Wir brauchen Leitlinien, aber es ist der einzelne Mensch der eine Veränderung einbringen kann, gleich welchem Gesetz er unterliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Sieglinde Alexander

—–Original Message—–

From: Jörg Hensel

Sent: Monday, November 21, 2011 10:20 AM

To: admin@emak.org

Subject: Verjährung von Menschenerechtsverletzungen

Guten Tag, ich bin wegen der o.a. Thematik auf Ihre Seite gestoßen. Auch ich habe auf meinem Blog das Problem der Verjährung des Völkerrechts aufgrund nationaler Bestimmungen aufgegriffen und bin der festen  Überzeugung, dass eine Verjährung auf Grund der Normenhierarchie als Rechtsmissbrauch auszulegen ist. – Haben Sie neuere Erkenntnisse zu diesem Thema ?

Freundliche Grüsse

J.Hensel

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com

Anmerkung zu…

Gesetze haben bislang nichts verhindert – sie bestrafen nur die, die die Gesetze missachten.

…. Naja, wenn es denn aus Gründen der Gerechtigkeit wenigstens so wäre. – Doch wie soll das gehen ohne Staatsgerichte ?